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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Cashflow: Das musst Du wissen
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Cashflow: Das musst Du wissen

Ein Unternehmen ist nur dann gesund, wenn auch sein Cashflow positiv ist. Darüber scheinen sich Wirtschafts- und Finanzexperten einig zu sein. Doch warum ist das überhaupt so? Wir verraten Dir die wichtigsten Grundlagen.

5 Min. Lesezeit

Was ist der Cashflow? Eine Definition

Der Cashflow (dt.: Geldfluss) gibt die Geldzu- und Abflüsse an, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum erzielt. Dabei werden alle Ein- und Auszahlungen innerhalb der Abrechnungsperiode einander gegenübergestellt, um daraus die liquiden Mittel eines Unternehmens zu berechnen. Nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Rückstellungen oder Abschreibungen werden im Cashflow ausgeblendet.

Warum ist der Cashflow so wichtig?

Der Cashflow hat für die Berechnung der Ertrags- und Finanzkraft eines Unternehmens eine wichtige Bedeutung. Er zeigt, ob die selbst erarbeiteten Mittel ausreichen, um die Existenz einer Firma langfristig zu sichern. Er gibt Auskunft über die Wettbewerbsfähigkeit, verfügbare Barmittel und Insolvenzgefahr eines Unternehmens – und ermöglicht deshalb eine präzisere Finanzplanung. Deshalb gehört der Cashflow zu den effektivsten und besonders einleuchtenden betriebswirtschaftlichen Messgrößen – und zu den wahrheitsgetreuesten. Denn im Cashflow werden nur zahlungswirksame Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens berücksichtigt. Während also etwa Reserven, Anlagevermögen, Patente oder Markenrechte durch buchhalterische Kniffe ein Bilanzergebnis beeinflussen oder auch beschönigen können, bleibt der Cashflow ehrlich: Wahrheitsgemäß gibt er an, was am Ende des Geschäftsjahres tatsächlich unterm Strich in der Kasse hängen bleibt. Sind die laufenden Einnahmen aus dem operativen Geschäft höher als die Betriebsausgaben und Wareneinkäufe, ist dies ein Zeichen für ein erfolgreiches Geschäftsmodell. Sind die Umsatzerlöse jedoch zu klein oder bleiben ganz aus, drohen dem Unternehmen Lücken in der Finanzierung – und schlimmstenfalls Insolvenz. Das kann unter Umständen innert kurzer Zeit geschehen, wenn nicht mehr ausreichend Geldmittel vorhanden sind, um Rechnungen zu bezahlen. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen können so rasch in die Bredouille geraten. Daher sollten Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf den Cashflow legen.

Wie wird der Cashflow unterteilt?

Beim Cashflow unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Bereichen: Dem operativen Cashflow, dem Cashflow aus Investitionen und dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.

  • Der operative Cashflow entsteht innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit. Er stellt das Ergebnis aller zahlungswirksamen Geschäftsereignisse dar. Bei der Jahresabschlussanalyse dient der operative Cashflow zur Messung des Innenfinanzierungspotenzials des Unternehmens. Ist er positiv, kann die Firma offene Kredite tilgen oder Investitionen tätigen.
  • Mit dem Cashflow aus Investitionstätigkeit werden jene Ein- und Auszahlungen eines Unternehmens ermittelt, die durch Investitionen verursacht wurden. So kann festgehalten werden, ob sich die in der Abrechnungsperiode getätigten Investitionen positiv oder negativ auf das Unternehmen ausgewirkt haben.
  • Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst alle Kapitalflüsse, die im Unternehmen Eigenkapitaländerungen nach sich ziehen. Etwa die Kapitalerhöhung durch Aktienausgabe (Emission), oder auch die Ausschüttung von Gewinnanteilen und Dividenden.

Wie wird der Cashflow berechnet?

Es gibt zwei Methoden, mit denen sich der Cashflow berechnen lässt: Die direkte und die indirekte Methode. Meistens kommt die indirekte Methode zur Anwendung. Hier werden zum Gewinn (oder Verlust) sämtliche Aufwände addiert, die nicht liquiditätswirksam sind – etwa die Bildung von Rückstellungen, Abschreibungen, Zunahmen der Kreditoren, etc. Ebenso werden alle nicht liquiditätswirksamen Erträge wie die Auflösung von Rückstellungen, Zunahmen der Debitoren oder periodenfremde und außerordentliche Erträge (etwa der Verkauf von Maschinen oder Beteiligungen) subtrahiert.

Cashflow-Berechnung nach der indirekten Methode:

Reingewinn

+ nicht liquiditätswirksamer Aufwand

- nicht liquiditätswirksamer Ertrag

= Cashflow (indirekt)

Cashflow-Berechnung nach der direkten Methode:

Bei der direkten Methode der Cashflow-Berechnung dienen die liquiditätswirksamen Erträge und Aufwände als Grundlage. Zu den Erträgen gehören beispielsweise Umsätze, Desinvestitionen, Beteiligungs- oder Zinserträge. Von diesen werden sämtliche zahlungswirksamen Aufwendungen abgezogen – also zum Beispiel Lohn-, Material- und Warenaufwände, Investitionen etc.

+ Liquiditätswirksamer Ertrag

- liquiditätswirksamer Aufwand

= Cashflow

Bei beiden Methoden erhältst Du das gleiche Resultat. Fällt dieses negativ aus, spricht man auch von Cashdrain, was so viel wie Bargeldabfluss bedeutet. Wichtig zu wissen: Startest Du die Rechnung mit einem Reinverlust, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass auch ein Cashdrain resultiert. Umgekehrt bedeutet ein Reingewinn nicht zwangsläufig ein positiver Cashflow.

Wie verbessert man den Cashflow?

Unternehmen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Cashflow zu verbessern? Diese Tipps helfen, den Cashflow in den Griff zu kriegen:

  • Kredite kontrollieren: Wenn ein Unternehmen seine Rechnungen pünktlich bezahlt, sich die Kunden damit aber Zeit lassen, entstehen Lücken im Geldfluss. Definiere klare Kreditgrenzen und Zahlungsbedingungen für deine Kunden. Stelle sicher, dass Rechnungen prompt verschickt werden und Kunden unverzüglich erinnert bzw. gemahnt werden, wenn diese die Zahlungsfrist nicht einhalten.
  • Umsätze einschätzen: Die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen kann aus verschiedenen Gründen schwanken – mit direkten Folgen für den Cashflow. Regelmäßige Umsatzprognosen helfen, rechtzeitig auf mögliche Veränderungen zu reagieren.
  • Ausgaben hinterfragen: Überlege dir bei jeder betrieblich bedingten Anschaffung, ob diese auch wirklich nötig ist und ob der Nutzen in Relation zu den Kosten steht. Vermeide Spontankäufe und wäge immer zuerst Pro und Contra einer Anschaffung ab.
  • Lieferantenkonditionen aushandeln: Unter Umständen sind deine Lieferanten bereit, dir eine längere Zahlungsfrist zu gewähren. Durch den Zeitgewinn verbleiben Barbestände länger im Unternehmen – was sich positiv auf Ihre Zahlungsfähigkeit auswirkt. Bedenke aber, dass Du bei verlängerter Zahlungsfrist auf das Skonto verzichten, das dir der Lieferant unter Umständen bei schneller Bezahlung anbietet.
  • Bestände verwalten: Damit Einnahmen stetig fließen, musst Du deine Bestände gut organisieren. Bestimme, was schnell und mit Gewinn verkauft werden kann. Bist Du kurzfristig auf Barmittel angewiesen, lohnt sich der Verkauf älterer Bestände – mit Rabattaktionen lassen sich auch diese meistens noch absetzen.
  • Gute Kontakte zu Geldgebern pflegen: Auch deine Bank oder ein potenzieller Investor kann dir bei Anschaffungen, Betriebserweiterungen, etc. weiterhelfen. Die Kontaktpflege ist bei Geldgebern deshalb besonders wichtig – und sollte nicht erst dann beginnen, wenn Du von ihnen einen Kredit benötigst. Um bei den Verhandlungen erfolgreich zu sein, sollten deine Unterlagen stets aktuell sein und deine Geschäftszahlen überzeugen. Sollte es bei der Rückzahlung der Schulden Probleme geben, solltest Du sofort mit dem betreffenden Geldinstitut oder Investor Kontakt aufnehmen. Die Situation totzuschweigen, bringt gar nichts – außer vielleicht noch mehr Probleme.
Anlagenbuchhaltung: Das musst Du wissen
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Anlagenbuchhaltung: Das musst Du wissen

Was ist die Anlagenbuchhaltung und wozu dient sie? Wir liefern Antworten auf die 6 wichtigsten Punkte für diesen Teil der Finanzbuchhaltung.

5 Min. Lesezeit

Die Anlagenbuchhaltung ist ein zentraler Aspekt der Finanzbuchhaltung. Doch wozu dient sie genau und was gehört alles zur Anlagenbuchhaltung? Wir liefern Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen.

Anlagenbuchhaltung: Definition

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich bzw. ein Nebenbuch der Finanzbuchhaltung. Hier werden sämtliche Güter, Vermögensgegenstände und Anlagevermögen (Finanzanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen, immaterielle Anlagen) eines Unternehmens erfasst, die der dauernden oder mehrmaligen Nutzung dienen. Sie dokumentiert sowohl die Art und den Wert der Gegenstände, die sich im Besitz des Unternehmens befinden, als auch die Bewertungen, Veränderungen und Abschreibungen dieser Werte. Die Anlagevermögen sind ein Teil des Betriebsvermögens.

Wozu dient die Anlagenbuchhaltung?

Die Anlagenbuchhaltung gibt detailliert Auskunft über den aktuellen Stand des gebundenen Kapitals und über die Entwicklung dieser Werte. Sie liefert Informationen über Abschreibungen und Restwerte von Gegenständen. Die Anlagenbuchhaltung spielt deshalb für die Bewertung eines Unternehmens eine wichtige Rolle.

Die in der Anlagenbuchhaltung enthaltenen Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Für Behörden, Revisoren oder Versicherungen kann die Anlagenbuchhaltung als Datenquelle auch zwingend notwendig sein, um die Sachwerte eines Unternehmens detailliert belegen zu können. Der Anlagevermögensstand, oder anders ausgedrückt der monetäre Wert der Sachlagen wird für die folgenden Zwecke festgehalten:

  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Jahresabschluss und Inventur
  • Steuern
  • Versicherungen
  • Budget- und Investitionsplanung

Welche Gegenstände und Waren werden in der Anlagenbuchhaltung erfasst?

Was zum Anlage- und was zum Umlaufvermögen gehört, entscheidet der Verwendungszweck. Vereinfacht gesagt sind in der Anlagenbuchhaltungen alle Arten von Vermögensgegenständen erfasst, die sich im Besitz des Unternehmens befinden und bei der Wertschöpfung des Unternehmens gar nicht (z. B. Boden) oder nur langsam verbraucht werden (z. B. Gebäude). Sie fließen indirekt etwa durch Abnützung (Abschreibungen) in die Leistungserstellung des Unternehmens ein. Man unterscheidet dabei materielles und immaterielles Anlagevermögen. Zum materiellen Anlagevermögen gehören etwa Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge, aber auch die IT-Infrastruktur oder Büromobiliar sowie Immobilien. Zum immateriellen Anlagevermögen zählen etwa Lizenzen, Patente, Marken- und Urheberrechte oder Konzessionen. Gleichartige Anlagen werden in Anlagenkategorien zusammengefasst. Die Anlagenbuchhaltung liefert dabei jederzeit den genauen Überblick darüber, welche Sachanlagen sich im Bestand eines Unternehmens befinden und welchen Wert sie aktuell haben.

Welche Informationen beinhalten die Einträge der Anlagenbuchhaltung?

Für die Gegenstände in der Anlagenbuchhaltung werden je nach Verwendungszweck weitere Informationen benötigt. Dazu gehören:

  • Anschaffungsdatum
  • Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
  • Menge
  • aktueller Wert
  • Abschreibung

Was beinhaltet die Abschreibung?

In der Anlagenbuchhaltung werden auch Wertberichtigungen, Neubewertungen und Wertänderungen festgehalten. Deshalb müssen für alle Anlagegegenstände, die einem Wertverlust unterliegen, die Abschreibungen erfasst werden. Abschreibungen sind nicht ausgabewirksam, es fließen also keine liquiden Mittel vom Konto ab. Um die Abschreibungen trotzdem nachvollziehbar zu machen, werden Informationen wie die Anschaffungskosten einer Anlage beziehungsweise Herstellungskosten sowie die Nutzungsdauer erfasst und so der aktuelle Wert ermittelt. Dabei gibt es verschiedene Arten von Abschreibung, zum Beispiel: lineare, progressive, degressive, leistungsbezogene Abschreibung. Bei einer linearen Abschreibung wird beispielsweise jedes Jahr der gleiche Betrag eines Gegenstands abgeschrieben, während die Beträge bei Anlagen mit einer degressiven Abschreibung nicht gleich hoch sind. Auch wenn die Wertverminderung etwa bei normalem Betrieb von Fahrzeugen planbar ist, können auch unplanmäßige Abschreibungen anfallen; so etwa bei Schadenereignissen oder Unfällen. Auch eine bereits vollständig abgeschriebene Anlage wird in der Buchhaltung vermerkt.

Wie wird eine Anlagenbuchhaltung erstellt?

Die Anlagenbuchhaltung im KMU wird mittels der Buchhaltungssoftware oder des ERP-Systems erstellt. Dabei muss die Softwarelösung in der Lage sein, Abschreibungsraten zu verbuchen und eine Anlagenkartei zu erstellen.

EDI Anbindung: Funktionen und Nutzen für KMU
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EDI Anbindung: Funktionen und Nutzen für KMU

Der elektronische Datenaustausch zwischen Unternehmen, kurz: EDI, wird im Zuge der Digitalisierung immer wichtiger. Mit EDI lässt sich der Datentransfer automatisieren. So können Firmen beispielsweise Bestellungen und Rechnungen zeitsparend digital austauschen und ins eigene Warenwirtschaftssystem integrieren.

5 Min. Lesezeit

Mit der voranschreitenden Digitalisierung steigt weltweit und in jeder Branche die Datenmenge, die sich im Umlauf befindet. Daten sind wertvoll. Wird ihre Informationskraft sinnvoll genutzt, führt das zu enormen Effizienzsteigerungen.

Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, die wachsende Datenmenge effektiv und schnell zu verarbeiten.

Außerdem gilt es, die voneinander abweichenden (divergenten) Datenstrukturen und -formate in das eigene Warenwirtschaftssystem (WWS) zu integrieren. Eine EDI Anbindung unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung dieser Aufgaben.

Was ist EDI?

EDI steht für den englischen Begriff electronic data interchange (deutsch: elektronischer Datenaustausch) und bezeichnet den in der Regel vollautomatisierten Austausch von Geschäftsdaten. Dieser findet in verschiedenen standardisierten Formaten über elektronische Kommunikationswege statt.

Das Ziel einer EDI Anbindung ist es, Daten wie zum Beispiel Bestellungen, Rechnungen oder Bestandslisten ohne menschliche Interaktion und synchron in die bestehende Unternehmenssoftware zu integrieren oder an die Gegenstelle zu übermitteln.

Die Daten sollten dabei möglichst standardisiert abgelegt werden, um eine spätere Bearbeitung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Vorzüge von EDI

Bei EDI kommuniziert das Warenwirtschaftssystem des Senders automatisch mit dem des Empfängers. Das bietet den beteiligten Unternehmen eine Reihe von Vorzügen, wie zum Beispiel:

  • Kostensenkung durch vereinfachte Prozesse
  • Geringere Fehlerquote und höhere Datenqualität
  • Kundenindividuelle Automatisierung wiederkehrender Vorgänge (z. B. automatischer Abruf eines Lieferscheins aus einer per EDI eingegangenen Bestellung)
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit aufgrund des Wegfalls langweiliger und repetitiver Erfassungstätigkeiten
  • Schnellere und transparentere Geschäftsprozesse durch sekundenschnellen Datentransfer
  • Bessere Beziehungen zwischen Geschäftspartnern dank abgestimmter Abläufe
  • Leichterer internationaler Belegverkehr auf Basis anerkannter EDI-Standards
  • Abbildung neuer Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle

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Was ist bei einer EDI Anbindung zu beachten?

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können EDI nutzen und dadurch ihre Markt- und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig steigern. Viele Großunternehmen bestehen nämlich bei der Kooperation mit Lieferanten auf einem automatisierten Datenaustausch zwischen den Warenwirtschaftssystemen. Um eine EDI Anbindung erfolgreich einzurichten, sind zunächst die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen:

1. EDI-Standard für den elektronischen Datenaustausch festlegen

Da Daten in jedem Unternehmen anders verarbeitet werden, ist es notwendig, sich zuerst auf ein Datenaustauschformat zu einigen. Dieses Datenaustauschformat definiert als gemeinsamer Standard die Übertragung der Daten hinsichtlich ihrer Form, Art und Position. Um den Abstimmungs- und Entwicklungsaufwand zu verringern, wurden im Laufe der Jahre verschiedene Standards entwickelt.

Der wohl bekannteste Standard für den elektronischen Datenaustausch im geschäftlichen Kontext ist EDIFACT. Verantwortlich hierfür ist eine UN-Einrichtung, die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, abgekürzt: UNECE.

Aus dem EDIFACT-Standard heraus haben sich zahlreiche Subsets für einzelne Branchen entwickelt. Subsets sind Unterkategorien des jeweiligen Standards und darauf spezialisiert, branchenspezifische Anforderungen abzubilden. Beispiele für Subsets sind EANCOM für die Konsumgüterindustrie oder auch EDITEC, welches in der Sanitärbranche eingesetzt wird.

Neben EDIFACT und seinen Subsets sind auch andere Standards wie OpenTRANS oder VDA im elektronischen Datenaustausch etabliert.

  • Bei OpenTrans handelt es sich um einen XML-basierten Standard, der Nachrichten – ähnlich wie EDIFACT – in Segmente aufgliedert.
  • VDA hingegen wird in der Automobilbranche eingesetzt und – anders als EDIFACT und OpenTRANS – nicht über Segmente, sondern über die Informationsreihenfolge und Zeichenlänge der Informationen klassifiziert. Durch die Begrenzung der Zeichenlänge ist der Informationsinhalt der Nachricht bei VDA im Vergleich zu anderen Formaten eingeschränkt.

2. EDI Datenaustausch organisieren

Nachdem der Dateistandard und damit die inhaltliche Aufbereitung der Daten vereinbart wurde, muss der Datentransfer zwischen den beiden Geschäftspartnern organisiert werden.

Der Austausch der Daten bzw. Nachrichten findet über einen bilateral abgestimmten Kommunikationsweg statt – aus Sicherheitsgründen in der Regel über verschlüsselte Verbindungen. Bekannte Datenaustauschwege sind zum Beispiel X.400, AS2 oder SFTP.

Für alle Kommunikationswege gilt: Je weniger menschliche Eingriffe beim Eingeben, Verarbeiten und Versenden von Informationen notwendig sind, desto fehlerärmer und schneller findet die Verarbeitung der EDI-Nachrichten statt.

Man spricht hier auch vom Automatisierungsgrad. Damit gemeint ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die Aufschluss über den Automatisierungsanteil im Unternehmen gibt.

Stammdatenqualität in der Warenwirtschaft sicherstellen

Welchen Automatisierungsgrad eine EDI-Anbindung erreichen kann, hängt im Wesentlichen von den im ERP-System hinterlegten Stammdaten und den vereinbarten Prozessen der Auftragsabwicklung ab.

Eine vollautomatisierte Verarbeitung der Nachrichten durch die EDI Schnittstellen setzt eine hohe Qualität der in der Warenwirtschaftssoftware vorhandenen Stammdaten voraus.

Einfaches Beispiel: Sollte ein Partner innerhalb der EDI-Übertragung einen Artikel bestellen, so kann dieser Artikel nur dann automatisiert in das Warenwirtschaftssystem des Lieferanten übernommen werden, wenn er dort auch angelegt ist.

Eine unzureichende Stammdatenpflege hat fast immer manuelle Nacharbeiten zur Folge, was einer vollautomatisierten Lösung zuwiderläuft.

Komplexe Unternehmensprozesse erhöhen den Projektaufwand

Stringente Abläufe innerhalb eines Unternehmens erleichtern eine EDI-Anbindung enorm, weil sie weitaus weniger Kommunikations- und Entwicklungsaufwand erfordern als die Abbildung komplexer Prozesse.

Der Aufwand für die Umsetzung einer EDI-Anbindung hängt wesentlich davon ab, welche Informationen die Gegenstelle im Zeitverlauf während der Auftragsabwicklung erwartet.

Werden für die Übermittlung der Informationen ergänzend Daten aus verschiedenen Systemen benötigt, steigt die Komplexität der Anbindung. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn neben dem ERP-System ein separates Lagerwirtschaftssystem verwendet wird und die Gegenstelle Informationen aus diesem erwartet.

Im Idealfall werden bei einer EDI-Anbindung nach einer Datenübermittlung Informationen zum Datenaustausch ins ERP-System zurück übermittelt. Die EDI Schnittstelle interagiert somit bidirektional mit der Warenwirtschaftssoftware.

EDI in die Warenwirtschaft integrieren

Anwender von Warenwirtschaftssoftware können ihr System um eine EDI-Komponente ergänzen und diese selbst betreiben oder auf einen cloudbasierten managed service zurückgreifen. Hierüber lassen sich dann Geschäftsdaten in EDI-Dateiformaten (z. B. EDIFACT, VDA, XML, SAP iDoc, Fortras, ZUGFeRD) elektronisch mit anderen Systemen austauschen. Dabei überprüft die Lösung laufend, ob alle Daten normgerecht übermittelt wurden – und informiert die Benutzer bei Fehlern.

Um effiziente Abläufe herzustellen, sind die EDI-Funktionen ins Warenwirtschaftssystem integriert. Die Benutzer führen somit alle EDI-bezogenen Arbeitsschritte mit der Warenwirtschaftssoftware durch und brauchen die Anwendung nicht zu verlassen.

So können beispielsweise Übertragungsinformationen wie Datenaustauschreferenzen oder Übertragungszeitpunkte in das Warenwirtschaftssystem zurückgespielt werden, und der Benutzer kann diese Informationen im gewohnten Arbeitsumfeld seines WWS sehen.

Das erleichtert die Bedienung und hilft, Zeit zu sparen. Der elektronische Belegaustausch läuft derweil im Hintergrund automatisch ab.

Weitere Systeme im Unternehmen einbinden

Bei der Auswahl einer EDI-Lösung sollte man außerdem darauf achten, dass sich die Software mit weiteren Systemen problemlos kombinieren lässt. Hierzu zählen typischerweise:

  • Software für Lagerwirtschaft – um Lagerhaltung, Kommissionierung und Versand zu digitalisieren
  • Warehousing – um Ware bei Logistikdienstleistern zu lagern und von dort auszuliefern
  • E-Commerce-Anwendungen – um Warenwirtschaftsdaten aus dem Onlineshop über EDI austauschen zu können
  • Mobile Lösungen auf Smartphones und Tablets – um die Vorzüge des ortsunabhängigen Arbeitens zu nutzen

Geschäftsmodelle auf EDI-Basis umsetzen

EDI bietet Unternehmen darüber hinaus die Möglichkeit, komplette Geschäftsmodelle zu realisieren. Eine Geschäftsform, bei der EDI zum Einsatz kommt, ist etwa das sogenannte Dropshipping, auch bekannt unter der deutschen Bezeichnung Streckengeschäft.

Hierbei bietet ein E-Commerce-Unternehmen oder Marktplatz wie beispielsweise Amazon, Otto oder Kaufland die Produkte eines Herstellers oder Großhändlers in seinem Onlineshop an, ohne physischen Kontakt mit der Ware zu haben.

Bestellt ein Kunde einen solchen Artikel im Shop, wird der Auftrag per EDI sofort an das Warenwirtschaftssystem des Herstellers oder Großhändlers übermittelt. Dieser versendet die Ware, einschließlich Lieferschein, im Namen des Shopbetreibers und informiert den Besteller per E-Mail.

Anschließend werden Lieferschein und Rechnung mittels EDI automatisch an den Shopbetreiber übermittelt.

Fazit

EDI ermöglicht auch kleinen und mittelständischen Unternehmen einen sicheren und kontrollierten elektronischen Datenaustausch mit Kunden und Lieferanten.

Durch automatisierte digitale Prozessketten vermeidet man ineffiziente Insellösungen im Bereich der Warenwirtschaft und kann erhebliche Einsparungen erzielen. Zudem eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten.

Damit wird die EDI Anbindung zum essenziellen Bestandteil einer stabilen, zukunftsfähigen Unternehmenskultur.

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FAQ zur EDI-Anbindung

Was ist eine EDI-Anbindung?

Eine EDI-Anbindung ermöglicht den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Unternehmen. Geschäftsdaten wie Bestellungen, Lieferscheine oder Rechnungen werden automatisiert und standardisiert direkt zwischen den Warenwirtschafts- oder ERP-Systemen der Geschäftspartner übertragen – ohne manuelle Eingaben.

Was bedeutet EDI und wofür steht die Abkürzung?

EDI steht für Electronic Data Interchange und beschreibt den automatisierten Austausch strukturierter Geschäftsdokumente über elektronische Kommunikationswege. Ziel ist es, Prozesse zu beschleunigen, Fehler zu vermeiden und Kosten zu senken.

Warum ist EDI für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wichtig?

EDI für KMU steigert die Wettbewerbsfähigkeit erheblich. Viele Großunternehmen setzen EDI inzwischen voraus. KMU profitieren von effizienteren Abläufen, geringeren Prozesskosten und einer besseren Integration in digitale Lieferketten.

Welche Dokumente können über EDI ausgetauscht werden?

Über eine EDI-Schnittstelle lassen sich unter anderem folgende Dokumente übertragen:

  • Bestellungen
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Rechnungen
  • Bestands- und Lagerdaten

Damit lassen sich komplette Geschäftsprozesse digital abbilden.

Welche EDI-Standards gibt es?

Zu den wichtigsten EDI-Standards zählen:

  • EDIFACT (internationaler Standard, z. B. mit Subsets wie EANCOM oder EDITEC)
  • OpenTrans (XML-basierter Standard)
  • VDA (Automobilindustrie)

Die Wahl des Standards hängt von Branche, Geschäftspartnern und Systemlandschaft ab.

Wie funktioniert der elektronische Datenaustausch technisch?

Der EDI-Datenaustausch erfolgt über sichere Kommunikationswege wie AS2, SFTP oder X.400. Die Daten werden automatisch aus dem ERP- oder Warenwirtschaftssystem gesendet, empfangen, validiert und weiterverarbeitet.

Welche Voraussetzungen sind für eine EDI-Anbindung nötig?

Für eine erfolgreiche EDI-Integration sind wichtig:

  • Ein ERP- oder Warenwirtschaftssystem mit EDI-Schnittstelle
  • Einheitliche EDI-Standards und Kommunikationswege
  • Hohe Stammdatenqualität
  • Klar definierte und möglichst einfache Geschäftsprozesse

Welche Rolle spielen Stammdaten bei EDI?

Die Stammdatenqualität ist entscheidend für den Automatisierungsgrad. Nur wenn Artikel, Kunden und Lieferanten korrekt im System angelegt sind, können EDI-Nachrichten vollautomatisch verarbeitet werden.

Wie hoch ist der Automatisierungsgrad mit EDI?

Bei guter Prozessstruktur und gepflegten Stammdaten kann der Automatisierungsgrad sehr hoch sein. In vielen Fällen ist eine vollständig automatisierte Verarbeitung von Bestellungen, Lieferscheinen und Rechnungen möglich.

Kann EDI in bestehende Warenwirtschafts- und ERP-Systeme integriert werden?

Ja. Moderne EDI-Lösungen lassen sich nahtlos in ERP- und Warenwirtschaftssysteme integrieren und auch mit weiteren Systemen wie Lagerverwaltung, E-Commerce-Plattformen oder Logistikdienstleistern verbinden.

Ist EDI sicher?

Ja. Der elektronische Datenaustausch erfolgt über verschlüsselte Verbindungen und definierte Protokolle. Zusätzlich prüfen EDI-Systeme die Daten automatisch auf Vollständigkeit und Formatfehler.

Welche Vorteile bietet eine EDI-Anbindung gegenüber manuellen Prozessen?

Die wichtigsten Vorteile von EDI sind:

  • Geringere Kosten durch automatisierte Prozesse
  • Weniger Fehler und höhere Datenqualität
  • Schnellere Durchlaufzeiten
  • Entlastung der Mitarbeitenden
  • Bessere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

Eignet sich EDI auch für internationale Geschäftsbeziehungen?

Ja. EDI im internationalen Handel ist weit verbreitet, da globale Standards genutzt werden. Sprach- und Ländergrenzen spielen beim Datenaustausch keine Rolle.

Welche Geschäftsmodelle lassen sich mit EDI umsetzen?

EDI ermöglicht neue digitale Geschäftsmodelle, zum Beispiel Dropshipping (Streckengeschäft). Bestellungen, Lieferscheine und Rechnungen werden dabei automatisch zwischen Shop, Hersteller und Logistikpartner ausgetauscht.

Tipps für die Budgetierung im Unternehmen
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Tipps für die Budgetierung im Unternehmen

Lies dir unsere Tipps durch, die bei der Budgetierung helfen.

5 Min. Lesezeit

Die Erstellung des Budgets gehört zu den wichtigsten Massnahmen in der Unternehmensplanung. Das gilt sowohl für bestehende Firmen als auch für Start-ups. Die Budgetplanung der nächsten 12 Geschäftsmonate wird sich in der Erfolgsrechnung, in der Bilanz und in der Geldflussrechnung abzeichnen. Nur wer einen soliden Budgetplan macht, setzt die Grundlagen für eine stetige Liquidität. Eine Budgetierung erfordert eine möglichst realistische Einschätzung der geplanten Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Kosten.

Das Vorgehen in der Budgetierung

Es gibt unterschiedliche Methoden, wie Du eine Budgetierung angehen kannst. Bei der traditionellen Budgetierung etwa werden die Zahlen und Werte aus der Vergangenheit verwendet, um den Plan fürs nächste Jahr zu erstellen. Dies ist etwa in stabilen Geschäftsumfeldern und Absatzmärkten der Fall, oder wenn nicht mit neuer Konkurrenz zu rechnen ist.

Kleine Unternehmen setzen oftmals auf die Budgetierung aufgrund der vorhandenen Mittel, die zur Verfügung stehen. Diese Input-orientierte Budgetplanung lässt jedoch kaum eine langfristige Planung zu. Insbesondere für Firmen in einem dynamischen Umfeld eignet sich die aufgabenbezogene Budgetierung, bei der festgelegt wird, zu welchen Kosten ein zuvor definiertes Geschäftsziel erreicht werden soll.

Grundsätzlich kann die Budgetierung von der Unternehmensführung für alle Bereiche heruntergebrochen werden (top-down), oder aber aus Teilbudgets der einzelnen Abteilungen zu einem Gesamtbudget zusammengefügt werden (bottom-up).

Dos and Don’ts in der Budgetierung

Egal, wie Du die Budgetierung deines Unternehmens vornimmst: Die verschiedenen Elemente des Budgetplans sollten konsistent sein und sich nicht gegenseitig widersprechen. Andernfalls kann es sein, dass von Kreditgebern oder Beteiligten unangenehme Fragen gestellt werden oder Unklarheiten entstehen, die den gesamten Prozess der Budgetierung erschweren. Nachfolgend haben wir Dir eine Sammlung von Empfehlungen zusammengestellt, die Du dir beim Budgetieren zu Herzen nehmen sollten.

  • Plane nicht aus dem Bauch heraus, sondern erstelle das Budget anhand von historischen Daten aus deinem Unternehmen, aus eigenen Erfahrungen, aus Recherchen und Berechnungen.
  • Prüfen Ihre Prognosen bereits im laufenden Geschäftsjahr, um mögliche Anpassungen zu machen. Mit einem Soll-Ist-Vergleich finden Sie heraus, wo potenziell Verluste entstehen können.
  • Bleibe in den Prognosen der Finanzpläne realistisch. Ein eventuell in der anfänglichen Euphorie aufkommendes Wunschdenken hat in der Budgetierung nichts zu suchen.
  • Finde die relevanten Kennzahlen heraus und setze diese in Bezug auf die Unternehmensziele und die erforderlichen Maßnahmen.
  • Erstelle das Budget für das kommende Jahr nicht zu spät – also nicht kurz vor Jahresende – aber auch nicht zu früh, wenn die Prognosen noch zu unsicher sind. Der November eignet sich für viele Unternehmen und Branchen diesbezüglich gut.
  • Fehlen wichtige Basisinformationen zu Faktoren wie beispielsweise künftige Ausgaben, Kundenverluste, etc. kann eine externe Recherche oder eine Beratung hilfreich sein. Wissenslücken können überall auftauchen. Fragen bei Bedarf und je nach Thema befreundete Unternehmer, Buchhalter, deinen Treuhänder oder informiere dich durch Fachliteratur.
  • Nutze geeignete digitale Tools und ein Buchhaltungsprogramm, um die Budgetplanung übersichtlich zu gestalten. Die Lösungen von Suiteify bieten einfache und effiziente Unterstützung.
  • Plane nicht zu genau, sondern wäge ab. Ein Budgetplan lässt sich nicht auf jede Kommastelle berechnen. Besser, Sie berücksichtigen viele verschiedene Einflussfaktoren und lassen die Zahlen der vergangenen Jahre in angepasster Form einfliessen.
  • Unterscheide zwischen Fixkosten (Miete samt Nebenkosten, Leasing, Administration, Versicherungsprämien etc.) und variablen Kosten. Letztere entstehen beispielsweise in direktem Zusammenhang mit der Produktion (Wareneinkauf, Transport- und Energiekosten, Zölle, etc.). Je nachdem gehören Betriebskosten (IT, Internet, Telefon, Zinsen, Fahrzeuge, Miete, Personal, Versicherungen etc.) zu den fixen oder variablen Kosten.
  • Vergessen oder vernachlässige das Marketing nicht. Das KMU-Portal des Bundes macht folgende Schätzung: Ein reifes Unternehmen, das in einem etablierten Markt arbeitet und sich massvolle Ziele setzt, bringt für Marketingmassnahmen ungefähr 2 bis 5 Prozent seines Jahresumsatzes auf. Bei einem Start-up, das ein starkes Wachstum anstrebt oder in einen neuen Markt eindringen will, können dies auch 7 bis 10 Prozent des Jahresumsatzes sein.
  • Plane eine Rückzahlung von Fremdkapital mit ein, wenn Du erwartest, dass die Kosten für das Fremdkapital zunehmen und dadurch die Gesamtrendite deines Kapitals übersteigen könnten. Prüfe alternativ aber auch die Möglichkeit einer Steueroptimierung, die Du über die Fremdkapitalzinsen erreichen kannst.

Stelle Dir die richtigen Fragen zur Budgetierung

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Unvorhergesehenes den Geschäftsgang massgeblich beeinflussen kann. Budgetpläne müssen angepasst werden. Doch viele andere Ereignisse sind absehbar oder lassen sich prognostizieren, sodass deren Auswirkungen auf die Firma in die Budgetplanung miteinbezogen werden können. Überlege dir deshalb verschiedene Budget-Szenarien. Weitere Überlegungen, die Sie bei der Budgetierung machen sollten:  

  • Wie sah mein letztes Geschäftsjahr aus? Was sind die Ziele für das nächste Geschäftsjahr? Was möchte ich ändern?
  • Wo können Kosten eingespart werden? Beantworte diese Frage, ohne die Ziele und die Ausrichtung des Geschäftsziels ausser Acht zu lassen.
  • Welche Maschinen, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur muss ich erneuern? Plane diese Ausgaben nicht wie in der Buchhaltung als Abschreibung ein, sondern als konkrete Ausgaben der jeweiligen Anschaffungspreise.
  • Wo können Mehrkosten anfallen? Bestehen zusätzliche Risiken wie z. B. alte Infrastruktur, veraltete Technologie oder Ähnliches?
  • Betreffend Wachstum des Unternehmens: Wo und wie kann ich neue Kundschaft generieren? Muss mit dem Verlust von bestehenden Kunden gerechnet werden? Und was sind meine Akquisekosten zur Deckung oder zur Erreichung des Break-Even?
  • Schätze ich die Prognosen richtig ein? Ist es realistisch, den eigenen Marktanteil aus dem Marktvolumen abzuleiten? Eine vorsichtige Schätzung bewahrt vor bösen Überraschungen. Diese sollte in Abhängigkeit der Ziele und der Strategie gesetzt werden.
Buchhaltung effektiv führen
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Buchhaltung effektiv führen

Buch zu führen kann wegen der vielen Fachwörter kompliziert werden. Wir erklären Ihnen die 8 Begriffe, denen Sie bei der Buchhaltung garantiert begegnen werden.

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Aktiven und Passiven

Unter Aktiven versteht man das Vermögen eines Unternehmens. Es kann sich aus Bargeld, Guthaben auf dem Bank- oder Postkonto sowie aus Gütern (Fahrzeuge, Maschinen etc.) und Anlagen (Immobilien, Aktien etc.) zusammensetzen. Die Aktiven geben Auskunft darüber, wie das Unternehmen sein verfügbares Kapital angelegt hat – Sie zeigen daher die Mittelverwendung auf.

Die Passiven legen dagegen die Mittelherkunft dar. Dazu gehören die Schulden (Fremdkapital) des Unternehmens, zum Beispiel aus Lieferungen und Leistungen, aber auch laufende Darlehen und Hypotheken. Die Differenz von Vermögen und Schulden – das Eigenkapital – wird in der Buchhaltung ebenfalls in den Passiven erfasst.

Aufwand und Ertrag

Als Aufwand bezeichnet man den Wertverzehr aller Güter (also Waren und Dienstleistungen), die bei der Produktion eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Materialverbrauch, die Abnützung von Anlagen, aber auch Lohnauszahlungen, Mietzinskosten oder Steuern.

Das Gegenstück zum Aufwand ist der Ertrag. Beim Ertrag handelt es sich um den Wertzuwachs, der das Unternehmen vor allem mit dem Verkauf von Gütern erzielt. Also beispielsweise Umsatzerlöse, Provisionen, aber auch Zinserträge von der Bank.

Aufwand und Ertrag werden in der Buchhaltung immer über einen bestimmten Zeitraum (Periode) betrachtet.

Bilanz

Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Aktiven und Passiven zu einem bestimmten Stichtag. So dokumentiert die Bilanz das vorhandene Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Für die Bilanz gilt die sogenannte Bilanzgleichung: Aktiven und Passiven sind immer gleich hoch.

Buchhaltungssoft­ware

Die Buchhaltungssoftware stellt ein nützliches Hilfsmittel im Buchungsalltag dar, da sie alle Rechnungen automatisch durchführt. So lassen sich Buchungen schnell, sicher und korrekt erledigen. Suiteify bietet für jedes Unternehmen die geeignete Buchhaltungs-Lösung.

Debitoren und Kreditoren

Debitoren meint das Guthaben gegenüber Kunden. Debitoren bestehen aus Verkäufen und Dienstleistungen an Kunden, die von diesen noch nicht bezahlt wurden. So zeigen Debitoren in der Buchhaltung auf, wie viel Geld Kunden dem Unternehmen schulden.

Die Kreditoren sind das Gegenstück zu den Debitoren. Sie entstehen aus Käufen, die das Unternehmen nicht sofort bezahlt. So zeigen Kreditoren auf, wie viel Geld das Unternehmen seinen Lieferanten schuldet.

Doppelte Buchhaltung

Bei der doppelten Buchhaltung wird jeder Geschäftsvorfall zwei Mal erfasst, jedoch auf verschiedenen Konten: einmal im Soll und einmal im Haben. Auch spricht man von doppelter Buchhaltung, weil der Erfolg eines Unternehmens auf zweifache Art und Weise errechnet wird: Durch die Bilanz und die Erfolgsrechnung.

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt, um daraus den Erfolg (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum zu ermitteln. Der Erfolg wird auch in der Bilanz (Differenz zwischen Aktiven und Passiven) ersichtlich.

Soll und Haben

In der doppelten Buchhaltung wird mit Soll die linke und mit Haben die rechte Seite eines Kontos bezeichnet. Bei jedem Soll auf einem Konto entsteht ein Haben auf einem anderen Konto. Aktiv- und Aufwandskonten erhöhen sich im Soll und mindern sich im Haben. Bei Passiv- und Ertragskonten ist es umgekehrt.

Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand
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Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine finanzielle Schieflage vermeiden. Nikolaus von der Decken von Creditreform Hamburg erläutert Finanzierungsinstrumente für KMU.

5 Min. Lesezeit

Nikolaus von der Decken, Geschäftsführer der Creditreform Hamburg von der Decken KG, schätzt die Geschäftslage des deutschen Mittelstands im Frühjahr 2021 als negativer ein als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 oder nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Dabei bezieht sich der Experte auf eine Creditreform-Umfrage aus dem Frühjahr 2021.

Besonders die zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Pandemie-Folgen ausgereichten öffentlichen Fördermaßnahmen bereiten ihm Sorgen, da sie die wahre wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen kaschieren. In den kommenden Monaten sei daher mit einer starken Zunahme der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen.

Tipps vom Finanzprofi

Im Video gibt der Creditreform-Experte Tipps zu einer präventiven und sorgfältigen Finanzplanung:

  • In erster Linie gelte es, die Liquidität im eigenen Unternehmen im Blick zu behalten. Als Instrumente zur Sicherung der eigenen Zahlungsfähigkeit nennt von der Decken öffentliche Liquiditätshilfen, private Investoren oder die Finanzierung durch Banken. In jedem Fall seien sorgfältig aufbereitete Unterlagen und die notwendige Offenheit gegenüber den Finanzierungspartnern Voraussetzung für erfolgreiche Gespräche.
  • Weitere Möglichkeiten zur Stärkung der eigenen Liquidität sind laut dem Experten Leasing-Finanzierungen anstelle von Investitionen, ein effektives Forderungsmanagement und als konsequente Fortsetzung davon die Nutzung von Inkasso-Dienstleistungen.
  • Von der Decken empfiehlt des Weiteren ein kontinuierliches Controlling der relevanten Finanzkennzahlen im Unternehmen, einen rechtzeitigen Vergleich der denkbaren Alternativen zur Optimierung der Liquidität sowie ein pro-aktives und offenes Herangehen an alle Finanzierungsfragen und die jeweiligen Gesprächspartner. Schließlich stamme das Wort „Kredit“ aus der lateinischen Sprache und leite sich vom Verb „vertrauen“ ab – die Grundvoraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften auch in herausfordernden Zeiten.
DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz
ERP & Finance

DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz

Der Einsatz von DMS-Software verbessert nicht nur das Dokumentenmanagement, sondern erleichtert auch die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten sollten.

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Sicherheit im Umgang mit Daten ist ein Wunsch, den jeder hegt. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) kann den Datenschutz und die Datensicherheit in Unternehmen erheblich unterstützen – vorausgesetzt, es wird korrekt verwendet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein DMS für den Datenschutz bietet und wie Sie DMS-Software optimal einsetzen.

Anforderungen an Datensicherheit und Compliance stark gestiegen

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde 2019 das Datenschutzrecht europaweit verschärft. Vor allem stärkt die DSGVO die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten. Kunden, Mitarbeiter, Interessenten, Lieferanten – sie alle sind „Betroffene“ im Sinne des Datenschutzes. Besonders schutzwürdig sind Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, Religion, Bonität, Vorstrafen und politische Meinung von Personen.

Die GoBD wiederum stellen hohe Anforderungen an den Umgang mit steuerrelevanten Belegen und Daten. Rechtssichere Archivierung bedeutet, dass Belege unverlierbar, unveränderbar und nachvollziehbar, das heißt mit Bezug zum Geschäftsvorfall, aufbewahrt werden müssen. Diese Anforderungen und die entsprechende Verfahrensdokumentation können nur mit einem Dokumentenmanagementsystem erfüllt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren Bußgelder und rechtliche Nachteile. Die gute Nachricht: Moderne DMS-Software macht es Unternehmen leicht, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Wie DMS-Software Datenschutz und Compliance unterstützt

Welche Compliance-Anforderungen kann ein Dokumentenmanagementsystem besonders gut unterstützen? Diese Frage wird im folgenden Abschnitt beantwortet.

DSGVO besser einhalten mit DMS-Software

Die folgende Tabelle zeigt, welche Datenschutzrisiken Sie eingehen, wenn Sie auf ein DMS verzichten. Sie erfahren, welche Anforderungen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt und wie ein DMS Ihnen die Einhaltung erleichtert. In einer dritten Spalte sehen Sie, ob und wie Sie die jeweilige Anforderung auch ohne DMS erfüllen können.

DSGVO-Vorgabe

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Informationen sind mit der Einwilligung des Betroffenen verlinkt

Ablage von Informationen und Einwilligung in demselben (realen oder digitalen) Ordner

Zweckbindung

Informationen sind mit dem Geschäftsvorfall verlinkt

Bezug zum Geschäftsvorfall durch Aktenplan und Register

Auskunftsrecht und Recht auf Vergessenwerden

Daten lassen sich per Suchfunktion systemweit extrahieren und an den Betroffenen liefern bzw. nachweislich löschen

Manuelle Suche durch Dateisystem oder in der Aktenablage, keine Garantie auf Vollständigkeit

Speicherbegrenzung

Wenn der Verarbeitungszweck wegfällt, können personenbezogene Daten entweder anonymisiert oder gelöscht werden

Anonymisierung ist oft nicht möglich, die Vernichtung bzw. das Löschen nur nach aufwändiger manueller Suche, oft unvollständig

Integrität und Vertraulichkeit

Zugriffsbeschränkungen, Zugriffsebenen und Schutz vor Weitergabe lassen sich einstellen, jeder Zugriff wird dokumentiert, redundante Speicherung schützt vor Verlust oder Beschädigung

Bei Papierakten unmöglich zu gewährleisten, bei Dateisystemen schwierig und unvollständig machbar

GoBD besser einhalten mit DMS-Software

Eine ähnliche Betrachtung zeigt, wie DMS-Software auch die GoBD-Compliance Ihrer Buchführung auf ein neues Niveau heben kann.

GoBD-Anforderung

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Unverlierbarkeit

Durch redundante Speicherung und Zugriffssteuerung bzw. Lösch-Schutz sind Belege unverlierbar

Versehentliche Löschung, Beschädigung oder Untergang lassen sich nie ganz ausschließen

Unveränderbarkeit

Belege bleiben im Originalzustand erhalten. Jede Weiterverarbeitung erzeugt eine neue Version

In Dateisystem mit Versionshistorie möglich, bei Papierbelegen unmöglich einzuhalten

Nachvollziehbarkeit

Verlinkung mit Geschäftsvorfall und Verfahrensdokumentation durch integrierte, automatische Protokollierung der Zugriffe und Verarbeitung

Aktenplan und/oder gemeinsame Ablage zusammengehöriger Dokumente

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Sechs Tipps für den Einsatz eines DMS

Eine DMS-Software allein kann den Datenschutz nicht garantieren. Die DSGVO verlangt daher geeignete „technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs). Ein für den Unternehmenseinsatz geeignetes DMS erfüllt die technischen Anforderungen. Die organisatorischen Maßnahmen müssen jedoch von Ihnen selbst umgesetzt werden. Unsere Tipps unterstützen Sie dabei.

1. Geeignete DMS-Software verwenden

Dokumentenmanagementsysteme gibt es wie Sand am Meer – doch welches passt zu Ihrem Unternehmen? Unser Tipp: Setzen Sie auf ein DMS, das in der EU hergestellt wird. Hierauf ist besonders bei Cloud-Lösungen zu achten. Denn sobald Ihre Daten über den Atlantik wandern, ist eine GoBD- und DSGVO-konforme Archivierung nicht mehr gewährleistet. Grund dafür ist, dass US-Behörden per Gesetz Zugriff auf sämtliche in den USA gehosteten Daten erhalten können.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Dokumente im DMS verschlüsselt gespeichert werden. Die Software sollte alle Dokumentenvorgänge automatisch protokollieren. So bleiben Änderungen nachvollziehbar, Versionen wiederherstellbar und die Datenintegrität jederzeit gesichert.

Optimal ist ein Dokumentenmanagementsystem, das sich nahtlos in Ihre bestehenden Geschäftsanwendungen – idealerweise Ihr ERP-System – integriert. Auf diese Weise vermeiden Sie Datensilos, arbeiten durchgängig über Prozesse hinweg und steigern Ihre Effizienz. Zudem sollte Ihr DMS alle Funktionen bieten, die Sie benötigen, um die folgenden Empfehlungen umzusetzen.

2. Daten richtig klassifizieren und verschlagworten

Betroffene können jederzeit die Herausgabe oder Löschung ihrer Daten verlangen. In einem DMS können Sie jedes personenbezogene Dokument mit dem Namen der betroffenen Person verschlagworten. Oder Sie stellen einen Bezug zu seinen Stammdaten her, wenn die DMS-Software mit dem Kontaktmanagement integriert ist. Auch der Bezug zu Geschäftsvorfällen, Zweckbindungen und Einwilligungen kann auf diese Weise hergestellt werden.

Bei der Klassifizierung von Daten geht es um verschiedene Schutzstufen. Wie bereits erwähnt, sind einige Informationen besonders schutzwürdig. Andere wiederum unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. Mit DMS-Software lassen sich Dokumente klassifizieren, so dass bestimmte Zugriffsprofile oder Verfallsdaten auf sie angewendet werden können, ohne dass sie einzeln angefasst werden müssen.

3. Berechtigungen richtig einstellen

Vertraulichkeit und Integrität sind wichtige Aspekte im Datenschutzrecht: Niemand darf unbefugt personenbezogene Daten einsehen, weitergeben, verändern oder löschen können.

Das bedeutet:

  • Mitarbeitende erhalten so viel Zugriff wie nötig und so wenig wie möglich. Auch die Suchfunktion der DMS-Software soll ihnen keine Dokumente anzeigen, die sie nichts angehen.
  • Auch zeitlich ist der Zugriff auf das geschäftlich Notwendige beschränkt.
  • Die Zugriffsebenen, d.h. Lesezugriff, Zugriff zum Bearbeiten, Zugriff zum Herunterladen und/oder zur Weitergabe von Dokumenten und Informationen, sollten ebenfalls minimiert werden.

Damit nicht für jeden Mitarbeiter ein eigenes Zugriffsprofil erstellt werden muss, sollten Profile für Benutzergruppen erstellt werden. Beispielsweise benötigt die Personalsachbearbeiterin einen Schreibzugriff auf die Personalstammdaten, für den Auszubildenden reicht aber ein Lesezugriff auf ausgewählte Bereiche. Und dieser Zugriff sollte erlöschen, sobald der Auszubildende in eine andere Abteilung wechselt.

4. Datenschutzkonzept für DMS-Einsatz erstellen

Gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten sollten Sie ein Konzept zur Gewährleistung der Datensicherheit erarbeiten. Ein solches Konzept sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Unbefugten Zugriff auf sensible Daten verhindern
  • Verhindern, dass Daten zur Unzeit gelöscht oder verändert werden
  • Sicherstellen, dass Daten anonymisiert oder gelöscht werden, wenn der Verarbeitungszweck wegfällt – nicht jedoch bei Dokumenten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen
  • Rechtzeitige Löschung im DMS nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicherstellen
  • Verschlüsselung und Integritätsschutz sicherstellen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung für besonders schutzwürdige Daten vornehmen
  • Protokollierung und Versionierung in die Verfahrensdokumentation integrieren
  • Prozesse rund um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten definieren und ebenfalls in die Verfahrensdokumentation aufnehmen

5. Ersetzendes Scannen und Belegarchivierung

Papierdokumente wie Rechnungen, Verträge und Quittungen sind nach wie vor wichtig. Um sie zu sichern und für die digitale Verarbeitung verfügbar zu machen, werden sie gescannt. Das gescannte Dokument ersetzt dann das Original und wird im Dokumentenmanagementsystem (DMS) archiviert.

Moderne DMS-Software bietet speziell für Eingangsrechnungen umfassende Unterstützung bei der GoBD-Compliance. Dazu gehören der Schutz vor unbeabsichtigtem Löschen sowie die revisionssichere Archivierung der Belege. Häufig beinhaltet die Software auch ein spezielles Berechtigungsprofil für den Zugriff durch die Finanzbehörden.

6. Dokumentenbasierte Prozesse definieren

Einige DMS bieten die Möglichkeit, dokumentenbasierte Prozesse zu definieren. Diese Prozesse ermöglichen es Ihnen, bestimmte Dokumenttypen durch vordefinierte Bearbeitungsabläufe zu leiten. So können Sie zum Beispiel für Eingangsrechnungen einen Genehmigungsworkflow festlegen oder vom Dokumentenempfänger eine Bestätigung einfordern, dass er die Sicherheitsbelehrung gelesen und verstanden hat. Der Vorteil solcher Workflows ist, dass Sie einen qualitätsgesicherten Prozess haben, der beweiskräftig dokumentiert ist.

Fazit

Die Anforderungen an Datenschutz, Verfahrensdokumentation und Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit modernen Dokumentenmanagementsystemen können Unternehmen diese Anforderungen erfüllen – vorausgesetzt, sie konfigurieren und administrieren ihr DMS richtig.

Der Aufwand lohnt sich, denn DMS-Software bietet verschlüsselte Ablage, Zugriffskontrolle und spezielle Funktionen für die rechtssichere Verwaltung von Dokumenten. Mehr noch: Sie unterstützt dokumentenbezogene Prozesse und ermöglicht die revisionssichere Archivierung von Buchungsbelegen.

E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer
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E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer

Viele geschäftliche E-Mails enthalten steuerrelevante Informationen und müssen daher nach den Vorgaben der GoBD archiviert werden. Längst nicht alle Unternehmen verfügen jedoch über eine rechtskonforme Lösung hierfür. Zudem herrscht häufig Unklarheit darüber, wann und wie E-Mails aufbewahrt werden müssen. Sechs gängige Fehleinschätzungen zur E-Mail-Archivierung.

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Die E-Mail ist das meistgenutzte Kommunikationsmittel in deutschen Unternehmen. Neun von zehn Firmen nutzen das Medium sehr häufig, die restlichen zehn Prozent immerhin noch häufig. Das hat eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Laut Bitkom erhalten Berufstätige in Deutschland durchschnittlich 26 geschäftliche E-Mails pro Tag.

Trotz des hohen Verbreitungsgrades der E-Mail als Kommunikationsmittel handhaben viele Unternehmen das Thema E-Mail-Archivierung nur unzureichend. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstoßen häufig gegen rechtliche Vorgaben wie die seit 2015 geltenden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dies geschieht nicht selten aus Unkenntnis der Vorschriften. Nachfolgend finden Sie häufige Irrtümer im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von E-Mails.

1. Unternehmen müssen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails erfüllen rechtlich gesehen die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs. Damit unterliegen sie der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Unternehmen müssen daher steuerlich relevante E-Mail-Korrespondenz für sechs bis zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres archivieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine E-Mail empfangen oder selbst versendet wurde.

E-Mails, die lediglich als Transportmedium dienen, zum Beispiel zur Übermittlung eines PDF-Anhangs, müssen nicht aufbewahrt werden – vorausgesetzt, sie enthalten keine steuerlich relevanten Informationen. Auch Spam-Mails und Newsletter sind von der Aufbewahrungspflicht ausgenommen.

2. Unternehmen dürfen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails müssen archiviert werden, bei anderen haben Unternehmen die Wahl. Auf keinen Fall aber dürfen Unternehmen private E-Mails ihrer Mitarbeitenden automatisch speichern. Der Grund: Dürfen Beschäftigte ihr dienstliches E-Mail-Postfach auch privat nutzen, wird der Arbeitgeber nach dem Telekommunikationsgesetz gegenüber seinen Beschäftigten zum Telekommunikationsdiensteanbieter. Er unterliegt damit dem Fernmeldegeheimnis und darf die E-Mail-Kommunikation ohne ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten weder überwachen noch speichern. Die meisten Unternehmen verbieten ihren Mitarbeitenden daher die private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse.

3. Es reicht aus, E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren

Die GoBD fordern unmissverständlich: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge müssen im elektronischen Originalformat archiviert werden. Das bedeutet, dass nur das digitale Original als Beleg im Sinne des Steuerrechts gilt. E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren, reicht nicht aus.

4. Aufbewahrung in der E-Mail-Anwendung reicht zur rechtskonformen Archivierung aus

Die GoBD fordern, dass jedes Unternehmen seine E-Mail-Korrespondenz vor nicht nachvollziehbaren und unbefugten Veränderungen des Inhalts schützt. Dieser Grundsatz der Unveränderbarkeit lässt sich bei der Ablage von E-Mails in herkömmlichen Mailsystemen allenfalls dann umsetzen, wenn das Unternehmen umfangreiche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreift. Da der Aufwand hierfür immens ist, verzichten viele Unternehmen auf solche Journal- oder regelbasierten Verfahren.

Ein weiterer Grundsatz der GoBD ist die geordnete Aufbewahrung von E-Mails. Jede E-Mail, die ein Buchungsbeleg ist, muss eindeutig der jeweiligen Buchung (Geschäftsvorfall) zugeordnet werden können. E-Mail-Anwendungen verfügen nicht über die hierfür erforderliche Ordnungsstruktur. Laut GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel der „Einsatz einer DMS-Lösung, die E-Mails im Originalformat aufbewahrt, eine geordnete Ablage erlaubt und damit dazu beiträgt, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der E-Mails sicherzustellen.“

5. Technische Lösungen zur E-Mail-Archivierung sorgen automatisch für Compliance

Es gibt verschiedene technische Lösungen, mit denen Unternehmen die Archivierung von E-Mails automatisieren und erheblich vereinfachen können. Jedoch gibt es keine Revisionssicherheit auf Knopfdruck. Weder ein reines E-Mail-Archivierungssystem noch ein umfassendes unternehmensweites Dokumentenmanagementsystem (DMS) garantieren ohne weitere betriebsorganisatorische Maßnahmen bereits Rechtskonformität – sie schaffen lediglich die Grundlage für eine revisionssichere E-Mail-Archivierung.

Um die Anforderungen der GoBD zu erfüllen, benötigt jedes Unternehmen einen klaren organisatorischen Ablaufplan. Dieser wird in einer sogenannten Verfahrensdokumentation festgehalten. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass einerseits alle aufbewahrungspflichtigen E-Mails gesetzeskonform archiviert werden und andererseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Schutz vor unbefugtem Zugriff, keine Speicherung bzw. Löschung von Nachrichten) eingehalten werden.

6. E-Mail-Archivierung dient nur der Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Da E-Mails heute einen erheblichen Teil der Geschäftskorrespondenz ausmachen, ist es auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung sinnvoll, sie geordnet und unveränderbar, also GoBD-konform, aufzubewahren. Schließlich enthalten E-Mails wichtige geschäftsrelevante Informationen. Gehen sie verloren, entstehen Lücken in der Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Werden E-Mails dagegen sicher archiviert, zum Beispiel in einem Dokumentenmanagement-System, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Suchfunktionen jederzeit schnell darauf zugreifen. Das verbessert die Auskunftsfähigkeit und erleichtert die tägliche Arbeit erheblich.

Tipp: E-Mail-Archivierung im DMS

Besonders einfach und sicher lassen sich E-Mails in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) archivieren:

  • Die E-Mail-Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem schafft die Basis für eine geordnete und unveränderbare Aufbewahrung nach den Vorgaben der GoBD: Stellt ein Unternehmen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass aufbewahrungspflichtige E-Mails GoBD-konform in einem DMS abgelegt werden, ist in der Regel keine aufwändige Journal- oder regelbasierte E-Mail-Archivierung erforderlich.
  • Der Einsatz eines DMS verbessert die Arbeitsabläufe: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge lassen sich unmittelbar aus der E-Mail-Anwendung heraus (z.B. Microsoft Outlook) archivieren. Dabei werden sie automatisch in ein langzeitstabiles Format (z.B. EML) konvertiert, so dass sie auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist noch lesbar sind – auch wenn zwischenzeitlich ein anderes E-Mail-Programm verwendet wird.
  • Ein weiterer Vorteil der E-Mail-Archivierung in einem DMS besteht in der besseren Verfügbarkeit der Informationen: Sind die E-Mails und ihre Anhänge einmal im Dokumentenmanagement abgelegt, können alle berechtigten Anwender zentral darauf zugreifen. Über eine Schlagwort- oder Volltextsuche gelangen sie schnell zu den gewünschten Informationen. Das erspart den Mitarbeitenden langwieriges Suchen und Nachfragen in anderen Abteilungen.
Datenschutz in der Finanzbuchhaltung: Was fordert die DSGVO?
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Datenschutz in der Finanzbuchhaltung: Was fordert die DSGVO?

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt auch den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Finanzbuchhaltung. Was dabei zu beachten ist, erklärt dieser Artikel.

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Die Datenschutz-Grundverordnung enthält spezifische Regelungen und Prinzipien, die auch für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung relevant sind. Im Wesentlichen geht es in der DSGVO in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten um zwei Grundsätze:

  1. Datenminimierung oder Datensparsamkeit: Es sollten so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwendet werden und nur so lange, wie es notwendig ist, um den Verarbeitungszweck zu erfüllen.
  2. Zweckbindung: Sobald der Zweck der Datenspeicherung erreicht ist, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. In diesem Zusammenhang wird häufig der Grundsatz der Speicherbegrenzung genannt.

Zum Gesamtpaket der DSGVO gehören auch das „Recht auf Vergessenwerden“, umfassende Auskunfts- und Widerspruchsrechte der Betroffenen, „Privacy by default“ sowie die neuen Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag.

In der Finanzbuchhaltung werden schutzbedürftige Daten von Kunden, Lieferanten, Partnern und anderen verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise Stammdaten, Rechnungsdaten und Kontodaten. Für einen effektiven Datenschutz in der Finanzbuchhaltung müssen daher einige Prozesse überprüft werden. Sehen wir uns an, welche Maßnahmen Sie dazu ergreifen können.

Wo ist der Datenschutz in der Finanzbuchhaltung rechtlich geregelt?

Bis Mai 2018 war der Datenschutz in Deutschland im Wesentlichen durch das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um der Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen, wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur gleichen Zeit angepasst.

Das BDSG-neu dient dazu, spezifische nationale Regelungen zu ergänzen und auszugestalten, wo die DSGVO den Mitgliedstaaten entsprechende Gestaltungsspielräume lässt. Es enthält beispielsweise Regelungen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, zu den Rechten der Betroffenen, zur Datenschutzaufsicht und zu Sanktionen.

Die Regelungen zum Datenschutz in der Finanzbuchhaltung finden sich somit sowohl in der DSGVO als auch im BDSG-neu. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Abgabenordnung (AO) und das Handelsgesetzbuch (HGB) längere Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten vorsehen können.

Welche Daten stehen im Fokus der datenschutzrechtlichen Regelungen?

Die DSGVO zielt auf personenbezogene Daten ab. Darunter fallen alle Daten, die sich direkt oder indirekt auf eine Person zurückführen lassen. Das sind nicht nur Namen, Adressen und Telefonnummern, sondern beispielsweise auch IP-Adressen von benutzten Computern und Kundennummern oder -kennungen.

Was fordert die DSGVO für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Finanzbuchhaltung?

Erinnern Sie sich noch an die von den GoBD geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen, kurz: TOMs? Dieses Kürzel steht für die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Auch die TOMs für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung müssen dokumentiert werden.

Die Finanzbuchhaltung muss Maßnahmen in folgenden Bereichen umsetzen:

  • Zugang und Zugriff auf geschützte Daten: Der Zugang und Zugriff muss durch ein System von Rollen und Rechten beschränkt werden. Beispielsweise benötigt eine Buchhaltungskraft Zugriff auf bestimmte Stammdaten und Rechnungen – in der Regel aber nur lesend, es sei denn, sie ist auch für die Stammdatenpflege zuständig.
  • Zweckbindung und Datenminimierung: Diese Prinzipien betreffen sowohl die Menge als auch die Dauer der Datenaufbewahrung. Überprüfen Sie insbesondere die Vorgänge rund um die Stammdatenpflege.
  • Weitere Verarbeitungsgrundsätze: Dazu gehören Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit. Diese Grundsätze müssen nicht nur beachtet, sondern auch dokumentiert werden. Wenn dies noch nicht geschehen ist, sollten Sie das nachholen.
  • Cloudgestützte Programme: Falls Sie mit cloudbasierten Programmen arbeiten, überprüfen Sie die Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit den betreffenden Anbietern. Weiter unten finden Sie mehr Informationen zu diesem Punkt.

Speichern Sie nur die Daten, die dem Zweck der Verarbeitung entsprechen, und machen Sie sie nur den Personen zugänglich, die diese Daten verarbeiten. In der Buchhaltung werden in der Regel keine Angaben zum Geschlecht oder zur Herkunft benötigt. Wenn Sie aber beispielsweise als Steuerberater Steuererklärungen für Kunden erstellen, sind Angaben zum Familienstand, zu Kindern usw. relevant.

Benötigen Sie für den Datenschutz in der Finanzbuchhaltung ein Risk Assessment und Privacy Impact Assessment?

Häufig fallen die Begriffe „Risk Assessment“ und „Privacy Impact Assessment“. Dabei handelt es sich um sogenannte Datenschutzfolgenabschätzungen. Diese werden durchgeführt, wenn besonders schutzwürdige Daten betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsdaten, Daten über politische und religiöse Überzeugungen, ethnische Herkunft oder Vorstrafen. Datenlecks, die solche Informationen betreffen, können besonders großen Schaden anrichten.

Wenn Sie mit solchen sensiblen Daten arbeiten, ist es wichtig, eine entsprechende Datenschutzfolgenabschätzung (Privacy Impact Assessment) und eine Risikobewertung (Risk Assessment) durchzuführen. Diese Analysen helfen Ihnen, potenzielle Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten und die Folgen eines möglichen Datenlecks zu minimieren.

Ist immer eine Einwilligung in die Datenverarbeitung erforderlich?

Die Einwilligungserklärung von Kunden und Partnern ist wichtig. Auch die Datenschutzerklärung Ihres Unternehmens sollte auf dem neuesten Stand sein. Normalerweise ist die Finanzbuchhaltung dafür nicht zuständig. Als Verantwortlicher für die Buchhaltung sollten Sie sich aber bei den zuständigen Stellen erkundigen, ob alles korrekt ist.

Grundsätzlich dürfen Sie Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person verarbeiten. Eine Einwilligung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nicht erforderlich, wenn die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags zwischen Verbraucher und Unternehmer erforderlich ist.

Das bedeutet: Wenn ein Kunde bei Ihnen etwas bestellt, willigt er stillschweigend ein, dass sein Name, seine Bestelldaten und seine Rechnungsadresse von Ihnen gespeichert und verarbeitet werden. Laut DSGVO ist dies ein „Erlaubnistatbestand“, weil die Verarbeitung „für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist“.

Ist Ihre Datenarchivierung DSGVO-konform?

Um Ihre Daten DSGVO-konform zu archivieren, empfiehlt sich der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Damit können Sie sicherstellen, dass die Daten während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vor unbefugtem Zugriff geschützt, jederzeit wiederauffindbar und lesbar sind. Die Speicherung der Daten einfach auf einem internen Netzlaufwerk ist dagegen nicht DSGVO-konform, da diese Methode ein höheres Risiko für Datenverlust oder -korruption birgt.

Falls Ihr Unternehmen Cloud-Dienste zur Datenarchivierung nutzt, sollten Sie zusätzlich die folgenden Punkte beachten:

  • Die Speicherung auf Servern innerhalb der EU ist grundsätzlich zulässig.
  • Server in den USA sind nur dann rechtssicher, wenn sie nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind.
  • Vor der Übertragung von Daten in die Cloud müssen angemessene Datenschutzvorkehrungen getroffen werden.

Auftragsdatenverarbeitung in der Cloud

Die DSGVO betrachtet Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter, weshalb ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung Ihrer Daten abgeschlossen werden muss. Die meisten seriösen Anbieter haben ihre Verträge bereits DSGVO-konform gestaltet. Dennoch gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sowohl Ihr Unternehmen als Verantwortlicher als auch der Cloud-Provider müssen geeignete Datenschutzmaßnahmen nachweisen können.

Haftung für Datenschutzverstöße

Bei Verstößen gegen die DSGVO haftet die Partei, die den Fehler nachweislich begangen hat. Prüfen Sie in Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), ob Ihr Cloud-Partner diese Haftung übernimmt.

Übrigens: Die Möglichkeit, dass Ihr Cloud-Anbieter als Auftragsdatenverarbeiter für Datenschutzverstöße in der Buchhaltung haftbar gemacht werden kann, ist eine Neuerung der DSGVO.

Löschpflichten für Buchhaltungsdaten

Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerrelevante Daten in § 147 AO wie folgt:.​

  • 10 Jahre für bestimmte Unterlagen (z. B. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz, bestimmte Zollunterlagen).​
  • 8 Jahre für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, Lohnabrechnungen) – diese Frist wurde von zuvor 10 Jahren abgesenkt.​
  • 6 Jahre für sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen wie Handels- und Geschäftsbriefe.

Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen sind personenbezogene Daten gemäß DSGVO zu löschen.

Wie sieht ein rechtskonformes Löschkonzept aus?

Im Idealfall können Sie bei der Datenarchivierung ein „Verfallsdatum“ für Daten festlegen. Ein praktisches Löschkonzept könnte wie folgt aussehen:

  1. Unterteilen Sie die Daten in Kategorien, zum Beispiel mit Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren oder sechs Jahren.
  2. Formulieren Sie für jede Kategorie klare Löschregeln. Zum Beispiel: Die Rechnung X wurde am 27. Juni 2024 eingegeben, daher ist ihre Löschung für den 27. Juni 2034 vorgesehen.
  3. Definieren Sie einen Prozess für die Durchführung der Löschung.
  4. Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Löschung fest und hinterlegen Sie diese im Rollen- und Rechtesystem der Software.
  5. Dokumentieren Sie das gesamte Löschkonzept und dessen Umsetzung.

Moderne Archiv- bzw. Dokumentenmanagementsysteme unterstützen Sie bei der Erstellung solcher Löschregeln. Sobald der Prozess in der Software implementiert ist, müssen Sie sich nicht mehr darum kümmern.