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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Wir sind Weltmeister: WorldSkills 2022 begeistern den Bau
Haben Sie schon von den Weltmeisterschaften der Berufe gehört? Wenn nicht, haben Sie etwas verpasst. Denn wir sind Weltmeister – zumindest im Bau bei den WorldSkills 2022. Mit seiner Goldmedaille hat Maurer Pierre Holze (23) aus Berlin Geschichte geschrieben und die Deutsche Berufe-Nationalmannschaft feierte die erfolgreichste Teilnahme seit 17 Jahren. Diese Erfolge sind nicht nur ein Triumph für die jungen Handwerker, sondern auch ein kraftvolles Zeichen: Das Bauhandwerk lebt – und es begeistert.
WorldSkills: Weltmeisterschaften der Berufe
Bei den WorldSkills und EuroSkills messen sich Auszubildende und junge Fachkräfte aus Handwerk und Industrie unter härtesten, internationalen Bedingungen. Wer hier teilnimmt, hat bereits auf nationaler Ebene außergewöhnliche Leistungen gezeigt. Die WorldSkills Germany – gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung – unterstützt diese Talente und bringt ihre Leidenschaft für ihr Handwerk auf die internationale Bühne.
Rekordergebnisse bei der Special Edition 2022
2022 musste die Weltmeisterschaft in Shanghai abgesagt werden. Doch statt Stillstand gab es Innovation: Erstmals wurde der Wettbewerb in einer Special Edition auf 15 Länder verteilt, darunter sechs Austragungsorte in Deutschland. Vom 4. Oktober bis 4. November traten 1.000 Talente aus 57 Ländern und Regionen an. Das Ergebnis: dreimal Gold, fünfmal Silber, zweimal Bronze und neun Exzellenzmedaillen für das deutsche Team – das beste Ergebnis seit 17 Jahren.
Highlights deutscher Bau-Talente
Einer der strahlendsten Momente: Pierre Holze, Maurer aus Berlin, sicherte sich Gold in Salzburg. 50 Wochen intensives Training zahlten sich aus. Bundestrainer Jannes Wulfes war überwältigt: „Die letzte Goldmedaille bei den Maurern wurde 1979 geholt. Pierre hat das rausgeholt, was lange keiner mehr geschafft hat. Kein Fehler – es lief genau nach unseren Vorstellungen.“
Auch im Stahlbetonbau gab es einen Meilenstein: Zum ersten Mal trat eine Stahlbetonbauerin an. Jule Janson (22) aus Mühlacker und ihr Teamkollege Jonas Hopf (23) aus Probstzella erkämpften Silber. „Es ist unglaublich, ein unbeschreibliches Gefühl. Die drei Tage waren richtig hart. Ich konnte am letzten Tag nicht mehr – aber der Moment auf der Bühne und die Medaillenübergabe haben alles wettgemacht“, berichtet Jule Janson mit strahlenden Augen.
Fachkräftegewinnung durch öffentliche Aufmerksamkeit
Die WorldSkills zeigen, was in der Baubranche steckt: Leidenschaft, Können und Teamgeist. Doch diese Leistungen verdienen mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Schon beim Deutschen Baugewerbetag beeindruckten die jungen Profis mit Schlagfertigkeit, Selbstbewusstsein und Begeisterung. Bauministerin Klara Geywitz und ZDB-Präsident Reinhold Quast waren sich einig: Solche Ereignisse gehören auf die Titelseiten und in die Hauptsendezeit, um junge Menschen für handwerkliche Berufe zu begeistern. Suiteify sieht das genauso und unterstützt seit vielen Jahren als Sponsor das Team des Baugewerbes.
Blick in die Zukunft: EuroSkills und WorldSkills
Am 8. Dezember 2022 folgte die Einladung zur Siegerehrung bei Bundeskanzler Olaf Scholz. Seine Botschaft war klar: „Ich werbe sehr dafür, dass sich viele junge Frauen und Männer für die Berufsausbildung entscheiden. Das ist ein guter Weg mit großartigen Perspektiven und Erfolgen fürs ganze Leben.“
Doch nach der Weltmeisterschaft ist vor der Europameisterschaft: Die nächsten EuroSkills finden vom 5. bis 9. September in Gdansk statt, 2024 in Lyon. Und 2027 kommt ein großes Highlight nach Deutschland – die EuroSkills in Düsseldorf unter dem Motto „Skills! Shape your future“.
Sie möchten noch mehr über die Weltmeisterschaft der Berufe erfahren? Hier geht es direkt zur Website des ZDB
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WEITERE ARTIKEL

Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, das die Arbeitszeiterfassung in Deutschland nachhaltig verändert. Auch Baubetriebe sollten sich jetzt vorbereiten. In unserem ersten Blog-Artikel haben wir die wichtigsten Folgen vorgestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen ein digitales Zeiterfassungssystem erfüllen muss und welche Aspekte bei der Einführung besonders wichtig sind.
Anforderungen an digitale Zeiterfassungssysteme
Ein digitales Zeiterfassungssystem muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen jederzeit auf ihre Arbeitszeitaufzeichnungen zugreifen können, damit sie ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können.
Ein gutes System sollte außerdem:
- Einfache Bedienbarkeit bieten, um die Nutzung zu erleichtern. Intuitive Oberflächen senken Hemmschwellen.
- Zugänglich und unmittelbar sein: Echtzeit-Zugriff erleichtert Transparenz.
- Aktuelle Daten liefern, damit Lohnbuchhaltung, Kolonnen und Dienstpläne schnell angepasst werden können.
- Überall nutzbar sein – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice.
- Zusatzfunktionen enthalten, die Mehrwert schaffen: Ein Urlaubsplaner kann Papierarbeit ersetzen, ein elektronisches Bautagebuch unterstützt bei Bauabschnittsdokumentationen. Auch eine automatische Zuschlagsberechnung entlastet die Lohnbuchhaltung und reduziert Fehler.
Hinweis: Digitale Zeiterfassung ist kein Kontrollinstrument, sondern schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.
Auswirkungen des BAG-Urteils auf Baubetriebe
Das EuGH-Urteil verpflichtet Deutschland dazu, eine klare gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird erwartet, doch schon jetzt gilt: Bauunternehmen müssen Systeme bereitstellen, die Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende, Überstunden und andere relevante Daten zuverlässig dokumentieren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass die tatsächliche Arbeitszeit korrekt erfasst wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Vorteile digitaler Zeiterfassung
- Weniger manueller Aufwand: Lohnbuchhaltung und Mitarbeiter sparen Zeit, weil Stunden und Fehlzeiten nicht mehr manuell übertragen werden müssen.
- Automatische Berechnung: Die Arbeitszeit wird automatisch ausgewertet – das verringert Fehler.
- Transparenz bei Betriebsprüfungen: Alle Daten sind jederzeit verfügbar, auch bei Zollkontrollen auf der Baustelle oder im Büro.
- Kosten- und Fehlerreduktion: Doppelte Erfassungen oder Korrekturen entfallen.
- Effizienzsteigerung: Aktuelle Daten ermöglichen eine schnelle Anpassung von Kostenstellen, Kolonnen und Dienstplänen.
Flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit
Auch mit digitaler Zeiterfassung bleiben flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit möglich. Wichtig ist jedoch, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird. So behalten Unternehmen die Flexibilität, erfüllen aber zugleich ihre gesetzlichen Pflichten.
Kosten-Nutzen-Abwägung und Tipps zur Einführung
Die Einführung eines digitalen Systems ist eine Investition, die gut geplant sein will:
- Erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung, um langfristige Einsparungen abzuschätzen.
- Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich Präsentationen zeigen, um die Funktionen zu prüfen.
- Beachten Sie neben den Anschaffungskosten auch laufende Gebühren und mögliche Erweiterungen.
Eine sorgfältige Auswahl sorgt für eine rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösung für Ihren Baubetrieb.

Beschäftigte im Bau erhalten 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
Die Inflation trifft auch die Baubranche hart: Bauarbeiter*innen und kaufmännische Angestellte spüren den Kaufkraftverlust deutlich. Um die Belastung abzufedern, haben sich die Tarifparteien des Baugewerbes auf eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro geeinigt. Sie wird in zwei Raten ausgezahlt und gilt für fast 890.000 Beschäftigte. Auch Azubis und Teilzeitkräfte profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Details zu Auszahlung, Kürzungen und Hintergründen.
Beschluss der Tarifparteien und Geltungsbereich
Am 30. Januar 2023 einigten sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die IG BAU, dass eine Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im Baugewerbe gezahlt wird. Rund 890.000 Arbeitnehmende profitieren davon. Der neue Tarifbeschluss trat am 1. Februar 2023 in Kraft, die Allgemeinverbindlichkeit wurde beantragt. Arbeitgeber dürfen sogar mehr als 1.000 Euro zahlen. Beträge bis 3.000 Euro bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.
Auszahlung in zwei Tranchen und steuerliche Behandlung
Die 1.000 Euro werden in zwei Raten zu je 500 Euro bis spätestens 30. September 2023 und 30. September 2024 ausgezahlt. Übersteigt die Prämie 3.000 Euro, wird der übersteigende Teil sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber können die Beträge auch in Raten auszahlen.
Sonderregelungen für Auszubildende und Teilzeitkräfte
Auszubildende erhalten 300 Euro, ebenfalls in zwei Tranchen zu je 150 Euro, mit denselben Fristen. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Prämie anteilig entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Verhältnis zur tariflichen Arbeitszeit.
Kürzungen bei verspätetem Eintritt oder Unterbrechungen
Für jeden vollen Kalendermonat zwischen Februar 2023 und Dezember 2024 ohne Beschäftigungsverhältnis reduziert sich die Prämie um 1/23. Beispiel: Tritt ein Arbeitnehmer am 2. Mai 2023 ein, werden Februar, März und April gekürzt.
Das ergibt:
1.000 € – (3 × 43,48 €) = 869,56 € in zwei Raten zu je 434,78 €.
Bereits gezahlte Inflationsprämien vor dem Beschluss können mit der vereinbarten Prämie verrechnet werden. Eine erneute Zahlung ist dann nicht erforderlich.
Bedeutung der Prämie für Beschäftigte und Unternehmen
Die Inflationsausgleichsprämie ist ein starkes Signal für Stabilität und soziale Verantwortung. Sie soll Privathaushalte entlasten und die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen im Bauhauptgewerbe sichern. Carsten Burckhardt (IG BAU) betonte: „Fast alles ist deutlich teurer geworden, insbesondere die Energiekosten. Deshalb freut es mich sehr, dass wir diese zusätzlichen Zahlungen erwirken konnten.“
Darüber hinaus zeigt der Beschluss, wie Tarifparteien in Zeiten von Fachkräftemangel und wirtschaftlichen Unsicherheiten sozialpartnerschaftliche Lösungen finden. Gleichzeitig dient die Prämie als Mittel, um Beschäftigte langfristig an Bauunternehmen zu binden und Vertrauen zu schaffen.

Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023
Ab dem 1. April 2023 tritt die dritte Stufe der Tarifanpassung im Bauhauptgewerbe in Kraft. Sie wurde bereits im Tarifpaket vom Oktober 2021 beschlossen und bringt – gerade angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten – spürbare Verbesserungen für Beschäftigte in Bauunternehmen mit sich.
Hintergrund zur Tarifanpassung 2023
Die Entgelterhöhungen basieren auf dem im Oktober 2021 vereinbarten Tarifpaket für das Bauhauptgewerbe. Nach den ersten beiden Anpassungsstufen in den Jahren 2021 und 2022 folgt nun die dritte Stufe. Damit setzen die Tarifparteien ihren Kurs zur Stärkung der Einkommen und zur Sicherung der Attraktivität der Bauberufe konsequent fort.
Tarifanpassungen im Überblick
| Region | Entgelterhöhung | Ausbildungsvergütung |
|---|---|---|
|
West
|
2,0 %
|
15 € (1. Ausbildungsjahr)
|
|
Ost
|
2,7 %
|
25 €(1. Jahr), |
Diese Anpassungen gelten für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte sowie Auszubildende in Bauunternehmen.
Auswirkungen auf Löhne und Gehälter
Die neuen Tarifsätze betreffen sowohl gewerbliche Beschäftigte als auch kaufmännische und technische Angestellte im Bauhauptgewerbe. Je nach Region und Qualifikationsstufe erhöhen sich die monatlichen Einkommen entsprechend der festgelegten Prozentsätze und Pauschalen.
Eine detaillierte Übersicht über die neuen Tariflöhne und Ausbildungsvergütungen finden Sie in unserem ergänzenden Artikel Aktuelle Tariflöhne, Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe
Laufzeit und weitere Entwicklungen
Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Über künftige Anpassungen oder mögliche Sonderzahlungen informieren wir Sie fortlaufend im Suiteify-Baublog.
Fazit
Mit der dritten Stufe der Tarifanpassung profitieren Beschäftigte im Bauhauptgewerbe erneut von höheren Einkommen und besseren Ausbildungsvergütungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Branche langfristig zu stärken und attraktiv für neue Fachkräfte zu halten.
Quellen
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)









