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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Fertigungsstücklisten richtig einsetzen — So sparen Sie Ressourcen und reduzieren Bestände
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Fertigungsstücklisten richtig einsetzen — So sparen Sie Ressourcen und reduzieren Bestände

Die meisten Endprodukte bestehen aus zahlreichen Einzelteilen und Baugruppen. Um die Fertigungsplanung effizient zu gestalten, benötigen Unternehmen eine transparente Übersicht über alle Bestandteile: die Fertigungsstückliste. Dieser Artikel beantwortet zentrale Fragen: Welche Stücklistenarten gibt es? Wie wendet man sie praktisch in der Produktion an? Und wie lassen sich der Lagerbestand reduzieren und Ressourcen sparen?

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Die Stückliste – Grundlage für jeden Fertigungsauftrag

Eine Stückliste dokumentiert detailliert, aus welchen Einzelteilen und Baugruppen ein Endprodukt besteht (zur Begriffsdefinition). Sie enthält alle Informationen, die für die korrekte Zusammenstellung erforderlich sind, und unterstützt somit die Produktionsplanung und die Materialwirtschaft.

Für wen sind Fertigungsstücklisten besonders nützlich?

Fertigungsstücklisten nutzen mehreren Abteilungen bzw. Funktionsbereichen im Unternehmen:

  • Fertigung und Produktionsplanung
  • Einkauf und Materialwirtschaft
  • Konstruktion und Entwicklung
  • Kalkulation und Kostenrechnung
  • Qualitätssicherung
  • Lagerverwaltung

Aufbau und Struktur von Fertigungsstücklisten

Fertigungsstücklisten sind meist tabellarisch aufgebaut und enthalten Kopfdaten (Position, Teilenummer, Bezeichnung, Menge, Einheit), Positionsdaten für einzelne Teile sowie Unterpositionen bei komplexen Produkten. Die präzise Struktur erleichtert die digitale Fertigungsplanung und die Nutzung in der ERP-Software.

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Stücklisten-Arten in der Praxis

  • Die Mengenstückliste zeigt die Gesamtmenge aller Teile eines Produkts und eignet sich besonders für einfache Fertigungen. Beispiel: Ein Unternehmen, das Standardstühle produziert, verwendet die Mengenstückliste, um die Gesamtanzahl von Schrauben, Sitzflächen und Stuhlbeinen für eine Serie zu erfassen.
  • Die Auftragsstückliste leitet sich von der Mengenstückliste ab und berücksichtigt die für den jeweiligen Auftrag benötigte Menge. Ein Beispiel: Ein Hersteller von Sonderanfertigungen für Möbel legt mithilfe der Auftragsstückliste fest, wie viele Platten und Beschläge für eine Kundenbestellung verarbeitet werden müssen.
  • Die Baukastenstückliste ist modular aufgebaut, listet nur die direkt relevanten Teile jeder Fertigungsstufe auf und eignet sich daher ideal für komplexe Produkte. Ein Maschinenbauunternehmen kann beispielsweise die Baugruppen einer Produktionsmaschine separat planen, ohne dabei alle Einzelteile der Maschine berücksichtigen zu müssen.
  • Eine Strukturstückliste bietet eine umfassende Übersicht über alle Fertigungsstufen und Ressourcen, stellt die logischen Beziehungen zwischen Baugruppen und Einzelteilen dar und ist mehrstufig aufgebaut. Ein Beispiel: Ein Automobilhersteller erstellt eine Strukturstückliste für ein Fahrzeugmodell, die sämtliche Baugruppen wie Motor, Karosserie, Elektronik und Innenausstattung hierarchisch abbildet.
  • Die Variantenstückliste fasst ähnliche Fertigungsartikel zusammen und ermöglicht so zum Beispiel eine effiziente Produktion von Möbeln mit unterschiedlichen Oberflächen oder Farben. So kann ein Küchenmöbelhersteller mithilfe der Variantenstückliste verschiedene Ausführungen eines Küchenschranks mit unterschiedlichen Frontfarben und Griffdesigns transparent verwalten.

So setzen Sie Fertigungsstücklisten effektiv ein

Kleine und mittelständische Fertigungsunternehmen stehen unter starkem Konkurrenz- und Termindruck. Produktionsaufträge müssen schnell und effizient umgesetzt werden. Dies hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der Fertigungsstücklisten ab.

In der Regel sind die Konstruktionsabteilung oder die Arbeitsvorbereitung der Ausgangspunkt. Entscheidend ist, dass alle am Fertigungsprozess Beteiligten die Stückliste sinnvoll nutzen. Das erfordert eine softwaregestützte Fertigung. Mit einer Fertigungssoftware lassen sich Stücklisten einfach erstellen und mit anderen Anwendungen verknüpfen.

Schritt 1: Teile anlegen und Stücklisten-Art festlegen

Legen Sie zunächst die Basis für Stücklisten mit Baugruppen und Strukturen. Erfassen Sie alle Rohstoffe und Einzelteile in der Software, inklusive Bezeichnung, Mengeneinheit, Abmessung, Lieferant und Preis. Je sorgfältiger Sie hierbei vorgehen, desto leichter lässt sich später die Stückliste erstellen und mit weiteren Teilbereichen verknüpfen.

Schritt 2: Einheitliche Form sicherstellen

Eine einheitliche Stücklistenform erleichtert allen Beteiligten die Arbeit und reduziert den Aufwand bei späteren Änderungen. Klären Sie im Vorfeld die Kopf- und Positionsdaten und berücksichtigen Sie Angaben wie Erstellungsdatum, Stücklistennummer, Menge, Bezeichnung, Gültigkeitszeitraum oder Zeichnungsnummer. Nutzen Sie Filter wie den Beschaffungsschlüssel, um Zukaufteile von Eigenfertigung zu unterscheiden. Hinterlegen Sie außerdem Lagerort, Materialkonto und Kostenträger, um eine reibungslose Lagerverwaltung und Buchhaltung zu gewährleisten.

Schritt 3: Anwendungsbereiche der Fertigungsstückliste klären

Bestimmen Sie, in welchen Bereichen die Fertigungsstückliste eingesetzt werden soll. Die Absatzplanung erstellt Prognosen und Kalkulationen, während die Produktionsplanung die Stücklisten nutzt, um Fertigungs- und Zeitpläne zu erstellen. Bei auftragsbezogener Fertigung fließen Kundendaten wie Name, Auftragsnummer, Termin und Volumen ein.

Schritt 4: Fertigungsstückliste regelmäßig aktualisieren

Stellen Sie sicher, dass die Stücklisten stets aktuell sind. Fertigungsartikel und Komponenten ändern sich mit der Zeit. Eine gute Fertigungssoftware erkennt Verknüpfungen automatisch und aktualisiert die Daten an allen relevanten Stellen, sobald Änderungen an den Materialdaten vorgenommen werden.

Fazit: Mit Fertigungsstücklisten produzieren Sie effektiver — und kostengünstiger

Mit einem leistungsfähigen und benutzerfreundlichen Warenwirtschaftssystem in Kombination mit professioneller Fertigungssoftware erstellen Sie ohne großen Aufwand Stücklisten, definieren Formate und fassen Baugruppen präzise zusammen.

Besonders der Einkauf profitiert davon: Er nutzt die Stücklisten zur Ermittlung benötigter Zukaufteile und senkt dank Just-in-time-Lieferungen den Lagerbestand auf ein Minimum. Die Kostenrechnung ermittelt auf dieser Basis automatisch die Produktions- und Beschaffungskosten.

IT-gestützte Verfahren sorgen darüber hinaus für fehlerfreie Produktionsabläufe, höhere Ausstoßmengen, geringeren Ressourcenverbrauch und eine steigende Produktqualität. So wird die passende Software für Ihre Stücklisten zu einem echten Wachstumstreiber für Ihr Unternehmen.

Liquiditätsplanung optimieren: 10 Tipps für KMU
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Liquiditätsplanung optimieren: 10 Tipps für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine vorausschauende Liquiditätsplanung entscheidend, um finanzielle Stabilität zu sichern und Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Doch vielen Betrieben fehlt der strukturierte Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Das kann zu gefährlichen Zahlungslücken führen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Liquiditätsplanung im Unternehmen optimieren, Ihre Zahlungsfähigkeit sichern und mit einfachen Maßnahmen Ihre Liquidität verbessern.

5 Min. Lesezeit

Warum ist eine gute Liquiditätsplanung für KMU so wichtig?

„Ohne Moos nichts los“ – dieses Sprichwort gilt auch für Unternehmen. Ohne ausreichende Liquidität kann ein Betrieb nicht handlungsfähig bleiben. Liquiditätsmanagement bedeutet, jederzeit zu wissen, wie viel Geld kurzfristig verfügbar ist – heute, nächste Woche und im nächsten Monat.

Gerade für kleine Unternehmen mit begrenzten finanziellen Ressourcen ist eine vorausschauende Liquiditätsplanung entscheidend. Sie verhindert folgenschwere Engpässe und sichert die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Was beeinflusst die Liquidität in Unternehmen?

Die Liquidität eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab: Höhe der Außenstände, gewährte Zahlungsziele, Kapitalbindung im Lager oder Investitionen. Eine effektive Liquiditätsplanung bezieht Daten aus Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung und Warenwirtschaft ein.

10 Tipps zur Liquiditätsplanung für KMU

1. Rechnungsstellung automatisieren und beschleunigen

Verspätete Rechnungen führen zu verspäteten Einnahmen – ein klarer Nachteil für das Liquiditätsmanagement. Setzen Sie auf eine integrierte Rechnungssoftware, die Sie dabei unterstützt, Rechnungen zu erstellen, zu verbuchen und zu mahnen. So verbessern Sie Ihre Liquiditätsplanung im Rechnungswesen und sorgen für einen kontinuierlichen Geldfluss.

2. Teilzahlungen bei Projekten vereinbaren

Optimieren Sie Ihre Liquiditätsstrategie, indem Sie bei längeren Projekten Abschlagszahlungen fest vereinbaren. So finanzieren Sie nicht alles vor und sichern frühzeitig den Cashflow ab.

3. Zahlungseingänge aktiv steuern

Nutzen Sie Zahlungsmethoden wie SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte. Kurze Zahlungsziele wie „sofort netto Kasse“ erhöhen die Planbarkeit im Liquiditätsmanagement für KMU.

4. Mahnwesen automatisieren

Vermeiden Sie Liquiditätsengpässe durch konsequente Forderungsverwaltung. Moderne Buchhaltungssoftware hilft, Mahnungen automatisiert zu versenden und Forderungen im Blick zu behalten.

5. Rabatte vermeiden – Liquidität schützen

Rabatte verringern Ihre Marge und somit Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Deshalb sehen Pricing-Spezialisten Rabatte kritisch. Bieten Sie lieber von Anfang an faire Preise, um Ihre Unternehmensliquidität langfristig zu sichern.

6. Skonto gezielt nutzen

Skonto ist der günstigste Kredit. Wer seine Eingangsrechnungen digital bearbeitet und früh bezahlt, spart bares Geld und verbessert die Liquiditätsplanung in kleinen Unternehmen. Um Skonti nutzen zu können, müssen Eingangsrechnungen jedoch zügig bearbeitet und bezahlt werden. Software für die Rechnungseingangsverarbeitung ermöglicht einen digitalen Workflow, um Eingangsrechnungen schnell durch die verschiedenen Stationen zu schleusen: formale und sachliche Prüfung, Zahlungsfreigabe, Buchung, Überweisung.

7. Zahlungsziele mit Lieferanten verhandeln

Verlängern Sie Ihre Zahlungsfristen, um Ihre Liquidität effizient zu steuern. Stimmen Sie gewährte und in Anspruch genommene Fristen strategisch ab – das verbessert den operativen Cashflow.

8. Leasing und Outsourcing prüfen

Vermeiden Sie hohe Einmalkosten. Mieten statt Kaufen und Outsourcing von Nicht-Kernaufgaben schonen Ihre Liquiditätsreserven.

9. Rückstellungen für regelmäßige Ausgaben bilden

Planen Sie Ihre monatlichen Liquiditätsabflüsse realistisch ein. Rückstellungen für Löhne, Miete oder Steuern verbessern die Finanzplanung im KMU-Alltag und helfen, unerwartete Engpässe zu vermeiden.

Eine Unternehmenssoftware mit Berichtsfunktionen und Onlinebanking-Anbindung verschafft Ihnen den Überblick über Ihre Finanzen. Das unterstützt Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung.

10. Lagerhaltung effizient steuern

Ein typischer Fehler, der sich negativ auf die Liquidität auswirkt, besteht darin, zu viele Waren einzukaufen. Übervolle Lager binden Kapital. Ein gutes Warenwirtschaftssystem mit Lagerverwaltung sorgt für bedarfsgerechte Bestellungen und entlastet die Liquidität. Das ist ein Schlüssel zur Liquiditätsoptimierung in KMU.

Fazit

Liquiditätsengpässe sind eine der häufigsten Ursachen für wirtschaftliche Schwierigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit einer gezielten Liquiditätsplanung, automatisierten Prozessen und der richtigen Software behalten KMU ihre Finanzen im Griff. Die vorgestellten Praxistipps zur Liquiditätsplanung helfen KMU, Einnahmen zu maximieren, Ausgaben zu kontrollieren und liquide zu bleiben.

Mit Schnittstellen Prozesse optimieren | Experteninterview
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Mit Schnittstellen Prozesse optimieren | Experteninterview

Die meisten Unternehmen nutzen ein breites Spektrum an Software und digitalen Tools. Diese verschiedenen Systeme müssen miteinander vernetzt werden, beispielsweise mithilfe von Programmierschnittstellen (API). Hier erläutern zwei Experten, wie Schnittstellen Prozesse optimieren und reibungslose digitale Geschäftsabläufe ermöglichen.

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Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Zugleich sind die IT-Infrastrukturen und Software-Landschaften in den Betrieben zunehmend heterogen zusammengesetzt. Das bedeutet: Ohne eine Vernetzung der verschiedenen Systeme gibt es keine reibungslosen digitalen Abläufe. Wir haben bei zwei Spezialisten nachgefragt, wie sich in der Praxis mithilfe von Schnittstellen Prozesse optimieren und digitalisieren lassen. Lesen Sie hier das Interview mit Daniel Peters und Christian Sachse.

Sie erstellen bzw. implementieren Schnittstellen für mittelständische Unternehmen. Was leisten diese Lösungen?

Daniel Peters: Im E-Commerce geht es beispielsweise darum, Shopsysteme und Marktplätze mit ERP-Software zu verbinden. Weitere Schwerpunkte sind die Anbindung von Paketdiensten und Speditionen ans ERP-System sowie der Zahlungsabgleich zwischen Buchhaltung und Payment-Dienstleistern wie PayPal. Dabei nutzen wir meist die Programmierschnittstellen (APIs) der zu verbindenden Systeme. So entstehen integrierte Verbindungen, die ohne langsame und teils manuelle Datentransfers auskommen. Dies macht die Prozesse nicht nur schneller, sondern auch sicherer, weil es keine Erfassungsfehler mehr gibt.

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Christian Sachse: Auch bei unseren Projekten zur Prozessautomatisierung und -optimierung sind APIs unverzichtbar. Wir nutzen sie, um den Kunden eine Fernsteuerung ihrer Standardsysteme für Auftragsbearbeitung, Finanzbuchhaltung oder Dokumentenmanagement über individuelle Zusatzlösungen zu ermöglichen. Dabei werden zum Beispiel einfache und wiederkehrende Tätigkeiten von einem Programm übernommen, das die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Fakt ist: Ohne Schnittstellen gäbe es keinen digitalen Prozess.

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Ist es denn mit einer Schnittstelle bereits getan oder braucht es für eine Verknüpfung der Prozesse und Programme mehr?

Daniel Peters: Der Begriff Schnittstelle suggeriert eine vollständige Verbindung zwischen zwei Systemen. Das ist aber nicht automatisch der Fall. Wenn eine Programmierschnittstelle (API) oder eine Dateischnittstelle vorhanden ist, heißt das zunächst bloß, dass eine Seite, etwa der Onlineshop, kommunikationsbereit ist. Für eine Verbindung zwischen zwei Systemen ist jedoch eine Gegenstelle notwendig, die die Daten verarbeiten kann.

Man braucht also eine Art Mittler zwischen den Systemen?

Daniel Peters: Richtig. Wir sprechen hier von Middleware. Das ist eine Software, die zwischen zwei oder mehreren Systemen „vermittelt“. Damit zum Beispiel die Verbindung zwischen einem Onlineshop und einer ERP-Software gelingt, benötigen beide Systeme technische Anknüpfungspunkte, sprich: Programmierschnittstellen, mit denen die Kommunikation nach außen erst möglich wird. Moderne Systeme bringen diese APIs gleich mit. Ältere Systeme bieten häufig nur Dateischnittstellen und/oder Datenbankschnittstellen an. Diese eignen sich zwar ebenfalls, die Verbindung ist dann aber nicht so performant und tief integriert wie bei der Verwendung von APIs.

Was bekommen die Anwender von der Middleware mit?

Daniel Peters: Im besten Fall: nichts. Die Datentransfers – wie das Auslesen von Bestellungen aus einem Shop oder der Belegimport ins ERP-System – laufen im Hintergrund ab.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für APIs darüber hinaus?

Christian Sachse: Abgesehen von der Verbindung verschiedener Systeme leisten APIs auch bei der teilweisen oder vollständigen Automatisierung betrieblicher Prozesse wichtige Dienste, zum Beispiel in der Warenwirtschaft.

Wie sieht das konkret aus?

Christian Sachse: Die Szenarien reichen von der Zustandsüberwachung, beispielsweise Lagerbestand oder Bestelleingang, bis hin zur vollständigen Automatisierung von Verkaufs- und Beschaffungsprozessen. Mithilfe von APIs laufen die Prozesse oder auch Teilschritte automatisch im Hintergrund ab. Ist eine vollständige Automatisierung nicht sinnvoll, kann oft eine Eingabemaske erstellt werden, die mehrere Schritte bzw. Eingaben in der Warenwirtschaft aus einer gemeinsamen Ansicht heraus startet, überwacht und steuert.

Nehmen wir mal an, ein Unternehmen möchte mithilfe von Schnittstellen Prozesse optimieren. Wie läuft so ein Projekt üblicherweise ab?

Daniel Peters: In der Praxis hat sich ein mehrstufiges Vorgehen bewährt: Nach einer Erstberatung schätzen wir die Machbarkeit und die Kosten ein. Im nächsten Schritt präsentieren wir dem Kunden mögliche individuelle Lösungswege – kommt Standardsoftware zum Einsatz, wird eine Demoversion eingerichtet. Erteilt der Kunde daraufhin den Auftrag, beginnt die Programmierung und Implementierung der Schnittstellenlösung. Dies geschieht im Rahmen agiler Entwicklung oft in Iterationen, also in mehreren Entwicklungszyklen. Sind alle Vorgaben wunschgemäß umgesetzt, startet der Einsatz der Lösung.

Christian Sachse: Wichtig ist dabei insbesondere während der heißen Umsetzungsphase ein enger Kontakt zu den Anwendern. Kommt es später beim Einsatz der Lösungen zu Fragen oder Schwierigkeiten, lassen sich diese im Rahmen des Kundensupports lösen.

Stichwort: Schwierigkeiten. Welche Hürden kann es bei der praktischen Umsetzung von Schnittstellenlösungen geben?

Daniel Peters: Zuerst sind hier technische Hürden zu nennen. Als Schnittstellenanbieter muss ich mich darauf verlassen, dass die APIs der zu verbindenden Systeme korrekt und wie beschrieben arbeiten. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Abweichungen. Diese gilt es dann durch Workarounds zu kompensieren.

Christian Sachse: Eine weitere Schwierigkeit resultiert daraus, dass die Abläufe in den Betrieben meist über Jahre organisch gewachsen sind. Häufig wird das Prozesswissen schon in der zweiten oder dritten Generation mündlich überliefert. Dies bedeutet einen beträchtlichen Recherche- und Dokumentationsaufwand, bevor man einen optimierten digitalen Prozess konzipieren kann.

Daniel Peters: Hürden lauern auch bei der Abstimmung zwischen den Beteiligten. Wenn die Mitarbeiter bei früheren Projekten die Erfahrung gemacht haben, dass bestimmte Prozesse danach nicht mehr so gut funktionierten, kann das zu Problemen aufgrund mangelnder Akzeptanz führen.

Christian Sachse: Überhaupt spielt der Faktor Mensch eine wesentliche Rolle. Nicht selten fürchten sich die Mitarbeiter vor Veränderungen am Arbeitsplatz. Dann sind sie auch nicht bereit, mitzuwirken und Neues zu erlernen. Dieses Problem ist nicht einfach zu lösen. Bewährt hat sich aber, die Beteiligten frühzeitig mit an Bord zu holen, in ihrem Tempo mitzunehmen und das Vorhaben zu entmystifizieren.

Mit welchem Aufwand müssen Unternehmen rechnen, wenn sie mithilfe von Schnittstellen Prozesse optimieren möchten?

Daniel Peters: Bei einer Standardlösung entstehen lediglich einige Stunden Integrationsaufwand. Zudem fallen Lizenzgebühren für die Software sowie Wartungs- und Servicekosten an. Diese beginnen im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr. Bei individuell programmierter Software läuft ein Projekt dagegen mindestens einige Monate. Dementsprechend liegen die Umsetzungskosten im mittleren vierstelligen Bereich oder auch darüber.

Christian Sachse: Im Bereich der Prozessautomatisierung ist es kaum möglich, mit Standardsoftware zu arbeiten, da es die „eierlegende Wollmilchsau“ nicht gibt. Das liegt an der Vielzahl an Schaltern, Verästelungen und Eventualitäten, die ein Prozess haben kann. Daher bleibt oft nur die Erstellung von maßgeschneiderten individuellen Lösungen. Gute Erfahrungen haben wir mit dem Einsatz von kleineren Skripten oder Programmen gemacht, die sich in der Regel auch sehr schnell amortisieren.

Mancher Unternehmer möchte zwar durch den Einsatz von Schnittstellen Prozesse optimieren, aber nicht gleich einen Dienstleister im Haus haben. Welches Vorgehen empfehlen Sie?

Christian Sachse: Um Prozesse zu automatisieren, muss man diese kennen und verstehen. Daher empfehle ich, zuerst eine Übersicht über die gesamte Prozesskette zu erstellen. Mit Papier, Lineal und Buntstiften kommt man dabei erstaunlich weit. Auf dieser Basis leitet man dann zur Detailansicht eines Prozesses oder einer Prozessstation über. Ist ein Prozess erst einmal dokumentiert, wird schnell das Automatisierungspotenzial sichtbar: Es sollte nach einfachen, wiederkehrenden und fehleranfälligen Schritten Ausschau gehalten werden. Wichtiger Tipp: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter mit ein und lassen Sie sich von ihnen automatisierbare Vorgänge nennen.

Daniel Peters: Speziell für den Bereich des E-Commerce empfehle ich, sich frühzeitig einen Überblick über bereits verfügbare Lösungen zu verschaffen und Praxisbeispiele anzusehen. Für manche Anforderungen gibt es nämlich fertige Schnittstellen, die sich schnell und günstig einsetzen lassen. Infos dazu findet man auf der Website des ERP-Herstellers sowie bei Anbietern von Schnittstellenlösungen. So bekommt man ein Gefühl dafür, ob eine umfassende Beratung überhaupt notwendig ist.

Werfen wir abschließend einen Blick auf den Markt: Welche Lösungen sind zurzeit besonders gefragt? Zeichnen sich Trends ab?

Daniel Peters: Seit zwei, drei Jahren ist eine zunehmende Nutzung von Cloud-basierten Shopsystemen zu beobachten. Die Vorzüge liegen auf der Hand: Im Unterschied zu On-premises-Lösungen laufen diese Systeme auf leistungsfähigen Cloud-Servern, die auch Lastspitzen – zum Beispiel durch hohes Bestellvolumen nach einer TV-Ausstrahlung – verkraften. Auch Cloud-basierte Shops oder Marktplätze wie eBay oder Amazon lassen sich mithilfe von APIs an eine Middleware anbinden. Diese transferiert die Daten dann zur API des ERP-Systems im Unternehmen. Dateischnittstellen kommen hier nur selten zum Einsatz, zum Beispiel für den Export von Artikellisten.

Christian Sachse: Auch im Bereich der innerbetrieblichen Prozesse ist der Bedarf an Automatisierung und Vernetzung hoch, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie. APIs können hier helfen, Prozesse zu beschleunigen und Kosten zu senken. Dies ermöglicht einen effektiveren Einsatz von Fachkräften.

Was ist ein Warenwirtschaftssystem? - Wie Unternehmen ihre Warenwirtschaft effizient verwalten können
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Was ist ein Warenwirtschaftssystem? - Wie Unternehmen ihre Warenwirtschaft effizient verwalten können

Viele Unternehmen organisieren und steuern ihre Handels- und Produktionsprozesse mit einem Warenwirtschaftssystem (WWS). Insbesondere kleinere Mittelständler und Start-ups unterschätzen jedoch häufig die Bedeutung einer professionellen Warenwirtschaft. Die wichtigsten Informationen zu den Aufgaben des WWS und die Antwort auf die Frage "Was ist ein Warenwirtschaftssystem überhaupt?" haben wir hier zusammengestellt.

5 Min. Lesezeit

Warenwirtschaftssysteme helfen Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie vernetzen die Warenwirtschaft mit anderen betrieblichen Funktionen und mit externen Akteuren wie Kunden, Lieferanten, Logistikpartnern und Zahlungssystemanbietern. Dadurch können Unternehmen schneller und flexibler agieren. Dieser Beitrag beleuchtet die Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems, seine Funktionen, die verschiedenen Varianten sowie den Nutzen.

Was ist ein Warenwirtschaftssystem?

Ein Warenwirtschaftssystem, auch WWS oder WaWi genannt, ist eine Software für die Bestandsverwaltung von Unternehmen, besonders von Handels- und Produktionsbetrieben. Zu den Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems gehört es, die Prozesse rund um die Warenbewegungen, also die allgemeine Logistik, den Einkauf, die Lagerung, den Verkauf und die Logistik abzubilden. Die Software registriert die Lagerbestände sowie Zugänge und Abgänge. Damit ist schon klar, dass ein WWS keine Insellösung ist, sondern in die Prozesse und – falls vorhanden – in die ERP-Software des Unternehmens integriert sein muss.

Warenwirtschaftssystem oder ERP-System – worin besteht der Unterschied?

Manche setzen ein Warenwirtschaftssystem mit einem ERP-System gleich. Das ist jedoch nicht korrekt. Tatsächlich kann das WWS ein Teilmodul eines unternehmensweiten ERP-Systems sein. Während sich die Warenwirtschaft mit den Warenströmen befasst, bildet ein komplettes ERP-System aber auch andere Prozesse im Unternehmen ab.

ERP steht für Enterprise-Resource-Planning, das heißt, für die Planung aller Ressourcen im Unternehmen. Dagegen bildet das WWS Prozesse rund um die physische Material- und Bestandsverwaltung ab. Das ist besonders im (Online)-Handel, im Handwerk und in Produktionsbetrieben wichtig. Dienstleistungsunternehmen kommen oft ohne ein Warenwirtschaftssystem aus, aber sie benötigen trotzdem ein ERP-System für ihre Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und so weiter.

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Was sind die Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems?

Ein Warenwirtschaftssystem beantwortet Fragen aus dem Bereich der Bestandsverwaltung, zum Beispiel:

  • Wie viel ist von Produkt x noch vorrätig?
  • In welchem Lager und auf welchem Regalplatz lagert es?
  • Wie viel davon haben wir in welchem Zeitraum gebraucht?
  • Ist der Meldebestand erreicht? Muss nachbestellt werden?
  • Wie hoch muss unser Bestand sein, um just in time liefern zu können?
  • Wie ist die Umschlagshäufigkeit der Produkte? Welche sind „Renner“, welche sind „Penner“?
  • Welche Konditionen und Lieferbedingungen bietet Lieferant Y im Vergleich zu Lieferant Z?
  • Mit welchem Versender arbeiten wir im Raum München zusammen?

Das WWS bildet die Prozesse zwischen Lieferanten, Lagerwirtschaft und Kunden ab. Dazu gehören Disposition, Logistik, Abrechnung, Bestellwesen und Materialplanung. Es unterstützt die Funktionen Beschaffung, Inventarisierung, Onlineshop, Inventur, Retourenabwicklung und Faktura, das heißt den Belegfluss von Bestellungen, Lieferscheinen und Rechnungen.

Wie ist ein WWS aufgebaut?

Eine der zentralen Aufgaben eines Warenwirtschaftssystems ist es, Stamm- und Bewegungsdaten aus den Bereichen Einkauf und Wareneingang, Verkauf und Warenausgang sowie der Lagerhaltung zu speichern. Dies bestimmt auch den Aufbau eines Tools für die Steuerung der Warenwirtschaft:

  • Stammdaten

Zu den Stammdaten gehören unter anderem Grunddaten über Lieferanten, Produkte, Kunden, Versandpartner, Einkaufs- und Verkaufspreise, Rabattstaffeln und so weiter.

  • Bewegungsdaten

Bewegungsdaten sind die Daten, die im Rahmen der betrieblichen Prozesse entstehen, zum Beispiel Angebote, Bestellungen, Mengen, Informationen zum Kaufverhalten, Lagerbestände, Zu- und Abgänge, Reklamationen, Retouren.

Die 5 Komponenten eines Warenwirtschaftssystems

Ein WWS ist rund um fünf Funktionen aufgebaut:

  1. Einkauf, mit Angebotsverwaltung, Bestellungen, Disposition und Reklamation
  2. Verkauf, mit Vertriebsplanung, Kundenbeziehungsmanagement (CRM), Retouren, Vertriebskanälen
  3. Wareneingang, mit Warenanlieferung, Warenannahme, Warenkontrolle und Rechnungsprüfung
  4. Warenausgang, mit Kommissionierung, Warenausgang, Versand- und Logistik-Abwicklung
  5. Lagerwirtschaft, mit Warenauszeichnung, Bestandsführung, Lagerverwaltung und Inventurabwicklung

Warenwirtschaft – mit oder ohne System: Welche Ziele erreichen Sie mit einem WWS?

Ein Warenwirtschaftssystem hilft Ihnen, stets genug Material auf Lager vorrätig zu haben, um unterbrechungsfrei produzieren zu können, oder – falls Sie (Online-)Händler sind – immer ausreichend Ware zu haben, um die Kundennachfrage schnell zu befriedigen.

Andererseits möchten Sie auch nicht zu viele Waren und Materialien am Lager haben, denn das steigert die Lagerkosten und das Risiko, Ladenhüter auf Halde zu legen. Da Ihr Warenwirtschaftssystem Ihnen eine passgenaue Bedarfssteuerung ermöglicht, minimieren Sie diese Kosten und Risiken.

Darüber hinaus hilft ein WWS bei der Automatisierung und Beschleunigung von Prozessen rund um Warenbewegungen. Sie sind besser informiert und können zum Beispiel stark nachgefragte Artikel und Ladenhüter jederzeit identifizieren.

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Welche Vorteile bietet ein Warenwirtschaftssystem?

Dank digitaler Bestandsverwaltung wissen Sie in Echtzeit, wann und wo welche Materialien und Waren lagern. Das WWS ermöglicht eine Vernetzung von Bestellwesen, Auftragsabwicklung, Logistik und Rechnungsstellung. Ist es gut in Ihre Software-Umgebung integriert, können Sie es auch mit anderen ERP-Komponenten bis hin zu PPS-Systemen verbinden. Auf jeden Fall sparen Sie mit einem WWS Zeit und Kosten durch die Automatisierung von Lagerprozessen, Auftragsabwicklung, Belegwesen, Nachbestellungen und die Anbindung von Logistikpartnern.

Die wichtigsten Vorteile eines WWS

  • Effizientere Prozesse dank Automatisierung
  • Steigerung der Prozessqualität
  • Termintreue → dadurch mehr Kundenzufriedenheit
  • Echtzeit-Reporting unterstützt Entscheidungen im Einkauf und Produktpalette
  • Schnellere Auftragsabwicklung
  • Einbindung in betriebliche (ERP)-Prozesse wie Faktura, Anlagenbuchhaltung, Finanzbuchhaltung
  • Anbindung von Logistikpartnern möglich → dadurch noch mehr Effizienz und Prozessqualität

Warenwirtschaft: Welche Arten von Systemen gibt es?

Mit der Zeit haben sich unterschiedliche Formen von WWS herausgebildet: geschlossene, integrierte und offene Warenwirtschaftssysteme.

  • Geschlossenes WWS

In einem geschlossenen Warenwirtschaftssystem werden alle Vorgänge in einem einzigen System abgebildet: Einkauf und Wareneingang, Verkauf und Warenausgang, sowie Lagerbestandsführung und Service.

  • Integriertes WWS

Im integrierten WWS ist das System an sich geschlossen, aber über Schnittstellen an bestimmte externe Systeme angebunden. Mit diesen tauscht es auch Daten aus. Beispiele hierfür sind Integrationen mit Banken und Zahlungsdienstleistern sowie mit standardisierten Shopsystemen, etwa von Amazon oder eBay.

  • Offenes WWS

Die „Offenheit“ bezieht sich hier auf Schnittstellen, sogenannte API. Ein offenes WWS lässt sich über Schnittstellen mit den Softwarelösungen anderer Anbieter verknüpfen. Da die meisten Unternehmen bereits Softwaresysteme einsetzen, ist das eine sehr sinnvolle Option: Sie können ein Warenwirtschaftssystem auf diese Weise Ihren Anforderungen anpassen und so in Ihre Softwareprozesse einbetten, dass eine nahtlose IT-Umgebung entsteht. Der Vorteil:  Sie bekommen in funktioneller Hinsicht das Beste aus mehreren „Welten“.

Welche Erweiterungen für ein Warenwirtschaftssystem sind möglich?

Ein offenes WWS ermöglicht viele sinnvolle Erweiterungen. Durch Integration in die Unternehmens-IT kann das Warenwirtschaftssystem weitere Aufgaben lösen. So lassen sich die betrieblichen Prozesse noch besser steuern und analysieren.

Folgende Erweiterungen für ein WWS sind besonders nützlich:

  • Finanzbuchhaltung
  • Offene-Posten-Verwaltung
  • Mobile Funktionen
  • Kassensysteme
  • Shopsysteme
  • Onlinebanking und Zahlungsdienstleister

Dazu kommen unter Umständen noch:

  • Anlagenbuchhaltung
  • Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme (PPS)
  • HR-Software

Bei einem offenen WWS ist es am einfachsten, Schnittstellen zu ERP-Softwaremodulen zu programmieren. Das macht diese Systeme so flexibel. Sie lassen sich in eine vorhandene Software-Infrastruktur integrieren und die Vernetzung mit dieser bringt viele zusätzliche Vorteile. Zum Beispiel noch bessere Analysen für die Unternehmenssteuerung und die durchgängige Standardisierung und Automatisierung von Prozessen. Als Unternehmen können Sie die besten Lösungen miteinander kombinieren, indem Sie sie über Schnittstellen anbinden.

Warenwirtschaft mit System: Welche Vorteile und Nachteile gibt es?

Kurz gefasst existieren drei Varianten von Warenwirtschaftssystemen: Standardsoftware, Branchensoftware und Individuallösungen.

  • Standardsoftware ist als fertiges Produkt erhältlich und meist flexibel konfigurierbar; sie ist in aller Regel das Ergebnis langjähriger Best-Practice-Erfahrung und wird vom Anbieter gepflegt, gewartet und weiterentwickelt. Sie ist schnell verfügbar und relativ günstig.
  • Branchensoftware ist ebenfalls bis zu einem gewissen Grad standardisiert. Sie wird jedoch für die Anforderungen einer bestimmten Branche programmiert und konfiguriert. So gibt es beispielsweise Software für Onlineshops oder für verschiedene Arten von Einzelhandelsbetrieben.
  • Eine Individuallösung wird speziell für Ihr Unternehmen programmiert. Das lohnt sich in der Regel nur, wenn Ihr Unternehmen sehr groß oder sehr speziell ist. Ihre IT-Techniker müssen dann auch die Wartung, Weiterentwicklung und Konformität mit einschlägigen Regulierungen gewährleisten.

Fazit

Ein Warenwirtschaftssystem (WWS) übernimmt zahlreiche Aufgaben in Handels- und Produktionsbetrieben. Es unterstützt bei der Steuerung der Warenströme, der Lagerverwaltung sowie allen Prozessen rund um den Einkauf, den Wareneingang, den Verkauf und den Warenausgang.

Darüber hinaus hilft ein WWS, die betrieblichen Prozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Es beschleunigt und vereinfacht die Inventur und liefert Auswertungen und Statistiken für die Unternehmensführung. All dies senkt die Kosten und trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei.

Abweichendes Leistungsdatum in Rechnungen: Worauf ist dabei zu achten?
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Abweichendes Leistungsdatum in Rechnungen: Worauf ist dabei zu achten?

Oft weichen das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum und das Rechnungsdatum in Rechnungen voneinander ab. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Buchführungskräfte in Unternehmen sich die Arbeit erleichtern können.

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Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum – enthält eine Rechnung diesen Hinweis, ist die Buchung des entsprechenden Sachverhalts einfach. Etwas komplizierter stellt sich die Sache dar, wenn das Rechnungsdatum und das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum unterschiedlich sind. In diesem Fall muss die Buchhaltung nämlich sicherstellen, dass die erbrachte Leistung/Lieferung und die Umsatzsteuer periodengerecht gebucht werden. Für die Buchführungskraft ist dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Doch schauen wir uns zunächst die wichtigsten Begriffe und Vorgaben an.

Was ist das Leistungsdatum bzw. das Lieferdatum ?

Der Form halber ist zwischen Leistungsdatum und Lieferdatum zu unterscheiden:

  • Das Leistungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem der Rechnungssteller die Dienstleistung gegenüber dem Kunden komplett erbracht hat. Dienstleistungen sind gemäß § 3 Absatz 9 Umsatzsteuergesetz „sonstige Leistungen“ – also Leistungen, die keine Lieferungen sind. Deshalb werden sie in Rechnungen mit einem Leistungsdatum deklariert.
  • Vom Lieferdatum spricht man dagegen bei der Übergabe von Waren oder Produkten. Bei einem Kauf in einem Ladengeschäft gilt als Lieferdatum der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Ware oder das Produkt in Empfang nimmt und damit die Verfügungsmacht (§ 3 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz) darüber erhält. Bei einer Bestellung via Internet wird grundsätzlich der Zeitpunkt als Lieferdatum gewertet, an dem der Verkäufer oder Dienstleister die Ware versendet.

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Weshalb ist das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum eine Pflichtangabe in Rechnungen?

Nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz ist der Zeitpunkt einer Lieferung oder sonstigen Leistung ein Pflichtbestandteil jeder Rechnung. Das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum muss somit in einer Rechnung stets ausgewiesen werden. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber erreichen, dass Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung klar in der Rechnung erkennen können. Dies gilt auch dann, wenn das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.

Auch im Hinblick auf die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist die Angabe des Zeitpunkts einer Lieferung/Leistung wichtig, denn gemäß Kapitel 3.1 Absatz 32 GoBD müssen Unternehmen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen können (progressive und retrograde Prüfbarkeit) – und das ist nur mithilfe des Lieferdatums/Leistungsdatums möglich.

Zudem müssen Rechnungsdaten für die Finanzverwaltung leicht überprüfbar und nachvollziehbar gestaltet sein. Ist das Liefer- bzw. Leistungsdatum nicht ersichtlich, kann die Behörde auch nicht nachvollziehen, wann die Umsatzsteuer fällig und damit verbunden der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Folglich kann sie den Vorsteuerabzug ablehnen.

Welche Schwierigkeiten können bei Geschäftsvorfällen mit abweichendem Lieferdatum bzw. Leistungsdatum auftreten?

In vielen Fällen weicht bei Eingangs- oder Ausgangsrechnungen das Rechnungsdatum vom Leistungsdatum ab.

Beispiel: Ein Kunde erhält am 5. März eine Rechnung für eine Lieferung, die er bereits im Februar bezogen hat. Die Vorsteuer kann er somit erst im Voranmeldungszeitraum März in Abzug bringen. Die gelieferte Leistung soll aber in die Auswertungen des Monats Februar einfließen, damit eine klare periodengerechte Zuordnung erfolgt.

In der Praxis sind solche Fälle an der Tagesordnung und verursachen in den Buchhaltungsabteilungen jedes Mal enormen Abstimmungs- und Kontrollaufwand.

So ist im obigen Beispiel vorzugehen:

  • Der Rechnungsempfänger bucht den Nettorechnungsbetrag im Monat Februar gesondert als Verbindlichkeit. Damit wird die entsprechende Lieferung auch im Februar in den Auswertungen ausgewiesen.
  • Die eigentliche Verbuchung der Rechnung findet anschließend im März statt. Dabei muss dann der Nettorechnungsbetrag aus dem Monat Februar wieder ausgebucht werden.

Solange lediglich ein paar Belege zu bearbeiten, ist das unproblematisch. Liegt jedoch eine größere Anzahl von Geschäftsvorfällen mit voneinander abweichendem Leistungsdatum und Lieferdatum vor, so kostet dies die Buchführungskräfte viel Aufwand – sofern sie die entsprechenden Vorgänge komplett manuell buchen.

Inwieweit kann Software helfen, den Buchungsaufwand zu reduzieren?

Moderne Finanzbuchhaltungssysteme bieten Lösungen an, mit denen man Rechnungen bei abweichendem Liefer-/Leistungsdatum einfach und sicher verbuchen kann. Durch solche Systeme entsteht ein hoher Nutzen, weil entsprechende Vorgänge standardmäßig in einem Rutsch mit den übrigen Geschäftsvorfällen bearbeitet werden können – und zwar ohne vorherige Abstimmung und Kontrolle. Zusätzlich fallen die oben erwähnten Zwischenbuchungen weg.

Lieferkette optimieren: Wie Blockchain die Zusammenarbeit mit Partnern verbessert
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Lieferkette optimieren: Wie Blockchain die Zusammenarbeit mit Partnern verbessert

Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie die Lieferketten auf den Prüfstand. Dabei rückt zunehmend die Blockchain-Technologie in den Fokus. Mithilfe von Blockchain lassen sich Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend digitalisieren. Dies beschleunigt die Datenübermittlung, beseitigt Fehlerquellen und sorgt für Transparenz.

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Viele Unternehmen stehen im Zuge der digitalen Transformation vor Herausforderungen. Sie müssen ihre etablierten Geschäftsprozesse kritisch hinterfragen und den sich wandelnden Anforderungen anpassen. Bisher stand dabei meist die Optimierung betriebsinterner Arbeitsabläufe im Vordergrund. Inzwischen richtet sich die Aufmerksamkeit von KMU verstärkt auf die Interaktion mit Partnerunternehmen – und damit auf die Digitalisierung der Lieferkette (englisch: supply chain) mithilfe von Blockchain Technologie.

Ein wichtiger Grund für das wachsende Interesse an digitalen Lösungen zur Optimierung von Lieferketten sind staatliche Regulierungen. So führt das im Juli 2021 in Kraft getretene Lieferkettengesetz besondere unternehmerische Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ein. Die Vorgaben betreffen zwar in erster Linie größere Firmen ab 3000 Beschäftigten (ab Januar 2024 dann schon ab 1000 Beschäftigten), sie erhöhen jedoch indirekt den Handlungsdruck auf KMU. Als Teil größerer Lieferketten sind auch viele Mittelständler gefordert, für mehr Transparenz zu sorgen.

Ein weiterer Grund für das Interesse von KMU an einer digitalisierten supply chain sind die oft umständlichen analogen Prozesse zwischen den Handelspartnern. Kurz gesagt: Es geht um Zeitgewinn und Kostensenkung. Mithilfe der Blockchain lässt sich beides erzielen. Schauen wir uns jedoch zunächst die Ausgangssituation genauer an.

Das Problem: Aufwendiger und fehleranfälliger Informationsaustausch

Die moderne Lieferkette besteht aus vielen Daten. Damit die beteiligten Partnerunternehmen effizient zusammenarbeiten können, braucht es einen reibungslosen, digitalen Datenaustausch ohne Medienbrüche. Die Realität im Mittelstand sieht bislang meist jedoch anders aus, wie das folgende Beispiel eines fiktiven Fertigungsunternehmens verdeutlicht.

Typische Lieferkettenprobleme in der Fertigung – ein Beispiel

Ein mittelständischer Fertigungsbetrieb stimmt sich in mehreren Durchläufen mit seinen Lieferanten über die Spezifikation seiner Fertigungsartikel hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Preise, Liefermengen und Liefertermine ab. Dazu tauschen die Unternehmen vorwiegend PDF-Dateien aus. So weit, so digital.

Die Sache hat jedoch einen Haken: Die beteiligten Unternehmen nutzen unterschiedliche ERP-Systeme. Es gibt also keinen einheitlichen Standard für den Datenaustausch.

Nun ändern sich die Spezifikationen während der sogenannten Definitions- und Anbahnungsphase häufig. Für unser Fertigungsunternehmen und seine Lieferanten bedeutet das, dass sie alle Änderungen manuell in ihre Systeme eingeben müssen. Dadurch entsteht insbesondere bei hoher Komplexität und einer großen Anzahl von Aufträgen ein beträchtlicher Aufwand. Zudem kommt es häufig zu Erfassungsfehlern und inkonsistenten Daten.

Ein Datenaustausch über EDI würde hier nur vordergründig weiterhelfen. Zwar schafft EDI ein für alle Partner verbindliches Format und gewährleistet einen digitalen Datenfluss, jedoch stets nur zwischen zwei Teilnehmern. Die übrigen Teilnehmer bleiben außen vor und haben keine Informationen über die jeweils bilateral ausgetauschten Daten, Waren oder Finanzmittel der Geschäftspartner. Beim Aushandeln der Spezifikationen über mehrere Stationen der Lieferkette hinweg wären die Partner daher dennoch auf eine manuelle Datenerfassung angewiesen.

Die Lösung: Digitale Prozessautomation mit Blockchain

Durch den Einsatz von Blockchains lassen sich die beschriebenen Probleme lösen. Die digitale Datenbanktechnologie ist bisher vor allem aus dem Bereich der Kryptowährungen bekannt. Was sich bei Bitcoin und Co. bewährt, leistet auch im Supply-Chain-Management wertvolle Dienste.

Eine Blockchain ermöglicht es, Informationen mithilfe einer gemeinsam genutzten Datenbank dezentral bei vielen Teilnehmern manipulationssicher und nachvollziehbar zu speichern. Dadurch können Transaktionspartner innerhalb einer Lieferkette, relevante Dokumente mehreren Teilnehmern gleichzeitig zugänglich machen. Alle Aktualisierungen erfolgen dabei in Echtzeit und für die Beteiligten sichtbar.

Im Fall unseres beispielhaften Fertigungsunternehmens werden alle Daten und Spezifikationen, welche die Partner aushandeln, über die Blockchain auf den beteiligten Rechnern im Netzwerk gesichert. Eine manuelle Erfassung ist nicht erforderlich. Die Daten können umgehend gemeinsam genutzt werden. Zugleich sind sie vor Manipulationen oder versehentlichen Änderungen geschützt. Bei Unstimmigkeiten und Klärungsbedarf stehen die Informationen den Partnern – genauer: jedem berechtigten Teilnehmer – sofort digital zur Verfügung.

Sicherheit durch Transparenz

Die Blockchain-Technologie ermöglicht es den beteiligten Partnern, die Lieferkette transparent und zugleich sicher zu gestalten.

So kann beispielsweise ein Hersteller in der Blockchain produktspezifische Informationen zu bestellten Komponenten abrufen, lange bevor die Bauteile bei ihm eintreffen. Er weiß frühzeitig, wo und wann die Teile gefertigt wurden und aus welcher Charge sie stammen.

Mittels der Blockchain lässt sich somit auch die Herkunft von Produkten und Produktkomponenten zuverlässig zurückverfolgen.

Zudem erleichtert die Technologie den Partnern in der Lieferkette, auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu achten – Stichwort: Lieferkettengesetz.

Entscheidungen in Echtzeit

Die Blockchain-Technologie erleichtert Unternehmen aber nicht nur die Administration von Lieferketten – sie ermöglicht darüber hinaus zwischen den Partnern synchronisierte Entscheidungen. Weil die Teilnehmer einer Blockchain kontinuierlichen Zugang zu sämtlichen Transaktionen der Lieferkette haben, können sie iterativ und vorausschauend arbeiten.

Unser Beispielbetrieb erfährt also schon vorab in Echtzeit, wenn eine Lieferung nur einen Teil des bestellten Materials enthält. Damit kann er rechtzeitig umdisponieren und auf den eigenen Lagerbestand zugreifen, das fehlende Material bei einem anderen Lieferanten bestellen oder auch den Preis neu verhandeln.

Wichtige Voraussetzung: Interaktion zwischen Blockchain und ERP-System

Damit der gesamte Prozess tatsächlich effizient funktioniert, muss die Blockchain mit den ERP-Systemen der beteiligten Partner interagieren. Die finale Spezifikation eines Fertigungsartikels, die Bestellung mit Mengen, Preisen und Lieferterminen sowie die Abwicklung der Auslieferung finden nämlich weiterhin über die verschiedenen Warenwirtschaftssysteme der Partnerunternehmen statt.

Blockchain-Lösung für KMU

Die Nutzung einer Blockchain ist keineswegs Großunternehmen mit sehr umfangreichen ERP-Systemen vorbehalten. Auch kleinere mittelständische Betriebe können die Technologie verwenden. So hat etwa das Berliner Unternehmen Flowciety sein System zur unternehmensübergreifenden Geschäftsprozessautomation an die Warenwirtschaftssoftware von Suiteify angebunden. Mit dieser integrierten Blockchain-Lösung digitalisieren die Anwender den Informationsaustausch mit ihren Partnern, ohne hierfür ihre gewohnten Abläufe ändern zu müssen.

Die fünf wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Einsparung von Kosten für manuelle Bearbeitung von Bestellvorgängen
  • Fehlervermeidung beim Übertrag von Artikeldaten
  • Höherer Durchsatz bei bearbeitungsintensiven Vorgängen
  • Transparente und rechtssichere Speicherung von Vereinbarungen
  • Stärkung der partnerschaftlichen Kooperation – auch ohne einheitliche Systeme und Datenaustauschstandards
E-Rechnungspflicht: Interview mit Richard Luthardt vom Verband elektronische Rechnung
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E-Rechnungspflicht: Interview mit Richard Luthardt vom Verband elektronische Rechnung

Unternehmen müssen Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) künftig in einem strukturierten elektronischen Format erstellen, empfangen und verarbeiten. Richard Luthardt vom Verband elektronische Rechnung (VeR) erläutert im Interview die geplanten Neuerungen und ihre Auswirkungen.

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Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland imstande sein, E-Rechnungen in den strukturierten Formaten XRechnung und ZUGFeRD zu empfangen. Für die Verpflichtung zum Versand elektronischer Rechnungen gelten Übergangsregelungen, die am 1. Januar 2028 enden. Ab diesem Zeitpunkt ist jedes Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Ticketverkäufe sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht beantwortet der Experte Richard Luthardt im folgenden Interview.

Welche Rechnungsformate werden nach dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht noch zulässig sein?

Richard Luthardt: E-Rechnungen müssen entweder den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und damit der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Extraktion der erforderlichen Daten ermöglichen. Die gängigen Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen der Norm EN 16931.

Die XRechnung ist eine XML-Datei ohne visuelle Komponente. Da sie kein Bild der Rechnung enthält, muss der Inhalt visualisiert werden. Dies geschieht durch einen Viewer in der empfangenden Software, der den strukturierten Datensatz der E-Rechnung über ein Sichtdokument lesbar macht.

Das Hybridformat ZUGFeRD ab Version 2.x. besteht aus der visuellen Komponente (PDF-Datei) und dem strukturierten Datensatz, der XML-Datei. Übrigens: PDF-Rechnungen sind als reine Bildrechnungen keine E-Rechnungen und entsprechen nicht der Norm EN 16931.

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Bisher wurden bei sogenannten Hybridrechnungen wie dem ZUGFeRD-Format der strukturierte XML-Teil und der visuelle Teil steuerlich gleich behandelt. Wie wird künftig verfahren?

Richard Luthardt: Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass bei hybriden Formaten wie dem ZUGFeRD-Format, das wie erwähnt aus einer Bilddatei und einem strukturierten Datensatz besteht, künftig der strukturierte Teil maßgeblich ist. Bei Abweichungen haben die Daten aus dem strukturierten Teil Vorrang vor den Daten aus der Bilddatei. Bisher gilt nach Abschnitt 14.4 Abs. 3 Satz 4 UStAE die Bilddatei als führender Teil, da auf die Lesbarkeit durch das menschliche Auge abgestellt wird. Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht kehrt sich dieses Verhältnis um.

Wie sieht es mit EDI-Verfahren aus? Können diese trotz E-Rechnungspflicht weiter genutzt werden?

Richard Luthardt: Nach gegenseitiger Absprache zwischen Rechnungsempfänger und Rechnungssender kann weiterhin jedes andere strukturierte Format ausgetauscht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass aus diesem Format die Pflichtangaben einer Rechnung nach den Vorgaben der EN 16931 extrahiert werden können. Es spricht also grundsätzlich nichts dagegen, weiterhin EDIFACT-Formate oder Inhouse-Formate zwischen Unternehmen auszutauschen. Es wird an einer Lösung gearbeitet, die eine Weiternutzung von EDI-Verfahren auch unter dem zukünftigen Rechtsrahmen weitestgehend sicherstellt.

Wie wirkt sich die E-Rechnungspflicht im Bereich der Belegarchivierung aus – Stichwort: Dokumentenmanagementsystem (DMS)?

Richard Luthardt: Mit der E-Rechnung rückt die Archivierung in den Fokus. Dies ist keine Neuerung der E-Rechnung, sondern gilt für alle elektronischen Archive, die steuerrelevante Daten und Dokumente aufbewahren: Nach § 14b UStG sind alle Rechnungen, die ein Unternehmer empfangen hat oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre lesbar aufzubewahren. Hierzu sind die erforderlichen Programme bereitzuhalten. Die Rechnungen sind in der Form, in der sie übermittelt wurden, manipulationssicher aufzubewahren. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) zu beachten, zum Beispiel durch ein professionelles Belegarchiv.

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Vor dem Hintergrund der ViDA-Initiative der EU-Kommission ist die E-Rechnungspflicht ja nur ein erster Schritt hin zu einem digitalen Umsatzsteuer-Meldesystem. Wann ist mit einem solchen System in Deutschland zu rechnen?

Richard Luthardt: Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ist Voraussetzung für die künftig vorgesehene Verpflichtung der Unternehmen, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze im B2B-Bereich an ein bundesweit einheitliches elektronisches System der Finanzverwaltung zu melden. Sinn und Zweck dieses Meldewesens ist die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Inland.

Im Vorgriff auf die Einführung des Meldesystems ist die E-Rechnung bereits jetzt verpflichtend, auch um die notwendigen technischen und organisatorischen Umstellungsarbeiten in den Unternehmen zeitlich zu entzerren. Die Einführung des Meldewesens in Deutschland ist nach derzeitigem Stand für Januar 2028 vorgesehen.

Wie ist der aktuelle Planungsstand auf EU-Ebene?

Richard Luthardt: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL, RL 2006/112/EG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“, kurz ViDA, veröffentlicht. Ziel ist auch hier die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

Der Vorschlag für das Legislativpaket beinhaltet Regelungen zu Meldepflichten von umsatzsteuerrelevanten Informationen und die verpflichtende Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen. Ab 2028 soll ein EU-weites Umsatzsteuer-Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze eingeführt werden.

Damit dieses Gesetzespaket verabschiedet werden kann, müssen alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen. Eine Herausforderung angesichts der notwendigen Anpassungen der bestehenden nationalen Systeme. Es ist davon auszugehen, dass es zu Änderungen kommen wird, sowohl was den Zeitpunkt der Einführung als auch den Inhalt betrifft.

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen, die ihre Rechnungsprozesse noch nicht digitalisiert haben, jetzt ergreifen?

Richard Luthardt: Unabhängig davon, wann Rechnungsprozesse im Unternehmen auf E-Rechnungen umgestellt werden, müssen Betroffene ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und in ihren Finanzbuchhaltungssystemen zu verarbeiten. Je früher sie dies tun, desto früher können sie von den Vorteilen elektronischer Rechnungsprozesse profitieren.

Im Vorfeld sind dabei einige Punkte zu klären. Dazu gehören beispielsweise die technischen Voraussetzungen und die Integration in bestehende Systeme. Auch der Datenschutz und die zwingende Notwendigkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neuen Prozesse einzubinden und umzuschulen. Der Aufwand zur Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen variiert je nach Digitalisierungsgrad der Unternehmen. Helfen können hier neben dem IT-Dienstleister auch spezialisierte Berater, der Steuerberater und E-Invoicing-Anbieter.

Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen aus digitalen Rechnungsprozessen?

Richard Luthardt: Der Einsatz von E-Invoicing eröffnet erhebliche Möglichkeiten für effizientere Strukturen. Praktische Vorteile werden nach erfolgreicher Einführung zukünftig unter anderem die medienbruchfreie Verarbeitung (fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig), kürzere Durchlaufzeiten, geringerer Papierverbrauch, Wegfall von Portokosten und Transportwegen und vieles mehr sein.

Diese Vorteile zeigen, dass die Verpflichtung zur E-Rechnung nicht nur eine gesetzliche Vorgabe ist, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre Prozesse zu optimieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist an der Zeit, die Weichen für die Zukunft zu stellen und die Digitalisierung als Chance zu begreifen.

Chargenrückverfolgung in der Warenwirtschaft - so kommt Transparenz in die Lieferkette
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Chargenrückverfolgung in der Warenwirtschaft - so kommt Transparenz in die Lieferkette

Die Chargenrückverfolgung wird für Unternehmen immer wichtiger: Einerseits schreibt der Gesetzgeber die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette in bestimmten Branchen vor, andererseits erwarten Verbraucher heutzutage beispielsweise bei Lebensmitteln Informationen über die Herkunft der Zutaten. Mithilfe von Warenwirtschaftssoftware lässt sich ein Rückverfolgungssystem einrichten, das die Lieferkette transparent macht und Hersteller bei Produktrückrufen unterstützt.

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Immer wieder müssen Hersteller Teile ihrer Produkte zurückrufen – sei es wegen krankheitserregender Bakterien in der Wurst, Plastikteilen im Müsli oder falsch dosierten Wirkstoffen in einem Medikament. In solchen Situationen ist es entscheidend zu wissen, welche Chargen von dem Qualitätsmangel betroffen sind. Man möchte schließlich nicht gleich den gesamten Warenbestand aus dem Verkauf nehmen. Die Chargenrückverfolgung ermöglicht es, die Herkunft der Bestandteile eines Produkts und den Weg, den sie innerhalb der Lieferkette genommen haben, nachzuvollziehen. Auf diese Weise kann jedes Produkt bis zum Erzeuger zurückverfolgt werden. Diese Rückverfolgung befähigt Hersteller und Vertriebspartner dazu, bei Qualitätsmängeln oder Reklamationen betroffene Produkte gezielt zurückzurufen, um weiteren Schäden oder Haftungsansprüchen vorzubeugen.

In bestimmten Branchen, wie der Lebensmittelwirtschaft, dem Arzneimittelhandel und dem Automobil-, Bahn- und Flugzeugbau, ist die Chargenrückverfolgung von besonderer Bedeutung. Hier können Qualitätsmängel schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen, sogar bis hin zu Todesfällen. Aus diesem Grund ist die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette in diesen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben.

Chargenrückverfolgung in der Lebensmittelwirtschaft

Betrachten wir zum Beispiel die Lebensmittelindustrie: Seit 2005 verlangt die EU-Verordnung Nr.178/2002 von Herstellern und Lieferanten, dass Lebensmittel, Futtermittel und ihre Inhaltsstoffe lückenlos zurückverfolgbar sind. Jedes Unternehmen in der Lieferkette muss auf Anfrage der Behörden nachweisen können, von wem es seine Waren bezogen hat und an wen es geliefert hat. Gemäß den Vorschriften müssen Lebensmittelbetriebe über Systeme und Verfahren verfügen, um die Rückverfolgbarkeit und den Rückruf ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit erstreckt sich auch auf Materialien und Gegenstände, die mit Lebens- oder Futtermitteln in Kontakt kommen, wie beispielsweise Werkzeuge und Behälter. Diese Regelungen haben alle das Ziel, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, indem potenzielle Gesundheitsrisiken minimiert werden.

Chargennummer sorgt für Klarheit

Um die vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden in Produktion und Logistik Chargennummern verwendet. Eine Charge bezeichnet eine spezifische Menge eines Artikels, die unter gleichen Bedingungen produziert, hergestellt oder verpackt wurde und identische Eigenschaften aufweist. Je nach Branche werden auch andere Begriffe wie Los, Serie, Batch oder Lot (engl. für „Menge“) verwendet.

Obwohl im Produktionsprozess das gleiche Material verarbeitet wird, können die Endprodukte verschiedener Chargen qualitativ unterschiedlich sein. Im Falle von Qualitätsmängeln oder Reklamationen muss der beanstandete Artikel lückenlos bis zum Produktionsprozess zurückverfolgt werden können. Daher werden auf den Endprodukten üblicherweise alphanumerische Chargennummern zur eindeutigen Identifizierung vermerkt, meist auf der Verpackung. Bei verderblichen Produkten und anderen mit begrenzter Haltbarkeit enthalten diese Chargennummern neben dem Herstellungsdatum oft auch ein Ablaufdatum.

Chargenrückverfolgung im Warenwirtschaftssystem

Die Chargennummer muss stets eindeutig sein, um Verwechslungen zu vermeiden, und sie sollte leicht über alle Prozesse hinweg weitergegeben werden können. Ein effektives Chargenrückverfolgungssystem erfordert daher entsprechende organisatorische Maßnahmen im Betrieb. Um manuellen Aufwand zu reduzieren und Erfassungsfehler zu minimieren, ist der Einsatz einer Warenwirtschaftssoftware mit integrierter Chargenrückverfolgung empfehlenswert. Selbst kleinere Unternehmen können mit einer solchen Lösung ihre Lieferketten überblicken und ihre Chargen effizient zurückverfolgen.

In groben Zügen funktioniert die Chargenrückverfolgung im Warenwirtschaftssystem folgendermaßen:

  • Um die Rückverfolgbarkeit auf den Lieferanten zu gewährleisteten, werden die Inhalts- oder Werkstoffe eines Produkts bereits beim Wareneingang einer bestimmten Charge zugeordnet und mit Etiketten gekennzeichnet. Hierbei kann man eine eigene Chargennummer vergeben oder die Chargennummer des Lieferanten weiterführen.
  • Von nun an läuft die Chargennummer fortwährend im Warenwirtschaftssystem mit – etwa bei Warenentnahmen aus einer Charge für die Produktion oder bei Auslieferungen an Kunden. Auf diese Weise kann das Unternehmen den Warenbewegungsprozess vollständig überwachen und nachvollziehen.
  • Fürs Controlling lassen sich mit der Warenwirtschaftssoftware außerdem Übersichten zu Lieferanten, Kunden und Belegen erstellen.

Chargenrückverfolgung bietet wirtschaftlichen Nutzen

Ein funktionierendes Rückverfolgungssystem ist jedoch nicht nur für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben wichtig, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. So zeigt eine Praxisstudie zur Rückverfolgbarkeit in kleinen und mittleren Lebensmittelbetrieben, dass der Einsatz einer Warenwirtschaft mit Chargenverwaltung bei Produktmängeln oder Beschwerden wesentliche Vorteile im Umgang mit Kunden und Lieferanten bietet:

  • Durch die Nachvollziehbarkeit der Warenbewegungen können Unternehmen gezieltere Korrekturmaßnahmen ergreifen, wie beispielsweise einen Auslieferungsstopp der betroffenen Chargen verhängen und die Kunden frühzeitig informieren. Dadurch lassen sich Schadensersatzforderungen oft abwehren und Image- oder Kundenverluste minimieren.
  • Die Chargenrückverfolgung unterstützt Hersteller auch dabei, die Anforderungen der Verbraucher an Transparenz zu erfüllen. Immer mehr Kunden wünschen sich Informationen über den Herstellungsprozess und die verwendeten Bestandteile von Produkten. Durch ein Rückverfolgungssystem können Unternehmen diesem Bedürfnis gerecht werden, indem sie beispielsweise Herkunftsnachweise und Details zur Lieferkette mittels QR-Codes auf der Produktverpackung zugänglich machen.
  • Darüber hinaus vereinfacht die Chargenrückverfolgung in Verbindung mit dem Einsatz eines Warenwirtschaftssystems die internen Prozesse in Produktion, Lagerhaltung und Inventur. Dies trägt dazu bei, dass Unternehmen Kundenwünsche gezielter und schneller erfüllen können.
Kassen-Nachschau: Wenn der Steuerprüfer plötzlich im Laden steht
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Kassen-Nachschau: Wenn der Steuerprüfer plötzlich im Laden steht

Unternehmen mit einer Kasse müssen jederzeit damit rechnen, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamts in ihren Geschäftsräumen ohne vorherige Ankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen will. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Prüfverfahren.

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Durch Manipulationen an Kassen entgehen Deutschland jährlich Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO. Abs, 1 hat der Gesetzgeber den Behörden ein eigenständiges Prüfverfahren zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung an die Hand gegeben. Seit 2018 dürfen Finanzämter ähnlich wie bei der Umsatzsteuer-Nachschau und der Lohnsteuer-Nachschau unangekündigt die Geschäftsräume von Unternehmen aufsuchen. Dort prüfen sie die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben.

Welche Unternehmen können von einer Kassen-Nachschau betroffen sein?

Alle Unternehmen mit Kassen müssen mit einer unangekündigten Kassen-Nachschau rechnen. Besonders im Fokus der Finanzverwaltung stehen dabei Branchen und Betriebe mit hohem Bargeldumsatz wie Bäckereien, Gastronomiebetriebe und Textilreinigungen. Die Prüfung erstreckt sich sowohl auf elektronische Kassenaufzeichnungssysteme als auch auf die sogenannte offene Ladenkasse („Geldschublade“).

Zu welchen Zeiten darf eine Kassen-Nachschau durchgeführt werden?

Die Kassen-Nachschau darf während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten durchgeführt werden. Dies umfasst sowohl die branchenübliche Geschäfts- und Arbeitszeit als auch die für den Betrieb des Steuerpflichtigen übliche Zeit.

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Welche Räume darf der Prüfer betreten?

Die Kassen-Nachschau gewährt dem Steuerprüfer kein Durchsuchungsrecht. Er darf jedoch die Geschäfts- und Betriebsräume des Unternehmens sowie die zugehörigen Grundstücke betreten und besichtigen. Wohnräume, etwa die des Firmenchefs, dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

Muss sich der Prüfer beim Betreten der Geschäftsräume sofort zu erkennen geben?

Nein, der Prüfer muss sich beim Betreten der Geschäftsräume nicht sofort zu erkennen geben. Er hat das Recht, die Kassen und deren Handhabung in den öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen des Unternehmens inkognito zu beobachten, ohne einen Dienstausweis vorlegen zu müssen. Beispielsweise kann er getarnt als Kunde Testkäufe durchführen. Erst wenn er mit der Kassen-Nachschau beginnen möchte, muss sich der Amtsträger gegenüber dem Steuerpflichtigen ausweisen.

Welche Pflichten obliegen dem Unternehmen bei einer Kassen-Nachschau?

Für Unternehmen besteht im Rahmen der Kassen-Nachschau eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Dem Kassenprüfer sind auf Verlangen die Aufzeichnungen, Bücher und die für die Kassenführung relevanten sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen und zweckdienliche Auskünfte zu erteilen. Liegen die Aufzeichnungen oder Bücher in elektronischer Form vor, ist der Prüfer berechtigt, diese einzusehen. Auf Aufforderung muss das Unternehmen die entsprechenden Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger, beispielsweise einem USB-Stick, zur Verfügung stellen.

Der Prüfer kann zudem verlangen, dass Buchungen und Aufzeichnungen über die einheitliche digitale Schnittstelle der vorgeschriebenen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) der Kasse übermittelt werden.

Wie sollten sich die Mitarbeiter bei einer Kassen-Nachschau verhalten?

Wie bei allen anderen Prüfungen durch das Finanzamt ist es ratsam, sich auch bei einer Kassen-Nachschau kooperationsbereit zu zeigen und den Aufforderungen des Prüfers Folge zu leisten. Die Mitarbeiter, beispielsweise an der Ladenkasse, sollten jedoch nur dann Auskunft erteilen, wenn dies mit der Geschäftsführung und dem Steuerberater abgestimmt wurde. Ist der Chef während der Kassen-Nachschau nicht erreichbar, sollten die Mitarbeiter den Steuerberater kontaktieren.

Welche Konsequenzen drohen bei Beanstandungen durch den Kassenprüfer?

Stellt der Prüfer bei der Kassen-Nachschau Auffälligkeiten in den Kassenaufzeichnungen und Buchungen der Geschäftsvorfälle fest, kann er ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer regulären Außenprüfung nach § 193 AO übergehen. Ergeben die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Nachweise kein plausibles Gesamtbild, kann es zu einer Steuerschätzung nach § 162 AO kommen. Mangelhafte Bücher und Aufzeichnungen gelten zudem als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern sanktioniert werden.

Welche Vorkehrungen schützen?

Unternehmer sollten sich gemeinsam mit ihrem Steuerberater frühzeitig auf eine unangekündigte Kassen-Nachschau vorbereiten. Eine Checkliste mit Verhaltensanweisungen für die Beschäftgten kann hierbei hilfreich sein. Zudem empfiehlt es sich, einen unbenutzten USB-Stick für den vom Kassenprüfer verlangten Datenexport bereitzuhalten.

Selbstverständlich müssen die Kasse und die Buchführung stets in Ordnung sein. Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, das den Vorgaben des Kassengesetzes vom 29. Dezember 2016 entspricht, sind hier technisch auf der sicheren Seite. Ein solches System ermöglicht es, alle Buchungen und erforderlichen Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet festzuhalten.

Um die gesetzliche Aufbewahrungspflicht gemäß den GoBD zu erfüllen, müssen die digitalen Grundaufzeichnungen mindestens zehn Jahre lang in einem jederzeit verfügbaren und maschinell auswertbaren Format bereitgestellt werden können. Liegt zusätzlich die vorgeschriebene Verfahrensdokumentation vor, stehen die Chancen auf eine reibungslose Kassen-Nachschau gut.