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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Buchhaltung selber machen: Warum sich das für KMU auszahlt
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Buchhaltung selber machen: Warum sich das für KMU auszahlt

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überlassen die Finanzbuchhaltung vollständig ihrem Steuerberater. Doch auch für kleinere Betriebe kann es sich lohnen, die Bücher selbstständig zu führen. Hier sind vier Gründe, warum KMU ihre Buchhaltung selber machen sollten.

5 Min. Lesezeit

1. Das Unternehmen bleibt auch beim Outsourcing für die Buchhaltung verantwortlich

Viele Unternehmer glauben, dass sie sich nach einer Auslagerung der Buchhaltung an den Steuerberater nicht mehr um dieses Thema kümmern müssen. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Auch wenn die Finanzbuchhaltung für KMU extern erledigt wird, bleibt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Buchführung gemäß GoBD beim Unternehmer selbst. Das bedeutet:

  • Belege müssen weiterhin gesammelt, geordnet und zur Verarbeitung weitergeleitet werden.
  • Der Unternehmer muss sich von der Richtigkeit der Buchführung überzeugen und haftet für Fehler.
  • Regelmäßige Abstimmungen mit dem Steuerberater, insbesondere zum Jahresabschluss, sind erforderlich.

Das heißt, trotz externer Buchführung bleibt das Unternehmen mit buchhalterischen Aufgaben konfrontiert. Warum also nicht selbst die Kontrolle übernehmen?

2. Mehr Transparenz und bessere Unternehmenssteuerung

Viele KMU betrachten die Buchhaltung als reine Pflichterfüllung. Dabei wird oft übersehen, dass eine gut geführte Inhouse-Buchhaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für das Unternehmen sein kann. Durch eine eigene Finanzbuchhaltung ergeben sich entscheidende Vorteile:

  • Echtzeit-Einblick in die Finanzlage: Unternehmen behalten jederzeit den Überblick über Forderungen, Verbindlichkeiten, Liquidität und Kostenstruktur.
  • Schnellere Entscheidungen: Anstatt auf Monats- oder Quartalsberichte vom Steuerberater zu warten, kann die Geschäftsführung auf aktuelle Zahlen zugreifen und gezielt agieren.
  • Unabhängigkeit: Die Datenhoheit bleibt im Unternehmen. Sensible Finanzdaten werden nicht permanent an externe Stellen weitergegeben.

Kurz gesagt: Wer seine Buchhaltung selber macht, ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern kann fundierte Geschäftsentscheidungen treffen, die sich positiv auf den Unternehmenserfolg auswirken.

3. Geringere Kosten und bessere Nutzung des Steuerberaters

Steuerberater bieten zweifellos eine wertvolle Dienstleistung an. Für viele KMU ist es jedoch kostengünstiger, nur die wirklich relevanten steuerlichen Aufgaben an die Steuerkanzlei auszulagern, anstatt ihr die gesamte Buchhaltung für kleine Unternehmen zu übertragen. Wer die Buchhaltung selbst erledigt, profitiert von:

  • Einsparungen bei den Honorarkosten: Die Kosten für die Buchhaltung beim Steuerberater richten sich nach Aufwand und Komplexität. Durch eigene Buchhaltungsarbeit sinken diese Kosten erheblich.
  • Besserer Nutzung der Steuerberater-Expertise: Statt den Steuerberater für Routinearbeiten zu bezahlen, kann seine Expertise gezielt für strategische Steueroptimierung und Beratung genutzt werden.
  • Effizienterer Workflow: Moderne Finanzsoftware für KMU mit DATEV-Anbindung ermöglicht einen schnellen und fehlerfreien Datenaustausch mit dem Steuerberater, was die Zusammenarbeit vereinfacht.

4. Moderne Software macht Buchhaltung einfach

Viele Unternehmer scheuen sich, die Finanzbuchhaltung selbst zu erledigen, weil sie komplizierte Abläufe und eine hohe Fehlerquote befürchten. Doch diese Bedenken sind oft unbegründet. Mit moderner Buchhaltungssoftware für kleine Unternehmen ist die Buchführung einfacher denn je:

  • Intuitive Bedienung: Softwarelösungen führen Schritt für Schritt durch die Buchhaltung und minimieren Fehlerquellen.
  • Automatisierte Prozesse: Von der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) bis zur E-Bilanz unterstützen Assistenten die Erledigung der Buchhaltung.
  • Wachsendes Know-how: Durch die regelmäßige Beschäftigung mit der Buchhaltung steigt das Fachwissen von Unternehmern und Mitarbeitenden im Bereich Finanzen.

Mit der richtigen Finanzsoftware für KMU und einem Grundverständnis für Buchhaltung kann jedes KMU seine Finanzbuchhaltung selbst in die Hand nehmen und von den zahlreichen Vorteilen profitieren.

Fazit: Buchhaltung selber machen lohnt sich für KMU

Auch wenn es auf den ersten Blick aufwendiger erscheint: Die eigene Buchhaltung bringt kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Vorteile. Unternehmerinnen und Unternehmer behalten die Kontrolle über ihre Finanzen, treffen fundierte Entscheidungen, sparen Kosten für die Buchhaltung beim Steuerberater und optimieren die Zusammenarbeit mit diesem. Dank moderner Buchhaltungssoftware für kleine Unternehmen ist die Buchhaltung heute kein unüberwindbares Hindernis mehr. Wer sich der Herausforderung stellt, wird mit mehr Transparenz, Flexibilität und finanziellen Vorteilen belohnt.

Rechnungen ins Ausland stellen – worauf muss ich achten?
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Rechnungen ins Ausland stellen – worauf muss ich achten?

Rechnungen schreiben gehört zu den angenehmen Aufgaben eines Unternehmers. Die Regeln für Rechnungen innerhalb Deutschlands sind den meisten bekannt - aber was ist bei Rechnungen ins Ausland zu beachten? Dieser Artikel erläutert die Vorschriften für Rechnungen, die deutsche Unternehmen an Unternehmen oder Privatpersonen im Ausland stellen.

5 Min. Lesezeit

Wenn der erste Auftrag aus dem Ausland kommt, ist das ein Grund zur Freude. Aber auch ein Grund, sich spätestens jetzt zu informieren: Wie stelle ich Rechnungen ins Ausland richtig aus? Muss ich Geschäfte mit EU-Ländern anders abrechnen als mit Drittländern? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland (B2B)

Rechnungen ins EU-Ausland, sogenannte innergemeinschaftliche Rechnungen, stellen Sie ohne Umsatzsteuer aus. Ihr Kunde oder Rechnungsempfänger versteuert dann die Lieferung oder Leistung mit dem in seinem Land geltenden Steuersatz. Da er diesen Betrag gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann, zahlt im Ergebnis keiner von Ihnen Umsatzsteuer auf diese Rechnung. Dieses Verfahren nennt man Reverse-Charge, was soviel bedeutet wie „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“. Das Ganze ist im deutschen Umsatzsteuergesetz in § 13b UStG geregelt.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Rechnungen mit Reverse-Charge ist Folgendes zu beachten:

  • Sie selbst und Ihr ausländischer Rechnungsempfänger müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) haben. Beide Nummern sollten auf der Rechnung angegeben sein. Die Gültigkeit der USt.-ID Ihres Kunden prüfen Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.
  • Ihre Rechnung muss einen Reverse-Charge-Vermerk tragen. Dessen Wortlaut ist nicht festgelegt. Sie können zum Beispiel schreiben: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder auch „Umkehrung der Steuerschuld gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 5 UStG“.
  • Für fremdsprachliche Rechnungen finden Sie auf der Website der IHK Pfalz eine Übersetzung des Vermerks in die jeweilige Landessprache.
  • Ihre Ausgangsrechnung muss als innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung gebucht werden. Die Finanzbehörden trennen scharf zwischen innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und „sonstigen Leistungen“. Leistungen von Künstlern oder Sportlern, Monteuren, Personenbeförderungs- und Restaurationsdienstleistern werden gesondert behandelt.
  • Sie müssen mit der Umsatzsteuererklärung eine Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Leistungen, die Sie erbracht haben, abgeben. Die Zusammenfassende Meldung senden Sie an das Bundeszentralamt für Steuern.

