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Wie eine Unternehmerin in Berlin Politik macht - ein Gespräch mit Dorothee Martin

Entlastungen, Subventionen, Gesetzesänderungen: Die Forderungen der Wirtschaft an die Politik sind zahlreich. Doch was kann die Wirtschaft eigentlich für eine bessere Politik tun? Sie kann beispielsweise Erfahrungen und Know-how zur Verfügung stellen – oder, wie es Dorothee Martin getan hat, die Seiten wechseln. Die SPD-Politikerin war erfolgreich selbstständig, bevor sie in den Deutschen Bundestag einzog. Im Videotalk „Butter bei die Fische” spricht sie über ihre Beweggründe und ihre Erfahrungen als Unternehmerin in der Politik.

Wie eine Unternehmerin in Berlin Politik macht - ein Gespräch mit Dorothee Martin
Wie eine Unternehmerin in Berlin Politik macht - ein Gespräch mit Dorothee Martin

Politik und Wirtschaft erscheinen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen oft wie zwei Welten. Dabei sind beide Bereiche untrennbar miteinander verbunden und bedingen sich in vielfältiger Art und Weise gegenseitig – sagt die Bundestagsabgeordnete Dorothee Martin. Die 44-jährige Parlamentarierin muss es wissen, denn sie hat die Seiten gewechselt und ist als Unternehmerin in die Politik gegangen.

Nach dem Studium der Politikwissenschaft und des Staatsrechts war Dorothee Martin rund 14 Jahre lang in der Immobilienwirtschaft tätig, bevor sie mit einem Partner eine PR- und Marketingagentur gründete. Parallel zu ihrer beruflichen Laufbahn war sie schon länger politisch aktiv: in der Jugendorganisation der SPD sowie als Kommunal- und Landespolitikerin.

Im Jahr 2020 wechselte sie als Nachrückerin in den Deutschen Bundestag und gewann 2021 das Direktmandat im Wahlkreis Hamburg-Nord. Da Suiteify genau dort seinen Unternehmenssitz hat, lag es nahe, die Politikerin, die auch verkehrspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion ist, zu einem Gespräch mit persönlicher Note einzuladen.

Für eine Unternehmerin in der Politik Tagesgeschäft: Dicke Bretter bohren

Auf die Frage, was ihr mehr Spaß macht – Wirtschaft oder Politik – antwortet Dorothee Martin diplomatisch: „Beides natürlich“. Für die Wirtschaft spricht aus ihrer Sicht, dass die Wirksamkeit einzelner Entscheidungen meist unmittelbar sicht- und spürbar sei. In der Politik gehe es dagegen oft um das „Bohren dicker Bretter“, wofür es einen langen Atem brauche.

Menschen aus der Wirtschaft seien daran gewöhnt, Weisungen zu erteilen, um ihre Ziele möglichst effizient durchzusetzen. „Das ist in der Politik vollkommen anders“, sagt die Parlamentarierin und berichtet von langwierigen Verhandlungen, mühsamem Ringen um Kompromisse und Abstimmungen bis tief in die Nacht – insbesondere bei Finanzierungsfragen.

Deutlich mehr Spaß im Politikerinnendasein macht ihr der direkte Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern – etwa in Form des „berühmt-berüchtigten“ Infostandes auf dem Marktplatz.  „Das ist die wichtigste politische Kommunikationsmaßnahme, die es gibt“, ist Martin überzeugt, weil sie dort ein direktes und unverstelltes Feedback von den Leuten bekomme.

In der Politik kein Nachteil: Wirtschaftskompetenz aus eigener Erfahrung

Ihren Schritt zur Vollzeitpolitikerin findet Dorothee Martin nach wie vor richtig – vor allem dann, wenn sie das Gefühl hat, dass sich ihre Kompetenzen aus Wirtschaft und Politik ideal ergänzen. Zum Beispiel bei ihrer Arbeit im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG, wo ihre Erfahrung aus beiden Welten überaus nützlich sei. „Wirtschaft ist durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Generieren von Steuereinnahmen die Grundlage für unser Gemeinwesen. Und wenn man von beiden Dingen – Politik und Wirtschaft – ein bisschen versteht, kann das nicht schaden“, sagt sie mit einem Augenzwinkern.

