Blog

ERP & Finance

Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Cashflow: Das musst Du wissen
ERP & Finance

Cashflow: Das musst Du wissen

Ein Unternehmen ist nur dann gesund, wenn auch sein Cashflow positiv ist. Darüber scheinen sich Wirtschafts- und Finanzexperten einig zu sein. Doch warum ist das überhaupt so? Wir verraten Dir die wichtigsten Grundlagen.

5 Min. Lesezeit

Was ist der Cashflow? Eine Definition

Der Cashflow (dt.: Geldfluss) gibt die Geldzu- und Abflüsse an, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erzielt. Dabei werden alle Ein- und Auszahlungen innerhalb der Abrechnungsperiode einander gegenübergestellt, um daraus die liquiden Mittel eines Unternehmens zu berechnen. Nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Rückstellungen oder Abschreibungen werden im Cashflow ausgeblendet.

Warum ist der Cashflow so wichtig?

Der Cashflow hat für die Berechnung der Ertrags- und Finanzkraft eines Unternehmens eine wichtige Bedeutung. Er zeigt, ob die selbst erarbeiteten Mittel ausreichen, um die Existenz einer Firma langfristig zu sichern. Er gibt Auskunft über die Wettbewerbsfähigkeit, verfügbare Barmittel und Insolvenzgefahr eines Unternehmens – und ermöglicht deshalb eine präzisere Finanzplanung. Deshalb gehört der Cashflow zu den effektivsten und besonders einleuchtenden betriebswirtschaftlichen Messgrößen – und zu den wahrheitsgetreuesten. Denn im Cashflow werden nur zahlungswirksame Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens berücksichtigt. Während also etwa Reserven, Anlagevermögen, Patente oder Markenrechte durch buchhalterische Kniffe ein Bilanzergebnis beeinflussen oder auch beschönigen können, bleibt der Cashflow ehrlich: Wahrheitsgemäß gibt er an, was am Ende des Geschäftsjahres tatsächlich unterm Strich in der Kasse hängen bleibt. Sind die laufenden Einnahmen aus dem operativen Geschäft höher als die Betriebsausgaben und Wareneinkäufe, ist dies ein Zeichen für ein erfolgreiches Geschäftsmodell. Sind die Umsatzerlöse jedoch zu klein oder bleiben ganz aus, drohen dem Unternehmen Lücken in der Finanzierung – und schlimmstenfalls Insolvenz. Das kann unter Umständen innert kurzer Zeit geschehen, wenn nicht mehr ausreichend Geldmittel vorhanden sind, um Rechnungen zu bezahlen. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen können so rasch in die Bredouille geraten. Daher sollten Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf den Cashflow legen.

Wie wird der Cashflow unterteilt?

Beim Cashflow unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Bereichen: Dem operativen Cashflow, dem Cashflow aus Investitionen und dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.

  • Der operative Cashflow entsteht innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit. Er stellt das Ergebnis aller zahlungswirksamen Geschäftsereignisse dar. Bei der Jahresabschlussanalyse dient der operative Cashflow zur Messung des Innenfinanzierungspotenzials des Unternehmens. Ist er positiv, kann die Firma offene Kredite tilgen oder Investitionen tätigen.
  • Mit dem Cashflow aus Investitionstätigkeit werden jene Ein- und Auszahlungen eines Unternehmens ermittelt, die durch Investitionen verursacht wurden. So kann festgehalten werden, ob sich die in der Abrechnungsperiode getätigten Investitionen positiv oder negativ auf das Unternehmen ausgewirkt haben.
  • Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst alle Kapitalflüsse, die im Unternehmen Eigenkapitaländerungen nach sich ziehen. Etwa die Kapitalerhöhung durch Aktienausgabe (Emission), oder auch die Ausschüttung von Gewinnanteilen und Dividenden.

Wie wird der Cashflow berechnet?

Es gibt zwei Methoden, mit denen sich der Cashflow berechnen lässt: Die direkte und die indirekte Methode. Meistens kommt die indirekte Methode zur Anwendung. Hier werden zum Gewinn (oder Verlust) sämtliche Aufwände addiert, die nicht liquiditätswirksam sind – etwa die Bildung von Rückstellungen, Abschreibungen, Zunahmen der Kreditoren, etc. Ebenso werden alle nicht liquiditätswirksamen Erträge wie die Auflösung von Rückstellungen, Zunahmen der Debitoren oder periodenfremde und außerordentliche Erträge (etwa der Verkauf von Maschinen oder Beteiligungen) subtrahiert.

Cashflow-Berechnung nach der indirekten Methode:

Reingewinn

+ nicht liquiditätswirksamer Aufwand

- nicht liquiditätswirksamer Ertrag

= Cashflow (indirekt)

Cashflow-Berechnung nach der direkten Methode:

Bei der direkten Methode der Cashflow-Berechnung dienen die liquiditätswirksamen Erträge und Aufwände als Grundlage. Zu den Erträgen gehören beispielsweise Umsätze, Desinvestitionen, Beteiligungs- oder Zinserträge. Von diesen werden sämtliche zahlungswirksamen Aufwendungen abgezogen – also zum Beispiel Lohn-, Material- und Warenaufwände, Investitionen etc.

+ Liquiditätswirksamer Ertrag

- liquiditätswirksamer Aufwand

= Cashflow

Bei beiden Methoden erhältst Du das gleiche Resultat. Fällt dieses negativ aus, spricht man auch von Cashdrain, was so viel wie Bargeldabfluss bedeutet. Wichtig zu wissen: Startest Du die Rechnung mit einem Reinverlust, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass auch ein Cashdrain resultiert. Umgekehrt bedeutet ein Reingewinn nicht zwangsläufig ein positiver Cashflow.

Wie verbessert man den Cashflow?

Unternehmen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Cashflow zu verbessern? Diese Tipps helfen, den Cashflow in den Griff zu kriegen:

  • Kredite kontrollieren: Wenn ein Unternehmen seine Rechnungen pünktlich bezahlt, sich die Kunden damit aber Zeit lassen, entstehen Lücken im Geldfluss. Definiere klare Kreditgrenzen und Zahlungsbedingungen für deine Kunden. Stelle sicher, dass Rechnungen prompt verschickt werden und Kunden unverzüglich erinnert bzw. gemahnt werden, wenn diese die Zahlungsfrist nicht einhalten.
  • Umsätze einschätzen: Die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen kann aus verschiedenen Gründen schwanken – mit direkten Folgen für den Cashflow. Regelmäßige Umsatzprognosen helfen, rechtzeitig auf mögliche Veränderungen zu reagieren.
  • Ausgaben hinterfragen: Überlege dir bei jeder betrieblich bedingten Anschaffung, ob diese auch wirklich nötig ist und ob der Nutzen in Relation zu den Kosten steht. Vermeide Spontankäufe und wäge immer zuerst Pro und Contra einer Anschaffung ab.
  • Lieferantenkonditionen aushandeln: Unter Umständen sind deine Lieferanten bereit, dir eine längere Zahlungsfrist zu gewähren. Durch den Zeitgewinn verbleiben Barbestände länger im Unternehmen – was sich positiv auf Ihre Zahlungsfähigkeit auswirkt. Bedenke aber, dass Du bei verlängerter Zahlungsfrist auf das Skonto verzichten, das dir der Lieferant unter Umständen bei schneller Bezahlung anbietet.
  • Bestände verwalten: Damit Einnahmen stetig fließen, musst Du deine Bestände gut organisieren. Bestimme, was schnell und mit Gewinn verkauft werden kann. Bist Du kurzfristig auf Barmittel angewiesen, lohnt sich der Verkauf älterer Bestände – mit Rabattaktionen lassen sich auch diese meistens noch absetzen.
  • Gute Kontakte zu Geldgebern pflegen: Auch deine Bank oder ein potenzieller Investor kann dir bei Anschaffungen, Betriebserweiterungen, etc. weiterhelfen. Die Kontaktpflege ist bei Geldgebern deshalb besonders wichtig – und sollte nicht erst dann beginnen, wenn Du von ihnen einen Kredit benötigst. Um bei den Verhandlungen erfolgreich zu sein, sollten deine Unterlagen stets aktuell sein und deine Geschäftszahlen überzeugen. Sollte es bei der Rückzahlung der Schulden Probleme geben, solltest Du sofort mit dem betreffenden Geldinstitut oder Investor Kontakt aufnehmen. Die Situation totzuschweigen, bringt gar nichts – außer vielleicht noch mehr Probleme.
Anlagenbuchhaltung: Das musst Du wissen
ERP & Finance

Anlagenbuchhaltung: Das musst Du wissen

Was ist die Anlagenbuchhaltung und wozu dient sie? Wir liefern Antworten auf die 6 wichtigsten Punkte für diesen Teil der Finanzbuchhaltung.

5 Min. Lesezeit

Die Anlagenbuchhaltung ist ein zentraler Aspekt der Finanzbuchhaltung. Doch wozu dient sie genau und was gehört alles zur Anlagenbuchhaltung? Wir liefern Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen.

Anlagenbuchhaltung: Definition

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich bzw. ein Nebenbuch der Finanzbuchhaltung. Hier werden sämtliche Güter, Vermögensgegenstände und Anlagevermögen (Finanzanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen, immaterielle Anlagen) eines Unternehmens erfasst, die der dauernden oder mehrmaligen Nutzung dienen. Sie dokumentiert sowohl die Art und den Wert der Gegenstände, die sich im Besitz des Unternehmens befinden, als auch die Bewertungen, Veränderungen und Abschreibungen dieser Werte. Die Anlagevermögen sind ein Teil des Betriebsvermögens.

Wozu dient die Anlagenbuchhaltung?

Die Anlagenbuchhaltung gibt detailliert Auskunft über den aktuellen Stand des gebundenen Kapitals und über die Entwicklung dieser Werte. Sie liefert Informationen über Abschreibungen und Restwerte von Gegenständen. Die Anlagenbuchhaltung spielt deshalb für die Bewertung eines Unternehmens eine wichtige Rolle.

Die in der Anlagenbuchhaltung enthaltenen Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Für Behörden, Revisoren oder Versicherungen kann die Anlagenbuchhaltung als Datenquelle auch zwingend notwendig sein, um die Sachwerte eines Unternehmens detailliert belegen zu können. Der Anlagevermögensstand, oder anders ausgedrückt der monetäre Wert der Sachlagen wird für die folgenden Zwecke festgehalten:

  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Jahresabschluss und Inventur
  • Steuern
  • Versicherungen
  • Budget- und Investitionsplanung

Welche Gegenstände und Waren werden in der Anlagenbuchhaltung erfasst?

Was zum Anlage- und was zum Umlaufvermögen gehört, entscheidet der Verwendungszweck. Vereinfacht gesagt sind in der Anlagenbuchhaltungen alle Arten von Vermögensgegenständen erfasst, die sich im Besitz des Unternehmens befinden und bei der Wertschöpfung des Unternehmens gar nicht (z. B. Boden) oder nur langsam verbraucht werden (z. B. Gebäude). Sie fließen indirekt etwa durch Abnützung (Abschreibungen) in die Leistungserstellung des Unternehmens ein. Man unterscheidet dabei materielles und immaterielles Anlagevermögen. Zum materiellen Anlagevermögen gehören etwa Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge, aber auch die IT-Infrastruktur oder Büromobiliar sowie Immobilien. Zum immateriellen Anlagevermögen zählen etwa Lizenzen, Patente, Marken- und Urheberrechte oder Konzessionen. Gleichartige Anlagen werden in Anlagenkategorien zusammengefasst. Die Anlagenbuchhaltung liefert dabei jederzeit den genauen Überblick darüber, welche Sachanlagen sich im Bestand eines Unternehmens befinden und welchen Wert sie aktuell haben.

Welche Informationen beinhalten die Einträge der Anlagenbuchhaltung?

Für die Gegenstände in der Anlagenbuchhaltung werden je nach Verwendungszweck weitere Informationen benötigt. Dazu gehören:

  • Anschaffungsdatum
  • Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
  • Menge
  • aktueller Wert
  • Abschreibung

Was beinhaltet die Abschreibung?

In der Anlagenbuchhaltung werden auch Wertberichtigungen, Neubewertungen und Wertänderungen festgehalten. Deshalb müssen für alle Anlagegegenstände, die einem Wertverlust unterliegen, die Abschreibungen erfasst werden. Abschreibungen sind nicht ausgabewirksam, es fließen also keine liquiden Mittel vom Konto ab. Um die Abschreibungen trotzdem nachvollziehbar zu machen, werden Informationen wie die Anschaffungskosten einer Anlage beziehungsweise Herstellungskosten sowie die Nutzungsdauer erfasst und so der aktuelle Wert ermittelt. Dabei gibt es verschiedene Arten von Abschreibung, zum Beispiel: lineare, progressive, degressive, leistungsbezogene Abschreibung. Bei einer linearen Abschreibung wird beispielsweise jedes Jahr der gleiche Betrag eines Gegenstands abgeschrieben, während die Beträge bei Anlagen mit einer degressiven Abschreibung nicht gleich hoch sind. Auch wenn die Wertverminderung etwa bei normalem Betrieb von Fahrzeugen planbar ist, können auch unplanmäßige Abschreibungen anfallen; so etwa bei Schadenereignissen oder Unfällen. Auch eine bereits vollständig abgeschriebene Anlage wird in der Buchhaltung vermerkt.

Wie wird eine Anlagenbuchhaltung erstellt?

Die Anlagenbuchhaltung im KMU wird mittels der Buchhaltungssoftware oder des ERP-Systems erstellt. Dabei muss die Softwarelösung in der Lage sein, Abschreibungsraten zu verbuchen und eine Anlagenkartei zu erstellen.

EDI Anbindung: Funktionen und Nutzen für KMU
ERP & Finance

EDI Anbindung: Funktionen und Nutzen für KMU

Der elektronische Datenaustausch zwischen Unternehmen, kurz: EDI, wird im Zuge der Digitalisierung immer wichtiger. Mit EDI lässt sich der Datentransfer automatisieren. So können Firmen beispielsweise Bestellungen und Rechnungen zeitsparend digital austauschen und ins eigene Warenwirtschaftssystem integrieren.

5 Min. Lesezeit

Mit der voranschreitenden Digitalisierung steigt weltweit und in jeder Branche die Datenmenge, die sich im Umlauf befindet. Daten sind wertvoll. Wird ihre Informationskraft sinnvoll genutzt, führt das zu enormen Effizienzsteigerungen.

Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, die wachsende Datenmenge effektiv und schnell zu verarbeiten.

Außerdem gilt es, die voneinander abweichenden (divergenten) Datenstrukturen und -formate in das eigene Warenwirtschaftssystem (WWS) zu integrieren. Eine EDI Anbindung unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung dieser Aufgaben.

Was ist EDI?

EDI steht für den englischen Begriff electronic data interchange (deutsch: elektronischer Datenaustausch) und bezeichnet den in der Regel vollautomatisierten Austausch von Geschäftsdaten. Dieser findet in verschiedenen standardisierten Formaten über elektronische Kommunikationswege statt.

Das Ziel einer EDI Anbindung ist es, Daten wie zum Beispiel Bestellungen, Rechnungen oder Bestandslisten ohne menschliche Interaktion und synchron in die bestehende Unternehmenssoftware zu integrieren oder an die Gegenstelle zu übermitteln.

Die Daten sollten dabei möglichst standardisiert abgelegt werden, um eine spätere Bearbeitung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Vorzüge von EDI

Bei EDI kommuniziert das Warenwirtschaftssystem des Senders automatisch mit dem des Empfängers. Das bietet den beteiligten Unternehmen eine Reihe von Vorzügen, wie zum Beispiel:

  • Kostensenkung durch vereinfachte Prozesse
  • Geringere Fehlerquote und höhere Datenqualität
  • Kundenindividuelle Automatisierung wiederkehrender Vorgänge (z. B. automatischer Abruf eines Lieferscheins aus einer per EDI eingegangenen Bestellung)
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit aufgrund des Wegfalls langweiliger und repetitiver Erfassungstätigkeiten
  • Schnellere und transparentere Geschäftsprozesse durch sekundenschnellen Datentransfer
  • Bessere Beziehungen zwischen Geschäftspartnern dank abgestimmter Abläufe
  • Leichterer internationaler Belegverkehr auf Basis anerkannter EDI-Standards
  • Abbildung neuer Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle

{{box-list-left}}

Was ist bei einer EDI Anbindung zu beachten?

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können EDI nutzen und dadurch ihre Markt- und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig steigern. Viele Großunternehmen bestehen nämlich bei der Kooperation mit Lieferanten auf einem automatisierten Datenaustausch zwischen den Warenwirtschaftssystemen. Um eine EDI Anbindung erfolgreich einzurichten, sind zunächst die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen:

1. EDI-Standard für den elektronischen Datenaustausch festlegen

Da Daten in jedem Unternehmen anders verarbeitet werden, ist es notwendig, sich zuerst auf ein Datenaustauschformat zu einigen. Dieses Datenaustauschformat definiert als gemeinsamer Standard die Übertragung der Daten hinsichtlich ihrer Form, Art und Position. Um den Abstimmungs- und Entwicklungsaufwand zu verringern, wurden im Laufe der Jahre verschiedene Standards entwickelt.

Der wohl bekannteste Standard für den elektronischen Datenaustausch im geschäftlichen Kontext ist EDIFACT. Verantwortlich hierfür ist eine UN-Einrichtung, die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, abgekürzt: UNECE.

Aus dem EDIFACT-Standard heraus haben sich zahlreiche Subsets für einzelne Branchen entwickelt. Subsets sind Unterkategorien des jeweiligen Standards und darauf spezialisiert, branchenspezifische Anforderungen abzubilden. Beispiele für Subsets sind EANCOM für die Konsumgüterindustrie oder auch EDITEC, welches in der Sanitärbranche eingesetzt wird.

Neben EDIFACT und seinen Subsets sind auch andere Standards wie OpenTRANS oder VDA im elektronischen Datenaustausch etabliert.

  • Bei OpenTrans handelt es sich um einen XML-basierten Standard, der Nachrichten – ähnlich wie EDIFACT – in Segmente aufgliedert.
  • VDA hingegen wird in der Automobilbranche eingesetzt und – anders als EDIFACT und OpenTRANS – nicht über Segmente, sondern über die Informationsreihenfolge und Zeichenlänge der Informationen klassifiziert. Durch die Begrenzung der Zeichenlänge ist der Informationsinhalt der Nachricht bei VDA im Vergleich zu anderen Formaten eingeschränkt.

2. EDI Datenaustausch organisieren

Nachdem der Dateistandard und damit die inhaltliche Aufbereitung der Daten vereinbart wurde, muss der Datentransfer zwischen den beiden Geschäftspartnern organisiert werden.

Der Austausch der Daten bzw. Nachrichten findet über einen bilateral abgestimmten Kommunikationsweg statt – aus Sicherheitsgründen in der Regel über verschlüsselte Verbindungen. Bekannte Datenaustauschwege sind zum Beispiel X.400, AS2 oder SFTP.

Für alle Kommunikationswege gilt: Je weniger menschliche Eingriffe beim Eingeben, Verarbeiten und Versenden von Informationen notwendig sind, desto fehlerärmer und schneller findet die Verarbeitung der EDI-Nachrichten statt.

Man spricht hier auch vom Automatisierungsgrad. Damit gemeint ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die Aufschluss über den Automatisierungsanteil im Unternehmen gibt.

Stammdatenqualität in der Warenwirtschaft sicherstellen

Welchen Automatisierungsgrad eine EDI-Anbindung erreichen kann, hängt im Wesentlichen von den im ERP-System hinterlegten Stammdaten und den vereinbarten Prozessen der Auftragsabwicklung ab.

Eine vollautomatisierte Verarbeitung der Nachrichten durch die EDI Schnittstellen setzt eine hohe Qualität der in der Warenwirtschaftssoftware vorhandenen Stammdaten voraus.

Einfaches Beispiel: Sollte ein Partner innerhalb der EDI-Übertragung einen Artikel bestellen, so kann dieser Artikel nur dann automatisiert in das Warenwirtschaftssystem des Lieferanten übernommen werden, wenn er dort auch angelegt ist.

Eine unzureichende Stammdatenpflege hat fast immer manuelle Nacharbeiten zur Folge, was einer vollautomatisierten Lösung zuwiderläuft.

Komplexe Unternehmensprozesse erhöhen den Projektaufwand

Stringente Abläufe innerhalb eines Unternehmens erleichtern eine EDI-Anbindung enorm, weil sie weitaus weniger Kommunikations- und Entwicklungsaufwand erfordern als die Abbildung komplexer Prozesse.

Der Aufwand für die Umsetzung einer EDI-Anbindung hängt wesentlich davon ab, welche Informationen die Gegenstelle im Zeitverlauf während der Auftragsabwicklung erwartet.

Werden für die Übermittlung der Informationen ergänzend Daten aus verschiedenen Systemen benötigt, steigt die Komplexität der Anbindung. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn neben dem ERP-System ein separates Lagerwirtschaftssystem verwendet wird und die Gegenstelle Informationen aus diesem erwartet.

Im Idealfall werden bei einer EDI-Anbindung nach einer Datenübermittlung Informationen zum Datenaustausch ins ERP-System zurück übermittelt. Die EDI Schnittstelle interagiert somit bidirektional mit der Warenwirtschaftssoftware.

EDI in die Warenwirtschaft integrieren

Anwender von Warenwirtschaftssoftware können ihr System um eine EDI-Komponente ergänzen und diese selbst betreiben oder auf einen cloudbasierten managed service zurückgreifen. Hierüber lassen sich dann Geschäftsdaten in EDI-Dateiformaten (z. B. EDIFACT, VDA, XML, SAP iDoc, Fortras, ZUGFeRD) elektronisch mit anderen Systemen austauschen. Dabei überprüft die Lösung laufend, ob alle Daten normgerecht übermittelt wurden – und informiert die Benutzer bei Fehlern.

Um effiziente Abläufe herzustellen, sind die EDI-Funktionen ins Warenwirtschaftssystem integriert. Die Benutzer führen somit alle EDI-bezogenen Arbeitsschritte mit der Warenwirtschaftssoftware durch und brauchen die Anwendung nicht zu verlassen.

So können beispielsweise Übertragungsinformationen wie Datenaustauschreferenzen oder Übertragungszeitpunkte in das Warenwirtschaftssystem zurückgespielt werden, und der Benutzer kann diese Informationen im gewohnten Arbeitsumfeld seines WWS sehen.

Das erleichtert die Bedienung und hilft, Zeit zu sparen. Der elektronische Belegaustausch läuft derweil im Hintergrund automatisch ab.

Weitere Systeme im Unternehmen einbinden

Bei der Auswahl einer EDI-Lösung sollte man außerdem darauf achten, dass sich die Software mit weiteren Systemen problemlos kombinieren lässt. Hierzu zählen typischerweise:

  • Software für Lagerwirtschaft – um Lagerhaltung, Kommissionierung und Versand zu digitalisieren
  • Warehousing – um Ware bei Logistikdienstleistern zu lagern und von dort auszuliefern
  • E-Commerce-Anwendungen – um Warenwirtschaftsdaten aus dem Onlineshop über EDI austauschen zu können
  • Mobile Lösungen auf Smartphones und Tablets – um die Vorzüge des ortsunabhängigen Arbeitens zu nutzen

Geschäftsmodelle auf EDI-Basis umsetzen

EDI bietet Unternehmen darüber hinaus die Möglichkeit, komplette Geschäftsmodelle zu realisieren. Eine Geschäftsform, bei der EDI zum Einsatz kommt, ist etwa das sogenannte Dropshipping, auch bekannt unter der deutschen Bezeichnung Streckengeschäft.

Hierbei bietet ein E-Commerce-Unternehmen oder Marktplatz wie beispielsweise Amazon, Otto oder Kaufland die Produkte eines Herstellers oder Großhändlers in seinem Onlineshop an, ohne physischen Kontakt mit der Ware zu haben.

Bestellt ein Kunde einen solchen Artikel im Shop, wird der Auftrag per EDI sofort an das Warenwirtschaftssystem des Herstellers oder Großhändlers übermittelt. Dieser versendet die Ware, einschließlich Lieferschein, im Namen des Shopbetreibers und informiert den Besteller per E-Mail.

Anschließend werden Lieferschein und Rechnung mittels EDI automatisch an den Shopbetreiber übermittelt.

Fazit

EDI ermöglicht auch kleinen und mittelständischen Unternehmen einen sicheren und kontrollierten elektronischen Datenaustausch mit Kunden und Lieferanten.

Durch automatisierte digitale Prozessketten vermeidet man ineffiziente Insellösungen im Bereich der Warenwirtschaft und kann erhebliche Einsparungen erzielen. Zudem eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten.

Damit wird die EDI Anbindung zum essenziellen Bestandteil einer stabilen, zukunftsfähigen Unternehmenskultur.

{{box-list-right}}

FAQ zur EDI-Anbindung

Was ist eine EDI-Anbindung?

Eine EDI-Anbindung ermöglicht den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Unternehmen. Geschäftsdaten wie Bestellungen, Lieferscheine oder Rechnungen werden automatisiert und standardisiert direkt zwischen den Warenwirtschafts- oder ERP-Systemen der Geschäftspartner übertragen – ohne manuelle Eingaben.

Was bedeutet EDI und wofür steht die Abkürzung?

EDI steht für Electronic Data Interchange und beschreibt den automatisierten Austausch strukturierter Geschäftsdokumente über elektronische Kommunikationswege. Ziel ist es, Prozesse zu beschleunigen, Fehler zu vermeiden und Kosten zu senken.

