Blog

ERP & Finance

Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

E-Rechnungspflicht: Interview mit Richard Luthardt vom Verband elektronische Rechnung
ERP & Finance

E-Rechnungspflicht: Interview mit Richard Luthardt vom Verband elektronische Rechnung

Unternehmen müssen Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) künftig in einem strukturierten elektronischen Format erstellen, empfangen und verarbeiten. Richard Luthardt vom Verband elektronische Rechnung (VeR) erläutert im Interview die geplanten Neuerungen und ihre Auswirkungen.

5 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland imstande sein, E-Rechnungen in den strukturierten Formaten XRechnung und ZUGFeRD zu empfangen. Für die Verpflichtung zum Versand elektronischer Rechnungen gelten Übergangsregelungen, die am 1. Januar 2028 enden. Ab diesem Zeitpunkt ist jedes Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Ticketverkäufe sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht beantwortet der Experte Richard Luthardt im folgenden Interview.

Welche Rechnungsformate werden nach dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht noch zulässig sein?

Richard Luthardt: E-Rechnungen müssen entweder den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und damit der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Extraktion der erforderlichen Daten ermöglichen. Die gängigen Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen der Norm EN 16931.

Die XRechnung ist eine XML-Datei ohne visuelle Komponente. Da sie kein Bild der Rechnung enthält, muss der Inhalt visualisiert werden. Dies geschieht durch einen Viewer in der empfangenden Software, der den strukturierten Datensatz der E-Rechnung über ein Sichtdokument lesbar macht.

Das Hybridformat ZUGFeRD ab Version 2.x. besteht aus der visuellen Komponente (PDF-Datei) und dem strukturierten Datensatz, der XML-Datei. Übrigens: PDF-Rechnungen sind als reine Bildrechnungen keine E-Rechnungen und entsprechen nicht der Norm EN 16931.

{{box-list-right}}

Bisher wurden bei sogenannten Hybridrechnungen wie dem ZUGFeRD-Format der strukturierte XML-Teil und der visuelle Teil steuerlich gleich behandelt. Wie wird künftig verfahren?

Richard Luthardt: Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass bei hybriden Formaten wie dem ZUGFeRD-Format, das wie erwähnt aus einer Bilddatei und einem strukturierten Datensatz besteht, künftig der strukturierte Teil maßgeblich ist. Bei Abweichungen haben die Daten aus dem strukturierten Teil Vorrang vor den Daten aus der Bilddatei. Bisher gilt nach Abschnitt 14.4 Abs. 3 Satz 4 UStAE die Bilddatei als führender Teil, da auf die Lesbarkeit durch das menschliche Auge abgestellt wird. Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht kehrt sich dieses Verhältnis um.

Wie sieht es mit EDI-Verfahren aus? Können diese trotz E-Rechnungspflicht weiter genutzt werden?

Richard Luthardt: Nach gegenseitiger Absprache zwischen Rechnungsempfänger und Rechnungssender kann weiterhin jedes andere strukturierte Format ausgetauscht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass aus diesem Format die Pflichtangaben einer Rechnung nach den Vorgaben der EN 16931 extrahiert werden können. Es spricht also grundsätzlich nichts dagegen, weiterhin EDIFACT-Formate oder Inhouse-Formate zwischen Unternehmen auszutauschen. Es wird an einer Lösung gearbeitet, die eine Weiternutzung von EDI-Verfahren auch unter dem zukünftigen Rechtsrahmen weitestgehend sicherstellt.

Wie wirkt sich die E-Rechnungspflicht im Bereich der Belegarchivierung aus – Stichwort: Dokumentenmanagementsystem (DMS)?

Richard Luthardt: Mit der E-Rechnung rückt die Archivierung in den Fokus. Dies ist keine Neuerung der E-Rechnung, sondern gilt für alle elektronischen Archive, die steuerrelevante Daten und Dokumente aufbewahren: Nach § 14b UStG sind alle Rechnungen, die ein Unternehmer empfangen hat oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre lesbar aufzubewahren. Hierzu sind die erforderlichen Programme bereitzuhalten. Die Rechnungen sind in der Form, in der sie übermittelt wurden, manipulationssicher aufzubewahren. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) zu beachten, zum Beispiel durch ein professionelles Belegarchiv.

{{box-quote-left}}

Vor dem Hintergrund der ViDA-Initiative der EU-Kommission ist die E-Rechnungspflicht ja nur ein erster Schritt hin zu einem digitalen Umsatzsteuer-Meldesystem. Wann ist mit einem solchen System in Deutschland zu rechnen?

Richard Luthardt: Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ist Voraussetzung für die künftig vorgesehene Verpflichtung der Unternehmen, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze im B2B-Bereich an ein bundesweit einheitliches elektronisches System der Finanzverwaltung zu melden. Sinn und Zweck dieses Meldewesens ist die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Inland.

Im Vorgriff auf die Einführung des Meldesystems ist die E-Rechnung bereits jetzt verpflichtend, auch um die notwendigen technischen und organisatorischen Umstellungsarbeiten in den Unternehmen zeitlich zu entzerren. Die Einführung des Meldewesens in Deutschland ist nach derzeitigem Stand für Januar 2028 vorgesehen.

Wie ist der aktuelle Planungsstand auf EU-Ebene?

Richard Luthardt: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL, RL 2006/112/EG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“, kurz ViDA, veröffentlicht. Ziel ist auch hier die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

Der Vorschlag für das Legislativpaket beinhaltet Regelungen zu Meldepflichten von umsatzsteuerrelevanten Informationen und die verpflichtende Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen. Ab 2028 soll ein EU-weites Umsatzsteuer-Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze eingeführt werden.

Damit dieses Gesetzespaket verabschiedet werden kann, müssen alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen. Eine Herausforderung angesichts der notwendigen Anpassungen der bestehenden nationalen Systeme. Es ist davon auszugehen, dass es zu Änderungen kommen wird, sowohl was den Zeitpunkt der Einführung als auch den Inhalt betrifft.

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen, die ihre Rechnungsprozesse noch nicht digitalisiert haben, jetzt ergreifen?

Richard Luthardt: Unabhängig davon, wann Rechnungsprozesse im Unternehmen auf E-Rechnungen umgestellt werden, müssen Betroffene ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und in ihren Finanzbuchhaltungssystemen zu verarbeiten. Je früher sie dies tun, desto früher können sie von den Vorteilen elektronischer Rechnungsprozesse profitieren.

Im Vorfeld sind dabei einige Punkte zu klären. Dazu gehören beispielsweise die technischen Voraussetzungen und die Integration in bestehende Systeme. Auch der Datenschutz und die zwingende Notwendigkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neuen Prozesse einzubinden und umzuschulen. Der Aufwand zur Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen variiert je nach Digitalisierungsgrad der Unternehmen. Helfen können hier neben dem IT-Dienstleister auch spezialisierte Berater, der Steuerberater und E-Invoicing-Anbieter.

Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen aus digitalen Rechnungsprozessen?

Richard Luthardt: Der Einsatz von E-Invoicing eröffnet erhebliche Möglichkeiten für effizientere Strukturen. Praktische Vorteile werden nach erfolgreicher Einführung zukünftig unter anderem die medienbruchfreie Verarbeitung (fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig), kürzere Durchlaufzeiten, geringerer Papierverbrauch, Wegfall von Portokosten und Transportwegen und vieles mehr sein.

Diese Vorteile zeigen, dass die Verpflichtung zur E-Rechnung nicht nur eine gesetzliche Vorgabe ist, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre Prozesse zu optimieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist an der Zeit, die Weichen für die Zukunft zu stellen und die Digitalisierung als Chance zu begreifen.

Chargenrückverfolgung in der Warenwirtschaft - so kommt Transparenz in die Lieferkette
ERP & Finance

Chargenrückverfolgung in der Warenwirtschaft - so kommt Transparenz in die Lieferkette

Die Chargenrückverfolgung wird für Unternehmen immer wichtiger: Einerseits schreibt der Gesetzgeber die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette in bestimmten Branchen vor, andererseits erwarten Verbraucher heutzutage beispielsweise bei Lebensmitteln Informationen über die Herkunft der Zutaten. Mithilfe von Warenwirtschaftssoftware lässt sich ein Rückverfolgungssystem einrichten, das die Lieferkette transparent macht und Hersteller bei Produktrückrufen unterstützt.

5 Min. Lesezeit

Immer wieder müssen Hersteller Teile ihrer Produkte zurückrufen – sei es wegen krankheitserregender Bakterien in der Wurst, Plastikteilen im Müsli oder falsch dosierten Wirkstoffen in einem Medikament. In solchen Situationen ist es entscheidend zu wissen, welche Chargen von dem Qualitätsmangel betroffen sind. Man möchte schließlich nicht gleich den gesamten Warenbestand aus dem Verkauf nehmen. Die Chargenrückverfolgung ermöglicht es, die Herkunft der Bestandteile eines Produkts und den Weg, den sie innerhalb der Lieferkette genommen haben, nachzuvollziehen. Auf diese Weise kann jedes Produkt bis zum Erzeuger zurückverfolgt werden. Diese Rückverfolgung befähigt Hersteller und Vertriebspartner dazu, bei Qualitätsmängeln oder Reklamationen betroffene Produkte gezielt zurückzurufen, um weiteren Schäden oder Haftungsansprüchen vorzubeugen.

In bestimmten Branchen, wie der Lebensmittelwirtschaft, dem Arzneimittelhandel und dem Automobil-, Bahn- und Flugzeugbau, ist die Chargenrückverfolgung von besonderer Bedeutung. Hier können Qualitätsmängel schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen, sogar bis hin zu Todesfällen. Aus diesem Grund ist die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette in diesen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben.

Chargenrückverfolgung in der Lebensmittelwirtschaft

Betrachten wir zum Beispiel die Lebensmittelindustrie: Seit 2005 verlangt die EU-Verordnung Nr.178/2002 von Herstellern und Lieferanten, dass Lebensmittel, Futtermittel und ihre Inhaltsstoffe lückenlos zurückverfolgbar sind. Jedes Unternehmen in der Lieferkette muss auf Anfrage der Behörden nachweisen können, von wem es seine Waren bezogen hat und an wen es geliefert hat. Gemäß den Vorschriften müssen Lebensmittelbetriebe über Systeme und Verfahren verfügen, um die Rückverfolgbarkeit und den Rückruf ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit erstreckt sich auch auf Materialien und Gegenstände, die mit Lebens- oder Futtermitteln in Kontakt kommen, wie beispielsweise Werkzeuge und Behälter. Diese Regelungen haben alle das Ziel, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, indem potenzielle Gesundheitsrisiken minimiert werden.

Chargennummer sorgt für Klarheit

Um die vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden in Produktion und Logistik Chargennummern verwendet. Eine Charge bezeichnet eine spezifische Menge eines Artikels, die unter gleichen Bedingungen produziert, hergestellt oder verpackt wurde und identische Eigenschaften aufweist. Je nach Branche werden auch andere Begriffe wie Los, Serie, Batch oder Lot (engl. für „Menge“) verwendet.

Obwohl im Produktionsprozess das gleiche Material verarbeitet wird, können die Endprodukte verschiedener Chargen qualitativ unterschiedlich sein. Im Falle von Qualitätsmängeln oder Reklamationen muss der beanstandete Artikel lückenlos bis zum Produktionsprozess zurückverfolgt werden können. Daher werden auf den Endprodukten üblicherweise alphanumerische Chargennummern zur eindeutigen Identifizierung vermerkt, meist auf der Verpackung. Bei verderblichen Produkten und anderen mit begrenzter Haltbarkeit enthalten diese Chargennummern neben dem Herstellungsdatum oft auch ein Ablaufdatum.

Chargenrückverfolgung im Warenwirtschaftssystem

Die Chargennummer muss stets eindeutig sein, um Verwechslungen zu vermeiden, und sie sollte leicht über alle Prozesse hinweg weitergegeben werden können. Ein effektives Chargenrückverfolgungssystem erfordert daher entsprechende organisatorische Maßnahmen im Betrieb. Um manuellen Aufwand zu reduzieren und Erfassungsfehler zu minimieren, ist der Einsatz einer Warenwirtschaftssoftware mit integrierter Chargenrückverfolgung empfehlenswert. Selbst kleinere Unternehmen können mit einer solchen Lösung ihre Lieferketten überblicken und ihre Chargen effizient zurückverfolgen.

In groben Zügen funktioniert die Chargenrückverfolgung im Warenwirtschaftssystem folgendermaßen:

  • Um die Rückverfolgbarkeit auf den Lieferanten zu gewährleisteten, werden die Inhalts- oder Werkstoffe eines Produkts bereits beim Wareneingang einer bestimmten Charge zugeordnet und mit Etiketten gekennzeichnet. Hierbei kann man eine eigene Chargennummer vergeben oder die Chargennummer des Lieferanten weiterführen.
  • Von nun an läuft die Chargennummer fortwährend im Warenwirtschaftssystem mit – etwa bei Warenentnahmen aus einer Charge für die Produktion oder bei Auslieferungen an Kunden. Auf diese Weise kann das Unternehmen den Warenbewegungsprozess vollständig überwachen und nachvollziehen.
  • Fürs Controlling lassen sich mit der Warenwirtschaftssoftware außerdem Übersichten zu Lieferanten, Kunden und Belegen erstellen.

Chargenrückverfolgung bietet wirtschaftlichen Nutzen

Ein funktionierendes Rückverfolgungssystem ist jedoch nicht nur für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben wichtig, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. So zeigt eine Praxisstudie zur Rückverfolgbarkeit in kleinen und mittleren Lebensmittelbetrieben, dass der Einsatz einer Warenwirtschaft mit Chargenverwaltung bei Produktmängeln oder Beschwerden wesentliche Vorteile im Umgang mit Kunden und Lieferanten bietet:

  • Durch die Nachvollziehbarkeit der Warenbewegungen können Unternehmen gezieltere Korrekturmaßnahmen ergreifen, wie beispielsweise einen Auslieferungsstopp der betroffenen Chargen verhängen und die Kunden frühzeitig informieren. Dadurch lassen sich Schadensersatzforderungen oft abwehren und Image- oder Kundenverluste minimieren.
  • Die Chargenrückverfolgung unterstützt Hersteller auch dabei, die Anforderungen der Verbraucher an Transparenz zu erfüllen. Immer mehr Kunden wünschen sich Informationen über den Herstellungsprozess und die verwendeten Bestandteile von Produkten. Durch ein Rückverfolgungssystem können Unternehmen diesem Bedürfnis gerecht werden, indem sie beispielsweise Herkunftsnachweise und Details zur Lieferkette mittels QR-Codes auf der Produktverpackung zugänglich machen.
  • Darüber hinaus vereinfacht die Chargenrückverfolgung in Verbindung mit dem Einsatz eines Warenwirtschaftssystems die internen Prozesse in Produktion, Lagerhaltung und Inventur. Dies trägt dazu bei, dass Unternehmen Kundenwünsche gezielter und schneller erfüllen können.
Kassen-Nachschau: Wenn der Steuerprüfer plötzlich im Laden steht
ERP & Finance

Kassen-Nachschau: Wenn der Steuerprüfer plötzlich im Laden steht

Unternehmen mit einer Kasse müssen jederzeit damit rechnen, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamts in ihren Geschäftsräumen ohne vorherige Ankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen will. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Prüfverfahren.

5 Min. Lesezeit

Durch Manipulationen an Kassen entgehen Deutschland jährlich Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO. Abs, 1 hat der Gesetzgeber den Behörden ein eigenständiges Prüfverfahren zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung an die Hand gegeben. Seit 2018 dürfen Finanzämter ähnlich wie bei der Umsatzsteuer-Nachschau und der Lohnsteuer-Nachschau unangekündigt die Geschäftsräume von Unternehmen aufsuchen. Dort prüfen sie die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben.

Welche Unternehmen können von einer Kassen-Nachschau betroffen sein?

Alle Unternehmen mit Kassen müssen mit einer unangekündigten Kassen-Nachschau rechnen. Besonders im Fokus der Finanzverwaltung stehen dabei Branchen und Betriebe mit hohem Bargeldumsatz wie Bäckereien, Gastronomiebetriebe und Textilreinigungen. Die Prüfung erstreckt sich sowohl auf elektronische Kassenaufzeichnungssysteme als auch auf die sogenannte offene Ladenkasse („Geldschublade“).

Zu welchen Zeiten darf eine Kassen-Nachschau durchgeführt werden?

Die Kassen-Nachschau darf während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten durchgeführt werden. Dies umfasst sowohl die branchenübliche Geschäfts- und Arbeitszeit als auch die für den Betrieb des Steuerpflichtigen übliche Zeit.

{{box-list-left}}

Welche Räume darf der Prüfer betreten?

Die Kassen-Nachschau gewährt dem Steuerprüfer kein Durchsuchungsrecht. Er darf jedoch die Geschäfts- und Betriebsräume des Unternehmens sowie die zugehörigen Grundstücke betreten und besichtigen. Wohnräume, etwa die des Firmenchefs, dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

Muss sich der Prüfer beim Betreten der Geschäftsräume sofort zu erkennen geben?

Nein, der Prüfer muss sich beim Betreten der Geschäftsräume nicht sofort zu erkennen geben. Er hat das Recht, die Kassen und deren Handhabung in den öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen des Unternehmens inkognito zu beobachten, ohne einen Dienstausweis vorlegen zu müssen. Beispielsweise kann er getarnt als Kunde Testkäufe durchführen. Erst wenn er mit der Kassen-Nachschau beginnen möchte, muss sich der Amtsträger gegenüber dem Steuerpflichtigen ausweisen.

Welche Pflichten obliegen dem Unternehmen bei einer Kassen-Nachschau?

Für Unternehmen besteht im Rahmen der Kassen-Nachschau eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Dem Kassenprüfer sind auf Verlangen die Aufzeichnungen, Bücher und die für die Kassenführung relevanten sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen und zweckdienliche Auskünfte zu erteilen. Liegen die Aufzeichnungen oder Bücher in elektronischer Form vor, ist der Prüfer berechtigt, diese einzusehen. Auf Aufforderung muss das Unternehmen die entsprechenden Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger, beispielsweise einem USB-Stick, zur Verfügung stellen.

Der Prüfer kann zudem verlangen, dass Buchungen und Aufzeichnungen über die einheitliche digitale Schnittstelle der vorgeschriebenen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) der Kasse übermittelt werden.

Wie sollten sich die Mitarbeiter bei einer Kassen-Nachschau verhalten?

Wie bei allen anderen Prüfungen durch das Finanzamt ist es ratsam, sich auch bei einer Kassen-Nachschau kooperationsbereit zu zeigen und den Aufforderungen des Prüfers Folge zu leisten. Die Mitarbeiter, beispielsweise an der Ladenkasse, sollten jedoch nur dann Auskunft erteilen, wenn dies mit der Geschäftsführung und dem Steuerberater abgestimmt wurde. Ist der Chef während der Kassen-Nachschau nicht erreichbar, sollten die Mitarbeiter den Steuerberater kontaktieren.

Welche Konsequenzen drohen bei Beanstandungen durch den Kassenprüfer?

Stellt der Prüfer bei der Kassen-Nachschau Auffälligkeiten in den Kassenaufzeichnungen und Buchungen der Geschäftsvorfälle fest, kann er ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer regulären Außenprüfung nach § 193 AO übergehen. Ergeben die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Nachweise kein plausibles Gesamtbild, kann es zu einer Steuerschätzung nach § 162 AO kommen. Mangelhafte Bücher und Aufzeichnungen gelten zudem als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern sanktioniert werden.

Welche Vorkehrungen schützen?

Unternehmer sollten sich gemeinsam mit ihrem Steuerberater frühzeitig auf eine unangekündigte Kassen-Nachschau vorbereiten. Eine Checkliste mit Verhaltensanweisungen für die Beschäftgten kann hierbei hilfreich sein. Zudem empfiehlt es sich, einen unbenutzten USB-Stick für den vom Kassenprüfer verlangten Datenexport bereitzuhalten.

Selbstverständlich müssen die Kasse und die Buchführung stets in Ordnung sein. Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, das den Vorgaben des Kassengesetzes vom 29. Dezember 2016 entspricht, sind hier technisch auf der sicheren Seite. Ein solches System ermöglicht es, alle Buchungen und erforderlichen Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet festzuhalten.

Um die gesetzliche Aufbewahrungspflicht gemäß den GoBD zu erfüllen, müssen die digitalen Grundaufzeichnungen mindestens zehn Jahre lang in einem jederzeit verfügbaren und maschinell auswertbaren Format bereitgestellt werden können. Liegt zusätzlich die vorgeschriebene Verfahrensdokumentation vor, stehen die Chancen auf eine reibungslose Kassen-Nachschau gut.

E-Rechnungspflicht: Checkliste für KMU
ERP & Finance

E-Rechnungspflicht: Checkliste für KMU

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland im zwischenunternehmerischen Geschäftsverkehr ("B2B") E-Rechnungen entgegennehmen können. Hier ist eine Checkliste, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht hilft.

5 Min. Lesezeit

Die E-Rechnungspflicht bietet die Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung der Rechnungsprozesse. Um dieses Potenzial zu nutzen und bis zum Jahreswechsel fit für den Empfang von E-Rechnungen zu sein, sollten sich KMU jetzt um das Thema kümmern. Dabei kann die folgende Checkliste hilfreich sein. Sie erläutert die wesentlichen Schritte, um die E-Rechnungspflicht erfolgreich umzusetzen.

Vorprüfung: Ist mein Unternehmen von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Ihr Unternehmen unterliegt der E-Rechnungspflicht, wenn es

  • Rechnungen von anderen Unternehmen empfängt,
  • nach dem Stichtag Rechnungen in Höhe von mehr als 250 Euro (netto) an Unternehmenskunden ausstellt.

Vorbereitung

Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnungspflicht.

Rechtliche Grundlage der E-Rechnungspflicht ist die europäische Richtlinie 2014/55/EU. Deutschland hat die EU-Vorgaben mit der E-Rechnungsverordnung des Bundes umgesetzt. Zudem hat der Gesetzgeber im sogenannten Wachstumschancengesetz Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) vorgenommen. Eine E-Rechnung muss demnach die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Sie muss die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten.
  • Sie muss in einem maschinell lesbaren, strukturierten XML-Format erstellt sein, das der Rechnungsempfänger automatisch und elektronisch verarbeiten kann.
  • Sie muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen beziehungsweise eine vollständige und korrekte Extraktion der relevanten Daten ermöglichen. Dies ist zum Beispiel bei den Formaten XRechnung und ZUGFeRD der Fall. PDF- oder Word-Dokumente erfüllen die Anforderungen dagegen nicht.

Planen Sie den Umstieg auf die E-Rechnung frühzeitig.

  • Nutzen Sie die Fristen und Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht, um sich mithilfe dieser Checkliste vorzubereiten.
  • Informieren Sie alle relevanten Abteilungen wie Buchhaltung, IT, Einkauf und Vertrieb über die kommende E-Rechnungspflicht.
  • Erstellen Sie einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungserstellung.
  • Beachten Sie aber: Für den Rechnungseingang gibt es keine Übergangsfrist. Hier ist besonders schnelles Handeln gefragt, insbesondere wenn Sie bislang keine E-Rechnungs-fähige Software einsetzen.

Fristen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht (B2B)

Ab 01.01.2025

Unternehmen jeder Größe müssen von anderen Unternehmen E-Rechnungen entgegennehmen.

Bis 31.12.2026

Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF oder Word), sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt.

Bis 31.12.2027

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen die Ausnahmeregelungen weiterhin nutzen.

Ab 01.01.2028

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen, erstellen und übermitteln können.

Von der E-Rechnungspflicht unbefristet befreit

Rechnungen bis zu 250 Euro (§ 33 UStDV) und Verkäufe von Fahrausweisen (§ 34 UStDV)

Technische Voraussetzungen für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht

  • Prüfen Sie, ob Ihre vorhandene Software die E-Rechnungsformate ZUGFeRD 2.X und XRechnung gemäß der EU-Norm EN 16931 erstellen und versenden kann. Achten Sie außerdem darauf, dass die Software Eingangsrechnungen elektronisch verarbeiten kann.
  • Richten Sie die nötige IT-Infrastruktur ein. Eventuell ist eine Investition in neue Software oder Schnittstellen erforderlich – möglicherweise auch in neue, leistungsfähigere Hardware.
  • Stellen Sie die Integration der Rechnungsprozesse in Ihre ERP- und Buchhaltungssysteme sicher.
  • Schaffen Sie die technischen Voraussetzungen dafür, dass E-Rechnungen GoBD-konform, also elektronisch und unveränderbar, aufbewahrt werden. Dazu empfiehlt es sich, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einzusetzen.

Prozesse an die E-Rechnungspflicht anpassen

  • Bilden Sie ein Projektteam mit Vertretern aus Buchhaltung, IT, Einkauf und Vertrieb.
  • Bestimmen Sie eine Person in Ihrem Unternehmen als Projektleitung.
  • Überprüfen Sie Ihre bestehenden Abläufe und identifizieren Sie Änderungsbedarf.
  • Passen Sie Ihre Prozesse für Rechnungseingang, -verarbeitung, -archivierung und -ausgang so an, dass ein medienbruchfreier digitaler Prozess für den Empfang, die Verarbeitung und Verbuchung von E-Rechnungen vorhanden ist.
  • Legen Sie Verantwortlichkeiten und Rollen für die neuen Prozesse fest.
  • Erstellen Sie Richtlinien für die revisionssichere Archivierung von E-Rechnungen gemäß GoBD und nehmen Sie diese in Ihre Verfahrensdokumentation auf.
  • Bereiten Sie sich auf die Übergangsphase vor, in der sowohl E-Rechnungen als auch Papier-/PDF-Rechnungen eingehen.

{{box-quote-left}}

Lieferanten und Kunden einbinden

  • Informieren Sie Ihre Lieferanten über die Anforderungen an eingehende E-Rechnungen.
  • Kündigen Sie Ihren Kunden rechtzeitig an, ab welchem Zeitpunkt Sie nur noch E-Rechnungen versenden werden.
  • Stimmen Sie mit Ihren Geschäftspartnern die Übergangsfrist für Papierrechnungen und sonstige Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF oder Word) ab.

Die Mitarbeitenden schulen

  • Beziehen Sie Ihr Team von Anfang an mit ein und erläutern Sie die Vorzüge elektronischer Rechnungsprozesse. Dies schafft Akzeptanz für die bevorstehenden Veränderungen durch die E-Rechnungspflicht.
  • Schulen Sie die Beschäftigten frühzeitig zu den neuen E-Rechnungsprozessen.
  • Benennen Sie Ansprechpartner, die bei Fragen und Problemen unterstützen.

Rechtliche Aspekte prüfen

  • Lassen Sie überprüfen, ob Ihre Verträge mit Lieferanten und Kunden E-Rechnungsklauseln enthalten. Passen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegebenenfalls an.
  • Stellen Sie die Einhaltung der Vorschriften für Aufbewahrung und Archivierung sicher.
Lager optimieren durch digitale Lagerverwaltung
ERP & Finance

Lager optimieren durch digitale Lagerverwaltung

In vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) läuft die Lagerverwaltung weniger effizient als sie sollte. Ein häufiger Grund dafür ist die Arbeit per Zuruf und mit Excel-Listen. Eine digitale Lagerverwaltung kann das Lager optimieren und die Unternehmensprozesse im und rund ums Lager nachhaltig verbessern.

5 Min. Lesezeit

Insbesondere viele größere Unternehmen setzen ein Lagerverwaltungssystem (LVS) ein, um Lagermengen und Lagerorte effizient zu verwalten. Kleinere Mittelständler mit 20 bis 100 Beschäftigten hingegen nutzen häufig kein LVS. In manchen Fällen ist dies kein Problem – etwa bei Anbietern digitaler Produkte, deren Lagerhaltung sich auf Büromaterial, Getränke und andere Verbrauchsgüter für die Beschäftigten beschränkt. Bei Handels- oder Fertigungsunternehmen, die jederzeit über einen bedarfsorientierten Vorrat verfügen müssen, sieht die Sache jedoch anders aus. Hier kann eine digitale Lagerverwaltung helfen, das Lager zu optimieren, Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Funktionen und den Nutzen, aber auch die Kosten eines Lagerverwaltungssystems. Dadurch sollen Verantwortliche in KMU das Potenzial einer Digitalisierung der Lagerverwaltung für ihren Betrieb besser einschätzen können.

Häufige Probleme der Lagerwirtschaft in KMU

Die Beschäftigung mit der Situation im Lager und der Einführung einer digitalen Lagerverwaltung resultiert fast immer aus schmerzhaften Erfahrungen. Diese werden durch typische Fehlersituationen ausgelöst, die in vielen Unternehmen leider allzu häufig vorkommen.

Wo es bei der Lagerhaltung oft hakt

  • Aufwändige Artikelsuche im Lager
  • Fehlende Artikel oder Überstand aufgrund mangelnder Transparenz über die Bestände
  • Reduzierte Produktivität der Mitarbeiter infolge ineffizienter Prozesse im Lager
  • Auslieferung falscher Artikel, Mengen oder Chargen
  • Verfall verderblicher Ware aufgrund von Artikelentnahmen in der falschen Reihenfolge
  • Erhöhte Fehlerrate und Produktivität in Stoßzeiten
  • Probleme bei der Lagerhaltung bei krankheitsbedingten Ausfällen oder dem Ausscheiden erfahrener Mitarbeiter
  • Große Inventurdifferenzen

Die Ursachen für solche Fehlersituationen liegen meistens im Bereich der Lagerverwaltung. Viele KMU arbeiten dort mit Zetteln und Excel-Listen, was leicht zu Fehlern und Ungenauigkeiten bei der Datenübertragung ins Warenwirtschaftssystem führt. Zudem können Informationen verloren gehen, wodurch die Bestandsführung selten aktuell ist. Wer solche Probleme in der Lagerverwaltung feststellt, sollte den Einsatz eines LVS in Erwägung ziehen, um das Lager zu optimieren.

Bessere Abläufe durch digitale Lagerverwaltung

Vor der Einführung eines Lagerverwaltungssystems sollte stets der gesamte Prozess betrachtet werden. Dieser beginnt nicht erst im Lager, sondern bereits bei der Beschaffung. Spätestens mit dem Wareneingang, der entweder auf eine Bestellung bei einem Lieferanten oder einen Fertigungsprozess folgt.

  • Der Wareneingang muss so organisiert sein, dass alle darauffolgenden Schritte effizient und transparent ablaufen können. Bereits die Prüfung des Wareneingangs kann fehlerhaft sein oder unnötig lange dauern, wenn Wareneingang und Bestellung nicht einfach abgeglichen werden können. Ein LVS muss daher die Lagerhaltung mit dem Beschaffungsprozess des eingesetzten Warenwirtschaftssystems verknüpfen. Prüfungen und Qualitätssicherungsschritte müssen einfach integrierbar sein, da sie unverzichtbar sind, um die beschriebenen Probleme in der Lagerverwaltung zu lösen.
  • Für die Einlagerung und weitere Bearbeitung sind maschinenlesbare Informationen in Form von Barcodes notwendig. Ein LVS muss dabei drei Szenarien bewältigen können:
    1. Die Ware ist bereits mit Barcodes ausgezeichnet, die alle benötigten Informationen enthalten.
    2. Aus vorhandenen Barcodes lassen sich zumindest einige Informationen, insbesondere die Artikelnummer, entnehmen.
    3. Barcodes müssen neu erzeugt und die Ware entsprechend gelabelt werden.

Die Barcodes dienen der späteren Identifikation der Ware. Zugleich setzen sie Prüfmechanismen in Gang, um sicherzustellen, dass alle Bearbeitungsschritte – beginnend mit der Einlagerung – möglichst fehlerfrei durchgeführt werden. Bereits bei der Einlagerung ist zudem die Lagerorganisation im Betrieb zu berücksichtigen, einschließlich eventuell genutzter spezieller Einlagerungsmethoden wie der chaotischen Lagerhaltung.

  • Basierend auf den vorangegangenen Schritten konzentrieren wir uns nun auf einen besonders fehleranfälligen Vorgang: den Warenausgang bzw. die Kommissionierung. Das Lagerverwaltungssystem unterstützt die Lagermitarbeiter mit Informationen, um das Ergebnis der Kommissionierung mit dem Auftrag abzugleichen. Ein gutes LVS erlaubt hier auch Abweichungen von der Norm. Diese Flexibilität kommt vor allem kleinen und flexiblen Unternehmen zugute.
  • Auch beim Versand über Speditionen und Paketdienste kann ein Lagerverwaltungssystem die Prozesse im Lager optimieren. Kleinere Unternehmen stellen ihren Dienstleistern oft manuell die benötigten Daten zur Verfügung, was eine doppelte Datenerfassung bedeutet – ein aufwändiger und fehleranfälliger Prozess. Effizienter ist es, die Daten für den Versand automatisch mithilfe eines LVS zu generieren. Dafür müssen die Lagervorgänge nahtlos in das Warenwirtschaftssystem integriert sein. Zumal weitere Teilschritte wie die Rechnungsstellung sowie möglicherweise Retouren, Reklamationen oder Teillieferungen hinzukommen.

Digitale Lagerverwaltung – die wichtigsten Vorzüge

  • Geringere Fehlerquote, vor allem in der Lagerentnahme und der Kommissionierung
  • Kostensenkung durch effizientere Lagerprozesse
  • Übersicht und Transparenz im Lager
  • Verlässliche Bestandsführung
  • Bessere Nutzung von Lagerflächen
  • Zeitersparnis in der Inventur

Kosten eines Lagerverwaltungssystems

Wer sein Lager optimieren und ein digitales Lagerverwaltungssystem einführen möchte, sollte neben den Lizenzkosten für ein LVS und den Einführungskosten auch weitere Ausgaben einplanen. Dazu zählen die Kosten für neue Hardware wie Scanner, Tablets und andere mobile Geräte sowie der Ausbau der Netzinfrastruktur (LAN, WLAN).

Die Software selbst macht somit nur einen Teil der voraussichtlichen Kosten für eine digitale Lagerverwaltung aus. Zusätzlich müssen die benötigten Geräte und die entsprechenden Arbeitsabläufe in die Kosten-Nutzen-Betrachtung einbezogen werden. Entscheidende Fragen sind hier:

  • An welchen Stellen werden mobile Geräte benötigt, und wo reichen fest installierte und meist kostengünstigere Geräte aus?
  • Welche Anforderungen stellt die Situation im Lager an die Geräte hinsichtlich Temperatur, Staub, möglicher Fallhöhe und Reichweite der Scanner?
  • Welche Daten müssen eingegeben werden, und wie groß muss der Bildschirm sein, um diese effizient zu verarbeiten?
  • Wie werden die Geräte bedient, und welche Benutzerfreundlichkeit ist erforderlich, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten?

Fazit: Digitale Lagerverwaltung eignet sich auch für kleinere KMU

Das Beispiel der Lagerwirtschaft zeigt, wie auch kleinere Unternehmen durch gezielte Digitalisierung der Lagerverwaltung erhebliche Vorteile erzielen können. Für die meisten Betriebe in einer Größenordnung von bis zu 100 Mitarbeitern bedeutet Digitalisierung dabei vor allem, Geschäftsprozesse digital abzubilden und zu optimieren – ohne störende Medienbrüche, fehlende Informationen oder doppelte Datenhaltung in verschiedenen Systemen.

Viele KMU sind bereits teilweise digitalisiert und nutzen beispielsweise ein Warenwirtschaftssystem. Doch in der Lagerhaltung dominieren oft noch Zettel und die allgegenwärtigen Excel-Listen. Dieser Bruch führt häufig zu isolierten Informationsinseln ohne Verbindung zueinander. Eine digitale Lagerverwaltung hingegen ermöglicht einen durchgängigen Informationsfluss.

Dies ist auch für kleinere Mittelständler, die in der Lagerhaltung Optimierungsbedarf haben, gut umsetzbar. Denn die benötigten Technologien wie Lagerverwaltungssysteme, Scanner und mobile Geräte sind bereits ausgereift und praxisbewährt. Man muss sie nur einführen und nutzen.

Onlineshop aufbauen: Tipps und Informationen
ERP & Finance

Onlineshop aufbauen: Tipps und Informationen

Die Digitalisierung schreitet auch im Handel zunehmend voran. Viele Unternehmer möchten daher schnellstmöglich einen eigenen Onlineshop aufbauen. In diesem Blogbeitrag finden Sie Links zu Informationsquellen, die Ihnen dabei helfen, rasch ins Thema E-Commerce einzusteigen.

5 Min. Lesezeit

Im stationären Handel kriselt es vielerorts – und das nicht erst seit Corona. Demgegenüber gewinnt der Onlinehandel zunehmend an Bedeutung. So rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) für das Jahr 2024 mit einem E-Commerce-Umsatz in Höhe von rund 87 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Daher ist es verständlich, dass viele Unternehmen selbst einen Onlineshop aufbauen möchten. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach schnellen Onlinelösungen. Dieser Blogbeitrag gibt einen kompakten Überblick über wichtige Informationsquellen zum Thema Onlineshop aufbauen.

E-Commerce: Wenn es schnell gehen soll

Der Aufbau eines Onlineshops dauert üblicherweise mehrere Monate. In dieser Zeit werden unter anderem Produktkataloge erstellt, Zahlungs- und Versandprozesse aufgesetzt, Schnittstellen definiert und Layouts abgestimmt. Die dazugehörigen Programmierungen und individuelle Anpassungen erfordern in der Regel ebenfalls eine längere Aufbauphase.

Wenn es schnell gehen soll, lässt sich dieser Prozess jedoch auch verkürzen. Dann müssen zwar Abstriche in Kauf genommen werden, grundsätzlich ist es aber möglich, einen Onlineshop im Expressverfahren aufzubauen – sofern man sich auf folgende Kompromisse einlassen kann:

  • Nutzung eines vorgefertigten Standardlayouts für den Shop (trotzdem mit Einbindung des eigenen Logos und eigenen Farben)
  • Manuelle Eingabe von Produkten im Onlineshop
  • Nutzung von Standardzahlungsweisen (wie Barzahlung bei Abholung, Vorkasse durch Überweisung, Rechnung, Nachnahme), die ohne gesonderten Zahlungsdienstleister auskommen
  • Nutzung eines schnell einrichtbaren Zahlungsanbieters wie PayPal oder vergleichbare Alternativen (die meisten Shopsysteme bieten Integrationen ohne Zusatzkosten an)
  • Nutzung von Standardrechtstexten für AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung usw.
  • Sich selbst über rechtliche Anforderungen informieren
  • Zunächst manuelle Abwicklung von Bestellungen und Versand

Die nachfolgenden Tipps und Links erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie eigen sich aber gut, um sich in das Thema einzulesen und mit dem erworbenen Wissen einen Onlineshop in Eigenregie aufzubauen.

Grundlagen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Wenn Sie einen Onlineshop aufbauen möchten, braucht es hierfür einige Grundlagen. Unter den folgenden Links können Sie sich einen Überblick verschaffen:

Onlineshop aufbauen: Shopsysteme und Marktplätze

Wenn es schnell gehen muss, kann man sich kein eigenes Shopsystem programmieren lassen. Es gibt jedoch fertige Lösungen, die sich in drei Gruppen unterteilen lassen.

Gruppe 1: Shop-Software für den Betrieb auf dem eigenen Server

Der Betrieb eines Onlineshops auf dem eigenen Server ermöglicht größtmögliche Kontrolle über das System. Zusätzlich ist die Anpassbarkeit am größten, falls der Webshop in Zukunft wachsen soll. Allerdings muss man sich um die Installation von Updates (Wartung) selbst kümmern und sich einen geeigneten Webhoster suchen.

Gruppe 2: Cloud- und SaaS-Lösungen

Mithilfe von Cloud- bzw. SaaS-Lösungen kann man sehr schnell starten, weil die Installation auf einem eigenen Server entfällt. Die Infrastruktur mietet man bei der Nutzung der Software automatisch dazu. Der Anbieter kümmert sich um die Infrastruktur und Wartung.

Gruppe 3: Marktplätze

Klassische Online-Marktplätze bieten gegen Provision die Möglichkeit, sehr schnell eine große Anzahl an Kunden zu erreichen.

Zahlungsanbieter im Onlineshop

Wenn Sie einen Onlinshop aufbauen und dort Zahlungen außerhalb der eigenen Kasse oder des Bankkontos anbieten möchten, brauchen Sie einen spezialisierten Zahlungsdienstleister. Dieser wickelt die Zahlung ab und bestätigt die Korrektheit. Insbesondere für Kreditkartenzahlungen oder PayPal ist die Inanspruchname eines Dienstleisters notwendig. In der Regel sind dafür eine monatliche Grundgebühr und eine umsatzabhängige Provision für jeden Verkauf fällig. Hier finden Sie eine Übersicht über Zahlungsanbieter.

Im deutschsprachigen Markt liegt PayPal in der Verbreitung unangefochten vorn. Es gibt kaum einen Onlineshop, der auf PayPal verzichtet. Das liegt vermutlich an der vergleichsweisen einfachen Einrichtung sowohl im Onlineshop als auch auf Kundenseite. Allerdings sollte man keinen Zahlungsdienstleister „einfach so“ ohne vorherige Prüfung einsetzen, da zum Beispiel das Provisionsmodell und andere Gründe gegen bestimmte Anbieter sprechen können. Gerade gegenüber PayPal gibt es auch Kritik. Informieren Sie sich daher im Vorwege.

Versand im E-Commerce

Sofern sich Ihre Produkte in Pakete verpacken lassen, können Sie für den Versand auf die üblichen Paketdienste zurückgreifen, wie:

Die Versandetiketten lassen sich meistens nach einer kurzen Registrierung direkt online erstellen und selbst ausdrucken.

Als Alternative gibt es auch Anbieter wie shipcloud, die Ihnen alle Paketdienste über ein einziges Interface zusammen anbieten. Dies ist gerade beim Start eines Onlineshops hilfreich.

Für die automatische Übergabe von Versanddaten aus dem Shop oder einem Warenwirtschaftssystem sind meistens noch weitere Zugänge erforderlich. Informieren Sie sich am besten direkt bei dem Paketdienst oder dem Softwareanbieter über die Möglichkeiten.

Schnittstellen zu Paketdiensten werden von den meisten Onlineshop-Systemen und Warenwirtschaftssystemen angeboten, allerdings braucht die Einrichtung und Registrierung meistens etwas Zeit. Dies lohnt sich möglicherweise erst bei höherem Versandvolumen zu einem späteren Zeitpunkt.

Recht

Ihr besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Rechtssicherheit richten, wenn Sie einen Onlineshop aufbauen. Da ein Onlineshop öffentlich ist, fallen Fehler sofort auf und können durch Konkurrenzunternehmen abgemahnt werden. Das vermeiden Sie, indem Sie sich im Vorwege über die rechtlichen Aspekte beim Betrieb eines Webshops informieren. Hierzu finden Sie im Internet umfangreiche Informationen zu verschiedenen rechtlichen Aspekten.

Tipp: Abonnieren Sie die Newsletter von Portalen zum Thema E-Commerce-Recht. Es gibt dort immer wieder aktualisierte Informationen und aktuelle Urteile.

Einen Überblick über die wichtigsten Rechtsthemen im E-Commerce bieten beispielsweise die folgenden Ratgeber im Web:

Bei der Erstellung der notwendigen Kundeninformationen wie AGB, Datenschutzerklärung, Impressum und Widerrufsbelehrung hilft Ihnen ein kostenloser Generator für E-Commerce-Rechtstexte von Trusted Shops.

Der sicherste Weg ist natürlich die Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf E-Commerce. Darüber hinaus gibt es spezielle E-Commerce-Versicherungen, die Risiken abmildern können.

Marketing

Das Marketing nimmt im E-Commerce ebenfalls einen hohen Stellenwert ein. Die Zeiten, in denen Besucher von allein zu den Onlineshops von Unternehmen finden, sind in den meisten Branchen vorbei – zu groß und unübersichtlich ist das Angebot im Web.

Zum Marketing zählen zum Beispiel die Suchmaschinenoptimierung (SEO), Anbindung an Preissuchmaschinen, Social-Media-Marketing, usw. Informationen dazu erhalten Sie unter folgenden Links:

Blogs und Podcasts

Dass man im E-Commerce immer Potenzial zur Optimierung hat, ist kein Geheimnis. Es empfiehlt sich also, im Thema zu bleiben und den Shop immer wieder zu verbessern. Gute und kostenlose Informationen dazu erhalten Sie in diversen Blogs und Podcasts. Hier einige Beispiele:

Warenwirtschaft für den Onlineshop und ERP-Systeme

So richtig effizient wird der Onlinehandel erst durch die Nutzung einer Warenwirtschaftssoftware: Man gewinnt zum Beispiel aktuelle Informationen über die Lagerbestände, kann Einkäufe und Lagerbuchungen damit abbilden und mehrere Verkaufskanäle miteinander verbinden. Die Software zentralisiert sämtliche Ein- und Verkäufe und bereitet die Buchhaltung vor.

Automatisierung durch Schnittstellen

Um die Warenwirtschaft mit dem Onlineshop zu verbinden, benötigt man eine Shop-Schnittstelle. Diese sorgt dafür, dass der Onlineshop als zusätzlicher Verkaufskanal über die Warenwirtschaftssoftware abgewickelt werden kann. Es ist dann keine doppelte Datenpflege mehr notwendig und die Systeme arbeiten direkt zusammen. So wird die Steuerung der verschiedenen Verkaufskanäle zentral über die Warenwirtschaft möglich.

Fazit und Empfehlung

Die Linksammlung in diesem Blogbeitrag zielt darauf ab, Ihnen zu helfen, sich sachkundig zu machen, damit Sie schnell einen Onlineshop aufbauen können. Wenn der Shop dann aber erst einmal läuft, ist die Verknüpfung mit der Warenwirtschaft ein sinnvoller nächster Schritt zur Automatisierung. Denn dadurch lässt sich meist eine deutliche Effizienzsteeigerung erzielen. Die Verknüpfung zwischen Warenwirtschaftssystem und Shop lohnt sich gerade dann, wenn mehrere Verkaufskanäle zu bedienen sind.

Empfehlung: Wenn Sie Wert auf einen schnellen und preiswerten Start in den E-Commerce sowie auf Möglichkeiten zur späteren Anpassung und Erweiterung legen, sollten Sie sich die nachfolgend aufgeführte Produktkombination näher ansehen:

5 Irrtümer zur E-Rechnung - und wie KMU sie vermeiden
ERP & Finance

5 Irrtümer zur E-Rechnung - und wie KMU sie vermeiden

Seit Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im B2B–Bereich strukturierte elektronische Rechnungen wie XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen und zu verarbeiten. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kursieren jedoch einige Missverständnisse und Halbwahrheiten, die zu Fehlentscheidungen führen können. Dieser Artikel klärt über die häufigsten Irrtümer zur E-Rechnung auf.

5 Min. Lesezeit

Irrtum 1: „Eine PDF-Rechnung genügt weiterhin“

Dies ist einer der häufigsten Irrtümer zur E-Rechnung. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass eine PDF–Rechnung per E–Mail immer noch ausreicht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ein PDF ist kein strukturiertes, maschinenlesbares Format im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung. Es erfüllt somit nicht die Anforderungen der E-Rechnungspflicht.

Lösung: Stellen Sie sicher, dass Sie Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Diese Formate entsprechen der gesetzlichen Definition einer elektronischen Rechnung (EN 16931).

Irrtum 2: „Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung“

Das war einmal – jetzt nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung auch im B2B-Bereich. Das bedeutet: Alle Unternehmen in Deutschland müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – unabhängig von Branche und Größe.

Lösung: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im richtigen Format verarbeiten kann. Stimmen Sie sich mit Ihren Lieferanten ab, um technische Probleme beim Rechnungseingang zu vermeiden.

{{box-list-left}}

Irrtum 3: „Für mein kleines Unternehmen lohnt sich das nicht“

Die Umstellung auf die E–Rechnung ist für alle Unternehmen Pflicht. Auch Kleinunternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Zudem unterschätzen viele KMU die Vorteile der E-Rechnung: automatisierte Prozesse, schnellerer Zahlungseingang und weniger manuelle Fehler.

Lösung: Setzen Sie eine Buchhaltungslösung ein, die Ihnen die Erstellung, den Empfang und die Archivierung von gesetzeskonformen E-Rechnungen erleichtert.

Irrtum 4: „Ich darf weiterhin Rechnungen als PDF versenden“

Das ist nur bedingt richtig. Die E-Rechnungspflicht 2025 betrifft zurzeit nur den Empfang und nicht den Versand von E-Rechnungen. Das bedeutet: Sie können vorerst noch PDF-Rechnungen versenden – aber nur, wenn der Empfänger damit einverstanden ist. Ab dem 1. Januar 2027 wird jedoch auch der Versand von E-Rechnungen verpflichtend. Nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro haben noch ein Jahr länger Zeit. Ab dem 1. Januar 2028 gibt es dann aber keine Ausnahmen mehr.

Lösung: Bereiten Sie sich jetzt schon auf den verpflichtenden Versand von E-Rechnungen ab 2027 vor. Idealerweise stellen Sie bereits heute auf strukturierte XML-basierte Rechnungen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) um, um reibungslose Prozesse mit Ihren Geschäftspartnern zu gewährleisten.

Irrtum 5: „Ich habe noch zwei Jahre Zeit“

Ein riskante Fehleinschätzung, denn die Frist für den verpflichtenden E-Rechnungsempfang ist bereits abgelaufen. Wer jetzt noch keine E-Rechnungen empfangen kann, verstößt gegen geltendes Recht. Die zweite Stufe – die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen – tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Wer bis dahin nicht reagiert, gerät unter Druck.

Lösung: Beginnen Sie jetzt mit der Umstellung. Planen Sie Testläufe, schulen Sie Mitarbeitende und optimieren Sie Schritt für Schritt Ihre Prozesse. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig bereit ist für die E-Rechnungspflicht inklusive Versand von E-Rechnungen. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, profitieren zudem von effizienteren Buchhaltungsprozessen und Wettbewerbsvorteilen.

Fazit: Jetzt handeln, Irrtümer zur E-Rechnung beseitigen und E-Rechnungspflicht erfüllen

Die Einführung der E–Rechnungspflicht in Deutschland ist ein wichtiger Schritt hin zu digitalen Geschäftsprozessen. Wer heute noch mit veralteten Rechnungsformaten arbeitet, muss dringend handeln. Die Pflicht zur E-Rechnung gilt bereits – und wird in den kommenden Jahren noch ausgeweitet.

Unser Tipp: Nehmen Sie Ihre aktuelle Rechnungsstellung und -verarbeitung unter die Lupe:

  • Können Sie E-Rechnungen empfangen und archivieren?
  • Ist Ihre Software auf XRechnung und ZUGFeRD vorbereitet?
  • Haben Sie Ihre Partner und Mitarbeitenden informiert?
Liquiditätsplanung: Warum integrierte Finanzsoftware für die Liquiditätsplanung in Unternehmen ein Muss ist
ERP & Finance

Liquiditätsplanung: Warum integrierte Finanzsoftware für die Liquiditätsplanung in Unternehmen ein Muss ist

Liquidität ist die Lebensader eines jeden Unternehmens. Wer seine Zahlungsfähigkeit nicht im Blick hat, riskiert Engpässe – im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz. Eine durchdachte Liquiditätsplanung ist deshalb kein Nice-to-have, sondern überlebenswichtig.

5 Min. Lesezeit

Liquidität ist die Lebensader eines jeden Unternehmens. Wer seine Zahlungsfähigkeit nicht im Blick hat, riskiert Engpässe – im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz. Eine durchdachte Liquiditätsplanung ist deshalb kein Nice-to-have, sondern überlebenswichtig.

Doch in der Praxis zeigt sich: Viele Unternehmen planen noch immer mit Excel – statisch, fehleranfällig und oft zu spät. Dabei gibt es längst intelligentere Wege. Integrierte Finanzsoftware bringt nicht nur Transparenz, sondern macht aus der Liquiditätsplanung ein echtes Frühwarnsystem. Zudem kann sie die Buchführung erheblich vereinfachen, indem sie die Dokumentation von Geschäftsvorfällen automatisiert und die Erstellung von Finanzplänen unterstützt. Der Begriff Buchhaltung umfasst dabei alle Tätigkeiten und Methoden, die zur Dokumentation und Analyse der finanziellen Transaktionen eines Unternehmens notwendig sind.

Was ist Liquiditätsplanung?

Definition und Bedeutung für Unternehmen

Liquiditätsplanung ist ein essenzielles Teilgebiet der Finanzplanung eines Unternehmens. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Begriffe der Finanzplanung zu verstehen, um eine präzise und effektive Liquiditätsplanung zu gewährleisten. Sie bezieht sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Eine durchdachte Liquiditätsplanung ist entscheidend, um die finanzielle Stabilität und die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens sicherzustellen.

Durch die Vorhersage von Einnahmen und Ausgaben sowie die Identifizierung potenzieller Liquiditätsengpässe können Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Eine integrierte Finanzsoftware spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem sie die automatische Erfassung von Einnahmen und Ausgaben ermöglicht und potenzielle Engpässe schnell sichtbar macht. So wird die Liquiditätsplanung nicht nur präziser, sondern auch effizienter.

Warum ist Liquiditätsplanung wichtig für Unternehmen?

Die Liquiditätsplanung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Finanzplanung eines Unternehmens. Sie ermöglicht es, zukünftige Zahlungseingänge und -ausgänge präzise zu planen und sicherzustellen, dass das Unternehmen jederzeit seine Verbindlichkeiten begleichen kann. Eine sorgfältige Liquiditätsplanung trägt maßgeblich zur Verbesserung der Solvenz bei und erhöht die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Durch die frühzeitige Identifizierung potenzieller Engpässe können Unternehmen proaktiv Maßnahmen ergreifen, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Dies stärkt nicht nur die finanzielle Stabilität, sondern auch das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern.

Die Bedeutung von Buchhaltung für die Liquiditätsplanung

Die Buchhaltung ist das Rückgrat einer effektiven Liquiditätsplanung. Sie liefert die notwendigen Daten und Informationen, um zukünftige Zahlungseingänge und -ausgänge präzise zu planen. Durch die systematische Erfassung und Analyse von Finanzdaten können Unternehmen ihre Liquidität besser steuern und sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Eine gut geführte Buchhaltung ermöglicht es, finanzielle Trends zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen, die zur langfristigen finanziellen Stabilität beitragen.

__wf_reserved_inherit

Wie unterstützt Buchhaltung die Liquiditätsplanung?

Die Buchhaltung unterstützt die Liquiditätsplanung auf vielfältige Weise:

  • Erfassung und Analyse von Zahlungseingängen und -ausgängen: Durch die detaillierte Aufzeichnung aller finanziellen Transaktionen kann ein Unternehmen seine Liquidität präzise planen.
  • Informationen über Verbindlichkeiten und Forderungen: Die Buchhaltung liefert wichtige Daten über die finanziellen Verpflichtungen und ausstehenden Forderungen eines Unternehmens, die für die Liquiditätsplanung unerlässlich sind.
  • Gewinnermittlung und Solvenzplanung: Durch die Analyse der Buchhaltungsdaten können Unternehmen ihre Gewinnermittlung optimieren und ihre Solvenz langfristig sichern. Dies ermöglicht eine bessere finanzielle Planung und trägt zur Stabilität des Unternehmens bei.

Zahlungsfähigkeit und ihre Bedeutung für Unternehmen

Die Zahlungsfähigkeit ist ein entscheidender Indikator für die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens. Sie beschreibt die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Eine hohe Zahlungsfähigkeit signalisiert finanzielle Stabilität und stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und Geschäftspartnern. Verschiedene Faktoren wie Einnahmen, Ausgaben und Schulden beeinflussen die Zahlungsfähigkeit. Eine sorgfältige Liquiditätsplanung hilft, diese Faktoren zu überwachen und sicherzustellen, dass das Unternehmen jederzeit zahlungsfähig bleibt. Dies ist besonders wichtig, um unvorhergesehene finanzielle Engpässe zu vermeiden und die langfristige Solvenz des Unternehmens zu gewährleisten.

Warum Liquiditätsplanung so wichtig ist

Eine präzise Liquiditätsplanung hilft Unternehmen dabei:

  • den Zahlungsfluss vorausschauend zu steuern,
  • Engpässe frühzeitig zu erkennen,
  • rechtzeitig Maßnahmen wie Kreditlinien oder Zahlungsvereinbarungen einzuleiten,
  • Investitionen besser zu planen und zu finanzieren.

Eine genaue Liquiditätsplanung unterstützt zudem die Gewinnermittlung, indem sie sicherstellt, dass alle finanziellen Bewegungen erfasst und analysiert werden, was zur finanziellen Stabilität beiträgt.

Besonders kurzfristige Ausgaben – wie Gehälter, Steuern oder unerwartete Reparaturen – können Unternehmen schnell in Schieflage bringen, wenn nicht ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ermöglicht eine effektive Liquiditätsplanung, dass Unternehmen ihre Geschäftsstrategie gezielt anpassen können. Durch die Analyse von Trends und die Berücksichtigung von Szenarien können Unternehmen proaktive Entscheidungen treffen, die nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige finanzielle Ziele unterstützen. Die Fähigkeit, potenzielle Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, bietet einen entscheidenden Vorteil im dynamischen Geschäftsumfeld.

Eine integrierte Finanzsoftware kann hierbei eine wesentliche Unterstützung bieten, indem sie die Szenarioplanung erleichtert und Unternehmen die Möglichkeit gibt, verschiedene finanzielle Szenarien durchzuspielen und zu bewerten. So wird die Liquiditätsplanung nicht nur präziser, sondern auch flexibler und anpassungsfähiger an sich ändernde Marktbedingungen. Diese Flexibilität ist entscheidend, um in Krisenzeiten schnell reagieren zu können und die Solvenz des Unternehmens zu gewährleisten.

__wf_reserved_inherit

Die Herausforderungen der Liquiditätsplanung

Schwierigkeiten bei der Vorhersage von Einnahmen und Ausgaben

Die Liquiditätsplanung stellt Unternehmen vor mehrere Herausforderungen, insbesondere bei der genauen Vorhersage von Einnahmen und Ausgaben. Oftmals liegt das Problem darin, dass grundlegende Finanzbegriffe nicht vollständig begriffen werden, was zu Missverständnissen und Fehlern in der Planung führen kann. Eine ungenaue Planung kann schnell zu Liquiditätsengpässen führen, die die finanzielle Stabilität und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gefährden.

Ein weiteres Problem ist die Identifizierung potenzieller Liquiditätsengpässe. Unternehmen müssen ihre finanziellen Daten sorgfältig analysieren, um mögliche Engpässe frühzeitig zu erkennen und geeignete Strategien zu entwickeln, um diese zu überwinden. Hierbei kann eine integrierte Finanzsoftware wertvolle Unterstützung bieten, indem sie Echtzeitdaten liefert und die Szenarioplanung erleichtert. So können Unternehmen proaktiv handeln und ihre finanzielle Sicherheit langfristig gewährleisten.

Eine effektive Liquiditätsplanung erfordert zudem die Berücksichtigung externer Faktoren, die die finanzielle Situation eines Unternehmens beeinflussen können. Dazu zählen wirtschaftliche Trends, gesetzliche Änderungen oder auch unerwartete Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien. Unternehmen müssen in der Lage sein, flexibel auf solche Veränderungen zu reagieren und ihre Liquiditätsstrategie entsprechend anzupassen.

Zudem ist es wichtig, dass Unternehmen regelmäßig ihre Liquiditätsplanung überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass sie stets auf dem neuesten Stand ist. Dies erfordert eine kontinuierliche Überwachung der finanziellen Kennzahlen und eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen innerhalb des Unternehmens, wie der Buchhaltung, dem Controlling und der Geschäftsführung.

Die Schwächen herkömmlicher Planung

In vielen kleinen und mittleren Unternehmen laufen Liquiditätsplanungen noch über Excel oder werden sporadisch beim Steuerberater angefragt. Besonders für Kleinunternehmer und andere wirtschaftlich tätige Personen kann dies zu erheblichen Herausforderungen führen, da sie oft nicht über die notwendigen Ressourcen und Kenntnisse verfügen, um eine präzise Liquiditätsplanung durchzuführen. Doch das birgt gleich mehrere Risiken:

  • Verzögerte Datenerfassung (z. B. durch fehlende Eingangsrechnungen)
  • Nicht erfasste Fixkosten wie Leasing oder Miete
  • Keine Echtzeitdaten – der Blick in die Zukunft bleibt trüb
  • Aufwendige manuelle Pflege

Kurz: Diese Methode hinkt dem Tagesgeschäft hinterher und bietet kaum Handlungsspielraum.

Darüber hinaus führt die Abhängigkeit von manuellen Prozessen oft zu Fehlern, die schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Fehlende oder fehlerhafte Daten können zu falschen Annahmen und Entscheidungen führen, die die Liquidität des Unternehmens gefährden.

Ein weiterer Nachteil der herkömmlichen Planung ist die mangelnde Transparenz. Ohne eine zentrale Datenbasis ist es schwierig, einen vollständigen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens zu erhalten. Dies erschwert die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und kann zu Missverständnissen und ineffizienten Prozessen führen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es unerlässlich, auf moderne, integrierte Finanzlösungen umzusteigen, die eine automatisierte und präzise Liquiditätsplanung ermöglichen. Solche Systeme bieten nicht nur eine bessere Kontrolle und Transparenz, sondern unterstützen auch die strategische Entscheidungsfindung und tragen zur langfristigen finanziellen Sicherheit des Unternehmens bei.

Die Lösung: Integrierte Finanzsoftware

Moderne, integrierte Systeme wie Suiteify ONE Start verknüpfen Buchhaltung, Banking, Löhne und Reporting. Dabei werden sowohl die Soll-Seite als auch die Haben-Seite der Buchführung automatisch aktualisiert, was die Genauigkeit und Effizienz der Finanzplanung erheblich verbessert. Das bringt gleich mehrere Vorteile:

  • Automatisierte Zahlungszuordnung: Bankbewegungen werden automatisch den richtigen Konten zugewiesen.
  • Aktuelle Datenbasis: Alle Einnahmen und Ausgaben sind zentral verfügbar – in Echtzeit.
  • Szenarienplanung leicht gemacht: Was passiert, wenn ein Großkunde später zahlt? Oder wenn neue Investitionen anstehen? Softwaregestützte Szenarien machen’s sichtbar.
  • Direkte Schnittstellen zu Behörden und Banken: Spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Integrierte Lösungen ermöglichen es Unternehmen, ihre Liquidität vorausschauend zu steuern – statt nur zu reagieren. Sie sind damit nicht nur effizienter, sondern auch krisenfester. Zudem unterstützen sie die übergeordnete Geschäftsstrategie, indem sie Unternehmensleitenden helfen, externe Kräfte besser zu erkennen und die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens zu verbessern.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein typisches KMU, etwa ein Handelsbetrieb mit 8 Mitarbeitenden, musste früher als verantwortliche Person den monatlichen Liquiditätsstatus manuell auf Basis von Bankauszügen, Excel-Tabellen und Rücksprachen mit der Buchhaltung ermitteln. Für Unternehmer, insbesondere Einzelunternehmer und Freiberufler, bietet die integrierte Finanzsoftware eine erhebliche Erleichterung bei der täglichen Finanzverwaltung. Seit der Einführung einer integrierten Lösung:

  • sieht die Geschäftsführung tagesaktuell, wie es um offene Forderungen und liquide Mittel steht
  • wird der Zahlungsverkehr automatisiert abgewickelt
  • und Investitionsentscheidungen können datenbasiert getroffen werden.

Ergebnis: Weniger Stress, bessere Entscheidungen und eine gestiegene finanzielle Sicherheit.

Weitere Vorteile der integrierten Finanzsoftware

Zusätzlich zu den bereits genannten Vorteilen bietet eine integrierte Finanzsoftware eine Vielzahl weiterer Funktionen, die die Effizienz und Genauigkeit der Liquiditätsplanung erheblich steigern. Beispielsweise ermöglicht sie eine nahtlose Integration mit anderen Unternehmensbereichen wie dem Controlling und der Personalabteilung. Dies sorgt für einen reibungslosen Informationsfluss und verbessert die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, historische Daten zu analysieren und Trends zu erkennen, die bei der strategischen Planung helfen können. Unternehmen können so fundierte Prognosen erstellen und auf Basis dieser Informationen ihre Geschäftsstrategie anpassen. Dies ist besonders wichtig in einem sich schnell ändernden Marktumfeld, in dem Flexibilität und Anpassungsfähigkeit entscheidend sind.

Darüber hinaus unterstützt die Software die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und erleichtert die Kommunikation mit dem Finanzamt und anderen Behörden. Dies reduziert den administrativen Aufwand und minimiert das Risiko von Fehlern und Strafen.

Insgesamt trägt die Verwendung einer integrierten Finanzsoftware dazu bei, dass Unternehmen nicht nur ihre Liquidität besser verwalten, sondern auch ihre Gesamtleistung und Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Fazit: Zeit für den Umstieg

Die Liquiditätsplanung entscheidet über Handlungsspielraum, Krisenfestigkeit und letztlich über den Unternehmenserfolg. Wer heute noch mit Excel arbeitet, verschenkt wertvolle Zeit und Übersicht.

Integrierte Finanzsoftware hilft dabei, die Solvenz des Unternehmens zu erhalten, indem sie eine bessere Übersicht und Kontrolle über die Finanzen ermöglicht.

Integrierte Finanzsoftware ist kein Luxus – sondern ein Muss.

{{checklist}}

Rechnungen per E-Mail verschicken - das ist zu beachten
ERP & Finance

Rechnungen per E-Mail verschicken - das ist zu beachten

Nicht erst seit dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht Anfang 2025 versenden viele Unternehmen ihre Rechnungen per E-Mail. Was Unternehmer beim elektronischen Rechnungsversand beachten sollten, erklärt dieser Artikel.

5 Min. Lesezeit

Die E-Rechnung ist auf dem Vormarsch. Das liegt zum einen an ihren unbestreitbaren Vorteilen hinsichtlich Prozesseffizienz und Kosteneinsparung. Zum anderen spielen rechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle: Bereits mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der deutsche Gesetzgeber die elektronische Rechnung der herkömmlichen Papierrechnung umsatzsteuerlich gleichgestellt.

Mit dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Geschäfte Anfang 2025 hat die elektronische Rechnungsstellung einen weiteren Schub erhalten.

Eine besonders verbreitete und unkomplizierte Form der Übermittlung ist der Versand von Rechnungen per E-Mail – idealerweise direkt aus der betriebswirtschaftlichen Software heraus.

Fünf zentrale Anforderungen an Rechnungen per E-Mail

1. Rechnungen per E-Mail müssen die gleichen Pflichtangaben enthalten wie Rechnungen in Papierform.

Die folgenden Angaben müssen gemäß § 14 Abs. 4 UStG auf jeder Rechnung enthalten sein, unabhängig davon, ob es sich um eine E-Rechnung oder eine sonstige Rechnung (PDF, Bilddatei) handelt:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung sowie Zahlungszeitpunkt
  • Entgelt und Steuerbetrag sowie Steuersatz
  • im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen

2. Für Unternehmen als Rechnungsempfänger ist keine Zustimmung zum elektronischen Rechnungsversand erforderlich.

Unternehmen können dem Versand einer strukturierten E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr widersprechen.

Die Übermittlung einer E-Rechnung oder einer sonstigen Rechnung in einem anderen unstrukturierten elektronischen Format an einen Verbraucher bedarf hingegen der Zustimmung des Rechnungsempfängers. Dies ist in § 14 Abs. 1 UStG geregelt. Die Zustimmung ist jedoch nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie kann durch Vereinbarung, z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Rechnungsausstellers, erfolgen. Darüber hinaus kann die Zustimmung auch stillschweigend erfolgen oder nachträglich erklärt werden.

Im Klartext: Solange ein Verbraucher nicht ausdrücklich die Zusendung einer Papierrechnung verlangt, dürfen Unternehmen ihre Rechnungen in elektronischer Form versenden.

3. Die Echtheit, inhaltliche Unversehrtheit und Lesbarkeit der elektronischen Rechnung müssen gewährleistet sein.

Diese Anforderung kann durch alle innerbetrieblichen Kontrollverfahren erfüllt werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit der Rechnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder durch Datenaustausch im EDI-Verfahren sicherzustellen (§ 14 Abs. 3 UStG). Verpflichtend ist dies jedoch nicht.

‍{{box-quote-left}}

4. Elektronische Rechnungen müssen GoBD-konform und digital archiviert werden.

Elektronische Rechnungen müssen nach den GoBD so aufbewahrt werden, wie sie das Unternehmen erhalten hat – also im ursprünglichen digitalen Format. Dies gilt sowohl für E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) als auch für sonstige Rechnungen (z.B. PDF, Bilddatei sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, die von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind).

GoBD-konform ist es auch, eingehende Papierrechnungen zu scannen und im Rahmen einer elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung digital zu verarbeiten und zu archivieren. Weitere Informationen zum Thema GoBD finden Sie im Blogartikel Die 11 wichtigsten Anforderungen an GoBD-konforme Buchhaltung.

5. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.

Ausgestellte und empfangene Rechnungen müssen von den Unternehmen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Während dieser Zeit müssen die Rechnungsdaten jederzeit innerhalb kurzer Zeit auffindbar, lesbar und auswertbar sein – zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung. Mehr zu den Aufbewahrungsfristen von Rechnungen und anderen Belegen finden Sie im Blogbeitrag Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – Fristen und Pflichten.

Rechnungen per E-Mail – Welche Datenformate sind zulässig?

Hier ist zu unterscheiden:

  • Ist der Rechnungsempfänger ein Unternehmen im Inland (B2B = Unternehmen an Unternehmen), muss die E-Rechnung grundsätzlich in einem strukturierten XML-Format übermittelt werden, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Es gelten jedoch Übergangsfristen. Zulässig und verbreitet sind insbesondere die maschinenlesbaren Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Auch andere europäische Formate wie Factur-X (Frankreich) sind zulässig. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen ausgenommen, müssen diese aber empfangen können.
  • Handelt es sich um ein B2C-Geschäft (Unternehmen an Verbraucher), so kann die Rechnung als „sonstige Rechnung“ in Papierform oder in einem unstrukturierten elektronischen Datenformat wie z.B. PDF oder JPEG ausgestellt und übermittelt werden. Für welches Format sich der Rechnungssteller entscheidet, ist unerheblich, solange die Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit der Rechnung über den gesamten Aufbewahrungszeitraum gewährleistet ist.

Wichtig: Eine Bilddatei, ein PDF ohne strukturierte XML-Daten oder eine eingescannte Papierrechnung sind keine E-Rechnungen im rechtlichen Sinne.