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Ob Ferienhaus an der Ostsee, Finca auf Mallorca oder Co-Working-Space in Bali: Immer mehr Beschäftigte möchten ihren Arbeitsalltag zeitweise an einen schönen Ort verlegen. Dieser Beitrag erklärt, was eine Workation ist, welche rechtlichen Punkte Sie beachten sollten und mit welchen praktischen Schritten Unternehmen und Mitarbeitende sie erfolgreich umsetzen.
Was ist eine Workation?
Der Begriff Workation setzt sich aus den englischen Wörtern „work" (Arbeit) und „vacation" (Urlaub) zusammen. Anders als beim „Work and Travel" handelt es sich dabei nicht um verschiedene Jobs an verschiedenen Orten, sondern um die Fortführung der gewohnten Arbeit an einem anderen, meist erholsamen Ort. Wichtig dabei: Eine Workation ist kein verlängerter Urlaub. Mitarbeitende arbeiten ihre vereinbarten Stunden und erfüllen ihre Aufgaben wie gewohnt, nur eben von einem temporären Standort aus.
Für wen eignet sich eine Workation?
Grundsätzlich eignet sich eine Workation für alle Berufsgruppen, die ihre Aufgaben ortsunabhängig erledigen können, etwa: IT-Spezialisten und Entwickler, Marketing- und PR-Fachkräfte, Berater und Coaches, Designer und Kreative, Verwaltungsangestellte mit digitalen Aufgaben sowie Führungskräfte im Remote-Management. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber diesem Arbeitsmodell zustimmt und die technischen Rahmenbedingungen gegeben sind.
Wer trägt die Kosten einer Workation?
Da es sich um eine freiwillige Entscheidung handelt, den Arbeitsort zu verlegen, tragen Mitarbeitende die Kosten für Unterkunft, Anreise und Verpflegung in der Regel selbst. Einige Unternehmen bieten jedoch Zuschüsse oder übernehmen bestimmte Kosten als Benefit, etwa Co-Working-Space-Gebühren oder Reisekostenpauschalen. Wie Sie diese Frage regeln, sollten Sie in Ihrer Workation-Richtlinie festhalten, damit für alle Beteiligten Transparenz besteht.
Wie lange dauert eine Workation üblicherweise?
Die Dauer hängt stark von individuellen Vereinbarungen und Zielen ab. Üblich sind drei Kategorien: die Kurzzeit-Workation über ein bis zwei Wochen, die als beliebteste Variante geltende Standard-Workation über drei bis vier Wochen sowie die Langzeit-Workation über ein bis drei Monate, die eine gründlichere Planung erfordert. Für die arbeitsrechtliche und steuerliche Einordnung ist die genaue Dauer entscheidend, wie die folgenden Abschnitte zeigen.
Welche Vor- und Nachteile bringt eine Workation mit sich?
Für Mitarbeitende bietet eine Workation Flexibilität und Entspannung für eine verbesserte Work-Life-Balance, eine inspirierende Umgebung zur Steigerung von Motivation und persönlicher Entwicklung sowie die Möglichkeit, sich zu erholen, ohne Urlaubstage zu verbrauchen. Auch das Netzwerken in internationalen Co-Working-Spaces zählt zu den Vorteilen. Diesen stehen mögliche Mehrkosten für die Unterkunft, Herausforderungen durch Zeitverschiebung, eine schwierigere Trennung von Arbeit und Freizeit, technische Probleme vor Ort und mögliche soziale Isolation gegenüber.
Für Unternehmen kann eine Workation die Mitarbeiterzufriedenheit steigern, die Attraktivität als moderner Arbeitgeber erhöhen, die Produktivität durch motiviertere Mitarbeitende verbessern und sich positiv auf Fluktuation und Employer Branding auswirken. Netzwerken und Teambuilding werden gestärkt. Gleichzeitig steigt der Koordinationsaufwand, und es entstehen Herausforderungen bei Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit. Auch die Sorge vor Kontrollverlust und rechtlichen Unsicherheiten spielt eine Rolle, insbesondere wenn Kommunikation nicht funktioniert, unterschiedliche Zeitzonen die Zusammenarbeit erschweren oder die Verlockungen des Arbeitsortes die Produktivität mindern.
