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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Fertigungsstücklisten richtig einsetzen — So sparen Sie Ressourcen und reduzieren Bestände
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Fertigungsstücklisten richtig einsetzen — So sparen Sie Ressourcen und reduzieren Bestände

Die meisten Endprodukte bestehen aus zahlreichen Einzelteilen und Baugruppen. Um die Fertigungsplanung effizient zu gestalten, benötigen Unternehmen eine transparente Übersicht über alle Bestandteile: die Fertigungsstückliste. Dieser Artikel beantwortet zentrale Fragen: Welche Stücklistenarten gibt es? Wie wendet man sie praktisch in der Produktion an? Und wie lassen sich der Lagerbestand reduzieren und Ressourcen sparen?

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Die Stückliste – Grundlage für jeden Fertigungsauftrag

Eine Stückliste dokumentiert detailliert, aus welchen Einzelteilen und Baugruppen ein Endprodukt besteht (zur Begriffsdefinition). Sie enthält alle Informationen, die für die korrekte Zusammenstellung erforderlich sind, und unterstützt somit die Produktionsplanung und die Materialwirtschaft.

Für wen sind Fertigungsstücklisten besonders nützlich?

Fertigungsstücklisten nutzen mehreren Abteilungen bzw. Funktionsbereichen im Unternehmen:

  • Fertigung und Produktionsplanung
  • Einkauf und Materialwirtschaft
  • Konstruktion und Entwicklung
  • Kalkulation und Kostenrechnung
  • Qualitätssicherung
  • Lagerverwaltung

Aufbau und Struktur von Fertigungsstücklisten

Fertigungsstücklisten sind meist tabellarisch aufgebaut und enthalten Kopfdaten (Position, Teilenummer, Bezeichnung, Menge, Einheit), Positionsdaten für einzelne Teile sowie Unterpositionen bei komplexen Produkten. Die präzise Struktur erleichtert die digitale Fertigungsplanung und die Nutzung in der ERP-Software.

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Stücklisten-Arten in der Praxis

  • Die Mengenstückliste zeigt die Gesamtmenge aller Teile eines Produkts und eignet sich besonders für einfache Fertigungen. Beispiel: Ein Unternehmen, das Standardstühle produziert, verwendet die Mengenstückliste, um die Gesamtanzahl von Schrauben, Sitzflächen und Stuhlbeinen für eine Serie zu erfassen.
  • Die Auftragsstückliste leitet sich von der Mengenstückliste ab und berücksichtigt die für den jeweiligen Auftrag benötigte Menge. Ein Beispiel: Ein Hersteller von Sonderanfertigungen für Möbel legt mithilfe der Auftragsstückliste fest, wie viele Platten und Beschläge für eine Kundenbestellung verarbeitet werden müssen.
  • Die Baukastenstückliste ist modular aufgebaut, listet nur die direkt relevanten Teile jeder Fertigungsstufe auf und eignet sich daher ideal für komplexe Produkte. Ein Maschinenbauunternehmen kann beispielsweise die Baugruppen einer Produktionsmaschine separat planen, ohne dabei alle Einzelteile der Maschine berücksichtigen zu müssen.
  • Eine Strukturstückliste bietet eine umfassende Übersicht über alle Fertigungsstufen und Ressourcen, stellt die logischen Beziehungen zwischen Baugruppen und Einzelteilen dar und ist mehrstufig aufgebaut. Ein Beispiel: Ein Automobilhersteller erstellt eine Strukturstückliste für ein Fahrzeugmodell, die sämtliche Baugruppen wie Motor, Karosserie, Elektronik und Innenausstattung hierarchisch abbildet.
  • Die Variantenstückliste fasst ähnliche Fertigungsartikel zusammen und ermöglicht so zum Beispiel eine effiziente Produktion von Möbeln mit unterschiedlichen Oberflächen oder Farben. So kann ein Küchenmöbelhersteller mithilfe der Variantenstückliste verschiedene Ausführungen eines Küchenschranks mit unterschiedlichen Frontfarben und Griffdesigns transparent verwalten.

So setzen Sie Fertigungsstücklisten effektiv ein

Kleine und mittelständische Fertigungsunternehmen stehen unter starkem Konkurrenz- und Termindruck. Produktionsaufträge müssen schnell und effizient umgesetzt werden. Dies hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der Fertigungsstücklisten ab.

In der Regel sind die Konstruktionsabteilung oder die Arbeitsvorbereitung der Ausgangspunkt. Entscheidend ist, dass alle am Fertigungsprozess Beteiligten die Stückliste sinnvoll nutzen. Das erfordert eine softwaregestützte Fertigung. Mit einer Fertigungssoftware lassen sich Stücklisten einfach erstellen und mit anderen Anwendungen verknüpfen.

Schritt 1: Teile anlegen und Stücklisten-Art festlegen

Legen Sie zunächst die Basis für Stücklisten mit Baugruppen und Strukturen. Erfassen Sie alle Rohstoffe und Einzelteile in der Software, inklusive Bezeichnung, Mengeneinheit, Abmessung, Lieferant und Preis. Je sorgfältiger Sie hierbei vorgehen, desto leichter lässt sich später die Stückliste erstellen und mit weiteren Teilbereichen verknüpfen.

Schritt 2: Einheitliche Form sicherstellen

Eine einheitliche Stücklistenform erleichtert allen Beteiligten die Arbeit und reduziert den Aufwand bei späteren Änderungen. Klären Sie im Vorfeld die Kopf- und Positionsdaten und berücksichtigen Sie Angaben wie Erstellungsdatum, Stücklistennummer, Menge, Bezeichnung, Gültigkeitszeitraum oder Zeichnungsnummer. Nutzen Sie Filter wie den Beschaffungsschlüssel, um Zukaufteile von Eigenfertigung zu unterscheiden. Hinterlegen Sie außerdem Lagerort, Materialkonto und Kostenträger, um eine reibungslose Lagerverwaltung und Buchhaltung zu gewährleisten.

Schritt 3: Anwendungsbereiche der Fertigungsstückliste klären

Bestimmen Sie, in welchen Bereichen die Fertigungsstückliste eingesetzt werden soll. Die Absatzplanung erstellt Prognosen und Kalkulationen, während die Produktionsplanung die Stücklisten nutzt, um Fertigungs- und Zeitpläne zu erstellen. Bei auftragsbezogener Fertigung fließen Kundendaten wie Name, Auftragsnummer, Termin und Volumen ein.

Schritt 4: Fertigungsstückliste regelmäßig aktualisieren

Stellen Sie sicher, dass die Stücklisten stets aktuell sind. Fertigungsartikel und Komponenten ändern sich mit der Zeit. Eine gute Fertigungssoftware erkennt Verknüpfungen automatisch und aktualisiert die Daten an allen relevanten Stellen, sobald Änderungen an den Materialdaten vorgenommen werden.

Fazit: Mit Fertigungsstücklisten produzieren Sie effektiver — und kostengünstiger

Mit einem leistungsfähigen und benutzerfreundlichen Warenwirtschaftssystem in Kombination mit professioneller Fertigungssoftware erstellen Sie ohne großen Aufwand Stücklisten, definieren Formate und fassen Baugruppen präzise zusammen.

Besonders der Einkauf profitiert davon: Er nutzt die Stücklisten zur Ermittlung benötigter Zukaufteile und senkt dank Just-in-time-Lieferungen den Lagerbestand auf ein Minimum. Die Kostenrechnung ermittelt auf dieser Basis automatisch die Produktions- und Beschaffungskosten.

IT-gestützte Verfahren sorgen darüber hinaus für fehlerfreie Produktionsabläufe, höhere Ausstoßmengen, geringeren Ressourcenverbrauch und eine steigende Produktqualität. So wird die passende Software für Ihre Stücklisten zu einem echten Wachstumstreiber für Ihr Unternehmen.

Liquiditätsplanung optimieren: 10 Tipps für KMU
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Liquiditätsplanung optimieren: 10 Tipps für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine vorausschauende Liquiditätsplanung entscheidend, um finanzielle Stabilität zu sichern und Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Doch vielen Betrieben fehlt der strukturierte Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Das kann zu gefährlichen Zahlungslücken führen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Liquiditätsplanung im Unternehmen optimieren, Ihre Zahlungsfähigkeit sichern und mit einfachen Maßnahmen Ihre Liquidität verbessern.

5 Min. Lesezeit

Warum ist eine gute Liquiditätsplanung für KMU so wichtig?

„Ohne Moos nichts los“ – dieses Sprichwort gilt auch für Unternehmen. Ohne ausreichende Liquidität kann ein Betrieb nicht handlungsfähig bleiben. Liquiditätsmanagement bedeutet, jederzeit zu wissen, wie viel Geld kurzfristig verfügbar ist – heute, nächste Woche und im nächsten Monat.

Gerade für kleine Unternehmen mit begrenzten finanziellen Ressourcen ist eine vorausschauende Liquiditätsplanung entscheidend. Sie verhindert folgenschwere Engpässe und sichert die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Was beeinflusst die Liquidität in Unternehmen?

Die Liquidität eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab: Höhe der Außenstände, gewährte Zahlungsziele, Kapitalbindung im Lager oder Investitionen. Eine effektive Liquiditätsplanung bezieht Daten aus Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung und Warenwirtschaft ein.

10 Tipps zur Liquiditätsplanung für KMU

1. Rechnungsstellung automatisieren und beschleunigen

Verspätete Rechnungen führen zu verspäteten Einnahmen – ein klarer Nachteil für das Liquiditätsmanagement. Setzen Sie auf eine integrierte Rechnungssoftware, die Sie dabei unterstützt, Rechnungen zu erstellen, zu verbuchen und zu mahnen. So verbessern Sie Ihre Liquiditätsplanung im Rechnungswesen und sorgen für einen kontinuierlichen Geldfluss.

2. Teilzahlungen bei Projekten vereinbaren

Optimieren Sie Ihre Liquiditätsstrategie, indem Sie bei längeren Projekten Abschlagszahlungen fest vereinbaren. So finanzieren Sie nicht alles vor und sichern frühzeitig den Cashflow ab.

3. Zahlungseingänge aktiv steuern

Nutzen Sie Zahlungsmethoden wie SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte. Kurze Zahlungsziele wie „sofort netto Kasse“ erhöhen die Planbarkeit im Liquiditätsmanagement für KMU.

4. Mahnwesen automatisieren

Vermeiden Sie Liquiditätsengpässe durch konsequente Forderungsverwaltung. Moderne Buchhaltungssoftware hilft, Mahnungen automatisiert zu versenden und Forderungen im Blick zu behalten.

5. Rabatte vermeiden – Liquidität schützen

Rabatte verringern Ihre Marge und somit Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Deshalb sehen Pricing-Spezialisten Rabatte kritisch. Bieten Sie lieber von Anfang an faire Preise, um Ihre Unternehmensliquidität langfristig zu sichern.

6. Skonto gezielt nutzen

Skonto ist der günstigste Kredit. Wer seine Eingangsrechnungen digital bearbeitet und früh bezahlt, spart bares Geld und verbessert die Liquiditätsplanung in kleinen Unternehmen. Um Skonti nutzen zu können, müssen Eingangsrechnungen jedoch zügig bearbeitet und bezahlt werden. Software für die Rechnungseingangsverarbeitung ermöglicht einen digitalen Workflow, um Eingangsrechnungen schnell durch die verschiedenen Stationen zu schleusen: formale und sachliche Prüfung, Zahlungsfreigabe, Buchung, Überweisung.

7. Zahlungsziele mit Lieferanten verhandeln

Verlängern Sie Ihre Zahlungsfristen, um Ihre Liquidität effizient zu steuern. Stimmen Sie gewährte und in Anspruch genommene Fristen strategisch ab – das verbessert den operativen Cashflow.

8. Leasing und Outsourcing prüfen

Vermeiden Sie hohe Einmalkosten. Mieten statt Kaufen und Outsourcing von Nicht-Kernaufgaben schonen Ihre Liquiditätsreserven.

9. Rückstellungen für regelmäßige Ausgaben bilden

Planen Sie Ihre monatlichen Liquiditätsabflüsse realistisch ein. Rückstellungen für Löhne, Miete oder Steuern verbessern die Finanzplanung im KMU-Alltag und helfen, unerwartete Engpässe zu vermeiden.

Eine Unternehmenssoftware mit Berichtsfunktionen und Onlinebanking-Anbindung verschafft Ihnen den Überblick über Ihre Finanzen. Das unterstützt Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung.

10. Lagerhaltung effizient steuern

Ein typischer Fehler, der sich negativ auf die Liquidität auswirkt, besteht darin, zu viele Waren einzukaufen. Übervolle Lager binden Kapital. Ein gutes Warenwirtschaftssystem mit Lagerverwaltung sorgt für bedarfsgerechte Bestellungen und entlastet die Liquidität. Das ist ein Schlüssel zur Liquiditätsoptimierung in KMU.

Fazit

Liquiditätsengpässe sind eine der häufigsten Ursachen für wirtschaftliche Schwierigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit einer gezielten Liquiditätsplanung, automatisierten Prozessen und der richtigen Software behalten KMU ihre Finanzen im Griff. Die vorgestellten Praxistipps zur Liquiditätsplanung helfen KMU, Einnahmen zu maximieren, Ausgaben zu kontrollieren und liquide zu bleiben.

Mit Schnittstellen Prozesse optimieren | Experteninterview
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Mit Schnittstellen Prozesse optimieren | Experteninterview

Die meisten Unternehmen nutzen ein breites Spektrum an Software und digitalen Tools. Diese verschiedenen Systeme müssen miteinander vernetzt werden, beispielsweise mithilfe von Programmierschnittstellen (API). Hier erläutern zwei Experten, wie Schnittstellen Prozesse optimieren und reibungslose digitale Geschäftsabläufe ermöglichen.

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Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Zugleich sind die IT-Infrastrukturen und Software-Landschaften in den Betrieben zunehmend heterogen zusammengesetzt. Das bedeutet: Ohne eine Vernetzung der verschiedenen Systeme gibt es keine reibungslosen digitalen Abläufe. Wir haben bei zwei Spezialisten nachgefragt, wie sich in der Praxis mithilfe von Schnittstellen Prozesse optimieren und digitalisieren lassen. Lesen Sie hier das Interview mit Daniel Peters und Christian Sachse.

Sie erstellen bzw. implementieren Schnittstellen für mittelständische Unternehmen. Was leisten diese Lösungen?

Daniel Peters: Im E-Commerce geht es beispielsweise darum, Shopsysteme und Marktplätze mit ERP-Software zu verbinden. Weitere Schwerpunkte sind die Anbindung von Paketdiensten und Speditionen ans ERP-System sowie der Zahlungsabgleich zwischen Buchhaltung und Payment-Dienstleistern wie PayPal. Dabei nutzen wir meist die Programmierschnittstellen (APIs) der zu verbindenden Systeme. So entstehen integrierte Verbindungen, die ohne langsame und teils manuelle Datentransfers auskommen. Dies macht die Prozesse nicht nur schneller, sondern auch sicherer, weil es keine Erfassungsfehler mehr gibt.

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Christian Sachse: Auch bei unseren Projekten zur Prozessautomatisierung und -optimierung sind APIs unverzichtbar. Wir nutzen sie, um den Kunden eine Fernsteuerung ihrer Standardsysteme für Auftragsbearbeitung, Finanzbuchhaltung oder Dokumentenmanagement über individuelle Zusatzlösungen zu ermöglichen. Dabei werden zum Beispiel einfache und wiederkehrende Tätigkeiten von einem Programm übernommen, das die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Fakt ist: Ohne Schnittstellen gäbe es keinen digitalen Prozess.

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Ist es denn mit einer Schnittstelle bereits getan oder braucht es für eine Verknüpfung der Prozesse und Programme mehr?

Daniel Peters: Der Begriff Schnittstelle suggeriert eine vollständige Verbindung zwischen zwei Systemen. Das ist aber nicht automatisch der Fall. Wenn eine Programmierschnittstelle (API) oder eine Dateischnittstelle vorhanden ist, heißt das zunächst bloß, dass eine Seite, etwa der Onlineshop, kommunikationsbereit ist. Für eine Verbindung zwischen zwei Systemen ist jedoch eine Gegenstelle notwendig, die die Daten verarbeiten kann.

Man braucht also eine Art Mittler zwischen den Systemen?

Daniel Peters: Richtig. Wir sprechen hier von Middleware. Das ist eine Software, die zwischen zwei oder mehreren Systemen „vermittelt“. Damit zum Beispiel die Verbindung zwischen einem Onlineshop und einer ERP-Software gelingt, benötigen beide Systeme technische Anknüpfungspunkte, sprich: Programmierschnittstellen, mit denen die Kommunikation nach außen erst möglich wird. Moderne Systeme bringen diese APIs gleich mit. Ältere Systeme bieten häufig nur Dateischnittstellen und/oder Datenbankschnittstellen an. Diese eignen sich zwar ebenfalls, die Verbindung ist dann aber nicht so performant und tief integriert wie bei der Verwendung von APIs.

Was bekommen die Anwender von der Middleware mit?

Daniel Peters: Im besten Fall: nichts. Die Datentransfers – wie das Auslesen von Bestellungen aus einem Shop oder der Belegimport ins ERP-System – laufen im Hintergrund ab.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für APIs darüber hinaus?

Christian Sachse: Abgesehen von der Verbindung verschiedener Systeme leisten APIs auch bei der teilweisen oder vollständigen Automatisierung betrieblicher Prozesse wichtige Dienste, zum Beispiel in der Warenwirtschaft.

Wie sieht das konkret aus?

Christian Sachse: Die Szenarien reichen von der Zustandsüberwachung, beispielsweise Lagerbestand oder Bestelleingang, bis hin zur vollständigen Automatisierung von Verkaufs- und Beschaffungsprozessen. Mithilfe von APIs laufen die Prozesse oder auch Teilschritte automatisch im Hintergrund ab. Ist eine vollständige Automatisierung nicht sinnvoll, kann oft eine Eingabemaske erstellt werden, die mehrere Schritte bzw. Eingaben in der Warenwirtschaft aus einer gemeinsamen Ansicht heraus startet, überwacht und steuert.

Nehmen wir mal an, ein Unternehmen möchte mithilfe von Schnittstellen Prozesse optimieren. Wie läuft so ein Projekt üblicherweise ab?

Daniel Peters: In der Praxis hat sich ein mehrstufiges Vorgehen bewährt: Nach einer Erstberatung schätzen wir die Machbarkeit und die Kosten ein. Im nächsten Schritt präsentieren wir dem Kunden mögliche individuelle Lösungswege – kommt Standardsoftware zum Einsatz, wird eine Demoversion eingerichtet. Erteilt der Kunde daraufhin den Auftrag, beginnt die Programmierung und Implementierung der Schnittstellenlösung. Dies geschieht im Rahmen agiler Entwicklung oft in Iterationen, also in mehreren Entwicklungszyklen. Sind alle Vorgaben wunschgemäß umgesetzt, startet der Einsatz der Lösung.

Christian Sachse: Wichtig ist dabei insbesondere während der heißen Umsetzungsphase ein enger Kontakt zu den Anwendern. Kommt es später beim Einsatz der Lösungen zu Fragen oder Schwierigkeiten, lassen sich diese im Rahmen des Kundensupports lösen.

Stichwort: Schwierigkeiten. Welche Hürden kann es bei der praktischen Umsetzung von Schnittstellenlösungen geben?

Daniel Peters: Zuerst sind hier technische Hürden zu nennen. Als Schnittstellenanbieter muss ich mich darauf verlassen, dass die APIs der zu verbindenden Systeme korrekt und wie beschrieben arbeiten. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Abweichungen. Diese gilt es dann durch Workarounds zu kompensieren.

Christian Sachse: Eine weitere Schwierigkeit resultiert daraus, dass die Abläufe in den Betrieben meist über Jahre organisch gewachsen sind. Häufig wird das Prozesswissen schon in der zweiten oder dritten Generation mündlich überliefert. Dies bedeutet einen beträchtlichen Recherche- und Dokumentationsaufwand, bevor man einen optimierten digitalen Prozess konzipieren kann.

Daniel Peters: Hürden lauern auch bei der Abstimmung zwischen den Beteiligten. Wenn die Mitarbeiter bei früheren Projekten die Erfahrung gemacht haben, dass bestimmte Prozesse danach nicht mehr so gut funktionierten, kann das zu Problemen aufgrund mangelnder Akzeptanz führen.

Christian Sachse: Überhaupt spielt der Faktor Mensch eine wesentliche Rolle. Nicht selten fürchten sich die Mitarbeiter vor Veränderungen am Arbeitsplatz. Dann sind sie auch nicht bereit, mitzuwirken und Neues zu erlernen. Dieses Problem ist nicht einfach zu lösen. Bewährt hat sich aber, die Beteiligten frühzeitig mit an Bord zu holen, in ihrem Tempo mitzunehmen und das Vorhaben zu entmystifizieren.

Mit welchem Aufwand müssen Unternehmen rechnen, wenn sie mithilfe von Schnittstellen Prozesse optimieren möchten?

Daniel Peters: Bei einer Standardlösung entstehen lediglich einige Stunden Integrationsaufwand. Zudem fallen Lizenzgebühren für die Software sowie Wartungs- und Servicekosten an. Diese beginnen im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr. Bei individuell programmierter Software läuft ein Projekt dagegen mindestens einige Monate. Dementsprechend liegen die Umsetzungskosten im mittleren vierstelligen Bereich oder auch darüber.

Christian Sachse: Im Bereich der Prozessautomatisierung ist es kaum möglich, mit Standardsoftware zu arbeiten, da es die „eierlegende Wollmilchsau“ nicht gibt. Das liegt an der Vielzahl an Schaltern, Verästelungen und Eventualitäten, die ein Prozess haben kann. Daher bleibt oft nur die Erstellung von maßgeschneiderten individuellen Lösungen. Gute Erfahrungen haben wir mit dem Einsatz von kleineren Skripten oder Programmen gemacht, die sich in der Regel auch sehr schnell amortisieren.

Mancher Unternehmer möchte zwar durch den Einsatz von Schnittstellen Prozesse optimieren, aber nicht gleich einen Dienstleister im Haus haben. Welches Vorgehen empfehlen Sie?

Christian Sachse: Um Prozesse zu automatisieren, muss man diese kennen und verstehen. Daher empfehle ich, zuerst eine Übersicht über die gesamte Prozesskette zu erstellen. Mit Papier, Lineal und Buntstiften kommt man dabei erstaunlich weit. Auf dieser Basis leitet man dann zur Detailansicht eines Prozesses oder einer Prozessstation über. Ist ein Prozess erst einmal dokumentiert, wird schnell das Automatisierungspotenzial sichtbar: Es sollte nach einfachen, wiederkehrenden und fehleranfälligen Schritten Ausschau gehalten werden. Wichtiger Tipp: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter mit ein und lassen Sie sich von ihnen automatisierbare Vorgänge nennen.

Daniel Peters: Speziell für den Bereich des E-Commerce empfehle ich, sich frühzeitig einen Überblick über bereits verfügbare Lösungen zu verschaffen und Praxisbeispiele anzusehen. Für manche Anforderungen gibt es nämlich fertige Schnittstellen, die sich schnell und günstig einsetzen lassen. Infos dazu findet man auf der Website des ERP-Herstellers sowie bei Anbietern von Schnittstellenlösungen. So bekommt man ein Gefühl dafür, ob eine umfassende Beratung überhaupt notwendig ist.

Werfen wir abschließend einen Blick auf den Markt: Welche Lösungen sind zurzeit besonders gefragt? Zeichnen sich Trends ab?

Daniel Peters: Seit zwei, drei Jahren ist eine zunehmende Nutzung von Cloud-basierten Shopsystemen zu beobachten. Die Vorzüge liegen auf der Hand: Im Unterschied zu On-premises-Lösungen laufen diese Systeme auf leistungsfähigen Cloud-Servern, die auch Lastspitzen – zum Beispiel durch hohes Bestellvolumen nach einer TV-Ausstrahlung – verkraften. Auch Cloud-basierte Shops oder Marktplätze wie eBay oder Amazon lassen sich mithilfe von APIs an eine Middleware anbinden. Diese transferiert die Daten dann zur API des ERP-Systems im Unternehmen. Dateischnittstellen kommen hier nur selten zum Einsatz, zum Beispiel für den Export von Artikellisten.

Christian Sachse: Auch im Bereich der innerbetrieblichen Prozesse ist der Bedarf an Automatisierung und Vernetzung hoch, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie. APIs können hier helfen, Prozesse zu beschleunigen und Kosten zu senken. Dies ermöglicht einen effektiveren Einsatz von Fachkräften.

Was ist ein Warenwirtschaftssystem? - Wie Unternehmen ihre Warenwirtschaft effizient verwalten können
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Was ist ein Warenwirtschaftssystem? - Wie Unternehmen ihre Warenwirtschaft effizient verwalten können

Viele Unternehmen organisieren und steuern ihre Handels- und Produktionsprozesse mit einem Warenwirtschaftssystem (WWS). Insbesondere kleinere Mittelständler und Start-ups unterschätzen jedoch häufig die Bedeutung einer professionellen Warenwirtschaft. Die wichtigsten Informationen zu den Aufgaben des WWS und die Antwort auf die Frage "Was ist ein Warenwirtschaftssystem überhaupt?" haben wir hier zusammengestellt.

5 Min. Lesezeit

Warenwirtschaftssysteme helfen Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie vernetzen die Warenwirtschaft mit anderen betrieblichen Funktionen und mit externen Akteuren wie Kunden, Lieferanten, Logistikpartnern und Zahlungssystemanbietern. Dadurch können Unternehmen schneller und flexibler agieren. Dieser Beitrag beleuchtet die Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems, seine Funktionen, die verschiedenen Varianten sowie den Nutzen.

Was ist ein Warenwirtschaftssystem?

Ein Warenwirtschaftssystem, auch WWS oder WaWi genannt, ist eine Software für die Bestandsverwaltung von Unternehmen, besonders von Handels- und Produktionsbetrieben. Zu den Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems gehört es, die Prozesse rund um die Warenbewegungen, also die allgemeine Logistik, den Einkauf, die Lagerung, den Verkauf und die Logistik abzubilden. Die Software registriert die Lagerbestände sowie Zugänge und Abgänge. Damit ist schon klar, dass ein WWS keine Insellösung ist, sondern in die Prozesse und – falls vorhanden – in die ERP-Software des Unternehmens integriert sein muss.

Warenwirtschaftssystem oder ERP-System – worin besteht der Unterschied?

Manche setzen ein Warenwirtschaftssystem mit einem ERP-System gleich. Das ist jedoch nicht korrekt. Tatsächlich kann das WWS ein Teilmodul eines unternehmensweiten ERP-Systems sein. Während sich die Warenwirtschaft mit den Warenströmen befasst, bildet ein komplettes ERP-System aber auch andere Prozesse im Unternehmen ab.

ERP steht für Enterprise-Resource-Planning, das heißt, für die Planung aller Ressourcen im Unternehmen. Dagegen bildet das WWS Prozesse rund um die physische Material- und Bestandsverwaltung ab. Das ist besonders im (Online)-Handel, im Handwerk und in Produktionsbetrieben wichtig. Dienstleistungsunternehmen kommen oft ohne ein Warenwirtschaftssystem aus, aber sie benötigen trotzdem ein ERP-System für ihre Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und so weiter.

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Was sind die Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems?

Ein Warenwirtschaftssystem beantwortet Fragen aus dem Bereich der Bestandsverwaltung, zum Beispiel:

  • Wie viel ist von Produkt x noch vorrätig?
  • In welchem Lager und auf welchem Regalplatz lagert es?
  • Wie viel davon haben wir in welchem Zeitraum gebraucht?
  • Ist der Meldebestand erreicht? Muss nachbestellt werden?
  • Wie hoch muss unser Bestand sein, um just in time liefern zu können?
  • Wie ist die Umschlagshäufigkeit der Produkte? Welche sind „Renner“, welche sind „Penner“?
  • Welche Konditionen und Lieferbedingungen bietet Lieferant Y im Vergleich zu Lieferant Z?
  • Mit welchem Versender arbeiten wir im Raum München zusammen?

Das WWS bildet die Prozesse zwischen Lieferanten, Lagerwirtschaft und Kunden ab. Dazu gehören Disposition, Logistik, Abrechnung, Bestellwesen und Materialplanung. Es unterstützt die Funktionen Beschaffung, Inventarisierung, Onlineshop, Inventur, Retourenabwicklung und Faktura, das heißt den Belegfluss von Bestellungen, Lieferscheinen und Rechnungen.

Wie ist ein WWS aufgebaut?

Eine der zentralen Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems ist es, Stamm- und Bewegungsdaten aus den Bereichen Einkauf und Wareneingang, Verkauf und Warenausgang sowie der Lagerhaltung zu speichern. Dies bestimmt auch den Aufbau eines Tools für die Steuerung der Warenwirtschaft:

  • Stammdaten

Zu den Stammdaten gehören unter anderem Grunddaten über Lieferanten, Produkte, Kunden, Versandpartner, Einkaufs- und Verkaufspreise, Rabattstaffeln und so weiter.

  • Bewegungsdaten

Bewegungsdaten sind die Daten, die im Rahmen der betrieblichen Prozesse entstehen, zum Beispiel Angebote, Bestellungen, Mengen, Informationen zum Kaufverhalten, Lagerbestände, Zu- und Abgänge, Reklamationen, Retouren.

Die 5 Komponenten eines Warenwirtschaftssystems

Ein WWS ist rund um fünf Funktionen aufgebaut:

  1. Einkauf, mit Angebotsverwaltung, Bestellungen, Disposition und Reklamation
  2. Verkauf, mit Vertriebsplanung, Kundenbeziehungsmanagement (CRM), Retouren, Vertriebskanälen
  3. Wareneingang, mit Warenanlieferung, Warenannahme, Warenkontrolle und Rechnungsprüfung
  4. Warenausgang, mit Kommissionierung, Warenausgang, Versand- und Logistik-Abwicklung
  5. Lagerwirtschaft, mit Warenauszeichnung, Bestandsführung, Lagerverwaltung und Inventurabwicklung

Warenwirtschaft – mit oder ohne System: Welche Ziele erreichen Sie mit einem WWS?

Ein Warenwirtschaftssystem hilft Ihnen, stets genug Material auf Lager vorrätig zu haben, um unterbrechungsfrei produzieren zu können, oder – falls Sie (Online-)Händler sind – immer ausreichend Ware zu haben, um die Kundennachfrage schnell zu befriedigen.

Andererseits möchten Sie auch nicht zu viele Waren und Materialien am Lager haben, denn das steigert die Lagerkosten und das Risiko, Ladenhüter auf Halde zu legen. Da Ihr Warenwirtschaftssystem Ihnen eine passgenaue Bedarfssteuerung ermöglicht, minimieren Sie diese Kosten und Risiken.

Darüber hinaus hilft ein WWS bei der Automatisierung und Beschleunigung von Prozessen rund um Warenbewegungen. Sie sind besser informiert und können zum Beispiel stark nachgefragte Artikel und Ladenhüter jederzeit identifizieren.

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Welche Vorteile bietet ein Warenwirtschaftssystem?

Dank digitaler Bestandsverwaltung wissen Sie in Echtzeit, wann und wo welche Materialien und Waren lagern. Das WWS ermöglicht eine Vernetzung von Bestellwesen, Auftragsabwicklung, Logistik und Rechnungsstellung. Ist es gut in Ihre Software-Umgebung integriert, können Sie es auch mit anderen ERP-Komponenten bis hin zu PPS-Systemen verbinden. Auf jeden Fall sparen Sie mit einem WWS Zeit und Kosten durch die Automatisierung von Lagerprozessen, Auftragsabwicklung, Belegwesen, Nachbestellungen und die Anbindung von Logistikpartnern.

Die wichtigsten Vorteile eines WWS

  • Effizientere Prozesse dank Automatisierung
  • Steigerung der Prozessqualität
  • Termintreue → dadurch mehr Kundenzufriedenheit
  • Echtzeit-Reporting unterstützt Entscheidungen im Einkauf und Produktpalette
  • Schnellere Auftragsabwicklung
  • Einbindung in betriebliche (ERP)-Prozesse wie Faktura, Anlagenbuchhaltung, Finanzbuchhaltung
  • Anbindung von Logistikpartnern möglich → dadurch noch mehr Effizienz und Prozessqualität

Warenwirtschaft: Welche Arten von Systemen gibt es?

Mit der Zeit haben sich unterschiedliche Formen von WWS herausgebildet: geschlossene, integrierte und offene Warenwirtschaftssysteme.

  • Geschlossenes WWS

In einem geschlossenen Warenwirtschaftssystem werden alle Vorgänge in einem einzigen System abgebildet: Einkauf und Wareneingang, Verkauf und Warenausgang, sowie Lagerbestandsführung und Service.

  • Integriertes WWS

Im integrierten WWS ist das System an sich geschlossen, aber über Schnittstellen an bestimmte externe Systeme angebunden. Mit diesen tauscht es auch Daten aus. Beispiele hierfür sind Integrationen mit Banken und Zahlungsdienstleistern sowie mit standardisierten Shopsystemen, etwa von Amazon oder eBay.

  • Offenes WWS

Die „Offenheit“ bezieht sich hier auf Schnittstellen, sogenannte API. Ein offenes WWS lässt sich über Schnittstellen mit den Softwarelösungen anderer Anbieter verknüpfen. Da die meisten Unternehmen bereits Softwaresysteme einsetzen, ist das eine sehr sinnvolle Option: Sie können ein Warenwirtschaftssystem auf diese Weise Ihren Anforderungen anpassen und so in Ihre Softwareprozesse einbetten, dass eine nahtlose IT-Umgebung entsteht. Der Vorteil:  Sie bekommen in funktioneller Hinsicht das Beste aus mehreren „Welten“.

Welche Erweiterungen für ein Warenwirtschaftssystem sind möglich?

Ein offenes WWS ermöglicht viele sinnvolle Erweiterungen. Durch Integration in die Unternehmens-IT kann das Warenwirtschaftssystem weitere Aufgaben lösen. So lassen sich die betrieblichen Prozesse noch besser steuern und analysieren.

Folgende Erweiterungen für ein WWS sind besonders nützlich:

  • Finanzbuchhaltung
  • Offene-Posten-Verwaltung
  • Mobile Funktionen
  • Kassensysteme
  • Shopsysteme
  • Onlinebanking und Zahlungsdienstleister

Dazu kommen unter Umständen noch:

  • Anlagenbuchhaltung
  • Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme (PPS)
  • HR-Software

Bei einem offenen WWS ist es am einfachsten, Schnittstellen zu ERP-Softwaremodulen zu programmieren. Das macht diese Systeme so flexibel. Sie lassen sich in eine vorhandene Software-Infrastruktur integrieren und die Vernetzung mit dieser bringt viele zusätzliche Vorteile. Zum Beispiel noch bessere Analysen für die Unternehmenssteuerung und die durchgängige Standardisierung und Automatisierung von Prozessen. Als Unternehmen können Sie die besten Lösungen miteinander kombinieren, indem Sie sie über Schnittstellen anbinden.

Warenwirtschaft mit System: Welche Vorteile und Nachteile gibt es?

Kurz gefasst existieren drei Varianten von Warenwirtschaftssystemen: Standardsoftware, Branchensoftware und Individuallösungen.

  • Standardsoftware ist als fertiges Produkt erhältlich und meist flexibel konfigurierbar; sie ist in aller Regel das Ergebnis langjähriger Best-Practice-Erfahrung und wird vom Anbieter gepflegt, gewartet und weiterentwickelt. Sie ist schnell verfügbar und relativ günstig.
  • Branchensoftware ist ebenfalls bis zu einem gewissen Grad standardisiert. Sie wird jedoch für die Anforderungen einer bestimmten Branche programmiert und konfiguriert. So gibt es beispielsweise Software für Onlineshops oder für verschiedene Arten von Einzelhandelsbetrieben.
  • Eine Individuallösung wird speziell für Ihr Unternehmen programmiert. Das lohnt sich in der Regel nur, wenn Ihr Unternehmen sehr groß oder sehr speziell ist. Ihre IT-Techniker müssen dann auch die Wartung, Weiterentwicklung und Konformität mit einschlägigen Regulierungen gewährleisten.

Fazit

Ein Warenwirtschaftssystem (WWS) übernimmt zahlreiche Aufgaben in Handels- und Produktionsbetrieben. Es unterstützt bei der Steuerung der Warenströme, der Lagerverwaltung sowie allen Prozessen rund um den Einkauf, den Wareneingang, den Verkauf und den Warenausgang.

Darüber hinaus hilft ein WWS, die betrieblichen Prozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Es beschleunigt und vereinfacht die Inventur und liefert Auswertungen und Statistiken für die Unternehmensführung. All dies senkt die Kosten und trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei.

Abweichendes Leistungsdatum in Rechnungen: Worauf ist dabei zu achten?
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Abweichendes Leistungsdatum in Rechnungen: Worauf ist dabei zu achten?

Oft weichen das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum und das Rechnungsdatum in Rechnungen voneinander ab. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Buchführungskräfte in Unternehmen sich die Arbeit erleichtern können.

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Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum – enthält eine Rechnung diesen Hinweis, ist die Buchung des entsprechenden Sachverhalts einfach. Etwas komplizierter stellt sich die Sache dar, wenn das Rechnungsdatum und das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum unterschiedlich sind. In diesem Fall muss die Buchhaltung nämlich sicherstellen, dass die erbrachte Leistung/Lieferung und die Umsatzsteuer periodengerecht gebucht werden. Für die Buchführungskraft ist dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Doch schauen wir uns zunächst die wichtigsten Begriffe und Vorgaben an.

Was ist das Leistungsdatum bzw. das Lieferdatum ?

Der Form halber ist zwischen Leistungsdatum und Lieferdatum zu unterscheiden:

  • Das Leistungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem der Rechnungssteller die Dienstleistung gegenüber dem Kunden komplett erbracht hat. Dienstleistungen sind gemäß § 3 Absatz 9 Umsatzsteuergesetz „sonstige Leistungen“ – also Leistungen, die keine Lieferungen sind. Deshalb werden sie in Rechnungen mit einem Leistungsdatum deklariert.
  • Vom Lieferdatum spricht man dagegen bei der Übergabe von Waren oder Produkten. Bei einem Kauf in einem Ladengeschäft gilt als Lieferdatum der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Ware oder das Produkt in Empfang nimmt und damit die Verfügungsmacht (§ 3 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz) darüber erhält. Bei einer Bestellung via Internet wird grundsätzlich der Zeitpunkt als Lieferdatum gewertet, an dem der Verkäufer oder Dienstleister die Ware versendet.

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Weshalb ist das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum eine Pflichtangabe in Rechnungen?

Nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz ist der Zeitpunkt einer Lieferung oder sonstigen Leistung ein Pflichtbestandteil jeder Rechnung. Das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum muss somit in einer Rechnung stets ausgewiesen werden. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber erreichen, dass Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung klar in der Rechnung erkennen können. Dies gilt auch dann, wenn das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.

Auch im Hinblick auf die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist die Angabe des Zeitpunkts einer Lieferung/Leistung wichtig, denn gemäß Kapitel 3.1 Absatz 32 GoBD müssen Unternehmen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen können (progressive und retrograde Prüfbarkeit) – und das ist nur mithilfe des Lieferdatums/Leistungsdatums möglich.

Zudem müssen Rechnungsdaten für die Finanzverwaltung leicht überprüfbar und nachvollziehbar gestaltet sein. Ist das Liefer- bzw. Leistungsdatum nicht ersichtlich, kann die Behörde auch nicht nachvollziehen, wann die Umsatzsteuer fällig und damit verbunden der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Folglich kann sie den Vorsteuerabzug ablehnen.

Welche Schwierigkeiten können bei Geschäftsvorfällen mit abweichendem Lieferdatum bzw. Leistungsdatum auftreten?

In vielen Fällen weicht bei Eingangs- oder Ausgangsrechnungen das Rechnungsdatum vom Leistungsdatum ab.

Beispiel: Ein Kunde erhält am 5. März eine Rechnung für eine Lieferung, die er bereits im Februar bezogen hat. Die Vorsteuer kann er somit erst im Voranmeldungszeitraum März in Abzug bringen. Die gelieferte Leistung soll aber in die Auswertungen des Monats Februar einfließen, damit eine klare periodengerechte Zuordnung erfolgt.

In der Praxis sind solche Fälle an der Tagesordnung und verursachen in den Buchhaltungsabteilungen jedes Mal enormen Abstimmungs- und Kontrollaufwand.

So ist im obigen Beispiel vorzugehen:

  • Der Rechnungsempfänger bucht den Nettorechnungsbetrag im Monat Februar gesondert als Verbindlichkeit. Damit wird die entsprechende Lieferung auch im Februar in den Auswertungen ausgewiesen.
  • Die eigentliche Verbuchung der Rechnung findet anschließend im März statt. Dabei muss dann der Nettorechnungsbetrag aus dem Monat Februar wieder ausgebucht werden.

Solange lediglich ein paar Belege zu bearbeiten, ist das unproblematisch. Liegt jedoch eine größere Anzahl von Geschäftsvorfällen mit voneinander abweichendem Leistungsdatum und Lieferdatum vor, so kostet dies die Buchführungskräfte viel Aufwand – sofern sie die entsprechenden Vorgänge komplett manuell buchen.

Inwieweit kann Software helfen, den Buchungsaufwand zu reduzieren?

Moderne Finanzbuchhaltungssysteme bieten Lösungen an, mit denen man Rechnungen bei abweichendem Liefer-/Leistungsdatum einfach und sicher verbuchen kann. Durch solche Systeme entsteht ein hoher Nutzen, weil entsprechende Vorgänge standardmäßig in einem Rutsch mit den übrigen Geschäftsvorfällen bearbeitet werden können – und zwar ohne vorherige Abstimmung und Kontrolle. Zusätzlich fallen die oben erwähnten Zwischenbuchungen weg.

Lieferkette optimieren: Wie Blockchain die Zusammenarbeit mit Partnern verbessert
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Lieferkette optimieren: Wie Blockchain die Zusammenarbeit mit Partnern verbessert

Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie die Lieferketten auf den Prüfstand. Dabei rückt zunehmend die Blockchain-Technologie in den Fokus. Mithilfe von Blockchain lassen sich Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend digitalisieren. Dies beschleunigt die Datenübermittlung, beseitigt Fehlerquellen und sorgt für Transparenz.

5 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen stehen im Zuge der digitalen Transformation vor Herausforderungen. Sie müssen ihre etablierten Geschäftsprozesse kritisch hinterfragen und den sich wandelnden Anforderungen anpassen. Bisher stand dabei meist die Optimierung betriebsinterner Arbeitsabläufe im Vordergrund. Inzwischen richtet sich die Aufmerksamkeit von KMU verstärkt auf die Interaktion mit Partnerunternehmen – und damit auf die Digitalisierung der Lieferkette (englisch: supply chain) mithilfe von Blockchain Technologie.

Ein wichtiger Grund für das wachsende Interesse an digitalen Lösungen zur Optimierung von Lieferketten sind staatliche Regulierungen. So führt das im Juli 2021 in Kraft getretene Lieferkettengesetz besondere unternehmerische Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ein. Die Vorgaben betreffen zwar in erster Linie größere Firmen ab 3000 Beschäftigten (ab Januar 2024 dann schon ab 1000 Beschäftigten), sie erhöhen jedoch indirekt den Handlungsdruck auf KMU. Als Teil größerer Lieferketten sind auch viele Mittelständler gefordert, für mehr Transparenz zu sorgen.

Ein weiterer Grund für das Interesse von KMU an einer digitalisierten supply chain sind die oft umständlichen analogen Prozesse zwischen den Handelspartnern. Kurz gesagt: Es geht um Zeitgewinn und Kostensenkung. Mithilfe der Blockchain lässt sich beides erzielen. Schauen wir uns jedoch zunächst die Ausgangssituation genauer an.

Das Problem: Aufwendiger und fehleranfälliger Informationsaustausch

Die moderne Lieferkette besteht aus vielen Daten. Damit die beteiligten Partnerunternehmen effizient zusammenarbeiten können, braucht es einen reibungslosen, digitalen Datenaustausch ohne Medienbrüche. Die Realität im Mittelstand sieht bislang meist jedoch anders aus, wie das folgende Beispiel eines fiktiven Fertigungsunternehmens verdeutlicht.

Typische Lieferkettenprobleme in der Fertigung – ein Beispiel

Ein mittelständischer Fertigungsbetrieb stimmt sich in mehreren Durchläufen mit seinen Lieferanten über die Spezifikation seiner Fertigungsartikel hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Preise, Liefermengen und Liefertermine ab. Dazu tauschen die Unternehmen vorwiegend PDF-Dateien aus. So weit, so digital.

Die Sache hat jedoch einen Haken: Die beteiligten Unternehmen nutzen unterschiedliche ERP-Systeme. Es gibt also keinen einheitlichen Standard für den Datenaustausch.

Nun ändern sich die Spezifikationen während der sogenannten Definitions- und Anbahnungsphase häufig. Für unser Fertigungsunternehmen und seine Lieferanten bedeutet das, dass sie alle Änderungen manuell in ihre Systeme eingeben müssen. Dadurch entsteht insbesondere bei hoher Komplexität und einer großen Anzahl von Aufträgen ein beträchtlicher Aufwand. Zudem kommt es häufig zu Erfassungsfehlern und inkonsistenten Daten.

Ein Datenaustausch über EDI würde hier nur vordergründig weiterhelfen. Zwar schafft EDI ein für alle Partner verbindliches Format und gewährleistet einen digitalen Datenfluss, jedoch stets nur zwischen zwei Teilnehmern. Die übrigen Teilnehmer bleiben außen vor und haben keine Informationen über die jeweils bilateral ausgetauschten Daten, Waren oder Finanzmittel der Geschäftspartner. Beim Aushandeln der Spezifikationen über mehrere Stationen der Lieferkette hinweg wären die Partner daher dennoch auf eine manuelle Datenerfassung angewiesen.

Die Lösung: Digitale Prozessautomation mit Blockchain

Durch den Einsatz von Blockchains lassen sich die beschriebenen Probleme lösen. Die digitale Datenbanktechnologie ist bisher vor allem aus dem Bereich der Kryptowährungen bekannt. Was sich bei Bitcoin und Co. bewährt, leistet auch im Supply-Chain-Management wertvolle Dienste.

Eine Blockchain ermöglicht es, Informationen mithilfe einer gemeinsam genutzten Datenbank dezentral bei vielen Teilnehmern manipulationssicher und nachvollziehbar zu speichern. Dadurch können Transaktionspartner innerhalb einer Lieferkette, relevante Dokumente mehreren Teilnehmern gleichzeitig zugänglich machen. Alle Aktualisierungen erfolgen dabei in Echtzeit und für die Beteiligten sichtbar.

Im Fall unseres beispielhaften Fertigungsunternehmens werden alle Daten und Spezifikationen, welche die Partner aushandeln, über die Blockchain auf den beteiligten Rechnern im Netzwerk gesichert. Eine manuelle Erfassung ist nicht erforderlich. Die Daten können umgehend gemeinsam genutzt werden. Zugleich sind sie vor Manipulationen oder versehentlichen Änderungen geschützt. Bei Unstimmigkeiten und Klärungsbedarf stehen die Informationen den Partnern – genauer: jedem berechtigten Teilnehmer – sofort digital zur Verfügung.

Sicherheit durch Transparenz

Die Blockchain-Technologie ermöglicht es den beteiligten Partnern, die Lieferkette transparent und zugleich sicher zu gestalten.

So kann beispielsweise ein Hersteller in der Blockchain produktspezifische Informationen zu bestellten Komponenten abrufen, lange bevor die Bauteile bei ihm eintreffen. Er weiß frühzeitig, wo und wann die Teile gefertigt wurden und aus welcher Charge sie stammen.

Mittels der Blockchain lässt sich somit auch die Herkunft von Produkten und Produktkomponenten zuverlässig zurückverfolgen.

Zudem erleichtert die Technologie den Partnern in der Lieferkette, auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu achten – Stichwort: Lieferkettengesetz.

Entscheidungen in Echtzeit

Die Blockchain-Technologie erleichtert Unternehmen aber nicht nur die Administration von Lieferketten – sie ermöglicht darüber hinaus zwischen den Partnern synchronisierte Entscheidungen. Weil die Teilnehmer einer Blockchain kontinuierlichen Zugang zu sämtlichen Transaktionen der Lieferkette haben, können sie iterativ und vorausschauend arbeiten.

Unser Beispielbetrieb erfährt also schon vorab in Echtzeit, wenn eine Lieferung nur einen Teil des bestellten Materials enthält. Damit kann er rechtzeitig umdisponieren und auf den eigenen Lagerbestand zugreifen, das fehlende Material bei einem anderen Lieferanten bestellen oder auch den Preis neu verhandeln.

Wichtige Voraussetzung: Interaktion zwischen Blockchain und ERP-System

Damit der gesamte Prozess tatsächlich effizient funktioniert, muss die Blockchain mit den ERP-Systemen der beteiligten Partner interagieren. Die finale Spezifikation eines Fertigungsartikels, die Bestellung mit Mengen, Preisen und Lieferterminen sowie die Abwicklung der Auslieferung finden nämlich weiterhin über die verschiedenen Warenwirtschaftssysteme der Partnerunternehmen statt.

Blockchain-Lösung für KMU

Die Nutzung einer Blockchain ist keineswegs Großunternehmen mit sehr umfangreichen ERP-Systemen vorbehalten. Auch kleinere mittelständische Betriebe können die Technologie verwenden. So hat etwa das Berliner Unternehmen Flowciety sein System zur unternehmensübergreifenden Geschäftsprozessautomation an die Warenwirtschaftssoftware von Suiteify angebunden. Mit dieser integrierten Blockchain-Lösung digitalisieren die Anwender den Informationsaustausch mit ihren Partnern, ohne hierfür ihre gewohnten Abläufe ändern zu müssen.

Die fünf wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Einsparung von Kosten für manuelle Bearbeitung von Bestellvorgängen
  • Fehlervermeidung beim Übertrag von Artikeldaten
  • Höherer Durchsatz bei bearbeitungsintensiven Vorgängen
  • Transparente und rechtssichere Speicherung von Vereinbarungen
  • Stärkung der partnerschaftlichen Kooperation – auch ohne einheitliche Systeme und Datenaustauschstandards
DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz
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DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz

Der Einsatz von DMS-Software verbessert nicht nur das Dokumentenmanagement, sondern erleichtert auch die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten sollten.

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Sicherheit im Umgang mit Daten ist ein Wunsch, den jeder hegt. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) kann den Datenschutz und die Datensicherheit in Unternehmen erheblich unterstützen – vorausgesetzt, es wird korrekt verwendet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein DMS für den Datenschutz bietet und wie Sie DMS-Software optimal einsetzen.

Anforderungen an Datensicherheit und Compliance stark gestiegen

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde 2019 das Datenschutzrecht europaweit verschärft. Vor allem stärkt die DSGVO die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten. Kunden, Mitarbeiter, Interessenten, Lieferanten – sie alle sind „Betroffene“ im Sinne des Datenschutzes. Besonders schutzwürdig sind Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, Religion, Bonität, Vorstrafen und politische Meinung von Personen.

Die GoBD wiederum stellen hohe Anforderungen an den Umgang mit steuerrelevanten Belegen und Daten. Rechtssichere Archivierung bedeutet, dass Belege unverlierbar, unveränderbar und nachvollziehbar, das heißt mit Bezug zum Geschäftsvorfall, aufbewahrt werden müssen. Diese Anforderungen und die entsprechende Verfahrensdokumentation können nur mit einem Dokumentenmanagementsystem erfüllt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren Bußgelder und rechtliche Nachteile. Die gute Nachricht: Moderne DMS-Software macht es Unternehmen leicht, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Wie DMS-Software Datenschutz und Compliance unterstützt

Welche Compliance-Anforderungen kann ein Dokumentenmanagementsystem besonders gut unterstützen? Diese Frage wird im folgenden Abschnitt beantwortet.

DSGVO besser einhalten mit DMS-Software

Die folgende Tabelle zeigt, welche Datenschutzrisiken Sie eingehen, wenn Sie auf ein DMS verzichten. Sie erfahren, welche Anforderungen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt und wie ein DMS Ihnen die Einhaltung erleichtert. In einer dritten Spalte sehen Sie, ob und wie Sie die jeweilige Anforderung auch ohne DMS erfüllen können.

DSGVO-Vorgabe

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Informationen sind mit der Einwilligung des Betroffenen verlinkt

Ablage von Informationen und Einwilligung in demselben (realen oder digitalen) Ordner

Zweckbindung

Informationen sind mit dem Geschäftsvorfall verlinkt

Bezug zum Geschäftsvorfall durch Aktenplan und Register

Auskunftsrecht und Recht auf Vergessenwerden

Daten lassen sich per Suchfunktion systemweit extrahieren und an den Betroffenen liefern bzw. nachweislich löschen

Manuelle Suche durch Dateisystem oder in der Aktenablage, keine Garantie auf Vollständigkeit

Speicherbegrenzung

Wenn der Verarbeitungszweck wegfällt, können personenbezogene Daten entweder anonymisiert oder gelöscht werden

Anonymisierung ist oft nicht möglich, die Vernichtung bzw. das Löschen nur nach aufwändiger manueller Suche, oft unvollständig

Integrität und Vertraulichkeit

Zugriffsbeschränkungen, Zugriffsebenen und Schutz vor Weitergabe lassen sich einstellen, jeder Zugriff wird dokumentiert, redundante Speicherung schützt vor Verlust oder Beschädigung

Bei Papierakten unmöglich zu gewährleisten, bei Dateisystemen schwierig und unvollständig machbar

GoBD besser einhalten mit DMS-Software

Eine ähnliche Betrachtung zeigt, wie DMS-Software auch die GoBD-Compliance Ihrer Buchführung auf ein neues Niveau heben kann.

GoBD-Anforderung

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Unverlierbarkeit

Durch redundante Speicherung und Zugriffssteuerung bzw. Lösch-Schutz sind Belege unverlierbar

Versehentliche Löschung, Beschädigung oder Untergang lassen sich nie ganz ausschließen

Unveränderbarkeit

Belege bleiben im Originalzustand erhalten. Jede Weiterverarbeitung erzeugt eine neue Version

In Dateisystem mit Versionshistorie möglich, bei Papierbelegen unmöglich einzuhalten

Nachvollziehbarkeit

Verlinkung mit Geschäftsvorfall und Verfahrensdokumentation durch integrierte, automatische Protokollierung der Zugriffe und Verarbeitung

Aktenplan und/oder gemeinsame Ablage zusammengehöriger Dokumente

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Sechs Tipps für den Einsatz eines DMS

Eine DMS-Software allein kann den Datenschutz nicht garantieren. Die DSGVO verlangt daher geeignete „technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs). Ein für den Unternehmenseinsatz geeignetes DMS erfüllt die technischen Anforderungen. Die organisatorischen Maßnahmen müssen jedoch von Ihnen selbst umgesetzt werden. Unsere Tipps unterstützen Sie dabei.

1. Geeignete DMS-Software verwenden

Dokumentenmanagementsysteme gibt es wie Sand am Meer – doch welches passt zu Ihrem Unternehmen? Unser Tipp: Setzen Sie auf ein DMS, das in der EU hergestellt wird. Hierauf ist besonders bei Cloud-Lösungen zu achten. Denn sobald Ihre Daten über den Atlantik wandern, ist eine GoBD- und DSGVO-konforme Archivierung nicht mehr gewährleistet. Grund dafür ist, dass US-Behörden per Gesetz Zugriff auf sämtliche in den USA gehosteten Daten erhalten können.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Dokumente im DMS verschlüsselt gespeichert werden. Die Software sollte alle Dokumentenvorgänge automatisch protokollieren. So bleiben Änderungen nachvollziehbar, Versionen wiederherstellbar und die Datenintegrität jederzeit gesichert.

Optimal ist ein Dokumentenmanagementsystem, das sich nahtlos in Ihre bestehenden Geschäftsanwendungen – idealerweise Ihr ERP-System – integriert. Auf diese Weise vermeiden Sie Datensilos, arbeiten durchgängig über Prozesse hinweg und steigern Ihre Effizienz. Zudem sollte Ihr DMS alle Funktionen bieten, die Sie benötigen, um die folgenden Empfehlungen umzusetzen.

2. Daten richtig klassifizieren und verschlagworten

Betroffene können jederzeit die Herausgabe oder Löschung ihrer Daten verlangen. In einem DMS können Sie jedes personenbezogene Dokument mit dem Namen der betroffenen Person verschlagworten. Oder Sie stellen einen Bezug zu seinen Stammdaten her, wenn die DMS-Software mit dem Kontaktmanagement integriert ist. Auch der Bezug zu Geschäftsvorfällen, Zweckbindungen und Einwilligungen kann auf diese Weise hergestellt werden.

Bei der Klassifizierung von Daten geht es um verschiedene Schutzstufen. Wie bereits erwähnt, sind einige Informationen besonders schutzwürdig. Andere wiederum unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. Mit DMS-Software lassen sich Dokumente klassifizieren, so dass bestimmte Zugriffsprofile oder Verfallsdaten auf sie angewendet werden können, ohne dass sie einzeln angefasst werden müssen.

3. Berechtigungen richtig einstellen

Vertraulichkeit und Integrität sind wichtige Aspekte im Datenschutzrecht: Niemand darf unbefugt personenbezogene Daten einsehen, weitergeben, verändern oder löschen können.

Das bedeutet:

  • Mitarbeitende erhalten so viel Zugriff wie nötig und so wenig wie möglich. Auch die Suchfunktion der DMS-Software soll ihnen keine Dokumente anzeigen, die sie nichts angehen.
  • Auch zeitlich ist der Zugriff auf das geschäftlich Notwendige beschränkt.
  • Die Zugriffsebenen, d.h. Lesezugriff, Zugriff zum Bearbeiten, Zugriff zum Herunterladen und/oder zur Weitergabe von Dokumenten und Informationen, sollten ebenfalls minimiert werden.

Damit nicht für jeden Mitarbeiter ein eigenes Zugriffsprofil erstellt werden muss, sollten Profile für Benutzergruppen erstellt werden. Beispielsweise benötigt die Personalsachbearbeiterin einen Schreibzugriff auf die Personalstammdaten, für den Auszubildenden reicht aber ein Lesezugriff auf ausgewählte Bereiche. Und dieser Zugriff sollte erlöschen, sobald der Auszubildende in eine andere Abteilung wechselt.

4. Datenschutzkonzept für DMS-Einsatz erstellen

Gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten sollten Sie ein Konzept zur Gewährleistung der Datensicherheit erarbeiten. Ein solches Konzept sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Unbefugten Zugriff auf sensible Daten verhindern
  • Verhindern, dass Daten zur Unzeit gelöscht oder verändert werden
  • Sicherstellen, dass Daten anonymisiert oder gelöscht werden, wenn der Verarbeitungszweck wegfällt – nicht jedoch bei Dokumenten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen
  • Rechtzeitige Löschung im DMS nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicherstellen
  • Verschlüsselung und Integritätsschutz sicherstellen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung für besonders schutzwürdige Daten vornehmen
  • Protokollierung und Versionierung in die Verfahrensdokumentation integrieren
  • Prozesse rund um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten definieren und ebenfalls in die Verfahrensdokumentation aufnehmen

5. Ersetzendes Scannen und Belegarchivierung

Papierdokumente wie Rechnungen, Verträge und Quittungen sind nach wie vor wichtig. Um sie zu sichern und für die digitale Verarbeitung verfügbar zu machen, werden sie gescannt. Das gescannte Dokument ersetzt dann das Original und wird im Dokumentenmanagementsystem (DMS) archiviert.

Moderne DMS-Software bietet speziell für Eingangsrechnungen umfassende Unterstützung bei der GoBD-Compliance. Dazu gehören der Schutz vor unbeabsichtigtem Löschen sowie die revisionssichere Archivierung der Belege. Häufig beinhaltet die Software auch ein spezielles Berechtigungsprofil für den Zugriff durch die Finanzbehörden.

6. Dokumentenbasierte Prozesse definieren

Einige DMS bieten die Möglichkeit, dokumentenbasierte Prozesse zu definieren. Diese Prozesse ermöglichen es Ihnen, bestimmte Dokumenttypen durch vordefinierte Bearbeitungsabläufe zu leiten. So können Sie zum Beispiel für Eingangsrechnungen einen Genehmigungsworkflow festlegen oder vom Dokumentenempfänger eine Bestätigung einfordern, dass er die Sicherheitsbelehrung gelesen und verstanden hat. Der Vorteil solcher Workflows ist, dass Sie einen qualitätsgesicherten Prozess haben, der beweiskräftig dokumentiert ist.

Fazit

Die Anforderungen an Datenschutz, Verfahrensdokumentation und Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit modernen Dokumentenmanagementsystemen können Unternehmen diese Anforderungen erfüllen – vorausgesetzt, sie konfigurieren und administrieren ihr DMS richtig.

Der Aufwand lohnt sich, denn DMS-Software bietet verschlüsselte Ablage, Zugriffskontrolle und spezielle Funktionen für die rechtssichere Verwaltung von Dokumenten. Mehr noch: Sie unterstützt dokumentenbezogene Prozesse und ermöglicht die revisionssichere Archivierung von Buchungsbelegen.

E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer
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E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer

Viele geschäftliche E-Mails enthalten steuerrelevante Informationen und müssen daher nach den Vorgaben der GoBD archiviert werden. Längst nicht alle Unternehmen verfügen jedoch über eine rechtskonforme Lösung hierfür. Zudem herrscht häufig Unklarheit darüber, wann und wie E-Mails aufbewahrt werden müssen. Sechs gängige Fehleinschätzungen zur E-Mail-Archivierung.

5 Min. Lesezeit

Die E-Mail ist das meistgenutzte Kommunikationsmittel in deutschen Unternehmen. Neun von zehn Firmen nutzen das Medium sehr häufig, die restlichen zehn Prozent immerhin noch häufig. Das hat eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Laut Bitkom erhalten Berufstätige in Deutschland durchschnittlich 26 geschäftliche E-Mails pro Tag.

Trotz des hohen Verbreitungsgrades der E-Mail als Kommunikationsmittel handhaben viele Unternehmen das Thema E-Mail-Archivierung nur unzureichend. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstoßen häufig gegen rechtliche Vorgaben wie die seit 2015 geltenden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dies geschieht nicht selten aus Unkenntnis der Vorschriften. Nachfolgend finden Sie häufige Irrtümer im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von E-Mails.

1. Unternehmen müssen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails erfüllen rechtlich gesehen die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs. Damit unterliegen sie der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Unternehmen müssen daher steuerlich relevante E-Mail-Korrespondenz für sechs bis zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres archivieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine E-Mail empfangen oder selbst versendet wurde.

E-Mails, die lediglich als Transportmedium dienen, zum Beispiel zur Übermittlung eines PDF-Anhangs, müssen nicht aufbewahrt werden – vorausgesetzt, sie enthalten keine steuerlich relevanten Informationen. Auch Spam-Mails und Newsletter sind von der Aufbewahrungspflicht ausgenommen.

2. Unternehmen dürfen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails müssen archiviert werden, bei anderen haben Unternehmen die Wahl. Auf keinen Fall aber dürfen Unternehmen private E-Mails ihrer Mitarbeitenden automatisch speichern. Der Grund: Dürfen Beschäftigte ihr dienstliches E-Mail-Postfach auch privat nutzen, wird der Arbeitgeber nach dem Telekommunikationsgesetz gegenüber seinen Beschäftigten zum Telekommunikationsdiensteanbieter. Er unterliegt damit dem Fernmeldegeheimnis und darf die E-Mail-Kommunikation ohne ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten weder überwachen noch speichern. Die meisten Unternehmen verbieten ihren Mitarbeitenden daher die private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse.

3. Es reicht aus, E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren

Die GoBD fordern unmissverständlich: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge müssen im elektronischen Originalformat archiviert werden. Das bedeutet, dass nur das digitale Original als Beleg im Sinne des Steuerrechts gilt. E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren, reicht nicht aus.

4. Aufbewahrung in der E-Mail-Anwendung reicht zur rechtskonformen Archivierung aus

Die GoBD fordern, dass jedes Unternehmen seine E-Mail-Korrespondenz vor nicht nachvollziehbaren und unbefugten Veränderungen des Inhalts schützt. Dieser Grundsatz der Unveränderbarkeit lässt sich bei der Ablage von E-Mails in herkömmlichen Mailsystemen allenfalls dann umsetzen, wenn das Unternehmen umfangreiche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreift. Da der Aufwand hierfür immens ist, verzichten viele Unternehmen auf solche Journal- oder regelbasierten Verfahren.

Ein weiterer Grundsatz der GoBD ist die geordnete Aufbewahrung von E-Mails. Jede E-Mail, die ein Buchungsbeleg ist, muss eindeutig der jeweiligen Buchung (Geschäftsvorfall) zugeordnet werden können. E-Mail-Anwendungen verfügen nicht über die hierfür erforderliche Ordnungsstruktur. Laut GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel der „Einsatz einer DMS-Lösung, die E-Mails im Originalformat aufbewahrt, eine geordnete Ablage erlaubt und damit dazu beiträgt, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der E-Mails sicherzustellen.“

5. Technische Lösungen zur E-Mail-Archivierung sorgen automatisch für Compliance

Es gibt verschiedene technische Lösungen, mit denen Unternehmen die Archivierung von E-Mails automatisieren und erheblich vereinfachen können. Jedoch gibt es keine Revisionssicherheit auf Knopfdruck. Weder ein reines E-Mail-Archivierungssystem noch ein umfassendes unternehmensweites Dokumentenmanagementsystem (DMS) garantieren ohne weitere betriebsorganisatorische Maßnahmen bereits Rechtskonformität – sie schaffen lediglich die Grundlage für eine revisionssichere E-Mail-Archivierung.

Um die Anforderungen der GoBD zu erfüllen, benötigt jedes Unternehmen einen klaren organisatorischen Ablaufplan. Dieser wird in einer sogenannten Verfahrensdokumentation festgehalten. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass einerseits alle aufbewahrungspflichtigen E-Mails gesetzeskonform archiviert werden und andererseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Schutz vor unbefugtem Zugriff, keine Speicherung bzw. Löschung von Nachrichten) eingehalten werden.

6. E-Mail-Archivierung dient nur der Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Da E-Mails heute einen erheblichen Teil der Geschäftskorrespondenz ausmachen, ist es auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung sinnvoll, sie geordnet und unveränderbar, also GoBD-konform, aufzubewahren. Schließlich enthalten E-Mails wichtige geschäftsrelevante Informationen. Gehen sie verloren, entstehen Lücken in der Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Werden E-Mails dagegen sicher archiviert, zum Beispiel in einem Dokumentenmanagement-System, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Suchfunktionen jederzeit schnell darauf zugreifen. Das verbessert die Auskunftsfähigkeit und erleichtert die tägliche Arbeit erheblich.

Tipp: E-Mail-Archivierung im DMS

Besonders einfach und sicher lassen sich E-Mails in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) archivieren:

  • Die E-Mail-Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem schafft die Basis für eine geordnete und unveränderbare Aufbewahrung nach den Vorgaben der GoBD: Stellt ein Unternehmen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass aufbewahrungspflichtige E-Mails GoBD-konform in einem DMS abgelegt werden, ist in der Regel keine aufwändige Journal- oder regelbasierte E-Mail-Archivierung erforderlich.
  • Der Einsatz eines DMS verbessert die Arbeitsabläufe: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge lassen sich unmittelbar aus der E-Mail-Anwendung heraus (z.B. Microsoft Outlook) archivieren. Dabei werden sie automatisch in ein langzeitstabiles Format (z.B. EML) konvertiert, so dass sie auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist noch lesbar sind – auch wenn zwischenzeitlich ein anderes E-Mail-Programm verwendet wird.
  • Ein weiterer Vorteil der E-Mail-Archivierung in einem DMS besteht in der besseren Verfügbarkeit der Informationen: Sind die E-Mails und ihre Anhänge einmal im Dokumentenmanagement abgelegt, können alle berechtigten Anwender zentral darauf zugreifen. Über eine Schlagwort- oder Volltextsuche gelangen sie schnell zu den gewünschten Informationen. Das erspart den Mitarbeitenden langwieriges Suchen und Nachfragen in anderen Abteilungen.
Datenschutz in der Finanzbuchhaltung: Was fordert die DSGVO?
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Datenschutz in der Finanzbuchhaltung: Was fordert die DSGVO?

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt auch den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Finanzbuchhaltung. Was dabei zu beachten ist, erklärt dieser Artikel.

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Die Datenschutz-Grundverordnung enthält spezifische Regelungen und Prinzipien, die auch für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung relevant sind. Im Wesentlichen geht es in der DSGVO in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten um zwei Grundsätze:

  1. Datenminimierung oder Datensparsamkeit: Es sollten so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwendet werden und nur so lange, wie es notwendig ist, um den Verarbeitungszweck zu erfüllen.
  2. Zweckbindung: Sobald der Zweck der Datenspeicherung erreicht ist, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. In diesem Zusammenhang wird häufig der Grundsatz der Speicherbegrenzung genannt.

Zum Gesamtpaket der DSGVO gehören auch das „Recht auf Vergessenwerden“, umfassende Auskunfts- und Widerspruchsrechte der Betroffenen, „Privacy by default“ sowie die neuen Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag.

In der Finanzbuchhaltung werden schutzbedürftige Daten von Kunden, Lieferanten, Partnern und anderen verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise Stammdaten, Rechnungsdaten und Kontodaten. Für einen effektiven Datenschutz in der Finanzbuchhaltung müssen daher einige Prozesse überprüft werden. Sehen wir uns an, welche Maßnahmen Sie dazu ergreifen können.

Wo ist der Datenschutz in der Finanzbuchhaltung rechtlich geregelt?

Bis Mai 2018 war der Datenschutz in Deutschland im Wesentlichen durch das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um der Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen, wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur gleichen Zeit angepasst.

Das BDSG-neu dient dazu, spezifische nationale Regelungen zu ergänzen und auszugestalten, wo die DSGVO den Mitgliedstaaten entsprechende Gestaltungsspielräume lässt. Es enthält beispielsweise Regelungen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, zu den Rechten der Betroffenen, zur Datenschutzaufsicht und zu Sanktionen.

Die Regelungen zum Datenschutz in der Finanzbuchhaltung finden sich somit sowohl in der DSGVO als auch im BDSG-neu. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Abgabenordnung (AO) und das Handelsgesetzbuch (HGB) längere Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten vorsehen können.

Welche Daten stehen im Fokus der datenschutzrechtlichen Regelungen?

Die DSGVO zielt auf personenbezogene Daten ab. Darunter fallen alle Daten, die sich direkt oder indirekt auf eine Person zurückführen lassen. Das sind nicht nur Namen, Adressen und Telefonnummern, sondern beispielsweise auch IP-Adressen von benutzten Computern und Kundennummern oder -kennungen.

Was fordert die DSGVO für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Finanzbuchhaltung?

Erinnern Sie sich noch an die von den GoBD geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen, kurz: TOMs? Dieses Kürzel steht für die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Auch die TOMs für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung müssen dokumentiert werden.

Die Finanzbuchhaltung muss Maßnahmen in folgenden Bereichen umsetzen:

  • Zugang und Zugriff auf geschützte Daten: Der Zugang und Zugriff muss durch ein System von Rollen und Rechten beschränkt werden. Beispielsweise benötigt eine Buchhaltungskraft Zugriff auf bestimmte Stammdaten und Rechnungen – in der Regel aber nur lesend, es sei denn, sie ist auch für die Stammdatenpflege zuständig.
  • Zweckbindung und Datenminimierung: Diese Prinzipien betreffen sowohl die Menge als auch die Dauer der Datenaufbewahrung. Überprüfen Sie insbesondere die Vorgänge rund um die Stammdatenpflege.
  • Weitere Verarbeitungsgrundsätze: Dazu gehören Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit. Diese Grundsätze müssen nicht nur beachtet, sondern auch dokumentiert werden. Wenn dies noch nicht geschehen ist, sollten Sie das nachholen.
  • Cloudgestützte Programme: Falls Sie mit cloudbasierten Programmen arbeiten, überprüfen Sie die Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit den betreffenden Anbietern. Weiter unten finden Sie mehr Informationen zu diesem Punkt.

Speichern Sie nur die Daten, die dem Zweck der Verarbeitung entsprechen, und machen Sie sie nur den Personen zugänglich, die diese Daten verarbeiten. In der Buchhaltung werden in der Regel keine Angaben zum Geschlecht oder zur Herkunft benötigt. Wenn Sie aber beispielsweise als Steuerberater Steuererklärungen für Kunden erstellen, sind Angaben zum Familienstand, zu Kindern usw. relevant.

Benötigen Sie für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung ein Risk Assessment und Privacy Impact Assessment?

Häufig fallen die Begriffe „Risk Assessment“ und „Privacy Impact Assessment“. Dabei handelt es sich um sogenannte Datenschutzfolgenabschätzungen. Diese werden durchgeführt, wenn besonders schutzwürdige Daten betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsdaten, Daten über politische und religiöse Überzeugungen, ethnische Herkunft oder Vorstrafen. Datenlecks, die solche Informationen betreffen, können besonders großen Schaden anrichten.

Wenn Sie mit solchen sensiblen Daten arbeiten, ist es wichtig, eine entsprechende Datenschutzfolgenabschätzung (Privacy Impact Assessment) und eine Risikobewertung (Risk Assessment) durchzuführen. Diese Analysen helfen Ihnen, potenzielle Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten und die Folgen eines möglichen Datenlecks zu minimieren.

Ist immer eine Einwilligung in die Datenverarbeitung erforderlich?

Die Einwilligungserklärung von Kunden und Partnern ist wichtig. Auch die Datenschutzerklärung Ihres Unternehmens sollte auf dem neuesten Stand sein. Normalerweise ist die Finanzbuchhaltung dafür nicht zuständig. Als Verantwortlicher für die Buchhaltung sollten Sie sich aber bei den zuständigen Stellen erkundigen, ob alles korrekt ist.

Grundsätzlich dürfen Sie Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person verarbeiten. Eine Einwilligung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nicht erforderlich, wenn die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags zwischen Verbraucher und Unternehmer erforderlich ist.

Das bedeutet: Wenn ein Kunde bei Ihnen etwas bestellt, willigt er stillschweigend ein, dass sein Name, seine Bestelldaten und seine Rechnungsadresse von Ihnen gespeichert und verarbeitet werden. Laut DSGVO ist dies ein „Erlaubnistatbestand“, weil die Verarbeitung „für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist“.

Ist Ihre Datenarchivierung DSGVO-konform?

Um Ihre Daten DSGVO-konform zu archivieren, empfiehlt sich der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Damit können Sie sicherstellen, dass die Daten während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vor unbefugtem Zugriff geschützt, jederzeit wiederauffindbar und lesbar sind. Die Speicherung der Daten einfach auf einem internen Netzlaufwerk ist dagegen nicht DSGVO-konform, da diese Methode ein höheres Risiko für Datenverlust oder -korruption birgt.

Falls Ihr Unternehmen Cloud-Dienste zur Datenarchivierung nutzt, sollten Sie zusätzlich die folgenden Punkte beachten:

  • Die Speicherung auf Servern innerhalb der EU ist grundsätzlich zulässig.
  • Server in den USA sind nur dann rechtssicher, wenn sie nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind.
  • Vor der Übertragung von Daten in die Cloud müssen angemessene Datenschutzvorkehrungen getroffen werden.

Auftragsdatenverarbeitung in der Cloud

Die DSGVO betrachtet Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter, weshalb ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung Ihrer Daten abgeschlossen werden muss. Die meisten seriösen Anbieter haben ihre Verträge bereits DSGVO-konform gestaltet. Dennoch gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sowohl Ihr Unternehmen als Verantwortlicher als auch der Cloud-Provider müssen geeignete Datenschutzmaßnahmen nachweisen können.

Haftung für Datenschutzverstöße

Bei Verstößen gegen die DSGVO haftet die Partei, die den Fehler nachweislich begangen hat. Prüfen Sie in Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), ob Ihr Cloud-Partner diese Haftung übernimmt.

Übrigens: Die Möglichkeit, dass Ihr Cloud-Anbieter als Auftragsdatenverarbeiter für Datenschutzverstöße in der Buchhaltung haftbar gemacht werden kann, ist eine Neuerung der DSGVO.

Löschpflichten für Buchhaltungsdaten

Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerrelevante Daten in § 147 AO wie folgt:.​

  • 10 Jahre für bestimmte Unterlagen (z. B. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz, bestimmte Zollunterlagen).​
  • 8 Jahre für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, Lohnabrechnungen) – diese Frist wurde von zuvor 10 Jahren abgesenkt.​
  • 6 Jahre für sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen wie Handels- und Geschäftsbriefe.

Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen sind personenbezogene Daten gemäß DSGVO zu löschen.

Wie sieht ein rechtskonformes Löschkonzept aus?

Im Idealfall können Sie bei der Datenarchivierung ein „Verfallsdatum“ für Daten festlegen. Ein praktisches Löschkonzept könnte wie folgt aussehen:

  1. Unterteilen Sie die Daten in Kategorien, zum Beispiel mit Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren oder sechs Jahren.
  2. Formulieren Sie für jede Kategorie klare Löschregeln. Zum Beispiel: Die Rechnung X wurde am 27. Juni 2024 eingegeben, daher ist ihre Löschung für den 27. Juni 2034 vorgesehen.
  3. Definieren Sie einen Prozess für die Durchführung der Löschung.
  4. Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Löschung fest und hinterlegen Sie diese im Rollen- und Rechtesystem der Software.
  5. Dokumentieren Sie das gesamte Löschkonzept und dessen Umsetzung.

Moderne Archiv- bzw. Dokumentenmanagementsysteme unterstützen Sie bei der Erstellung solcher Löschregeln. Sobald der Prozess in der Software implementiert ist, müssen Sie sich nicht mehr darum kümmern.