Warum ist EDI für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wichtig?

EDI für KMU steigert die Wettbewerbsfähigkeit erheblich. Viele Großunternehmen setzen EDI inzwischen voraus. KMU profitieren von effizienteren Abläufen, geringeren Prozesskosten und einer besseren Integration in digitale Lieferketten.

Welche Dokumente können über EDI ausgetauscht werden?

Über eine EDI-Schnittstelle lassen sich unter anderem folgende Dokumente übertragen:

  • Bestellungen
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Rechnungen
  • Bestands- und Lagerdaten

Damit lassen sich komplette Geschäftsprozesse digital abbilden.

Welche EDI-Standards gibt es?

Zu den wichtigsten EDI-Standards zählen:

  • EDIFACT (internationaler Standard, z. B. mit Subsets wie EANCOM oder EDITEC)
  • OpenTrans (XML-basierter Standard)
  • VDA (Automobilindustrie)

Die Wahl des Standards hängt von Branche, Geschäftspartnern und Systemlandschaft ab.

Wie funktioniert der elektronische Datenaustausch technisch?

Der EDI-Datenaustausch erfolgt über sichere Kommunikationswege wie AS2, SFTP oder X.400. Die Daten werden automatisch aus dem ERP- oder Warenwirtschaftssystem gesendet, empfangen, validiert und weiterverarbeitet.

Welche Voraussetzungen sind für eine EDI-Anbindung nötig?

Für eine erfolgreiche EDI-Integration sind wichtig:

  • Ein ERP- oder Warenwirtschaftssystem mit EDI-Schnittstelle
  • Einheitliche EDI-Standards und Kommunikationswege
  • Hohe Stammdatenqualität
  • Klar definierte und möglichst einfache Geschäftsprozesse

Welche Rolle spielen Stammdaten bei EDI?

Die Stammdatenqualität ist entscheidend für den Automatisierungsgrad. Nur wenn Artikel, Kunden und Lieferanten korrekt im System angelegt sind, können EDI-Nachrichten vollautomatisch verarbeitet werden.

Wie hoch ist der Automatisierungsgrad mit EDI?

Bei guter Prozessstruktur und gepflegten Stammdaten kann der Automatisierungsgrad sehr hoch sein. In vielen Fällen ist eine vollständig automatisierte Verarbeitung von Bestellungen, Lieferscheinen und Rechnungen möglich.

Kann EDI in bestehende Warenwirtschafts- und ERP-Systeme integriert werden?

Ja. Moderne EDI-Lösungen lassen sich nahtlos in ERP- und Warenwirtschaftssysteme integrieren und auch mit weiteren Systemen wie Lagerverwaltung, E-Commerce-Plattformen oder Logistikdienstleistern verbinden.

Ist EDI sicher?

Ja. Der elektronische Datenaustausch erfolgt über verschlüsselte Verbindungen und definierte Protokolle. Zusätzlich prüfen EDI-Systeme die Daten automatisch auf Vollständigkeit und Formatfehler.

Welche Vorteile bietet eine EDI-Anbindung gegenüber manuellen Prozessen?

Die wichtigsten Vorteile von EDI sind:

  • Geringere Kosten durch automatisierte Prozesse
  • Weniger Fehler und höhere Datenqualität
  • Schnellere Durchlaufzeiten
  • Entlastung der Mitarbeitenden
  • Bessere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

Eignet sich EDI auch für internationale Geschäftsbeziehungen?

Ja. EDI im internationalen Handel ist weit verbreitet, da globale Standards genutzt werden. Sprach- und Ländergrenzen spielen beim Datenaustausch keine Rolle.

Welche Geschäftsmodelle lassen sich mit EDI umsetzen?

EDI ermöglicht neue digitale Geschäftsmodelle, zum Beispiel Dropshipping (Streckengeschäft). Bestellungen, Lieferscheine und Rechnungen werden dabei automatisch zwischen Shop, Hersteller und Logistikpartner ausgetauscht.

Tipps für die Budgetierung im Unternehmen
ERP & Finance

Tipps für die Budgetierung im Unternehmen

Lies dir unsere Tipps durch, die bei der Budgetierung helfen.

5 Min. Lesezeit

Die Erstellung des Budgets gehört zu den wichtigsten Massnahmen in der Unternehmensplanung. Das gilt sowohl für bestehende Firmen als auch für Start-ups. Die Budgetplanung der nächsten 12 Geschäftsmonate wird sich in der Erfolgsrechnung, in der Bilanz und in der Geldflussrechnung abzeichnen. Nur wer einen soliden Budgetplan macht, setzt die Grundlagen für eine stetige Liquidität. Eine Budgetierung erfordert eine möglichst realistische Einschätzung der geplanten Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Kosten.

Das Vorgehen in der Budgetierung

Es gibt unterschiedliche Methoden, wie Du eine Budgetierung angehen kannst. Bei der traditionellen Budgetierung etwa werden die Zahlen und Werte aus der Vergangenheit verwendet, um den Plan fürs nächste Jahr zu erstellen. Dies ist etwa in stabilen Geschäftsumfeldern und Absatzmärkten der Fall, oder wenn nicht mit neuer Konkurrenz zu rechnen ist.

Kleine Unternehmen setzen oftmals auf die Budgetierung aufgrund der vorhandenen Mittel, die zur Verfügung stehen. Diese Input-orientierte Budgetplanung lässt jedoch kaum eine langfristige Planung zu. Insbesondere für Firmen in einem dynamischen Umfeld eignet sich die aufgabenbezogene Budgetierung, bei der festgelegt wird, zu welchen Kosten ein zuvor definiertes Geschäftsziel erreicht werden soll.

Grundsätzlich kann die Budgetierung von der Unternehmensführung für alle Bereiche heruntergebrochen werden (top-down), oder aber aus Teilbudgets der einzelnen Abteilungen zu einem Gesamtbudget zusammengefügt werden (bottom-up).

Dos and Don’ts in der Budgetierung

Egal, wie Du die Budgetierung deines Unternehmens vornimmst: Die verschiedenen Elemente des Budgetplans sollten konsistent sein und sich nicht gegenseitig widersprechen. Andernfalls kann es sein, dass von Kreditgebern oder Beteiligten unangenehme Fragen gestellt werden oder Unklarheiten entstehen, die den gesamten Prozess der Budgetierung erschweren. Nachfolgend haben wir Dir eine Sammlung von Empfehlungen zusammengestellt, die Du dir beim Budgetieren zu Herzen nehmen sollten.

  • Plane nicht aus dem Bauch heraus, sondern erstelle das Budget anhand von historischen Daten aus deinem Unternehmen, aus eigenen Erfahrungen, aus Recherchen und Berechnungen.
  • Prüfen Ihre Prognosen bereits im laufenden Geschäftsjahr, um mögliche Anpassungen zu machen. Mit einem Soll-Ist-Vergleich finden Sie heraus, wo potenziell Verluste entstehen können.
  • Bleibe in den Prognosen der Finanzpläne realistisch. Ein eventuell in der anfänglichen Euphorie aufkommendes Wunschdenken hat in der Budgetierung nichts zu suchen.
  • Finde die relevanten Kennzahlen heraus und setze diese in Bezug auf die Unternehmensziele und die erforderlichen Maßnahmen.
  • Erstelle das Budget für das kommende Jahr nicht zu spät – also nicht kurz vor Jahresende – aber auch nicht zu früh, wenn die Prognosen noch zu unsicher sind. Der November eignet sich für viele Unternehmen und Branchen diesbezüglich gut.
  • Fehlen wichtige Basisinformationen zu Faktoren wie beispielsweise künftige Ausgaben, Kundenverluste, etc. kann eine externe Recherche oder eine Beratung hilfreich sein. Wissenslücken können überall auftauchen. Fragen bei Bedarf und je nach Thema befreundete Unternehmer, Buchhalter, deinen Treuhänder oder informiere dich durch Fachliteratur.
  • Nutze geeignete digitale Tools und ein Buchhaltungsprogramm, um die Budgetplanung übersichtlich zu gestalten. Die Lösungen von Suiteify bieten einfache und effiziente Unterstützung.
  • Plane nicht zu genau, sondern wäge ab. Ein Budgetplan lässt sich nicht auf jede Kommastelle berechnen. Besser, Sie berücksichtigen viele verschiedene Einflussfaktoren und lassen die Zahlen der vergangenen Jahre in angepasster Form einfliessen.
  • Unterscheide zwischen Fixkosten (Miete samt Nebenkosten, Leasing, Administration, Versicherungsprämien etc.) und variablen Kosten. Letztere entstehen beispielsweise in direktem Zusammenhang mit der Produktion (Wareneinkauf, Transport- und Energiekosten, Zölle, etc.). Je nachdem gehören Betriebskosten (IT, Internet, Telefon, Zinsen, Fahrzeuge, Miete, Personal, Versicherungen etc.) zu den fixen oder variablen Kosten.
  • Vergessen oder vernachlässige das Marketing nicht. Das KMU-Portal des Bundes macht folgende Schätzung: Ein reifes Unternehmen, das in einem etablierten Markt arbeitet und sich massvolle Ziele setzt, bringt für Marketingmassnahmen ungefähr 2 bis 5 Prozent seines Jahresumsatzes auf. Bei einem Start-up, das ein starkes Wachstum anstrebt oder in einen neuen Markt eindringen will, können dies auch 7 bis 10 Prozent des Jahresumsatzes sein.
  • Plane eine Rückzahlung von Fremdkapital mit ein, wenn Du erwartest, dass die Kosten für das Fremdkapital zunehmen und dadurch die Gesamtrendite deines Kapitals übersteigen könnten. Prüfe alternativ aber auch die Möglichkeit einer Steueroptimierung, die Du über die Fremdkapitalzinsen erreichen kannst.

Stelle Dir die richtigen Fragen zur Budgetierung

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Unvorhergesehenes den Geschäftsgang massgeblich beeinflussen kann. Budgetpläne müssen angepasst werden. Doch viele andere Ereignisse sind absehbar oder lassen sich prognostizieren, sodass deren Auswirkungen auf die Firma in die Budgetplanung miteinbezogen werden können. Überlege dir deshalb verschiedene Budget-Szenarien. Weitere Überlegungen, die Sie bei der Budgetierung machen sollten:  

  • Wie sah mein letztes Geschäftsjahr aus? Was sind die Ziele für das nächste Geschäftsjahr? Was möchte ich ändern?
  • Wo können Kosten eingespart werden? Beantworte diese Frage, ohne die Ziele und die Ausrichtung des Geschäftsziels ausser Acht zu lassen.
  • Welche Maschinen, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur muss ich erneuern? Plane diese Ausgaben nicht wie in der Buchhaltung als Abschreibung ein, sondern als konkrete Ausgaben der jeweiligen Anschaffungspreise.
  • Wo können Mehrkosten anfallen? Bestehen zusätzliche Risiken wie z. B. alte Infrastruktur, veraltete Technologie oder Ähnliches?
  • Betreffend Wachstum des Unternehmens: Wo und wie kann ich neue Kundschaft generieren? Muss mit dem Verlust von bestehenden Kunden gerechnet werden? Und was sind meine Akquisekosten zur Deckung oder zur Erreichung des Break-Even?
  • Schätze ich die Prognosen richtig ein? Ist es realistisch, den eigenen Marktanteil aus dem Marktvolumen abzuleiten? Eine vorsichtige Schätzung bewahrt vor bösen Überraschungen. Diese sollte in Abhängigkeit der Ziele und der Strategie gesetzt werden.
Buchhaltung effektiv führen
ERP & Finance

Buchhaltung effektiv führen

Buch zu führen kann wegen der vielen Fachwörter kompliziert werden. Wir erklären Ihnen die 8 Begriffe, denen Sie bei der Buchhaltung garantiert begegnen werden.

5 Min. Lesezeit

Aktiven und Passiven

Unter Aktiven versteht man das Vermögen eines Unternehmens. Es kann sich aus Bargeld, Guthaben auf dem Bank- oder Postkonto sowie aus Gütern (Fahrzeuge, Maschinen etc.) und Anlagen (Immobilien, Aktien etc.) zusammensetzen. Die Aktiven geben Auskunft darüber, wie das Unternehmen sein verfügbares Kapital angelegt hat – Sie zeigen daher die Mittelverwendung auf.

Die Passiven legen dagegen die Mittelherkunft dar. Dazu gehören die Schulden (Fremdkapital) des Unternehmens, zum Beispiel aus Lieferungen und Leistungen, aber auch laufende Darlehen und Hypotheken. Die Differenz von Vermögen und Schulden – das Eigenkapital – wird in der Buchhaltung ebenfalls in den Passiven erfasst.

Aufwand und Ertrag

Als Aufwand bezeichnet man den Wertverzehr aller Güter (also Waren und Dienstleistungen), die bei der Produktion eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Materialverbrauch, die Abnützung von Anlagen, aber auch Lohnauszahlungen, Mietzinskosten oder Steuern.

Das Gegenstück zum Aufwand ist der Ertrag. Beim Ertrag handelt es sich um den Wertzuwachs, der das Unternehmen vor allem mit dem Verkauf von Gütern erzielt. Also beispielsweise Umsatzerlöse, Provisionen, aber auch Zinserträge von der Bank.

Aufwand und Ertrag werden in der Buchhaltung immer über einen bestimmten Zeitraum (Periode) betrachtet.

Bilanz

Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Aktiven und Passiven zu einem bestimmten Stichtag. So dokumentiert die Bilanz das vorhandene Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Für die Bilanz gilt die sogenannte Bilanzgleichung: Aktiven und Passiven sind immer gleich hoch.

Buchhaltungssoft­ware

Die Buchhaltungssoftware stellt ein nützliches Hilfsmittel im Buchungsalltag dar, da sie alle Rechnungen automatisch durchführt. So lassen sich Buchungen schnell, sicher und korrekt erledigen. Suiteify bietet für jedes Unternehmen die geeignete Buchhaltungs-Lösung.

Debitoren und Kreditoren

Debitoren meint das Guthaben gegenüber Kunden. Debitoren bestehen aus Verkäufen und Dienstleistungen an Kunden, die von diesen noch nicht bezahlt wurden. So zeigen Debitoren in der Buchhaltung auf, wie viel Geld Kunden dem Unternehmen schulden.

Die Kreditoren sind das Gegenstück zu den Debitoren. Sie entstehen aus Käufen, die das Unternehmen nicht sofort bezahlt. So zeigen Kreditoren auf, wie viel Geld das Unternehmen seinen Lieferanten schuldet.

Doppelte Buchhaltung

Bei der doppelten Buchhaltung wird jeder Geschäftsvorfall zwei Mal erfasst, jedoch auf verschiedenen Konten: einmal im Soll und einmal im Haben. Auch spricht man von doppelter Buchhaltung, weil der Erfolg eines Unternehmens auf zweifache Art und Weise errechnet wird: Durch die Bilanz und die Erfolgsrechnung.

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt, um daraus den Erfolg (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum zu ermitteln. Der Erfolg wird auch in der Bilanz (Differenz zwischen Aktiven und Passiven) ersichtlich.

Soll und Haben

In der doppelten Buchhaltung wird mit Soll die linke und mit Haben die rechte Seite eines Kontos bezeichnet. Bei jedem Soll auf einem Konto entsteht ein Haben auf einem anderen Konto. Aktiv- und Aufwandskonten erhöhen sich im Soll und mindern sich im Haben. Bei Passiv- und Ertragskonten ist es umgekehrt.

Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand
ERP & Finance

Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine finanzielle Schieflage vermeiden. Nikolaus von der Decken von Creditreform Hamburg erläutert Finanzierungsinstrumente für KMU.

5 Min. Lesezeit

Nikolaus von der Decken, Geschäftsführer der Creditreform Hamburg von der Decken KG, schätzt die Geschäftslage des deutschen Mittelstands im Frühjahr 2021 als negativer ein als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 oder nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Dabei bezieht sich der Experte auf eine Creditreform-Umfrage aus dem Frühjahr 2021.

Besonders die zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Pandemie-Folgen ausgereichten öffentlichen Fördermaßnahmen bereiten ihm Sorgen, da sie die wahre wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen kaschieren. In den kommenden Monaten sei daher mit einer starken Zunahme der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen.

Tipps vom Finanzprofi

Im Video gibt der Creditreform-Experte Tipps zu einer präventiven und sorgfältigen Finanzplanung:

  • In erster Linie gelte es, die Liquidität im eigenen Unternehmen im Blick zu behalten. Als Instrumente zur Sicherung der eigenen Zahlungsfähigkeit nennt von der Decken öffentliche Liquiditätshilfen, private Investoren oder die Finanzierung durch Banken. In jedem Fall seien sorgfältig aufbereitete Unterlagen und die notwendige Offenheit gegenüber den Finanzierungspartnern Voraussetzung für erfolgreiche Gespräche.
  • Weitere Möglichkeiten zur Stärkung der eigenen Liquidität sind laut dem Experten Leasing-Finanzierungen anstelle von Investitionen, ein effektives Forderungsmanagement und als konsequente Fortsetzung davon die Nutzung von Inkasso-Dienstleistungen.
  • Von der Decken empfiehlt des Weiteren ein kontinuierliches Controlling der relevanten Finanzkennzahlen im Unternehmen, einen rechtzeitigen Vergleich der denkbaren Alternativen zur Optimierung der Liquidität sowie ein pro-aktives und offenes Herangehen an alle Finanzierungsfragen und die jeweiligen Gesprächspartner. Schließlich stamme das Wort „Kredit“ aus der lateinischen Sprache und leite sich vom Verb „vertrauen“ ab – die Grundvoraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften auch in herausfordernden Zeiten.
Digitale Rechnungsstellung: So gelingt der Umstieg auf die E-Rechnung
ERP & Finance

Digitale Rechnungsstellung: So gelingt der Umstieg auf die E-Rechnung

Ab Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dazu verpflichtet, bei B2B-Geschäften E-Rechnungen auszustellen. Für kleinere Betriebe gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Damit wird die digitale Rechnungsstellung für viele Betriebe verbindlich. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt und wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rechtzeitig auf die E-Rechnung umstellen können.

5 Min. Lesezeit

Viele KMU erstellen noch Papierrechnungen oder versenden Rechnungen als PDF per E-Mail. Doch spätestens durch die schrittweise Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2G-Bereich (Rechnungen an öffentliche Auftraggeber) und nun auch im B2B-Bereich wird klar: Unternehmen müssen ihre Rechnungsprozesse digital neu aufstellen.

Was eine rechtskonforme E-Rechnung ausmacht

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen: Nur Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen von § 14 UStG und der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Ein herkömmliches PDF erfüllt diese Anforderungen nicht. Erst strukturierte Datenformate ermöglichen eine automatische Verarbeitung in Buchhaltungs- und ERP-Systemen und gelten somit als echte E-Rechnungen.

EN 16931: Der rechtliche Standard für elektronische Rechnungen

Die europäische Norm EN 16931 bildet die Grundlage für rechtskonforme E-Rechnungen. Sie definiert, welche Inhalte eine elektronische Rechnung enthalten muss und wie diese Informationen strukturiert bereitgestellt werden müssen. Für KMU schafft die EN 16931 damit Klarheit und Planungssicherheit. Die Norm stellt sicher, dass E-Rechnungen:

  • vollständig und steuerlich korrekt sind,
  • europaweit einheitlich verstanden werden,
  • unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße verarbeitet werden können.

Die Norm schreibt kein einzelnes Dateiformat vor, sondern ein einheitliches Datenmodell, auf dem verschiedene Formate basieren.

Geeignete E-Rechnungsformate für KMU

In der Praxis haben sich zwei Formate etabliert, die vollständig EN 16931-konform sind.

XRechnung ist ein reines XML-Format, das vor allem im öffentlichen Sektor verwendet wird. Es ist maschinenlesbar, jedoch ohne Zusatzsoftware (sog. Viewer) nicht für Menschen lesbar.

ZUGFeRD kombiniert dagegen ein PDF mit eingebetteten, strukturierten XML-Daten. Ab Version 2.1 und mit den Profilen „EN 16931” oder „XRechnung” ist dieses Format rechtskonform. Für viele KMU ist ZUGFeRD besonders attraktiv, da es sowohl eine automatisierte Verarbeitung als auch eine visuelle Darstellung ermöglicht.

Die Wahl des passenden Formats hängt von der Kundenstruktur, der technischen Ausstattung und den internen Prozessen ab.

Digitale Rechnungsstellung im KMU-Alltag

Für eine rechtssichere E-Rechnung reicht es nicht aus, das Format zu wählen. Auch die Erstellung und Verarbeitung müssen bestimmten Anforderungen genügen. Dabei ist eine strukturierte und vollständige Datenerfassung von zentraler Bedeutung. Stammdaten wie Steuernummern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt.-ID) oder Zahlungsbedingungen müssen korrekt und konsistent gepflegt werden. Fehler in diesen Daten führen schnell zu formalen Mängeln der E-Rechnung.

Warenwirtschaftssoftware kann KMU hier entscheidend unterstützen: Sie erzeugt die Rechnungsdaten automatisch aus den im System hinterlegten Aufträgen, Kunden- und Artikeldaten, prüft Stammdaten auf Vollständigkeit und stellt sicher, dass alle Pflichtangaben korrekt übernommen werden. Dies reduziert das Risiko fehlerhafter Rechnungen deutlich und erleichtert die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Vor dem Versand sollte zudem jede E-Rechnung technisch und inhaltlich validiert werden. Dabei wird geprüft, ob alle Pflichtfelder vorhanden sind und die Rechnung den Vorgaben der EN 16931 entspricht. Viele ERP-Systeme bieten integrierte Validierungsfunktionen, die automatisch prüfen, ob das gewählte Format, die Steuersätze und Pflichtfelder korrekt sind, bevor die Rechnung versendet wird.

Darüber hinaus müssen KMU sicherstellen, dass die Authentizität, die Integrität und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind. Dies erfolgt meist über interne Kontrollverfahren und eine revisionssichere Archivierung. Eine elektronische Signatur ist nicht zwingend erforderlich, kann aber ergänzend eingesetzt werden.

Elektronische Archivierung als Pflichtbestandteil

E-Rechnungen unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierrechnungen. Das bedeutet, dass elektronische Rechnungen unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar archiviert werden müssen – in der Regel für acht Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Rechnungserstellung und gilt für alle steuerrelevanten Rechnungen ab 2025. Bei Ausnahmen, wie beispielsweise Vorsteuerberichtigungen, können jedoch längere Fristen gelten.

Wichtig ist, dass die Rechnungen im ursprünglichen, strukturierten Format aufbewahrt werden. Ein späterer Ausdruck oder die Ablage als reines PDF genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Daher empfiehlt sich der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), da ein DMS sicherstellt, dass Rechnungen revisionssicher, unveränderbar und zentral archiviert werden. Gleichzeitig erleichtert es den Zugriff, die Suche und den Nachweis der korrekten Aufbewahrung gegenüber dem Finanzamt.

Für KMU bedeutet das weniger manuellen Aufwand, höhere Sicherheit und die Gewissheit, dass gesetzliche Vorgaben problemlos eingehalten werden können.

{{box-list-left}}

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten
ERP & Finance

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten

Ab Januar 2027 wird die E-Rechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im B2B-Bereich endgültig zur Pflicht. Faktisch hat die Umstellung jedoch bereits 2025 begonnen. Deshalb sollten Unternehmen das Thema jetzt aktiv angehen. Wer zu spät startet, riskiert ab 2027 Chaos in der Buchhaltung, Fehler beim Vorsteuerabzug und unnötige Kosten. Hier sind wichtige Empfehlungen für Unternehmen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) am Ende dieses Artikels.

5 Min. Lesezeit

E-Rechnung: Einführungsfristen

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Geschäft erfolgt stufenweise und betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Empfangspflicht für E-Rechnungen seit 2025

Unternehmen müssen bereits seit Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Wichtig dabei ist: Rechnungen im PDF- oder Word-Format gelten rechtlich nicht als E-Rechnung. Zulässig sind ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD.

Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro sind ab dem 1. Januar 2027 dazu verpflichtet, ihre B2B-Rechnungen auch elektronisch auszustellen.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht dann auch für kleinere Unternehmen unterhalb dieser Umsatzgrenze. Damit endet die Übergangsphase vollständig und die E-Rechnung wird zum Standard im deutschen Geschäftsverkehr.

Warum viele KMU die E-Rechnungspflicht unterschätzen

Gerade unter kleinen und mittleren Unternehmen kursieren Fehleinschätzungen zur E-Rechnungspflicht.

“Wir haben doch schon PDF-Rechnungen.”

Häufig wird die E-Rechnung mit einer PDF-Rechnung gleichgesetzt. PDF-Rechnungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931: Sie sind nicht maschinenlesbar und ermöglichen somit keine automatisierte Verarbeitung.

“Das erledigen wir kurz vor der Pflicht.”

Die Einführung der E-Rechnung ist kein kurzfristiges Projekt. Sie betrifft die Stammdatenqualität, das Prozessdesign, die Schnittstellen, die Archivierung sowie die Schulung der Mitarbeitenden. All diese Themen lassen sich nicht in wenigen Wochen umsetzen, sondern benötigen Zeit und Planung.

“Wir sind zu klein, uns betrifft das nicht.”

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Geschäft. Lediglich der Zeitpunkt der Ausstellungspflicht unterscheidet sich (siehe oben), nicht jedoch die grundsätzliche Betroffenheit.

{{box-list-left}}

E-Rechnung 2027: Nichts tun ist keine Option

Unternehmen, die die Umstellung auf elektronische Rechnungen aufschieben, gehen erhebliche Risiken ein.

Rechtliche Risiken und Vorsteuerabzug

Formale Fehler in Rechnungen können dazu führen, dass diese nicht den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 UStG) entsprechen. Im schlimmsten Fall ist der Vorsteuerabzug gefährdet, was direkte finanzielle Folgen hat.

Operativer Stress und Ad-hoc-Lösungen

Wenn große Kunden ab 2027 ausschließlich E-Rechnungen akzeptieren, geraten KMU, die nicht vorbereitet sind, unter Druck. Die Folgen wären teure Übergangslösungen, Medienbrüche und eine erhöhte Fehlerquote.

Wettbewerbsnachteile gegenüber digitalisierten Unternehmen

Unternehmen, die E-Rechnungen automatisiert verarbeiten, profitieren von schnelleren Zahlungszyklen, geringeren Kosten und besseren Daten für das Controlling und die Liquiditätsplanung. Wer hier nicht mitzieht, verliert an Wettbewerbsfähigkeit.

Vorteile der E-Rechnung für KMU

Bei richtiger Umsetzung bietet die E-Rechnung KMU klare Vorteile. Ein zentraler Pluspunkt sind die Effizienzgewinne: Durch automatisierte Prüfungs-, Freigabe- und Buchungsprozesse wird der manuelle Aufwand deutlich reduziert. Medienbrüche, Tippfehler und Doppelarbeit gehören damit der Vergangenheit an, sodass die gesamte Rechnungsverarbeitung schneller und zuverlässiger wird.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer besseren Liquidität und mehr Transparenz. Kürzere Durchlaufzeiten bedeuten oft auch, dass Zahlungen schneller erfolgen können. Gleichzeitig erhalten Unternehmen einen besseren Überblick über offene Posten, was die Finanzplanung und das Forderungsmanagement erheblich erleichtert.

Nicht zuletzt sorgt die E-Rechnung für Zukunftssicherheit. Sie bereitet KMU auf kommende EU-Meldepflichten vor und schafft die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem, das voraussichtlich ab 2030 eingeführt wird. So können Unternehmen ihre Prozesse bereits heute an die digitalen Anforderungen der Zukunft anpassen.

E-Rechnung einführen: Was KMU jetzt konkret tun sollten

Der Umstieg auf die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt für KMU, um Prozesse zu automatisieren, Fehler zu reduzieren und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im Folgenden sind sechs zentrale Schritte beschrieben, die Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung beachten sollten.

1. Ausgangslage analysieren

Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob sie E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Gleichzeitig ist zu klären, ob ERP-Systeme, Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und DMS die Validierung, Buchung und GoBD-konforme Archivierung unterstützen.

2. Rechtliche und fachliche Anforderungen klären

Die Anforderungen der BMF-Schreiben zur E-Rechnung, insbesondere zu Formaten, Pflichtangaben und Prüfpflichten, sollten mit dem Steuerberater und gegebenenfalls mit dem IT-Dienstleister besprochen werden. Wichtig ist zudem eine klare interne Zuständigkeit für Formate, Schnittstellen, Monitoring und die Kommunikation mit Lieferanten und Kunden.

3. Passende E-Rechnungssoftware auswählen

KMU müssen entscheiden, ob sie die E-Rechnung über ERP/FiBu-Systeme, Cloud-Portale oder externe E-Invoicing-Dienstleister abwickeln. Dabei sollte die Lösung skalierbar sein und zukünftige Anforderungen wie die Anbindung an Meldesysteme berücksichtigen.

4. Prozesse und Stammdaten für die E-Rechnung vorbereiten

Die Procure-to-Pay- und die Order-to-Cash-Prozesse sollten an die elektronische Rechnungsstellung angepasst werden. Saubere Stammdaten wie USt-IdNr., Adressen und Zahlungsbedingungen sind entscheidend für eine reibungslose automatische Verarbeitung.

5. Mitarbeitende und Geschäftspartner einbinden

Die Einführung der E-Rechnung gelingt nur, wenn Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb und Geschäftsleitung die Unterschiede zwischen PDF-Rechnung und echter E-Rechnung verstehen. Auch Kunden und Lieferanten sollten frühzeitig über unterstützte Formate und Übertragungswege informiert werden.

6. Pilotphase für die E-Rechnung noch in 2026 starten

Eine Pilotphase mit ausgewählten Geschäftspartnern hilft, Fehlerquellen und Medienbrüche frühzeitig zu erkennen. Ergänzend sollten Kennzahlen wie Durchlaufzeiten, Fehlerquoten oder Skontoverluste gemessen werden, um die Prozesse kontinuierlich zu optimieren.

Häufige Fragen zur E-Rechnung ab 2027 (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung und nicht maschinenlesbar. Eine E-Rechnung liegt dagegen in einem strukturierten Format gemäß EN 16931 vor, beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, und ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen nach EN 16931 für inländische B2B-Umsätze empfangen und verarbeiten zu können – unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Umsatz.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen ausstellen?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028.

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch kleine Unternehmen und Selbstständige?

Ja. Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Bereich. Der einzige Unterschied besteht beim Zeitpunkt der Ausstellungspflicht.

Welche Formate gelten als zulässige E-Rechnung?

Zulässig sind alle strukturierten elektronischen Rechnungsformate nach EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.x (Profil EN 16931).

Was passiert, wenn KMU ab 2027 keine E-Rechnungen ausstellen?

Es drohen rechtliche Risiken, insbesondere beim Vorsteuerabzug. Zudem können Geschäftspartner nicht konforme Rechnungen ablehnen, was zu operativen Problemen führt.

Reicht es aus, kurz vor 2027 mit der Umstellung zu beginnen?

Nein. Die Einführung der E-Rechnung hat Auswirkungen auf Systeme, Prozesse, Stammdaten, Archivierung und Schulungen. Deshalb sollte sie frühzeitig geplant werden.

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für KMU?

KMU profitieren von automatisierten Prozessen, geringeren Fehlerquoten, schnelleren Zahlungszyklen, besserer Liquiditätsplanung und der Vorbereitung auf zukünftige EU-Meldepflichten.

Benötigen KMU eine neue Software für die E-Rechnung?

Das hängt von den bestehenden Systemen ab. Viele ERP- und FiBu-Systeme lassen sich erweitern. Alternativ kommen Cloud-Portale oder spezialisierte E-Invoicing-Dienstleister infrage. Wichtig ist, dass die Lösung skalierbar, rechtssicher und zukunftsfähig ist.

Wann sollten KMU spätestens mit einer Pilotphase starten?

Idealerweise noch im Jahr 2026. In einer Pilotphase mit ausgewählten Kunden oder Lieferanten können Prozesse getestet, Fehler frühzeitig erkannt und Mitarbeitende auf die neuen Abläufe vorbereitet werden.

Jahresabschluss vorbereiten: Worauf Sie achten sollten
ERP & Finance

Jahresabschluss vorbereiten: Worauf Sie achten sollten

Nach dem Ende ihres Geschäftsjahrs sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Jahresabschluss vorbereiten.

5 Min. Lesezeit

Jedes Jahr stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre finanzielle Lage dem Finanzamt offenzulegen. Selbst erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer geraten dabei gelegentlich ins Schwitzen. Doch keine Panik! Eine gründliche Vorbereitung erleichtert vieles.

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie besonders achten sollten, wenn Sie sich auf die Erstellung Ihres Jahresabschlusses vorbereiten. Dabei berücksichtigen wir sowohl Einnahmenüberschussrechner (EÜR) als auch bilanzierungspflichtige Unternehmen.

Darüber hinaus erläutern wir, wie Sie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) einhalten und warum ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) von entscheidender Bedeutung ist.

Wozu dient der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss stellt eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens dar. Je nach Rechtsform und Größe des Betriebs beinhaltet er verschiedene Elemente, auf die wir weiter unten näher eingehen.

Abbild der finanziellen Verhältnisse

Der Jahresabschluss spiegelt die finanzielle Lage Ihres Unternehmens wider. Dabei werden Umsatz, Aufwendungen und Erträge erfasst. Bei bilanzierenden Unternehmen umfasst er auch Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Bilanzstichtag. Gegebenenfalls werden auch ein Anlagenspiegel und weitere Informationen hinzugefügt.

Information und Nachweis über Ordnungsmäßigkeit

Der Jahresabschluss dient dem Finanzamt einerseits als Nachweis für die ordnungsgemäße Rechnungslegung und andererseits als Grundlage für die Steuerberechnung. Er informiert Kreditgeber, vor allem die Hausbank, über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Zudem ermöglicht er dem Unternehmer eine genaue Analyse: Wie haben sich die finanziellen Verhältnisse im Vergleich zu den Vorjahren verändert? Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen für Investitionen zur Verfügung?

Abgabefristen

Unternehmen, die zur Abgabe von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind, müssen diese in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Häufig wird diese Aufgabe an einen Steuerberater delegiert. In diesen Fällen verschiebt sich die Frist gesetzlich auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Beispielsweise gilt für das Geschäftsjahr 2025 die Abgabefrist bis Ende Februar 2027.

Das Finanzamt kann auf Antrag nach § 109 AO die Abgabefrist individuell weiter verlängern. Dadurch ist eine Verlängerung bis zu 14 Monate nach Geschäftsjahresende möglich. Bei einer verspäteten Einreichung setzt das Finanzamt Verspätungszuschläge gemäß § 152 AO fest. Diese betragen pro Monat mindestens 25 Euro und können je nach Steuerschuld erhebliche Kosten verursachen.

Verschiedene Unternehmen – verschiedene Jahresabschlüsse

Je nach Art, Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens sind verschiedene Elemente für den Jahresabschluss erforderlich. Erfahren Sie hier, welche Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie Ihren Jahresabschluss vorbereiten.

Einzelunternehmer und Kleinunternehmer

Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind von der Verpflichtung zur doppelten Buchführung befreit. Für sie genügt die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Als Kleingewerbetreibende gelten gewerbliche Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren höchstens 800.000 Euro Umsatzerlöse und maximal 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen.

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Zum Abschluss des Geschäftsjahres stellen sie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Lagebericht, einen Anlagenspiegel und einen Anhang einreichen. Letzterer enthält zusätzliche Informationen zur Bilanz, darunter Verbindlichkeiten mit ihren Restlaufzeiten, Eventualverbindlichkeiten wie Bürgschaften und Garantien, Bezüge von und Kredite an Geschäftsleiter und Aufsichtsräte sowie alle weiteren finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens.

{{box-list-right}}

Jahresabschluss vorbereiten

Die beste Methode, um den Jahresabschluss vorzubereiten, ist es, das ganze Jahr über sorgfältig Buch zu führen. So verlangen es auch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). In diesen hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und Belegarchivierung im Digitalzeitalter formuliert.

Ordnungsgemäße Buchführung das ganze Jahr

Gemäß den GoBD sind Unternehmen dazu verpflichtet, Ihre Geschäftsvorfälle zeitnah zu erfassen und zu verbuchen. Bargeschäfte müssen dabei am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst werden, Eingangsrechnungen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt. Um die Nachvollziehbarkeit jedes Geschäftsvorfalls zu gewährleisten, ist eine eindeutige Zuordnung der Belege zu den Buchungen entscheidend. Erfassen Sie Ihre Geschäftsvorfälle daher am besten sofort und verknüpfen Sie den zugehörigen Beleg mit der Buchung.

GoBD-geprüfte Buchhaltungssoftware nutzen

Nutzen Sie eine Finanzbuchhaltungssoftware mit GoBD-Testat in Kombination mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) und einem Warenwirtschaftssystem (WWS). Mithilfe der Warenwirtschaftslösung erstellen Sie Ihre Ausgangsrechnungen und spielen diese direkt in die Finanzbuchhaltung ein.

Checkliste: Vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss

Abstimmungen

Stimmen Sie Ihre tatsächlichen Bestände mit den Buchbeständen ab. Dies betrifft Ihre Kassen ebenso wie Ihre Lager und Kontosalden.

  • Kassenabstimmung: Der Zählbestand der Kasse muss mit dem Kassenbuch übereinstimmen, und dies nicht nur am Jahresende, sondern grundsätzlich täglich, um die GoBD-Prinzipien der Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zu wahren. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt für alle Kassenvorgänge, bei offenen Ladenkassen kann sie unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden.
  • Inventur: Handels-, Produktions- und Logistikunternehmen sind zur körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) verpflichtet, bei der tatsächliche Warenbestände (inklusive Fertig- und Halbfertigerzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) mit den Buchwerten abgeglichen werden müssen. Diese Aufnahme erfolgt jährlich und wird in Inventurlisten dokumentiert, um Abweichungen zu erklären.
  • Kontenabstimmung und Nebenbücher: Der Saldo des Bankkontos muss mit dem buchmäßigen Saldo übereinstimmen; Privatentnahmen sind zeitnah zu buchen, um Differenzen zu vermeiden. Nebenbücher wie Debitoren-/Kreditorenkonten, Reisekosten, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Fahrtenbücher und Kassensysteme müssen regelmäßig mit dem Hauptbuch abgeglichen werden, um die GoBD-Konformität sicherzustellen.

Wenn Sie das ganze Jahr über korrekt und zeitnah mit einer Finanzbuchhaltungssoftware gearbeitet und Ihre Belege ordnungsgemäß in einem DMS archiviert haben, lassen sich Fehler leichter erkennen.

Zudem vermeiden Sie viele Fehler von vornherein. Eine digitale Finanzbuchhaltung mit Belegarchivierung schafft Ordnung und Sicherheit, indem sie angebundene Systeme integriert und Abweichungen sofort aufzeigt.

Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit

  • Unternehmen sollten vor der Übergabe von Daten an den Steuerberater sicherstellen, dass alle Belege den entsprechenden Geschäftsvorfällen zugeordnet, erfasst und gesichert sind. So wird der Grundsatz der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß den GoBD gewahrt. Die GoBD fordern eine zeitnahe (innerhalb von zehn Tagen), chronologische und lückenlose Belegerfassung sowie Nachprüfbarkeit.
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen sowie Reverse-Charge-Geschäften müssen Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistungsempfängers sowie einen klaren Hinweis auf die Umkehr der Umsatzsteuerschuld (z. B. „Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG”) enthalten, damit sie steuerlich anerkannt werden. Fehlen diese Angaben, kann das Finanzamt die Vorsteuerabzugsberechtigung verweigern oder Bußgelder verhängen.

Belegarchivierung in einem DMS ist dringend zu empfehlen

  • Idealerweise werden alle Belege in einem Dokumentenmanagementsystem archiviert. Sollten noch Papierbelege vorhanden sein, empfiehlt es sich, diese zu scannen und mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall zu verknüpfen.
  • Buchungsbegründende Verträge sollten Sie auf die gleiche Weise archivieren. Dazu gehören der Mietvertrag für Ihre Büroräume, der Leasingvertrag für den Dienstwagen, der Strom- und Gasliefervertrag mit dem Versorgungsunternehmen sowie sämtliche anderen Verträge, die wiederkehrende Buchungen belegen – unabhängig davon, ob es sich um Ein- oder Ausgänge handelt. Wurden die richtigen Beträge mit den richtigen Umsatzsteuersätzen abgebucht bzw. vereinnahmt?

E-Bilanz

Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss als E-Bilanz beim Finanzamt einreichen. Die E-Bilanz ist ein XBRL-Datensatz nach einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie (Klassifizierungsschema). Je nach Art Ihrer Unternehmung sind folgende Unterlagen abzugeben:

  • Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
  • Steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung
  • Ergebnisverwendungsrechnung
  • Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
  • Anlagenspiegel
  • Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (seit der für das Wirtschaftsjahr 2021 geltenden Taxonomie 6.4 Pflicht-Berichtsbestandteil)

Bei weitergehenden Fragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

Fazit: Jahresabschluss richtig vorbereiten - mit Software kein Problem

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seinen Jahresabschluss fristgerecht vorzubereiten. Kleinunternehmer und Freiberufler erstellen hierfür eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), während größere Unternehmen eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufstellen müssen. Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus zur Erstellung eines Lageberichts, eines Anhangs und eines Anlagenspiegels verpflichtet.

Die gute Nachricht: Die erforderlichen Auswertungen lassen sich in der Regel problemlos aus Ihrer Buchhaltungssoftware erstellen – vorausgesetzt, Sie setzen eine solche ein. Empfehlenswert ist zudem die Nutzung eines in die Buchhaltungssoftware integrierten Dokumentenmanagementsystems (DMS) sowie einer Fakturierungssoftware. Eine solche Gesamtlösung ermöglicht es, Belege digital mit den Buchungen zu verknüpfen und die Anforderungen der GoBD mit minimalem Aufwand zu erfüllen.

Zu den vorbereitenden Arbeiten zählen unter anderem Soll-Ist-Vergleiche sowie die Abstimmung der physischen Bestände von Banken, Kassen und Vorräten im Rahmen der Inventur mit den Buchbeständen. Darüber hinaus sind die Nebenbücher mit dem Hauptbuch abzugleichen und das Belegwesen auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Ein digitales Dokumentenmanagementsystem bietet hierbei wertvolle Unterstützung.