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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Wir sind Weltmeister: WorldSkills 2022 begeistern den Bau
Haben Sie schon von den Weltmeisterschaften der Berufe gehört? Wenn nicht, haben Sie etwas verpasst. Denn wir sind Weltmeister – zumindest im Bau bei den WorldSkills 2022. Mit seiner Goldmedaille hat Maurer Pierre Holze (23) aus Berlin Geschichte geschrieben und die Deutsche Berufe-Nationalmannschaft feierte die erfolgreichste Teilnahme seit 17 Jahren. Diese Erfolge sind nicht nur ein Triumph für die jungen Handwerker, sondern auch ein kraftvolles Zeichen: Das Bauhandwerk lebt – und es begeistert.
WorldSkills: Weltmeisterschaften der Berufe
Bei den WorldSkills und EuroSkills messen sich Auszubildende und junge Fachkräfte aus Handwerk und Industrie unter härtesten, internationalen Bedingungen. Wer hier teilnimmt, hat bereits auf nationaler Ebene außergewöhnliche Leistungen gezeigt. Die WorldSkills Germany – gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung – unterstützt diese Talente und bringt ihre Leidenschaft für ihr Handwerk auf die internationale Bühne.
Rekordergebnisse bei der Special Edition 2022
2022 musste die Weltmeisterschaft in Shanghai abgesagt werden. Doch statt Stillstand gab es Innovation: Erstmals wurde der Wettbewerb in einer Special Edition auf 15 Länder verteilt, darunter sechs Austragungsorte in Deutschland. Vom 4. Oktober bis 4. November traten 1.000 Talente aus 57 Ländern und Regionen an. Das Ergebnis: dreimal Gold, fünfmal Silber, zweimal Bronze und neun Exzellenzmedaillen für das deutsche Team – das beste Ergebnis seit 17 Jahren.
Highlights deutscher Bau-Talente
Einer der strahlendsten Momente: Pierre Holze, Maurer aus Berlin, sicherte sich Gold in Salzburg. 50 Wochen intensives Training zahlten sich aus. Bundestrainer Jannes Wulfes war überwältigt: „Die letzte Goldmedaille bei den Maurern wurde 1979 geholt. Pierre hat das rausgeholt, was lange keiner mehr geschafft hat. Kein Fehler – es lief genau nach unseren Vorstellungen.“
Auch im Stahlbetonbau gab es einen Meilenstein: Zum ersten Mal trat eine Stahlbetonbauerin an. Jule Janson (22) aus Mühlacker und ihr Teamkollege Jonas Hopf (23) aus Probstzella erkämpften Silber. „Es ist unglaublich, ein unbeschreibliches Gefühl. Die drei Tage waren richtig hart. Ich konnte am letzten Tag nicht mehr – aber der Moment auf der Bühne und die Medaillenübergabe haben alles wettgemacht“, berichtet Jule Janson mit strahlenden Augen.
Fachkräftegewinnung durch öffentliche Aufmerksamkeit
Die WorldSkills zeigen, was in der Baubranche steckt: Leidenschaft, Können und Teamgeist. Doch diese Leistungen verdienen mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Schon beim Deutschen Baugewerbetag beeindruckten die jungen Profis mit Schlagfertigkeit, Selbstbewusstsein und Begeisterung. Bauministerin Klara Geywitz und ZDB-Präsident Reinhold Quast waren sich einig: Solche Ereignisse gehören auf die Titelseiten und in die Hauptsendezeit, um junge Menschen für handwerkliche Berufe zu begeistern. Suiteify sieht das genauso und unterstützt seit vielen Jahren als Sponsor das Team des Baugewerbes.
Blick in die Zukunft: EuroSkills und WorldSkills
Am 8. Dezember 2022 folgte die Einladung zur Siegerehrung bei Bundeskanzler Olaf Scholz. Seine Botschaft war klar: „Ich werbe sehr dafür, dass sich viele junge Frauen und Männer für die Berufsausbildung entscheiden. Das ist ein guter Weg mit großartigen Perspektiven und Erfolgen fürs ganze Leben.“
Doch nach der Weltmeisterschaft ist vor der Europameisterschaft: Die nächsten EuroSkills finden vom 5. bis 9. September in Gdansk statt, 2024 in Lyon. Und 2027 kommt ein großes Highlight nach Deutschland – die EuroSkills in Düsseldorf unter dem Motto „Skills! Shape your future“.
Sie möchten noch mehr über die Weltmeisterschaft der Berufe erfahren? Hier geht es direkt zur Website des ZDB
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WEITERE ARTIKEL

Tariflicher Mindestlohn Bauhauptgewerbe: Update & Nachwirkung
Der tarifliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist nach dem Auslaufen des Mindestlohntarifvertrags zum 31. Dezember 2021 weiterhin ungeklärt. Bis heute wurde zwischen den Tarifparteien keine neue Vereinbarung getroffen. Dennoch gelten für bestehende Verträge bestimmte Regelungen weiter. Hier erfahren Sie, welche Löhne laut dem Landesverband der Bayerischen Bauinnungen aktuell gelten.
Hintergrund: Auslaufen des Tarifvertrags
Der Mindestlohntarifvertrag im Bauhauptgewerbe ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Bisher konnte keine neue tarifliche Einigung erzielt werden.
Nachwirkung der bisherigen Tariflöhne
Arbeitsrechtlich gelten die zum 31. Dezember 2021 gültigen Gesamttarifstundenlöhne weiterhin, sofern beide Parteien tarifgebunden sind oder eine arbeitsvertragliche Regelung besteht. Diese Werte sind:
- Mindestlohn 1: 12,85 €/Stunde
- Mindestlohn 2 West: 15,70 €/Stunde
- Mindestlohn 2 Berlin: 15,55 €/Stunde
Diese Regelung wird als „Nachwirkung“ bezeichnet und bleibt gültig, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird oder anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.
Geltender Mindestlohn für neue Verträge und Bürgenhaftung
Für neu abgeschlossene Arbeitsverträge ab dem 01.01.2022 sowie für die Bürgenhaftung des Hauptunternehmers (bei Einsatz von Subunternehmern) ist ausschließlich der gesetzliche Mindestlohn relevant:
- 12,41 €/Stunde ab 01.01.2024
- 12,82 €/Stunde ab 01.01.2025
Ansprechpartner bei Fragen
Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragestellungen sollten sich Bauunternehmen und Beschäftigte direkt an ihre Innungen oder Bauverbände wenden, die aktuelle Informationen und rechtliche Beratung anbieten.

Bescheinigungsmanagement: Risiken im Baubetrieb minimieren
Bescheinigungen spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle, um Haftungs-, Qualitäts- und Ausfallrisiken zu minimieren. Sie dienen als Nachweise dafür, dass Vorgaben und Standards regelmäßig erfüllt werden. Auch wenn sie oft nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sind sie in der Praxis unverzichtbar, um existenzielle Risiken vom Unternehmen abzuwenden. Mit der zunehmenden Digitalisierung verlagert sich das Bescheinigungsmanagement weg von Papier und PDF hin zu reinen Datenströmen, die online abgefragt und überprüft werden können.
Was sind Bescheinigungen und warum sind sie wichtig?
Bescheinigungen bestätigen, dass Standards oder Anforderungen erfüllt werden. Sie sind in der Regel nicht verpflichtend, aber praktisch unverzichtbar, um Risiken im Unternehmen zu minimieren.
Typische Bescheinigungen im Baubetrieb
Bescheinigungen betreffen Bauunternehmen sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer. Sie können Voraussetzung für Lieferantenbeziehungen oder Bauaufträge sein. Häufig vorkommende Bescheinigungen sind:
- Freistellungsbescheinigung bei bauabzugssteuerpflichtigen Verträgen
- SOKA-BAU-Bescheinigung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
- Zertifizierung für eine Präqualifizierung
- ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
- ISO 14001 (Umweltmanagement)
- Liquiditätsauskunft mit Mindsetscoring
Je nach Gewerk und Vertragskonstellation können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa im Bereich Entsorgung oder Recycling.
Risiken bei fehlenden oder ungültigen Bescheinigungen
Fehlende oder abgelaufene Bescheinigungen können zu Vertragsstrafen, Kündigungen oder dem Verlust von Aufträgen führen. Steuerrechtliche Risiken bestehen etwa, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. Auftraggeber können sogar für Sozialversicherungsbeiträge oder Sozialkassenleistungen des Auftragnehmers haften – oft erst Jahre später. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, da ohne Bescheinigungen der Nachweis der Unschuld bei Betrugsverdacht erschwert wird.
Optimale Verwaltung und Automatisierung von Bescheinigungen
Bauunternehmen sollten Bescheinigungen zentral in der Bausoftware beim jeweiligen Geschäftspartner hinterlegen. Automatisierte Gültigkeitsprüfungen, Erinnerungen und Online-Abfragen beim Bescheinigungsaussteller helfen, den Aufwand gering zu halten. Wichtige Schritte sind:
- Festlegung, welche Bescheinigungen für welche Geschäftspartner oder Aufträge nötig sind
- Prüfung vor Vertragsabschluss
- Gültigkeitsprüfung vor jedem Zahlungsverkehr
- Automatisierte Erinnerung an den Ablauf von Bescheinigungen
Fazit
Kein Bauunternehmen kommt um Bescheinigungen herum. Viele Auftraggeber vergeben Aufträge nur an Firmen, die gültige Nachweise vorlegen. Entscheidend ist die kontinuierliche Überwachung der Gültigkeit. Ein automatisierter Prozess über die Bausoftware reduziert den Verwaltungsaufwand und minimiert Risiken.

450 Euro Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Details und Termine
Gemäß dem im Oktober 2021 beschlossenen Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mehrere Einmalzahlungen. Nachdem die erste Zahlung bereits 2022 erfolgt ist, steht nun die zweite Einmalzahlung an. Diese Regelung bringt für die Beschäftigten in den Gebieten West und Berlin eine spürbare Entlastung – ein wichtiges Signal in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Hintergrund und Höhe
Der Tarifvertrag aus Oktober 2021 sieht insgesamt zwei Einmalzahlungen für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe vor. Nach der ersten Zahlung in Höhe von 400,00 Euro im Mai 2022 folgt nun die zweite Einmalzahlung. Mit der Mai-Abrechnung 2023 erhalten berechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 450,00 Euro.
Auszahlungstermine und Berechtigte
Die zweite Einmalzahlung wird allen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten der Betriebe im Bauhauptgewerbe in den Gebieten West und Berlin mit dem Mai-Entgelt 2023 ausgezahlt. Auch Teilzeitangestellte profitieren, wobei die Auszahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit erfolgt.
Sonderregelung für Auszubildende
Auszubildende in den Gebieten West und Berlin, die sich im zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr befinden, haben ihre Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro bereits mit der Vergütung im März 2023 erhalten. Diese Sonderregelung stellt sicher, dass auch der Nachwuchs im Bauhauptgewerbe von der tariflichen Vereinbarung profitiert.
Keine Einmalzahlung im Tarifgebiet Ost
Aufgrund der prozentual höheren Entgeltsteigerung für das Tarifgebiet Ost (West/Berlin: +2,0 %, Ost: +2,7 %) sind mit dem Mai-Entgelt 2023 keine zusätzlichen Einmalzahlungen vorgesehen.
Ausblick: Nächste Entgeltanpassung ab Januar 2024
Die nächste Anpassung im Bauhauptgewerbe erfolgt am 1. Januar 2024. Dabei wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. Über die Details und weitere geplante Änderungen werden wir rechtzeitig informieren.