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Johannes Tenge

Redakteur und Autor bei Suiteify. Schwerpunktthemen: Business-Software, Digitalisierung, KI und Prozessoptimierung - sowie alles, was damit zusammenhängt.

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Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?
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Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?

Weniger Bürokratie, schlankere Buchhaltung: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch 2025 eine attraktive Möglichkeit für viele Selbstständige, Kleinunternehmer und Gründerinnen. Doch wann lohnt es sich, die Regelung in Anspruch zu nehmen – und wann ist die Regelbesteuerung die bessere Wahl?

5 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Höhere Umsatzgrenzen
    • Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro)
    • Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 Euro – wird die Grenze überschritten, entfällt der Status automatisch.
  • Weniger Bürokratie
    • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr – stattdessen quartalsweise Meldungen.
  • EU-weit anwendbar
    • Ab 2025 auch für Umsätze innerhalb der EU, solange der Gesamtumsatz unter 100.000 Euro bleibt.
  • Gründerfreundlich
    • Neue Selbstständige starten automatisch als Kleinunternehmer – ohne Umsatzprognose zu Beginn.

Offizielle Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen findest du beim Bundesministerium der Finanzen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (nicht Gewinn!).
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro.
  • Gilt unabhängig von der Rechtsform – z. B. für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR u.a.

Wer profitiert besonders?

Soloselbstständige und Kleinunternehmer

  • Kein Ausweis von Umsatzsteuer → Endkundenpreise bleiben attraktiver.
  • Ideal bei geringen Investitionen und überschaubaren Betriebskosten.

Start-ups und nebenberufliche Gründer

  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen-Voranmeldungen (UVA), keine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
  • Perfekt zum Testen von Geschäftsmodellen in der frühen Phase mit niedrigen Kosten.

Praxisnahe Hinweise und regionale Ansprechpartner findest du auch bei deiner IHK. Weitere Gründerinfos bietet das Existenzgründerportal des BMWK.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist empfehlenswert, wenn …

  • du überwiegend an Privatkunden (B2C) verkaufst,
  • deine Investitionen gering sind (keine relevante Vorsteuererstattung),
  • du eine einfache Buchhaltung bevorzugst.

Weniger sinnvoll, wenn …

  • du viele B2B-Kunden hast, die Vorsteuer ziehen möchten,
  • du hohe Ausgaben/Investitionen planst und auf Vorsteuererstattung angewiesen bist.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteil

Nachteil

Kein Ausweis/Abführen der Umsatzsteuer nötig

Keine Vorsteuererstattung möglich

Günstigere Preise für Privatkunden

Bei hohen Kosten ggf. finanzieller Nachteil

Weniger Bürokratie, einfache Buchhaltung

Wechsel zur Regelbesteuerung frühestens nach fünf Jahren

Ab 2025 auch für EU-Umsätze nutzbar

Rechnungen müssen den Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten

Fazit: Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist besonders attraktiv für Selbstständige, Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigen Umsätzen und geringem Kostenaufwand. Sie spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und lässt mehr Raum fürs Kerngeschäft. Ob sie zu dir passt, hängt vor allem von Kundenstruktur, Investitionsplanung und Wachstumsstrategie ab. Prüfe deine Zahlen – und entscheide bewusst.

Unternehmensnachfolge - ein Gespräch über das Loslassen mit Christian Satz
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Unternehmensnachfolge - ein Gespräch über das Loslassen mit Christian Satz

Firmengründer tun sich mit der Unternehmensnachfolge mitunter schwer. Im Suiteify Talk "Butter bei die Fische" erzählt der ehemalige Inhaber des Internetdienstleisters Satzmedia von seinen Erfahrungen rund um den Verkauf seines Unternehmens.

5 Min. Lesezeit

Bei der Unternehmensnachfolge gibt es verschiedene Wege. Christian Satz hat sich dafür entschieden, seinen Betrieb an ein größeres Unternehmen zu verkaufen und anschließend dort in leitender Position weiter mitzuarbeiten. Im Talk mit Gastgeber Ulrich Brehmer, Geschäftsführer von Suiteify, spricht der Gründer und ehemalige Alleininhaber der Internet- und E-Commerce-Agentur Satzmedia über seinen unternehmerischen Werdegang und seine Erfahrungen.

