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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Wir sind Weltmeister: WorldSkills 2022 begeistern den Bau
Haben Sie schon von den Weltmeisterschaften der Berufe gehört? Wenn nicht, haben Sie etwas verpasst. Denn wir sind Weltmeister – zumindest im Bau bei den WorldSkills 2022. Mit seiner Goldmedaille hat Maurer Pierre Holze (23) aus Berlin Geschichte geschrieben und die Deutsche Berufe-Nationalmannschaft feierte die erfolgreichste Teilnahme seit 17 Jahren. Diese Erfolge sind nicht nur ein Triumph für die jungen Handwerker, sondern auch ein kraftvolles Zeichen: Das Bauhandwerk lebt – und es begeistert.
WorldSkills: Weltmeisterschaften der Berufe
Bei den WorldSkills und EuroSkills messen sich Auszubildende und junge Fachkräfte aus Handwerk und Industrie unter härtesten, internationalen Bedingungen. Wer hier teilnimmt, hat bereits auf nationaler Ebene außergewöhnliche Leistungen gezeigt. Die WorldSkills Germany – gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung – unterstützt diese Talente und bringt ihre Leidenschaft für ihr Handwerk auf die internationale Bühne.
Rekordergebnisse bei der Special Edition 2022
2022 musste die Weltmeisterschaft in Shanghai abgesagt werden. Doch statt Stillstand gab es Innovation: Erstmals wurde der Wettbewerb in einer Special Edition auf 15 Länder verteilt, darunter sechs Austragungsorte in Deutschland. Vom 4. Oktober bis 4. November traten 1.000 Talente aus 57 Ländern und Regionen an. Das Ergebnis: dreimal Gold, fünfmal Silber, zweimal Bronze und neun Exzellenzmedaillen für das deutsche Team – das beste Ergebnis seit 17 Jahren.
Highlights deutscher Bau-Talente
Einer der strahlendsten Momente: Pierre Holze, Maurer aus Berlin, sicherte sich Gold in Salzburg. 50 Wochen intensives Training zahlten sich aus. Bundestrainer Jannes Wulfes war überwältigt: „Die letzte Goldmedaille bei den Maurern wurde 1979 geholt. Pierre hat das rausgeholt, was lange keiner mehr geschafft hat. Kein Fehler – es lief genau nach unseren Vorstellungen.“
Auch im Stahlbetonbau gab es einen Meilenstein: Zum ersten Mal trat eine Stahlbetonbauerin an. Jule Janson (22) aus Mühlacker und ihr Teamkollege Jonas Hopf (23) aus Probstzella erkämpften Silber. „Es ist unglaublich, ein unbeschreibliches Gefühl. Die drei Tage waren richtig hart. Ich konnte am letzten Tag nicht mehr – aber der Moment auf der Bühne und die Medaillenübergabe haben alles wettgemacht“, berichtet Jule Janson mit strahlenden Augen.
Fachkräftegewinnung durch öffentliche Aufmerksamkeit
Die WorldSkills zeigen, was in der Baubranche steckt: Leidenschaft, Können und Teamgeist. Doch diese Leistungen verdienen mehr öffentliche Aufmerksamkeit. Schon beim Deutschen Baugewerbetag beeindruckten die jungen Profis mit Schlagfertigkeit, Selbstbewusstsein und Begeisterung. Bauministerin Klara Geywitz und ZDB-Präsident Reinhold Quast waren sich einig: Solche Ereignisse gehören auf die Titelseiten und in die Hauptsendezeit, um junge Menschen für handwerkliche Berufe zu begeistern. Suiteify sieht das genauso und unterstützt seit vielen Jahren als Sponsor das Team des Baugewerbes.
Blick in die Zukunft: EuroSkills und WorldSkills
Am 8. Dezember 2022 folgte die Einladung zur Siegerehrung bei Bundeskanzler Olaf Scholz. Seine Botschaft war klar: „Ich werbe sehr dafür, dass sich viele junge Frauen und Männer für die Berufsausbildung entscheiden. Das ist ein guter Weg mit großartigen Perspektiven und Erfolgen fürs ganze Leben.“
Doch nach der Weltmeisterschaft ist vor der Europameisterschaft: Die nächsten EuroSkills finden vom 5. bis 9. September in Gdansk statt, 2024 in Lyon. Und 2027 kommt ein großes Highlight nach Deutschland – die EuroSkills in Düsseldorf unter dem Motto „Skills! Shape your future“.
Sie möchten noch mehr über die Weltmeisterschaft der Berufe erfahren? Hier geht es direkt zur Website des ZDB
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WEITERE ARTIKEL

Fachkräftegewinnung im Bau: Mit Digitalisierung Talente sichern
Der Mangel an qualifizierten Fachkräften gehört zu den größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft – und die Baubranche ist besonders stark betroffen. Während Aufträge steigen und die Anforderungen an Unternehmen wachsen, fehlt es vielerorts an motiviertem und gut ausgebildetem Personal. Um dem entgegenzuwirken, müssen Betriebe nicht nur innovative Wege der Fachkräftegewinnung einschlagen, sondern auch die eigenen Strukturen modernisieren. Digitalisierung, attraktive Arbeitsbedingungen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation sind entscheidende Faktoren.
Fachkräftemangel in Deutschland
Dass es in Deutschland an Fachkräften fehlt, ist längst bekannt. Eine zentrale Ursache ist der demografische Wandel: Immer mehr Erwerbstätige scheiden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, während gleichzeitig weniger junge Menschen nachrücken. Hinzu kommt, dass technologische Entwicklungen oft schneller voranschreiten, als Mitarbeitende darauf vorbereitet werden. Neue digitale Tools und Prozesse gelten in vielen Branchen bereits als selbstverständlich, ohne dass ausreichend Schulungen oder Eingliederungsprogramme angeboten werden. Auch der zunehmende globale Wettbewerb trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte andere Karrierewege wählen. Zudem bietet insbesondere das Baugewerbe häufig noch nicht genügend attraktive Perspektiven für Frauen.
Alles in allem sind die Ursachen des Fachkräftemangels größtenteils menschengemacht – und damit grundsätzlich lösbar.
Baubranche zu unattraktiv für Nachwuchs?
Besonders im Baugewerbe zeigt sich der Fachkräftemangel deutlich. Ein zentraler Grund: Viele Unternehmen hinken bei Digitalisierung und Technologisierung hinterher. Junge Fachkräfte, die moderne, digitale Arbeitsweisen gewohnt sind, orientieren sich daher oft in andere Branchen.
Die analoge Systematik des Baugewerbes hat über Generationen funktioniert. Doch heute entstehen zusätzliche Herausforderungen: Papierbasierte Daten und Prozesse sind unflexibel und anfällig für Verlust, die Kommunikation mit Vorgesetzten ist oft umständlich, und Nachwuchskräfte, die optimierte digitale Abläufe kennen, empfinden diese Arbeitsweise als hinderlich. Selbst kleine Hindernisse können zu Überforderung und Demotivation führen – und damit Talente abschrecken.
Digitalisierung als Schlüssel
Um die Attraktivität für Nachwuchs zu steigern, müssen Bauunternehmen Digitalisierung aktiv vorantreiben. Wer Prozesse optimiert, Kommunikation erleichtert und Dokumentenmanagement digitalisiert, schafft moderne Arbeitsbedingungen.
Beispiele für digitale Vorteile:
- Vereinfachte und transparente Prozesse
- Effizientes Aufgabenmanagement
- Ortsunabhängiger Zugriff auf Dokumente
- Zeitersparnis und höhere Produktivität
Mit Tools wie Microsoft 365 lassen sich diese Anforderungen heute zuverlässig umsetzen.
Fazit
Fachkräfte entscheiden sich für Unternehmen, die mit der Zeit gehen. Wer Digitalisierung ignoriert, verliert nicht nur Effizienz, sondern auch Nachwuchstalente.
Natürlich lassen sich nicht alle Probleme von den Unternehmen allein lösen. Aber ein Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Generation ist ein entscheidender Schritt. Bauunternehmen sollten sich daher frühzeitig beraten lassen, wie sie Digitalisierung in Büro, Baustelle und Außendienst vorantreiben können. So schaffen sie nicht nur effizientere Prozesse, sondern auch eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber.
Interessante Links zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe
- Initiative „Mehr Frau am Bau“: Fachkräftemangel? Mehr Frau am Bau! | Wirtschaft | DW | 25.10.2021
- Europa-Initiative „Blueprint for Skills in Construction“: EU-Projekt fördert Aus- und Weiterbildung in der Bauwirtschaft – Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (zdb.de)
- Nationalteam Deutsches Baugewerbe: zdb.de
- Fachkräftesicherung und Personalentwicklung in der Bauwirtschaft: Faktenblatt RKW
FAQ zur Fachkräftegewinnung im Baugewerbe
Warum ist der Fachkräftemangel im Baugewerbe so groß?
Der Mangel hat mehrere Ursachen: Der demografische Wandel führt dazu, dass mehr Erwerbstätige in Rente gehen, als junge Arbeitskräfte nachrücken. Gleichzeitig gilt das Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen oft als weniger attraktiv, weil moderne Arbeitsstrukturen und flexible Modelle fehlen.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Fachkräftegewinnung?
Digitalisierte Prozesse erleichtern die Arbeit im Büro, auf der Baustelle und unterwegs. Sie reduzieren Verwaltungsaufwand, verbessern die Zusammenarbeit und machen Bauunternehmen moderner und attraktiver für Nachwuchskräfte, die digitale Abläufe gewohnt sind.
Wie können Bauunternehmen junge Talente für sich gewinnen?
Ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit modernen Tools wie Microsoft 365, klare Karriereperspektiven sowie eine offene Unternehmenskultur sind entscheidend. Auch Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität.
Welche Maßnahmen verbessern die Arbeitgeberattraktivität im Bau?
Neben Digitalisierung spielen Wertschätzung und Unternehmenskultur eine zentrale Rolle. Dazu gehören faire Bezahlung, transparente Kommunikation, Investitionen in Ausbildung und ein aktives Employer Branding, das die Vorteile des Baugewerbes klar kommuniziert.
Welche Rolle spielt Vielfalt in der Fachkräftesicherung?
Die Gewinnung von mehr Frauen für den Bau, internationale Fachkräfte sowie Quereinsteiger kann helfen, den Mangel zu mildern. Initiativen wie „Mehr Frau am Bau“ oder europäische Ausbildungsprojekte zeigen, wie Vielfalt im Baugewerbe gezielt gefördert werden kann.

Baulohn richtig nutzen – Erfolgsfaktor für Bauunternehmen
Die Organisation des Baulohns ist weit mehr als nur eine monatliche Pflichtaufgabe. Richtig eingesetzt liefert sie wertvolle Kennzahlen, die Bauunternehmern helfen, Baustellen wirtschaftlich zu steuern und fundierte Entscheidungen zu treffen. Dennoch fristet der Baulohn in vielen Betrieben ein Schattendasein und wird eher als notwendige Verwaltungsarbeit betrachtet, statt als wichtiges Steuerungsinstrument.
Warum der Baulohn für Bauunternehmen so wichtig ist
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe ist komplex. Sie berücksichtigt nicht nur unterschiedliche Tarifverträge (z. B. den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – BRTV-Bau), sondern auch Themen wie Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG), Schlechtwetterregelungen und verschiedene Zuschläge.
Richtig organisiert liefert die Baulohnabrechnung entscheidende Informationen:
- Tagesaktuelle Lohnkosten pro Baustelle im Vergleich zu kalkulierten Werten
- Soll-/Ist-Vergleiche für einzelne Projekte
- Kennzahlen wie Betriebsmittellohn, Fehlzeitenstatistiken und Krankenstände
- Daten für behördliche Meldungen wie Jahreslohnnachweise für die Berufsgenossenschaft, Meldungen an SOKA-BAU oder statistische Erhebungen
Wer diese Informationen nutzt, kann frühzeitig erkennen, ob Baustellen wirtschaftlich laufen, Nachkalkulationen durchführen und für künftige Angebote realistischere Preise kalkulieren.
Mit dem Baulohn betriebliche Abläufe steuern
Fehler in der Lohn- und Gehaltsabrechnung können teuer werden – nicht nur durch Nachzahlungen, sondern auch durch Rückforderungen der Agentur für Arbeit (z. B. bei falsch hinterlegten Arbeitszeiten in Verbindung mit Saison-KuG).Zudem ist die kontinuierliche Weiterbildung von Baulohnsachbearbeitern notwendig, da sich Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben regelmäßig ändern. Gerade kleine Betriebe geraten hier schnell an ihre Grenzen, wenn Personal ausfällt oder Know-how fehlt.Gut organisierte Baulohnprozesse schaffen dagegen Sicherheit:
- Rechtskonforme Abrechnung nach BRTV-Bau
- Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Personalausfall
- Durchgängige Datenbasis für betriebswirtschaftliche Entscheidungen
Organisationsmodelle für die Baulohnabrechnung
Software as a Service (SaaS)
Bei Software as a Service wird die Lohnabrechnung von eigenen Mitarbeitern erstellt, die Software läuft jedoch nicht lokal, sondern in einem Rechenzentrum des Anbieters.
Vorteile:
- Keine eigene IT-Infrastruktur notwendig
- Automatische Software-Updates und gesetzliche Anpassungen
- Datenschutz nach deutschem Recht, wenn der Anbieter Rechenzentren in Deutschland betreibt
- Möglichkeit, bei Personalausfall externe Baulohnexperten des Anbieters einzubinden
Geeignet für mittelgroße und größere Betriebe, die selbst abrechnen, aber IT und Updates auslagern wollen.
Vollservice: Baulohn-Outsourcing
Beim Vollservice übernimmt ein externer Spezialist die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Vorteile:
- Kein internes Fachwissen erforderlich
- Persönlicher Ansprechpartner beim Dienstleister
- Entlastung der Verwaltung
- Zugriff auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen ohne eigene Datenaufbereitung
Ideal für kleine Betriebe oder Unternehmen, die ihre Verwaltung schlank halten und trotzdem rechtssicher abrechnen möchten.
Baulohn ist Chefsache
Die Organisation der Baulohnabrechnung gehört zu den zentralen Erfolgsfaktoren eines Bauunternehmens. Sie sollte nicht nur als Verwaltungsaufgabe gesehen werden, sondern als strategisches Steuerungsinstrument. Wer Baulohnprozesse richtig aufsetzt, spart Zeit, senkt Risiken und gewinnt wertvolle Einblicke in die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.
FAQ zum Baulohn
Warum ist Baulohn so komplex?
Weil er viele branchenspezifische Regelungen wie Schlechtwetter, Saison-KuG, Tarifverträge und unterschiedliche Zuschläge berücksichtigen muss.
Kann Baulohn ein Steuerberater erledigen?
Ja, aber nicht jeder Steuerberater kennt die speziellen Tarif- und Förderregelungen im Baugewerbe. Spezialanbieter oder interne Fachkräfte sind oft sicherer.
Was ist der Vorteil von Outsourcing beim Baulohn?
Entlastung der Verwaltung, keine Personalengpässe und Zugriff auf aktuelle Fachkenntnisse zu Tarif- und Gesetzesänderungen.
Wie oft ändern sich die Vorgaben für den Baulohn?
Tarifverträge werden regelmäßig angepasst, zudem ändern sich Vorgaben zu Sozialversicherung, Mindestlohn oder Arbeitszeitregelungen.

Schüler und Studenten im Baubetrieb: Wichtige Regeln und Tipps
Schüler und Studierende sind für Baubetriebe eine wertvolle Unterstützung – ob zur Abdeckung von Auftragsspitzen, urlaubsbedingten Engpässen oder als Chance, zukünftige Fachkräfte frühzeitig ans Unternehmen zu binden. Gleichzeitig profitieren junge Menschen von praxisnaher Erfahrung und einem zusätzlichen Einkommen. Damit bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten keine rechtlichen oder finanziellen Probleme entstehen, müssen Baubetriebe wichtige Regelungen kennen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Vorschriften und gibt praxisnahe Tipps.
Schüler und Studenten als kurzfristig Beschäftigte (Ferienarbeit)
Schüler und Studierende, die bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden, sind sozialversicherungsfrei. Diese Regelung deckt in der Regel die Sommerferien in Deutschland ab. Mehrere aufeinanderfolgende Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden – unabhängig vom Arbeitgeber.
Wichtig: Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Schulabsolventen, die direkt im Anschluss eine Ausbildung beginnen, oder Absolventen nach dem Studium gelten als berufsmäßig beschäftigt und müssen daher sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.
Für gewerbliche Beschäftigte gilt die Beitragspflicht bei SOKA-BAU, kaufmännische kurzfristige Beschäftigte sind befreit.
Außerdem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten:
- Max. 8 Stunden pro Tag
- Keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
- Bei verkürzten Arbeitstagen Ausgleich bis max. 8,5 Std. an anderen Tagen möglich
- Arbeitszeit: 6 bis 20 Uhr
- Nach 5 Arbeitstagen: min. 2 Tage frei
- 30 Min. Pause bei 4,5–6 Std., 60 Min. bei >6 Std.
- Einwilligung beider Sorgeberechtigten
- Vorlage einer Schulbesuchsbescheinigung
Minijobs: Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Übersteigt die Beschäftigung die Grenze von drei Monaten oder 70 Tagen und liegt das regelmäßige Monatsentgelt unter 538 €, handelt es sich um einen Minijob.
- Gewerbliche Minijobber: Beitragspflicht bei SOKA-BAU
- Kaufmännische Minijobber: Von SOKA-BAU befreit
Werkstudenten: Vorteile und Regeln
Werkstudenten sind für Baubetriebe attraktiv: Sie sind kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, es besteht nur Rentenversicherungspflicht.
- Max. 20 Stunden pro Woche während des Semesters
- Bei Verlust des Werkstudentenstatus (Abschluss, Abbruch, Promotionsstudium) tritt Versicherungspflicht ein
- Beitragspflicht bei SOKA-BAU (gewerblich und kaufmännisch)
Unterscheidung geringfügige Beschäftigung und Werkstudent
Studierende, die 538 €-Minijobs ausüben oder nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten nicht als Werkstudenten, sondern als geringfügig Beschäftigte.
Sonderfall: Werkstudent mit mehr als 20 Wochenstunden
Wer mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig.
Ausnahme: Werden die zusätzlichen Stunden in Randzeiten (Abend, Nacht, Wochenende) geleistet und bleibt das Studium klar im Vordergrund, kann der Werkstudentenstatus erhalten bleiben.
Werkstudent bleibt Werkstudent – auch bei Vollzeitjob in Semesterferien
In Semesterferien dürfen Studierende auch in Vollzeit arbeiten und bleiben versicherungsfrei in KV, PV und AV (max. 26 Wochen pro Jahr).
Beispiel: Student Thomas arbeitet während der Vorlesungszeit 18 Std./Woche und in den Semesterferien arbeitet er für zwei Monate Vollzeit (40 Std./Woche). Sein Werkstudentenstatus bleibt bestehen.
Die Vollzeitbeschäftigung darf sich jedoch nur maximal 2 Wochen mit der Vorlesungszeit überschneiden
Mehrere Studentenjobs zusammenrechnen
Arbeiten Studierende in mehreren Jobs, müssen alle Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Überschreiten sie 20 Std./Woche, tritt Sozialversicherungspflicht ein.
Handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), darf das Entgelt nicht 538 Euro im Monat betragen. Diese darf auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden, allerdings icht im selben Unternehmen.
Ausnahme: Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt auch, wenn die Beschäftigung während des Semesters an mehr als 20 Std./Woche ausgeübt wird und von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Hier gelten die Regelungen für die kurzfristige Beschäftigung.
Informationen kompakt: Wichtige Arbeitgeberpflichten
Kurzfristiger Beschäftigung
- SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
- Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II) oder pauschal 25 % (hier entsprechende Tagessätze und die Dauer der Beschäftigung beachten)
- Meldung an SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)
Geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)
- Pauschalbeiträge an Krankenversicherung (13 %), Pflicht- oder Pauschalbeträge (15 %) bei der Rentenversicherung (siehe Tabelle unten)
- SV-Meldung bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
- Lohnsteuerberechnung pauschal 2 % oder nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
- Meldungen SOKA-BAU (nur für gewerblich Beschäftigte)
Werkstudenten
- SV-Meldung bei der zuständigen Krankenkasse
- Sofortmeldung an die Rentenversicherung
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers
- Lohnsteuerberechnung nach Lohnsteuerklasse (ELSTER II)
- Meldung an SOKA-BAU für gewerblich und kaufmännisch Beschäftigte
Unterschiede in der Rentenversicherung
Für Studierende gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht – außer bei kurzfristigen Beschäftigungen. Bei Minijobs ist eine Befreiung auf Antrag möglich.
Entlohnung der Ferienarbeiter
Für Ferienarbeiter ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €). Für unter 18-Jährige empfiehlt die Rechtsprechung mindestens zwei Drittel des Tariflohns (BAG-Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).
Umfangreiche Regelungen: Fazit
Die Beschäftigung von Schülern und Studierenden bietet Baubetrieben Chancen, erfordert aber genaue Kenntnisse der Sozialversicherungs- und Arbeitszeitregelungen. Wer diese Vorgaben beachtet, vermeidet Nachzahlungen, Bußgelder und stärkt langfristig die Mitarbeiterbindung. In diesem Beitrag wurden nur einige der grundlegenden Regelungen aufgezeigt.
Ferienarbeiter auf einen Blick
| Ferienarbeiter | SV-Schlüssel | Lohnsteuer | Soka-Bau | Sofortmeldung | Verdiensthöhe |
|---|---|---|---|---|---|
|
Schüler gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
|
00003110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Ja
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Schüler kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Nein
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Schüler gewerblich als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Schüler kaufmännisch als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Schüler gewerblich als SV-pflichtig
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Schüler kaufmännisch als SV-pflichtig
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Werkstudenten gewerblich
|
0100 0 106 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Werkstudenten kaufmännisch
|
0100 0 106 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Studenten gewerblich als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Ja
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Studenten kaufmännisch als kurzfristig Beschäftigter
|
0000 3 110
|
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM oder Steuerkl. 8 mit 25% pschl. LSt*
|
Nein
|
Ja |
Unbegrenzt*
|
|
Studenten gewerblich als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Studenten kaufmännisch als Minijob
|
6100 2 109 |
Steuerklasse 9 (2% pschl.) oder individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Nein
|
Ja |
538,00 mtl.
|
|
Student gewerblich als SV-pflichtig in Semesterferien
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
|
Student kaufmännisch als SV-pflichtig in Semesterferien
|
1101 0 101 |
Individuelle Steuerklasse nach ELStaM
|
Ja
|
Ja |
unbegrenzt
|
*Bei Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beachten, dass der Arbeitslohn täglich 150,00 € nicht übersteigt, die Beschäftigung nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht und der Stundenlohn höchstens 19,00 € beträgt (Stand 2024).
** mit Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/Eltern)









