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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Wir sind Weltmeister: WorldSkills 2022 begeistern den Bau
Haben Sie schon von den Weltmeisterschaften der Berufe gehört? Wenn nicht, haben Sie etwas verpasst. Denn wir sind Weltmeister – zumindest im Bau bei den WorldSkills 2022. Mit seiner Goldmedaille hat Maurer Pierre Holze (23) aus Berlin Geschichte geschrieben und die Deutsche Berufe-Nationalmannschaft feierte die erfolgreichste Teilnahme seit 17 Jahren. Diese Erfolge sind nicht nur ein Triumph für die jungen Handwerker, sondern auch ein kraftvolles Zeichen: Das Bauhandwerk lebt – und es begeistert.
WorldSkills: Weltmeisterschaften der Berufe
Bei den WorldSkills und EuroSkills messen sich Auszubildende und junge Fachkräfte aus Handwerk und Industrie unter härtesten, internationalen Bedingungen. Wer hier teilnimmt, hat bereits auf nationaler Ebene außergewöhnliche Leistungen gezeigt. Die WorldSkills Germany – gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung – unterstützt diese Talente und bringt ihre Leidenschaft für ihr Handwerk auf die internationale Bühne.
Rekordergebnisse bei der Special Edition 2022
2022 musste die Weltmeisterschaft in Shanghai abgesagt werden. Doch statt Stillstand gab es Innovation: Erstmals wurde der Wettbewerb in einer Special Edition auf 15 Länder verteilt, darunter sechs Austragungsorte in Deutschland. Vom 4. Oktober bis 4. November traten 1.000 Talente aus 57 Ländern und Regionen an. Das Ergebnis: dreimal Gold, fünfmal Silber, zweimal Bronze und neun Exzellenzmedaillen für das deutsche Team – das beste Ergebnis seit 17 Jahren.
Highlights deutscher Bau-Talente
Einer der strahlendsten Momente: Pierre Holze, Maurer aus Berlin, sicherte sich Gold in Salzburg. 50 Wochen intensives Training zahlten sich aus. Bundestrainer Jannes Wulfes war überwältigt: „Die letzte Goldmedaille bei den Maurern wurde 1979 geholt. Pierre hat das rausgeholt, was lange keiner mehr geschafft hat. Kein Fehler – es lief genau nach unseren Vorstellungen.“
Auch im Stahlbetonbau gab es einen Meilenstein: Zum ersten Mal trat eine Stahlbetonbauerin an. Jule Janson (22) aus Mühlacker und ihr Teamkollege Jonas Hopf (23) aus Probstzella erkämpften Silber. „Es ist unglaublich, ein unbeschreibliches Gefühl. Die drei Tage waren richtig hart. Ich konnte am letzten Tag nicht mehr – aber der Moment auf der Bühne und die Medaillenübergabe haben alles wettgemacht“, berichtet Jule Janson mit strahlenden Augen.
Fachkräftegewinnung durch öffentliche Aufmerksamkeit
Die WorldSkills zeigen, was in der Baubranche steckt: Leidenschaft, Können und Teamgeist. Doch diese Leistungen verdienen mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Schon beim Deutschen Baugewerbetag beeindruckten die jungen Profis mit Schlagfertigkeit, Selbstbewusstsein und Begeisterung. Bauministerin Klara Geywitz und ZDB-Präsident Reinhold Quast waren sich einig: Solche Ereignisse gehören auf die Titelseiten und in die Hauptsendezeit, um junge Menschen für handwerkliche Berufe zu begeistern. Suiteify sieht das genauso und unterstützt seit vielen Jahren als Sponsor das Team des Baugewerbes.
Blick in die Zukunft: EuroSkills und WorldSkills
Am 8. Dezember 2022 folgte die Einladung zur Siegerehrung bei Bundeskanzler Olaf Scholz. Seine Botschaft war klar: „Ich werbe sehr dafür, dass sich viele junge Frauen und Männer für die Berufsausbildung entscheiden. Das ist ein guter Weg mit großartigen Perspektiven und Erfolgen fürs ganze Leben.“
Doch nach der Weltmeisterschaft ist vor der Europameisterschaft: Die nächsten EuroSkills finden vom 5. bis 9. September in Gdansk statt, 2024 in Lyon. Und 2027 kommt ein großes Highlight nach Deutschland – die EuroSkills in Düsseldorf unter dem Motto „Skills! Shape your future“.
Sie möchten noch mehr über die Weltmeisterschaft der Berufe erfahren? Hier geht es direkt zur Website des ZDB
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WEITERE ARTIKEL

Inflationsausgleichsprämie: Steuerfrei für Baubetriebe bis Ende 2024
Zur Abmilderung der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise hat der Bund eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Zwischen 1. Oktober 2022 und 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.
Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können entsprechende Regelungen vorsehen. Soweit keine tarifliche Vorgabe besteht, liegt die Zahlung im Ermessen des Arbeitgebers.
Für Baubetriebe bietet diese Regelung gleich mehrere Vorteile: Sie können ihre Mitarbeitenden spürbar entlasten, ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen, solange die Gesamtsumme von 3.000 Euro nicht überschritten wird. Wichtig ist eine klare Dokumentation der Zahlung, damit diese im Falle einer Betriebsprüfung nachvollziehbar bleibt.
Auch für kleinere Bauunternehmen ist dies eine unkomplizierte Möglichkeit, Fachkräfte zu binden und die Mitarbeitermotivation in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stärken.

