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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Buchhaltung selber machen: Warum sich das für KMU auszahlt
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Buchhaltung selber machen: Warum sich das für KMU auszahlt

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überlassen die Finanzbuchhaltung vollständig ihrem Steuerberater. Doch auch für kleinere Betriebe kann es sich lohnen, die Bücher selbstständig zu führen. Hier sind vier Gründe, warum KMU ihre Buchhaltung selber machen sollten.

5 Min. Lesezeit

1. Das Unternehmen bleibt auch beim Outsourcing für die Buchhaltung verantwortlich

Viele Unternehmer glauben, dass sie sich nach einer Auslagerung der Buchhaltung an den Steuerberater nicht mehr um dieses Thema kümmern müssen. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Auch wenn die Finanzbuchhaltung für KMU extern erledigt wird, bleibt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Buchführung gemäß GoBD beim Unternehmer selbst. Das bedeutet:

  • Belege müssen weiterhin gesammelt, geordnet und zur Verarbeitung weitergeleitet werden.
  • Der Unternehmer muss sich von der Richtigkeit der Buchführung überzeugen und haftet für Fehler.
  • Regelmäßige Abstimmungen mit dem Steuerberater, insbesondere zum Jahresabschluss, sind erforderlich.

Das heißt, trotz externer Buchführung bleibt das Unternehmen mit buchhalterischen Aufgaben konfrontiert. Warum also nicht selbst die Kontrolle übernehmen?

2. Mehr Transparenz und bessere Unternehmenssteuerung

Viele KMU betrachten die Buchhaltung als reine Pflichterfüllung. Dabei wird oft übersehen, dass eine gut geführte Inhouse-Buchhaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für das Unternehmen sein kann. Durch eine eigene Finanzbuchhaltung ergeben sich entscheidende Vorteile:

  • Echtzeit-Einblick in die Finanzlage: Unternehmen behalten jederzeit den Überblick über Forderungen, Verbindlichkeiten, Liquidität und Kostenstruktur.
  • Schnellere Entscheidungen: Anstatt auf Monats- oder Quartalsberichte vom Steuerberater zu warten, kann die Geschäftsführung auf aktuelle Zahlen zugreifen und gezielt agieren.
  • Unabhängigkeit: Die Datenhoheit bleibt im Unternehmen. Sensible Finanzdaten werden nicht permanent an externe Stellen weitergegeben.

Kurz gesagt: Wer seine Buchhaltung selber macht, ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern kann fundierte Geschäftsentscheidungen treffen, die sich positiv auf den Unternehmenserfolg auswirken.

3. Geringere Kosten und bessere Nutzung des Steuerberaters

Steuerberater bieten zweifellos eine wertvolle Dienstleistung an. Für viele KMU ist es jedoch kostengünstiger, nur die wirklich relevanten steuerlichen Aufgaben an die Steuerkanzlei auszulagern, anstatt ihr die gesamte Buchhaltung für kleine Unternehmen zu übertragen. Wer die Buchhaltung selbst erledigt, profitiert von:

  • Einsparungen bei den Honorarkosten: Die Kosten für die Buchhaltung beim Steuerberater richten sich nach Aufwand und Komplexität. Durch eigene Buchhaltungsarbeit sinken diese Kosten erheblich.
  • Besserer Nutzung der Steuerberater-Expertise: Statt den Steuerberater für Routinearbeiten zu bezahlen, kann seine Expertise gezielt für strategische Steueroptimierung und Beratung genutzt werden.
  • Effizienterer Workflow: Moderne Finanzsoftware für KMU mit DATEV-Anbindung ermöglicht einen schnellen und fehlerfreien Datenaustausch mit dem Steuerberater, was die Zusammenarbeit vereinfacht.

4. Moderne Software macht Buchhaltung einfach

Viele Unternehmer scheuen sich, die Finanzbuchhaltung selbst zu erledigen, weil sie komplizierte Abläufe und eine hohe Fehlerquote befürchten. Doch diese Bedenken sind oft unbegründet. Mit moderner Buchhaltungssoftware für kleine Unternehmen ist die Buchführung einfacher denn je:

  • Intuitive Bedienung: Softwarelösungen führen Schritt für Schritt durch die Buchhaltung und minimieren Fehlerquellen.
  • Automatisierte Prozesse: Von der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) bis zur E-Bilanz unterstützen Assistenten die Erledigung der Buchhaltung.
  • Wachsendes Know-how: Durch die regelmäßige Beschäftigung mit der Buchhaltung steigt das Fachwissen von Unternehmern und Mitarbeitenden im Bereich Finanzen.

Mit der richtigen Finanzsoftware für KMU und einem Grundverständnis für Buchhaltung kann jedes KMU seine Finanzbuchhaltung selbst in die Hand nehmen und von den zahlreichen Vorteilen profitieren.

Fazit: Buchhaltung selber machen lohnt sich für KMU

Auch wenn es auf den ersten Blick aufwendiger erscheint: Die eigene Buchhaltung bringt kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Vorteile. Unternehmerinnen und Unternehmer behalten die Kontrolle über ihre Finanzen, treffen fundierte Entscheidungen, sparen Kosten für die Buchhaltung beim Steuerberater und optimieren die Zusammenarbeit mit diesem. Dank moderner Buchhaltungssoftware für kleine Unternehmen ist die Buchhaltung heute kein unüberwindbares Hindernis mehr. Wer sich der Herausforderung stellt, wird mit mehr Transparenz, Flexibilität und finanziellen Vorteilen belohnt.

Rechnungen ins Ausland stellen – worauf muss ich achten?
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Rechnungen ins Ausland stellen – worauf muss ich achten?

Rechnungen schreiben gehört zu den angenehmen Aufgaben eines Unternehmers. Die Regeln für Rechnungen innerhalb Deutschlands sind den meisten bekannt - aber was ist bei Rechnungen ins Ausland zu beachten? Dieser Artikel erläutert die Vorschriften für Rechnungen, die deutsche Unternehmen an Unternehmen oder Privatpersonen im Ausland stellen.

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Wenn der erste Auftrag aus dem Ausland kommt, ist das ein Grund zur Freude. Aber auch ein Grund, sich spätestens jetzt zu informieren: Wie stelle ich Rechnungen ins Ausland richtig aus? Muss ich Geschäfte mit EU-Ländern anders abrechnen als mit Drittländern? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland (B2B)

Rechnungen ins EU-Ausland, sogenannte innergemeinschaftliche Rechnungen, stellen Sie ohne Umsatzsteuer aus. Ihr Kunde oder Rechnungsempfänger versteuert dann die Lieferung oder Leistung mit dem in seinem Land geltenden Steuersatz. Da er diesen Betrag gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann, zahlt im Ergebnis keiner von Ihnen Umsatzsteuer auf diese Rechnung. Dieses Verfahren nennt man Reverse-Charge, was soviel bedeutet wie „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“. Das Ganze ist im deutschen Umsatzsteuergesetz in § 13b UStG geregelt.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Rechnungen mit Reverse-Charge ist Folgendes zu beachten:

  • Sie selbst und Ihr ausländischer Rechnungsempfänger müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) haben. Beide Nummern sollten auf der Rechnung angegeben sein. Die Gültigkeit der USt.-ID Ihres Kunden prüfen Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.
  • Ihre Rechnung muss einen Reverse-Charge-Vermerk tragen. Dessen Wortlaut ist nicht festgelegt. Sie können zum Beispiel schreiben: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder auch „Umkehrung der Steuerschuld gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 5 UStG“.
  • Für fremdsprachliche Rechnungen finden Sie auf der Website der IHK Pfalz eine Übersetzung des Vermerks in die jeweilige Landessprache.
  • Ihre Ausgangsrechnung muss als innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung gebucht werden. Die Finanzbehörden trennen scharf zwischen innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und „sonstigen Leistungen“. Leistungen von Künstlern oder Sportlern, Monteuren, Personenbeförderungs- und Restaurationsdienstleistern werden gesondert behandelt.
  • Sie müssen mit der Umsatzsteuererklärung eine Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Leistungen, die Sie erbracht haben, abgeben. Die Zusammenfassende Meldung senden Sie an das Bundeszentralamt für Steuern.

Rechnungen an Unternehmen in einem Drittland (B2B)

Bei Rechnungen an Unternehmen in einem Nicht-EU-Land, auch als „Drittland“ bezeichnet, ist Folgendes zu beachten:

Pflichtangaben

Ihre Rechnung an ein Unternehmen in einem Nicht-EU-Land stellen Sie ohne die deutsche Umsatzsteuer aus. Ansonsten muss die Rechnung die gleichen Pflichtangaben enthalten wie eine Rechnung innerhalb Deutschlands. Sie können im Rechnungstext darauf hinweisen, dass die Rechnung im Inland nicht zu versteuern ist. Dies ergibt sich aus dem Rechnungsempfänger.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) müssen Sie Rechnungen ins außereuropäische Ausland gesondert aufführen. Diese Rechnungen an Drittländer werden nicht in der Zusammenfassenden Meldung angegeben.

Registrierungspflichten

Wenn Sie Lieferungen oder Leistungen in Drittländer fakturieren, sollten Sie sich vorab über die dort geltenden Steuervorschriften informieren. Einige Nicht-EU-Länder verlangen eine umsatzsteuerliche Registrierung.

Kosten und Laufzeiten im Zahlungsverkehr mit Drittländern

Überweisungen in Drittländer sind möglich, aber nicht über das SEPA-Verfahren. Solche Zahlungen werden in der Regel über das SWIFT-System abgewickelt und können je nach Land und Bank mit Gebühren verbunden sein und mehrere Tage bis zu einer Woche dauern. Unternehmer sollten vorab klären, welche der drei Gebührenregelungen – OUR (Auftraggeber zahlt), BEN (Empfänger zahlt) oder SHA (geteilte Gebühren) – zur Anwendung kommt.

Übersteigt eine Auslandszahlung 12.500 Euro, besteht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Diese Meldung dient statistischen Zwecken und kann online oder telefonisch erfolgen.

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Abrechnung gegenüber Verbrauchern im Ausland (B2C)

Für B2C-Geschäfte (Lieferungen und Leistungen an Verbraucher im Ausland) gelten folgende Regelungen:

Innerhalb der EU:

  • Für alle EU-Mitgliedstaaten gilt eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr.
  • Bis zu dieser Grenze berechnen Sie die deutsche Umsatzsteuer wie bei inländischen Kunden.
  • Wird diese Schwelle überschritten, müssen Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes berechnen und abführen.
  • Zur Vereinfachung können Sie das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nutzen.

Außerhalb der EU (Drittland):

  • Lieferungen in Drittländer sind als Ausfuhrlieferungen von der deutschen Umsatzsteuer befreit.
  • Beachten Sie jedoch mögliche Einfuhrabgaben im Bestimmungsland.

Elektronische Dienstleistungen:

  • Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland unterliegen unabhängig von der Lieferschwelle immer der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes.

Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen im Bestimmungsland zu informieren, da diese variieren können. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater zu konsultieren.

Gutschriften bei Rechnungsstellung ins Ausland

Manchmal tritt eine Gutschrift an die Stelle einer Rechnung. Bei Verlagshonoraren ist es beispielsweise üblich, dass nicht der Autor dem Verlag eine Rechnung ausstellt, sondern der Verlag dem Autor eine Gutschrift über das Honorar erteilt. Eine Gutschrift ist im Prinzip eine Rechnung, die nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird – vorausgesetzt, beide Parteien haben dies vorher vereinbart.

Wenn Ihr Kunde Sie per Gutschrift bezahlt, sind Sie von der Pflicht zur Rechnungsausstellung befreit, sofern die Gutschrift alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben einer Rechnung enthält (§ 14 Abs. 4 UStG). Wichtig: Eine Gutschrift muss auf dem Abrechnungspapier ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet werden. Fehlt diese Angabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen oder Sie für zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer haftbar machen (§§ 14c und 15 UStG).

Auch bei der Verrechnung von Gutschriften für erhaltene Waren oder Dienstleistungen mit Belastungen für erbrachte Waren oder Dienstleistungen bleibt die Bezeichnung „Gutschrift“ verpflichtend. Der leistende Unternehmer hat zudem das Recht, einer ausgestellten Gutschrift zu widersprechen. In diesem Fall verliert die Gutschrift ihre steuerliche Wirkung.

Aufbewahrungspflicht und Nachweise bei Auslandsrechnungen

Ab 2025 gilt eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren für Rechnungen auch an Kunden im Ausland. Bei Warenlieferungen in andere EU-Länder müssen Sie zusätzlich nachweisen können, dass Ihre Ware am innergemeinschaftlichen Bestimmungsort angekommen ist.

Dieser Nachweis kann, muss aber nicht durch eine Gelangensbestätigung erbracht werden. Nach dem BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2020 können Sie auch andere Unterlagen vorlegen, aus denen sich „leicht und eindeutig nachprüfbar“ ergibt, dass die Ware beim Empfänger angekommen ist.

Nach § 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a UStDV sind unter anderem folgende Dokumente als Belegnachweis zulässig:

  • Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterschrieben und vom Empfänger der Ware quittiert ist
  • Konnossement (Seefrachtbrief)
  • Bescheinigung des beauftragten Spediteurs
  • Tracking-and-Tracing-Protokoll, das den Versand bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist.

Wichtig: Elektronische Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden. Ein Ausdruck reicht nicht aus. Die Aufbewahrung hat grundsätzlich im Inland zu erfolgen. Bei elektronischer Aufbewahrung mit vollem Datenzugriff ist auch eine Aufbewahrung im EU-Ausland möglich, was dem Finanzamt mitzuteilen ist.

Bewahren Sie neben den Rechnungen auch alle relevanten Belege wie Empfangsbestätigungen und Frachtpapiere auf, um im Bedarfsfall einen lückenlosen Nachweis führen zu können.

Welche Folgen haben falsche oder fehlende Angaben auf Auslandsrechnungen?

Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben auf Ihrer Ausgangsrechnung in das EU-Ausland oder in ein Drittland können schwerwiegende Folgen haben. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann beispielsweise die Steuerbefreiung (§ 6a UStG) versagt werden, wenn Sie keine oder eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsempfängers angeben. In diesem Fall müssten Sie die Umsatzsteuer selbst entrichten.

Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG müssen vollständig und richtig sein – dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch des Leistungsempfängers),
  • Rechnungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistung.

Bei geringfügigen Fehlern sind die Konsequenzen weniger drastisch: Haben Sie z. B. versehentlich eine innergemeinschaftliche Lieferung als innergemeinschaftliche Leistung gemeldet, wird das Bundeszentralamt für Steuern Sie in der Regel lediglich auffordern, für den betroffenen Meldezeitraum eine berichtigte Zusammenfassende Meldung abzugeben.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass alle Angaben auf Ihren Rechnungen korrekt sind und dass Sie insbesondere bei grenzüberschreitenden Umsätzen die steuerlichen Anforderungen des jeweiligen Landes beachten.

Fazit: Auslandsrechnungen stellen ist nicht schwer

Rechnungen ins EU-Ausland oder ins Nicht-EU-Ausland zu stellen, birgt zwar einige Tücken, ist aber grundsätzlich nicht schwierig: Wenn Sie Lieferungen oder Leistungen an Unternehmen (B2B) ins Ausland fakturieren, ist der Betrag im Land des Leistungsempfängers steuerbar, d.h. Sie stellen die Rechnung ohne Umsatzsteuer. Wenn Sie Rechnungen an ausländische Privatkunden stellen, ist der Betrag im Inland steuerbar, d.h. Sie stellen die Rechnung mit Umsatzsteuer. Bei Geschäften mit dem EU-Ausland gilt das Reverse-Charge-Verfahren und Sie müssen nachweisen, dass die Ware auch beim Empfänger angekommen ist. Eine gute Rechnungssoftware erleichtert Ihnen die Rechnungsstellung an ausländische Kunden.

Versteckte ERP-Kosten: Worauf KMU bei der Systemeinführung achten sollten
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Versteckte ERP-Kosten: Worauf KMU bei der Systemeinführung achten sollten

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) setzen ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) ein, um ihre Prozesse effizienter zu gestalten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Vorteile eines gut implementierten ERP-Systems sind unbestritten. Dennoch bergen solche Projekte oft versteckte Kosten, die das Budget sprengen und den Erfolg gefährden können. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die häufigsten Kostenfallen und gibt KMU Tipps, wie sich diese vermeiden lassen.

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Bei der Planung eines ERP-Projekts haben KMU in der Regel die offensichtlichen Kosten im Blick: Lizenzgebühren, Hardwareanschaffungen und die grundlegende Implementierung. Doch oft sind es die versteckten Kosten, die das Budget erheblich belasten. Diese können sich über die gesamte Lebensdauer des Systems erstrecken und ein Vielfaches der ursprünglichen Investition ausmachen.

Versteckte ERP-Kosten durch Anpassungen und Individualisierungen

Eines der größten Kostenrisiken liegt in der Anpassung des ERP-Systems an die spezifischen Unternehmensprozesse. Viele KMU unterschätzen den Aufwand und die damit verbundenen Kosten, wenn Standardsoftware an individuelle Anforderungen angepasst werden soll. Jede zusätzliche Individualisierung erhöht nicht nur die Entwicklungskosten, sondern verlängert auch die Implementierungszeit.

Tipp: Prüfen Sie sorgfältig, welche Anpassungen wirklich notwendig sind. Häufig ist es kostengünstiger, bestehende Prozesse an die Standardfunktionen der Software anzupassen, anstatt umfangreiche Modifikationen vornehmen zu lassen.

Schulungen und Change Management

Ein häufig unterschätzter Kostenfaktor ist der Aufwand für Schulungen und Change Management. Die beste Software nützt wenig, wenn die Mitarbeitenden nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. ERP-Schulungen verursachen zwar Kosten, doch diese sind in der Regel überschaubar und zudem insbesondere bei komplexeren Systemen unverzichtbar.

Tipp: Planen Sie von Anfang an ein realistisches Budget für Schulungen ein. Ein solides Change Management unterstützt die Akzeptanz des neuen Systems und minimiert Produktivitätseinbußen während der Umstellung.

Datenmigration und Systemintegration

Die Übernahme bestehender Daten und die Integration des ERP-Systems mit anderen Softwarelösungen gestalten sich oft komplexer als erwartet. Fehlerhafte oder unstrukturierte Daten können den Migrationsprozess erheblich verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.

Tipp: Bereiten Sie Ihre Daten sorgfältig vor, bevor Sie mit der Migration beginnen. Prüfen Sie frühzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Systemen und stellen Sie sicher, dass genügend Ressourcen für die Integration eingeplant sind.

Zusätzliche ERP-Kosten durch Wartung und Support

Nach der Einführung eines ERP-Systems können laufende Gebühren für Wartung, Updates und Support anfallen. Diese versteckten ERP-Kosten werden in der initialen Budgetplanung oft unterschätzt, können aber je nach System und Vertrag beträchtlich sein.

Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des ERP-Anbieters nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die langfristigen Wartungs- und Supportkosten. Nehmen Sie das Supportmodell des ausgewählten Lösungsanbieters daher genau unter die Lupe.

Produktivitätseinbußen während der ERP-Einführung

In der Einführungsphase eines ERP-Systems sind temporäre Produktivitätseinbußen unvermeidlich. Mitarbeitende müssen sich an neue Prozesse gewöhnen, was zu Verzögerungen und Fehlern führen kann. Diese versteckten ERP-Kosten werden oft übersehen, können aber erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis haben.

Tipp: Planen Sie die Einführung sorgfältig und führen Sie diese gegebenenfalls schrittweise nach Abteilungen oder Modulen durch. Stellen Sie sicher, dass ausreichend geschultes Personal vorhanden ist, um bei Problemen zu unterstützen.

Unvorhergesehene technische Herausforderungen

Trotz gründlicher Planung können technische Probleme auftreten, die zusätzliche Ressourcen erfordern. Dazu zählen Kompatibilitätsprobleme mit bestehender Hardware, Performanceprobleme oder Sicherheitslücken.

Tipp: Führen Sie vor der vollständigen Einführung einen Pilottest durch. Planen Sie ein Budget für unvorhergesehene technische Herausforderungen ein und stellen Sie sicher, dass Ihr IT-Team oder externe Berater schnell reagieren können.

Fazit: Vorausschauende Planung als Schlüssel zum Erfolg

ERP-Projekte bieten KMU große Chancen, bergen aber auch finanzielle Risiken. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer vorausschauenden und realistischen Planung, die alle potenziellen Kostentreiber berücksichtigt.

Durch eine sorgfältige Analyse der Unternehmensprozesse, eine kritische Prüfung der Anpassungswünsche und eine realistische Einschätzung des Aufwands für das Change Management können viele versteckte Kosten vermieden oder zumindest reduziert werden.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Auswahl des geeigneten ERP-Systems und -Partners. Eine Lösung, die gut zu Ihren Geschäftsprozessen passt und wenig Anpassungen erfordert, kann langfristig Kosten sparen. Binden Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig in den Prozess ein, um die Akzeptanz zu fördern und Widerstände abzubauen.

Ein ERP-Projekt ist eine strategische Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Mit einem klaren Bewusstsein für mögliche Kostenfallen und einer sorgfältigen Planung können KMU die Vorteile eines ERP-Systems voll ausschöpfen – ohne von unerwarteten Kosten überrascht zu werden. Der Weg ist steinig, aber das Ziel – ein effizienteres und wettbewerbsfähigeres Unternehmen – ist die Mühe wert.

Meldepflicht für elektronische Kassen - das müssen Unternehmen wissen
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Meldepflicht für elektronische Kassen - das müssen Unternehmen wissen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen dem Finanzamt ihre elektronischen Kassensysteme melden. Diese Pflicht soll mehr Transparenz schaffen und Steuerbetrug verhindern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer von der Kassenmeldepflicht betroffen ist, welche Fristen gelten und wie die Meldung funktioniert.

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Warum gibt es die Meldepflicht für elektronische Kassen?

Eigentlich sollten Unternehmen bereits seit 2020 ihre elektronischen Kassensysteme melden. Da es jedoch lange kein geeignetes Verfahren gab, wurde die Pflicht ausgesetzt. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen die elektronische Kassen Anmeldung tatsächlich durchführen.

Die Finanzverwaltung nutzt die Daten, um ein zentrales Register aller Kassensysteme zu erstellen. Dieses Register ermöglicht es, Manipulationen zu erkennen und Steuerhinterziehung gezielt zu bekämpfen.

Wer muss seine Kassensysteme beim Finanzamt melden?

Die Meldepflicht für elektronische Kassen gilt für alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Dazu gehören:
✔ Einzelhändler
✔ Handwerksbetriebe
✔ Dienstleister

Ausnahmen von der Meldepflicht

Nicht alle Kassen unterliegen der Meldepflicht:
❌ Offene Ladenkassen (z. B. auf Wochenmärkten, in Buden oder Verkaufswagen) müssen nicht registriert werden.
❌ Unternehmen sind nicht verpflichtet, von einer offenen Ladenkasse auf eine elektronische Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) umzusteigen.

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Wichtige Fristen: Wann müssen Unternehmen ihre Kassen melden?

  • Bestehende Kassensysteme (vor dem 1. Juli 2025 angeschafft) Meldung bis spätestens 31. Juli 2025
  • Neue Kassensysteme (ab dem 1. Juli 2025 angeschafft) Meldung innerhalb eines Monats nach dem Kauf
  • Außerbetriebnahme eines Kassensystems (ab dem 1. Juli 2025) Meldung innerhalb eines Monats nach Stilllegung

Wie erfolgt die Meldung für elektronische Kassen ans Finanzamt?

Unternehmen können ihre elektronischen Kassensysteme melden über:

✔„Mein ELSTER“: Nutzung des Formulars „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“
Upload einer XML-Datei über „Mein ELSTER“
Direkte Datenübertragung über eine kompatible Kassensoftware mit ERiC-Schnittstelle

Wichtig: Eine Meldung per E-Mail oder Papierformular ist nicht zulässig.

Welche Informationen müssen Unternehmen zur Erfüllung der Kassenmeldepflicht übermitteln?

Bei der elektronischen Kassen Anmeldung müssen folgende Angaben übermittelt werden:

  • Name und Steuernummer des Unternehmens
  • Art des Kassensystems (z. B. Registrierkasse, Warenwirtschaftssystem)
  • Anzahl der verwendeten Kassensysteme
  • Seriennummer des Geräts
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme (falls zutreffend)

Alle elektronischen Kassensysteme einer Betriebsstätte müssen gemeinsam in einer Meldung erfasst werden, unabhängig davon, ob sie gekauft, gemietet oder geleast wurden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Meldepflicht für elektronische Kassen?

Unternehmen, die ihre Kassensysteme nicht beim Finanzamt melden, riskieren hohe Bußgelder. Die Finanzbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften und ahnden Verstöße konsequent.

Fazit: Jetzt handeln und Strafen vermeiden

Die Meldepflicht für elektronische Kassen ist für Unternehmen verbindlich. Wer seine elektronischen Kassensysteme fristgerecht beim Finanzamt meldet, vermeidet Strafen und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Details zur Kassenmeldepflicht finden Sie im offiziellen BMF-Schreiben vom Juni 2024.

Fertigungssoftware für kleine Unternehmen: Tipps zur Lösungsauswahl
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Fertigungssoftware für kleine Unternehmen: Tipps zur Lösungsauswahl

Materialengpässe, unklarer Fertigungsstatus, mangelnde Kostentransparenz: Durch den Einsatz einer professionellen Fertigungssoftware für KMU lassen sich solche Probleme in der Produktion lösen. Kleine Unternehmen mit geringerem Budget sollten die Auswahl und Einführung einer Software schrittweise angehen.

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Viele kleinere Fertigungsbetriebe nutzen selbst erstellte Excel-Auswertungen für die Produktionsplanung. Das funktioniert grundsätzlich, stößt aber an Grenzen, wenn steigende Umsatzerwartungen, neue Key-Kunden oder komplexere Produkte die Ablauforganisation überfordern. Zusätzlich droht wertvolles Wissen verloren zu gehen, wenn erfahrene Mitarbeitende in den Ruhestand treten. Spätestens dann benötigt das Unternehmen eine professionelle Produktionssoftware. Hier einige Tipps für die Auswahl einer geeigneten Lösung für kleine Unternehmen.

Lastenheft für optimale Fertigungssoftware erstellen

Zunächst sollte das Unternehmen die wesentlichen Problemfelder im Bereich der Fertigungssteuerung ermitteln. Oft ist unklar, was wann produziert werden soll. Benötigtes Material fehlt regelmäßig. Und bevor man einem Kunden Auskunft über den Auftragsstatus geben kann, muss man durch die Produktionshalle laufen. Kostentransparenz? Fehlanzeige!

Nun gilt es, die Ursachen der Probleme zu identifizieren und die produktionsrelevanten Geschäftsprozesse kritisch zu hinterfragen. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen in einem strukturierten Anforderungskatalog dokumentiert werden: dem Lastenheft.

Welche Punkte gehören ins Lastenheft?

  • Aktueller Ist-Zustand: Welche Probleme bestehen in der Produktion? Wo und warum laufen Prozesse nicht rund? Welche Schwachstellen entstehen durch unzureichende IT-Unterstützung?
  • Gewünschter Soll-Zustand: Welche Ziele verfolgt das Unternehmen mit der neuen Software? Beispiele: optimierte Produktionsplanung, besserer Überblick über Produktionsprozesse und Bestände, beschleunigter Fertigungsdurchlauf.
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten: Wer übernimmt welche Aufgaben im Projekt? Welcher Mitarbeiter trägt die Projektverantwortung? Wer ist Hauptansprechpartner für den Softwareanbieter?
  • Funktionelle Anforderungen: Welche Funktionen soll die Fertigungssoftware enthalten? Geht es primär um Materialbedarfsplanung und Bestandsführung oder auch um Produktionsplanung und Betriebsdatenerfassung (BDE)?
  • Nicht-funktionelle Anforderungen: Welche Schnittstellen zu bestehenden IT-Systemen sind erforderlich? Welche Anforderungen gibt es an Support und Wartung durch den Softwareanbieter?

Softwareanbieter in die Pflicht nehmen

Im nächsten Schritt müssen die ausgewählten Softwareanbieter und ihre Lösungen geprüft werden. Dazu erhalten die Anbieter das Lastenheft und erstellen auf dieser Basis ein Pflichtenheft. Darin definieren sie, wie die geforderten Funktionen mit ihren Softwaremodulen umgesetzt werden.

Zusätzlich sollte das Pflichtenheft klar darlegen, welche Ziele die Software erreicht und welche Funktionen sie nicht bietet. Häufig kombinieren Anbieter das Pflichtenheft bereits mit einem konkreten Angebot. Dies erleichtert den Vergleich verschiedener Softwarelösungen.

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Bei der Auswahl von Fertigungssoftware die Betriebsgröße berücksichtigen

Die weit verbreitete Annahme „Viel hilft viel“ trifft bei Produktionssoftware nicht immer zu. Umfangreiche PPS-Systeme (Produktionsplanungs- und -steuerungssysteme) können zwar alle Prozesse detailliert abbilden, sie neigen jedoch dazu, die Steuerung der Produktionsprozesse zu dominieren. Dadurch verlieren kleinere Fertigungsbetriebe oft die Flexibilität, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Zudem erfordert ein großes PPS-System häufig zusätzliches IT-Personal und verursacht hohe Beratungskosten.

Angesichts dieser Kosten stoßen kleine Produktionsbetriebe schnell an ihre finanziellen Grenzen. Oft wird nur ein Bruchteil der Funktionen tatsächlich genutzt, wodurch sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis verschlechtert.

Eine Fertigungssoftware für KMU sollte exakt auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten sein und die vorhandenen Ressourcen möglichst wenig belasten. Dies ist gewährleistet, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Fertigungssoftware erweitert das eingesetzte Warenwirtschaftssystem nur dort um produktionsspezifische Funktionen, wo es notwendig ist.
  • Das Unternehmen entscheidet, welche Funktionen es benötigt, und bezahlt nur für diese.
  • Die Produktionssoftware ist skalierbar. Steigende Anforderungen lassen die Lösung mitwachsen.

Fazit

Die richtige Fertigungssoftware kann Materialengpässe reduzieren, die Kostentransparenz verbessern und Produktionsprozesse effizienter gestalten. Entscheidend ist eine strukturierte Vorgehensweise bei der Auswahl und Einführung.

Verfahrensdokumentation nach GoBD: Was Unternehmen dazu wissen müssen
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Verfahrensdokumentation nach GoBD: Was Unternehmen dazu wissen müssen

Jedes Unternehmen in Deutschland, das steuerrelevante elektronische Dokumente aufbewahrt, muss eine Verfahrensdokumentation nach GoBD vorhalten. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen und zeigt auf, warum eine GoBD Verfahrensdokumentation unerlässlich ist.

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Was ist eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Die Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt die organisatorischen und technischen Abläufe der IT-gestützten Buchführung und digitalen Aufbewahrung. Sie dokumentiert detailliert, wie steuer- und handelsrechtlich relevante Informationen im Unternehmen entstehen, empfangen, verarbeitet und aufbewahrt werden. Für die Erstellung der Verfahrensdokumentation ist ausschließlich der Steuerpflichtige selbst verantwortlich.

Warum ist eine GoBD Verfahrensdokumentation wichtig?

Mit einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation weisen Unternehmen nach, dass ihre digitale Buchführung und Datenarchivierung den in den GoBD definierten Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen entspricht. Eine lückenlose Verfahrensdokumentation stellt sicher, dass die Buchführung und Belegablage insbesondere bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar und zeitnah prüfbar ist.

Welche Inhalte gehören in eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD enthält mindestens die folgenden Inhalte:

  • Allgemeine Beschreibung ⇒ Wie ist das Unternehmen organisiert? Welche Mitarbeiter sind für welche Aufgaben zuständig?
  • Anwenderdokumentation ⇒ Wie sind die IT- und DV-Systeme korrekt zu bedienen?
  • Technische Systemdokumentation ⇒ Welche Software, Hardware und Netzwerkinfrastrukturen werden genutzt? Wie interagieren die IT-Systeme?
  • Betriebsdokumentation ⇒ Wie werden Belege organisiert? Wie werden die Vorgaben der GoBD Richtlinien eingehalten?

Für jedes Datenverarbeitungssystem (DV–System) muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau und Ergebnisse des DV–Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Zu den DV-Systemen im Sinne der GoBD zählen sowohl das Hauptbuchhaltungssystem als auch Vor- und Nebensysteme wie Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierungssystem, Zeiterfassungssystem, Archivsystem und Dokumentenmanagementsystem (einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen).

Eine Beschreibung des Datensicherungsverfahrens und des internen Kontrollsystems ist ebenfalls Bestandteil der Verfahrensdokumentation nach GoBD.

GoBD – Was ist das?

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die vorschreibt, wie Unternehmen steuerrelevante Daten erfassen, verarbeiten und aufbewahren müssen. Die GoBD gelten für Unternehmen jeder Größe. Den Wortlaut finden Sie hier.

Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?

Ja, die Verfahrensdokumentation ist kein einmaliges Dokument. Sie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, wenn sich Prozesse, IT-Systeme oder die Unternehmensstruktur ändern. Eine veraltete Verfahrensdokumentation nach GoBD kann im Falle einer Betriebsprüfung zu Problemen führen.

Wie lange muss die Verfahrensdokumentation aufbewahrt werden?

Laut § 257 Abs. 1 HGB und § 147 Abs. 1 AO beträgt die Aufbewahrungspflicht für die Verfahrensdokumentation nach GoBD zehn Jahre. Diese Frist umfasst alle Versionen der Dokumentation, sodass jede Änderung nachvollziehbar bleibt.

Welche Folgen hat es, wenn keine Verfahrensdokumentation vorhanden ist?

Eine fehlende oder unzureichende Verfahrensdokumentation stellt einen formellen Mangel dar, führt aber nicht automatisch zu Sanktionen. Nach den GoBD (Rz. 155) gilt: Solange die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchführung nicht beeinträchtigt ist, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.

Ohne eine Verfahrensdokumentation besteht jedoch die Gefahr, dass die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifelt. Dies wiederum kann folgende Auswirkungen haben:

  • Schätzungen durch die Finanzverwaltung: Ist die Buchhaltung aufgrund fehlender Dokumentation nicht nachvollziehbar, kann die Finanzverwaltung Schätzungen vornehmen. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen.
  • Gefährdung der Nachvollziehbarkeit: Zwar führt eine fehlende Verfahrensdokumentation nicht automatisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs, jedoch kann es im Einzelfall schwieriger werden, steuerlich relevante Vorgänge nachzuweisen.
  • Verzögerungsgelder: In Ausnahmefällen kann die Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld verhängen, wenn angeforderte Unterlagen – wie z.B. eine Verfahrensdokumentation – nicht vorgelegt werden. Die Höhe des Verzögerungsgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und kann bis zu 250.000 Euro betragen.

Dabei ist zu beachten, dass die Auswirkungen stark vom Einzelfall abhängen. Besonders gravierend können die Folgen für bargeldintensive Unternehmen sein. Unternehmen sollten daher großen Wert darauf legen, eine sorgfältige und vollständige Verfahrensdokumentation zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, um Risiken zu minimieren.

Wie kann eine Verfahrensdokumentation erstellt werden?

Unternehmen können eine Verfahrensdokumentation nach GoBD intern erstellen oder externe Berater hinzuziehen. Im Internet gibt es kostenlose Vorlagen und Checklisten, die die Erstellung erleichtern. Auch Steuerberater und Unternehmensberater bieten Unterstützung bei der Umsetzung und Pflege der Verfahrensdokumentation nach GoBD an.

Welche Vorteile bringt eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Neben den steuerlichen Anforderungen bietet eine Verfahrensdokumentation nach GoBD auch unternehmensinterne Vorteile. Sie hilft bei Prozessänderungen, Migrationen und beim Onboarding neuer Mitarbeiter. Zudem erleichtert sie das Qualitäts- und Risikomanagement, da die Entwicklung von IT-Systemen nachvollziehbar bleibt. Eine gut strukturierte Verfahrensdokumentation ist somit nicht nur ein Instrument zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, sondern ein wertvolles Werkzeug für effizientes Unternehmensmanagement und kontinuierliche Verbesserung.

10 Gründe, warum ERP-Projekte scheitern
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10 Gründe, warum ERP-Projekte scheitern

Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen die Einführung einer Software für Enterprise Resource Planning (ERP) abbrechen oder aber mit dem Ergebnis später unzufrieden sind. Dabei sind es meist die gleichen vermeidbaren Fehler, die ERP-Projekte scheitern lassen. Dieser Beitrag listet sie auf und gibt Tipps zur Fehlervermeidung.

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Wozu brauchen Sie ein ERP-System? Diese Frage klingt banal, aber sie trifft den Kern des Problems, dessentwegen ERP-Projekte scheitern. Um die Frage zu beantworten, müssen Sie Ihre Prozesse und Anforderungen genauestens kennen, inklusive der Erwartungen der Endanwender und Führungskräfte. Und das ist erst der Anfang. Sie müssen minutiös planen, hervorragend kommunizieren, den richtigen Partner wählen und immer schön agil bleiben. Doch lesen Sie selbst: Hier sind zehn Gründe, warum ERP-Projekte scheitern können – und praxisnahe Tipps, wie Sie diese Hürden meistern können.

1. Unklare Zielsetzung lässt ERP-Projekte scheitern

Hier kommen wir direkt auf die Eingangsfrage zurück: das große „Warum“. Prozesse optimieren, wettbewerbsfähig bleiben, Kosten sparen – all diese oft gehörten Antworten sind viel zu abstrakt. Schauen Sie deshalb genau hin: Wo wird doppelte Arbeit getan, an welchen Stellen hakt es, wo sitzt der Schmerz? Möchten Sie den Einkauf und die Warenwirtschaft besser koordinieren? Den Angebots- und Auftragsprozess automatisieren? Bessere Forecasts erstellen, um Fehlentscheidungen zu minimieren? Wo immer es möglich ist, sollten Sie sogenannte SMARTe Ziele definieren: spezifisch, messbar, akzeptabel, realistisch, terminiert. Also beispielsweise: „Ich will die Durchlaufzeit von Angebots- und Auftragsprozessen in sechs Monaten um 20 Prozent senken.“ Rechnen Sie aus, welche Vorteile Ihnen das bringt und erstellen Sie ein Lastenheft.

2. Prozesse nicht richtig aufgenommen

Prozesse durchziehen Ihr gesamtes Unternehmen: Marketing und Kundenakquisition, Angebote und Aufträge, Einkauf und Verkauf, Personalwesen, Lager, Produktion, Logistik, Buchführung und Rechnungslegung, Entscheidungsfindung und Berichtswesen. Ein ERP-System wird im Idealfall die meisten Prozesse integrieren und abbilden. Dies ermöglicht eine höhere Arbeitseffizienz und Transparenz.

Damit das gelingt, müssen Sie Ihre Prozesse genau aufzeichnen und analysieren. Dazu benötigen Sie tiefe Einblicke in die einzelnen Funktionen. Aber einen Prozess, den Sie nicht kennen, können Sie auch nicht optimieren, geschweige denn in einer Software abbilden. Viele ERP-Projekte scheitern daran, dass diese grundlegende Arbeit nicht oder nur oberflächlich im Vorfeld geleistet wurde.

3. Die Verschwendungsarten nicht richtig identifiziert

Das Lean Management kennt innerhalb der Wertschöpfungskette Verschwendung in den folgenden Bereichen:

  • Transport – Produkte und Materialien werden unnötig hin- und herbewegt.
  • Bestände – Sie halten überflüssige Vorräte.
  • Bewegung – Ihre Mitarbeiter machen am Arbeitsplatz überflüssige Bewegungen oder legen unnötige Wege zurück.
  • Wartezeit – Ein Teilprozess kann nicht starten, weil der Vorläuferprozess nicht fertig ist.
  • Überproduktion – Sie stellen mehr Produkte und Leistungen her als benötigt werden.
  • Falsche Technologie/Prozesse – Im Lager oder in der Administration laufen Dinge zu kompliziert oder mit vorsintflutlichen Methoden ab.
  • Ausschuss/Nacharbeit – Die Qualität stimmt nicht; ein Teil Ihrer Arbeit muss später aussortiert oder mühsam korrigiert werden.

Jedes Unternehmen hat einen oder mehrere dieser Mängel. Die gute Nachricht ist: All diese Probleme lassen sich mit einem ERP-System in den Griff bekommen und beheben. Aber zuvor müssen Sie sie richtig identifizieren, notfalls gegen den Widerstand der Beschäftigten, die sich nicht gern bei Fehlern erwischen lassen.

4. Mangelnde Unterstützung durch die Führungsebene

Es ist extrem wichtig, dass die Geschäftsführung das ERP-Projekt unterstützt. Manche Führungskräfte machen sich über die Digitalisierung Illusionen; sie halten ein ERP-System für ein Allheilmittel. Andere wiederum zögern und fragen, wozu das gut sein soll, ob es nicht auch eine Nummer kleiner oder billiger geht, und überhaupt: Wir haben das immer schon so gemacht, never change a running system.

Egal, welche dicken Bretter Sie bohren müssen: Tun Sie es! Wenn Sie die ersten beiden Punkte beachtet, Prozessmängel erkannt, mögliche Verbesserungen identifiziert und ein Lastenheft erstellt haben, dann haben Sie gute Argumente. Informieren Sie Ihre Führungsebene genau über das, was möglich und nötig ist, und erklären Sie, wie ein ERP-System gerade die Unternehmensführung in ihren Entscheidungen unterstützt.

5. Kritik wird nicht gehört

Viele ERP-Projekte scheitern, weil eine Person oder ein kleiner Kreis das Projekt als ihr „Baby“ betrachten und sich nicht hineinreden lassen wollen. Doch jeder, vom Chef bis zum Pförtner, hat Einblicke in seinen Bereich und weiß genau, was gut funktioniert und was nicht. Profitieren Sie von diesem spezifischen Wissen! Kritik und Vorschläge verdienen Wertschätzung. So gewinnen Sie die Sympathie der Beteiligten für das ERP-Projekt.

6. Mangelnde Einbindung der Anwender ins ERP-Projekt

Es sind die Menschen in Ihrem Unternehmen, die mit der ERP-Software arbeiten werden. Diese Menschen müssen Sie frühzeitig mit ins Boot holen. Es gibt im Lean Management den Begriff „Gemba“. Das japanische Wort bedeutet sinngemäß: Gehen Sie zum Ort des Geschehens und sehen Sie selbst nach. Holen Sie sich aus allen Unternehmensfunktionen Input: Über welche Missstände klagen die Menschen, welche Entlastungen wünschen sie sich? Die Mitarbeitenden, die tagtäglich mit Doppelarbeit und fehleranfälligen Prozessen kämpfen, sind Ihre wertvollste Informationsquelle: Lassen Sie sich alles genau schildern und werben Sie für die Software, die den Betroffenen letztlich Erleichterung bringen soll.

In der Implementierungsphase werden Ihnen diese Mitarbeitenden abermals wertvolles Feedback geben, um Feineinstellungen an der ERP-Lösung vorzunehmen und maximalen Gewinn herauszuholen.

7. Anforderungen der Zukunft nicht berücksichtigt

Um das Scheitern Ihres ERP-Projekts zu vermeiden, sollten Sie auch einen Blick in die Zukunft werfen. Werden Sie in absehbarer Zeit eine Auslandsniederlassung eröffnen? Dann benötigen Sie eine mehrsprachige Lösung. Werden Sie einen Konkurrenten übernehmen? Dann müssen Sie in der Software mehrere Gesellschaften abbilden können. Werden Sie die Art Ihrer Produkte oder Geschäftsmodelle ändern? Werden Sie wachsen? Dann muss Ihre ERP-Software horizontal und vertikal skalierbar sein. Achten Sie darauf, dass Ihr ERP-Projekt nicht nur das Heute berücksichtigt.

8. Auswahl des falschen Softwareanbieters

Der Markt für ERP-Software ist unübersichtlich. Manche Anbieter, insbesondere die jungen und unerfahrenen, aber mitunter besonders preisgünstigen, versprechen mehr, als sie halten können. Suchen Sie deshalb einen ERP-Anbieter, der bereits erfolgreich mit anderen, vergleichbaren Unternehmen Ihrer Branche zusammengearbeitet hat. Fragen Sie nach Referenzkunden.

Ihr ERP-Anbieter soll langfristig Ihr Partner sein. Davon hängt ein Gutteil Ihres Geschäftserfolgs ab. Kann er die Software für Sie konfigurieren, Ihre Mitarbeiter schulen und Ihre Anforderungen langfristig abdecken? Bietet er alle Module an, die Sie benötigen? Wie ist der Service für Bestandskunden? Können Schnittstellen für die Integration in Ihre bestehende Softwarelandschaft programmiert werden?

9. Fehlplanung beim Kosten- und Zeitrahmen des ERP-Projekts

Häufig werden Budgets und Zeitrahmen festgelegt, bevor überhaupt feststeht, welche Leistungen erbracht werden sollen. Deshalb eilt ERP-Projekten häufig der Ruf voraus, den Kosten- und Zeitrahmen regelmäßig zu sprengen.

Haben Sie jedoch einen genauen Überblick über Ihre Anforderungen, Prozesse und Prioritäten, sollten Sie mit einem erfahrenen Softwareanbieter einen realistischen Zeitplan für die Einführung Ihrer neuen Software erarbeiten. So erhalten Sie bereits im Vorfeld eine ziemlich genaue Vorstellung von den Kosten. Damit bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart.

10. Mangelnde Agilität bei der ERP-Einführung

Bei einer komplexen Softwareeinführung ist der Projektplan nicht in Stein gemeißelt. Im Rahmen der Einführung tauchen oft Herausforderungen oder neue Anforderungen auf. Für manche davon müssen Sie gemeinsam mit dem Serviceteam Ihres Softwareanbieters eine Lösung finden. Solche Situationen sind ganz normal.

Gehen Sie deshalb agil an die Softwareeinführung heran: Immer ein Prozess, immer ein Modul nach dem anderen – immer nach dem Motto „Plan-Do-Check-Act”. So können Sie die Funktionalitäten bei der Implementierung optimal justieren und aufeinander abstimmen.

Wichtig ist, dass Sie klare Prioritäten bei den Anforderungen setzen. Nachdem Sie die Must-haves abgearbeitet haben, kommen die weniger wichtigen Punkte an die Reihe.

Fazit

Im Wesentlichen scheitern viele ERP-Projekte an drei Faktoren: Planungsmängel, Kommunikationsmängel und die falsche Wahl des Softwareanbieters. Holen Sie daher alle Beteiligten mit ins Boot, zeichnen Sie Prozesse und Anforderungen genau auf und definieren und priorisieren Sie Ihre Ziele. Wählen Sie außerdem einen Softwareanbieter, der über die nötige Erfahrung verfügt und eine skalierbare ERP-Lösung bietet. Dann kann nichts mehr schiefgehen.

GoBD und Archivierung: Warum digitales Dokumentenmanagement so wichtig ist
ERP & Finance

GoBD und Archivierung: Warum digitales Dokumentenmanagement so wichtig ist

Jedes Unternehmen muss steuerlich relevante Belege fürs Finanzamt aufbewahren. Die Herausforderung besteht darin, die wachsende Zahl von digitalen Dokumenten so zu archivieren, wie die GoBD es vorschreiben: im Originalformat und unveränderbar. Ohne elektronisches Dokumentenmanagement lässt sich diese Anforderung kaum erfüllen.

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Ein erheblicher Teil der geschäftlichen Korrespondenz vollzieht sich mittlerweile in digitaler Form – Tendenz: steigend. Dabei entstehen laufend steuerlich relevante Belege. Um diese effizient gemäß den GoBD aufzubewahren, benötigen Unternehmen digitales Dokumentenmanagement – oder genauer: ein Dokumentenmanagementsystem (DMS).

Elektronische Steuerbelege müssen digital aufbewahrt werden

Immer mehr Unternehmen erstellen und erhalten beispielsweise elektronische Rechnungen, die im Originalformat zu archivieren sind. Es reicht nicht aus, das digitale Dokument auf Papier auszudrucken und abzuheften.

Aber auch Unternehmen, die die Rechnungsdaten in ihren internen Systemen digital erfassen, verhalten sich keineswegs automatisch GoBD-konform. Häufig werden steuerlich relevante elektronische Dokumente nämlich auf den Firmenrechnern lediglich in einer herkömmlichen Ordnerstruktur als Word-, Excel- oder einfache PDF-Dateien ablegt. Diese Vorgehensweise ist zwar prinzipiell zulässig, doch müssen bei einer Ablage im Dateisystem zusätzliche Maßnahmen zum Zugriffsschutz und zur Unveränderbarkeit der Daten ergriffen und dokumentiert werden. Dies dürfte in der Praxis eher selten der Fall sein, denn der Aufwand dafür ist hoch.

In vielen Fällen haben die Firmen zudem keine schriftliche Verfahrensdokumentationen für die Rechnungsbearbeitung und -archivierung, obwohl die GoBD dies ausdrücklich verlangen. Bei der nächsten Betriebsprüfung könnte das für die Steuerpflichtigen zum Problem werden.

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Dokumentenmanagement erleichtert revisionssichere Archivierung

Wer seine digitalen Steuerbelege mit möglichst geringem Aufwand GoBD-konform archivieren möchte, setzt am besten ein spezielles System für das Dokumentenmanagement (DMS) ein.

Ein in die Workflows der ERP-Software integriertes DMS schafft die technischen Voraussetzungen für eine revisionssichere Archivierung im Sinne der GoBD, der Abgabenordnung (AO) und des Handelsgesetzbuchs (HGB):

  • Elektronische Ausgangsrechnungen werden beim Versand automatisch mit einem Index versehen (zum Beispiel: Belegnummer, Zuordnung zu Stammdaten, Dokumentenart) und im Archiv gespeichert. Auch andere originär elektronische oder digitalisierte (gescannte) Belege, etwa Eingangsrechnungen, werden vom DMS indexiert und in einer definierten Struktur archiviert.
  • Das System protokolliert sämtliche Änderungen und Dokumentenversionen – das ursprüngliche Dokument bleibt im Original erhalten. Damit erfüllen die Benutzer die Vorgaben der GoBD zur Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit.
  • Ein differenziertes Berechtigungssystem verhindert darüber hinaus, dass Unbefugte auf das digitale Archiv zugreifen. Dies trägt dazu bei, die Integrität und Authentizität der Inhalte zu schützen.

GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagementsysteme

Leitfaden elektronische Archivierung und GoBD

Einsatz eines DMS kann Betriebsprüfung beschleunigen

Ein digitales Dokumentenmanagement erleichtert nicht nur die rechtskonforme Belegarchivierung, sondern auch die Bereitstellung von Daten bei einer Betriebsprüfung. Anstatt sich mühsam durch Berge von Papierakten zu wühlen, greift der Prüfer direkt im DMS auf die steuerlich relevanten Informationen zu. Welche Bereiche des Archivsystems der Amtsträger dabei einsehen darf, legt der Steuerpflichtige durch entsprechende Einstellungen selbst fest. In Verbindung mit einer Verfahrensdokumentation, aus der hervorgeht, wie das Unternehmen die Ordnungsvorschriften der GoBD umsetzt, lässt sich das Prozedere bei Betriebsprüfungen mithilfe eines Dokumentenmanagement-Systems somit verkürzen.

Bedeutung von digitalem Dokumentenmanagement wird zunehmen

Für den Einsatz eines DMS spricht des Weiteren, dass die Digitalisierung in den kommenden Jahren immer mehr Geschäftsprozesse betreffen wird. Dadurch wird auch der Anteil der Belege, die ausschließlich in elektronischer Form vorliegen, weiter steigen. Wer da den Überblick behalten und seine Daten zugleich gemäß den rechtlichen Vorgaben verwalten und archivieren will, benötigt ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem.

Ein DMS hält den Benutzern durch automatisierte Archivierungsprozesse den Rücken frei und erhöht die Effizienz. Dadurch haben Management und Buchhaltung mehr Zeit, sich mit den inhaltlichen und organisatorischen Aspekten ihrer Buchführung zu befassen. Und das ist auch notwendig, denn für die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung ist auch nach den GoBD keine Software, sondern weiterhin allein der Steuerpflichtige verantwortlich.

ERP-Schulung: Wie Ihr Unternehmen optimal davon profitiert
ERP & Finance

ERP-Schulung: Wie Ihr Unternehmen optimal davon profitiert

Viele Firmen nutzen im Alltag nur einen Bruchteil der Funktionen ihrer ERP-Software. Damit verschenken sie wertvolle Effizienzpotenziale. Eine ERP-Schulung im Unternehmen kann dies ändern. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

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Das ERP-System wurde erfolgreich installiert und läuft – Projekt abgeschlossen? Nicht ganz, ein zentraler Schritt fehlt noch: die ERP-Schulung. Denn ohne eine optimale Nutzung bleibt das Potenzial einer Software für Enterprise Resource Planning (ERP) in den Startlöchern stecken. Im Folgenden erläutern wir, wie Ihre Anwender die nötigen Kenntnisse erlernen, um die ERP-Software gewinnbringend für Ihr Unternehmen einzusetzen. Wir starten mit der wahrscheinlich wichtigsten Frage für Sie.

Warum ist eine ERP-Schulung für Ihr Unternehmen sinnvoll?

Sie wünschen sich Mitarbeiter, die ihre Aufgaben mithilfe digitaler Lösungen effizient erledigen und sich dabei wohlfühlen – auch weil Sie wissen, wie viel es kostet, wenn dies nicht der Fall ist. Schließlich steht und fällt der Erfolg einer Software mit den bedienerischen Fähigkeiten der Anwender. Das gilt im Besonderen für ein ERP-System, mit dem man wichtige geschäftliche Prozesse im Unternehmen steuert – von der Finanzbuchhaltung über die Warenwirtschaft bis zur Produktion.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Falls der Fach- und Arbeitskräftemangel im Mittelstand Sie bisher noch nicht belastet – schon bald könnte es auch Ihren Betrieb treffen. Umso wichtiger ist es, die Automatisierung von Geschäftsprozessen mithilfe digitaler Systeme voranzutreiben. Und das macht die Ausbildung und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter im Bereich ERP-Systeme zu einem zentralen Baustein Ihres Unternehmenserfolgs.

  • Durch eine erfolgreiche ERP-Einführung verbessern und beschleunigen Sie zahlreiche Prozesse, etwa die Auftragsabwicklung.
  • Je effektiver Ihre Anwender die ERP-Software einsetzen, desto größer ist der Effizienzsteigerungseffekt für Ihr Unternehmen.
  • Von einer ERP-Schulung profitieren dabei indirekt alle Beschäftigten, weil die Teilnehmer ihr neues Know-how weitergeben können.
  • Darüber hinaus steigert der Unternehmenserfolg Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, was Ihnen im Wettbewerb um Fachkräfte zugutekommt.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Eine frühzeitige ERP-Schulung im Unternehmen kann dazu beitragen, eventuelle Ängste und Vorbehalte gegenüber der ERP-Software zu verringern. Doch es gibt noch weitere Vorteile, von denen Ihre Mitarbeiter bei einer Weiterbildung in Sachen ERP profitieren:

  • Die neu erlernten Fähigkeiten verbessern das Qualifikationsprofil und steigern das Selbstvertrauen.
  • Durch eine effektivere Nutzung des ERP-Systems gewinnen die Anwender im Arbeitsalltag Zeit, weil Routinearbeiten durch automatisierte Prozesse ersetzt werden.
  • Außerdem stärkt eine gemeinsame ERP-Schulung das Wir-Gefühl in den Fachabteilungen.

Was müssen Sie vor, während und nach einer ERP-Schulung beachten?

Eine ERP-Schulung nützt Ihrem Unternehmen, wie oben dargelegt, in mehrfacher Hinsicht. Damit die Weiterbildung ein voller Erfolg wird, sollten Sie frühzeitig die folgenden Fragen beantworten:

  • Wer führt die ERP-Schulung Ihrer Anwender durch?
  • Wo und wie soll das ERP-Seminar stattfinden?
  • Wie können Sie die Durchführung einer ERP-Schulung noch effektiver gestalten?
  • Was ist bei der Nachbereitung einer ERP-Schulung zu beachten?

Wer übernimmt die Schulung Ihrer ERP-Anwender?

Es ist eine Grundsatzentscheidung: Wollen Sie Ihre Anwender über Key-User oder durch externe Experten schulen lassen? Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile.

ERP-Weiterbildung über Key-User innerhalb Ihres Unternehmens

Wie funktioniert die ERP-Schulung Ihrer Anwender mithilfe von Key-Usern? Die Antwort: in zwei Schritten. Als erstes erfolgt die Weiterbildung der Key-User. Dies geschieht bereits während der Einführung der ERP-Software, damit die Key-User den gesamten Prozess besser einschätzen können. Im Anschluss an die Implementierung sollen die gewonnenen Erkenntnisse dann an Ihre Anwender im Unternehmen weitergegeben werden.

Vorteile:

  • Niedrigere Kosten für die ERP-Schulung
  • Eine größere Nähe zwischen Key-Usern und Anwendern
  • Weniger „Widerstand“ bei den Anwendern

Nachteile:

  • Arbeitsaufwand für Ihre Key-User
  • Möglicherweise unzureichende Expertise bei den Key-Usern – vor allem im Vergleich zu externen Experten

ERP-Schulung durch einen externen Experten

Neben der geringeren zeitlichen Belastung der Beschäftigten (Key-User) sprechen die folgenden Vorteile dafür, bei der ERP-Schulung auf einen externen Experten zu setzen:

  • Umfangreiches Fachwissen des Dozenten
  • Anwendung bewährter Lernmethoden, damit Einsteiger in die ERP-Software möglichst effektiv die Inhalte vermittelt bekommen
  • Erfahrung im Umgang mit Problemen bei der Vermittlung von Inhalten
  • Eröffnung neuer Perspektiven durch den Blick von außen

Dabei gilt: Je intensiver vorab der Austausch mit dem ERP-Anbieter ist, desto mehr profitieren Ihr Unternehmen und Ihre Teilnehmer von der ERP-Schulung. So kann im Vorwege bereits eine Analyse der zu schulenden Gruppe stattfinden. Auf diese Weise können die Teilnehmer, basierend auf Ihren Kompetenzen, verschiedenen Lernteams zugeordnet und die Hilfestellungen an die individuellen Bedürfnisse der Anwender angepasst werden. Außerdem können bereits vorhandene unternehmensspezifische Problemsituationen angesprochen und die ERP-Schulung gezielt darauf ausgerichtet werden. Je näher die ERP-Schulung an den jeweiligen Anwendern und deren Praxis anknüpft, desto erfolgsversprechender ist das ERP-Training.

Wo und wie soll die Schulung stattfinden?

Doch es ist nicht nur entscheidend, wer Ihre Anwender schult, sondern auch wo und wie. Wollen Sie die ERP-Schulung lieber in Präsenz im Unternehmen, beim Hersteller oder digital stattfinden lassen? Wünschen Sie eine Gruppenschulung oder eine Einzelbetreuung? Die passende Lösung hängt hier stark von Ihrem Unternehmen und den verfügbaren Rahmenbedingungen ab: Handelt es sich zum Beispiel um die Einarbeitung in eine neues ERP-System oder lediglich in die neue Version einer bereits genutzten ERP-Software?

Gerade zu Beginn bietet sich für die Vermittlung der Grundlagen eine Gruppenschulung an, zum Beispiel vor Ort beim Hersteller der ERP-Software. Im Idealfall ist die Gruppe nicht größer als 15 Personen, damit auf einzelne Fragen von Anwendern optimal eingegangen werden kann. Im Anschluss an die zentrale Einführung eignet sich dann eine digitale Einzelbetreuung in Form von Online-Schulungen gut zur Vertiefung. Dabei lassen sich individuelle Fragen beantworten und Probleme gezielt lösen.

Wie können Sie die Durchführung einer ERP-Schulung noch effektiver gestalten?

Neben dem Ort ist auch die Art der ERP-Schulung von Bedeutung. Welche Unterlagen und technischen Hilfsmittel werden benötigt? Können diese ausreichend bereitgestellt werden? Soll die ERP-Schulung häppchenweise in den Alltag der Anwender integriert werden oder bevorzugen Sie Ganztagesveranstaltungen? Wichtig ist hier immer, dass Sie eine Überforderung Ihrer Anwender vermeiden und immer wieder auf einen hohen Praxisbezug der ERP-Schulung achten. Da hat es Vorteile die ERP-Schulung auf digitalem Weg in den Alltag Ihrer Teilnehmer zu integrieren. Nur so bleiben Ihre Anwender auch motiviert bei der Sache. Eine Schlüsselrolle für den Erfolg der ERP-Schulung hat dabei auch die Nachbereitung.

Was ist bei der Nachbereitung zu beachten?

Oft wird unterschätzt, wie wichtig die Nachbereitung für eine erfolgreiche Schulung ist – und wie viel Zeit Sie hier besser vorab einplanen. Wir klären Sie gerne auf.

Wieviel Zeit können die Teilnehmer der ERP-Weiterbildung in die Nachbereitungszeit investieren?

Eine ERP-Schulung kostet viel Konzentration und braucht daher vor allem auch Zeit, um die nötigen Kompetenzen zu erlernen und zu festigen. Das gilt allerdings nicht nur für den ERP-Kurs selbst, sondern insbesondere für eine erfolgreiche Nacharbeitung und Verinnerlichung der Kompetenzen. So sollten Sie ungefähr dreimal so viel Zeit für die Nachbereitung einplanen, wie für die ERP-Schulung selbst, damit die Lerninhalte auch wirklich auf höchstem Niveau umgesetzt werden können. Nur, wenn Sie Ihren Anwendern auch den nötigen Raum geben, werden Sie von einer ERP-Schulung auch wirklich optimal profitieren können.

Was bei der Nachbereitung des ERP-Kurses nicht fehlen sollte

Neben der einzuplanenden Zeit für die Nachbereitung sollten Sie auch Wert darauflegen, dass die Teilnehmer der ERP-Schulung die Unterlagen der Weiterbildung gezielt an Ihr Unternehmen anpassen, umso zukünftigen Mitarbeitern einen optimalen Einstieg in die ERP-Software zu ermöglichen. Wichtig ist hier dann vor allem auch, dass der Zugriff auf dieses Nachschlagewerk für alle Anwender jederzeit möglich ist. So können auftretende Probleme noch schneller gelöst werden. Mit diesen Gedanken im Hinterkopf sind Sie optimal für die ERP-Schulung in Ihrem Unternehmen gerüstet.

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