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Beiträge zu Automatisierung, KI, Cloud und digitalen Arbeitsprozessen.

Digitale Transformation trifft Uhrmachertradition: NOMOS Glashütte am Puls der Zeit
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Digitale Transformation trifft Uhrmachertradition: NOMOS Glashütte am Puls der Zeit

Die digitale Transformation ist schon lange nicht mehr nur ein Thema für die Industrie und Großkonzerne. Auch traditionsreiche Manufakturbetriebe sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, handwerkliche Qualität mit modernen, effizienten Prozessen zu verbinden. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist NOMOS Glashütte. Die renommierte Uhrenmanufaktur nutzt bereits seit den frühen 1990er-Jahren Lösungen von Suiteify und zeigt damit, wie sich Digitalisierung und Tradition erfolgreich vereinen lassen.

5 Min. Lesezeit

Glashütte – Wiege der deutschen Uhrmacherkunst

Ein Ort mit Geschichte und Zukunft

Die Stadt Glashütte im sächsischen Osterzgebirge wird nicht umsonst als „Kleine Schweiz“ bezeichnet. Seit über 175 Jahren steht sie für höchste Uhrmacherkunst und Präzision. Mehrere international bekannte Manufakturen sind hier ansässig, darunter eine der bedeutendsten: NOMOS Glashütte.

Das Unternehmen wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung von Roland Schwertner gegründet und hat sich auf hochwertige mechanische Armbanduhren spezialisiert. Heute sind NOMOS-Zeitmesser weltweit für ihre klare Designsprache, ihre Präzision und ihre hohe Fertigungstiefe bekannt.

NOMOS Glashütte: Handwerk mit hoher Wertschöpfung

Bis zu 95 Prozent Fertigungstiefe in Glashütte

Damit eine Uhr offiziell als „Glashütter Uhr“ bezeichnet werden darf, müssen mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung vor Ort erfolgen. NOMOS Glashütte übertrifft diese Vorgabe deutlich, denn die hauseigene Fertigungstiefe liegt bei bis zu 95 Prozent.

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Digitale Transformation als kontinuierlicher Prozess

Offen für neue Technologien

Trotz seiner tief verwurzelten Handwerkstradition zeigt sich NOMOS offen für Innovationen. Die Digitalisierung wird nicht als Bruch mit der Vergangenheit, sondern als konsequente Weiterentwicklung verstanden. Jens Körner: „Digitalisierung ist bei uns ein fortschreitender Prozess – und Suiteify (ehemals HS - Hamburger Software; die Red.) spielt dabei eine zentrale Rolle."

Suiteify: Partner seit der ersten Stunde

Über 30 Jahre Vertrauen und Kontinuität

NOMOS Glashütte ist Anwender der ersten Stunde. Bereits 1992 startete das Unternehmen mit dem Vorgänger der heutigen Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic. Seitdem wurde die Softwarelandschaft kontinuierlich erweitert.

„Wir arbeiten seit über 30 Jahren erfolgreich mit ein und demselben Softwareanbieter zusammen. Im Prinzip können wir über jede Uhr exakt nachvollziehen, wann und wo sie verkauft wurde“, betont Jens Körner.

Heute nutzt NOMOS nahezu das gesamte Suiteify-Lösungsportfolio – von der Finanzbuchhaltung über die Warenwirtschaft bis hin zum Personalwesen.

Ort mit Tradition: Seit 1845 erlernen Menschen in Glashütte das Uhrmacherhandwerk.

Durchgängige Prozesse von der Fertigung bis zur Montage

Produktionsplanung (PPS)

NOMOS Glashütte hat auf der Suiteify-Plattform mehrere Datenbanken angelegt. Dabei sind Fertigung und Montage in einer Datenbank zusammengefasst. NOMOS bezeichnet diesen Bereich als PPS-Bereich, der die Produktionsplanung umfasst.

Über eine Schnittstelle senden die Anwender die Fertigungsaufträge aus der Suiteify Commercial classic an die CNC-Bearbeitungszentren. So gelangen die Arbeitspläne samt Stückzahlen, Stücklisten und Steuerungsanweisungen direkt auf die Monitore im Shopfloor oder in gedruckter Form in die Hände der Werker.

Digitale Montageaufträge und Qualitätssicherung

In einem zweiten Schritt stellt das Warenwirtschaftssystem die Montageaufträge bereit. Die Monteure erhalten ihre Pickzettel unmittelbar auf ihr Tablet und können die Teile im Lager konfektionieren.

Über die Software ist jederzeit nachvollziehbar, wie viele Montageaufträge sich gerade im Umlauf befinden. Sobald ein Auftrag erledigt wurde, erhält die Verwaltung über Suiteify Commercial classic eine Rückmeldung und die Daten gehen automatisch an die Qualitätssicherung.

Automatisierte Bestellprozesse im Vertrieb

Vom Händlerportal bis zum Webshop

Der Verkauf erfolgt über eine separate Datenbank. Früher erreichten die Bestellungen NOMOS Glashütte telefonisch oder per Fax. Heute erfolgt dies über ein Händlerportal, über das auch Ersatzteile oder Werbeartikel angefordert werden können.

Via Schnittstelle werden die Bestellungen automatisch an Suiteify Commercial classic übergeben. Einkauf und Verkauf wissen somit jederzeit, welche Produkte konfektioniert und ausgeliefert werden können.

Über eine spezielle Software ist außerdem ein Datenaustausch mit dem Webshop möglich. Hierzu werden die Daten auf einem eigenen Server zwischengelagert. So können Bestellmengen und Lagerbestände miteinander abgeglichen werden.

„Gemeinsam mit dem Suiteify-Support haben wir eine API-Schnittstelle an den Webshop-Server angebunden“, sagt Jens Körner. „Darüber können wir beispielsweise Daten in Echtzeit austauschen, weitere Tools einbinden oder Auswertungen durchführen.“Dokumentenmanagement und papierlose Zukunft

Von Hand schwarzpoliert: Perfekter Glanz für Sperrklinkenfedern

Dokumentenmanagement und papierlose Zukunft

Schritt für Schritt zum digitalen Archiv

Das Suiteify DMS classic (DMS) ist bereits serverseitig installiert und wird aktuell für die digitale Personalakte genutzt. Langfristig sollen alle Unternehmensbereiche folgen.

„Wir wollen alle Daten digital verfügbar machen und weg vom Papier – vor allem, was den Belegfluss anbelangt. Hier nehmen wir aber auch auf unsere Fachhändler Rücksicht. Die sind oftmals noch nicht so weit und greifen lieber auf unsere Händler-Website zurück“, erläutert IT-Leiter Körner.

Individuell angepasst – und dennoch Standard

Erweiterungen ohne Wartungsrisiko

In den vergangenen Jahrzehnten wurden softwareseitig verschiedene Individualanpassungen umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist der Uhrenverleih. „Wird eine Uhr zunächst verliehen, dann wird das bei uns im Belegfluss mit abgebildet“, erläutert der IT-Leiter.

Wichtig dabei ist, dass alle Erweiterungen bei Versionswechseln sauber in den Standard integriert wurden und daher vollständig updatefähig sind.

„Früher hatten wir etliche solcher benutzerdefinierten Felder, vieles wurde aber mit der Zeit in den Anwendungsstandard übernommen. Die Experten von Suiteify sind schon bestrebt, auf die Anforderungen ihrer Kunden zu achten und die Software dementsprechend weiterzuentwickeln“, so Jens Körner.

Fazit: Digitale Transformation und Tradition passen zusammen

NOMOS Glashütte beweist eindrucksvoll, dass sich Digitalisierung und handwerkliche Tradition in einem Manufakturbetrieb nicht ausschließen. Mit seinem langjährigen Partner gelingt es dem Unternehmen, Prozesse effizient zu gestalten, Transparenz zu schaffen und gleichzeitig höchste Qualitätsansprüche zu erfüllen. So bleibt NOMOS Glashütte der Tradition verpflichtet und zugleich am Puls der Zeit.

