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Baulohn
Baulohn ohne Umwege: Tarife, Zuschläge und Sonderregelungen der Baubranche im Detail.
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Wachstumschancengesetz 2024: Neue Chancen für die Bauwirtschaft
Das Wachstumschancengesetz wurde Ende März 2024 endgültig vom Bundestag beschlossen – allerdings ohne die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie. Für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für die Baubranche, bedeutet das Gesetz einen wichtigen Impuls: Es soll Investitionen fördern, steuerliche Entlastungen bieten und den Mietwohnungsbau ankurbeln.
Hintergrund: Beschluss des Wachstumschancengesetzes
Im November 2023 verabschiedete die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 vom Bundestag beschlossen wurde. Der Vermittlungsausschuss hatte zuvor Änderungen empfohlen: Die Klimaschutz-Investitionsprämie wurde gestrichen, während andere steuerliche Maßnahmen bestehen blieben.
Wichtige Ziele des Gesetzes
Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es, Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen, Investitionen zu fördern und Bürokratie abzubauen. Durch steuerliche Vorteile und bessere Rahmenbedingungen sollen besonders Unternehmen der Bauwirtschaft profitieren.
Degressive Abschreibung für Wohngebäude
Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude. Bauherren und Investoren erhalten dadurch einen finanziellen Anreiz, in den Mietwohnungsbau zu investieren. Dies soll den dringend benötigten Wohnungsneubau beschleunigen.
Weitere steuerliche Entlastungen und Änderungen
Neben der degressiven Abschreibung bringt das Gesetz weitere Vorteile:
- Verbesserte Sonderabschreibungen für Investitionen
- Anhebung der Freigrenze für Geschäftsgeschenke
- Fünftelregelung bei sonstigen Bezügen bleibt erhalten
- Beiträge für Gruppenunfallversicherungen werden steuerlich begünstigt
Abgelehnt wurden hingegen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Freigrenzen für Betriebsveranstaltungen.
Auswirkungen auf die Baubranche
Für die Bauwirtschaft eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten:
- Stärkung des Wohnungsbaus durch Abschreibungsanreize
- Förderung von Investitionen in Bauprojekte durch steuerliche Entlastungen
- Verbesserung der Planungssicherheit für Bauunternehmen
- Signal für eine langfristig stabile Wirtschaftsentwicklung
Fazit und Ausblick
Das Wachstumschancengesetz markiert einen strategischen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik. Für die Baubranche bedeutet es neue Chancen, insbesondere im Mietwohnungsbau. Langfristig trägt das Gesetz dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern.
Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz finden Sie in diesem Artikel über den Inhalt des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die Baubranche.

Baulohn selbst abrechnen oder outsourcen? Ihre Entscheidungshilfe
Die Baulohn-Abrechnung gehört zu den komplexesten Bereichen in der Bauwirtschaft. Ständig wechselnde gesetzliche Vorgaben, tarifliche Regelungen und hohe Anforderungen an Genauigkeit und Datenschutz machen diesen Prozess besonders anspruchsvoll. Bauunternehmen stehen daher vor der Entscheidung: Soll die Lohnabrechnung intern erledigt oder an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert werden? Um diese Frage fundiert zu beantworten, liefert das kostenlose Baulohn-Whitepaper wertvolle Kriterien und Praxistipps.
Die Wahl zwischen Eigenabrechnung und Outsourcing
Betriebe können sich entscheiden, die Baulohn-Abrechnung mit eigenen Ressourcen durchzuführen oder diesen Bereich auszulagern. Beide Varianten haben klare Vor- und Nachteile. Die Eigenabrechnung bietet volle Kontrolle und Flexibilität, erfordert jedoch Fachwissen, Softwarelösungen und ausreichend Personal. Beim Outsourcing übernimmt ein spezialisierter Partner die Abrechnung – das spart Zeit und Ressourcen, erfordert aber Vertrauen in die externe Dienstleistung und klare Kommunikation.
Typische Herausforderungen bei der Baulohn-Abrechnung
Unabhängig von der gewählten Variante stehen Bauunternehmen oft vor denselben Problemen:
Kommunikationsprobleme und Zeitfaktor: Verzögerungen oder Missverständnisse können zu fehlerhaften Abrechnungen führen.
Sicherheitsrisiken: Sensible Mitarbeiterdaten müssen geschützt und gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden.
Individuelle Anpassungen: Jede Firma hat besondere Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen, egal ob intern oder extern abgerechnet wird.
Entscheidungshilfe: So unterstützt das Whitepaper
Das Baulohn-Whitepaper bietet eine klare Übersicht über die Vor- und Nachteile beider Optionen und liefert wertvolle Entscheidungskriterien. Ob Outsourcing oder Eigenabrechnung – mit dieser Checkliste finden Sie den passenden Weg für Ihren Betrieb.
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Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April
Am 31. März endet offiziell die Schlechtwetterzeit für das Baugewerbe. Doch viele Baubetriebe sehen sich aufgrund von Materialkosten, sinkenden Aufträgen und wirtschaftlichen Unsicherheiten weiterhin gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Hier greift das sogenannte Sommer-Kurzarbeitergeld (Sommer-Kug). In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte, um Fehler zu vermeiden und Ihre Belegschaft zu schützen.
Was ist Sommer-Kug und wann wird es relevant?
Das Sommer-Kug bezeichnet Kurzarbeitergeld für die Zeit außerhalb der Schlechtwetterperiode (01. April–30. November). Es wird notwendig, wenn Betriebe wirtschaftliche Engpässe überbrücken müssen, ohne Fachkräfte zu verlieren. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April keine Leistungen aus dem Saison-Kug mehr gezahlt werden.
Anzeige eines Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit
Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über den Arbeitsausfall – dies erfolgt mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese muss schriftlich im Monat des Beginns der Kurzarbeit eingehen. Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.
Antragstellung: So beantragen Sie das Sommer-Kug korrekt
Der Antrag muss schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden – per Papier, Fax oder digital. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus. Das Kurzarbeitergeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem die Anzeige eingeht – auch bei verspäteter, aber entschuldbarer Meldung.
Voraussetzungen und betroffene Arbeitnehmer
Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer muss einen Entgeltausfall von über 10 % haben. Ein frühzeitiger Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit ist empfehlenswert, um die Voraussetzungen vorab zu prüfen.
Besonderheiten für gewerbliche, kaufmännische und technische Angestellte
Gewerbliche Arbeitnehmer: Sommer-Kug kann formlos angeordnet werden.
Kaufmännische und technische Angestellte:
- Kurzarbeit muss angekündigt werden. In der Regel erfolgt dies per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
- Gibt es keinen Betriebsrat, sind Einverständniserklärungen aller betroffenen Beschäftigten notwendig.
- Ausnahme: Wenn Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann sie ohne zusätzliche Zustimmung angeordnet werden.
Sozialversicherungsbeiträge und Erstattungsmöglichkeiten
Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Eine Ausnahme: Nimmt ein Beschäftigter während des Kug-Bezugs an einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 106a teil, werden dem Arbeitgeber 50 % der Sozialbeiträge erstattet. Diese Regelung ist jedoch bis zum 31.07.2024 befristet und sollte mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.
Vorteile des Sommer-Kug für Betriebe
- Stabilität der Arbeitskräfte: Bindung qualifizierter Fachkräfte.
- Vermeidung von Entlassungen: Schutz vor Personalabbau und Produktivitätsverlust.
- Flexibilität und Planbarkeit: Bessere Ressourcennutzung in Projekten.
- Wirtschaftliche Stabilität: Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft.
Bei weiteren Fragen zum Thema „Sommer-Kug“ wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.




