Suiteify - Where work flows

ERP, Finance, HR und Payroll Software für den Mittelstand – integriert in einer Suite

Alle geschäftskritischen Prozesse – verbunden, automatisiert, zuverlässig.

Über 40.000 Unternehmen im DACH-Raum arbeiten mit Suiteify.

EVERYTHING IN ONE PLACE

Bereit für den nächsten Schritt

Suiteify bündelt Ihre Arbeitsabläufe in ERP, Finance, HR und Payroll zentral und 100 % digital.

Diese Zahlen sagen mehr als tausend Zeilen

Seit 40 Jahren digitalisieren unsere Experten die individuellen HR- und Finanzprozesse unserer Kunden – und reduzieren dabei messbar den Aufwand.

40.000+

glückliche Kunden

6 Millionen

tägliche Nutzer

LÖSUNGEN

Unsere Lösungen im Überblick

Suiteify deckt die zentralen Geschäftsprozesse mittelständischer Unternehmen ab – als Lösung für einzelne Bereiche oder als verbundene Suite.

ERP

Aufträge und Geschäftsprozesse jederzeit im Griff, ohne Systembrüche.

Finance

Finanzbuchhaltung ohne manuelle Monatsabschlüsse und Excel-Exporte.

HR

Personalmanagement für den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus.

Payroll

Lohn- und Gehaltsabrechnung, die keine Fehler macht.

Outsourcing

Finanzbuchhaltung und Payroll entlasten, wenn Personal fehlt.

Vision, Mission & Anspruch

Warum Suiteify?

Suiteify vereint jahrzehntelange Expertise aus ERP, Finance, HR und Payroll in einer Suite. So greifen Prozesse ineinander, statt nebeneinander herzulaufen.

Ein Partner für alle zentralen Prozesse

ERP, Warenwirtschaft, Finanzbuchhaltung, Personalmanagement und Lohnabrechnung erstmals in einer Suite für den Mittelstand.

Mehr Klarheit, weniger Komplexität

Durchgängige Abläufe und eine konsistente Datenbasis reduzieren doppelte Pflege und Fehlerquellen.

Bereit für die Zukunft – bewährt im Mittelstand

Über 40 Jahre DACH-Expertise, cloud-native Weiterentwicklung und praxisgerechte KI-Funktionen.

Software, die für Ihre Prozesse und Mitarbeiter 
entwickelt wurde

Arbeitet dort, wo Sie arbeiten.

Hat alle Daten, die Sie brauchen.

Bündelt Prozesse in einer Suite.

Module

Module und Funktionen, die Ihre Unternehmensprozesse optimieren

Jedes Modul arbeitet mit den anderen zusammen. Keine Insellösungen, nur ein System.

Rollen

Für Sie und Ihr Team entwickelt

Jede Rolle sieht, was sie braucht, Suiteify passt sich an, nicht umgekehrt.

VERTRAUEN

Über 40.000 Unternehmen setzen Lösungen von Suiteify ein – jeden Tag.

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Ich bin sowohl Partner von Suiteify als auch von DATEV. Suiteify verlangt von mir aber keine einseitige Ausrichtung, sondern vertraut meiner Kompetenz und Loyalität.

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Als Suiteify Partner bin ich Teil eines Teams. Ich kann jederzeit meine Anliegen vorbringen und es findet sich immer jemand, der weiterhelfen kann. Wie in einer privaten Beziehung ist auch die Partnerschaft Suiteify ein Geben und Nehmen.

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Besonders wichtig ist uns die professionelle Arbeitsteilung: Während Suiteify den allgemeinen Support durchführt, spielen wir im Kundenkontakt vor Ort unsere Vertriebskompetenz aus, setzen individuelle Wünsche um und schulen die Anwender.

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Wir haben hier genau die richtige Standardsoftware gefunden, mit der wir den Kunden im Zusammenspiel mit zusätzlichen Dienstleistungen optimale Lösungen anbieten können.

BLOG

Insights und Wissen für effizienteres Arbeiten

Im Suiteify Blog finden Sie praxisnahe Impulse zu mittelstandsrelevanten Themen – von ERP und Finance über HR und Payroll bis hin zu Digitalisierung und KI. Verständlich erklärt, auf den DACH-Mittelstand zugeschnitten.

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Fristen und Pflichten gelten?
Recht & Compliance

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Fristen und Pflichten gelten?

Unternehmen müssen geschäftliche Unterlagen aufbewahren. Doch wie ist das eigentlich konkret geregelt? Welche Aufbewahrungsfristen gelten zum Beispiel für Rechnungen, Lieferscheine oder Quittungen? Dieser Beitrag informiert über die wesentlichen Pflichten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

5 Min. Lesezeit

Eine der größten bürokratischen Hürden für Unternehmen ist die Pflicht zur langjährigen Aufbewahrung steuerrechtlich relevanter Unterlagen. Rechnungen, Lieferscheine, Geschäftskorrespondenz – ständig kommen neue aufbewahrungspflichtige Dokumente hinzu. Um Stress mit dem Finanzamt, etwa bei Betriebsprüfungen, zu vermeiden, sollten die Vorschriften bekannt sein und die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Dokumentenarten und Belege eingehalten werden. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Aufbewahrungspflichten für Unternehmen.

Wo sind die Pflichten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen geregelt?

Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in Deutschland gesetzlich geregelt, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Diese Vorschriften legen fest, welche Unterlagen wie lange aufzubewahren sind. Darüber hinaus finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie in zahlreichen anderen Gesetzen und Verordnungen Vorschriften zur Aufbewahrungspflicht von Dokumenten – beispielsweise im Arbeitsrecht, im Sozialversicherungsrecht oder im Produkthaftungsrecht.

Für die betriebliche Praxis sind insbesondere die Vorschriften in § 257 HGB und § 147 AO von Bedeutung. Zudem müssen Unternehmen die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beachten.

Wer ist zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet?

Alle Gewerbetreibenden, die zur Buchführung und Aufzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre geschäftlichen Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archivieren. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen betrifft somit etablierte Unternehmen ebenso wie Gründer und Start-ups. Eine Sonderregelung für Kleinunternehmen gibt es nicht. Auch bei einer Geschäftsaufgabe oder einer Geschäftsübergabe besteht die Aufbewahrungspflicht für den Steuerpflichtigen weiter.

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Welche Dokumente sind aufbewahrungspflichtig?

Nach § 147 AO und § 257 HGB sind insbesondere folgende Unterlagen aufbewahrungspflichtig:

  • Bücher und Aufzeichnungen
  • Inventare
  • Jahresabschlüsse
  • Lageberichte
  • Eröffnungsbilanz sowie die dazu erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
  • Handels- und Geschäftsbriefe (d. h. jegliche Kommunikation und Korrespondenz – einschließlich E-Mails, Faxe etc. – zur Vorbereitung, Durchführung oder Rückgängigmachung von Geschäftsvorfällen)
  • Buchungsbelege zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen (z. B. Quittungen)
  • Unterlagen für die Zollanmeldung, sofern sie nicht bereits den Zollbehörden vorliegen
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Kalkulationsunterlagen oder Ausfuhrbelege)

Mitunter bereitet die richtige Einordnung der Unterlagen allerdings Probleme. Denn nicht jeder Beleg ist zwangsläufig ein aufbewahrungspflichtiger Buchungsbeleg und nicht jeder Brief muss als Geschäftsbrief archiviert werden. In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin gefragt werden.

Wie lang sind die Aufbewahrungsfristen in der Buchhaltung?

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Für Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare gilt dagegen weiterhin die zehnjährige Frist. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, bei Vertragsunterlagen nach Ablauf des Vertrags.

Übersicht der Aufbewahrungsfristen ab 2025

Dokumententyp

Neue Frist ab 2025

Bisherige Frist

Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Lieferscheine, Lohn- und Gehaltslisten)

8 Jahre

10 Jahre

Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare

10 Jahre

10 Jahre

Handels- und Geschäftsbriefe

6 Jahre

6 Jahre

Aufbewahrungsfristen für ausgewählte Dokumentenarten

  • Rechnungen müssen seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre (vorher: zehn Jahre) lang aufbewahrt werden. Nach § 14b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und § 147 der Abgabenordnung (AO)  sind Unternehmer verpflichtet, sowohl eine Kopie ihrer ausgestellten Rechnungen (Ausgangsrechnungen) als auch alle empfangenen Rechnungen (Eingangsrechnungen) zu archivieren.
  • Lieferscheine gelten grundsätzlich als Handels- oder Geschäftsbriefe und müssen sechs Jahre aufbewahrt werden, wenn sie lediglich die Korrespondenz im Rahmen eines Geschäfts dokumentieren. Sobald ein Lieferschein jedoch als Buchungsbeleg dient – etwa, weil er gleichzeitig als Rechnung verwendet wird oder buchungsrelevante Vermerke enthält –, gilt die längere Aufbewahrungsfrist von acht Jahren (vor 2025: zehn Jahre).
  • Kontoauszüge, Quittungen, Bewirtungsbelege, Tankbelege und ähnliche Dokumente sind Buchungsbelege und unterliegen ab 2025 einer Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Vorsicht ist geboten bei Belegen auf Thermopapier, da diese oft schon nach kurzer Zeit verblassen und unlesbar werden. Dies kann bei einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug gefährden. Daher empfiehlt es sich, Thermopapierbelege zu scannen und digital zu archivieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, solche Belege auf normales DIN-A4-Papier zu kopieren und zusammen mit dem Original aufzubewahren.

In welcher Form müssen Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden?

Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gelten folgende Formvorschriften:

  • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und andere relevante Unterlagen wie Rechnungen, Handelsbriefe und Geschäftsbriefe dürfen elektronisch aufbewahrt werden, solange die Daten unverändert, lesbar und während der gesamten Aufbewahrungsfrist zugänglich bleiben. Es ist zulässig, Papierunterlagen zu scannen und anschließend gesichert und geordnet auf einem Speichermedium aufzubewahren. Nach dem Scannen können die Originalbelege in den meisten Fällen vernichtet werden, sofern keine gesetzlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen. Es wird empfohlen, vor der Vernichtung von Originalbelegen gegebenenfalls Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer zuständigen Behörde zu halten.
  • Eine Ausnahme bilden Unterlagen, die für die Anwendung bestimmter Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung erforderlich sind (z. B. aktive Veredelung). In solchen Fällen kann die Zollbehörde verlangen, dass die Unterlagen im Papieroriginal vorgelegt werden.
  • Für den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen ist die Aufbewahrung der Papieroriginalrechnungen dagegen nicht zwingend erforderlich. Auch elektronisch aufbewahrte Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug ausreichend, solange die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind.
  • Originär digitale Unterlagen, wie elektronische Rechnungen, müssen im digitalen Original aufbewahrt werden. Sie dürfen innerhalb der achtjährigen Aufbewahrungsfrist weder verändert noch gelöscht werden. Zudem muss ein Betriebsprüfer sie maschinell auswerten können. Ein Ausdruck auf Papier reicht hier also nicht aus.
  • Alle relevanten Buchführungsunterlagen müssen so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
  • In jedem Fall muss die digitale Archivierung von gescannten oder originär elektronischen Dokumenten die Anforderungen der GoBD erfüllen.

Wie lässt sich trotz Aufbewahrungspflicht Ordnung im Archiv halten?

Aufgrund der Aufbewahrungspflichten für Unternehmen sammeln sich in der Buchhaltung Jahr für Jahr zahlreiche Belege an. Wer weiterhin papiergebunden und manuell archiviert, läuft Gefahr, den Überblick zu verlieren. Zum einen wird das Archiv irgendwann zu klein, zum anderen steigt die Zahl digitaler Dokumente kontinuierlich – Stichwort E-Rechnungspflicht.

Hinzu kommt, dass alle relevanten Dokumente nach den Vorgaben der GoBD im elektronischen Original und unveränderbar aufbewahrt werden müssen. Das beste Mittel, um diese Vorgaben effizient zu erfüllen und Ordnung im digitalen Archiv zu halten, ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS).

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
Branchen

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser

Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.

5 Min. Lesezeit

Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung

Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.

Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen

Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.

Warum KI-Projekte oft scheitern

78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.

Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer

Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.

Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft

  • Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
  • KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
  • KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
  • 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.

Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe

KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.

Herausforderungen und Learnings

Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.

Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen

Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
HR & Payroll

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick

Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

5 Min. Lesezeit

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.‍

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.‍

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Jahresmeldung an die Sozialversicherung

Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.‍

⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres

Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis

Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
    Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
    Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.

⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel

  • Resturlaub prüfen:
    Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
    ⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
    Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
    ⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres
  • Betriebliche Altersvorsorge:
    Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
    ⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Fazit

Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

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FAQ

Häufige Fragen zu Suiteify

Suiteify bringt geschäftskritische Prozesse unter Kontrolle. ERP, Finance, HR und Payroll in einer Suite.

Suiteify ist eine integrierte Business Suite für mittelständische Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die zurzeit zügig wächst. Sie verbindet ERP, Finance, HR und Payroll in einem System – für durchgängige Prozesse ohne manuelle Übergaben, doppelte Datenpflege oder Systembrüche. Grundlage sind über 40 Jahre Expertise und das Vertrauen von mehr als 40.000 Kunden im DACH-Mittelstand.

Das Suiteify-Lösungsangebot umfasst ERP, Finance, HR und Payroll – sowie ergänzende Outsourcing-Services. Konkret gehören dazu unter anderem Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung, Personalmanagement, Zeitmanagement, Recruiting und Lohnabrechnung. Je nach Branche und Bedarf stehen passende Lösungen und Services zur Verfügung, einzeln oder als verbundene Suite.

Suiteify reduziert manuelle Übergaben, doppelte Datenpflege und Systembrüche zwischen Einzellösungen. Verbundene Prozesse und eine konsistente Datenbasis schaffen mehr Effizienz, Transparenz und Sicherheit – und geben Unternehmen Zeit zurück, die sie für Wachstum und strategische Entscheidungen nutzen können.

Suiteify richtet sich an mittelständische Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihre geschäftskritischen Prozesse in HR, Payroll, Finance und ERP effizienter und zunehmend integrierter steuern möchten. Die Lösungen von Suiteify eignen sich sowohl für Unternehmen, die einzelne Prozessbereiche optimieren wollen, als auch für solche, die auf eine vollständig verbundene Lösung hinarbeiten.

Ja. Sie können mit dem Bereich starten, der zu Ihrem aktuellen Bedarf passt, zum Beispiel mit HR, Payroll oder Finance. Weitere Lösungen lassen sich Schritt für Schritt ergänzen und zunehmend miteinander verbinden. So wächst Ihre Suite mit Ihren Anforderungen.

Speziallösungen lösen einzelne Aufgaben, aber nicht die Komplexität zwischen ihnen. Suiteify betrachtet das Zusammenspiel geschäftskritischer Prozesse: Daten fließen, statt mehrfach gepflegt zu werden. Prozesse greifen ineinander, statt an Systemgrenzen zu enden. Entscheidungen basieren auf einer einheitlichen Datenbasis, statt auf Excel-Exporten.

Suiteify entwickelt die Business Suite auf moderner, cloud-nativer Grundlage weiter. Konkrete KI-Funktionen, wie die automatisierte Prüfung von Eingangsrechnungen, sind bereits heute verfügbar. Weitere Automatisierungs- und KI-Features werden mit jeder Produktgeneration ergänzt. Welche Funktionen für Ihre Lösung heute verfügbar sind, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.

Noch Fragen?

Wir beantworten sie gern.