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Mittelstandsförderung: Wie das RKW kleine und mittlere Unternehmen unterstützt

Digitalisierung, demografischer Wandel: Der deutsche Mittelstand sieht sich mit enormen betrieblichen Herausforderungen konfrontiert. Unterstützung finden Unternehmen beispielsweise beim Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW). Im Videotalk „Butter bei die Fische” spricht Christi Degen, die Geschäftsführerin des RKW Kompetenzzentrums, über die Aufgaben und Schwerpunkte ihrer Organisation im Rahmen der Mittelstandsförderung.

Mittelstandsförderung: Wie das RKW kleine und mittlere Unternehmen unterstützt
Mittelstandsförderung: Wie das RKW kleine und mittlere Unternehmen unterstützt

Seit mehr als einem Jahrhundert fördert das RKW die Produktivität und Wirtschaftlichkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Über die Jahre haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Um den Anforderungen der Mittelstandsförderung unter den Bedingungen des digitalen Wandels gerecht zu werden, hat sich die Organisation seit der Jahrtausendwende vollständig neu aufgestellt.

Heute bildet der RKW-Bundesverein das Dach über den Aktivitäten des Netzwerks. Es wird von den zehn selbstständigen RKW-Landesorganisationen sowie von Sozialpartnern, Verbänden, Wissenschaft, Politik und Einzelpersonen getragen.

Davon losgelöst gibt es das RKW-Kompetenzzentrum  mit rund 70 Mitarbeitenden. Es ist der einzige Teil des RKW, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) institutionell gefördert wird. „Wir verstehen uns als ein neutraler Impuls- und Ratgeber für den deutschen Mittelstand”, sagt Geschäftsführerin Christi Degen.

Mittelstandsförderung durch Bereitstellung von Wissen und Tools

In der Wertschöpfungskette der Mittelstandsförderung steht das RKW Kompetenzzentrum eine Stufe vor den Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie den Wirtschaftsverbänden.

„Wir sind ein Zulieferer von Wissen und handhabbaren Tools für die Bereiche Fachkräftesicherung, Gründung und Innovation, der von Kammern und Verbänden genutzt werden kann.

Zudem haben wir einen weiteren Schwerpunkt auf der Bauwirtschaft“, erläutert Christi Degen. Um die notwendige Expertise bereitstellen zu können, ist das RKW Kompetenzzentrum gut in die Wissenschafts-Community vernetzt.

Das Angebot richtet sich dabei sowohl an Unternehmer, die ihren etablierten Betrieb weiterentwickeln möchten, als auch an Gründer, die ein neues Unternehmen aufbauen wollen.

Breites Unterstützungsangebot von Digitalisierung bis Unternehmensentwicklung

Thematisch hat sich das RKW Kompetenzzentrum die fünf großen Themen Digitalisierung, Gründungsökosysteme, Nachhaltigkeit, Personalarbeit und Unternehmensentwicklung auf die Fahnen geschrieben. Entsprechend umfangreich und vielfältig ist das kostenfreie Unterstützungsangebot – hier nur drei Beispiele zum Thema Digitalisierung:

  • Im Rahmen des Projekts Digiscouts finden Azubis in Unternehmen heraus, wo im Betrieb Potenzial für Digitalisierung steckt.
  • Um etablierte Mittelständler und Startups zusammenzubringen, bietet das RKW-Kompetenzzentrum unter dem Titel Mittelstand meets Startup Workshops, Vorträge und Informationsmaterial an.
  • Mit dem RKW-Digitalisierungs-Cockpit erhalten KMU eine Orientierungshilfe zum Thema Digitalisierung im Unternehmen. In einer Sammlung von Unternehmensbeispielen aus verschiedenen Branchen finden Unternehmer konkrete Anhaltspunkte und Denkanstöße für ihre Digitalisierungsstrategie.

Drei grundlegende Tipps: Was sollten KMU im Hinblick auf ihre Zukunftsfähigkeit unbedingt tun?

  1. Suchen Sie sich Sparringspartner! Die technologische Komplexität und die operativen Herausforderungen, mit denen Unternehmen künftig konfrontiert sein werden, werfen je nach Branche verschiedene Fragen auf. Um die Themenvielfalt zu bündeln und einen Überblick zu gewinnen, empfiehlt es sich, Rat einzuholen, beispielsweise bei den Kammern oder bei einer RKW-Landesorganisation.
  2. Stellen Sie Ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand! Beantworten Sie sich ehrlich die Frage, ob Ihr aktuelles Geschäft auch künftig unter den Bedingungen der fortschreitenden Digitalisierung auf Dauer bestehen kann – oder ob Anpassungen notwendig sind.
  3. Kümmern Sie sich um den demografischen Fortbestand Ihres Unternehmens! Schauen Sie sich die Altersstruktur Ihrer Belegschaft an. Wie viele Ihrer Fachkräfte werden wann in Rente gehen? Wie sieht es mit der Nachwuchssicherung aus? Wer dieses Thema vernachlässigt, wird künftig wahrscheinlich Probleme haben, über ausreichend qualifiziertes Personal zu verfügen.
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Johannes Tenge

Redakteur und Autor bei Suiteify. Schwerpunktthemen: Business-Software, Digitalisierung, KI und Prozessoptimierung - sowie alles, was damit zusammenhängt.

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Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?
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Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?

Weniger Bürokratie, schlankere Buchhaltung: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch 2025 eine attraktive Möglichkeit für viele Selbstständige, Kleinunternehmer und Gründerinnen. Doch wann lohnt es sich, die Regelung in Anspruch zu nehmen – und wann ist die Regelbesteuerung die bessere Wahl?

5 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Höhere Umsatzgrenzen
    • Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro)
    • Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 Euro – wird die Grenze überschritten, entfällt der Status automatisch.
  • Weniger Bürokratie
    • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr – stattdessen quartalsweise Meldungen.
  • EU-weit anwendbar
    • Ab 2025 auch für Umsätze innerhalb der EU, solange der Gesamtumsatz unter 100.000 Euro bleibt.
  • Gründerfreundlich
    • Neue Selbstständige starten automatisch als Kleinunternehmer – ohne Umsatzprognose zu Beginn.

Offizielle Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen findest du beim Bundesministerium der Finanzen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (nicht Gewinn!).
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro.
  • Gilt unabhängig von der Rechtsform – z. B. für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR u.a.

Wer profitiert besonders?

Soloselbstständige und Kleinunternehmer

  • Kein Ausweis von Umsatzsteuer → Endkundenpreise bleiben attraktiver.
  • Ideal bei geringen Investitionen und überschaubaren Betriebskosten.

Start-ups und nebenberufliche Gründer

  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen-Voranmeldungen (UVA), keine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
  • Perfekt zum Testen von Geschäftsmodellen in der frühen Phase mit niedrigen Kosten.

Praxisnahe Hinweise und regionale Ansprechpartner findest du auch bei deiner IHK. Weitere Gründerinfos bietet das Existenzgründerportal des BMWK.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist empfehlenswert, wenn …

  • du überwiegend an Privatkunden (B2C) verkaufst,
  • deine Investitionen gering sind (keine relevante Vorsteuererstattung),
  • du eine einfache Buchhaltung bevorzugst.

Weniger sinnvoll, wenn …

  • du viele B2B-Kunden hast, die Vorsteuer ziehen möchten,
  • du hohe Ausgaben/Investitionen planst und auf Vorsteuererstattung angewiesen bist.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteil

Nachteil

Kein Ausweis/Abführen der Umsatzsteuer nötig

Keine Vorsteuererstattung möglich

Günstigere Preise für Privatkunden

Bei hohen Kosten ggf. finanzieller Nachteil

Weniger Bürokratie, einfache Buchhaltung

Wechsel zur Regelbesteuerung frühestens nach fünf Jahren

Ab 2025 auch für EU-Umsätze nutzbar

Rechnungen müssen den Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten

Fazit: Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist besonders attraktiv für Selbstständige, Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigen Umsätzen und geringem Kostenaufwand. Sie spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und lässt mehr Raum fürs Kerngeschäft. Ob sie zu dir passt, hängt vor allem von Kundenstruktur, Investitionsplanung und Wachstumsstrategie ab. Prüfe deine Zahlen – und entscheide bewusst.

Unternehmensnachfolge - ein Gespräch über das Loslassen mit Christian Satz
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Unternehmensnachfolge - ein Gespräch über das Loslassen mit Christian Satz

Firmengründer tun sich mit der Unternehmensnachfolge mitunter schwer. Im Suiteify Talk "Butter bei die Fische" erzählt der ehemalige Inhaber des Internetdienstleisters Satzmedia von seinen Erfahrungen rund um den Verkauf seines Unternehmens.

5 Min. Lesezeit

Bei der Unternehmensnachfolge gibt es verschiedene Wege. Christian Satz hat sich dafür entschieden, seinen Betrieb an ein größeres Unternehmen zu verkaufen und anschließend dort in leitender Position weiter mitzuarbeiten. Im Talk mit Gastgeber Ulrich Brehmer, Geschäftsführer von Suiteify, spricht der Gründer und ehemalige Alleininhaber der Internet- und E-Commerce-Agentur Satzmedia über seinen unternehmerischen Werdegang und seine Erfahrungen.

Von der Geschäftsidee zur Umsetzung: Die Entstehung von Satzmedia

Die Idee zur Gründung seines Unternehmens Satzmedia hatte Christian Satz im Jahr 1999. Inspiriert vom Internet-Boom und den Erfolgsgeschichten der Aktienmärkte, entschied sich der gelernte Bank- und Diplomkaufmann und Elektromeister dazu, seine Leidenschaft für den Wassersport in die digitale Welt zu übertragen. Er gründete eine Wassersportplattform und kooperierte mit dem Deutschen Wetterdienst und Großhändlern, um Wetterdaten und Produkte für seine Plattform zu erhalten.

Jedoch erkannte er bald, dass seine Berufung nicht im Versandhandel lag, sondern im aufkeimenden Sektor der Internetdienstleistungen. Mit dieser Erkenntnis veräußerte Satz seine Wassersportplattform an den größten europäischen Wassersportversandhändler und sicherte sich gleichzeitig seinen ersten Auftrag: die fortlaufende Betreuung des Webshops.

Vom florierenden Geschäft zur Exit-Entscheidung: Der Verkauf des Unternehmens

In den darauffolgenden Jahren etablierte sich Satzmedia als Spezialist für Digital Experience, E-Commerce und Content-Management-System-Lösungen. Das Unternehmen gewann zahlreiche namhafte Kunden und erarbeitete sich einen exzellenten Ruf. Parallel dazu stiegen die Ansprüche der Kunden an die Bandbreite der Dienstleistungen, insbesondere in den letzten Jahren, rapide an. Dies lasse sich mit einer Belegschaft von 30 Personen nicht mehr angemessen bewältigen, erläutert Christian Satz.

Nach intensiver Überlegung entschloss er sich während der Corona-Pandemie dazu, sein Unternehmen an die SoftwareONE Holding AG zu veräußern, ein börsennotiertes Schweizer Unternehmen mit mehr als 8.000 Mitarbeitenden und Niederlassungen in 90 Ländern.

Die Unternehmensnachfolge bereitete Christian Satz diskret unter Mitwirkung eines Anwalts und eines Steuerberaters vor. Seine Mitarbeitenden wurden nicht in die geplante Transaktion eingeweiht. In einer – wie er es ausdrückt – „Nacht-und-Nebel-Aktion“ digitalisierte er alle relevanten Dokumente und übermittelte die Daten an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach einer dreimonatigen Prüfungsphase erteilte SoftwareONE schließlich die Zustimmung zur Übernahme.

Vom Alleininhaber zum leitenden Angestellten: Die nächste Etappe der Unternehmensnachfolge

Eine entscheidende Verkaufsbedingung für Christian Satz war, dass seine Mitarbeitenden als Team weiterbeschäftigt werden. Zudem vereinbarte er, auch im neuen Unternehmen eine bedeutende Rolle zu spielen und für seine ehemaligen Beschäftigten weiterhin als disziplinarischer Vorgesetzter zu fungieren.

Unter dem Dach von SoftwareONE verantwortet der Firmengründer heute als Growth Lead den Bereich sogenannter Application Services mit Fokus auf Cloudlösungen. Die Integration in den Schweizer IT-Konzern eröffne seinem Team und den Kunden neue Perspektiven, betont Satz. Die Mehrheit seiner ehemaligen Mitarbeiter sehe dies als eine Chance und sei seinem Weg gefolgt, berichtet der ehemalige Firmenchef.

Äußerlich habe sich durch die Unternehmensnachfolge wenig geändert, so Satz. Er arbeite nach wie vor mit seinem Team am angestammten Standort in Hamburg. Nichtsdestotrotz habe sich seine Rolle grundlegend gewandelt. In der Entscheidungsfindung genieße er nicht mehr die Freiheiten, die er als Alleininhaber hatte. Für alles gebe es eine zuständige Abteilung, jedoch lasse ihm das Unternehmen weiterhin viel Spielraum. Insgesamt erlebe er es als wohltuende Entlastung, dass ihm nach langjähriger unternehmerischer Tätigkeit die alleinige Verantwortung nun von den Schultern genommen wurde, resümiert Christian Satz.

Wie KMU ihre Energiekosten senken können
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Wie KMU ihre Energiekosten senken können

Hohe Preise für Strom und Wärme sind ein erheblicher Kostenfaktor für die Wirtschaft. Damit stellt sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Frage, wie sich die Energiekosten senken lassen. Hierüber spricht Ulrich Brehmer, Geschäftsführer von Suiteify, mit dem Energieeffizienzexperten Peter-M. Friemert im Videotalk "Butter bei die Fische".

5 Min. Lesezeit

Die gestiegenen Preise für Strom und Wärme haben das Thema Energieeffizienz in den vergangenen Monaten verstärkt in den Fokus gerückt. Viele Unternehmer fragen sich, mit welchen Maßnahmen sie Energie sparen und Kosten senken können. Hierauf gebe es jedoch keine pauschale Antwort, sagt Peter-M. Friemert, Experte für Energieeffizienz und Geschäftsführer der ZEBAU GmbH, einer unabhängigen Netzwerkstelle für Bauleute, Planende und Kommunen. Vielmehr müsse man sich stets die vorhandenen Rahmenbedingungen anschauen und daraus ein ganzheitliches Energiesparkonzept ableiten. Im Gespräch mit Suiteify Geschäftsführer Ulrich Brehmer erläutert Friemert, wie Mittelständler sich dem Thema Energieeffizienz nähern können.

Runter mit den Energiekosten – das können Mittelständler tun

Hier sechs grundlegende Tipps vom Energieeffizienzexperten:

  1. Die größten Stromverbraucher im Unternehmen austauschen: Um die „Stromfresser“ zu ermitteln, kann man einen Energieberater zu Rate ziehen oder auch selbst Messgeräte anschließen. Kennt man die besonders energieintensiven Geräte, kann man diese – je nach betrieblicher Situation – entweder auf einen Schlag oder nach und nach ersetzen. Dabei sollte man logischerweise darauf achten, künftig verbrauchsärmere Geräte zu verwenden.
  2. Standby-Betrieb von Elektrogeräten vermeiden: Wer seine Geräte nach der Nutzung komplett ausschaltet, kann mit wenig Aufwand die eine oder andere Kilowattstunde Strom sparen.
  3. Die Beschäftigten zu verbrauchsarmem Verhalten auffordern: Das Licht nach dem Verlassen eines Raums ausschalten, den Computer abends herunterfahren, richtiges Stoßlüften im Winter – auch das Verbraucherverhalten spielt beim Energiekosten senken eine wichtige Rolle.
  4. Energiesparpotenziale im Gebäudebereich nutzen: Dabei sollte man allerdings die bauphysikalischen Gegebenheiten mithilfe eines Energieberaters genau unter die Lupe nehmen. Denn oft lassen sich durch Sanierungsmaßnahmen im und am Gebäude zwar die laufenden Energiekosten senken, doch die Ersparnis wiegt die Kosten für die Umsetzung nicht auf. So sind zum Beispiel eine Dämmung, eine Erneuerung der Fenster oder der Austausch einer intakten Heizungslage nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Letzteres sei im Übrigen, wie Fachmann Friemert betont, auch nach den Gesetzesplänen der Ampel-Koalition gar nicht notwendig.
  5. Auf erneuerbare Energien setzen: Nach Einschätzung von Peter-M. Friemert werden erneuerbare Energien in absehbarer Zeit im Wirtschaftlichkeitsvergleich besser dastehen als fossile Energien. Neben Windstrom und Photovoltaik sieht der Experte im Gebäude- und Wärmebereich auch Wasserstoff und – standortabhängig – Geothermie als Energieträger im Kommen.
  6. Fördermöglichkeiten nutzen: Gewerbetreibende, aber auch Privatpersonen können eine kostenfreie Energieberatung in Anspruch nehmen. Hierzu stehen fachkundige Berater zur Verfügung – in Hamburg sind dies unter anderem die Hamburger Energielotsen. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Angebote. Über die Filialsuche für Energieberatungstellen der Verbraucherzentrale finden Interessierte Beratungsstellen in ihrer Region. Eine weitere Anlaufstelle für Unternehmer sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), die ebenfalls Energieberatung anbieten.