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Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023
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Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023

Im April 2023 trat die letzte Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe in Kraft. Nach den Erhöhungen im November 2021 und April 2022 profitieren Beschäftigte nun erneut von höheren Löhnen und Ausbildungsvergütungen. Diese Anpassungen sind Teil des letzten vereinbarten Tarifpakets und gelten bis Ende März 2024.

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Überblick über die Tarifanpassungen

Die dritte und letzte Stufe des Tarifpakets bringt für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe spürbare Verbesserungen. Die Anpassungen gleichen unter anderem den Wegfall der Wegezeitenentschädigung aus und stärken die Einkommen in einer wirtschaftlich angespannten Zeit.‍

Details zu den Lohn- und Ausbildungsvergütungen

Ab April 2023 gelten folgende Erhöhungen:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütungen West: +15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost: +25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und +35,00 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Diese Tarifanpassungen knüpfen an die Vereinbarungen der Vorjahre an und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Wie bereits im Beitrag von März 2022 erwähnt, dienen diese Erhöhungen als Ausgleich für den Wegfall der Wegezeitenentschädigung (0,5 % des Stundenlohns). Details dazu finden Sie im Blogbeitrag: Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023.‍

Einmalzahlung im Mai 2023

Zusätzlich zur Lohnerhöhung ist für Mai 2023 eine Einmalzahlung von 450 Euro vorgesehen. Diese gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere im Tarifgebiet West und stellt einen weiteren finanziellen Ausgleich für die Beschäftigten dar.

Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen
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Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen

„Es wird 2023 wieder eine Neubauförderung geben“, kündigte Christina-Johanne Schröder, MdB und Grünen-Baupolitikerin, beim BDF-Talk (Bundesverband Deutscher Fertigbau) an. Die Förderung soll vor allem jungen Familien den Schritt ins Eigenheim erleichtern und könnte damit die Nachfrage nach Bauleistungen ankurbeln. Fachleute sehen darin einen wichtigen Impuls gegen die aktuell rückläufigen Auftragseingänge in der Bauwirtschaft.

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Hintergrund der geplanten Neubauförderung

Die aktuelle Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitssiegel läuft am 31.12.2022 aus. Steigende Bauzinsen und das Ende bestehender Programme haben zu Verunsicherung geführt. Die neue Förderung soll eine Milliarde Euro pro Jahr bereitstellen und den klimafreundlichen Wohnungsbau stärken.

Reaktionen aus der Baubranche

BDF-Präsident Mathias Schäfer betonte, dass steigende Bauzinsen in Kombination mit unsicherer Förderung eine kritische Mischung darstellen. Eine Arbeitsgruppe des Bauministeriums entwickelt daher ein neues Förderkonzept, um Planungssicherheit für Bauherren und Unternehmen zu schaffen.

Geplante Maßnahmen und Fördersummen

Vor allem klimafreundliche Ein- und Zweifamilienhäuser in Holz-Fertigbauweise sollen gefördert werden. Mit einer Milliarde Euro jährlich will die Bundesregierung den Bau nachhaltiger und energieeffizienter Neubauten unterstützen.

Ergänzende Schritte: Musterbauordnung und Sanierungsförderung

Zusätzlich ist eine Novellierung der Musterbauordnung geplant, um Neubauten zu vereinfachen und nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören eine Holzbau-Strategie, vereinfachte Verfahren für Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung beim seriellen Bauen sowie Maßnahmen zur Förderung von Sanierungen.

Für die Sanierung energetisch schlechter Gebäude stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 13 Milliarden Euro bereit. Um Abrisse und Neubauten von maroden Gebäuden zu ermöglichen, sollen zudem neue Recycling-Methoden für Baumaterial entwickelt werden.

Steuerliche Anreize für Bauherren

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) wird für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Wohnungen von zwei auf drei Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es eine Sonder-AfA nach § 7b EStG von fünf Prozent für neu geschaffene Mietwohnungen im Standard „Effizienzhaus 40“. Diese Maßnahmen sollen Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen.

Fazit

Die geplante Neubauförderung 2023 bietet Bauinteressierten und Bauunternehmen neue Chancen. Mit finanzieller Unterstützung, steuerlichen Anreizen und vereinfachten Bauverfahren will die Bundesregierung den Wohnungsbau beleben und klimafreundliche Bauweisen fördern. Gleichzeitig zeigt die Initiative, dass auch Recycling- und Nachhaltigkeitsaspekte stärker in den Fokus rücken.

Fit im Büro: Entspannungsübungen für Rücken, Augen und Kopf
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Fit im Büro: Entspannungsübungen für Rücken, Augen und Kopf

Die restliche Abteilung ist im Urlaub und Sie halten die Stellung? Perfekt, um in Ruhe zu arbeiten – ohne Anrufe, Meetings und Hektik. Nutzen Sie die Zeit, um auch an sich selbst zu denken: Kurze Übungen für Augen, Rücken und Kopf helfen, Verspannungen zu lösen, die Konzentration zu steigern und fit durch den Arbeitstag zu kommen. Schon wenige Minuten reichen, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. So bleibt mehr Energie für die wirklich wichtigen Aufgaben übrig.

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Bewegungsübungen im Büroalltag für mehr Energie

Auch ohne Fitnessstudio und Geräte lassen sich mit ganz einfachen Übungen die Gelenke und Muskeln lockern. Und damit sind wirklich alle gemeint, denn neben den üblichen Verdächtigen, wie Rücken und Nacken, sollten auch Arme, Hände, Beine und vor allem Augen gelockert werden. Ganz richtig gehört, denn unsere Augen bewegen sich in der Büroarbeit in einem viel zu kleinen Radius.

Augenübungen gegen Bildschirmmüdigkeit

Um die müden, vom grellen Bildschirmlicht geplagten Augen zu lockern, schauen Sie einmal weit nach links, nach rechts, nach oben und unten. Zusätzlich können Sie den Blick kreisen lassen oder die Augen stark zudrücken und wieder weit aufreißen. Das können Sie in beliebiger Reihenfolge wiederholen. Vielleicht passt die Übung ja auch zu einem Ihrer Lieblingslieder, das Ihnen gerade durch den Kopf geht, wie z. B. „Last Christmas“ von Wham!

Einfache Rückenübungen fürs Büro und Homeoffice

Doch Sie nicht, nachdem Sie diese kleinen, aber effektiven Rückenübungen ausprobiert haben. Um mögliche Zerrungen zu vermeiden, sollten Sie sich ein bisschen aufwärmen und lockern. Dafür stehen Sie einmal aufrecht auf und schütteln ihren ganzen Körper, jedes Bein, jeden Fuß, die Arme und Hände kräftig durch. Geschüttelt – nicht gerührt, können Sie sich jetzt eine freie Wand im Büro oder Homeoffice suchen und sich mit dem Rücken dazu stellen und anschließend mit dem ganzen Körper und vor allem dem Rücken dagegen drücken. Dabei sollte der ganze Körper angespannt sein. Halten Sie diese Spannung für 30 Sekunden.

Entspannungsübungen für Brust und Schultern

Diese Übung können Sie sitzend, wie auch stehend durchführen. Wichtig dabei ist, dass Sie aufrecht sind und eine „geschwellte Brust“ machen. Dann nehmen Sie die Handflächen in der Mitte vor Ihrem Körper zusammen und pressen sie gegeneinander, als würden Sie eine indische Begrüßung machen. Halten Sie diese Spannung für 15 Sekunden und wiederholen Sie diese dreimal.

Dehnübungen für Arme und Oberkörper

Die Arme bieten viele Möglichkeiten, um die obere Körperhälfte zu lockern und zu dehnen. Nehmen Sie hierfür beispielsweise einen Arm hinter Ihren Kopf und halten Sie mit der anderen Hand den Ellenbogen und drücken Sie ihn leicht nach unten. Halten Sie die Position für zehn Sekunden und wechseln Sie dann die Seite.

Des Weiteren können Sie in dieser Position einen Arm von oben hinten den Kopf halten und den anderen Arm von unten zum Rücken führen, um die andere Hand zu greifen. Ihre Arme und Händen formen somit auf dem Rücken ein „S“. Halten Sie auch diese Position für wenige Sekunden und wechseln Sie die Seiten.

Beinübungen und Hüftöffner für zwischendurch

Auch wenn die Beine im Homeoffice oder unter dem Tisch nicht sichtbar sind, sollten Sie sich nicht vergessen. Denn nach einem langen Arbeitstag können die Beine schon sehr müde werden. Um diese ein bisschen zu trainieren, können Sie einfach im Sitzen Ihre Beine abwechselnd auf die Ballen stellen und dann wieder auf die Fersen. Dabei entsteht eine Wipp-Bewegung, die sie auch entgegengesetzt durchführen können.

Um auch die steife Büro-Hüfte ein bisschen zu bewegen, setzen Sie sich gerade auf Ihren Stuhl und stellen Sie die Füße schulterbreit fest an den Boden. Dann nehmen Sie das rechte Bein und legen es auf das linke Knie waagerecht ab. Dann lehnen Sie sich leicht nach vorn, während ihr Bein in dieser Position bleibt. Der sogenannte „Hüftöffner“ dehnt die äußeren Gesäß- und Oberschenkelmuskeln.

Nacken- und Kopf-Übungen gegen Verspannungen

Der Kopf ist voll, der Nacken steif. Um dem entgegenzuwirken, hilft die Lockerung der Halsregion durch langsames und vorsichtiges Kopfkreisen. Nehmen Sie dabei Ihre Augen mit und schauen Sie in alle Ecken des Raumes. Nachdem Sie den Kopf in jede Richtung gekreist haben, neigen Sie ihn nach links und rechts, ähnlich wie eine Eule und halten Sie dabei mit der Hand den Kopf leicht fest. Neigen Sie ihn ebenfalls nach vorn und nach hinten. Danach drehen Sie Ihren Kopf, soweit Sie können, nach links und nach rechts, als würden Sie über eine Straße gehen.

Der Kopf ist jetzt äußerlich gelockert, um ihn auch innen zu „freizubekommen“, empfiehlt sich eine Pause, bei der Sie sich vom PC entfernen und beispielsweise ein paar Seiten lesen, sich mit einer Kollegin auf einen Kaffee verabreden oder einfach ein bisschen Musik hören (natürlich nur, wenn Sie niemanden dabei stören), aber vielleicht können Sie auch gemeinsam zum Rhythmus mit Ihren Beinen wippen.

Atemübungen zur Stressbewältigung

Im Stress sind wir dazu geneigt, sehr kurzatmig zu werden. Dabei sind tiefe Atemzüge essenziell, um Stress zu lindern, den Kreislauf anzukurbeln und zu entspannen. Bei Kurzatmigkeit atmet der Mensch sehr flach und schnell in die Brust. Für tiefe Atemzüge wird jedoch der komplette Oberkörper gebraucht. Atmen Sie hierfür als erstes langsam und tief in den Bauch ein und wieder aus. Anschließend nehmen Sie die Brust hinzu. Sie atmen also in den Bauch und erweitern Ihrem Atemzug in die Brust und atmen dann von oben nach unten wieder aus. Im dritten Schritt kommt der Schlüsselbeinbereich dazu. Über den Bauch ein, weiter in die Brust, bis hoch ins Schlüsselbein und dann von dort aus über die Brust bis zum Bauch wieder ausatmen. Das wiederholen Sie so oft Sie möchten, jedoch mindestens dreimal.

Empfehlung: Diese Übungen sind natürlich nicht nur für die Ferienzeit oder die ruhige Zeit „zwischen den Jahren“ geeignet, sondern lassen sich auch super als Fitnessprogramm und guten Vorsatz für 2023 übernehmen. Vielleicht gelingt es Ihnen damit auch, Ihre Kolleginnen und Kollegen mit den neuen Übungen anzustecken und Sie etablieren eine „aktive Pause“ in Ihrem Unternehmen.

Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes
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Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes

Das digitale Bauen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Mit der Freischaltung des BIM-Portals durch Bundesminister Dr. Volker Wissing und Bundesministerin Klara Geywitz am 11. Oktober 2022 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Building Information Modeling (BIM) als Standard gesetzt. Ab 2025 soll BIM bei allen Bauvorhaben des Bundes verpflichtend sein. Ziel ist eine einheitliche und transparente Datengrundlage, die eine reibungslose Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ermöglicht und damit die Digitalisierung im Bauwesen weiter vorantreibt.

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BIM als zentraler Baustein für digitales Bauen

Mit dem BIM-Portal wird ein einheitlicher Standard für Daten und Prozesse geschaffen, der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen unterstützt. Für Infrastrukturprojekte des Bundes wird BIM so zum verbindlichen Werkzeug, um Projekte effizienter, kostengünstiger und transparenter zu gestalten.

Das BIM-Portal als Schnittstelle für Planung, Bau und Betrieb

Das Portal dient als zentrale Plattform, die die Abstimmung zwischen Planung, Bau und Betrieb deutlich vereinfacht. Alle Beteiligten arbeiten mit denselben Daten und Standards, was Fehlerquellen reduziert und die Qualität der Bauausführung verbessert.

Module und Funktionen des Portals

Das modulare System des BIM-Portals besteht aus vier Kernbereichen:

  • Merkmale: Eine abgestimmte Wissensbasis für einheitliche Daten.
  • AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen): Prüfbare Informationsanforderungen zur Sicherstellung klarer Standards.
  • Objektvorlagen: Vorlagen, die die Modellerstellung vereinfachen.
  • Prüfwerkzeuge: Digitale Regeln für die Qualitätssicherung.

Diese Module ermöglichen standardisierte Datensätze, die sich in gängige Softwarelösungen integrieren lassen. Auftraggeber definieren damit präzise Informationsbedarfe, während Auftragnehmer eine qualitätsgesicherte Lieferung ihrer Modelle gewährleisten können.

Nächste Schritte und Vernetzung

Anfang 2023 wird das Portal die Erstellung eigener AIA ermöglichen. Weitere Funktionen wie Prüfwerkzeuge zur Qualitätskontrolle und ein Dialogforum (ab 13. Dezember 2022) sollen die Community vernetzen. Auch Plattformen wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDd) werden künftig integriert, um Normen und Standards leichter zugänglich zu machen. Dr. Tulke kündigte zudem Workshops mit Bausoftware-Anbietern an, um das BIM-Portal praxisnah zu implementieren.

Mehr Digitalisierung für Ihren Baubetrieb

Die digitale Transformation im Bauwesen bietet enorme Chancen: Sie sorgt für Transparenz in jeder Projektphase, reduziert Projektrisiken und sichert Budget- und Termintreue. Lösungen wie BIM4You oder Suiteify-BIM-Tiefbau stellen zentrale Informationen in einem digitalen Modell bereit und ermöglichen so ressourcenschonendes, kosteneffizientes Bauen.

Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023
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Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023

Die Wegezeitentschädigung in Baubetrieben wurde zum 1. Januar 2023 neu geregelt. Der bisherige Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn entfällt. Stattdessen gelten neue, klar gestaffelte Regelungen, die sich nach Entfernung und Einsatzart unterscheiden. In diesem Artikel erfahren Sie die Details zu den neuen Sätzen und steuerlichen Besonderheiten.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund der Neuregelung

Der Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn, der bisher als Wegezeitentschädigung gezahlt wurde, entfällt seit dem 01.01.2023. Stattdessen gelten ab diesem Datum neue Regelungen, die die tatsächlichen Fahrt- und Abwesenheitszeiten der Beschäftigten stärker berücksichtigen.

Baustellen mit täglicher Rückkehr (§ 7 Nr. 3.2 BRTV)

Für Arbeitnehmer*innen, die täglich nach Hause zurückkehren, gilt:

  • Abwesenheit über 8 Stunden (ausschließlich beruflich): 6 € Verpflegungszuschuss
  • Ab 01.01.2024:
    • über 50 km Entfernung: 8 €
    • über 75 km Entfernung: 9 €
    • bei regulärer Abwesenheit (unter 50 km): 7 €

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Nr. 4 BRTV)

Hier erfolgt die Wegezeitentschädigung nach Entfernung:

  • Mehr als 75 km bis 200 km: 9 €
  • Mehr als 200 km bis 300 km: 18 €
  • Mehr als 300 km bis 400 km: 27 €
  • Über 400 km: 39 €

Maximal zwei Entschädigungen pro Kalenderwoche sind zu zahlen.

Steuerliche Behandlung der Zuschüsse

  • Verpflegungszuschüsse (bei täglicher Rückkehr) können während der ersten 3 Monate am selben Einsatzort steuerfrei gezahlt werden.
  • Wegezeitentschädigungen sind immer steuerpflichtig.

Fazit

Die neue Regelung schafft mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergütung von Fahrtzeiten. Baubetriebe sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und internen Prozesse anpassen, um die korrekten Sätze ab 2023 bzw. 2024 anzuwenden.

Inflationsausgleichsprämie: Steuerfrei für Baubetriebe bis Ende 2024
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Inflationsausgleichsprämie: Steuerfrei für Baubetriebe bis Ende 2024

Zur Abmilderung der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise hat der Bund eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Zwischen 1. Oktober 2022 und 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.

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Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können entsprechende Regelungen vorsehen. Soweit keine tarifliche Vorgabe besteht, liegt die Zahlung im Ermessen des Arbeitgebers.

Für Baubetriebe bietet diese Regelung gleich mehrere Vorteile: Sie können ihre Mitarbeitenden spürbar entlasten, ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen, solange die Gesamtsumme von 3.000 Euro nicht überschritten wird. Wichtig ist eine klare Dokumentation der Zahlung, damit diese im Falle einer Betriebsprüfung nachvollziehbar bleibt.

Auch für kleinere Bauunternehmen ist dies eine unkomplizierte Möglichkeit, Fachkräfte zu binden und die Mitarbeitermotivation in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stärken.