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Arbeitsrecht

Aktuelle Urteile und Regeln im Arbeitsrecht – verständlich erklärt und direkt anwendbar.

Geändertes Nachweisgesetz: Was müssen Arbeitgeber beachten?
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Geändertes Nachweisgesetz: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Das deutsche Nachweisgesetz (NachweisG) verpflichtet Arbeitgeber, die Bedingungen eines Arbeitsvertrags aufzuzeichnen und dem Beschäftigten die Niederschrift auszuhändigen. Zum 1. August 2022 wurde das NachweisG novelliert und um wesentliche Punkte ergänzt. Im Frühjahr 2024 hat der Gesetzgeber nochmals Hand angelegt und sich von allzu strengen Formvorgaben verabschiedet. Die wichtigsten Fragen zum Nachweisgesetz beantworten die Fachanwälte Dr. Volker Vogt und Iven Fischer in diesem Gastbeitrag.

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Es war das Thema für viele Arbeitgeber im Sommer 2022 – und es bleibt ein ständiger Begleiter in der arbeitsrechtlichen Beratung: das „neue“ Nachweisgesetz. Nachdem die Gesetzesnovelle zum 1. August 2022 in Kraft getreten war, hat sie einiges durcheinandergewirbelt. Wir stellen hier die wesentlichen Änderungen vor und geben Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber. Und wir haben auch Gutes zu berichten: Jedenfalls bei den Formvorgaben ist der Gesetzgeber auf dem Weg, sich von allzu strengen Vorgaben zu verabschieden.

Was regelt das Nachweisgesetz?

Das Nachweisgesetz dient dazu, Arbeitnehmer über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Der Hintergrund dieses Gesetzes ist die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, besser bekannt als „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“.

Ziel dieses europäischen Rechtsaktes ist es, Arbeitnehmer in der immer weiter flexibilisierten Arbeitswelt, die sich mit teilweise prekären Arbeitsverhältnissen zunehmend auf digitalen Plattformen abspielt (sogenannte Gig-Economy), zu stärken. Daher müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten beispielsweise über die Höhe des Arbeitsentgelts, die Pflicht zur Leistung von Überstunden und die Voraussetzungen von deren Anordnung informieren – und zwar bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags, spätestens jedoch, wenn der Arbeitnehmer nachfragt. Hierdurch soll die Transparenz für Arbeitnehmer erhöht werden.

Welche Änderungen im Nachweisgesetz greifen seit August 2022?

Zum 1. August 2022 wurde das Nachweisgesetz, das in anderer Form bereits seit Längerem besteht, erheblich erweitert:

  • Es gelten nun angepasste Informationspflichten des Arbeitgebers.
  • Eine weitere Neuerung sind erheblich verkürzte Fristen zur Vorlage einer Information über die im Gesetz genannten wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
  • Auch muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nun über Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich informieren. Diese Information muss dem Arbeitnehmer spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Änderung vorliegen.
  • Zudem droht dem Arbeitgeber nun pro Verstoß gegen das Nachweisgesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro.

Über welche Arbeitsbedingungen muss ein Nachweis geführt werden?

Das Nachweisgesetz regelt umfassend, über welche „wesentlichen Vertragsinhalte“ der Arbeitgeber die Arbeitnehmer informieren muss. Hierzu zählen neben Name und Anschrift der Vertragsparteien jetzt auch neue Angaben, wie beispielsweise der Hinweis auf die Kündigungsmodalitäten oder die Art und Weise sowie Fälligkeit und Höhe der einzelnen Gehaltsbestandteile.

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, empfiehlt sich für Arbeitgeber der Blick in § 2 Nachweisgesetz. Dort wird aufgeführt, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen.

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In welcher Form ist der Nachweis vom Arbeitgeber nunmehr zu führen?

Das Nachweisgesetz sah hier seit dem 1. August 2022 strenge Schriftform vor. Dies bedeutete, dass über sämtliche genannten wesentlichen Vertragsinhalte auf einem verkörperten Dokument, welches durch beide Vertragsparteien eigenhändig unterzeichnet wurde, informiert werden musste. Doch hier hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2024 auf die berechtigte Kritik an dieser aus der Zeit gefallenen Vorgabe reagiert.

Künftig soll die elektronische Form genügen. Das bedeutet, es genügt eine dauerhaft speicherbare Dokumentation, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf Wunsch des Mitarbeiters auch ausgedruckt werden können muss. Tinte und Papier braucht künftig also – zum Glück – keiner mehr.

An den zwei Arten der Durchführung (modi operandi), um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu genügen, ändert sich dadurch jedoch nicht viel:

  1. Das Nachweisgesetz lässt es zu, dass über die wesentlichen Vertragsbedingungen via Arbeitsvertrag informiert wird. Dies bietet sich insbesondere bei statischen Arbeitsverhältnissen an. In diesem Fall können die wesentlichen Vertragsbedingungen – von denen im Übrigen einige, wie etwa der Urlaubsanspruch oder die Vergütungshöhe ohnehin arbeitsvertraglich geregelt sein werden – ebenfalls in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die gesetzliche Neuerung sorgt nun dafür, dass auch eine schlichte elektronische Vereinbarung – etwa via E-Mail – genügt, um die Vorgaben zu erfüllen.
  2. Für Arbeitsverhältnisses hingegen, die sich häufig ändern oder bei denen sich die Konditionen im Wandel befinden, kann es sich anbieten, die Arbeitsbedingungen in einem gesonderten Informationsblatt aufzunehmen. Hierbei wird künftig die elektronische Form genügen.  Auch haben zahlreiche Arbeitgeber ihre Personalabteilung inzwischen digitalisiert, weshalb Arbeitsverträge inzwischen häufig nur noch elektronisch vorgehalten werden. In diesem Fall könnte dann etwa ein PDF zur Verfügung gestellt werden.

Welche Fristen muss der Arbeitgeber einhalten?

Hier sieht das Nachweisgesetz ein dreistufiges Modell vor:

  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 1. August 2022 aufgenommen wurde, haben hinsichtlich einiger Vertragsinhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens am Tag der ersten Arbeitsleistung ein Anrecht auf Information über die wesentlichen Vertragsinhalte. Für andere Angaben hat der Arbeitgeber grundsätzlich sieben Kalendertage Zeit.
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. August 2022 bestand, haben hingegen Anspruch auf eine Bereitstellung der wesentlichen Vertragsinhalte nach dem Nachweisgesetz erst dann, wenn sie dies beim Arbeitgeber geltend machen. Hier hat der Arbeitgeber dann sieben Tage Zeit, die entsprechenden schriftlichen Informationen vorzulegen. Dazu wird künftig eine E-Mail ausreichen.
  • Über Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen im laufenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt informieren, in dem diese Änderungen in Kraft treten.

Was droht dem Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz?

Verstöße gegen das Nachweisgesetz können ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß auslösen. Hierbei ist jedoch einschränkend anzumerken, dass ein Bußgeld nur bei vorsätzlichen Verstößen greift. Dennoch sollten Arbeitgeber die neuen Vorgaben nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn neben der Tatsache, dass etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung auch Verstöße gegen das Nachweisgesetz aufgedeckt werden können, stellt es auch einen Wettbewerbsnachteil im Kampf um qualifizierte Arbeitskräfte dar, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Informationen nicht vorhält – die Konkurrenz aber schon.

Fazit

Das Nachweisgesetz hat durch die Neuerungen im Sommer 2022 an Bedeutung gewonnen. Im Zuge der Beratung wird schnell deutlich, dass Arbeitsverträge teilweise arg in die Jahre gekommen sind. Oft können die dort geregelten Inhalte aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen gar nicht mehr durchgesetzt werden. Insoweit empfiehlt es sich, die Pflichten aus dem Nachweisgesetz zum Anlass für eine generelle Überarbeitung der Musterarbeitsverträge zu nehmen.

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Urlaubsanspruch berechnen: Das müssen Sie wissen
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Urlaubsanspruch berechnen: Das müssen Sie wissen

Urlaubs-Anspruch richtig berechnen will gelernt sein: Worauf musst Du als Arbeitgeber beim gesetzlichen Anspruch auf Urlaub unbedingt achten – und wo finden die häufigsten Stolperfallen beim Urlaubs-Anspruch?

5 Min. Lesezeit

Der Urlaubs-Anspruch der Arbeitnehmer ist gesetzlich geregelt. Doch welchen Anspruch auf Urlaub müssen Ihre Arbeitnehmer laut Vertrag haben? Gibt es gesetzliche Unterschiede zwischen Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden? Wie lassen sich unterschiedliche Urlaubs-Ansprüche von Ihnen als Arbeitgeber berechnen? Alles zum Thema Urlaub, Gesetz und Urlaubs-Anspruch erfährst Du in diesem Artikel.

Urlaubsanspruch: Definition

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern kann laut Gesetz definiert werden als das Recht auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Diese dient der Erholung und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Dies soll u.a.vorbeugen, dass Mitarbeiter sich häufig krank melden oder "krank" machen. Die Dauer des Urlaubsanspruchs ist gesetzlich festgelegt und das Urlaubs-Gesetz von Land zu Land unterschiedlich.

  • In Deutschland beträgt der gesetzliche Anspruch auf Urlaub pro Jahr 24 Werktage (ausgehend von 6 Werktagen pro Woche). Realiter erhalten viele Arbeitnehmer in der Regel laut Vertrag allerdings bis zu 30 Urlaubstage innerhalb eines Jahres, was bei einer Fünf-Tage-Woche sechs Wochen bezahltem Urlaub entspricht.
  • In der Schweiz haben Arbeitnehmer hingegen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub innerhalb eines Jahres.
  • In Österreich haben Arbeitnehmer derweil innerhalb eines Jahres Anspruch auf 25 Tage bezahlten Urlaub bei einer Fünf-Tage-Woche und Anspruch auf 30 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, so dass diese also auf insgesamt fünf Kalenderwochen Urlaub während eines Jahres kommen.

In allen Ländern gilt der gesetzliche Urlaubs-Anspruch für Festangestellte genauso wie der Anspruch auf Urlaub für Aushilfen, Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Werkstudenten.

Wie wirkt sich ein Urlaubsanspruch auf die Mitarbeiterbindung aus?

Unternehmen sollten nicht unterschätzen, dass sie mit den Urlaubstagen, die sie ihren Mitarbeitern gewähren, ein erhebliches Motivationstool in den Händen halten. Jeder zusätzliche Urlaubstag, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht, beflügelt nachweislich die Mitarbeiterbindung. Das kann auch dazu beitragen, dass Mitarbeiter seltener krank sind und sich so seltener krank melden.

Ein Plus an Urlaub und Freizeit ist vielen Fachkräften einiges Wert, wie eine Online-Umfrage des Stellenmarktes meinestadt.de unter 9.252 Fachkräften ergeben hat. Fast ein Viertel der Teilnehmer gab an, dass sie für mehr Freizeit auch mehr Einsatz in der verbleibenden Arbeitszeit zeigen würden. Jeder Fünfte würde sogar auf anderweitige Benefits wie Dienstwagen oder Diensthandy verzichten. Genauso viele würden für mehr Urlaub auch weniger oder kürzere Pausen in Kauf nehmen.

Fast 20 Prozent der Arbeitnehmer verzichten lieber auf Dienstwagen oder Firmenhandy als auf Urlaubstage. - Suiteify

Wie kann ich für meine Mitarbeitenden den Urlaubsanspruch berechnen?

So beliebt Urlaub bei den Arbeitnehmern auch ist, so komplex wird es allerdings, wenn es um die Berechnung des Urlaubs von Mitarbeitern geht. Hier gibt es für Dich als Arbeitgeber so einige gesetzliche Urlaubs-Regeln zu beachten. Nehmen wir zum Beispiel den Urlaubsanspruch von Teilzeitarbeitnehmern laut Gesetz.

Auch, wenn Arbeitnehmer nicht voll arbeiten, haben sie den vollen Urlaubsanspruch. Kommen sie an allen Arbeitstagen zur Arbeit, ist es auch kein Problem, diesen Anspruch auf Urlaub zu berechnen. Für eine Woche Urlaub reicht der Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche einfach fünf Urlaubstage ein.

Komplexer wird es hingegen, wenn ein Arbeitnehmer nicht an allen Arbeitstagen in der Woche arbeitet. Bei 6 Werktagen pro Woche umfasst der gesetzliche Mindestanspruch 24 Urlaubstage pro Jahr - die meisten Arbeitnehmer haben bei einer Vollzeitbeschäftigung jedoch 5 Arbeitstage in der Woche, wodurch der gesetzliche Mindestanspruch 20 Urlaubstage im Jahr beträgt. Bei Teilzeitkräften fällt der Anspruch entsprechend geringer aus. Dann lässt sich der gesetzliche Anspruch auf Urlaub wie folgt berechnen:

4 Wochen Urlaub (Mindestanspruch) im Jahr x Arbeitstage pro Woche = Urlaubstage pro Kalenderjahr

Aus dieser Berechnung ergibt sich, dass Arbeitnehmer, die einmal pro Woche arbeiten, einen Urlaubs-Anspruch von vier Tagen innerhalb eines Jahres haben. Wer zwei Tage in der Woche arbeitet, dem stehen mindestens acht Urlaubs-Tage im Jahr laut Vertrag zu und wer an drei oder vier Tagen in der Woche arbeitet, hat einen Mindestanspruch auf Urlaub von 12 beziehungsweise 16 Tagen innerhalb eines Jahres.

Kleiner Tipp: Eine manuelle Urlaubsanspruchsberechnung ist mit einer Personalsoftware nicht notwendig. Das Tool ermittelt automatisch den individuellen Urlaubsanspruch jedes Arbeitnehmers – für Voll- und Teilzeitarbeitskräfte.

Anspruch auf Urlaub berechnen im Falle einer Kündigung

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist es das Recht eines jeden Arbeitnehmers, bei einer 5-Tage-Woche einen Mindestanspruch in Höhe von 20 Arbeitstagen zu beanspruchen, die als bezahlter Urlaub verbracht werden können und sollen. Fehlzeiten durch Krankheit zählen hier natürlich nicht hinzu.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und der damit verbundene Mindesturlaub greift natürlich auch im Falle einer unterjährigen Kündigung. Aber was wird dann aus dem Jahresurlaub?

Für jeden vollen Monat der Beschäftigung besteht 1/12 des betrieblich vereinbarten Urlaubsanspruchs. Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers zum 30. April gekündigt und hat dieser einen Arbeitsvertrag mit 30 Tagen Urlaub im Jahr, so stehen ihm oder ihr 4/12 davon zu, also 10 Arbeitstage Urlaub. Mit jedem Monat, den Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind, erarbeiten sie sich in diesem Beispiel 2,5 Tage Urlaub.

Wenn sich das Arbeitsverhältnis ändert: Urlaubsanspruch bei unterjährigem Start oder Ende des Vertrags

Eine Besonderheit besteht bei unterjährigem Start vom Arbeitsvertrag oder unterjährigem Ausscheiden aus dem Unternehmen: Plant ein Mitarbeiter unterjährig die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, so greifen Arbeitgeber einfach auf die schon für den Urlaubsanspruch bekannte Berechnung zurück:

(Firmenzugehörigkeit im bestehenden Jahr in Monaten) x (monatlicher Urlaubsanspruch)

Fällt allerdings das Datum in die zweite Jahreshälfte, also verlässt ein Arbeitnehmer nach dem 01.07. den Betrieb und hat von seinem/ihrem Jahresurlaub in diesem Kalenderjahr noch keinen Urlaubstag genommen, so greift der volle Anspruch des Bundesurlaubgesetzes (BUrlG) und statt beispielsweise 7x2,5=17,5 Urlaub stehen die vollen im BUrlG vorgesehenen 20 Tage Urlaub zu. So wird der Mindesturlaub durchgesetzt.  

Diese Regelung gilt für Personen, die nicht in Teilzeit sind, sondern ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit, also mit 5 Arbeitstagen pro Woche, wahrnehmen. In Bezug auf Teilzeit muss die Berechnung natürlich entsprechend anteilig ins Verhältnis gesetzt werden.

Auch eine Übertragung des nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaubs auf einen anderen Betrieb ist möglich.

Rückstellungen durch Urlaub: Was ist zu beachten?

Zudem können alle Mitarbeitenden den jeweiligen Urlaubsanspruch anhand des Urlaubskontos jederzeit nachvollziehen und einsehen. Das kann von Vorteil sein, denn Mitarbeitende haben so stärker im Blick, ihren Urlaub auch wirklich aufzubrauchen. Und genau so sieht es das Gesetz eigentlich vor (§ 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG)) . Hier heißt es: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.”

Es kommt allerdings immer wieder vor, dass Angestellte ihren Urlaub innerhalb eines Jahres nicht gänzlich in Anspruch nehmen und sich diesen für das kommende Jahr aufheben. Damit entsteht für den Arbeitgeber ein sogenannter Erfüllungsrückstand.

Das Unternehmen muss also den restlichen Urlaub eines Jahres auf das Folgejahr buchen und in seiner Bilanz eine Rückstellung bilden. Hierzu steht im Bundesurlaubsgesetz: „Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.” Danach verfällt der Anspruch den Urlaub noch einzulösen, wenn keine alternative Vereinbarung getroffen wurde.

Wie sieht der perfekte Urlaubsantrag aus?

Wer Urlaub beantragen will, muss dies schriftlich tun. Der Antrag eines Urlaubs wird von Arbeitgeber zu Arbeitgeber allerdings höchst unterschiedlich gehandhabt.

In manchen Betrieben gibt es eine Liste, in der die Mitarbeiter ihre gewünschten Urlaubstage eintragen können. In anderen Unternehmen schreiben Mitarbeiter einfach eine formlose Mail an die HR-Abteilung mit Daten rund um den Urlaub (z.B. Zeitraum, Vertretung) und in größeren Unternehmen müssen Mitarbeiter laut Vertrag meist schriftliche Anträge ausfüllen.

Laut Gesetz muss der Urlaubsantrag mindestens 14 Tage vor dem Antritt des Urlaubs eingereicht werden. Meist brauchen Unternehmen die folgenden Angaben zum Verbuchen des Urlaubs:

  • Personalnummer
  • Position
  • Anschrift
  • Anzahl der beantragten Urlaubstage
  • Zeitraum des Urlaubs
  • Name der Vertretung während des Urlaubs
  • Name des Vorgesetzten

Urlaubsanspruch berechnen leichtgemacht: Zeitmanagement Tools

HR und der Linienvorgesetzte erhalten automatisch eine Benachrichtigung, dass eine Genehmigung eines Urlaubs erforderlich ist. Diese ist mit einem Klick erteilt und der Arbeitnehmer erhält die Rückmeldung: Urlaub genehmigt. Durch eine Kalenderfunktion ist für den Arbeitgeber bzw. die Führungskraft direkt auf einen Blick ersichtlich, wo sich Urlaub überschneidet und wo es zu Arbeits-Engpässen kommen könnte.

Mit der richtigen Zeiterfassung Software kann selbst das komplexe Thema Urlaubsanspruch sekundenschnell gesetzlich richtig gemanagt werden.

Zu viel Pflegeversicherung gezahlt? Diese Regelungen zur Erstattung und Verzinsung müssen Arbeitgeber kennen
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Zu viel Pflegeversicherung gezahlt? Diese Regelungen zur Erstattung und Verzinsung müssen Arbeitgeber kennen

Das sogenannte Wachstumschancengesetz beinhaltet einige Neuerungen, die sich auf die Entgeltabrechnung auswirken. Dazu gehören auch auf den ersten Blick eher unscheinbare Regelungen zur Erstattung und Verzinsung von zu viel gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Ein aktuelles Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands erläutert nun die Details dieser Regelungen.

5 Min. Lesezeit

Nach zähen Verhandlungen wurde das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ oder kurz „Wachstumschancengesetz“ am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll für Unternehmen steuerliche Anreize schaffen und auf diesem Wege die deutsche Wirtschaft ankurbeln – über die Auswirkungen auf HR und Entgeltabrechnung haben wir bereits berichtet. Der vorliegende Beitrag widmet sich nun einem speziellen Thema, das ebenfalls in diesem Gesetz behandelt wurde: der Erstattung und Verzinsung von zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen.

Brennpunkt Pflegeversicherung

Im vergangenen Jahr wurden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (PV) neugestaltet, Arbeitnehmer mit berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten seitdem nach Kinderanzahl gestaffelte Abschläge auf ihren Beitragsanteil. Diese komplexe Veränderung bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Beitragsberechnung und macht ein einheitliches (digitales) Nachweisverfahren mit Blick auf die einzubeziehenden Kinder notwendig. Die rechtlichen Grundlagen für ein solches Verfahren wurden nun im Wachstumschancengesetz geschaffen.

Erstattung und Verzinsung zu viel gezahlter PV-Beiträge

In diesem Zusammenhang wurde nun auch geregelt, wie die Erstattung und Verzinsung zu viel entrichteter Beiträge zur Pflegeversicherung zu erfolgen hat. In der Praxis kommt es nämlich immer wieder vor, dass die arbeitnehmerseitigen Beiträge zu hoch angesetzt sind, weil nicht alle berücksichtigungsfähigen Kinder der betroffenen Beschäftigten einbezogen wurden.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat inzwischen ein Rundschreiben veröffentlicht, in welchem wichtige Details zur praktischen Umsetzung der Erstattung und Verzinsung zu viel gezahlter Beiträge erläutert werden.

GKV-Rundschreiben schafft Klarheit bezüglich der Erstattung und Verzinsung von Pflegeversicherungsbeiträgen

Im Rundschreiben wurden die folgenden Punkte geklärt:

1. Digitales Nachweisverfahren und Übergangszeitraum

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 hat die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge komplizierter gemacht, indem es die Mitarbeiteranteile gestaffelt hat, je nach Anzahl der Kinder. Ab dem 1. Juli 2025 wird ein neues digitales Nachweisverfahren die Berechnung für Arbeitgeber und Krankenkassen erheblich vereinfachen. Bis dahin gibt es einen Übergangszeitraum. Das bedeutet, dass bis zum 30. Juni 2025 alle Kinder der Mitarbeiter, die berücksichtigt werden sollen, in die Berechnung einbezogen sein müssen.

2. Wann müssen Erstattungen zu viel gezahlter PV-Beiträge verzinst werden?

Arbeitgeber können auf die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge zur PV bis zum Start des neuen digitalen Nachweisverfahrens am 1. Juli 2025 warten. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie jedoch Zinsen auf die Rückerstattungen zahlen. Werden die Erstattungsansprüche von Beschäftigten hingegen im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2025 befriedigt, sind in der Regel keine Zinsen zu zahlen.

3. Wie hoch müssen Beitragsrückerstattungen verzinst werden?

Die Faustregel ist einfach: Zu viel Beiträge zur Pflegeversicherung werden ab dem Monat nach der Zahlung bis zum Monat vor der Rückerstattung mit einem Zinssatz von vier Prozent pro Jahr verzinst. Eine separate Beantragung der Verzinsung ist nicht erforderlich.

4. Das digitale Nachweisverfahren

Ab dem 1. Juli 2025 wird ein einheitliches digitales Nachweisverfahren eingeführt, das vorhandene Daten, wie zum Beispiel Informationen der Finanzämter, nutzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber und Krankenkassen automatisch über Änderungen in Bezug auf die Elternschaft oder die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder informiert werden. Die genauen Schritte des Verfahrens und das zugehörige Meldewesen werden zurzeit ausgearbeitet.

Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland
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Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte müssen bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland bestimmte Pflichten erfüllen, um ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Doch auch für die Arbeitgeberseite ist die Erkrankung von Mitarbeitern in anderen Ländern mit finanziellen Risiken verbunden.

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Im Falle einer Krankheit im Ausland müssen Beschäftigte bestimmte Melde- und Nachweispflichten erfüllen, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ändert nichts an dieser Verpflichtung.

Melde- und Nachweispflichten im Ausland

Bei einer Erkrankung müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über ihre Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und ihre Aufenthaltsadresse im Ausland informieren.

Bei Arbeitsunfähigkeit über drei Tage hinaus gilt auch bei einer Erkrankung im Ausland das Entgeltfortzahlungsgesetz und damit die Nachweispflicht durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese gelangt je nach Fallgestaltung auf unterschiedliche Weise zum Arbeitgeber:

  • Grenzgänger in europäischen Nachbarstaaten senden die ärztliche Bescheinigung an ihren ausländischen Sozialversicherungsträger, der sie an die deutsche Krankenkasse weiterleitet.
  • Außerhalb Europas erkrankte Mitarbeiter müssen ihre Krankschreibung hingegen in Papierform an den Arbeitgeber schicken.
  • Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss zusätzlich die gesetzliche Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Die Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters nach Deutschland muss unverzüglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitgeteilt werden.

Nachweis ärztlicher Bescheinigungen aus dem Ausland

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland gelten grundsätzlich wie deutsche Bescheinigungen, müssen jedoch eine Unterscheidung zwischen „einfacher Erkrankung“ und „Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit nach Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“ enthalten.

Um mögliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Mitarbeiter auf diese besondere Nachweispflicht hingewiesen werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann nämlich laut Entgeltfortzahlungsgesetz dazu führen, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlen muss. Allerdings darf die Entgeltfortzahlung nicht ohne Vorwarnung eingestellt werden.

Finanzielle Risiken für den Arbeitgeber

Schwere Erkrankungen von Beschäftigten während einer Entsendung im Ausland können für den Arbeitgeber ausgesprochen kostspielig werden. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) besagt, dass gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter selbst dann im Sinne der Sozialversicherung als entsendet gelten, wenn sie nur einen einzigen Tag im Ausland für den Arbeitgeber tätig sind.

Gemäß Sozialgesetzbuch V (§ 17) muss der Arbeitgeber während der Beschäftigung im Ausland die medizinischen Leistungen für erkrankte Mitarbeiter und deren mitreisende Familienangehörige erbringen.

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für alle medizinischen Kosten im Ausland haftet – und in der Regel in Vorkasse treten muss. Die Beschäftigten können sämtliche verauslagten Beträge durch entsprechende Belege bei ihrem Arbeitgeber einreichen und deren Erstattung verlangen. Die folgende Kostenerstattung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse an den Arbeitgeber deckt allerdings meistens nicht alle Kosten ab – der Arbeitgeber zahlt im Ergebnis oftmals kräftig drauf.

Abhilfe durch Auslandskrankenversicherung

Diesem hohen finanziellen Risiko kann durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wirksam begegnet werden. Eine solche Versicherung kann jene teilweise erheblichen Kosten ersetzen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Fazit

Arbeitgeber und Beschäftigte sollten ihre jeweiligen Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit einer arbeitnehmerseitigen Arbeitsunfähigkeit im Ausland kennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Konflikte und finanzielle Belastungen zu minimieren.

Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber steigt ab 2024 deutlich an
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Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber steigt ab 2024 deutlich an

Ab 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen (gesetzlich: schwerbehinderte Menschen) einstellen, eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Zahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze. Ziel der Regelung ist es, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stärker zu fördern und Arbeitgeber zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote anzuhalten.

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Wer ist von der höheren Ausgleichsabgabe betroffen?

Die Ausgleichsabgabe müssen alle Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen zahlen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen nicht erfüllen. Sie dient als Ausgleich, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu sichern.

Staffelung nach Unternehmensgröße

20 bis 39 Beschäftigte

Unternehmen in dieser Größenordnung müssen mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz fällt ab 2024 eine Ausgleichsabgabe von 210 Euro pro Monat an.

40 bis 59 Beschäftigte

In Betrieben mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen müssen mindestens zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe von 410 Euro pro Monat fällig.

60 und mehr Beschäftigte

Ab 60 Beschäftigten gilt die allgemeine gesetzliche Quote: Mindestens 5 % der Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten Personen besetzt sein. Für jeden nicht erfüllten Quotenplatz beträgt die Ausgleichsabgabe ab 2024 monatlich 720 Euro.

Ab wann ist die Abgabe zu zahlen?

Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird erstmals im Jahr 2025 fällig. Sie bezieht sich dann auf die Pflichtverletzungen des Jahres 2024. Unternehmen sollten ihre Personalplanung daher rechtzeitig prüfen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Fazit

Die Anhebung der Ausgleichsabgabe stellt für viele Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Gleichzeitig verfolgt sie das klare Ziel, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stärker zu fördern. Betriebe sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht nachkommen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden und einen aktiven Beitrag zur Inklusion im Arbeitsleben zu leisten.

Erweitertes Meldeverfahren zur Elternzeit: Neue Pflichten für Arbeitgeber
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Erweitertes Meldeverfahren zur Elternzeit: Neue Pflichten für Arbeitgeber

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland den gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Angaben zu den Elternzeiten ihrer Beschäftigten machen und auf elektronischem Wege melden. Diese neuen sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten haben gute Gründe.

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Neues Jahr, neue Pflichten: Ab dem Jahreswechsel müssen Arbeitgeber den Krankenkassen sowohl den Beginn als auch das Ende von Elternzeiten ihrer Beschäftigten melden. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Meldeverfahren zur Elternzeit.

Wer kann Elternzeit nehmen?

In erster Linie können Mütter und Väter Elternzeit erhalten, Großeltern sind dazu ebenfalls berechtigt. In bestimmten Fällen wird auch weitläufigeren Verwandten ein Recht auf Elternzeit eingeräumt. Die neuen Meldepflichten rund um die Elternzeit können folglich neben den Eltern auch weitere Beschäftigte betreffen, sofern diese gesetzlich krankenversichert sind.

Welche Meldepflichten gelten aktuell?

Geht eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter in Elternzeit, meldet der Arbeitgeber der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse bisher nur den Beginn in Form einer Unterbrechungsmeldung. Über das Ende der Elternzeit und deren Dauer erfahren die Kassen in der Regel erst mit der ersten Entgeltmeldung nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.

Welche Nachteile hat das bisherige Verfahren?

Mit Blick auf eine Elternzeit müssen die gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Dinge prüfen, zum Beispiel das Fortbestehen der Mitgliedschaft oder die Höhe der Beiträge von freiwillig versicherten Beschäftigten in dieser Zeit. Um dies tun zu können, besorgen sich die Kassen derzeit proaktiv die notwendigen Angaben hinsichtlich der Dauer der Elternzeit bei den Arbeitgebern. Das kostet viel Zeit und verursacht hohen Aufwand.

Was muss künftig im Meldeverfahren zur Elternzeit gemeldet werden?

Mit Beginn des kommenden Jahres sind alle Arbeitgeber verpflichtet, neben der bisherigen Unterbrechungsmeldung den Beginn und das Ende jeder Elternzeit an die zuständige Krankenkasse zu melden. Diese Meldepflicht gilt nur für Elternzeiten, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Sie gilt explizit nicht für Elternzeiten, die vorher begonnen haben und über den 1. Januar 2024 hinaus in Anspruch genommen werden.

Für wen gelten die neuen Meldepflichten?

Die neuen Meldepflichten gelten ausschließlich für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, welche die Elternzeit in Anspruch nehmen. Für geringfügig Beschäftigte besteht keine Meldepflicht, ebenso wie für privat krankenversicherte Beschäftigte.

Wie sieht das neue Meldeverfahren zur Elternzeit konkret aus?

Es gibt zwei zusätzliche Meldungen für betroffene Beschäftigte, zum Beginn und zum Ende der Elternzeit:

  • Die Meldung zum Beginn der Elternzeit hat den Abgabegrund 17. Mit ihr wird das Datum des Beginns der jeweiligen Elternzeit mitgeteilt. Zum vereinbarten Ende der Elternzeit werden keine Angaben gemacht, da die Dauer der Elternzeit in der Personalpraxis später häufig verlängert oder auch verkürzt wird.
  • Die Meldung zum Ende der Elternzeit hat den Abgabegrund 37. Diese enthält sowohl das Datum des Beginns als auch des Endes der Elternzeit. Diese Meldung wird erst nach der tatsächlichen Beendigung der Elternzeit mit einer Frist von sechs Wochen erstellt.

Was ist bei Aufnahme einer Beschäftigung während der Elternzeit zu melden?

Wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter während der vereinbarten Elternzeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine Beschäftigung aufnimmt, muss der Arbeitgeber eine Meldung zum Ende der Elternzeit mit Grund 37 erstellen. Wird diese Beschäftigung zugunsten der Fortsetzung der Elternzeit wieder aufgegeben, muss eine erneute Meldung zum Beginn der Elternzeit mit Grund 17 erfolgen. Diese Meldepflichten gelten nicht, wenn die vorübergehende Beschäftigung nur geringfügig war (Minijob).

Was gilt bei einem Krankenkassenwechsel während der Elternzeit?

Wechselt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während der Elternzeit seine gesetzliche Krankenkasse, so hat der Arbeitgeber für die neue Kasse eine Beginn-Meldung mit Grund 17 zu erstellen.

Was gilt bei einem Beschäftigungsende während der Elternzeit?

Endet die Beschäftigung während der Elternzeit, so muss der Arbeitgeber zum Austrittsdatum zusätzlich zur sozialversicherungsrechtlichen Abmeldung eine Ende-Meldung für die Elternzeit mit Grund 37 erstellen.

Die Bedeutung von Gleitzeit: Formen, Regelungen & Vorteile sowie Nachteile
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Die Bedeutung von Gleitzeit: Formen, Regelungen & Vorteile sowie Nachteile

Gleitzeit verschafft Arbeitnehmer/innen den Komfort, Arbeitsbeginn und -ende flexibel takten zu können. Wir schauen uns im zugehörigen Artikel diese Arbeitszeitmodelle genauer an und erörtern kritisch die Benefits daraus!

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Flexibilität ist DAS Zauberwort der Stunde. Das engt sich thematisch nicht nur auf den Arbeitsort ein, da auch rigide Arbeitszeiten davon vor den Kopf gestoßen werden. Gerade die Gleitzeit hat sich dabei als beliebtes Modell etabliert und ist mittlerweile aus modernen deutschen Unternehmen gar nicht mehr wegzudenken. Viele wissen wahrscheinlich nicht, dass die Idee an sich schon mehr als ein halbes Jahrhundert alt und auf das "Ottobrunner Modell" der Bölkow GmbH zurückzuführen ist. Von neuartig kann also keine Rede sein.

Im Verlaufe der Zeit ist das Konzept gerade in Deutschland, wo Arbeitsschutzgesetze und eine ausgeprägte Arbeitskultur Hand in Hand gehen, zum Katalysator für die Synthese persönlicher und betrieblicher Anforderungen geworden. Gleitzeit gibt den Beschäftigten mehr Eigenverantwortung, indem sie (nicht ausschließlich, aber mehrheitlich) innerhalb festgelegter Zeiträume selbst darüber entscheiden, wann sie ihre Arbeit verrichten.

In diesem Blogartikel werden wir nunmehr die Bedeutung der Gleitzeit folgendermaßen eruieren: Zunächst untersuchen wir die Arten der Gleitzeit, einschließlich der einfachen Gleitzeitmodelle, Jahresarbeitszeitkonten, qualifizierter Gleitzeit und mehr. Anschließend beleuchten wir die Gleitzeitregelungen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende. Im dritten Abschnitt widmen wir uns den Kernarbeitszeiten, bevor wir in einem weiteren Schritt mittels der Vor- und Nachteile dieser Arbeitszeitmodelle alles abrunden.

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Ein Überblick über Gleitzeitmodelle

Gleitzeit ist nicht gleich Gleitzeit. Tatsächlich existieren in Deutschland unterschiedliche Modelle, deren Flexibilitätsgrade mal mehr, mal weniger Spielraum für Arbeitnehmer und Unternehmen repräsentieren. Ihnen gemein ist aber die Bestrebung, Arbeitszeiten sowohl auf individuelle Bedürfnisse als auch betriebliche Erfordernisse zu optimieren (Stichwort Work-Life-Balance). Hier ein Blick auf die relevanten Gleitzeitmodelle und wie sie in der Praxis aussehen können:

Einfaches Gleitzeitmodell

Hierbei handelt es sich um die grundlegendste Form der Gleitzeit, bei der Mitarbeiter täglich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens flexibel ihrer Tätigkeit nachkommen können. Während der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende variabel offengelassen werden, muss nichtsdestotrotz eine konkrete Gesamtarbeitszeit als Soll pro vorab definiertem Intervall erzielt werden.

  • Beispiel: Ein Unternehmen gibt die Rahmenarbeitszeit von 9:00 Uhr morgens bis 17:00 Uhr vor. Angestellte haben bei einer Gleitspanne von zwei Stunden die Freiheit zu wählen, ob sie beispielsweise schon um 7:00 Uhr oder erst um 09:00 Uhr den Start hinlegen, solange sie die determinierte Kernarbeitszeit einhalten.

Qualifizierte Gleitzeit

In der qualifizierten Gleitzeit entpuppt sich ein Maximum an Flexibilität als Freund begleitender Steuerungsmechanismen vonseiten der Arbeitgeber. Kontrastierend zur einfachen Gleitzeit ist neben der individuellen Gestaltung von Beginn und Ende des Arbeitstages ebenso die Menge der täglichen Arbeitsstunden nicht in Stein gemeißelt. Tun und lassen, wie einem beliebt, kann man mit seiner Arbeitszeit deswegen aber keineswegs. Die Arbeitnehmenden sind immer noch an die vertraglich vereinbarte Gesamtarbeitszeit pro Woche, Monat oder Jahr gebunden.

  • Beispiel: Ein Kundenservice-Team in einem mittelständischen Unternehmen arbeitet nach dem Grundsatz der qualifizierten Gleitzeit mit Funktionszeit. Der Arbeitgeber verfügt, dass die zu betreuende Telefonhotline von 9:00 bis 17:00 Uhr durchgängig besetzt sein muss. Mitarbeiter A arbeitet demnach von 8:00 bis 16:00 Uhr, wohingegen Mitarbeiter B für eine gleitende Arbeitszeit von 10:00 bis 18:00 Uhr optiert. Die Hotline ist ergo im besagten Zeitfenster funktionsfähig.

Jahresarbeitszeitkonto

Dieses Arbeitszeitmodell erlaubt die Verteilung der Arbeitsstunden auf eine im Vorhinein im Arbeitsvertrag festgehaltene Anzahl von jährlich zu erbringenden Stunden. Darum zählt abseits des Jahresendes weniger das Wann als vielmehr das Wie: der Arbeitnehmer sammelt seine Stunden auf dem Arbeitszeitkonto und kann diese je nach Arbeitsanfall beziehungsweise persönlichen Gegebenheiten adaptieren.

  • Beispiel: In einem landwirtschaftlichen Betrieb wird während der Erntesaison klassisch mehr Arbeitszeit angehäuft, die in ruhigeren Monaten dann etwa in Form mehrerer freier Tage ausgeglichen werden kann. Nach dem Prinzip Gleitzeitausgleich bezeichnet man das entsprechend als Gleittage.

Vertrauensgleitzeit

Schon dem Namen nach wird Arbeitnehmern im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht. Der Grundgedanke ist, dass die Mitarbeitenden ihre Aufgaben eigenverantwortlich und fristgerecht erledigen, ohne durch traditionelle Arbeitszeiten an die Kandare genommen zu werden. Im Mittelpunkt stehen gewisse Ziele, die per Vereinbarung zum alles entscheidenden Performance-Indikator erwachsen.

  • Beispiel: Eine Vertriebsmitarbeiterin im Außendienst arrangiert ihren Arbeitsalltag anhand der Vertrauensarbeitszeit. Ihre Leistung wird daran bemessen, dass Kundentermine und assoziierte Verkaufsziele zuverlässig umgesetzt werden. Es ist übrigens zu erwähnen, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Arbeitszeiterfassung von Arbeitgebern verlangt, das gesamte Konzept unter Beschuss geriet. Verschwunden ist dieses Gleitzeitmodell darob bislang dennoch nicht.
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Die Gleitzeitregelung aus der Sicht von Beschäftigten und Arbeitgeber

Die Gleitzeitregelung als solche definiert eindeutig, wie flexible Arbeitszeiten im Unternehmen gehandhabt werden und welche Rechte und Verantwortungen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben. In Deutschland sind die gesetzlichen Eckpfeiler dafür durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgegeben, das gleichzeitig die Rahmenbedingungen für individuelle Betriebsvereinbarungen konstatiert. So ist etwa nach § 3 ArbZG die Vorgabe der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden festgeschrieben. Sehen wir uns im Folgenden die Standpunkte jeweils an.

Rechte und Verantwortungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Gleitzeit im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder in einem individuellen Arbeitsvertrag festzulegen. Im Zuge der Gleitzeitregelung gehen damit einige Key Facts einher:

  • Einführung und Aufhebung der Gleitzeitvereinbarung: Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob und in welcher Ausprägung Gleitzeit im Unternehmen Anwendung findet. Ein Selbstläufer ist das nicht. Eine Streichung der Gleitzeitregelung ist ebenfalls möglich, wobei hier aber Rücksprache mit dem Betriebsrat gehalten werden muss, welchem ein Mitbestimmungsrecht zufällt.
  • Arbeitszeitkontrollen: Arbeitgeber haben in Deutschland die Verpflichtung, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu dokumentieren, insbesondere um sicherzustellen, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten (wie zuvor erwähnt) nicht überschritten werden. Diese Verantwortung umfasst auch die Kontrolle der gleitenden Arbeitszeit.
  • Kernarbeitszeiten: Die Kernarbeitszeit ist dazu da, die Anwesenheitsperioden so zu gestalten, dass die betriebliche Funktionsfähigkeit gewährleistet ist.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren bei der Gleitzeit von einer erhöhten Flexibilität, die sie aber von einer Eigenverantwortung nicht entbindet:

  • Autonome Planung der Arbeitszeit: Innerhalb der vorgegebenen Gleitzeitrahmen haben die Mitarbeitenden das Recht, ihre Arbeitsstunden selbst abzustecken, solange das tägliche oder wöchentliche Pensum eingehalten wird. Eine effiziente Organisation der eigenen Zeit wird damit zur Conditio sine qua non.
  • Verwirklichung der Kernarbeitszeiten: Die vertraglich vereinbarten Kernarbeitszeiten - sofern vorhanden - verstehen sich als Obligation, die Arbeitnehmende tunlichst in ihren Werktag einzubinden haben.
  • Abbau von "Überstunden": Im Hinblick auf Gleitzeit ist die Begrifflichkeit der Überstunden mit Vorsicht zu genießen. Handelt es sich dabei doch um angeordnete Mehrarbeit im Kontext der geltenden Gesetze. Der positive Gleitzeitsaldo wiederum resultiert aus einer freiwilligen Mehrarbeit, die dann durch entsprechenden Freizeitausgleich (Gleittage) kompensiert wird.

Die Kombination mit Kernarbeitszeit

Obwohl das Konzept asynchroner Arbeit es infrage stellt, gruselt es großen Teilen der Unternehmerschaft vor zeitlich komplett zerstreuten Arbeitserbringungen. An diesem Punkt greift die Kernarbeitszeit, welche die Koordination von Meetings in Person oder virtuell, die schnelle Abstimmung im Team zwischendurch und damit die kontinuierliche Bearbeitung betrieblicher Prozesse zum Ziel hat. Als Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz betrifft sie durchwegs alle Arbeitnehmenden, denen abseits der Kernarbeitszeiten die eigenständige Realisierung des Arbeitssolls überlassen wird.

  • Beispiel: Ein Marketing-Team arbeitet auf Basis von Kernarbeitszeiten von 10:00 bis 15:00 Uhr zusammen. In der Regel vollziehen sich in diesem Zeitraum projektbezogene Absprachen sowie Teammeetings. Wann sie ihre restliche Arbeitszeit außerhalb der Kernarbeitszeit leisten, obliegt den Mitgliedern individuell, solange die Gesamtarbeitszeit nicht unterschritten wird.
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Gleitzeit: Vor- und Nachteile der Arbeitszeitmodelle

Die Gleitzeit birgt für Arbeitnehmende das Zepter der Selbstbestimmung. Eltern, die früh am Morgen noch die Kinder im Kindergarten vorbeibringen müssen oder auch schlicht Personen, deren innere Uhr zum späteren Arbeitsbeginn anregt, verleiht das eine substantielle Verbesserung der Work-Life-Balance samt gesteigerter Arbeitszufriedenheit. Der Ausfluss daraus sind sinkende Fehlzeitenquoten und insgesamt eine prominentere Mitarbeiterbindung, da Motivation wenig überraschend produktiver arbeiten lässt und seltener Erkrankungen ob Überlastung zu beklagen sind.

Auf der anderen Seite kann und wird Gleitzeit niemals für jeden unter dem Postulat der Gleichberechtigung stehen. Davon können Arbeitnehmer in der Produktion oder im Kundendienst ein Lied singen, da von Flexibilität diesen Ausmaßes nur geträumt werden kann. Zudem darf man sich nicht vormachen, dass der organisatorische Aufwand dadurch weniger wird. Bezüglich der Erfassung von Arbeitszeiten und deren Dokumentation ist vielmehr ein Mehraufwand zu verspüren. Und dann kommt letztlich noch der Faktor Mensch zum Zug: kommen die Mitarbeitenden ihrer Arbeitspflicht nicht effizient genug nach oder halten sie vorgeschriebene Gesamtarbeitszeiten nicht ein, hat dies in vielerlei Hinsicht negative Auswirkungen auf das Unternehmen.

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Was ist unbezahlter Urlaub? Unser Leitfaden für Arbeitgeber
HR & Payroll

Was ist unbezahlter Urlaub? Unser Leitfaden für Arbeitgeber

Der Gedanke, dass der Arbeitgeber unbezahltem Urlaub automatisch zustimmen muss, ist nicht gesetzlich gedeckt. Vielmehr obliegt es dem Unternehmen selbst, hierzu eine Entscheidung zu treffen. Wir schauen uns im Blog die Hintergründe zu Motiven, der Dauer, sozialversicherungsrechtlichen Aspekten und mehr an!

5 Min. Lesezeit

Unbezahlter Urlaub ist für mehr und mehr Arbeitnehmer eine willkommene Möglichkeit, besondere private oder berufliche Vorhaben in die Tat umzusetzen. Sie als Arbeitgeber hingegen balancieren damit auf Messers Schneide: auf der einen Seite berücksichtigen Sie durch unbezahlten Urlaub entgegenkommend die individuellen Bedürfnisse, womit Sie sich als flexibles, attraktives Unternehmen positionieren. Andererseits birgt diese Freistellung für Ihren Betrieb auch Tücken. Hinterlässt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter über längere Zeit ein Vakuum, sind Engpässe im Team mit der damit verbundenen zusätzlichen Belastung für die verbleibende Kollegenschaft kein Ding der Unmöglichkeit.

Im vorliegenden Leitfaden beleuchten wir das Thema unbezahlter Urlaub aus allen relevanten Perspektiven: vom rechtlichen Anspruch über häufig vorgebrachte Gründe bis hin zu betrieblichen Aspekten wie den Auswirkungen auf Urlaubsansprüche sowie Krankenversicherung. Ihnen als Arbeitgeber verleiht das den Rundumblick über die Rahmenbedingungen, wie sich Anträge auf unbezahlten Urlaub strukturiert handhaben lassen und welche Vorteile beziehungsweise Risiken die Genehmigungspolitik in diesem Bereich mit sich bringt.

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Wie das Arbeitsrecht den Anspruch auf unbezahlten Urlaub versteht

Vorab ist zu sagen, dass von Rechtswegen her in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht. Das geht damit einher, dass die Gewährung eines solchen grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers liegt. Im Unterschied zum gesetzlichen Erholungsurlaub mitsamt Bezahlung gibt es ergo keinen Urlaubsanspruch in Form dieser unbezahlten Freistellung. Regelungen zum unbezahlten Urlaub werden dementsprechend im gegenseitigen Arbeitsverhältnis in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag festgehalten.

Aufzuklären ist ebenso der potentielle Irrtum, dass bestimmte Gesetze wie etwa das Elternzeitgesetz oder das Pflegezeitgesetz einen derartigen Anspruch zementieren würden. Bei der Pflege von Angehörigen wie auch der Elternzeit handelt es sich um eine tatsächlich gesetzlich verankerte Form der Freistellung, die nichts mit den hier beschriebenen Dimensionen unbezahlten Urlaubs zu tun haben.

Gründe, aus denen Arbeitnehmende einen Antrag stellen

Für einen fairen Umgang mit dem Thema ist es vonnöten, typische Motive zu kennen. Nachfolgend also die wiederkehrenden Gründe, die Unternehmen im Zusammenhang mit unbezahltem Urlaub begegnen:

  • Berufliche Weiterbildung/Bildungsurlaub: Mitarbeitende streben zum Beispiel nach der Erlangung neuer Fähigkeiten, die ihre derzeitige Tätigkeit womöglich nicht unmittelbar betreffen, aber zukünftig einen positiven Unternehmensbeitrag zeitigen können.
  • Persönliche Auszeit oder Reisen: Erholung über die Möglichkeiten vorhandener Urlaubstage hinaus, Neuorientierung, längere Reisen und mehr. Hierfür existiert unter anderem auch das Konzept Sabbatical.
  • Gesundheitliche Gründe: Nach einer schweren Krankheit oder für Rehabilitationszwecke kann ein unbezahlter Urlaub Wunder wirken, um wieder auf die Beine zu kommen. Übrigens ist zu bedenken, dass bei fest genehmigtem unbezahlten Urlaub im Krankheitsfall das Recht auf Entgeltfortzahlung konstatiert wurde. Das zumindest in einem Umfang von einem Monat.
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Zur Dauer des unbezahlten Urlaubs

Halten wir es praxisnahe. Anja, eine langjährige Mitarbeiterin, tritt an ihren Vorgesetzten heran und bittet um ein Sabbatical im Ausmaß von sechs Monaten. Durch ihre zentrale Rolle im Team muss sich das Unternehmen einige Überlegungen durch den Kopf gehen lassen. Kann Anjas Antrag in der gewünschten Form zugestimmt werden und welche Alternativen könnten in Betracht gezogen werden? Der Arbeitgeber könnte vorschlagen, dass Anja ihre Abwesenheit in zwei Phasen a einem Zeitraum von je 3 Monaten aufteilt oder einen Teil ihrer Aufgaben im Sinne einer gelinderen Übergangsphase vor ihrem Sabbatical abschließt.

Die maximale Dauer unbezahlten Urlaubs ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann von nur wenigen Tagen bis hin zu Monaten oder gar einem vollen Jahr und mehr reichen. In Anjas Fall müsste die Entscheidung davon abhängig gemacht werden, wie gut ihr Rollenportfolio während ihrer Abwesenheit delegiert werden kann. Generell ist ihr Antrag auf ein halbes Jahr jedoch nicht außerhalb jeglicher Evidenz.

Die Relation zu Resturlaub und Sozialversicherung

Wenn Ihre Arbeitnehmenden unbezahlten Urlaub nehmen, zählt dies nicht als „normaler“ Urlaub, da Beschäftigte während dieser Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten und somit auch keine Urlaubsansprüche aufbauen. Dadurch bleibt der Resturlaubsanspruch des Arbeitnehmers weiterhin aufrecht. Beispielsweise hat eine Person, die mindestens 20 Tage regulären Jahresurlaub nach den Bestimmungen im Bundesurlaubsgesetz hat und zusätzlich zwei Monate unbezahlten Urlaub nutzt, nach der Rückkehr immer noch ein Recht auf die 20 vollen Urlaubstage.

Komplementär dazu ist die Facette der Versicherung von integraler Bedeutung. Sollte der unbezahlte Urlaub nicht länger als einen Monat dauern, hat er keine direkten Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Geht es darüber hinaus, müssen Sie als Arbeitgeber den Beschäftigten jedoch abmelden und nach Wiederaufnahme der Tätigkeit erneut anmelden. Speziell in puncto Krankenversicherung sollten Sie den Mitarbeitenden über die Weiterversicherung informieren. Wäre nämlich nach dem Ende der Pflichtversicherung etwa durch eine Familienversicherung kein angemessener Schutz nachweisbar, greift nach § 188 Absatz 4 SGB V die obligatorische Anschlussversicherung. Der baldige Kontakt zur Krankenkasse ist das Um und Auf in dieser Situation.

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Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag auf unbezahlten Urlaub

Der Prozess des unbezahlten Urlaubs ist also sorgfältig vor- und nachzubereiten. Nur dadurch wird man sowohl den Wünschen des Mitarbeiters gerecht und lässt aber ebenso die innerbetrieblichen Bedingungen nicht außer Acht. So kann eine Lösung für die Beantragung aussehen:

  • Antragseingang: Sobald der Arbeitnehmer ein schriftliches Ansuchen auf unbezahlten Urlaub einreicht, sollten Sie diesen zeitnahe zur Kenntnis nehmen. Alle relevanten Informationen wie die beabsichtigte Dauer sowie die Gründe für den Antrag sollten einleuchtend dargelegt sein.
  • Vorabgespräch: Es bietet sich darob die Gelegenheit, ein persönliches Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen. Dabei können Fragen zu Versicherungen usw. geklärt und mögliche Bedenken evaluiert werden.
  • Prüfung des Antrags: Unter der Prämisse der betrieblichen Anforderungen im Verhältnis zur Rolle des Mitarbeitenden im Team und den realistischen Konsequenzen für Projekte und Kollegen wägen Sie daraufhin alles ab. Das Für und Wider hat zahlreiche Ausprägungen.
  • Entscheidung: Ihre letztliche Entscheidung sollte dann klar und nachvollziehbar kommuniziert werden. Infolge der Genehmigung legen Sie den Zeitraum für den unbezahlten Urlaub fest. Im Falle einer Ablehnung lohnt es sich, transparent Ihre diesbezüglichen Überlegungen kundzutun, um den Antragsteller nicht ins Abseits zu stellen.
  • Dokumentation: Alle Vereinbarungen schreiben Sie zwecks Strukturiertheit nieder. Diese Dokumentation sollte Details zur Aufgabenübergabe und eventuelle Vertretungsregelungen enthalten.
  • Planung der Vertretung: Während der Abwesenheit ist ein vorgefertigter Plan über die Vertretung Gold wert. Hierbei ist das betroffene Team einzubeziehen, damit die notwendigen Informationen übergeben werden und die Arbeitsabläufe keiner groben Störung unterliegen.
  • Wiedereingliederung: Nach dem unbezahlten Urlaub ist die Wiedereingliederung das Gebot der Stunde. Der Mitarbeiter muss gerade bei längerer Absenz wieder ins Team integriert werden, damit er oder sie die Rolle unter mitunter geänderten Umständen voll ausfüllen kann.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Wie so vieles im Leben hat der unbezahlte Urlaub nicht nur Licht- oder Schattenseiten, sondern eine Mischung aus beidem. Aus der Sicht der Vorteile ist gewiss die Mitarbeitermotivation als hervorragende Komponente zu nennen. Will ein Arbeitnehmer sich fortbilden oder persönliche Angelegenheiten regeln, nimmt das Unternehmen die Bedürfnisse mit einer Genehmigung ernst. Sehen Sie es einfach so, dass die Zeit für persönliche Projekte für Menschen wirklich bereichernd und horizonterweiternd sein kann, wodurch frische Ideen den Arbeitsalltag in späterer Folge aufblühen lassen.

Andererseits ist eine Abwesenheit für mehrere Wochen oder Monate für das Team so gut wie immer mit einem Mehr an Druck verbunden. Gut möglich, dass die Kollegen dann Überstunden leisten müssen, um den Ausfall zu egalisieren, was wiederum der allgemeinen Zufriedenheit einen Bärendienst erweist. Auf die Kontinuität in Projekten ist obendrauf besonders Wert zu legen. Wenn der Arbeitnehmende aktuell an einem wichtigen Projekt arbeitet, dürfen die Aufgaben ohne ihn keinesfalls stagnieren. Die Ressourcen für die Einarbeitung von Kollegen in neue Bereiche darf man demnach nicht unterschätzen.

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Fazit

Im Bereich unbezahlter Urlaube müssen Arbeitgeber möglichst die goldene Mitte anvisieren, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Freistellung gibt. Das verneint keineswegs, dass zahlreiche legitime Gründe einen solchen Antrag veranlassen können. Für ein unterstützendes Arbeitsumfeld ist die Rücksicht auf die individuelle Situation des Arbeitnehmers ein hohes Gut.

Umso essentieller ist es, dass etwa sozialversicherungsrechtliche Kontexte in der Vorbereitung auf einen unbezahlten Urlaub nicht vernachlässigt werden. Die wahre Kunst kann man darin sehen, zwischen den betrieblichen Interessen Ihres Unternehmens und den nachvollziehbaren Motiven der Mitarbeitenden eine Balance zu finden. In diesem Zusammenhang beugen klar definierte Unternehmensrichtlinien sowie eine offene Kommunikation Missverständnissen von vornherein vor.

Wann das Privileg Sonderurlaub greift: Ansprüche auf Freistellung
HR & Payroll

Wann das Privileg Sonderurlaub greift: Ansprüche auf Freistellung

Urlaub hat nicht immer nur entspannte Anlassfälle. Bei gravierenden Einschnitten im persönlichen Privatleben kommt der Sonderurlaub ins Spiel. Wie die Ansprüche dafür geregelt sind und was es zu beachten gilt, erklären wir im Blog!

5 Min. Lesezeit

Sonderurlaub kann man bürokratisch als Formalie einer Auszeit abtun. Dass dem Hintergrund damit nicht Genüge getan ist, verdeutlicht, dass seine Notwendigkeit sich in Zeiten persönlicher Ausnahmesituationen ergibt, in denen das Leben unmittelbar wichtiger wird als die tägliche Arbeit. Das können familiäre Notfälle, Hochzeiten, Geburten oder andere mitunter unvorhersehbare Ereignisse sein. Ihnen gemein ist, dass die menschliche Komponente des Arbeitslebens zum Tragen kommt. In diesem Zusammenhang zeigt er, wie ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern umgeht, sobald er schlagend wird. Man kann den Umgang damit also viel eher als Zeichen von empathischer Fürsorge in einer modernen, mitarbeiterorientierten Arbeitskultur betrachten.

Im Folgenden beleuchten wir, was Sonderurlaub wirklich bedeutet, wie er sich von regulärem Urlaub unterscheidet und wie Unternehmen mit diesem sensiblen Thema umgehen sollten.

Eine Definition von Sonderurlaub vs. Regelurlaub

Auf den ersten Blick mag der Unterschied zwischen Sonderurlaub und Regelurlaub lediglich in der Dauer liegen. Doch tatsächlich trennen diese beiden Konzepte weit mehr als nur die Anzahl der freien Tage. Regelurlaub ist vonseiten des Arbeitnehmers planbar und dient der Erholung, um die Work-Life-Balance aufrechtzuerhalten, indem man etwa einen sonnigen Strandaufenthalt genießt. Sonderurlaub hingegen tritt ein, wenn das Privatleben durch besondere persönliche Anlässe in den Vordergrund drängt.

Sonderurlaub ist kein gewöhnlicher Urlaubsanspruch, den man im Voraus strukturiert und nach Belieben einreicht. Das „Sonder“ steht für das Unvorhersehbare, das Unerwartete. Für sich gesehen, verlangt er nach mehr als einer Pause von der Arbeit, da persönliche Krisen oder hervorragende Momente der Freude ihren Zoll einfordern. Kurzum ist der Sonderurlaub die Möglichkeit, bei wichtigen Lebensereignissen kurzfristig eine Auszeit zu nehmen, wenn der Job einfach mal hinten anstehen muss.

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Der Anspruch auf Sonderurlaub von seiner rechtlichen Seite

Wie deckt sich dieser emotionale Aspekt jetzt mit dem Rechtsrahmen? Es ist zu sagen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Sonderurlaub in Deutschland nicht direkt regelt. Vielmehr überlässt es diese Regelung weitgehend den Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. In § 616 BGB Satz 1 ist Folgendes zu lesen:

"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html)

Dieser Satz stellt also grundsätzlich klar, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Freistellung dieser Natur hat. Wichtig ist jedoch, dass der „persönliche Grund“ nicht näher spezifiziert wird und daher ein breiter Interpretationsspielraum gegeben ist. Der Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit der Zeitdauer bedeutet in der Praxis, dass solche Freistellungen zumeist über wenige Tage nicht hinausgehen müssen. Wie zuvor erwähnt, sind die genauen Bedingungen des Sonderurlaubs häufig durch Arbeitsverträge durchdekliniert, um über den Minimalkonsens des Bürgerlichen Gesetzbuches hinaus einen Rechtsanspruch zu etablieren.

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Gründe für die Anspruchsgrundlage Sonderurlaub

Wann genau dieser Anspruch besteht, ist nicht immer eindeutig. Es existieren sowohl unzweideutige Anlassgründe, als auch Grauzonen, die von der individuellen Unternehmenspolitik abhängen. Wir widmen uns beiden.

Todesfall eines nahen Angehörigen

Beim Versterben eines nahen Familienangehörigen (darunter Eltern, Kinder, Ehepartner) zeigt der Arbeitgeber grundsätzlich vollstes Verständnis. Die Dauer variiert zwar, aber üblicherweise erhalten Arbeitnehmer 1 bis 3 Tage Sonderurlaub, um die Beerdigung zu organisieren sowie sich auf persönliche Angelegenheiten zu konzentrieren.

Hochzeit

Wenn die Hochzeitsglocken klingeln sollen, wird in vielen Unternehmen Sonderurlaub gewährt. Der Umfang pendelt zwischen 1 und 2 Tagen, um einerseits die Zeremonie und andererseits die anschließenden Feierlichkeiten unter einen Hut zu bekommen.

Die Geburt des eigenen Kindes

Schwangere Frauen sind zum Zeitpunkt des nahenden Gebärens schon einige Wochen im Mutterschutz. Wie steht es jedoch um die werdenden Väter? Arbeitnehmende haben aus Gründen der Geburt einen Anspruch auf Sonderurlaub. Auch hierbei werden dem Mitarbeiter generell 1 bis 2 Tage gegeben, um die Geburt zu erleben und erste Schritte hinsichtlich Anmeldung beim Standesamt, Informierung der Krankenkasse, Antrag auf Kinder- sowie Elterngeld usw. zu unternehmen.

Umzug des Arbeitnehmenden

Die Kartons mit den Habseligkeiten sollen verpackt und das aufwändige Unterfangen des Umzugs in die Wege gebracht werden. Ein Grund für Sonderurlaub? Ja! In solchen Situationen erlauben viele Arbeitgeber bis zu 2 Tage Freistellung, damit alles reibungslos über die Bühne laufen kann.

Erkrankung eines Kindes

Im Falle der Krankheit des Kindes greifen andere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Kinderkrankengeld. Eltern dürfen also die Arbeitsfreistellung für das Aufpäppeln des Nachwuchses verlangen, wobei das aber unter den Rahmen der Lohnfortzahlung über die gesetzliche Krankenversicherung fällt. Um Sonderurlaub handelt es sich ergo nicht. Eine Ausnahme gilt für Personen im öffentlichen Dienst, denen unter bestimmten Bedingungen bis zu 4 Tage bezahlten Sonderurlaub pro Kind und Jahr zusteht.

Renovierungsarbeiten

Arbeitnehmern kann durch den Aufwand der Renovierung des eigenen Wohnraumes ein zeitintensives Projekt entstehen. Die Voraussetzungen für einen Sonderurlaub sind damit aber nicht erfüllt. Da die Renovierung als weniger dringlich interpretiert wird, müssen Mitarbeiter so gut wie immer regulären Urlaub dafür beantragen.

Erkrankung eines entfernteren Familienmitglieds

Ein entfernter Verwandter, wie ein Onkel oder eine Tante, wird schwer krank und der Mitarbeiter möchte die Pflege übernehmen. Obwohl das für den Arbeitnehmer persönlich von höchster Bedeutung sein kann, erkennen die meisten Unternehmen darin keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Alternativen gibt es diesbezüglich im Pflegezeitgesetz oder im Antrag auf unbezahlten Urlaub.

Geburtstag

Ihr Geburtstag ist im Gros der Fälle kein Freifahrtschein für Sonderurlaub. Das Arbeitsrecht sieht keinen Anspruch auf einen freien Tag vor, auch wenn Sie sich vielleicht einen unterhaltsamen Ausflug wünschen. Manche Unternehmen bieten Ihnen womöglich in dieser Situation ein kleines Geschenk oder eine Feier an. Ihren Urlaub müssen Sie hingegen gezielt um diesen Tag herum selbstständig veranlassen.

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Die Haltung des Arbeitgebers ist verweigernd

Können Arbeitgeber Sonderurlaub eigentlich einfach verweigern? Die Antwort darauf ist nicht ganz eindeutig. In der Regel haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub, wobei das im Gesetz geregelte Fälle wie den Tod oder die Geburt eines Kindes nicht betrifft. Fehlen vertragliche Vereinbarungen zum Sonderurlaub im Arbeitsverhältnis, verschafft das den Arbeitgebern den Ermessensspielraum, diesen zu gewähren oder abzulehnen.

Auf der anderen Seite führt ein willkürliches oder undurchsichtiges Vorgehen beim Genehmigungsprozess zu Vertrauensverlust und Frustration bei den Mitarbeitern. Besonders bei persönlichen Anlässen wie Hochzeiten sind transparente Entscheidungen aufgrund der emotionalen Aufladung der Ereignisse essentiell. Von daher sollten Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass eine faire Handhabung von Sonderurlaub sich ebenso langfristig auf die Arbeitgebermarke auswirken kann. Benachteiligende Vorgehensweisen haben in diesem Zusammenhang noch nie positive Beiträge zum Employer Branding geleistet.

Tipps für den optimalen Umgang mit Sonderurlaub

Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, evaluieren wir hier einige praktische Tipps, die helfen können, das Thema Sonderurlaub harmonisch zu gestalten:

  1. Erklären Sie den Anlass nachvollziehbar
    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Anlass. Ein unmissverständlicher Grund für den Sonderurlaub deckt sich mit einer einvernehmlichen Umsetzung.
  2. Tarifvertrag beachten
    Welche Rechte Sie haben, ist klipp und klar in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben. So können Sie auf vertragliche Ansprüche hinweisen, falls diese bestehen und natürlich auf diese pochen.
  3. Bereiten Sie sich auf eine mögliche Ablehnung vor
    Auch wenn Sie Sonderurlaub beantragen, besteht keine Garantie, dass dieser genehmigt wird. Falls er abgelehnt wird, können Sie Alternativlösungen, wie zum Beispiel die Nutzung von Überstunden oder regulären Urlaubstagen priorisieren.
  4. Empathie zeigen
    Arbeitgeber sollten wiederum bedenken, dass Sonderurlaub nicht aus Jux und Tollerei notwendig wird. Eine empathische Haltung kann hierbei im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Wunder wirken.
  5. Eine individuelle Vereinbarung bei schwerwiegenden Anlässen
    Es kann etwa hinsichtlich der Beerdigung eines Familienmitglieds überaus sinnvoll sein, den Sonderurlaub als Arbeitgeber großzügig anzulegen und gegebenenfalls außerhalb der üblichen Regelungen Zusatzurlaub zur Verfügung zu stellen.
  6. Vermeiden Sie unfaire Bevorzugung
    Im gleichen Atemzug ist auf Gleichbehandlung maximal zu achten. Die bevorzugte Behandlung spezifischer Mitarbeiter kann Missgunst im Team auslösen, während eine einheitliche Handhabung einem gerechten Arbeitsumfeld Rechnung trägt.
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Das Fazit: Erholungsurlaub ist etwas anderes

Sobald sich im Umfeld des Arbeitnehmers etwas Erschütterndes (ob nun positiv oder negativ) ereignet, ist dies eine Gelegenheit für Arbeitgeber, klare Kante zu zeigen. Infolge von Geburten oder Todesfällen sollte nicht der Gedanke an die unbeantwortete E-Mail-Korrespondenz an erster Stelle stehen. Hier sind Arbeitgeber gefordert, großzügig und unbürokratisch zu agieren, um das Vertrauen ihrer Mitarbeiter langfristig zu sichern. In solchen Lebensmomenten zahlt sich Menschlichkeit aus.

Aus Arbeitnehmerperspektive hat der vorliegende Artikel gezeigt, dass der Rechtsrahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches zumindest oberflächlich ausfällt. Um keinen Missverständnissen ausgesetzt zu sein, sollten Sie sich schon vorab über die diesbezüglichen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag Gewissheit verschaffen. Das Kennen der Spielregeln umgeht Konfliktpotenzial, wodurch der Sonderurlaub im Bedarfsfall problemlos bewilligt wird.