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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Das müssen Arbeitgeber wissen über die Reisekostenabrechnung
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Das müssen Arbeitgeber wissen über die Reisekostenabrechnung

Was sind die wichtigsten Punkte, die Arbeitgeber bei der Reisekostenabrechnung beachten sollten? Unsere Experten verraten es!

5 Min. Lesezeit

Arbeitnehmer oder Unternehmer, die oft und viel reisen, verursachen Reisekosten. Diese müssen abgerechnet werden. Doch wie wird eine Reisekostenabrechnung richtig erstellt? Was muss sie beinhalten? In diesem Artikel findest Du die Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen.

Reisekostenabrechnung Definition: Was ist eine Abrechnung von Reisekosten?

In der Reisekostenabrechnung sind alle Kosten zusammengestellt, die einem Arbeitgeber durch eine Dienstreise seiner Mitarbeiter entstehen.

Zu den Reisekosten gehören:

  • Angefallene Fahrtkosten
  • Kosten für die Übernachtung
  • Reisenebenkosten
  • Kosten für die Verpflegung, der so genannte Verpflegungsmehraufwand

Bei den anfallenden Reisekosten handelt es sich meist nur um kleinere Beträge. Diese können sich aber schnell zu einer größeren Ausgabe summieren.

Was ist bei der Erstellung der Reisekostenabrechnung zu beachten?

Die entstandenen Reisekosten können lohnsteuerfrei beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass die Ausgaben wirklich bei Dienstreisen entstanden sind. Als Beleg für die Steuer dient die Reisekostenabrechnung. In ihr sind alle Kosten aufgelistet.

Dazugehörige Rechnungen und Belege müssen zunächst nicht pauschal an das Finanzamt übermittelt werden, aber der Fiskus kann sie im Zweifelsfall jederzeit einfordern. HR-Abteilungen sollten deshalb alle Belege mit der Reisekostenabrechnung eines Mitarbeiters einfordern und diese sorgfältig archivieren.

Welche Kosten gehören nicht in die Reisekostenabrechnung?

Beachte außerdem, dass keine Kosten geltend gemacht werden dürfen, die nicht als Reisekosten gelten. Das zögert die Bearbeitungszeit beim Finanzamt nur unnötig heraus.

Zum Beispiel:

  • Bußgelder, die durch Schwarzfahren, Geblitzt werden oder Falschparken entstehen
  • Kosten für die Minibar im Hotel
  • Kosten für Pay-TV
  • Kosten für Übergepäck
  • Kosten für Anwendungen wie Massagen

Was kann man als Reisekosten abrechnen?

Während manche Kostenpunkte nicht Teil einer Reisekostenabrechnung sind, gibt es gleichzeitig natürlich eine ganze Reihe an Kosten, die in der Reisekostenabrechnung erstattungsfähig sind. Oben haben wir bereits einige aufgeführt, aber im Folgenden gehen wir etwas detaillierter auf die verschiedenen Reisekosten ein:

  • Fahrtkosten und Parkkosten
  • Übernachtungskosten für Hotel und Co.
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Reisenebenkosten

Sehen wir uns einmal genauer an, was man jeweils als Reisekosten abrechnen kann.

Was muss der Arbeitgeber bei Dienstreisen bezahlen?

  1. Fahrtkosten: alle Fahrten mit Auto, Zug bzw. Bahn sowie mit dem Flugzeug können als Reisekosten geltend gemacht werden können. Auch Taxifahrten, die Nutzung von einem Mietwagen und auch Tickets für öffentliche Verkehrsmittel sind erstattungsberechtigt. Das gleiche gilt für Mautgebühren sowie für alle Kosten rund um das Parken (Parkgebühren), wobei letzteres unter Reisenebenkosten fällt.
  2. Übernachtungskosten: alle Kosten, die anfallen, wenn eine Übernachtung nötig wird. In den meisten Fällen – gerade im Business-Umfeld – sind das Hotelkosten; allerdings gibt es auch die Möglichkeit, Privatunterkünfte geltend zu machen.
  3. Verpflegungsmehraufwand: Wer geschäftlich reist, hat höhere Kosten für Mahlzeiten als jemand, der sich zuhause seine Mahlzeiten zubereiten kann. Entsprechend sind, je nach Fall, die entsprechende Pauschale für das Hotelfrühstück und Co. abzurechnen oder aber die Restaurantrechnungen einzureichen.
  4. Reisenebenkosten: Die Reisenebenkosten enthalten alles, was keine Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungskosten sind. Das können die Mautgebühren und Parkkosten sein, die Eintrittskosten die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen, Gebühren die Gepäckaufbewahrung am Flughafen oder Bahnhof während eines repräsentativen Kundenbesuchs oder auch Telefon- und Internetkosten, die für die Ausführung der beruflichen Aufgaben anfallen – aber auch negative Kosten wie Reisegepäckschäden werden erstattet. Außerdem fallen unter die Reisenebenkosten auch die Zahlung von Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall im beruflichen Rahmen, der Ersatz bei Diebstahl von beruflichen oder privat gekauften aber beruflich genutzten Gegenständen während einer Dienstreise sowie der Ersatz persönlicher und nötiger Reisegegenstände im Falle eines Diebstahls bei einer Dienstreise.

Welche Besonderheiten gibt es bei den Fahrtkosten?

Auch bei den Fahrtkosten gibt es einiges zu beachten. Kosten für die Fahrt können nur dann in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn es sich nicht um eine Fahrt mit dem Dienst- bzw. Firmenwagen handelt.

Abgesetzt werden können hingegen alle Aufwendungen, die durch Fahrten mit dem eigenen Auto, mit einem Mietwagen, oder der Benutzung des Flugzeugs, der Bahn oder anderweitigen öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die Fahrtkosten voll abgesetzt werden.

Bei Fahrten mit dem privaten Auto gibt es zwei Varianten, um die Fahrtkosten anzusetzen:

  1. über eine Kilometer-Pauschale
  2. über die real zurückgelegte Wegstrecke

In beiden Fällen muss allerdings ein Fahrtenbuch geführt werden.

So berechnest Du die Fahrtkosten

Die Kilometer-Pauschale beträgt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto oder 20 Cent pro Kilometer mit einem Motorrad oder Moped. Wenn Du nicht von der Kilometer-Pauschale Gebrauch machen willst, gilt Folgendes, um den Kilometersatz zu berechnen:

Addieren dazu die gesamten Kosten für das benutzte Fahrzeug, die in einem Jahr anfallen: Abschreibungen, Benzin, Reparaturen oder Kosten für Steuer und Versicherung zum Beispiel. Teile diese Summe durch die Anzahl der gefahrenen Kilometer während der Geschäftsreise.
Anlagenbuchhaltung – einfach erklärt
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Anlagenbuchhaltung – einfach erklärt

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Doch welchem Zweck dient sie eigentlich und wie funktioniert sie? Dieser Blogbeitrag erklärt es in kompakter Form.

5 Min. Lesezeit

Anlagenbuchhaltung ist keine Raketenwissenschaft. Trotzdem ist sie für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein „Angstgegner“. Die Bewertung und Verwaltung des Anlagevermögens, Abschreibungen und Bilanzausweis scheinen auf den ersten Blick komplex zu sein. Dieser Blogartikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Buchung und Bewertung Ihres Anlagevermögens und erklärt, warum der Einsatz spezieller Software gerade in diesem Bereich empfehlenswert und nützlich ist.

1. Was ist Anlagenbuchhaltung?

Das Anlagenbuch ist ein Nebenbuch der Finanzbuchhaltung. In der Anlagenbuchhaltung erfassen Sie Ihre Anlagegüter von der Anschaffung bis zur Veräußerung oder vollständigen Abschreibung. Diese Güter sind Vermögensgegenstände, meist Sachanlagen, die im Produktionsprozess nicht verbraucht oder wiederverkauft, sondern im Unternehmen langfristig genutzt werden.

Im Laufe ihrer Nutzungsdauer verlieren diese Güter an Wert, wie zum Beispiel Ihr Dienstwagen, dessen Wiederverkauf von Jahr zu Jahr weniger einbringen würde. In der Anlagenbuchhaltung erfassen Sie diese Wertminderungen als Abschreibungen.

2. Welchem Zweck dient die Anlagenbuchhaltung?

Die Anlagenbuchhaltung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzberichten.

  • Sie dokumentiert und belegt die Bewertung und Wertentwicklung der Sachanlagen im Unternehmen. Besonders dient sie der Ermittlung und Buchung der Abschreibungen oder AfA (Absetzung für Abnutzung).
  • Sie ist die Grundlage für den Inventarwert und den Bilanzausweis des Anlagevermögens.
  • Sie ist eine Informationsquelle für das Management sowie für Geldgeber, Finanzbehörden und die Öffentlichkeit. Der Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz (gemäß HGB §§ 247 und 253) hat großen Einfluss auf die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens und damit auf seine Bonität und wirtschaftliche Substanz. Eine ordnungsmäßige Anlagenbuchhaltung macht die Vorgänge rund um Bewertung und Abschreibung von Sachanlagen transparent.
  • Da für die Gegenstände des Anlagevermögens separate Anlagekarten geführt werden, haben Sie als Unternehmer den Überblick, welche Maschinen und Anlagen wie lange im Unternehmen sind und können Ersatzinvestitionen rechtzeitig planen.

3. Was sind Anlagegüter?

Das Anlagevermögen bildet die Grundlage für den betrieblichen Leistungsprozess. Maschinen und Werkshallen stehen dem Unternehmen langfristig zur Verfügung; sie sind sein Produktivkapital.

Zu den Sachanlagen gehören:

  • Grundstücke und Gebäude
  • Maschinen und Anlagen
  • Kraftfahrzeuge
  • Computer und Büromöbel

… soweit diese die Herstellungs- und Anschaffungskosten (HAK) von 800 Euro netto übersteigen.

Als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Herstellungs- und Anschaffungskosten zwischen 250,01 und 800 Euro liegen. Für sie wird keine Anlagenkarte geführt und sie unterliegen einer Pool-Abschreibung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Gegenstände bis 250 Euro HAK sind keine Anlagen und können direkt abgeschrieben werden.

Auch Gegenstände, die nicht im Betrieb eingesetzt werden, sondern angeschafft und schnell wieder verkauft werden, gehören nicht zu den Sachanlagen. Neben Sachanlagen gibt es noch Finanzanlagen und immaterielle Güter, wie zum Beispiel Software und Lizenzen. Diese sind nicht Gegenstand dieses Artikels.

4. Wie bewerten Sie Anlagen richtig?

Bei der Anschaffung bewerten Sie Anlagen im Verhältnis zu ihren Herstellung- oder Anschaffungskosten. Mit diesem Wert werden sie im Rahmen der Anlagenbuchhaltung in das Anlagevermögen eingebucht. Danach unterliegen diese Gegenstände einem Wertverzehr. Sie altern, nutzen ab und müssen irgendwann ersetzt werden.

Die Wertminderung wird durch Abschreibungen widergespiegelt, die als Kosten gebucht werden und den Gewinn des Unternehmens mindern. Der Restwert des Anlageguts ist die Differenz zwischen den HAK und den Abschreibungen. Irgendwann ist eine Sachanlage vollständig abgeschrieben; ihr Buchwert sinkt auf null.

5. Wie funktionieren Abschreibungen?

Abschreibungen sind im deutschen Einkommensteuergesetz geregelt. Sie orientieren sich an der Art des Anlageguts, der gewöhnlichen Nutzungsdauer und dem Zustand des Anlageguts.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht regelmäßig AfA-Tabellen (AfA steht für „Absetzung für Abnutzungen“, umgangssprachlich Abschreibung) – sowohl für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter (AfA-Tabelle AV) als auch für branchenspezifische nach Wirtschaftszweigen. Darin steht für jedes Anlagegut, über welchen Zeitraum es abzuschreiben ist.

6. Welche Abschreibungsarten gibt es?

  • Die lineare Abschreibung ist mittlerweile die einzige reguläre Abschreibungsart. Dabei wird ein Gegenstand über seine Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben, nach der Formel: HAK geteilt durch Nutzungsdauer in Jahren. Manchmal wird auch der Begriff Teilwertabschreibung verwendet: Sie schreiben einen Teil des Wertes eines Gegenstands ab.
  • Die degressive Abschreibung jährlich sinkender Beträge ist seit 2011 nicht mehr zulässig.
  • Nimmt ein Wirtschaftsgut Schaden, zum Beispiel, wenn ein Dienstwagen einen Unfall hat, müssen Sie eine Sonderabschreibung vornehmen, die den unvorhergesehenen Wertverlust widerspiegelt. Bei einem Totalschaden würden Sie den kompletten Restwert des Fahrzeugs absetzen.
  • Die bisher geschilderten Methoden betreffen die handelsrechtliche Abschreibung, die vom Gesetzgeber festgelegt ist. Daneben können Sie für Ihr Controlling intern auch eine kalkulatorische Abschreibung durchführen, bei der Sie vom Wiederbeschaffungswert des Anlageguts ausgehen statt vom buchhalterischen Restwert.

7. Warum sollten Sie Software für die Anlagenbuchhaltung verwenden?

Software für Anlagenbuchhaltung nimmt Ihnen viel Arbeit ab, zum Beispiel bei der:

  • Verwaltung von Sachanlagen
  • Ermittlung und Buchung von Abschreibungen
  • Abstimmung zwischen Anlagen- und Finanzbuchhaltung
  • Bilanzierung des Anlagevermögens
  • Aufstellung des Anlagengitters
  • Controlling bzw. Investitionsplanung

In einer Anlagenbuchhaltungssoftware pflegen Sie Anlagekarten für Ihre Sachanlagen, sodass Sie alle Details permanent im Blick haben, einschließlich des aktuellen Buchwerts und eventueller Dokumente und Verträge rund um die Anschaffung und Nutzung Ihrer Sachanlagen.

Automatisierte Abschreibungsläufe

Die Software berechnet automatisch die Abschreibungen und erstellt jährlich auf Knopfdruck einen Abschreibungslauf, mit dem diese gebucht werden. Gute Softwareprodukte greifen dabei auf die aktuellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums zu, sodass Sie nicht manuell nachschauen müssen. Auch andere gesetzgeberische Vorschriften über die Anlagenbuchführung werden vom Softwarehersteller immer aktuell gehalten. Dadurch entfällt für Sie eine große Fehlerquelle.

Eine digitale Anlagenbuchhaltung bewältigt auch Pool-Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter automatisch. Sie müssen lediglich die betreffenden Gegenstände korrekt mit ihrem Herstellungs- oder Anschaffungswert einbuchen, den Rest erledigt das Programm.

Erleichterung beim Jahresabschluss

Die Software für Anlagenbuchhaltung ist in der Regel ein Erweiterungsmodul zur Finanzbuchhaltungssoftware. Beide Softwareprodukte arbeiten also Hand in Hand. Die Abstimmung der Anlagenbuchhaltung mit der Finanzbuchhaltung wird dadurch zum Kinderspiel. Die Software erstellt für Sie auch ein Anlagengitter. Dieses Verzeichnis aller Sachanlagen ist bei Kapitalgesellschaften Bestandteil des Lageberichts und gehört zwingend mit zum Jahresabschluss.

Fazit

Die Anlagenbuchhaltung ist ein wichtiger, gesetzlich geregelter Bestandteil Ihrer Buchführung. Sachanlagen müssen immer mit dem korrekten Wert in Ihrer Bilanz stehen. Dieser berechnet sich aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten minus Abschreibungen gemäß der offiziellen AfA-Tabelle. Um die mit der Anlagenverwaltung verbundenen Aufgaben effizient zu erledigen, ist es empfehlenswert, eine Software für Anlagenbuchhaltung zu verwenden. Diese erleichtert Ihnen die Verwaltung und Abschreibung Ihrer Sachanlagen sowie die Buchhaltung und Bilanzierung Ihres Anlagevermögens. Die Software gibt zudem einen Überblick über die Vermögenswerte und erleichtert den Jahresabschluss. Damit ist sie eine unverzichtbare Hilfe für Ihre Buchführung.

Mobile Lagerlösung – wie Kawasaki Transparenz im Lager schafft
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Mobile Lagerlösung – wie Kawasaki Transparenz im Lager schafft

Die Kawasaki Gas Turbine Europe GmbH hat ihre Lagerverwaltung umfassend digitalisiert. Direktor Thomas Himmighofen und ERP-Administratorin Yasemin Türkmen erläutern im Interview, wie das Unternehmen dabei vorgegangen ist und was sich verändert hat.

5 Min. Lesezeit

Die Kawasaki Gas Turbine Europe GmbH (KGE) steuert ihre betriebswirtschaftlichen Prozesse seit Jahren mit Anwendungen von Suiteify. Aufgrund des jüngsten Wachstums und des damit einhergehenden erhöhten Einkaufsvolumens hat KGE nun auch die Abläufe im Bereich der Lagerverwaltung digitalisiert. Hierzu wurde albos.lawi eingeführt.

Mit der mobilen Lagerlösung des Suiteify-Partners Albos erfassen die Anwender sämtliche Lagerbewegungen und melden diese direkt ans Warenwirtschaftssystem Suiteify Commercial classic zurück. Welche Vorteile sich daraus ergeben und wie ein solches Digitalisierungsprojekt erfolgreich gestartet und durchgeführt werden kann, darüber berichten Yasemin Türkmen und Thomas Himmighofen im gemeinsamen Interview.

Herr Himmighofen, Sie haben kürzlich Ihre Arbeitsabläufe im Lager umfassend digitalisiert. Welche Beweggründe waren hierfür ausschlaggebend?

Thomas Himmighofen: Als Tochtergesellschaft der Kawasaki Heavy Industries Ltd. sind wir in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Die Anzahl unserer Anlagen im Markt hat sich stetig vergrößert, was wiederum unser Ein- und Verkaufsvolumen stark beeinflusst. Am Hauptsitz in Bad Homburg befindet sich unser zentrales Warenlager für Europa. Dort lagern wir Verbrauchsmaterialen, Einzelkomponenten und Baugruppen für die Fertigung, wie auch die Ersatzteile für den Service.

Wenn man bedenkt, dass ein Gasturbinen Generator Aggregat aus mehreren Tausend Einzelteilen besteht, wundert es nicht, dass wir mit unseren alten Prozessen in der Lagerverwaltung immer häufiger an unsere Grenzen gestoßen sind.

Die Umstellung auf eine Lagerlösung mit mobiler Anbindung war unabdingbar, nicht nur um tägliche Arbeitsabläufe zu erleichtern, sondern auch um Teileplanung, Instandhaltungs- und Reparaturplanung, Lagerhaltung und Controlling künftig noch effizienter durchführen können.

Wie haben Sie das Lager denn zuvor geführt? Welche Lösungen hatten Sie im Einsatz?

Yasemin Türkmen: Vor Einführung der mobilen Lagerlösung wurde das Lager hauptsächlich mit verschiedenen Office-Lösungen und mithilfe der Warenwirtschaftssoftware von Suiteify geführt. Lager und Regale waren durchgängig nummeriert und in den Stammdaten der Artikel vermerkt.

Wareneingänge wurden in der Regel mündlich mitgeteilt und mussten dann manuell in Suiteify Commercial classic nacherfasst werden.

Die Fehleranfälligkeit war dementsprechend hoch und weiterführende Maßnahmen wie Forecast-Planung, Lagerabwicklung, Lagerhaltung und Controlling immer sehr zeitintensiv.

Es ging Ihnen also primär darum, eine höhere digitale Durchgängigkeit zu erreichen und dass Daten möglichst nur einmal im System vorhanden sind?

Yasemin Türkmen: Ja, wenn nicht alle Bereiche durchgängig digitalisiert sind, schleichen sich Fehler ein. Im Grunde waren wir ständig am Anpassen der Prozesse und kamen nie so richtig hinterher.

Aufgrund der manuellen Erfassung in Wareneingang und Lager wurden die Artikel im Warenwirtschaftssystem teilweise doppelt angelegt, Artikelnummern waren nicht identisch oder fehlerhaft erfasst.

Oder am Wareneingang abgelegte Ersatzteile waren nicht auffindbar, weil ein Servicetechniker diese für einen Wartungsauftrag in sein Fahrzeug gepackt hatte und niemand darüber informiert war.

Menschen machen eben Fehler, und da wurden dann oft Teile doppelt bestellt, obwohl sich diese noch am Lager befanden.

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Wie verlief das Projekt und welche Herausforderungen mussten dabei überwunden werden?

Yasemin Türkmen: Ein Vorteil war sicherlich, dass wir gemeinsam mit den Experten von Albos und Suiteify im Vorfeld sehr genau unsere Anforderungen und Ziele definiert hatten.

Aufgrund der Partnerschaft war die Schnittstellenzusammenführung letztlich auch viel einfacher als ursprünglich befürchtet.

Allerdings mussten wir einiges an Fleißarbeit leisten, um konsistente Daten zu erhalten. Nicht nur die bereits erfassten Artikel mussten inventiert werden, auch der gesamte Lagerbestand wurde neu mit der Albos-Software erfasst.

Auch die Aufteilung des physischen Lagers in diverse digitale Lagerbereiche war eine Herausforderung.

Welche system- und hardwareseitigen Voraussetzungen mussten Sie dafür schaffen?

Thomas Himmighofen: Für den Lagerarbeitsplatz wurde eigens ein neues Lagerterminal installiert. Im Lager selbst verwenden wir mobile Handhelds für Umlagerungen und Inventur. Darauf läuft eine von Albos entwickelte Lager-App.

Wie wichtig ist Mobilität bei dieser Art von Lagerhaltung? Und kommunizieren das Warenwirtschaftssystem und die Lagerlösung heute nahtlos miteinander?

Yasemin Türkmen: Mobilität ist für unsere Lagerhaltung sehr wichtig. Mithilfe der mobilen Endgeräte wird nun jede Lagerbewegung erfasst und an Suiteify Commercial classic rückgemeldet.

Im Warenwirtschaftssystem werden die Bestände dann automatisch gegeneinander abgeglichen und bei Bedarf nachbestellt.

Ein großer Vorteil ist der automatisierte Bestandsabgleich zwischen albos.lawi und Suiteify Commercial classic. Damit ist jede Lagerbewegung lückenlos im Bestand dokumentiert und nicht mehr in irgendeiner Excel-Tabelle erfasst.

Die Transparenz ist somit heute deutlich höher. Ganz gleich, wo etwas gebucht wird, der Bestand ist immer aktuell.

Das führende System bleibt die Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic – dort werden die Stammdaten zentral erfasst und von der Lagerlösung übernommen. Die Anbindung zwischen Warenwirtschaft und Lagerbestandsführung erfolgt über Webservices.

Was hat sich durch die Einführung der Lagerlösung bei Ihnen nachhaltig verbessert?

Yasemin Türkmen: Durch den Einsatz von Barcodes und Scannern vermeiden wir Übertragungsfehler, außerdem konnten wir die manuellen Erfassungszeiten deutlich verringern. Wegzeiten fallen kürzer aus und Aufträge laufen somit schneller durch. Insgesamt profitieren wir von einem besseren Überblick und mehr Transparenz in Bezug auf Lagerbestände und -bewegungen. Für die Inventur brauchen wir heute nur noch drei statt fünf Tage.

Thomas Himmighofen: Nicht zuletzt können wir durch die Digitalisierung des Lagers unseren Kunden einen besseren Service bieten. Gerade bei Ersatzteilen mit längeren Lieferzeiten, die direkt aus Japan kommen, ist lückenlose Transparenz im Lagerbestand essenziell, damit bei Mindestbestand frühzeitig nachbestellt werden kann.

Selbst bei ungeplanten Wartungen sind nun 95 Prozent der Ersatzteile immer vorrätig. Ebenso bietet die Neuorganisation die Möglichkeit, sowohl nicht bestandsgeführte Komponenten wie Spezialwerkzeug als auch Verbrauchsmaterialien diversen Prozessschritten zuzuordnen.

Früher hatten wir immer das Gefühl, dass wir gar nicht genau wussten, was am Lager ist – von dieser Sorge sind wir jetzt völlig befreit.

Digitalisierung ist ein fortlaufender Prozess. Welches Projekt folgt bei Ihnen als nächstes?

Thomas Himmighofen: Bis zum Sommer soll das Lager für den allgemeinen Einkauf auf die Lagerlösung albos.lawi nachgezogen werden. Gemeinsam mit Albos und Suiteify haben wir hierfür eine solide Basis geschaffen.

Yasemin Türkmen: Wir haben natürlich schon viel Vorarbeit geleistet, sodass wir das nächste Projekt schneller und effektiver umsetzen können. Vieles lässt sich dann schon remote bewerkstelligen. Aufgrund der intuitiven Handhabung unserer Lagerbestandsverwaltung können wir neue Nutzer innerhalb kürzester Zeit einarbeiten.

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Entschädigung bei Quarantäne: Änderungen im IfSG vom März 2021
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Entschädigung bei Quarantäne: Änderungen im IfSG vom März 2021

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Entschädigungszahlung bei Quarantäne wurde zum 31. März 2021 angepasst (§ 56 Absatz 1 Satz 2 IfSG).

5 Min. Lesezeit

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Die Berechnung der Ausfallentschädigung nach IfSG ab 31.3.2021 wurde konkretisiert (Details siehe unten).
  • Der Bruttoverdienstausfall wird nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ermittelt.
  • Der Verdienstausfall aus der Nettodifferenz wird aus dem pauschalierten Nettoentgelt analog § 106 SGB III berechnet.
  • Rückwirkend ab November 2020 sind auch die Umlagen erstattbar (U1 + U2 + Insolvenzgeldumlage).

Die Beträge sind ggf. manuell zu ermitteln und in den Antrag aufzunehmen. Die Umlagesätze entnehmen Sie bitte dem Krankenkassenstamm. Der Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage beträgt 2021 einheitlich 0,12 %.

Frist zur Antragstellung verlängert

Die Frist für die Antragstellung auf Erstattung der Ausfallentschädigungen nach IfSG wurde von 1 auf 2 Jahre verlängert.

Software-Testat in der Finanzbuchhaltung – was verbirgt sich dahinter?
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Software-Testat in der Finanzbuchhaltung – was verbirgt sich dahinter?

„Unsere Software hat eine Prüfbescheinigung nach GoBD“ – diese Aussage begegnet Ihnen bei der Suche nach Finanzbuchhaltungssoftware sicherlich häufig. Doch was bedeutet eine solche Prüfbescheinigung, auch Software-Testat genannt, konkret? Wer erhält sie und unter welchen Voraussetzungen? Produktmanagerin Annett Rosenbaum erklärt am Beispiel der Suiteify Finanzbuchhaltungsprogramme, wie das Prüfverfahren abläuft.

5 Min. Lesezeit

Im Bereich der Finanzbuchhaltung sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Softwarehersteller haben die Möglichkeit, sich von unabhängigen Prüfern bescheinigen zu lassen, dass mit ihren Lösungen rechtskonform gearbeitet werden kann. Man spricht in diesem Fall von einem Software-Testat oder auch einer Software-Prüfbescheinigung.

Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen nach den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für die Buchhaltung (HGB).

Neben diesen Vorschriften spielen auch die Prüfungsstandards und die Verlautbarungen zur Rechnungslegung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) bei der Erteilung eines Software-Testats eine Rolle:

  • IDW PS 880 (Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen)
  • IDW PS 330 (Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie)
  • IDW RS FAIT 1 (GoB bei Einsatz von Informationstechnologie)
  • IDW RS FAIT 3 (GoB bei Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren)

Darüber hinaus ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Prüfungen relevant. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie läuft das Prüfverfahren für ein Software-Testat ab?

Im Folgenden wird der typische Ablauf einer Softwareprüfung am Beispiel der Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify beschrieben.

Vorbereitung

Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Software-Testat ist immer der Aufbau eines Testsystems, auf dem eine Buchhaltung vollständig simuliert werden kann. Dazu stellt der Softwarehersteller dem Prüfer die technischen Voraussetzungen für die Prüfung in seinem Hause zur Verfügung – in unserem Fall die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung, inklusive der zu prüfenden Erweiterungsmodule Anlagenbuchhaltung, E-Bilanz, AO-Schnittstelle, Suiteify DMS classic und Suiteify Rechnungsprüfung. Der technische Support von Suiteify stellt sicher, dass alle Systeme korrekt installiert sind.

Zusätzlich erhält der Prüfer umfangreiche Dokumentationen über die Inhalte und Funktionen der Software. Des Weiteren erhält er Einblick in den Prozess der Programmentwicklung und die Vorgehensweise bei Fehlerbehebungen und Programmerweiterungen.

Mitarbeitende des Produktmanagements, der Entwicklungsabteilung und des Qualitätsmanagements stehen für Fragen zur Verfügung und führen den Prüfer in die internen Arbeitsabläufe ein. Dies kann bis zur Offenlegung des Programmquellcodes gehen.

Durchführung der Prüfung

Bei der eigentlichen Prüfung geht es um die Korrektheit des Programmablaufs, die logische Korrektheit der Verarbeitungsregeln und die Wirksamkeit der programmierten Plausibilitätskontrollen.

Der Prüfer begutachtet also, wie sich mit der Anwendung komplexe Geschäftsvorfälle nachverfolgen lassen, ob die Summierungen und Saldierungen stimmen, wie die Periodenzuordnung erfolgt, wie Steuern ermittelt werden und wie ein Monats- und Jahreswechsel abläuft. Dabei vergleicht er, ob die von der Software ermittelten Daten mit den zuvor erwarteten Ergebnissen übereinstimmen.

Was untersuchen die Prüfer?

Ein typisches Beispiel für die Prüfung von Finanzbuchhaltungsprogrammen ist die Belegfunktion. Diese ist die Grundvoraussetzung für die Beweiskraft der Buchführung und damit von elementarer Bedeutung für die korrekte Verarbeitung durch ein Finanzbuchhaltungsprogramm.

Vor der Begutachtung des entsprechenden Arbeitsgebietes in der Anwendung stellt der Prüfer die gesetzliche Anforderung formell fest. Beim anschließenden Test der Software und bei der Einsichtnahme in die zugehörige Verfahrensdokumentation prüft er dann, ob die Belegfunktion gesetzeskonform gegeben ist.

Unter anderem wird geprüft, ob das Finanzbuchhaltungsprogramm folgende Eingaben sichert und dabei das sogenannte Radierverbot beachtet:

  • Buchungs- und Belegdatum
  • Eindeutige Belegnummer
  • Kontierung
  • Buchungsbetrag
  • Buchungstext
  • Zuordnung zu einer bestimmten Buchungsperiode

Weitere Prüfthemen sind die Journalfunktion, die Kontenfunktion und die Protokollierfunktion. Zudem spielt die Sicherheit der geprüften Anwendung eine entscheidende Rolle im Software-Testat . Hierzu werden sowohl die Zugriffsberechtigungen als auch die Datensicherungs- und Wiederanlaufverfahren bewertet.

Was steht in einem Software-Testat?

Die Prüfbescheinigung beschreibt, wie die Software arbeitet, welche Einstellmöglichkeiten sie bietet und welche Eingaben der Benutzer oder die Benutzerin vornehmen kann. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob eine Soll-Haben-Identität besteht und ob ein gespeicherter Beleg unveränderbar ist und nicht nachträglich manipuliert werden kann.

Abschließend stellt der Wirtschaftsprüfer im Software-Testat fest, dass die geprüfte Software entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ordnungsgemäß arbeitet. Im Falle der Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify liest sich das wie folgt:

„Die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung ermöglichen bei sachgerechter Anwendung eine den GoBD entsprechende Vollständigkeit sowie sachliche Richtigkeit der Verarbeitung.“

Mit anderen Worten: Die Suiteify Programme erfüllen alle technologischen Voraussetzungen für eine Buchführung nach GoBD und zeichnen sich durch einen sehr hohen Qualitätsstandard aus.

Was sagt ein Software-Testat über die Qualität einer Anwendung aus?

Wer eine Finanzbuchhaltungssoftware sucht, sollte in jedem Fall darauf achten, dass für die jeweilige Anwendung ein aktuelles Software-Testat vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass das Wirtschaftsprüfunternehmen die Software unter Laborbedingungen und nicht in einer realen Unternehmensumgebung testet. Das bedeutet: Die testierte Software hat unter den gegebenen Testbedingungen alle Prüfungen bestanden. Unternehmensspezifische Abläufe und innerbetriebliche Kontrollsysteme werden nicht berücksichtigt.

Dennoch ist das Software-Testat eine wichtige unabhängige (!) Bestätigung dafür, dass eine Lösung „bei sachgerechter Anwendung“ die gesetzlichen Anforderungen und die GoBD zuverlässig erfüllt und gleichzeitig den Anwenderinnen und Anwendern individuelle Gestaltungsspielräume im Bereich der Finanzbuchhaltung lässt.

Auch für uns als Hersteller ist es sinnvoll, die Rechtskonformität und Funktionsfähigkeit der eigenen Finanzbuchhaltungssoftware in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Denn wir wollen hier kein Risiko eingehen, weil wir wissen, dass die Anwender mit unserer Software hochsensible Daten verarbeiten.

Die Kurzfassung des Prüfberichts für die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung finden Sie hier. Wenn Sie am ausführlichen Bericht interessiert sind, wenden Sie sich bitte an das Suiteify Kundencenter.

ERP-Software in der Cloud: "Gerade für kleinere Unternehmen attraktiv“
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ERP-Software in der Cloud: "Gerade für kleinere Unternehmen attraktiv“

Im Zuge des digitalen Wandels gewinnen Cloud-Lösungen für Enterprise Resource Planning (ERP) im Mittelstand an Bedeutung. Experte Georg Kalus erläutert, welche Vorteile es bringen kann, ERP-Software in der Cloud zu nutzen.

5 Min. Lesezeit

Nehmen wir mal an, ein Mittelständler möchte seine vorhandene ERP-Software weiterhin nutzen, aber hierfür künftig keine eigenen Server mehr unterhalten. Welche Möglichkeiten hat das Unternehmen?

Georg Kalus: Grundsätzlich lassen sich alle Leistungen für den Betrieb von ERP-Software in der Cloud einkaufen. Das Angebot reicht von IaaS (Infrastructure as a Service) über PaaS (Platform as a Service) bis hin zu SaaS (Software as a Service). Insbesondere im ERP-Umfeld haben sich zudem Application Management Services (AMS) etabliert. Hierbei hat das Unternehmen, anders als bei SaaS, seine eigene, maßgeschneiderte ERP-Instanz – meist auf eigener Hardware. Den Betrieb, die Wartung und den Service rund um das ERP-System erledigt aber ein Dienstleister.

Welche Infrastruktur und welcher Partner die richtige Wahl ist, hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen und dessen Anforderungen an das ERP-System ab: Welche Rolle spielen Eigenentwicklungen und Anpassungen? Welche Kompetenzen für Betrieb und Wartung des Systems sind vorhanden bzw. sollen aufgebaut werden? Welche Anforderungen gibt es bezüglich Verfügbarkeit, Service-Management usw.?

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Schauen wir uns IaaS näher an: Welche Vorzüge bietet dieses Modell gegenüber Inhouse-Lösungen (on-premises)?

Kalus: IaaS ist der Einstieg in die Cloud-Welt: Das Unternehmen nutzt dabei Basis-Infrastrukturkomponenten, etwa virtuelle Server und Datenbanken, zum Betrieb seines ERP-Systems. Wartung, Updates und Service liegen – wie bei On-premises-Servern – in der Hand des Unternehmens. Dennoch lassen sich bereits mit IaaS positive Effekte realisieren.

„In der Cloud wird nur für die tatsächlich abgefragte Kapazität bezahlt.“

Damit hat man einen Kostenvorteil gegenüber Inhouse-Lösungen, denn On-premises-Hardware wird in der Regel so ausgelegt, dass die Kapazität auch für Lastspitzen ausreicht. Man „überprovisioniert“ also. Zudem verursacht eine Cloud-Infrastruktur lediglich operative Kosten – die Investition in eigene Server entfällt.

Auch in Sachen Skalierbarkeit und Flexibilität punktet IaaS: Der Umstieg auf eine größere Datenbank etwa lässt sich in der Cloud leichter umsetzen als bei physischen Servern. Und ein nicht mehr benötigter Cloud-Server lässt sich deaktivieren – schon fallen dafür keine Kosten mehr an.

Virtuelle Server können außerdem nicht kaputtgehen und sind leichter zu bewegen und zu replizieren als physische Hardware. Und sie werden vom Cloud-Anbieter verwaltet, was wiederum Sicherheit bietet.

„Es liegt also nahe, den Serverbetrieb an spezialisierte Partner abzugeben, um sich auf das eigene Geschäft konzentrieren zu können.“

Bevor man seine ERP-Software in der Cloud als IaaS-Modell nutzen kann, müssen die Server migriert werden. Welche Hürden kann es dabei geben?

Kalus: Neben Schwierigkeiten bei der Migration der Daten können Customizations, das heißt individuelle Anpassungen am Altsystem und Eigenentwicklungen ein Komplexitätstreiber sein.

Grundsätzlich ist ein Umzug der Server mit gleichbleibender ERP-Anwendungslandschaft zu einem IaaS-Angebot aber einfacher als ein kompletter Systemwechsel, bei dem von einem On-premises-ERP-System beispielsweise zu einer cloudbasierten SaaS-Lösung migriert wird.

Bei der Nutzung von ERP-Software in der Cloud geht es um die Verarbeitung sensibler Daten. Inwieweit sind diese Daten in der Cloud sicher?

Kalus: Cloud-Anbieter haben durch ihre Spezialisierung technische und organisatorische Vorteile bezüglich der Gewährleistung von Datensicherheit: redundant über geografisch verteilte Standorte ausgelegte Systeme, geografisch replizierte Datenspeicher, automatische Back-ups, immer aktuelle Sicherheitsupdates, hochabgesicherte Rechenzentren, laufend durchgeführte Pen-Tests und kontinuierliches Monitoring.

„In der Cloud stehen Mittel zur Verfügung, die in einer selbst betriebenen Infrastruktur auf vergleichbarem Niveau kaum oder nur verbunden mit sehr hohem Aufwand bereitgestellt werden können.“

Wie sich die Verantwortung für Datensicherheit zwischen Cloud-Anbieter und Kunde verteilt, hängt davon ab, wie die Cloud genutzt wird. Nutzt das Unternehmen sie als IaaS, liegt ein großer Teil der Verantwortung beim Kunden. Bei einer SaaS-Lösung hingegen liegen die Absicherung der Anwendung und das Management der Daten beim Anbieter.

Nicht zu vergessen ist auch: Noch immer ist eines der größten Sicherheitsrisiken der Faktor Mensch. Auch eine hochprofessionelle Cloud-Infrastruktur ist nur so gut wie ihre Nutzer.

Welche Rolle spielt unter Compliance-Gesichtspunkten der Standort der Cloud-Server?

Kalus: Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Daten, etwa Daten der Mitarbeiter, ist es in Deutschland an das Bundesdatenschutzgesetz gebunden. Eine Auslagerung der Datenverarbeitung an einen Cloud-Anbieter ist mit einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass die Daten den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht verlassen. Genau mit diesem Punkt haben sich Cloud-Anbieter historisch oft etwas schwergetan. Allerdings gibt es erfreuliche Entwicklungen.

„Inzwischen sind die großen, internationalen Anbieter in der Lage, auf die Anforderungen des deutschen Markts einzugehen. Außerdem gibt es mittlerweile ernst zu nehmende europäische Alternativen.“

Wir beobachten jedenfalls auf Angebots- und Nachfrageseite ein zunehmendes Interesse an europäischen Cloud-Lösungen, und ich glaube und hoffe, dass sich in diesem Bereich in den kommenden Jahren noch einiges tun wird.

Wie wird sich die Nutzung von Cloud-Lösungen im ERP-Bereich in den kommenden Jahren im Mittelstand entwickeln?

Kalus: Gerade für kleinere, mittelständische Unternehmen ist die Nutzung von ERP-Software in der Cloud attraktiv. Einen professionellen und sicheren IT-Betrieb auf Cloud-Niveau zu gewährleisten ist keine einfache Aufgabe. Große Unternehmen sind möglicherweise in der Lage, eine entsprechend große Organisation für den IT-Betrieb zu unterhalten. Dennoch stellt sich auch hier die Frage, ob Aufwand und Nutzen in einem guten Verhältnis stehen.

Die Nutzung von Cloud-Lösungen wird also weiter stark zunehmen. Insbesondere, wenn das Vertrauen hinsichtlich Datensicherheit im Markt zunimmt, sei es durch europäische Anbieter oder indem die internationalen Anbieter Vertrauen gewinnen.

Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen
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Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen

Hohe Verkaufszahlen allein machen noch keinen Gewinn - die Kunden müssen auch zahlen. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Unternehmen bei hartnäckigem Zahlungsverzug rechtzeitig einen seriösen Inkassodienstleister einschalten. Dies ist auch direkt aus der Buchhaltung heraus möglich.

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Das Zahlungsziel ist längst verstrichen, doch der Kunde zahlt einfach nicht? Vor diesem Problem stehen viele Unternehmen im B2B-Geschäft. Dass Leistungsempfänger ihre Rechnungen verspätet begleichen, ist mittlerweile fast zur Normalität geworden.

Laut dem „Zahlungsindikator Deutschland“ von Creditreform betrug die durchschnittliche Verzugsdauer von Rechnungen im Jahr 2024 knapp neun Tage. Vor allem im Baugewerbe sowie bei konsumnahen Dienstleistungen und – mit steigender Tendenz – im Einzelhandel müssen Unternehmen lange auf ihr Geld warten.

Über alle Wirtschaftsbereiche betrachtet vergehen laut Creditreform im Schnitt rund 40 bis 41 Tage zwischen Rechnungserstellung und Zahlungseingang (Forderungslaufzeit) – ein Zeitraum, der Unternehmen schnell Probleme bereitet, wenn sie ihre Liquidität sichern wollen.

Zahlungsausfälle vermeiden – warum das so wichtig ist

Gerade kleinere mittelständische Unternehmen spüren die Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen besonders stark. Meist fehlen finanzielle Reserven, um längere Forderungslaufzeiten zu überbrücken. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität zu sichern.

Aus einem Zahlungsverzug wird schnell ein Forderungsausfall. Bei einer Umfrage von Creditreform gaben fast 80 Prozent der befragten Unternehmen an, regelmäßig hiervon betroffen zu sein. Forderungsausfälle zu reduzieren wird damit zu einem kritischen Erfolgsfaktor.

Nicht immer sind allerdings nur die Kunden schuld. Auch die Unternehmen tragen Verantwortung – zum Beispiel, wenn sie kein effektives Debitorenmanagement betreiben. Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verlieren viele den Überblick über offene Forderungen.

Liquidität sichern durch effektives Debitorenmanagement

Vor allem kleineren Unternehmen fällt es oft schwer, neben dem Tagesgeschäft auch noch die Außenstände konsequent zu verfolgen. Die Folge: Mitunter werden Rechnungen nicht zeitnah gemahnt, weil das Unternehmen die Fälligkeit der Forderungen nicht im Blick hat. Der erste Schritt in Richtung Forderungseinzug besteht deshalb darin, ein transparentes und effektives Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen zu implementieren.

Finanzbuchhaltungssoftware unterstützt die Buchhaltung bei dieser Aufgabe. Funktionen für das Mahnwesen und die Forderungsverfolgung erleichtern den Prozess erheblich. Aus dem Finanzbuchhaltungsprogramm heraus können Mahnungen zeitnah erstellt und versendet werden. Zudem weiß die Buchhaltung jederzeit, welche Forderungen überfällig sind.

Inkassodienstleister helfen beim Forderungseinzug

Zahlen Kunden trotz wiederholter Mahnung nicht, sollte man den Einzug der Forderung einem Inkassodienstleister übertragen. Inkassounternehmen wie Creditreform haben Erfahrung darin, mit säumigen Schuldnern Kontakt aufzunehmen und unbezahlte Rechnungen einzuziehen. Wer rechtzeitig Spezialisten mit dem Inkasso beauftragt, kann also ein vermeintlich verlorenes Geschäft doch noch in einen Teilerfolg verwandeln und seine Liquidität sichern.

Inkasso direkt aus der Buchhaltung – ohne bürokratischen Aufwand

Viele Unternehmen zögern, externe Dienstleister mit dem Forderungseinzug zu beauftragen, da sie einen hohen bürokratischen Aufwand befürchten. Moderne Finanzbuchhaltungssoftware ermöglicht jedoch eine effiziente Lösung, indem sie das Inkasso direkt in die Buchhaltung integriert. Ein Beispiel hierfür ist Suiteify Crefo-Inkasso Web, das als Schnittstelle den Datenaustausch zwischen den Finanzbuchhaltungsprogrammen von Suiteify und dem Inkasso-Webservice von Creditreform erleichtert.

Mit dieser Lösung übermitteln Benutzer überfällige offene Posten digital an den Inkassodienstleister und verfolgen den Bearbeitungsstatus der Forderungen in Echtzeit online. Sobald ein Schuldner zahlt oder neue Forderungen entstehen, leiten die Auftraggeber diese Informationen schnell elektronisch weiter. Durch die Digitalisierung der Prozesse reduzieren Unternehmen ihren Aufwand erheblich und steigern gleichzeitig die Transparenz für alle Beteiligten.

Fazit: Effektives Forderungsmanagement sichert Liquidität

Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer Inkasso effizient nutzt, sichert die eigene Handlungsfähigkeit – besonders in schwierigen Zeiten oder während schnellen Wachstums.

Unternehmen, die den Forderungseinzug konsequent und digital gestalten, können Zahlungsausfälle vermeiden und damit langfristig ihre Liquidität sichern.

Effiziente Warenwirtschaft: 5 Herausforderungen für KMU und ihre Lösungen
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Effiziente Warenwirtschaft: 5 Herausforderungen für KMU und ihre Lösungen

Eine effiziente Lagerverwaltung und ein optimiertes Bestandsmanagement sind Schlüsselfaktoren für den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dennoch stehen viele Unternehmen in der Praxis vor Herausforderungen, die den Betrieb verlangsamen, Kosten in die Höhe treiben und wertvolle Zeit beanspruchen. Dieser Beitrag beleuchtet fünf typische Probleme in der Warenwirtschaft von KMU und zeigt Lösungen auf.

5 Min. Lesezeit

1. Unzureichende Bestandsübersicht in der Warenwirtschaft und Lagerverwaltung

Viele KMU erfassen ihre Lagerbestände nicht genau genug. Fehlende Echtzeitdaten verursachen entweder Engpässe oder Überbestände. Engpässe verzögern Kundenaufträge und beeinträchtigen die Kundenzufriedenheit, während Überbestände Kapital binden und die Lagerkosten unnötig erhöhen.

Die Lösung:

  • Der Einsatz einer modernen Warenwirtschaftssoftware mit automatischer Bestandsaktualisierung sorgt für einen stets aktuellen Überblick.
  • Benachrichtigungen beim Erreichen von Mindestbeständen erleichtern Nachbestellungen und verhindern Lieferengpässe.
  • Technologien wie mobile Scanner oder RFID-Systeme verbessern die Lagerhaltung zusätzlich, indem sie Fehler minimieren und Arbeitsprozesse beschleunigen.

2. Fehlende Automatisierung in der Warenwirtschaft und Lagerlogistik

In vielen KMU laufen zentrale Prozesse wie Auftragserfassung, Lagerbewegungen oder Rechnungsstellung noch manuell ab. Dies kostet Zeit und erhöht die Fehlerquote, beispielsweise durch falsche Bestellmengen oder Tippfehler.

Die Lösung:

  • Die Automatisierung von Warenwirtschaftsprozessen erhöht die Effizienz und Genauigkeit erheblich.
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme beschleunigen durch automatisierte Prozesse Aufgaben wie Bestellvorgänge, Rechnungsstellung oder Lagerbewegungen.
  • Die Integration von Barcode- oder RFID-Technologien ermöglicht zudem die fehlerfreie Erfassung von Warenein- und -ausgängen.

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3. Mangelhafte Lagerorganisation und ineffiziente Lagerhaltung

Ein unstrukturiertes Lager führt zu langen Suchzeiten, Fehlkommissionierungen und ineffizienten Laufwegen – was die Produktivität erheblich beeinträchtigt.

Die Lösung:

  • Ein durchdachtes Lagerverwaltungssystem optimiert den verfügbaren Raum und verbessert den Warenfluss.
  • Die so genannte chaotische Lagerhaltung, bei der die Artikel nach Verfügbarkeit und nicht nach festen Lagerplätzen eingelagert werden, kann mit intelligenter Software äußerst effizient gestaltet werden.
  • Klare Kennzeichnungen, optimierte Regalsysteme sowie regelmäßige Schulungen des Personals sorgen für eine strukturierte Lagerverwaltung.

4. Schwache Kommunikation mit Lieferanten

Unzuverlässige oder fehlerhafte Lieferungen führen zu Engpässen und frustrieren Kunden. Gerade KMU mit begrenzten Lagerkapazitäten sind auf reibungslose Lieferketten angewiesen. Mangelnde Transparenz und ineffiziente Kommunikation erschweren jedoch häufig die Zusammenarbeit mit Lieferanten.

Die Lösung:

  • Digitale Schnittstellen zwischen Warenwirtschaftssystem und Lieferanten verbessern den Informationsfluss erheblich.
  • Automatisierte Bestellprozesse synchronisieren Bestellungen und Lieferbestätigungen in Echtzeit.
  • Regelmäßige Lieferantenaudits, verbindliche Liefervereinbarungen sowie alternative Bezugsquellen sichern die Lieferkette zusätzlich ab.

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5. Fehlende Datenauswertung und -analyse

Viele KMU werten ihre Warenwirtschaftsdaten nicht systematisch aus. Ohne aussagekräftige Analysen bleibt es schwierig, ineffiziente Prozesse zu erkennen oder fundierte Entscheidungen über Bestandsgrößen und Lieferketten zu treffen.

Die Lösung:

  • Eine leistungsfähige Warenwirtschaftssoftware wertet zentrale Kennzahlen wie Lagerumschlag, Bestellzyklen oder Retourenquoten aus.
  • Diese Datenanalyse ermöglicht es Unternehmen, Engpässe frühzeitig zu erkennen, ineffiziente Prozesse zu optimieren und Entscheidungen datenbasiert zu treffen.

Fazit: Optimierte Warenwirtschaft für mehr Effizienz in KMU

Mit modernen Technologien und klar definierten Prozessen können KMU ihre Warenwirtschaft effizienter gestalten: Die Digitalisierung spart Zeit, reduziert Fehler und verbessert die Lagerhaltung nachhaltig. Unternehmen, die ihre Warenströme mit intelligenter Warenwirtschaftssoftware steuern, die Kommunikation mit Lieferanten optimieren und Entscheidungen datenbasiert treffen, sichern sich langfristig Wettbewerbsvorteile und eine höhere Kundenzufriedenheit.

Die Investition in ein modulares Warenwirtschaftssystem zahlt sich aus: Unternehmen senken Kosten, erhöhen ihre Flexibilität und schaffen eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum. Gerade im Mittelstand kann dies den entscheidenden Unterschied zwischen stagnierendem Geschäft und dynamischem Erfolg ausmachen.

ERP-Software steuerlich absetzen: Sofortabschreibung nutzen
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ERP-Software steuerlich absetzen: Sofortabschreibung nutzen

Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse schreitet voran – und mit ihr auch der Einsatz von ERP-Software (Enterprise Resource Planning). Erfreulicherweise können Unternehmen ihre ERP-Software steuerlich absetzen – und zwar bereits im Jahr der Anschaffung. Diese Sofortabschreibung bringt beträchtliche Vorteile für die Liquidität und erleichtert digitale Investitionen.

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Sofortabschreibung für ERP-Software: Steuerliche Vorteile seit 2021

Durch eine Änderung der steuerlichen Vorschriften können Unternehmen ihre ERP-Systeme sofort abschreiben. Dies reduziert den Gewinn und verschafft steuerliche Entlastung im Jahr der Anschaffung. Möglich macht das eine für steuerliche Zwecke gesetzlich verkürzte Nutzungsdauer von nur einem Jahr.

Die Sofortabschreibung von ERP-Software gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden.

ERP-Software sofort abschreiben oder linear abschreiben?

Alternativ zur Sofortabschreibung erlaubt das Steuerrecht weiterhin die lineare Abschreibung von ERP-Software. Dabei wird die Software auf Basis des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel fünf Jahre) abgeschrieben. Welche Methode die günstigere ist, hängt von der Unternehmensstrategie, dem Investitionsvolumen und der Liquiditätslage ab.

Eine lineare Abschreibung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die steuerlichen Vorteile über mehrere Jahre hinweg verteilt werden sollen – etwa zur Glättung von Gewinnen oder zur Abstimmung mit der Handelsbilanz.

Unternehmen sollten individuell abwägen: Die steuerliche Sofortabschreibung bringt kurzfristig Entlastung, die lineare Abschreibung dafür Planungssicherheit. Ein Steuerberater kann helfen, die optimale Abschreibungsstrategie für ERP-Systeme zu wählen.

Handels- vs. Steuerbilanz: Unterschiede bei der ERP-Abschreibung

Handelsrechtlich kann die Nutzungsdauer einer ERP-Lösung deutlich länger angesetzt werden als steuerlich, zum Beispiel auf zehn Jahre. Dies führt zu Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz und kann sogenannte latente Steuern verursachen.

Implementierungskosten von ERP-Systemen richtig absetzen

Vorbereitende Kosten, die unmittelbar mit der Anschaffung und der Herstellung der Betriebsbereitschaft der ERP-Software zusammenhängen (z. B. Lizenzkosten, Customizing, Implementierung, notwendige Anpassungen), sind zu aktivieren, also als Vermögenswert in der Bilanz auszuweisen. Sie sind ebenso wie Folgeaufwendungen bei der Abschreibung zu berücksichtigen. Die Abschreibung beginnt jedoch erst mit der Betriebsbereitschaft, d. h. nach Abschluss der Implementierung oder einem erfolgreichen Testlauf.

Digitale Investitionen fördern: ERP-Software steuerlich richtig nutzen

Gerade für KMU und wachstumsorientierte Unternehmen ist die Sofortabschreibung von ERP-Software in vielen Fällen attraktiv: Wer in digitale Unternehmensprozesse investiert, profitiert direkt steuerlich. Die Sofortabschreibung stärkt die Innovationskraft und hilft beim Aufbau digitaler Infrastruktur.

Ein Tipp zum Schluss

Mit der richtigen Software für Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung lassen sich sowohl steuerliche als auch betriebswirtschaftliche Vorteile erzielen.

Moderne Buchhaltungs- und Anlagenbuchhaltungssoftware automatisiert viele Prozesse, sorgt für die korrekte Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben (z. B. Abschreibungsvarianten), erleichtert den Jahresabschluss und ermöglicht die schnelle digitale Bereitstellung von Berichten und Anlagenspiegeln.

Dadurch werden Fehler reduziert, Compliance-Anforderungen besser erfüllt und der Aufwand für Dokumentation und Reporting deutlich verringert.

Fazit: ERP-Software steuerlich absetzen – jetzt von der Sofortabschreibung profitieren

Die steuerliche Behandlung von ERP-Software wurde vereinfacht – und bietet klare Vorteile:

  • Sofortabschreibung von ERP-Kosten möglich
  • Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns
  • Flexibilität zwischen Sofort- und Linearabschreibung
  • Förderung von digitalen Investitionen in der Unternehmens-IT