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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

E-Rechnungspflicht für Vereine: Gesetzliche Grundlagen, Ausnahmen und Praxistipps
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E-Rechnungspflicht für Vereine: Gesetzliche Grundlagen, Ausnahmen und Praxistipps

Zum Jahreswechsel 2025 ist in Deutschland eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft getreten: die E-Rechnungspflicht. Auch Vereine sind davon betroffen, sofern sie unternehmerisch tätig sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet, welche gesetzlichen Grundlagen greifen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie die Umstellung erfolgreich meistern können.

5 Min. Lesezeit

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und – in bestimmten Fällen – auch zu erstellen. Diese Regelung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, und damit auch Vereine, sofern sie als Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) handeln. Dabei sind jedoch nicht alle Vereinsbereiche betroffen.

Unterscheidung zwischen ideellem und wirtschaftlichem Bereich

  • Der ideelle Bereich (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse) ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
  • Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, etwa durch den Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder den Betrieb eines Vereinsheims, fällt jedoch unter die neuen Anforderungen.

Was zählt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung muss strukturiert und maschinenlesbar sein sowie in einem bestimmten Format, wie beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, vorliegen. Eine PDF-Rechnung, die per E-Mail versendet wird. gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der Gesetzgebung.

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E-Rechnungen empfangen und erstellen

Seit Jahresbeginn 2025 müssen betroffene Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur aktiven Erstellung von E-Rechnungen greift, wenn ein Verein Rechnungen an Unternehmen oder andere Vereine stellt, die unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln, oder an juristische Personen – es sei denn, es greifen Ausnahmeregelungen bzw. die unten genannten Übergangsfristen.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht für Vereine

Übergangsfristen bis 2028

Für Vereine mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro (im Vorjahr) gelten Übergangsfristen bis spätestens 2028 (s. Tabelle). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Rechnungen an inländische Unternehmen nur noch elektronisch im vorgeschriebenen Format gestellt werden.

Seit 01.01.2025

Unternehmen oder Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen – größenunabhängig – von anderen Unternehmen oder Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb E-Rechnungen entgegennehmen.

Bis 31.12.2026

Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF oder Word), sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt.

Bis 31.12.2027

Unternehmen und Vereine mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen die Ausnahmeregelungen weiterhin nutzen.

Ab 01.01.2028

Alle Unternehmen sowie Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen E-Rechnungen empfangen, erstellen und übermitteln können.

Umsetzung in der Vereinsarbeit: 5 Praxistipps

1. Vereinsstatus prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Verein unternehmerisch tätig ist. Relevante Bereiche sind z. B. Veranstaltungen, Gastronomiebetrieb, Sponsoring.

2. Software für E-Rechnungen auswählen

Zur reinen Anzeige von E-Rechnungen reicht beispielsweise der kostenlose Elster Viewer aus. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vereins- oder Buchhaltungssoftware zu nutzen, die den Import, die Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen unterstützt. Denn das ist eine zentrale Voraussetzung für effiziente Rechnungsprozesse.

3. Prozesse anpassen

Sorgen Sie dafür, dass Rechnungen im richtigen Format eingehen und korrekt archiviert werden. Das Originalformat muss dabei erhalten bleiben.

4. Schulung für Vorstände und Kassenwarte

Informieren Sie Ihre ehrenamtlichen Helfer über die neuen Anforderungen und bieten Sie Schulungen zum Umgang mit E-Rechnungs-Software und rechtssicherer Archivierung an.

5. Kommunikation mit Lieferanten und Kunden

Kündigen Sie die Umstellung rechtzeitig an. Falls Ihr Verein vorerst noch keine E-Rechnungen erstellt, sollten Sie dies mit den Geschäftspartnern abstimmen.

Fazit: E-Rechnungspflicht für Vereine jetzt umsetzen

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 betrifft viele Vereine, die unternehmerisch tätig sind. Wichtig ist die frühzeitige Klärung, ob Ihr Verein betroffen ist, sowie die Auswahl geeigneter Software und die Anpassung interner Prozesse. Mit guter Vorbereitung und klarer Kommunikation gelingt der Umstieg auf die elektronische Rechnung sicher und gesetzeskonform.

Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung
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Standardkontenrahmen: Das Herzstück einer effizienten Buchführung

In der Finanzbuchhaltung sind Übersicht und Struktur das A und O. Unternehmen jeder Größe benötigen ein verlässliches System, das sämtliche Geschäftsvorfälle klar und nachvollziehbar abbildet. Der Standardkontenrahmen (SKR) ist genau dieses System – und bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße und transparente Buchführung.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Standardkontenrahmen und warum ist er wichtig für die Buchführung?

Ein Standardkontenrahmen (SKR) ist ein strukturierter Plan für die Buchhaltung. Er enthält alle relevanten Buchungskonten, die ein Unternehmen zur Verbuchung seiner Geschäftsvorfälle benötigt. Die einheitliche Struktur des Kontenrahmens ermöglicht vergleichbare Buchführungen – sowohl im zeitlichen Verlauf als auch zwischen unterschiedlichen Unternehmen einer Branche.

Vorteile eines einheitlichen Kontenrahmens

  • Transparenz und Ordnung: Buchungen erfolgen systematisch auf dem passenden Konto.
  • Vergleichbarkeit im Rechnungswesen: Geschäftsjahre und Unternehmen lassen sich einfach gegenüberstellen.
  • Effizienz in der Finanzbuchhaltung: Neue Mitarbeitende finden sich schneller zurecht.
  • Kompatibilität mit Buchhaltungssoftware: Der Einsatz gängiger Programme wie Suiteify Finance classic (mit DATEV-Integration) wird erleichtert.

Aufbau und Systematik eines SKR

Der Aufbau eines Standardkontenrahmens folgt einem vierstelligen Nummernsystem:

  • 1. Stelle – Kontenklasse (z. B. Anlagevermögen, Aufwendungen)
  • 2. Stelle – Kontengruppe (z. B. Maschinen, Personalaufwand)
  • 3. Stelle – Kontenart (z. B. Löhne, Abschreibungen)
  • 4. Stelle – Unterkonto (z. B. einzelne Kunden oder Maschinen)

Diese Gliederung schafft Klarheit in der Buchhaltung und unterstützt sowohl das Prozessgliederungsprinzip als auch das Abschlussgliederungsprinzip.

Kontenrahmen vs. Kontenplan: Wo liegt der Unterschied?

Ein Kontenrahmen ist eine allgemeingültige Vorlage mit einer umfassenden Auswahl an Buchungskonten, die oft auf eine bestimmte Branche zugeschnitten ist. Der Kontenplan ist dagegen die an ein Unternehmen angepasste, individuelle Umsetzung. Hier wählt das Unternehmen aus dem Rahmenplan nur die Konten aus, die es benötigt, und ergänzt bei Bedarf eigene.

Die wichtigsten Kontenrahmen in Deutschland

In Deutschland sind die Standardkontenrahmen der DATEV am weitesten verbreitet. Besonders häufig genutzt werden:

  • SKR03 — Dieser prozessorientierte Kontenrahmen orientiert sich an den betrieblichen Abläufen. Er ist besonders beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen.
  • SKR04 — Abschlussorientierter Kontenrahmen, der sich an der Bilanz und der GuV orientiert. Er ist besonders geeignet für Unternehmen, die großen Wert auf die Bilanzierung legen.

Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Kontenrahmen:

  • SKR14 — für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • SKR42 — für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine
  • SKR51 — für das Kfz-Gewerbe

Der ebenfalls weit verbreitete Industriekontenrahmen (IKR) richtet sich an Industrieunternehmen.

Wie finde ich den passenden Kontenrahmen für mein Unternehmen?

Die Wahl des passenden Standardkontenrahmens hängt von verschiedenen Kriterien ab:

Branche und Unternehmensart

Es gibt branchenspezifische Kontenrahmen, die auf die Besonderheiten bestimmter Wirtschaftszweige zugeschnitten sind (s. o.). Für Unternehmen ohne branchenspezifische Anforderungen sind die allgemeinen Kontenrahmen SKR03 und SKR04 geeignet.

Gliederungsprinzip

Die beiden wichtigsten Gliederungsprinzipien sind das Prozessgliederungsprinzip (SKR03) und das Abschlussgliederungsprinzip (SKR04). Während sich SKR03 an den betrieblichen Abläufen orientiert, orientiert sich SKR04 an der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Welches Prinzip gewählt wird, hängt davon ab, welches besser zur Unternehmensstruktur und den Buchhaltungsprozessen passt.

Softwarekompatibilität

Viele Buchhaltungsprogramme unterstützen bestimmte Kontenrahmen besser als andere. Die Kompatibilität mit der genutzten Software sollte daher bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Unternehmensgröße und -struktur

Auch die Größe des Unternehmens und die Komplexität der Buchhaltung spielen eine Rolle. Für kleine und mittlere Unternehmen reicht oft ein einfacherer Kontenrahmen aus, während größere Unternehmen möglicherweise spezifischere oder individuell angepasste Kontenrahmen benötigen.

Empfehlung durch die Steuerberatung

Die Steuerberatung kann bei der Auswahl des optimalen SKR unterstützen, da sie Erfahrung mit den Anforderungen der Praxis und der Softwarekompatibilität hat.

Fazit: Strukturierte Buchführung mit dem richtigen Kontenrahmen

Ein gut gewählter Standardkontenrahmen bildet das Fundament für eine effiziente Buchführung. Er schafft Transparenz, erleichtert die Nutzung von Buchhaltungssoftware und vereinfacht die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Ob SKR03, SKR04 oder ein branchenspezifischer Kontenrahmen – die richtige Wahl legt den Grundstein für ein erfolgreiches und rechtssicheres Rechnungswesen.

Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen
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Allgemeine Geschäftskosten im Baubetrieb korrekt umlegen

Umlagen gehören zu den sensibelsten Stellschrauben in der Kalkulation von Baubetrieben. Wer hier mit falschen Annahmen arbeitet, riskiert fehlerhafte Projektbewertungen und im schlimmsten Fall wirtschaftliche Probleme. Im ersten Teil dieser Serie wurden die Grundlagen von Umlagen sowie deren Einsatz zur Deckung von Sozialkosten und Werkzeugkosten erläutert. In diesem zweiten Teil geht es um die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), die Wahl der richtigen Umlagebasis sowie um Tipps zur Planung und Anpassung von Umlagen.

5 Min. Lesezeit

Herausforderung: Umlagebasis für Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Während Sozialkosten und Werkzeugkosten relativ eindeutig verteilt werden können, ist die Umlage der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) deutlich komplexer. Zu den AGK zählen alle Kosten, die dem Betrieb als Ganzem entstehen, beispielsweise:

  • Angestelltengehälter
  • Büromieten und Verwaltungskosten
  • Versicherungen
  • IT- und EDV-Kosten
  • Fachliteratur und Weiterbildung
  • Allgemeine Betriebsmittel

Die Wahl der richtigen Umlagebasis ist entscheidend für eine faire und realistische Kostenzuordnung.

Beispielrechnung: AGK verursachungsgerecht verteilen

Ein Praxisbeispiel zeigt die Komplexität:

Position Betrag

AGK gesamt

350.000 €

Produktivlohnsumme

380.000 €

Materialkosten

320.000 €

Nachunternehmerkosten

 150.000 €

Deckung AGK über Materialkosten
5 % × 320.000 € = 16.000 €

Deckung AGK über Nachunternehmerkosten
10 % × 150.000 € = 15.000 €

Rest-AGK über Löhne verteilen
350.000 € − (16.000 € + 15.000 €) = 319.000 €

Zuschlag auf Produktivlohn
319.000 € ÷ 380.000 € = 84 %

Ergebnis: Die produktiven Löhne werden mit 84 % bezuschlagt, um die verbleibenden AGK abzudecken.

Entscheidungsfaktoren für die Wahl der Umlagebasis

Die Auswahl hängt stark von den betrieblichen Strukturen ab:

  • Nachunternehmeranteil: Hat ein Betrieb viele Nachunternehmer, ist die reine Umlage über Löhne oft verzerrend.
  • Materialintensität: Bei materiallastigen Projekten kann eine teilweise Umlage auf Materialkosten sinnvoll sein.
  • Jahresbauleistung: Manche Betriebe wählen die Gesamtbauleistung als Umlagebasis, damit leistungsstarke Baustellen auch mehr AGK tragen.

Wichtig ist die Frage: Welche Kosten verursachen die AGK tatsächlich?
Nur eine realistische Abbildung verhindert eine Über- oder Unterbelastung einzelner Projekte.

Starkes Rechnungswesen als Grundlage

Damit Umlagen korrekt berechnet werden können, braucht es ein zuverlässiges Rechnungswesen, das:

  • Sozialkosten und Zusatzkosten (Krankheit, Feiertage, Schlechtwetter) erfasst
  • Produktivlohnsummen exakt ausweist
  • AGK, Materialkosten und Nachunternehmerleistungen transparent abbildet

Sind diese Istwerte vorhanden, ist die Berechnung von Umlagen keine mathematische Hürde mehr – aber ohne solide Datenbasis bleiben Kalkulationen unsicher.

Umlagen zur Preisfindung und laufenden Anpassung

Oft werden Umlagen am Jahresende berechnet, um vergangene Projekte auszuwerten. Diese Werte dienen anschließend häufig als Basis für die Kalkulation neuer Angebote.
Das ist üblich, birgt aber Risiken:

  • Vergangenheitswerte kritisch prüfen: Hatte das Unternehmen im letzten Jahr z. B. viele Krankheitstage, könnte der Sozialkostenzuschlag künftig niedriger sein.
  • Planwerte verwenden: Feiertage, Schlechtwettertage, Krankheitsquote und Mitarbeiterzahl sollten realistisch prognostiziert werden.
  • Fortlaufende Überprüfung: Im Jahresverlauf müssen Umlagen überprüft und bei geänderter Kostenstruktur oder Mitarbeiterzahl angepasst werden.

Wer dies versäumt, läuft Gefahr, Unterdeckungen zu erleiden und Projektkalkulationen zu verfälschen.

Fazit

Die korrekte Umlage von AGK und weiteren Gemeinkosten ist für die Wirtschaftlichkeit von Baubetrieben entscheidend. Wer veraltete Zuschlagsätze verwendet oder Kosten unsystematisch verteilt, riskiert falsche Projektbewertungen und finanzielle Verluste. Daher sind ein stabiles Rechnungswesen, die regelmäßige Aktualisierung der Kostenannahmen und die Wahl der richtigen Umlagebasis die Schlüssel für verlässliche Kalkulationen und sichere Preisentscheidungen.

FAQ: Umlagen im Baubetrieb

Was sind AGK-Umlagen?

AGK-Umlagen verteilen allgemeine Geschäftskosten wie Verwaltung, Mieten und Versicherungen auf Baustellen.

Welche Umlagebasen sind üblich?

Häufig: Lohnsumme, Materialkosten, Nachunternehmerkosten oder eine Kombination.

Wie oft sollte man Umlagen anpassen?

Mindestens einmal jährlich sowie bei Tarifänderungen, Kostensteigerungen oder Änderungen der Mitarbeiterstruktur.

Kann man historische Umlagen verwenden?

Ja, aber nur wenn sie überprüft und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.

Wie kann ich Umlagen optimieren?

Durch eine realistische Kostenplanung, laufende Datenkontrolle und eine verursachungsgerechte Wahl der Umlagebasis.

Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen
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Liquidität sichern: Inkasso effizient nutzen

Hohe Verkaufszahlen allein machen noch keinen Gewinn - die Kunden müssen auch zahlen. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Unternehmen bei hartnäckigem Zahlungsverzug rechtzeitig einen seriösen Inkassodienstleister einschalten. Dies ist auch direkt aus der Buchhaltung heraus möglich.

5 Min. Lesezeit

Das Zahlungsziel ist längst verstrichen, doch der Kunde zahlt einfach nicht? Vor diesem Problem stehen viele Unternehmen im B2B-Geschäft. Dass Leistungsempfänger ihre Rechnungen verspätet begleichen, ist mittlerweile fast zur Normalität geworden.

Laut dem „Zahlungsindikator Deutschland“ von Creditreform betrug die durchschnittliche Verzugsdauer von Rechnungen im Jahr 2024 knapp neun Tage. Vor allem im Baugewerbe sowie bei konsumnahen Dienstleistungen und – mit steigender Tendenz – im Einzelhandel müssen Unternehmen lange auf ihr Geld warten.

Über alle Wirtschaftsbereiche betrachtet vergehen laut Creditreform im Schnitt rund 40 bis 41 Tage zwischen Rechnungserstellung und Zahlungseingang (Forderungslaufzeit) – ein Zeitraum, der Unternehmen schnell Probleme bereitet, wenn sie ihre Liquidität sichern wollen.

Zahlungsausfälle vermeiden – warum das so wichtig ist

Gerade kleinere mittelständische Unternehmen spüren die Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen besonders stark. Meist fehlen finanzielle Reserven, um längere Forderungslaufzeiten zu überbrücken. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität zu sichern.

Aus einem Zahlungsverzug wird schnell ein Forderungsausfall. Bei einer Umfrage von Creditreform gaben fast 80 Prozent der befragten Unternehmen an, regelmäßig hiervon betroffen zu sein. Forderungsausfälle zu reduzieren wird damit zu einem kritischen Erfolgsfaktor.

Nicht immer sind allerdings nur die Kunden schuld. Auch die Unternehmen tragen Verantwortung – zum Beispiel, wenn sie kein effektives Debitorenmanagement betreiben. Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verlieren viele den Überblick über offene Forderungen.

Liquidität sichern durch effektives Debitorenmanagement

Vor allem kleineren Unternehmen fällt es oft schwer, neben dem Tagesgeschäft auch noch die Außenstände konsequent zu verfolgen. Die Folge: Mitunter werden Rechnungen nicht zeitnah gemahnt, weil das Unternehmen die Fälligkeit der Forderungen nicht im Blick hat. Der erste Schritt in Richtung Forderungseinzug besteht deshalb darin, ein transparentes und effektives Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen zu implementieren.

Finanzbuchhaltungssoftware unterstützt die Buchhaltung bei dieser Aufgabe. Funktionen für das Mahnwesen und die Forderungsverfolgung erleichtern den Prozess erheblich. Aus dem Finanzbuchhaltungsprogramm heraus können Mahnungen zeitnah erstellt und versendet werden. Zudem weiß die Buchhaltung jederzeit, welche Forderungen überfällig sind.

Inkassodienstleister helfen beim Forderungseinzug

Zahlen Kunden trotz wiederholter Mahnung nicht, sollte man den Einzug der Forderung einem Inkassodienstleister übertragen. Inkassounternehmen wie Creditreform haben Erfahrung darin, mit säumigen Schuldnern Kontakt aufzunehmen und unbezahlte Rechnungen einzuziehen. Wer rechtzeitig Spezialisten mit dem Inkasso beauftragt, kann also ein vermeintlich verlorenes Geschäft doch noch in einen Teilerfolg verwandeln und seine Liquidität sichern.

Inkasso direkt aus der Buchhaltung – ohne bürokratischen Aufwand

Viele Unternehmen zögern, externe Dienstleister mit dem Forderungseinzug zu beauftragen, da sie einen hohen bürokratischen Aufwand befürchten. Moderne Finanzbuchhaltungssoftware ermöglicht jedoch eine effiziente Lösung, indem sie das Inkasso direkt in die Buchhaltung integriert. Ein Beispiel hierfür ist Suiteify Crefo-Inkasso Web, das als Schnittstelle den Datenaustausch zwischen den Finanzbuchhaltungsprogrammen von Suiteify und dem Inkasso-Webservice von Creditreform erleichtert.

Mit dieser Lösung übermitteln Benutzer überfällige offene Posten digital an den Inkassodienstleister und verfolgen den Bearbeitungsstatus der Forderungen in Echtzeit online. Sobald ein Schuldner zahlt oder neue Forderungen entstehen, leiten die Auftraggeber diese Informationen schnell elektronisch weiter. Durch die Digitalisierung der Prozesse reduzieren Unternehmen ihren Aufwand erheblich und steigern gleichzeitig die Transparenz für alle Beteiligten.

Fazit: Effektives Forderungsmanagement sichert Liquidität

Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer Inkasso effizient nutzt, sichert die eigene Handlungsfähigkeit – besonders in schwierigen Zeiten oder während schnellen Wachstums.

Unternehmen, die den Forderungseinzug konsequent und digital gestalten, können Zahlungsausfälle vermeiden und damit langfristig ihre Liquidität sichern.

Effiziente Warenwirtschaft: 5 Herausforderungen für KMU und ihre Lösungen
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Effiziente Warenwirtschaft: 5 Herausforderungen für KMU und ihre Lösungen

Eine effiziente Lagerverwaltung und ein optimiertes Bestandsmanagement sind Schlüsselfaktoren für den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dennoch stehen viele Unternehmen in der Praxis vor Herausforderungen, die den Betrieb verlangsamen, Kosten in die Höhe treiben und wertvolle Zeit beanspruchen. Dieser Beitrag beleuchtet fünf typische Probleme in der Warenwirtschaft von KMU und zeigt Lösungen auf.

5 Min. Lesezeit

1. Unzureichende Bestandsübersicht in der Warenwirtschaft und Lagerverwaltung

Viele KMU erfassen ihre Lagerbestände nicht genau genug. Fehlende Echtzeitdaten verursachen entweder Engpässe oder Überbestände. Engpässe verzögern Kundenaufträge und beeinträchtigen die Kundenzufriedenheit, während Überbestände Kapital binden und die Lagerkosten unnötig erhöhen.

Die Lösung:

  • Der Einsatz einer modernen Warenwirtschaftssoftware mit automatischer Bestandsaktualisierung sorgt für einen stets aktuellen Überblick.
  • Benachrichtigungen beim Erreichen von Mindestbeständen erleichtern Nachbestellungen und verhindern Lieferengpässe.
  • Technologien wie mobile Scanner oder RFID-Systeme verbessern die Lagerhaltung zusätzlich, indem sie Fehler minimieren und Arbeitsprozesse beschleunigen.

2. Fehlende Automatisierung in der Warenwirtschaft und Lagerlogistik

In vielen KMU laufen zentrale Prozesse wie Auftragserfassung, Lagerbewegungen oder Rechnungsstellung noch manuell ab. Dies kostet Zeit und erhöht die Fehlerquote, beispielsweise durch falsche Bestellmengen oder Tippfehler.

Die Lösung:

  • Die Automatisierung von Warenwirtschaftsprozessen erhöht die Effizienz und Genauigkeit erheblich.
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme beschleunigen durch automatisierte Prozesse Aufgaben wie Bestellvorgänge, Rechnungsstellung oder Lagerbewegungen.
  • Die Integration von Barcode- oder RFID-Technologien ermöglicht zudem die fehlerfreie Erfassung von Warenein- und -ausgängen.

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3. Mangelhafte Lagerorganisation und ineffiziente Lagerhaltung

Ein unstrukturiertes Lager führt zu langen Suchzeiten, Fehlkommissionierungen und ineffizienten Laufwegen – was die Produktivität erheblich beeinträchtigt.

Die Lösung:

  • Ein durchdachtes Lagerverwaltungssystem optimiert den verfügbaren Raum und verbessert den Warenfluss.
  • Die so genannte chaotische Lagerhaltung, bei der die Artikel nach Verfügbarkeit und nicht nach festen Lagerplätzen eingelagert werden, kann mit intelligenter Software äußerst effizient gestaltet werden.
  • Klare Kennzeichnungen, optimierte Regalsysteme sowie regelmäßige Schulungen des Personals sorgen für eine strukturierte Lagerverwaltung.

4. Schwache Kommunikation mit Lieferanten

Unzuverlässige oder fehlerhafte Lieferungen führen zu Engpässen und frustrieren Kunden. Gerade KMU mit begrenzten Lagerkapazitäten sind auf reibungslose Lieferketten angewiesen. Mangelnde Transparenz und ineffiziente Kommunikation erschweren jedoch häufig die Zusammenarbeit mit Lieferanten.

Die Lösung:

  • Digitale Schnittstellen zwischen Warenwirtschaftssystem und Lieferanten verbessern den Informationsfluss erheblich.
  • Automatisierte Bestellprozesse synchronisieren Bestellungen und Lieferbestätigungen in Echtzeit.
  • Regelmäßige Lieferantenaudits, verbindliche Liefervereinbarungen sowie alternative Bezugsquellen sichern die Lieferkette zusätzlich ab.

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5. Fehlende Datenauswertung und -analyse

Viele KMU werten ihre Warenwirtschaftsdaten nicht systematisch aus. Ohne aussagekräftige Analysen bleibt es schwierig, ineffiziente Prozesse zu erkennen oder fundierte Entscheidungen über Bestandsgrößen und Lieferketten zu treffen.

Die Lösung:

  • Eine leistungsfähige Warenwirtschaftssoftware wertet zentrale Kennzahlen wie Lagerumschlag, Bestellzyklen oder Retourenquoten aus.
  • Diese Datenanalyse ermöglicht es Unternehmen, Engpässe frühzeitig zu erkennen, ineffiziente Prozesse zu optimieren und Entscheidungen datenbasiert zu treffen.

Fazit: Optimierte Warenwirtschaft für mehr Effizienz in KMU

Mit modernen Technologien und klar definierten Prozessen können KMU ihre Warenwirtschaft effizienter gestalten: Die Digitalisierung spart Zeit, reduziert Fehler und verbessert die Lagerhaltung nachhaltig. Unternehmen, die ihre Warenströme mit intelligenter Warenwirtschaftssoftware steuern, die Kommunikation mit Lieferanten optimieren und Entscheidungen datenbasiert treffen, sichern sich langfristig Wettbewerbsvorteile und eine höhere Kundenzufriedenheit.

Die Investition in ein modulares Warenwirtschaftssystem zahlt sich aus: Unternehmen senken Kosten, erhöhen ihre Flexibilität und schaffen eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum. Gerade im Mittelstand kann dies den entscheidenden Unterschied zwischen stagnierendem Geschäft und dynamischem Erfolg ausmachen.

ERP-Software steuerlich absetzen: Sofortabschreibung nutzen
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ERP-Software steuerlich absetzen: Sofortabschreibung nutzen

Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse schreitet voran – und mit ihr auch der Einsatz von ERP-Software (Enterprise Resource Planning). Erfreulicherweise können Unternehmen ihre ERP-Software steuerlich absetzen – und zwar bereits im Jahr der Anschaffung. Diese Sofortabschreibung bringt beträchtliche Vorteile für die Liquidität und erleichtert digitale Investitionen.

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Sofortabschreibung für ERP-Software: Steuerliche Vorteile seit 2021

Durch eine Änderung der steuerlichen Vorschriften können Unternehmen ihre ERP-Systeme sofort abschreiben. Dies reduziert den Gewinn und verschafft steuerliche Entlastung im Jahr der Anschaffung. Möglich macht das eine für steuerliche Zwecke gesetzlich verkürzte Nutzungsdauer von nur einem Jahr.

Die Sofortabschreibung von ERP-Software gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden.

ERP-Software sofort abschreiben oder linear abschreiben?

Alternativ zur Sofortabschreibung erlaubt das Steuerrecht weiterhin die lineare Abschreibung von ERP-Software. Dabei wird die Software auf Basis des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel fünf Jahre) abgeschrieben. Welche Methode die günstigere ist, hängt von der Unternehmensstrategie, dem Investitionsvolumen und der Liquiditätslage ab.

Eine lineare Abschreibung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die steuerlichen Vorteile über mehrere Jahre hinweg verteilt werden sollen – etwa zur Glättung von Gewinnen oder zur Abstimmung mit der Handelsbilanz.

Unternehmen sollten individuell abwägen: Die steuerliche Sofortabschreibung bringt kurzfristig Entlastung, die lineare Abschreibung dafür Planungssicherheit. Ein Steuerberater kann helfen, die optimale Abschreibungsstrategie für ERP-Systeme zu wählen.

Handels- vs. Steuerbilanz: Unterschiede bei der ERP-Abschreibung

Handelsrechtlich kann die Nutzungsdauer einer ERP-Lösung deutlich länger angesetzt werden als steuerlich, zum Beispiel auf zehn Jahre. Dies führt zu Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz und kann sogenannte latente Steuern verursachen.

Implementierungskosten von ERP-Systemen richtig absetzen

Vorbereitende Kosten, die unmittelbar mit der Anschaffung und der Herstellung der Betriebsbereitschaft der ERP-Software zusammenhängen (z. B. Lizenzkosten, Customizing, Implementierung, notwendige Anpassungen), sind zu aktivieren, also als Vermögenswert in der Bilanz auszuweisen. Sie sind ebenso wie Folgeaufwendungen bei der Abschreibung zu berücksichtigen. Die Abschreibung beginnt jedoch erst mit der Betriebsbereitschaft, d. h. nach Abschluss der Implementierung oder einem erfolgreichen Testlauf.

Digitale Investitionen fördern: ERP-Software steuerlich richtig nutzen

Gerade für KMU und wachstumsorientierte Unternehmen ist die Sofortabschreibung von ERP-Software in vielen Fällen attraktiv: Wer in digitale Unternehmensprozesse investiert, profitiert direkt steuerlich. Die Sofortabschreibung stärkt die Innovationskraft und hilft beim Aufbau digitaler Infrastruktur.

Ein Tipp zum Schluss

Mit der richtigen Software für Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung lassen sich sowohl steuerliche als auch betriebswirtschaftliche Vorteile erzielen.

Moderne Buchhaltungs- und Anlagenbuchhaltungssoftware automatisiert viele Prozesse, sorgt für die korrekte Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben (z. B. Abschreibungsvarianten), erleichtert den Jahresabschluss und ermöglicht die schnelle digitale Bereitstellung von Berichten und Anlagenspiegeln.

Dadurch werden Fehler reduziert, Compliance-Anforderungen besser erfüllt und der Aufwand für Dokumentation und Reporting deutlich verringert.

Fazit: ERP-Software steuerlich absetzen – jetzt von der Sofortabschreibung profitieren

Die steuerliche Behandlung von ERP-Software wurde vereinfacht – und bietet klare Vorteile:

  • Sofortabschreibung von ERP-Kosten möglich
  • Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns
  • Flexibilität zwischen Sofort- und Linearabschreibung
  • Förderung von digitalen Investitionen in der Unternehmens-IT
Die unheimlichen Geister der fehlerhaften Buchungen 👻
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Die unheimlichen Geister der fehlerhaften Buchungen 👻

Kleine Buchhaltungsfehler können sich schnell zu großen Katastrophen entwickeln. Erfahre, wie solche Fehler nicht nur die Finanzen gefährden, sondern auch rechtliche Probleme und Vertrauensverlust verursachen können. 👻

5 Min. Lesezeit

Stell dir vor: Du sitzt im Büro, es ist kurz vor Feierabend, und plötzlich tauchen in deinen Finanzauswertungen merkwürdige Fehler auf. Zahlen stimmen nicht, Summen passen nicht zusammen, und es fühlt sich an, als ob unsichtbare Kräfte deine Buchhaltung sabotieren. Willkommen in der Welt der Geisterbuchungen – die unsichtbaren Fehler, die sich unerwartet einschleichen und Chaos stiften!

Was sind Geisterbuchungen?

Geisterbuchungen sind Fehler in der Buchhaltung, die scheinbar aus dem Nichts auftauchen.

Das kann alles sein: doppelte Buchungen mit unterschiedlichen Bezeichnungen, fehlende Transaktionen oder Zahlen, die einfach nicht mehr nachvollziehbar sind. Oft treten sie auf, wenn man noch mit manuellen oder veralteten Systemen arbeitet, bei denen es leicht zu menschlichen Fehlern kommen kann. Diese "Geister" verstecken sich in den Daten und tauchen dann zu den unpassendsten Zeiten auf – meist, wenn es um wichtige Berichte oder den Jahresabschluss geht.

Warum sind sie so gefährlich?

Wie bei einem echten Spuk sorgen Geisterbuchungen für Unruhe und Verwirrung. Sie können zu falschen Bilanzen, verzögerten Geschäftsentscheidungen oder sogar rechtlichen Problemen führen, wenn Fehler nicht rechtzeitig erkannt werden. Noch schlimmer: Wenn man solche Fehler erst spät bemerkt, kann es extrem zeitaufwändig und teuer werden, sie rückwirkend zu korrigieren.  

Hier ein paar Beispiele für die Schrecken, die sie verursachen können 😱:

  • Falsche Finanzberichte: Ungenaue Zahlen in den Berichten können zu Fehleinschätzungen führen. Man könnte meinen, es geht dem Unternehmen blendend, obwohl man tatsächlich Verluste einfährt – oder umgekehrt.
  • Steuerliche Konsequenzen: Wenn Geisterbuchungen unentdeckt bleiben, können falsche Steuererklärungen eingereicht werden. Das führt zu Problemen mit dem Finanzamt, Nachzahlungen oder sogar Strafen.
  • Vertrauensverlust: Häufige Fehler in der Buchhaltung führen schnell dazu, dass das Management das Vertrauen in die Finanzabteilung verliert. Das kann den Ruf des Unternehmens beschädigen.

Wie wird man die Geister los?

Der Schlüssel, um diese "Gespenster" loszuwerden, ist die Automatisierung und Kontrolle.

Moderne Buchhaltungssysteme können helfen, indem sie:

  • Automatisierte Buchungen ermöglichen, die Fehler durch manuelle Eingaben minimieren.
  • Echtzeit-Überwachung der Daten bieten, sodass Unregelmäßigkeiten sofort auffallen und behoben werden können.
  • Prüfprotokolle führen, um genau nachvollziehen zu können, wer wann welche Buchung vorgenommen hat. So lassen sich Fehlerquellen schneller identifizieren.

Die Automatisierung von Prozessen und eine klare Datenerfassung sorgen dafür, dass "Geister" keine Chance haben, die Buchhaltung zu stören. So bleibt das Unternehmen vor unheimlichen Überraschungen geschützt.

Das Fazit:

Unterschätzen Sie die Power automatisierter Nachrichten nicht.

Fehler in der Buchhaltung können wie unsichtbare Gespenster wirken, die Chaos in den Finanzen verbreiten. Mit unseren Lösungen aus der Cloud sind Sie jederzeit auf dem neusten Stand und vermeiden Probleme aufgrund von veralteter Software.  Wer also den Horror vermeiden will, sollte sich von den "Geistern der fehlerhaften Buchungen" verabschieden – bevor es zu spät ist! 🎃📊

Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer - die wichtigsten Fakten
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Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer - die wichtigsten Fakten

Ab November 2024 erhalten wirtschaftlich Tätige in Deutschland eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifizierung im Besteuerungsverfahren.

5 Min. Lesezeit

Im September 2024 hat der Deutsche Bundesrat der Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer zugestimmt. Die W-IdNr. ist ein einheitliches Identifikationsmerkmal für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie besteht aus dem Länderkürzel „DE“, neun Ziffern und einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (Beispiel: DE123456789-00001).

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Eine W-IdNr. erhalten wirtschaftlich Tätige, die umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, einschließlich Freiberufler.

Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten werden mehrere Nummern vergeben, die sich in den letzten fünf Ziffern unterscheiden. Über die Vergabe dieser zusätzlichen Unterscheidungsmerkmale, die im ersten Quartal 2026 beginnen soll, wird das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert informieren.

Die W-IdNr. soll vorerst weder die persönliche Steuer-Identifikationsnummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ((USt-IdNr.) ersetzen. Zur besseren Unterscheidung hier drei Beispiele für den Aufbau der verschiedenen Identifikationsnummern:

  • Steuer-Identifikationsnummer: 01234567890 (immer elfstellig)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE123456789-00001

Was ist bezüglich der Vergabe der W-IdNr. zu beachten?

Das Vergabeverfahren beginnt im November 2024, wird schrittweise durchgeführt und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, erhalten diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer, ergänzt um das zusätzliche fünfstellige Unterscheidungsmerkmal. Die USt-IdNr. ist wie bisher weiter zu verwenden.
  • Um verschiedene Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen identifizieren zu können, vergibt das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem ersten Quartal 2026 mehrere fünfstellige Unterscheidungsmerkmale. Bis dahin erhalten Steuerpflichtige auch bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten nur ein Unterscheidungsmerkmal („-00001“).
  • Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die umsatzsteuerlich erfasst sind oder den Status eines Kleinunternehmers haben, erhalten die W-IdNr. elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto oder über ihre Steuerberatungskanzlei.
  • Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2025.

Wie erfolgt die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. automatisch auf Anforderung des Finanzamtes. Ein Antrag des Steuerpflichtigen ist nicht erforderlich.

Wie ist der Übergang geregelt?

Wirtschaftlich Tätige müssen künftig in Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen die Wirtschafts-Identifikationsnummer als Steuernummer angeben. Bis zum Abschluss des Erstvergabeverfahrens gelten jedoch großzügige Übergangsregelungen. So muss die W-IdNr. bis zum 31. Dezember 2026 nicht zwingend in der Steuererklärung angegeben werden.

One-Stop-Shop und Fernverkaufsregelung – Erleichterung für den Onlinehandel
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One-Stop-Shop und Fernverkaufsregelung – Erleichterung für den Onlinehandel

Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen Warenlieferungen an private Abnehmer im EU-Ausland der sogenannten Fernverkaufsregelung. Damit wurden unter anderem die länderspezifischen Lieferschwellen abgeschafft und das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) eingeführt. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen.

5 Min. Lesezeit

Ein edler Tropfen aus Frankreich, Spezialitäten aus Portugal, ein Paar Schuhe aus Italien: Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es längst zur Normalität geworden, Produkte im EU-Ausland online einzukaufen. Schließlich funktioniert das in der Regel schnell und unkompliziert. Deutsche Unternehmen, die ihre Waren EU-weit an Privatkunden versenden, müssen dagegen einiges beachten – Stichwort Umsatzsteuer. Um den innergemeinschaftlichen Versandhandel zu vereinfachen, ist die zuvor geltende Versandhandelsregelung im Juli 2021 durch die Fernverkaufsregelung und das One-Stop-Shop-Verfahren ersetzt worden.

Die alte Versandhandelsregelung

Eine Neuregelung der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe war überfällig geworden, weil sich die bis zum 30. Juni 2021 geltende Versandhandelsregelung des § 3c UStG als bürokratischer Hemmschuh für grenzüberschreitend tätige Onlinehändler erwiesen hatte. Denn nach der früheren Versandhandelsregelung waren Warenlieferungen ins europäische Ausland an private Abnehmer im Bestimmungsland steuerpflichtig, wenn ein Onlinehändler eine bestimmte Netto-Umsatzschwelle überschritt. Das Problem: Bis zum 30. Juni 2021 waren die Lieferschwellen in den EU-Staaten unterschiedlich hoch und reichten von 35.000 Euro bis 100.000 Euro Nettoumsatz im Kalenderjahr.

Deutsche Onlinehändler, die Privatkunden und Nichtunternehmer in mehreren EU-Staaten belieferten, mussten daher ständig die unterschiedlichen Lieferschwellen im Blick behalten und die steuerlichen Pflichten in den jeweiligen Ländern beachten. Darüber hinaus mussten sie sich bei Umsätzen oberhalb der Lieferschwelle im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort die Umsatzsteuer in entsprechender Höhe abführen.

Die Fernverkaufsregelung seit Juli 2021

Zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber die Versandhandelsregelung abgeschafft und stattdessen den innergemeinschaftlichen Fernverkauf eingeführt (Fernverkaufsregelung – oder auch: Fernabsatzregelung). Damit liegt der Ort, an dem die Umsatzsteuer abzuführen ist (= Lieferort), in der Regel nicht mehr im Versendungsland, sondern im Bestimmungsland (Bestimmungslandprinzip).

Die Fernverkaufsregelung greift unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen ist nur in einem EU-Mitgliedstaat ansässig.
  • Der Abnehmer der Ware oder der elektronisch erbrachten Dienstleistung ist eine Privatperson (Nichtunternehmer) in einem anderen Mitgliedstaat.
  • Der Gesamtbetrag der Waren oder der elektronisch erbrachten Dienstleistungen überschreitet im laufenden Kalenderjahr den Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro netto.
  • Die Lieferschwelle von 10.000 Euro netto wurde auch im Vorjahr überschritten.

Neue Regelung zum Schwellenwert

Seit Juli 2021 gilt in der EU eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und bestimmte Dienstleistungen an Nichtunternehmer (Privatpersonen). Dabei werden alle relevanten EU-Umsätze innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Durch diese einheitliche Geringfügigkeitsschwelle für innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze ersparen sich Unternehmer die aufwendige Überwachung und Prüfung verschiedener Lieferschwellen.

Bis zur Höhe von 10.000 Euro können EU-Umsätze weiterhin in Deutschland mit dem deutschen Umsatzsteuersatz versteuert werden. Unternehmer haben aber auch die Möglichkeit, auf die Umsatzschwelle zu verzichten und bereits ab dem ersten umgesetzten Euro die ausländische Umsatzsteuer abzuführen. Diese Entscheidung ist für zwei Jahre bindend. Nähere Informationen zur Umsetzung der neuen Schwellenwertregelung enthält ein BMF-Schreiben vom 1. April 2021.

Mit One-Stop-Shop (OSS) die umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland vermeiden

Die Fernverkaufsregelung schreibt vor, dass Lieferanten die Umsatzsteuer auf ihre B2C-Umsätze (Business-to-Consumer), die sie außerhalb der EU erzielen, in den jeweiligen Bestimmungsländern abführen müssen. Um hier eine einheitlichere Regelung zu schaffen und den innergemeinschaftlichen Versandhandel zu vereinfachen, wurde das Verfahren One-Stop-Shop, kurz OSS, beschlossen.

Mit dem OSS-Verfahren können Unternehmen alle Umsatzsteuern für Warenlieferungen an Privatpersonen im europäischen Ausland mit nur einer Steuererklärung quartalsweise an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abführen. Das BZSt kümmert sich dann um die Verteilung der Umsatzsteuer an die Finanzbehörden der EU-Staaten. Somit brauchen sich Onlinehändler nicht mehr im EU-Ausland umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Nettoumsätze die jährliche Geringfügigkeitsschwelle in Höhe von 10.000 Euro überschreiten.

Um am One-Stop-Shop teilnehmen zu können, ist eine Registrierung im Onlineportal des BZSt (BOP) erforderlich. Hierzu kann ein bereits vorhandenes Zertifikat für das Elster-Portal genutzt werden. Weitere Informationen zum OSS-Verfahren sind auf der Website des BZSt abrufbar.

One-Stop-Shop (OSS) mit den Suiteify Programmen nutzen

Nähere Informationen zur Nutzung des One-Stop-Shop-Verfahrens mit den Suiteify Programmen zur Finanzbuchhaltung und zur Warenwirtschaft sind hier erhältlich.