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Beiträge zu Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, Finanzbuchhaltung und Controlling.

Service-App für den Außendienst - warum davon das gesamte Unternehmen profitiert
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Service-App für den Außendienst - warum davon das gesamte Unternehmen profitiert

In der heutigen digitalisierten Geschäftswelt ist die Ausstattung des Außendienstes mit modernen Tools entscheidend für den Unternehmenserfolg. Mobile Service-Apps spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie Außendienstmitarbeitern ermöglichen, jederzeit und überall optimal vernetzt zu sein. Eine Service-App für den Außendienst steigert nicht nur die Effizienz, sondern beschleunigt auch maßgeblich die Auftragsabwicklung.

5 Min. Lesezeit

Der Außendienst repräsentiert das Unternehmen beim Kunden, sei es im Verkauf, im Service, in der Montage oder im Dienstleistungsbereich. Sein Einfluss auf die Kundenzufriedenheit ist immens. Schon deshalb ist es sinnvoll, die Arbeit der Außendienstler zu erleichtern – zum Beispiel durch die Integration einer mobilen Service-App für den Außendienst in den Informationsfluss, also  in das ERP-System (Enterprise Resource Planning) des Unternehmens.

Service-App für den Außendienst ermöglicht Datenzugriff vor Ort

Außendienstmitarbeiter müssen bereits vor einem Kundentermin schnell auf Daten wie Termine, Ansprechpartner, Adressen, Dokumente oder die Auftragshistorie zugreifen können. Wenn sie dann beim Kunden sind, sollten sie über das Internet alle wichtigen Informationen in Echtzeit abrufen können. Diese Auskunftsfähigkeit wird heute von vielen Kunden vorausgesetzt. Wer sein Gegenüber vertrösten muss, die Informationen später nachzureichen, hat schon die ersten Minuspunkte gesammelt.

Ein wesentlicher Punkt ist das Wie des Datenzugriffs. Ein Notebook ist zwar auch ein „mobiles“ Gerät – aber um es zu nutzen, muss man es aufklappen, den Rechner starten und die Anwendung öffnen. Das kostet wertvolle Zeit im Kundengespräch. Zudem braucht man für diesen Vorgang beide Hände und eine Ablagemöglichkeit für das Gerät, was die Möglichkeiten beim Kundentermin einschränkt. Viel einfacher ist es, das Smartphone aus der Tasche zu ziehen und die entscheidenden Daten schnell abzurufen.

Daten zum Kundentermin stehen dem Innendienst sofort digital zur Verfügung

Wichtige Informationen über einen durchgeführten Kundentermin, wie z.B. Bestellungen oder Angaben über Materialverbrauch und Arbeitszeit, müssen zudem so schnell wie möglich in den Innendienst des Unternehmens gelangen. Denn sie sind für die weitere  Auftragsabwicklung bis hin zur Rechnungsstellung unerlässlich. Die Mitarbeiter im Außendienst müssen daher in der Lage sein, die benötigten Daten sofort digital zu erfassen und an die ERP-Software zu übermitteln.

Es reicht heute nicht mehr aus, nach einer mehrtägigen Außendiensttour handschriftliche Notizen abzutippen und erst dann in das System einzupflegen. Deshalb empfiehlt es sich, im Außendienst ein mobiles Gerät zu nutzen, das man ohnehin immer dabei hat und das im Handumdrehen einsatzbereit ist: das Smartphone.

Smartphones bieten optimale Voraussetzungen als mobiles Arbeitsgerät

Smartphones verfügen über viele Funktionen, die ein Außendienstmitarbeiter für seine Arbeit benötigt: Sie ermöglichen die Navigation, die Kommunikation per Telefon, E-Mail und Messenger sowie den Zugriff auf Kalender, Cloud-Speicher und Dokumente aus dem Dokumentenmanagementsystem (DMS) des Unternehmens. Darüber hinaus hat jedes Smartphone eine Kamera und damit einen Scanner. Bei Bedarf können mit dem Gerät sogar Unterschriften erfasst werden.

Der Nutzen von Smartphones im Außendienst liegt also auf der Hand. Mit dem zunehmenden Ausbau des Mobilfunkstandards 5G wird die digitale Kommunikation noch schneller. Um Smartphones im Außendienst einzusetzen, muss man aber nicht auf 5G warten. Eine mobile Service-App für den Außendienst lässt sich auch auf Basis der vorhandenen Mobilfunktechnologien (4G – LTE) anwenden.

Einbindung mobiler Lösungen ins ERP-System ist für Prozessoptimierung entscheidend

Um eine Service-App für den Außendienst erfolgreich zu nutzen, müssen die mobilen Geräte nahtlos in das betriebliche ERP-System eingebunden sein. Dies lässt sich über eine Web-basierte Schnittstelle (REST API) realisieren. So vermeidet man sogenannte Insellösungen, die am Ende bloß neue Kommunikationsbarrieren schaffen würden. Ein integriertes mobiles System sorgt hingegen für einen reibungslosen digitalen Datenaustausch zwischen Büro und Außendienst. Das erleichtert allen am Prozess Beteiligten die Arbeit und sorgt dafür, dass die Kunden schneller bedient werden.

Ein Beispiel: Service-App für den Außendienst

Der Hersteller Suiteify (Suiteify) und sein Partner Albos haben eine mobile App für den Servicebereich entwickelt. Diese Service-App ist über eine REST API mit den ERP-Programmen von Suiteify verbunden.

Die mobile Lösung richtet sich an Unternehmen, deren Außendienstmitarbeiter beim Kunden Waren ausliefern, Anlagen und Geräte installieren oder Dienstleistungen (z.B. Wartungsarbeiten) erbringen.

Ein typisches Einsatzszenario für die Service-App kann so aussehen:

  • Der Innendienst erfasst einen Serviceauftrag (einmalig/wiederkehrend).
  • Ein Servicemitarbeiter fährt mit einem Sollbestand an Artikeln zum Kunden.
  • Nach Erledigung des Auftrags erfasst der Mitarbeiter über die mobile Service-App die verbrauchten Artikel sowie die Arbeits- und Fahrzeiten im Serviceauftrag.
  • Sobald der Serviceauftrag abgeschlossen ist, erstellt der Außendienstmitarbeiter über die App einen Servicebericht mit Fotos und digitaler Unterschrift.
  • Der Servicebericht liefert dem Innendienst alle Daten zur Dokumentation und Rechnungsstellung.

Die Grundfunktionen der Service-App können um individuell benötigte Funktionen erweitert werden. Dies ermöglicht es den Nutzern, ganze Prozessketten im Außendienst zu digitalisieren.

Mobile Datenerfassung im Lager: Besser digital als mit Stift und Zettel
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Mobile Datenerfassung im Lager: Besser digital als mit Stift und Zettel

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfassen Daten im Lager immer noch mit Stift und Zettel. Das führt zu Übertragungsfehlern, verlangsamt die Arbeitsabläufe und erschwert es den Überblick über die Lagerbestände. Die Lösung lautet: mobile Datenerfassung – digital und direkt im Lager.

5 Min. Lesezeit

Im privaten Umfeld sind wir längst daran gewöhnt, überall und jederzeit mit dem Smartphone Daten mobil zu erfassen und abzurufen. Umso erstaunlicher ist es, dass die digitale Informationsverwaltung und -nutzung in einigen Bereichen der Wirtschaft noch nicht vollständig angekommen ist. In der Lagerverwaltung von Unternehmen dominieren beispielsweise oft noch Zettel und Stift als Informationsträger. Dabei könnten die Abläufe durch mobile Datenerfassung (MDE) im Lager erheblich verbessert werden.

„Mobile Datenerfassung“ mit Zettel und Stift als Behelfslösung

Gerade in der Lagerverwaltung sind aktuelle Informationen wichtig: Wo befindet sich welche Ware? Welche Artikel nähern sich dem Verfallsdatum? Welche Ware läuft gut, welche Artikel sind Ladenhüter? Oft werden solche Daten im Tagesgeschäft ad hoc und in Echtzeit benötigt.

Ein intelligentes, digitales Informationsmanagement im Lager kann die Arbeitsabläufe enorm vereinfachen und freie Kapazitäten schaffen. Die technische Basis dafür ist in vielen kleinen und mittleren Unternehmen bereits vorhanden.

Häufig wird im Büro schon seit längerem eine Warenwirtschaftssoftware zur Bestands- und Auftragsverwaltung eingesetzt. Das Lager, also der Ort, an dem bestandsrelevante Informationen entstehen, bleibt davon jedoch häufig abgeschnitten. Stattdessen behilft man sich mit Zettel und Stift, Microsoft-Excel-Tabellen und ebenso umfangreichen wie unübersichtlichen Datenstrukturen. Meist gelingt es den Unternehmen auf diese Weise zwar, die Informationen dorthin zu bringen, wo sie hingehören. Von Effizienz kann aber keine Rede sein.

Analoge Kommunikationswege erschweren Bestandsführung

Bestandsrelevante Informationen in Papierform sind in Unternehmen zum Teil lange unterwegs. Mit jeder Station und jedem Medienbruch steigt das Fehlerrisiko. Lagermitarbeiter erleben solche Situationen täglich: Weil es schnell gehen muss, werden wichtige Informationen in der Halle zwischen Gabelstapler und Gitterbox hastig auf einen Zettel gekritzelt. Schon hier kann es zu Übertragungsfehlern kommen. Typisches Beispiel: Statt der eigentlich gemeinten „7“ hält der Kollege die handgeschriebene Zahl auf dem Zettel für eine „1“.

Ein weiteres Problem: Solange eine Information – auf einem Zettel notiert – durch das Lager getragen wird, ist sie für Kolleginnen und Kollegen in anderen Unternehmensbereichen nicht verfügbar. Erst wenn der Zettel im Lagerbüro angekommen ist und fehlerfrei in das Warenwirtschaftssystem oder eine Excel-Tabelle übertragen wurde, wissen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einkauf und Verkauf über den Warenbestand Bescheid – allerdings nur über den Bestand, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Zettels vorhanden war.

Das bedeutet: Eine Bestandsführung auf Basis analog erfasster Lagerdaten ist aufgrund der verzögerten Datenübermittlung nur selten aktuell.

Mobile Datenerfassung Lagerhalle
Mobile Datenerfassung mithilfe digitaler Geräte verbessert die Kommunikation zwischen Büro und Lager und beschleunigt die Arbeitsabläufe

Die richtige Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Eine zentrale Herausforderung im Bereich der Lagerverwaltung besteht darin, die Fülle der Daten zu ordnen und die relevanten Informationen an den richtigen Stellen verfügbar zu machen. Denn in Lagern herrscht in der Regel Hochbetrieb.

Je mehr Mitarbeiter im Lager arbeiten, je mehr Arbeitsschritte parallel ablaufen, desto wichtiger sind aktuelle Informationen über Arbeitsaufträge, Bestände und Waren. Doch nicht jeder Mitarbeiter muss jederzeit Zugriff auf alle Informationen haben. Meist ist es sogar hinderlich, wenn man von Daten regelrecht erschlagen wird, die man für die eigene Tätigkeit gar nicht benötigt. Beispielsweise benötigt man für den Wareneingang ganz andere Informationen als für die Kommissionierung oder die Inventur.

Mithilfe von Lagerverwaltungssoftware können die gesammelten Informationen in kompakter Form und in Echtzeit genau dort angezeigt werden, wo sie tatsächlich benötigt werden.

Zugunsten einer übersichtlichen Datenstruktur sollte jedoch nur das gesammelt werden, was relevant und notwendig ist. Denn Sammeln bedeutet Erfassen – und das ist immer mit Aufwand verbunden.

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Mobile Datenerfassung ist für effizientes Informationsmanagement unverzichtbar

Um Daten dort zu erfassen, wo sie anfallen, und dort zur Verfügung zu stellen, wo sie benötigt werden, sind mobile Lösungen gefragt. Eine Lagersoftware, die Daten ausschließlich von stationären Geräten bezieht, hat mit den gleichen Problemen zu kämpfen, wie die Zettel-Stift-Excel-Variante: umständliche Kommunikations- und Laufwege, Übertragungsfehler, verschwundene oder unleserliche Laufzettel.

Hat dagegen jeder Lagermitarbeiter ein mobiles Endgerät bei sich, mit dem er vor Ort Daten erfassen und abrufen kann, sieht die Sache ganz anders aus: Die Daten landen direkt im digitalen System und sind sofort abrufbar. In die Software integrierte Plausibilitätsprüfungen erhöhen zudem die Datenqualität und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit. Dabei spielt die Arbeitsumgebung keine Rolle – für jede Anforderung gibt es das passende Equipment: von der Scan-App für Smartphone und Tablet bis hin zu spezieller Hardware für die mobile Datenerfassung.

10 Kriterien für GoBD-konforme Software
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10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Welche Anforderungen stellen die GoBD an die Unternehmenssoftware? Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen der GoBD vor und führt in einer Checkliste die zehn wichtigsten Kriterien für GoBD-konforme Software auf.

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Seit 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft. Die GoBD gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform, einschließlich Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbständige.

Regelungsbereiche der GoBD

Allgemeine Anforderungen

Hierzu gehören die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchhaltung sowie Wahrheit, Klarheit, Richtigkeit, Ordnung, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen und Belege.

Belegsicherung und -archivierung

Dazu gehören ersetzendes Scannen, revisionssichere Archivierung, die Zuordnung der Belege zum Buchungssatz und die Erfassung von Geschäftsvorfällen.

Sichere Aufbewahrung der Belege

Sichere (digitale) Aufbewahrung meint die Unverlierbarkeit von Informationen. Außerdem müssen die Informationen so gespeichert werden, dass die maschinelle Auswertbarkeit und der Datenzugriff der Finanzbehörde gewährleistet sind.

Verfahrensdokumentation und internes Kontrollsystem

Die GoBD fordern die Nachvollziehbarkeit von Buchungen und steuerlichen Sachverhalten. Um diese Anforderung zu erfüllen, dokumentieren Unternehmen ihre Prozesse in einer detaillierten Verfahrensdokumentation.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Compliance ist das interne Kontrollsystem (IKS). Dieses sieht unter anderem eine Funktionstrennung vor, die häufig durch das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt wird.

Sowohl die Verfahrensdokumentation als auch das IKS sind als „lebende Dokumente“ zu betrachten. Dies bedeutet:

  • Sie werden bei Änderungen in den Prozessen oder Strukturen kontinuierlich aktualisiert.
  • Neue Versionen werden in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) versioniert abgelegt.
  • Die Dokumentation kann aus mehreren zusammenhängenden Einzeldokumenten bestehen, um eine flexible und modulare Struktur zu ermöglichen.

10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Bei der Auswahl Ihrer Buchhaltungssoftware oder Ihres ERP-Systems sollten Sie die folgenden zehn Punkte beachten.

1. Beleg-Upload

Die GoBD fordern die digitale Integration elektronischer Belege in die Buchführung. Trotz fortschreitender Digitalisierung werden viele Dokumente immer noch in Papierform erstellt. Daher sind einfache und zeitsparende Methoden zum Hochladen von Belegen unerlässlich.

  • Vom Scanner: Können Sie die Belegordner in Ihrer Software mit dem Scan-Ordner synchronisieren? Oder können Sie gescannte Belege mit einer Scan-to-Mail-Funktion direkt per E-Mail an die Software senden?
  • Vom Computer: Lassen sich Lieferantenrechnungen, die Sie per E-Mail erhalten, per Ordnersynchronisation oder E-Mail an Ihre Software übermitteln?
  • Vom Smartphone oder Tablet: Lassen sich mobil gescannte oder abfotografiere Belege per App direkt in Ihre Software übertragen?

Beim Upload sollten die Belege direkt am passenden Ort abgelegt werden: Eingangsrechnungen im Rechnungseingang, Kassenbelege im Kassenbuch etc. Der schnelle Upload erleichtert die zeitgerechte Erfassung, insbesondere von Kassen. Außerdem ist er ein wesentlicher Bestandteil der Belegsicherung.

2. Belegzuordnung

In der Buchhaltungssoftware muss jeder Beleg mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall verknüpft werden. Dies sollte automatisiert geschehen, am besten beim Buchen des Belegs. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.

3. DMS

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist für eine GoBD-konforme Belegarchivierung unerlässlich. Idealerweise sollte das DMS in die Buchhaltungssoftware integriert sein, um maximale Effizienz und Compliance zu gewährleisten.

  • Ein integriertes DMS sichert nicht nur E-Mails, Gesprächsnotizen und ergänzende Dokumente, die Geschäftsvorfälle genauer erklären, sondern ermöglicht auch die direkte Verknüpfung dieser Informationen mit den Buchungsvorgängen. Dies ist entscheidend, da die GoBD die Vollständigkeit der Aufzeichnungen fordern.
  • Darüber hinaus sorgt ein DMS für eine ordnungsgemäße, unverlierbare und leicht auffindbare Speicherung von Belegen und Dokumenten. Funktionen wie Filter und OCR-Technologie ermöglichen ein schnelles Auffinden von Informationen. Die Versionshistorie stellt sicher, dass die Originalbelege, wie vorgeschrieben, erhalten bleiben, während Zugriffsbeschränkungen verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden.

Insgesamt zielen alle Anforderungen der GoBD darauf ab, die Beweiskraft Ihrer Buchführung sicherzustellen. Die Kombination aus Buchhaltungssoftware und DMS spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch Ihre Geschäftsprozesse optimiert und die Verlässlichkeit Ihrer Finanzunterlagen erhöht.

4. Eingangsrechnungs-Workflow

Der Rechnungseingang in einer GoBD-konformen Software enthält oft einen Workflow für die Rechnungsbearbeitung. Workflow bedeutet, dass ein kompletter Prozess inklusive der zuständigen Bearbeiter hinterlegt ist.

Eingangsrechnungen werden geprüft, genehmigt, freigegeben, gezahlt und gebucht. Diese Arbeiten sind nach dem Vier-Augen-Prinzip durchzuführen. Nach den GoBD ist ein internes Kontrollsystem (IKS) vorgeschrieben und im Rahmen dieses IKS ist die Funktionstrennung bei sensiblen Aufgaben zu beachten.

5. Hosting in Deutschland

Für eine GoBD-konforme digitale Buchführung und Belegarchivierung haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder Sie arbeiten mit einem lokal installierten System oder mit einer Cloud-Software. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss das System in Deutschland oder der EU gehostet werden. Darauf sollten Sie insbesondere bei Cloud-Anbietern achten.

Bei Systemen, die beispielsweise in den USA gehostet werden, besteht die Möglichkeit, dass Behörden auf Ihre Daten zugreifen.

6. Nebensysteme und Kassen

Ihre Nebensysteme der Finanzbuchhaltung müssen ebenfalls integriert und GoBD-konform sein. Nebensysteme sind zum Beispiel Anlagenbuchhaltung, Kassen, Lohnbuchhaltung, Reisekostenabrechnung und Zeiterfassungssysteme. Also alles, was buchhalterisch und steuerlich relevant ist. Dies ist eine weitere Anforderung, die sich aus den GoBD-Grundsätzen der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ergibt.

7. Schnittstellen

Um die Vollständigkeitsanforderungen der GoBD zu erfüllen, sollte Ihre Buchhaltungssoftware über Schnittstellen verfügen. Diese sind notwendig, um Ihr System in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren. Darüber hinaus verbessern Schnittstellen die Auswertbarkeit Ihrer Informationen, da es keine Datensilos mehr gibt, sondern durchgängige Prozesse.

8. Office-Integration

Eine Office-Integration wird zwar nicht ausdrücklich gefordert, ist aber empfehlenswert, damit Ihre Mitarbeiter Dokumente und Informationen nahtlos in das DMS und/oder Buchhaltungssystem übertragen können.

Besonders wichtig ist die Outlook-Integration. Viele Dinge werden per E-Mail mit Geschäftspartnern und anderen Akteuren abgestimmt: Aufträge, Änderungswünsche, Preisabsprachen und andere Informationen, die zur Erläuterung der Geschäftsvorfälle notwendig sind.

E-Mails und andere Office-Dokumente, die für Ihre Buchhaltung relevant sind, sollten unmittelbar mit den Geschäftsvorfällen verknüpft und ins DMS hochgeladen werden.

9. Zugriffssteuerung

Nach den GoBD müssen Sie den Finanzbehörden Zugriff auf Ihre Buchführung gewähren. Ihre Software sollte entsprechende Zugriffsregelungen vorsehen. Einige Anbieter haben die notwendigen Zugriffe in einem Benutzerprofil für Betriebsprüfer bereits vorkonfiguriert.

Eine ausgefeilte Zugriffssteuerung ist auch in anderer Hinsicht notwendig: Um zu verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden. Ihr DMS und Ihr Buchhaltungssystem sollten über entsprechende Vorkehrungen verfügen.

10. Verfahrensdokumentation

Der Umgang mit elektronischen Belegen ist in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Der Belegfluss muss dokumentiert sein. Dazu gehört, wie die Belege in das System gelangen, wer wann was mit ihnen macht und wie sie GoBD-konform archiviert werden.

Eine GoBD-konforme Software protokolliert daher im Hintergrund alle Bearbeitungsschritte. Außerdem sollte sie Workflows für den Belegfluss und die Buchhaltung enthalten. Im Idealfall können Sie dort auch eigene Workflows einrichten. Das erleichtert Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation und den Nachweis, dass Sie die darin beschriebenen Prozesse auch einhalten.

Fazit

Die GoBD skizzieren die Anforderungen an eine digitale Buchhaltung, den Datenzugriff und die Archivierung von Belegen. Ziel ist es, die Beweiskraft Ihrer Buchführung zu erhalten. Dazu benötigen Sie eine GoBD-konforme Software für die Buchhaltung, mit angebundenem DMS. Insgesamt soll Ihr System auch alle Vor- und Nebensysteme integrieren, Datenschutz und Zugriffsregelungen implementieren, Workflows ermöglichen und im Hintergrund alles protokollieren. Diese letzteren Funktionen erleichtern Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD.

Die unheimlichen Geister der fehlerhaften Buchungen 👻
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Die unheimlichen Geister der fehlerhaften Buchungen 👻

Kleine Buchhaltungsfehler können sich schnell zu großen Katastrophen entwickeln. Erfahre, wie solche Fehler nicht nur die Finanzen gefährden, sondern auch rechtliche Probleme und Vertrauensverlust verursachen können. 👻

5 Min. Lesezeit

Stell dir vor: Du sitzt im Büro, es ist kurz vor Feierabend, und plötzlich tauchen in deinen Finanzauswertungen merkwürdige Fehler auf. Zahlen stimmen nicht, Summen passen nicht zusammen, und es fühlt sich an, als ob unsichtbare Kräfte deine Buchhaltung sabotieren. Willkommen in der Welt der Geisterbuchungen – die unsichtbaren Fehler, die sich unerwartet einschleichen und Chaos stiften!

Was sind Geisterbuchungen?

Geisterbuchungen sind Fehler in der Buchhaltung, die scheinbar aus dem Nichts auftauchen.

Das kann alles sein: doppelte Buchungen mit unterschiedlichen Bezeichnungen, fehlende Transaktionen oder Zahlen, die einfach nicht mehr nachvollziehbar sind. Oft treten sie auf, wenn man noch mit manuellen oder veralteten Systemen arbeitet, bei denen es leicht zu menschlichen Fehlern kommen kann. Diese "Geister" verstecken sich in den Daten und tauchen dann zu den unpassendsten Zeiten auf – meist, wenn es um wichtige Berichte oder den Jahresabschluss geht.

Warum sind sie so gefährlich?

Wie bei einem echten Spuk sorgen Geisterbuchungen für Unruhe und Verwirrung. Sie können zu falschen Bilanzen, verzögerten Geschäftsentscheidungen oder sogar rechtlichen Problemen führen, wenn Fehler nicht rechtzeitig erkannt werden. Noch schlimmer: Wenn man solche Fehler erst spät bemerkt, kann es extrem zeitaufwändig und teuer werden, sie rückwirkend zu korrigieren.  

Hier ein paar Beispiele für die Schrecken, die sie verursachen können 😱:

  • Falsche Finanzberichte: Ungenaue Zahlen in den Berichten können zu Fehleinschätzungen führen. Man könnte meinen, es geht dem Unternehmen blendend, obwohl man tatsächlich Verluste einfährt – oder umgekehrt.
  • Steuerliche Konsequenzen: Wenn Geisterbuchungen unentdeckt bleiben, können falsche Steuererklärungen eingereicht werden. Das führt zu Problemen mit dem Finanzamt, Nachzahlungen oder sogar Strafen.
  • Vertrauensverlust: Häufige Fehler in der Buchhaltung führen schnell dazu, dass das Management das Vertrauen in die Finanzabteilung verliert. Das kann den Ruf des Unternehmens beschädigen.

Wie wird man die Geister los?

Der Schlüssel, um diese "Gespenster" loszuwerden, ist die Automatisierung und Kontrolle.

Moderne Buchhaltungssysteme können helfen, indem sie:

  • Automatisierte Buchungen ermöglichen, die Fehler durch manuelle Eingaben minimieren.
  • Echtzeit-Überwachung der Daten bieten, sodass Unregelmäßigkeiten sofort auffallen und behoben werden können.
  • Prüfprotokolle führen, um genau nachvollziehen zu können, wer wann welche Buchung vorgenommen hat. So lassen sich Fehlerquellen schneller identifizieren.

Die Automatisierung von Prozessen und eine klare Datenerfassung sorgen dafür, dass "Geister" keine Chance haben, die Buchhaltung zu stören. So bleibt das Unternehmen vor unheimlichen Überraschungen geschützt.

Das Fazit:

Unterschätzen Sie die Power automatisierter Nachrichten nicht.

Fehler in der Buchhaltung können wie unsichtbare Gespenster wirken, die Chaos in den Finanzen verbreiten. Mit unseren Lösungen aus der Cloud sind Sie jederzeit auf dem neusten Stand und vermeiden Probleme aufgrund von veralteter Software.  Wer also den Horror vermeiden will, sollte sich von den "Geistern der fehlerhaften Buchungen" verabschieden – bevor es zu spät ist! 🎃📊

Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer - die wichtigsten Fakten
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Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer - die wichtigsten Fakten

Ab November 2024 erhalten wirtschaftlich Tätige in Deutschland eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifizierung im Besteuerungsverfahren.

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Im September 2024 hat der Deutsche Bundesrat der Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer zugestimmt. Die W-IdNr. ist ein einheitliches Identifikationsmerkmal für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie besteht aus dem Länderkürzel „DE“, neun Ziffern und einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (Beispiel: DE123456789-00001).

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Eine W-IdNr. erhalten wirtschaftlich Tätige, die umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, einschließlich Freiberufler.

Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten werden mehrere Nummern vergeben, die sich in den letzten fünf Ziffern unterscheiden. Über die Vergabe dieser zusätzlichen Unterscheidungsmerkmale, die im ersten Quartal 2026 beginnen soll, wird das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert informieren.

Die W-IdNr. soll vorerst weder die persönliche Steuer-Identifikationsnummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ((USt-IdNr.) ersetzen. Zur besseren Unterscheidung hier drei Beispiele für den Aufbau der verschiedenen Identifikationsnummern:

  • Steuer-Identifikationsnummer: 01234567890 (immer elfstellig)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE123456789-00001

Was ist bezüglich der Vergabe der W-IdNr. zu beachten?

Das Vergabeverfahren beginnt im November 2024, wird schrittweise durchgeführt und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, erhalten diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer, ergänzt um das zusätzliche fünfstellige Unterscheidungsmerkmal. Die USt-IdNr. ist wie bisher weiter zu verwenden.
  • Um verschiedene Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen identifizieren zu können, vergibt das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem ersten Quartal 2026 mehrere fünfstellige Unterscheidungsmerkmale. Bis dahin erhalten Steuerpflichtige auch bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten nur ein Unterscheidungsmerkmal („-00001“).
  • Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die umsatzsteuerlich erfasst sind oder den Status eines Kleinunternehmers haben, erhalten die W-IdNr. elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto oder über ihre Steuerberatungskanzlei.
  • Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2025.

Wie erfolgt die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. automatisch auf Anforderung des Finanzamtes. Ein Antrag des Steuerpflichtigen ist nicht erforderlich.

Wie ist der Übergang geregelt?

Wirtschaftlich Tätige müssen künftig in Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen die Wirtschafts-Identifikationsnummer als Steuernummer angeben. Bis zum Abschluss des Erstvergabeverfahrens gelten jedoch großzügige Übergangsregelungen. So muss die W-IdNr. bis zum 31. Dezember 2026 nicht zwingend in der Steuererklärung angegeben werden.

One-Stop-Shop und Fernverkaufsregelung – Erleichterung für den Onlinehandel
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One-Stop-Shop und Fernverkaufsregelung – Erleichterung für den Onlinehandel

Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen Warenlieferungen an private Abnehmer im EU-Ausland der sogenannten Fernverkaufsregelung. Damit wurden unter anderem die länderspezifischen Lieferschwellen abgeschafft und das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) eingeführt. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen.

5 Min. Lesezeit

Ein edler Tropfen aus Frankreich, Spezialitäten aus Portugal, ein Paar Schuhe aus Italien: Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es längst zur Normalität geworden, Produkte im EU-Ausland online einzukaufen. Schließlich funktioniert das in der Regel schnell und unkompliziert. Deutsche Unternehmen, die ihre Waren EU-weit an Privatkunden versenden, müssen dagegen einiges beachten – Stichwort Umsatzsteuer. Um den innergemeinschaftlichen Versandhandel zu vereinfachen, ist die zuvor geltende Versandhandelsregelung im Juli 2021 durch die Fernverkaufsregelung und das One-Stop-Shop-Verfahren ersetzt worden.

Die alte Versandhandelsregelung

Eine Neuregelung der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe war überfällig geworden, weil sich die bis zum 30. Juni 2021 geltende Versandhandelsregelung des § 3c UStG als bürokratischer Hemmschuh für grenzüberschreitend tätige Onlinehändler erwiesen hatte. Denn nach der früheren Versandhandelsregelung waren Warenlieferungen ins europäische Ausland an private Abnehmer im Bestimmungsland steuerpflichtig, wenn ein Onlinehändler eine bestimmte Netto-Umsatzschwelle überschritt. Das Problem: Bis zum 30. Juni 2021 waren die Lieferschwellen in den EU-Staaten unterschiedlich hoch und reichten von 35.000 Euro bis 100.000 Euro Nettoumsatz im Kalenderjahr.

Deutsche Onlinehändler, die Privatkunden und Nichtunternehmer in mehreren EU-Staaten belieferten, mussten daher ständig die unterschiedlichen Lieferschwellen im Blick behalten und die steuerlichen Pflichten in den jeweiligen Ländern beachten. Darüber hinaus mussten sie sich bei Umsätzen oberhalb der Lieferschwelle im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort die Umsatzsteuer in entsprechender Höhe abführen.

Die Fernverkaufsregelung seit Juli 2021

Zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber die Versandhandelsregelung abgeschafft und stattdessen den innergemeinschaftlichen Fernverkauf eingeführt (Fernverkaufsregelung – oder auch: Fernabsatzregelung). Damit liegt der Ort, an dem die Umsatzsteuer abzuführen ist (= Lieferort), in der Regel nicht mehr im Versendungsland, sondern im Bestimmungsland (Bestimmungslandprinzip).

Die Fernverkaufsregelung greift unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen ist nur in einem EU-Mitgliedstaat ansässig.
  • Der Abnehmer der Ware oder der elektronisch erbrachten Dienstleistung ist eine Privatperson (Nichtunternehmer) in einem anderen Mitgliedstaat.
  • Der Gesamtbetrag der Waren oder der elektronisch erbrachten Dienstleistungen überschreitet im laufenden Kalenderjahr den Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro netto.
  • Die Lieferschwelle von 10.000 Euro netto wurde auch im Vorjahr überschritten.

Neue Regelung zum Schwellenwert

Seit Juli 2021 gilt in der EU eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und bestimmte Dienstleistungen an Nichtunternehmer (Privatpersonen). Dabei werden alle relevanten EU-Umsätze innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Durch diese einheitliche Geringfügigkeitsschwelle für innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze ersparen sich Unternehmer die aufwendige Überwachung und Prüfung verschiedener Lieferschwellen.

Bis zur Höhe von 10.000 Euro können EU-Umsätze weiterhin in Deutschland mit dem deutschen Umsatzsteuersatz versteuert werden. Unternehmer haben aber auch die Möglichkeit, auf die Umsatzschwelle zu verzichten und bereits ab dem ersten umgesetzten Euro die ausländische Umsatzsteuer abzuführen. Diese Entscheidung ist für zwei Jahre bindend. Nähere Informationen zur Umsetzung der neuen Schwellenwertregelung enthält ein BMF-Schreiben vom 1. April 2021.

Mit One-Stop-Shop (OSS) die umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland vermeiden

Die Fernverkaufsregelung schreibt vor, dass Lieferanten die Umsatzsteuer auf ihre B2C-Umsätze (Business-to-Consumer), die sie außerhalb der EU erzielen, in den jeweiligen Bestimmungsländern abführen müssen. Um hier eine einheitlichere Regelung zu schaffen und den innergemeinschaftlichen Versandhandel zu vereinfachen, wurde das Verfahren One-Stop-Shop, kurz OSS, beschlossen.

Mit dem OSS-Verfahren können Unternehmen alle Umsatzsteuern für Warenlieferungen an Privatpersonen im europäischen Ausland mit nur einer Steuererklärung quartalsweise an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abführen. Das BZSt kümmert sich dann um die Verteilung der Umsatzsteuer an die Finanzbehörden der EU-Staaten. Somit brauchen sich Onlinehändler nicht mehr im EU-Ausland umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Nettoumsätze die jährliche Geringfügigkeitsschwelle in Höhe von 10.000 Euro überschreiten.

Um am One-Stop-Shop teilnehmen zu können, ist eine Registrierung im Onlineportal des BZSt (BOP) erforderlich. Hierzu kann ein bereits vorhandenes Zertifikat für das Elster-Portal genutzt werden. Weitere Informationen zum OSS-Verfahren sind auf der Website des BZSt abrufbar.

One-Stop-Shop (OSS) mit den Suiteify Programmen nutzen

Nähere Informationen zur Nutzung des One-Stop-Shop-Verfahrens mit den Suiteify Programmen zur Finanzbuchhaltung und zur Warenwirtschaft sind hier erhältlich.

Leitfaden: ERP-Lastenheft und Pflichtenheft erstellen
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Leitfaden: ERP-Lastenheft und Pflichtenheft erstellen

Wer ERP-Software auswählen und einführen möchte, stößt rasch auf die Begriffe Lastenheft und Pflichtenheft. Hier erklären wir, warum diese Dokumente bei ERP-Projekten so wichtig sind, welche Informationen sie enthalten und wie man sie erstellt.

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Die Einführung eines ERP-Systems ist eine Maßnahme mit enormer Tragweite. Sie beeinflusst alle Unternehmensbereiche und Prozesse. Daher sollte die Auswahl des ERP-Systems durchdacht und strukturiert erfolgen. In diesem Zusammenhang sind das Lastenheft und das Pflichtenheft wichtige Werkzeuge. Doch was genau steckt hinter den beiden Dokumenten und wie werden sie aufgebaut?

Lastenheft und Pflichtenheft: Definition und Unterschiede

Das Lastenheft und das Pflichtenheft erfüllen im Rahmen von ERP-Projekten verschiedene Aufgaben:

  • Ein Lastenheft beschreibt die Anforderungen des Unternehmens an eine neue ERP-Lösung. Daher erstellt der Kunde es in aller Regel selbst.
  • Ein Pflichtenheft beschreibt dagegen die Lösung aus Sicht des Software-Anbieters und wird durch ihn erstellt.

Bei genauerer Betrachtung umfasst das Lastenheft alle Anforderungen, die die neue ERP-Software erfüllen muss. Neben dem aktuellen Zustand werden vor allem die benötigten Soll-Prozesse und Soll-Funktionen beschrieben. Somit ist das Lastenheft eine wichtige Grundlage für die Ausschreibung. Es dient den ERP-Anbietern als Grundlage für die Angebotserstellung.

Auf Basis des Lastenhefts erstellt der Anbieter im späteren Projektverlauf dann das Pflichtenheft. Dieses beschreibt die Funktionen und die technischen Grundlagen des neuen ERP-Systems detailliert. Zudem stellt das Pflichtenheft dar, wie die benötigten Funktionen umgesetzt werden sollen. Somit ist das ERP-Pflichtenheft eine wichtige Arbeitsunterlage für die Umsetzungsphase eines ERP-Projekts. Es unterstützt auch die spätere Prüfung und Abnahme der erstellten ERP-Lösung.

Wann benötigen Unternehmen ein Lastenheft?

Ein Lastenheft benötigen Unternehmen bei jedem größeren Projekt. Hierzu zählt auch die Einführung einer ERP-Software bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Denn es handelt sich dabei um ein komplexes Vorhaben, das Kapital und Personalressourcen bindet. Zudem gehen mit der ERP-Einführung oft Veränderungen der Ablauforganisation einher. Daher sollten Unternehmen ihre Anforderungen an die neue ERP-Software sowie die mit der Einführung verfolgten Ziele unbedingt exakt formulieren.

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Warum ist ein ERP-Lastenheft wichtig?

Ein ERP-Lastenheft hilft einem Unternehmen, sich seiner Anforderungen bewusst zu werden. Darüber hinaus stößt es häufig Prozessoptimierungen an. Denn oft befassen sich die Fachbereiche erst dann ausführlich mit ihren Prozessen, wenn das Lastenheft erstellt werden soll.

Das Lastenheft erleichtert außerdem die ERP-Auswahl deutlich. So schafft das Dokument bereits in einer frühen Phase Klarheit darüber, inwieweit infrage kommende Systeme die individuellen Anforderungen des Unternehmens abdecken.

Wie bereits erwähnt, wird das Lastenheft in einer späteren Projektphase in ein Pflichtenheft umgewandelt. Somit bildet es auch die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem ERP-Anbieter.

Kurz gesagt: Das Lastenheft ist an mehreren Stellen eines ERP-Projekts von zentraler Bedeutung und damit erfolgskritisch. Deshalb sollte es professionell erstellt werden. Worauf es dabei ankommt, erläutern wir im Folgenden.

Aufbau und Inhalt

Ein gutes ERP-Lastenheft beinhaltet eine Unternehmensbeschreibung inklusive der Unternehmensziele, Daten zur vorhandenen IT-Infrastruktur und Systemlandschaft, einen Zeitplan und die funktionellen Anforderungen. Weiterhin empfiehlt es sich, die Marktsituation, die eigenen Produkte und Services, die Alleinstellungsmerkmale und die Projekt-Ansprechpartner aufzunehmen.

Eine geeignete Gliederung kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:

  1. Unternehmensbeschreibung
  2. Produkte, Dienstleistungen und Marktumfeld
  3. Stärken und Alleinstellungsmerkmale
  4. Aktuelle IT-Landschaft (inkl. User-Anzahl)
  5. Prozessorientierte Beschreibung der funktionalen Anforderungen (inkl. Reporting-Funktionen)
  6. Zeitplanung
  7. Ansprechpartner

Da die Kapitel 4 und 5 besonders wichtig sind, gehen wir nachfolgend näher darauf ein.

Welche Informationen über die aktuelle IT-Landschaft (Ist-Zustand) gehören ins Lastenheft?

In diesem Teil des Lastenhefts stellen Unternehmen den aktuellen Zustand ihrer IT-Umgebung dar. Hierzu zählen Angaben zur gegenwärtig eingesetzten Server-Hardware und zur Software. Zudem muss ersichtlich sein, ob ein vorhandenes ERP-System abgelöst werden soll (Stichwort: Datenmigration). Weitere wichtige Aspekte zur Ist-Situation sind:

  • Drittsysteme, die zurzeit über Schnittstellen angebunden sind
  • Anzahl der User (wichtig für die Preisgestaltung)
  • Gründe für den Systemwechsel (Schwächen der Altsysteme)

Wie beschreibt man die funktionellen Anforderungen (Soll-Zustand)?

Die Beschreibung der funktionellen Anforderungen ist das Herzstück jedes Lastenhefts. Sie sollte lösungsneutral formuliert sein, weil sich das Unternehmen durch allzu detaillierte technische Vorgaben den Weg für andere (potenziell bessere) Lösungsvorschläge der ERP-Anbieter verbauen könnte.

Inhaltlich muss das Lastenheft die Anforderungen sämtlicher Fachbereiche detailliert beschreiben. Diese sind im Rahmen von Prozessaufnahmen und Workshops im Vorfeld zu ermitteln. Idealerweise beschränken sich die Ausführungen nicht auf die Auflistung der benötigten Funktionen, sondern enthalten zusätzlich eine genaue Beschreibung der angestrebten Soll-Prozesse. Oder anders formuliert: Das Lastenheft legt dar, welche Funktionen ein Unternehmen benötigt, um optimierte Abläufe zu realisieren. Neben einer reinen Textbeschreibung bietet es sich an, Prozessbeschreibungen in visueller Form zu integrieren – etwa als Flussdiagramm.

Neben den benötigten Funktionen sollten die erforderlichen Reports, Auswertungen und Dashboards skizziert werden. Gleiches gilt für die relevanten Querschnittsfunktionen.

Eine gewisse Herausforderung bei der Erstellung eines Lastenhefts besteht darin, den richtigen Detaillierungsgrad zu finden. Eine zu oberflächliche Beschreibung kann dazu führen, dass man wichtige Aspekte überseht oder die ERP-Anbieter die Zusammenhänge nicht verstehen. Demgegenüber kann eine zu ausführliche Beschreibung den Software-Lieferanten überfordern.

Das Ziel ist es, ein Mittelmaß zu finden. So ist es beispielsweise unnötig, zu erwähnen, dass auf jedem Rechnungsbeleg ein Datum und eine Rechnungsnummer stehen sollen. Auch dass eine Wareneingangsbuchung zu einer Bestandserhöhung führen muss, ist naheliegend und sollte somit nicht im Detail ausgeführt werden.

Anders sieht es bei Anforderungen aus, die branchenunüblich sind oder über den gängigen Funktionsumfang von ERP-Lösungen hinausgehen. In solchen Fällen beugt eine ausführliche Beschreibung Missverständnissen vor.

Was steht im ERP-Pflichtenheft?

Hat sich das Unternehmen für eine ERP-Software entschieden, so wird das Lastenheft in ein ERP-Pflichtenheft überführt. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Anbieter. Im Pflichtenheft legt er zu jeder im Lastenheft aufgeführten Anforderung seine technische Lösung dar. Dabei kennzeichnet er genau, wo Standards eingesetzt und an welchen Stellen eine individuelle Anpassung oder Programmierung erforderlich sein werden.

Ebenso beschreibt der Anbieter im Pflichtenheft, wie die Integration der neuen ERP-Software in die bestehenden IT-Systeme aussehen wird, um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten. Weiterhin können folgende Aspekte aufgegriffen werden:

  • Notwendige Datenbereinigungen im Vorfeld
  • Änderungen und Erweiterungen von Stammdaten sowie Stammdatenstrukturen
  • Anforderungen an Hardware, Datenbanken und Netzwerk
  • Migrationskonzept
  • Abnahmeprozedere

Unternehmen sollten das ERP-Pflichtenheft genau prüfen, da es üblicherweise zur Vertragsgrundlage mit dem ausgewählten ERP-Anbieter wird.

Vom Lastenheft zum Pflichtenheft – Schritt für Schritt

  1. Abstimmung mit der Geschäftsleitung: strategische Ziele, langfristige Planung und Vision festhalten
  2. Genügend Zeit für die Erstellung des Lastenhefts einplanen (mindestens drei Monate)
  3. Workshops mit allen Fachbereichen durchführen: Ist-Prozesse aufnehmen
  4. Zukünftige Soll-Prozesse (optimierte Prozesse) skizzieren
  5. ERP-Lastenheft gemeinsam mit den Fachabteilungen und der IT aufbauen: auf lösungsneutrale und prozessorientierte Formulierung achten (ggf. Berater hinzuziehen)
  6. Fertiges Lastenheft an alle infrage kommenden ERP-Anbieter versenden („Longlist“)
  7. Anbieter-Vorauswahl treffen („Shortlist“)
  8. Workshops mit den potenziell geeigneten ERP-Anbietern durchführen
  9. ERP-System auswählen
  10. Pflichtenheft von ausgewählten ERP-Anbieter erstellen lassen
  11. Pflichtenheft prüfen und abnehmen
  12. ERP-Einführung starten

Fazit: Lastenheft und Pflichtenheft sollten fester Bestandteil der Auswahl von ERP-Software sein

Zusammengefasst spielt das Lastenheft während des gesamten ERP-Auswahlprozesses eine zentrale Rolle. So dient es in einer frühen Phase dazu, ein Commitment der Geschäftsführung einzuholen, die eigenen Anforderungen zu definieren und Optimierungspotenziale zu identifizieren.

Anschließend unterstützt es die Projektverantwortlichen bei der Eingrenzung des Anbieterkreises und der Ausschreibung. Somit trägt es maßgeblich dazu bei, die passende ERP-Software zu finden. Unternehmen sollten daher keinesfalls auf das ERP-Lastenheft verzichten, sondern es möglichst frühzeitig und gewissenhaft erstellen. Ähnliches gilt für das Pflichtenheft, das in der Umsetzungsphase eine hohe Relevanz hat.

Warenwirtschaft für Onlinehandel - Fit in 6 Schritten
ERP & Finance

Warenwirtschaft für Onlinehandel - Fit in 6 Schritten

Immer mehr Unternehmen planen, ihre Produkte und Dienstleistungen über das Internet zu verkaufen. Bevor es mit dem Onlinevertrieb richtig losgehen kann, müssen jedoch die Stammdaten und Prozesse im Warenwirtschaftssystem analysiert und gegebenenfalls angepasst werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Warenwirtschaft für den Onlinehandel fit machen.

5 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen haben in ihrem Warenwirtschaftssystem keine speziell für den Onlinevertrieb optimierten Stammdaten und Prozesse angelegt. Grund hierfür ist meist, dass bislang weder ein eigener Onlineshop noch die Nutzung von Marktplätzen wie Ebay oder Amazon zur Vertriebsstrategie gehören. Stattdessen ist die Warenwirtschaft für die Aufgabenbereiche Lagerwirtschaft, Rechnungsstellung und Buchhaltung eingerichtet. Plant das Unternehmen dann den Vertrieb über das Internet, müssen die Stammdaten analysiert und Prozesse gegebenenfalls angepasst werden.

Für wen ist dieser Blogbeitrag interessant?

  • Für Unternehmen mit bestehender Warenwirtschaftssoftware
  • ohne angebundenen Onlineshop und/oder Marktplatz

Mithilfe dieses Beitrags können Sie sich einen ersten Überblick über das Thema verschaffen. Zusätzlich finden Sie hier eine Auswahl guter Argumente, warum eine Warenwirtschaft für Onlineshops jede Menge Vorteile bietet. Die tatsächlich notwendigen Maßnahmen, um eine Warenwirtschaft für Onlinehandel fit zu machen, lassen sich nicht pauschal beschreiben, da jedes Unternehmen seine eigenen Prozesse und Anforderungen hat.

Schritt 1: Festlegen, was der Onlineshop leisten soll

Dieser Schritt ist elementar wichtig: Legen Sie zu Anfang fest, was Ihr Onlineshop leisten soll. Machen Sie sich ein Bild von den Anforderungen.

  • Ermitteln Sie zum Beispiel, ob ein B2C-, ein B2B-Onlineshop oder gar eine Mischform im Internet bestehen soll.
  • Möchten Sie Marktplätze bedienen?
  • Welche Artikel wollen Sie in welcher Anzahl in den Onlinekatalog aufnehmen?
  • Wie viele Besucher erwarten Sie täglich?

All dies sind wichtige Kriterien, die das Grundgerüst und das technische Fundament Ihres Onlineshops legen.

Praxistipp:

Legen Sie den Rahmen und die Anforderungen fest, bevor Sie sich an Dienstleister (wie eine E-Commerce-Agentur) wenden. Verschaffen Sie sich vorab einen Marktüberblick über mögliche Shopsoftware und formulieren Sie Ihre Anforderungen. Anschließend können Sie den bzw. die dazu passenden Dienstleister zielgerichtet auswählen.

Warenwirtschaft für Onlinehandel: Drei Tipps zur Lösungsauswahl

  1. Achten Sie bei der Warenwirtschaftslösung – neben fest integrierten Schnittstellen zu bestimmten Onlineshops und Markplätzen – deshalb unbedingt auf allgemeine Schnittstellen. Diese können in Form von Import- und Export-Schnittstellen oder einer programmierbaren Schnittstelle (API) vorhanden sein, mit der sich auch komplexe Vorhaben umsetzen lassen.
  2. Achten Sie deshalb darauf, dass auch programmierbare API-Schnittstellen angeboten werden. Nur so können beliebige Automatisierungen nach den eigenen Wünschen realisiert und auch eher exotische Verkaufskanäle bedient werden. Programmierbare Schnittstellen bringen Zukunftssicherheit.
  3. Schauen Sie darüber hinaus auf die Funktionen der Warenwirtschaft für Onlinehandel. Diese müssen zu den Anforderungen im Onlinevertrieb passen. Beispielsweise sollte es möglich sein, Paketdienste und Speditionen einzubinden sowie Artikelbilder im System zu hinterlegen.

Worauf ist bei Schnittstellen-Software zu achten?

In manchen Warenwirtschaftssystemen sind standardisierte Shop-Schnittstellen entweder bereits integriert oder über Drittanbieter bzw. Partnerunternehmen erhältlich. Dies ermöglicht für die allermeisten Synchronisationsaufgaben einen preiswerten Datenabgleich zwischen Onlineshop und Warenwirtschaft. Bei vielen Warenwirtschaftssystemen und ebenso vielen Shopsystemen auf dem Markt ist jedoch keine standardmäßige Wawi-Schnittstelle verfügbar, die genau diese beiden Systeme verbindet. Und auch wenn eine Standardschnittstelle vorhanden ist, enthält diese nicht immer den benötigten Funktionsumfang.

Wegen des unterschiedlichen Funktionsumfangs von Programmen der Software-Kategorie „Schnittstelle“ sollten Unternehmen bei der Softwareauswahl aber berücksichtigen, welchen Bedarf sie haben und welche Daten mit der Lösung zwischen den Systemen synchronisiert werden können. Dies trifft insbesondere auf Firmen zu, die neben den Bestellungen auch Artikeldaten und Kundendaten zwischen Warenwirtschaftssystem und Shop austauschen möchten.

Ein vollständiger Produktdatenabgleich zwischen Wawi und Onlineshop rentiert sich in der Regel nur dann, wenn laufend Änderungen am Artikelstamm zu erwarten sind. In vielen Fällen genügt bereits ein Teilabgleich (z. B. der Preise), um eine Arbeitserleichterung zu erzielen.

Wann lohnt sich eine Individualprogrammierung?

Greifen Sie ruhig zu einer Standard-Schnittstellensoftware, sofern sie verfügbar ist. Allerdings ist es wichtig, die Funktionsweise anhand der eigenen Anforderungen genau zu prüfen. Es gibt bei der Interpretation des Begriffs „Shop-Schnittstelle“ nämlich großen Spielraum. Da die meisten Anbieter eine Demo-Version bereitstellen, ist ein Funktions-Check meist problemlos möglich.

Eine individuelle Programmierung lohnt sich hingegen immer dann, wenn ein gewisser Umsatz mit dem Onlineshop erzielt wird und wenn es viele komplexe Synchronisationsaufgaben zu bewältigen gilt, für die es keine standardisierte Shop-Schnittstelle gibt. Weil bei einer Individualprogrammierung meistens eine größere Investition als bei einer Standardsoftware zu tätigen ist, empfiehlt es sich, die zu erwartenden Kosten in Relation zum (geplanten) Umsatz zu setzen.

Schritt 2: Geschäftsmodell auf typische Stolpersteine prüfen

Es gibt eine Reihe typischer Stolpersteine, die beim Einsatz eines Onlineshops in Verbindung mit einer Warenwirtschaft im Weg liegen können. Vor einigen kann dieser Artikel Sie möglicherweise bewahren.

Zuschläge für Zahlungsarten vermeiden

Fast alle Zahlungsanbieter (wie PayPal, heidelpay, PAYONE, paydirekt usw.) erheben Gebühren für die Zahlungsabwicklung. Nun liegt der Gedanke nahe, diese Kosten an die Kunden weiterzureichen. Dies ist schon aus rechtlichen Gründen heikel und bietet viel Raum für Rechtsverletzungen. Verzichten Sie wenn möglich auf Zuschläge für Zahlungsarten oder suchen Sie sich sachkundige Beratung.

Bestellbestätigungen versenden

Es ist nicht nur im Interesse eines professionellen Auftritts sinnvoll, sondern auch aus Kundenservice-Gründen zu empfehlen: Versenden Sie über das Shopsystem unmittelbar nach jeder Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail. In dieser muss alles Notwendige enthalten sein, beispielsweise die Widerrufsbelehrung und die AGB.

Die gute Nachricht: Die meisten Shopsysteme unterstützen dies standardmäßig, da es sich auch um eine gesetzliche Anforderung handelt.

Artikel mit kleinen Lagerbeständen im Verkauf

Wenn Sie sowohl online als auch offline im Ladengeschäft mit Artikeln in kleiner Lagerstückzahl handeln, besteht das Risiko von Überverkäufen.

Die meisten Onlineshops haben keinen direkten Zugriff auf die echten Lagerbestände der Warenwirtschaft. Stattdessen werden sie in gewissen Zeitabständen abgeglichen, um die Performance des Shops nicht zu beeinträchtigen.

Wenn der Lagerbestand beispielsweise alle fünf Minuten an den Onlineshop übertragen wird und zwei Kunden innerhalb dieses Zeitfensters denselben Artikel sowohl im Ladengeschäft als auch im Onlineshop kaufen, geht zwangsläufig ein Kunde leer aus. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze, die im Blogartikel Tipps zum Synchronisieren von Lagerbeständen zwischen Onlineshop und Wawi detailliert beschrieben sind.

Praxistipp:

Wenn Sie das Risiko von Überverkäufen als gering einschätzen und hier keinen akuten Handlungsbedarf sehen, ignorieren Sie es. Dies kann insbesondere dann, wenn die Wiederbeschaffungszeit für die betroffenen Artikel kurz ist, empfehlenswert sein und erleichtert die Synchronisierung der Bestände.

PreisAbweichung zwischen Onlineshop und Warenwirtschaft

Manchmal kann es vorkommen, dass im Onlineshop ein günstigerer Preis angeboten wird, als in der Warenwirtschaft hinterlegt wurde. Dies ist oft auf Anwenderfehler zurückzuführen und muss berücksichtigt werden.

Praxistipp:

Versenden Sie immer nur eine Bestellbestätigung automatisch – und die Auftragsbestätigung erst nach Prüfung. Denn erst nach dem Versand der Auftragsbestätigung wird die Bestellung bindend. Diese Vorgehensweise verschafft Ihnen die Möglichkeit, Preise und Bestände zuvor zu prüfen.

B2B-Geschäftsmodell im B2C-Shopsystem

Die meisten Shopsysteme sind für das B2C-Geschäft ausgelegt. Wenn Sie zusätzlich B2B-Verkäufe abwickeln möchten, ist eine genaue Prüfung der Funktionen erforderlich. Oft meint man, das perfekte Shopsystem gefunden zu haben.

Im späteren Projektverlauf stellt sich dann jedoch häufig heraus, dass klassische B2B-Anforderungen wie kundenindividuelle Preise abgebildet werden müssen. Wenn das Shopsystem dafür nicht ausgelegt ist, kann dies ein K.-o.-Kriterium für das gesamte Projekt sein.

Praxistipp:

Wenn Sie, statt mit individuellen Preisen, mit Preislisten (z. B. Endkundenpreise und Händlerpreise) arbeiten, können Sie bei den meisten Shopsystemen Kundengruppen bilden. Diesen Kundengruppen weisen Sie dann jeweils eine Preisliste zu. Dadurch haben Sie eine größere Auswahl an Shopsystemen und müssen nicht ständig die Preise abgleichen.

Schritt 3: Prozesse für Abwicklung der Bestellungen planen

Hand aufs Herz: Wie gut kennen Sie Ihre Prozesse für den Belegfluss, Lagerabgleich und Bestellabschluss im Unternehmen? Wie klar und eindeutig sind diese Prozesse definiert? Was bedeutet das für Bestellungen aus dem Onlineshop?

Um die Warenwirtschaft für Onlinehandel fit zu machen, empfiehlt es sich, die betroffenen Prozesse zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Klarheit ist hier von Vorteil. Außerdem sollten die Offline- und Onlineprozesse möglichst innerhalb der Warenwirtschaft konsolidiert sein. So müssen die daran beteiligten Personen nicht mehrere Bereiche beherrschen.

Beispiel: Ein typischer Prozess für die Abwicklung einer Bestellung

  1. Der Kunde bestellt bei Ihnen online oder offline.
  2. Es entsteht ein Belegdokument in der Warenwirtschaft (z. B. durch Import aus dem Onlineshop oder durch manuelle Eingabe).
  3. Die Bestellung wird geprüft (Lagerbestände, Preise, Zahlungseingang).
  4. Es wird eine Auftragsbestätigung an den Kunden versendet.
  5. Dann wird der Lieferschein erstellt und die Bestellung an die Logistik übergeben.
  6. Die Logistik verpackt und versendet die Bestellung. Dabei werden ein Sendungsetikett erstellt und der Lieferschein (manchmal auch schon die Rechnung) beigelegt.
  7. Es erfolgt eine Versandbes

Schritt 4: Automatisierungsbedarf ermitteln

Der Onlinehandel bietet ein enormes Potenzial zur Automatisierung und Digitalisierung des gesamten Bestellprozesses. Denn die Kunden erfassen ihre Daten und den Warenkorb selbst. Zudem liegen die erforderlichen zusätzlichen Stammdaten in der Warenwirtschaft bereits vor. Im Bestellprozess eines Onlineshops bleibt somit nur noch die Versandabwicklung (Picken und Verpacken der Ware) als manuelle Tätigkeit übrig.

Daher ist es für die meisten Unternehmen sinnvoll, die Erstellung von Onlinebestellungen als Bestellbeleg in der Warenwirtschaft zu automatisieren. Dies kann in der Regel durch einen Import erledigt werden und lohnt sich bereits bei einem geringen Bestellvolumen, da es personelle Kapazitäten freisetzt, die Erfassungszeit reduziert und Fehler vermeidet.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, in denen großes Automatisierungspotenzial liegt:

  • Artikel- und Preispflege (Wawi zum Onlineshop)
  • Lagerbestände übertragen (Wawi zum Onlineshop)
  • Kundenadressen aktualisieren (Wawi zum Onlineshop)
  • Zahlungseingänge verbuchen (vom Zahlungsanbieter an die Fibu)
  • Und noch vieles mehr

Planen Sie daher am besten im Vorfeld, wo sich die Automatisierung für Ihr Unternehmen lohnt.

Schritt 5: Stammdaten im Warenwirtschaftssystem pflegen

Durch die vorherige Bestimmung des Automatisierungsbedarfs lässt sich ableiten, welche Stammdaten in der Warenwirtschaft (Wawi) eingepflegt werden müssen, damit diese für den Onlinehandel gerüstet ist.

Wenn beispielsweise Artikel automatisch von der Wawi an den Onlineshop übertragen werden sollen, müssen in der Regel auch Bilder sowie SEO-relevante Texte wie Meta-Beschreibungen und Meta-Titel hinterlegt werden.

Darüber hinaus genügen einfache Beschreibungstexte im Onlineshop nicht mehr, wenn diese zuvor nur für die Darstellung auf Dokumenten wie Lieferscheinen oder Rechnungen optimiert waren.

Die Einrichtung eines Onlineshops ist außerdem eine gute Gelegenheit, den eigenen Kundenstamm zu bereinigen. Über die E-Mail-Adresse haben Sie beispielsweise ein Kriterium, mit dem sich Onlinekunden mit Bestandskunden abgleichen lassen, um doppelte Kundennummern zu verhindern. Daher ist es hilfreich, bei Bestandskunden eine E-Mail-Adresse und bei Firmenkunden die Namen der Einkäuferinnen und Einkäufer zu hinterlegen.

Schritt 6: Einsatz einer Shop-Schnittstellen-Software

Nachdem Sie die vorigen Schritte absolviert haben, ist Ihre Warenwirtschaft nun fast fit für den Onlinehandel. Es fehlt nur noch der Einsatz einer geeigneten Schnittstellensoftware, damit die bisherigen Maßnahmen Früchte tragen. Man kann bei Shop-Schnittstellen zwischen zwei Varianten unterscheiden.

Schnittstellen-Variante: Middleware

Bei der Middleware handelt es sich um eine eigenständige Software, die zwischen der Shopsoftware und der Warenwirtschaftssoftware implementiert wird. Solche Shop-Schnittstellen werden überwiegend eingesetzt.

Sie sorgen über die Datentransformation (sinngemäß: durch „Übersetzung“ und Vermittlung) von Daten dafür, dass beispielsweise Bestellungen im richtigen Format in die Warenwirtschaft importiert werden oder Artikeldaten aus der Wawi im richtigen Format an den Onlineshop übertragen werden.

Middleware-Schnittstellen sind für viele Szenarien als Standardsoftware verfügbar. Häufig werden sie auch als Individualprogrammierung angeboten.

Schnittstellen-Variante: Integrationslösung

Bei der Integrationslösung handelt es sich um keine Schnittstelle im eigentlichen Sinne, sondern um eine direkte Integration beider Softwaresysteme miteinander. Es handelt sich dabei sowohl beim Onlineshop als auch bei der Warenwirtschaft praktisch um dasselbe System. Eine derart tiefe Integration ist nur dann möglich, wenn beide Systeme die gleichen oder ähnliche Datenstrukturen aufweisen. Dies ist meist nur bei wenigen All-In-One ERP-Systemen (als Software-as-a-Service in der Cloud) oder sehr großen ERP-Lösungen mit eigens integriertem Onlineshop der Fall.

Vorteil der Integrationslösung: Es brauchen keine Daten über zusätzliche Schnittstellen miteinander ausgetauscht und keine Kennzeichen (wie Zahlungsarten) für das jeweils andere System „übersetzt“ zu werden.

Praxistipp:

In der Praxis kommt man nur selten um den Einsatz von Middleware als Schnittstellen-Software herum. Allerdings kann mit heutigen Techniken wie APIs (Programmierschnittstellen) aufseiten der Onlineshops auch bei modernen Warenwirtschaftssystemen ein Zustand erreicht werden, der einer Integrationslösung sehr nahekommt, aber trotzdem die Vorteile eigenständiger Systeme bietet.

Warenwirtschaft für den Onlinehandel: Die Vorteile

Viele Onlinehändler verkaufen ihre Waren nicht nur über ihren Onlineshop, sondern auch über Marktplätze wie Ebay oder Amazon. Und nicht wenige betreiben zusätzlich ein stationäres Ladengeschäft. Um hier den Überblick zu behalten und möglichst geringen händischen Aufwand zu haben, ist es wichtig, die Auftragsabwicklung zu zentralisieren. Dazu ist eine Warenwirtschaft für Onlineshops bestens geeignet.

Warum es ohne zentrale Auftragsabwicklung nicht geht

Wer kein zentrales System zur Auftragsbearbeitung und Warenwirtschaft einsetzt, muss mit erheblichen Problemen rechnen: Es werden keine fortlaufenden Rechnungsnummern in den Verkaufskanälen erzeugt, die Bestände sind nicht aktuell, und es kann sogar zu Fehlbeständen im Lager kommen. Dies hinterlässt in der Kommunikation mit den Kunden ein uneinheitliches Bild und wirkt unprofessionell. Darüber hinaus sind die Prozesse für jeden Verkaufskanal unterschiedlich und damit in der Regel viel zu aufwendig in der Handhabung.

Eine Warenwirtschaftssoftware bildet neben den Online-Verkaufskanälen auch die Auftragsabwicklungsprozesse im Direktvertrieb und – falls vorhanden – im Ladengeschäft ab. In aller Regel erreicht man so eine bessere Effizienz, da man weniger Daten redundant pflegen muss.

Neben den bereits genannten Punkten gibt es weitere Argumente, die für eine zentrale Auftragsabwicklung und den Einsatz einer Warenwirtschaftssoftware sprechen:

Zentrale Datenhaltung

Diese ist dringend zu empfehlen, sobald Unternehmen ihre Waren über mehrere Kanäle im sogenannten Multi-Channel-Vertrieb verkaufen. In der Praxis lässt sich grob zwischen den folgenden Channels unterscheiden:

  • Direktvertrieb (Telefon, Außendienst)
  • Filiale/Ladengeschäft
  • Eigener Onlineshop
  • Marktplatz (wie Ebay, Amazon usw.)

Einheitliche Produktdaten für Direktvertrieb, Onlineshop und Marktplätze

Ohne eine zentrale Datenhaltung müssen die Produktdaten für jeden Verkaufskanal separat bereitgestellt (eingegeben) werden. Dies kann äußerst mühsam sein. Aber, selbst wenn man diesen Aufwand auf sich nimmt: Spätestens bei sehr variablen Produktdaten überschreitet man schnell die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit.

Beim Einsatz einer Warenwirtschaft für Onlineshops lassen sich dagegen viele Produktdaten automatisch synchronisieren und zentral verwalten. Das gilt typischerweise für die folgenden Daten:

  • Artikelnummer
  • Bezeichnung
  • Texte
  • Übersetzungen
  • Bilder
  • Preise (mit Staffeln)
  • Kategorie-Zuordnungen

Und je nach Onlineshop-System auch:

  • Varianten (wie Größen, Farben)
  • Ressourcen (Downloads)
  • Cross-Selling-Artikel-Zuordnungen
  • Filterbare Eigenschaften

Zentrale Bestellabwicklung (Fulfillment)

Im Warenwirtschaftssystem werden sämtliche Aufträge aus allen Verkaufskanälen gesammelt, um sie zentral abzuwickeln. Beim Einsatz einer Warenwirtschaft für den Onlinehandel braucht nicht jeder Verkaufskanal einzeln betreut zu werden. Die zentrale Bestellabwicklung beschleunigt und vereinfacht die Prozesse, weil die Mitarbeiter nicht mehr verschiedene Anwendungen parallel bedienen müssen. Das bedeutet auch geringeren Schulungs- und Personalbedarf.

Ein Warenwirtschaftssystem versetzt die Benutzer außerdem in die Lage, die Verfügbarkeit von bestellten Produkten unter Berücksichtigung von Reservierungen zu prüfen. So wird nicht mehr Ware ausgeliefert, als tatsächlich verfügbar ist. Dies minimiert das Risiko von Überverkäufen.

In der Buchhaltung ist es wichtig, Rechnungen mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Dies ist nur dann möglich, wenn sie zentral erstellt werden.

Für die Bestellabwicklung braucht es im Versandhandel schließlich noch den Versand. Die Übergabe der Adressdaten an Paketdienste oder Speditionen ist in vielen Warenwirtschaftslösungen bereits eingebaut. Paketaufkleber können dann sofort gedruckt und Retouren verwaltet werden.

Lagerbestände Shop- und Plattform-übergreifend synchronisieren

Der Lagerbestand zählt  zu den Daten, die sich bei bestandsgeführter Ware am häufigsten ändern. Diese Änderungen über verschiedene Verkaufskanäle hinweg laufend zu synchronisieren, ist manuell kaum zu bewältigen.

Da in der Warenwirtschaft alle Aufträge zusammenlaufen, zählt das System den Lagerbestand stets mit. Dadurch ist in der Warenwirtschaftssoftware der verfügbare Bestand vorhanden und kann an die Onlineshops und Marktplätze ausgespielt werden. Dies verringert das Risiko von Überverkäufen oder verpassten Umsätzen aufgrund von vermeintlich ausverkauften Produkten, die tatsächlich aber noch verfügbar sind.

Wareneinkauf für alle Verkaufskanäle konsolidieren

Wenn bereits alle Verkäufe im Warenwirtschaftssystem erfasst sind, lassen sich auch die Einkäufe darüber steuern. Das System kennt den Bedarf, möglicherweise auch Schwellenwerte wie die Mindestbestände – und kann daraufhin Bestellvorschläge machen. Die zentrale Datenhaltung ermöglicht somit auch bei Wareneinkauf und Beschaffung Zeitersparnis.

Einbindung von Finanzbuchhaltung und Steuerberater

Um den Prozess abzurunden, können Warenwirtschaftssysteme in der Regel Software zur Finanzbuchhaltung einbinden. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Vorteile:

  1. Für Verkaufsrechnungen und Gutschriften (Retouren) lassen sich automatisch Buchungen erzeugen.
  2. Bestellungen mit offenen Zahlungen (insbesondere Vorkasse) behält man mit einer Offene-Posten-Verwaltung übersichtlich im Blick und kann sie nach dem Zahlungseingang für den Versand freigeben.

Auswertungen und Statistiken

Zu einer Multi-Channel-Lösung gehört natürlich auch das Thema Auswertungen. Shopsysteme und Marktplätze bieten hierfür zwar eigene Funktionen – richtig interessant werden Auswertungen und Statistiken aber erst dann, wenn sie sich über die verschiedenen Verkaufskanäle zusammenfassen lassen. Mit einer Warenwirtschaft für Onlineshops ist das möglich. Beispielsweise lässt sich kinderleicht eine Übersicht über alle Verkäufe anzeigen. Ebenso einfach ist es möglich, Einkäufe zu planen oder die Umsätze der Absatzkanäle miteinander zu vergleichen. Solche vorbereiteten Berichte kann man dann auf Knopfdruck immer wieder mit stets aktuellen Daten erstellen.

Fazit

In diesem Artikel wurden sechs Schritte vorgestellt, um die Warenwirtschaft für den Onlinehandel fit zu machen. Zudem wurden alle wichtigen Vorteile einer Warenwirtschaft für Onlineshops erläutert. Der Artikel zeigt auf, dass trotz aller technischen Voraussetzungen und Verfügbarkeit von Schnittstellen, Shopsystemen und Warenwirtschaftssystemen eine Reihe von Maßnahmen und Planungen rund um die individuellen Geschäftsmodelle zu erledigen sind. Diese spiegeln sich dann auch direkt in der Wawi wider und müssen bei jeder Form der Automatisierung bedacht werden. Die wichtigste Aufgabe bleibt daher, die individuell notwendigen Maßnahmen zu ermitteln und die Software und die Prozesse für das jeweilige Unternehmen anzupassen.

ERP-Einführung: Wie Sie am besten vorgehen
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ERP-Einführung: Wie Sie am besten vorgehen

Die Einführung von Software für Enterprise Resource Planning (ERP) ist mehr als bloß ein IT-Projekt. Sie hat Einfluss auf die gesamte Organisation und die Prozesse eines Unternehmens. Daher sollte eine ERP-Einführung strukturiert vorbereitet und professionell durchgeführt werden. Worauf es dabei für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ankommt, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Wenn kleine und mittelständische Unternehmen eine geeignete ERP-Software einführen, eröffnen sie sich zahlreiche Chancen. Unter anderem erhalten sie die Möglichkeit, ihre Prozesse schlanker und effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und eine hohe Informationstransparenz zu realisieren. Dies versetzt sie in die Lage, kundenorientierter zu arbeiten sowie flexibler und krisenfester zu werden. Um die Potenziale zu erschließen, muss das ERP-System optimal zum Unternehmen, seiner Strategie, seinen Zielen und seinen fachlichen Anforderungen passen. Dies sicherzustellen, ist die Aufgabe der Vorbereitungsphase im ERP-Projekt. Der Grundstein für eine erfolgreiche ERP-Einführung wird somit schon sehr früh gelegt.

Die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung einer ERP-Einführung

Im Wesentlichen sollten sich Unternehmen bei einer ERP-Einführung mit den folgenden vorbereitenden Schritten befassen:

  1. Klare, messbare Projektziele definieren
  2. Projektteam aufstellen
  3. Anforderungen analysieren und Lastenheft erstellen
  4. Geeigneten Anbieter auswählen
  5. Projektplan mit realistischer Terminschiene aufstellen

Betrachten wir die oben genannten Punkte im Folgenden genauer.

ERP-System einführen: Zuerst klare, messbare Projektziele definieren

Die Basis jeder ERP-Einführung sollte eine genaue Zieldefinition sein. Denn nur, wenn allen Beteiligten klar ist, was mit der Implementierung der neuen Software erreicht werden soll, kann das Projekt in die passende Richtung gelenkt werden. Wichtig ist es hierbei, die langfristigen strategischen Ziele des Unternehmens zu betrachten. Diese können beispielsweise folgendermaßen lauten:

  • Wachstum und Expansion (inklusive Eröffnung neuer Standorte)
  • Optimierung und Automatisierung von Prozessen
  • Effizienzsteigerung und Kostensenkung
  • Entlastung der Mitarbeiter von unproduktiven Tätigkeiten
  • Flexibilisierung von Arbeitsmodellen
  • Vernetzung mit Lieferanten und Kunden
  • E-Commerce-Integration
  • Stärkere Kundenorientierung
  • Digitalisierung der Produktion
  • Etablierung neuer (digitaler) Services oder Geschäftsmodelle

Ausgehend von den Strategievorgaben lassen sich bereichsübergreifende und bereichsspezifische Ziele der ERP-Einführung formulieren. Diese sollten so beschrieben sein, dass sie von allen Projektbeteiligten verstanden werden. Ebenso sollten die Ziele messbar sein, indem sie quantifiziert werden.

Ein gut formuliertes Ziel könnte beispielsweise lauten: „Wir verkürzen die durchschnittliche Durchlaufzeit eines Auftrags (vom Angebot bis zur Rechnung) durch die ERP-Einführung um fünf Tage.“

Gibt es mehrere Ziele (was den Regelfall darstellt), sollten Prioritäten gesetzt werden. Oberste Priorität können etwa die Ziele mit dem höchsten finanziellen Potenzial erhalten.

Projektteam für die ERP-Einführung aufstellen

Wer eine ERP-Software einführen möchte, benötigt ein schlagkräftiges Projektteam mit ausreichender Entscheidungsbefugnis. Optimalerweise besteht es aus folgenden Personen:

  • Mitglied der Geschäftsleitung → Schirmherrschaft, Vorgabe der Strategie, Zieldefinition, Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen, Rückendeckung
  • Projektleiter → Planung, Steuerung, Koordinierung und Überwachung der ERP-Einführung mit geeigneten Methoden; Einhaltung von Terminen und Budgets gewährleisten
  • IT-Manager → Koordination aller relevanten IT-Aktivitäten, technische Abstimmung mit dem ERP-Anbieter
  • Anwender-Team → Mitarbeitende aus allen Fachbereichen, Praxisanforderungen einbringen, Dokumentationen erstellen

Um die Anforderungen der Fachanwender angemessen zu berücksichtigen, ist es üblich, einen Key-User pro Abteilung zu definieren. Diese Person stellt sicher, dass die Prozesse ihres Fachbereichs angemessen im ERP-System abgebildet und die benötigten Funktionen bereitgestellt werden. Außerdem dient sie als Multiplikatorin, Trainerin und Ansprechpartnerin für ihre Kolleginnen und Kollegen.

Anforderungen analysieren und Lastenheft erstellen

Vor der Auswahl eines ERP-Systems müssen zunächst die Anforderungen geklärt werden. Dies erfolgt üblicherweise durch eine Aufnahme aller Prozesse. Hierbei geht es aber nicht darum, bloß die gegenwärtige Situation abzubilden. Hauptziel ist vielmehr, dass die Fachbereiche (einzeln und gemeinsam) die gewünschten (optimierten) Sollprozesse der Zukunft skizzieren. Auf dieser Grundlage kann das Unternehmen anschließend das sogenannte Lastenheft erstellen.

Das Lastenheft ist das wichtigste Dokument einer ERP-Einführung. Seine Aufgabe ist es, die fachlichen Anforderungen eines Unternehmens an eine ERP-Software so zu beschreiben, dass ERP-Hersteller auf dieser Basis ein Lösungskonzept und ein Angebot erstellen können.

Im Allgemeinen hat ein ERP-Lastenheft diese Bestandteile:

  • Beschreibung des Unternehmens und seines Marktumfelds
  • Skizzierung der aktuellen IT-Systemlandschaft (inkl. Anwenderzahl)
  • Prozessorientierte Beschreibung der fachlich-funktionalen Anforderungen (inkl. Reporting und Schnittstellen)
  • Terminplanung
  • Ansprechpartner

Eine wichtige Regel für das Lastenheft lautet: Unternehmen sollten ihre Anforderungen, nicht jedoch deren Erfüllung beschreiben. Der genaue Lösungsweg sollte also offen bleiben. Vielmehr ist es die spätere Aufgabe der ERP-Anbieter, zu beschreiben, wie und mit mit welchen Funktionen sie die fachlichen Anforderungen umsetzen können.

Geeigneten Anbieter auswählen

Sobald das Lastenheft erstellt wurde, kann die Suche nach passenden ERP-Anbietern beginnen. Der erste Schritt ist hierbei die Erstellung einer sogenannten Longlist, welche häufig zwischen 10 und 20 Kandidaten umfasst. Für diese erste Vorauswahl ist es hilfreich, sich einen Überblick über den ERP-Markt zu verschaffen – beispielsweise über Web-Recherchen, Literatur und Messebesuche. Die wesentlichen Kriterien für die Vorauswahl sind:

  • Grobe Übereinstimmung mit den wichtigsten Anforderungen des Lastenhefts
  • Brancheneignung
  • Passendes Betriebsmodell (Cloud vs. On-Premises)

Nun wird das Lastenheft an die Longlist-Kandidaten versendet. Deren Rückmeldungen sollten genau geprüft werden, um die Liste potenzieller Anbieter weiter einzugrenzen. Hierbei sind folgende Aspekte wichtig:

  • Funktionale Abdeckung der Anforderungen
  • Stärken und Schwächen der Anbieter
  • Qualität und Schnelligkeit der Rückmeldung
  • Zwischenmenschliche Chemie

Das Ziel ist die Erstellung einer Shortlist, auf der nur noch zwei bis fünf ERP-Systeme stehen. Die verbleibenden Anbieter werden nun zu Workshops eingeladen, in denen sie ihre Lösungen präsentieren. Sind alle Workshops abgeschlossen und liegen die Angebote vollständig vor, kann die finale Entscheidung für einen Anbieter getroffen werden. Der „Auserkorene“ wird nun gebeten, ein Pflichtenheft zu erstellen. In diesem Dokument beschreibt er genau, wie er die Anforderungen aus dem Lastenheft technisch lösen möchte. Auf dieser Grundlage erfolgt später die Implementierung.

Projektplan mit realistischer Terminschiene aufstellen

Auf Basis des Pflichtenhefts kann nun gemeinsam mit dem Anbieter ein Projektplan für die ERP-Einführung aufgestellt werden. Wichtig ist es hierbei, Ziel- und Zwischentermine realistisch zu wählen und ausreichend personelle Ressourcen einzuplanen.

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So läuft die ERP-Implementierung ab

Anhand des Pflichtenhefts beginnt der ERP-Anbieter (oder ein IT-Dienstleister) mit der technischen Umsetzung der ERP-Einführung. Er stellt das Ergebnis optimalerweise in Form einer Testumgebung bereit, die dem zukünftigen Echtsystem möglichst nahekommt. Gerade die Key-User sollten bereits frühzeitig auf dieses Testsystem zugreifen können, um Schwachstellen rechtzeitig zu identifizieren.

Datenmigration: Altlasten im Vorfeld beseitigen

Parallel sollten die Daten der bisherigen Systeme für die Migration vorbereitet werden. An dieser Stelle bietet es sich an, den Datenbestand zu bereinigen. Das Ziel sollte es dabei sein, keine veralteten, irrelevanten und inkonsistenten Datensätze in das neue ERP-System zu überführen. Schließlich sollten die bereinigten Daten in das Testsystem importiert werden. Damit lässt sich einerseits evaluieren, ob sie das richtige Format haben. Andererseits lassen sich die Prozesse dann mit realistischen Daten testen.

Anwender praxisorientiert schulen

Während die Prozesse konfiguriert und die Daten vorbereitet werden, sollte die Schulung der späteren Anwender erfolgen. Bewährt hat sich dabei das Train-the-Trainer-Prinzip. Die Reihenfolge kann sich folgendermaßen darstellen:

  1. Allgemeine Schulung des Projektteams durch den ERP-Anbieter
  2. Intensive Schulung der Key-User durch den ERP-Anbieter
  3. Schulung der Endanwender durch die Key-User (ggf. begleitet durch ERP-Anbieter oder externen Berater)

Wichtig ist in jedem Fall, die Trainings prozess- und praxisbezogen aufzubauen und anhand realistischer Vorgänge mit dem System zu üben. Auch sollten (nochmals) die Vorteile des neuen Systems betont werden, um die Akzeptanz zu steigern.

Finaler Test und Go-live

In dieser letzten Phase der ERP-Einführung wird die neue Software nochmals umfassend, mit realen Daten und unter Einbeziehung der Key-User getestet. Es werden alle Prozesse, die im Vorfeld definiert wurden, durchlaufen. Ebenso werden alle bereitgestellten Funktionen in verschiedenen Zusammenhängen erprobt.

Sind alle Tests erfolgreich verlaufen, ist das Ziel erreicht: Das neue System kann in den Produktivbetrieb gehen und die ERP-Einführung ist abgeschlossen. Ab jetzt gilt es, die Möglichkeiten des Systems voll auszuschöpfen und zukünftig bereitgestellte Updates zu nutzen, um die eigenen Prozesse kontinuierlich zu verbessern.

Fünf typische Fehler bei der ERP-Einführung

  1. Prozesse unzureichend berücksichtigen
  2. Einen ungeeigneten Anbieter auswählen (über- oder unterdimensionierte Lösung)
  3. Mangelhaftes Projektmanagement (methodisch und menschlich)
  4. Mitarbeiter nicht (rechtzeitig) einbeziehen
  5. Möglichkeiten des neuen Systems nicht voll ausschöpfen

Fazit: ERP-Einführung erfordert gewissenhafte Herangehensweise

In Summe wird deutlich: Wer ein ERP-System einführen möchte, muss zahlreiche Aspekte beachten. Dies beginnt bereits in der Vorbereitungsphase, in der es vor allem auf eine genaue Ziel- und Anforderungsdefinition sowie auf eine professionelle Anbieterauswahl ankommt. Weiterhin wird der Erfolg einer ERP-Einführung maßgeblich durch eine gute Datenmigration, eingehende Tests und gezielte Trainings beeinflusst. Wer sich diese Punkte jedoch zu Herzen nimmt, wird eine ERP-Software einführen, die ihm auf lange Sicht Wettbewerbsvorteile verschafft und somit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sichert.