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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Kassenführung ab 2020: Neue Anforderungen an elektronische Kassen
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Kassenführung ab 2020: Neue Anforderungen an elektronische Kassen

Die gläserne Kasse wird zur Realität: Ab 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme grundsätzlich über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung mit digitaler Schnittstelle zum Finanzamt verfügen. Es gibt jedoch Ausnahmen und eine Übergangsphase mit Nichtbeanstandungsregelung. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

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Durch falsch oder nicht erfasste Barumsätze entgehen dem deutschen Staat jedes Jahr Milliardenbeträge an Einnahmen. Dieser Form der Steuerhinterziehung mithilfe manipulierter Kassen hat der Gesetzgeber vor vier Jahren verstärkt den Kampf angesagt: Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 („Kassengesetz“) wurden beispielsweise die Einzelaufzeichnungspflicht und das Instrument der Kassen-Nachschau eingeführt. Nun geht Deutschland einen Schritt weiter und verlangt, dass elektronische Kassensysteme künftig mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung, kurz: TSE, ausgestattet sind. Damit macht der Staat die Kassenführung ab 2020 – übrigens als eines der letzten Länder Europas – faktisch gläsern. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer Fiskalisierung der elektronischen Kassensysteme.

Was ist unter einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen zu verstehen?

Die Technische Sicherheitseinrichtung ist eine in die Kassensoftware implementierte Lösung. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.

  • Das Sicherheitsmodul protokolliert alle Kasseneingaben von Beginn an und unterbindet unerkannte Veränderungen.
  • Auf dem Speichermedium werden die Daten der Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert.
  • Die einheitliche digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung – beispielsweise, wenn die Finanzbehörden die geschützten Daten zur Vollständigkeits- und Korrektheitsprüfung einfordern.

Auf welcher Rechtsgrundlage wird die TSE-Pflicht eingeführt?

Rechtsgrundlage für die verpflichtende Einführung der TSE ist, neben dem Kassengesetz, die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26. September 2017. Darin hat der Gesetzgeber unter anderem die grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherheitseinrichtung festgelegt. Die Details zum Zusammenspiel zwischen Kassensystem und TSE sowie die entsprechenden Begriffe und Abläufe hat das Bundesfinanzministerium (BMF) allerdings erst in seinem Anwendungserlass vom 19. Juni 2019 konkretisiert.

Gilt die TSE-Pflicht für alle elektronischen Kassen?

Nein. Registrierkassen (nicht jedoch PC-Kassensysteme), die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, sind von der Pflicht zur Nutzung einer zertifzierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgenommen. Doch, Achtung! Diese Ausnahme gilt nur bis Ende 2022 und nur unter der Voraussetzung, dass die eingesetzten Registrierkassen den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 zur Auf­be­wah­rung di­gi­ta­ler Un­ter­la­gen bei Bar­ge­schäf­ten entsprechen.

Müssen Unternehmen ab 1. Januar 2020 Sanktionen fürchten, wenn sie eine Kasse ohne TSE einsetzen?

Nein. Der Bund und die Länderfinanzverwaltungen haben sich auf eine Übergangsfrist verständigt:

Bis zum 30. September 2020 wird es nicht beanstandet werden, wenn eine elektronische Kasse ohne zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung eingesetzt wird.

Diese Nichtbeanstandungsregelung hat die Finanzverwaltung per BMF-Schreiben vom 6. November 2019 veröffentlicht. Grund hierfür ist, dass den Kassenherstellern aufgrund der späten Bekanntgabe der Vorgaben durch das BMF zu wenig Zeit blieb, einen TSE-Anbieter auszuwählen und dessen Sicherheitseinrichtung in der eigenen Lösung zu implementieren. Dadurch ist eine flächendeckende Ausstattung aller ca. 2,1 Millionen Kassen in Deutschland mit einer TSE bis zum Januar 2020 nicht möglich.

Was hat es mit der Pflicht zur Belegausgabe (Bon-Pflicht) auf sich?

Eine weitere Neuerung in der Kassenführung ab 2020 ist die sogenannte Bon-Pflicht. Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen, ihren Kunden für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg (Kassenbon) zur Verfügung stellen. Dies kann elektronisch oder in Papierform geschehen. Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen bzw. mitzunehmen. Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität können sich Unternehmen auf Antrag von der Belegausgabepflicht befreien lassen.

Was bedeutet die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme?

Künftig müssen Unternehmer ihrem Finanzamt die Art und Anzahl der in ihrem Betrieb eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen melden. Dies hat innerhalb eines Monats nach der Anschaffung der Kassenlösung zu geschehen. Für Kassen, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, ist die Meldung ans Finanzamt bis zum 31. Januar 2020 vorzunehmen.

Laut BMF-Schreiben vom 6. November 2019 müssen Unternehmen die entsprechenden Meldungen jedoch erst dann abgeben, wenn die Finanzverwaltung hierfür eine elektronische Übertragungsmöglichkeit geschaffen hat. Das ist bislang nicht geschehen. Für die Kassenführung ab 2020 heißt das: vorerst keine Meldungen. Den Zeitpunkt der Verfügbarkeit eines Meldeverfahrens wird das BMF gesondert bekanntgeben.

Tipps zur Auswahl von Warenwirtschaftssoftware
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Tipps zur Auswahl von Warenwirtschaftssoftware

Warenwirtschaftssysteme gibt es viele auf dem Markt, doch welches passt am besten zu den eigenen Anforderungen? Ein kostenlos erhältliches Whitepaper nennt wichtige Kriterien und gibt Tipps zur Auswahl der richtigen Warenwirtschaftssoftware.

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In vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) laufen die Prozesse der Warenwirtschaft oft nicht reibungslos. Hauptursache ist in der Regel die mangelnde Softwareunterstützung. So fehlen aktuelle Informationen über Lagerbestände und es kommt immer wieder zu Mehrfacherfassungen, die zu inkonsistenten Daten führen. Mitarbeiter außerhalb des Büros sind zudem oft nicht an die Systeme angebunden. Das Ergebnis ist eine mangelnde Transparenz über den Auftragsstatus und die Fehlerquellen.

