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Compliance im Mittelstand: Pflichten erkennen, Risiken vermeiden, Nachweise sauber führen.

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten
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E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten

Ab Januar 2027 wird die E-Rechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im B2B-Bereich endgültig zur Pflicht. Faktisch hat die Umstellung jedoch bereits 2025 begonnen. Deshalb sollten Unternehmen das Thema jetzt aktiv angehen. Wer zu spät startet, riskiert ab 2027 Chaos in der Buchhaltung, Fehler beim Vorsteuerabzug und unnötige Kosten. Hier sind wichtige Empfehlungen für Unternehmen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) am Ende dieses Artikels.

5 Min. Lesezeit

E-Rechnung: Einführungsfristen

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Geschäft erfolgt stufenweise und betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Empfangspflicht für E-Rechnungen seit 2025

Unternehmen müssen bereits seit Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Wichtig dabei ist: Rechnungen im PDF- oder Word-Format gelten rechtlich nicht als E-Rechnung. Zulässig sind ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD.

Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro sind ab dem 1. Januar 2027 dazu verpflichtet, ihre B2B-Rechnungen auch elektronisch auszustellen.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht dann auch für kleinere Unternehmen unterhalb dieser Umsatzgrenze. Damit endet die Übergangsphase vollständig und die E-Rechnung wird zum Standard im deutschen Geschäftsverkehr.

Warum viele KMU die E-Rechnungspflicht unterschätzen

Gerade unter kleinen und mittleren Unternehmen kursieren Fehleinschätzungen zur E-Rechnungspflicht.

“Wir haben doch schon PDF-Rechnungen.”

Häufig wird die E-Rechnung mit einer PDF-Rechnung gleichgesetzt. PDF-Rechnungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931: Sie sind nicht maschinenlesbar und ermöglichen somit keine automatisierte Verarbeitung.

“Das erledigen wir kurz vor der Pflicht.”

Die Einführung der E-Rechnung ist kein kurzfristiges Projekt. Sie betrifft die Stammdatenqualität, das Prozessdesign, die Schnittstellen, die Archivierung sowie die Schulung der Mitarbeitenden. All diese Themen lassen sich nicht in wenigen Wochen umsetzen, sondern benötigen Zeit und Planung.

“Wir sind zu klein, uns betrifft das nicht.”

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Geschäft. Lediglich der Zeitpunkt der Ausstellungspflicht unterscheidet sich (siehe oben), nicht jedoch die grundsätzliche Betroffenheit.

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E-Rechnung 2027: Nichts tun ist keine Option

Unternehmen, die die Umstellung auf elektronische Rechnungen aufschieben, gehen erhebliche Risiken ein.

Rechtliche Risiken und Vorsteuerabzug

Formale Fehler in Rechnungen können dazu führen, dass diese nicht den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 UStG) entsprechen. Im schlimmsten Fall ist der Vorsteuerabzug gefährdet, was direkte finanzielle Folgen hat.

Operativer Stress und Ad-hoc-Lösungen

Wenn große Kunden ab 2027 ausschließlich E-Rechnungen akzeptieren, geraten KMU, die nicht vorbereitet sind, unter Druck. Die Folgen wären teure Übergangslösungen, Medienbrüche und eine erhöhte Fehlerquote.

Wettbewerbsnachteile gegenüber digitalisierten Unternehmen

Unternehmen, die E-Rechnungen automatisiert verarbeiten, profitieren von schnelleren Zahlungszyklen, geringeren Kosten und besseren Daten für das Controlling und die Liquiditätsplanung. Wer hier nicht mitzieht, verliert an Wettbewerbsfähigkeit.

Vorteile der E-Rechnung für KMU

Bei richtiger Umsetzung bietet die E-Rechnung KMU klare Vorteile. Ein zentraler Pluspunkt sind die Effizienzgewinne: Durch automatisierte Prüfungs-, Freigabe- und Buchungsprozesse wird der manuelle Aufwand deutlich reduziert. Medienbrüche, Tippfehler und Doppelarbeit gehören damit der Vergangenheit an, sodass die gesamte Rechnungsverarbeitung schneller und zuverlässiger wird.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer besseren Liquidität und mehr Transparenz. Kürzere Durchlaufzeiten bedeuten oft auch, dass Zahlungen schneller erfolgen können. Gleichzeitig erhalten Unternehmen einen besseren Überblick über offene Posten, was die Finanzplanung und das Forderungsmanagement erheblich erleichtert.

Nicht zuletzt sorgt die E-Rechnung für Zukunftssicherheit. Sie bereitet KMU auf kommende EU-Meldepflichten vor und schafft die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem, das voraussichtlich ab 2030 eingeführt wird. So können Unternehmen ihre Prozesse bereits heute an die digitalen Anforderungen der Zukunft anpassen.

E-Rechnung einführen: Was KMU jetzt konkret tun sollten

Der Umstieg auf die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt für KMU, um Prozesse zu automatisieren, Fehler zu reduzieren und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im Folgenden sind sechs zentrale Schritte beschrieben, die Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung beachten sollten.

1. Ausgangslage analysieren

Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob sie E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Gleichzeitig ist zu klären, ob ERP-Systeme, Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und DMS die Validierung, Buchung und GoBD-konforme Archivierung unterstützen.

2. Rechtliche und fachliche Anforderungen klären

Die Anforderungen der BMF-Schreiben zur E-Rechnung, insbesondere zu Formaten, Pflichtangaben und Prüfpflichten, sollten mit dem Steuerberater und gegebenenfalls mit dem IT-Dienstleister besprochen werden. Wichtig ist zudem eine klare interne Zuständigkeit für Formate, Schnittstellen, Monitoring und die Kommunikation mit Lieferanten und Kunden.

3. Passende E-Rechnungssoftware auswählen

KMU müssen entscheiden, ob sie die E-Rechnung über ERP/FiBu-Systeme, Cloud-Portale oder externe E-Invoicing-Dienstleister abwickeln. Dabei sollte die Lösung skalierbar sein und zukünftige Anforderungen wie die Anbindung an Meldesysteme berücksichtigen.

4. Prozesse und Stammdaten für die E-Rechnung vorbereiten

Die Procure-to-Pay- und die Order-to-Cash-Prozesse sollten an die elektronische Rechnungsstellung angepasst werden. Saubere Stammdaten wie USt-IdNr., Adressen und Zahlungsbedingungen sind entscheidend für eine reibungslose automatische Verarbeitung.

5. Mitarbeitende und Geschäftspartner einbinden

Die Einführung der E-Rechnung gelingt nur, wenn Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb und Geschäftsleitung die Unterschiede zwischen PDF-Rechnung und echter E-Rechnung verstehen. Auch Kunden und Lieferanten sollten frühzeitig über unterstützte Formate und Übertragungswege informiert werden.

6. Pilotphase für die E-Rechnung noch in 2026 starten

Eine Pilotphase mit ausgewählten Geschäftspartnern hilft, Fehlerquellen und Medienbrüche frühzeitig zu erkennen. Ergänzend sollten Kennzahlen wie Durchlaufzeiten, Fehlerquoten oder Skontoverluste gemessen werden, um die Prozesse kontinuierlich zu optimieren.

Häufige Fragen zur E-Rechnung ab 2027 (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung und nicht maschinenlesbar. Eine E-Rechnung liegt dagegen in einem strukturierten Format gemäß EN 16931 vor, beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, und ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen nach EN 16931 für inländische B2B-Umsätze empfangen und verarbeiten zu können – unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Umsatz.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen ausstellen?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028.

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch kleine Unternehmen und Selbstständige?

Ja. Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Bereich. Der einzige Unterschied besteht beim Zeitpunkt der Ausstellungspflicht.

Welche Formate gelten als zulässige E-Rechnung?

Zulässig sind alle strukturierten elektronischen Rechnungsformate nach EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.x (Profil EN 16931).

Was passiert, wenn KMU ab 2027 keine E-Rechnungen ausstellen?

Es drohen rechtliche Risiken, insbesondere beim Vorsteuerabzug. Zudem können Geschäftspartner nicht konforme Rechnungen ablehnen, was zu operativen Problemen führt.

Reicht es aus, kurz vor 2027 mit der Umstellung zu beginnen?

Nein. Die Einführung der E-Rechnung hat Auswirkungen auf Systeme, Prozesse, Stammdaten, Archivierung und Schulungen. Deshalb sollte sie frühzeitig geplant werden.

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für KMU?

KMU profitieren von automatisierten Prozessen, geringeren Fehlerquoten, schnelleren Zahlungszyklen, besserer Liquiditätsplanung und der Vorbereitung auf zukünftige EU-Meldepflichten.

Benötigen KMU eine neue Software für die E-Rechnung?

Das hängt von den bestehenden Systemen ab. Viele ERP- und FiBu-Systeme lassen sich erweitern. Alternativ kommen Cloud-Portale oder spezialisierte E-Invoicing-Dienstleister infrage. Wichtig ist, dass die Lösung skalierbar, rechtssicher und zukunftsfähig ist.

Wann sollten KMU spätestens mit einer Pilotphase starten?

Idealerweise noch im Jahr 2026. In einer Pilotphase mit ausgewählten Kunden oder Lieferanten können Prozesse getestet, Fehler frühzeitig erkannt und Mitarbeitende auf die neuen Abläufe vorbereitet werden.

Gesetzliche Neuerungen 2026 – Was Unternehmen beachten müssen
Recht & Compliance

Gesetzliche Neuerungen 2026 – Was Unternehmen beachten müssen

Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Änderungen, die Unternehmen verschiedener Größen und Branchen direkt betreffen. Viele Regelungen greifen bereits zum Jahresbeginn, andere werden im Laufe des Jahres eingeführt oder umgesetzt. Hier ist ein Überblick über wichtige gesetzliche Neuerungen 2026.