Wie sieht es arbeitsrechtlich aus?
Wenn im Arbeitsvertrag mobiles Arbeiten vereinbart ist, gilt dies zunächst nur für Arbeitsorte in Deutschland. Für Arbeit im Ausland, wie bei einer Workation, benötigen Sie eine Zusatz- oder Änderungsvereinbarung. Besteht keine solche Vereinbarung, unterliegt das Arbeitsverhältnis weiterhin deutschem Recht. Lokale Gesetze am Arbeitsort, die den Arbeitnehmer besserstellen als deutsches Recht, kann der deutsche Arbeitgeber dabei nicht ausschließen. Die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht hängen von der Dauer des Auslandsaufenthalts ab: Workations von bis zu vier Wochen erfordern in der Regel keine Anpassungen.
Was gilt bei der Sozialversicherung?
Damit Mitarbeitende während einer Workation weiterhin in Deutschland sozialversichert bleiben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Workation darf nicht regelmäßig stattfinden und muss innerhalb der EU oder in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen erfolgen. Bei regelmäßigen Workations in einem EU-Land bleibt der deutsche Sozialversicherungsstatus erhalten, wenn die Mitarbeitenden bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt sind, in Deutschland wohnen und mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitsleistung in Deutschland erbringen. Bei Workations außerhalb der EU regeln vorhandene Sozialversicherungsabkommen die wichtigsten Punkte. Für den Auslandsaufenthalt innerhalb der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen ist zudem die A1-Bescheinigung erforderlich, die Mitarbeitende rechtzeitig vor Abreise beantragen sollten.
Welche Vorgaben gelten bei der Lohnsteuer?
Arbeit im Ausland während einer Workation führt dort erst dann zur Steuerpflicht, wenn sie länger als 183 Tage im Jahr oder mehr als die Hälfte der Arbeitszeit dort stattfindet. Bis zu dieser Grenze gilt weiterhin das deutsche Lohnsteuerrecht. Zusätzlich sind vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Mitarbeitende sollten ihre Aufenthaltstage im Ausland genau dokumentieren, denn im Zweifel ist bei längeren Aufenthalten eine Steuerberatung ratsam.
Checkliste für Unternehmen: Workation richtig einführen
Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden eine Workation ermöglichen möchten, helfen folgende Schritte, das Arbeitsmodell für alle Beteiligten erfolgreich einzuführen:
Regeln und Erwartungen klar kommunizieren. Erstellen Sie eine Workation-Richtlinie mit eindeutigen Vorgaben, definieren Sie, wer unter welchen Bedingungen eine Workation antreten darf, legen Sie Kommunikationswege und Erreichbarkeitszeiten fest und klären Sie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
Führungskräfte und Mitarbeitende schulen. Sensibilisieren Sie für rechtliche Aspekte in Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherung, vermitteln Sie Remote-Leadership-Kompetenzen und Best Practices für das Arbeiten aus dem Ausland und schaffen Sie Bewusstsein für kulturelle Unterschiede.
Digitale Tools zur Dokumentation nutzen. Cloudbasierte Zeiterfassungssysteme, Projektmanagement-Tools, sichere VPN-Verbindungen und digitale Kollaborationsplattformen sorgen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Flexibles und sicheres Arbeiten ermöglichen. Definieren Sie Mindestanforderungen an Arbeitsplatz und Internetverbindung, stellen Sie Dienstgeräte mit aktuellen Sicherheitsupdates bereit, richten Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ein und erstellen Sie Notfallpläne für technische Probleme.
Vorbereitung und Nachbereitung einplanen. Vorbereitungs-Workshops sowie Gespräche nach der Workation helfen dabei, Erfahrungen auszuwerten, Best Practices im Team zu teilen und die internen Prozesse kontinuierlich zu verbessern.
Checkliste für Mitarbeitende: Gut vorbereitet auf Workation
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Wie unterstützt moderne HR- und Payroll-Software die Workation?
Die Verwaltung von Mitarbeitenden, die von unterschiedlichen Orten aus arbeiten, stellt HR-Abteilungen vor besondere Aufgaben. Cloudbasierte Zeiterfassungssysteme ermöglichen es, Arbeitszeiten unabhängig vom Standort zu dokumentieren: Mitarbeitende erfassen ihre Zeiten per App, während das System Zeitverschiebungen automatisch berücksichtigt und die Daten für die Lohnabrechnung aufbereitet. So bleibt die Abrechnung auch bei Remote-Arbeit aus dem Ausland transparent und rechtskonform.
Bei grenzüberschreitenden Workations ist zudem die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen entscheidend. Geeignete HR-Systeme bieten verschlüsselte Datenübertragung, rollenbasierte Zugriffsrechte, Audit-Trails für Compliance-Nachweise und eine automatische Anpassung an lokale Datenschutzgesetze.
Für Führungskräfte und HR-Teams ist außerdem der Überblick über verteilte Teams wichtig. Echtzeit-Dashboards zeigen, wer gerade von wo arbeitet, wie Projektstände und Arbeitszeiten aussehen, welche Urlaubsstände und Abwesenheiten bestehen und wie sich Kosten und Budgets entwickeln. Die Integration mit bestehenden ERP-Systemen und Workation-Tools spart dabei Zeit und reduziert Fehler, etwa durch automatischen Datenaustausch zwischen HR, Payroll und Finance, die Anbindung von Reisekostenabrechnungs-Tools oder Schnittstellen zu Projektmanagement-Software.
Fazit
Workation ist ein Arbeitsmodell mit erheblichem Potenzial für beide Seiten. Unternehmen, die es gut regeln, positionieren sich als flexible Arbeitgeber und stärken die Zufriedenheit ihrer Belegschaft. Mitarbeitende gewinnen Flexibilität, neue Impulse und eine bessere Work-Life-Balance. Entscheidend für den Erfolg ist die Kombination aus einer gründlichen Planung, klaren Regeln in Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie einer passenden technischen Unterstützung durch HR- und Payroll-Systeme.
Häufig gestellte Fragen zur Workation
Für wen eignet sich eine Workation besonders?
Eine Workation eignet sich besonders für Mitarbeitende in digitalen Berufen, die ihre Arbeit ortsunabhängig erledigen können, etwa in IT, Marketing, Beratung oder im Remote-Management. Ideal ist sie für Personen mit hoher Selbstdisziplin, die Arbeit und Freizeit gut trennen können. Auch Teams mit Erfahrung im Remote-Arbeiten profitieren besonders von diesem Modell.
Wer trägt die Kosten für eine Workation?
In der Regel tragen Mitarbeitende die Kosten für Unterkunft, Anreise und Verpflegung selbst, da es sich um eine freiwillige Entscheidung handelt. Manche Unternehmen bieten jedoch Zuschüsse an, etwa für Co-Working-Space-Gebühren oder in Form von Reisekostenpauschalen.
Wie lange darf ich im Ausland arbeiten, ohne steuerliche Nachteile zu riskieren?
Entscheidend ist die 183-Tage-Regel: Wer weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeitet und dort auch nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit verbringt, bleibt in der Regel im Heimatland steuerpflichtig. Dennoch sollten Sie bei jeder Workation die geltenden Doppelbesteuerungsabkommen prüfen und im Zweifel eine Steuerberatung hinzuziehen.
Was gilt für die Sozialversicherung bei einer Workation im Ausland?
Innerhalb der EU sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen bleibt der deutsche Sozialversicherungsstatus erhalten, wenn die Workation nicht regelmäßig stattfindet oder die Mitarbeitenden mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitsleistung in Deutschland erbringen. Für diese Länder ist zusätzlich eine A1-Bescheinigung erforderlich. Bei Workations außerhalb der EU regeln bestehende Sozialversicherungsabkommen die Details.
Brauche ich ein spezielles Visum für eine Workation?
Das hängt vom Zielland ab. Innerhalb der EU benötigen EU-Bürger kein spezielles Visum. Bei Drittstaaten ist häufig ein Arbeitsvisum erforderlich, da Touristenvisa in der Regel keine Erwerbstätigkeit erlauben. Einige Länder bieten mittlerweile spezielle Visa für digitale Nomaden an, die sich für Workations eignen.
Welche Versicherungen sind bei einer Workation wichtig?
Unverzichtbar sind eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport-Option, eine Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung sowie eine Unfallversicherung. Prüfen Sie zudem, ob Ihre Hausratversicherung Schäden an Arbeitsgeräten im Ausland abdeckt. Für längere Aufenthalte kann eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
Wie unterstützt HR-Software Unternehmen bei der Umsetzung von Workation?
Cloudbasierte Zeiterfassung, automatisierte Lohnabrechnung, DSGVO-konforme Datenverarbeitung und Echtzeit-Dashboards zu Standorten, Projektständen und Abwesenheiten erleichtern die Verwaltung verteilter Teams erheblich und sorgen für eine rechtskonforme Abwicklung auch bei Remote-Arbeit aus dem Ausland.
Wer selbst eine Workation plant, sollte folgende Punkte vor der Abreise klären:
- Planung. Buchen Sie Flüge möglichst sechs bis acht Wochen im Voraus, wählen Sie eine Unterkunft mit dediziertem Arbeitsbereich, prüfen Sie Stornierungsbedingungen und planen Sie Pufferzeiten für An- und Abreise ein.
- Equipment. Prüfen Sie Laptop, Diensthandy und Headset auf Funktionsfähigkeit, packen Sie Adapter und Ladekabel ein und denken Sie an eine externe Maus, Tastatur oder Noise-Cancelling-Kopfhörer für konzentriertes Arbeiten.
- Internetverbindung. Recherchieren Sie die Internetgeschwindigkeit am Zielort vorab, buchen Sie notfalls mobiles Datenvolumen als Backup und identifizieren Sie alternative Arbeitsorte wie Cafés oder Co-Working-Spaces.
- Kommunikation. Stimmen Sie Ihre Pläne frühzeitig mit dem Team ab, kommunizieren Sie Erreichbarkeitszeiten und mögliche Zeitverschiebungen klar und organisieren Sie eine Vertretung für Notfälle.
- Zeitzonen. Eine Verschiebung von maximal zwei bis drei Stunden gilt als ideal, damit sich Meetingzeiten und Kernarbeitszeiten weiterhin gut koordinieren lassen.
- Versicherung. Klären Sie den Versicherungsschutz mit Ihrer Krankenkasse, beantragen Sie die A1-Bescheinigung rechtzeitig und prüfen Sie Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie das Gesundheitssystem vor Ort.
- Steuern. Halten Sie die Aufenthaltsdauer im Ausland unter 183 Tagen, dokumentieren Sie Ihre Aufenthaltstage genau und beachten Sie die geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.
- Visum. Prüfen Sie die Einreisebestimmungen frühzeitig, denn Touristenvisa erlauben in der Regel keine Erwerbstätigkeit. Manche Länder bieten inzwischen spezielle Visa für digitale Nomaden an.
- Arbeitszeiten und Flexibilität. Legen Sie verbindliche Arbeitszeiten und Erreichbarkeit fest, klären Sie, welche Meetings verpflichtend sind, und vereinbaren Sie klare Regeln zu Deadlines und Ruhezeiten.
- Finanzierung. Kommunizieren Sie die Kostentragung für Unterkunft, Flüge und Verpflegung eindeutig mit Ihrem Arbeitgeber und behalten Sie versteckte Kosten wie Co-Working-Gebühren im Blick.