Viele Unternehmen möchten diese Probleme angehen, stehen dabei jedoch vor der anspruchsvollen Aufgabe der Auswahl einer passenden Warenwirtschaftssoftware. Das Ziel besteht darin, eine Lösung zu finden, die aktuelle Herausforderungen löst und zudem zukunftsfähig, skalierbar und erweiterbar ist.

Ein Whitepaper von Suiteify zeigt, worauf es bei der Auswahl von Warenwirtschaftssoftware wirklich ankommt.

Rahmenbedingungen für die Auswahl von Warenwirtschaftssoftware abstecken

Bevor man ein Warenwirtschaftssystem auswählen kann, ist es wichtig, die Rahmenbedingungen des Softwareeinsatzes zu klären. Dabei sind unter anderem die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Gegenwärtige Schwachstellen und Probleme in den Prozessen
  • Bisheriger Grad der Digitalisierung im Betrieb
  • Aktuelle IT-Landschaft
  • Netzabdeckung und Internet-Bandbreite am Standort
  • Grundsatzentscheidung: Cloud versus lokale Software-Installation

Kriterien für die Auswahl von Warenwirtschaftssoftware definieren

Im nächsten Schritt geht es darum, einen Kriterienkatalog für die Auswahl einer Warenwirtschaftssoftware zu erstellen, schreiben die Whitepaper-Autoren. Mögliche Kriterien sind zum Beispiel:

  • Compliance: Erfüllt das Warenwirtschaftssystem die rechtlichen Anforderungen, etwa von DSGVO und GoBD?
  • Schnittstellen: Wie offen ist die Warenwirtschaftssoftware für die Verknüpfung mit anderen internen und externen Anwendungen, beispielsweise von Lieferanten und Logistikpartnern?
  • Zuverlässigkeit des Software-Dienstleisters: Wie vertrauenswürdig sind der Hersteller und seine Implementierungspartner?

Warenwirtschaftssystem auswählen

Nachdem die prozessualen Schwachstellen ermittelt, die Ziele definiert und die Anforderungen an die Warenwirtschaftssoftware (Lastenheft) festgelegt worden sind, geht es an die Auswahl einer Lösung.

Das Whitepaper nennt die acht wesentlichen Schritte und gibt darüber hinaus Tipps zur Vorgehensweise. Beispielsweise empfehlen die Autoren möglichst frühzeitig die Mitarbeitenden, die mit der neuen Lösung arbeiten werden, in den Prozess einzubeziehen. Wenn sich dann noch die Mitarbeitenden des Softwareunternehmens als fähige Berater und Prozessoptimierer erweisen, stehe einem erfolgreichen Digitalisierungsprojekt nichts mehr im Wege.

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Effiziente Lagerhaltung in fünf Schritten
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Effiziente Lagerhaltung in fünf Schritten

Viele Unternehmen stehen vor Herausforderungen in der Lagerhaltung – ineffiziente Prozesse, hohe Kosten und Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung bremsen den Geschäftserfolg. Mit gezielter Prozessoptimierung und digitalen Lösungen können Sie diese Probleme meistern und Ihre Lagerhaltung nachhaltig effizienter gestalten.

5 Min. Lesezeit

Lange Laufwege, Fehler bei der Kommissionierung und ungenaue Excel-basierte Bestandsdaten kosten Zeit und Geld. Zudem erschweren sie effizientes Arbeiten im Lager. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung wächst der Wunsch, diese Hürden zu überwinden und Lagerprozesse zu optimieren.

Doch die Installation neuer Software allein reicht nicht aus. Eine effiziente Lagerhaltung erfordert eine ganzheitliche Neuausrichtung – von der Lagerstruktur über die Abläufe bis hin zur digitalen Lagerverwaltung.

1. Schwachstellen in der Lagerhaltung erkennen

Analysieren Sie Ihre aktuelle Lagerstruktur und Lagerprozesse genau, bevor Sie Maßnahmen ergreifen. Identifizieren Sie Schwachstellen und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Artikelstruktur.

Nutzen Sie dabei Methoden wie die ABC-Analyse, um Ihre Artikel nach Zugriffshäufigkeit zu kategorisieren. Berücksichtigen Sie außerdem Anforderungen wie Chargenpflicht, Seriennummern oder Gefahrstoffe.

Binden Sie Ihre Lagermitarbeiter aktiv in die Analyse ein, denn sie kennen die Abläufe aus erster Hand und können wertvolle Hinweise auf Prozesslücken geben. So schaffen Sie die Basis für eine gezielte Lageroptimierung.

2. Lager optimieren – Strukturen neu gestalten

Nachdem Sie die Schwachstellen erkannt haben, können Sie mit der praktischen Lageroptimierung beginnen:

  • Prüfen Sie, ob Sie neue Regale, Fördertechnik oder eine geeignete Lagerverwaltungssoftware benötigen.
  • Wählen Sie eine Software mit Scan- und Erfassungslösungen, um Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Achten Sie dabei auf Anwenderfreundlichkeit und Praxisnähe.
  • Gestalten Sie Ihre Lagerbereiche (z. B. Kleinteile-, Kommissions- oder Palettenlager) effizient. Lagern Sie schnell drehende Artikel vorne, trennen Sie Kleinteile und sortieren Sie veraltete Bestände aus.

Eine digitale Lagererfassung sorgt für Transparenz und ermöglicht eine präzise Bestandsführung in Echtzeit.

3. Lagerbestände optimieren – Kapitalbindung reduzieren

Ein hoher Lagerbestand bindet Kapital und verursacht Kosten. Gleichzeitig dürfen fehlende Artikel den Versand nicht verzögern.

Nutzen Sie deshalb Ihr Warenwirtschaftssystem (WWS), um optimale Mindestbestände und Bestellvorschläge zu ermitteln. Durch die Integration von WWS und Lagerverwaltungssoftware erhalten Sie eine Echtzeitübersicht über Ihre Bestände und können schnell nachbestellen. So senken Sie Ihre Lagerkosten und erhöhen Ihre Lieferfähigkeit.

4. Prozesse digitalisieren – Arbeitsabläufe effizient gestalten

Eine wirklich effiziente Lagerhaltung basiert auf digitalen Prozessen. Vermeiden Sie Medienbrüche, indem Sie Ihre Systeme vernetzen, und automatisieren Sie wiederkehrende Arbeitsschritte.

Digitale Unterstützung stellt sicher, dass alle Lagerdaten jederzeit aktuell sind und für Mitarbeitende zugänglich bleiben – selbst wenn Schlüsselpersonen fehlen.

So verbessern Sie die Prozesssicherheit, reduzieren Fehlerquellen und schaffen mehr Transparenz im gesamten Lager.

5. Schritt für Schritt zur Lagerhaltung 4.0

Die Industrie 4.0 eröffnet vielfältige Möglichkeiten für eine moderne Lagerverwaltung. Sie müssen nicht sofort vollautomatisieren. Bereits kleine, gezielte Digitalisierungsmaßnahmen können Ihre Lagerlogistik deutlich verbessern.

Denken Sie langfristig und prüfen Sie Förderprogramme zur Digitalisierung, um Ihr Projekt wirtschaftlich umzusetzen. Eine Übersicht aktueller Programme finden Sie in der Förderdatenbank des BMWK. So entwickeln Sie Ihre Lagerhaltung Schritt für Schritt hin zu einer zukunftssicheren Lösung.

Schnittstellen zur Automatisierung: Standardlösung oder Individualprogrammierung nutzen?
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Schnittstellen zur Automatisierung: Standardlösung oder Individualprogrammierung nutzen?

Für Unternehmen wird es immer wichtiger, Geschäftsprozesse zu automatisieren. Hierzu müssen die verschiedenen digitalen Systeme über Schnittstellen miteinander verknüpft werden. Dieser Beitrag nennt Anwendungsbeispiele sowie die Vor- und Nachteile von standardisierten und individuell programmierten Schnittstellen.

5 Min. Lesezeit

Viele Geschäftsprozesse laufen preisgünstiger, schneller und fehlerfreier ab, wenn man sie mithilfe von IT-Systemen über Schnittstellen automatisiert. Dadurch wird das Personal von Routinetätigkeiten entlastet und den Mitarbeitern bleibt mehr Zeit für ihre Kernaufgaben.

Zudem gilt in Zeiten der Digitalisierung mehr denn je zuvor: Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens steht und fällt mit der Fähigkeit, Partner, Kunden, Lieferanten, Bewerber und die Öffentlichkeit (z.B. über soziale Netzwerke, eigene Website) auf effiziente Weise in die eigenen Unternehmensprozesse digital einzubinden. Hierfür benötigt man Schnittstellen. Eine geeignete Schnittstellen-Software einzusetzen ist somit essenziell. Zusammen mit dem ERP-System bildet sie eine Schlüsseltechnologie.

Typische Anwendungsbeispiele für Schnittstellen

Schnittstellen-Software kommt heute in zahlreichen Unternehmen zum Einsatz. Hier eine kleine Auswahl an häufigen betrieblichen Szenarien und Abläufen, die ohne Schnittstellen nicht realisierbar wären:

  • Der Kunde sendet EDIFACT-Daten und diese sollen als Auftrag importiert werden.
  • Die Rechnung zum selben Auftrag soll anschließend per EDIFACT zurückgesendet werden.
  • Lieferanten senden Artikel-Preislisten in Form einer Excel-Datei, und die Preise sollen in die eigene Artikeldatenbank importiert werden.
  • Es besteht die Anforderung eines Kunden, eine SAP IDoc Orders-Datei als Bestellung einzulesen.
  • Die PDF-Rechnung eines erledigten Auftrags soll um ZUGFeRD-Daten angereichert werden, damit der Auftraggeber diese automatisch verarbeiten kann.
  • Aus einem Webportal wird eine openTrans-Datei bereitgestellt – diese soll einen Auftrag oder eine Bestellung in der Fakturierungssoftware erzeugen.
  • Das CAD-Programm generiert eine Stückliste als XML-Datei, welche unter Berücksichtigung vorhandener Einkaufsartikel in den Stücklistenstamm importiert werden soll.
  • Es fallen Maschinendaten, Rückmeldedaten, Laufzeiten, technische und Statusinformationen von Ihren Maschinen und Fertigungsstandorten an, die zu Abrechnungszwecken verarbeitet werden sollen (Industrie 4.0).
  • Im Onlineshop fallen Bestellungen an, die in der Fakturierungssoftware weiterverarbeitet werden sollen.
  • Kontoauszüge von Zahlungsanbietern (wie PayPal) sollen unter Berücksichtigung offener Posten in der Finanzbuchhaltung gebucht werden.
  • Die Lagerbestände und Preise sollen regelmäßig an den Onlineshop, ein Webportal und Lieferanten verteilt werden.

Anhand dieser Beispiele ist erkennbar, dass die Anwendungsmöglichkeiten für Schnittstellen fast unendlich sind. Dabei ist es je nach gewünschtem Automatisierungsgrad möglich, Schnittstellen sogar vollkommen autonom agieren zu lassen. Das führt dazu, dass die Zusammenarbeit mit externen Organisationen und IT-Systemen um ein Vielfaches einfacher, schneller und fehlerfreier wird. Um dies zu erreichen, werden verschiedene Arten von Schnittstellen am Markt angeboten. Es lässt sich im Wesentlichen zwischen Standard- und Individualsoftware unterscheiden. Beide Arten haben Vor- und Nachteile.

Schnittstellen als Standardsoftware

Standardsoftware wird für einen breiten Nutzerkreis entwickelt. Daraus folgt ein meist günstigerer Preis gegenüber einer individuell programmierten Schnittstelle. Darüber hinaus profitieren die Nutzer oft von Hersteller-Unterstützung durch Wartung und Pflege der Schnittstelle. Wartungsbedarf kann sich zum Beispiel aus Aktualisierungen der angeschlossenen Systeme oder aus Gesetzesänderungen ergeben. Darüber hinaus sind meist umfangreiche Dokumentationen, Schulungen und Praxisleitfäden verfügbar, was den Einsatz erheblich erleichtern kann.

Ein wichtiges Argument für Standardsoftware ist ihre schnelle Verfügbarkeit, denn sie muss nicht erst zeitaufwendig entwickelt werden.

Bei Schnittstellen als Standardsoftware muss man aber berücksichtigen, dass möglicherweise Kompromisse beim Funktionsumfang hingenommen werden müssen. Deckt die Schnittstellen-Software die eigenen Anforderungen nur teilweise ab, kann das mögliche Automatisierungspotenzial nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Standardisierte Schnittstellen für Unternehmen werden überwiegend als Miet- oder Kauflizenz mit Wartungsverträgen angeboten.

Schnittstellen als Individualsoftware

Eine individuelle Schnittstelle ist eine Software, die für die Bedürfnisse des Unternehmens maßgeschneidert entwickelt wird. Sie kann sich daher den Vorstellungen des Unternehmens und dessen speziellen Geschäftsprozessen anpassen. Solässt sich eine möglichst durchgängige Automatisierung umsetzen und das volle Optimierungspotenzial nutzen.

Anders als bei Standardsoftware muss das beauftragende Unternehmen die Entwicklungskosten einer Individualprogrammierung in der Regel vollständig tragen. Daraus resultieren höhere Gesamtkosten gegenüber einer Standardschnittstelle und eine längere Projektdauer bis zum Einsatz der Software.

Die Kosten für eine individuell programmierte Schnittstelle scheinen anfangs zwar höher als bei der Lizenzierung von Standardsoftware zu sein, allerdings fallen sie einmalig an und sind planbar. Der Faktor Kosten rückt in den Hintergrund, sobald die Schnittstelle dem Unternehmen Wettbewerbs- und Kostenvorteile verschafft und sich die Investition dadurch amortisiert.

Vorteilhaft kann es zudem sein, dass Besonderheiten und eher untypische Datentransformationen durchgeführt werden können. Standardisierte Schnittstellen hingegen lassen die Umsetzung spezieller Anforderungen auf der Detailebene nur sehr begrenzt zu.

Der wohl häufigste Grund für den Einsatz einer individuellen Lösung ist aber das Nichtvorhandensein einer passenden Standardschnittstelle. Ist das der Fall, bleibt Unternehmen nur die Möglichkeit, eine Schnittstelle individuell programmieren zu lassen.

Standardisierte Schnittstelle oder Individualprogrammierung – was bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist

Viele Unternehmen unterschätzen die technische Komplexität des Themas Schnittstellen. Das liegt oft daran, dass Systeme wie die Warenwirtschaftssoftware große Teile der Komplexität vor den Anwendern verbergen.

Soll die Schnittstelle für einen bestimmten Teilbereich genutzt werden, muss man diesen aber genauestens betrachten. Das kann die Implementierung von Schnittstellen komplex werden lassen. Wenn zum Beispiel eine Standard-Schnittstelle zu einem Onlineshop angeboten wird, ist einiges an Aufwand damit verbunden, diese auch tatsächlich an das Onlineshop-System anzuschließen.

Die Schwierigkeiten beginnen beim Angleichen von Stammdaten auf Feldebene, sie betreffen Datentransformationen (z.B. bei unterschiedlichen Zahlungsweisen oder Kundennummern zwischen beiden Systemen) und enden mit Synchronisationsintervallen und auszugleichenden Lagerdifferenzen.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Standard-Schnittstellen nicht passen und dass eine individuelle Lösung für den Anwendungsfall entwickelt werden muss. Der Dienstleister des Vertrauens sollte mit beiden Systemen, die es zu verbinden gilt, Erfahrungen haben – also beispielsweise sowohl mit der Warenwirtschaftssoftware als auch mit dem Onlineshop.

Manchmal lässt sich auch auf eine Standardschnittstelle zurückgreifen, die dann an die individuellen Bedürfnisse angepasst wird. Ob dies möglich ist, hängt von der Schnittstelle ab und lässt sich mit dem Hersteller klären. Dadurch lassen sich die Vorteile aus Standardsoftware und individueller Programmierung verbinden.

Die folgenden Fragen können bei der Entscheidungsfindung helfen:

  • Müssen Daten in beide Richtungen ausgetauscht werden? (also z.B. vom Shopsystem zum Warenwirtschaftssystem und zurück?)
  • Müssen die Daten wirklich alle paar Minuten aktualisiert werden? Oder reicht es aus, wenn dies einmal täglich geschieht?
  • Müssen alle Daten 100-prozentig gleich sein, oder sind manuelle Nacharbeiten im gewissen Umfang tragbar?
  • Welche Kosten kann die Schnittstelle einsparen (z.B. durch die Entlastung von Personal)?
  • Kennt sich der Schnittstellen-Dienstleister mit beiden Systemen, die verbunden werden sollen, aus?
  • Gibt es bereits Standardlösungen am Markt – und leisten Sie das, was gebraucht wird?
Digitale Archivierung ist auch für kleinere Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll
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Digitale Archivierung ist auch für kleinere Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll

In vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist man der Auffassung, digitale Archivierung lohne sich erst für größere Betriebe. Stimmt nicht, sagt Volker Halstenbach. Der ECM-Experte räumt im Interview mit gängigen Irrtümern und Vorurteilen auf.

5 Min. Lesezeit

Was entgegnen Sie dem Chef eines mittelständischen Unternehmens mit 50 Mitarbeitenden, wenn er Ihnen sagt, digitale Archivierung lohne sich für seinen Betrieb nicht?

Volker Halstenbach: In allen Fällen empfehlen wir, zunächst eine Kosten-Nutzenschätzung vorzunehmen – unabhängig von der Größe des Unternehmens bzw. des Arbeitsbereichs, in dem digitale Archivierung betrieben werden soll. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der wirtschaftliche Nutzen sehr häufig auch für kleinere Unternehmen und Arbeitsgruppen gegeben ist, selbst wenn deutlich weniger als 50 Mitarbeitenden an das System angeschlossen werden.

Für mittelständische Betriebe interessant zu wissen ist sicherlich auch, dass preisgünstige Angebote häufig funktional mit den typischerweise bei Großunternehmen anzutreffenden höherpreisigen Enterprise-Lösungen mithalten können bzw. deren Funktionsumfang im Standard nicht selten sogar übertreffen. Zugleich sind in mittelständischen Lösungen häufig die Architektur-, Individualisierungs- und Integrationsanforderungen geringer, was ebenfalls die Einstandskosten gegenüber der Anschaffung für Großunternehmen verringert.

Nicht zuletzt befände sich der Chef des mittelständischen Betriebes bei der Beschaffung einer elektronischen Archivlösung in bester Gesellschaft, denn gerade der Markt für kleine und mittelständische Unternehmenslösungen trägt seit Jahren deutlich zur Umsatzstärke der Hersteller von Dokumentenmanagementsystemen (DMS) bei.

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Welchen Fehleinschätzungen und Irrtümern erliegen Mittelständler beim Thema elektronische Archivierung häufig?

Halstenbach: Eine typische Fehleinschätzung ist, dass einerseits die Beschaffungskosten zu hoch und andererseits der wirtschaftliche Nutzen zu gering eingeschätzt werden. Auch erleben wir in unserer Beratung immer wieder die Vorstellung, dass sich digitale Archivierung nur in Kombination mit Workflow, also dem Scannen und Archivieren von Unterlagen bereits vor der Bearbeitung, lohne.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich viele DMS-Lösungen als reine Archivlösung deutlich besser rechnen als zuvor erwartet, da Suchzeiten praktisch entfallen und alle Mehrfachablagen von Unterlagen überflüssig werden.

Immer wieder werden wir überdies mit der Sorge konfrontiert, die mit der Archivierung einhergehenden organisatorischen Veränderungen wären derart massiv, sodass ohne umfangreiche Planung und vorherige Anpassung kein wirtschaftlicher Nutzen entstehen kann. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall. Zwar verändert sich zwangsläufig die Arbeitsorganisation durch den DMS-Einsatz – gerade der Einstieg über reine Archivierungslösungen bietet Unternehmen jedoch die Möglichkeit, diese Änderungen schrittweise vorzunehmen und hierdurch handhabbarer zu gestalten.

Eine weitere häufig vernommene Angst besteht darin, Dokumente könnten in einem Dokumentenmanagementsystem wie in einem schwarzen Loch verschwinden und wären nie wieder auffindbar. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Durch die Verfügbarkeit sowohl technischer als auch fachlicher Suchmerkmale sind DMS-Anwender viel besser als Nutzer von Papierablagen in der Lage, ihre Dokumente sowohl geordnet abzulegen als auch selbst dann wiederzufinden, wenn die Ablage an fachlich falscher Stelle erfolgte.

Hinzu kommt die enorme Sicherungsfunktion des DMS, denn was einmal richtig abgelegt ist, kann kaum noch verschwinden – ganz im Gegensatz zur papiergebundenen Ablage.

Nun haben KMU vielfach andere Anforderungen an den Leistungsumfang unterstützender IT-Systeme als Großunternehmen. Wie sieht es in puncto digitale Archivierung aus? Welcher Funktionsumfang ist für einen mittelständischen Betrieb denn grundsätzlich sinnvol

Halstenbach: Während in Großunternehmen häufig die Integrationsfähigkeit von DMS-Lösungen in die Kernanwendungen von zentraler Bedeutung ist, benötigen kleine und mittlere Unternehmen eher solche DMS-Lösungen, deren Oberflächenfunktionen mit einfachen Mitteln an die spezifischen Bedürfnisse anpassbar sind. Hier ist erfreulicherweise zu beobachten, dass gerade die vielfältigen Systemangebote der kleineren Anbieter genau diesen Markt adressieren und häufig Funktionsfülle und Oberflächenflexibilität mit günstigen Beschaffungspreisen gepaart sind.

Auch die für mittelständische Anwendungen wichtigen Funktionen zur Ablage von E-Mails sowie zur Pflege von Dateien direkt aus der Office-Anwendung im DMS sind in vielen Produkten enthalten, was wichtig für ihre rege Nutzung ist.

Ein modernes DMS besticht nicht zuletzt durch seine ausgefeilten Aktenfunktionen, die helfen, besonders umfangreich dokumentierte Sachverhalte dennoch übersichtlich zu strukturieren und hierdurch effizient auffindbar und handhabbar zu machen; hierzu gehören für viele Anwender leistungsstarke Dokumentenanzeigefunktionen, die in der Lage sind, Dokumente unterschiedlichster Herkunft und Formate einheitlich anzuzeigen.

Wenn sich ein Unternehmen für digitale Archivierung entschieden hat: Wie geht es bei der Einführung eines Systems am besten vor?

Halstenbach: Die Anwendungsplanung ist wichtig. Im Gegensatz zu E-Mail- oder Telekommunikationssystemen stellen Archivlösungen weniger Basistechnologie als Anwendung dar. Daher ist die genaue Analyse der fachlichen und funktionalen Anforderungen bedeutend: Obwohl viele Lösungen zahlreiche wertvolle Funktionen bereits im Standard enthalten, kann bei ungenügend genau durchgeführter Produktwahl die besonders dringlich benötigte Funktion fehlen. Solche Defizite führen immer wieder zu teuren Nachbesserungen, denn nun muss projektseitig etwas entwickelt werden, was im Konkurrenzprodukt möglicherweise bereits im Standard enthalten ist.

Bewährt hat sich die Bildung einer Projektgruppe mit Vertretern aus Fachbereich und IT, in der am gleichen Strang ziehend sehr gute Arbeitsergebnisse erzielt werden können. Der Erfolg zahlreicher DMS-Projekte wurde nach unserer Beobachtung auf diese Weise herbeigeführt.

Digitales Dokumentenmanagement: Sechs Gründe für ein DMS
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Digitales Dokumentenmanagement: Sechs Gründe für ein DMS

In der digitalen Arbeitswelt ist ein effizientes Dokumentenmanagement für Unternehmen unverzichtbar. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) hilft dabei, die wachsende Menge an Dokumenten effizient zu verwalten, Zeit und Kosten zu sparen und gleichzeitig eine GoBD-konforme Archivierung sicherzustellen. In diesem Beitrag zeigen wir die sechs wichtigsten Gründe, warum ein DMS die Produktivität steigert, die Zusammenarbeit verbessert und Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützt.