5 Min. Lesezeit

Gesetzliche Neuerungen 2026 im Arbeitsrecht

Entgelttransparenz

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird daher voraussichtlich des bestehende Entgelttransparenzgesetz anpassen. Dem Zielbild der EU-Richtlinie entsprechend könnte es zu folgenden Neuerungen kommen:

  • Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen: Arbeitgeber sollen künftig verpflichtend die Gehaltsspanne (Startgehalt oder Bandbreite) angeben – entweder direkt in der Ausschreibung oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch. Zudem soll es Unternehmen künftig verboten sein, Bewerbende nach ihrer Gehaltshistorie zu fragen, um auf dieser Basis niedrigere Angebote zu machen.
  • Auskunftsrechte für Beschäftigte: Die Richtlinie stärkt die Informationsrechte der Beschäftigten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte haben der Richtlinie zufolge das Recht, jederzeit eine schriftliche Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe sowie über die durchschnittlichen Entgelte von Kolleginnen und Kollegen zu erhalten, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten. Die Auskunft muss unter anderem nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien offenzulegen, nach denen Gehälter festgelegt werden, sowie die möglichen Karriere- oder Gehaltsentwicklungen. Dieses Auskunftsrecht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Werden die Informationen unvollständig oder fehlerhaft erteilt, können die Beschäftigten eine weitergehende Klarstellung verlangen.
  • Berichtspflichten zur Lohngleichheit: Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sollen künftig Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede (Gender Pay Gap) erstellen. Diese Berichte sollen auch den Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen und nationalen Behörden zugänglich gemacht werden.

Flexiblere Arbeitszeitmodelle

Ab Januar 2026 ist im Arbeitszeitrecht nicht mehr das tägliche Arbeitszeitlimit, sondern die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden maßgeblich. Dadurch sind längere Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden möglich, sofern die Ruhezeiten eingehalten und der Ausgleich gewährleistet wird.

Gleichzeitig wird die digitale Zeiterfassung verpflichtend: Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten müssen sofort umstellen, Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitenden bis 2028. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Zentrale Vorgaben sind weiterhin Datenschutz, Fälschungssicherheit und Mitbestimmung.

Höherer Mindestlohn 2026

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Damit hat sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro erhöht. Dies wirkt sich direkt auf die Lohnkosten und die Stundenplanung aus.

Digitale Personalverwaltung

Bereits seit Anfang 2025 können Arbeitsverträge, Änderungsvereinbarungen und Nachweise rechtsgültig in elektronischer Textform, beispielsweise per E-Mail, abgewickelt werden. Eigenhändige Unterschriften sind nur noch bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen sowie bei sachgrundlosen Befristungen notwendig.

Ab 2027 müssen zudem Lohnunterlagen und Personalakten digital und revisionssicher geführt werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können sanktioniert werden. Bei der Einführung entsprechender IT-Systeme sind die Datenschutzregelungen sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.

Lieferkettengesetz: Novelle 2026

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll Anfang 2026 durch eine Novelle punktuell entschärft werden, ohne dass die Kernpflichten entfallen. Unternehmen müssen also weiterhin menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten erkennen, priorisieren und mindern.

Geplante Entlastungen

  • Die bisherige jährliche Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten soll vollständig wegfallen. Die Aufsichtsbehörden prüfen entsprechende Berichte bereits nicht mehr.
  • Bußgelder sollen künftig auf schwere Pflichtverstöße beschränkt werden, insbesondere wenn diese zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen führen.

​Weiterhin geltende Pflichten

  • Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen bleiben als Kernpflichten bestehen.
  • Unternehmen müssen Beschwerden ermöglichen und ihre Maßnahmen intern dokumentieren, auch wenn keine öffentliche Berichterstattung mehr gefordert ist.

​Blick auf die EU‑Vorgaben (CSDDD)

  • Parallel dazu überarbeitet die EU die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die bis Mitte 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
  • Nach derzeitigem Stand soll die Richtlinie deutlich abgeschwächt werden und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz gelten. Die genauen Schwellen und Fristen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch ändern.

Neue Regeln gegen Greenwashing

Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) hat die EU neue Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing beschlossen. Deutschland muss diese Richtlinie bis zum 27. März 2026 umsetzen.

Ab dem 27. September 2026 gelten dann verschärfte Vorgaben für „grüne“ Werbung: Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen (z. B. „umweltfreundlich“) dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv belegbar sind. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die entsprechenden Nachweise direkt in der Werbung erkennen oder über QR-Codes abrufen können.

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite festgelegt werden. Die Bundesregierung hat dazu bereits einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt.

Gesetzliche Neuerungen 2026 bei der Forschungsförderung

Der Bund hat die steuerliche Forschungsförderung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) zum Jahresbeginn 2026 überarbeitet. Demnach können Unternehmen für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 gestartet sind, eine Forschungszulage von bis zu zwölf Millionen Euro geltend machen (bisher: zehn Millionen Euro). Bei einer Förderquote von 25  Prozent ergibt sich daraus eine maximale Zulage von drei Millionen Euro.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von einer Förderquote von 35  Prozent profitieren, steigt die maximale Förderung auf 4,2 Millionen Euro.

Ausweitung der Produkthaftung

Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 modernisiert die EU das Produkthaftungsrecht und verbessert den Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Deutschland muss die entsprechenden Vorgaben bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt.

Demnach gelten künftig neben klassischen Waren auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne, smarte Geräte und vernetzte Dienste als Produkte. Auch bisher nicht haftungsrelevante Akteure wie Softwareanbieter, Plattformbetreiber, Fulfillment-Dienstleister oder Unternehmen, die Produkte wiederaufbereiten, können haftbar werden.

Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro sowie die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro entfallen, sodass Geschädigte den vollen Schaden geltend machen können. Zudem werden Kollektivklagen wahrscheinlicher.

Darüber hinaus bestehen nun neue Offenlegungspflichten. So sind Unternehmen dazu verpflichtet, dem Kläger auf Antrag relevante Beweismittel, wie beispielsweise Konstruktionsdaten, bereitzustellen. Wird dies unterlassen, greift die gesetzliche Vermutung eines fehlerhaften Produkts. Vertrauliche Unterlagen können auf Antrag als solche gekennzeichnet werden. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnung kann bestraft werden.

Für Unternehmen bedeutet die Richtlinie, dass sie ihre Prozesse, Dokumentationen und ihre IT-Sicherheit überprüfen und anpassen müssen.

Recht auf Reparatur

Zu den gesetzlichen Neuerungen 2026 zählt außerdem, dass Deutschland bis zum 31. Juli 2026 die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie der EU umsetzen muss. Danach sind Hersteller bestimmter Produktgruppen wie beispielsweise Smartphones oder Haushaltsgeräte verpflichtet, Reparaturen zu fairen Preisen und in angemessener Zeit anzubieten – selbst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Reparatur statt für einen Ersatz, soll die Gewährleistung entsprechend verlängert werden. Mit der Richtlinie sollen vor allem die Haltbarkeit und Lebensdauer von Produkten gefördert werden.

Neue Pflichten beim Thema Verpackung

Spätestens im Sommer 2026 muss Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht umsetzen. Das bisherige Verpackungsgesetz wird durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Es betrifft Hersteller und Händler ebenso wie Onlineshops, Importeure und Vertreiber von Verpackungen gleichermaßen.

Ein zentraler Punkt ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und digitale Nachweise, wie beispielsweise QR-Codes, auf Verpackungen anbringen. Die Recyclingquoten steigen deutlich: Bis 2030 sollen 75 Prozent der Kunststoff- und 95 Prozent der Metallverpackungen recycelt werden. Außerdem wird ein Abfallvermeidungsfonds eingeführt, in den Hersteller einzahlen müssen.

Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 Euro oder Verkaufsverbote. Unternehmen sollten daher ihre Verpackungsstrategien prüfen, die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien testen und die Registrierung vorbereiten.

Verpflichtung zum Cyber-Risikomanagement

Mit der NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security Directive 2“) will die EU die Cybersicherheitsstandards für Unternehmen verbessern und den Kreis der Verpflichteten erweitern. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen aus 18 verschiedenen Branchen – von Energie über Gesundheit bis zur verarbeitenden Industrie. Maßgeblich ist, dass ein Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat oder einen Umsatz von über zehn Millionen Euro erzielt. Ob ein Unternehmen betroffen ist, lässt sich mit einem BSI-Tool unter https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de prüfen.

Die verpflichteten Unternehmen müssen ein Risikomanagement aufbauen, Sicherheitskonzepte entwickeln, ihre Lieferketten absichern und ihre Mitarbeitenden schulen. Zudem müssen sie Sicherheitsvorfälle streng dokumentieren und melden: eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, eine detaillierte Analyse nach 72 Stunden sowie einen Abschlussbericht spätestens nach einem Monat.

Neue Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA)

Ab dem 11. September 2026 treten die ersten Pflichten aus dem Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen schwere Sicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen an die zuständigen Stellen melden. Hierzu sind gestufte Fristen mit einer sehr frühen Erstmeldung und anschließenden Detailberichten vorgesehen.

​Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und legt einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für nahezu alle vernetzten Produkte mit digitalen Elementen fest. Hersteller, Importeure und Händler müssen die Sicherheit ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg gewährleisten und ein systematisches Schwachstellen- und Risikomanagement etablieren.

Start des CO₂-Emissionshandels (CBAM)

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), dem CO₂-Grenzausgleichssystem, will die EU eine Verlagerung emissionsintensiver Produktion ins Ausland verhindern. Am 1. Januar 2026 hat die Regelphase begonnen. Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln sowie Strom und Wasserstoff müssen künftig für die mit der Herstellung verbundenen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben.

Von der Pflicht betroffen sind nur Unternehmen mit einem Importvolumen von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Sie müssen sich als „zugelassene CBAM-Anwender” registrieren lassen.

Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025
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Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 tritt mit der Verification of Payee (VoP) eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die den SEPA-Zahlungsverkehr sicherer machen soll. Künftig müssen Banken prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers exakt zur angegebenen IBAN passt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche Änderungen sich durch die Empfängerüberprüfung ergeben, wie das VoP-Ampelsystem funktioniert und welche konkreten Maßnahmen jetzt notwendig sind.

5 Min. Lesezeit

Worum geht es bei der Verification of Payee (VoP) im SEPA-Zahlungsverkehr?

Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Zahlungsraum dazu verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung durchzuführen, bevor sie eine SEPA-Überweisung freigeben.

Bei der sogenannten Verification of Payee (VoP) wird der angegebene Kontoinhabername mit der zugehörigen IBAN verglichen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen zu erhöhen. Das Ziel besteht darin, SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu reduzieren.

Hinweis: Die technische Infrastruktur für den Abgleich von IBAN und Name wird bereits am 5. Oktober 2025 aktiviert, also vier Tage vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht.

Wer ist von der VoP-Empfängerüberprüfung im SEPA-Zahlungsverkehr betroffen?

Die Verification of Payee ist für alle Unternehmen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, verpflichtend – unabhängig von der genutzten Software oder dem Übermittlungsweg. Insbesondere für KMU, die viele Lieferanten, internationale Partner oder ein großes Zahlungsvolumen haben, bringt die SEPA-Überweisung spürbare Vorteile und mehr Sicherheit.

Warum wird die Verification of Payee eingeführt?

Die VoP-Empfängerüberprüfung soll Fehlerüberweisungen und betrügerische Transaktionen bereits vor der Ausführung stoppen.

Gerade beim Authorized Push Payment Fraud, bei dem Unternehmen auf gefälschte Kontodaten hereinfallen, kann der Abgleich von IBAN und Name den Schaden verhindern.

Das VoP-Ampelsystem bei SEPA-Überweisungen

Nach Einreichung der Zahlung zeigt die Bank typischerweise eines der folgenden Ergebnisse an:

Ergebnis

Bedeutung

Interpretation

Match

Name und IBAN stimmen überein.

Grüne Ampel – Zahlung kann normal freigegeben werden.

Close-Match

Leichte Abweichung; Bank gibt ggf. den korrekten Empfängernamen zurück.

Gelbe Ampel – Prüfung/Manuelle Bestätigung empfohlen; wie streng vorgegangen wird, entscheidet die Bank.

No-Match

Keine Übereinstimmung; korrekter Name wird nicht zurückgegeben.

Rote Ampel – Auftraggeber trägt das Risiko bei Freigabe; manuelle Nachprüfung dringend empfohlen.

So bereiten sich KMU auf die VoP-Pflicht vor

Stammdatenpflege für fehlerfreie SEPA-Überweisungen

  • Alle Lieferanten- und Kundendaten müssen so angepasst werden, dass sie exakt mit dem offiziellen Kontoinhabernamen übereinstimmen.
  • Um Close Match oder No Match zu vermeiden, ist eine einheitliche Schreibweise des eigenen Unternehmensnamens auf allen Bankkonten erforderlich.

Commercial Name korrekt hinterlegen

  • Für die VoP-Prüfung kann neben dem offiziellen Firmennamen auch ein sogenannter Commercial Name (auf Deutsch: Handelsname oder Handelsbezeichnung) verwendet werden.
  • Der Commercial Name sollte eindeutig, im Geschäftsverkehr bekannt und vorab mit der Bank abgestimmt worden sein.

Kunden über korrekten Empfängernamen informieren

  • Rechnungen sollten um einen entsprechenden Hinweis ergänzt werden, damit Kunden bei der Prüfung der IBAN den korrekten Empfängernamen verwenden und es zu keinen Zahlungsverzögerungen kommt.

Interne Prozesse für Close Match und No Match festlegen

  • Es muss definiert werden, wie bei Warnmeldungen – insbesondere im SEPA-instant-payments-Verfahren (Echtzeitüberweisung) – reagiert wird, um Risiken zu minimieren und SEPA-Betrug zu verhindern.

Was Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung beachten müssen

Arbeitgeber müssen ab Oktober 2025 bei allen Lohn- und Gehaltszahlungen zwingend sicherstellen, dass der Name des Arbeitnehmers exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt. Bereits kleine Abweichungen, etwa Tippfehler, Namenszusätze oder ein Namenswechsel, können dazu führen, dass Zahlungen verzögert oder gar nicht ausgeführt werden.

  • Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig alle Personalstammdaten überprüfen und regelmäßig mit den Mitarbeitenden abgleichen, ob die Bankverbindung und der dazugehörige Vor- und Nachname korrekt und aktuell geführt werden.
  • Bei Abweichungen zwischen Name und IBAN erhalten Arbeitgeber vor der Ausführung der Zahlung eine Rückmeldung der Bank (Close Match oder No Match) und können entscheiden, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bei einer Freigabe trotz Warnhinweis trägt der Arbeitgeber das Risiko eines Zahlungsverlusts.
  • Bei der Einreichung von Sammelüberweisungen über das EBICS-Verfahren können Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie eine Empfängerprüfung durchführen möchten (Opt-In) oder darauf verzichten wollen (Opt-Out). Diese Wahlmöglichkeit gilt allerdings nur für Sammeldateien mit mindestens zwei Überweisungen. Bei Dateien mit nur einer Überweisung ist die Empfängerprüfung eigentlich verpflichtend. Aufgrund praktischer Umsetzbarkeitsprobleme hat die BaFin jedoch eine Übergangsregelung beschlossen: Bis auf Weiteres wird auch bei Einzelüberweisungen in Sammeldateien der Verzicht auf die Empfängerprüfung (Opt-Out) geduldet. Diese Duldung soll Firmenkunden Zeit geben, ihre Systeme an die neue Pflicht anzupassen.

Wichtig: Der Abgleich zwischen Empfängername und IBAN erfolgt ausschließlich durch die Banken im Rahmen der Verification of Payee (VoP). Entgeltabrechnungsprogramme können diesen Abgleich nicht eigenständig durchführen, da sie keinen Zugriff auf die hinterlegten Bankdaten und die Validierungsdienste der Banken haben.

Wer haftet bei Fehlüberweisungen?

Hier gelten die folgenden Grundsätze:

  • Match: Bank haftet bei Fehlüberweisung.
  • Close Match: Auftraggeber haftet.
  • No Match: Auftraggeber haftet.
  • Opt-out bei Sammelüberweisungen: Auftraggeber haftet.

Merke: VoP reduziert Risiken, ersetzt aber nicht die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers. Insbesondere bei gelben oder roten Warnungen ist Vorsicht geboten.

Checkliste für KMU zur SEPA-Überweisung

  • Sämtliche Stammdaten prüfen und ggf. aktualisieren
  • Einheitlichen Firmennamen bei allen Banken verwenden
  • Ggf. einen Commercial Name festlegen und mit der Bank abstimmen
  • Rechnungen mit exaktem Empfängernamen versehen
  • Prozesse für CloseMatch und No Match definieren
  • Kunden und Lieferanten frühzeitig informieren

Fazit

Mit der Einführung der Verification of Payee (VoP) am 9. Oktober 2025 ändert sich der Ablauf von SEPA-Überweisungen. Die verpflichtende Empfängerüberprüfung sorgt dafür, dass der Abgleich von IBAN und Name vor der Zahlungsfreigabe automatisch erfolgt. Dadurch werden Unternehmen effektiv gegen SEPA-Betrug geschützt und vor finanziellen Verlusten und unnötigen Rückabwicklungen bewahrt.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet dies jedoch auch, dass sie ihre internen Abläufe, Kundendaten und Kommunikationsprozesse rechtzeitig anpassen müssen. Eine gründliche Stammdatenpflege, die korrekte Hinterlegung des offiziellen Firmennamens oder eines passenden Commercial Name sowie eine proaktive Information von Kunden und Lieferanten sind entscheidend, um Probleme mit Close Match oder No Match zu vermeiden.

Compliance Management: Grundlagen, Umsetzung und Best Practices
Recht & Compliance

Compliance Management: Grundlagen, Umsetzung und Best Practices

Beim Begriff Compliance Management denkst du vielleicht an komplizierte Rechtstexte und bürokratische Hürden. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Es geht darum, dass dein Unternehmen alle relevanten Gesetze, Vorschriften und internen Regeln einhält. Klingt selbstverständlich? Ist es nicht immer. Besonders für KMUs ohne eigene Rechtsabteilung kann das schnell überwältigend werden.

5 Min. Lesezeit

Beim Begriff Compliance Management denkst du vielleicht an komplizierte Rechtstexte und bürokratische Hürden. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Es geht darum, dass dein Unternehmen alle relevanten Gesetze, Vorschriften und internen Regeln einhält. Klingt selbstverständlich? Ist es nicht immer. Besonders für KMUs ohne eigene Rechtsabteilung kann das schnell überwältigend werden. In diesem Artikel zeigen wir dir praxisnah, wie du mit digitalen Systemen und smarten Workflows ein sehr gutes Compliance Management aufbaust. Ohne juristische Fachabteilung, dafür mit maximaler Sicherheit und Effizienz. Du erfährst, wie Compliance nicht nur Pflicht ist, sondern auch zum strategischen Hebel für Risikominimierung und Prozessoptimierung wird.

Was ist Compliance Management? Bedeutung und Definition

Compliance Management ist der systematische Prozess, mit dem dein Unternehmen sicherstellt, dass alle rechtlichen Vorgaben, Branchenstandards und internen Richtlinien eingehalten werden.

  • Compliance: Die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
  • Compliance Management: Der organisierte Prozess zur Sicherstellung der Regelkonformität
  • Compliance Management System (CMS): Die strukturierte Herangehensweise mit Prozessen, Kontrollen und Dokumentation

Unterschied zwischen Compliance und Compliance Management

Während Compliance die reine Einhaltung von Regeln beschreibt, geht Compliance Management deutlich weiter. Es umfasst die systematische Planung, Umsetzung und Überwachung aller Maßnahmen, die zur Regelkonformität führen. Denk daran wie an den Unterschied zwischen „Auto fahren“ und „Verkehrssicherheit managen“ – das eine ist die Handlung, das andere der durchdachte Prozess.

Warum ist ein Compliance Management System (CMS) wichtig?

Ein strukturiertes CMS ist eine Notwendigkeit für gute Unternehmensführung – besonders in der heutigen Geschäftswelt, in der sich Gesetze schnell ändern und die Anforderungen stetig steigen.

Rechtliche Anforderungen und Haftungsvermeidung

Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können teuer werden. Bei Datenschutzverletzungen drohen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes (Quelle: datenschutz.org). Im Arbeitsrecht können falsche Abrechnungen oder nicht eingehaltene Dokumentationspflichten zu Nachzahlungen und Strafen führen. Ein CMS hilft dir, solche Risiken zu identifizieren und zu vermeiden, bevor sie zum Problem werden.

Vertrauensbildung bei Stakeholdern

Kund:innen, Partner:innen und Investor:innen achten zunehmend darauf, mit compliant agierenden Unternehmen zu arbeiten. Ein funktionierendes CMS signalisiert Professionalität und Verlässlichkeit. Das kann dir entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen – besonders bei größeren Aufträgen oder Kooperationen.

Effizienzsteigerung durch strukturierte Prozesse

Paradoxerweise macht Compliance dein Unternehmen nicht langsamer, sondern schneller. Klare Prozesse und Verantwortlichkeiten reduzieren Rückfragen, Fehler und Korrekturen. Das spart Zeit und Ressourcen, die du für dein Kerngeschäft nutzen kannst.

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Kernkomponenten eines effektiven CMS

Ein wirksames Compliance Management System besteht aus mehreren ineinandergreifenden Bausteinen. Jeder davon trägt dazu bei, dass dein Unternehmen rechtssicher und effizient agiert.

1. Compliance-Kultur und -Ziele

Compliance beginnt im Kopf, genauer gesagt bei der Führungsebene. Wenn du als Geschäftsführer:in oder Abteilungsleiter:in Compliance vorlebst, wird sie zur Selbstverständlichkeit im Team. Definiere klare Ziele: Welche Standards willst du erreichen? Wie soll Compliance in euren Arbeitsalltag integriert werden?

2. Risikoanalyse und -bewertung

Nicht alle Compliance-Risiken sind gleich relevant für dein Unternehmen. Eine systematische Compliance-Risikoanalyse hilft dir, Prioritäten zu setzen und deine Ressourcen optimal einzusetzen.

Zentrale Fragen der Risikoanalyse:

  • Wo sind die größten Rechtsunsicherheiten in deinem Unternehmen?
  • Welche Bereiche haben das höchste Schadenspotenzial bei Compliance-Verstößen?
  • Welche Prozesse sind besonders anfällig für menschliche Fehler?
  • Wo könnten sich gesetzliche Vorgaben schnell ändern?

In HR und Payroll sind typische Compliance-Risiken meist Datenschutz, Arbeitszeiterfassung, korrekte Abrechnungen und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Eine strukturierte Risikoanalyse identifiziert diese Schwachstellen, bevor sie zu kostspieligen Problemen werden.

Praxis-Tipp: Führe die Risikoanalyse nicht nur einmal durch, sondern überprüfe sie regelmäßig. Neue Gesetze, veränderte Geschäftsprozesse oder wachsende Mitarbeiterzahlen können neue Compliance-Risiken schaffen.

3. Richtlinien und Verfahren

Abstrakte Gesetze müssen in konkrete Arbeitsanweisungen übersetzt werden. Erstelle verständliche Richtlinien für wiederkehrende Prozesse. Zum Beispiel: Wie gehst du mit Mitarbeiterdaten um? Wie dokumentierst du Arbeitszeiten? Welche Schritte sind bei einer Gehaltsabrechnung einzuhalten?

4. Schulungen und Kommunikation

Das beste Compliance-System nützt nichts, wenn dein Team nicht weiß, wie es funktioniert. Regelmäßige Schulungen und klare Kommunikation sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden ihre Rolle im CMS verstehen und leben können.

5. Überwachung und Verbesserung

Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Kontrollen, Audits und Anpassungen stellen sicher, dass dein System aktuell und wirksam bleibt. Nutze digitale Tools, um diese Überwachung zu automatisieren und effizienter zu gestalten.

[Bildidee: Kreisförmige Infografik mit 5 ineinandergreifenden Zahnrädern, die die 5 Kernkomponenten des CMS visualisiert (Kultur, Risikoanalyse, Richtlinien, Schulungen, Überwachung)]

Schritte zur Implementierung eines CMS

Der Aufbau eines Compliance Management Systems muss nicht kompliziert sein. Mit einem strukturierten Vorgehen kommst du Schritt für Schritt zum Ziel.

1. Bedarfsanalyse und Zieldefinition

Starte mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Wo steht dein Unternehmen heute? Welche Compliance-Anforderungen bestehen bereits? Wo siehst du die größten Lücken? Definiere realistische Ziele und einen Zeitplan für die Umsetzung.

2. Entwicklung von Richtlinien und Verfahren

Übersetze gesetzliche Anforderungen in praktische Arbeitsabläufe. Dabei musst du nicht bei null anfangen. Nutze am besten Branchenstandards und Vorlagen, die du an deine spezifischen Bedürfnisse anpasst. Wichtig: Halte die Richtlinien verständlich und umsetzbar.

3. Schulung der Mitarbeitenden

Investiere in die Weiterbildung deines Teams. Das können interne Workshops, externe Seminare oder E-Learning-Module sein. Sorge dafür, dass jede:r versteht, warum Compliance wichtig ist und wie sie im Arbeitsalltag umgesetzt wird.

4. Überwachung und kontinuierliche Verbesserung

Etabliere regelmäßige Kontrollen und Reviews. Das können monatliche Checks kritischer Prozesse sein oder jährliche umfassende Audits. Wichtig: Lerne aus Fehlern und verbessere dein System kontinuierlich.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Auch das beste CMS stößt in der Praxis auf Hindernisse. Die gute Nachricht: Die meisten Herausforderungen lassen sich mit der richtigen Strategie meistern.

Ressourcenmangel in KMUs

Als kleines Unternehmen hast du weder die Kapazitäten noch das Budget für eine eigene Compliance-Abteilung oder dedizierte Compliance Officer. Gleichzeitig sind die rechtlichen Anforderungen dieselben wie für Großunternehmen. Gerade Compliance Management im Mittelstand erfordert daher besonders effiziente und kostenoptimierte Lösungsansätze.

Praktische Lösungsansätze: Automatisierung ist der Schlüssel: Moderne HR- und Payroll-Software übernimmt viele Compliance-Aufgaben automatisch und reduziert den manuellen Aufwand erheblich. Die Zukunft der Payroll-Automatisierung zeigt, wie KI und intelligente Systeme Compliance-Prozesse revolutionieren. Externe Expertise lässt sich punktuell hinzuziehen, während automatisierte Tools die tägliche Compliance-Arbeit übernehmen. Eine schrittweise Implementierung beginnt mit den kritischsten Bereichen und erweitert das System sukzessive. Bestehende Mitarbeitende können Verantwortung übernehmen, unterstützt durch intelligente Compliance Management Software.

Integration in bestehende Systeme

Compliance darf nicht als zusätzliche Belastung wahrgenommen werden, sondern muss nahtlos in die bestehenden Arbeitsabläufe integriert werden. Oft scheitern Compliance-Projekte daran, dass sie als separater, zusätzlicher Prozess eingeführt werden.

Strategische Lösungsansätze: Wähle Tools und Prozesse, die sich in deine aktuelle Systemlandschaft einfügen und den Arbeitsalltag erleichtern statt erschweren. All-in-one-Systeme, die HR- und Payroll- Compliance in einer Plattform vereinen, reduzieren Systembrüche und Schulungsaufwand. Compliance-Prüfungen werden automatisch in normale Arbeitsprozesse eingebaut, ohne dass zusätzliche Arbeitsschritte entstehen. Das System sollte auf vorhandene HR- und Finanzdaten zugreifen können und diese intelligent nutzen.

Ein praktisches Beispiel ist die smarte Schichtplanung: Wird sie in eine zentrale HR-Software integriert, können Arbeitszeiten, Pausen und gesetzliche Vorgaben automatisch geprüft und dokumentiert werden – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Aufrechterhaltung der Compliance-Kultur

Compliance ist eine Frage der Unternehmenskultur. Mitarbeitende müssen Compliance-Regeln nicht nur kennen, sondern auch leben wollen. Ohne die richtige Einstellung wird selbst das beste System nicht funktionieren.

Kulturelle Lösungsansätze: Regelmäßige Kommunikation, positive Verstärkung bei korrektem Verhalten und das Vorleben durch die Führungsebene sorgen dafür, dass Compliance zur Selbstverständlichkeit wird. Das Management muss Compliance als strategische Priorität kommunizieren und mit gutem Beispiel vorangehen. Transparente Updates über Compliance-Erfolge und deren Nutzen für das Unternehmen motivieren das Team. Praxisnahe Schulungen vermitteln Compliance anhand konkreter Arbeitsplatz-Situationen statt abstrakter Theorien.

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3 Best Practices für nachhaltiges Compliance Management

Erfolgreiche Unternehmen haben bestimmte Praktiken gemeinsam, die ihr Compliance Management besonders effektiv machen.

1. Einbindung der Führungsebene

Compliance funktioniert nur, wenn sie von oben getragen wird. Als Geschäftsführer:in oder Abteilungsleiter:in musst du mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass Compliance Priorität hat. Das bedeutet auch, ausreichend Ressourcen dafür bereitzustellen.

2. Regelmäßige Schulungen und Updates

Gesetze ändern sich, neue Bestimmungen kommen hinzu. Halte dein Team durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand. Das können vierteljährliche Updates zu neuen Vorschriften sein oder jährliche umfassende Compliance-Trainings.

3. Nutzung von Tools zur Automatisierung

Moderne Software kann viele Compliance-Aufgaben automatisieren. Von der rechtssicheren Arbeitszeiterfassung über die korrekte Gehaltsabrechnung bis hin zur automatischen Dokumentation – digitale Tools reduzieren Fehlerquellen und sparen Zeit.

Digitale Compliance-Tools revolutionieren die Rechtssicherheit in KMUs durch integrierte Prüfungsroutinen, die automatisch Risikoanalysen durchführen und kritische Compliance-Regeln in Echtzeit überwachen. Während das System alle Compliance-Maßnahmen zentral verwaltet und rechtssichere Dokumentation gewährleistet, erstellt es gleichzeitig automatisierte Reports für Audits und Behörden.

In der Praxis bedeutet das: Eine zuständige Person überwacht per Dashboard alle kritischen Bereiche, während das System Compliance-Risiken eigenständig erkennt und meldet. Alle Vorgaben werden systemseitig geprüft, bevor Prozesse abgeschlossen werden können. Damit solche Automatisierungen reibungslos funktionieren, ist die Auswahl der passenden Software entscheidend. Einen Überblick über die führenden Lösungen und ihre Funktionen findest du in unserem HR-Software-Vergleich.

Compliance Management Tools: Wie Suiteify dabei unterstützt

Suiteify ist ein umfassendes HR-, Payroll- und Finance-System mit Compliance-Lösungen, die speziell für die Anforderungen von KMUs entwickelt wurden. Die Software sorgt für rechtssichere Abrechnungen, DSGVO-konforme Datenhaltung und transparente Dokumentation – alles in einem System. So kannst du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren, während die Compliance-Anforderungen im Hintergrund erfüllt werden.

Vorteile sind unter anderem:

  • Integrierte Compliance-Risikoanalyse: Das System analysiert kontinuierlich deine HR-Prozesse auf Compliance-Risiken. Dabei werden nicht nur aktuelle Vorgaben geprüft, sondern auch neue gesetzliche Regelungen automatisch berücksichtigt.
  • Automatisierte Compliance-Regeln: Alle relevanten Compliance-Regeln sind direkt in die Software integriert: von Arbeitszeitgesetzen über DSGVO-Vorgaben bis hin zu steuerlichen Bestimmungen.
  • Rechtssichere Dokumentation: Jeder Prozess wird automatisch und lückenlos dokumentiert. Bei Audits oder Betriebsprüfungen hast du alle notwendigen Nachweise sofort verfügbar und behältst stets den Überblick.

Fazit: Compliance als strategischen Vorteil nutzen

Compliance Management sollte kein notwendiges Übel sein, sondern ein strategischer Baustein für den Unternehmenserfolg. Mit dem richtigen System schützt du dein Unternehmen vor rechtlichen Risiken, baust Vertrauen auf und schaffst effiziente Prozesse.

Der Schlüssel liegt in der systematischen Herangehensweise: Analysiere deine Anforderungen, implementiere praktikable Lösungen und nutze digitale Tools wie Suiteify zur Automatisierung. So wird Compliance vom Kostenfaktor zum Wettbewerbsvorteil.

Bottom Line: Ein durchdachtes Compliance Management System zahlt sich mehrfach aus – durch vermiedene Strafen, erhöhte Effizienz und gestärktes Vertrauen bei allen Stakeholdern.

Häufig gestellte Fragen zu Compliance Management

Was versteht man unter Compliance Management?

Compliance Management ist der systematische Prozess zur Sicherstellung, dass dein Unternehmen alle relevanten Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien einhält. Compliance-Maßnahmen umfassen die Planung, Umsetzung und Überwachung aller notwendigen Maßnahmen.

Warum ist ein Compliance Management System (CMS) für KMUs besonders wichtig?

KMUs haben oft keine eigene Rechtsabteilung, müssen aber dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllen wie große Unternehmen. Ein strukturiertes CMS hilft dabei, Compliance-Risiken zu erkennen und zu vermeiden, ohne dass dafür spezialisierte Jurist:innen nötig sind.

Wie kann ein CMS konkret in der Praxis umgesetzt werden?

Starte mit einer Bedarfsanalyse, definiere klare Ziele und entwickle verständliche Richtlinien. Schule dein Team regelmäßig und nutze digitale Tools zur Automatisierung wiederkehrender Compliance-Aufgaben. Wichtig sind die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung des Systems.

Welche Rolle spielen Tools und Software im Compliance Management?

Moderne Software kann viele Compliance-Aufgaben automatisieren und dadurch Fehler reduzieren. Von der rechtssicheren Arbeitszeiterfassung über korrekte Gehaltsabrechnungen bis hin zur DSGVO-konformen Datenhaltung – digitale Compliance Management Tools machen Compliance effizienter und sicherer.

Was sind die häufigsten Compliance-Risiken für KMUs?

Typische Risikobereiche sind Datenschutz (DSGVO), Arbeitsrecht (Arbeitszeiterfassung, Lohnabrechnungen), Steuerrecht und branchenspezifische Vorschriften. Besonders kritisch sind oft die Bereiche HR und Payroll, da hier viele gesetzliche Anforderungen zusammenkommen.

Digital archivieren & GoBD-konform: Neue Anforderungen ab Juli 2025
ERP & Finance

Digital archivieren & GoBD-konform: Neue Anforderungen ab Juli 2025

Die digitale Archivierung ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Pflicht für Unternehmen – auch im Baugewerbe. Mit den GoBD (seit 2020 neu gefasst) und den jüngsten Änderungen am 14. Juli 2025 müssen Bauunternehmen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme, Workflows und Archivlösungen rechtskonform sind.

5 Min. Lesezeit

Digital und rechtssicher archivieren: GoBD-Update 2025

Die digitale Archivierung ist längst nicht mehr nur eine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht – auch für Bauunternehmen. Mit den GoBD, den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, wurde der rechtliche Rahmen bereits vor Jahren geschaffen. Seit dem 1. Januar 2020 liegt eine überarbeitete Neufassung vor, die alle älteren Regelungen wie GDPdU oder GoBS ersetzt. Im Juli 2025 folgte nun ein weiteres Update durch das Bundesfinanzministerium, das vor allem mit Blick auf die verpflichtende E-Rechnung neue Anforderungen bringt. Für Bauunternehmen bedeutet das: IT-Systeme, Workflows und Archivlösungen müssen nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform organisiert sein.

GoBD: Was aktuell gilt

Die GoBD gelten für jedes Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe oder Branche. Sie legen fest, wie elektronische Unterlagen und Belege aufzubewahren sind. Das betrifft digitale Buchführungen, gescannte Dokumente, E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten oder elektronische Rechnungen. Entscheidend ist, dass alle Informationen vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Zudem fordert die Finanzverwaltung eine sogenannte Verfahrensdokumentation. Darin muss beschrieben werden, wie im Unternehmen mit Belegen, Dokumenten und Daten umgegangen wird, vom Eingang über die Verarbeitung bis hin zur Aufbewahrung.

Neue Anforderungen seit Juli 2025

Mit dem BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 wurden die GoBD an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Besonders die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung seit dem 1. Januar 2025 machte Änderungen erforderlich. Künftig rückt die Nutzung strukturierter Datenformate wie XML oder ZUGFeRD stärker in den Mittelpunkt. Auch die Anforderungen an die maschinelle Auswertbarkeit wurden konkretisiert. Für Bauunternehmen bedeutet das: E-Rechnungen müssen so archiviert werden, dass sie jederzeit elektronisch geprüft und automatisiert verarbeitet werden können. Darüber hinaus wurden Doppelpflichten bei bestimmten Dokumentenarten reduziert, sodass die Archivierung in einigen Bereichen einfacher geworden ist.

Serverstandort: EU oder Drittstaat?

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Speicherort der Daten. Nach § 146 Abs. 2a Abgabenordnung dürfen elektronische Aufzeichnungen innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden, sofern ein uneingeschränkter Datenzugriff aus Deutschland gewährleistet ist. Für Drittstaaten gilt dies nicht: Wer Server in Ländern außerhalb der EU nutzen möchte, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der Finanzbehörden. Unternehmen, die Cloud-Anbieter außerhalb Europas einsetzen, sollten daher genau prüfen, ob die Speicherung rechtlich zulässig ist und ob entsprechende Vereinbarungen vorliegen.

Risiken bei Verstößen

Die Folgen einer nicht GoBD-konformen Archivierung können gravierend sein. Zum einen drohen steuerliche Risiken wie Schätzungen durch die Finanzverwaltung oder die Aberkennung von Vorsteuerabzügen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden. Besonders problematisch ist der Verlust der Revisionssicherheit. Werden Unterlagen nicht unveränderbar, vollständig oder nachvollziehbar aufbewahrt, kann dies erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.

Umsetzung in der Praxis

Für Bauunternehmen bedeutet das in der Praxis, dass ein Dokumentenmanagement- oder Archivsystem ausgewählt werden muss, das die Anforderungen der GoBD zuverlässig erfüllt. Wichtig ist, dass eine unveränderliche Speicherung möglich ist, dass alle Prozesse dokumentiert werden und dass die Software auch moderne Anforderungen wie Cloud-Anbindung oder EU-konforme Serverlösungen berücksichtigt. Gleichzeitig sollten Verträge mit IT-Dienstleistern regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt bleiben. Ebenso entscheidend ist die Schulung der Mitarbeitenden. Nur wenn alle Beteiligten die Abläufe kennen und die Aufbewahrungspflichten verstehen, können Fehler vermieden werden.

Fazit

Die digitale Archivierung ist für Bauunternehmen längst zur Pflichtaufgabe geworden. Mit den Änderungen der GoBD im Juli 2025 sind insbesondere E-Rechnungen, Datenformate und Archivierungsprozesse in den Fokus gerückt. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert steuerliche Nachteile und rechtliche Probleme. Deshalb sollten Unternehmen jetzt ihre Systeme prüfen, ihre Verfahrensdokumentation anpassen und auf verlässliche Partner setzen, die GoBD-konforme Lösungen anbieten.

FAQs zur digitalen Archivierung und GoBD


Welche Daten müssen nach GoBD archiviert werden?

Alle steuerlich relevanten Unterlagen, darunter Rechnungen (auch E-Rechnungen), Buchführungsdaten, Verträge, E-Mails mit steuerlicher Relevanz sowie gescannte Papierbelege.

Wie lange müssen digitale Unterlagen aufbewahrt werden?

Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Je nach Art der Unterlagen können längere Fristen erforderlich sein, z. B. bei anhängigen Steuerverfahren.

Darf ich meine Belege auf einem Server außerhalb der EU speichern?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Speicherort muss innerhalb der EU liegen. Eine Ausnahme ist nur mit Genehmigung der Finanzbehörden möglich (§ 146 Abs. 2a AO).

Was ist eine Verfahrensdokumentation und brauche ich sie?

Ja, jede Firma benötigt eine Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt detailliert, wie Belege verarbeitet, archiviert und aufbewahrt werden. Ohne sie drohen Beanstandungen bei einer Betriebsprüfung.

Sind Cloud-Lösungen GoBD-konform?

Ja, sofern der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, Server innerhalb der EU nutzt und Daten unveränderbar sowie revisionssicher speichert.

Welche Neuerungen bringen die GoBD 2025?

Das BMF-Schreiben von Juli 2025 legt einen stärkeren Fokus auf die E-Rechnungspflicht, die Nutzung strukturierter Datenformate und die elektronische Auswertbarkeit von Daten. Außerdem wurden manche Doppelarchivierungen abgeschafft.

Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft
Branchen

Sondervermögen: Milliarden-Chancen für die Bauwirtschaft

Bereits zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU/CSU und SPD Sondierungsgespräche über ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geführt. Ziel ist es, die deutsche Infrastruktur zu modernisieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Wachstumsimpulse zu setzen. Für die Bauwirtschaft bedeutet das enorme Chancen – aber auch organisatorische und personelle Herausforderungen.

5 Min. Lesezeit

Update: 23.03.2025  

Der Bundestag stimmt dem Finanzpaket von Union und SPD am 18. März 2025 mit 513 Ja-Stimmen zu und macht somit die Grundgesetzänderung möglich, die es für die Milliardeninvestition benötigt. Kurz darauf, am 21. März 2025, gab auch der Bundesrat grünes Licht für das Sondervermögen. (1)

Was bedeutet Sondervermögen?

Das Sondervermögen (2) ist eine verfassungsrechtliche Ermächtigung, die es dem Staat ermöglicht, neue Kredite unabhängig vom regulären Haushalt aufzunehmen. Die Mittel sollen über zehn Jahre für Investitionen in Infrastruktur, Verkehr, Krankenhäuser, Energie, Bildung und Digitalisierung verwendet werden. Rund 100 Milliarden Euro fließen direkt an Länder und Kommunen, um dort wichtige Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. (3)

Das Volumen ist historisch: Es übersteigt den gesamten Bundeshaushalt und umfasst mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Verteilte Mittel – wer profitiert?

Neben Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden sind auch Digitalisierungsvorhaben, Energieprojekte und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Für Kommunen bedeutet dies: längst überfällige Projekte können schneller umgesetzt werden. Bauunternehmen erhalten dadurch planbare Aufträge und Investitionssicherheit.

Chancen für die Bauwirtschaft

Die geplanten Investitionen führen zu:

  • Steigendem Auftragsvolumen für Bauunternehmen.
  • Mehr Bedarf an modernen Bau- und Planungstechnologien.
  • Positiven Effekten auf den Arbeitsmarkt, da neue Stellen entstehen können.

Besonders die Digitalisierung der Infrastruktur wird die Nachfrage nach innovativen Lösungen wie BIM (Building Information Modeling) und Cloud-Technologien erhöhen.

Herausforderungen bei Umsetzung und Kapazitäten

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt:
„Entscheidend ist, dass die Mittel so investiert werden, dass sie der heimischen Volkswirtschaft nützen. Eine mittelstandsgerechte Vergabe ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass die Investitionen zu Steuereinnahmen und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland führen und damit die heimische Konjunktur stärken.“ (4)

Er sieht mögliche Kapazitätsengpässe und bürokratische Hürden, die Projekte verzögern könnten, trotz ausreichender finanzieller Mittel.

Bedeutung für mittelständische Unternehmen

Für kleine und mittlere Bauunternehmen eröffnet das Sondervermögen enorme Chancen. Mittelstandsgerechte Vergaben könnten dafür sorgen, dass nicht nur Großkonzerne profitieren. Gleichzeitig müssen Betriebe in Digitalisierung, Fachkräfteentwicklung und Prozessoptimierung investieren, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Fazit

Das Sondervermögen Infrastruktur & Klimaneutralität ist ein klares Signal für Modernisierung und Wachstum. Es bietet Bauunternehmen enorme Chancen, erfordert aber strategische Planung, digitale Transformation und effiziente Prozesse. Mit moderner Bausoftware und optimierten Arbeitsabläufen können Bauunternehmen die Potenziale dieser Investitionen ausschöpfen und sich langfristig erfolgreich am Markt positionieren.

Quellen:

(1) Verkehrsrundschau, „Sondervermögen Infrastruktur: Am Geld wird es nicht scheitern“
(2) Bundesfinanzministerium, „#Finanzisch: Was sind Sondervermögen?“
(3) Tagesschau, „Diese Hürden muss das Milliardenpaket nehmen“
(4) ZDB, „Baugewerbe: Sondervermögen ist historische Chance – aber „Geld allein reicht nicht“

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten
ERP & Finance

E-Rechnung 2027: Was KMU jetzt wissen und tun sollten

Ab Januar 2027 wird die E-Rechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im B2B-Bereich endgültig zur Pflicht. Faktisch hat die Umstellung jedoch bereits 2025 begonnen. Deshalb sollten Unternehmen das Thema jetzt aktiv angehen. Wer zu spät startet, riskiert ab 2027 Chaos in der Buchhaltung, Fehler beim Vorsteuerabzug und unnötige Kosten. Hier sind wichtige Empfehlungen für Unternehmen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) am Ende dieses Artikels.

5 Min. Lesezeit

E-Rechnung: Einführungsfristen

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Geschäft erfolgt stufenweise und betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Empfangspflicht für E-Rechnungen seit 2025

Unternehmen müssen bereits seit Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Wichtig dabei ist: Rechnungen im PDF- oder Word-Format gelten rechtlich nicht als E-Rechnung. Zulässig sind ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD.

Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro sind ab dem 1. Januar 2027 dazu verpflichtet, ihre B2B-Rechnungen auch elektronisch auszustellen.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht dann auch für kleinere Unternehmen unterhalb dieser Umsatzgrenze. Damit endet die Übergangsphase vollständig und die E-Rechnung wird zum Standard im deutschen Geschäftsverkehr.

Warum viele KMU die E-Rechnungspflicht unterschätzen

Gerade unter kleinen und mittleren Unternehmen kursieren Fehleinschätzungen zur E-Rechnungspflicht.

“Wir haben doch schon PDF-Rechnungen.”

Häufig wird die E-Rechnung mit einer PDF-Rechnung gleichgesetzt. PDF-Rechnungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931: Sie sind nicht maschinenlesbar und ermöglichen somit keine automatisierte Verarbeitung.

“Das erledigen wir kurz vor der Pflicht.”

Die Einführung der E-Rechnung ist kein kurzfristiges Projekt. Sie betrifft die Stammdatenqualität, das Prozessdesign, die Schnittstellen, die Archivierung sowie die Schulung der Mitarbeitenden. All diese Themen lassen sich nicht in wenigen Wochen umsetzen, sondern benötigen Zeit und Planung.

“Wir sind zu klein, uns betrifft das nicht.”

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Geschäft. Lediglich der Zeitpunkt der Ausstellungspflicht unterscheidet sich (siehe oben), nicht jedoch die grundsätzliche Betroffenheit.

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E-Rechnung 2027: Nichts tun ist keine Option

Unternehmen, die die Umstellung auf elektronische Rechnungen aufschieben, gehen erhebliche Risiken ein.

Rechtliche Risiken und Vorsteuerabzug

Formale Fehler in Rechnungen können dazu führen, dass diese nicht den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 UStG) entsprechen. Im schlimmsten Fall ist der Vorsteuerabzug gefährdet, was direkte finanzielle Folgen hat.

Operativer Stress und Ad-hoc-Lösungen

Wenn große Kunden ab 2027 ausschließlich E-Rechnungen akzeptieren, geraten KMU, die nicht vorbereitet sind, unter Druck. Die Folgen wären teure Übergangslösungen, Medienbrüche und eine erhöhte Fehlerquote.

Wettbewerbsnachteile gegenüber digitalisierten Unternehmen

Unternehmen, die E-Rechnungen automatisiert verarbeiten, profitieren von schnelleren Zahlungszyklen, geringeren Kosten und besseren Daten für das Controlling und die Liquiditätsplanung. Wer hier nicht mitzieht, verliert an Wettbewerbsfähigkeit.

Vorteile der E-Rechnung für KMU

Bei richtiger Umsetzung bietet die E-Rechnung KMU klare Vorteile. Ein zentraler Pluspunkt sind die Effizienzgewinne: Durch automatisierte Prüfungs-, Freigabe- und Buchungsprozesse wird der manuelle Aufwand deutlich reduziert. Medienbrüche, Tippfehler und Doppelarbeit gehören damit der Vergangenheit an, sodass die gesamte Rechnungsverarbeitung schneller und zuverlässiger wird.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer besseren Liquidität und mehr Transparenz. Kürzere Durchlaufzeiten bedeuten oft auch, dass Zahlungen schneller erfolgen können. Gleichzeitig erhalten Unternehmen einen besseren Überblick über offene Posten, was die Finanzplanung und das Forderungsmanagement erheblich erleichtert.

Nicht zuletzt sorgt die E-Rechnung für Zukunftssicherheit. Sie bereitet KMU auf kommende EU-Meldepflichten vor und schafft die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem, das voraussichtlich ab 2030 eingeführt wird. So können Unternehmen ihre Prozesse bereits heute an die digitalen Anforderungen der Zukunft anpassen.

E-Rechnung einführen: Was KMU jetzt konkret tun sollten

Der Umstieg auf die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt für KMU, um Prozesse zu automatisieren, Fehler zu reduzieren und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im Folgenden sind sechs zentrale Schritte beschrieben, die Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung beachten sollten.

1. Ausgangslage analysieren

Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob sie E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Gleichzeitig ist zu klären, ob ERP-Systeme, Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und DMS die Validierung, Buchung und GoBD-konforme Archivierung unterstützen.

2. Rechtliche und fachliche Anforderungen klären

Die Anforderungen der BMF-Schreiben zur E-Rechnung, insbesondere zu Formaten, Pflichtangaben und Prüfpflichten, sollten mit dem Steuerberater und gegebenenfalls mit dem IT-Dienstleister besprochen werden. Wichtig ist zudem eine klare interne Zuständigkeit für Formate, Schnittstellen, Monitoring und die Kommunikation mit Lieferanten und Kunden.

3. Passende E-Rechnungssoftware auswählen

KMU müssen entscheiden, ob sie die E-Rechnung über ERP/FiBu-Systeme, Cloud-Portale oder externe E-Invoicing-Dienstleister abwickeln. Dabei sollte die Lösung skalierbar sein und zukünftige Anforderungen wie die Anbindung an Meldesysteme berücksichtigen.

4. Prozesse und Stammdaten für die E-Rechnung vorbereiten

Die Procure-to-Pay- und die Order-to-Cash-Prozesse sollten an die elektronische Rechnungsstellung angepasst werden. Saubere Stammdaten wie USt-IdNr., Adressen und Zahlungsbedingungen sind entscheidend für eine reibungslose automatische Verarbeitung.

5. Mitarbeitende und Geschäftspartner einbinden

Die Einführung der E-Rechnung gelingt nur, wenn Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb und Geschäftsleitung die Unterschiede zwischen PDF-Rechnung und echter E-Rechnung verstehen. Auch Kunden und Lieferanten sollten frühzeitig über unterstützte Formate und Übertragungswege informiert werden.

6. Pilotphase für die E-Rechnung noch in 2026 starten

Eine Pilotphase mit ausgewählten Geschäftspartnern hilft, Fehlerquellen und Medienbrüche frühzeitig zu erkennen. Ergänzend sollten Kennzahlen wie Durchlaufzeiten, Fehlerquoten oder Skontoverluste gemessen werden, um die Prozesse kontinuierlich zu optimieren.

Häufige Fragen zur E-Rechnung ab 2027 (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung und nicht maschinenlesbar. Eine E-Rechnung liegt dagegen in einem strukturierten Format gemäß EN 16931 vor, beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, und ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen nach EN 16931 für inländische B2B-Umsätze empfangen und verarbeiten zu können – unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Umsatz.

Ab wann müssen KMU E-Rechnungen ausstellen?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2028.

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch kleine Unternehmen und Selbstständige?

Ja. Die E-Rechnungspflicht betrifft alle KMU im B2B-Bereich. Der einzige Unterschied besteht beim Zeitpunkt der Ausstellungspflicht.

Welche Formate gelten als zulässige E-Rechnung?

Zulässig sind alle strukturierten elektronischen Rechnungsformate nach EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.x (Profil EN 16931).

Was passiert, wenn KMU ab 2027 keine E-Rechnungen ausstellen?

Es drohen rechtliche Risiken, insbesondere beim Vorsteuerabzug. Zudem können Geschäftspartner nicht konforme Rechnungen ablehnen, was zu operativen Problemen führt.

Reicht es aus, kurz vor 2027 mit der Umstellung zu beginnen?

Nein. Die Einführung der E-Rechnung hat Auswirkungen auf Systeme, Prozesse, Stammdaten, Archivierung und Schulungen. Deshalb sollte sie frühzeitig geplant werden.

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung für KMU?

KMU profitieren von automatisierten Prozessen, geringeren Fehlerquoten, schnelleren Zahlungszyklen, besserer Liquiditätsplanung und der Vorbereitung auf zukünftige EU-Meldepflichten.

Benötigen KMU eine neue Software für die E-Rechnung?

Das hängt von den bestehenden Systemen ab. Viele ERP- und FiBu-Systeme lassen sich erweitern. Alternativ kommen Cloud-Portale oder spezialisierte E-Invoicing-Dienstleister infrage. Wichtig ist, dass die Lösung skalierbar, rechtssicher und zukunftsfähig ist.

Wann sollten KMU spätestens mit einer Pilotphase starten?

Idealerweise noch im Jahr 2026. In einer Pilotphase mit ausgewählten Kunden oder Lieferanten können Prozesse getestet, Fehler frühzeitig erkannt und Mitarbeitende auf die neuen Abläufe vorbereitet werden.

Gesetzliche Neuerungen 2026 – Was Unternehmen beachten müssen
Recht & Compliance

Gesetzliche Neuerungen 2026 – Was Unternehmen beachten müssen

Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Änderungen, die Unternehmen verschiedener Größen und Branchen direkt betreffen. Viele Regelungen greifen bereits zum Jahresbeginn, andere werden im Laufe des Jahres eingeführt oder umgesetzt. Hier ist ein Überblick über wichtige gesetzliche Neuerungen 2026.

5 Min. Lesezeit

Gesetzliche Neuerungen 2026 im Arbeitsrecht

Entgelttransparenz

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird daher voraussichtlich des bestehende Entgelttransparenzgesetz anpassen. Dem Zielbild der EU-Richtlinie entsprechend könnte es zu folgenden Neuerungen kommen:

  • Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen: Arbeitgeber sollen künftig verpflichtend die Gehaltsspanne (Startgehalt oder Bandbreite) angeben – entweder direkt in der Ausschreibung oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch. Zudem soll es Unternehmen künftig verboten sein, Bewerbende nach ihrer Gehaltshistorie zu fragen, um auf dieser Basis niedrigere Angebote zu machen.
  • Auskunftsrechte für Beschäftigte: Die Richtlinie stärkt die Informationsrechte der Beschäftigten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte haben der Richtlinie zufolge das Recht, jederzeit eine schriftliche Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe sowie über die durchschnittlichen Entgelte von Kolleginnen und Kollegen zu erhalten, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten. Die Auskunft muss unter anderem nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien offenzulegen, nach denen Gehälter festgelegt werden, sowie die möglichen Karriere- oder Gehaltsentwicklungen. Dieses Auskunftsrecht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Werden die Informationen unvollständig oder fehlerhaft erteilt, können die Beschäftigten eine weitergehende Klarstellung verlangen.
  • Berichtspflichten zur Lohngleichheit: Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sollen künftig Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede (Gender Pay Gap) erstellen. Diese Berichte sollen auch den Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen und nationalen Behörden zugänglich gemacht werden.

Flexiblere Arbeitszeitmodelle

Ab Januar 2026 ist im Arbeitszeitrecht nicht mehr das tägliche Arbeitszeitlimit, sondern die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden maßgeblich. Dadurch sind längere Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden möglich, sofern die Ruhezeiten eingehalten und der Ausgleich gewährleistet wird.

Gleichzeitig wird die digitale Zeiterfassung verpflichtend: Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten müssen sofort umstellen, Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitenden bis 2028. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Zentrale Vorgaben sind weiterhin Datenschutz, Fälschungssicherheit und Mitbestimmung.

Höherer Mindestlohn 2026

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Damit hat sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro erhöht. Dies wirkt sich direkt auf die Lohnkosten und die Stundenplanung aus.

Digitale Personalverwaltung

Bereits seit Anfang 2025 können Arbeitsverträge, Änderungsvereinbarungen und Nachweise rechtsgültig in elektronischer Textform, beispielsweise per E-Mail, abgewickelt werden. Eigenhändige Unterschriften sind nur noch bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen sowie bei sachgrundlosen Befristungen notwendig.

Ab 2027 müssen zudem Lohnunterlagen und Personalakten digital und revisionssicher geführt werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können sanktioniert werden. Bei der Einführung entsprechender IT-Systeme sind die Datenschutzregelungen sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.

Lieferkettengesetz: Novelle 2026

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll Anfang 2026 durch eine Novelle punktuell entschärft werden, ohne dass die Kernpflichten entfallen. Unternehmen müssen also weiterhin menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten erkennen, priorisieren und mindern.

Geplante Entlastungen

  • Die bisherige jährliche Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten soll vollständig wegfallen. Die Aufsichtsbehörden prüfen entsprechende Berichte bereits nicht mehr.
  • Bußgelder sollen künftig auf schwere Pflichtverstöße beschränkt werden, insbesondere wenn diese zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen führen.

​Weiterhin geltende Pflichten

  • Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen bleiben als Kernpflichten bestehen.
  • Unternehmen müssen Beschwerden ermöglichen und ihre Maßnahmen intern dokumentieren, auch wenn keine öffentliche Berichterstattung mehr gefordert ist.

​Blick auf die EU‑Vorgaben (CSDDD)

  • Parallel dazu überarbeitet die EU die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die bis Mitte 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
  • Nach derzeitigem Stand soll die Richtlinie deutlich abgeschwächt werden und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz gelten. Die genauen Schwellen und Fristen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch ändern.

Neue Regeln gegen Greenwashing

Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) hat die EU neue Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing beschlossen. Deutschland muss diese Richtlinie bis zum 27. März 2026 umsetzen.

Ab dem 27. September 2026 gelten dann verschärfte Vorgaben für „grüne“ Werbung: Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen (z. B. „umweltfreundlich“) dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv belegbar sind. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die entsprechenden Nachweise direkt in der Werbung erkennen oder über QR-Codes abrufen können.

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite festgelegt werden. Die Bundesregierung hat dazu bereits einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt.

Gesetzliche Neuerungen 2026 bei der Forschungsförderung

Der Bund hat die steuerliche Forschungsförderung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) zum Jahresbeginn 2026 überarbeitet. Demnach können Unternehmen für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 gestartet sind, eine Forschungszulage von bis zu zwölf Millionen Euro geltend machen (bisher: zehn Millionen Euro). Bei einer Förderquote von 25  Prozent ergibt sich daraus eine maximale Zulage von drei Millionen Euro.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von einer Förderquote von 35  Prozent profitieren, steigt die maximale Förderung auf 4,2 Millionen Euro.

Ausweitung der Produkthaftung

Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 modernisiert die EU das Produkthaftungsrecht und verbessert den Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Deutschland muss die entsprechenden Vorgaben bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt.

Demnach gelten künftig neben klassischen Waren auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne, smarte Geräte und vernetzte Dienste als Produkte. Auch bisher nicht haftungsrelevante Akteure wie Softwareanbieter, Plattformbetreiber, Fulfillment-Dienstleister oder Unternehmen, die Produkte wiederaufbereiten, können haftbar werden.

Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro sowie die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro entfallen, sodass Geschädigte den vollen Schaden geltend machen können. Zudem werden Kollektivklagen wahrscheinlicher.

Darüber hinaus bestehen nun neue Offenlegungspflichten. So sind Unternehmen dazu verpflichtet, dem Kläger auf Antrag relevante Beweismittel, wie beispielsweise Konstruktionsdaten, bereitzustellen. Wird dies unterlassen, greift die gesetzliche Vermutung eines fehlerhaften Produkts. Vertrauliche Unterlagen können auf Antrag als solche gekennzeichnet werden. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnung kann bestraft werden.

Für Unternehmen bedeutet die Richtlinie, dass sie ihre Prozesse, Dokumentationen und ihre IT-Sicherheit überprüfen und anpassen müssen.

Recht auf Reparatur

Zu den gesetzlichen Neuerungen 2026 zählt außerdem, dass Deutschland bis zum 31. Juli 2026 die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie der EU umsetzen muss. Danach sind Hersteller bestimmter Produktgruppen wie beispielsweise Smartphones oder Haushaltsgeräte verpflichtet, Reparaturen zu fairen Preisen und in angemessener Zeit anzubieten – selbst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Reparatur statt für einen Ersatz, soll die Gewährleistung entsprechend verlängert werden. Mit der Richtlinie sollen vor allem die Haltbarkeit und Lebensdauer von Produkten gefördert werden.

Neue Pflichten beim Thema Verpackung

Spätestens im Sommer 2026 muss Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht umsetzen. Das bisherige Verpackungsgesetz wird durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Es betrifft Hersteller und Händler ebenso wie Onlineshops, Importeure und Vertreiber von Verpackungen gleichermaßen.

Ein zentraler Punkt ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und digitale Nachweise, wie beispielsweise QR-Codes, auf Verpackungen anbringen. Die Recyclingquoten steigen deutlich: Bis 2030 sollen 75 Prozent der Kunststoff- und 95 Prozent der Metallverpackungen recycelt werden. Außerdem wird ein Abfallvermeidungsfonds eingeführt, in den Hersteller einzahlen müssen.

Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 Euro oder Verkaufsverbote. Unternehmen sollten daher ihre Verpackungsstrategien prüfen, die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien testen und die Registrierung vorbereiten.

Verpflichtung zum Cyber-Risikomanagement

Mit der NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security Directive 2“) will die EU die Cybersicherheitsstandards für Unternehmen verbessern und den Kreis der Verpflichteten erweitern. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen aus 18 verschiedenen Branchen – von Energie über Gesundheit bis zur verarbeitenden Industrie. Maßgeblich ist, dass ein Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat oder einen Umsatz von über zehn Millionen Euro erzielt. Ob ein Unternehmen betroffen ist, lässt sich mit einem BSI-Tool unter https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de prüfen.

Die verpflichteten Unternehmen müssen ein Risikomanagement aufbauen, Sicherheitskonzepte entwickeln, ihre Lieferketten absichern und ihre Mitarbeitenden schulen. Zudem müssen sie Sicherheitsvorfälle streng dokumentieren und melden: eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, eine detaillierte Analyse nach 72 Stunden sowie einen Abschlussbericht spätestens nach einem Monat.

Neue Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA)

Ab dem 11. September 2026 treten die ersten Pflichten aus dem Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen schwere Sicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen an die zuständigen Stellen melden. Hierzu sind gestufte Fristen mit einer sehr frühen Erstmeldung und anschließenden Detailberichten vorgesehen.

​Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und legt einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für nahezu alle vernetzten Produkte mit digitalen Elementen fest. Hersteller, Importeure und Händler müssen die Sicherheit ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg gewährleisten und ein systematisches Schwachstellen- und Risikomanagement etablieren.

Start des CO₂-Emissionshandels (CBAM)

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), dem CO₂-Grenzausgleichssystem, will die EU eine Verlagerung emissionsintensiver Produktion ins Ausland verhindern. Am 1. Januar 2026 hat die Regelphase begonnen. Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln sowie Strom und Wasserstoff müssen künftig für die mit der Herstellung verbundenen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben.

Von der Pflicht betroffen sind nur Unternehmen mit einem Importvolumen von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Sie müssen sich als „zugelassene CBAM-Anwender” registrieren lassen.

Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025
ERP & Finance

Verification of Payee (VoP): Empfängerüberprüfung für sichere SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 tritt mit der Verification of Payee (VoP) eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die den SEPA-Zahlungsverkehr sicherer machen soll. Künftig müssen Banken prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers exakt zur angegebenen IBAN passt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche Änderungen sich durch die Empfängerüberprüfung ergeben, wie das VoP-Ampelsystem funktioniert und welche konkreten Maßnahmen jetzt notwendig sind.

5 Min. Lesezeit

Worum geht es bei der Verification of Payee (VoP) im SEPA-Zahlungsverkehr?

Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Zahlungsraum dazu verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung durchzuführen, bevor sie eine SEPA-Überweisung freigeben.

Bei der sogenannten Verification of Payee (VoP) wird der angegebene Kontoinhabername mit der zugehörigen IBAN verglichen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen zu erhöhen. Das Ziel besteht darin, SEPA-Betrug zu verhindern und Fehlüberweisungen zu reduzieren.

Hinweis: Die technische Infrastruktur für den Abgleich von IBAN und Name wird bereits am 5. Oktober 2025 aktiviert, also vier Tage vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht.

Wer ist von der VoP-Empfängerüberprüfung im SEPA-Zahlungsverkehr betroffen?

Die Verification of Payee ist für alle Unternehmen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, verpflichtend – unabhängig von der genutzten Software oder dem Übermittlungsweg. Insbesondere für KMU, die viele Lieferanten, internationale Partner oder ein großes Zahlungsvolumen haben, bringt die SEPA-Überweisung spürbare Vorteile und mehr Sicherheit.

Warum wird die Verification of Payee eingeführt?

Die VoP-Empfängerüberprüfung soll Fehlerüberweisungen und betrügerische Transaktionen bereits vor der Ausführung stoppen.

Gerade beim Authorized Push Payment Fraud, bei dem Unternehmen auf gefälschte Kontodaten hereinfallen, kann der Abgleich von IBAN und Name den Schaden verhindern.

Das VoP-Ampelsystem bei SEPA-Überweisungen

Nach Einreichung der Zahlung zeigt die Bank typischerweise eines der folgenden Ergebnisse an:

Ergebnis

Bedeutung

Interpretation

Match

Name und IBAN stimmen überein.

Grüne Ampel – Zahlung kann normal freigegeben werden.

Close-Match

Leichte Abweichung; Bank gibt ggf. den korrekten Empfängernamen zurück.

Gelbe Ampel – Prüfung/Manuelle Bestätigung empfohlen; wie streng vorgegangen wird, entscheidet die Bank.

No-Match

Keine Übereinstimmung; korrekter Name wird nicht zurückgegeben.

Rote Ampel – Auftraggeber trägt das Risiko bei Freigabe; manuelle Nachprüfung dringend empfohlen.

So bereiten sich KMU auf die VoP-Pflicht vor

Stammdatenpflege für fehlerfreie SEPA-Überweisungen

  • Alle Lieferanten- und Kundendaten müssen so angepasst werden, dass sie exakt mit dem offiziellen Kontoinhabernamen übereinstimmen.
  • Um Close Match oder No Match zu vermeiden, ist eine einheitliche Schreibweise des eigenen Unternehmensnamens auf allen Bankkonten erforderlich.

Commercial Name korrekt hinterlegen

  • Für die VoP-Prüfung kann neben dem offiziellen Firmennamen auch ein sogenannter Commercial Name (auf Deutsch: Handelsname oder Handelsbezeichnung) verwendet werden.
  • Der Commercial Name sollte eindeutig, im Geschäftsverkehr bekannt und vorab mit der Bank abgestimmt worden sein.

Kunden über korrekten Empfängernamen informieren

  • Rechnungen sollten um einen entsprechenden Hinweis ergänzt werden, damit Kunden bei der Prüfung der IBAN den korrekten Empfängernamen verwenden und es zu keinen Zahlungsverzögerungen kommt.

Interne Prozesse für Close Match und No Match festlegen

  • Es muss definiert werden, wie bei Warnmeldungen – insbesondere im SEPA-instant-payments-Verfahren (Echtzeitüberweisung) – reagiert wird, um Risiken zu minimieren und SEPA-Betrug zu verhindern.

Was Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung beachten müssen

Arbeitgeber müssen ab Oktober 2025 bei allen Lohn- und Gehaltszahlungen zwingend sicherstellen, dass der Name des Arbeitnehmers exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt. Bereits kleine Abweichungen, etwa Tippfehler, Namenszusätze oder ein Namenswechsel, können dazu führen, dass Zahlungen verzögert oder gar nicht ausgeführt werden.

  • Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig alle Personalstammdaten überprüfen und regelmäßig mit den Mitarbeitenden abgleichen, ob die Bankverbindung und der dazugehörige Vor- und Nachname korrekt und aktuell geführt werden.
  • Bei Abweichungen zwischen Name und IBAN erhalten Arbeitgeber vor der Ausführung der Zahlung eine Rückmeldung der Bank (Close Match oder No Match) und können entscheiden, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bei einer Freigabe trotz Warnhinweis trägt der Arbeitgeber das Risiko eines Zahlungsverlusts.
  • Bei der Einreichung von Sammelüberweisungen über das EBICS-Verfahren können Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie eine Empfängerprüfung durchführen möchten (Opt-In) oder darauf verzichten wollen (Opt-Out). Diese Wahlmöglichkeit gilt allerdings nur für Sammeldateien mit mindestens zwei Überweisungen. Bei Dateien mit nur einer Überweisung ist die Empfängerprüfung eigentlich verpflichtend. Aufgrund praktischer Umsetzbarkeitsprobleme hat die BaFin jedoch eine Übergangsregelung beschlossen: Bis auf Weiteres wird auch bei Einzelüberweisungen in Sammeldateien der Verzicht auf die Empfängerprüfung (Opt-Out) geduldet. Diese Duldung soll Firmenkunden Zeit geben, ihre Systeme an die neue Pflicht anzupassen.

Wichtig: Der Abgleich zwischen Empfängername und IBAN erfolgt ausschließlich durch die Banken im Rahmen der Verification of Payee (VoP). Entgeltabrechnungsprogramme können diesen Abgleich nicht eigenständig durchführen, da sie keinen Zugriff auf die hinterlegten Bankdaten und die Validierungsdienste der Banken haben.

Wer haftet bei Fehlüberweisungen?

Hier gelten die folgenden Grundsätze:

  • Match: Bank haftet bei Fehlüberweisung.
  • Close Match: Auftraggeber haftet.
  • No Match: Auftraggeber haftet.
  • Opt-out bei Sammelüberweisungen: Auftraggeber haftet.

Merke: VoP reduziert Risiken, ersetzt aber nicht die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers. Insbesondere bei gelben oder roten Warnungen ist Vorsicht geboten.

Checkliste für KMU zur SEPA-Überweisung

  • Sämtliche Stammdaten prüfen und ggf. aktualisieren
  • Einheitlichen Firmennamen bei allen Banken verwenden
  • Ggf. einen Commercial Name festlegen und mit der Bank abstimmen
  • Rechnungen mit exaktem Empfängernamen versehen
  • Prozesse für CloseMatch und No Match definieren
  • Kunden und Lieferanten frühzeitig informieren

Fazit

Mit der Einführung der Verification of Payee (VoP) am 9. Oktober 2025 ändert sich der Ablauf von SEPA-Überweisungen. Die verpflichtende Empfängerüberprüfung sorgt dafür, dass der Abgleich von IBAN und Name vor der Zahlungsfreigabe automatisch erfolgt. Dadurch werden Unternehmen effektiv gegen SEPA-Betrug geschützt und vor finanziellen Verlusten und unnötigen Rückabwicklungen bewahrt.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet dies jedoch auch, dass sie ihre internen Abläufe, Kundendaten und Kommunikationsprozesse rechtzeitig anpassen müssen. Eine gründliche Stammdatenpflege, die korrekte Hinterlegung des offiziellen Firmennamens oder eines passenden Commercial Name sowie eine proaktive Information von Kunden und Lieferanten sind entscheidend, um Probleme mit Close Match oder No Match zu vermeiden.