Rechnungen an Unternehmen in einem Drittland (B2B)

Bei Rechnungen an Unternehmen in einem Nicht-EU-Land, auch als „Drittland“ bezeichnet, ist Folgendes zu beachten:

Pflichtangaben

Ihre Rechnung an ein Unternehmen in einem Nicht-EU-Land stellen Sie ohne die deutsche Umsatzsteuer aus. Ansonsten muss die Rechnung die gleichen Pflichtangaben enthalten wie eine Rechnung innerhalb Deutschlands. Sie können im Rechnungstext darauf hinweisen, dass die Rechnung im Inland nicht zu versteuern ist. Dies ergibt sich aus dem Rechnungsempfänger.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) müssen Sie Rechnungen ins außereuropäische Ausland gesondert aufführen. Diese Rechnungen an Drittländer werden nicht in der Zusammenfassenden Meldung angegeben.

Registrierungspflichten

Wenn Sie Lieferungen oder Leistungen in Drittländer fakturieren, sollten Sie sich vorab über die dort geltenden Steuervorschriften informieren. Einige Nicht-EU-Länder verlangen eine umsatzsteuerliche Registrierung.

Kosten und Laufzeiten im Zahlungsverkehr mit Drittländern

Überweisungen in Drittländer sind möglich, aber nicht über das SEPA-Verfahren. Solche Zahlungen werden in der Regel über das SWIFT-System abgewickelt und können je nach Land und Bank mit Gebühren verbunden sein und mehrere Tage bis zu einer Woche dauern. Unternehmer sollten vorab klären, welche der drei Gebührenregelungen – OUR (Auftraggeber zahlt), BEN (Empfänger zahlt) oder SHA (geteilte Gebühren) – zur Anwendung kommt.

Übersteigt eine Auslandszahlung 12.500 Euro, besteht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Diese Meldung dient statistischen Zwecken und kann online oder telefonisch erfolgen.

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Abrechnung gegenüber Verbrauchern im Ausland (B2C)

Für B2C-Geschäfte (Lieferungen und Leistungen an Verbraucher im Ausland) gelten folgende Regelungen:

Innerhalb der EU:

  • Für alle EU-Mitgliedstaaten gilt eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr.
  • Bis zu dieser Grenze berechnen Sie die deutsche Umsatzsteuer wie bei inländischen Kunden.
  • Wird diese Schwelle überschritten, müssen Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes berechnen und abführen.
  • Zur Vereinfachung können Sie das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nutzen.

Außerhalb der EU (Drittland):

  • Lieferungen in Drittländer sind als Ausfuhrlieferungen von der deutschen Umsatzsteuer befreit.
  • Beachten Sie jedoch mögliche Einfuhrabgaben im Bestimmungsland.

Elektronische Dienstleistungen:

  • Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland unterliegen unabhängig von der Lieferschwelle immer der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes.

Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen im Bestimmungsland zu informieren, da diese variieren können. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater zu konsultieren.

Gutschriften bei Rechnungsstellung ins Ausland

Manchmal tritt eine Gutschrift an die Stelle einer Rechnung. Bei Verlagshonoraren ist es beispielsweise üblich, dass nicht der Autor dem Verlag eine Rechnung ausstellt, sondern der Verlag dem Autor eine Gutschrift über das Honorar erteilt. Eine Gutschrift ist im Prinzip eine Rechnung, die nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird – vorausgesetzt, beide Parteien haben dies vorher vereinbart.

Wenn Ihr Kunde Sie per Gutschrift bezahlt, sind Sie von der Pflicht zur Rechnungsausstellung befreit, sofern die Gutschrift alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben einer Rechnung enthält (§ 14 Abs. 4 UStG). Wichtig: Eine Gutschrift muss auf dem Abrechnungspapier ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet werden. Fehlt diese Angabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen oder Sie für zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer haftbar machen (§§ 14c und 15 UStG).

Auch bei der Verrechnung von Gutschriften für erhaltene Waren oder Dienstleistungen mit Belastungen für erbrachte Waren oder Dienstleistungen bleibt die Bezeichnung „Gutschrift“ verpflichtend. Der leistende Unternehmer hat zudem das Recht, einer ausgestellten Gutschrift zu widersprechen. In diesem Fall verliert die Gutschrift ihre steuerliche Wirkung.

Aufbewahrungspflicht und Nachweise bei Auslandsrechnungen

Ab 2025 gilt eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren für Rechnungen auch an Kunden im Ausland. Bei Warenlieferungen in andere EU-Länder müssen Sie zusätzlich nachweisen können, dass Ihre Ware am innergemeinschaftlichen Bestimmungsort angekommen ist.

Dieser Nachweis kann, muss aber nicht durch eine Gelangensbestätigung erbracht werden. Nach dem BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2020 können Sie auch andere Unterlagen vorlegen, aus denen sich „leicht und eindeutig nachprüfbar“ ergibt, dass die Ware beim Empfänger angekommen ist.

Nach § 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a UStDV sind unter anderem folgende Dokumente als Belegnachweis zulässig:

  • Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterschrieben und vom Empfänger der Ware quittiert ist
  • Konnossement (Seefrachtbrief)
  • Bescheinigung des beauftragten Spediteurs
  • Tracking-and-Tracing-Protokoll, das den Versand bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist.

Wichtig: Elektronische Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden. Ein Ausdruck reicht nicht aus. Die Aufbewahrung hat grundsätzlich im Inland zu erfolgen. Bei elektronischer Aufbewahrung mit vollem Datenzugriff ist auch eine Aufbewahrung im EU-Ausland möglich, was dem Finanzamt mitzuteilen ist.

Bewahren Sie neben den Rechnungen auch alle relevanten Belege wie Empfangsbestätigungen und Frachtpapiere auf, um im Bedarfsfall einen lückenlosen Nachweis führen zu können.

Welche Folgen haben falsche oder fehlende Angaben auf Auslandsrechnungen?

Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben auf Ihrer Ausgangsrechnung in das EU-Ausland oder in ein Drittland können schwerwiegende Folgen haben. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann beispielsweise die Steuerbefreiung (§ 6a UStG) versagt werden, wenn Sie keine oder eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsempfängers angeben. In diesem Fall müssten Sie die Umsatzsteuer selbst entrichten.

Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG müssen vollständig und richtig sein – dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch des Leistungsempfängers),
  • Rechnungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistung.

Bei geringfügigen Fehlern sind die Konsequenzen weniger drastisch: Haben Sie z. B. versehentlich eine innergemeinschaftliche Lieferung als innergemeinschaftliche Leistung gemeldet, wird das Bundeszentralamt für Steuern Sie in der Regel lediglich auffordern, für den betroffenen Meldezeitraum eine berichtigte Zusammenfassende Meldung abzugeben.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass alle Angaben auf Ihren Rechnungen korrekt sind und dass Sie insbesondere bei grenzüberschreitenden Umsätzen die steuerlichen Anforderungen des jeweiligen Landes beachten.

Fazit: Auslandsrechnungen stellen ist nicht schwer

Rechnungen ins EU-Ausland oder ins Nicht-EU-Ausland zu stellen, birgt zwar einige Tücken, ist aber grundsätzlich nicht schwierig: Wenn Sie Lieferungen oder Leistungen an Unternehmen (B2B) ins Ausland fakturieren, ist der Betrag im Land des Leistungsempfängers steuerbar, d.h. Sie stellen die Rechnung ohne Umsatzsteuer. Wenn Sie Rechnungen an ausländische Privatkunden stellen, ist der Betrag im Inland steuerbar, d.h. Sie stellen die Rechnung mit Umsatzsteuer. Bei Geschäften mit dem EU-Ausland gilt das Reverse-Charge-Verfahren und Sie müssen nachweisen, dass die Ware auch beim Empfänger angekommen ist. Eine gute Rechnungssoftware erleichtert Ihnen die Rechnungsstellung an ausländische Kunden.

Versteckte ERP-Kosten: Worauf KMU bei der Systemeinführung achten sollten
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Versteckte ERP-Kosten: Worauf KMU bei der Systemeinführung achten sollten

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) setzen ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) ein, um ihre Prozesse effizienter zu gestalten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Vorteile eines gut implementierten ERP-Systems sind unbestritten. Dennoch bergen solche Projekte oft versteckte Kosten, die das Budget sprengen und den Erfolg gefährden können. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die häufigsten Kostenfallen und gibt KMU Tipps, wie sich diese vermeiden lassen.

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Bei der Planung eines ERP-Projekts haben KMU in der Regel die offensichtlichen Kosten im Blick: Lizenzgebühren, Hardwareanschaffungen und die grundlegende Implementierung. Doch oft sind es die versteckten Kosten, die das Budget erheblich belasten. Diese können sich über die gesamte Lebensdauer des Systems erstrecken und ein Vielfaches der ursprünglichen Investition ausmachen.

Versteckte ERP-Kosten durch Anpassungen und Individualisierungen

Eines der größten Kostenrisiken liegt in der Anpassung des ERP-Systems an die spezifischen Unternehmensprozesse. Viele KMU unterschätzen den Aufwand und die damit verbundenen Kosten, wenn Standardsoftware an individuelle Anforderungen angepasst werden soll. Jede zusätzliche Individualisierung erhöht nicht nur die Entwicklungskosten, sondern verlängert auch die Implementierungszeit.

Tipp: Prüfen Sie sorgfältig, welche Anpassungen wirklich notwendig sind. Häufig ist es kostengünstiger, bestehende Prozesse an die Standardfunktionen der Software anzupassen, anstatt umfangreiche Modifikationen vornehmen zu lassen.

Schulungen und Change Management

Ein häufig unterschätzter Kostenfaktor ist der Aufwand für Schulungen und Change Management. Die beste Software nützt wenig, wenn die Mitarbeitenden nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. ERP-Schulungen verursachen zwar Kosten, doch diese sind in der Regel überschaubar und zudem insbesondere bei komplexeren Systemen unverzichtbar.

Tipp: Planen Sie von Anfang an ein realistisches Budget für Schulungen ein. Ein solides Change Management unterstützt die Akzeptanz des neuen Systems und minimiert Produktivitätseinbußen während der Umstellung.

Datenmigration und Systemintegration

Die Übernahme bestehender Daten und die Integration des ERP-Systems mit anderen Softwarelösungen gestalten sich oft komplexer als erwartet. Fehlerhafte oder unstrukturierte Daten können den Migrationsprozess erheblich verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.

Tipp: Bereiten Sie Ihre Daten sorgfältig vor, bevor Sie mit der Migration beginnen. Prüfen Sie frühzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Systemen und stellen Sie sicher, dass genügend Ressourcen für die Integration eingeplant sind.

Zusätzliche ERP-Kosten durch Wartung und Support

Nach der Einführung eines ERP-Systems können laufende Gebühren für Wartung, Updates und Support anfallen. Diese versteckten ERP-Kosten werden in der initialen Budgetplanung oft unterschätzt, können aber je nach System und Vertrag beträchtlich sein.

Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des ERP-Anbieters nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die langfristigen Wartungs- und Supportkosten. Nehmen Sie das Supportmodell des ausgewählten Lösungsanbieters daher genau unter die Lupe.

Produktivitätseinbußen während der ERP-Einführung

In der Einführungsphase eines ERP-Systems sind temporäre Produktivitätseinbußen unvermeidlich. Mitarbeitende müssen sich an neue Prozesse gewöhnen, was zu Verzögerungen und Fehlern führen kann. Diese versteckten ERP-Kosten werden oft übersehen, können aber erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis haben.

Tipp: Planen Sie die Einführung sorgfältig und führen Sie diese gegebenenfalls schrittweise nach Abteilungen oder Modulen durch. Stellen Sie sicher, dass ausreichend geschultes Personal vorhanden ist, um bei Problemen zu unterstützen.

Unvorhergesehene technische Herausforderungen

Trotz gründlicher Planung können technische Probleme auftreten, die zusätzliche Ressourcen erfordern. Dazu zählen Kompatibilitätsprobleme mit bestehender Hardware, Performanceprobleme oder Sicherheitslücken.

Tipp: Führen Sie vor der vollständigen Einführung einen Pilottest durch. Planen Sie ein Budget für unvorhergesehene technische Herausforderungen ein und stellen Sie sicher, dass Ihr IT-Team oder externe Berater schnell reagieren können.

Fazit: Vorausschauende Planung als Schlüssel zum Erfolg

ERP-Projekte bieten KMU große Chancen, bergen aber auch finanzielle Risiken. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer vorausschauenden und realistischen Planung, die alle potenziellen Kostentreiber berücksichtigt.

Durch eine sorgfältige Analyse der Unternehmensprozesse, eine kritische Prüfung der Anpassungswünsche und eine realistische Einschätzung des Aufwands für das Change Management können viele versteckte Kosten vermieden oder zumindest reduziert werden.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Auswahl des geeigneten ERP-Systems und -Partners. Eine Lösung, die gut zu Ihren Geschäftsprozessen passt und wenig Anpassungen erfordert, kann langfristig Kosten sparen. Binden Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig in den Prozess ein, um die Akzeptanz zu fördern und Widerstände abzubauen.

Ein ERP-Projekt ist eine strategische Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Mit einem klaren Bewusstsein für mögliche Kostenfallen und einer sorgfältigen Planung können KMU die Vorteile eines ERP-Systems voll ausschöpfen – ohne von unerwarteten Kosten überrascht zu werden. Der Weg ist steinig, aber das Ziel – ein effizienteres und wettbewerbsfähigeres Unternehmen – ist die Mühe wert.

Meldepflicht für elektronische Kassen - das müssen Unternehmen wissen
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Meldepflicht für elektronische Kassen - das müssen Unternehmen wissen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen dem Finanzamt ihre elektronischen Kassensysteme melden. Diese Pflicht soll mehr Transparenz schaffen und Steuerbetrug verhindern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer von der Kassenmeldepflicht betroffen ist, welche Fristen gelten und wie die Meldung funktioniert.

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Warum gibt es die Meldepflicht für elektronische Kassen?

Eigentlich sollten Unternehmen bereits seit 2020 ihre elektronischen Kassensysteme melden. Da es jedoch lange kein geeignetes Verfahren gab, wurde die Pflicht ausgesetzt. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen die elektronische Kassen Anmeldung tatsächlich durchführen.

Die Finanzverwaltung nutzt die Daten, um ein zentrales Register aller Kassensysteme zu erstellen. Dieses Register ermöglicht es, Manipulationen zu erkennen und Steuerhinterziehung gezielt zu bekämpfen.

Wer muss seine Kassensysteme beim Finanzamt melden?

Die Meldepflicht für elektronische Kassen gilt für alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Dazu gehören:
✔ Einzelhändler
✔ Handwerksbetriebe
✔ Dienstleister

Ausnahmen von der Meldepflicht

Nicht alle Kassen unterliegen der Meldepflicht:
❌ Offene Ladenkassen (z. B. auf Wochenmärkten, in Buden oder Verkaufswagen) müssen nicht registriert werden.
❌ Unternehmen sind nicht verpflichtet, von einer offenen Ladenkasse auf eine elektronische Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) umzusteigen.

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Wichtige Fristen: Wann müssen Unternehmen ihre Kassen melden?

  • Bestehende Kassensysteme (vor dem 1. Juli 2025 angeschafft) Meldung bis spätestens 31. Juli 2025
  • Neue Kassensysteme (ab dem 1. Juli 2025 angeschafft) Meldung innerhalb eines Monats nach dem Kauf
  • Außerbetriebnahme eines Kassensystems (ab dem 1. Juli 2025) Meldung innerhalb eines Monats nach Stilllegung

Wie erfolgt die Meldung für elektronische Kassen ans Finanzamt?

Unternehmen können ihre elektronischen Kassensysteme melden über:

✔„Mein ELSTER“: Nutzung des Formulars „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“
Upload einer XML-Datei über „Mein ELSTER“
Direkte Datenübertragung über eine kompatible Kassensoftware mit ERiC-Schnittstelle

Wichtig: Eine Meldung per E-Mail oder Papierformular ist nicht zulässig.

Welche Informationen müssen Unternehmen zur Erfüllung der Kassenmeldepflicht übermitteln?

Bei der elektronischen Kassen Anmeldung müssen folgende Angaben übermittelt werden:

  • Name und Steuernummer des Unternehmens
  • Art des Kassensystems (z. B. Registrierkasse, Warenwirtschaftssystem)
  • Anzahl der verwendeten Kassensysteme
  • Seriennummer des Geräts
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme (falls zutreffend)

Alle elektronischen Kassensysteme einer Betriebsstätte müssen gemeinsam in einer Meldung erfasst werden, unabhängig davon, ob sie gekauft, gemietet oder geleast wurden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Meldepflicht für elektronische Kassen?

Unternehmen, die ihre Kassensysteme nicht beim Finanzamt melden, riskieren hohe Bußgelder. Die Finanzbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften und ahnden Verstöße konsequent.

Fazit: Jetzt handeln und Strafen vermeiden

Die Meldepflicht für elektronische Kassen ist für Unternehmen verbindlich. Wer seine elektronischen Kassensysteme fristgerecht beim Finanzamt meldet, vermeidet Strafen und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Details zur Kassenmeldepflicht finden Sie im offiziellen BMF-Schreiben vom Juni 2024.

Fertigungssoftware für kleine Unternehmen: Tipps zur Lösungsauswahl
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Fertigungssoftware für kleine Unternehmen: Tipps zur Lösungsauswahl

Materialengpässe, unklarer Fertigungsstatus, mangelnde Kostentransparenz: Durch den Einsatz einer professionellen Fertigungssoftware für KMU lassen sich solche Probleme in der Produktion lösen. Kleine Unternehmen mit geringerem Budget sollten die Auswahl und Einführung einer Software schrittweise angehen.

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Viele kleinere Fertigungsbetriebe nutzen selbst erstellte Excel-Auswertungen für die Produktionsplanung. Das funktioniert grundsätzlich, stößt aber an Grenzen, wenn steigende Umsatzerwartungen, neue Key-Kunden oder komplexere Produkte die Ablauforganisation überfordern. Zusätzlich droht wertvolles Wissen verloren zu gehen, wenn erfahrene Mitarbeitende in den Ruhestand treten. Spätestens dann benötigt das Unternehmen eine professionelle Produktionssoftware. Hier einige Tipps für die Auswahl einer geeigneten Lösung für kleine Unternehmen.

Lastenheft für optimale Fertigungssoftware erstellen

Zunächst sollte das Unternehmen die wesentlichen Problemfelder im Bereich der Fertigungssteuerung ermitteln. Oft ist unklar, was wann produziert werden soll. Benötigtes Material fehlt regelmäßig. Und bevor man einem Kunden Auskunft über den Auftragsstatus geben kann, muss man durch die Produktionshalle laufen. Kostentransparenz? Fehlanzeige!

Nun gilt es, die Ursachen der Probleme zu identifizieren und die produktionsrelevanten Geschäftsprozesse kritisch zu hinterfragen. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen in einem strukturierten Anforderungskatalog dokumentiert werden: dem Lastenheft.

Welche Punkte gehören ins Lastenheft?

  • Aktueller Ist-Zustand: Welche Probleme bestehen in der Produktion? Wo und warum laufen Prozesse nicht rund? Welche Schwachstellen entstehen durch unzureichende IT-Unterstützung?
  • Gewünschter Soll-Zustand: Welche Ziele verfolgt das Unternehmen mit der neuen Software? Beispiele: optimierte Produktionsplanung, besserer Überblick über Produktionsprozesse und Bestände, beschleunigter Fertigungsdurchlauf.
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten: Wer übernimmt welche Aufgaben im Projekt? Welcher Mitarbeiter trägt die Projektverantwortung? Wer ist Hauptansprechpartner für den Softwareanbieter?
  • Funktionelle Anforderungen: Welche Funktionen soll die Fertigungssoftware enthalten? Geht es primär um Materialbedarfsplanung und Bestandsführung oder auch um Produktionsplanung und Betriebsdatenerfassung (BDE)?
  • Nicht-funktionelle Anforderungen: Welche Schnittstellen zu bestehenden IT-Systemen sind erforderlich? Welche Anforderungen gibt es an Support und Wartung durch den Softwareanbieter?

Softwareanbieter in die Pflicht nehmen

Im nächsten Schritt müssen die ausgewählten Softwareanbieter und ihre Lösungen geprüft werden. Dazu erhalten die Anbieter das Lastenheft und erstellen auf dieser Basis ein Pflichtenheft. Darin definieren sie, wie die geforderten Funktionen mit ihren Softwaremodulen umgesetzt werden.

Zusätzlich sollte das Pflichtenheft klar darlegen, welche Ziele die Software erreicht und welche Funktionen sie nicht bietet. Häufig kombinieren Anbieter das Pflichtenheft bereits mit einem konkreten Angebot. Dies erleichtert den Vergleich verschiedener Softwarelösungen.

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Bei der Auswahl von Fertigungssoftware die Betriebsgröße berücksichtigen

Die weit verbreitete Annahme „Viel hilft viel“ trifft bei Produktionssoftware nicht immer zu. Umfangreiche PPS-Systeme (Produktionsplanungs- und -steuerungssysteme) können zwar alle Prozesse detailliert abbilden, sie neigen jedoch dazu, die Steuerung der Produktionsprozesse zu dominieren. Dadurch verlieren kleinere Fertigungsbetriebe oft die Flexibilität, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Zudem erfordert ein großes PPS-System häufig zusätzliches IT-Personal und verursacht hohe Beratungskosten.

Angesichts dieser Kosten stoßen kleine Produktionsbetriebe schnell an ihre finanziellen Grenzen. Oft wird nur ein Bruchteil der Funktionen tatsächlich genutzt, wodurch sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis verschlechtert.

Eine Fertigungssoftware für KMU sollte exakt auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten sein und die vorhandenen Ressourcen möglichst wenig belasten. Dies ist gewährleistet, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Fertigungssoftware erweitert das eingesetzte Warenwirtschaftssystem nur dort um produktionsspezifische Funktionen, wo es notwendig ist.
  • Das Unternehmen entscheidet, welche Funktionen es benötigt, und bezahlt nur für diese.
  • Die Produktionssoftware ist skalierbar. Steigende Anforderungen lassen die Lösung mitwachsen.

Fazit

Die richtige Fertigungssoftware kann Materialengpässe reduzieren, die Kostentransparenz verbessern und Produktionsprozesse effizienter gestalten. Entscheidend ist eine strukturierte Vorgehensweise bei der Auswahl und Einführung.

Verfahrensdokumentation nach GoBD: Was Unternehmen dazu wissen müssen
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Verfahrensdokumentation nach GoBD: Was Unternehmen dazu wissen müssen

Jedes Unternehmen in Deutschland, das steuerrelevante elektronische Dokumente aufbewahrt, muss eine Verfahrensdokumentation nach GoBD vorhalten. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen und zeigt auf, warum eine GoBD Verfahrensdokumentation unerlässlich ist.

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Was ist eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Die Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt die organisatorischen und technischen Abläufe der IT-gestützten Buchführung und digitalen Aufbewahrung. Sie dokumentiert detailliert, wie steuer- und handelsrechtlich relevante Informationen im Unternehmen entstehen, empfangen, verarbeitet und aufbewahrt werden. Für die Erstellung der Verfahrensdokumentation ist ausschließlich der Steuerpflichtige selbst verantwortlich.

Warum ist eine GoBD Verfahrensdokumentation wichtig?

Mit einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation weisen Unternehmen nach, dass ihre digitale Buchführung und Datenarchivierung den in den GoBD definierten Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen entspricht. Eine lückenlose Verfahrensdokumentation stellt sicher, dass die Buchführung und Belegablage insbesondere bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar und zeitnah prüfbar ist.

Welche Inhalte gehören in eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD enthält mindestens die folgenden Inhalte:

  • Allgemeine Beschreibung ⇒ Wie ist das Unternehmen organisiert? Welche Mitarbeiter sind für welche Aufgaben zuständig?
  • Anwenderdokumentation ⇒ Wie sind die IT- und DV-Systeme korrekt zu bedienen?
  • Technische Systemdokumentation ⇒ Welche Software, Hardware und Netzwerkinfrastrukturen werden genutzt? Wie interagieren die IT-Systeme?
  • Betriebsdokumentation ⇒ Wie werden Belege organisiert? Wie werden die Vorgaben der GoBD Richtlinien eingehalten?

Für jedes Datenverarbeitungssystem (DV–System) muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau und Ergebnisse des DV–Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Zu den DV-Systemen im Sinne der GoBD zählen sowohl das Hauptbuchhaltungssystem als auch Vor- und Nebensysteme wie Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierungssystem, Zeiterfassungssystem, Archivsystem und Dokumentenmanagementsystem (einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen).

Eine Beschreibung des Datensicherungsverfahrens und des internen Kontrollsystems ist ebenfalls Bestandteil der Verfahrensdokumentation nach GoBD.

GoBD – Was ist das?

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die vorschreibt, wie Unternehmen steuerrelevante Daten erfassen, verarbeiten und aufbewahren müssen. Die GoBD gelten für Unternehmen jeder Größe. Den Wortlaut finden Sie hier.

Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?

Ja, die Verfahrensdokumentation ist kein einmaliges Dokument. Sie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, wenn sich Prozesse, IT-Systeme oder die Unternehmensstruktur ändern. Eine veraltete Verfahrensdokumentation nach GoBD kann im Falle einer Betriebsprüfung zu Problemen führen.

Wie lange muss die Verfahrensdokumentation aufbewahrt werden?

Laut § 257 Abs. 1 HGB und § 147 Abs. 1 AO beträgt die Aufbewahrungspflicht für die Verfahrensdokumentation nach GoBD zehn Jahre. Diese Frist umfasst alle Versionen der Dokumentation, sodass jede Änderung nachvollziehbar bleibt.

Welche Folgen hat es, wenn keine Verfahrensdokumentation vorhanden ist?

Eine fehlende oder unzureichende Verfahrensdokumentation stellt einen formellen Mangel dar, führt aber nicht automatisch zu Sanktionen. Nach den GoBD (Rz. 155) gilt: Solange die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchführung nicht beeinträchtigt ist, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.

Ohne eine Verfahrensdokumentation besteht jedoch die Gefahr, dass die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifelt. Dies wiederum kann folgende Auswirkungen haben:

  • Schätzungen durch die Finanzverwaltung: Ist die Buchhaltung aufgrund fehlender Dokumentation nicht nachvollziehbar, kann die Finanzverwaltung Schätzungen vornehmen. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen.
  • Gefährdung der Nachvollziehbarkeit: Zwar führt eine fehlende Verfahrensdokumentation nicht automatisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs, jedoch kann es im Einzelfall schwieriger werden, steuerlich relevante Vorgänge nachzuweisen.
  • Verzögerungsgelder: In Ausnahmefällen kann die Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld verhängen, wenn angeforderte Unterlagen – wie z.B. eine Verfahrensdokumentation – nicht vorgelegt werden. Die Höhe des Verzögerungsgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und kann bis zu 250.000 Euro betragen.

Dabei ist zu beachten, dass die Auswirkungen stark vom Einzelfall abhängen. Besonders gravierend können die Folgen für bargeldintensive Unternehmen sein. Unternehmen sollten daher großen Wert darauf legen, eine sorgfältige und vollständige Verfahrensdokumentation zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, um Risiken zu minimieren.

Wie kann eine Verfahrensdokumentation erstellt werden?

Unternehmen können eine Verfahrensdokumentation nach GoBD intern erstellen oder externe Berater hinzuziehen. Im Internet gibt es kostenlose Vorlagen und Checklisten, die die Erstellung erleichtern. Auch Steuerberater und Unternehmensberater bieten Unterstützung bei der Umsetzung und Pflege der Verfahrensdokumentation nach GoBD an.

Welche Vorteile bringt eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Neben den steuerlichen Anforderungen bietet eine Verfahrensdokumentation nach GoBD auch unternehmensinterne Vorteile. Sie hilft bei Prozessänderungen, Migrationen und beim Onboarding neuer Mitarbeiter. Zudem erleichtert sie das Qualitäts- und Risikomanagement, da die Entwicklung von IT-Systemen nachvollziehbar bleibt. Eine gut strukturierte Verfahrensdokumentation ist somit nicht nur ein Instrument zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, sondern ein wertvolles Werkzeug für effizientes Unternehmensmanagement und kontinuierliche Verbesserung.

Vier Irrtümer beim Dokumentenmanagement
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Vier Irrtümer beim Dokumentenmanagement

Immer mehr Unternehmen nutzen digitale Lösungen für das Dokumentenmanagement. Allerdings gibt es oft Missverständnisse in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen beim Scannen und Aufbewahren von Geschäftsunterlagen. In diesem Beitrag werden vier häufige Irrtümer aufgeklärt und dargestellt, was Mythos und was Wahrheit ist.

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Vor über 40 Jahren prägte ein Zeitungsartikel in der „Washington Post“ erstmals den Begriff des „papierlosen Büros“. Zwar sind wir von einer vollständig papierlosen Arbeitswelt noch weit entfernt, doch in den letzten Jahren hat die Digitalisierung in Büros erheblich an Fahrt aufgenommen. Leistungsfähige Dokumentenmanagementsysteme (DMS), die weitgehend papierloses Archivieren und effiziente Workflows ermöglichen, sind mittlerweile auch für kleinere Unternehmen verfügbar. Immer mehr Betriebe setzen auf solche DMS-Lösungen, dennoch herrscht bei vielen Nutzern Unsicherheit darüber, was im Zusammenhang mit der digitalen Erfassung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen erlaubt ist und was nicht. Besonders hartnäckig halten sich die folgenden Irrtümer:

1. Farbdokumente müssen in Farbe gescannt und archiviert werden

Unternehmen erhalten häufig farbige Papierdokumente wie Baupläne, technische Zeichnungen oder Schadensfotos. Damit stellt sich die Frage, wie solche Dokumente gescannt und im Dokumentenmanagement-System archiviert werden sollten: farbig oder schwarz-weiß?

Laut den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), Randziffer 137, ist eine vollständige Farbwiedergabe beim Scannen nur erforderlich, wenn die Farbe eine Beweisfunktion hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Papierdokument Minusbeträge in roter Schrift aufweist oder Sicht-, Bearbeitungs- und Zeichnungsvermerke in unterschiedlichen Farben enthält. Bei Bauplänen und technischen Zeichnungen kann ein Farbscan ebenfalls sinnvoll sein, da Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Gas und Strom häufig in unterschiedlichen Farben dargestellt werden.

Fakt ist: Wenn die Farbe keine Beweisfunktion hat, sollten farbige Dokumente grundsätzlich schwarz-weiß gescannt werden, um Speicherplatz im DMS zu sparen. Dies gilt auch für Dokumente mit farbigen Unterschriften, Siegeln oder Logos. Diese Vorgehensweise entspricht den herkömmlichen papiergebundenen Verfahren, bei denen in der Praxis nahezu alle Dokumente schwarz-weiß kopiert wurden.

2. Eingangsrechnungen auf Papier müssen nach dem Scannen aufbewahrt werden

Der Mythos, dass Unternehmen Originaldokumente nicht vernichten dürfen, ist weit verbreitet.

Fakt ist: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlaubt Unternehmen seit vielen Jahren, Papierrechnungen nach dem Scannen zu vernichten. Fachleute für Dokumentenmanagement sprechen hierbei vom ersetzenden Scannen. Das BMF legte die erforderlichen Voraussetzungen dafür im Jahr 1995 in seinem Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) fest.

Seitdem veröffentlichte das BMF zahlreiche weitere Schreiben, die die Zulässigkeit des ersetzenden Scannens bestätigen. Die aktuelle Fassung der GoBD vom 28. November 2019 erklärt unter Randziffer 140 ausdrücklich, dass Unternehmen Papierrechnungen vernichten dürfen, solange keine anderen gesetzlichen Vorschriften oder innerbetrieblichen Regelungen die Aufbewahrung im Original verlangen.

Organisationsanweisung zum ersetzenden Scannen erstellen

Eine wichtige Voraussetzung für die GoBD-Konformität ist, dass Unternehmen ihr Scanverfahren dokumentieren. Dazu sollten sie im Rahmen der Verfahrensdokumentation eine Organisationsanweisung erstellen, die unter anderem folgende Punkte regelt:

  • Wer darf Papierbelege scannen?
  • Zu welchem Zeitpunkt werden Belege erfasst: schon beim Posteingang oder erst während oder nach Abschluss der Vorgangsbearbeitung?
  • Welches Schriftgut wird gescannt?
  • In welchen Fällen müssen die Scans nicht nur inhaltlich mit dem Original übereinstimmen (betrifft alle Dokumente), sondern auch bildlich identisch sein (betrifft z. B. empfangene Handelsbriefe/Geschäftsbriefe und Buchungsbelege)?
  • Wie stellt das Unternehmen die Qualitätskontrolle im Hinblick auf Lesbarkeit und Vollständigkeit sicher?
  • Wie werden Fehler protokolliert?

Eine kostenlose Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen, an der sich Unternehmen orientieren können, ist auf der Website des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) erhältlich.

Welche sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen beim ersetzenden Scannen zu berücksichtigen sind, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in der Richtlinie RESISCAN zusammengefasst.

3. Bildoptimierungen an gescannten Belegen sind nicht erlaubt

Das Papieroriginal und der Scan eines Belegs müssen laut GoBD inhaltlich identisch sein. Die bildliche Wiedergabe muss somit wortgetreu und die Inhalte müssen reproduzierbar sein.

Bei bestimmten aufbewahrungspflichtigen Dokumenten, wie Handels- und Geschäftsbriefen oder Buchungsbelegen (z. B. Rechnungen), verlangen die GoBD zusätzlich die bildliche Gleichheit. Das bedeutet, der Scan muss das Papieroriginal visuell exakt wiedergeben. Alle relevanten Informationen müssen für sachverständige Dritte, beispielsweise einen Betriebsprüfer des Finanzamts, lesbar sein.

Fakt ist: Bildverbesserungen sind grundsätzlich zulässig, wenn dabei die GoBD eingehalten werden. Beispielsweise darf man: schwarze Ränder am gescannten Bild entfernen, die durchscheinende Rückseite des Papierdokuments herausfiltern, sogenannten „Fliegendreck“ eliminieren, sowie Belege geraderücken und zuschneiden. Nach der Archivierung im Dokumentenmanagement System (DMS) darf man keine bildlichen Änderungen mehr vornehmen.

4. Nach zehn Jahren müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente gelöscht werden

Ein weiteres hartnäckiges Gerücht besagt, dass man archivierte Dokumente nach dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen muss.

Fakt ist: Die Aufbewahrungspflichten und -fristen von steuerlich relevanten Dokumenten sind vor allem in der Abgabenordnung (AO) und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Weder die AO noch das HGB schreiben eine Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vor.

Ausnahmen ergeben sich im Datenschutzrecht aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Werden Unterlagen nicht mehr für die Geschäftstätigkeit benötigt, sollten sie zeitnah vernichtet werden. Ob ein Dokument nicht mehr notwendig ist, lässt sich stets nur im Einzelfall beurteilen.

Um Speicherplatz zu sparen und das Dokumentenmanagement übersichtlich zu halten, sollte man alle nicht mehr benötigten oder zu vernichtenden Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen. Dokumente, aus denen sich Forderungen oder Verbindlichkeiten für ein Unternehmen ergeben könnten, sollte man jedoch weiterhin im DMS aufbewahren. Dies kann sogar über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinausgehen.

Grundsätzlich gilt es also, bei jedem Dokument genau hinzuschauen. Ein Dokumentenmanagementsystem bietet verschiedene Funktionen, die helfen, die Aufbewahrungsfristen im Blick zu behalten und den Löschpflichten nachzukommen.

Warenwirtschaft und Produktion digitalisieren: 7 Tipps für KMU
ERP & Finance

Warenwirtschaft und Produktion digitalisieren: 7 Tipps für KMU

Durch gezielte Digitalisierung können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Abläufe und die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitsbereiche nachhaltig verbessern. Unser Gastautor, der Experte Jürgen Grabowski, erklärt in diesem Beitrag, wie Unternehmen vorgehen sollten, wenn sie ihre Warenwirtschaft und Produktion digitalisieren möchten.

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Wir leben in einer Welt der Individualisierung: So individuell wie das Privatleben gestaltet wird, entwickeln sich auch die Prozesse in Unternehmen. Umso erstaunlicher ist es, dass trotz dieser Vielfalt die etablierten Arbeitsschritte in vielen Betrieben branchenübergreifend oft auf die gleichen Hürden stoßen. Betrachtet man die Situation in KMU, treten immer wieder typische Probleme in den Bereichen Warenwirtschaft und Produktion auf.

Die Produktion als Mysterium

Produktionsaufträge bleiben bis zu ihrer Fertigstellung oft ein unergründliches Mysterium: Vom Büro aus ist nicht nachvollziehbar, wie weit ein Fertigungsauftrag fortgeschritten ist und ob die verfügbaren Materialien ausreichen. Zudem ist häufig unklar, wie viel Zeit letztlich auf den Auftrag verwendet wurde, was eine Prüfung der Angebotskalkulation erschwert.

Mit Excel-Tabellen versucht man, Wissenslücken punktuell zu schließen. Dies führt jedoch zu einer Dokumentenflut, deren Komplexität kaum noch zu bewältigen ist. Besonders problematisch wird es, wenn der Urheber der Basis-Excel-Tabelle das Unternehmen verlässt.

Digitalisierung als Lösung

Digitalisierung kann Unternehmen helfen, die genannten Defizite in Warenwirtschaft und Produktion zu beheben. Die Betonung liegt dabei auf „kann“. Digitalisierung kann analoge Prozesse in die digitale Welt überführen und den Mitarbeitern die passenden Werkzeuge und Informationen bereitstellen.

Richtig und konsequent umgesetzt, kann der Weg der Digitalisierung zunächst schmerzhaft sein. Langfristig bietet er jedoch Lösungen für viele unternehmerische Probleme. Doch eine falsche Abzweigung, das Verharren in veralteten Prozessen oder Einsparungen an den falschen Stellen können die geplante Digitalisierung ins Fiasko führen. Daher empfiehlt es sich, jedes Digitalisierungsvorhaben sorgfältig zu planen. Die folgenden Tipps geben Hinweise, wie Unternehmen vorgehen sollten, um die Abläufe in ihrer Warenwirtschaft und Produktion zu digitalisieren.

7 Tipps zur erfolgreichen Digitalisierung von Warenwirtschaft und Produktion

1. Prozesse analysieren

Bevor man beginnt, ein Warenwirtschaftssystem und Produktionssoftware zu installieren sowie teure Industrie-Hardware zu kaufen, muss man sich erst klar darüber werden, wie der digitale Arbeitsablauf im Unternehmen aussehen soll. Komplizierte und veraltete Prozesse durch Software vereinfachen zu wollen, ohne die grundlegenden Probleme anzugehen, führt in der Regel zum Scheitern.

Ebenso wenig nützt es, blind eine Software zu kaufen, ohne die Lücken zu kennen, die es zu schließen gilt. In solchen Fällen ist die Gefahr groß, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass die Software überdimensioniert ist oder wichtige Funktionen fehlen. Um erfolgreich die Warenwirtschaft und Produktion zu digitalisieren, ist eine gründliche Planung und Analyse der bestehenden Prozesse unerlässlich.

2. Das Werkzeug „Software“

Sind die digitalen Prozesse definiert und die Abläufe, bei denen Software unterstützen soll, herausgearbeitet, erfolgt die Auswahl des Warenwirtschaftsprogramms. Dabei gilt: Die Software muss sich an die Anforderungen der neuen Unternehmensstrukturen anpassen – und nicht umgekehrt. Wesentliche Werkzeuge zur Unterstützung der Wertschöpfungskette sollten nicht auf Provisorien aufgebaut werden. Es ist daher nicht empfehlenswert, ein System zu implementieren, das von Anfang an nur „gerade so“ funktioniert.

Eine Software muss immer Spielraum für zukünftiges Wachstum lassen, damit sie mit dem Unternehmen wachsen kann. Gleichzeitig sollte sie die Nutzer nicht mit ihrem Funktionsumfang überfordern, denn der Erfolg eines softwaregestützten Arbeitsablaufs hängt stark von der einfachen Bedienbarkeit ab. Erhöhen unnötige Programmkomponenten die Komplexität, wird das neue Tool bei den Nutzern auf wenig Begeisterung oder im schlimmsten Fall sogar auf Widerstand stoßen.

3. Wachstum durch Schnittstellen

An dieser Stelle befinden wir uns wieder tief im Dunstkreis der Individualisierung. Wie bereits erwähnt, muss sich die Software an das Unternehmen anpassen und nicht umgekehrt. Ein individuell entwickeltes Warenwirtschaftssystem kann dies zu 100 Prozent leisten, jedoch sollte die Sinnhaftigkeit dieser Lösung gegen den Investitionsspielraum abgewogen werden, da Individualsoftware definitiv kostspielig ist.

Es ist deutlich preiswerter, auf eine Warenwirtschaftslösung zu setzen, die sich über Schnittstellen mit anderen Funktionen kombinieren lässt. Schnittstellen bieten der Software flexibles und teilweise individuelles Wachstumspotenzial. So kann man ein Warenwirtschaftsprogramm auch nachträglich um Planungstools, Lagersoftware, Produktionssoftware, Apps für mobile Endgeräte oder Customer-Relationship-Management-Systeme (CRM) erweitern. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, ihre Warenwirtschaft und Produktion schrittweise zu digitalisieren, ohne die hohen Kosten einer maßgeschneiderten Lösung.

4. Eine Software ist nur so gut wie ihre Datenstruktur

Bei der Einrichtung der Software legt man die Datenbasis fest, die im Unternehmen zukünftig verwendet wird. Es ist ratsam, hier ausreichend Zeit zu investieren, um die eigene Artikelstruktur zu analysieren und eine passende Datenstruktur zu definieren. Dabei sollte man klar festlegen, welche Artikel an welchen Stellen im Arbeitsablauf wie und warum identifizierbar sein müssen. Auf dieser Grundlage können Artikelarten, Belegprozesse und weitere Informationsstrategien entwickelt werden. Eine Neustrukturierung der Datenbestände im laufenden Betrieb ist deutlich aufwendiger, insbesondere bei umfangreichen Bestands- oder Beleghistorien.

5. Die richtige Hardware

Wenn das Warenwirtschaftssystem implementiert ist und um zusätzliche Module und Komponenten erweitert werden soll, stellt sich die Frage nach der passenden Hardware. Angesichts des vielfältigen Angebots an Industrie-Hardware ist es herausfordernd, den Überblick zu behalten und sich nicht von den neuesten technologischen Errungenschaften in die Irre führen zu lassen. Bei der Einführung technischer Innovationen gilt es, diese sorgfältig zu prüfen und nicht um jeden Preis einzusetzen.

Die beste Antwort auf die Frage nach der Hardware erhält man oft durch die Mitarbeiter, die damit arbeiten werden. Denn trotz der Verlockung, Bestände per RFID mit dem Smartphone umzubuchen, nützt es letztlich wenig, wenn – um es drastisch auszudrücken – das achte Retina-Display bei einem Sturz auf Beton zerbricht.

6. Personelle Ressourcen schaffen

Die Einführung von Softwaresystemen erfordert Zeit, die man sich wirklich nehmen sollte. Überhastete Entscheidungen können später zu schwerwiegenden Hindernissen führen, die das gesamte Vorhaben gefährden. Letztlich geht es darum, die Kernabteilungen des Unternehmens zu vernetzen und Wissen sowie Informationen effektiv zu verteilen, um den Ablauf der Wertschöpfungskette reibungsloser und effizienter zu gestalten. Daher sollte man betroffene Mitarbeiter frühzeitig in die Gestaltung der digitalen Prozesse einbeziehen und ihnen dafür ausreichend Zeit einräumen. Sie sind die Experten in ihrem Arbeitsbereich und können wertvolle Informationen beitragen oder auf bisher unerkannte Probleme hinweisen. Die Einbindung der Mitarbeiter wirkt zudem präventiv gegen ablehnendes Verhalten oder Berührungsängste, die bei spürbaren Veränderungen wie der Digitalisierung auftreten können.

7. Hilfe von außen in Anspruch nehmen

Es ist eine Herausforderung, sich selbst aus dem eigenen Unternehmen zu lehnen und einen objektiven Blick auf die Geschehnisse innerhalb der Organisationsstrukturen zu gewinnen. Ohne diesen klaren Blick ist es jedoch äußerst schwierig, die tatsächlichen Ursachen von Problemen in den Abläufen zu erkennen. Es reicht nicht aus, ein Problem nur zu beschreiben; man muss auch die Ursache identifizieren und eine geeignete Lösung finden.

Wenn es allein nicht möglich ist, ein digitales Abbild der Prozesse zu erstellen oder sich im Dschungel der Hard- und Software für kleine und mittelgroße Fertigungsbetriebe zurechtzufinden, empfiehlt es sich, einen externen Berater hinzuzuziehen. Ein solcher Berater bringt die notwendige Objektivität, Erfahrung und oft auch spezifisches Wissen über branchenübliche Soft- und Hardware mit. Im Interesse einer effizienten Lösungsfindung sollte dieser Schritt besser früher als später in Betracht gezogen werden.

Fremdfertigung in die eigene Produktion einbinden
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Fremdfertigung in die eigene Produktion einbinden

Viele Fertigungsunternehmen lagern Produktionsprozesse aus und beziehen Bauteile, Zwischenprodukte und weitere Leistungen von Lieferanten. Die Herausforderung besteht darin, Eigenfertigung und Fremdfertigung in der Produktion miteinander in Einklang zu bringen. Dabei es einiges zu beachten.

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Spätestens seit der Öffnung asiatischer Staaten für ausländische Investoren in den 1970er-Jahren ist es für Industrieunternehmen üblich, bestimmte Leistungen im Produktionsprozess fremd zu beziehen. Die Öffnung Osteuropas in den frühen 1990er-Jahren und die zunehmende Globalisierung haben diesen Trend zur „verlängerten Werkbank“ weiter verstärkt. Mit der Digitalisierung hat zudem ein Veränderungsprozess eingesetzt, der zu noch stärker fragmentierten Wertschöpfungsketten führen wird – Stichwort: Industrie 4.0. Daher kommt es auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darauf an, Fremdleistungen möglichst nahtlos in die eigene Fertigung einzubinden.

Organisatorische Voraussetzungen in Produktion und Verwaltung schaffen

Längst lagern nämlich auch KMU verschiedene Prozesse der Produktion aus. Die Gründe für solche strategischen Make-or-Buy-Entscheidungen sind meistens wirtschaftlicher und pragmatischer Natur. Oft fehlt es im eigenen Betrieb an den nötigen Maschinen und Fachkenntnissen, um beispielsweise spezielle Arbeitsschritte wie die Bestückung von Leiterplatinen oder das Eloxieren von Oberflächen selbst durchzuführen.

Wer sich für eine Fremdfertigung, also für den Kauf von Leistungen im Rahmen des Produktionsprozesses entscheidet, muss auch die organisatorischen Voraussetzungen hierfür schaffen. Dabei ist es entscheidend, eine transparente Verwaltung zu etablieren, um den Überblick zu behalten. So ist es wichtig, jederzeit zu wissen, welche Fremdleistungen für einen Artikel in Auftrag gegeben wurden und welche Aufträge gerade von Fremdfertigern bearbeitet werden.

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Das benötigte Material für die Fremdfertigung im Blick haben

Eine erfolgreiche Fremdfertigung setzt einen reibungslosen Materialfluss voraus: Der Fremdfertiger erhält vom Auftraggeber das zu bearbeitende Material, das er in einem separaten Lager verwaltet. Nach Abschluss der Arbeiten liefert er das bearbeitete Material an den Auftraggeber zurück. Die Effizienz dieser Abläufe hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Zum einen müssen die Partner zuverlässig liefern. Zum anderen braucht es eine präzise Bestandsführung und Mengenverwaltung, die jederzeit Auskunft über die Materialverfügbarkeit bei den Fremdfertigern gibt. Nur so lässt sich das benötigte Material ermitteln, das jeweils für einen Auftrag an den Fremdfertiger zu liefern ist.

Die Kosten der Fremdleistung berücksichtigen

Nachdem der Fremdfertiger die bestellte Leistung erbracht hat, erhält der Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Dabei ist es entscheidend, diese Rechnung im Rahmen der Rechnungseingangskontrolle der entsprechenden Bestellung zuzuordnen. Zudem ist es wichtig, die Kosten der Fremdleistung bei der Vorkalkulation zu berücksichtigen.

Professionelle Fertigungssoftware nutzen

Fremdfertigung in die eigene Fertigung einzubinden, ist keine triviale Aufgabe. Es gilt, laufend den Überblick zu behalten, den Materialbedarf zu ermitteln und in Echtzeit die Bestände zu verwalten. Mit Excel und Co. ist das nicht vernünftig zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund sollten kleine und mittlere Produktionsunternehmen professionelle Software nutzen, die die fertigungsspezifischen Funktionen mit der Warenwirtschaft verknüpft:

  • Eine in das Warenwirtschaftssystem integrierte Fertigungssoftware hilft produzierenden Unternehmen, den Fertigungsdurchlauf einschließlich der Fremdfertigungsprozesse übersichtlich zu organisieren.
  • Sie unterstützt dabei, den Materialbedarf für die zu fertigenden Artikel zu ermitteln. Außerdem zeigt sie an, welches Material in welcher Menge bestellt werden muss.
  • Da die Fertigungsfunktionen mit dem Warenwirtschaftssystem verknüpft sind, ist die Bestandsführung zu jedem Zeitpunkt aktuell.
  • Im Fertigungsvorschlag (auftragsbezogen oder auf Basis der Lagerbestände) bestimmt die Software den Materialbedarf und erkennt automatisch, welche Leistungen von welchen Fremdfertigern zu erbringen sind. Bestätigt der Benutzer den Vorschlag, wird für das ermittelte Material ein Fremdfertigungsauftrag erzeugt, der als Beleg an den Fremdfertiger mit ausgeliefert wird.
  • Auch die Bestellungen der Leistungen beim Fremdfertiger lassen sich mithilfe der Software generieren. So wissen die Nutzer, welche Aufträge bei Lieferanten offen sind.
  • Geht die Ware bzw. die Fremdleistung ein, werden die gelieferten Mengen durch die Fertigmeldung des Auftrags automatisch wieder zugebucht. Damit stehen sie für weitere Fertigungsprozesse zur Verfügung.
  • Weiterhin ordnet die Software die Eingangsrechnung des Lieferanten der Bestellung zu, wodurch der Belegfluss abgeschlossen wird. Das sorgt für Transparenz, da die Lösung alle Belege zu einem Auftrag in einer Abrufhistorie auflistet.