Von der Geschäftsidee zur Umsetzung: Die Entstehung von Satzmedia

Die Idee zur Gründung seines Unternehmens Satzmedia hatte Christian Satz im Jahr 1999. Inspiriert vom Internet-Boom und den Erfolgsgeschichten der Aktienmärkte, entschied sich der gelernte Bank- und Diplomkaufmann und Elektromeister dazu, seine Leidenschaft für den Wassersport in die digitale Welt zu übertragen. Er gründete eine Wassersportplattform und kooperierte mit dem Deutschen Wetterdienst und Großhändlern, um Wetterdaten und Produkte für seine Plattform zu erhalten.

Jedoch erkannte er bald, dass seine Berufung nicht im Versandhandel lag, sondern im aufkeimenden Sektor der Internetdienstleistungen. Mit dieser Erkenntnis veräußerte Satz seine Wassersportplattform an den größten europäischen Wassersportversandhändler und sicherte sich gleichzeitig seinen ersten Auftrag: die fortlaufende Betreuung des Webshops.

Vom florierenden Geschäft zur Exit-Entscheidung: Der Verkauf des Unternehmens

In den darauffolgenden Jahren etablierte sich Satzmedia als Spezialist für Digital Experience, E-Commerce und Content-Management-System-Lösungen. Das Unternehmen gewann zahlreiche namhafte Kunden und erarbeitete sich einen exzellenten Ruf. Parallel dazu stiegen die Ansprüche der Kunden an die Bandbreite der Dienstleistungen, insbesondere in den letzten Jahren, rapide an. Dies lasse sich mit einer Belegschaft von 30 Personen nicht mehr angemessen bewältigen, erläutert Christian Satz.

Nach intensiver Überlegung entschloss er sich während der Corona-Pandemie dazu, sein Unternehmen an die SoftwareONE Holding AG zu veräußern, ein börsennotiertes Schweizer Unternehmen mit mehr als 8.000 Mitarbeitenden und Niederlassungen in 90 Ländern.

Die Unternehmensnachfolge bereitete Christian Satz diskret unter Mitwirkung eines Anwalts und eines Steuerberaters vor. Seine Mitarbeitenden wurden nicht in die geplante Transaktion eingeweiht. In einer – wie er es ausdrückt – „Nacht-und-Nebel-Aktion“ digitalisierte er alle relevanten Dokumente und übermittelte die Daten an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach einer dreimonatigen Prüfungsphase erteilte SoftwareONE schließlich die Zustimmung zur Übernahme.

Vom Alleininhaber zum leitenden Angestellten: Die nächste Etappe der Unternehmensnachfolge

Eine entscheidende Verkaufsbedingung für Christian Satz war, dass seine Mitarbeitenden als Team weiterbeschäftigt werden. Zudem vereinbarte er, auch im neuen Unternehmen eine bedeutende Rolle zu spielen und für seine ehemaligen Beschäftigten weiterhin als disziplinarischer Vorgesetzter zu fungieren.

Unter dem Dach von SoftwareONE verantwortet der Firmengründer heute als Growth Lead den Bereich sogenannter Application Services mit Fokus auf Cloudlösungen. Die Integration in den Schweizer IT-Konzern eröffne seinem Team und den Kunden neue Perspektiven, betont Satz. Die Mehrheit seiner ehemaligen Mitarbeiter sehe dies als eine Chance und sei seinem Weg gefolgt, berichtet der ehemalige Firmenchef.

Äußerlich habe sich durch die Unternehmensnachfolge wenig geändert, so Satz. Er arbeite nach wie vor mit seinem Team am angestammten Standort in Hamburg. Nichtsdestotrotz habe sich seine Rolle grundlegend gewandelt. In der Entscheidungsfindung genieße er nicht mehr die Freiheiten, die er als Alleininhaber hatte. Für alles gebe es eine zuständige Abteilung, jedoch lasse ihm das Unternehmen weiterhin viel Spielraum. Insgesamt erlebe er es als wohltuende Entlastung, dass ihm nach langjähriger unternehmerischer Tätigkeit die alleinige Verantwortung nun von den Schultern genommen wurde, resümiert Christian Satz.

Wie KMU ihre Energiekosten senken können
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Wie KMU ihre Energiekosten senken können

Hohe Preise für Strom und Wärme sind ein erheblicher Kostenfaktor für die Wirtschaft. Damit stellt sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Frage, wie sich die Energiekosten senken lassen. Hierüber spricht Ulrich Brehmer, Geschäftsführer von Suiteify, mit dem Energieeffizienzexperten Peter-M. Friemert im Videotalk "Butter bei die Fische".

5 Min. Lesezeit

Die gestiegenen Preise für Strom und Wärme haben das Thema Energieeffizienz in den vergangenen Monaten verstärkt in den Fokus gerückt. Viele Unternehmer fragen sich, mit welchen Maßnahmen sie Energie sparen und Kosten senken können. Hierauf gebe es jedoch keine pauschale Antwort, sagt Peter-M. Friemert, Experte für Energieeffizienz und Geschäftsführer der ZEBAU GmbH, einer unabhängigen Netzwerkstelle für Bauleute, Planende und Kommunen. Vielmehr müsse man sich stets die vorhandenen Rahmenbedingungen anschauen und daraus ein ganzheitliches Energiesparkonzept ableiten. Im Gespräch mit Suiteify Geschäftsführer Ulrich Brehmer erläutert Friemert, wie Mittelständler sich dem Thema Energieeffizienz nähern können.

Runter mit den Energiekosten – das können Mittelständler tun

Hier sechs grundlegende Tipps vom Energieeffizienzexperten:

  1. Die größten Stromverbraucher im Unternehmen austauschen: Um die „Stromfresser“ zu ermitteln, kann man einen Energieberater zu Rate ziehen oder auch selbst Messgeräte anschließen. Kennt man die besonders energieintensiven Geräte, kann man diese – je nach betrieblicher Situation – entweder auf einen Schlag oder nach und nach ersetzen. Dabei sollte man logischerweise darauf achten, künftig verbrauchsärmere Geräte zu verwenden.
  2. Standby-Betrieb von Elektrogeräten vermeiden: Wer seine Geräte nach der Nutzung komplett ausschaltet, kann mit wenig Aufwand die eine oder andere Kilowattstunde Strom sparen.
  3. Die Beschäftigten zu verbrauchsarmem Verhalten auffordern: Das Licht nach dem Verlassen eines Raums ausschalten, den Computer abends herunterfahren, richtiges Stoßlüften im Winter – auch das Verbraucherverhalten spielt beim Energiekosten senken eine wichtige Rolle.
  4. Energiesparpotenziale im Gebäudebereich nutzen: Dabei sollte man allerdings die bauphysikalischen Gegebenheiten mithilfe eines Energieberaters genau unter die Lupe nehmen. Denn oft lassen sich durch Sanierungsmaßnahmen im und am Gebäude zwar die laufenden Energiekosten senken, doch die Ersparnis wiegt die Kosten für die Umsetzung nicht auf. So sind zum Beispiel eine Dämmung, eine Erneuerung der Fenster oder der Austausch einer intakten Heizungslage nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Letzteres sei im Übrigen, wie Fachmann Friemert betont, auch nach den Gesetzesplänen der Ampel-Koalition gar nicht notwendig.
  5. Auf erneuerbare Energien setzen: Nach Einschätzung von Peter-M. Friemert werden erneuerbare Energien in absehbarer Zeit im Wirtschaftlichkeitsvergleich besser dastehen als fossile Energien. Neben Windstrom und Photovoltaik sieht der Experte im Gebäude- und Wärmebereich auch Wasserstoff und – standortabhängig – Geothermie als Energieträger im Kommen.
  6. Fördermöglichkeiten nutzen: Gewerbetreibende, aber auch Privatpersonen können eine kostenfreie Energieberatung in Anspruch nehmen. Hierzu stehen fachkundige Berater zur Verfügung – in Hamburg sind dies unter anderem die Hamburger Energielotsen. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Angebote. Über die Filialsuche für Energieberatungstellen der Verbraucherzentrale finden Interessierte Beratungsstellen in ihrer Region. Eine weitere Anlaufstelle für Unternehmer sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), die ebenfalls Energieberatung anbieten.