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Herausforderungen ohne digitales Dokumentenmanagement

Unternehmen erzeugen eine Vielzahl von Dokumenten: Rechnungen, Bestellungen, Verträge, Belege, Protokolle oder Präsentationen – digital oder auf Papier. Ohne ein DMS entsteht schnell Chaos: Informationen liegen verstreut, redundante Daten führen zu Fehlern, der Überblick geht verloren und gesetzliche Anforderungen werden oft nicht eingehalten.

Herkömmliche Ablagen in Aktenschränken oder lokalen Ordnern sind ineffizient und kosten wertvolle Zeit. Gerade KMU verfügen oft über keine strategischen Ansätze für die digitale Dokumentenarchivierung. Studien zeigen: Viele Mittelständler arbeiten noch papierbasiert und nutzen Dokumentenmanagement nur teilweise.

Was ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS)?

Ein DMS ist ein softwaregestütztes System für das Dokumentenmanagement. Es speichert, verwaltet und bildet den gesamten Lebenszyklus digitaler Dokumente ab – von der Erstellung über die Bearbeitung, Überwachung und Verteilung bis hin zur elektronischen Archivierung.

Wichtige Funktionen eines DMS sind:

  • Zentrale Dokumentenablage für alle Unternehmensdaten
  • Digitale GoBD-konforme Archivierung sämtlicher Steuerbelege
  • Versionierung und Nachvollziehbarkeit aller Änderungen
  • Automatisierte Workflows zur Optimierung der Prozesse
  • Zugriffsrechte für Sicherheit und Compliance

Die sechs wichtigsten Gründe für digitales Dokumentenmanagement

1. Zeitgewinn durch schnellen Zugriff auf Informationen

Ein DMS macht alle Dokumente sofort auffindbar – unabhängig vom Format, der Quelle oder dem Standort der Mitarbeiter. Funktionen wie Volltextsuche, Filter, Sortierung und automatische Verschlagwortung stellen sicher, dass Dokumente effizient verfügbar sind. Lange Suchzeiten und das unproduktive Durchforsten von Papierakten entfallen somit vollständig.

2. Platzersparnis und Raum für Produktiveres

Ein DMS ersetzt physische Archive durch einen virtuellen Aktenschrank. Dadurch werden nicht nur Archivflächen gespart, sondern auch Raum für produktivere Unternehmensbereiche geschaffen.

3. Weniger Materialverbrauch und -kosten

Durch digitales Dokumentenmanagement werden Papierverbrauch und Druckkosten deutlich reduziert. Das schont Ressourcen und unterstützt eine nachhaltige Unternehmensführung.

4. Bessere Zusammenarbeit durch mehr Transparenz

Ein DMS ermöglicht es Mitarbeitern, Dokumente gleichzeitig zu bearbeiten und gemeinsam zu nutzen. Dank Versionierung und Bearbeitungshistorie ist jederzeit nachvollziehbar, wer welche Änderungen vorgenommen hat. So gehen Dokumente nicht verloren und die Zusammenarbeit wird transparenter und effizienter.

5. Höhere Kundenzufriedenheit durch Auskunftsfähigkeit

Mit einem DMS können Mitarbeiter Dokumente jederzeit aufrufen und Kunden Auskunft über Aufträge geben. Automatisierte Wiedervorlagen, Fristen und Benachrichtigungen verringern Fehler, verbessern die Dokumentenworkflow-Effizienz und erhöhen die Kundenzufriedenheit.

6. Unaufwendige GoBD-konforme Archivierung

Ein DMS erleichtert die GoBD-konforme Archivierung steuerlich relevanter elektronischer Dokumente. Es gewährleistet Vollständigkeit, Ordnung, Unveränderbarkeit, Unverlierbarkeit und Auffindbarkeit der Daten. Zugriffsrechte sichern die Daten und eine Verfahrensdokumentation kann direkt im DMS hinterlegt werden. Dadurch werden Betriebsprüfungen durch das Finanzamt schneller und einfacher.

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Zusammenfassung: Mehr Effizienz, weniger Kosten, größere Rechtssicherheit

Ein DMS spart Zeit, Platz und Materialkosten, verkürzt die Durchlaufzeiten dokumentenbasierter Arbeitsabläufe, erhöht die Produktivität und Transparenz und unterstützt rechtssichere Prozesse.

Für KMU ist ein DMS der ideale Einstieg in die digitale Transformation, da es die Grundlage für die Digitalisierung weiterer Geschäftsprozesse schafft und das Unternehmen zukunftsfähig macht.

Das Ziel besteht jedoch nicht nur darin, Dokumente abzulegen, sondern eine Informationsplattform bereitzustellen, die allen Mitarbeitern schnellen Zugriff ermöglicht, die Arbeit erleichtert und den unternehmerischen Erfolg nachhaltig steigert.

Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern
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Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern

Mit dem Ablauf des 31. Dezember werden in Deutschland Zahlungsansprüche aus Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Doch das ist vermeidbar: Durch einen rechtzeitig beantragten gerichtlichen Mahnbescheid lassen sich die Ansprüche auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist noch geltend machen.

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Alle Jahre wieder im Dezember geraten Unternehmer ins Schwitzen. Der Grund dafür ist aber nicht der ganz normale Vorweihnachtsstress, sondern die Erkenntnis, dass mit dem Jahreswechsel die Verjährungsfrist für bestimmte Forderungen abläuft.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre. Sie beginnt jedoch nicht mit dem Tag, an dem eine Forderung entstanden ist, sondern erst mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres.

Am 1. Januar 2026, null Uhr, verjähren daher viele Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2022. Wer das verhindern möchte, sollte unbedingt noch vor dem Jahreswechsel einen gerichtlichen Mahnbescheid für seine überfälligen Forderungen beantragen.

Von der Regelverjährung abweichende Fristen

Soweit nichts anderes geregelt ist, gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Unter anderem bei den folgenden Ansprüchen kann die Verjährungsfrist jedoch aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen abweichen:

30 Jahre
Rechtskräftig festgesetzte Ansprüche (z. B. Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse), Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten

10 Jahre
Ansprüche bezüglich Rechten an Grundstücken (Übertragung des Grundstückeigentums)

5 Jahre
Mängelansprüche bei Bauwerken und eingebauten Sachen

1 Jahr
Fracht- und Speditionskosten (abweichender Verjährungsbeginn mit Ablauf des Anlieferungstages)

6 Monate
Ersatzansprüche des Vermieters (Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache)

Ein nützliches Tool zur Ermittlung von Verjährungsfristen ist der kostenfrei nutzbare Verjährungsrechner von Creditreform.

Gerichtlicher Mahnbescheid hemmt Verjährung

Viele Gläubiger gehen irrtümlich davon aus, dass sie – so kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist – nichts mehr ausrichten können, um ihren Zahlungsanspruch aufrechtzuerhalten und doch noch an ihr Geld zu kommen. Was sie dabei übersehen: Es gibt ein Instrument, um seine Forderungen auch über den regulären Fristablauf von drei Jahren hinaus zu sichern – den gerichtlichen Mahnbescheid.

Unternehmer sollten daher rechtzeitig vor dem Jahresende prüfen, wann die Zahlungsansprüche gegenüber ihren Schuldnern entstanden sind. Handelt es sich um eine offene Rechnung aus dem Jahr 2022, sollte umgehend ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden.

Durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens lässt sich die Verjährung hemmen. Wichtig ist, dass der Antrag bis zum 31. Dezember 2025 beim Mahngericht eingeht.

Der Mahnbescheid setzt zwar nicht alles auf null zurück, aber er unterbricht die Verjährung bis zum Ende des Verfahrens und einer sich möglicherweise anschließenden Zivilklage.

Besonders bequem kann ein Mahnbescheid online beantragt werden. Hier geht es zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids über das Mahnportal der deutschen Mahngerichte.

Einfache Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung

Außergerichtliche Mahnungen und private Zahlungsaufforderungen unterbrechen die laufende Verjährung hingegen nicht – und zwar selbst dann nicht, wenn sie per Einschreiben zugestellt werden. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung.

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen ist zu beachten: Mit jeder Teilzahlung des Schuldners beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der letzten Zahlung neu zu laufen.

TIPP: Offene Posten mit Finanzbuchhaltungssoftware überwachen

Um zu verhindern, dass Forderungen verjähren, sollten Unternehmen ein effektives Debitorenmanagement mit einem straffen Mahnwesen betreiben. Hierzu ist eine Finanzbuchhaltungssoftware erforderlich, mit der die Außenstände zuverlässig im Blick behalten und frühzeitig Mahnungen verschickt werden können.

Führt dies nicht zum Zahlungseingang, empfiehlt sich die Übergabe an einen professionellen Inkassodienstleister. Die Fibu-Programme von Suiteify verfügen hierfür über eine integrierte Schnittstelle, die es Unternehmen ermöglicht, Inkassoaufträge direkt an Creditreform zu übermitteln.

Pflichtangaben in der E-Rechnung richtig umsetzen: Nützliche Hilfestellung von FeRD und KoSIT
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Pflichtangaben in der E-Rechnung richtig umsetzen: Nützliche Hilfestellung von FeRD und KoSIT

Auch elektronische Rechnungen müssen alle im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegten Pflichtangaben enthalten. Eine tabellarische Übersicht zeigt, in welchem Datenfeld der europäischen Norm EN 16931 die jeweiligen Angaben zu hinterlegen sind. Damit schaffen das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) mehr Klarheit bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in der E-Rechnung.

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Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Rechnungsstellung stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor der Herausforderung, elektronische Rechnungen nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform zu erstellen. Hier setzt die neue Publikation „Empfehlungen zu Pflichtangaben in einer E-Rechnung“ an.

Was bietet die neue Publikation von FeRD und KoSIT?

E-Rechnungen unterliegen denselben strikten Anforderungen wie Papierrechnungen. Die gemeinsame Hilfestellung von FeRD und KoSIT besteht aus einer praxisorientierten Zuordnungstabelle, in der die Pflichtangaben gemäß UStG den entsprechenden Feldern der europäischen Norm für die elektronische Rechnung EN 16931 zugeordnet sind. So können Unternehmen und Softwareanbieter transparenter und sicherer arbeiten – und vermeiden Fehler, die steuerliche oder formale Konsequenzen haben können.

Besonders hilfreich für KMU

Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der neuen Übersicht. Sie sorgt für Klarheit bei der Datenerfassung, unterstützt die Einhaltung umsatzsteuerrechtlicher Anforderungen und beugt formalen Fehlern vor.

Denn seit Beginn der E-Rechnungspflicht zählt für die steuerliche Anerkennung einer E-Rechnung ausschließlich der strukturierte XML-Datensatz. Das gilt auch für Formate wie ZUGFeRD, die zusätzlich eine von Menschen lesbare PDF–Komponente enthalten.

Fehlende oder fehlerhafte Angaben in der XML-Datei können dazu führen, dass Rechnungen steuerlich nicht anerkannt werden oder bereits vom Rechnungsempfänger direkt abgelehnt werden.

Die wichtigsten Pflichtangaben in einer E-Rechnung

Gemäß § 14 UStG und § 14a UStG müssen unter anderem folgende Angaben enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfängerin
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Ausstellers
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge, Art und Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen
  • Leistungszeitpunkt (falls abweichend vom Rechnungsdatum)
  • Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag

Mit Hilfe der neuen Tabelle können Unternehmen und Entwickler genau nachvollziehen, in welchem Datenfeld der EN 16931 jede dieser Angaben zu erfassen ist. Dies reduziert Fehlinterpretationen.

Teil eines größeren Projekts

Die Veröffentlichung bildet den Auftakt zu einer Reihe weiterer Leitfäden von FeRD und KoSIT. Ziel ist es, die Standards für elektronische Rechnungen weiter zu harmonisieren und branchenübergreifend verständlich zu gestalten.

Kostenloser Download

Die Publikation „Empfehlungen zu Pflichtangaben in einer E-Rechnung“ steht kostenfrei zum Download bereit:

FeRD – Forum elektronische Rechnung Deutschland

KoSIT – Koordinierungsstelle für IT-Standards

Fazit: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die E-Rechnung

Mit ihrer neuen Hilfestellung schaffen FeRD und KoSIT mehr Transparenz und Orientierung in der E-Rechnungswelt. Die Publikation unterstützt Unternehmen und Softwareentwickler dabei, Pflichtangaben in E-Rechnungen gesetzeskonform, normgerecht und nachvollziehbar umzusetzen. Somit ist sie ein wertvolles Nachschlagewerk für alle, die E-Rechnungen erstellen oder entsprechende Software entwickeln.

Mobile ERP-Lösungen - warum sie für KMU immer wichtiger werden
ERP & Finance

Mobile ERP-Lösungen - warum sie für KMU immer wichtiger werden

Mobile ERP-Lösungen und ERP-Apps ermöglichen es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Geschäftsprozesse effizienter, flexibler und transparenter zu gestalten. Dieser Beitrag zeigt auf, was mobile ERP-Systeme leisten, wie mobile Anwendungen funktionieren und weshalb ihr Einsatz für die Digitalisierung im Mittelstand inzwischen unverzichtbar ist – von Echtzeitdaten über eine bessere Zusammenarbeit bis hin zu schnelleren Entscheidungen.

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Mobile Anwendungen gehören heute zum Arbeitsalltag. Zwar setzen viele KMU bereits Smartphones oder Tablets im Vertrieb, Service oder Außendienst ein, doch oft sind ERP-Systeme noch stationär gebunden.

Mobile ERP-Lösungen beheben diesen Nachteil und schaffen einen echten Mehrwert: Prozesse werden beschleunigt, Informationen stehen überall zur Verfügung und Mitarbeitende können unabhängig vom Standort effizient zusammenarbeiten.

Was ist „Mobile ERP“ – und wie funktioniert es?

Ein mobiles ERP-System ist eine ERP-Software, die über mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks nutzbar ist.

Mobile Anwendungen bieten Zugriff auf zentrale Unternehmensdaten – über Apps oder webbasierte Oberflächen. Mitarbeitende können so in Echtzeit:

  • Aufträge erfassen oder freigeben
  • Kundendaten einsehen
  • Lagerbestände prüfen
  • Zeiten und Materialien erfassen
  • Berichte und Kennzahlen abrufen

Alle Daten werden automatisch mit dem zentralen ERP-System synchronisiert. Dadurch arbeiten alle Abteilungen mit aktuellen Informationen – egal, ob im Büro, im Lager oder beim Kunden vor Ort.

Wandel im Mittelstand: Mobilität entscheidet

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Flexibilität und ortsunabhängiges Arbeiten wichtiger denn je sind. Vertrieb, Service, Logistik und Projektmanagement benötigen überall Zugriff auf aktuelle Daten – von Kundendetails über Lagerbestände bis hin zu Rechnungen. Moderne mobile ERP-Lösungen ermöglichen genau das: einen plattformübergreifenden, sicheren Zugriff in Echtzeit.

Ein Beispiel: Ein Servicetechniker dokumentiert seinen Einsatz direkt vor Ort per ERP-App. Die Daten werden sofort im ERP-System gespeichert und eine Rechnung kann automatisch erstellt werden – papierlos, schnell und ohne Medienbrüche.

Echtzeit statt Excel: Mehr Effizienz mit Mobile ERP

Viele KMU arbeiten noch mit Insellösungen oder Excel-Tabellen. Die Folge sind doppelte Daten, Fehler und hohe Zeitverluste. Ein mobiles ERP-System vernetzt dagegen sämtliche Unternehmensbereiche – von der Buchhaltung über den Einkauf bis hin zum Außendienst – auf einer zentralen Plattform.

Vorteil

Mit Mobile ERP

Traditionelles ERP

Datenzugriff

Echtzeit, ortsunabhängig

Arbeitsplatzgebunden

Zusammenarbeit

Gemeinsamer Zugriff aller

Dateninseln

Entscheidungsfindung

Sofortige Auswertung

Verzögerte Berichte

Medienbrüche

Keine

Häufig durch manuelle Eingaben

Sicherheit trotz Mobilität – kein Widerspruch

Datenschutz und Sicherheit sind zentrale Themen bei mobilen Anwendungen. Moderne ERP-Lösungen bieten:

  • Verschlüsselte Datenübertragung (z.B. TLS/SSL)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte
  • Integration mit Mobile Device Management (MDM)

Durch diese Maßnahmen und regelmäßige Updates wird das Sicherheitsniveau auch bei mobiler Nutzung sichergestellt. Cloud-basierte Lösungen erleichtern zudem Compliance mit deutschen und EU-Datenschutzstandards.

Technologie-Trends: Cloud, Automatisierung, KI

Immer mehr KMU setzen auf Cloud-ERP, da diese Lösungen flexibler, skalierbarer und einfacher in Betrieb und Wartung sind. Zurzeit nutzen laut Statista rund 31 Prozent der KMU bereits cloudbasierte ERP-Systeme, und für die nächsten Jahre wird ein starkes Wachstum prognostiziert. Zeigten sich im Jahr 2018 in einer Umfrage lediglich 7 Prozent der IT-Leiter offen für ERP aus der Cloud, sind es im Jahr 2024 bereits 47 Prozent der Befragten.

Neue KI-gestützte Funktionen (etwa für Analysen, automatisierte Verarbeitung oder intelligente Workflows) erweitern den Nutzen mobiler ERP-Systeme und sorgen dafür, dass Prozesse nicht nur schneller, sondern auch intelligenter werden.

Fazit: Mobile ERP als Erfolgsfaktor im Mittelstand

Mobile ERP-Lösungen haben sich vom Trend zum Standard entwickelt. Drei Viertel der Anwender greifen heute bereits mobil auf ERP-Systeme zu, etwa über Notebooks, die Hälfte sogar per Smartphone. Die Gründe hierfür sind zunehmender Wettbewerbsdruck, steigende Kundenerwartungen und der Wunsch nach effizienteren und attraktiveren Arbeitsmodellen.

Unternehmen, die ihre Prozesse konsequent mobilisieren, steigern nicht nur ihre Effizienz, sondern auch die Motivation ihrer Mitarbeitenden und die Zufriedenheit ihrer Kunden. Damit sichern sie sich eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter.