Blog

ERP & Finance

Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Barrierefreie Software – worauf es bei Lösungen für Blinde und Sehbehinderte ankommt
ERP & Finance

Barrierefreie Software – worauf es bei Lösungen für Blinde und Sehbehinderte ankommt

Menschen mit Handicap in die Arbeitswelt zu integrieren, ist ein zentrales Anliegen der Politik. Bislang mangelt es jedoch – trotz voranschreitender Digitalisierung – oft an geeigneten IT-Lösungen. Ohne barrierefreie Software bleibt Inklusion aber eine Illusion. Dieser Beitrag erläutert, wie Software beschaffen sein muss, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen mit ihr arbeiten können.

5 Min. Lesezeit

Digitalisierung ist weltweit eines der Kernthemen in Unternehmen. Sie soll mehr Einfachheit und Schnelligkeit, aber auch mehr Kontrolle in die betrieblichen Prozesse und den Arbeitsalltag bringen. Die Folgen der Coronakrise tun ihr Übriges, den digitalen Wandel zu befeuern. Denn nun sind Homeoffice und andere Formen des mobilen Arbeitens in vielen Unternehmen an der Tagesordnung.

Durch Digitalisierung entstehen auch für blinde und sehbehinderte Beschäftigte neue Möglichkeiten des Arbeitens, etwa im Bereich der Finanzbuchhaltung. Es mangelt jedoch an geeigneten Lösungen. Im Folgenden wird erklärt, was digitale Barrierefreiheit genau bedeutet und welche Eigenschaften eine barrierefreie Software aufweisen muss.

Um die Gründe für eine digitale Barrierefreiheit nachvollziehen zu können, muss man jedoch zunächst das Herzstück der Barrierefreiheit verstehen: Inklusion. Denn Barrierefreiheit gelingt erst durch Inklusion.

Was ist unter „digitaler Barrierefreiheit“ zu verstehen?

Der Begriff der digitalen Barrierefreiheit ist insbesondere im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sowie in weiteren Rechtsnormen des Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt. Dem BGG zufolge ist „digitale Barrierefreiheit“ dann gegeben, wenn für Menschen mit Behinderungen bei der Bedienung von Webseiten, Programmen oder Betriebssystemen keine Hindernisse und keine Barrieren auftreten.

Betrachten wir zum Beispiel Buchhaltungssoftware. Diese enthält üblicherweise zahlreiche grafische Komponenten wie Texte und Buttons, mit denen sehbehinderte und blinde Menschen nicht arbeiten können. Der Grund: Sie nehmen die grafischen Details auf dem Bildschirm ohne weitere Hilfe kaum bzw. gar nicht wahr.

Digitale Barrierefreiheit einer Software bedeutet, dass jeder Mensch die Funktionen der Anwendung ohne zusätzliche Programme und Hilfen nutzen kann.

Erfüllt eine Anwendung teilweise die Anforderungen an Barrierefreiheit, spricht man von barrierearmer Software.

Übergeordnetes Ziel von digitaler Barrierefreiheit

Ein wesentliches Ziel von digitaler Barrierefreiheit ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Welche Eigenschaften muss barrierefreie Software aufweisen?

Grundlage für eine barrierefreie Software ist die Einhaltung bestimmter Gestaltungsprinzipien. Von entscheidender Bedeutung ist hier die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vom World Wide Web Consortium (W3C), einer Vereinigung von mehr als 350 Vertretern der Softwareindustrie, aufgestellt worden sind. Die WCAG 2.0 geben die wesentlichen Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten vor, sie können aber ebenso für andere technische Umgebungen angewandt werden, wie zum Beispiel eine barrierefreie Software-Entwicklung.

Barrierefreie Software basiert auf vier essenziellen Gestaltungsprinzipien, die in den WCAG 2.0 verankert sind: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

  1. Wahrnehmbarkeit – Zur barrierefreien Wahrnehmung der Benutzeroberfläche einer Software müssen sowohl die Bestandteile als auch die Informationen bei den Kontaktpunkten mit dem Benutzer unabhängig von dessen Fähigkeiten ausgestaltet sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Wahrnehmbarkeit einer Software ist die Screenreadertauglichkeit. Zur Unterstützung der Wahrnehmbarkeit einer Software bzw. der dargestellten Bestandteile und Informationen werden meist sogenannte Screenreader herangezogen, die einem sehbehinderten Benutzer die grafische Darstellung auf dem Bildschirm in akustische Form „übersetzen“. Hierfür benötigen Screenreader eine Audio-Beschreibung, sprich: inhaltlich passende Alternativtexte. So wird zum Beispiel zu jedem Bild eine textliche Beschreibung des Dargestellten hinterlegt, die der Screenreader an den Benutzer akustisch weitergibt.

    Zudem sollte die Software auch Einstellungsmöglichkeiten für Schriftgrößen, Kontraste und Farben ermöglichen, damit Sehbehinderte mit stark eingeschränktem Sichtfeld die Benutzeroberfläche zumindest rudimentär erkennen können.
  2. Bedienbarkeit – Im Arbeitsalltag mit einem PC ist es gang und gäbe, mit einer Computermaus durch die digitalen Oberflächen zu navigieren und mit einer Tastatur beispielsweise Text einzugeben. Jedoch ist vor allem die Maus für sehbehinderte Benutzer kein geeignetes Werkzeug, da diese den Cursor auf dem Bildschirm nicht erkennen. Aus diesem Grund müssen Benutzeroberflächen unabhängig von der Sehfähigkeit des Anwenders und vom verwendeten Gerät bedienbar sein. Hinzu kommt, dass sich eine barrierefreie Software auch unabhängig von assistiver Technologie bedienen lassen muss. Die Tastatur ist dagegen – anders als die Computermaus – eines der wichtigsten Werkzeuge für Sehbehinderte. Denn vor allem mit der Tabulatortaste und den Pfeiltasten können sie durch die Benutzeroberfläche navigieren. Dies setzt natürlich voraus, dass die Software mittels Tastatur bedient werden kann.
  3. Verständlichkeit – Benutzer ohne Sehbehinderung können die Struktur und Logik einer Software durch Sehen und Klicken verstehen und nachvollziehen. Ein sehbehinderter Anwender hingegen erschließt sich die logischen Strukturen einer Software mittels des Navigierens über die Tastatur. Deswegen haben nach dem Prinzip der Verständlichkeit die Inhalte sowie die Bedienung einer Benutzeroberfläche so ausgearbeitet zu sein, dass sie für jeden Nutzer gut zu verstehen sind. Wichtig ist dabei, dass die Strukturen das mentale Vorstellungsvermögen nicht überfordern.
  4. Robustheit – Wie bei allen technischen Geräten und Anwendungen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen problemlosen Arbeitens, dass alle Geräte miteinander kompatibel sind. Sämtliche Komponenten einer Software müssen daher technisch robust sein. Nur dann können sie sowohl in Verbindung mit heutigen als auch mit künftigen Geräten und assistierenden Technologien ohne Probleme und Hindernisse verwendet werden.

Warum ist es sinnvoll, auf barrierefreie oder zumindest barrierearme Lösungen zu setzen?

Das wichtigste Argument für die Entwicklung und den Einsatz barrierefreier Software lautet: Inklusion. Unsere Rechtsordnung garantiert jedem Menschen das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Für Sehbehinderte oder Blinde bedeutet das unter anderem, dass ihnen in ihrem Arbeitsalltag barrierefreie oder wenigstens barrierearme IT-Lösungen zur Verfügung stehen sollten.

Der Gesetzgeber hat sich dieses Themas in den vergangenen Jahren mehr und mehr angenommen. Weitere Regelungen und neue Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit dürften folgen. Davon betroffen sind sowohl die Softwarehersteller als auch die Anwenderunternehmen.

Es ist davon auszugehen, dass der Aspekt der Barrierefreiheit in der Entwicklung digitaler Lösungen an Bedeutung gewinnen wird.

Darüber hinaus bietet barrierefreie Software den Nutzern einen deutlichen Mehrwert gegenüber herkömmlichen Lösungen. Nehmen wir wieder den Bereich der Finanzbuchhaltung. Gerade hier kommt es entscheidend darauf an, dass eine Software einfaches, effizientes und problemloses Arbeiten ermöglicht. Ein barrierefreies Programm ist da klar im Vorteil, weil es aufgrund seiner Strukturiertheit logisch nachvollziehbarer und leichter bedienbar ist.

Zudem bietet barrierefreie Softare bessere individuelle Anpassungsmöglichkeiten hinsichtlich der Farben, Kontraste und Skalierbarkeit. Auch das erhöht das Effizienzpotenzial einer Software.

Projekt: Finanzbuchhaltungssoftware barrierefrei gestalten

Aus einer Kooperation zwischen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und dem Softwarehersteller Suiteify entstand Anfang 2019 ein gemeinsames Projekt zum Thema: „Eine Finanzbuchhaltungssoftware barrierefrei gestalten“.

Im Rahmen dieser Projektarbeit untersuchten Pascal Walter und die Autorin dieses Blogbeitrags, beide Studierende im Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre / Marketing an der HAW Hamburg, inwieweit die Anwendung Suiteify Finance classic die Anforderungen an eine barrierefreie Software erfüllt.

Anlass für die Untersuchung war die Anfrage eines Suiteify Kunden, der eine barrierefreie Software für die kaufmännische Ausbildung sehbehinderter und blinder Menschen im Bereich der Finanzbuchhaltung suchte. Betreut wurde das Projekt vom Wirtschaftsinformatiker Professor Rüdiger Weißbach, ebenfalls HAW Hamburg.

