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Compliance
Compliance im Mittelstand: Pflichten erkennen, Risiken vermeiden, Nachweise sauber führen.

Compliance in der Warenwirtschaft – So bleiben KMU rechtssicher
Compliance in der Warenwirtschaft ist für KMU eine zentrale Herausforderung. Steigende gesetzliche Anforderungen und komplexe Prozesse erhöhen das Risiko von Fehlern und Haftungsfällen. Dieser Artikel zeigt typische Problemfelder auf und erläutert, wie eine Warenwirtschaftssoftware Unternehmen dabei unterstützt, rechtssicher und effizient zu arbeiten.
Die Anforderungen an Unternehmen steigen kontinuierlich: Gesetzgeber, Behörden, Kunden und Geschäftspartner erwarten transparente, nachvollziehbare und rechtskonforme Prozesse. Besonders in der Warenwirtschaft treffen zahlreiche gesetzliche Vorgaben auf operative Alltagsabläufe. Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine besondere Herausforderung dar. Begrenzte personelle Ressourcen, historisch gewachsene Prozesse und ein hoher manueller Aufwand erhöhen das Risiko von Compliance-Verstößen erheblich. Gleichzeitig bietet eine strukturierte und softwaregestützte Warenwirtschaft große Chancen, Rechtssicherheit und Effizienz miteinander zu verbinden.
Bedeutung von Compliance in der Warenwirtschaft
Compliance in der Warenwirtschaft beschreibt die konsequente Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben entlang der gesamten Warenbewegung. Dazu zählen der Einkauf von Waren, deren Lagerung und Weiterverarbeitung sowie der Verkauf und die Dokumentation und Archivierung aller relevanten Vorgänge. Dabei werden unter anderem das Handels- und Steuerrecht, Vorschriften zur Produktsicherheit und Produkthaftung, das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, datenschutzrechtliche Anforderungen sowie Umwelt- und Entsorgungsauflagen berührt.
Für KMU bedeutet dies: Jeder Wareneingang, jede Bestandsbewegung und jede Rechnung muss nicht nur betriebswirtschaftlich korrekt, sondern auch rechtlich einwandfrei abgebildet sein.
Typische Compliance-Problemfelder in KMU
Viele KMU sind sich der Relevanz von Compliance in der Warenwirtschaft bewusst, stoßen in der Praxis jedoch immer wieder auf Probleme. Ein zentrales Problem ist die mangelnde Transparenz in den Warenwirtschaftsprozessen. Oft kommen Excel-Listen, Einzellösungen oder manuelle Abläufe zum Einsatz, die nicht miteinander verzahnt sind. Dadurch entstehen Medienbrüche, unvollständige Daten und eine fehlende Nachvollziehbarkeit.
Hinzu kommt, dass das Wissen über aktuelle gesetzliche Anforderungen begrenzt ist. Diese ändern sich regelmäßig, etwa im Steuerrecht, bei Dokumentationspflichten oder im Bereich Verpackung und Nachhaltigkeit. Ohne spezialisierte Fachkräfte ist es für KMU schwierig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Ein weiterer kritischer Punkt sind Dokumentationslücken. Fehlende oder unvollständige Belege, nicht revisionssichere Ablagen oder unklare Zuständigkeiten können bei Betriebsprüfungen, Zollkontrollen oder Audits schnell zu Problemen führen. Dieses Risiko wird durch manuelle Datenerfassung verstärkt, da menschliche Fehler dabei kaum vermeidbar sind.
Risiken und Folgen mangelnder Compliance in der Warenwirtschaft
Compliance-Verstöße bleiben selten ohne Folgen. KMU riskieren Bußgelder, Nachzahlungen, Vertragsstrafen oder sogar Lieferstopps, wenn sie gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen. Darüber hinaus können fehlerhafte Produktinformationen oder eine unklare Rückverfolgbarkeit zu Haftungsfällen führen. Auch der Verlust von Kundenvertrauen und die Schädigung des eigenen Rufs sind nicht zu unterschätzen. Gerade in wettbewerbsintensiven Märkten kann mangelnde Compliance die Existenz des Unternehmens langfristig gefährden.
Strategien für rechtssichere Warenwirtschaftsprozesse
Um Compliance nachhaltig sicherzustellen, benötigen KMU klare, standardisierte und dokumentierte Prozesse. Die Verantwortlichkeiten sollten eindeutig geregelt sein, beispielsweise für die Bereiche Einkauf, Lagerverwaltung, Inventur und Versand. Ergänzend dazu sind regelmäßige Schulungen sinnvoll, um Mitarbeitende für relevante rechtliche Anforderungen zu sensibilisieren.
Ein wirksames Mittel zur Risikominimierung sind interne Kontrollen. Durch regelmäßige Prüfungen von Beständen, Belegen und Prozessabläufen können Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Maßnahmen ohne technische Unterstützung nur mit hohem Aufwand umzusetzen sind.
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Die Rolle der Warenwirtschaftssoftware für Compliance in KMU
An dieser Stelle kommt Warenwirtschaftssoftware ins Spiel. Sie bildet das Rückgrat einer rechtssicheren Warenwirtschaft, indem sie Prozesse digitalisiert, automatisiert und zentralisiert. Statt verteilter Datenquellen gibt es eine einheitliche Datenbasis, auf die alle relevanten Abteilungen zugreifen können.
Durch die softwaregestützte Erfassung von Wareneingängen, Lagerbewegungen, Aufträgen und Rechnungen entsteht eine lückenlose Dokumentation. Jede Änderung ist nachvollziehbar, Verantwortlichkeiten sind klar zugeordnet, und relevante Informationen stehen jederzeit zur Verfügung.
Vorteile von Warenwirtschaftssoftware für die rechtliche Sicherheit
Ein wesentlicher Vorteil von Warenwirtschaftssystemen ist ihre hohe Transparenz. Alle Warenbewegungen lassen sich in Echtzeit nachvollziehen, wodurch sich die Rückverfolgbarkeit erheblich verbessert. Einheitliche Stammdaten gewährleisten, dass Produktinformationen, Preise und steuerliche Angaben konsistent und korrekt sind.
Darüber hinaus unterstützen viele Systeme eine revisionssichere Archivierung von Belegen und Dokumenten. Mithilfe von Audit-Logs und Änderungsprotokollen kann jederzeit nachgewiesen werden, wer wann welche Anpassungen vorgenommen hat. Dies ist ein entscheidender Faktor bei Prüfungen durch Finanzbehörden oder externe Auditoren.
Moderne Softwarelösungen bieten zudem integrierte Kontrollmechanismen. Plausibilitätsprüfungen, Pflichtfelder und Freigabeprozesse reduzieren das Risiko menschlicher Fehler erheblich. Warnhinweise machen auf Unstimmigkeiten aufmerksam, bevor es zu Compliance-Verstößen kommt.
Nicht zuletzt profitieren KMU von regelmäßigen Software-Updates, die gesetzliche Änderungen, etwa bei Steuersätzen, Meldepflichten oder internationalen Handelsvorschriften, berücksichtigen. So bleibt die Warenwirtschaft auch bei sich ändernden Rahmenbedingungen rechtssicher.
Warenwirtschaftssoftware als Wettbewerbsvorteil für KMU
Compliance wird oft als lästige Pflicht betrachtet. Wenn sie jedoch richtig umgesetzt wird, kann sie zu einem echten Wettbewerbsvorteil werden. Unternehmen, die ihre Warenwirtschaft sauber, transparent und regelkonform organisieren, profitieren von stabilen Prozessen, geringeren Risiken und höherer Effizienz. Geschäftspartner und Kunden schätzen die Zuverlässigkeit und Professionalität, die sich aus einer rechtskonformen Arbeitsweise ergibt.
Der Einsatz einer geeigneten Warenwirtschaftssoftware bedeutet für KMU daher nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine solide Basis für Wachstum und Skalierbarkeit.
Fazit: Rechtssicherheit durch digitale Warenwirtschaft
Compliance in der Warenwirtschaft ist für KMU eine zentrale Managementaufgabe. Eine Kombination aus klar definierten Prozessen, geschulten Mitarbeitenden und einer leistungsfähigen Warenwirtschaftssoftware ermöglicht es, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und Risiken zu minimieren. Unternehmen, die frühzeitig in digitale und strukturierte Lösungen investieren, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärken zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend regulierten Marktumfeld.
FAQ – Compliance in der Warenwirtschaft
Was bedeutet Compliance in der Warenwirtschaft?
Compliance in der Warenwirtschaft bezeichnet die rechtssichere Abwicklung aller Warenbewegungen innerhalb eines Unternehmens. Dazu gehören der Einkauf, die Lagerhaltung, die Weiterverarbeitung, der Verkauf sowie die vollständige und revisionssichere Dokumentation aller Vorgänge gemäß rechtlicher Vorgaben wie den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Warum ist Compliance in der Warenwirtschaft für KMU so wichtig?
Für KMU ist Compliance in der Warenwirtschaft von besonderer Relevanz, da Fehler hier schnell zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen oder Haftungsrisiken führen können. Gleichzeitig fehlen oft die personellen Ressourcen, um die komplexen gesetzlichen Anforderungen manuell umzusetzen.
Welche gesetzlichen Anforderungen betreffen die Warenwirtschaft?
Die Warenwirtschaft unterliegt unter anderem:
- Handels- und Steuerrecht
- Produktsicherheits- und Produkthaftungsgesetzen
- Zoll- und Außenwirtschaftsvorschriften
- Datenschutz (DSGVO)
- Umwelt- und Entsorgungsauflagen
Eine rechtskonforme Warenwirtschaft gewährleistet, dass alle Vorgaben eingehalten werden und dies jederzeit nachweisbar ist.
Welche Compliance-Probleme treten in der Warenwirtschaft von KMU häufig auf?
Typische Compliance-Risiken in der Warenwirtschaft sind:
- Fehlende Transparenz durch Excel-Listen oder Insellösungen
- Medienbrüche und doppelte Datenerfassung
- Unvollständige oder nicht revisionssichere Dokumentation
- Manuelle Prozesse mit hoher Fehleranfälligkeit
Diese Faktoren erhöhen das Risiko von Verstößen erheblich.
Welche Folgen hat mangelnde Compliance in der Warenwirtschaft?
Fehlende Compliance kann Bußgelder, Nachzahlungen, Vertragsstrafen oder Lieferstopps nach sich ziehen. Darüber hinaus drohen Reputationsschäden und Vertrauensverluste bei Kunden und Geschäftspartnern. Diese können die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gefährden.
Wie können KMU eine rechtssichere Warenwirtschaft umsetzen?
Eine rechtssichere Warenwirtschaft basiert auf:
- Standardisierten und dokumentierten Prozessen
- Klar geregelten Verantwortlichkeiten
- Regelmäßigen Mitarbeiterschulungen
- Internen Kontrollen zur Fehlervermeidung
Ohne digitale Unterstützung sind diese Maßnahmen jedoch mit hohem Aufwand verbunden.
Wie unterstützt Warenwirtschaftssoftware die Compliance?
Eine Warenwirtschaftssoftware für KMU digitalisiert und automatisiert alle relevanten Prozesse. Sie schafft eine zentrale Datenbasis, ermöglicht lückenlose Nachvollziehbarkeit und reduziert Fehler durch integrierte Prüf- und Kontrollmechanismen.
Welche Vorteile bietet Warenwirtschaftssoftware für die rechtliche Sicherheit?
Ein Warenwirtschaftssystem unterstützt die Compliance durch:
- Echtzeit-Transparenz aller Warenbewegungen
- Einheitliche und korrekte Stammdaten
- GoBD-konforme Archivierung von Belegen
- Audit-Logs und Änderungsprotokolle
- Automatische Plausibilitätsprüfungen und Freigabeprozesse
- Regelmäßige Updates bei gesetzlichen Änderungen
Ersetzt Warenwirtschaftssoftware interne Kontrollen und Fachwissen?
Nein, eine Warenwirtschaftssoftware ergänzt interne Kontrollen und fachliches Know-how, ersetzt diese jedoch nicht. Erst das Zusammenspiel von Software, klaren Prozessen und geschulten Mitarbeitenden gewährleistet nachhaltige Compliance.
Kann Compliance in der Warenwirtschaft ein Wettbewerbsvorteil sein?
Ja, denn eine transparente und rechtskonforme Warenwirtschaft stärkt das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Gleichzeitig verbessern sich die Effizienz, die Prozesssicherheit und die Skalierbarkeit, wodurch sich ein klarer Wettbewerbsvorteil für KMU ergibt.
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Whistleblower-Richtlinie der EU: Was auf den Mittelstand zukommt
Viele Rechtsverstöße im Wirtschaftsleben kämen ohne Hinweise von Mitarbeitenden, Lieferanten oder Kunden vermutlich nie ans Tageslicht. Um Hinweisgeber, auch Whistleblower genannt, zu schützen, hat die Europäische Union im Jahr 2019 die sogenannte Whistleblower-Richtlinie erlassen. Deutschland wird diese Vorgabe mit dem "Hinweisgeberschutzgesetz" in nationales Recht umsetzen. Compliance-Expertin Sarah Afshari erklärt, was das für deutsche Unternehmen bedeutet.
Eeigentlich hätte Deutschland die Whistleblower-Richtlinie – auch: Hinweisgeberrichtlinie – der EU (Richtlinie 2019/1937) bereits bis Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Doch erst jetzt befindet sich das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Mit seiner Verabschiedung wird noch in diesem Jahr gerechnet, sodass das Regelwerk Anfang 2023 in Kraft treten könnte. In dem Gesetz geht es um den Schutz von Personen, die Verstöße gegen strafrechtliche Vorgaben, aber auch gegen Arbeitsschutz, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohn, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Datenschutz, Vergaberecht und ähnliche Vorschriften melden.
„Das Hinweisgeberschutzgesetz soll die Meldenden vor Benachteiligung und Repressalien schützen“, sagt Sarah Afshari. Die Expertin beschäftigt sich seit Jahren mit der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität – zunächst als Ermittlerin für große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dann als Compliance Officer und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Dabei leitete sie internationale Ermittlungen und Compliance-Audits in mehr als 30 Ländern und deckte Betrugs-, Geldwäsche- und Bestechungsfälle in Milliardenhöhe auf. Schließlich gründete sie mit DISS-CO ihr eigenes Unternehmen und entwickelte ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem.
Whistleblower-Richtlinie betrifft Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet – neben öffentlich-rechtlichen Organisationen, Kommunen und Behörden – auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, eine oder mehrere interne Meldestellen einzurichten. Diese sollen es Hinweisgebern ermöglichen, Missstände mündlich, schriftlich, persönlich und auf Wunsch auch anonym aufzuzeigen.
Meldekanäle können zum Beispiel sein: ein spezieller Briefkasten, spezielle E-Mail-Accounts, eine Telefon-Hotline oder ein digitales Hinweisgebersystem. Welche Art von Meldekanal oder Meldekanälen ein Unternehmen einrichtet, liegt in seinem Ermessen.
Unternehmen können auch gemeinsame Meldestellen betreiben oder einen externen Dritten mit der Einrichtung und Betreuung einer internen Meldestelle beauftragen. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden soll die Verpflichtung ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten, für Arbeitgeber mit mehr als 50 und bis 249 Mitarbeitenden voraussichtlich ab Ende 2023.
„In jedem Fall ist der Schutz der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person von allergrößter Bedeutung“, weist Sarah Afshari auf die Anforderungen des Gesetzgebers hin. Und hier liege aufgrund der geschützten Kommunikationswege und der Möglichkeiten zur Weiterverfolgung von Hinweisen ein wichtiger Vorteil von Software-basierten Hinweisgebersystemen. Damit sei man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, sagt die Compliance-Expertin.
Vier Tipps für Unternehmen
- Überprüfen Sie Ihre vorhandenen Richtlinien und Vorgaben! — Um gar nicht erst einen Anlass für Whistleblowing zu bieten, sollten Sie die alle unternehmensinternen Regelungen im Hinblick auf die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes checken. Schließen Sie etwaige Lücken, zum Beispiel in Bezug auf Ihre Reiserichtlinien, die Annahme von Geschenken oder den Umgang mit Geschäftspartnern.
- Stellen Sie das Compliance-Know-how Ihrer Beschäftigten fest! — Führen Sie zum Beispiel eine Umfrage durch, um den gegenwärtigen Wissenstand der Beschäftigten in Erfahrung zu bringen.
- Schließen Sie Wissenslücken bei Ihren Mitarbeitenden! — Informieren und schulen Sie Ihre Beschäftigten, zum Beispiel durch Video-Tutorials, und sensibilisieren Sie so für die Compliance-relevanten Themen.
- Leben Sie Regelkonformität von der Unternehmensspitze her vor! — Compliance-Vorgaben sind nur dann glaubwürdig, wenn sich die Führungsebene keine Ausnahmen von der Regel gönnt.

Compliance im Mittelstand richtig umsetzen
Regelverstöße können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Daher sollten Unternehmer das Thema Compliance ernst nehmen und Vorkehrungen treffen, sagt Rechtsanwalt Dr. Malte Passarge. Im Videotalk "Butter bei die Fische" erläutert er, worauf bei Compliance im Mittelstand zu achten ist.
Welche Maßnahmen muss ein Unternehmen ergreifen, damit sich alle Organe und Mitarbeiter rechtmäßig verhalten – und zwar sowohl hinsichtlich gesetzlicher Bestimmungen als auch unternehmenseigener Ge- und Verbote? Darum geht es bei Compliance (deutsch: Regeltreue bzw. Regelkonformität), erläutert Malte Passarge. Als Partner der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei HDH und Geschäftsführer des Vereins Pro Honore engagiert sich der Jurist insbesondere für Compliance im Mittelstand. Gerade dort müsse das Verständnis für das langfristige Potenzial dieses Themas wachsen.
Geschenke und Absprachen: Was ist zulässig?
Eine pauschale Wertgrenze, ab der beispielsweise Geschenke zwischen Geschäftspartnern grundsätzlich als regelwidrig im Sinne von Korruption anzusehen sind, gibt es laut Fachmann Passarge in der deutschen Privatwirtschaft nicht. Vielmehr müsse man stets den Gesamtkontext der Geschäftsbeziehung betrachten: Wer ist der Geschäftspartner, den ich zum Essen einlade? Hat man gerade ein kritisches Vertragsverhältnis? Gibt es ein offenes Angebot? Liegt ein Rechtsstreit vor?
Um potenziellen Regelverstößen im Zusammenhang mit Geschenken vorzubeugen, empfiehlt Passarge Unternehmen, eine der folgenden Vorgehensweisen zu wählen:
- Gar keine Geschenke annehmen und auch keine machen – Wer dies seinen Partnern in freundlichem Ton mitteile, sei auf der sicheren Seite.
- Starre Wertgrenzen festlegen – Meist werde hier wegen des Steuerfreibetrags ein Wert von 35 Euro für die Annahme und Abgabe von Geschenken gewählt.
- Flexible Wertgrenzen festlegen – Ebenfalls möglich sei es, je nach Geschäftspartner verschiedene Wertgrenzen festzulegen. Dies erfordere aber auch individuelle Freigabeprozesse. So sei es beispielsweise ratsam, vor einem hochwertigen Kundenevent eine Genehmigung durch den Vorgesetzten des Eingeladenen einzuholen.
Compliance-Probleme im Zusammenhang mit Geschenken können auch bei Geschäften mit internationalen Partnern auftreten, etwa im Import und Export. Hierzu müsse man wissen, dass die Regularien in vielen Ländern deutlich strenger als in Deutschland seien, so Passarge.
Auch in Staaten, in denen Geschenke bei einer Geschäftsanbahnung als kulturelle Gepflogenheit gelten, bestehe die Gefahr, gegen Landesrecht zu verstoßen. Hinzu komme, dass Bestechung im Ausland auch nach deutschem Recht strafbar ist. Unternehmer sollten daher in jedem Fall eventuelle Störgefühle beachten und unbedingt die Rechtslage prüfen.
Vorsicht ist Malte Passarge zufolge auch bei Absprachen geboten. So könne es zum Beispiel schon bei einem lockeren Gespräch auf einer Messe zu einer unzulässigen Preis- oder Konditionenabsprache zwischen Wettbewerbern kommen. Mitunter fehle den Beteiligten zwar das Unrechtsbewusstsein, dies ändere aber nichts an den möglichen wettbewerbsrechtlichen Folgen.
Wie sehen die rechtlichen Vorgaben zu Compliance aus?
Bezüglich der Rechtsvorschriften zum Thema Compliance ist in Deutschland inzwischen etwas in Bewegung gekommen, wie Malte Passarge betont.
- So verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unternehmen dazu, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette zu achten.
- Eine weitere Compliance-Vorschrift ist die Hinweisgeberrichtlinie der EU (EU-Richtlinie 2019/1937), auch „Whistleblower-Richtlinie“ genannt. Durch sie sollen Personen, die Hinweise auf Compliance-Verstöße in Unternehmen oder öffentlichen Organisationen geben, vor Repressalien geschützt werden. In Deutschland sind von dieser Richtlinie grundsätzlich alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern betroffen. Sie müssen entsprechende Meldekanäle einrichten. Dies kann zum Beispiel ein dafür Beauftragter (Compliance-Officer oder Ombudsmann) oder auch ein spezieller E-Mail-Account sein.
Compliance im Mittelstand: Die ersten drei Schritte für Unternehmen
- Schonungslose Risikoanalyse durchführen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ehrlich zu sein. Eventuelle „Leichen im Keller“ gehören also auf den Tisch – und nicht unter den Teppich. Im Zuge der Risikoanalyse sollte man sich beispielsweise fragen: Welche Probleme gab es in der Vergangenheit? Wo hat man schlechte Erfahrungen gemacht?
- Compliance-Richtlinien formulieren. Basierend auf den Erkenntnissen im Rahmen der Risikoanalyse gilt es nun, Richtlinien für das eigene Unternehmen zu formulieren und Standards zu setzen.
- Die Compliance-Vorgaben und Standards kommunizieren. Es reicht nicht aus, das Regelwerk ans schwarze Brett zu heften oder auf einem Server zu hinterlegen. Vielmehr sollte die Unternehmensführung in Sachen Compliance offensive Kommunikation betreiben – und zwar insbesondere an die Mitarbeiter, aber auch an wichtige Auftraggeber und Geschäftspartner.

Neues Verpackungsgesetz: Pflichten, Registrierung und Risiken für Unternehmen
Unternehmen müssen die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen über das duale System finanzieren. Viele kommen dieser Pflicht jedoch bislang nicht nach. Mit dem Verpackungsgesetz von 2019 und dem neuen Verpackungsregister LUCID sollen Verstöße konsequent verhindert werden. Seit dem 1. Januar 2019 dürfen nur registrierte Unternehmen systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (kurz: Verpackungsgesetz oder VerpackG) ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung. Es richtet sich an alle Hersteller, Händler und Importeure, die Verpackungen erstmals gewerblich in Umlauf bringen. Ziel ist, die erweiterte Produktverantwortung durchzusetzen, Entsorgungs- und Recyclingkosten fair zu verteilen und Anreize zur Vermeidung von Verpackungsabfällen zu schaffen – sowohl im Online- als auch im stationären Handel.
Auch kleine Unternehmen müssen sich registrieren, wenn sie Verpackungen in Verkehr bringen.
Wichtige Neuerungen durch das Verpackungsgesetz
1. Registrierungspflicht im LUCID-Portal
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat das Portal LUCID eingerichtet. Alle Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen sich hier registrieren. Das Register ist öffentlich einsehbar, und nicht registrierte Unternehmen dürfen keine Verpackungen in Verkehr bringen.
2. Erweiterung der Systembeteiligungspflicht
Seit Januar 2019 umfasst die Pflicht nicht nur Verkaufs-, Service- und Umverpackungen, sondern auch Versandverpackungen. Onlinehändler müssen ihre Versandverpackungen selbst an einem dualen System beteiligen und die erforderlichen Daten melden.
Sanktionen und Risiken bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz
- Bußgelder: Unternehmen, die gegen die Pflichten des Verpackungsgesetzes verstoßen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Höhe der Bußgelder kann bis zu 200.000 Euro betragen, abhängig von der Schwere und Dauer des Verstoßes.
- Vertriebsverbot: Neben finanziellen Sanktionen droht ein sofortiges Vertriebsverbot. Das bedeutet, dass nicht registrierte oder falsch deklarierte Verpackungen nicht weiter in Umlauf gebracht oder verkauft werden dürfen. Für Unternehmen kann dies erhebliche wirtschaftliche Einbußen nach sich ziehen.
- Abmahnungen: Das öffentliche Verpackungsregister LUCID macht es Wettbewerbern und Behörden einfach, Verstöße nachzuverfolgen. Unternehmen, die ihre Registrierungspflicht oder Meldungen nicht erfüllen, können daher schnell abgemahnt werden. Dies kann neben rechtlichen Konsequenzen auch zu Imageschäden führen.
- Plattformrisiken für Onlinehändler: Besonders für Händler, die ihre Produkte über Plattformen wie Amazon, eBay oder andere Marktplätze vertreiben, besteht ein zusätzliches Risiko. Plattformbetreiber sind verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und reagieren im Zweifel mit Sperrungen oder Ausschlüssen, um selbst nicht in den Fokus von Behörden zu geraten. Ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz kann daher unmittelbar die Möglichkeit des Onlineverkaufs gefährden.
Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz 2019, LUCID-Registrierung und Pflichten für Unternehmen und Onlinehändler sind auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister erhältlich.