Lohngruppen im Baugewerbe: Übersicht, Löhne und Karrierechancen
Die Baubranche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und bietet viele Karrierewege – vom Helfer bis zur Führungskraft. Mit moderner Technik und ständigen Innovationen entwickelt sich das Baugewerbe stetig weiter. Damit verbunden sind attraktive Tariflöhne und Aufstiegsmöglichkeiten. In diesem Überblick erklären wir die Lohngruppen im Baugewerbe, welche Qualifikationen dazugehören und wie hoch die Stundenlöhne sind.
Lohngruppe 1 und 2 – Einstieg ohne Ausbildung
- Lohn: Lohngruppe 1 → 15,86 Euro* | Lohngruppe 2 → 18,73 Euro*
- Tätigkeiten: einfache Bau- und Montagearbeiten, Pflege von Maschinen, alles nach Anweisung
- Qualifikation: keine notwendig
Geeignet für Berufseinsteiger und Helfer.
Lohngruppe 2a und 2b – Angelernte Tätigkeiten
- Lohn: Lohngruppe 2a → 23,40 Euro* | Lohngruppe 2b → 21,20 Euro*
- Tätigkeiten: fachlich begrenzte Arbeiten, angelernte Spezialtätigkeiten
- Qualifikation: erste Stufe einer baugewerblichen Ausbildung oder anerkannte Ausbildung (z. B. Maler, Lackierer, Tischler, Garten- und Landschaftsbauer)
Hier starten angelernte Kräfte mit Fachkenntnissen.
Lohngruppe 3 und 3a – Facharbeiter
- Lohn: 23,97 Euro*
- Tätigkeiten: Facharbeiten, Baugeräteführung
- Qualifikation: abgeschlossene Ausbildung (Baugewerbe oder vergleichbar)
Typisch für Facharbeiter*innen und Baugeräteführer*innen.
Lohngruppe 4 – Erfahrene Fachkräfte (Ecklohn)
- Lohn: 26,05 Euro*
- Tätigkeiten: selbstständige Facharbeiten, Maschinenführung ab 3 Jahren Erfahrung
- Qualifikation: zweite Stufe der baugewerblichen Ausbildung
Klassische Position für Spezialfacharbeiterinnen und Berufskraftfahrerinnen.
Lohngruppe 5 – Vorarbeiter*innen
- Lohn: 27,29 Euro*
- Tätigkeiten: Leitung von Teams, schwierige Arbeiten koordinieren
- Qualifikation: Vorarbeiterprüfung oder mehrere Jahre Erfahrung
Einstieg in die Führungsebene im Bau.
Lohngruppe 6 – Werkpoliere und Meister
- Lohn: 29,72 Euro*
- Tätigkeiten: Organisation, Planung, Leitung von Bauprojekten
- Qualifikation: Werkpolierprüfung oder vergleichbare Weiterbildung
Hier stehen Werkpoliere und Fachmeister*innen.
Fazit: Attraktive Karriere im Bau
Die Tariflöhne im Baugewerbe steigen mit Qualifikation und Verantwortung deutlich an. Von der Einstiegstätigkeit bis zur Führungskraft eröffnet das Baugewerbe viele Chancen für eine sichere und gut bezahlte Karriere.
Mehr Infos zu Tariflöhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütung finden Sie in diesem Blogartikel.
FAQ: Häufige Fragen zu Lohngruppen im Bau
Was bedeutet Lohngruppe im Bau?
Eine Lohngruppe legt fest, wie hoch der tarifliche Stundenlohn für bestimmte Tätigkeiten und Qualifikationen im Baugewerbe ist.
Wie viele Lohngruppen gibt es im Bau?
Insgesamt gibt es 6 Lohngruppen – von Helfertätigkeiten ohne Ausbildung bis zu Werkpoliere und Fachmeister.
Was verdient ein Bauhelfer?
Bauhelfer ohne Ausbildung verdienen in Lohngruppe 1 aktuell 12,85 Euro pro Stunde (Tarif West).
Fußnoten
* Gesamtstundenlohn (inkl. Bauzuschlag 5,9% vom Tarifstundenlohn), laut Tarifvereinbarung gültig ab 01.04.2024, inkl. Ost-West-Angleichung (ab April 2026)

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade
Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung. Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen
Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:
- Geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
- Arbeitgeber in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung
Für diese Branchen gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung
- Schriftliche oder digitale Erfassung ist bisher erlaubt.
- Die Aufzeichnungen müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
- Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und müssen sie bei Prüfungen vorlegen können.
Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen
EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).
BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.
BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.
Aktueller Stand für die Baubranche
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:
- Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches System zu nutzen.
- Die Dokumentation kann aktuell auch noch schriftlich erfolgen.
Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.
Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist
Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:
- unleserlichen Einträgen
- fehlenden Angaben
- Verzögerungen im Lohnbüro
- zusätzlichem Verwaltungsaufwand
Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:
- Kostensparend und papierlos
- Tagesaktuelle Daten
- Sicher und manipulationsgeschützt
- Orts- und zeitunabhängig verfügbar
- Weniger Fehler und Nacharbeiten
- Effizientere Workflows
Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe
Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.
Vorteile solcher Lösungen:
- Erfassung der Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle
- Integration von Bautagesberichten mit Fotos und Wetterdaten
- Automatische Schnittstellen ins Lohnbüro
- Präzise Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubszeiten
- Reduzierung des manuellen Eingabeaufwands
- So wird die Zeiterfassung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zu einem echten Effizienzfaktor.
Fazit
Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.
Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.
Quellen
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)
BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung









