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DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz
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DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz

Der Einsatz von DMS-Software verbessert nicht nur das Dokumentenmanagement, sondern erleichtert auch die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten sollten.

5 Min. Lesezeit

Sicherheit im Umgang mit Daten ist ein Wunsch, den jeder hegt. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) kann den Datenschutz und die Datensicherheit in Unternehmen erheblich unterstützen – vorausgesetzt, es wird korrekt verwendet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein DMS für den Datenschutz bietet und wie Sie DMS-Software optimal einsetzen.

Anforderungen an Datensicherheit und Compliance stark gestiegen

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde 2019 das Datenschutzrecht europaweit verschärft. Vor allem stärkt die DSGVO die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten. Kunden, Mitarbeiter, Interessenten, Lieferanten – sie alle sind „Betroffene“ im Sinne des Datenschutzes. Besonders schutzwürdig sind Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, Religion, Bonität, Vorstrafen und politische Meinung von Personen.

Die GoBD wiederum stellen hohe Anforderungen an den Umgang mit steuerrelevanten Belegen und Daten. Rechtssichere Archivierung bedeutet, dass Belege unverlierbar, unveränderbar und nachvollziehbar, das heißt mit Bezug zum Geschäftsvorfall, aufbewahrt werden müssen. Diese Anforderungen und die entsprechende Verfahrensdokumentation können nur mit einem Dokumentenmanagementsystem erfüllt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren Bußgelder und rechtliche Nachteile. Die gute Nachricht: Moderne DMS-Software macht es Unternehmen leicht, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Wie DMS-Software Datenschutz und Compliance unterstützt

Welche Compliance-Anforderungen kann ein Dokumentenmanagementsystem besonders gut unterstützen? Diese Frage wird im folgenden Abschnitt beantwortet.

DSGVO besser einhalten mit DMS-Software

Die folgende Tabelle zeigt, welche Datenschutzrisiken Sie eingehen, wenn Sie auf ein DMS verzichten. Sie erfahren, welche Anforderungen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt und wie ein DMS Ihnen die Einhaltung erleichtert. In einer dritten Spalte sehen Sie, ob und wie Sie die jeweilige Anforderung auch ohne DMS erfüllen können.

DSGVO-Vorgabe

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Informationen sind mit der Einwilligung des Betroffenen verlinkt

Ablage von Informationen und Einwilligung in demselben (realen oder digitalen) Ordner

Zweckbindung

Informationen sind mit dem Geschäftsvorfall verlinkt

Bezug zum Geschäftsvorfall durch Aktenplan und Register

Auskunftsrecht und Recht auf Vergessenwerden

Daten lassen sich per Suchfunktion systemweit extrahieren und an den Betroffenen liefern bzw. nachweislich löschen

Manuelle Suche durch Dateisystem oder in der Aktenablage, keine Garantie auf Vollständigkeit

Speicherbegrenzung

Wenn der Verarbeitungszweck wegfällt, können personenbezogene Daten entweder anonymisiert oder gelöscht werden

Anonymisierung ist oft nicht möglich, die Vernichtung bzw. das Löschen nur nach aufwändiger manueller Suche, oft unvollständig

Integrität und Vertraulichkeit

Zugriffsbeschränkungen, Zugriffsebenen und Schutz vor Weitergabe lassen sich einstellen, jeder Zugriff wird dokumentiert, redundante Speicherung schützt vor Verlust oder Beschädigung

Bei Papierakten unmöglich zu gewährleisten, bei Dateisystemen schwierig und unvollständig machbar

GoBD besser einhalten mit DMS-Software

Eine ähnliche Betrachtung zeigt, wie DMS-Software auch die GoBD-Compliance Ihrer Buchführung auf ein neues Niveau heben kann.

GoBD-Anforderung

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Unverlierbarkeit

Durch redundante Speicherung und Zugriffssteuerung bzw. Lösch-Schutz sind Belege unverlierbar

Versehentliche Löschung, Beschädigung oder Untergang lassen sich nie ganz ausschließen

Unveränderbarkeit

Belege bleiben im Originalzustand erhalten. Jede Weiterverarbeitung erzeugt eine neue Version

In Dateisystem mit Versionshistorie möglich, bei Papierbelegen unmöglich einzuhalten

Nachvollziehbarkeit

Verlinkung mit Geschäftsvorfall und Verfahrensdokumentation durch integrierte, automatische Protokollierung der Zugriffe und Verarbeitung

Aktenplan und/oder gemeinsame Ablage zusammengehöriger Dokumente

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Sechs Tipps für den Einsatz eines DMS

Eine DMS-Software allein kann den Datenschutz nicht garantieren. Die DSGVO verlangt daher geeignete „technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs). Ein für den Unternehmenseinsatz geeignetes DMS erfüllt die technischen Anforderungen. Die organisatorischen Maßnahmen müssen jedoch von Ihnen selbst umgesetzt werden. Unsere Tipps unterstützen Sie dabei.

1. Geeignete DMS-Software verwenden

Dokumentenmanagementsysteme gibt es wie Sand am Meer – doch welches passt zu Ihrem Unternehmen? Unser Tipp: Setzen Sie auf ein DMS, das in der EU hergestellt wird. Hierauf ist besonders bei Cloud-Lösungen zu achten. Denn sobald Ihre Daten über den Atlantik wandern, ist eine GoBD- und DSGVO-konforme Archivierung nicht mehr gewährleistet. Grund dafür ist, dass US-Behörden per Gesetz Zugriff auf sämtliche in den USA gehosteten Daten erhalten können.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Dokumente im DMS verschlüsselt gespeichert werden. Die Software sollte alle Dokumentenvorgänge automatisch protokollieren. So bleiben Änderungen nachvollziehbar, Versionen wiederherstellbar und die Datenintegrität jederzeit gesichert.

Optimal ist ein Dokumentenmanagementsystem, das sich nahtlos in Ihre bestehenden Geschäftsanwendungen – idealerweise Ihr ERP-System – integriert. Auf diese Weise vermeiden Sie Datensilos, arbeiten durchgängig über Prozesse hinweg und steigern Ihre Effizienz. Zudem sollte Ihr DMS alle Funktionen bieten, die Sie benötigen, um die folgenden Empfehlungen umzusetzen.

2. Daten richtig klassifizieren und verschlagworten

Betroffene können jederzeit die Herausgabe oder Löschung ihrer Daten verlangen. In einem DMS können Sie jedes personenbezogene Dokument mit dem Namen der betroffenen Person verschlagworten. Oder Sie stellen einen Bezug zu seinen Stammdaten her, wenn die DMS-Software mit dem Kontaktmanagement integriert ist. Auch der Bezug zu Geschäftsvorfällen, Zweckbindungen und Einwilligungen kann auf diese Weise hergestellt werden.

Bei der Klassifizierung von Daten geht es um verschiedene Schutzstufen. Wie bereits erwähnt, sind einige Informationen besonders schutzwürdig. Andere wiederum unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. Mit DMS-Software lassen sich Dokumente klassifizieren, so dass bestimmte Zugriffsprofile oder Verfallsdaten auf sie angewendet werden können, ohne dass sie einzeln angefasst werden müssen.

3. Berechtigungen richtig einstellen

Vertraulichkeit und Integrität sind wichtige Aspekte im Datenschutzrecht: Niemand darf unbefugt personenbezogene Daten einsehen, weitergeben, verändern oder löschen können.

Das bedeutet:

  • Mitarbeitende erhalten so viel Zugriff wie nötig und so wenig wie möglich. Auch die Suchfunktion der DMS-Software soll ihnen keine Dokumente anzeigen, die sie nichts angehen.
  • Auch zeitlich ist der Zugriff auf das geschäftlich Notwendige beschränkt.
  • Die Zugriffsebenen, d.h. Lesezugriff, Zugriff zum Bearbeiten, Zugriff zum Herunterladen und/oder zur Weitergabe von Dokumenten und Informationen, sollten ebenfalls minimiert werden.

Damit nicht für jeden Mitarbeiter ein eigenes Zugriffsprofil erstellt werden muss, sollten Profile für Benutzergruppen erstellt werden. Beispielsweise benötigt die Personalsachbearbeiterin einen Schreibzugriff auf die Personalstammdaten, für den Auszubildenden reicht aber ein Lesezugriff auf ausgewählte Bereiche. Und dieser Zugriff sollte erlöschen, sobald der Auszubildende in eine andere Abteilung wechselt.

4. Datenschutzkonzept für DMS-Einsatz erstellen

Gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten sollten Sie ein Konzept zur Gewährleistung der Datensicherheit erarbeiten. Ein solches Konzept sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Unbefugten Zugriff auf sensible Daten verhindern
  • Verhindern, dass Daten zur Unzeit gelöscht oder verändert werden
  • Sicherstellen, dass Daten anonymisiert oder gelöscht werden, wenn der Verarbeitungszweck wegfällt – nicht jedoch bei Dokumenten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen
  • Rechtzeitige Löschung im DMS nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicherstellen
  • Verschlüsselung und Integritätsschutz sicherstellen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung für besonders schutzwürdige Daten vornehmen
  • Protokollierung und Versionierung in die Verfahrensdokumentation integrieren
  • Prozesse rund um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten definieren und ebenfalls in die Verfahrensdokumentation aufnehmen

5. Ersetzendes Scannen und Belegarchivierung

Papierdokumente wie Rechnungen, Verträge und Quittungen sind nach wie vor wichtig. Um sie zu sichern und für die digitale Verarbeitung verfügbar zu machen, werden sie gescannt. Das gescannte Dokument ersetzt dann das Original und wird im Dokumentenmanagementsystem (DMS) archiviert.

Moderne DMS-Software bietet speziell für Eingangsrechnungen umfassende Unterstützung bei der GoBD-Compliance. Dazu gehören der Schutz vor unbeabsichtigtem Löschen sowie die revisionssichere Archivierung der Belege. Häufig beinhaltet die Software auch ein spezielles Berechtigungsprofil für den Zugriff durch die Finanzbehörden.

6. Dokumentenbasierte Prozesse definieren

Einige DMS bieten die Möglichkeit, dokumentenbasierte Prozesse zu definieren. Diese Prozesse ermöglichen es Ihnen, bestimmte Dokumenttypen durch vordefinierte Bearbeitungsabläufe zu leiten. So können Sie zum Beispiel für Eingangsrechnungen einen Genehmigungsworkflow festlegen oder vom Dokumentenempfänger eine Bestätigung einfordern, dass er die Sicherheitsbelehrung gelesen und verstanden hat. Der Vorteil solcher Workflows ist, dass Sie einen qualitätsgesicherten Prozess haben, der beweiskräftig dokumentiert ist.

Fazit

Die Anforderungen an Datenschutz, Verfahrensdokumentation und Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit modernen Dokumentenmanagementsystemen können Unternehmen diese Anforderungen erfüllen – vorausgesetzt, sie konfigurieren und administrieren ihr DMS richtig.

Der Aufwand lohnt sich, denn DMS-Software bietet verschlüsselte Ablage, Zugriffskontrolle und spezielle Funktionen für die rechtssichere Verwaltung von Dokumenten. Mehr noch: Sie unterstützt dokumentenbezogene Prozesse und ermöglicht die revisionssichere Archivierung von Buchungsbelegen.

E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer
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E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer

Viele geschäftliche E-Mails enthalten steuerrelevante Informationen und müssen daher nach den Vorgaben der GoBD archiviert werden. Längst nicht alle Unternehmen verfügen jedoch über eine rechtskonforme Lösung hierfür. Zudem herrscht häufig Unklarheit darüber, wann und wie E-Mails aufbewahrt werden müssen. Sechs gängige Fehleinschätzungen zur E-Mail-Archivierung.

5 Min. Lesezeit

Die E-Mail ist das meistgenutzte Kommunikationsmittel in deutschen Unternehmen. Neun von zehn Firmen nutzen das Medium sehr häufig, die restlichen zehn Prozent immerhin noch häufig. Das hat eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Laut Bitkom erhalten Berufstätige in Deutschland durchschnittlich 26 geschäftliche E-Mails pro Tag.

Trotz des hohen Verbreitungsgrades der E-Mail als Kommunikationsmittel handhaben viele Unternehmen das Thema E-Mail-Archivierung nur unzureichend. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstoßen häufig gegen rechtliche Vorgaben wie die seit 2015 geltenden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dies geschieht nicht selten aus Unkenntnis der Vorschriften. Nachfolgend finden Sie häufige Irrtümer im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von E-Mails.

1. Unternehmen müssen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails erfüllen rechtlich gesehen die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs. Damit unterliegen sie der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Unternehmen müssen daher steuerlich relevante E-Mail-Korrespondenz für sechs bis zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres archivieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine E-Mail empfangen oder selbst versendet wurde.

E-Mails, die lediglich als Transportmedium dienen, zum Beispiel zur Übermittlung eines PDF-Anhangs, müssen nicht aufbewahrt werden – vorausgesetzt, sie enthalten keine steuerlich relevanten Informationen. Auch Spam-Mails und Newsletter sind von der Aufbewahrungspflicht ausgenommen.

2. Unternehmen dürfen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails müssen archiviert werden, bei anderen haben Unternehmen die Wahl. Auf keinen Fall aber dürfen Unternehmen private E-Mails ihrer Mitarbeitenden automatisch speichern. Der Grund: Dürfen Beschäftigte ihr dienstliches E-Mail-Postfach auch privat nutzen, wird der Arbeitgeber nach dem Telekommunikationsgesetz gegenüber seinen Beschäftigten zum Telekommunikationsdiensteanbieter. Er unterliegt damit dem Fernmeldegeheimnis und darf die E-Mail-Kommunikation ohne ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten weder überwachen noch speichern. Die meisten Unternehmen verbieten ihren Mitarbeitenden daher die private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse.

3. Es reicht aus, E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren

Die GoBD fordern unmissverständlich: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge müssen im elektronischen Originalformat archiviert werden. Das bedeutet, dass nur das digitale Original als Beleg im Sinne des Steuerrechts gilt. E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren, reicht nicht aus.

4. Aufbewahrung in der E-Mail-Anwendung reicht zur rechtskonformen Archivierung aus

Die GoBD fordern, dass jedes Unternehmen seine E-Mail-Korrespondenz vor nicht nachvollziehbaren und unbefugten Veränderungen des Inhalts schützt. Dieser Grundsatz der Unveränderbarkeit lässt sich bei der Ablage von E-Mails in herkömmlichen Mailsystemen allenfalls dann umsetzen, wenn das Unternehmen umfangreiche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreift. Da der Aufwand hierfür immens ist, verzichten viele Unternehmen auf solche Journal- oder regelbasierten Verfahren.

Ein weiterer Grundsatz der GoBD ist die geordnete Aufbewahrung von E-Mails. Jede E-Mail, die ein Buchungsbeleg ist, muss eindeutig der jeweiligen Buchung (Geschäftsvorfall) zugeordnet werden können. E-Mail-Anwendungen verfügen nicht über die hierfür erforderliche Ordnungsstruktur. Laut GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel der „Einsatz einer DMS-Lösung, die E-Mails im Originalformat aufbewahrt, eine geordnete Ablage erlaubt und damit dazu beiträgt, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der E-Mails sicherzustellen.“

5. Technische Lösungen zur E-Mail-Archivierung sorgen automatisch für Compliance

Es gibt verschiedene technische Lösungen, mit denen Unternehmen die Archivierung von E-Mails automatisieren und erheblich vereinfachen können. Jedoch gibt es keine Revisionssicherheit auf Knopfdruck. Weder ein reines E-Mail-Archivierungssystem noch ein umfassendes unternehmensweites Dokumentenmanagementsystem (DMS) garantieren ohne weitere betriebsorganisatorische Maßnahmen bereits Rechtskonformität – sie schaffen lediglich die Grundlage für eine revisionssichere E-Mail-Archivierung.

Um die Anforderungen der GoBD zu erfüllen, benötigt jedes Unternehmen einen klaren organisatorischen Ablaufplan. Dieser wird in einer sogenannten Verfahrensdokumentation festgehalten. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass einerseits alle aufbewahrungspflichtigen E-Mails gesetzeskonform archiviert werden und andererseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Schutz vor unbefugtem Zugriff, keine Speicherung bzw. Löschung von Nachrichten) eingehalten werden.

6. E-Mail-Archivierung dient nur der Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Da E-Mails heute einen erheblichen Teil der Geschäftskorrespondenz ausmachen, ist es auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung sinnvoll, sie geordnet und unveränderbar, also GoBD-konform, aufzubewahren. Schließlich enthalten E-Mails wichtige geschäftsrelevante Informationen. Gehen sie verloren, entstehen Lücken in der Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Werden E-Mails dagegen sicher archiviert, zum Beispiel in einem Dokumentenmanagement-System, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Suchfunktionen jederzeit schnell darauf zugreifen. Das verbessert die Auskunftsfähigkeit und erleichtert die tägliche Arbeit erheblich.

Tipp: E-Mail-Archivierung im DMS

Besonders einfach und sicher lassen sich E-Mails in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) archivieren:

  • Die E-Mail-Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem schafft die Basis für eine geordnete und unveränderbare Aufbewahrung nach den Vorgaben der GoBD: Stellt ein Unternehmen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass aufbewahrungspflichtige E-Mails GoBD-konform in einem DMS abgelegt werden, ist in der Regel keine aufwändige Journal- oder regelbasierte E-Mail-Archivierung erforderlich.
  • Der Einsatz eines DMS verbessert die Arbeitsabläufe: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge lassen sich unmittelbar aus der E-Mail-Anwendung heraus (z.B. Microsoft Outlook) archivieren. Dabei werden sie automatisch in ein langzeitstabiles Format (z.B. EML) konvertiert, so dass sie auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist noch lesbar sind – auch wenn zwischenzeitlich ein anderes E-Mail-Programm verwendet wird.
  • Ein weiterer Vorteil der E-Mail-Archivierung in einem DMS besteht in der besseren Verfügbarkeit der Informationen: Sind die E-Mails und ihre Anhänge einmal im Dokumentenmanagement abgelegt, können alle berechtigten Anwender zentral darauf zugreifen. Über eine Schlagwort- oder Volltextsuche gelangen sie schnell zu den gewünschten Informationen. Das erspart den Mitarbeitenden langwieriges Suchen und Nachfragen in anderen Abteilungen.
Datenschutz in der Finanzbuchhaltung: Was fordert die DSGVO?
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Datenschutz in der Finanzbuchhaltung: Was fordert die DSGVO?

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt auch den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Finanzbuchhaltung. Was dabei zu beachten ist, erklärt dieser Artikel.

5 Min. Lesezeit

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält spezifische Regelungen und Prinzipien, die auch für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung relevant sind. Im Wesentlichen geht es in der DSGVO in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten um zwei Grundsätze:

  1. Datenminimierung oder Datensparsamkeit: Es sollten so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwendet werden und nur so lange, wie es notwendig ist, um den Verarbeitungszweck zu erfüllen.
  2. Zweckbindung: Sobald der Zweck der Datenspeicherung erreicht ist, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. In diesem Zusammenhang wird häufig der Grundsatz der Speicherbegrenzung genannt.

Zum Gesamtpaket der DSGVO gehören auch das „Recht auf Vergessenwerden“, umfassende Auskunfts- und Widerspruchsrechte der Betroffenen, „Privacy by default“ sowie die neuen Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag.

In der Finanzbuchhaltung werden schutzbedürftige Daten von Kunden, Lieferanten, Partnern und anderen verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise Stammdaten, Rechnungsdaten und Kontodaten. Für einen effektiven Datenschutz in der Finanzbuchhaltung müssen daher einige Prozesse überprüft werden. Sehen wir uns an, welche Maßnahmen Sie dazu ergreifen können.

Wo ist der Datenschutz in der Finanzbuchhaltung rechtlich geregelt?

Bis Mai 2018 war der Datenschutz in Deutschland im Wesentlichen durch das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um der Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen, wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur gleichen Zeit angepasst.

Das BDSG-neu dient dazu, spezifische nationale Regelungen zu ergänzen und auszugestalten, wo die DSGVO den Mitgliedstaaten entsprechende Gestaltungsspielräume lässt. Es enthält beispielsweise Regelungen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, zu den Rechten der Betroffenen, zur Datenschutzaufsicht und zu Sanktionen.

Die Regelungen zum Datenschutz in der Finanzbuchhaltung finden sich somit sowohl in der DSGVO als auch im BDSG-neu. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Abgabenordnung (AO) und das Handelsgesetzbuch (HGB) längere Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten vorsehen können.

Welche Daten stehen im Fokus der datenschutzrechtlichen Regelungen?

Die DSGVO zielt auf personenbezogene Daten ab. Darunter fallen alle Daten, die sich direkt oder indirekt auf eine Person zurückführen lassen. Das sind nicht nur Namen, Adressen und Telefonnummern, sondern beispielsweise auch IP-Adressen von benutzten Computern und Kundennummern oder -kennungen.

Was fordert die DSGVO für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Finanzbuchhaltung?

Erinnern Sie sich noch an die von den GoBD geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen, kurz: TOMs? Dieses Kürzel steht für die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Auch die TOMs für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung müssen dokumentiert werden.

Die Finanzbuchhaltung muss Maßnahmen in folgenden Bereichen umsetzen:

  • Zugang und Zugriff auf geschützte Daten: Der Zugang und Zugriff muss durch ein System von Rollen und Rechten beschränkt werden. Beispielsweise benötigt eine Buchhaltungskraft Zugriff auf bestimmte Stammdaten und Rechnungen – in der Regel aber nur lesend, es sei denn, sie ist auch für die Stammdatenpflege zuständig.
  • Zweckbindung und Datenminimierung: Diese Prinzipien betreffen sowohl die Menge als auch die Dauer der Datenaufbewahrung. Überprüfen Sie insbesondere die Vorgänge rund um die Stammdatenpflege.
  • Weitere Verarbeitungsgrundsätze: Dazu gehören Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit. Diese Grundsätze müssen nicht nur beachtet, sondern auch dokumentiert werden. Wenn dies noch nicht geschehen ist, sollten Sie das nachholen.
  • Cloudgestützte Programme: Falls Sie mit cloudbasierten Programmen arbeiten, überprüfen Sie die Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit den betreffenden Anbietern. Weiter unten finden Sie mehr Informationen zu diesem Punkt.

Speichern Sie nur die Daten, die dem Zweck der Verarbeitung entsprechen, und machen Sie sie nur den Personen zugänglich, die diese Daten verarbeiten. In der Buchhaltung werden in der Regel keine Angaben zum Geschlecht oder zur Herkunft benötigt. Wenn Sie aber beispielsweise als Steuerberater Steuererklärungen für Kunden erstellen, sind Angaben zum Familienstand, zu Kindern usw. relevant.

Benötigen Sie für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung ein Risk Assessment und Privacy Impact Assessment?

Häufig fallen die Begriffe „Risk Assessment“ und „Privacy Impact Assessment“. Dabei handelt es sich um sogenannte Datenschutzfolgenabschätzungen. Diese werden durchgeführt, wenn besonders schutzwürdige Daten betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsdaten, Daten über politische und religiöse Überzeugungen, ethnische Herkunft oder Vorstrafen. Datenlecks, die solche Informationen betreffen, können besonders großen Schaden anrichten.

Wenn Sie mit solchen sensiblen Daten arbeiten, ist es wichtig, eine entsprechende Datenschutzfolgenabschätzung (Privacy Impact Assessment) und eine Risikobewertung (Risk Assessment) durchzuführen. Diese Analysen helfen Ihnen, potenzielle Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten und die Folgen eines möglichen Datenlecks zu minimieren.

Ist immer eine Einwilligung in die Datenverarbeitung erforderlich?

Die Einwilligungserklärung von Kunden und Partnern ist wichtig. Auch die Datenschutzerklärung Ihres Unternehmens sollte auf dem neuesten Stand sein. Normalerweise ist die Finanzbuchhaltung dafür nicht zuständig. Als Verantwortlicher für die Buchhaltung sollten Sie sich aber bei den zuständigen Stellen erkundigen, ob alles korrekt ist.

Grundsätzlich dürfen Sie Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person verarbeiten. Eine Einwilligung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nicht erforderlich, wenn die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags zwischen Verbraucher und Unternehmer erforderlich ist.

Das bedeutet: Wenn ein Kunde bei Ihnen etwas bestellt, willigt er stillschweigend ein, dass sein Name, seine Bestelldaten und seine Rechnungsadresse von Ihnen gespeichert und verarbeitet werden. Laut DSGVO ist dies ein „Erlaubnistatbestand“, weil die Verarbeitung „für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist“.

Ist Ihre Datenarchivierung DSGVO-konform?

Um Ihre Daten DSGVO-konform zu archivieren, empfiehlt sich der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Damit können Sie sicherstellen, dass die Daten während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vor unbefugtem Zugriff geschützt, jederzeit wiederauffindbar und lesbar sind. Die Speicherung der Daten einfach auf einem internen Netzlaufwerk ist dagegen nicht DSGVO-konform, da diese Methode ein höheres Risiko für Datenverlust oder -korruption birgt.

Falls Ihr Unternehmen Cloud-Dienste zur Datenarchivierung nutzt, sollten Sie zusätzlich die folgenden Punkte beachten:

  • Die Speicherung auf Servern innerhalb der EU ist grundsätzlich zulässig.
  • Server in den USA sind nur dann rechtssicher, wenn sie nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind.
  • Vor der Übertragung von Daten in die Cloud müssen angemessene Datenschutzvorkehrungen getroffen werden.

Auftragsdatenverarbeitung in der Cloud

Die DSGVO betrachtet Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter, weshalb ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung Ihrer Daten abgeschlossen werden muss. Die meisten seriösen Anbieter haben ihre Verträge bereits DSGVO-konform gestaltet. Dennoch gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sowohl Ihr Unternehmen als Verantwortlicher als auch der Cloud-Provider müssen geeignete Datenschutzmaßnahmen nachweisen können.

Haftung für Datenschutzverstöße

Bei Verstößen gegen die DSGVO haftet die Partei, die den Fehler nachweislich begangen hat. Prüfen Sie in Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), ob Ihr Cloud-Partner diese Haftung übernimmt.

Übrigens: Die Möglichkeit, dass Ihr Cloud-Anbieter als Auftragsdatenverarbeiter für Datenschutzverstöße in der Buchhaltung haftbar gemacht werden kann, ist eine Neuerung der DSGVO.

Löschpflichten für Buchhaltungsdaten

Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerrelevante Daten in § 147 AO wie folgt:.​

  • 10 Jahre für bestimmte Unterlagen (z. B. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz, bestimmte Zollunterlagen).​
  • 8 Jahre für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, Lohnabrechnungen) – diese Frist wurde von zuvor 10 Jahren abgesenkt.​
  • 6 Jahre für sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen wie Handels- und Geschäftsbriefe.

Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen sind personenbezogene Daten gemäß DSGVO zu löschen.

Wie sieht ein rechtskonformes Löschkonzept aus?

Im Idealfall können Sie bei der Datenarchivierung ein „Verfallsdatum“ für Daten festlegen. Ein praktisches Löschkonzept könnte wie folgt aussehen:

  1. Unterteilen Sie die Daten in Kategorien, zum Beispiel mit Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren oder sechs Jahren.
  2. Formulieren Sie für jede Kategorie klare Löschregeln. Zum Beispiel: Die Rechnung X wurde am 27. Juni 2024 eingegeben, daher ist ihre Löschung für den 27. Juni 2034 vorgesehen.
  3. Definieren Sie einen Prozess für die Durchführung der Löschung.
  4. Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Löschung fest und hinterlegen Sie diese im Rollen- und Rechtesystem der Software.
  5. Dokumentieren Sie das gesamte Löschkonzept und dessen Umsetzung.

Moderne Archiv- bzw. Dokumentenmanagementsysteme unterstützen Sie bei der Erstellung solcher Löschregeln. Sobald der Prozess in der Software implementiert ist, müssen Sie sich nicht mehr darum kümmern.

Vier Irrtümer beim Dokumentenmanagement
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Vier Irrtümer beim Dokumentenmanagement

Immer mehr Unternehmen nutzen digitale Lösungen für das Dokumentenmanagement. Allerdings gibt es oft Missverständnisse in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen beim Scannen und Aufbewahren von Geschäftsunterlagen. In diesem Beitrag werden vier häufige Irrtümer aufgeklärt und dargestellt, was Mythos und was Wahrheit ist.

5 Min. Lesezeit

Vor über 40 Jahren prägte ein Zeitungsartikel in der „Washington Post“ erstmals den Begriff des „papierlosen Büros“. Zwar sind wir von einer vollständig papierlosen Arbeitswelt noch weit entfernt, doch in den letzten Jahren hat die Digitalisierung in Büros erheblich an Fahrt aufgenommen. Leistungsfähige Dokumentenmanagementsysteme (DMS), die weitgehend papierloses Archivieren und effiziente Workflows ermöglichen, sind mittlerweile auch für kleinere Unternehmen verfügbar. Immer mehr Betriebe setzen auf solche DMS-Lösungen, dennoch herrscht bei vielen Nutzern Unsicherheit darüber, was im Zusammenhang mit der digitalen Erfassung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen erlaubt ist und was nicht. Besonders hartnäckig halten sich die folgenden Irrtümer:

1. Farbdokumente müssen in Farbe gescannt und archiviert werden

Unternehmen erhalten häufig farbige Papierdokumente wie Baupläne, technische Zeichnungen oder Schadensfotos. Damit stellt sich die Frage, wie solche Dokumente gescannt und im Dokumentenmanagement-System archiviert werden sollten: farbig oder schwarz-weiß?

Laut den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), Randziffer 137, ist eine vollständige Farbwiedergabe beim Scannen nur erforderlich, wenn die Farbe eine Beweisfunktion hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Papierdokument Minusbeträge in roter Schrift aufweist oder Sicht-, Bearbeitungs- und Zeichnungsvermerke in unterschiedlichen Farben enthält. Bei Bauplänen und technischen Zeichnungen kann ein Farbscan ebenfalls sinnvoll sein, da Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Gas und Strom häufig in unterschiedlichen Farben dargestellt werden.

Fakt ist: Wenn die Farbe keine Beweisfunktion hat, sollten farbige Dokumente grundsätzlich schwarz-weiß gescannt werden, um Speicherplatz im DMS zu sparen. Dies gilt auch für Dokumente mit farbigen Unterschriften, Siegeln oder Logos. Diese Vorgehensweise entspricht den herkömmlichen papiergebundenen Verfahren, bei denen in der Praxis nahezu alle Dokumente schwarz-weiß kopiert wurden.

2. Eingangsrechnungen auf Papier müssen nach dem Scannen aufbewahrt werden

Der Mythos, dass Unternehmen Originaldokumente nicht vernichten dürfen, ist weit verbreitet.

Fakt ist: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlaubt Unternehmen seit vielen Jahren, Papierrechnungen nach dem Scannen zu vernichten. Fachleute für Dokumentenmanagement sprechen hierbei vom ersetzenden Scannen. Das BMF legte die erforderlichen Voraussetzungen dafür im Jahr 1995 in seinem Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) fest.

Seitdem veröffentlichte das BMF zahlreiche weitere Schreiben, die die Zulässigkeit des ersetzenden Scannens bestätigen. Die aktuelle Fassung der GoBD vom 28. November 2019 erklärt unter Randziffer 140 ausdrücklich, dass Unternehmen Papierrechnungen vernichten dürfen, solange keine anderen gesetzlichen Vorschriften oder innerbetrieblichen Regelungen die Aufbewahrung im Original verlangen.

Organisationsanweisung zum ersetzenden Scannen erstellen

Eine wichtige Voraussetzung für die GoBD-Konformität ist, dass Unternehmen ihr Scanverfahren dokumentieren. Dazu sollten sie im Rahmen der Verfahrensdokumentation eine Organisationsanweisung erstellen, die unter anderem folgende Punkte regelt:

  • Wer darf Papierbelege scannen?
  • Zu welchem Zeitpunkt werden Belege erfasst: schon beim Posteingang oder erst während oder nach Abschluss der Vorgangsbearbeitung?
  • Welches Schriftgut wird gescannt?
  • In welchen Fällen müssen die Scans nicht nur inhaltlich mit dem Original übereinstimmen (betrifft alle Dokumente), sondern auch bildlich identisch sein (betrifft z. B. empfangene Handelsbriefe/Geschäftsbriefe und Buchungsbelege)?
  • Wie stellt das Unternehmen die Qualitätskontrolle im Hinblick auf Lesbarkeit und Vollständigkeit sicher?
  • Wie werden Fehler protokolliert?

Eine kostenlose Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen, an der sich Unternehmen orientieren können, ist auf der Website des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) erhältlich.

Welche sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen beim ersetzenden Scannen zu berücksichtigen sind, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in der Richtlinie RESISCAN zusammengefasst.

3. Bildoptimierungen an gescannten Belegen sind nicht erlaubt

Das Papieroriginal und der Scan eines Belegs müssen laut GoBD inhaltlich identisch sein. Die bildliche Wiedergabe muss somit wortgetreu und die Inhalte müssen reproduzierbar sein.

Bei bestimmten aufbewahrungspflichtigen Dokumenten, wie Handels- und Geschäftsbriefen oder Buchungsbelegen (z. B. Rechnungen), verlangen die GoBD zusätzlich die bildliche Gleichheit. Das bedeutet, der Scan muss das Papieroriginal visuell exakt wiedergeben. Alle relevanten Informationen müssen für sachverständige Dritte, beispielsweise einen Betriebsprüfer des Finanzamts, lesbar sein.

Fakt ist: Bildverbesserungen sind grundsätzlich zulässig, wenn dabei die GoBD eingehalten werden. Beispielsweise darf man: schwarze Ränder am gescannten Bild entfernen, die durchscheinende Rückseite des Papierdokuments herausfiltern, sogenannten „Fliegendreck“ eliminieren, sowie Belege geraderücken und zuschneiden. Nach der Archivierung im Dokumentenmanagement System (DMS) darf man keine bildlichen Änderungen mehr vornehmen.

4. Nach zehn Jahren müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente gelöscht werden

Ein weiteres hartnäckiges Gerücht besagt, dass man archivierte Dokumente nach dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen muss.

Fakt ist: Die Aufbewahrungspflichten und -fristen von steuerlich relevanten Dokumenten sind vor allem in der Abgabenordnung (AO) und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Weder die AO noch das HGB schreiben eine Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vor.

Ausnahmen ergeben sich im Datenschutzrecht aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Werden Unterlagen nicht mehr für die Geschäftstätigkeit benötigt, sollten sie zeitnah vernichtet werden. Ob ein Dokument nicht mehr notwendig ist, lässt sich stets nur im Einzelfall beurteilen.

Um Speicherplatz zu sparen und das Dokumentenmanagement übersichtlich zu halten, sollte man alle nicht mehr benötigten oder zu vernichtenden Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen. Dokumente, aus denen sich Forderungen oder Verbindlichkeiten für ein Unternehmen ergeben könnten, sollte man jedoch weiterhin im DMS aufbewahren. Dies kann sogar über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinausgehen.

Grundsätzlich gilt es also, bei jedem Dokument genau hinzuschauen. Ein Dokumentenmanagementsystem bietet verschiedene Funktionen, die helfen, die Aufbewahrungsfristen im Blick zu behalten und den Löschpflichten nachzukommen.

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Durch gezielte Digitalisierung können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Abläufe und die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitsbereiche nachhaltig verbessern. Unser Gastautor, der Experte Jürgen Grabowski, erklärt in diesem Beitrag, wie Unternehmen vorgehen sollten, wenn sie ihre Warenwirtschaft und Produktion digitalisieren möchten.

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Wir leben in einer Welt der Individualisierung: So individuell wie das Privatleben gestaltet wird, entwickeln sich auch die Prozesse in Unternehmen. Umso erstaunlicher ist es, dass trotz dieser Vielfalt die etablierten Arbeitsschritte in vielen Betrieben branchenübergreifend oft auf die gleichen Hürden stoßen. Betrachtet man die Situation in KMU, treten immer wieder typische Probleme in den Bereichen Warenwirtschaft und Produktion auf.

Die Produktion als Mysterium

Produktionsaufträge bleiben bis zu ihrer Fertigstellung oft ein unergründliches Mysterium: Vom Büro aus ist nicht nachvollziehbar, wie weit ein Fertigungsauftrag fortgeschritten ist und ob die verfügbaren Materialien ausreichen. Zudem ist häufig unklar, wie viel Zeit letztlich auf den Auftrag verwendet wurde, was eine Prüfung der Angebotskalkulation erschwert.

Mit Excel-Tabellen versucht man, Wissenslücken punktuell zu schließen. Dies führt jedoch zu einer Dokumentenflut, deren Komplexität kaum noch zu bewältigen ist. Besonders problematisch wird es, wenn der Urheber der Basis-Excel-Tabelle das Unternehmen verlässt.

Digitalisierung als Lösung

Digitalisierung kann Unternehmen helfen, die genannten Defizite in Warenwirtschaft und Produktion zu beheben. Die Betonung liegt dabei auf „kann“. Digitalisierung kann analoge Prozesse in die digitale Welt überführen und den Mitarbeitern die passenden Werkzeuge und Informationen bereitstellen.

Richtig und konsequent umgesetzt, kann der Weg der Digitalisierung zunächst schmerzhaft sein. Langfristig bietet er jedoch Lösungen für viele unternehmerische Probleme. Doch eine falsche Abzweigung, das Verharren in veralteten Prozessen oder Einsparungen an den falschen Stellen können die geplante Digitalisierung ins Fiasko führen. Daher empfiehlt es sich, jedes Digitalisierungsvorhaben sorgfältig zu planen. Die folgenden Tipps geben Hinweise, wie Unternehmen vorgehen sollten, um die Abläufe in ihrer Warenwirtschaft und Produktion zu digitalisieren.

7 Tipps zur erfolgreichen Digitalisierung von Warenwirtschaft und Produktion

1. Prozesse analysieren

Bevor man beginnt, ein Warenwirtschaftssystem und Produktionssoftware zu installieren sowie teure Industrie-Hardware zu kaufen, muss man sich erst klar darüber werden, wie der digitale Arbeitsablauf im Unternehmen aussehen soll. Komplizierte und veraltete Prozesse durch Software vereinfachen zu wollen, ohne die grundlegenden Probleme anzugehen, führt in der Regel zum Scheitern.

Ebenso wenig nützt es, blind eine Software zu kaufen, ohne die Lücken zu kennen, die es zu schließen gilt. In solchen Fällen ist die Gefahr groß, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass die Software überdimensioniert ist oder wichtige Funktionen fehlen. Um erfolgreich die Warenwirtschaft und Produktion zu digitalisieren, ist eine gründliche Planung und Analyse der bestehenden Prozesse unerlässlich.

2. Das Werkzeug „Software“

Sind die digitalen Prozesse definiert und die Abläufe, bei denen Software unterstützen soll, herausgearbeitet, erfolgt die Auswahl des Warenwirtschaftsprogramms. Dabei gilt: Die Software muss sich an die Anforderungen der neuen Unternehmensstrukturen anpassen – und nicht umgekehrt. Wesentliche Werkzeuge zur Unterstützung der Wertschöpfungskette sollten nicht auf Provisorien aufgebaut werden. Es ist daher nicht empfehlenswert, ein System zu implementieren, das von Anfang an nur „gerade so“ funktioniert.

Eine Software muss immer Spielraum für zukünftiges Wachstum lassen, damit sie mit dem Unternehmen wachsen kann. Gleichzeitig sollte sie die Nutzer nicht mit ihrem Funktionsumfang überfordern, denn der Erfolg eines softwaregestützten Arbeitsablaufs hängt stark von der einfachen Bedienbarkeit ab. Erhöhen unnötige Programmkomponenten die Komplexität, wird das neue Tool bei den Nutzern auf wenig Begeisterung oder im schlimmsten Fall sogar auf Widerstand stoßen.

3. Wachstum durch Schnittstellen

An dieser Stelle befinden wir uns wieder tief im Dunstkreis der Individualisierung. Wie bereits erwähnt, muss sich die Software an das Unternehmen anpassen und nicht umgekehrt. Ein individuell entwickeltes Warenwirtschaftssystem kann dies zu 100 Prozent leisten, jedoch sollte die Sinnhaftigkeit dieser Lösung gegen den Investitionsspielraum abgewogen werden, da Individualsoftware definitiv kostspielig ist.

Es ist deutlich preiswerter, auf eine Warenwirtschaftslösung zu setzen, die sich über Schnittstellen mit anderen Funktionen kombinieren lässt. Schnittstellen bieten der Software flexibles und teilweise individuelles Wachstumspotenzial. So kann man ein Warenwirtschaftsprogramm auch nachträglich um Planungstools, Lagersoftware, Produktionssoftware, Apps für mobile Endgeräte oder Customer-Relationship-Management-Systeme (CRM) erweitern. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, ihre Warenwirtschaft und Produktion schrittweise zu digitalisieren, ohne die hohen Kosten einer maßgeschneiderten Lösung.

4. Eine Software ist nur so gut wie ihre Datenstruktur

Bei der Einrichtung der Software legt man die Datenbasis fest, die im Unternehmen zukünftig verwendet wird. Es ist ratsam, hier ausreichend Zeit zu investieren, um die eigene Artikelstruktur zu analysieren und eine passende Datenstruktur zu definieren. Dabei sollte man klar festlegen, welche Artikel an welchen Stellen im Arbeitsablauf wie und warum identifizierbar sein müssen. Auf dieser Grundlage können Artikelarten, Belegprozesse und weitere Informationsstrategien entwickelt werden. Eine Neustrukturierung der Datenbestände im laufenden Betrieb ist deutlich aufwendiger, insbesondere bei umfangreichen Bestands- oder Beleghistorien.

5. Die richtige Hardware

Wenn das Warenwirtschaftssystem implementiert ist und um zusätzliche Module und Komponenten erweitert werden soll, stellt sich die Frage nach der passenden Hardware. Angesichts des vielfältigen Angebots an Industrie-Hardware ist es herausfordernd, den Überblick zu behalten und sich nicht von den neuesten technologischen Errungenschaften in die Irre führen zu lassen. Bei der Einführung technischer Innovationen gilt es, diese sorgfältig zu prüfen und nicht um jeden Preis einzusetzen.

Die beste Antwort auf die Frage nach der Hardware erhält man oft durch die Mitarbeiter, die damit arbeiten werden. Denn trotz der Verlockung, Bestände per RFID mit dem Smartphone umzubuchen, nützt es letztlich wenig, wenn – um es drastisch auszudrücken – das achte Retina-Display bei einem Sturz auf Beton zerbricht.

6. Personelle Ressourcen schaffen

Die Einführung von Softwaresystemen erfordert Zeit, die man sich wirklich nehmen sollte. Überhastete Entscheidungen können später zu schwerwiegenden Hindernissen führen, die das gesamte Vorhaben gefährden. Letztlich geht es darum, die Kernabteilungen des Unternehmens zu vernetzen und Wissen sowie Informationen effektiv zu verteilen, um den Ablauf der Wertschöpfungskette reibungsloser und effizienter zu gestalten. Daher sollte man betroffene Mitarbeiter frühzeitig in die Gestaltung der digitalen Prozesse einbeziehen und ihnen dafür ausreichend Zeit einräumen. Sie sind die Experten in ihrem Arbeitsbereich und können wertvolle Informationen beitragen oder auf bisher unerkannte Probleme hinweisen. Die Einbindung der Mitarbeiter wirkt zudem präventiv gegen ablehnendes Verhalten oder Berührungsängste, die bei spürbaren Veränderungen wie der Digitalisierung auftreten können.

7. Hilfe von außen in Anspruch nehmen

Es ist eine Herausforderung, sich selbst aus dem eigenen Unternehmen zu lehnen und einen objektiven Blick auf die Geschehnisse innerhalb der Organisationsstrukturen zu gewinnen. Ohne diesen klaren Blick ist es jedoch äußerst schwierig, die tatsächlichen Ursachen von Problemen in den Abläufen zu erkennen. Es reicht nicht aus, ein Problem nur zu beschreiben; man muss auch die Ursache identifizieren und eine geeignete Lösung finden.

Wenn es allein nicht möglich ist, ein digitales Abbild der Prozesse zu erstellen oder sich im Dschungel der Hard- und Software für kleine und mittelgroße Fertigungsbetriebe zurechtzufinden, empfiehlt es sich, einen externen Berater hinzuzuziehen. Ein solcher Berater bringt die notwendige Objektivität, Erfahrung und oft auch spezifisches Wissen über branchenübliche Soft- und Hardware mit. Im Interesse einer effizienten Lösungsfindung sollte dieser Schritt besser früher als später in Betracht gezogen werden.

Fremdfertigung in die eigene Produktion einbinden
ERP & Finance

Fremdfertigung in die eigene Produktion einbinden

Viele Fertigungsunternehmen lagern Produktionsprozesse aus und beziehen Bauteile, Zwischenprodukte und weitere Leistungen von Lieferanten. Die Herausforderung besteht darin, Eigenfertigung und Fremdfertigung in der Produktion miteinander in Einklang zu bringen. Dabei es einiges zu beachten.

5 Min. Lesezeit

Spätestens seit der Öffnung asiatischer Staaten für ausländische Investoren in den 1970er-Jahren ist es für Industrieunternehmen üblich, bestimmte Leistungen im Produktionsprozess fremd zu beziehen. Die Öffnung Osteuropas in den frühen 1990er-Jahren und die zunehmende Globalisierung haben diesen Trend zur „verlängerten Werkbank“ weiter verstärkt. Mit der Digitalisierung hat zudem ein Veränderungsprozess eingesetzt, der zu noch stärker fragmentierten Wertschöpfungsketten führen wird – Stichwort: Industrie 4.0. Daher kommt es auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darauf an, Fremdleistungen möglichst nahtlos in die eigene Fertigung einzubinden.

Organisatorische Voraussetzungen in Produktion und Verwaltung schaffen

Längst lagern nämlich auch KMU verschiedene Prozesse der Produktion aus. Die Gründe für solche strategischen Make-or-Buy-Entscheidungen sind meistens wirtschaftlicher und pragmatischer Natur. Oft fehlt es im eigenen Betrieb an den nötigen Maschinen und Fachkenntnissen, um beispielsweise spezielle Arbeitsschritte wie die Bestückung von Leiterplatinen oder das Eloxieren von Oberflächen selbst durchzuführen.

Wer sich für eine Fremdfertigung, also für den Kauf von Leistungen im Rahmen des Produktionsprozesses entscheidet, muss auch die organisatorischen Voraussetzungen hierfür schaffen. Dabei ist es entscheidend, eine transparente Verwaltung zu etablieren, um den Überblick zu behalten. So ist es wichtig, jederzeit zu wissen, welche Fremdleistungen für einen Artikel in Auftrag gegeben wurden und welche Aufträge gerade von Fremdfertigern bearbeitet werden.

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Das benötigte Material für die Fremdfertigung im Blick haben

Eine erfolgreiche Fremdfertigung setzt einen reibungslosen Materialfluss voraus: Der Fremdfertiger erhält vom Auftraggeber das zu bearbeitende Material, das er in einem separaten Lager verwaltet. Nach Abschluss der Arbeiten liefert er das bearbeitete Material an den Auftraggeber zurück. Die Effizienz dieser Abläufe hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Zum einen müssen die Partner zuverlässig liefern. Zum anderen braucht es eine präzise Bestandsführung und Mengenverwaltung, die jederzeit Auskunft über die Materialverfügbarkeit bei den Fremdfertigern gibt. Nur so lässt sich das benötigte Material ermitteln, das jeweils für einen Auftrag an den Fremdfertiger zu liefern ist.

Die Kosten der Fremdleistung berücksichtigen

Nachdem der Fremdfertiger die bestellte Leistung erbracht hat, erhält der Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Dabei ist es entscheidend, diese Rechnung im Rahmen der Rechnungseingangskontrolle der entsprechenden Bestellung zuzuordnen. Zudem ist es wichtig, die Kosten der Fremdleistung bei der Vorkalkulation zu berücksichtigen.

Professionelle Fertigungssoftware nutzen

Fremdfertigung in die eigene Fertigung einzubinden, ist keine triviale Aufgabe. Es gilt, laufend den Überblick zu behalten, den Materialbedarf zu ermitteln und in Echtzeit die Bestände zu verwalten. Mit Excel und Co. ist das nicht vernünftig zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund sollten kleine und mittlere Produktionsunternehmen professionelle Software nutzen, die die fertigungsspezifischen Funktionen mit der Warenwirtschaft verknüpft:

  • Eine in das Warenwirtschaftssystem integrierte Fertigungssoftware hilft produzierenden Unternehmen, den Fertigungsdurchlauf einschließlich der Fremdfertigungsprozesse übersichtlich zu organisieren.
  • Sie unterstützt dabei, den Materialbedarf für die zu fertigenden Artikel zu ermitteln. Außerdem zeigt sie an, welches Material in welcher Menge bestellt werden muss.
  • Da die Fertigungsfunktionen mit dem Warenwirtschaftssystem verknüpft sind, ist die Bestandsführung zu jedem Zeitpunkt aktuell.
  • Im Fertigungsvorschlag (auftragsbezogen oder auf Basis der Lagerbestände) bestimmt die Software den Materialbedarf und erkennt automatisch, welche Leistungen von welchen Fremdfertigern zu erbringen sind. Bestätigt der Benutzer den Vorschlag, wird für das ermittelte Material ein Fremdfertigungsauftrag erzeugt, der als Beleg an den Fremdfertiger mit ausgeliefert wird.
  • Auch die Bestellungen der Leistungen beim Fremdfertiger lassen sich mithilfe der Software generieren. So wissen die Nutzer, welche Aufträge bei Lieferanten offen sind.
  • Geht die Ware bzw. die Fremdleistung ein, werden die gelieferten Mengen durch die Fertigmeldung des Auftrags automatisch wieder zugebucht. Damit stehen sie für weitere Fertigungsprozesse zur Verfügung.
  • Weiterhin ordnet die Software die Eingangsrechnung des Lieferanten der Bestellung zu, wodurch der Belegfluss abgeschlossen wird. Das sorgt für Transparenz, da die Lösung alle Belege zu einem Auftrag in einer Abrufhistorie auflistet.
10 Gründe, warum ERP-Projekte scheitern
ERP & Finance

10 Gründe, warum ERP-Projekte scheitern

Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen die Einführung einer Software für Enterprise Resource Planning (ERP) abbrechen oder aber mit dem Ergebnis später unzufrieden sind. Dabei sind es meist die gleichen vermeidbaren Fehler, die ERP-Projekte scheitern lassen. Dieser Beitrag listet sie auf und gibt Tipps zur Fehlervermeidung.

5 Min. Lesezeit

Wozu brauchen Sie ein ERP-System? Diese Frage klingt banal, aber sie trifft den Kern des Problems, dessentwegen ERP-Projekte scheitern. Um die Frage zu beantworten, müssen Sie Ihre Prozesse und Anforderungen genauestens kennen, inklusive der Erwartungen der Endanwender und Führungskräfte. Und das ist erst der Anfang. Sie müssen minutiös planen, hervorragend kommunizieren, den richtigen Partner wählen und immer schön agil bleiben. Doch lesen Sie selbst: Hier sind zehn Gründe, warum ERP-Projekte scheitern können – und praxisnahe Tipps, wie Sie diese Hürden meistern können.

1. Unklare Zielsetzung lässt ERP-Projekte scheitern

Hier kommen wir direkt auf die Eingangsfrage zurück: das große „Warum“. Prozesse optimieren, wettbewerbsfähig bleiben, Kosten sparen – all diese oft gehörten Antworten sind viel zu abstrakt. Schauen Sie deshalb genau hin: Wo wird doppelte Arbeit getan, an welchen Stellen hakt es, wo sitzt der Schmerz? Möchten Sie den Einkauf und die Warenwirtschaft besser koordinieren? Den Angebots- und Auftragsprozess automatisieren? Bessere Forecasts erstellen, um Fehlentscheidungen zu minimieren? Wo immer es möglich ist, sollten Sie sogenannte SMARTe Ziele definieren: spezifisch, messbar, akzeptabel, realistisch, terminiert. Also beispielsweise: „Ich will die Durchlaufzeit von Angebots- und Auftragsprozessen in sechs Monaten um 20 Prozent senken.“ Rechnen Sie aus, welche Vorteile Ihnen das bringt und erstellen Sie ein Lastenheft.

2. Prozesse nicht richtig aufgenommen

Prozesse durchziehen Ihr gesamtes Unternehmen: Marketing und Kundenakquisition, Angebote und Aufträge, Einkauf und Verkauf, Personalwesen, Lager, Produktion, Logistik, Buchführung und Rechnungslegung, Entscheidungsfindung und Berichtswesen. Ein ERP-System wird im Idealfall die meisten Prozesse integrieren und abbilden. Dies ermöglicht eine höhere Arbeitseffizienz und Transparenz.

Damit das gelingt, müssen Sie Ihre Prozesse genau aufzeichnen und analysieren. Dazu benötigen Sie tiefe Einblicke in die einzelnen Funktionen. Aber einen Prozess, den Sie nicht kennen, können Sie auch nicht optimieren, geschweige denn in einer Software abbilden. Viele ERP-Projekte scheitern daran, dass diese grundlegende Arbeit nicht oder nur oberflächlich im Vorfeld geleistet wurde.

3. Die Verschwendungsarten nicht richtig identifiziert

Das Lean Management kennt innerhalb der Wertschöpfungskette Verschwendung in den folgenden Bereichen:

  • Transport – Produkte und Materialien werden unnötig hin- und herbewegt.
  • Bestände – Sie halten überflüssige Vorräte.
  • Bewegung – Ihre Mitarbeiter machen am Arbeitsplatz überflüssige Bewegungen oder legen unnötige Wege zurück.
  • Wartezeit – Ein Teilprozess kann nicht starten, weil der Vorläuferprozess nicht fertig ist.
  • Überproduktion – Sie stellen mehr Produkte und Leistungen her als benötigt werden.
  • Falsche Technologie/Prozesse – Im Lager oder in der Administration laufen Dinge zu kompliziert oder mit vorsintflutlichen Methoden ab.
  • Ausschuss/Nacharbeit – Die Qualität stimmt nicht; ein Teil Ihrer Arbeit muss später aussortiert oder mühsam korrigiert werden.

Jedes Unternehmen hat einen oder mehrere dieser Mängel. Die gute Nachricht ist: All diese Probleme lassen sich mit einem ERP-System in den Griff bekommen und beheben. Aber zuvor müssen Sie sie richtig identifizieren, notfalls gegen den Widerstand der Beschäftigten, die sich nicht gern bei Fehlern erwischen lassen.

4. Mangelnde Unterstützung durch die Führungsebene

Es ist extrem wichtig, dass die Geschäftsführung das ERP-Projekt unterstützt. Manche Führungskräfte machen sich über die Digitalisierung Illusionen; sie halten ein ERP-System für ein Allheilmittel. Andere wiederum zögern und fragen, wozu das gut sein soll, ob es nicht auch eine Nummer kleiner oder billiger geht, und überhaupt: Wir haben das immer schon so gemacht, never change a running system.

Egal, welche dicken Bretter Sie bohren müssen: Tun Sie es! Wenn Sie die ersten beiden Punkte beachtet, Prozessmängel erkannt, mögliche Verbesserungen identifiziert und ein Lastenheft erstellt haben, dann haben Sie gute Argumente. Informieren Sie Ihre Führungsebene genau über das, was möglich und nötig ist, und erklären Sie, wie ein ERP-System gerade die Unternehmensführung in ihren Entscheidungen unterstützt.

5. Kritik wird nicht gehört

Viele ERP-Projekte scheitern, weil eine Person oder ein kleiner Kreis das Projekt als ihr „Baby“ betrachten und sich nicht hineinreden lassen wollen. Doch jeder, vom Chef bis zum Pförtner, hat Einblicke in seinen Bereich und weiß genau, was gut funktioniert und was nicht. Profitieren Sie von diesem spezifischen Wissen! Kritik und Vorschläge verdienen Wertschätzung. So gewinnen Sie die Sympathie der Beteiligten für das ERP-Projekt.

6. Mangelnde Einbindung der Anwender ins ERP-Projekt

Es sind die Menschen in Ihrem Unternehmen, die mit der ERP-Software arbeiten werden. Diese Menschen müssen Sie frühzeitig mit ins Boot holen. Es gibt im Lean Management den Begriff „Gemba“. Das japanische Wort bedeutet sinngemäß: Gehen Sie zum Ort des Geschehens und sehen Sie selbst nach. Holen Sie sich aus allen Unternehmensfunktionen Input: Über welche Missstände klagen die Menschen, welche Entlastungen wünschen sie sich? Die Mitarbeitenden, die tagtäglich mit Doppelarbeit und fehleranfälligen Prozessen kämpfen, sind Ihre wertvollste Informationsquelle: Lassen Sie sich alles genau schildern und werben Sie für die Software, die den Betroffenen letztlich Erleichterung bringen soll.

In der Implementierungsphase werden Ihnen diese Mitarbeitenden abermals wertvolles Feedback geben, um Feineinstellungen an der ERP-Lösung vorzunehmen und maximalen Gewinn herauszuholen.

7. Anforderungen der Zukunft nicht berücksichtigt

Um das Scheitern Ihres ERP-Projekts zu vermeiden, sollten Sie auch einen Blick in die Zukunft werfen. Werden Sie in absehbarer Zeit eine Auslandsniederlassung eröffnen? Dann benötigen Sie eine mehrsprachige Lösung. Werden Sie einen Konkurrenten übernehmen? Dann müssen Sie in der Software mehrere Gesellschaften abbilden können. Werden Sie die Art Ihrer Produkte oder Geschäftsmodelle ändern? Werden Sie wachsen? Dann muss Ihre ERP-Software horizontal und vertikal skalierbar sein. Achten Sie darauf, dass Ihr ERP-Projekt nicht nur das Heute berücksichtigt.

8. Auswahl des falschen Softwareanbieters

Der Markt für ERP-Software ist unübersichtlich. Manche Anbieter, insbesondere die jungen und unerfahrenen, aber mitunter besonders preisgünstigen, versprechen mehr, als sie halten können. Suchen Sie deshalb einen ERP-Anbieter, der bereits erfolgreich mit anderen, vergleichbaren Unternehmen Ihrer Branche zusammengearbeitet hat. Fragen Sie nach Referenzkunden.

Ihr ERP-Anbieter soll langfristig Ihr Partner sein. Davon hängt ein Gutteil Ihres Geschäftserfolgs ab. Kann er die Software für Sie konfigurieren, Ihre Mitarbeiter schulen und Ihre Anforderungen langfristig abdecken? Bietet er alle Module an, die Sie benötigen? Wie ist der Service für Bestandskunden? Können Schnittstellen für die Integration in Ihre bestehende Softwarelandschaft programmiert werden?

9. Fehlplanung beim Kosten- und Zeitrahmen des ERP-Projekts

Häufig werden Budgets und Zeitrahmen festgelegt, bevor überhaupt feststeht, welche Leistungen erbracht werden sollen. Deshalb eilt ERP-Projekten häufig der Ruf voraus, den Kosten- und Zeitrahmen regelmäßig zu sprengen.

Haben Sie jedoch einen genauen Überblick über Ihre Anforderungen, Prozesse und Prioritäten, sollten Sie mit einem erfahrenen Softwareanbieter einen realistischen Zeitplan für die Einführung Ihrer neuen Software erarbeiten. So erhalten Sie bereits im Vorfeld eine ziemlich genaue Vorstellung von den Kosten. Damit bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart.

10. Mangelnde Agilität bei der ERP-Einführung

Bei einer komplexen Softwareeinführung ist der Projektplan nicht in Stein gemeißelt. Im Rahmen der Einführung tauchen oft Herausforderungen oder neue Anforderungen auf. Für manche davon müssen Sie gemeinsam mit dem Serviceteam Ihres Softwareanbieters eine Lösung finden. Solche Situationen sind ganz normal.

Gehen Sie deshalb agil an die Softwareeinführung heran: Immer ein Prozess, immer ein Modul nach dem anderen – immer nach dem Motto „Plan-Do-Check-Act”. So können Sie die Funktionalitäten bei der Implementierung optimal justieren und aufeinander abstimmen.

Wichtig ist, dass Sie klare Prioritäten bei den Anforderungen setzen. Nachdem Sie die Must-haves abgearbeitet haben, kommen die weniger wichtigen Punkte an die Reihe.

Fazit

Im Wesentlichen scheitern viele ERP-Projekte an drei Faktoren: Planungsmängel, Kommunikationsmängel und die falsche Wahl des Softwareanbieters. Holen Sie daher alle Beteiligten mit ins Boot, zeichnen Sie Prozesse und Anforderungen genau auf und definieren und priorisieren Sie Ihre Ziele. Wählen Sie außerdem einen Softwareanbieter, der über die nötige Erfahrung verfügt und eine skalierbare ERP-Lösung bietet. Dann kann nichts mehr schiefgehen.

GoBD und Archivierung: Warum digitales Dokumentenmanagement so wichtig ist
ERP & Finance

GoBD und Archivierung: Warum digitales Dokumentenmanagement so wichtig ist

Jedes Unternehmen muss steuerlich relevante Belege fürs Finanzamt aufbewahren. Die Herausforderung besteht darin, die wachsende Zahl von digitalen Dokumenten so zu archivieren, wie die GoBD es vorschreiben: im Originalformat und unveränderbar. Ohne elektronisches Dokumentenmanagement lässt sich diese Anforderung kaum erfüllen.

5 Min. Lesezeit

Ein erheblicher Teil der geschäftlichen Korrespondenz vollzieht sich mittlerweile in digitaler Form – Tendenz: steigend. Dabei entstehen laufend steuerlich relevante Belege. Um diese effizient gemäß den GoBD aufzubewahren, benötigen Unternehmen digitales Dokumentenmanagement – oder genauer: ein Dokumentenmanagementsystem (DMS).

Elektronische Steuerbelege müssen digital aufbewahrt werden

Immer mehr Unternehmen erstellen und erhalten beispielsweise elektronische Rechnungen, die im Originalformat zu archivieren sind. Es reicht nicht aus, das digitale Dokument auf Papier auszudrucken und abzuheften.

Aber auch Unternehmen, die die Rechnungsdaten in ihren internen Systemen digital erfassen, verhalten sich keineswegs automatisch GoBD-konform. Häufig werden steuerlich relevante elektronische Dokumente nämlich auf den Firmenrechnern lediglich in einer herkömmlichen Ordnerstruktur als Word-, Excel- oder einfache PDF-Dateien ablegt. Diese Vorgehensweise ist zwar prinzipiell zulässig, doch müssen bei einer Ablage im Dateisystem zusätzliche Maßnahmen zum Zugriffsschutz und zur Unveränderbarkeit der Daten ergriffen und dokumentiert werden. Dies dürfte in der Praxis eher selten der Fall sein, denn der Aufwand dafür ist hoch.

In vielen Fällen haben die Firmen zudem keine schriftliche Verfahrensdokumentationen für die Rechnungsbearbeitung und -archivierung, obwohl die GoBD dies ausdrücklich verlangen. Bei der nächsten Betriebsprüfung könnte das für die Steuerpflichtigen zum Problem werden.

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Dokumentenmanagement erleichtert revisionssichere Archivierung

Wer seine digitalen Steuerbelege mit möglichst geringem Aufwand GoBD-konform archivieren möchte, setzt am besten ein spezielles System für das Dokumentenmanagement (DMS) ein.

Ein in die Workflows der ERP-Software integriertes DMS schafft die technischen Voraussetzungen für eine revisionssichere Archivierung im Sinne der GoBD, der Abgabenordnung (AO) und des Handelsgesetzbuchs (HGB):

  • Elektronische Ausgangsrechnungen werden beim Versand automatisch mit einem Index versehen (zum Beispiel: Belegnummer, Zuordnung zu Stammdaten, Dokumentenart) und im Archiv gespeichert. Auch andere originär elektronische oder digitalisierte (gescannte) Belege, etwa Eingangsrechnungen, werden vom DMS indexiert und in einer definierten Struktur archiviert.
  • Das System protokolliert sämtliche Änderungen und Dokumentenversionen – das ursprüngliche Dokument bleibt im Original erhalten. Damit erfüllen die Benutzer die Vorgaben der GoBD zur Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit.
  • Ein differenziertes Berechtigungssystem verhindert darüber hinaus, dass Unbefugte auf das digitale Archiv zugreifen. Dies trägt dazu bei, die Integrität und Authentizität der Inhalte zu schützen.

GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagementsysteme

Leitfaden elektronische Archivierung und GoBD

Einsatz eines DMS kann Betriebsprüfung beschleunigen

Ein digitales Dokumentenmanagement erleichtert nicht nur die rechtskonforme Belegarchivierung, sondern auch die Bereitstellung von Daten bei einer Betriebsprüfung. Anstatt sich mühsam durch Berge von Papierakten zu wühlen, greift der Prüfer direkt im DMS auf die steuerlich relevanten Informationen zu. Welche Bereiche des Archivsystems der Amtsträger dabei einsehen darf, legt der Steuerpflichtige durch entsprechende Einstellungen selbst fest. In Verbindung mit einer Verfahrensdokumentation, aus der hervorgeht, wie das Unternehmen die Ordnungsvorschriften der GoBD umsetzt, lässt sich das Prozedere bei Betriebsprüfungen mithilfe eines Dokumentenmanagement-Systems somit verkürzen.

Bedeutung von digitalem Dokumentenmanagement wird zunehmen

Für den Einsatz eines DMS spricht des Weiteren, dass die Digitalisierung in den kommenden Jahren immer mehr Geschäftsprozesse betreffen wird. Dadurch wird auch der Anteil der Belege, die ausschließlich in elektronischer Form vorliegen, weiter steigen. Wer da den Überblick behalten und seine Daten zugleich gemäß den rechtlichen Vorgaben verwalten und archivieren will, benötigt ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem.

Ein DMS hält den Benutzern durch automatisierte Archivierungsprozesse den Rücken frei und erhöht die Effizienz. Dadurch haben Management und Buchhaltung mehr Zeit, sich mit den inhaltlichen und organisatorischen Aspekten ihrer Buchführung zu befassen. Und das ist auch notwendig, denn für die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung ist auch nach den GoBD keine Software, sondern weiterhin allein der Steuerpflichtige verantwortlich.

ERP-Schulung: Wie Ihr Unternehmen optimal davon profitiert
ERP & Finance

ERP-Schulung: Wie Ihr Unternehmen optimal davon profitiert

Viele Firmen nutzen im Alltag nur einen Bruchteil der Funktionen ihrer ERP-Software. Damit verschenken sie wertvolle Effizienzpotenziale. Eine ERP-Schulung im Unternehmen kann dies ändern. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

5 Min. Lesezeit

Das ERP-System wurde erfolgreich installiert und läuft – Projekt abgeschlossen? Nicht ganz, ein zentraler Schritt fehlt noch: die ERP-Schulung. Denn ohne eine optimale Nutzung bleibt das Potenzial einer Software für Enterprise Resource Planning (ERP) in den Startlöchern stecken. Im Folgenden erläutern wir, wie Ihre Anwender die nötigen Kenntnisse erlernen, um die ERP-Software gewinnbringend für Ihr Unternehmen einzusetzen. Wir starten mit der wahrscheinlich wichtigsten Frage für Sie.

Warum ist eine ERP-Schulung für Ihr Unternehmen sinnvoll?

Sie wünschen sich Mitarbeiter, die ihre Aufgaben mithilfe digitaler Lösungen effizient erledigen und sich dabei wohlfühlen – auch weil Sie wissen, wie viel es kostet, wenn dies nicht der Fall ist. Schließlich steht und fällt der Erfolg einer Software mit den bedienerischen Fähigkeiten der Anwender. Das gilt im Besonderen für ein ERP-System, mit dem man wichtige geschäftliche Prozesse im Unternehmen steuert – von der Finanzbuchhaltung über die Warenwirtschaft bis zur Produktion.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Falls der Fach- und Arbeitskräftemangel im Mittelstand Sie bisher noch nicht belastet – schon bald könnte es auch Ihren Betrieb treffen. Umso wichtiger ist es, die Automatisierung von Geschäftsprozessen mithilfe digitaler Systeme voranzutreiben. Und das macht die Ausbildung und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter im Bereich ERP-Systeme zu einem zentralen Baustein Ihres Unternehmenserfolgs.

  • Durch eine erfolgreiche ERP-Einführung verbessern und beschleunigen Sie zahlreiche Prozesse, etwa die Auftragsabwicklung.
  • Je effektiver Ihre Anwender die ERP-Software einsetzen, desto größer ist der Effizienzsteigerungseffekt für Ihr Unternehmen.
  • Von einer ERP-Schulung profitieren dabei indirekt alle Beschäftigten, weil die Teilnehmer ihr neues Know-how weitergeben können.
  • Darüber hinaus steigert der Unternehmenserfolg Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, was Ihnen im Wettbewerb um Fachkräfte zugutekommt.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Eine frühzeitige ERP-Schulung im Unternehmen kann dazu beitragen, eventuelle Ängste und Vorbehalte gegenüber der ERP-Software zu verringern. Doch es gibt noch weitere Vorteile, von denen Ihre Mitarbeiter bei einer Weiterbildung in Sachen ERP profitieren:

  • Die neu erlernten Fähigkeiten verbessern das Qualifikationsprofil und steigern das Selbstvertrauen.
  • Durch eine effektivere Nutzung des ERP-Systems gewinnen die Anwender im Arbeitsalltag Zeit, weil Routinearbeiten durch automatisierte Prozesse ersetzt werden.
  • Außerdem stärkt eine gemeinsame ERP-Schulung das Wir-Gefühl in den Fachabteilungen.

Was müssen Sie vor, während und nach einer ERP-Schulung beachten?

Eine ERP-Schulung nützt Ihrem Unternehmen, wie oben dargelegt, in mehrfacher Hinsicht. Damit die Weiterbildung ein voller Erfolg wird, sollten Sie frühzeitig die folgenden Fragen beantworten:

  • Wer führt die ERP-Schulung Ihrer Anwender durch?
  • Wo und wie soll das ERP-Seminar stattfinden?
  • Wie können Sie die Durchführung einer ERP-Schulung noch effektiver gestalten?
  • Was ist bei der Nachbereitung einer ERP-Schulung zu beachten?

Wer übernimmt die Schulung Ihrer ERP-Anwender?

Es ist eine Grundsatzentscheidung: Wollen Sie Ihre Anwender über Key-User oder durch externe Experten schulen lassen? Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile.

ERP-Weiterbildung über Key-User innerhalb Ihres Unternehmens

Wie funktioniert die ERP-Schulung Ihrer Anwender mithilfe von Key-Usern? Die Antwort: in zwei Schritten. Als erstes erfolgt die Weiterbildung der Key-User. Dies geschieht bereits während der Einführung der ERP-Software, damit die Key-User den gesamten Prozess besser einschätzen können. Im Anschluss an die Implementierung sollen die gewonnenen Erkenntnisse dann an Ihre Anwender im Unternehmen weitergegeben werden.

Vorteile:

  • Niedrigere Kosten für die ERP-Schulung
  • Eine größere Nähe zwischen Key-Usern und Anwendern
  • Weniger „Widerstand“ bei den Anwendern

Nachteile:

  • Arbeitsaufwand für Ihre Key-User
  • Möglicherweise unzureichende Expertise bei den Key-Usern – vor allem im Vergleich zu externen Experten

ERP-Schulung durch einen externen Experten

Neben der geringeren zeitlichen Belastung der Beschäftigten (Key-User) sprechen die folgenden Vorteile dafür, bei der ERP-Schulung auf einen externen Experten zu setzen:

  • Umfangreiches Fachwissen des Dozenten
  • Anwendung bewährter Lernmethoden, damit Einsteiger in die ERP-Software möglichst effektiv die Inhalte vermittelt bekommen
  • Erfahrung im Umgang mit Problemen bei der Vermittlung von Inhalten
  • Eröffnung neuer Perspektiven durch den Blick von außen

Dabei gilt: Je intensiver vorab der Austausch mit dem ERP-Anbieter ist, desto mehr profitieren Ihr Unternehmen und Ihre Teilnehmer von der ERP-Schulung. So kann im Vorwege bereits eine Analyse der zu schulenden Gruppe stattfinden. Auf diese Weise können die Teilnehmer, basierend auf Ihren Kompetenzen, verschiedenen Lernteams zugeordnet und die Hilfestellungen an die individuellen Bedürfnisse der Anwender angepasst werden. Außerdem können bereits vorhandene unternehmensspezifische Problemsituationen angesprochen und die ERP-Schulung gezielt darauf ausgerichtet werden. Je näher die ERP-Schulung an den jeweiligen Anwendern und deren Praxis anknüpft, desto erfolgsversprechender ist das ERP-Training.

Wo und wie soll die Schulung stattfinden?

Doch es ist nicht nur entscheidend, wer Ihre Anwender schult, sondern auch wo und wie. Wollen Sie die ERP-Schulung lieber in Präsenz im Unternehmen, beim Hersteller oder digital stattfinden lassen? Wünschen Sie eine Gruppenschulung oder eine Einzelbetreuung? Die passende Lösung hängt hier stark von Ihrem Unternehmen und den verfügbaren Rahmenbedingungen ab: Handelt es sich zum Beispiel um die Einarbeitung in eine neues ERP-System oder lediglich in die neue Version einer bereits genutzten ERP-Software?

Gerade zu Beginn bietet sich für die Vermittlung der Grundlagen eine Gruppenschulung an, zum Beispiel vor Ort beim Hersteller der ERP-Software. Im Idealfall ist die Gruppe nicht größer als 15 Personen, damit auf einzelne Fragen von Anwendern optimal eingegangen werden kann. Im Anschluss an die zentrale Einführung eignet sich dann eine digitale Einzelbetreuung in Form von Online-Schulungen gut zur Vertiefung. Dabei lassen sich individuelle Fragen beantworten und Probleme gezielt lösen.

Wie können Sie die Durchführung einer ERP-Schulung noch effektiver gestalten?

Neben dem Ort ist auch die Art der ERP-Schulung von Bedeutung. Welche Unterlagen und technischen Hilfsmittel werden benötigt? Können diese ausreichend bereitgestellt werden? Soll die ERP-Schulung häppchenweise in den Alltag der Anwender integriert werden oder bevorzugen Sie Ganztagesveranstaltungen? Wichtig ist hier immer, dass Sie eine Überforderung Ihrer Anwender vermeiden und immer wieder auf einen hohen Praxisbezug der ERP-Schulung achten. Da hat es Vorteile die ERP-Schulung auf digitalem Weg in den Alltag Ihrer Teilnehmer zu integrieren. Nur so bleiben Ihre Anwender auch motiviert bei der Sache. Eine Schlüsselrolle für den Erfolg der ERP-Schulung hat dabei auch die Nachbereitung.

Was ist bei der Nachbereitung zu beachten?

Oft wird unterschätzt, wie wichtig die Nachbereitung für eine erfolgreiche Schulung ist – und wie viel Zeit Sie hier besser vorab einplanen. Wir klären Sie gerne auf.

Wieviel Zeit können die Teilnehmer der ERP-Weiterbildung in die Nachbereitungszeit investieren?

Eine ERP-Schulung kostet viel Konzentration und braucht daher vor allem auch Zeit, um die nötigen Kompetenzen zu erlernen und zu festigen. Das gilt allerdings nicht nur für den ERP-Kurs selbst, sondern insbesondere für eine erfolgreiche Nacharbeitung und Verinnerlichung der Kompetenzen. So sollten Sie ungefähr dreimal so viel Zeit für die Nachbereitung einplanen, wie für die ERP-Schulung selbst, damit die Lerninhalte auch wirklich auf höchstem Niveau umgesetzt werden können. Nur, wenn Sie Ihren Anwendern auch den nötigen Raum geben, werden Sie von einer ERP-Schulung auch wirklich optimal profitieren können.

Was bei der Nachbereitung des ERP-Kurses nicht fehlen sollte

Neben der einzuplanenden Zeit für die Nachbereitung sollten Sie auch Wert darauflegen, dass die Teilnehmer der ERP-Schulung die Unterlagen der Weiterbildung gezielt an Ihr Unternehmen anpassen, umso zukünftigen Mitarbeitern einen optimalen Einstieg in die ERP-Software zu ermöglichen. Wichtig ist hier dann vor allem auch, dass der Zugriff auf dieses Nachschlagewerk für alle Anwender jederzeit möglich ist. So können auftretende Probleme noch schneller gelöst werden. Mit diesen Gedanken im Hinterkopf sind Sie optimal für die ERP-Schulung in Ihrem Unternehmen gerüstet.

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