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Baulohn
Baulohn ohne Umwege: Tarife, Zuschläge und Sonderregelungen der Baubranche im Detail.
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Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.
Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?
Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.
Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.
Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“
Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?
Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“
Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?
Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“
Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?
Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“
Gibt es eine Betreuung durch Experten?
Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“
Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?
Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“
Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?
Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:
- mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
- wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
- welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.
Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“
Und welche Schulungen folgen?
Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“
Warum gleich 15 Einheiten?
Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“
Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?
Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“
Fazit:
Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.

Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV
Viele Beschäftigte im Baugewerbe zweifeln daran, bis zum Renteneintritt durchzuhalten. Laut Umfragen glauben nur rund 19 % der Arbeitnehmer, dass sie ihren Job bis zur Rente ausüben können – 81 % sind skeptisch. Damit steigt das Risiko von Rentenabschlägen und gekürzten Ansprüchen. Umso wichtiger ist eine solide Altersvorsorge. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Rentensystem aufgebaut ist, welche betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Baugewerbe gilt, welche tariflichen Besonderheiten – insbesondere im Dachdeckerhandwerk – existieren und welche gesetzlichen Änderungen für die Entgeltumwandlung wichtig sind.
Das Rentensystem in Deutschland – die drei Säulen
- Basisversorgung – gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente ist verpflichtend für alle Pflichtversicherten. Rentenhöhe ergibt sich aus geleisteten Beitragsjahren und Beitragsniveau. - Zusatzversorgung – betriebliche Altersversorgung (bAV)
Dieser Bereich kann durch unterschiedliche Zusagen erfolgen: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung. Finanzierung kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemeinsam erfolgen. - Private Vorsorge
Freiwillige Absicherung, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Rentenversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge – die wichtigsten Zusagearten
- Leistungszusage: Der Arbeitgeber garantiert eine bestimmte Leistung (z. B. 20 € pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Das Anlagerisiko liegt beim Arbeitgeber.
- Beitragsorientierte Leistungszusage: Ein Kapital wird festgelegt und extern angelegt. Bei Rentenantritt ergibt sich die Leistung aus Kapital plus Erträge.
- Beitragszusage mit Mindestleistung: Beiträge werden festgelegt, und eine Mindestleistung ist garantiert (gängig u. a. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
Altersvorsorge im Baugewerbe: Tarifliche Zusatzversorgung
Beschäftigte im Bau profitieren von speziellen Tarifverträgen, insbesondere über die Zusatzversorgungskasse (ZVK Bau):
- Zusatzversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
Sichert Alters-, Erwerbsminderungsrenten und Sterbegeld ab. - Tarifliche Zusatzrente Bau (TZR Bau)
Arbeitgeber zahlen im Westen aktuell 30,68 € pro Monat in die Zusatzversorgung (Stand 2025).
Im Osten gilt dieser Tarifvertrag nicht verbindlich.
Altersvorsorge im Dachdeckerhandwerk: Tarifliche Regelungen
Geltungsbereich
- Räumlich: gesamte Bundesrepublik Deutschland
- Fachlich: alle Betriebe und selbstständigen Abteilungen des Dachdeckerhandwerks
- Persönlich: alle gewerblichen Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Tätigkeit (SGB VI)
Wichtige Tarifverträge
TV Grundbeihilfe
- Finanzierung: 1 % des Bruttolohns durch den Arbeitgeber
- Leistungen:
- Zuschuss zum Altersruhegeld (max. 71,92 € mtl.)
- Zuschuss zur Erwerbsminderungs- oder Unfallrente (52,46 € / 71,92 € ab 65 J.)
- Sterbegeld für Hinterbliebene (511,32 €)
TV 13. Monatseinkommen
- Anspruch ab 12 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Altersvorsorge
- Höhe: 38-facher Bruttodurchschnittsstundenlohn
TV Ergänzungsbeihilfe
- Ergänzende Leistung für Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse
- Höhe: max. 21,84 € pro Monat (aus Rücklagen finanziert)
TV TZR (Tarifliche Zusatzrente)
- Arbeitgeberanteil: 33,23 € monatlich
- Auszahlung ab Anspruch auf gesetzliche Rente oder spätestens ab 67 Jahren
- Lebenslange Rentenzahlung
TV Entgeltumwandlung
- Zusätzlich zur TZR Bau können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in die Altersvorsorge umwandeln
- Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
- Seit 2018: steuerlich begünstigt bis 8 % (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss – aktuelle Entwicklungen
- Arbeitgeber müssen i. d. R. 15 % Zuschuss zahlen, wenn sie Sozialabgaben sparen (§ 1a BetrAVG).
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24): Tarifverträge können hiervon abweichen. Das heißt: Gibt es im Tarifvertrag keine Zuschusspflicht, geht dieser vor.
Fazit
Die Altersvorsorge im Baugewerbe basiert auf einem Mix aus gesetzlicher Rente, tariflicher Zusatzversorgung und betrieblicher Vorsorge. Besonders das Dachdeckerhandwerk zeigt mit seinen speziellen Tarifverträgen, wie umfangreich die Absicherung ausfallen kann.
Frühzeitige Information und Nutzung von Möglichkeiten wie Entgeltumwandlung und bAV sind entscheidend, um Rentenlücken zu schließen und eine solide Absicherung zu gewährleisten.
FAQ: Altersvorsorge im Baugewerbe
Was ist die TZR Bau?
Eine tarifliche Zusatzrente, die Arbeitgeber im Westen mit 30,68 € monatlich finanzieren.
Welche Leistungen bietet die ZVK im Dachdeckerhandwerk?
Grundbeihilfe, Zusatzrenten, Zuschüsse zur Erwerbsminderungsrente und ein Sterbegeld.
Müssen Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?
Nicht zwingend – Tarifverträge können abweichende Regelungen festlegen.
Warum ist Altersvorsorge im Bau so wichtig?
Weil viele Beschäftigte ihren Beruf nicht bis zum regulären Renteneintritt ausüben können und sonst Rentenabschläge drohen.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung – Betriebliche Altersversorgung
Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24)
Bauwirtschaft Hessen – Tarifliche Zusatzrente Bau 2025

Baulohn abrechnen: Cloud oder On-Premise – die richtige Wahl treffen
Die Baulohnabrechnung gehört zu den komplexesten Lohnabrechnungen überhaupt. Grund sind die speziellen Arbeitsbedingungen am Bau und zahlreiche gesetzliche sowie tarifliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Betriebe, die unter den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Bau fallen, sind verpflichtet, Baulohn korrekt und fristgerecht abzurechnen. Neben der Entscheidung, ob die Lohnabrechnung intern oder durch einen externen Dienstleister erfolgen soll, stellt sich immer häufiger eine weitere Frage: Soll der Baulohn im eigenen Unternehmen mit einer On-Premise-Lösung oder besser online in der Cloud abgerechnet werden? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Stärken beide Varianten haben und worauf Bauunternehmer achten sollten.
Warum die Baulohnabrechnung so komplex ist
Die Lohnabrechnung im Baugewerbe ist aufgrund von Witterungsrisiken, Schlechtwettergeld, Überstundenregelungen, Urlaubs- und Lohnausgleichskassen (SOKA-Bau) sowie besonderen Tarifverträgen weitaus anspruchsvoller als in anderen Branchen. Fehler können teuer werden, etwa durch Rückforderungen von Sozialkassen oder Fördermitteln.
Darum ist es für Bauunternehmen entscheidend, eine zuverlässige und aktuelle Baulohn-Software zu nutzen und zu prüfen, welches Modell – Cloud oder On-Premise – den eigenen Anforderungen am besten entspricht.
Baulohn online in der Cloud abrechnen (SaaS)
Immer mehr Unternehmen setzen auf Cloud-Lösungen (Software as a Service, kurz SaaS). Dabei wird die Baulohnsoftware nicht mehr lokal installiert, sondern vom Anbieter in einem sicheren Rechenzentrum betrieben. Der Zugriff erfolgt über eine geschützte Internetverbindung und einen Webbrowser.
Diese Variante eignet sich besonders für Betriebe, die keine eigene IT-Abteilung haben und Wert auf aktuelle Software sowie einen einfachen Datenaustausch legen.
Vorteile der Cloud-Lösung für Baulohn
- Automatische Updates: Immer auf dem neuesten Stand bei Gesetzen, Tarifen und Softwareversionen.
- Rechtssichere Meldungen: Elektronische Übermittlung an Behörden und Sozialkassen ist integriert.
- Sichere Datenspeicherung: Professionelle Rechenzentren übernehmen Datensicherung und Archivierung für mindestens zehn Jahre.
- Ortsunabhängiger Zugriff: Sie können von jedem internetfähigen Gerät auf die Baulohnsoftware zugreifen.
- Kalkulierbare Kosten: Keine hohen Anfangsinvestitionen in Server oder IT.
- Keine IT-Belastung: Kein Aufwand für Wartung, Updates und Datensicherung im eigenen Betrieb.
- Service bei Personalausfall: Anbieter wie BRZ Deutschland GmbH können bei Ausfällen von Lohnsachbearbeitern kurzfristig einspringen.
Tipp: Prüfen Sie vorab die Internetgeschwindigkeit an Ihrem Standort. Eine stabile Verbindung ist Voraussetzung für reibungsloses Arbeiten mit einer Cloud-Lösung.
On-Premise-Lösung: Wann sie sinnvoll sein kann
Bei einer On-Premise-Lösung wird die Software auf den eigenen Servern oder PCs installiert und betrieben. Das kann sinnvoll sein, wenn:
- Ihr Betrieb eine gut aufgestellte IT-Abteilung hat,
- Sie aus Sicherheits- oder Compliance-Gründen alle Daten lokal speichern möchten,
- eine schwache Internetanbindung die Arbeit in der Cloud erschwert.
Allerdings müssen hier Software-Updates, Datensicherung und Systemwartung selbst organisiert werden. Das verursacht zusätzliche Kosten und bindet Personalressourcen.
Fazit: Welche Lösung passt zu Ihrem Bauunternehmen?
Die Entscheidung zwischen Cloud und On-Premise hängt vor allem von der IT-Infrastruktur und den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens ab.
- Cloud-Lösungen (SaaS) sind ideal für Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung, die Wert auf Aktualität, Sicherheit und Flexibilität legen.
- On-Premise kann für Betriebe interessant sein, die über eine stabile IT-Struktur verfügen oder Daten zwingend intern halten müssen.
In jedem Fall ist wichtig, dass die Baulohnabrechnung rechtssicher, effizient und aktuell ist – um Fehler zu vermeiden und die wirtschaftliche Steuerung des Unternehmens zu verbessern.