Die Analyse ergab, dass sich die Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify zwar teilweise mithilfe der Tastatur und eines Screenreaders bedienen lässt. Dennoch ist sie – wie andere auf dem Markt erhältliche Finanzbuchhaltungsprogramme – gegenwärtig nicht barrierefrei. Im Rahmen ihres Kooperationsprojekts erarbeiteten die Hochschule und Suiteify eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten.

Corona und Homeoffice: Wie ein DMS Unternehmen unterstützt
ERP & Finance

Corona und Homeoffice: Wie ein DMS Unternehmen unterstützt

Viele Arbeitgeber in Deutschland haben ihre Beschäftigten in den vergangenen Wochen aufgrund der Coronavirus-Pandemie ins Homeoffice geschickt. So wollen die Unternehmen auch im Quarantänefall handlungsfähig bleiben und ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Doch vor allem kleinen und mittleren Unternehmen fehlt oft eine elementare Voraussetzung für effektives Arbeiten von zu Hause: ein digitales Dokumentenmanagementsystem (DMS).

5 Min. Lesezeit

Die Coronavirus-Pandemie hat die kürzlich noch so robuste deutsche Wirtschaft mit voller Wucht erfasst. Ganze Branchen, vor allem Händler und Dienstleister, sind vom behördlich angeordneten Lockdown des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens massiv betroffen.

Immer mehr Arbeitgeber müssen Kurzarbeitergeld (KUG) für ihre Beschäftigten beantragen oder sind auf Hilfen aus dem Corona-Schutzschild der Bundesregierung angewiesen. Aber auch in den Branchen, in denen noch gearbeitet werden darf – oder muss, herrscht mittlerweile ein Gefühl der Unsicherheit. Niemand kann gegenwärtig abschätzen, wie lange die Corona-Krise andauern wird. Um sich für den Quarantänefall zu wappnen, verlegen immer mehr Unternehmen ihre Büroarbeitsplätze ins Homeoffice.

Die Möglichkeit, wichtige Aufgaben am heimischen Schreibtisch zu erledigen, hilft Unternehmen, selbst in Extremsituationen wie der Corona-Krise größere Ausfälle zu vermeiden und handlungsfähig zu bleiben. Darüber hinaus kann das Arbeiten von zu Hause sicherlich dazu beitragen, das Erkrankungsrisiko für die Mitarbeiter zu verringern. Wer jedoch meint, für Homeoffice reiche es aus, einfach den PC aus der Firma mit nach Hause zu nehmen und via Remote-Desktop ans Unternehmensnetz anzustöppseln, der liegt falsch.

Ein vollwertiger Büroarbeitsplatz im Homeoffice setzt voraus, dass die Mitarbeiter von außen auf alle für sie relevanten Geschäftsdokumente zugreifen können. Und das erfordert ein zentrales Dokumentenmanagementsystem.

Papierbasierte Dokumentenverwaltung erschwert Homeoffice

Viele Unternehmen, insbesondere Mittelständler, haben nun – neben all den wirtschaftlichen Verwerfungen – auch noch ein organisatorisches Problem. Sie bestreiten nämlich nach wie vor einen Großteil ihrer geschäftlichen Prozesse mithilfe von Papierdokumenten. Das bedeutet: Geschäftsrelevante Informationen wie Kunden-, Lieferanten- oder Projektdaten sind häufig in Aktenordnern abgelegt, die wiederum irgendwo in den Firmenräumen stehen. Homeoffice-Mitarbeiter können darauf nicht zugreifen – und sich daher kein vollständiges Bild zu einem Fall machen.

Alle relevanten Papierunterlagen mit nach Hause zu nehmen, ist für Heimarbeiter aber keine Lösung. Denn damit würden wichtige Dokumente dem allgemeinen Zugriff entzogen. Zudem lassen sich in diesem Fall auch die eigenen Fortschritte und Arbeitsergebnisse nicht mit den Kollegen teilen.

Mit papierbasierter Dokumentenverwaltung ist effektives Arbeiten im Homeoffice somit nahezu unmöglich.

Ortsunabhängiger und vollständiger Datenzugriff übers Dokumentenmanagementsystem

Sollen Beschäftigte zu Hause produktiv arbeiten, benötigen sie vollständigen digitalen Zugriff auf sämtliche für ihre Tätigkeit relevanten Dokumente. Dies lässt sich mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) problemlos realisieren. Mithilfe eines DMS können Homeoffice-Mitarbeiter jederzeit auf alle Informationen zugreifen und an Geschäftsprozessen teilnehmen:

  • Vertriebsmitarbeiter können beispielsweise auch im Homeoffice Kunden akquirieren und Geschäfte abwickeln. Über das DMS bleiben alle Beteiligten (Buchhaltung, Lieferanten, Vorgesetzte etc.) auf aktuellem Stand.
  • Berater können im Homeoffice Kunden und Projekte betreuen. Das Dokumentenmanagementsystem stellt alle hierfür notwendigen Informationen bereit.
  • Führungskräfte können die Fortschritte und Arbeitsergebnisse ihrer Mitarbeiter im Homeoffice in Echtzeit nachverfolgen.

Digitalisierung schafft Flexibilität

Die Coronavirus-Krise zeigt: Unternehmen sollten hinsichtlich der Arbeitsformen ihrer Mitarbeiter flexibler werden, sofern das Tätigkeitsprofil es zulässt.

Bei Krankheitswellen – da reicht schon die herkömmliche saisonale Grippe – können ortsunabhängige digitalisierte Arbeitsprozesse den Unterschied machen und vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen schützen.

Daher ist es ratsam, die trägen papiergebundenen Abläufe endgültig ad acta zu legen und ein Dokumentenmanagementsystem einzuführen. Denn ohne DMS gibt es weder ein vollwertiges Homeoffice noch kann die Digitalisierung im Unternehmen vorangetrieben werden – und das gilt nicht nur in Pandemiezeiten.

Intrastat-Meldungen – was Unternehmer wissen müssen
ERP & Finance

Intrastat-Meldungen – was Unternehmer wissen müssen

Immer mehr Unternehmen in der Europäischen Union (EU) nehmen am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teil und sind zu Intrastat-Meldungen verpflichtet. Hier die wichtigsten Fakten zu Intrastat und zur Meldepflicht für deutsche Firmen.

5 Min. Lesezeit

Die Einführung der Intrahandelsstatistik (abgekürzt: Intrastat) ist eine unmittelbare Folge der Vollendung des EU-Binnenmarkts im Jahr 1993. Damit entfiel die Zollabwicklung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, was wiederum zur Folge hatte, dass die Behörden keine statistischen Informationen zum Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten mehr erhielten.

Die Entscheidungsträger aus Regierungen, Institutionen und Unternehmen konnten und wollten auf die in den Außenhandelsdaten enthaltenen Informationen jedoch nicht verzichten. Also führte man mit Intrastat ein neues Meldesystem ein. Dieses beruht im Wesentlichen auf den europäischen Rechtsverordnungen EG-Verordnung Nr.638/2004 (Grundverordnung), EG-Verordnung Nr.1982/2004 (Durchführungsverordnung) und EU-Verordnung Nr. 1106/2012. Die Verordnungen sind in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht, das heißt, die Meldeverpflichtung gilt in der gesamten Union.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Situation in Deutschland. Hier werden die europäischen Rechtsverordnungen durch verschiedene nationale Gesetze, wie das Bundesstatistikgesetz und das Außenhandelsstatistikgesetz, ergänzt.

Auskunftspflichtige Unternehmen müssen demnach monatlich statistische Informationen über die Versendung und den Empfang von Waren an die Intrahandelsstatistik melden. Deren Organisation und Durchführung ist Aufgabe des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden.

{{box-list-left}}

Wer ist zur Abgabe von Intrastat-Meldungen verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine innergemeinschaftliche Lieferung (Versendung) im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführen bzw. einen innergemeinschaftlichen Erwerb (Eingang) tätigen, dazu verpflichtet, Daten über diesen Warenverkehr an Intrastat zu melden.

Wer ist von der Meldepflicht an Intrastat befreit?

Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen sieht das Intrastat-System bestimmte Schwellenwerte vor. Unternehmen, deren Wareneingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 800.000 Euro nicht überschreiten oder die innergemeinschaftliche Versendungen im Wert von nicht mehr als 500.000 Euro tätigen, brauchen keine Intrastat-Meldungen abzugeben.

Die Wertberechnung bezieht sich jeweils auf das Vorjahr. Werden die genannten Wertgrenzen im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Kalendermonat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Bei der Berechnung der meldepflichtigen Umsätze sind ausschließlich Warenlieferungen zu berücksichtigen, jedoch keine (Dienst-)Leistungen.

Welche Warenbewegungen sind an Intrastat zu melden?

Die Intrastat-Statistik erfasst Warenverkehre mit Unionswaren, für die keine Zollanmeldung erforderlich ist. Unionswaren sind alle in der EU gewonnenen oder hergestellten Waren sowie Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden.

Alle anderen Waren gelten als Nicht-Unionswaren, die im Rahmen der vorgeschriebenen Zollbehandlung statistisch erfasst werden und für die keine zusätzliche Intrastat-Anmeldung abzugeben ist. Ausnahme: Werden Nicht-Unionswaren im Rahmen einer zollamtlich bewilligten Lohnveredelung innerhalb der EU grenzüberschreitend bewegt, so muss dieser Warenverkehr an Intrastat gemeldet werden.

Wie sind Intrastat-Meldungen zu übermitteln?

Deutsche Unternehmer müssen Intrastat-Meldungen seit 2013 grundsätzlich elektronisch an das Statistische Bundesamt übermitteln. Hiervon weichen die Behörden nur in Härtefällen auf Antrag ab. Für die Übermittlung stehen zwei elektronische Meldeverfahren zur Verfügung, für die man sich jeweils registrieren lassen muss:

  • IDEV/IDES
    Mithilfe der „Internet Datenerhebung im Verbund“ (IDEV) lässt sich zum einen im Browser online eine Formularmeldung an Intrastat erstellen. Zum anderen können Unternehmen mittels der Software IDES ihre Meldedateien offline erstellen und anschließend hochladen. IDES steht auf der Website des Statistischen Bundesamtes als Download zur Verfügung (weitere Informationen zu den IDEV-Meldeverfahren).
  • eSTATISTIK.core
    eSTATISTIK.core ist ein Online-Meldeverfahren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Es unterstützt die automatisierte Gewinnung der statistischen Rohdaten aus den betrieblichen Daten des Unternehmens (weitere Informationen zu eSTATISTIK.core).

{{box-list-right}}

Welche Informationen müssen an Intrastat gemeldet werden?

Im Rahmen von Intrastat-Meldungen müssen Auskunftspflichtige zu jedem innergemeinschaftlichen Warenverkehr eine Reihe von Angaben machen. So sind beispielsweise bei der Online-Formularmeldung IDEV zahlreiche Felder auszufüllen – von der Warenbezeichnung über die Art des Geschäfts bis zum Rechnungsbetrag. Ein zentrales Ordnungskriterium ist hierbei die achtstellige Intrastat-Warennummer. Sie klassifiziert die Waren nach ihrer technischen Beschaffenheit. Das Statistische Bundesamt stellt für die Außenhandelsstatistik ein online abrufbares Warenverzeichnis zur Verfügung, das alle Unternehmen anwenden müssen.

Weitere Informationen zum Umfang und zur Übermittlung von Intrastat-Meldungen enthält der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes.

Für welchen Berichtszeitraum müssen Intrastat-Meldungen abgegeben werden?

Der Berichtszeitraum für eine Intrastat-Meldung ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat. Ausnahme: Wird die dem Warenverkehr und der Meldung zugrundeliegende Rechnung (auch Proforma-Rechnung und Teilrechnung) erst im Folgemonat oder später ausgestellt bzw. vorgelegt, so muss das auskunftspflichtige Unternehmen auch den innergemeinschaftlichen Warenverkehr im Folgemonat melden.

Bis wann muss die Intrastat-Meldung beim Statistischen Bundesamt eingehen?

Die Intrastat-Meldung muss bis zum 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats beim Statistischen Bundesamt elektronisch eingehen. Unternehmen erhalten keine Aufforderung zur Abgabe einer Intrastat-Meldung. Die Meldepflicht beginnt automatisch mit Überschreiten bzw. endet mit Unterschreiten der oben genannten Wertschwellen für Warenlieferungen und Wareneingänge.

Sechs Wege, wie ein Dokumentenmanagement-System die Produktivität in Unternehmen erhöht
ERP & Finance

Sechs Wege, wie ein Dokumentenmanagement-System die Produktivität in Unternehmen erhöht

Auf dem Weg zu einem Geschäftstermin schnell noch eine Information aus dem Archiv abrufen? Oder vom Homeoffice aus unkompliziert auf Geschäftsunterlagen zugreifen? Ein elektronisches Dokumentenmanagement System (DMS) macht es möglich. In diesem Beitrag werden sechs Beispiele genannt, wie ein DMS Prozesse verschlankt und verbessert.

5 Min. Lesezeit

Bloß raus aus dem staubigen Archivkeller: Der Wunsch nach Abschaffung der aufwendigen papierbasierten Aktenhaltung ist für viele kleine und mittlere Unternehmen das zentrale Motiv, ein Dokumentenmanagement System einzuführen. Daher verwundert es nicht, dass viele Mittelständler mit dem Begriff Dokumentenmanagement vor allem die elektronische Archivierung verbinden.

Tatsächlich ist die Aufbewahrung von handels- und steuerrechtlich relevanten Geschäftsunterlagen nach den Vorgaben der GoBD eine Kernfunktion jedes Dokumentenmanagementsystems. Doch ein DMS kann und bietet weit mehr:

Mit einem Dokumentenmanagement-System lässt sich jedes Dokument über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg kontrollieren und verwalten – von der Entstehung bis zur Langzeitarchivierung. Dadurch sind die enthaltenen Informationen zu jedem Zeitpunkt und unternehmensweit nutzbar.

{{box-list-right}}

1. Schnellerer Durchlauf dank Dokumentenmanagement System

Bevor Dokumente archiviert werden, durchlaufen sie in aller Regel mehrere Stationen im Unternehmen. Findet dieser Prozess papierbasiert statt, läuft man Gefahr, den Überblick und Zeit zu verlieren – zum Beispiel, weil der zuständige Kollege ausfällt oder weil ein Dokument mit der hausinternen Post versehentlich falsch zugestellt wurde.

Ein Dokumentenmanagement System enthält Funktionen, die für einen reibungslosen Workflow sorgen. So lassen sich Dokumente – mit Wiedervorlageterminen, Bearbeitungsfristen und Aufgaben versehen – zielsicher an den elektronischen Postkorb des zuständigen Kollegen weiterleiten.

Weitere Vorteile: Mehrere Benutzer können parallel an einem Dokument arbeiten. Zudem werden Status und Verlauf der Bearbeitung im DMS protokolliert.

Unter dem Strich verkürzt ein Dokumentenmanagementsystem die Durchlaufzeiten und sorgt für Transparenz und eine schnellere Auftragsabwicklung.

2. Zeitgewinn durch automatisierte Ablage von Office-Dokumenten im Dokumentenmanagement

Zahlreiche aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen entstehen in Microsoft-Office-Anwendungen – vom Textdokument bis zur E-Mail. Diese Dokumente gilt es, mit möglichst geringem Aufwand im Dokumentenmanagement System zu archivieren. Ein gutes DMS bietet daher beispielsweise die Möglichkeit, E-Mails aus Outlook mit Anhängen automatisch abzulegen.

Auch Dateien aus Excel und Word lassen sich im Dokumentenmanagement direkt den digitalen Akten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Projekten etc. zuordnen.

3. Orts- und zeitunabhängiger Zugriff auf Informationen im DMS

Wer ein archiviertes Papierdokument lesen will, muss gewöhnlich erst einmal ins Archiv gehen und es heraussuchen. Arbeitet man im Außendienst oder außerhalb der üblichen Bürozeiten, kommt man daher erst mit Verzögerung an die benötigten Informationen. Dies gilt auch für Dokumente, die sich gerade bei Kollegen im Umlauf befinden.

Ein DMS ermöglicht es seinen Benutzern, via herkömmlichem Webbrowser – also ohne die Installation zusätzlicher Software – von jedem Ort und zu jedem Zeitpunkt auf alle Daten zuzugreifen.

Dadurch kann man beispielsweise aus dem Homeoffice heraus oder während einer Bahnfahrt bestehende Dokumente bearbeiten. Zudem lassen sich neue bzw. soeben bearbeitete Dokumente per Drag-and-Drop im DMS ablegen.

4. Dokumente schnell finden

Ein großes Problem papierbasierter Büroprozesse ist der gewaltige Arbeitszeitverlust, den die umständliche Suche nach Unterlagen verursacht. Hinzu kommt in vielen Betrieben, dass ein beträchtlicher Teil der relevanten Dokumente mittlerweile (auch) in digitaler Form vorliegt. Das erschwert die Suche zusätzlich, da die benötigten Informationen meist dezentral und verstreut im Dateisystem und auf den Rechnern der Mitarbeiter liegen.

Durch den Einsatz eines unternehmensweiten DMS lassen sich unproduktive Suchzeiten auf ein Minimum verkürzen.

Über die Suchfunktionen des Systems findet man abgelegte oder schon archivierte Dokumente auf Anhieb anhand ihrer Metadaten (Schlagwörter etc.) oder per Volltexteingabe. So hat man innerhalb kürzester Zeit Dokumente aus verschiedensten Quellen in gebündelter Form auf dem Bildschirm, beispielsweise aus der ERP-Software, einer Office-Anwendung oder dem E-Mail-System. Man braucht sich also nicht durch diverse Programme zu klicken und das Dateisystem zu durchsuchen.

5. GoBD-konforme Archivierung ohne Dateien-Wildwuchs

Die nach wie vor häufig praktizierte dezentrale Ablage von Dokumenten irgendwo im Dateisystem oder auf Arbeitsplatzrechnern führt zu weiteren Problemen: unkontrollierbarem Datei-Wildwuchs und inkonsistenten Daten. Oft gibt es von einem Dokument mehrere Versionen mit verschiedenen Dateinamen, sodass niemand mehr den Überblick hat, wer wann was bearbeitet hat. Das ist nicht nur unübersichtlich, sondern verstößt auch gegen die grundlegenden Anforderungen der GoBD an Buchführung und Archivierung.

Ein Dokumentenmanagement-System legt nach jeder Bearbeitung eines Dokuments automatisch eine neue Version an und speichert die ursprüngliche Fassung. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine GoBD-konforme, „revisionssichere” Archivierung erfüllt.

Die Check-in- und Check-out-Funktionen eines DMS helfen zudem, Inkonsistenzen zu vermeiden. So kann ein Benutzer ein Dokument aus dem DMS entnehmen und für andere Benutzer sperren (Check-out). Sobald er das geänderte Dokument im System abgelegt hat (Check-in), steht es als neue Version zur Verfügung.

6. Unkomplizierte Bereitstellung und Verteilung von Dokumenten

Ein Dokumentenmanagementsystem erleichtert die Verteilung von Dokumenten, beispielsweise per E-Mail im Einzel- oder Massenversand. Darüber hinaus vereinfacht es Unternehmern die Bereitstellung von Geschäftsunterlagen für den eigenen Steuerberater und das Finanzamt. Sollte ein Behördenvertreter im Rahmen einer Betriebsprüfung Zugriff auf das digitale Archiv verlangen, lässt sich in einem DMS mittels Benutzerprofil exakt festlegen, welche Daten der Prüfer einsehen kann.

Elektronische Kassen – was Unternehmen beachten müssen
ERP & Finance

Elektronische Kassen – was Unternehmen beachten müssen

Seit Anfang 2017 dürfen Unternehmen in Deutschland, die eine digitale Kasse nutzen, nur noch elektronische Kassen bzw. computergestützte Kassensysteme einsetzen, die jeden Einzelumsatz aufzeichnen. Seit Januar 2020 müssen elektronische Kassen diese Einzelaufzeichnungen zusätzlich durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung schützen. Sämtliche Einzelbons sind zudem jahrelang GoBD-konform aufzubewahren. Software hilft Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

5 Min. Lesezeit

Bis zu zehn Milliarden Euro entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums jährlich durch falsch oder nicht erfasste Umsätze. Solchen Manipulationen will der Fiskus einen Riegel vorschieben. Branchen mit hohem Bargeldanteil, wie Einzelhandel und Gastronomie, stehen deshalb zunehmend im Fokus von Betriebsprüfungen.

Zudem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften („Kassenrichtlinie 2010“) deutlich gemacht, was es von Nutzern elektronischer Kassen erwartet: Jeder Bon ist einzeln und unveränderbar zu speichern und mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Fachleute sprechen hierbei von der Einzelaufzeichnungspflicht.

Einzelaufzeichnungspflicht für alle Nutzer elektronischer Kassen

Am 31. Dezember 2016 endete die Übergangsphase zur Umsetzung der Kassenrichtlinie 2010. Die früher gängige Praxis, die Einzelverkaufsdaten am Ende des Tages auf Tagessummenendbons, den sogenannten Z-Bons, zusammenzufassen und auf Papier auszudrucken, ist seitdem nicht mehr zulässig.

Wer eine elektronische Kasse einsetzt, die nicht den Vorgaben der Kassenrichtlinie entspricht, riskiert, dass die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung – oder auch im Rahmen einer unangekündigten Kassen-Nachschau – die Kassenaufzeichnungen verwirft und Einnahmen hinzuschätzt – was für das Unternehmen teuer werden kann.

Die gute Nachricht für kleinere Betriebe, die keine elektronische Registrierkasse oder computergestützte Kasse einsetzen: Eine generelle Registrierkassenpflicht wie in Österreich ist in Deutschland bislang nicht vorgesehen. Die Kasse darf somit weiterhin manuell geführt werden.

Ordnungsmäßige Belegaufbewahrung nach GoBD

Die meisten stationären Händler in Deutschland – nach Schätzungen des Handelsverbands HDE über 90 Prozent – setzen jedoch digitale Kassensysteme ein. Und auch in anderen bargeldintensiven Branchen, etwa bei Dienstleistern und Gastronomen, sind elektronische Kassen weit verbreitet.

Für alle Unternehmen gilt: Neben der Kassenrichtlinie müssen zusätzlich die Vorgaben der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beachtet werden. Demnach sind elektronisch erstellte Unterlagen, wie zum Beispiel Kassenbons, auch zwingend elektronisch und unveränderbar zu archivieren.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt regelmäßig zehn Jahre. Während dieser Frist müssen die Daten jederzeit und unverzüglich in einer elektronisch auswertbaren Form zur Verfügung gestellt werden können, etwa bei Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung oder bei einer Kassen-Nachschau.

Darüber hinaus müssen Unternehmen für die Kassenführung eine Verfahrensdokumentation erstellen und pflegen. Diese muss unter anderem eine allgemeine Beschreibung der eingesetzten Kasse (Bedienungs- und Programmieranleitungen), eine technische Systemdokumentation sowie eine Dokumentation über Betriebszeiten und Anwender (Nutzungsprotokolle, Datenänderungen etc.) enthalten.

Gesetzeskonforme Kassensoftware ist Pflicht

Nutzer elektronischer Kassensysteme benötigen eine Software, die sie bei der Umsetzung der Kassenrichtlinie und der GoBD-Vorgaben unterstützt. Die Lösung muss jeden Einzelumsatz aufzeichnen und revisionssicher archivieren. Darüber hinaus sollte die Software über eine Datenexportfunktion verfügen, mit der sich zum Beispiel die Belegdaten jederzeit unverzüglich und maschinell auswertbar den Finanzbehörden zur Verfügung stellen lassen. Empfehlenswert ist zudem eine Kassensoftware, die unmittelbar mit dem Warenwirtschaftssystem verknüpft ist, denn so bleibt die Lagerbestandsführung aktuell.

Vorgeschrieben seit 2020: zertifizierte Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen

Um Manipulation zu verhindern, müssen computergestützte Kassensysteme und elektronische Registrierkassen ab 1. Januar 2020 über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle besteht. Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass alle Kasseneingaben sowie spätere Änderungen an den Daten protokolliert werden.

Des Weiteren müssen seit Januar 2020 alle im Unternehmen genutzten Kassensysteme einen Monat nach Inbetriebnahme dem Finanzamt gemeldet werden.

Die technischen Anforderungen an den neuen Manipulationsschutz hat der deutsche Gesetzgeber mit der im Juli 2017 verabschiedeten Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) präzisiert. Demnach soll das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Abstimmung mit dem BMF die technischen Richtlinien und Schutzprofile festlegen.

Die Kassensicherungsverordnung konkretisiert auch das Verfahren zur Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtungen (§ 7 KassenSichV). Demnach gelten § 9 des BSI-Gesetzes sowie die BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung vom 17. Dezember 2014. Der Antrag auf Zertifizierung kann auch durch vom BSI anerkannte sachverständige Stellen geprüft und bewertet werden. Die Kosten der Zertifizierung trägt der Antragsteller, zum Beispiel der Hersteller der Sicherheitseinrichtung (§ 7 Abs. 2 S. 1 KassenSichV; BT-Drs. 18/12221, S. 14).

Wichtig: Die Vorgaben bezüglich der zertifizierten Sicherheitseinrichtung gelten nur für elektronische Registrierkassen und computergestützte Kassensysteme. Geräte wie zum Beispiel Taxameter und Wegstreckenzähler, Geldautomaten, Fahrscheinautomaten oder Buchhaltungsprogramme fallen ausdrücklich nicht unter den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung.

„Digitale Prozesse erfordern ein DMS“
ERP & Finance

„Digitale Prozesse erfordern ein DMS“

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) praktizieren nach wie vor das analoge Büro. Das heißt, sie hantieren mit Papierdokumenten und legen Geschäftsinformationen dezentral im Dateisystem ab. Das habe jedoch keine Zukunft, sagt Andreas Ahmann vom Beratungsunternehmen 42i. Künftig sei digitales Dokumentenmanagement und damit der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) unverzichtbar, so der DMS-Fachmann im Interview.

5 Min. Lesezeit

Viele KMU haben kein zentrales digitales Dokumentenmanagement, sondern führen ihr Informationsmanagement überwiegend papierbasiert durch. Warum ist das heute nicht mehr sinnvoll?

Andreas Ahmann: Die Vorteile von Papier sind: Sie können es in der Hand halten, es benötigt zur Ansicht keinen Strom, und es kann nicht gehackt werden. Da hören die Vorteile aber auch schon auf. Alles andere können Sie mit digitalen Unterlagen besser machen: Auf digitalen Dokumenten basierende Prozesse lassen sich ganz einfach parallelisieren und somit stark beschleunigen. So können zum Beispiel alle beteiligten Kostenstellenleiter eine Eingangsrechnung gleichzeitig prüfen.

Und: Digitale Unterlagen gehen nicht verloren. Sie landen nicht auf dem falschen Schreibtisch oder fallen vom Stapel, denn die Software unterstützt Sie beim Ordnen. Sollten Sie sich doch einmal vertan haben, finden Sie jedes Dokument anhand von Attributen oder über eine Volltextrecherche leicht wieder.

Mit passenden Berechtigungskonzepten können Sie Ihre digitalen Unterlagen zudem viel individueller schützen als mit Schrank- oder Büroschlüsseln. Missbrauch oder versehentliches Vernichten lassen sich effektiv verhindern. Auch Backups sind problemlos machbar.

Elektronische Akten überstehen also selbst Katastrophen wie Feuer- oder Wasserschäden. Darüber hinaus nehmen sie keinen Platz im Archivkeller weg. Und um sich digitale Unterlagen anzusehen, brauchen Sie sie nicht erst aus dem Schrank zu holen. Stattdessen werden die Dokumente auf Knopfdruck angezeigt. Das spart Zeit und Geld. Kurzum: Steht auf dem Schreibtisch sowieso ein Bildschirm, gibt es keinen Grund, diesen nicht auch für digitale Dokumente und Prozesse zu verwenden.

{{box-list-right}}

Inwieweit verschärft die voranschreitende Digitalisierung den Handlungsdruck auf Unternehmen, ein DMS einzuführen?

Ahmann: Der Druck entsteht durch die Erwartungshaltung des Kunden: Dieser erwartet nicht nur, Waren und Dienstleistungen immer schneller geliefert zu bekommen, sondern auch, permanent über den Bearbeitungsstatus seiner Bestellung informiert zu werden. Dauert eine Lieferung länger und wird nicht regelmäßig über den Fortschritt informiert, ist der Kunde heute sehr schnell unzufrieden. Passiert das mehr als einmal, ist er weg.

Welche Auswirkungen Kundenunzufriedenheit haben kann, zeigt das Beispiel der katalogbasierten Versandhäuser. Diese sind nicht nur deshalb vom Markt verschwunden, weil sie keine Onlinebestellmöglichkeit angeboten hatten. Auch die fehlende Transparenz in der Logistik hat Käufer zu digitalen Mitbewerbern getrieben.

Ein Gegenbeispiel ist Uber: Selbst ohne eigene Taxis haben sie den etablierten Unternehmen die Kunden weggenommen: durch Einfachheit, Geschwindigkeit und Transparenz.

Die heutige Erwartungshaltung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Transparenz zwingt die Unternehmen, ihre Geschäftsprozesse zu automatisieren. Papierbasierte Unternehmen sind entweder schon vom Markt verschwunden oder werden es bald sein.

Die Lösung: Digitalisierung. Und digitale Prozesse erfordern zwangsläufig digitale Unterlagen und Informationen – womit wir bei der Einführung eines DMS sind.

Ein häufiger Projektauslöser für die Einführung eines DMS ist das Thema Archivierung. Welche Vorzüge bietet digitales Dokumentenmanagement hier, etwa im Hinblick auf die regulatorischen Rahmenbedingungen?

Ahmann: Die Einhaltung der Gesetze und Vorgaben bezüglich Aufbewahrung, Vernichtung und Umgang mit Informationen, Daten und Dokumenten ist auf Papier inzwischen kostspielig bis unmöglich. Rein papierbasiert arbeitet heute wohl kaum noch ein Unternehmen. Schon seit Jahren sind E-Mails Handelsbriefe und unterliegen wie ihr Papier-Pendant der Aufbewahrungspflicht. Auch wer ansonsten noch mit Papier arbeitet, muss solche digitalen Unterlagen rechtssicher, das heißt im elektronischen Originalformat aufbewahren.

Ein DMS hilft dabei, alle im Unternehmen vorhandenen Informationen aus unterschiedlichen Quellen zentral zu verwalten und so die Compliance übergreifend umzusetzen.

Ein weiterer Vorteil: Referenzen auf personenbezogene Daten sind in einem digitalen Archiv leicht umzusetzen bzw. in neueren Versionen der angebotenen Software oft als Zusatzoption inkludiert. Die Anwendung der DSGVO ist damit keine große Hürde mehr.

Viele Firmen haben neben Dokumenten aber auch weitere Daten, zum Beispiel in ERP– oder CRM-Systemen bzw. Fachapplikationen. Oft können diese Daten mittels eines DMS ebenfalls in eine rechtskonforme Ablage eingebunden werden.

Archivierung ist aber längst nicht die einzige Funktion eines DMS. Welche weiteren zentralen Anforderungen bzw. Funktionsbereiche gibt es – und welche Rolle spielen sie für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens?

Ahmann: Lange lag der Schwerpunkt eines DMS auf dem Aspekt der Verwaltung von Dokumenten. Die großen Potenziale im Sinne von Kostensenkung und Umsatzsteigerung liegen aber in den Geschäftsprozessen. Hier geht es um Transportzeiten, die durch den Einsatz eines DMS entfallen, sowie um Liegezeiten, die von integrierten Workflow-Funktionen parallelisiert und kontrolliert werden können, und um Bearbeitungszeiten, welche deutlich verringert werden. Oder aktuell sogar durch künstliche Intelligenz (KI) abgelöst werden.

Die entscheidende Frage lautet: Was kostet ein Prozessdurchlauf, beispielsweise das Bezahlen einer Eingangsrechnung? Sind das 10 Euro? 5 Euro? 1 Euro? Der Trend geht hier klar in Richtung null Euro, und das ist künftig auch der Maßstab für andere Prozesse im Unternehmen.

Damit ist die zentrale Anforderung, einen Workflow – erweitert mit KI-Funktionen – sowie die notwendigen Schnittstellen zu anderen Systemen wie ERP, CRM, Office oder Fachanwendungen zu schaffen, um die Prozesse wirklich „End-to-End“ digitalisieren zu können.

In der Folge können die Mitarbeiter die täglichen Standardaufgaben mehr und mehr der Maschine überlassen und sich auf die komplexeren Aufgaben konzentrieren. Das erhöht den Durchsatz bei gleichen Kosten erheblich. Und durch transparentere und schnellere Prozesse sowie durch weniger Irrläufer steigt die Kundenzufriedenheit – was wiederum Folgegeschäft generiert. Es geht also nicht nur um Kostensenkung und Compliance-Anforderungen, sondern auch um Umsatzsteigerung.

Worauf sollten Neueinsteiger bei der Auswahl eines DMS besonders achten?

Ahmann: Wer in seinem Unternehmen „auf der grünen Wiese“ mit einem DMS-Projekt beginnt, findet die größte Hürde oft nicht in der Technik. Die etablierten Produkte am Markt können die aktuellen Anforderungen aus den Bereichen Compliance, Workflow und Informationskonsolidierung/-verwaltung ähnlich gut umsetzen. Die Herausforderung ist eine andere: Wollen Sie ein Produkt, das sich der eigenen Organisation anpassen kann oder können Sie Ihre Organisation dem Produkt anpassen? Wer zu Letzterem bereit ist, kann eine Standardlösung nehmen und die Einführung schneller und günstiger gestalten. Dafür sind die organisatorischen Auswirkungen stärker.

In beiden Fällen ist die Akzeptanz der beteiligten Mitarbeiter ein kritischer Erfolgsfaktor. Die Mitarbeiter müssen die Veränderungen mitgehen, sonst ist das Projekt bereits in Gefahr, bevor es begonnen hat. Sie sollten also bei der Produktauswahl nicht nur auf die Standardfunktionen achten, sondern den Eindruck der Lösung auf ihr Projektteam nicht unterschätzen und das Change-Management nicht vergessen.

Abschließend ein Blick in die Zukunft: Inwieweit wird sich digitales Dokumentenmanagement im deutschen Mittelstand in den kommenden Jahren durchsetzen?

Ahmann: Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – werden kontinuierlich digitalisieren. Das Ziel sind Geschäftsprozesse mit minimalsten Durchlaufkosten im Standardfall. Die heranwachsende Generation wird kein Papier mehr zulassen, weil es einfach unhandlich ist und zu viel Mehraufwand und Kosten verursacht. Der steigende Wettbewerbsdruck mit einem enormen Potenzial für disruptive Innovationen in allen Märkten und Branchen bringt sein Übriges. Unternehmen müssen sich durch Geschwindigkeit, Transparenz, Flexibilität und Kostenbewusstsein behaupten. Um das zu erreichen, werden sie an digitalen Unterlagen, Dokumenten, Informationen und – vor allem – an digitalen Geschäftsprozessen in den nächsten Jahren nicht mehr vorbeikommen.

Inventur durchführen und Inventurdifferenzen vermeiden - so gelingt es
ERP & Finance

Inventur durchführen und Inventurdifferenzen vermeiden - so gelingt es

Die jährliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden, auch Inventur genannt, ist für viele Unternehmen jedes Mal eine Herausforderung. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen dazu und gibt Tipps, wie Sie eine Inventur durchführen und Inventurdifferenzen vermeiden können.

5 Min. Lesezeit

Jedes Unternehmen muss regelmäßig seinen tatsächlichen Waren- und Wertbestand mit dem buchmäßigen Sollbestand vergleichen. Im Folgenden wird erläutert, wozu diese Inventur dient, wie sie richtig durchgeführt wird und wie sich Inventurdifferenzen vermeiden lassen.

Was ist eine Inventur?

Die Inventur ist eine lückenlose Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei bilanzierenden Unternehmen ist sie Bestandteil des Jahresabschlusses.

Wozu dient die Inventur?

Mit der Inventur weisen Unternehmen nach, dass ihre Bilanz die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt. Diese Bilanzwahrheit und -klarheit gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Die Inventur beweist, dass ein Unternehmen über Wareneingänge und Warenausgänge ordnungsgemäß Buch geführt hat und die Wertansätze korrekt sind.

Welche Vorteile hat eine Inventur für Unternehmen?

Eine Inventur verschafft einen guten Überblick über den Betrieb und seine wirtschaftliche Situation. Sie stellt sicher, dass die Vorräte keinen „Schwund“ aufweisen. Zudem deckt sie Ladenhüter auf und ermöglicht deren Abwertung durch Sonderabschreibungen. Insgesamt erlaubt sie eine realistische Einschätzung des Unternehmenswerts.

Wann müssen Sie die Inventur durchführen?

Die Inventur ist grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres durchzuführen.

Wie häufig sollte eine Inventur durchgeführt werden?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Ist-Bestand mindestens einmal jährlich gezählt, gemessen und schriftlich dokumentiert werden muss. Das Ergebnis muss mit den Buchbeständen übereinstimmen, die den Sollbestand widerspiegeln. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Inventurdifferenz vor, die es zu vermeiden gilt.

Was müssen Unternehmen bei der Inventur beachten?

Eine Inventur erfasst grundsätzlich alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Auf der Aktivseite sind dies beispielsweise Kassenbestände, Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen, Vorräte, das Anlagevermögen, Grundstücke und Gebäude sowie materielle und immaterielle Vermögensgegenstände. Auf der Passivseite werden die Schulden erfasst. Diese Form der Inventur wird als Buchinventur bezeichnet.

In der Praxis bezieht sich der Begriff “Inventur” jedoch meist auf die körperliche Bestandsaufnahme von Waren, Rohstoffen und anderen materiellen Gütern eines Unternehmens. Diese Güter bilden das Inventar. Die gezählten Bestände werden anschließend mit den Buchwerten der entsprechenden Sachkonten (Sollbestände) verglichen. Zu diesen Sachkonten gehören beispielsweise Posten unter "Vorräte“ wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Hinweis: Dieser Artikel legt den Fokus stärker auf die Inventur materieller Güter als auf die von Forderungen oder Anlagevermögen. Der Grund dafür ist, dass die Inventur von Lager- und Warenbeständen in den Bereichen Handel, Handwerk, Gastronomie und Industrie meist als die größere Herausforderung angesehen wird.

Welche Formen der Inventur gibt es und was sind die Unterschiede?

Es gibt verschiedene Arten und Verfahren der Bestandsaufnahme, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Im Folgenden wird ein Überblick über die relevanten Inventurmethoden gegeben.

Stichtagsinventur

Diese gängige Form der Inventur findet in der Regel unmittelbar nach dem Ende des Geschäftsjahres zu einem festgelegten Termin oder Stichtag statt – meist zwischen dem 31. Dezember und dem 10. Januar des Folgejahres. Sie liegt in zeitlicher Nähe zum Jahresabschluss, da die Inventur die Richtigkeit der Bilanzansätze zum Bilanzstichtag nachweisen soll.

Vor- oder nachgelagerte Inventur

Die Stichtagsinventur kann bis zu drei Monate vor und bis zu zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Anhand der festgestellten Bestände und der Buchführung über Warenein- und -ausgänge wird dann auf den Stichtag zurückgerechnet, um die Richtigkeit der Bilanz nachzuweisen.

Einzelhändler legen ihre Stichtagsinventur oft in den Januar, da nach dem Weihnachtsgeschäft die Regale leer sind und es somit weniger zu zählen gibt. Die Warenein- und -ausgänge werden mithilfe des Warenwirtschaftssystems dann auf den Bilanzstichtag zurückgerechnet.

Eine vor- oder nachgelagerte Inventur ist schwierig, wenn sich die Warenbestände durch Verderb, Schwund, Verdunstung oder Ähnliches unkontrolliert verändern können. In solchen Fällen ist es ratsam, vorher die Genehmigung des Finanzamts für dieses Verfahren einzuholen.

Für diese Form der Inventur ist ein Warenwirtschaftssystem (WWS) zwingend erforderlich.

{{box-list-right}}

Stichprobeninventur

Wenn es Vorräte gibt, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nur schwer durch Messen, Zählen oder Wiegen erfassen lassen, bietet sich eine Teilinventur an. Dabei werden die Bestände mithilfe von Stichproben ermittelt und hochgerechnet. Auch für diese Inventurmethode ist ein Warenwirtschaftssystem erforderlich.

Permanente Inventur

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Lagerbestände kontinuierlich über das Jahr hinweg zu erfassen und regelmäßig mit dem Warenwirtschaftssystem abzugleichen. Diese Inventurmethode setzt ebenfalls den Einsatz eines Warenwirtschaftssystems voraus.

__wf_reserved_inherit
Bei Hilfs- und Betriebsstoffen wie Schrauben und Nägeln muss der Ist-Bestand nur alle drei Jahre gezählt werden – ansonsten genügt eine Schätzung

Wer muss eine Inventur durchführen?

Unternehmen, die zur doppelten Buchführung sowie zur Aufstellung eines Jahresabschlusses in Form einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet sind, müssen eine Inventur durchführen. Die Inventurpflicht knüpft somit grundsätzlich an die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht an. Hierzu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG), Personenhandelsgesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie eingetragene Kaufleute (e. K.).

Freiberufler und andere Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und nicht zur Buchführung verpflichtet sind, unterliegen dagegen in der Regel keiner Inventurpflicht.

Auch Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind von der Inventurpflicht befreit, solange für sie keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht, d. h. solange die maßgeblichen steuerlichen Schwellenwerte für Umsatz und Gewinn nicht überschritten werden.

Wird eine Buchführungspflicht begründet (z. B. durch Überschreiten dieser Grenzen oder aufgrund der Art und Größe des Geschäftsbetriebs), entsteht damit auch eine Inventurpflicht.

In welchen Schritten sollten Unternehmen eine Inventur durchführen?

Bei der Durchführung einer Inventur sollten Unternehmen folgendermaßen vorgehen:

  1. Termin festsetzen — Der Inventurtermin sollte in zeitlicher Nähe zum Jahresabschluss liegen, da ein späterer Termin die Rückrechnung zum Stichtag erschwert.
  2. Steuerberater einbeziehen — Für prüfungspflichtige Unternehmen ist dies Pflicht, für alle anderen eine Empfehlung: Ziehen Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu, damit er stichprobenartig prüfen kann, ob die Inventur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Stichproben sind schriftlich zu dokumentieren.
  3. Inventurteams bilden — Teilen Sie Ihr Personal in Inventurteams ein und rekrutieren Sie rechtzeitig Hilfskräfte. Es hat sich bewährt, Zweierteams zu bilden, bei denen ein Teammitglied zählt und das andere Teammitglied aufnimmt. Eine Inventur ohne Vier-Augen-Prinzip neigt zu Ungenauigkeiten und Fehlern.
  4. Umfang festlegen — Legen Sie den Umfang der Inventur fest. Waren können gezählt, gemessen und gewogen werden, während bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wie Schrauben und Nägeln oft eine Schätzung ausreicht. Die Schätzmethode muss jedoch schriftlich dokumentiert werden. Alle drei Jahre sollten auch Gegenstände wie Nägel und Öldosen gezählt werden.
  5. Ware ordnen — Unterscheiden Sie zwischen Eigenware, Kundenware (eventuell für Reparaturen im Betrieb) und Fremdware (z. B. Kommissionsware). Ordnen Sie Ihre Waren, beispielsweise nach Produktkategorien.
  6. Zählbereiche bilden — Die Arbeit mit Zählbereichen hat sich bewährt. Diese Bereiche entsprechen den Räumen, in denen sich das Inventar befindet, wie z. B. Schaufenster, Laden, Werkstatt, Lagerräume oder bei größeren Lagerflächen einzelne Regale. Anhand der Zählbereiche erstellen Sie einen Inventurplan, an dem sich Ihre Inventurteams orientieren können.
  7. Vollständigkeit gewährleisten — Achten Sie bei der Festlegung der Zählbereiche sorgfältig auf Vollständigkeit. Vergessen Sie keine Ware, die sich außerhalb Ihres Betriebes, z.B. in einer angemieteten Halle, befinden könnte. Sonst kann es Probleme mit dem Finanzamt geben. Im schlimmsten Fall droht eine Steuerschätzung, die erhebliche Kosten verursachen kann.

Wie wird eine Inventur richtig durchgeführt?

Die Inventurteams erfassen die Bestände durch Zählen, Messen und Wiegen nach dem zuvor erstellten Inventurplan. Nach Abschluss jedes Zählbereichs führt der Inventurleiter oder der Steuerberater eine Stichprobenkontrolle durch, um zu überprüfen, ob bestimmte Gegenstände erfasst wurden.

Wie unterstützt ein Warenwirtschaftssystem beim Inventur durchführen?

Am Ende jeder Inventur werden alle Aufzeichnungen zusammengefasst. Die Bewertung der Vorräte übernimmt das Warenwirtschaftssystem, da dort die Einkaufspreise der einzelnen Artikel hinterlegt sind. Um die Bestände und Werte zum Bilanzstichtag vor- oder zurückzurechnen, ist ein Warenwirtschaftssystem unerlässlich.

Auch die Inventurlisten, die von Ihren Teams ausgefüllt werden, können Sie aus dem Warenwirtschaftssystem entnehmen. Inventurlisten unterliegen gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB und § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO einer zehnjährigen Aufbewahrungspflicht, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie erstellt wurden. Diese Frist gilt sowohl für papiergebundene als auch für elektronisch erstellte Inventurlisten. Sie müssen revisionssicher nach den GoBD-Prinzipien lesbar archiviert werden, um bei Betriebsprüfungen oder Steuerfeststellungen uneingeschränkt zugänglich zu sein.

Im Rahmen Ihrer Dokumentation müssen Sie Folgendes schriftlich festhalten:

  • Wo wurden die Waren erfasst, beispielsweise im Lager, im Geschäft, in der Werkstatt usw.?
  • Wer hat die Proben genommen?
  • Wann wurden die Proben entnommen?
  • Welche Inventurmethode wurde verwendet (insbesondere bei Schätzungen)?

Wie werten Sie die Ergebnisse der Inventur aus?

In Ihrem Warenwirtschaftssystem können Sie den Zähl- bzw. Ist-Bestand mit dem Buch- bzw. Soll-Bestand vergleichen. Diese müssen rechnerisch übereinstimmen.

Darüber hinaus können Sie mit der Warenwirtschaftssoftware relevante Kennzahlen zu Wareneinsatz, Lagerumschlag und Durchschnittsbeständen extrahieren und analysieren. So erkennen Sie, welche Produkte sich schlecht verkaufen.

In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater können Sie diese schwer verkäuflichen Waren dann bilanziell abwerten, was zu steuermindernden Sonderabschreibungen führt. In den meisten Fällen wird es jedoch auch zu Inventurdifferenzen kommen.

Wie lassen sich Inventurdifferenzen vermeiden?

Inventurdifferenzen treten bei fast jeder Inventur auf. Mögliche Ursachen sind Fehler bei der Inventur selbst, fehlerhafte Buchungen, eine falsche Zuordnung von Waren und Preisen, Verderb, Beschädigung oder Verlust von Waren sowie Schwund durch Diebstahl.

Zunächst sollte geprüft werden, ob die Inventur korrekt durchgeführt wurde und ob die richtigen Preise im System verwendet wurden. Eine eingehende Prüfung der Buchhaltung sowie eine genaue Überprüfung des Soll-Ist-Abgleichs sind ebenfalls ratsam.

Der Einsatz eines Warenwirtschaftssystems trägt wesentlich dazu bei, viele Inventurdifferenzen von vornherein zu vermeiden. Ein solches System zeichnet alle Warenein- und -ausgänge genau auf, ermöglicht eine permanente Bestandsverfolgung und erlaubt zeitnahe und korrekte Buchungen.

Werkstattfertigung in KMU: Mit digitalen Prozessen Effizienz und Transparenz steigern
ERP & Finance

Werkstattfertigung in KMU: Mit digitalen Prozessen Effizienz und Transparenz steigern

Individuelle Aufträge, wechselnde Anforderungen und enge Termine prägen den Alltag in der Werkstattfertigung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dies ermöglicht zwar Flexibilität, führt jedoch zu unübersichtlichen Prozessen und einem hohen manuellen Aufwand. Dieser Beitrag zeigt, wie digitale Lösungen Ordnung in die Vielfalt bringen sowie Effizienz und Transparenz nachhaltig erhöhen.

5 Min. Lesezeit

Es ist kurz nach sieben Uhr morgens. Auf der Werkbank eines mittelständischen Betriebs stapeln sich handschriftliche Aufträge. Auf dem Bildschirm: eine Excel-Liste, daneben neue E-Mails mit dringenden Anfragen. Ein Kunde braucht eine Reparatur, ein anderer wartet auf eine Sonderanfertigung. Parallel laufen Wartungsarbeiten und eine kleine Serienproduktion.

Wenn Flexibilität zur Belastung wird

Mit jedem Auftrag steigt die Komplexität. Wo steht welcher Auftrag gerade? Wurde das richtige Material verbaut? Sind alle Arbeitszeiten korrekt erfasst? Antworten auf diese Fragen kosten Zeit. Je mehr Informationen manuell festgehalten werden, desto größer ist das Risiko von Fehlern, Medienbrüchen und Nacharbeiten.

Viele KMU kennen diese Situation. Der Arbeitsalltag besteht aus Improvisation, Zetteln und dem ständigen Versuch, den Überblick zu behalten. Spätestens bei der Abrechnung zeigt sich, wie aufwendig manuelle Prozesse wirklich sind.

Warum die Digitalisierung der Werkstattfertigung entscheidend ist

Werkstattähnliche Fertigungsstrukturen lassen sich nur bedingt standardisieren. Umso wichtiger ist es, sie digital zu unterstützen. Informationen sollten dort erfasst werden, wo sie entstehen – direkt in der Werkstatt oder beim Serviceeinsatz vor Ort.

Dafür hat sich die Kombination aus der Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic und der mobilen Service-App von Albos bewährt. Gemeinsam bilden sie eine durchgängige digitale Prozesskette, die einen Auftrag von der Erfassung über die Werkstatt bis zur Auslieferung und Rechnungsstellung begleitet.

Vom Auftrag bis zur Rechnung: Alles digital, alles verbunden

Sobald ein Auftrag im Warenwirtschaftssystem angelegt ist, startet der digitale Workflow. Kundendaten, Termine und Leistungsumfang werden automatisch über eine API-Schnittstelle an die mobile Service-App übertragen.

Die App läuft auf Smartphones, Tablets oder stationären Rechnern mit Internetzugang. Sie unterstützt Android, iOS und Windows. Über eine sichere VPN- oder HTTPS-Verbindung greifen die Mitarbeitenden auf aktuelle Auftragsdaten zu – auch unterwegs oder beim Kunden.

Die Service-App im Werkstattalltag

Die App erleichtert den Arbeitsalltag spürbar. Der Datenfluss zwischen Büro und mobilem Gerät verhindert Medienbrüche und Verzögerungen. Zudem werden Papierformulare überflüssig.

Aufträge zeigt das System übersichtlich mit Status, Fristen und Dokumenten an. Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten direkt in der App erfassen. Gleichzeitig wird der Materialverbrauch inklusive Chargen- und Seriennummern präzise dokumentiert.

Fotos, Videos oder Sprachaufnahmen entstehen direkt am Einsatzort und landen ohne Umwege beim passenden Auftrag. Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Kunde die Leistung per digitaler Unterschrift auf dem Touchscreen. Selbst ohne Internet bleibt die App einsatzfähig; alle Daten synchronisieren sich automatisch, sobald wieder eine Verbindung besteht.

Automatisierte Datenintegration statt manueller Nacharbeit

Ist der Auftrag abgeschlossen, fließen alle Informationen – Zeiten, Materialien, Dokumentationen und Kundenfreigaben – automatisch zurück ins Warenwirtschaftssystem. Dort stehen sie sofort für die Rechnungsstellung und Weiterverarbeitung bereit.

Manuelle Übertragungen, doppelte Dateneingaben oder Medienbrüche gehören damit der Vergangenheit an. Dank standardisierter API-Schnittstellen lassen sich zudem weitere Systeme wie ERP oder Controlling problemlos anbinden – ein wichtiger Schritt in Richtung zukunftssicherer IT-Strukturen.

Mehr Überblick und weniger Stress in der Werkstattfertigung

Die Kombination aus mobiler Service-App und Warenwirtschaftssoftware bringt messbare Vorteile. Echtzeitdaten ermöglichen eine bessere Planung und Steuerung der Fertigungsprozesse. Engpässe werden früher erkannt und Ressourcen können gezielter eingesetzt werden. Gleichzeitig sorgt die lückenlose Dokumentation für mehr Transparenz und eine verbesserte Qualitätssicherung.

Am Ende profitieren alle: Die Mitarbeitenden werden entlastet, Prozesse laufen effizienter und das Unternehmen wird flexibler.

‍{{box-quote-left}}

FAQ: Digitale Werkstattfertigung in KMU

Was versteht man unter Werkstattfertigung in KMU?

Werkstattfertigung bezeichnet eine flexible Fertigungsform, bei der individuelle Aufträge, Reparaturen oder Kleinserien in wechselnder Reihenfolge bearbeitet werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen diese Form, da sie sich gut an kundenspezifische Anforderungen anpassen lässt.

Welche Herausforderungen gibt es in der Werkstattfertigung kleiner Unternehmen?

Typische Herausforderungen sind unübersichtliche Prozesse, manuelle Dokumentation, Medienbrüche zwischen Werkstatt und Büro sowie ein hoher Koordinationsaufwand. Häufig fehlt Transparenz darüber, wo sich ein Auftrag befindet, welche Materialien verbaut wurden oder ob Arbeitszeiten korrekt erfasst sind.

Warum ist die Digitalisierung der Werkstattfertigung für KMU wichtig?

Digitale Prozesse schaffen Transparenz, reduzieren manuelle Nacharbeiten und minimieren Fehlerquellen. Durch die Digitalisierung können Informationen dort erfasst werden, wo sie entstehen – direkt in der Werkstatt oder beim Serviceeinsatz – und stehen anschließend zentral zur Verfügung.

Wie können digitale Prozesse die Effizienz in der Werkstatt steigern?

Digitale Lösungen ermöglichen eine durchgängige Prozesskette vom Auftrag bis zur Rechnung. Arbeitszeiten, Materialverbrauch, Dokumentationen und Kundenfreigaben werden automatisch erfasst und weiterverarbeitet. Das spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und beschleunigt die Abrechnung.

Welche Rolle spielen mobile Service-Apps in der Werkstattfertigung?

Mobile Service-Apps unterstützen Mitarbeitende direkt im Arbeitsalltag. Sie zeigen Aufträge übersichtlich an, ermöglichen die Erfassung von Zeiten und Materialien und erlauben das Hinzufügen von Fotos, Videos oder Sprachnotizen. Dadurch entfallen Papierformulare und doppelte Dateneingaben.

Wie funktioniert die Verbindung zwischen Werkstatt und Büro digital?

Durch die Integration einer Service-App mit einer Warenwirtschaftssoftware werden alle Daten automatisch synchronisiert. Über Schnittstellen (z. B. APIs) fließen Auftragsdaten, Arbeitszeiten und Materialien zwischen Büro und Werkstatt hin und her – in Echtzeit oder nachträglich bei bestehender Internetverbindung.

Ist digitale Werkstattfertigung auch ohne permanente Internetverbindung möglich?

Ja. Moderne mobile Lösungen funktionieren auch offline. Alle erfassten Daten werden lokal gespeichert und synchronisieren sich automatisch, sobald wieder eine Internetverbindung besteht. Das ist besonders bei Serviceeinsätzen vor Ort ein großer Vorteil.

Welche Vorteile bietet digitale Dokumentation in der Werkstattfertigung?

Eine digitale Dokumentation sorgt für lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Arbeitsschritte. Sie verbessert die Qualitätssicherung, erleichtert die Abrechnung und schafft Transparenz für Kunden und Mitarbeitende. Gleichzeitig reduziert sie Fehler und Nacharbeiten.

Können bestehende ERP- oder Controllingsysteme angebunden werden?

Ja. Digitale Werkstattlösungen lassen sich über standardisierte Schnittstellen in bestehende ERP-, Warenwirtschafts- oder Controllingsysteme integrieren. Dadurch entstehen zukunftssichere IT-Strukturen, die mit dem Unternehmen wachsen können.

Welche Vorteile haben KMU langfristig von digitaler Werkstattfertigung?

Langfristig profitieren KMU von effizienteren Abläufen, besserer Planbarkeit und höherer Transparenz. Mitarbeitende werden entlastet, Engpässe früher erkannt und Ressourcen gezielter eingesetzt. Gleichzeitig steigt die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Nahtlose digitale Geschäftsprozesse im CO₂- und Kältemittelgeschäft
ERP & Finance

Nahtlose digitale Geschäftsprozesse im CO₂- und Kältemittelgeschäft

Ob CO₂-Zylinder für Wassersprudler, Kältemittel für industrielle Anlagen oder Trockeneis für die Logistik- und Lebensmittelbranche – Cleangas bewegt täglich tausende Gebinde unter engen Zeitplänen und mit strengen Sicherheitsvorgaben. Die Suiteify Commercial classic für DATEV und das Suiteify DMS classic bilden dabei das digitale Rückgrat und sorgen für strukturierte und transparente digitale Geschäftsprozesse.

5 Min. Lesezeit

Die Cleangas GmbH & Co. KG wurde 1992 in Willingen (Upland) gegründet und hat sich vom kleinen Serviceanbieter für Schankanlagen zu einem europaweit tätigen Spezialisten für Kohlensäure, Trockeneis, Kältemittel und CO₂-basierte Kühlanwendungen entwickelt.

Mit über 10.000 Dauerkunden, vier Standorten und rund 50 eigenen Trockeneisanlagen ist das Unternehmen auf standardisierte und belastbare Abläufe angewiesen, um Lieferungen, Produktion und Bestellvolumina zuverlässig zu koordinieren.

Vom Serviceanbieter zum europäischen Spezialisten

Um die wachsenden Prozesse zuverlässig abzubilden, setzt Cleangas an allen Standorten auf die digitale Prozessplattform von Suiteify. Die Suiteify Commercial classic für DATEV verknüpft die kaufmännischen Abläufe direkt mit der Finanzbuchhaltung, während das Suiteify DMS classic die Archivierung und schnelle Auffindbarkeit von Rechnungen, Verträgen und Versandunterlagen sicherstellt.

Durch die nahtlose Integration von E-Commerce, automatisierten Buchungsprozessen und individuell angepassten Layouts für Leergut und Gebinderücknahme entsteht ein belastbarer digitaler Unterbau für das gesamte Unternehmen.

„Die Entwicklung vom Ein-Mann-Betrieb zum Marktführer für Trockeneis ging nur, weil wir schon früh erkannt haben, dass ohne Digitalisierung ein weiteres Wachstum kaum möglich ist“, sagt Geschäftsführer Philipp ten Eicken, der die Einführung der Suiteify-Lösungen ab 2016 verantwortet hat.

Cleangas setzt jährlich rund 16.000 Tonnen CO₂ um, liefert Trockeneis im 24-Stunden-Takt und versendet über 100.000 Pakete pro Jahr – ein Volumen, das nur mit automatisierten ERP-Prozessen zu bewältigen ist.

{{box-quote-left}}

Suiteify Commercial classic für DATEV als zentrales Prozesssystem

Ein entscheidender Schritt war die Einführung der Suiteify Commercial classic für DATEV, um alle kaufmännischen Abläufe eng mit der Finanzbuchhaltung zu verzahnen. Die hauseigene E-Commerce-Plattform generiert den Großteil aller Bestellungen, deren Daten automatisiert in das ERP-System fließen. Von dort werden Auftragsbestätigungen erzeugt, Lieferscheine erstellt und Versandprozesse angestoßen. Sämtliche Informationen werden unmittelbar an DATEV übergeben.

„Wir haben täglich bis zu 600 Zahlungseingänge. Das lässt sich manuell nicht fehlerfrei abbilden“, erklärt Philipp ten Eicken. Die Suiteify-Software übernimmt die Zuordnung vollständig automatisiert. Rund 150.000 Zahlungseingänge pro Jahr werden so verarbeitet – ein Aufwand, der ohne Digitalisierung kaum handhabbar wäre.

__wf_reserved_inherit
Cleangas transportiert CO₂, Kältemittel und Trockeneis klimaneutral zu Kunden in ganz Europa.

Spezialprozesse abbilden: Mehrweggebinde, Leergut und Rückverfolgung

Eine Besonderheit bei Cleangas ist das breite Spektrum an CO₂-Zylindern und Trockeneis-Boxen, die als langlebige Mehrweggebinde im Umlauf sind. Alle Behälter werden in der Suiteify Lagerverwaltung als Fremdlager geführt.

Gemeinsam mit den Fachleuten von Suiteify hat Cleangas ein eigenes Layout entwickelt, um die komplette Leergutlogistik inklusive Rückverfolgung abzubilden. So lässt sich für jeden Kunden genau nachvollziehen, welche Gebinde ausgeliefert wurden, welche Einheiten zurückgekommen sind und welche Restbestände noch beim Kunden stehen.

„Die Rückverfolgung ist für uns geschäftskritisch“, beschreibt Philipp ten Eicken das Tagesgeschäft. „Mit Suiteify sehen wir auf Tastendruck, welche Boxen wo im Einsatz sind. Auch unsere Disposition bucht Rücklieferungen direkt über die Suiteify-Oberfläche.“ Auf diese Weise lassen sich die Mehrwegsysteme effizient steuern und gegenüber Industriekunden lückenlos nachweisen – ein zentraler Baustein der Nachhaltigkeitsstrategie von Cleangas.

Suiteify DMS classic: Papierabbau, Transparenz und Auskunftsfähigkeit

Ein weiterer Meilenstein der Digitalisierung bei Cleangas war die Einführung von Suiteify DMS classic im Jahr 2019. Grund dafür waren die wachsenden Belegmengen. Bei über 3.000 Rechnungen pro Woche wären das Ausdrucken und die physische Ablage der Belege organisatorisch nicht länger manuell zu bewältigen gewesen.

Heute archiviert Cleangas Rechnungen, Zahlungsbelege, Verträge mit Industriekunden, Liefervereinbarungen, Leergutdokumente sowie Versandunterlagen inklusive Gefahrgutscheine. Die Volltextsuche und die klaren Strukturen ermöglichen es, Belege innerhalb weniger Sekunden zu finden. Für die Kältespezialisten ist dies ein wesentlicher Vorteil, da viele Kunden auf minutengenaue Lieferungen angewiesen sind.

„Bei kritischen Sendungen, etwa für Probentransporte, müssen wir sofort wissen, wo sich das Paket befindet und welche Dokumente dazugehören“, erläutert Philipp ten Eicken. „Mit Suiteify DMS classic geht die Recherche in Sekunden.“

__wf_reserved_inherit
Hauptsitz von Cleangas in Willingen

Schnittstellen, Automatisierung und API-Einsatz

Cleangas nutzt die Systeme weit über den Standard hinaus. Über die Suiteify API wurden mehrere Eigenentwicklungen angebunden, darunter eine Rücknahmesoftware für Mehrwegboxen, die vollständige E-Commerce-Anbindung, ein Tool zur automatischen Übergabe von Kundendaten an die Telefonanlage sowie die Integration der Versandsoftware V-Log.

Auf diese Weise entstehen besonders schlanke Abläufe: Wird eine Bestellung online ausgelöst, werden innerhalb von zehn Minuten alle relevanten Daten in Suiteify angelegt, automatisch eine Auftragsbestätigung versendet und die Informationen an die Telefonanlage übergeben. Ruft der Kunde anschließend an, sieht der Service sofort die Bestellung, den Status und die dazugehörigen Dokumente.

Sendungsverfolgung und DMS-Verknüpfung

In der Auftragsbearbeitung setzt Cleangas zusätzlich ein von Suiteify angepasstes Modul zur Sendungsverfolgung ein. Anders als bei klassischen KEP-Diensten (Kurier-, Express- und Paketdienste) benötigt das Unternehmen detailliertere Rückmeldungen zu jeder Sendung, beispielsweise zu Gefahrgut und den beteiligten Logistikpartnern.

Alle Versanddokumente werden automatisch im DMS archiviert und stehen im Kundenkontext jederzeit bereit. Dadurch lassen sich Reklamationen, Liefernachweise oder Rückfragen aus der Industrie ohne Zeitverlust bearbeiten.

__wf_reserved_inherit
Trockeneisherstellung bei Cleangas

Pilotprojekt: KI-gestützte Dokumentenanalyse

Aktuell arbeitet Cleangas gemeinsam mit Suiteify an einem Pilotprojekt zur KI-Unterstützung im Dokumentenmanagement. Die KI soll dabei Namensähnlichkeiten besser erkennen und Dokumentinhalte automatisch auswerten.

Außerdem soll sie wiederkehrende Reklamationsmuster identifizieren und die Ursachen für Probleme schneller sichtbar machen.

„Früher haben wir vieles in Excel ausgewertet. Bei den heutigen Datenmengen ist das aber nicht mehr möglich“, stellt Philipp ten Eicken fest. „Mit KI-Unterstützung wollen wir Entscheidungen künftig noch stärker datenbasiert treffen.“

Digitale Geschäftsprozesse als Basis der Unternehmensentwicklung

Cleangas zeigt, wie KMU, die unter Wettbewerbsdruck stehen, ihre Abläufe durchgängig und belastbar gestalten können. Mit der Kombination aus Suiteify Commercial classic für DATEV, Suiteify DMS classic und mehreren individuellen Schnittstellenlösungen hat das Unternehmen skalierbare Strukturen geschaffen, die Wachstum und steigende Kundenanforderungen zuverlässig unterstützen.

„Unsere Prozesse müssen jederzeit funktionieren: vom Onlineshop über die Produktion bis zur Auslieferung“, resümiert Philipp ten Eicken. „Mit den Lösungen von Suiteify haben wir ein flexibles System, das unsere spezifischen Prozesse detailliert abbildet und mit uns weiterwächst.“

{{box-list-right}}