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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Digitale Lagerverwaltung: Experten-Tipps für KMU
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Digitale Lagerverwaltung: Experten-Tipps für KMU

Vor allem kleinere mittelständische Unternehmen klagen häufig über ineffiziente Lagerprozesse und mangelnde Transparenz in der Lagerverwaltung. Durch eine digitale Lagerverwaltung lassen sich diese Probleme lösen. Zugleich verbessert sich die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, wie die Experten Günter Dietze und Kira Schmeltzpfenning vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML bestätigen.

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Viele kleine Mittelständler steuern die Prozesse ihrer Lagerwirtschaft auf Zuruf und mithilfe von Excel-Listen. Zu welchen Problemen kann das führen?

Kira Schmeltzpfenning: Es ist kaum zu glauben, aber Excel in Kombination mit dem Erfahrungswissen langjähriger Mitarbeiter ist tatsächlich häufig noch die Lagersteuerung der Wahl vieler kleiner Unternehmen. Die Vorgehensweisen und Schwierigkeiten, die wir in diesen Lagern sehen, sind immer wieder die gleichen: Kundenaufträge werden direkt oder in Form von Kommissionierlisten ausgedruckt, manuell sortiert und dann von den Mitarbeitern bearbeitet.

Ob tatsächlich ausreichende Ware im Lager vorhanden ist und diese Ware auch auffindbar ist, stellt sich immer erst nach der Kommissionierung heraus. Befindet sich auf dem Kommissionierplatz keine Ware, so wird diese auf Zuruf angefordert. Unvollständige Aufträge werden bestenfalls zur Seite gestellt, um fehlende Ware nachträglich zu suchen – oder der Kunde kann nicht vollständig beliefert werden.

Günter Dietze: Zudem erfolgt die Identifikation der Ware bei der Kommissionierung manuell durch die Mitarbeiter, indem die Artikelbezeichnungen bzw. die Artikelnummern mit der gedruckten Kommissionierliste abgeglichen werden. Abweichungen der Mengen werden schriftlich notiert und vollständige Positionen werden „abgehakt“. Pickfehler werden dabei selten erkannt und behoben. Selbst eine zweite, zeitaufwendige Kontrolle im Verpackungs- oder Versandprozess findet viele Pickfehler aufgrund des manuellen Abgleichs nicht. Fehlmengen werden zwar meist bemerkt, aber erst mit starker zeitlicher Verzögerung dem Einkauf, dem Vertrieb oder der Disposition mitgeteilt.

Kira Schmeltzpfenning: Der doppelte Medienbruch bei der Kommissionierung (Aufträge drucken, Ergebnisse der Kommissionierung wieder eintippen) eröffnet dabei weitere Fehlerquellen: Beispielsweise werden Abweichungen der Kommissionierung in der falschen Zeile notiert oder falsche Werte abgetippt.

Günter Dietze: Kunden beurteilen ihre Lieferanten neben der Qualität und dem Preis der Ware hauptsächlich nach der Lieferfähigkeit und der Korrektheit der Lieferungen. Und hier schneiden Lager, die mit Excel und Papier gemanagt werden, aus den genannten Gründen oft sehr schlecht ab.

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Was ist digitale Lagerverwaltung und welchen Nutzen bietet sie kleinen und mittleren Unternehmen?

Kira Schmeltzpfenning: Digitale Lagerverwaltung unterstützt Unternehmen nicht nur im operativen Bereich direkt auf dem Shop Floor, sondern birgt auch darüber hinaus enorme Potenziale. Die digitale Erfassung und Kontrolle der Wareneingänge mit Scannern ermöglicht eine schnelle und sichere Abrechnung mit den Lieferanten. Die Lagerplatzfindung eines Lagerverwaltungssystems, kurz: LVS (engl. Warehouse Management System), und die sofortige Buchung der eingelagerten Ware führen zu einer zeitnahen Bestandsinformation.

Auch der Status der Ware (z. B. QS-Ware, beschädigte Ware) ist dem System bekannt. So kann ein übergeordnetes Auftragserfassungs- und -bearbeitungssystem (ERP, Warenwirtschaftssystem) sofort auf Fehlbestände reagieren und gegenüber dem Kunden kann schon vorab eine verlässliche Aussage über die Lieferfähigkeit getroffen werden. Dadurch steigt der Lieferservicegrad (Available-to-promise) des Unternehmens automatisch.

Einkauf und Vertrieb müssen nicht mehr regelmäßig zur Kontrolle ins Lager, da sie im LVS jederzeit vollständige, korrekte und zeitnahe Informationen über Lagerbestände, Arbeitsfortschritte und den Bearbeitungsstatus jedes einzelnen Auftrags einsehen können. Eine Kundenfrage nach dem Bearbeitungszustand lässt sich dann zum Beispiel so beantworten: „Ihr Auftrag wurde bereits vollständig kommissioniert und befindet sich aktuell in der Verpackung. Ihr Auftrag wird heute noch versendet.“ Eine solche Antwort kann auch automatisiert per E-Mail versendet werden, da alle Bearbeitungsschritte im Lager digital erfasst werden.

Günter Dietze: Auch bei der Auftragsfreigabe können eine erneute Prüfung auf Lieferfähigkeit und eine Sortierung der Kundenaufträge nach Auslieferungssollzeit, Versandart, Tour und weiteren Kriterien erfolgen. Eilaufträge können durch einen Mausklick priorisiert werden. Und größere Aufträge lassen sich durch mehrere Mitarbeiter parallel bearbeiten, wodurch sich die Durchlaufzeit des Auftrags drastisch verkürzt.

Auch können Aufträge systemgestützt zusammengefasst und gleichzeitig durch einen Kommissionierer bearbeitet werden (Multi-Order- Picking).  Nachschubaufträge zum Auffüllen der Kommissionierplätze können rechtzeitig beauftragt werden, sodass der Kommissionierer keine leeren Plätze mehr anfahren muss.

Kira Schmeltzpfenning: Ein weiterer Vorteil eines LVS besteht darin, dass man von der personalintensiven Stichtagsinventur zu einer permanenten Inventur, bei der das Lager nicht stillgelegt werden muss, umsteigen kann. Fast schon nebenbei liefert ein Lagerverwaltungssystem eine Vielzahl von relevanten Kennzahlen aus dem Lager und ermöglicht dem Unternehmen damit eine effiziente Mitarbeiter- und Ressourcenplanung.

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Welche Möglichkeiten haben Unternehmen mit schmalerem Budget, ihre Prozesse durch digitale Lagerverwalt

Kira Schmeltzpfenning: Digitalisierung muss nicht zwingend mit Automatisierung einhergehen. Gerade in manuell bedienten Lagern mit Fachboden- und Palettenregalen bergen eine gezielte Datenerfassung und eine optimierte Materialflusssteuerung mittels LVS große Potenziale.

Um Probleme im Lager zu lösen, muss man sie jedoch erst einmal erkennen. Hierfür ist es sinnvoll, zunächst seine Lagerabläufe und Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und nötigenfalls auch alte Zöpfe abzuschneiden.

Günter Dietze: Auch ein Lagerverwaltungssystem kann immer nur so gut sein, wie die Prozesse, die es abbilden soll. Daher empfehle ich: Führen Sie zuerst eine Schwachstellenanalyse Ihres Informations- und Materialflusses durch und definieren Sie Sollprozesse. Betrachten Sie dabei auch Ihre zukünftige, geplante Unternehmensstrategie.

Wollen oder müssen Sie den Bereich E-Commerce ausbauen? Sollte die Produktion – zumindest bezüglich der Materialversorgung und -entsorgung – mit digitalisiert werden? Verlangen die Kunden kürzere Reaktions- und Lieferzeiten? Wie entwickelt sich der Markt? Und wie entwickeln sich die Wettbewerber?

Kira Schmeltzpfenning: Das Ergebnis der Bestandsaufnahme sollte in ein Lastenheft einfließen. Dieses beschreibt, was das künftige LVS können muss. Im nächsten Schritt holen Sie Angebote für die Realisierung des Projekts ein. Gemeinsam mit dem ausgewählten Softwareanbieter erstellen Sie dann das Pflichtenheft, welches klärt, wie die Anforderungen und Prozesse des Lastenhefts für Ihr Lager ungesetzt werden sollen.

Bedenken Sie, dass die digitale Lagerverwaltung als ein Projekt angesehen werden muss, das man nicht einfach so nebenbei abwickelt. Befreien Sie die involvierten Mitarbeiter zumindest teilweise von der normalen Tagesarbeit, damit sie ihren Beitrag zum Projekt leisten können. Und scheuen Sie sich nicht, externe Experten hinzuzuziehen.

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Digitale Lagerverwaltung: Die Erfassung und Kontrolle der Wareneingänge mit Scannern ermöglicht eine schnelle und sichere Abrechnung mit den Lieferanten.

Inwieweit wird es für KMU künftig immer wichtiger werden, eine digitale Lagerverwaltung zu haben?

Günter Dietze: Insbesondere durch den wachsenden E-Commerce steigt der Druck auf die Unternehmen, stets und kurzfristig lieferfähig zu sein und dem Kunden immer schneller verlässliche Auskünfte erteilen zu können. Der dadurch bedingte Trend hin zu Omnichannel-Strategien erhöht auch die Anforderungen an die Logistik. Auch Themen wie die Nachverfolgbarkeit der Lieferkette, Chargenverwaltung, Seriennummernverwaltung und Fälschungssicherheit dringen in mehr Produktbereiche und damit Unternehmen vor. Diese Anforderungen sind papier- und excelgestützt kaum noch zu erfüllen.

Kira Schmeltzpfenning: Die zunehmende Verknüpfung von Informationen über die Unternehmensgrenzen hinaus bedingt, dass diese Informationen auch im eigenen Unternehmen vorhanden sind. Nur so können zukünftige Herausforderungen wie optimierte Bestandsplanung, Predictive Planning, Vendor Managed Inventory (VMI) und die Einbindung von Daten aus dem Internet der Dinge und der Industrie 4.0 überhaupt ermöglicht werden.

Ein praktisches Beispiel: Der LKW, der Ihre dringend benötigte Ware anliefert, steht im Stau und kommt verspätet an. Erhalten Sie diese Information rechtzeitig und digital, so können Sie die Lieferung an Ihren Kunden noch priorisiert bearbeiten und pünktlich ausliefern oder zumindest Ihrem Kunden frühzeitig einen verbindlichen, neuen Liefertermin zusagen, wenn sich die Verspätung nicht mehr auffangen lässt.

Günter Dietze: Die entscheidende Frage, die hier im Vordergrund stehen sollte, lautet: Können es sich KMU auch in Zukunft noch leisten, auf eine digitale Lagerverwaltung zu verzichten? Die steigenden Anforderungen des Marktes und die digitalen Fortschritte der Wettbewerber erfordern spätestens in den kommenden Jahren eine Digitalisierung der Lagerprozesse, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben und bei Wachstum des Unternehmens keinen zusätzlichen Engpass im Lager zu generieren.

Die digitale Transformation lässt sich nicht mehr aufhalten und sie wird definitiv nicht vor Ihrem Lager haltmachen.

Finanzbuchhaltung und Controlling optimieren – Expertentipps für KMU
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Finanzbuchhaltung und Controlling optimieren – Expertentipps für KMU

Für Unternehmen ist es erfolgskritisch, finanzielle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu beeinflussen. Eine leistungsfähige Finanzbuchhaltung mit gezieltem Controlling ist daher auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unerlässlich, sagt Experte Helmut Siller.

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Kleine und mittlere Unternehmen betrachten die Buchführung oft als eine lästige Pflicht. Welche Folgen kann es haben, die Finanzbuchhaltung und das Controlling stiefmütterlich zu behandeln?

Helmut Siller: Als Schlosser- oder Mechanikermeister sind Sie vielleicht ein brillanter Techniker; oder Sie lieben den Umgang mit Menschen und sind daher ein Verkaufsgenie. Und trotzdem machen Sie nur bescheidene Gewinne. Wissen Sie, warum? Kennen Sie Ihren Materialaufwand? Kennen Sie den momentanen Wert Ihres Lagers? Falls nicht, müssen Sie in die Buchhaltung schauen.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben muss jedes Unternehmen eine Buchführung haben, sei es eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine doppelte Buchhaltung. Aufgabe der Buchführung ist es, alle Geschäftsfälle des Unternehmens aufzuzeichnen, um der Geschäftsführung den Stand der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage zu zeigen. Nur so erfahren Sie auf der Führungsebene, ob das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit reicher oder ärmer wird, das heißt, ob das Eigenkapital im Zeitablauf steigt oder sinkt.

Darüber hinaus lässt sich aus den Istzahlen eine Planbilanz ableiten, und die Buchhaltung liefert den Finanzbehörden die Basis für die Bemessung der Ertragsteuern. Eine gute Buchhaltung verhindert zudem Zahlungsrückstände und vereinfacht die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten.

Eine aussagefähige Buchhaltung bildet auch die Grundlage für ein wirksames Controlling, das die Führung mit aktuellen Informationen unterstützt. Controller sind auf allen Managementebenen Ansprechpartner für unternehmenspolitische, strategische und kaufmännische Weichenstellungen; sie ziehen meist die richtigen Schlüsse aus Buchhaltung und Jahresabschluss.

Viele KMU betreiben jedoch kein ausreichend professionelles Controlling. Die dadurch fehlenden Informationen beeinträchtigen die Entwicklung und bedrohen sogar das Überleben des Unternehmens, weil sich ohne Buchhaltungszahlen kaum Insolvenzvorsorge betreiben lässt. Angesichts des steigenden Wettbewerbs und der verschärften Marktbedingungen sind aber rasche und klare Analysen, vorausschauende Planung, Risikoprävention, fundierte Information und begleitende Kontrolle entscheidende Erfolgskriterien.

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Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmer, wenn sie die Buchhaltung aktiv angehen?

Siller: Buchhaltung darf nicht mehr nur als lästige Pflicht gesehen werden. In den Finanzzahlen steckt viel Wissen über das Unternehmen, über Kunden, über Schwächen im Unternehmen usw. Ein „Management by Bankauszug“ reicht heute nicht mehr aus, um nachhaltig Erfolg am Markt zu haben. Sich mit Buchhaltung zu beschäftigen, erfordert nur am Anfang Überwindung.

Das Know-how, wie eine Bilanz entsteht, ist in einigen Schritten leicht zu erwerben. Und dann fühlen Sie sich sicherer, weil Sie zum Beispiel wissen, wie sich die Abschreibung Ihres Pkw auf den Gewinn auswirkt.

Die Buchhaltung ist auch die Basis für eine wichtige zweite Aufgabe jedes erfolgreichen Unternehmers: eine regelmäßige Bilanzanalyse – oft mithilfe von Kennzahlen, wie zum Beispiel: Eigenkapitalquote, Umsatzrentabilität, Cashflow, durchschnittliche Außenstandsdauer oder Break-even-Point (Gewinnschwelle). Die Analyse erlaubt, Schlüsse zu ziehen und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.

Ein Beispiel: Wenn der Umsatz bei bestimmten Kunden im Laufe der Zeit zurückgeht, muss der Vertrieb reagieren. Noch ein Beispiel: Zeigt die Buchhaltung, dass der Gewinn stetig sinkt, müssen die einzelnen Aufwendungen analysiert werden. Vielleicht ist der Materialeinsatz teurer geworden, weil die Einkaufspreise gestiegen sind. Dann muss der Einkauf reagieren und mit dem Lieferanten reden etc.

Auch Banken verlangen, bevor Sie einen Kredit bewilligen, Angaben zur Qualität des Rechnungswesens. Somit reicht es nicht mehr aus, nur eine Buchhaltung zu haben, die den Minimalerfordernissen genügt, sondern die Buchführung muss überdies übersichtlich, tagesaktuell und zuverlässig sein. Sie muss einem Dritten, wie der Bank, auf Anhieb die Zahlen und Zusammenhänge zeigen, auf die es ankommt – beispielsweise die Schuldentilgungsdauer, also wie viel Cashflow Sie brauchen, um Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen.

Bei guter Qualität bekommen Sie ein besseres Rating; dann zahlen Sie unter Umständen weniger Zinsen für Ihren Kredit.

Gute Unternehmenssteuerung setzt voraus, dass die Entscheider jederzeit auf aktuelle Informationen zur Finanzsituation zugreifen können. Wie lässt sich das am besten erreichen?

Siller: Eine wesentliche Rolle spielt hier Finanzbuchhaltungssoftware als Management-Informationssystem. Kassenbücher, Onlinebanking, Kostenstellenverwaltung, die digitale Belegverwaltung und eine Übersicht der offenen Posten auf Kunden- und Lieferantenseite gehören heute zu den Standardfunktionen einer Buchhaltungssoftware. Sie sollte zudem die wichtigsten Vorlagen für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Bilanz hinterlegt haben.

Wenn sich das Programm dann auch noch gut bedienen lässt, werden Monats- und Jahresabschluss fast zum Kinderspiel.

Doch eine gute Buchhaltung muss heute noch mehr leisten: Aus den bereits genannten Grundelementen sollte man diverse Auswertungen auf Knopfdruck erstellen können. Sie sollten sich nach verschiedenen Kriterien (Kunden, Artikel) strukturieren und in unterschiedliche Datenformate exportieren lassen. Also auf die zeitnahe Information kommt es immer mehr an.

Sind kleinere Unternehmen da nicht aufgrund geringerer Ressourcen im Wettbewerbsnachteil?

Siller: Für Kleinstunternehmen scheint es nicht leistbar, ein ausgeklügeltes Controllingsystem zu etablieren und erfolgreich zu betreiben. Viele Unternehmer glauben auch, sie brauchen kein Controlling, weil es etwas kostet und sie ohnehin ausreichend Gewinn machen. Da wird oft nicht weit genug gedacht.

In einer Untersuchung bei österreichischen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern haben wir herausgefunden, dass es vor allem zwei Gründe sind, warum kleinere Betriebe Finanzbuchhaltung und Controlling relativ sparsam nutzen: 1. kein Bedarf aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße, und 2. Zeitmangel. Das war Anlass für uns, ein fünfteiliges Cockpit-Konzept zu entwickeln. Dieses beschränkt sich auf die Mindestausstattung von Rechnungswesen und Controlling und bietet den Unternehmen einen Überblick darüber, wie sie wirtschaftlich dastehen. Wer dieses Konzept mit einer guten Finanzbuchhaltungssoftware unterlegt, macht einen großen Fortschritt in Richtung zukunftssicheres Unternehmen.

Und: Controlling bringt weit mehr an Einsichten und Wissen als es kostet – sie brauchen dazu ja keinen Controller, sondern selbst etwas Know-how im Bereich Finanzbuchhaltung. Und noch etwas: Wenn Sie heute Gewinn machen, sagt das nichts über das Morgen aus. Nur ein gutes Rechnungswesen kann Ihnen sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie künftig auch noch Gewinne schreiben.

Wie wirkt sich eine leistungsfähige Buchhaltung im Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater aus?

Siller: Der Steuerberater hat für viele KMU eine wichtige Funktion. Auch in unserer Untersuchung haben viele der Befragten gesagt, dass sie ihrem Steuerberater die Buchhaltung und damit einen Großteil der kaufmännischen Führung anvertrauen. Oft übernimmt der externe Dienstleister zusätzlich Controllingfunktionen. Meiner Meinung nach spricht heute viel dafür, sich zumindest so viel Wissen über Rechnungswesen selbst anzueignen, dass man mit dem Steuerberater auf Augenhöhe sprechen kann.

Und viele Unternehmen entscheiden sich dann, die Finanzbuchhaltung künftig selbst zu machen, und den Steuerberater gezielt für die Steuerberatung einzusetzen. Sie können einem Steuerberater keinen größeren Gefallen tun, als ihm eine saubere Buchhaltung, ein übersichtliches Journal und unter Umständen sogar aussagekräftige Anlagen-, Eigenkapital-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel zu schicken. Das erleichtert ihm nicht nur die Übersicht und die Arbeit mit Ihren Zahlen sowie die steuerliche Vertretung, sondern spart Ihnen selbstverständlich Honorarkosten.

Anforderungen der GoBD an Buchführung und Archivierung
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Anforderungen der GoBD an Buchführung und Archivierung

Die GoBD stellen besondere Anforderungen an die digitale Buchführung und an die Aufbewahrung elektronischer Geschäftsdokumente. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten mit dem Finanzamt sollten Unternehmen sich an die Vorgaben halten. Dieser Beitrag beantwortet häufige Fragen zu den GoBD.

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Seit Anfang 2015 gelten in Deutschland die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz: GoBD. Das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte Regelwerk stellt verbindlich klar, wie eine ordnungsmäßige IT-gestützte Buchführung formal auszusehen hat und wie Geschäftsdokumente und Unterlagen elektronisch aufzubewahren sind.

Die GoBD betreffen alle Steuerpflichtigen, die Gewinneinkünfte erzielen und für ihre geschäftlichen Prozesse IT-Systeme nutzen – also sowohl Firmen mit doppelter Buchführung als auch Einnahmen-Überschuss-Rechner. Trotzdem führen viele kleine und mittelgroße Unternehmen ihre Bücher immer noch nicht vollständig GoBD-konform. Vor allem hinsichtlich der Aufbewahrung von elektronischen Belegen und Daten gibt es Handlungsbedarf.

Die folgenden Fragen und Antworten fassen wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD zusammen. Für detaillierte Auskünfte empfiehlt es sich, einen Experten (z. B. einen Steuerberater) zu konsultieren.

Welche Systeme im Unternehmen sind von den GoBD betroffen?

Alle Systeme, bei denen buchführungsrelevante Belege anfallen, müssen die Vorgaben der GoBD erfüllen. Darum sind neben der Finanzbuchhaltung als Hauptbuchführungssystem auch die sogenannten Vor- und Nebensysteme auf ihre Konformität hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Hierzu zählen unter anderem Anlagenbuchhaltung, Lohnabrechnung, Warenwirtschaft, Materialwirtschaft, Fakturierung, Kassensystem, Archivsystem und Dokumentenmanagementsystem. Die Schnittstellen zwischen den Systemen sind ebenfalls in die Überprüfung einzubeziehen.

Was schreibt die Finanzverwaltung hinsichtlich der Aufbewahrungspflicht vor?

Im Unternehmen entstandene oder dort, beispielsweise per E-Mail oder Download, eingegangene elektronische Daten sind in ebendieser Form unveränderbar aufzubewahren und über die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten – auch für den maschinellen Zugriff der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen. Eine Aufbewahrung dieser Daten nur in gedruckter Form ist nicht zulässig. Die Aufbewahrungspflicht gilt für die Daten der Finanzbuchhaltung sowie für alle Einzelaufzeichnungen und Stammdaten mit steuerlicher Relevanz aus den Vor- und Nebensystemen der Finanzbuchhaltung. Beispiele hierfür sind Eingangs- und Ausgangsrechnungen oder Aufzeichnungen über Wareneingänge und -ausgänge.

Welche Vorgaben machen die GoBD für die Erfassung von Geschäftsvorfällen?

Die GoBD sehen vor, dass unbare Geschäftsvorfälle binnen zehn Tagen zu erfassen sind. Zum Erfassen gehören in diesem Zusammenhang Belegidentifikation, Belegsichtung, Belegsicherung und geordnete Ablage. Waren- und Kostenrechnungen, die nicht binnen acht Tagen beglichen wer­den, sollen mit ihrer Kontokorrentbeziehung erfasst werden. Bare Geschäftsvorfälle sind wie bisher tagesaktuell im Kassenbuch aufzuzeichnen. Liegt eine geordnete Belegablage im Sinne der GoBD vor, kann die Erfassung mit der Finanzbuchhaltungssoftware auch später erfolgen.

In jedem Fall sollte der Prozess der Belegablage klar geregelt und in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind: Wie wird die Vollständigkeit der Belege sichergestellt? Wie ist das Ordnungssystem gestaltet? Wer kann auf die Unterlagen zugreifen? Wie wird der Zugang nicht berechtigter Personen verhindert?

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Was ist bei der Festschreibung von Buchungen zu beachten?

Die GoBD legen fest, dass Buchungssätze „bis zum Ablauf des Folgemonats“ festzuschreiben sind, also im Regelfall bis spätestens zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Im Sinne der GoBD gilt ein Geschäftsvorfall erst dann als gebucht, wenn er festgeschrieben ist und damit den Grundsatz der Unveränderbarkeit erfüllt. Im Buchungsprozess ist das der Zeitpunkt der Autorisierung bzw. Freigabe von (vor-)erfassten Buchungssätzen durch die dafür berechtigte Person im Unternehmen oder in der Kanzlei des Steuerberaters. Nach diesem Zeitpunkt müssen alle Änderungen lückenlos nachvollziehbar sein.

Bitkom-Leitfaden Elektronische Archivierung und GoBD

Dürfen Belege in Office-Formaten aufbewahrt werden?

Office-Formate (z. B. Microsoft Word) können grundsätzlich weiterhin zur Aufbewahrung von steuerlich relevanten Belegen verwendet werden. In Anbetracht der technischen Möglichkeiten, Daten in solchen Formaten zu verändern oder unprotokolliert zu löschen, sind hier jedoch ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit notwendig – wie zum Beispiel regelmäßige Sicherungen, Zugriffsschutz und eine Verfahrensdokumentation mit entsprechenden Erläuterungen.

Ist es GoBD-konform, elektronische Belege und Aufzeichnungen im herkömmlichen Dateisystem aufzubewahren?

Prinzipiell ist es zwar zulässig, Belege und Dokumente auf Dateisystemebene abzulegen. Die Finanzverwaltung sieht ein solches Vorgehen aber als problematisch an. Wie bei der Verwendung von Office-Formaten gilt, dass Maßnahmen zum Zugriffsschutz und zur Unveränderbarkeit der Daten ergriffen und dokumentiert werden müssen.

Wie können Unternehmen eine GoBD-konforme Aufbewahrung von Belegen und sonstigen Aufzeichnungen am besten sicherstellen?

Wer steuerlich relevante elektronische Dokumente auf dem Arbeitsplatzrechner lediglich in einer herkömmlichen Ordnerstruktur als Word-, Excel- oder einfache PDF-Dateien im Dateisystem ablegt, verstößt gegen zentrale Vorgaben der GoBD: nämlich die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit. Deshalb ist es empfehlenswert, ein Dokumentenmanagement-System (DMS) einzusetzen. Ein DMS schafft die technischen Voraussetzungen, um steuerlich relevante Daten mit vergleichsweise geringem Aufwand revisionssicher und GoBD-konform aufzubewahren. Hierzu sollte die DMS-Software mindestens mit dem System zur Finanzbuchhaltung verknüpft sein.

Gibt es eine offizielle Zertifizierung für GoBD-konforme Softwareprodukte?

Nein. Die Finanzverwaltung erteilt keine sogenannten Positiv-Zertifikate zur Ordnungsmäßigkeit IT-gestützter Buchführungssysteme. Softwarehersteller haben jedoch die Möglichkeit, ihre Produkte von unabhängiger Seite (meist von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) nach den Prüfungsstandards IDW PS 880 und IDW RS FAIT 1 prüfen zu lassen und hierüber eine Prüfbescheinigung zu erhalten. Damit wird bescheinigt, dass die untersuchte Software wesentliche Vorgaben der GoBD erfüllt.

Angenehme Begleiterscheinung: Wer GoBD-geprüfte Software einsetzt, dürfte auch von einem geringeren internen Wirtschaftsprüfungsaufwand im Unternehmen profitieren. Für die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung bleibt aber – unabhängig vom eingesetzten Softwareprodukt – in jedem Fall der Steuerpflichtige selbst verantwortlich.

DMS Software einführen in 5 Schritten
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DMS Software einführen in 5 Schritten

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entdecken zunehmend die Vorteile eines digitalen Dokumentenmanagementsystems (DMS) gegenüber papiergebundenen Prozessen. Dieser Beitrag zeigt, in welchen Schritten Unternehmen erfolgreich DMS Software einführen können.

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In den meisten Fällen entscheiden sich KMU aus praktischen Gründen für die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems: Nach dem Jahresabschluss fehlt der Platz für neue Aktenordner oder der Workflow der Rechnungsstellung soll durch die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung und die digitale Archivierung mit DMS Software optimiert werden. Unabhängig vom Ausgangspunkt folgen alle DMS-Einführungen ähnlichen Schritten.

1. Ziele der Einführung einer DMS Software festlegen

Unternehmen, die DMS Software einführen, sollten gleich zu Beginn definieren, welche Ziele sie mit der Einführung erreichen wollen. Geht es darum, Platz und Material zu sparen und die Ablage- und Zugriffszeiten zu verkürzen? Soll das Dokumentenmanagement-System dazu beitragen, gesetzliche Vorgaben wie die Aufbewahrungspflicht nach den GoBD zu erfüllen? Auch die Verbesserung des Kundenservice kann ein Ziel sein. Die Antworten auf diese Fragen bestimmen den Fokus der DMS Implementierung.

2. Die aktuelle Situation analysieren

Unternehmen sollten zunächst ihre aktuelle Situation prüfen. Wichtige Fragen sind: Welche Prozesse lassen sich optimieren? Welche Dokumente verursachen hohen Ablage- und Suchaufwand? Wie viele Dokumente existieren in Papierform oder bereits elektronisch? Sollen bestehende Papierakten ins DMS System überführt werden?