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Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung
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Förderprogramme zur Digitalisierung: Geld für Software und Beratung

Der digitale Wandel eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vielfältige Möglichkeiten, ihre Geschäfts­prozesse zu optimieren und wettbewerbs­fähiger zu werden. Im Mittelstand fehlen jedoch häufig die finanziellen Ressourcen für Investitionen, etwa für die An­schaffung moderner ERP-Software. Öffentliche Förder­programme unterstützen KMU bei der Digitalisierung.

5 Min. Lesezeit

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft tiefgreifend: Produktions- und Innovationzyklen werden kürzer, bestehende Märkte umgekrempelt und neue geschaffen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und künftige Absatzmöglichkeiten zu erschließen, benötigen kleine und mittlere Unternehmen effiziente elektronische Geschäftsprozesse mit Datenvernetzung.

In vielen mittelständischen Betrieben mangelt es jedoch an zukunftsfähigen digitalen Systemen: Das Informationsmanagement beispielsweise erfolgt noch mithilfe von Aktenordnern, die Rechnungsstellung ist papiergebunden, und Fertigungsunternehmen organisieren die Produktion mit Tabellenkalkulationsprogrammen.

Dabei haben die meisten Mittelständler Umfragen zufolge längst erkannt, dass elektronische Lösungen wie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder ein System zur Planung und Steuerung der Produktion (PPS) mit Analyse und Vernetzung der Produktionsdaten die Abläufe nachhaltig optimieren.

Dennoch sind viele KMU in Bezug auf die Digitalisierung ihrer betrieblichen Prozesse im Rückstand. Dies hat praktische Gründe: Vor allem kleinere Betriebe verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel, um moderne elektronische Systeme anzuschaffen. Zudem haben sie meist keine IT-Abteilung und somit kein entsprechendes Know-how im Haus.

Finanzspritzen für Digitalisierung in KMU

Die Politik möchte die Finanzierungs- und Beratungslücken im Bereich Digitalisierung schließen. Auf Bundes- und Länderebene gibt es mittlerweile zahlreiche Förderprogramme, die KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten finanziell unterstützen.

Die Förderung kann in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Kredits bzw. Darlehens in Kooperation mit Förderbanken erfolgen.

Besonders begehrt sind Zuschüsse, da es sich hierbei um nicht rückzahlbare Zuwendungen handelt – je nach Förderprogramm können Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe gewährt werden. Was konkret gefördert wird, hängt von den jeweiligen Programmrichtlinien ab und lässt sich nicht pauschal definieren.

Unübersichtliches Förderangebot

Das richtige Förderprogramm für ein Digitalisierungsvorhaben zu finden, ist angesichts der komplexen Förderlandschaft in Deutschland keine leichte Aufgabe. Auf Bundesebene sind die Möglichkeiten überschaubar:

  • Das Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW) ist im Juli 2025 ausgelaufen und wird durch neue, weiterentwickelte Programme (ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation) ersetzt. Diese bieten die drei unterschiedliche Förderstufen (Basis-, LevelUp- und HighEnd-Förderung) mit steigenden Zinsvergünstigungen und Förderzuschüssen.
  • Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützte, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
  • Zudem gab es bis Ende 2024 das Förderprogramm „go-digital“. Es richtete sich an KMU und Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und unter 20 Millionen Euro Bilanzsumme, wurde inzwischen jedoch eingestellt.

Auf Länderebene ist das Förderangebot schwerer zu überblicken. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, die sich hinsichtlich Schwerpunkt­setzung, Richtlinien und Förderumfang unterscheiden. In einigen Ländern beschränkt sich die Unterstützung auf Zuschüsse zu den Unternehmensberaterkosten bei Digitalisierungsprojekten oder auf Digitalisierungskredite und Darlehen. Andere Länder wiederum bezuschussen auch die Anschaffung von vorhabensspezifischer Hard- und Software. Bei manchen Programmen kommen nur bestimmte Branchen oder besonders innovative Unternehmen in den Genuss einer Förderung. Einen Überblick mit weiterführenden Links gibt der Blogbeitrag Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU.

Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung rechtzeitig prüfen

Fest steht: Es lohnt sich für KMU in jedem Fall, die Fördermöglichkeiten zu prüfen. Besonders in kleineren Betrieben kann ein Zuschuss den entscheidenden Anstoß für die Einführung einer digitalen Lösung geben, die die Effizienz steigert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Wichtig: Hat ein Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen, ist oft keine Förderung mehr möglich. Außerdem sind die Fördertöpfe nach der öffentlichen Bekanntmachung meist schon innerhalb weniger Wochen leer. Daher gilt es, frühzeitig zu handeln.

Eine gute Informationsquelle zu Förderprogrammen und Finanzhilfen bietet die Förderdatenbank des Bundes. Auf den Internetseiten der einzelnen Programme finden sich detaillierte Informationen und Kontaktadressen. Darüber hinaus informieren Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Projektträger und unabhängige Informationsstellen über die verfügbaren Fördermöglichkeiten.

Cloud-Technologie vs. lokale IT-Systeme: Wo sind Ihre Daten sicherer?
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Cloud-Technologie vs. lokale IT-Systeme: Wo sind Ihre Daten sicherer?

Die Frage, ob Cloud-Systeme sicherer als lokale Server sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt es von zahlreichen Faktoren ab – von der Vertrauenswürdigkeit des Anbieters über die Implementierung bis hin zur laufenden Wartung. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die zentralen Aspekte, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

5 Min. Lesezeit

Warum Cloud-Anbieter oft höhere Sicherheit bieten

Cloud-Anbieter investieren enorme Ressourcen in Sicherheitsmaßnahmen – weit mehr, als die meisten mittelständischen Unternehmen allein aufbringen könnten. Sie setzen auf modernste Verschlüsselungstechnologien, mehrstufige Zugriffskontrollen und eine kontinuierliche Systemüberwachung. Ein eigener Stab an Sicherheitsexperten kümmert sich ausschließlich um den Schutz der Kundendaten.

Zusätzlich sorgen regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches dafür, dass bekannte Schwachstellen schnell geschlossen werden. Während in lokalen Systemen Updates manchmal verzögert eingespielt werden, geschieht dies in professionellen Cloud-Umgebungen automatisiert und zuverlässig.

Zertifizierte Sicherheit: Standards und Audits

Ein weiterer Vorteil: Seriöse Cloud-Anbieter müssen strenge Vorgaben erfüllen und lassen sich regelmäßig prüfen. Dazu gehören unter anderem:

  • ISO 27001 – internationaler Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme
  • BSI C5 – der deutsche Anforderungskatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik speziell für Cloud-Dienstleister
  • GDPR/DSGVO-Konformität – Sicherstellung des Datenschutzes nach europäischem Recht
  • Diese Zertifizierungen garantieren, dass die Systeme nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch höchsten Anforderungen entsprechen.

Redundanz und Ausfallsicherheit

Während ein lokaler Server bei einem Hardwaredefekt schnell zum Problem wird, speichern Cloud-Anbieter Daten mehrfach und an verschiedenen Standorten. Diese Redundanz sorgt dafür, dass selbst im Fall eines Ausfalls die Daten weiterhin verfügbar bleiben. Moderne Cloud-Infrastrukturen bieten zudem Notfallpläne und automatische Umschaltungen auf Ersatzsysteme – ein Sicherheitsniveau, das lokal nur mit hohem Aufwand erreichbar wäre.

Cloud-Sicherheit durch konsequente Prozesse

Ein großer Teil der Sicherheit ergibt sich nicht allein aus der Technik, sondern aus den Prozessen:

  • Rund-um-die-Uhr-Monitoring durch spezialisierte Sicherheitsteams
  • Automatisierte Erkennung und Abwehr von Angriffen in Echtzeit
  • Zugriffsmanagement, das genau regelt, wer welche Daten sehen und bearbeiten darf
  • Transparenz durch regelmäßige Audits und Berichte

Diese Maßnahmen sind in professionellen Cloud-Umgebungen Standard und reduzieren das Risiko von Datenlecks oder Angriffen erheblich.

Fazit: Cloud-Server sind meist sicherer als lokale Systeme

Lokale Server bieten zwar die volle Kontrolle, erfordern aber gleichzeitig hohes Fachwissen und ständige Pflege, um auf dem gleichen Sicherheitsniveau zu bleiben wie moderne Cloud-Dienste. Für die meisten Unternehmen ist es nahezu unmöglich, diese Standards dauerhaft in Eigenregie sicherzustellen.

Cloud-Anbieter hingegen kombinieren Technologie, Expertise, Redundanz und zertifizierte Prozesse – und können dadurch ein Sicherheitsniveau garantieren, das lokale Systeme oft nicht erreichen.

Das bleibt im Kopf: Professionelle Cloud-Server sind in aller Regel sicherer als lokale IT-Systeme – vorausgesetzt, sie werden verantwortungsvoll genutzt und richtig konfiguriert.

Digitalisierung in der Lohnabrechnung: Vorteile für Steuerkanzleien
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Digitalisierung in der Lohnabrechnung: Vorteile für Steuerkanzleien

Die Digitalisierung hat die Lohnabrechnung in den letzten Jahren grundlegend verändert – und der Wandel ist längst nicht abgeschlossen. Digitale Lösungen eröffnen Steuerkanzleien völlig neue Möglichkeiten: effizientere Betreuung von Mandanten, automatisierte Arbeitsprozesse und höchste Transparenz, Sicherheit sowie Compliance. Gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe dominieren nach wie vor viele manuelle Tätigkeiten die Lohnabrechnung. Dabei stehen längst digitale Werkzeuge bereit, die spürbare Entlastung bringen: von der elektronischen Zeiterfassung über strukturierte Datenübermittlung bis hin zu Self-Service-Portalen, digitalen Archiven und KI-gestützten Assistenten. Mehr zu diesen Tools erfahren Sie in diesem Blogartikel.

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Digitale Zeiterfassung direkt von der Baustelle

Mit einer digitalen Lösung erfüllen Mandanten ihre Pflicht zur Arbeitszeiterfassung direkt vor Ort – mobil, intuitiv und rechtssicher. Die erfassten Stunden fließen strukturiert in die Lohnabrechnung ein. Für Kanzleien bedeutet das: weniger Rückfragen, weniger Erfassungsfehler und eine deutlich effizientere Bearbeitung von Arbeitszeiten und Fehlzeiten.

Übermittlung von Stamm- und Bewegungsdaten: Strukturierte Zusammenarbeit

Ein digitales Serviceportal fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Kanzlei, Mandant und Dienstleister. Prozesse wie Ein- und Austritte, Krankmeldungen oder Sofortmeldungen werden standardisiert erfasst und direkt in die Lohnsoftware übernommen. Begleitdokumente wie Verträge oder AU-Bescheinigungen werden automatisch revisionssicher archiviert – jederzeit abrufbar.

Self-Service-Portal für Mitarbeitende: Komfort und Zeitersparnis

Über ein Mitarbeiterportal haben Mitarbeitende der Mandanten eigenständig Zugriff auf ihre Lohnunterlagen – von Abrechnungen über Lohnsteuerbescheinigungen bis hin zu Urlaubsnachweisen. Rückfragen und manuelles Versenden entfallen, da alle Dokumente digital bereitgestellt werden. Auch persönliche Mitteilungen lassen sich schnell und diskret übermitteln.

So profitieren alle Seiten gleichermaßen: Kanzlei, Mandanten und deren Mitarbeitende.

Digitales Archiv: Revisionssichere Langzeitarchivierung

Ein Online-Archiv ermöglicht die DSGVO-konforme Aufbewahrung lohnrelevanter Dokumente für mindestens zehn Jahre. Die integrierte digitale Personalakte ersetzt die Papierablage vollständig. Steuerberater:innen behalten jederzeit den Überblick und greifen bei Bedarf schnell auf Unterlagen oder Auswertungen zu – ein klarer Effizienzgewinn für jede Kanzlei.

KI-gestützter Lohnassistent: Unterstützung rund um die Uhr

Ein besonders innovativer Baustein ist der KI-gestützte Lohnassistent. Er beantwortet häufige Fragen zur Lohnabrechnung auf Basis einer umfangreichen Wissensdatenbank – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. So wird das Kanzleiteam entlastet und gleichzeitig der Service für Mandanten verbessert.

Zukünftig übernehmen diese Assistenten noch mehr Aufgaben und können perspektivisch große Teile der Lohnabrechnung eigenständig abwickeln – während Sie als Kanzlei die Prozesse steuern, überwachen und gezielt eingreifen.

Fazit: Mehr Effizienz. Weniger Aufwand. Bessere Betreuung

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung ist weit mehr als ein technischer Fortschritt. Sie bietet Steuerkanzleien eine echte Chance, Prozesse zu modernisieren, Mandanten effizienter zu betreuen und sich klar vom Wettbewerb abzuheben. Besonders im Baugewerbe bringt die digitale Transformation konkrete Vorteile: weniger Aufwand, mehr Sicherheit und eine spürbare Entlastung für alle Beteiligten.

Betriebssystem-Update: So bleibt Ihr Windows fit für die Zukunft
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Betriebssystem-Update: So bleibt Ihr Windows fit für die Zukunft

Der Support für ältere Windows-Versionen wie Windows 7 oder Windows Server 2008 ist bereits im Januar 2020 ausgelaufen. Spätestens seitdem zeigt sich: Unternehmen, die rechtzeitig auf aktuelle Betriebssysteme umgestiegen sind, profitieren von mehr IT-Sicherheit, Stabilität und Kompatibilität. Auch heute gilt: Mit Blick auf das Supportende von Windows 10 im Oktober 2025 sollten Betriebe frühzeitig handeln und rechtzeitig planen. Dieser Artikel fasst zusammen, warum aktuelle Betriebssysteme entscheidend sind, wie Sie Ihr System prüfen können und welche Rolle Ihr Software-Anbieter dabei spielt.

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Warum aktuelle Betriebssysteme so wichtig sind

Eine aktualisierte Software trägt maßgeblich zur IT-Sicherheit bei und hilft Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Vernachlässigte Updates führen hingegen schnell zu Sicherheitslücken. Wer denkt „es läuft ja alles“, geht ein hohes Risiko ein. Ohne Sicherheitsupdates steigt die Wahrscheinlichkeit für Hackerangriffe und Datenverluste deutlich.

Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur das Betriebssystem, sondern auch die eingesetzten Anwendungen im Blick zu behalten. Ein Windows-Update allein reicht nicht aus, wenn beispielsweise ein Browser oder Fachprogramm schon seit Jahren keine Updates mehr erhält.

Windows-Version prüfen – so geht’s

Ob Sie noch ein veraltetes Betriebssystem nutzen, können Sie leicht herausfinden:

  • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf „Arbeitsplatz“ oder „Dieser PC“.
  • Wählen Sie „Eigenschaften“.
  • Dort sehen Sie die aktuelle Version Ihres Systems.

So lässt sich schnell feststellen, ob Handlungsbedarf besteht.

Was Software-Anbieter jetzt beachten sollten

Auch Ihr Software-Anbieter ist verpflichtet, Betriebssysteme regelmäßig zu prüfen und anzupassen. Besonders im Zusammenhang mit gesetzlichen Anforderungen – wie der elektronischen Übermittlung von Steuer- und Lohndaten über ELSTER – spielt das eine Rolle.

Sobald Microsoft den Support für eine Betriebssystemversion einstellt, passen auch wichtige Schnittstellen wie die ELSTER-Programmbibliothek (ERiC) ihre Anforderungen an. Das bedeutet: Mit dem nächsten Update könnte Ihre aktuelle Software-Version auf einem veralteten Betriebssystem nicht mehr lauffähig sein.

Daher sollten Software-Anbieter ihre Kunden frühzeitig informieren und beim Umstieg aktiv unterstützen – von der Auswahl bis zur Installation des neuen Systems.

Vorteile von Cloud-Lösungen und automatischen Updates

Wer mit Cloud-Lösungen arbeitet, muss sich um viele dieser technischen Details weniger kümmern. Im Rechenzentrum des Anbieters erfolgen Updates und Anpassungen automatisch. Das bedeutet:

  • Höhere Datensicherheit
  • Weniger Investitionen in eigene IT-Infrastruktur
  • Entlastung durch zentralen Support

Für viele Unternehmen ist die Cloud daher eine zukunftssichere Option, um Software und Betriebssysteme automatisch aktuell zu halten.

Fazit: Zukunftssicher bleiben

Der Blick zurück auf Windows 7 zeigt: Wer den Umstieg verschleppt, riskiert Sicherheitslücken, Softwareprobleme und rechtliche Schwierigkeiten. Unternehmen sollten deshalb proaktiv prüfen, welche Betriebssysteme im Einsatz sind, und rechtzeitig mit dem Software-Anbieter einen Wechsel vorbereiten.

So bleibt die IT nicht nur sicher und funktionsfähig, sondern auch zukunftsfähig – gerade mit Blick auf das nächste große Supportende von Windows 10 im Jahr 2025.

GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen
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GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen

Die Digitalisierung ist unumstritten eine der aktuellen Herausforderungen der Baubranche. Viele Produktions- und Geschäftsprozesse werden heute mit Hilfe spezialisierter Software erledigt. Mobiles Arbeiten, digitales Dokumentenmanagement oder Cloud-Computing sind nur drei Beispiele für die bereits stattfindende digitale Transformation. Die Digitalisierung bauwirtschaftlicher Prozesse kann ein klarer Wettbewerbsvorteil sein. Sie ermöglicht kostengünstiges und effizientes Arbeiten. Gleichzeitig sind mit der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse eindeutige gesetzliche Regelungen verbunden. Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung der Rechtssicherheit Ihrer Daten und Prozesse für Steuer- oder Wirtschaftsprüfungen. Und im Detail sind diese Anforderungen und Regelungen in den GoBD geregelt.

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Was sind GoBD?

GoBD ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Das bereits 2014 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Schreiben löst die bis dato geltenden Grundsätze GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) ab.

Laut Aussage des BMF fassen die GoBD „die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgen für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.“

Kurz zusammengefasst: Die GoBD liefern die rechtlichen Anforderungen an steuerrelevante digitale Unternehmensprozesse.

Neueste Änderungen seit Juli 2025

Mit Wirkung vom 14. Juli 2025 traten Änderungen in Kraft, die für Bauunternehmen relevant sind.
Haufe.de News und Fachwissen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Bei der Archivierung von E-Rechnungen reicht der strukturierte Teil (z. B. XML-Daten) aus. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF-Form) muss nur dann aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält.
  • Es ist nicht mehr verpflichtend, eine bildhafte Kopie der Ausgangsrechnung (z. B. PDF) aufzubewahren, sofern jederzeit ein inhaltlich identisches Mehrstück erzeugt werden kann.
  • Zahlungsnachweise von Zahlungsdienstleistern müssen nur dann archiviert werden, wenn sie als Buchungsbeleg verwendet werden oder relevant sind zur Abgrenzung zwischen baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
  • Die Anforderungen an den Datenzugriff (insbesondere der mittelbare Zugriff, auch „Z2“) wurden präzisiert: Die Finanzbehörden können verlangen, dass Daten maschinell ausgewertet werden oder in maschinell auswertbaren Formaten bereitstehen.
  • Verfahrensdokumentation und Archivierungssysteme sollten so gestaltet sein, dass Formatkonvertierungen zulässig sind, wenn sie verlustfrei sind und dokumentiert sind. OCR-Verfahren und volltextrecherchbare PDFs sind erlaubt, wenn die Originalinformationen erhalten bleiben.

Anforderungen in der Bauwirtschaft

Die fortschreitende Digitalisierung der Kernbereiche des Baugewerbes kann nicht nur Arbeitsprozesse vereinfachen, sondern auch die Effizienz eines Unternehmens steigern. Digitales Bauen mit BIM, E-Rechnungen, die digitale Zeiterfassung oder die Digitalisierung der Dokumentenwelt – vom E-Mail-Verkehr bis zur E-Bilanz – machen den kompetenten Umgang mit computergestützten Daten unverzichtbar.

Gerade um die Chancen der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil nutzen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen an digitale Geschäftsprozesse genau zu kennen.

Revisionssicherheit: Was das bedeutet

Unter dem Begriff der Revisionssicherheit lassen sich die zehn zentralen rechtlichen Anforderungen der GoBD an IT-gestützte Geschäftsprozesse zusammenfassen:

  • Ordnungsmäßigkeit
  • Vollständigkeit
  • Sicherheit des Gesamtverfahrens
  • Schutz vor Veränderung und Verfälschung
  • Sicherung vor Verlust
  • Nutzung nur durch Berechtigte
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
  • Dokumentation des Verfahrens
  • Nachvollziehbarkeit
  • Prüfbarkeit

Diese Grundsätze gelten für alle digitalen Geschäftsprozesse. Zwar beschränkt sich der Geltungsbereich der GoBD auf steuerrelevante Daten, jedoch ist dieser Begriff weit gefasst und umfasst beispielsweise die Lohnstundenerfassung oder die Dokumentation zur Herleitung eines Auftrags. Auch Daten aus der Geräteabrechnung, die in die Bewertung unfertiger Baustellen einfließen, sind betroffen.

Dokumentenmanagementsysteme (DMS) in der Praxis

Ein gutes DMS unterstützt Bauunternehmen, alle GoBD-Anforderungen zu erfüllen. Es sollte Funktionen bieten wie Rechteverwaltung, Versionskontrolle, automatisierte Fristenüberwachung, sichere Speicherung, Zugriffsprotokolle und die Möglichkeit, strukturierte Datenformate zu verwenden. Nur Software alleine reicht nicht – wichtig ist auch, wie Prozesse im Unternehmen organisiert sind.

Beispiele aus Bauunternehmen

Ein typisches Beispiel sind Zeiterfassung und E-Rechnung. Bei der mobilen Zeiterfassung ist relevant, dass:

  • die Datenerfassung korrekt und vollständig erfolgt,
  • die Dateien archiviert werden,
  • Daten bei Bedarf in die Finanzbuchhaltung überführt werden, ohne Informationsverlust.

Bei E-Rechnungen müssen Unternehmen prüfen, ob sie ein hybrides Format nutzen und ob der PDF-Teil archiviert werden muss. Auch Ausgangsrechnungssysteme sollten so gewählt werden, dass sie strukturierte Datenformate ermöglichen.

Fazit

Die Digitalisierung bietet Bauunternehmen viele Vorteile – effizientere Abläufe, schnellere Reaktion, bessere Übersicht. Aber damit einhergeht Pflicht und Verantwortung: Die GoBD wurden zuletzt im Juli 2025 angepasst. Bauunternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Systeme, Prozesse und Dokumentenmanagementlösungen den neuen Anforderungen entsprechen – insbesondere bei E-Rechnungen, Datenformaten, Aufbewahrungsorten und Verfahrensdokumentation. Wer das frühzeitig angeht, ist rechtlich auf der sicheren Seite und profitiert zugleich von modernisierten Prozessen.

FAQs

Was zählt als steuerlich relevant unter den GoBD?

Steuerlich relevante Daten sind alle Unterlagen, die für die Besteuerung Bedeutung haben – z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Zeiterfassungsdaten, Geräteabrechnungen, E-Mail-Korrespondenz, wenn sie für Buchführung oder Besteuerung relevant sind.

Wie lang müssen die Daten aufbewahrt werden?

GoBD und Abgabenordnung schreiben vor, dass digitale Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden, z. B. bei Steuerverfahren oder offenen Schätzungen.

Ist es erlaubt, E-Rechnungen ausschließlich als PDF zu archivieren?

Wenn es sich um hybride E-Rechnungen handelt, reicht der archivierbare „strukturierte Teil“ (z. B. XML) aus, sofern dieser alle relevanten Informationen enthält. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF) muss nur archiviert werden, wenn in ihm steuerlich relevante Zusatzinformationen stehen.

Darf der Server außerhalb Deutschlands oder der EU stehen?

Nur unter bestimmten Bedingungen. Speicher innerhalb der EU sind erlaubt, sofern Datenzugriff sichergestellt ist. Außerhalb der EU ist eine ausdrückliche behördliche Genehmigung notwendig.

Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?

Ja. Mit den aktuellen GoBD-Änderungen (z. B. von Juli 2025) müssen Unternehmen ihre Dokumentationen überprüfen und bei Bedarf anpassen. Diese Dokumentation ist essenziell, um im Fall einer Betriebsprüfung alle Prozesse nachvollziehbar darzustellen.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – 2. Änderung, Schreiben vom 14. Juli 2025

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung

Warum Agilität für Ihr Unternehmen der Schlüssel zu mehr Erfolg sein könnte
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Warum Agilität für Ihr Unternehmen der Schlüssel zu mehr Erfolg sein könnte

In der heutigen dynamischen Geschäftswelt ist die Fähigkeit, schnell auf Veränderungen zu reagieren und Innovationen voranzutreiben, entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Wie kann Ihr Unternehmen diese Fähigkeiten verbessern? Die Antwort könnte in der Einführung agiler Methoden liegen. Dieser Beitrag beleuchtet, wie Agilität Ihre Reaktions- und Innovationsfähigkeit steigern kann, wie sich die Kundenbeziehungen durch agile Methoden verändern und welche potenziellen Nachteile Agilität mit sich bringt. Zudem erfahren Sie, welche Arten von Unternehmen besonders von Agilität profitieren können und für welche sie weniger geeignet ist.

5 Min. Lesezeit

Verbesserte Reaktions- und Innovationsfähigkeit durch Agilität

Agile Methoden, wie Scrum und Kanban, bieten einen strukturierten, aber flexiblen Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, schnell auf Marktveränderungen und Kundenanforderungen zu reagieren. Schauen wir uns einige Praxisbeispiele an.

Beispiel 1: Ein Automobilkonzern

Ein Automobilkonzern kämpfte anfangs mit langen Entwicklungszyklen und unzufriedenen Kunden, die ständig nach neuen Funktionen fragten. Nach der Einführung agiler Methoden wie Scrum konnte das Unternehmen seine Entwicklungszyklen drastisch verkürzen. Durch zweiwöchige sogenannte Sprints und regelmäßige Meetings gelingt es dem Team nun, schneller auf Kundenfeedback zu reagieren und neue Funktionen innerhalb von Wochen statt Monaten bereitzustellen. Das Ergebnis: zufriedene Kunden und eine deutlich gesteigerte Innovationskraft.

Beispiel 2: Eine Marketingagentur

Eine Marketingagentur nutzt Kanban-Boards, um den Arbeitsfluss zu visualisieren und Engpässe, sogenannte „Flaschenhälse“, zu identifizieren. Dies ermöglicht es dem Team zum einen, sofort zu reagieren, wenn es im Prozess stockt. Zum anderen können die Teammitglieder ihre Projekte nun effizienter bearbeiten und sich schnell an neue Kundenanforderungen anpassen. Die verbesserte Reaktionsfähigkeit hat nicht nur zu einer höheren Kundenzufriedenheit, sondern auch zu einer gesteigerten Kreativität innerhalb des Teams geführt, das kontinuierlich neue Marketingstrategien entwickelt.

Veränderte Kundenbeziehungen durch agile Methoden

Agile Methoden beeinflussen aber nicht nur interne Prozesse, sondern auch die Art und Weise, wie Unternehmen mit ihren Kunden interagieren. Dies zeigt sich am Beispiel des Softwareherstellers  Suiteify.

Beispiel 3: Ein Hersteller von ERP-Software

Suiteify setzt auf agile Methoden, um die Kunden stärker in den Entwicklungsprozess einzubinden. Durch regelmäßige Umfragen und Feedbackschleifen können Softwareanwender direkten Einfluss auf neue Funktionen und Programmverbesserungen nehmen. Dies hat zu einer stärkeren Kundenbindung und höherer Zufriedenheit geführt. Zum einen stehen die gewünschten Funktionen bzw. Optimierungen häufig schneller zur Verfügung, zum anderen erkennen die Kunden, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche ernst genommen werden.

Agilität: Viele Vorteile – aber auch mögliche Nachteile

Obwohl Agilität viele Vorteile bietet, gibt es auch Herausforderungen und mögliche Nachteile, die berücksichtigt werden sollten. Die folgende Tabelle stellt die wesentlichen Vor- und Nachteile agiler Methoden gegenüber:

Vorteile

Nachteile

Bessere Reaktionsfähigkeit

Höherer Kommunikationsaufwand

Erhöhte Innovationskraft

Erfordert eine Kultur des Vertrauens und der Offenheit

Bessere Anpassungsfähigkeit

Kann phasenweise etwas stressiger sein

Stärkere Kundenbindung

Mögliche Unklarheiten in der Rollenverteilung

Schnellere Produktverfügbarkeit

Risiko der mangelnden Langzeitplanung

Transparente Kommunikation

Hohe Anforderungen an Selbstorganisation

Für welche Unternehmen ist Agilität geeignet?

Agilität eignet sich besonders gut für dynamische Unternehmen, die häufigen Veränderungen unterliegen. Wenn jedoch langfristige Planbarkeit und stabile Prozesse entscheidend sind, können agile Methoden unter Umständen kontraproduktiv sein. Hier sind zwei Beispiele:

Gut geeignet für Techunternehmen

Technologieunternehmen profitieren in aller Regel stark von agilen Methoden. Die Notwendigkeit, ständig auf Marktveränderungen zu reagieren und innovative Produkte zu entwickeln, macht Agilität zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die flexiblen Strukturen helfen, die Entwicklungsprozesse zu beschleunigen und die Innovationskraft zu steigern.

Weniger geeignet für Fertigungsunternehmen

Produzierende Unternehmen haben oft Schwierigkeiten, agile Methoden zu implementieren. Sie müssen Materialbeschaffung, Maschinenauslastung und Personaleinsatz langfristig planen, um stabile und termingerechte Produktionsprozesse sicherzustellen. Die flexiblen und iterativen Ansätze der Agilität passen daher nicht so gut zu diesen Anforderungen. Für Fertigungsbetriebe sind traditionelle Methoden meist effizienter.

Fazit

Agilität kann für viele Unternehmen ein Schlüssel zum Erfolg sein, indem sie die Reaktions- und Innovationsfähigkeit verbessert und die Kundenbeziehungen stärkt. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen Ihres Unternehmens zu berücksichtigen und sowohl die Vorteile als auch die potenziellen Nachteile abzuwägen. Mit einer gut durchdachten Implementierung können agile Methoden einen bedeutenden positiven Einfluss auf Ihr Unternehmen haben.

Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU
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Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU

Die digitale Transformation bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Chance, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Allerdings sind die finanziellen Ressourcen für Digitalisierungsprojekte in vielen Betrieben knapp bemessen. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Programme, die speziell für KMU Fördermittel für Digitalisierung bereitstellen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten davon vor.

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Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite bzw. Darlehen in Kooperation mit Förderbanken – das sind die gängigsten Fördervarianten für Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand.  Entsprechende Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Länderebene sollen es KMU ermöglichen, auf digitale Prozesse und Produkte umzustellen und Know-how bezüglich der digitalen Transformation zu erlangen.

Fördermittel für Digitalisierung gibt es meist für die Anschaffung von Hard- und Software sowie für Beratungsleistungen. Gefördert werden je nach Programm sowohl spezifische Vorhaben als auch allgemeine Schritte in Richtung Digitalisierung.

Zu den förderfähigen Digitalisierungsvorhaben zählen beispielsweise:

  • Einführung von ERP-Software,
  • die durchgängige Digitalisierung der Auftragsabwicklung,
  • Migration und Portierung von IT-Systemen und Anwendungen sowie
  • Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • die Entwicklung ganz neuer digitaler Lösungen und Plattformen.

Die zahlreichen Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und der Fördersummen teils erheblich. Dieser Beitrag fasst die Informationen der Förderer zusammen und bietet somit einen Überblick über die Digitalisierungsförderungen für KMU.

Förderprogramme der Bundesländer

Die folgende Übersicht listet die wichtigsten Förderprogramme der Bundesländer mit Bezug zur Digitalisierung auf. In aller Regel können nur Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland haben, Fördermittel für Digitalisierung aus diesen Programmen erhalten.

Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus

Was wird gefördert?
Fördermittel für Digitalisierung gibt es für konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit, wie zum Beispiel:

  • Implementierung 3D-Druck
  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Mitarbeiterschulungen, sofern sie mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen

Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeitern, die am Standort Baden-Württemberg aktiv sind.

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung können für Vorhaben gewährt werden, deren Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro liegen. Dies geschieht über ein Darlehen der L-Bank (10.000 bis 100.000 EUR), für das die Unternehmen einen Tilgungszuschuss erhalten.

Informationsquellen
wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/digitalisierungspraemie

www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html

Bayern

Digitalbonus

Was wird gefördert?

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Entwicklung von auf das Unternehmen abgestimmten IT-Sicherheitslösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.

Wer wird gefördert?

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern, wo die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen muss.

Art und Höhe der Förderung

  • Beim „Digitalbonus Standard“ gibt es Fördermittel für Digitalisierung als einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Beim „Digitalbonus Plus“ gibt es einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Bei kleinen Unternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Darüber hinaus haben KMU die Möglichkeit, für ihr Vorhaben zusätzlich oder alternativ zu den Digitalboni einen „Innovationskredit 4.0“ zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen mit der Möglichkeit einer Förderung von 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Informationsquellen
www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm

lfa.de/website/de/foerderangebote/innovation/weg/Digitalkredit/index.php

Berlin

Berlin Mittelstand 4.0 (bis auf Weiteres ausgesetzt)

Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:

  • Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
  • sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service

Wer wird gefördert?
KMU sowie größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.

Art und Höhe der Förderung

  • Darlehen von 2 bis 6 Mio. Euro zu günstigen Zinsen
  • 60 Prozent Haftungsfreistellung der Hausbank durch die Investitionsbank Berlin (IBB)
  • flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
  • Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
  • 100 Prozent Auszahlung

Informationsquelle
www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-mittelstand-4.0.html

Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital

Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:

  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen
  • drei Module: Beratung, Schulung und Implementierung

Wer wird gefördert?
Auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung gibt es als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung (50 Prozent) – maximal jeweils 50.000 Euro für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 500.000 Euro für das Modul „Implementierung“, bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 36 Monaten für das Modul „Implementierung“.

Informationsquelle
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital/

Bremen

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Was wird gefördert?
Beratung zur Digitalisierung und Prozessoptimierung

Wer wird gefördert?
Ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zur Beratung durch einen geprüften Digitalberater/Dienstleister – wählbar aus einem Pool. Eine Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert.

Informationsquelle
www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40

Hamburg

Hamburg-Kredit Wachstum

Was wird gefördert?
Alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, freiberuflich Tätige sowie Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Weitere Voraussetzung: Das Unternehmen bzw. der Antragssteller muss seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sein.

Art und Höhe der Förderung
Zinsgünstige Darlehen:

  • bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • bis zu 750.000 Euro Darlehenssumme (bzw. 1.5 Mio. Euro in drei Kalenderjahren)
  • Laufzeiten von bis zu zehn Jahren bei Investitionsfinanzierungen und bis zu fünf Jahren bei Betriebsmittelfinanzierungen
  • fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit

Der Zinssatz richtet sich nach dem aktuellen Kapitalmarktniveau. Die IFB Hamburg verbilligt die Mittel, die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellt werden, zusätzlich durch Gelder der Freien und Hansestadt Hamburg.

Informationsquelle
www.ifbhh.de/hamburg-kredit-innovation

Hamburg Digital

Was wird gefördert?
Das Programm besteht aus zwei Modulen:

  • Modul I Hamburg-Digital Check fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, die für das Bundesprogramm go digital zertifiziert sind.
  • Modul II Hamburg-Digital Invest fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Dies umfasst Ausgaben für Hardware und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendig sind.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt. Gefördert werden dabei nur KMU, die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ insgesamt weniger als 250 Mitarbeiter haben.

Art und Höhe der Förderung
Je Modul müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 3.000 Euro (netto) betragen.

  • Modul I (Hamburg-Digital Check) bezuschusst Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50 Prozent, bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro.
  • Modul II (Hamburg-Digital Invest) bezuschusst die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30 Prozent, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 17.000 Euro.

Informationsquelle
https://hamburger-digitalbonus.de

Hessen

DIGI-Zuschuss (Förderrunde 2025 endet am 29.10.2025)

Was wird gefördert?
Die digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • Anschaffung von Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
  • Anschaffung von Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter

Wer wird gefördert?
Insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in denen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Sachausgaben müssen sich dabei auf mindestens 4.000 Euro erfolgen. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro.

Informationsquelle
www.wibank.de/digital-zuschuss

Mecklenburg-Vorpommern

Digitalisierungsförderung MV

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Prozessinnovationen, die neue oder wesentlich verbesserte Methoden für Produktion und Dienstleistungen im Betrieb ermöglichen – etwa durch den Einsatz moderner digitaler Technologien, Ausrüstung oder Software.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne Förderung digitale Produktions- oder Leistungsprozesse nicht oder nur stark verzögert einführen können. Förderfähig sind Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern aus den Bereichen Produktion, Handwerk und Tourismus.

Art und Höhe der Förderung
KMU mit weniger als 100 Beschäftigten können im Rahmen der Projektförderung für digitale Kleininvestitionen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Vorhaben. Die beihilferechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation; die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 Euro betragen und die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Informationsquelle
www.tbi-mv.de/digitalisierungsfoerderung-mv/foerderaufruf.html

Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen (zum 1. Januar 2022 ausgelaufen)

Was wird gefördert?

  • Investitionen in IKT-Hardware, IKT-Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch hier gilt: Der Brutto-Kaufpreis des jeweiligen Exemplars an Hardware, Software oder Softwarelizenz muss 5.000 Euro überschreiten.

Wer wird gefördert?

KMU aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth sowie Handwerksbetriebe und kleine freiberufliche Planungsbüros, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Art und Höhe der Förderung

  • Kleine Unternehmen erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent – mittlere Unternehmen von bis zu 30 Prozent.
  • Die Fördersumme liegt zwischen mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro.
  • Gefördert wird nur der Kauf von Hardware, Software oder Softwarelizenzen. Mieten oder Leasing sind nicht zuwendungsfähig.

Informationsquelle
Informationen der Investitions- und Förderbank NBank zum Digitalbonus. Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Mittelstand Innovativ & Digital

Was wird gefördert?
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus mehreren Teilprogrammen und beinhaltet unter anderem die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung. Hiermit fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und die effiziente digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse.

Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Art und Höhe der Förderung
Der Zuschuss beim Gutschein MID-Digitalisierung beträgt maximal 50 Prozent, bei kleinen und Kleinstunternehmen maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme sind 15.000 Euro.

Informationsquelle
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein

NRW.BANK. Digitalisierung und Innovation

Was wird gefördert?
Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen und Investitionsvorhaben in den Bereichen:

  • Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren, z.B. Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen an das Produktionsleitsystem, vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung und der Produktionssysteme, Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze, Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen
  • Digitale Produkte und Leistungen, z.B. Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen, Entwicklung digitaler Standards und Normen
  • Digitale Strategie und Organisation, z.B. Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien oder Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts

Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Mio. Euro nicht überschreitet, ab zwei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Art und Höhe der Förderung

  • Zinsgünstige Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Mindestkredit: 25.000 Euro
  • Höchstbetrag: 10 Millionen Euro
  • fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung in gleichen Vierteljahresraten
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Optional: 50-prozentige Haftungsfreistellung und Bürgschaft

Informationsquelle
www.nrwbank.de/de/unternehmen/investitionen-im-mittelstand/digitalisierung/

Saarland

DigitalInvest KMU

Was wird gefördert?

Gefördert werden nicht nur Investitionen in Hard- und Software, sondern auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist es, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, mit Digitalisierung und Technik sicher und produktiv umzugehen.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen. Der jeweilige Höchstförderbetrag beläuft sich bei der „Basis-Förderung“ auf 12.500 Euro und bei der „Plus-Förderung“ auf 20.000 Euro.

Informationsquelle
www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/digitalisierung-wirtschaft/digitalinvest/digitalinvest

Sachsen

Betriebsberatung/Coaching (zum 30.06.2024 ausgelaufen)

Was wird gefördert?
Betriebsberatungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung, wie beispielsweise Digitalisierung

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachen.

Art und Höhe der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Direktverfahren und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Qualitätssicherungsverfahren. Zuwendungsfähig sind das Nettohonorar des Beraters; im Qualitätssicherungsverfahren zusätzlich die Ausgaben für die Qualitätssicherung.
Pro Tag der Beratung bzw. des Coachings können bis zu 350 Euro Zuwendung anerkannt werden, in einem Kalenderjahr höchstens 8.000 Euro (bei Beratungen in einzelnen Förderschwerpunkten bis zu 10.000 Euro) für das Unternehmen.

Informationsquelle
www.sab.sachsen.de/mittelstandsrichtlinie-betriebsberatung/coaching

Digitalisierung Zuschuss EFRE

Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation.
Zuwendungsfähig sind:

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten – für die entsprechende Beratungsleistung können bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 Euro/Tag angesetzt werden
  • technischen Realisierung anfallende Fremdleistungen
  • Anschaffung von projektbezogener Software und notwendiger Hardware, keine Standard-Hardware und -Software
  • Einführung der Lösung einschließlich Schulung; höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Wer wird gefördert?
Kleinstunternehmen, KMU und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Art und Höhe der Förderung
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss; die Höhe hängt von der Unternehmensgröße ab:

  • Kleinstunternehmen: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro
  • Kleinunternehmen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro
  • Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt

Informationsquelle
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Sachsen-Anhalt

DIGITAL INNOVATION

Was wird gefördert?
Das Programm stellt Fördermittel für Digitalisierung unter anderem für folgende Projekte und Maßnahmen zur Verfügung:

  • Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
  • digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
  • Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
  • Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen

Wer wird gefördert?
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro je Projekt. Die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.

Informationsquelle
Informationen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Förderprogramm „DIGITAL INNOVATION“

Thüringen

Digitalbonus (vorerst keine neuen Anträge möglich)

Was wird gefördert?
Zum Digitalisierungsvorhaben gehörende Ausgaben für Software und Hardware, einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.

Fördermittel für Digitalisierung können unter anderem für Vorhaben in den folgenden Bereichen beantragt werden:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen, z.B. Einführung von ERP-Systemen oder Manufacturing Execution Systems (MES) oder Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (E-Commerce, E-Procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, z.B. Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen, z.B. Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzepts oder Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien

Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel)

Art und Höhe der Förderung
Die Fördermittel für Digitalisierung gibt es in Form eines Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen. Je Unternehmen können im „Digitalbonus Thüringen“ maximal zwei Anträge gestellt werden.

Informationsquelle
Informationen der Thüringer Aufbaubank zum Förderprogramm „Digitalbonus“

Bundesweite Förderprogramme

Die folgenden Förderprogramme stehen kleinen und mittleren Unternehmen bundesweit zur Verfügung.

Digital Jetzt

(zum 31.12.2023 ausgelaufen)

Was wird gefördert?
Das Programm enthält zwei Fördermodule:

  • Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ – Dieses Modul fördert Investitionen in Software und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Förderfähig sind zum Beispiel Investitionen in: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
  • Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ – Dieses Modul soll Unternehmen dabei unterstützen, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Förderfähig sind Investitionen, die die Qualifizierung der Mitarbeiter verbessern – insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Die Weiterbildungsanbieter müssen ihr Qualitätsniveau durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegen.

Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen Fördermittel für Digitalisierung beantragen.

Wer wird gefördert?
Eine Förderung beantragen können:

  • mittelständische Unternehmen aus allen Branchen einschließlich Handwerk und freie Berufe
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird – nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung – als Zuschuss gewährt. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Um ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen, haben die Unternehmen in der Regel zwölf Monate Zeit.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen – bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken: bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent

go-digital

Was wird gefördert? (Wird ab 1. Januar 2025 nicht fortgeführt)

  • Optimierung von Prozessen und Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung (Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“)
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse; Digitalisierung vorhandender Geschäftsmodelle und -prozesse ( Modul „Digitalisierungsstrategie“)
  • Finanzierung von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit (Modul „IT-Sicherheit“)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial können Fördermittel für Digitalisierung beantragen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • höchstens 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme im Jahr vor dem Vertragsabschluss (Werte dürfen auch zusammen mit Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden)
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zu gezielten Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen. Diese übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate.

Die Förderquote liegt bei 50 Prozent auf die Nettoausgaben. „go-digital“ übernimmt 50 Prozent der Kosten des maximalen Beratertagessatzes von 1.100 Euro. Es können bis zu 20 Beratertage im gewählten Hauptmodul und bis zu zehn Beratertage in den gewählten Nebenmodulen veranschlagt werden.

unternehmensWert:Mensch plus

Was wird gefördert?
Das Programm soll Unternehmen zu nachhaltigen Strategien und neuen Konzepten verhelfen, mithilfe derer sie die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend nutzen können. Dies geschieht mittels Einrichtung betrieblicher „Lern- und Experimentierräume“ und einer professionellen Prozessberatung.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen:

  • mit Sitz/Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Vollzeit

Art und Höhe der Förderung
Interessierte Unternehmen müssen zunächst eine (kostenfreie) Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen (deutschlandweit vorhanden) besuchen. Wenn das Unternehmen die Förderkriterien erfüllt, bekommt es einen Beratungsscheck (Zuschuss) für eine geförderte Beratung. Für die Durchführung der Beratung vor Ort kann aus einem Pool von autorisierten Prozessberatern gewählt werden.

Die Förderquote liegt bei 80 Prozent und umfasst zwölf Beratungstage. Als zeitlicher Rahmen für den Beratungsprozess werden fünf bis sechs Monate empfohlen.

Informationsquelle
Informationen zum Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch plus“

ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW

Was wird gefördert?
Mit dem ERP-Förderkredit „Digitalisierung“ unterstützt die KfW Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen abzielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäftsmodelle bis hin zum Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz.

Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben gefördert werden.

Wer wird gefördert?
Neben Freiberuflerinnen und Freiberuflern sind Einzelunternehmen sowie kleine, mittlere und größere mittelständische Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro förderberechtigt.

Voraussetzung ist der Unternehmenssitz in Deutschland. Unternehmen mit Sitz im Ausland können die Förderung für ihre Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland beantragen.

Art und Höhe der Förderung
Gefördert wird über einen Kredit. Der vom Unternehmen gewählte Finanzierungspartner ermittelt anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten des Unternehmens den individuellen Zinssatz für den Kredit und stellt den Förderantrag bei der Förderbank KfW. Der Kreditvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Finanzierungspartner abgeschlossen.

  • Kein Kreditmindestbetrag
  • Kreditbetrag bis maximal 25 Millionen Euro
  • Auszahlung von 100 Prozent des Kreditbetrags in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen
  • Zuschuss von bis zu 5 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag möglich

Informationsquelle
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Digitalisierung-(511-512)/

Fördermittel für Digitalisierung: Weitere Möglichkeiten zur Recherche

In der Förderdatenbank des Bundes findet man alle Förderungsmöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU. Diese Seite – insbesondere der Suchassistent – ist enorm hilfreich. Hier kann auch nach branchenspezifischen KMU-Digitalisierungsförderungen gesucht werden – beispielsweise gibt es zahlreiche weitere für Technologie-KMU, für solche aus Forschung und Entwicklung, sowie für Neugründungen und junge Unternehmen aus diesem Bereich.

Die Initiative Mittelstand-Digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt KMU kostenfrei bei allen Fragen rund um die Digitalisierung. Anlaufstellen sind so genannte (regionale und thematische) „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“. Diese helfen den Unternehmen, den Stand der eigenen Digitalisierung einzuschätzen, entwickeln gemeinsam mit ihnen einen individuellen Digitalisierungsfahrplan und unterstützen sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Darüber hinaus stellt auch die Europäische Union Fördermittel für Digitalisierung bereit: EU-Förderprogramme.

(Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am 22.10.2025 aktualisiert.)

Cyberkriminalität: Wie sich Mittelständler schützen können
Digitalisierung & KI

Cyberkriminalität: Wie sich Mittelständler schützen können

Im Suiteify Talk "Butter bei die Fische" informiert Henry Georges, Cyberexperte beim Landeskriminalamt Hamburg, über die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Er beleuchtet die Gefahren, mit denen diese Firmen konfrontiert sind, und erläutert wirksame Sicherheitsmaßnahmen.

5 Min. Lesezeit

Die digitale Transformation bringt viele positive Veränderungen für Unternehmen mit sich, aber sie birgt auch Risiken. Cyberkriminalität und Internetangriffe haben in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen und bedrohen Stabilität und Wachstum der Betriebe. Im Talk mit Gastgeber Ulrich Brehmer, Geschäftsführer von Suiteify, erläutert Henry Georges von der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Polizei in Hamburg die Bedrohungslage und gibt Sicherheitstipps.

Erhebliche Schäden durch Cyberkriminalität

Gemäß einer Umfrage des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) vom November 2023 wurden 68 Prozent der befragten kleinen und mittleren Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Cyberangriffen. Die finanziellen Folgen solcher Angriffe sind erheblich. Laut dem Cybercrime-Report des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2023 beläuft sich der Gesamtschaden durch Cyberkriminalität in Deutschland auf über 1,5 Milliarden Euro. Mittelständler tragen dabei einen bedeutenden Anteil dieser Last – mit durchschnittlichen Schadenssummen pro Unternehmen im sechsstelligen Bereich. Obwohl mehr als die Hälfte der vom BVMW befragten Unternehmen wissen, dass ihr Schutz unzureichend ist, handeln viele Firmen erst dann, „wenn es geknallt hat“, berichtet ZAC-Experte Henry Georges.

Vielfältige Methoden und Techniken bei Cyberangriffen

Cyberkriminelle nutzen eine Vielzahl von Methoden und Techniken, um in die Netzwerke von mittelständischen Unternehmen einzudringen. Besonders häufig sind Phishing-Angriffe (bei denen Passwörter, E-Mail-Adressen oder Bankdaten gestohlen werden), Ransomware (welche Daten verschlüsselt und anschließend erpresst) und Business E-Mail Compromise (ein Betrug durch gefälschte E-Mails). Laut dem Ransomware-Lagebericht 2024 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Anzahl von Ransomware-Angriffen im letzten Jahr um 40 Prozent gestiegen.

Oft bemerken die Betroffenen nicht einmal, dass sie kompromittiert wurden: „Es gibt zwei Arten von Unternehmen, die ich kenne: diejenigen, die angegriffen wurden, und diejenigen, die angegriffen wurden, aber es nicht bemerkt haben“, erklärt ZAC-Spezialist Georges. Dabei ist es ein Trugschluss von KMU zu glauben, dass sie weniger attraktiv für Cyberangriffe sind als internationale Großkonzerne. „Heutzutage kann jedes Unternehmen Ziel eines Angriffs werden“, warnt Georges.

Wichtige Maßnahmen zur Prävention

Um den Mittelstand vor den zunehmenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität zu schützen, sind effektive Sicherheitsmaßnahmen unverzichtbar. Unternehmen sollten in moderne Sicherheitstechnologien investieren, ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und sie für die Gefahren von Phishing-Mails sensibilisieren.

Darüber hinaus sind regelmäßige Backups und ein umfassendes Incident-Response-Management (Notfallplan) von entscheidender Bedeutung, um im Falle eines Angriffs schnell reagieren zu können. Dennoch warnt Henry Georges davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen: „Den Zustand ‚ich bin sicher‘, den gibt es heutzutage nicht mehr.“ Stattdessen ist es wichtig, die Lage kontinuierlich zu überwachen und die Abwehrmaßnahmen entsprechend anzupassen.

Der Cyberexperte empfiehlt zudem, die Position des IT-Sicherheitsbeauftragten angemessen zu besetzen und nicht als „Nebenjob“ zu behandeln. Falls die eigenen Ressourcen im Unternehmen dafür nicht ausreichen, kann die Einbindung externer Expertise durch qualifizierte Berater helfen.

Drei grundlegende Tipps zur Verbesserung der IT-Sicherheit

  1. Immer den gesunden Menschenverstand einsetzen. Das bedeutet: Trotz vorhandener Checklisten und technischer Vorkehrungen sollte man eigenständig bewerten, was in der jeweiligen Situation sinnvoll ist.
  2. Die Beschäftigten regelmäßig für das Thema IT-Sicherheit sensibilisieren – durch Schulungen, Vorträge und die Einbindung in die Erarbeitung von Richtlinien, wie zum Beispiel die Einführung des Vier-Augen-Prinzips.
  3. Die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen und kontinuierlich überprüfen. Dabei sollte man sich nicht nur auf automatisierte Prozesse verlassen (siehe Punkt 1).

Weitere Informationen und kostenlose Hilfestellungen zum Thema Cyberkriminalität gibt es unter anderem hier: