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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Das müssen Arbeitgeber wissen über die Reisekostenabrechnung
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Das müssen Arbeitgeber wissen über die Reisekostenabrechnung

Was sind die wichtigsten Punkte, die Arbeitgeber bei der Reisekostenabrechnung beachten sollten? Unsere Experten verraten es!

5 Min. Lesezeit

Arbeitnehmer oder Unternehmer, die oft und viel reisen, verursachen Reisekosten. Diese müssen abgerechnet werden. Doch wie wird eine Reisekostenabrechnung richtig erstellt? Was muss sie beinhalten? In diesem Artikel findest Du die Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen.

Reisekostenabrechnung Definition: Was ist eine Abrechnung von Reisekosten?

In der Reisekostenabrechnung sind alle Kosten zusammengestellt, die einem Arbeitgeber durch eine Dienstreise seiner Mitarbeiter entstehen.

Zu den Reisekosten gehören:

  • Angefallene Fahrtkosten
  • Kosten für die Übernachtung
  • Reisenebenkosten
  • Kosten für die Verpflegung, der so genannte Verpflegungsmehraufwand

Bei den anfallenden Reisekosten handelt es sich meist nur um kleinere Beträge. Diese können sich aber schnell zu einer größeren Ausgabe summieren.

Was ist bei der Erstellung der Reisekostenabrechnung zu beachten?

Die entstandenen Reisekosten können lohnsteuerfrei beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass die Ausgaben wirklich bei Dienstreisen entstanden sind. Als Beleg für die Steuer dient die Reisekostenabrechnung. In ihr sind alle Kosten aufgelistet.

Dazugehörige Rechnungen und Belege müssen zunächst nicht pauschal an das Finanzamt übermittelt werden, aber der Fiskus kann sie im Zweifelsfall jederzeit einfordern. HR-Abteilungen sollten deshalb alle Belege mit der Reisekostenabrechnung eines Mitarbeiters einfordern und diese sorgfältig archivieren.

Welche Kosten gehören nicht in die Reisekostenabrechnung?

Beachte außerdem, dass keine Kosten geltend gemacht werden dürfen, die nicht als Reisekosten gelten. Das zögert die Bearbeitungszeit beim Finanzamt nur unnötig heraus.

Zum Beispiel:

  • Bußgelder, die durch Schwarzfahren, Geblitzt werden oder Falschparken entstehen
  • Kosten für die Minibar im Hotel
  • Kosten für Pay-TV
  • Kosten für Übergepäck
  • Kosten für Anwendungen wie Massagen

Was kann man als Reisekosten abrechnen?

Während manche Kostenpunkte nicht Teil einer Reisekostenabrechnung sind, gibt es gleichzeitig natürlich eine ganze Reihe an Kosten, die in der Reisekostenabrechnung erstattungsfähig sind. Oben haben wir bereits einige aufgeführt, aber im Folgenden gehen wir etwas detaillierter auf die verschiedenen Reisekosten ein:

  • Fahrtkosten und Parkkosten
  • Übernachtungskosten für Hotel und Co.
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Reisenebenkosten

Sehen wir uns einmal genauer an, was man jeweils als Reisekosten abrechnen kann.

Was muss der Arbeitgeber bei Dienstreisen bezahlen?

  1. Fahrtkosten: alle Fahrten mit Auto, Zug bzw. Bahn sowie mit dem Flugzeug können als Reisekosten geltend gemacht werden können. Auch Taxifahrten, die Nutzung von einem Mietwagen und auch Tickets für öffentliche Verkehrsmittel sind erstattungsberechtigt. Das gleiche gilt für Mautgebühren sowie für alle Kosten rund um das Parken (Parkgebühren), wobei letzteres unter Reisenebenkosten fällt.
  2. Übernachtungskosten: alle Kosten, die anfallen, wenn eine Übernachtung nötig wird. In den meisten Fällen – gerade im Business-Umfeld – sind das Hotelkosten; allerdings gibt es auch die Möglichkeit, Privatunterkünfte geltend zu machen.
  3. Verpflegungsmehraufwand: Wer geschäftlich reist, hat höhere Kosten für Mahlzeiten als jemand, der sich zuhause seine Mahlzeiten zubereiten kann. Entsprechend sind, je nach Fall, die entsprechende Pauschale für das Hotelfrühstück und Co. abzurechnen oder aber die Restaurantrechnungen einzureichen.
  4. Reisenebenkosten: Die Reisenebenkosten enthalten alles, was keine Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungskosten sind. Das können die Mautgebühren und Parkkosten sein, die Eintrittskosten die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen, Gebühren die Gepäckaufbewahrung am Flughafen oder Bahnhof während eines repräsentativen Kundenbesuchs oder auch Telefon- und Internetkosten, die für die Ausführung der beruflichen Aufgaben anfallen – aber auch negative Kosten wie Reisegepäckschäden werden erstattet. Außerdem fallen unter die Reisenebenkosten auch die Zahlung von Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall im beruflichen Rahmen, der Ersatz bei Diebstahl von beruflichen oder privat gekauften aber beruflich genutzten Gegenständen während einer Dienstreise sowie der Ersatz persönlicher und nötiger Reisegegenstände im Falle eines Diebstahls bei einer Dienstreise.

Welche Besonderheiten gibt es bei den Fahrtkosten?

Auch bei den Fahrtkosten gibt es einiges zu beachten. Kosten für die Fahrt können nur dann in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn es sich nicht um eine Fahrt mit dem Dienst- bzw. Firmenwagen handelt.

Abgesetzt werden können hingegen alle Aufwendungen, die durch Fahrten mit dem eigenen Auto, mit einem Mietwagen, oder der Benutzung des Flugzeugs, der Bahn oder anderweitigen öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die Fahrtkosten voll abgesetzt werden.

Bei Fahrten mit dem privaten Auto gibt es zwei Varianten, um die Fahrtkosten anzusetzen:

  1. über eine Kilometer-Pauschale
  2. über die real zurückgelegte Wegstrecke

In beiden Fällen muss allerdings ein Fahrtenbuch geführt werden.

So berechnest Du die Fahrtkosten

Die Kilometer-Pauschale beträgt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto oder 20 Cent pro Kilometer mit einem Motorrad oder Moped. Wenn Du nicht von der Kilometer-Pauschale Gebrauch machen willst, gilt Folgendes, um den Kilometersatz zu berechnen:

Addieren dazu die gesamten Kosten für das benutzte Fahrzeug, die in einem Jahr anfallen: Abschreibungen, Benzin, Reparaturen oder Kosten für Steuer und Versicherung zum Beispiel. Teile diese Summe durch die Anzahl der gefahrenen Kilometer während der Geschäftsreise.
Anlagenbuchhaltung – einfach erklärt
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Anlagenbuchhaltung – einfach erklärt

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Doch welchem Zweck dient sie eigentlich und wie funktioniert sie? Dieser Blogbeitrag erklärt es in kompakter Form.

5 Min. Lesezeit

Anlagenbuchhaltung ist keine Raketenwissenschaft. Trotzdem ist sie für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein „Angstgegner“. Die Bewertung und Verwaltung des Anlagevermögens, Abschreibungen und Bilanzausweis scheinen auf den ersten Blick komplex zu sein. Dieser Blogartikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Buchung und Bewertung Ihres Anlagevermögens und erklärt, warum der Einsatz spezieller Software gerade in diesem Bereich empfehlenswert und nützlich ist.

1. Was ist Anlagenbuchhaltung?

Das Anlagenbuch ist ein Nebenbuch der Finanzbuchhaltung. In der Anlagenbuchhaltung erfassen Sie Ihre Anlagegüter von der Anschaffung bis zur Veräußerung oder vollständigen Abschreibung. Diese Güter sind Vermögensgegenstände, meist Sachanlagen, die im Produktionsprozess nicht verbraucht oder wiederverkauft, sondern im Unternehmen langfristig genutzt werden.

Im Laufe ihrer Nutzungsdauer verlieren diese Güter an Wert, wie zum Beispiel Ihr Dienstwagen, dessen Wiederverkauf von Jahr zu Jahr weniger einbringen würde. In der Anlagenbuchhaltung erfassen Sie diese Wertminderungen als Abschreibungen.

2. Welchem Zweck dient die Anlagenbuchhaltung?

Die Anlagenbuchhaltung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzberichten.

  • Sie dokumentiert und belegt die Bewertung und Wertentwicklung der Sachanlagen im Unternehmen. Besonders dient sie der Ermittlung und Buchung der Abschreibungen oder AfA (Absetzung für Abnutzung).
  • Sie ist die Grundlage für den Inventarwert und den Bilanzausweis des Anlagevermögens.
  • Sie ist eine Informationsquelle für das Management sowie für Geldgeber, Finanzbehörden und die Öffentlichkeit. Der Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz (gemäß HGB §§ 247 und 253) hat großen Einfluss auf die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens und damit auf seine Bonität und wirtschaftliche Substanz. Eine ordnungsmäßige Anlagenbuchhaltung macht die Vorgänge rund um Bewertung und Abschreibung von Sachanlagen transparent.
  • Da für die Gegenstände des Anlagevermögens separate Anlagekarten geführt werden, haben Sie als Unternehmer den Überblick, welche Maschinen und Anlagen wie lange im Unternehmen sind und können Ersatzinvestitionen rechtzeitig planen.

3. Was sind Anlagegüter?

Das Anlagevermögen bildet die Grundlage für den betrieblichen Leistungsprozess. Maschinen und Werkshallen stehen dem Unternehmen langfristig zur Verfügung; sie sind sein Produktivkapital.

Zu den Sachanlagen gehören:

  • Grundstücke und Gebäude
  • Maschinen und Anlagen
  • Kraftfahrzeuge
  • Computer und Büromöbel

… soweit diese die Herstellungs- und Anschaffungskosten (HAK) von 800 Euro netto übersteigen.

Als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Herstellungs- und Anschaffungskosten zwischen 250,01 und 800 Euro liegen. Für sie wird keine Anlagenkarte geführt und sie unterliegen einer Pool-Abschreibung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Gegenstände bis 250 Euro HAK sind keine Anlagen und können direkt abgeschrieben werden.

Auch Gegenstände, die nicht im Betrieb eingesetzt werden, sondern angeschafft und schnell wieder verkauft werden, gehören nicht zu den Sachanlagen. Neben Sachanlagen gibt es noch Finanzanlagen und immaterielle Güter, wie zum Beispiel Software und Lizenzen. Diese sind nicht Gegenstand dieses Artikels.

4. Wie bewerten Sie Anlagen richtig?

Bei der Anschaffung bewerten Sie Anlagen im Verhältnis zu ihren Herstellung- oder Anschaffungskosten. Mit diesem Wert werden sie im Rahmen der Anlagenbuchhaltung in das Anlagevermögen eingebucht. Danach unterliegen diese Gegenstände einem Wertverzehr. Sie altern, nutzen ab und müssen irgendwann ersetzt werden.

Die Wertminderung wird durch Abschreibungen widergespiegelt, die als Kosten gebucht werden und den Gewinn des Unternehmens mindern. Der Restwert des Anlageguts ist die Differenz zwischen den HAK und den Abschreibungen. Irgendwann ist eine Sachanlage vollständig abgeschrieben; ihr Buchwert sinkt auf null.

5. Wie funktionieren Abschreibungen?

Abschreibungen sind im deutschen Einkommensteuergesetz geregelt. Sie orientieren sich an der Art des Anlageguts, der gewöhnlichen Nutzungsdauer und dem Zustand des Anlageguts.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht regelmäßig AfA-Tabellen (AfA steht für „Absetzung für Abnutzungen“, umgangssprachlich Abschreibung) – sowohl für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter (AfA-Tabelle AV) als auch für branchenspezifische nach Wirtschaftszweigen. Darin steht für jedes Anlagegut, über welchen Zeitraum es abzuschreiben ist.

6. Welche Abschreibungsarten gibt es?

  • Die lineare Abschreibung ist mittlerweile die einzige reguläre Abschreibungsart. Dabei wird ein Gegenstand über seine Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben, nach der Formel: HAK geteilt durch Nutzungsdauer in Jahren. Manchmal wird auch der Begriff Teilwertabschreibung verwendet: Sie schreiben einen Teil des Wertes eines Gegenstands ab.
  • Die degressive Abschreibung jährlich sinkender Beträge ist seit 2011 nicht mehr zulässig.
  • Nimmt ein Wirtschaftsgut Schaden, zum Beispiel, wenn ein Dienstwagen einen Unfall hat, müssen Sie eine Sonderabschreibung vornehmen, die den unvorhergesehenen Wertverlust widerspiegelt. Bei einem Totalschaden würden Sie den kompletten Restwert des Fahrzeugs absetzen.
  • Die bisher geschilderten Methoden betreffen die handelsrechtliche Abschreibung, die vom Gesetzgeber festgelegt ist. Daneben können Sie für Ihr Controlling intern auch eine kalkulatorische Abschreibung durchführen, bei der Sie vom Wiederbeschaffungswert des Anlageguts ausgehen statt vom buchhalterischen Restwert.

7. Warum sollten Sie Software für die Anlagenbuchhaltung verwenden?

Software für Anlagenbuchhaltung nimmt Ihnen viel Arbeit ab, zum Beispiel bei der:

  • Verwaltung von Sachanlagen
  • Ermittlung und Buchung von Abschreibungen
  • Abstimmung zwischen Anlagen- und Finanzbuchhaltung
  • Bilanzierung des Anlagevermögens
  • Aufstellung des Anlagengitters
  • Controlling bzw. Investitionsplanung

In einer Anlagenbuchhaltungssoftware pflegen Sie Anlagekarten für Ihre Sachanlagen, sodass Sie alle Details permanent im Blick haben, einschließlich des aktuellen Buchwerts und eventueller Dokumente und Verträge rund um die Anschaffung und Nutzung Ihrer Sachanlagen.

Automatisierte Abschreibungsläufe

Die Software berechnet automatisch die Abschreibungen und erstellt jährlich auf Knopfdruck einen Abschreibungslauf, mit dem diese gebucht werden. Gute Softwareprodukte greifen dabei auf die aktuellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums zu, sodass Sie nicht manuell nachschauen müssen. Auch andere gesetzgeberische Vorschriften über die Anlagenbuchführung werden vom Softwarehersteller immer aktuell gehalten. Dadurch entfällt für Sie eine große Fehlerquelle.

Eine digitale Anlagenbuchhaltung bewältigt auch Pool-Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter automatisch. Sie müssen lediglich die betreffenden Gegenstände korrekt mit ihrem Herstellungs- oder Anschaffungswert einbuchen, den Rest erledigt das Programm.

Erleichterung beim Jahresabschluss

Die Software für Anlagenbuchhaltung ist in der Regel ein Erweiterungsmodul zur Finanzbuchhaltungssoftware. Beide Softwareprodukte arbeiten also Hand in Hand. Die Abstimmung der Anlagenbuchhaltung mit der Finanzbuchhaltung wird dadurch zum Kinderspiel. Die Software erstellt für Sie auch ein Anlagengitter. Dieses Verzeichnis aller Sachanlagen ist bei Kapitalgesellschaften Bestandteil des Lageberichts und gehört zwingend mit zum Jahresabschluss.

Fazit

Die Anlagenbuchhaltung ist ein wichtiger, gesetzlich geregelter Bestandteil Ihrer Buchführung. Sachanlagen müssen immer mit dem korrekten Wert in Ihrer Bilanz stehen. Dieser berechnet sich aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten minus Abschreibungen gemäß der offiziellen AfA-Tabelle. Um die mit der Anlagenverwaltung verbundenen Aufgaben effizient zu erledigen, ist es empfehlenswert, eine Software für Anlagenbuchhaltung zu verwenden. Diese erleichtert Ihnen die Verwaltung und Abschreibung Ihrer Sachanlagen sowie die Buchhaltung und Bilanzierung Ihres Anlagevermögens. Die Software gibt zudem einen Überblick über die Vermögenswerte und erleichtert den Jahresabschluss. Damit ist sie eine unverzichtbare Hilfe für Ihre Buchführung.

Mobile Lagerlösung – wie Kawasaki Transparenz im Lager schafft
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Mobile Lagerlösung – wie Kawasaki Transparenz im Lager schafft

Die Kawasaki Gas Turbine Europe GmbH hat ihre Lagerverwaltung umfassend digitalisiert. Direktor Thomas Himmighofen und ERP-Administratorin Yasemin Türkmen erläutern im Interview, wie das Unternehmen dabei vorgegangen ist und was sich verändert hat.

5 Min. Lesezeit

Die Kawasaki Gas Turbine Europe GmbH (KGE) steuert ihre betriebswirtschaftlichen Prozesse seit Jahren mit Anwendungen von Suiteify. Aufgrund des jüngsten Wachstums und des damit einhergehenden erhöhten Einkaufsvolumens hat KGE nun auch die Abläufe im Bereich der Lagerverwaltung digitalisiert. Hierzu wurde albos.lawi eingeführt.

Mit der mobilen Lagerlösung des Suiteify-Partners Albos erfassen die Anwender sämtliche Lagerbewegungen und melden diese direkt ans Warenwirtschaftssystem Suiteify Commercial classic zurück. Welche Vorteile sich daraus ergeben und wie ein solches Digitalisierungsprojekt erfolgreich gestartet und durchgeführt werden kann, darüber berichten Yasemin Türkmen und Thomas Himmighofen im gemeinsamen Interview.

Herr Himmighofen, Sie haben kürzlich Ihre Arbeitsabläufe im Lager umfassend digitalisiert. Welche Beweggründe waren hierfür ausschlaggebend?

Thomas Himmighofen: Als Tochtergesellschaft der Kawasaki Heavy Industries Ltd. sind wir in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Die Anzahl unserer Anlagen im Markt hat sich stetig vergrößert, was wiederum unser Ein- und Verkaufsvolumen stark beeinflusst. Am Hauptsitz in Bad Homburg befindet sich unser zentrales Warenlager für Europa. Dort lagern wir Verbrauchsmaterialen, Einzelkomponenten und Baugruppen für die Fertigung, wie auch die Ersatzteile für den Service.

Wenn man bedenkt, dass ein Gasturbinen Generator Aggregat aus mehreren Tausend Einzelteilen besteht, wundert es nicht, dass wir mit unseren alten Prozessen in der Lagerverwaltung immer häufiger an unsere Grenzen gestoßen sind.

Die Umstellung auf eine Lagerlösung mit mobiler Anbindung war unabdingbar, nicht nur um tägliche Arbeitsabläufe zu erleichtern, sondern auch um Teileplanung, Instandhaltungs- und Reparaturplanung, Lagerhaltung und Controlling künftig noch effizienter durchführen können.

Wie haben Sie das Lager denn zuvor geführt? Welche Lösungen hatten Sie im Einsatz?

Yasemin Türkmen: Vor Einführung der mobilen Lagerlösung wurde das Lager hauptsächlich mit verschiedenen Office-Lösungen und mithilfe der Warenwirtschaftssoftware von Suiteify geführt. Lager und Regale waren durchgängig nummeriert und in den Stammdaten der Artikel vermerkt.

Wareneingänge wurden in der Regel mündlich mitgeteilt und mussten dann manuell in Suiteify Commercial classic nacherfasst werden.

Die Fehleranfälligkeit war dementsprechend hoch und weiterführende Maßnahmen wie Forecast-Planung, Lagerabwicklung, Lagerhaltung und Controlling immer sehr zeitintensiv.

Es ging Ihnen also primär darum, eine höhere digitale Durchgängigkeit zu erreichen und dass Daten möglichst nur einmal im System vorhanden sind?

Yasemin Türkmen: Ja, wenn nicht alle Bereiche durchgängig digitalisiert sind, schleichen sich Fehler ein. Im Grunde waren wir ständig am Anpassen der Prozesse und kamen nie so richtig hinterher.

Aufgrund der manuellen Erfassung in Wareneingang und Lager wurden die Artikel im Warenwirtschaftssystem teilweise doppelt angelegt, Artikelnummern waren nicht identisch oder fehlerhaft erfasst.

Oder am Wareneingang abgelegte Ersatzteile waren nicht auffindbar, weil ein Servicetechniker diese für einen Wartungsauftrag in sein Fahrzeug gepackt hatte und niemand darüber informiert war.

Menschen machen eben Fehler, und da wurden dann oft Teile doppelt bestellt, obwohl sich diese noch am Lager befanden.

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Wie verlief das Projekt und welche Herausforderungen mussten dabei überwunden werden?

Yasemin Türkmen: Ein Vorteil war sicherlich, dass wir gemeinsam mit den Experten von Albos und Suiteify im Vorfeld sehr genau unsere Anforderungen und Ziele definiert hatten.

Aufgrund der Partnerschaft war die Schnittstellenzusammenführung letztlich auch viel einfacher als ursprünglich befürchtet.

Allerdings mussten wir einiges an Fleißarbeit leisten, um konsistente Daten zu erhalten. Nicht nur die bereits erfassten Artikel mussten inventiert werden, auch der gesamte Lagerbestand wurde neu mit der Albos-Software erfasst.

Auch die Aufteilung des physischen Lagers in diverse digitale Lagerbereiche war eine Herausforderung.

Welche system- und hardwareseitigen Voraussetzungen mussten Sie dafür schaffen?

Thomas Himmighofen: Für den Lagerarbeitsplatz wurde eigens ein neues Lagerterminal installiert. Im Lager selbst verwenden wir mobile Handhelds für Umlagerungen und Inventur. Darauf läuft eine von Albos entwickelte Lager-App.

Wie wichtig ist Mobilität bei dieser Art von Lagerhaltung? Und kommunizieren das Warenwirtschaftssystem und die Lagerlösung heute nahtlos miteinander?

Yasemin Türkmen: Mobilität ist für unsere Lagerhaltung sehr wichtig. Mithilfe der mobilen Endgeräte wird nun jede Lagerbewegung erfasst und an Suiteify Commercial classic rückgemeldet.

Im Warenwirtschaftssystem werden die Bestände dann automatisch gegeneinander abgeglichen und bei Bedarf nachbestellt.

Ein großer Vorteil ist der automatisierte Bestandsabgleich zwischen albos.lawi und Suiteify Commercial classic. Damit ist jede Lagerbewegung lückenlos im Bestand dokumentiert und nicht mehr in irgendeiner Excel-Tabelle erfasst.

Die Transparenz ist somit heute deutlich höher. Ganz gleich, wo etwas gebucht wird, der Bestand ist immer aktuell.

Das führende System bleibt die Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic – dort werden die Stammdaten zentral erfasst und von der Lagerlösung übernommen. Die Anbindung zwischen Warenwirtschaft und Lagerbestandsführung erfolgt über Webservices.

Was hat sich durch die Einführung der Lagerlösung bei Ihnen nachhaltig verbessert?

Yasemin Türkmen: Durch den Einsatz von Barcodes und Scannern vermeiden wir Übertragungsfehler, außerdem konnten wir die manuellen Erfassungszeiten deutlich verringern. Wegzeiten fallen kürzer aus und Aufträge laufen somit schneller durch. Insgesamt profitieren wir von einem besseren Überblick und mehr Transparenz in Bezug auf Lagerbestände und -bewegungen. Für die Inventur brauchen wir heute nur noch drei statt fünf Tage.

Thomas Himmighofen: Nicht zuletzt können wir durch die Digitalisierung des Lagers unseren Kunden einen besseren Service bieten. Gerade bei Ersatzteilen mit längeren Lieferzeiten, die direkt aus Japan kommen, ist lückenlose Transparenz im Lagerbestand essenziell, damit bei Mindestbestand frühzeitig nachbestellt werden kann.

Selbst bei ungeplanten Wartungen sind nun 95 Prozent der Ersatzteile immer vorrätig. Ebenso bietet die Neuorganisation die Möglichkeit, sowohl nicht bestandsgeführte Komponenten wie Spezialwerkzeug als auch Verbrauchsmaterialien diversen Prozessschritten zuzuordnen.

Früher hatten wir immer das Gefühl, dass wir gar nicht genau wussten, was am Lager ist – von dieser Sorge sind wir jetzt völlig befreit.

Digitalisierung ist ein fortlaufender Prozess. Welches Projekt folgt bei Ihnen als nächstes?

Thomas Himmighofen: Bis zum Sommer soll das Lager für den allgemeinen Einkauf auf die Lagerlösung albos.lawi nachgezogen werden. Gemeinsam mit Albos und Suiteify haben wir hierfür eine solide Basis geschaffen.

Yasemin Türkmen: Wir haben natürlich schon viel Vorarbeit geleistet, sodass wir das nächste Projekt schneller und effektiver umsetzen können. Vieles lässt sich dann schon remote bewerkstelligen. Aufgrund der intuitiven Handhabung unserer Lagerbestandsverwaltung können wir neue Nutzer innerhalb kürzester Zeit einarbeiten.

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Entschädigung bei Quarantäne: Änderungen im IfSG vom März 2021
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Entschädigung bei Quarantäne: Änderungen im IfSG vom März 2021

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Entschädigungszahlung bei Quarantäne wurde zum 31. März 2021 angepasst (§ 56 Absatz 1 Satz 2 IfSG).

5 Min. Lesezeit

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Die Berechnung der Ausfallentschädigung nach IfSG ab 31.3.2021 wurde konkretisiert (Details siehe unten).
  • Der Bruttoverdienstausfall wird nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ermittelt.
  • Der Verdienstausfall aus der Nettodifferenz wird aus dem pauschalierten Nettoentgelt analog § 106 SGB III berechnet.
  • Rückwirkend ab November 2020 sind auch die Umlagen erstattbar (U1 + U2 + Insolvenzgeldumlage).

Die Beträge sind ggf. manuell zu ermitteln und in den Antrag aufzunehmen. Die Umlagesätze entnehmen Sie bitte dem Krankenkassenstamm. Der Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage beträgt 2021 einheitlich 0,12 %.

Frist zur Antragstellung verlängert

Die Frist für die Antragstellung auf Erstattung der Ausfallentschädigungen nach IfSG wurde von 1 auf 2 Jahre verlängert.

Software-Testat in der Finanzbuchhaltung – was verbirgt sich dahinter?
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Software-Testat in der Finanzbuchhaltung – was verbirgt sich dahinter?

„Unsere Software hat eine Prüfbescheinigung nach GoBD“ – diese Aussage begegnet Ihnen bei der Suche nach Finanzbuchhaltungssoftware sicherlich häufig. Doch was bedeutet eine solche Prüfbescheinigung, auch Software-Testat genannt, konkret? Wer erhält sie und unter welchen Voraussetzungen? Produktmanagerin Annett Rosenbaum erklärt am Beispiel der Suiteify Finanzbuchhaltungsprogramme, wie das Prüfverfahren abläuft.

5 Min. Lesezeit

Im Bereich der Finanzbuchhaltung sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Softwarehersteller haben die Möglichkeit, sich von unabhängigen Prüfern bescheinigen zu lassen, dass mit ihren Lösungen rechtskonform gearbeitet werden kann. Man spricht in diesem Fall von einem Software-Testat oder auch einer Software-Prüfbescheinigung.

Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen nach den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für die Buchhaltung (HGB).

Neben diesen Vorschriften spielen auch die Prüfungsstandards und die Verlautbarungen zur Rechnungslegung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) bei der Erteilung eines Software-Testats eine Rolle:

  • IDW PS 880 (Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen)
  • IDW PS 330 (Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie)
  • IDW RS FAIT 1 (GoB bei Einsatz von Informationstechnologie)
  • IDW RS FAIT 3 (GoB bei Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren)

Darüber hinaus ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Prüfungen relevant. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie läuft das Prüfverfahren für ein Software-Testat ab?

Im Folgenden wird der typische Ablauf einer Softwareprüfung am Beispiel der Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify beschrieben.