Um die Akzeptanz im Unternehmen zu steigern, sollten IT-Verantwortliche, budgetverantwortliche Entscheider und künftige Nutzer der DMS Software frühzeitig in das Projekt eingebunden werden.

3. Die richtige DMS Software für Unternehmen auswählen

Ausgehend von den Projektzielen und der Ist-Analyse erstellen die Unternehmen ein Anforderungsprofil für ihr elektronisches Dokumentenmanagement. Wichtige Kriterien für die DMS Auswahl sind dabei:

  • Integration des DMS ins ERP-System: Nur eine DMS Integration in die ERP-Software bringt die Vorteile eines Dokumentenmanagementsystems voll zur Geltung.
  • Skalierbarkeit der DMS Software: Unternehmen mit geringem Rechnungsaufkommen können zunächst auf eine automatisierte Verschlagwortung verzichten und ihr Dokumentenmanagementsystem später schrittweise zu einer unternehmensweiten Plattform ausbauen. In jedem Fall muss der mobile Zugriff über Tablets und Smartphones möglich sein. Eine ausgefeilte Rechtestruktur gewährleistet zudem, dass gesetzliche Datenschutzvorgaben eingehalten werden.
  • Flexibles Lizenzmodell des DMS-Anbieters: Besonders KMU profitieren davon, wenn sie Lizenzen flexibel mieten können. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere Mitarbeiter sich eine Lizenz teilen. Dies bietet sich etwa an, wenn Teilzeitkräfte von unterschiedlichen Arbeitsplätzen aus zeitversetzt auf das DMS zugreifen sollen.

Wer DMS Software einführen möchte, sollte sich die infrage kommenden Lösungen genau anschauen. Sollen von Anfang an mehrere Programme an das DMS angebunden werden, kann ein kostenpflichtiger Workshop sinnvoll sein. Hier erarbeiten Experten des DMS-Software-Anbieters gemeinsam mit dem Kunden die optimale Lösung.

Bei einer kleinen DMS-Lösung kann auf einen solchen Workshop meist verzichtet werden. Hier sind die Prozesse oft schon so weit standardisiert, dass ein Onlinetermin mit einer kurzen Einweisung in die Software ausreicht.

4. DMS Implementierung: Die Software erfolgreich einführen

Unabhängig vom Projektumfang müssen die Unternehmen für den Betrieb der DMS Software geeignete Hardware bereitstellen. Falls alte Akten in das DMS System überführt werden sollen, sollten sie entscheiden, ob ein externer Dienstleister diese Aufgabe übernimmt. Außerdem ist zu klären, wie neue Papierdokumente im Tagesgeschäft digitalisiert werden.

Wer sich für eine Inhouse-Lösung entscheidet, sollte bei der Anschaffung des Scanners neben dem Scanvolumen und der Arbeitsgeschwindigkeit auch die Beschaffenheit der Dokumente berücksichtigen.

5. Dokumentation sicherstellen

Wie für andere steuerlich relevante IT-Systeme fordert der Gesetzgeber auch für das Dokumentenmanagementsystem eine Verfahrensdokumentation. Diese umfasst eine allgemeine Beschreibung, eine Benutzerdokumentation, eine technische Systemdokumentation und eine Betriebsdokumentation. Da die Verfahrensdokumentation zehn Jahre aufbewahrt werden muss, bietet es sich an, diese direkt im DMS System zu verwalten, da dort eine automatische Versionierung erfolgt.

Wenn Unternehmen DMS Software einführen und dabei strukturiert vorgehen, optimieren sie ihre Prozesse und setzen die elektronische Archivierung effizient um. Sie profitieren langfristig von einer besseren Organisation, reduzierten Kosten und der sicheren Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

„Elektronische Rechnung und digitale Archivierung gehören zusammen“ - Experteninterview
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„Elektronische Rechnung und digitale Archivierung gehören zusammen“ - Experteninterview

Die elektronische Rechnung setzt sich in kleinen und mittleren Unternehmen immer mehr durch. Wer elektronisch fakturiert, muss in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht jedoch einiges beachten. Umsatzsteuer-Sonderprüfer Elmar Mohl erläutert im Interview, worauf es ankommt.

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Das Umsatzsteuergesetz verlangt, dass auch bei einer elektronischen Rechnung die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sein müssen. Wie können Unternehmen dies sicherstellen?

Elmar Mohl: Als innerbetriebliches Kontrollverfahren im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG reicht ein Verfahren aus, mit dem ein Unternehmer die Rechnung mit seiner Zahlungsverpflichtung abgleicht. Der Gesetzgeber meint hiermit die Rechnungsprüfung, die jedes Unternehmen ohnehin durchführt. Der Unternehmer kann dabei auf bestehende Rechnungsprüfungssysteme zurückgreifen.

Es werden keine technischen Verfahren vorgegeben. Das Unternehmen kann daher ein EDV-unterstütztes, aber auch ein manuelles Verfahren nutzen – wobei die Nachfrage nach elektronischen Prüfungsverfahren im Rahmen von Dokumentenmanagementsystemen (DMS) groß ist und sogar noch steigt.

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Was müssen Unternehmer tun, um die Vorgaben der GoBD zur Aufbewahrung und Archivierung elektronischer Rechnungen zu erfüllen?

Mohl: Elektronische Rechnungslegung funktioniert nie ohne korrespondierende digitale Archivierung. Unternehmen in Deutschland können sich nicht mit dem Thema elektronische Rechnung befassen, ohne sich Gedanken über eine unveränderbare Archivierung gemacht zu haben.

Die GoBD sind diesbezüglich eindeutig: Eingehende elektronische Buchungsbelege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden (Beispiele: Rechnungen oder Kontoauszüge im PDF-Format).

Ein Ausdruck der empfangenen PDF-Rechnungen ist zwar weiterhin zulässig, jedoch muss das originär empfangene Format (= PDF) zehn Jahre lang elektronisch und unveränderbar archiviert werden.

Für den Debitorenbereich gilt das Gleiche: Im EDV-System erzeugte Dokumente (zum Beispiel als Textdokumente erstellte Ausgangsrechnungen) sind im Ursprungsformat aufzubewahren. Die GoBD lassen nur wenige Ausnahmen zu. So ist es zum Beispiel nicht zu beanstanden, wenn der Unternehmer elektronisch erstellte und in Papierform verschickte Rechnungen nur in Papierform aufbewahrt.

Wie ist mit den E-Mails umzugehen, mit denen elektronische Rechnungen versendet werden?

Mohl: Auch hier treffen die GoBD eindeutige Aussagen: Dient eine E-Mail lediglich als „Transportmittel“ für eine angehängte elektronische Rechnung und enthält sie darüber hinaus keine aufbewahrungspflichtigen Informationen, so ist sie nicht aufbewahrungspflichtig.

Der Unternehmer kann also die E-Mail, mit der lediglich die elektronische Rechnung übertragen wird, löschen, nachdem er das PDF archiviert hat. Zu beachten ist hierbei, dass bei elektronischen Unterlagen ihr Eingang, ihre Archivierung und gegebenenfalls Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung zu protokollieren sind.

Wenn keine andere Möglichkeit besteht, den Eingang der elektronischen Rechnung nachzuweisen (etwa über ein DMS), sollte die E-Mail ebenfalls archiviert werden (= elektronischer Eingangsstempel). Dies ist für den Nachweis des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs gegenüber der Finanzverwaltung von besonderer Bedeutung (§ 15 Abs.1 Nr.1 UStG).

Viele Unternehmen erhalten neben elektronischen Rechnungen weiterhin Papierrechnungen. Wie sind hier die steuerrechtlichen Vorgaben, Stichwort Scannen?

Mohl: Wichtig ist, dass der Unternehmer sein Scanverfahren den rechtlichen Anforderungen anpasst und in einer Organisationsanweisung unter anderem regelt: Wer darf scannen? Zu welchem Zeitpunkt ist zu scannen (zum Beispiel beim Posteingang, während oder nach Abschluss des Vorgangs)? Welches Schriftgut wird gescannt? Wie wird die Qualitätskontrolle auf Lesbarkeit und Vollständigkeit durchgeführt und wie erfolgt die Protokollierung von Fehlern?

Die konkrete Ausgestaltung dieser Verfahrensdokumentation hängt von der Komplexität der Geschäftstätigkeit und der Organisationsstruktur sowie des eingesetzten DV-Systems ab.

Wie wirkt sich die zunehmende Digitalisierung der Rechnungslegung auf die Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung aus?

Mohl: Die Finanzverwaltung muss ihre Prüfungspraktiken umstellen, da sie es immer häufiger mit elektronischen Belegen zu tun hat.

Viele Anbieter von Buchführungssystemen haben das Arbeiten mit digitalen Belegen längst in die Workflows ihrer Lösungen integriert. Und auch die Exportschnittstelle zur Prüfsoftware der Finanzverwaltung, IDEA, ermöglicht es dem Prüfer bereits, sich die übergebenen Belege mit dem Buchungssatz anzeigen zu lassen.

Als ein Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung wird sich in den nächsten Jahren jedoch die Verfahrensdokumentation herauskristallisieren. Sie beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess. Dieser reicht bei elektronischen Dokumenten von der Entstehung der Informationen über die Indexierung, Verarbeitung und Speicherung bis zum Wiederauffinden und der maschinellen Auswertbarkeit.

Darüber hinaus regelt die Verfahrensdokumentation die Absicherung gegen Verlust und Verfälschung sowie die Reproduktion. Sie ist somit Grundlage für die Ordnungsmäßigkeit von elektronischen Büchern, für sonstige erforderliche Aufzeichnungen und für die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems.

Beeinträchtigt eine ungenügende oder fehlende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, so liegt ein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor. Dies kann zum Verwerfen der Buchführung führen.

Mit welchen Folgen müssen Unternehmer bei einem Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten rechnen?

Mohl: Neben den steuerlichen Folgen sehen das Handelsrecht, das Strafgesetzbuch und eine Reihe von Spezialgesetzen eine Ahndung für den Fall vor, dass Aufzeichnungspflichten verletzt werden.

Die stärkste Sanktion bei Prüfungen durch die Finanzverwaltung ist die Hinzuschätzung aufgrund einer formell bzw. materiell nicht ordnungsgemäßen Buchführung.

Nach § 162 Absatz 2 Satz 2 AO hat die Finanzbehörde insbesondere dann zu schätzen, wenn der Buchführungspflichtige seine Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorlegen kann oder diese nach § 158 AO der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden können.

Mit DMS die Geschäftsprozesse optimieren
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Mit DMS die Geschäftsprozesse optimieren

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist mehr als ein elektronisches Archiv für aufbewahrungspflichtige Unterlagen. Als unternehmensweite Informationsplattform ermöglicht ein DMS den Anwendern, Dokumente in Verbindung mit den täglichen Geschäftsprozessen effizient zu nutzen.

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Noch vor ein paar Jahren wurde ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) vorwiegend dazu benutzt, Geschäftsunterlagen revisionssicher aufzubewahren. Das gehört auch weiterhin zu den Aufgaben eines DMS.

Heutige Systeme erfüllen jedoch einen umfassenderen Einsatzzweck: Mit ihnen kontrollieren und verwalten Unternehmen jedes Dokument von seiner Entstehung bis zur Langzeitarchivierung. Ziel ist es, die enthaltenen Informationen jederzeit und unternehmensweit nutzbar zu machen. Der Lebenszyklus eines Dokuments lässt sich dabei, in Anlehnung an das 5-Komponenten-Modell des internationalen ECM-Dachverbands AIIM, in die fünf Phasen Erfassung, Ablage, Nutzung, Archivierung und Ausgabe gliedern.

Erfassung von Dokumenten

Der Werdegang eines Dokuments im DMS beginnt damit, dass es in digitaler Form erfasst wird. Unterlagen in Papierform sind daher zu scannen. Zwecks leichter Wiederauffindbarkeit im System werden jedem Dokument beschreibende Informationen bzw. Attribute zugeordnet, die sogenannten Metadaten. Fachleute sprechen bei diesem Vorgang von Verschlagwortung oder auch Indexierung. Weisen Dokumente einen hohen Strukturierungsgrad auf, kann das Dokumentenmanagementsystem sie weitgehend automatisiert verschlagworten. Bei anderen Dokumenten, wie zum Beispiel einem unstrukturierten Bild im JPEG-Format, muss der Benutzer eingreifen.

Ablage vs. Archivierung

Auf die Verschlagwortung folgt die digitale Ablage. Hierbei handelt es sich um eine „Zwischenspeicherung“ der Dokumente im DMS, die für das aktive Arbeiten mit den Unterlagen notwendig ist. Davon zu unterscheiden ist die Langzeitarchivierung. Sollen Dokumente für zehn Jahre oder länger archiviert werden, kommt den verwendeten Speichermedien eine wichtige Rolle zu. Laut Marktforschern dominieren zurzeit im Bereich der Archivierung – je nach gespeicherten Datenmengen – drei Speichermedien: externe und interne Festplatten sowie Tapes. Damit die Informationen in jedem Fall lesbar bleiben, empfehlen Experten als Faustregel, wichtige Daten alle fünf Jahre auf neue Medien zu kopieren.

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Finden, bearbeiten, versionieren

Die abgelegten oder bereits archivierten Dokumente lassen sich im DMS anhand ihrer Metadaten oder per Volltexteingabe suchen. Das System zeigt Unterlagen aus verschiedensten Quellen auf einen Blick an. Die Benutzer brauchen also weder weitere Anwendungen zu öffnen noch das Datei­system zu durchsuchen.

Mithilfe individueller Zugriffsrechte lässt sich sicherstellen, dass die Dokumente ausschließlich von befugten Personen gelesen und/oder bearbeitet werden können. Wurde ein Dokument bearbeitet, legt das DMS automatisch eine neue Version an und speichert die ursprüngliche Dokumentenfassung. Dies vermeidet Wildwuchs im Dateisystem aufgrund manuell versionierter und später schwer nachvollziehbarer Dateinamen.

Auch sogenannte Check-In- und Check-Out-Funktionen helfen, Inkonsistenzen zu vermeiden: Ein Benutzer kann ein Dokument zwecks Bearbeitung aus dem DMS entnehmen und für andere Benutzer sperren. Sobald der Bearbeiter seine Änderungen mittels Check-In im System abgelegt hat, steht das Dokument als neue Version wieder zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit anderen Systemen

In ein Dokumentenmanagementsystem lassen sich Dokumente aus verschiedensten Quellen integrieren (z. B. ERP-Software, Mail, Posteingang). Das DMS bündelt sämtliche Informationen und stellt sie gezielt bereit. Allen berechtigten Benutzern im Unternehmen steht damit eine einheitliche Informationsplattform zur Verfügung.

Dokumentenbasierter Workflow

Die meisten Dokumente durchlaufen im Unternehmen mehrere Stationen, mitunter sogar parallel – beispielsweise zur Bearbeitung, Prüfung, Kenntnisnahme und Freizeichnung. Ein Dokumentenmanagementsystem verbessert den Workflow, indem es die Dokumente an den elektronischen Postkorb der entsprechenden Benutzer weiterleitet. Dabei lassen sich Wiedervorlagetermine festlegen, Fristen setzen und Aufgaben delegieren. Das System verkürzt so die Durchlaufzeiten und ermöglicht den Benutzern, den Status und Verlauf sowie das Ergebnis der Bearbeitung zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Ausgabe von Dokumenten

Zu den wichtigen Funktionen eines Dokumentenmanagementsystems zählt zudem die Ausgabe abgelegter oder archivierter Dokumente. Hierbei geht es zum einen darum, den Benutzern die von ihnen gesuchten Dokumente anzuzeigen. Zum anderen zählt dazu die Verteilung von Dokumenten aus dem DMS heraus – zum Beispiel per E-Mail im Einzel- oder Massenversand. Darüber hinaus verlangen Steuerberater und die Prüfer der Finanzverwaltung immer häufiger, dass Unternehmen ihnen Dokumente aus dem digitalen Archiv zur Verfügung stellen. Auch diese Anforderung lässt sich mithilfe eines DMS erfüllen.

Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern
ERP & Finance

Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern

Mit dem Ablauf des 31. Dezember werden in Deutschland Zahlungsansprüche aus Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Doch das ist vermeidbar: Durch einen rechtzeitig beantragten gerichtlichen Mahnbescheid lassen sich die Ansprüche auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist noch geltend machen.

5 Min. Lesezeit

Alle Jahre wieder im Dezember geraten Unternehmer ins Schwitzen. Der Grund dafür ist aber nicht der ganz normale Vorweihnachtsstress, sondern die Erkenntnis, dass mit dem Jahreswechsel die Verjährungsfrist für bestimmte Forderungen abläuft.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre. Sie beginnt jedoch nicht mit dem Tag, an dem eine Forderung entstanden ist, sondern erst mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres.

Am 1. Januar 2026, null Uhr, verjähren daher viele Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2022. Wer das verhindern möchte, sollte unbedingt noch vor dem Jahreswechsel einen gerichtlichen Mahnbescheid für seine überfälligen Forderungen beantragen.

Von der Regelverjährung abweichende Fristen

Soweit nichts anderes geregelt ist, gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Unter anderem bei den folgenden Ansprüchen kann die Verjährungsfrist jedoch aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen abweichen:

30 Jahre
Rechtskräftig festgesetzte Ansprüche (z. B. Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse), Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten

10 Jahre
Ansprüche bezüglich Rechten an Grundstücken (Übertragung des Grundstückeigentums)

5 Jahre
Mängelansprüche bei Bauwerken und eingebauten Sachen

1 Jahr
Fracht- und Speditionskosten (abweichender Verjährungsbeginn mit Ablauf des Anlieferungstages)

6 Monate
Ersatzansprüche des Vermieters (Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache)

Ein nützliches Tool zur Ermittlung von Verjährungsfristen ist der kostenfrei nutzbare Verjährungsrechner von Creditreform.

Gerichtlicher Mahnbescheid hemmt Verjährung

Viele Gläubiger gehen irrtümlich davon aus, dass sie – so kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist – nichts mehr ausrichten können, um ihren Zahlungsanspruch aufrechtzuerhalten und doch noch an ihr Geld zu kommen. Was sie dabei übersehen: Es gibt ein Instrument, um seine Forderungen auch über den regulären Fristablauf von drei Jahren hinaus zu sichern – den gerichtlichen Mahnbescheid.

Unternehmer sollten daher rechtzeitig vor dem Jahresende prüfen, wann die Zahlungsansprüche gegenüber ihren Schuldnern entstanden sind. Handelt es sich um eine offene Rechnung aus dem Jahr 2022, sollte umgehend ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden.

Durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens lässt sich die Verjährung hemmen. Wichtig ist, dass der Antrag bis zum 31. Dezember 2025 beim Mahngericht eingeht.

Der Mahnbescheid setzt zwar nicht alles auf null zurück, aber er unterbricht die Verjährung bis zum Ende des Verfahrens und einer sich möglicherweise anschließenden Zivilklage.

Besonders bequem kann ein Mahnbescheid online beantragt werden. Hier geht es zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids über das Mahnportal der deutschen Mahngerichte.

Einfache Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung

Außergerichtliche Mahnungen und private Zahlungsaufforderungen unterbrechen die laufende Verjährung hingegen nicht – und zwar selbst dann nicht, wenn sie per Einschreiben zugestellt werden. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung.

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen ist zu beachten: Mit jeder Teilzahlung des Schuldners beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der letzten Zahlung neu zu laufen.

TIPP: Offene Posten mit Finanzbuchhaltungssoftware überwachen

Um zu verhindern, dass Forderungen verjähren, sollten Unternehmen ein effektives Debitorenmanagement mit einem straffen Mahnwesen betreiben. Hierzu ist eine Finanzbuchhaltungssoftware erforderlich, mit der die Außenstände zuverlässig im Blick behalten und frühzeitig Mahnungen verschickt werden können.

Führt dies nicht zum Zahlungseingang, empfiehlt sich die Übergabe an einen professionellen Inkassodienstleister. Die Fibu-Programme von Suiteify verfügen hierfür über eine integrierte Schnittstelle, die es Unternehmen ermöglicht, Inkassoaufträge direkt an Creditreform zu übermitteln.

Pflichtangaben in der E-Rechnung richtig umsetzen: Nützliche Hilfestellung von FeRD und KoSIT
ERP & Finance

Pflichtangaben in der E-Rechnung richtig umsetzen: Nützliche Hilfestellung von FeRD und KoSIT

Auch elektronische Rechnungen müssen alle im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegten Pflichtangaben enthalten. Eine tabellarische Übersicht zeigt, in welchem Datenfeld der europäischen Norm EN 16931 die jeweiligen Angaben zu hinterlegen sind. Damit schaffen das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) mehr Klarheit bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in der E-Rechnung.

5 Min. Lesezeit

Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Rechnungsstellung stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor der Herausforderung, elektronische Rechnungen nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform zu erstellen. Hier setzt die neue Publikation „Empfehlungen zu Pflichtangaben in einer E-Rechnung“ an.

Was bietet die neue Publikation von FeRD und KoSIT?

E-Rechnungen unterliegen denselben strikten Anforderungen wie Papierrechnungen. Die gemeinsame Hilfestellung von FeRD und KoSIT besteht aus einer praxisorientierten Zuordnungstabelle, in der die Pflichtangaben gemäß UStG den entsprechenden Feldern der europäischen Norm für die elektronische Rechnung EN 16931 zugeordnet sind. So können Unternehmen und Softwareanbieter transparenter und sicherer arbeiten – und vermeiden Fehler, die steuerliche oder formale Konsequenzen haben können.

Besonders hilfreich für KMU

Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der neuen Übersicht. Sie sorgt für Klarheit bei der Datenerfassung, unterstützt die Einhaltung umsatzsteuerrechtlicher Anforderungen und beugt formalen Fehlern vor.

Denn seit Beginn der E-Rechnungspflicht zählt für die steuerliche Anerkennung einer E-Rechnung ausschließlich der strukturierte XML-Datensatz. Das gilt auch für Formate wie ZUGFeRD, die zusätzlich eine von Menschen lesbare PDF–Komponente enthalten.

Fehlende oder fehlerhafte Angaben in der XML-Datei können dazu führen, dass Rechnungen steuerlich nicht anerkannt werden oder bereits vom Rechnungsempfänger direkt abgelehnt werden.

Die wichtigsten Pflichtangaben in einer E-Rechnung

Gemäß § 14 UStG und § 14a UStG müssen unter anderem folgende Angaben enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfängerin
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Ausstellers
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge, Art und Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen
  • Leistungszeitpunkt (falls abweichend vom Rechnungsdatum)
  • Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag

Mit Hilfe der neuen Tabelle können Unternehmen und Entwickler genau nachvollziehen, in welchem Datenfeld der EN 16931 jede dieser Angaben zu erfassen ist. Dies reduziert Fehlinterpretationen.

Teil eines größeren Projekts

Die Veröffentlichung bildet den Auftakt zu einer Reihe weiterer Leitfäden von FeRD und KoSIT. Ziel ist es, die Standards für elektronische Rechnungen weiter zu harmonisieren und branchenübergreifend verständlich zu gestalten.

Kostenloser Download

Die Publikation „Empfehlungen zu Pflichtangaben in einer E-Rechnung“ steht kostenfrei zum Download bereit:

FeRD – Forum elektronische Rechnung Deutschland

KoSIT – Koordinierungsstelle für IT-Standards

Fazit: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die E-Rechnung

Mit ihrer neuen Hilfestellung schaffen FeRD und KoSIT mehr Transparenz und Orientierung in der E-Rechnungswelt. Die Publikation unterstützt Unternehmen und Softwareentwickler dabei, Pflichtangaben in E-Rechnungen gesetzeskonform, normgerecht und nachvollziehbar umzusetzen. Somit ist sie ein wertvolles Nachschlagewerk für alle, die E-Rechnungen erstellen oder entsprechende Software entwickeln.

Mobile ERP-Lösungen - warum sie für KMU immer wichtiger werden
ERP & Finance

Mobile ERP-Lösungen - warum sie für KMU immer wichtiger werden

Mobile ERP-Lösungen und ERP-Apps ermöglichen es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Geschäftsprozesse effizienter, flexibler und transparenter zu gestalten. Dieser Beitrag zeigt auf, was mobile ERP-Systeme leisten, wie mobile Anwendungen funktionieren und weshalb ihr Einsatz für die Digitalisierung im Mittelstand inzwischen unverzichtbar ist – von Echtzeitdaten über eine bessere Zusammenarbeit bis hin zu schnelleren Entscheidungen.

5 Min. Lesezeit

Mobile Anwendungen gehören heute zum Arbeitsalltag. Zwar setzen viele KMU bereits Smartphones oder Tablets im Vertrieb, Service oder Außendienst ein, doch oft sind ERP-Systeme noch stationär gebunden.

Mobile ERP-Lösungen beheben diesen Nachteil und schaffen einen echten Mehrwert: Prozesse werden beschleunigt, Informationen stehen überall zur Verfügung und Mitarbeitende können unabhängig vom Standort effizient zusammenarbeiten.

Was ist „Mobile ERP“ – und wie funktioniert es?

Ein mobiles ERP-System ist eine ERP-Software, die über mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks nutzbar ist.

Mobile Anwendungen bieten Zugriff auf zentrale Unternehmensdaten – über Apps oder webbasierte Oberflächen. Mitarbeitende können so in Echtzeit:

  • Aufträge erfassen oder freigeben
  • Kundendaten einsehen
  • Lagerbestände prüfen
  • Zeiten und Materialien erfassen
  • Berichte und Kennzahlen abrufen

Alle Daten werden automatisch mit dem zentralen ERP-System synchronisiert. Dadurch arbeiten alle Abteilungen mit aktuellen Informationen – egal, ob im Büro, im Lager oder beim Kunden vor Ort.

Wandel im Mittelstand: Mobilität entscheidet

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Flexibilität und ortsunabhängiges Arbeiten wichtiger denn je sind. Vertrieb, Service, Logistik und Projektmanagement benötigen überall Zugriff auf aktuelle Daten – von Kundendetails über Lagerbestände bis hin zu Rechnungen. Moderne mobile ERP-Lösungen ermöglichen genau das: einen plattformübergreifenden, sicheren Zugriff in Echtzeit.

Ein Beispiel: Ein Servicetechniker dokumentiert seinen Einsatz direkt vor Ort per ERP-App. Die Daten werden sofort im ERP-System gespeichert und eine Rechnung kann automatisch erstellt werden – papierlos, schnell und ohne Medienbrüche.

Echtzeit statt Excel: Mehr Effizienz mit Mobile ERP

Viele KMU arbeiten noch mit Insellösungen oder Excel-Tabellen. Die Folge sind doppelte Daten, Fehler und hohe Zeitverluste. Ein mobiles ERP-System vernetzt dagegen sämtliche Unternehmensbereiche – von der Buchhaltung über den Einkauf bis hin zum Außendienst – auf einer zentralen Plattform.

Vorteil

Mit Mobile ERP

Traditionelles ERP

Datenzugriff

Echtzeit, ortsunabhängig

Arbeitsplatzgebunden

Zusammenarbeit

Gemeinsamer Zugriff aller

Dateninseln

Entscheidungsfindung

Sofortige Auswertung

Verzögerte Berichte

Medienbrüche

Keine

Häufig durch manuelle Eingaben

Sicherheit trotz Mobilität – kein Widerspruch

Datenschutz und Sicherheit sind zentrale Themen bei mobilen Anwendungen. Moderne ERP-Lösungen bieten:

  • Verschlüsselte Datenübertragung (z.B. TLS/SSL)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte
  • Integration mit Mobile Device Management (MDM)

Durch diese Maßnahmen und regelmäßige Updates wird das Sicherheitsniveau auch bei mobiler Nutzung sichergestellt. Cloud-basierte Lösungen erleichtern zudem Compliance mit deutschen und EU-Datenschutzstandards.

Technologie-Trends: Cloud, Automatisierung, KI

Immer mehr KMU setzen auf Cloud-ERP, da diese Lösungen flexibler, skalierbarer und einfacher in Betrieb und Wartung sind. Zurzeit nutzen laut Statista rund 31 Prozent der KMU bereits cloudbasierte ERP-Systeme, und für die nächsten Jahre wird ein starkes Wachstum prognostiziert. Zeigten sich im Jahr 2018 in einer Umfrage lediglich 7 Prozent der IT-Leiter offen für ERP aus der Cloud, sind es im Jahr 2024 bereits 47 Prozent der Befragten.

Neue KI-gestützte Funktionen (etwa für Analysen, automatisierte Verarbeitung oder intelligente Workflows) erweitern den Nutzen mobiler ERP-Systeme und sorgen dafür, dass Prozesse nicht nur schneller, sondern auch intelligenter werden.

Fazit: Mobile ERP als Erfolgsfaktor im Mittelstand

Mobile ERP-Lösungen haben sich vom Trend zum Standard entwickelt. Drei Viertel der Anwender greifen heute bereits mobil auf ERP-Systeme zu, etwa über Notebooks, die Hälfte sogar per Smartphone. Die Gründe hierfür sind zunehmender Wettbewerbsdruck, steigende Kundenerwartungen und der Wunsch nach effizienteren und attraktiveren Arbeitsmodellen.

Unternehmen, die ihre Prozesse konsequent mobilisieren, steigern nicht nur ihre Effizienz, sondern auch die Motivation ihrer Mitarbeitenden und die Zufriedenheit ihrer Kunden. Damit sichern sie sich eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter.