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Das Rentensystem in Deutschland – die drei Säulen
- Basisversorgung – gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente ist verpflichtend für alle Pflichtversicherten. Rentenhöhe ergibt sich aus geleisteten Beitragsjahren und Beitragsniveau. - Zusatzversorgung – betriebliche Altersversorgung (bAV)
Dieser Bereich kann durch unterschiedliche Zusagen erfolgen: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung. Finanzierung kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemeinsam erfolgen. - Private Vorsorge
Freiwillige Absicherung, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente oder private Rentenversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge – die wichtigsten Zusagearten
- Leistungszusage: Der Arbeitgeber garantiert eine bestimmte Leistung (z. B. 20 € pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Das Anlagerisiko liegt beim Arbeitgeber.
- Beitragsorientierte Leistungszusage: Ein Kapital wird festgelegt und extern angelegt. Bei Rentenantritt ergibt sich die Leistung aus Kapital plus Erträge.
- Beitragszusage mit Mindestleistung: Beiträge werden festgelegt, und eine Mindestleistung ist garantiert (gängig u. a. bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
Altersvorsorge im Baugewerbe: Tarifliche Zusatzversorgung
Beschäftigte im Bau profitieren von speziellen Tarifverträgen, insbesondere über die Zusatzversorgungskasse (ZVK Bau):
- Zusatzversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
Sichert Alters-, Erwerbsminderungsrenten und Sterbegeld ab. - Tarifliche Zusatzrente Bau (TZR Bau)
Arbeitgeber zahlen im Westen aktuell 30,68 € pro Monat in die Zusatzversorgung (Stand 2025).
Im Osten gilt dieser Tarifvertrag nicht verbindlich.
Altersvorsorge im Dachdeckerhandwerk: Tarifliche Regelungen
Geltungsbereich
- Räumlich: gesamte Bundesrepublik Deutschland
- Fachlich: alle Betriebe und selbstständigen Abteilungen des Dachdeckerhandwerks
- Persönlich: alle gewerblichen Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Tätigkeit (SGB VI)
Wichtige Tarifverträge
TV Grundbeihilfe
- Finanzierung: 1 % des Bruttolohns durch den Arbeitgeber
- Leistungen:
- Zuschuss zum Altersruhegeld (max. 71,92 € mtl.)
- Zuschuss zur Erwerbsminderungs- oder Unfallrente (52,46 € / 71,92 € ab 65 J.)
- Sterbegeld für Hinterbliebene (511,32 €)
TV 13. Monatseinkommen
- Anspruch ab 12 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Altersvorsorge
- Höhe: 38-facher Bruttodurchschnittsstundenlohn
TV Ergänzungsbeihilfe
- Ergänzende Leistung für Beihilfeempfänger der Zusatzversorgungskasse
- Höhe: max. 21,84 € pro Monat (aus Rücklagen finanziert)
TV TZR (Tarifliche Zusatzrente)
- Arbeitgeberanteil: 33,23 € monatlich
- Auszahlung ab Anspruch auf gesetzliche Rente oder spätestens ab 67 Jahren
- Lebenslange Rentenzahlung
TV Entgeltumwandlung
- Zusätzlich zur TZR Bau können Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in die Altersvorsorge umwandeln
- Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
- Seit 2018: steuerlich begünstigt bis 8 % (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss – aktuelle Entwicklungen
- Arbeitgeber müssen i. d. R. 15 % Zuschuss zahlen, wenn sie Sozialabgaben sparen (§ 1a BetrAVG).
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24): Tarifverträge können hiervon abweichen. Das heißt: Gibt es im Tarifvertrag keine Zuschusspflicht, geht dieser vor.
Fazit
Die Altersvorsorge im Baugewerbe basiert auf einem Mix aus gesetzlicher Rente, tariflicher Zusatzversorgung und betrieblicher Vorsorge. Besonders das Dachdeckerhandwerk zeigt mit seinen speziellen Tarifverträgen, wie umfangreich die Absicherung ausfallen kann.
Frühzeitige Information und Nutzung von Möglichkeiten wie Entgeltumwandlung und bAV sind entscheidend, um Rentenlücken zu schließen und eine solide Absicherung zu gewährleisten.
FAQ: Altersvorsorge im Baugewerbe
Was ist die TZR Bau?
Eine tarifliche Zusatzrente, die Arbeitgeber im Westen mit 30,68 € monatlich finanzieren.
Welche Leistungen bietet die ZVK im Dachdeckerhandwerk?
Grundbeihilfe, Zusatzrenten, Zuschüsse zur Erwerbsminderungsrente und ein Sterbegeld.
Müssen Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen?
Nicht zwingend – Tarifverträge können abweichende Regelungen festlegen.
Warum ist Altersvorsorge im Bau so wichtig?
Weil viele Beschäftigte ihren Beruf nicht bis zum regulären Renteneintritt ausüben können und sonst Rentenabschläge drohen.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung – Betriebliche Altersversorgung
Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11. März 2025 (3 AZR 53/24)
Bauwirtschaft Hessen – Tarifliche Zusatzrente Bau 2025