Vorbereitung

Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Software-Testat ist immer der Aufbau eines Testsystems, auf dem eine Buchhaltung vollständig simuliert werden kann. Dazu stellt der Softwarehersteller dem Prüfer die technischen Voraussetzungen für die Prüfung in seinem Hause zur Verfügung – in unserem Fall die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung, inklusive der zu prüfenden Erweiterungsmodule Anlagenbuchhaltung, E-Bilanz, AO-Schnittstelle, Suiteify DMS classic und Suiteify Rechnungsprüfung. Der technische Support von Suiteify stellt sicher, dass alle Systeme korrekt installiert sind.

Zusätzlich erhält der Prüfer umfangreiche Dokumentationen über die Inhalte und Funktionen der Software. Des Weiteren erhält er Einblick in den Prozess der Programmentwicklung und die Vorgehensweise bei Fehlerbehebungen und Programmerweiterungen.

Mitarbeitende des Produktmanagements, der Entwicklungsabteilung und des Qualitätsmanagements stehen für Fragen zur Verfügung und führen den Prüfer in die internen Arbeitsabläufe ein. Dies kann bis zur Offenlegung des Programmquellcodes gehen.

Durchführung der Prüfung

Bei der eigentlichen Prüfung geht es um die Korrektheit des Programmablaufs, die logische Korrektheit der Verarbeitungsregeln und die Wirksamkeit der programmierten Plausibilitätskontrollen.

Der Prüfer begutachtet also, wie sich mit der Anwendung komplexe Geschäftsvorfälle nachverfolgen lassen, ob die Summierungen und Saldierungen stimmen, wie die Periodenzuordnung erfolgt, wie Steuern ermittelt werden und wie ein Monats- und Jahreswechsel abläuft. Dabei vergleicht er, ob die von der Software ermittelten Daten mit den zuvor erwarteten Ergebnissen übereinstimmen.

Was untersuchen die Prüfer?

Ein typisches Beispiel für die Prüfung von Finanzbuchhaltungsprogrammen ist die Belegfunktion. Diese ist die Grundvoraussetzung für die Beweiskraft der Buchführung und damit von elementarer Bedeutung für die korrekte Verarbeitung durch ein Finanzbuchhaltungsprogramm.

Vor der Begutachtung des entsprechenden Arbeitsgebietes in der Anwendung stellt der Prüfer die gesetzliche Anforderung formell fest. Beim anschließenden Test der Software und bei der Einsichtnahme in die zugehörige Verfahrensdokumentation prüft er dann, ob die Belegfunktion gesetzeskonform gegeben ist.

Unter anderem wird geprüft, ob das Finanzbuchhaltungsprogramm folgende Eingaben sichert und dabei das sogenannte Radierverbot beachtet:

  • Buchungs- und Belegdatum
  • Eindeutige Belegnummer
  • Kontierung
  • Buchungsbetrag
  • Buchungstext
  • Zuordnung zu einer bestimmten Buchungsperiode

Weitere Prüfthemen sind die Journalfunktion, die Kontenfunktion und die Protokollierfunktion. Zudem spielt die Sicherheit der geprüften Anwendung eine entscheidende Rolle im Software-Testat . Hierzu werden sowohl die Zugriffsberechtigungen als auch die Datensicherungs- und Wiederanlaufverfahren bewertet.

Was steht in einem Software-Testat?

Die Prüfbescheinigung beschreibt, wie die Software arbeitet, welche Einstellmöglichkeiten sie bietet und welche Eingaben der Benutzer oder die Benutzerin vornehmen kann. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob eine Soll-Haben-Identität besteht und ob ein gespeicherter Beleg unveränderbar ist und nicht nachträglich manipuliert werden kann.

Abschließend stellt der Wirtschaftsprüfer im Software-Testat fest, dass die geprüfte Software entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ordnungsgemäß arbeitet. Im Falle der Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify liest sich das wie folgt:

„Die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung ermöglichen bei sachgerechter Anwendung eine den GoBD entsprechende Vollständigkeit sowie sachliche Richtigkeit der Verarbeitung.“

Mit anderen Worten: Die Suiteify Programme erfüllen alle technologischen Voraussetzungen für eine Buchführung nach GoBD und zeichnen sich durch einen sehr hohen Qualitätsstandard aus.

Was sagt ein Software-Testat über die Qualität einer Anwendung aus?

Wer eine Finanzbuchhaltungssoftware sucht, sollte in jedem Fall darauf achten, dass für die jeweilige Anwendung ein aktuelles Software-Testat vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass das Wirtschaftsprüfunternehmen die Software unter Laborbedingungen und nicht in einer realen Unternehmensumgebung testet. Das bedeutet: Die testierte Software hat unter den gegebenen Testbedingungen alle Prüfungen bestanden. Unternehmensspezifische Abläufe und innerbetriebliche Kontrollsysteme werden nicht berücksichtigt.

Dennoch ist das Software-Testat eine wichtige unabhängige (!) Bestätigung dafür, dass eine Lösung „bei sachgerechter Anwendung“ die gesetzlichen Anforderungen und die GoBD zuverlässig erfüllt und gleichzeitig den Anwenderinnen und Anwendern individuelle Gestaltungsspielräume im Bereich der Finanzbuchhaltung lässt.

Auch für uns als Hersteller ist es sinnvoll, die Rechtskonformität und Funktionsfähigkeit der eigenen Finanzbuchhaltungssoftware in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Denn wir wollen hier kein Risiko eingehen, weil wir wissen, dass die Anwender mit unserer Software hochsensible Daten verarbeiten.

Die Kurzfassung des Prüfberichts für die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung finden Sie hier. Wenn Sie am ausführlichen Bericht interessiert sind, wenden Sie sich bitte an das Suiteify Kundencenter.

ERP-Software in der Cloud: "Gerade für kleinere Unternehmen attraktiv“
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ERP-Software in der Cloud: "Gerade für kleinere Unternehmen attraktiv“

Im Zuge des digitalen Wandels gewinnen Cloud-Lösungen für Enterprise Resource Planning (ERP) im Mittelstand an Bedeutung. Experte Georg Kalus erläutert, welche Vorteile es bringen kann, ERP-Software in der Cloud zu nutzen.

5 Min. Lesezeit

Nehmen wir mal an, ein Mittelständler möchte seine vorhandene ERP-Software weiterhin nutzen, aber hierfür künftig keine eigenen Server mehr unterhalten. Welche Möglichkeiten hat das Unternehmen?

Georg Kalus: Grundsätzlich lassen sich alle Leistungen für den Betrieb von ERP-Software in der Cloud einkaufen. Das Angebot reicht von IaaS (Infrastructure as a Service) über PaaS (Platform as a Service) bis hin zu SaaS (Software as a Service). Insbesondere im ERP-Umfeld haben sich zudem Application Management Services (AMS) etabliert. Hierbei hat das Unternehmen, anders als bei SaaS, seine eigene, maßgeschneiderte ERP-Instanz – meist auf eigener Hardware. Den Betrieb, die Wartung und den Service rund um das ERP-System erledigt aber ein Dienstleister.

Welche Infrastruktur und welcher Partner die richtige Wahl ist, hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen und dessen Anforderungen an das ERP-System ab: Welche Rolle spielen Eigenentwicklungen und Anpassungen? Welche Kompetenzen für Betrieb und Wartung des Systems sind vorhanden bzw. sollen aufgebaut werden? Welche Anforderungen gibt es bezüglich Verfügbarkeit, Service-Management usw.?

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Schauen wir uns IaaS näher an: Welche Vorzüge bietet dieses Modell gegenüber Inhouse-Lösungen (on-premises)?

Kalus: IaaS ist der Einstieg in die Cloud-Welt: Das Unternehmen nutzt dabei Basis-Infrastrukturkomponenten, etwa virtuelle Server und Datenbanken, zum Betrieb seines ERP-Systems. Wartung, Updates und Service liegen – wie bei On-premises-Servern – in der Hand des Unternehmens. Dennoch lassen sich bereits mit IaaS positive Effekte realisieren.

„In der Cloud wird nur für die tatsächlich abgefragte Kapazität bezahlt.“

Damit hat man einen Kostenvorteil gegenüber Inhouse-Lösungen, denn On-premises-Hardware wird in der Regel so ausgelegt, dass die Kapazität auch für Lastspitzen ausreicht. Man „überprovisioniert“ also. Zudem verursacht eine Cloud-Infrastruktur lediglich operative Kosten – die Investition in eigene Server entfällt.

Auch in Sachen Skalierbarkeit und Flexibilität punktet IaaS: Der Umstieg auf eine größere Datenbank etwa lässt sich in der Cloud leichter umsetzen als bei physischen Servern. Und ein nicht mehr benötigter Cloud-Server lässt sich deaktivieren – schon fallen dafür keine Kosten mehr an.

Virtuelle Server können außerdem nicht kaputtgehen und sind leichter zu bewegen und zu replizieren als physische Hardware. Und sie werden vom Cloud-Anbieter verwaltet, was wiederum Sicherheit bietet.

„Es liegt also nahe, den Serverbetrieb an spezialisierte Partner abzugeben, um sich auf das eigene Geschäft konzentrieren zu können.“

Bevor man seine ERP-Software in der Cloud als IaaS-Modell nutzen kann, müssen die Server migriert werden. Welche Hürden kann es dabei geben?

Kalus: Neben Schwierigkeiten bei der Migration der Daten können Customizations, das heißt individuelle Anpassungen am Altsystem und Eigenentwicklungen ein Komplexitätstreiber sein.

Grundsätzlich ist ein Umzug der Server mit gleichbleibender ERP-Anwendungslandschaft zu einem IaaS-Angebot aber einfacher als ein kompletter Systemwechsel, bei dem von einem On-premises-ERP-System beispielsweise zu einer cloudbasierten SaaS-Lösung migriert wird.

Bei der Nutzung von ERP-Software in der Cloud geht es um die Verarbeitung sensibler Daten. Inwieweit sind diese Daten in der Cloud sicher?

Kalus: Cloud-Anbieter haben durch ihre Spezialisierung technische und organisatorische Vorteile bezüglich der Gewährleistung von Datensicherheit: redundant über geografisch verteilte Standorte ausgelegte Systeme, geografisch replizierte Datenspeicher, automatische Back-ups, immer aktuelle Sicherheitsupdates, hochabgesicherte Rechenzentren, laufend durchgeführte Pen-Tests und kontinuierliches Monitoring.

„In der Cloud stehen Mittel zur Verfügung, die in einer selbst betriebenen Infrastruktur auf vergleichbarem Niveau kaum oder nur verbunden mit sehr hohem Aufwand bereitgestellt werden können.“

Wie sich die Verantwortung für Datensicherheit zwischen Cloud-Anbieter und Kunde verteilt, hängt davon ab, wie die Cloud genutzt wird. Nutzt das Unternehmen sie als IaaS, liegt ein großer Teil der Verantwortung beim Kunden. Bei einer SaaS-Lösung hingegen liegen die Absicherung der Anwendung und das Management der Daten beim Anbieter.

Nicht zu vergessen ist auch: Noch immer ist eines der größten Sicherheitsrisiken der Faktor Mensch. Auch eine hochprofessionelle Cloud-Infrastruktur ist nur so gut wie ihre Nutzer.

Welche Rolle spielt unter Compliance-Gesichtspunkten der Standort der Cloud-Server?

Kalus: Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Daten, etwa Daten der Mitarbeiter, ist es in Deutschland an das Bundesdatenschutzgesetz gebunden. Eine Auslagerung der Datenverarbeitung an einen Cloud-Anbieter ist mit einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass die Daten den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht verlassen. Genau mit diesem Punkt haben sich Cloud-Anbieter historisch oft etwas schwergetan. Allerdings gibt es erfreuliche Entwicklungen.

„Inzwischen sind die großen, internationalen Anbieter in der Lage, auf die Anforderungen des deutschen Markts einzugehen. Außerdem gibt es mittlerweile ernst zu nehmende europäische Alternativen.“

Wir beobachten jedenfalls auf Angebots- und Nachfrageseite ein zunehmendes Interesse an europäischen Cloud-Lösungen, und ich glaube und hoffe, dass sich in diesem Bereich in den kommenden Jahren noch einiges tun wird.

Wie wird sich die Nutzung von Cloud-Lösungen im ERP-Bereich in den kommenden Jahren im Mittelstand entwickeln?

Kalus: Gerade für kleinere, mittelständische Unternehmen ist die Nutzung von ERP-Software in der Cloud attraktiv. Einen professionellen und sicheren IT-Betrieb auf Cloud-Niveau zu gewährleisten ist keine einfache Aufgabe. Große Unternehmen sind möglicherweise in der Lage, eine entsprechend große Organisation für den IT-Betrieb zu unterhalten. Dennoch stellt sich auch hier die Frage, ob Aufwand und Nutzen in einem guten Verhältnis stehen.

Die Nutzung von Cloud-Lösungen wird also weiter stark zunehmen. Insbesondere, wenn das Vertrauen hinsichtlich Datensicherheit im Markt zunimmt, sei es durch europäische Anbieter oder indem die internationalen Anbieter Vertrauen gewinnen.

Meldepflicht für elektronische Kassen - das müssen Unternehmen wissen
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Meldepflicht für elektronische Kassen - das müssen Unternehmen wissen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen dem Finanzamt ihre elektronischen Kassensysteme melden. Diese Pflicht soll mehr Transparenz schaffen und Steuerbetrug verhindern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer von der Kassenmeldepflicht betroffen ist, welche Fristen gelten und wie die Meldung funktioniert.

5 Min. Lesezeit

Warum gibt es die Meldepflicht für elektronische Kassen?

Eigentlich sollten Unternehmen bereits seit 2020 ihre elektronischen Kassensysteme melden. Da es jedoch lange kein geeignetes Verfahren gab, wurde die Pflicht ausgesetzt. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen die elektronische Kassen Anmeldung tatsächlich durchführen.

Die Finanzverwaltung nutzt die Daten, um ein zentrales Register aller Kassensysteme zu erstellen. Dieses Register ermöglicht es, Manipulationen zu erkennen und Steuerhinterziehung gezielt zu bekämpfen.

Wer muss seine Kassensysteme beim Finanzamt melden?

Die Meldepflicht für elektronische Kassen gilt für alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Dazu gehören:
✔ Einzelhändler
✔ Handwerksbetriebe
✔ Dienstleister

Ausnahmen von der Meldepflicht

Nicht alle Kassen unterliegen der Meldepflicht:
❌ Offene Ladenkassen (z. B. auf Wochenmärkten, in Buden oder Verkaufswagen) müssen nicht registriert werden.
❌ Unternehmen sind nicht verpflichtet, von einer offenen Ladenkasse auf eine elektronische Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) umzusteigen.

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Wichtige Fristen: Wann müssen Unternehmen ihre Kassen melden?

  • Bestehende Kassensysteme (vor dem 1. Juli 2025 angeschafft) Meldung bis spätestens 31. Juli 2025
  • Neue Kassensysteme (ab dem 1. Juli 2025 angeschafft) Meldung innerhalb eines Monats nach dem Kauf
  • Außerbetriebnahme eines Kassensystems (ab dem 1. Juli 2025) Meldung innerhalb eines Monats nach Stilllegung

Wie erfolgt die Meldung für elektronische Kassen ans Finanzamt?

Unternehmen können ihre elektronischen Kassensysteme melden über:

✔„Mein ELSTER“: Nutzung des Formulars „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“
Upload einer XML-Datei über „Mein ELSTER“
Direkte Datenübertragung über eine kompatible Kassensoftware mit ERiC-Schnittstelle

Wichtig: Eine Meldung per E-Mail oder Papierformular ist nicht zulässig.

Welche Informationen müssen Unternehmen zur Erfüllung der Kassenmeldepflicht übermitteln?

Bei der elektronischen Kassen Anmeldung müssen folgende Angaben übermittelt werden:

  • Name und Steuernummer des Unternehmens
  • Art des Kassensystems (z. B. Registrierkasse, Warenwirtschaftssystem)
  • Anzahl der verwendeten Kassensysteme
  • Seriennummer des Geräts
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme (falls zutreffend)

Alle elektronischen Kassensysteme einer Betriebsstätte müssen gemeinsam in einer Meldung erfasst werden, unabhängig davon, ob sie gekauft, gemietet oder geleast wurden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Meldepflicht für elektronische Kassen?

Unternehmen, die ihre Kassensysteme nicht beim Finanzamt melden, riskieren hohe Bußgelder. Die Finanzbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften und ahnden Verstöße konsequent.

Fazit: Jetzt handeln und Strafen vermeiden

Die Meldepflicht für elektronische Kassen ist für Unternehmen verbindlich. Wer seine elektronischen Kassensysteme fristgerecht beim Finanzamt meldet, vermeidet Strafen und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Details zur Kassenmeldepflicht finden Sie im offiziellen BMF-Schreiben vom Juni 2024.

Fertigungssoftware für kleine Unternehmen: Tipps zur Lösungsauswahl
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Fertigungssoftware für kleine Unternehmen: Tipps zur Lösungsauswahl

Materialengpässe, unklarer Fertigungsstatus, mangelnde Kostentransparenz: Durch den Einsatz einer professionellen Fertigungssoftware für KMU lassen sich solche Probleme in der Produktion lösen. Kleine Unternehmen mit geringerem Budget sollten die Auswahl und Einführung einer Software schrittweise angehen.

5 Min. Lesezeit

Viele kleinere Fertigungsbetriebe nutzen selbst erstellte Excel-Auswertungen für die Produktionsplanung. Das funktioniert grundsätzlich, stößt aber an Grenzen, wenn steigende Umsatzerwartungen, neue Key-Kunden oder komplexere Produkte die Ablauforganisation überfordern. Zusätzlich droht wertvolles Wissen verloren zu gehen, wenn erfahrene Mitarbeitende in den Ruhestand treten. Spätestens dann benötigt das Unternehmen eine professionelle Produktionssoftware. Hier einige Tipps für die Auswahl einer geeigneten Lösung für kleine Unternehmen.

Lastenheft für optimale Fertigungssoftware erstellen

Zunächst sollte das Unternehmen die wesentlichen Problemfelder im Bereich der Fertigungssteuerung ermitteln. Oft ist unklar, was wann produziert werden soll. Benötigtes Material fehlt regelmäßig. Und bevor man einem Kunden Auskunft über den Auftragsstatus geben kann, muss man durch die Produktionshalle laufen. Kostentransparenz? Fehlanzeige!

Nun gilt es, die Ursachen der Probleme zu identifizieren und die produktionsrelevanten Geschäftsprozesse kritisch zu hinterfragen. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen in einem strukturierten Anforderungskatalog dokumentiert werden: dem Lastenheft.

Welche Punkte gehören ins Lastenheft?

  • Aktueller Ist-Zustand: Welche Probleme bestehen in der Produktion? Wo und warum laufen Prozesse nicht rund? Welche Schwachstellen entstehen durch unzureichende IT-Unterstützung?
  • Gewünschter Soll-Zustand: Welche Ziele verfolgt das Unternehmen mit der neuen Software? Beispiele: optimierte Produktionsplanung, besserer Überblick über Produktionsprozesse und Bestände, beschleunigter Fertigungsdurchlauf.
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten: Wer übernimmt welche Aufgaben im Projekt? Welcher Mitarbeiter trägt die Projektverantwortung? Wer ist Hauptansprechpartner für den Softwareanbieter?
  • Funktionelle Anforderungen: Welche Funktionen soll die Fertigungssoftware enthalten? Geht es primär um Materialbedarfsplanung und Bestandsführung oder auch um Produktionsplanung und Betriebsdatenerfassung (BDE)?
  • Nicht-funktionelle Anforderungen: Welche Schnittstellen zu bestehenden IT-Systemen sind erforderlich? Welche Anforderungen gibt es an Support und Wartung durch den Softwareanbieter?

Softwareanbieter in die Pflicht nehmen

Im nächsten Schritt müssen die ausgewählten Softwareanbieter und ihre Lösungen geprüft werden. Dazu erhalten die Anbieter das Lastenheft und erstellen auf dieser Basis ein Pflichtenheft. Darin definieren sie, wie die geforderten Funktionen mit ihren Softwaremodulen umgesetzt werden.

Zusätzlich sollte das Pflichtenheft klar darlegen, welche Ziele die Software erreicht und welche Funktionen sie nicht bietet. Häufig kombinieren Anbieter das Pflichtenheft bereits mit einem konkreten Angebot. Dies erleichtert den Vergleich verschiedener Softwarelösungen.

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Bei der Auswahl von Fertigungssoftware die Betriebsgröße berücksichtigen

Die weit verbreitete Annahme „Viel hilft viel“ trifft bei Produktionssoftware nicht immer zu. Umfangreiche PPS-Systeme (Produktionsplanungs- und -steuerungssysteme) können zwar alle Prozesse detailliert abbilden, sie neigen jedoch dazu, die Steuerung der Produktionsprozesse zu dominieren. Dadurch verlieren kleinere Fertigungsbetriebe oft die Flexibilität, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Zudem erfordert ein großes PPS-System häufig zusätzliches IT-Personal und verursacht hohe Beratungskosten.

Angesichts dieser Kosten stoßen kleine Produktionsbetriebe schnell an ihre finanziellen Grenzen. Oft wird nur ein Bruchteil der Funktionen tatsächlich genutzt, wodurch sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis verschlechtert.

Eine Fertigungssoftware für KMU sollte exakt auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten sein und die vorhandenen Ressourcen möglichst wenig belasten. Dies ist gewährleistet, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Fertigungssoftware erweitert das eingesetzte Warenwirtschaftssystem nur dort um produktionsspezifische Funktionen, wo es notwendig ist.
  • Das Unternehmen entscheidet, welche Funktionen es benötigt, und bezahlt nur für diese.
  • Die Produktionssoftware ist skalierbar. Steigende Anforderungen lassen die Lösung mitwachsen.

Fazit

Die richtige Fertigungssoftware kann Materialengpässe reduzieren, die Kostentransparenz verbessern und Produktionsprozesse effizienter gestalten. Entscheidend ist eine strukturierte Vorgehensweise bei der Auswahl und Einführung.

Verfahrensdokumentation nach GoBD: Was Unternehmen dazu wissen müssen
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Verfahrensdokumentation nach GoBD: Was Unternehmen dazu wissen müssen

Jedes Unternehmen in Deutschland, das steuerrelevante elektronische Dokumente aufbewahrt, muss eine Verfahrensdokumentation nach GoBD vorhalten. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen und zeigt auf, warum eine GoBD Verfahrensdokumentation unerlässlich ist.

5 Min. Lesezeit

Was ist eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Die Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt die organisatorischen und technischen Abläufe der IT-gestützten Buchführung und digitalen Aufbewahrung. Sie dokumentiert detailliert, wie steuer- und handelsrechtlich relevante Informationen im Unternehmen entstehen, empfangen, verarbeitet und aufbewahrt werden. Für die Erstellung der Verfahrensdokumentation ist ausschließlich der Steuerpflichtige selbst verantwortlich.

Warum ist eine GoBD Verfahrensdokumentation wichtig?

Mit einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation weisen Unternehmen nach, dass ihre digitale Buchführung und Datenarchivierung den in den GoBD definierten Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen entspricht. Eine lückenlose Verfahrensdokumentation stellt sicher, dass die Buchführung und Belegablage insbesondere bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar und zeitnah prüfbar ist.

Welche Inhalte gehören in eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD enthält mindestens die folgenden Inhalte:

  • Allgemeine Beschreibung ⇒ Wie ist das Unternehmen organisiert? Welche Mitarbeiter sind für welche Aufgaben zuständig?
  • Anwenderdokumentation ⇒ Wie sind die IT- und DV-Systeme korrekt zu bedienen?
  • Technische Systemdokumentation ⇒ Welche Software, Hardware und Netzwerkinfrastrukturen werden genutzt? Wie interagieren die IT-Systeme?
  • Betriebsdokumentation ⇒ Wie werden Belege organisiert? Wie werden die Vorgaben der GoBD Richtlinien eingehalten?

Für jedes Datenverarbeitungssystem (DV–System) muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau und Ergebnisse des DV–Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Zu den DV-Systemen im Sinne der GoBD zählen sowohl das Hauptbuchhaltungssystem als auch Vor- und Nebensysteme wie Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierungssystem, Zeiterfassungssystem, Archivsystem und Dokumentenmanagementsystem (einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen).

Eine Beschreibung des Datensicherungsverfahrens und des internen Kontrollsystems ist ebenfalls Bestandteil der Verfahrensdokumentation nach GoBD.

GoBD – Was ist das?

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die vorschreibt, wie Unternehmen steuerrelevante Daten erfassen, verarbeiten und aufbewahren müssen. Die GoBD gelten für Unternehmen jeder Größe. Den Wortlaut finden Sie hier.

Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?

Ja, die Verfahrensdokumentation ist kein einmaliges Dokument. Sie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, wenn sich Prozesse, IT-Systeme oder die Unternehmensstruktur ändern. Eine veraltete Verfahrensdokumentation nach GoBD kann im Falle einer Betriebsprüfung zu Problemen führen.

Wie lange muss die Verfahrensdokumentation aufbewahrt werden?

Laut § 257 Abs. 1 HGB und § 147 Abs. 1 AO beträgt die Aufbewahrungspflicht für die Verfahrensdokumentation nach GoBD zehn Jahre. Diese Frist umfasst alle Versionen der Dokumentation, sodass jede Änderung nachvollziehbar bleibt.

Welche Folgen hat es, wenn keine Verfahrensdokumentation vorhanden ist?

Eine fehlende oder unzureichende Verfahrensdokumentation stellt einen formellen Mangel dar, führt aber nicht automatisch zu Sanktionen. Nach den GoBD (Rz. 155) gilt: Solange die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchführung nicht beeinträchtigt ist, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.

Ohne eine Verfahrensdokumentation besteht jedoch die Gefahr, dass die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifelt. Dies wiederum kann folgende Auswirkungen haben:

  • Schätzungen durch die Finanzverwaltung: Ist die Buchhaltung aufgrund fehlender Dokumentation nicht nachvollziehbar, kann die Finanzverwaltung Schätzungen vornehmen. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen.
  • Gefährdung der Nachvollziehbarkeit: Zwar führt eine fehlende Verfahrensdokumentation nicht automatisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs, jedoch kann es im Einzelfall schwieriger werden, steuerlich relevante Vorgänge nachzuweisen.
  • Verzögerungsgelder: In Ausnahmefällen kann die Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld verhängen, wenn angeforderte Unterlagen – wie z.B. eine Verfahrensdokumentation – nicht vorgelegt werden. Die Höhe des Verzögerungsgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und kann bis zu 250.000 Euro betragen.

Dabei ist zu beachten, dass die Auswirkungen stark vom Einzelfall abhängen. Besonders gravierend können die Folgen für bargeldintensive Unternehmen sein. Unternehmen sollten daher großen Wert darauf legen, eine sorgfältige und vollständige Verfahrensdokumentation zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, um Risiken zu minimieren.

Wie kann eine Verfahrensdokumentation erstellt werden?

Unternehmen können eine Verfahrensdokumentation nach GoBD intern erstellen oder externe Berater hinzuziehen. Im Internet gibt es kostenlose Vorlagen und Checklisten, die die Erstellung erleichtern. Auch Steuerberater und Unternehmensberater bieten Unterstützung bei der Umsetzung und Pflege der Verfahrensdokumentation nach GoBD an.

Welche Vorteile bringt eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Neben den steuerlichen Anforderungen bietet eine Verfahrensdokumentation nach GoBD auch unternehmensinterne Vorteile. Sie hilft bei Prozessänderungen, Migrationen und beim Onboarding neuer Mitarbeiter. Zudem erleichtert sie das Qualitäts- und Risikomanagement, da die Entwicklung von IT-Systemen nachvollziehbar bleibt. Eine gut strukturierte Verfahrensdokumentation ist somit nicht nur ein Instrument zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, sondern ein wertvolles Werkzeug für effizientes Unternehmensmanagement und kontinuierliche Verbesserung.