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Unternehmensfinanzen

Liquidität, Planung, Kennzahlen – Finanzthemen für Entscheider im Mittelstand.

Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?
Insights

Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?

Weniger Bürokratie, schlankere Buchhaltung: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch 2025 eine attraktive Möglichkeit für viele Selbstständige, Kleinunternehmer und Gründerinnen. Doch wann lohnt es sich, die Regelung in Anspruch zu nehmen – und wann ist die Regelbesteuerung die bessere Wahl?

5 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Höhere Umsatzgrenzen
    • Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro)
    • Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 Euro – wird die Grenze überschritten, entfällt der Status automatisch.
  • Weniger Bürokratie
    • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr – stattdessen quartalsweise Meldungen.
  • EU-weit anwendbar
    • Ab 2025 auch für Umsätze innerhalb der EU, solange der Gesamtumsatz unter 100.000 Euro bleibt.
  • Gründerfreundlich
    • Neue Selbstständige starten automatisch als Kleinunternehmer – ohne Umsatzprognose zu Beginn.

Offizielle Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen findest du beim Bundesministerium der Finanzen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (nicht Gewinn!).
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro.
  • Gilt unabhängig von der Rechtsform – z. B. für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR u.a.

Wer profitiert besonders?

Soloselbstständige und Kleinunternehmer

  • Kein Ausweis von Umsatzsteuer → Endkundenpreise bleiben attraktiver.
  • Ideal bei geringen Investitionen und überschaubaren Betriebskosten.

Start-ups und nebenberufliche Gründer

  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen-Voranmeldungen (UVA), keine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
  • Perfekt zum Testen von Geschäftsmodellen in der frühen Phase mit niedrigen Kosten.

Praxisnahe Hinweise und regionale Ansprechpartner findest du auch bei deiner IHK. Weitere Gründerinfos bietet das Existenzgründerportal des BMWK.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist empfehlenswert, wenn …

  • du überwiegend an Privatkunden (B2C) verkaufst,
  • deine Investitionen gering sind (keine relevante Vorsteuererstattung),
  • du eine einfache Buchhaltung bevorzugst.

Weniger sinnvoll, wenn …

  • du viele B2B-Kunden hast, die Vorsteuer ziehen möchten,
  • du hohe Ausgaben/Investitionen planst und auf Vorsteuererstattung angewiesen bist.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteil

Nachteil

Kein Ausweis/Abführen der Umsatzsteuer nötig

Keine Vorsteuererstattung möglich

Günstigere Preise für Privatkunden

Bei hohen Kosten ggf. finanzieller Nachteil

Weniger Bürokratie, einfache Buchhaltung

Wechsel zur Regelbesteuerung frühestens nach fünf Jahren

Ab 2025 auch für EU-Umsätze nutzbar

Rechnungen müssen den Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten

Fazit: Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist besonders attraktiv für Selbstständige, Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigen Umsätzen und geringem Kostenaufwand. Sie spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und lässt mehr Raum fürs Kerngeschäft. Ob sie zu dir passt, hängt vor allem von Kundenstruktur, Investitionsplanung und Wachstumsstrategie ab. Prüfe deine Zahlen – und entscheide bewusst.

Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung
Digitalisierung & KI

Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung

Der digitale Wandel eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vielfältige Möglichkeiten, ihre Geschäfts­prozesse zu optimieren und wettbewerbs­fähiger zu werden. Im Mittelstand fehlen jedoch häufig die finanziellen Ressourcen für Investitionen, etwa für die An­schaffung moderner ERP-Software. Öffentliche Förder­programme unterstützen KMU bei der Digitalisierung.

5 Min. Lesezeit

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft tiefgreifend: Produktions- und Innovationzyklen werden kürzer, bestehende Märkte umgekrempelt und neue geschaffen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und künftige Absatzmöglichkeiten zu erschließen, benötigen kleine und mittlere Unternehmen effiziente elektronische Geschäftsprozesse mit Datenvernetzung.

In vielen mittelständischen Betrieben mangelt es jedoch an zukunftsfähigen digitalen Systemen: Das Informationsmanagement beispielsweise erfolgt noch mithilfe von Aktenordnern, die Rechnungsstellung ist papiergebunden, und Fertigungsunternehmen organisieren die Produktion mit Tabellenkalkulationsprogrammen.

Dabei haben die meisten Mittelständler Umfragen zufolge längst erkannt, dass elektronische Lösungen wie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder ein System zur Planung und Steuerung der Produktion (PPS) mit Analyse und Vernetzung der Produktionsdaten die Abläufe nachhaltig optimieren.

Dennoch sind viele KMU in Bezug auf die Digitalisierung ihrer betrieblichen Prozesse im Rückstand. Dies hat praktische Gründe: Vor allem kleinere Betriebe verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel, um moderne elektronische Systeme anzuschaffen. Zudem haben sie meist keine IT-Abteilung und somit kein entsprechendes Know-how im Haus.

Finanzspritzen für Digitalisierung in KMU

Die Politik möchte die Finanzierungs- und Beratungslücken im Bereich Digitalisierung schließen. Auf Bundes- und Länderebene gibt es mittlerweile zahlreiche Förderprogramme, die KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten finanziell unterstützen.

Die Förderung kann in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Kredits bzw. Darlehens in Kooperation mit Förderbanken erfolgen.

Besonders begehrt sind Zuschüsse, da es sich hierbei um nicht rückzahlbare Zuwendungen handelt – je nach Förderprogramm können Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe gewährt werden. Was konkret gefördert wird, hängt von den jeweiligen Programmrichtlinien ab und lässt sich nicht pauschal definieren.

Unübersichtliches Förderangebot

Das richtige Förderprogramm für ein Digitalisierungsvorhaben zu finden, ist angesichts der komplexen Förderlandschaft in Deutschland keine leichte Aufgabe. Auf Bundesebene sind die Möglichkeiten überschaubar:

  • Das Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW) ist im Juli 2025 ausgelaufen und wird durch neue, weiterentwickelte Programme (ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation) ersetzt. Diese bieten die drei unterschiedliche Förderstufen (Basis-, LevelUp- und HighEnd-Förderung) mit steigenden Zinsvergünstigungen und Förderzuschüssen.
  • Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützte, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
  • Zudem gab es bis Ende 2024 das Förderprogramm „go-digital“. Es richtete sich an KMU und Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und unter 20 Millionen Euro Bilanzsumme, wurde inzwischen jedoch eingestellt.

Auf Länderebene ist das Förderangebot schwerer zu überblicken. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, die sich hinsichtlich Schwerpunkt­setzung, Richtlinien und Förderumfang unterscheiden. In einigen Ländern beschränkt sich die Unterstützung auf Zuschüsse zu den Unternehmensberaterkosten bei Digitalisierungsprojekten oder auf Digitalisierungskredite und Darlehen. Andere Länder wiederum bezuschussen auch die Anschaffung von vorhabensspezifischer Hard- und Software. Bei manchen Programmen kommen nur bestimmte Branchen oder besonders innovative Unternehmen in den Genuss einer Förderung. Einen Überblick mit weiterführenden Links gibt der Blogbeitrag Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU.

Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung rechtzeitig prüfen

Fest steht: Es lohnt sich für KMU in jedem Fall, die Fördermöglichkeiten zu prüfen. Besonders in kleineren Betrieben kann ein Zuschuss den entscheidenden Anstoß für die Einführung einer digitalen Lösung geben, die die Effizienz steigert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Wichtig: Hat ein Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen, ist oft keine Förderung mehr möglich. Außerdem sind die Fördertöpfe nach der öffentlichen Bekanntmachung meist schon innerhalb weniger Wochen leer. Daher gilt es, frühzeitig zu handeln.

Eine gute Informationsquelle zu Förderprogrammen und Finanzhilfen bietet die Förderdatenbank des Bundes. Auf den Internetseiten der einzelnen Programme finden sich detaillierte Informationen und Kontaktadressen. Darüber hinaus informieren Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Projektträger und unabhängige Informationsstellen über die verfügbaren Fördermöglichkeiten.

Factoring gegen Zahlungsausfälle: Wie KMU ihre Liquidität sichern können
ERP & Finance

Factoring gegen Zahlungsausfälle: Wie KMU ihre Liquidität sichern können

Zahlungsausfälle gehören zu den größten Risiken für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie gefährden nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb, sondern können im schlimmsten Fall die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Eine Lösung, die in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, ist Factoring. Doch was genau verbirgt sich dahinter - und lohnt sich Factoring für KMU?

5 Min. Lesezeit

Was ist Factoring?

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen an einen externen Dienstleister, einen sogenannten Factor. Dieser zahlt in der Regel sofort einen großen Teil des Rechnungsbetrags aus (in der Regel 80 bis 90 Prozent). Damit erhält das Unternehmen sofort Liquidität, während der Factor das Ausfallrisiko übernimmt und das Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso abwickelt.

Wie schützt Factoring vor Zahlungsausfällen?

Ein zentrales Element des Factorings ist der Ausfallschutz. Zahlt der Kunde die Rechnung nicht, übernimmt der Factor in vielen Fällen das Risiko – je nach gewähltem Modell. Das bedeutet: kein Zahlungsausfall für das Unternehmen, mehr Planbarkeit und gesicherte Liquidität.

Die wichtigsten Vorteile von Factoring für KMU

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich durch Factoring zahlreiche Vorteile:

Schutz vor Zahlungsausfällen → Das sogenannte „echte Factoring“ beinhaltet die vollständige Übernahme des Delkredere-Risikos durch den Factor. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, trägt nicht mehr das KMU, sondern der Factoring-Anbieter das Risiko. Das sorgt für Planungssicherheit und schützt vor finanziellen Engpässen.

Verbesserung der Liquidität → Anstatt Wochen oder Monate auf Zahlungseingänge warten zu müssen, steht das Geld innerhalb von 24–48 Stunden zur Verfügung. Das sichert die Liquidität und ermöglicht Investitionen aus dem laufenden Geschäft, die Deckung der laufenden Kosten und die Nutzung von Skonti bei Lieferanten.

Entlastung der Buchhaltung → Viele Factoring-Anbieter übernehmen auf Wunsch auch das Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen. Dies entlastet vor allem kleine Unternehmen, die ihre Buchhaltung ausgelagert haben. (Lesen Sie, warum sich das Buchhaltung selber machen für KMU auszahlt.)

Bessere Bonität → Factoring verbessert die Eigenkapitalquote, da Forderungen aus der Bilanz verschwinden und Liquidität zugeführt wird. Das kann die Bonität erhöhen, das Bankrating verbessern und dadurch neue Finanzierungsspielräume eröffnen.

Nachteile und Risiken

  • Kosten: Die Dienstleistung ist nicht kostenlos. Es fallen Gebühren und Zinsen an – je nach Anbieter, Bonität und Rechnungsvolumen.
  • Kundenbeziehung: Beim offenen Factoring wissen die Kunden, dass ein externer Dienstleister involviert ist. Das kann, je nach Branche, sensibel sein.
  • Vertragsbindung: Manche Anbieter verlangen Mindestumsätze oder langfristige Verträge.

Tipp

Für KMU mit kleineren Volumina eignet sich vor allem das Inhouse-Factoring. Dabei behält das Unternehmen das Mahnwesen, während die Finanzierung und Risikoübernahme beim Factor liegen.

Auch das so genannte Ausschnitts-Factoring oder flexible Einzelfactoring, bei dem nur ausgewählte Forderungen verkauft werden, ist eine Möglichkeit für KMU.

Für wen lohnt sich Factoring?

Factoring eignet sich besonders für KMU, die:

  • hohe Außenstände haben
  • regelmäßig mit Zahlungsverzögerungen zu kämpfen haben
  • schnell wachsen und mehr Liquidität benötigen
  • das Risiko von Zahlungsausfällen minimieren wollen
  • das eigene Personal im Bereich Buchhaltung und Mahnwesen entlasten wollen

Factoring per Schnittstelle: So funktioniert die Integration in die Buchhaltungssoftware

Moderne Buchhaltungs- oder ERP-Systeme wie zum Beispiel die Lösungen von Suiteify bieten Schnittstellen an, über die Factoring-Anbieter direkt angebunden werden können. Ein typischer Workflow sieht dann wie folgt aus:

  1. Die Ausgangsrechnungen und Debitorendaten werden direkt aus der Buchhaltungssoftware an den Factoring-Anbieter übertragen.
  2. Der Factoring-Anbieter übernimmt die Rechnungen, prüft sie und zahlt den vereinbarten Betrag aus. Gleichzeitig werden alle relevanten Buchungen (Forderungsausbuchung, Gebühren, Zahlungseingang) automatisiert in das Buchhaltungssystem zurückgespielt.
  3. Die Buchhaltungssoftware erhält automatisch Zahlungsavise und kann offene Posten abgleichen. Das erleichtert die Abstimmung und sorgt für aktuelle Finanzdaten in Echtzeit.

Vorteile der Integration

  • Weniger manuelle Arbeit, da Rechnungen, Zahlungen und Gebühren automatisch verbucht werden
  • Schnellere Arbeitsabläufe in der Buchhaltung
  • Fehlervermeidung durch automatisierten Datenaustausch
  • Schnellere Auszahlung und aktueller Überblick über Forderungen und Zahlungsströme

Fazit: Strategisches Werkzeug gegen Zahlungsausfälle

Der Verkauf von Forderungen an spezialisierte Dienstleister bietet KMU gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten einen wirksamen Schutz vor Zahlungsausfällen, sorgt für sofortige Liquidität und entlastet die Verwaltung. Die Übertragung des Ausfallrisikos auf den Factor ermöglicht die Konzentration auf das Kerngeschäft und die Nutzung neuer Wachstumschancen. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Finanzen stabil halten und gleichzeitig ihre Prozesse effizienter gestalten wollen, sollten Factoring daher in Erwägung ziehen.

Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU
Digitalisierung & KI

Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU

Die digitale Transformation bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Chance, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Allerdings sind die finanziellen Ressourcen für Digitalisierungsprojekte in vielen Betrieben knapp bemessen. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Programme, die speziell für KMU Fördermittel für Digitalisierung bereitstellen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten davon vor.

5 Min. Lesezeit

Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite bzw. Darlehen in Kooperation mit Förderbanken – das sind die gängigsten Fördervarianten für Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand.  Entsprechende Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Länderebene sollen es KMU ermöglichen, auf digitale Prozesse und Produkte umzustellen und Know-how bezüglich der digitalen Transformation zu erlangen.

Fördermittel für Digitalisierung gibt es meist für die Anschaffung von Hard- und Software sowie für Beratungsleistungen. Gefördert werden je nach Programm sowohl spezifische Vorhaben als auch allgemeine Schritte in Richtung Digitalisierung.

Zu den förderfähigen Digitalisierungsvorhaben zählen beispielsweise:

  • Einführung von ERP-Software,
  • die durchgängige Digitalisierung der Auftragsabwicklung,
  • Migration und Portierung von IT-Systemen und Anwendungen sowie
  • Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • die Entwicklung ganz neuer digitaler Lösungen und Plattformen.

Die zahlreichen Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und der Fördersummen teils erheblich. Dieser Beitrag fasst die Informationen der Förderer zusammen und bietet somit einen Überblick über die Digitalisierungsförderungen für KMU.

Förderprogramme der Bundesländer

Die folgende Übersicht listet die wichtigsten Förderprogramme der Bundesländer mit Bezug zur Digitalisierung auf. In aller Regel können nur Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland haben, Fördermittel für Digitalisierung aus diesen Programmen erhalten.

Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus

Was wird gefördert?
Fördermittel für Digitalisierung gibt es für konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit, wie zum Beispiel:

  • Implementierung 3D-Druck
  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Mitarbeiterschulungen, sofern sie mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen

Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeitern, die am Standort Baden-Württemberg aktiv sind.

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung können für Vorhaben gewährt werden, deren Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro liegen. Dies geschieht über ein Darlehen der L-Bank (10.000 bis 100.000 EUR), für das die Unternehmen einen Tilgungszuschuss erhalten.

Informationsquellen
wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/digitalisierungspraemie

www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html

Bayern

Digitalbonus

Was wird gefördert?

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Entwicklung von auf das Unternehmen abgestimmten IT-Sicherheitslösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.

Wer wird gefördert?

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern, wo die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen muss.

Art und Höhe der Förderung

  • Beim „Digitalbonus Standard“ gibt es Fördermittel für Digitalisierung als einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Beim „Digitalbonus Plus“ gibt es einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Bei kleinen Unternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Darüber hinaus haben KMU die Möglichkeit, für ihr Vorhaben zusätzlich oder alternativ zu den Digitalboni einen „Innovationskredit 4.0“ zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen mit der Möglichkeit einer Förderung von 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Informationsquellen
www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm

lfa.de/website/de/foerderangebote/innovation/weg/Digitalkredit/index.php

Berlin

Berlin Mittelstand 4.0 (bis auf Weiteres ausgesetzt)

Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:

  • Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
  • sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service

Wer wird gefördert?
KMU sowie größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.

Art und Höhe der Förderung

  • Darlehen von 2 bis 6 Mio. Euro zu günstigen Zinsen
  • 60 Prozent Haftungsfreistellung der Hausbank durch die Investitionsbank Berlin (IBB)
  • flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
  • Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
  • 100 Prozent Auszahlung

Informationsquelle
www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-mittelstand-4.0.html

Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital

Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:

  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen
  • drei Module: Beratung, Schulung und Implementierung

Wer wird gefördert?
Auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung gibt es als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung (50 Prozent) – maximal jeweils 50.000 Euro für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 500.000 Euro für das Modul „Implementierung“, bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 36 Monaten für das Modul „Implementierung“.

Informationsquelle
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital/

Bremen

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Was wird gefördert?
Beratung zur Digitalisierung und Prozessoptimierung

Wer wird gefördert?
Ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zur Beratung durch einen geprüften Digitalberater/Dienstleister – wählbar aus einem Pool. Eine Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert.

Informationsquelle
www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40

Hamburg

Hamburg-Kredit Wachstum

Was wird gefördert?
Alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, freiberuflich Tätige sowie Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Weitere Voraussetzung: Das Unternehmen bzw. der Antragssteller muss seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sein.

Art und Höhe der Förderung
Zinsgünstige Darlehen:

  • bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • bis zu 750.000 Euro Darlehenssumme (bzw. 1.5 Mio. Euro in drei Kalenderjahren)
  • Laufzeiten von bis zu zehn Jahren bei Investitionsfinanzierungen und bis zu fünf Jahren bei Betriebsmittelfinanzierungen
  • fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit

Der Zinssatz richtet sich nach dem aktuellen Kapitalmarktniveau. Die IFB Hamburg verbilligt die Mittel, die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellt werden, zusätzlich durch Gelder der Freien und Hansestadt Hamburg.

Informationsquelle
www.ifbhh.de/hamburg-kredit-innovation

Hamburg Digital

Was wird gefördert?
Das Programm besteht aus zwei Modulen:

  • Modul I Hamburg-Digital Check fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, die für das Bundesprogramm go digital zertifiziert sind.
  • Modul II Hamburg-Digital Invest fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Dies umfasst Ausgaben für Hardware und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendig sind.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt. Gefördert werden dabei nur KMU, die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ insgesamt weniger als 250 Mitarbeiter haben.

Art und Höhe der Förderung
Je Modul müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 3.000 Euro (netto) betragen.

  • Modul I (Hamburg-Digital Check) bezuschusst Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50 Prozent, bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro.
  • Modul II (Hamburg-Digital Invest) bezuschusst die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30 Prozent, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 17.000 Euro.

Informationsquelle
https://hamburger-digitalbonus.de

Hessen

DIGI-Zuschuss (Förderrunde 2025 endet am 29.10.2025)

Was wird gefördert?
Die digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • Anschaffung von Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
  • Anschaffung von Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter

Wer wird gefördert?
Insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in denen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Sachausgaben müssen sich dabei auf mindestens 4.000 Euro erfolgen. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro.

Informationsquelle
www.wibank.de/digital-zuschuss

Mecklenburg-Vorpommern

Digitalisierungsförderung MV

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Prozessinnovationen, die neue oder wesentlich verbesserte Methoden für Produktion und Dienstleistungen im Betrieb ermöglichen – etwa durch den Einsatz moderner digitaler Technologien, Ausrüstung oder Software.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne Förderung digitale Produktions- oder Leistungsprozesse nicht oder nur stark verzögert einführen können. Förderfähig sind Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern aus den Bereichen Produktion, Handwerk und Tourismus.

Art und Höhe der Förderung
KMU mit weniger als 100 Beschäftigten können im Rahmen der Projektförderung für digitale Kleininvestitionen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Vorhaben. Die beihilferechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation; die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 Euro betragen und die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Informationsquelle
www.tbi-mv.de/digitalisierungsfoerderung-mv/foerderaufruf.html

Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen (zum 1. Januar 2022 ausgelaufen)

Was wird gefördert?

  • Investitionen in IKT-Hardware, IKT-Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch hier gilt: Der Brutto-Kaufpreis des jeweiligen Exemplars an Hardware, Software oder Softwarelizenz muss 5.000 Euro überschreiten.

Wer wird gefördert?

KMU aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth sowie Handwerksbetriebe und kleine freiberufliche Planungsbüros, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Art und Höhe der Förderung

  • Kleine Unternehmen erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent – mittlere Unternehmen von bis zu 30 Prozent.
  • Die Fördersumme liegt zwischen mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro.
  • Gefördert wird nur der Kauf von Hardware, Software oder Softwarelizenzen. Mieten oder Leasing sind nicht zuwendungsfähig.

Informationsquelle
Informationen der Investitions- und Förderbank NBank zum Digitalbonus. Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Mittelstand Innovativ & Digital

Was wird gefördert?
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus mehreren Teilprogrammen und beinhaltet unter anderem die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung. Hiermit fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und die effiziente digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse.

Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Art und Höhe der Förderung
Der Zuschuss beim Gutschein MID-Digitalisierung beträgt maximal 50 Prozent, bei kleinen und Kleinstunternehmen maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme sind 15.000 Euro.

Informationsquelle
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein

NRW.BANK. Digitalisierung und Innovation

Was wird gefördert?
Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen und Investitionsvorhaben in den Bereichen:

  • Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren, z.B. Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen an das Produktionsleitsystem, vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung und der Produktionssysteme, Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze, Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen
  • Digitale Produkte und Leistungen, z.B. Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen, Entwicklung digitaler Standards und Normen
  • Digitale Strategie und Organisation, z.B. Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien oder Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts

Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Mio. Euro nicht überschreitet, ab zwei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Art und Höhe der Förderung

  • Zinsgünstige Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Mindestkredit: 25.000 Euro
  • Höchstbetrag: 10 Millionen Euro
  • fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung in gleichen Vierteljahresraten
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Optional: 50-prozentige Haftungsfreistellung und Bürgschaft

Informationsquelle
www.nrwbank.de/de/unternehmen/investitionen-im-mittelstand/digitalisierung/

Saarland

DigitalInvest KMU

Was wird gefördert?

Gefördert werden nicht nur Investitionen in Hard- und Software, sondern auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist es, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, mit Digitalisierung und Technik sicher und produktiv umzugehen.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen. Der jeweilige Höchstförderbetrag beläuft sich bei der „Basis-Förderung“ auf 12.500 Euro und bei der „Plus-Förderung“ auf 20.000 Euro.

Informationsquelle
www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/digitalisierung-wirtschaft/digitalinvest/digitalinvest

Sachsen

Betriebsberatung/Coaching (zum 30.06.2024 ausgelaufen)

Was wird gefördert?
Betriebsberatungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung, wie beispielsweise Digitalisierung

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachen.

Art und Höhe der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Direktverfahren und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Qualitätssicherungsverfahren. Zuwendungsfähig sind das Nettohonorar des Beraters; im Qualitätssicherungsverfahren zusätzlich die Ausgaben für die Qualitätssicherung.
Pro Tag der Beratung bzw. des Coachings können bis zu 350 Euro Zuwendung anerkannt werden, in einem Kalenderjahr höchstens 8.000 Euro (bei Beratungen in einzelnen Förderschwerpunkten bis zu 10.000 Euro) für das Unternehmen.

Informationsquelle
www.sab.sachsen.de/mittelstandsrichtlinie-betriebsberatung/coaching

Digitalisierung Zuschuss EFRE

Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation.
Zuwendungsfähig sind:

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten – für die entsprechende Beratungsleistung können bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 Euro/Tag angesetzt werden
  • technischen Realisierung anfallende Fremdleistungen
  • Anschaffung von projektbezogener Software und notwendiger Hardware, keine Standard-Hardware und -Software
  • Einführung der Lösung einschließlich Schulung; höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Wer wird gefördert?
Kleinstunternehmen, KMU und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Art und Höhe der Förderung
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss; die Höhe hängt von der Unternehmensgröße ab:

  • Kleinstunternehmen: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro
  • Kleinunternehmen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro
  • Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt

Informationsquelle
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Sachsen-Anhalt

DIGITAL INNOVATION

Was wird gefördert?
Das Programm stellt Fördermittel für Digitalisierung unter anderem für folgende Projekte und Maßnahmen zur Verfügung:

  • Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
  • digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
  • Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
  • Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen

Wer wird gefördert?
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro je Projekt. Die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.

Informationsquelle
Informationen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Förderprogramm „DIGITAL INNOVATION“

Thüringen

Digitalbonus (vorerst keine neuen Anträge möglich)

Was wird gefördert?
Zum Digitalisierungsvorhaben gehörende Ausgaben für Software und Hardware, einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.

Fördermittel für Digitalisierung können unter anderem für Vorhaben in den folgenden Bereichen beantragt werden:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen, z.B. Einführung von ERP-Systemen oder Manufacturing Execution Systems (MES) oder Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (E-Commerce, E-Procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, z.B. Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen, z.B. Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzepts oder Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien

Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel)

Art und Höhe der Förderung
Die Fördermittel für Digitalisierung gibt es in Form eines Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen. Je Unternehmen können im „Digitalbonus Thüringen“ maximal zwei Anträge gestellt werden.

Informationsquelle
Informationen der Thüringer Aufbaubank zum Förderprogramm „Digitalbonus“

Bundesweite Förderprogramme

Die folgenden Förderprogramme stehen kleinen und mittleren Unternehmen bundesweit zur Verfügung.

Digital Jetzt

(zum 31.12.2023 ausgelaufen)

Was wird gefördert?
Das Programm enthält zwei Fördermodule:

  • Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ – Dieses Modul fördert Investitionen in Software und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Förderfähig sind zum Beispiel Investitionen in: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
  • Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ – Dieses Modul soll Unternehmen dabei unterstützen, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Förderfähig sind Investitionen, die die Qualifizierung der Mitarbeiter verbessern – insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Die Weiterbildungsanbieter müssen ihr Qualitätsniveau durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegen.

Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen Fördermittel für Digitalisierung beantragen.

Wer wird gefördert?
Eine Förderung beantragen können:

  • mittelständische Unternehmen aus allen Branchen einschließlich Handwerk und freie Berufe
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird – nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung – als Zuschuss gewährt. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Um ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen, haben die Unternehmen in der Regel zwölf Monate Zeit.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen – bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken: bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent

go-digital

Was wird gefördert? (Wird ab 1. Januar 2025 nicht fortgeführt)

  • Optimierung von Prozessen und Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung (Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“)
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse; Digitalisierung vorhandender Geschäftsmodelle und -prozesse ( Modul „Digitalisierungsstrategie“)
  • Finanzierung von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit (Modul „IT-Sicherheit“)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial können Fördermittel für Digitalisierung beantragen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • höchstens 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme im Jahr vor dem Vertragsabschluss (Werte dürfen auch zusammen mit Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden)
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zu gezielten Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen. Diese übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate.

Die Förderquote liegt bei 50 Prozent auf die Nettoausgaben. „go-digital“ übernimmt 50 Prozent der Kosten des maximalen Beratertagessatzes von 1.100 Euro. Es können bis zu 20 Beratertage im gewählten Hauptmodul und bis zu zehn Beratertage in den gewählten Nebenmodulen veranschlagt werden.

unternehmensWert:Mensch plus

Was wird gefördert?
Das Programm soll Unternehmen zu nachhaltigen Strategien und neuen Konzepten verhelfen, mithilfe derer sie die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend nutzen können. Dies geschieht mittels Einrichtung betrieblicher „Lern- und Experimentierräume“ und einer professionellen Prozessberatung.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen:

  • mit Sitz/Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Vollzeit

Art und Höhe der Förderung
Interessierte Unternehmen müssen zunächst eine (kostenfreie) Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen (deutschlandweit vorhanden) besuchen. Wenn das Unternehmen die Förderkriterien erfüllt, bekommt es einen Beratungsscheck (Zuschuss) für eine geförderte Beratung. Für die Durchführung der Beratung vor Ort kann aus einem Pool von autorisierten Prozessberatern gewählt werden.

Die Förderquote liegt bei 80 Prozent und umfasst zwölf Beratungstage. Als zeitlicher Rahmen für den Beratungsprozess werden fünf bis sechs Monate empfohlen.

Informationsquelle
Informationen zum Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch plus“

ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW

Was wird gefördert?
Mit dem ERP-Förderkredit „Digitalisierung“ unterstützt die KfW Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen abzielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäftsmodelle bis hin zum Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz.

Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben gefördert werden.

Wer wird gefördert?
Neben Freiberuflerinnen und Freiberuflern sind Einzelunternehmen sowie kleine, mittlere und größere mittelständische Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro förderberechtigt.

Voraussetzung ist der Unternehmenssitz in Deutschland. Unternehmen mit Sitz im Ausland können die Förderung für ihre Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland beantragen.

Art und Höhe der Förderung
Gefördert wird über einen Kredit. Der vom Unternehmen gewählte Finanzierungspartner ermittelt anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten des Unternehmens den individuellen Zinssatz für den Kredit und stellt den Förderantrag bei der Förderbank KfW. Der Kreditvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Finanzierungspartner abgeschlossen.

  • Kein Kreditmindestbetrag
  • Kreditbetrag bis maximal 25 Millionen Euro
  • Auszahlung von 100 Prozent des Kreditbetrags in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen
  • Zuschuss von bis zu 5 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag möglich

Informationsquelle
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Digitalisierung-(511-512)/

Fördermittel für Digitalisierung: Weitere Möglichkeiten zur Recherche

In der Förderdatenbank des Bundes findet man alle Förderungsmöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU. Diese Seite – insbesondere der Suchassistent – ist enorm hilfreich. Hier kann auch nach branchenspezifischen KMU-Digitalisierungsförderungen gesucht werden – beispielsweise gibt es zahlreiche weitere für Technologie-KMU, für solche aus Forschung und Entwicklung, sowie für Neugründungen und junge Unternehmen aus diesem Bereich.

Die Initiative Mittelstand-Digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt KMU kostenfrei bei allen Fragen rund um die Digitalisierung. Anlaufstellen sind so genannte (regionale und thematische) „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“. Diese helfen den Unternehmen, den Stand der eigenen Digitalisierung einzuschätzen, entwickeln gemeinsam mit ihnen einen individuellen Digitalisierungsfahrplan und unterstützen sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Darüber hinaus stellt auch die Europäische Union Fördermittel für Digitalisierung bereit: EU-Förderprogramme.

(Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am 22.10.2025 aktualisiert.)

Geldanlagestrategien in Krisenzeiten: Tipps von Finanzprofi Achim Teske
Insights

Geldanlagestrategien in Krisenzeiten: Tipps von Finanzprofi Achim Teske

Welche Geldanlagestrategien funktionieren in Krisenzeiten? Mit dieser Frage beschäftigt sich die aktuelle Ausgabe des Suiteify Talkformats "Butter bei die Fische". Experte Achim Teske erläutert, wie man auch in schlechten Zeiten an gutes Geld kommen kann.

5 Min. Lesezeit

Inflation, Energiekrise, gebremstes Wirtschaftswachstum: Das Umfeld für eine aussichtsreiche Geldanlage war gewiss schon einmal günstiger. Aber auch in schwierigen Phasen gibt es Geldanlagestrategien, die Ertrag versprechen, sagt Achim Teske. Der unabhängige und staatlich zugelassene Honorar-Anlageberater, weiß, nach welchen Kriterien Investitionsentscheidungen zu treffen und wie Risiken bei der finanziellen Absicherung für die Zukunft zu vermeiden sind.

Teske gehört zu den weniger als 1 Prozent der deutschen Vermögensberater, die auf Honorarbasis arbeiten – und keine Provisionen für die Empfehlung bzw. Vermittlung von Finanzprodukten kassieren. „Damit garantieren wir unseren Kunden Kostentransparenz und Unabhängigkeit“, sagt er.

Der Finanzprofi ist seit mehr als 20 Jahren in der Finanzberatung und Vermögensverwaltung tätig und hat schon einige Krisenzeiten erlebt – vom Platzen der Dotcom-Blase Anfang der 2000er-Jahre über die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 bis zur aktuellen Situation, die unmittelbar nach der Corona-Pandemie durch den Krieg in der Ukraine geprägt ist. Mit Blick auf diese Erfahrungen betont er vor allem die Notwendigkeit, einen langen Atem zu haben und auf langfristige Anlageperspektiven zu schauen.

Teske greift bei seiner Beratung auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurück, denn sogar Nobelpreisträger haben die Funktionsprinzipien von Aktien- und Anlagemärkten schon untersucht. Vor allem das sogenannte Schwarmwissen des Marktes und der Anleger sei dabei ein hilfreiches Instrument für erfolgreiche Geldanlagestrategien, sagt der Berater.

Welche Geldanlagestrategien sind in Krisenzeiten empfehlenswert?

Trotz des zurzeit schwierigen Umfelds ist Achim Teske optimistisch: „Auch in Krisenzeiten gibt es Chancen für Anleger“, sagt er und verweist zum Beispiel auf die Möglichkeit, bei niedrigen Kursen in neue Aktienmärkte einzusteigen. So empfiehlt der Finanzprofi etwa im Bereich der Aktienanlagen ETFs (Exchange Traded Funds) – also börsengehandelte Indexfonds, die die Wertentwicklung eines Index, wie beispielsweise des DAX, abbilden. Hier greife sowohl das Prinzip des Schwarmwissens als auch der Kostenvorteil eines passiv gemanagten Fonds, so Teske. Aktives Fondmanagement koste nämlich Geld, sei aber nachweislich im Durchschnitt nicht erfolgreicher als die Geldanlage in passive Fonds.

Langfristig sei auch die Investition in Immobilen weiterhin sinnvoll, sagt Teske. Er rät aber dazu, beim Standort der Immobilie genau hinzuschauen. Von Lebensversicherungen als Instrument der Altersversorgung ist der Anlageberater dagegen nicht überzeugt, denn oftmals fressen die Verwaltungsgebühren die derzeit eher geringen Renditechancen auf.

Auch die Investition in Rohstoffe wie zum Beispiel das Edelmetall Gold kann laut Teske eine Option sein. Jedoch hat der Finanzprofi bereits häufig beobachtet, dass der richtige Verkaufszeitpunkt verpasst und daher kein Wertezuwachs erzielt wurde.

Fünf Tipps zur erfolgreichen Geldanlage

  1. Ruhe bewahren! — Gerade in Krisenzeiten sollten emotionale Kurzschluss-Handlungen im Finanzmanagement vermieden werden.
  2. Langfristig denken und handeln! — Vermögensaufbau passiert in der Regel nicht „über Nacht“, sondern folgt wissenschaftlich nachweisbaren Theorien und Strategien.
  3. Risiken streuen und dabei Schwarmintelligenz nutzen! — Nicht alle „Eier“ in einen Korb legen, sondern zum Beispiel in verschiedene Fonds mit breiter Streuung investieren.
  4. Kosten beachten! — Aktive Unterstützung durch Beratung oder Vermögensmanagement kostet Geld. Daher lohnt es sich, aktiv nach den Kosten zu fragen und diese den Renditechancen gegenüberzustellen.
  5. Sauber analysieren! — Zum Start einer Anlagestrategie bedarf es einer ehrlichen Analyse über Ausgangssituation, Anlageziele und Zeitperspektiven, erst dann lässt sich daraus ein erfolgreicher Weg für den Vermögensaufbau ableiten.
Free Cashflow: Der Schlüssel zur Unternehmensbewertung
Insights

Free Cashflow: Der Schlüssel zur Unternehmensbewertung

Die wichtigsten Grundlagen im Überblick.

5 Min. Lesezeit

Was ist der Free Cashflow? Eine Definition

Der Free Cashflow (FCF) zählt zu den wichtigsten Liquiditätskennzahlen. Er zeigt auf, wie viel Geld einem Unternehmen zur Verfügung steht, um Dividenden auszuschütten oder Aktien zurückzukaufen – und so Aktionäre am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen. Der Free Cashflow wird definiert als operativer Cashflow abzüglich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit.

Warum ist der Free Cashflow so wichtig?

Der Free Cashflow ist vor allem für Investoren, aber auch für Fremdkapitalgeber eine besonders wichtige und nützliche Kennzahl. Er misst die Finanzkraft zur Tilgung von Darlehen oder zur Zahlung von Dividenden eines Unternehmens. Folglich handelt es sich beim Free Cashflow um ein wichtiges Instrument bei Anlageentscheidungen. Der Vorteil: Der Free Cashflow kann praktisch nicht durch Bilanztricks verfälscht werden. Zwar ziehen Unternehmen manchmal größere Investitionen vor oder verschieben diese in eine spätere Periode, um den Cashflow zu beeinflussen. Da Investitionstätigkeiten beim Free Cashflow aber hinausgerechnet werden, entsteht für Aktionäre ein klares Bild über die tatsächlichen Geldmittel, die dem Unternehmen zur Dividendenausschüttung zur Verfügung stehen.

Gerade über mehrere Jahre betrachtet ist der Free Cashflow eine wichtige Finanzgröße, zeigt er doch, ob ein Unternehmen in der Lage ist, seine finanzielle Balance über längere Zeit zu bewahren.

Deshalb wird der Free Cashflow gerne als Basis zur Bewertung eines Unternehmens herangezogen – und zwar über den sogenannten Discounted Cashflow, kurz DCF: Es wird allgemein angenommen, dass ein Unternehmen genau so viel wert ist, wie es in Zukunft Zahlungsströme für die Kapitalgeber erwirtschaften wird. Man berechnet dazu den Barwert aller zukünftigen FCF. Je höher dieser Wert – also der Free Cashflow – ist, desto mehr ist die Firma wert. Demzufolge basiert der DCF auf Annahmen über künftige (d. h. diskontierte) freie Geldflüsse.

Aber Achtung: Der Aufwand für die Schätzung künftiger freier Cashflows ist groß. Da man bei der DCF-Methode von einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens ausgeht, berechnet man für den FCF außerhalb einer klaren Planungsperiode einen sogenannten Residualwert. Dabei können schon kleine Abweichungen in den getroffenen Annahmen zu großen Wertdifferenzen führen.

Trotzdem gilt das DCF-Verfahren als umfassendste und anerkannteste Methode zur Bestimmung des Unternehmenswertes. Korrekt angewendet, handelt es sich beim DCF um eine wahrheitsgetreue Kennzahl, die den Wert eines Unternehmens sehr genau beziffern kann.

Wie berechnet man den Free Cashflow?

Der Free Cashflow lässt sich mit einer direkten oder einer indirekten Methode ermitteln:

FCF ermitteln: Direkte Methode

Jahresergebnis
+ Abschreibungen
+/- Veränderung langfristige Rückstellungen
= Brutto-Cashflow

- Steuern
- Eigenkapitalentnahmen
+/- Rücklagenzuführung oder -auflösung
= Netto-Cashflow

- Investitionen
+ Desinvestitionen
= Free Cashflow

FCF ermitteln: Indirekte Methode

EBIT
- Steuern
+ Abschreibungen
+ Bildung / - Auflösung langfristiger Rückstellungen
= Betriebswirtschaftlicher Cashflow (brutto vor Zinsen)

+ Desinvestitionen
- Investitionen
+/- Änderung Nettoumlaufsvermögen (NUV)
= Free Cashflow

Entsprechend bildet der Free Cashflow alle Zahlungsströme ab, die im Unternehmen bleiben, abzüglich der Investitionen und zuzüglich der Desinvestitionen.

Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?
Insights

Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?

Weniger Bürokratie, schlankere Buchhaltung: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch 2025 eine attraktive Möglichkeit für viele Selbstständige, Kleinunternehmer und Gründerinnen. Doch wann lohnt es sich, die Regelung in Anspruch zu nehmen – und wann ist die Regelbesteuerung die bessere Wahl?

5 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Höhere Umsatzgrenzen
    • Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro)
    • Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 Euro – wird die Grenze überschritten, entfällt der Status automatisch.
  • Weniger Bürokratie
    • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr – stattdessen quartalsweise Meldungen.
  • EU-weit anwendbar
    • Ab 2025 auch für Umsätze innerhalb der EU, solange der Gesamtumsatz unter 100.000 Euro bleibt.
  • Gründerfreundlich
    • Neue Selbstständige starten automatisch als Kleinunternehmer – ohne Umsatzprognose zu Beginn.

Offizielle Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen findest du beim Bundesministerium der Finanzen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (nicht Gewinn!).
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro.
  • Gilt unabhängig von der Rechtsform – z. B. für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR u.a.

Wer profitiert besonders?

Soloselbstständige und Kleinunternehmer

  • Kein Ausweis von Umsatzsteuer → Endkundenpreise bleiben attraktiver.
  • Ideal bei geringen Investitionen und überschaubaren Betriebskosten.

Start-ups und nebenberufliche Gründer

  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen-Voranmeldungen (UVA), keine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
  • Perfekt zum Testen von Geschäftsmodellen in der frühen Phase mit niedrigen Kosten.

Praxisnahe Hinweise und regionale Ansprechpartner findest du auch bei deiner IHK. Weitere Gründerinfos bietet das Existenzgründerportal des BMWK.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist empfehlenswert, wenn …

  • du überwiegend an Privatkunden (B2C) verkaufst,
  • deine Investitionen gering sind (keine relevante Vorsteuererstattung),
  • du eine einfache Buchhaltung bevorzugst.

Weniger sinnvoll, wenn …

  • du viele B2B-Kunden hast, die Vorsteuer ziehen möchten,
  • du hohe Ausgaben/Investitionen planst und auf Vorsteuererstattung angewiesen bist.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteil

Nachteil

Kein Ausweis/Abführen der Umsatzsteuer nötig

Keine Vorsteuererstattung möglich

Günstigere Preise für Privatkunden

Bei hohen Kosten ggf. finanzieller Nachteil

Weniger Bürokratie, einfache Buchhaltung

Wechsel zur Regelbesteuerung frühestens nach fünf Jahren

Ab 2025 auch für EU-Umsätze nutzbar

Rechnungen müssen den Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten

Fazit: Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist besonders attraktiv für Selbstständige, Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigen Umsätzen und geringem Kostenaufwand. Sie spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und lässt mehr Raum fürs Kerngeschäft. Ob sie zu dir passt, hängt vor allem von Kundenstruktur, Investitionsplanung und Wachstumsstrategie ab. Prüfe deine Zahlen – und entscheide bewusst.

Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung
Digitalisierung & KI

Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung

Der digitale Wandel eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vielfältige Möglichkeiten, ihre Geschäfts­prozesse zu optimieren und wettbewerbs­fähiger zu werden. Im Mittelstand fehlen jedoch häufig die finanziellen Ressourcen für Investitionen, etwa für die An­schaffung moderner ERP-Software. Öffentliche Förder­programme unterstützen KMU bei der Digitalisierung.

5 Min. Lesezeit

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft tiefgreifend: Produktions- und Innovationzyklen werden kürzer, bestehende Märkte umgekrempelt und neue geschaffen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und künftige Absatzmöglichkeiten zu erschließen, benötigen kleine und mittlere Unternehmen effiziente elektronische Geschäftsprozesse mit Datenvernetzung.

In vielen mittelständischen Betrieben mangelt es jedoch an zukunftsfähigen digitalen Systemen: Das Informationsmanagement beispielsweise erfolgt noch mithilfe von Aktenordnern, die Rechnungsstellung ist papiergebunden, und Fertigungsunternehmen organisieren die Produktion mit Tabellenkalkulationsprogrammen.

Dabei haben die meisten Mittelständler Umfragen zufolge längst erkannt, dass elektronische Lösungen wie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder ein System zur Planung und Steuerung der Produktion (PPS) mit Analyse und Vernetzung der Produktionsdaten die Abläufe nachhaltig optimieren.

Dennoch sind viele KMU in Bezug auf die Digitalisierung ihrer betrieblichen Prozesse im Rückstand. Dies hat praktische Gründe: Vor allem kleinere Betriebe verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel, um moderne elektronische Systeme anzuschaffen. Zudem haben sie meist keine IT-Abteilung und somit kein entsprechendes Know-how im Haus.

Finanzspritzen für Digitalisierung in KMU

Die Politik möchte die Finanzierungs- und Beratungslücken im Bereich Digitalisierung schließen. Auf Bundes- und Länderebene gibt es mittlerweile zahlreiche Förderprogramme, die KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten finanziell unterstützen.

Die Förderung kann in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Kredits bzw. Darlehens in Kooperation mit Förderbanken erfolgen.

Besonders begehrt sind Zuschüsse, da es sich hierbei um nicht rückzahlbare Zuwendungen handelt – je nach Förderprogramm können Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe gewährt werden. Was konkret gefördert wird, hängt von den jeweiligen Programmrichtlinien ab und lässt sich nicht pauschal definieren.

Unübersichtliches Förderangebot

Das richtige Förderprogramm für ein Digitalisierungsvorhaben zu finden, ist angesichts der komplexen Förderlandschaft in Deutschland keine leichte Aufgabe. Auf Bundesebene sind die Möglichkeiten überschaubar:

  • Das Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW) ist im Juli 2025 ausgelaufen und wird durch neue, weiterentwickelte Programme (ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation) ersetzt. Diese bieten die drei unterschiedliche Förderstufen (Basis-, LevelUp- und HighEnd-Förderung) mit steigenden Zinsvergünstigungen und Förderzuschüssen.
  • Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützte, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
  • Zudem gab es bis Ende 2024 das Förderprogramm „go-digital“. Es richtete sich an KMU und Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und unter 20 Millionen Euro Bilanzsumme, wurde inzwischen jedoch eingestellt.

Auf Länderebene ist das Förderangebot schwerer zu überblicken. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, die sich hinsichtlich Schwerpunkt­setzung, Richtlinien und Förderumfang unterscheiden. In einigen Ländern beschränkt sich die Unterstützung auf Zuschüsse zu den Unternehmensberaterkosten bei Digitalisierungsprojekten oder auf Digitalisierungskredite und Darlehen. Andere Länder wiederum bezuschussen auch die Anschaffung von vorhabensspezifischer Hard- und Software. Bei manchen Programmen kommen nur bestimmte Branchen oder besonders innovative Unternehmen in den Genuss einer Förderung. Einen Überblick mit weiterführenden Links gibt der Blogbeitrag Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU.

Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung rechtzeitig prüfen

Fest steht: Es lohnt sich für KMU in jedem Fall, die Fördermöglichkeiten zu prüfen. Besonders in kleineren Betrieben kann ein Zuschuss den entscheidenden Anstoß für die Einführung einer digitalen Lösung geben, die die Effizienz steigert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Wichtig: Hat ein Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen, ist oft keine Förderung mehr möglich. Außerdem sind die Fördertöpfe nach der öffentlichen Bekanntmachung meist schon innerhalb weniger Wochen leer. Daher gilt es, frühzeitig zu handeln.

Eine gute Informationsquelle zu Förderprogrammen und Finanzhilfen bietet die Förderdatenbank des Bundes. Auf den Internetseiten der einzelnen Programme finden sich detaillierte Informationen und Kontaktadressen. Darüber hinaus informieren Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Projektträger und unabhängige Informationsstellen über die verfügbaren Fördermöglichkeiten.

Factoring gegen Zahlungsausfälle: Wie KMU ihre Liquidität sichern können
ERP & Finance

Factoring gegen Zahlungsausfälle: Wie KMU ihre Liquidität sichern können

Zahlungsausfälle gehören zu den größten Risiken für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie gefährden nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb, sondern können im schlimmsten Fall die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Eine Lösung, die in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, ist Factoring. Doch was genau verbirgt sich dahinter - und lohnt sich Factoring für KMU?

5 Min. Lesezeit

Was ist Factoring?

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen an einen externen Dienstleister, einen sogenannten Factor. Dieser zahlt in der Regel sofort einen großen Teil des Rechnungsbetrags aus (in der Regel 80 bis 90 Prozent). Damit erhält das Unternehmen sofort Liquidität, während der Factor das Ausfallrisiko übernimmt und das Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso abwickelt.

Wie schützt Factoring vor Zahlungsausfällen?

Ein zentrales Element des Factorings ist der Ausfallschutz. Zahlt der Kunde die Rechnung nicht, übernimmt der Factor in vielen Fällen das Risiko – je nach gewähltem Modell. Das bedeutet: kein Zahlungsausfall für das Unternehmen, mehr Planbarkeit und gesicherte Liquidität.

Die wichtigsten Vorteile von Factoring für KMU

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich durch Factoring zahlreiche Vorteile:

Schutz vor Zahlungsausfällen → Das sogenannte „echte Factoring“ beinhaltet die vollständige Übernahme des Delkredere-Risikos durch den Factor. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, trägt nicht mehr das KMU, sondern der Factoring-Anbieter das Risiko. Das sorgt für Planungssicherheit und schützt vor finanziellen Engpässen.

Verbesserung der Liquidität → Anstatt Wochen oder Monate auf Zahlungseingänge warten zu müssen, steht das Geld innerhalb von 24–48 Stunden zur Verfügung. Das sichert die Liquidität und ermöglicht Investitionen aus dem laufenden Geschäft, die Deckung der laufenden Kosten und die Nutzung von Skonti bei Lieferanten.

Entlastung der Buchhaltung → Viele Factoring-Anbieter übernehmen auf Wunsch auch das Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen. Dies entlastet vor allem kleine Unternehmen, die ihre Buchhaltung ausgelagert haben. (Lesen Sie, warum sich das Buchhaltung selber machen für KMU auszahlt.)

Bessere Bonität → Factoring verbessert die Eigenkapitalquote, da Forderungen aus der Bilanz verschwinden und Liquidität zugeführt wird. Das kann die Bonität erhöhen, das Bankrating verbessern und dadurch neue Finanzierungsspielräume eröffnen.

Nachteile und Risiken

  • Kosten: Die Dienstleistung ist nicht kostenlos. Es fallen Gebühren und Zinsen an – je nach Anbieter, Bonität und Rechnungsvolumen.
  • Kundenbeziehung: Beim offenen Factoring wissen die Kunden, dass ein externer Dienstleister involviert ist. Das kann, je nach Branche, sensibel sein.
  • Vertragsbindung: Manche Anbieter verlangen Mindestumsätze oder langfristige Verträge.

Tipp

Für KMU mit kleineren Volumina eignet sich vor allem das Inhouse-Factoring. Dabei behält das Unternehmen das Mahnwesen, während die Finanzierung und Risikoübernahme beim Factor liegen.

Auch das so genannte Ausschnitts-Factoring oder flexible Einzelfactoring, bei dem nur ausgewählte Forderungen verkauft werden, ist eine Möglichkeit für KMU.

Für wen lohnt sich Factoring?

Factoring eignet sich besonders für KMU, die:

  • hohe Außenstände haben
  • regelmäßig mit Zahlungsverzögerungen zu kämpfen haben
  • schnell wachsen und mehr Liquidität benötigen
  • das Risiko von Zahlungsausfällen minimieren wollen
  • das eigene Personal im Bereich Buchhaltung und Mahnwesen entlasten wollen

Factoring per Schnittstelle: So funktioniert die Integration in die Buchhaltungssoftware

Moderne Buchhaltungs- oder ERP-Systeme wie zum Beispiel die Lösungen von Suiteify bieten Schnittstellen an, über die Factoring-Anbieter direkt angebunden werden können. Ein typischer Workflow sieht dann wie folgt aus:

  1. Die Ausgangsrechnungen und Debitorendaten werden direkt aus der Buchhaltungssoftware an den Factoring-Anbieter übertragen.
  2. Der Factoring-Anbieter übernimmt die Rechnungen, prüft sie und zahlt den vereinbarten Betrag aus. Gleichzeitig werden alle relevanten Buchungen (Forderungsausbuchung, Gebühren, Zahlungseingang) automatisiert in das Buchhaltungssystem zurückgespielt.
  3. Die Buchhaltungssoftware erhält automatisch Zahlungsavise und kann offene Posten abgleichen. Das erleichtert die Abstimmung und sorgt für aktuelle Finanzdaten in Echtzeit.

Vorteile der Integration

  • Weniger manuelle Arbeit, da Rechnungen, Zahlungen und Gebühren automatisch verbucht werden
  • Schnellere Arbeitsabläufe in der Buchhaltung
  • Fehlervermeidung durch automatisierten Datenaustausch
  • Schnellere Auszahlung und aktueller Überblick über Forderungen und Zahlungsströme

Fazit: Strategisches Werkzeug gegen Zahlungsausfälle

Der Verkauf von Forderungen an spezialisierte Dienstleister bietet KMU gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten einen wirksamen Schutz vor Zahlungsausfällen, sorgt für sofortige Liquidität und entlastet die Verwaltung. Die Übertragung des Ausfallrisikos auf den Factor ermöglicht die Konzentration auf das Kerngeschäft und die Nutzung neuer Wachstumschancen. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Finanzen stabil halten und gleichzeitig ihre Prozesse effizienter gestalten wollen, sollten Factoring daher in Erwägung ziehen.