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PR für den Mittelstand - Tipps von einer Expertin

Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nutzen verschiedene Marketinginstrumente, um auf ihre Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Im Bereich der Public Relations (PR) agieren jedoch bislang nur wenige Mittelständler konsequent und nachhaltig. Dabei können PR-Aktivitäten gerade für den Mittelstand äußerst wertvoll sein, betont Martina Warning. Die PR-Expertin beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen. Im Video erläutert sie, welche Aspekte KMU bei der Planung und Umsetzung von PR-Maßnahmen berücksichtigen sollten.

PR für den Mittelstand - Tipps von einer Expertin
PR für den Mittelstand - Tipps von einer Expertin

Der englische Begriff “Public Relations” wird meist mit dem Wort “Öffentlichkeitsarbeit” ins Deutsche übersetzt. Dies sei aber zu kurz gesprungen, sagt Martina Warning, geschäftsführende Gesellschafterin der John Warning Corporate Communications GmbH.

“Nicht zufällig lautet die Langfassung von PR ‚Public Relations‘, und wir sprechen somit von einer Mehrzahl von ‚Beziehungen‘, die damit adressiert werden”, so die PR-Expertin. “Die eine Öffentlichkeit gibt es nämlich nicht”, fügt sie hinzu. Damit die Botschaften ankommen, müsse PR für den Mittelstand daher eine Vielzahl von Zielgruppen ansprechen.

Die drei wichtigsten Regeln für erfolgreiche PR-Kampagnen

1. Legen Sie Ihre PR-Arbeit transparent und dialogorientiert an. Zuhören ist genauso wichtig wie Senden.

"Um Image, Strategie und Ausrichtung eines Unternehmens zu prägen, müssen wir Inhalte, Kanäle und Adressaten für die Aussagen genau auswählen“, so PR-Fachfrau Warning. Denn das Ziel guter PR-Arbeit sei es, das persönliche Gespräch zwischen Absender und Empfänger, also Unternehmen und Kunden, zu ersetzen.

2. Senden Sie Nachrichten – keine Werbung. Glaubwürdigkeit und Authentizität sind die wichtigsten Merkmale von PR-Botschaften.

“Gute Geschichten hat eigentlich jedes Unternehmen zu erzählen”, sagt Martina Warning. Dies können Geschichten über die eigene Gründungsgeschichte und die Menschen im Unternehmen, aber auch über die Produkte und Leistungen sein. Dabei müsse jedoch immer der Nutzen für den Kunden im Vordergrund stehen.

Zudem sei die Glaubwürdigkeit von Botschaft, Absender und Medium von elementarer Bedeutung für den Erfolg von PR-Maßnahmen. „Vertrauenswürdigkeit ist das höchste Gut bei unserer Arbeit“, macht die Expertin deutlich und weist darauf hin, dass gerade journalistisch geprägte Print-Medien gegenüber digitalen Medien einen Vertrauensvorsprung bei vielen Zielgruppen haben.

3. Bedenken Sie, dass sich der Erfolg von PR-Arbeit nicht in kurzfristigen Ergebnissen messen lässt, sondern eher mittel- bis langfristige Wirkung entfaltet.

Kurzfristige Erfolge sind bei PR-Arbeit auch nicht das primäre Ziel. Vielmehr geht es um den Aufbau einer langfristigen Vertrauensbeziehung. Dabei spielen Fachmedien, durchaus auch im Printformat, nach Einschätzung von Martina Warning noch immer eine wichtige Rolle, gerade im B2B-Geschäft (Business-to-Business).

Im Vergleich zu den digitalen Medien lasse sich hier jedoch die Wahrnehmung und damit der Erfolg einer PR-Kampagne schwieriger messen.

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Johannes Tenge

Redakteur und Autor bei Suiteify. Schwerpunktthemen: Business-Software, Digitalisierung, KI und Prozessoptimierung - sowie alles, was damit zusammenhängt.

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Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?
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Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?

Weniger Bürokratie, schlankere Buchhaltung: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch 2025 eine attraktive Möglichkeit für viele Selbstständige, Kleinunternehmer und Gründerinnen. Doch wann lohnt es sich, die Regelung in Anspruch zu nehmen – und wann ist die Regelbesteuerung die bessere Wahl?

5 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Höhere Umsatzgrenzen
    • Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro)
    • Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 Euro – wird die Grenze überschritten, entfällt der Status automatisch.
  • Weniger Bürokratie
    • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr – stattdessen quartalsweise Meldungen.
  • EU-weit anwendbar
    • Ab 2025 auch für Umsätze innerhalb der EU, solange der Gesamtumsatz unter 100.000 Euro bleibt.
  • Gründerfreundlich
    • Neue Selbstständige starten automatisch als Kleinunternehmer – ohne Umsatzprognose zu Beginn.

Offizielle Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen findest du beim Bundesministerium der Finanzen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (nicht Gewinn!).
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro.
  • Gilt unabhängig von der Rechtsform – z. B. für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR u.a.

Wer profitiert besonders?

Soloselbstständige und Kleinunternehmer

  • Kein Ausweis von Umsatzsteuer → Endkundenpreise bleiben attraktiver.
  • Ideal bei geringen Investitionen und überschaubaren Betriebskosten.

Start-ups und nebenberufliche Gründer

  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen-Voranmeldungen (UVA), keine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
  • Perfekt zum Testen von Geschäftsmodellen in der frühen Phase mit niedrigen Kosten.

Praxisnahe Hinweise und regionale Ansprechpartner findest du auch bei deiner IHK. Weitere Gründerinfos bietet das Existenzgründerportal des BMWK.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist empfehlenswert, wenn …

  • du überwiegend an Privatkunden (B2C) verkaufst,
  • deine Investitionen gering sind (keine relevante Vorsteuererstattung),
  • du eine einfache Buchhaltung bevorzugst.

Weniger sinnvoll, wenn …

  • du viele B2B-Kunden hast, die Vorsteuer ziehen möchten,
  • du hohe Ausgaben/Investitionen planst und auf Vorsteuererstattung angewiesen bist.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteil

Nachteil

Kein Ausweis/Abführen der Umsatzsteuer nötig

Keine Vorsteuererstattung möglich

Günstigere Preise für Privatkunden

Bei hohen Kosten ggf. finanzieller Nachteil

Weniger Bürokratie, einfache Buchhaltung

Wechsel zur Regelbesteuerung frühestens nach fünf Jahren

Ab 2025 auch für EU-Umsätze nutzbar

Rechnungen müssen den Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten

Fazit: Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist besonders attraktiv für Selbstständige, Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigen Umsätzen und geringem Kostenaufwand. Sie spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und lässt mehr Raum fürs Kerngeschäft. Ob sie zu dir passt, hängt vor allem von Kundenstruktur, Investitionsplanung und Wachstumsstrategie ab. Prüfe deine Zahlen – und entscheide bewusst.

Unternehmensnachfolge - ein Gespräch über das Loslassen mit Christian Satz
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Unternehmensnachfolge - ein Gespräch über das Loslassen mit Christian Satz

Firmengründer tun sich mit der Unternehmensnachfolge mitunter schwer. Im Suiteify Talk "Butter bei die Fische" erzählt der ehemalige Inhaber des Internetdienstleisters Satzmedia von seinen Erfahrungen rund um den Verkauf seines Unternehmens.

5 Min. Lesezeit

Bei der Unternehmensnachfolge gibt es verschiedene Wege. Christian Satz hat sich dafür entschieden, seinen Betrieb an ein größeres Unternehmen zu verkaufen und anschließend dort in leitender Position weiter mitzuarbeiten. Im Talk mit Gastgeber Ulrich Brehmer, Geschäftsführer von Suiteify, spricht der Gründer und ehemalige Alleininhaber der Internet- und E-Commerce-Agentur Satzmedia über seinen unternehmerischen Werdegang und seine Erfahrungen.

Von der Geschäftsidee zur Umsetzung: Die Entstehung von Satzmedia

Die Idee zur Gründung seines Unternehmens Satzmedia hatte Christian Satz im Jahr 1999. Inspiriert vom Internet-Boom und den Erfolgsgeschichten der Aktienmärkte, entschied sich der gelernte Bank- und Diplomkaufmann und Elektromeister dazu, seine Leidenschaft für den Wassersport in die digitale Welt zu übertragen. Er gründete eine Wassersportplattform und kooperierte mit dem Deutschen Wetterdienst und Großhändlern, um Wetterdaten und Produkte für seine Plattform zu erhalten.

Jedoch erkannte er bald, dass seine Berufung nicht im Versandhandel lag, sondern im aufkeimenden Sektor der Internetdienstleistungen. Mit dieser Erkenntnis veräußerte Satz seine Wassersportplattform an den größten europäischen Wassersportversandhändler und sicherte sich gleichzeitig seinen ersten Auftrag: die fortlaufende Betreuung des Webshops.

Vom florierenden Geschäft zur Exit-Entscheidung: Der Verkauf des Unternehmens

In den darauffolgenden Jahren etablierte sich Satzmedia als Spezialist für Digital Experience, E-Commerce und Content-Management-System-Lösungen. Das Unternehmen gewann zahlreiche namhafte Kunden und erarbeitete sich einen exzellenten Ruf. Parallel dazu stiegen die Ansprüche der Kunden an die Bandbreite der Dienstleistungen, insbesondere in den letzten Jahren, rapide an. Dies lasse sich mit einer Belegschaft von 30 Personen nicht mehr angemessen bewältigen, erläutert Christian Satz.

Nach intensiver Überlegung entschloss er sich während der Corona-Pandemie dazu, sein Unternehmen an die SoftwareONE Holding AG zu veräußern, ein börsennotiertes Schweizer Unternehmen mit mehr als 8.000 Mitarbeitenden und Niederlassungen in 90 Ländern.

Die Unternehmensnachfolge bereitete Christian Satz diskret unter Mitwirkung eines Anwalts und eines Steuerberaters vor. Seine Mitarbeitenden wurden nicht in die geplante Transaktion eingeweiht. In einer – wie er es ausdrückt – „Nacht-und-Nebel-Aktion“ digitalisierte er alle relevanten Dokumente und übermittelte die Daten an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach einer dreimonatigen Prüfungsphase erteilte SoftwareONE schließlich die Zustimmung zur Übernahme.

Vom Alleininhaber zum leitenden Angestellten: Die nächste Etappe der Unternehmensnachfolge

Eine entscheidende Verkaufsbedingung für Christian Satz war, dass seine Mitarbeitenden als Team weiterbeschäftigt werden. Zudem vereinbarte er, auch im neuen Unternehmen eine bedeutende Rolle zu spielen und für seine ehemaligen Beschäftigten weiterhin als disziplinarischer Vorgesetzter zu fungieren.

Unter dem Dach von SoftwareONE verantwortet der Firmengründer heute als Growth Lead den Bereich sogenannter Application Services mit Fokus auf Cloudlösungen. Die Integration in den Schweizer IT-Konzern eröffne seinem Team und den Kunden neue Perspektiven, betont Satz. Die Mehrheit seiner ehemaligen Mitarbeiter sehe dies als eine Chance und sei seinem Weg gefolgt, berichtet der ehemalige Firmenchef.

Äußerlich habe sich durch die Unternehmensnachfolge wenig geändert, so Satz. Er arbeite nach wie vor mit seinem Team am angestammten Standort in Hamburg. Nichtsdestotrotz habe sich seine Rolle grundlegend gewandelt. In der Entscheidungsfindung genieße er nicht mehr die Freiheiten, die er als Alleininhaber hatte. Für alles gebe es eine zuständige Abteilung, jedoch lasse ihm das Unternehmen weiterhin viel Spielraum. Insgesamt erlebe er es als wohltuende Entlastung, dass ihm nach langjähriger unternehmerischer Tätigkeit die alleinige Verantwortung nun von den Schultern genommen wurde, resümiert Christian Satz.

Wie KMU ihre Energiekosten senken können
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Wie KMU ihre Energiekosten senken können

Hohe Preise für Strom und Wärme sind ein erheblicher Kostenfaktor für die Wirtschaft. Damit stellt sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Frage, wie sich die Energiekosten senken lassen. Hierüber spricht Ulrich Brehmer, Geschäftsführer von Suiteify, mit dem Energieeffizienzexperten Peter-M. Friemert im Videotalk "Butter bei die Fische".

5 Min. Lesezeit

Die gestiegenen Preise für Strom und Wärme haben das Thema Energieeffizienz in den vergangenen Monaten verstärkt in den Fokus gerückt. Viele Unternehmer fragen sich, mit welchen Maßnahmen sie Energie sparen und Kosten senken können. Hierauf gebe es jedoch keine pauschale Antwort, sagt Peter-M. Friemert, Experte für Energieeffizienz und Geschäftsführer der ZEBAU GmbH, einer unabhängigen Netzwerkstelle für Bauleute, Planende und Kommunen. Vielmehr müsse man sich stets die vorhandenen Rahmenbedingungen anschauen und daraus ein ganzheitliches Energiesparkonzept ableiten. Im Gespräch mit Suiteify Geschäftsführer Ulrich Brehmer erläutert Friemert, wie Mittelständler sich dem Thema Energieeffizienz nähern können.

Runter mit den Energiekosten – das können Mittelständler tun

Hier sechs grundlegende Tipps vom Energieeffizienzexperten:

  1. Die größten Stromverbraucher im Unternehmen austauschen: Um die „Stromfresser“ zu ermitteln, kann man einen Energieberater zu Rate ziehen oder auch selbst Messgeräte anschließen. Kennt man die besonders energieintensiven Geräte, kann man diese – je nach betrieblicher Situation – entweder auf einen Schlag oder nach und nach ersetzen. Dabei sollte man logischerweise darauf achten, künftig verbrauchsärmere Geräte zu verwenden.
  2. Standby-Betrieb von Elektrogeräten vermeiden: Wer seine Geräte nach der Nutzung komplett ausschaltet, kann mit wenig Aufwand die eine oder andere Kilowattstunde Strom sparen.
  3. Die Beschäftigten zu verbrauchsarmem Verhalten auffordern: Das Licht nach dem Verlassen eines Raums ausschalten, den Computer abends herunterfahren, richtiges Stoßlüften im Winter – auch das Verbraucherverhalten spielt beim Energiekosten senken eine wichtige Rolle.
  4. Energiesparpotenziale im Gebäudebereich nutzen: Dabei sollte man allerdings die bauphysikalischen Gegebenheiten mithilfe eines Energieberaters genau unter die Lupe nehmen. Denn oft lassen sich durch Sanierungsmaßnahmen im und am Gebäude zwar die laufenden Energiekosten senken, doch die Ersparnis wiegt die Kosten für die Umsetzung nicht auf. So sind zum Beispiel eine Dämmung, eine Erneuerung der Fenster oder der Austausch einer intakten Heizungslage nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Letzteres sei im Übrigen, wie Fachmann Friemert betont, auch nach den Gesetzesplänen der Ampel-Koalition gar nicht notwendig.
  5. Auf erneuerbare Energien setzen: Nach Einschätzung von Peter-M. Friemert werden erneuerbare Energien in absehbarer Zeit im Wirtschaftlichkeitsvergleich besser dastehen als fossile Energien. Neben Windstrom und Photovoltaik sieht der Experte im Gebäude- und Wärmebereich auch Wasserstoff und – standortabhängig – Geothermie als Energieträger im Kommen.
  6. Fördermöglichkeiten nutzen: Gewerbetreibende, aber auch Privatpersonen können eine kostenfreie Energieberatung in Anspruch nehmen. Hierzu stehen fachkundige Berater zur Verfügung – in Hamburg sind dies unter anderem die Hamburger Energielotsen. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Angebote. Über die Filialsuche für Energieberatungstellen der Verbraucherzentrale finden Interessierte Beratungsstellen in ihrer Region. Eine weitere Anlaufstelle für Unternehmer sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), die ebenfalls Energieberatung anbieten.