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Finanzbuchhaltung

Buchhaltung im Griff: Vorschriften, Abschlüsse und effiziente Abläufe für Finanzteams.

Buchhaltung effektiv führen
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Buchhaltung effektiv führen

Buch zu führen kann wegen der vielen Fachwörter kompliziert werden. Wir erklären Ihnen die 8 Begriffe, denen Sie bei der Buchhaltung garantiert begegnen werden.

5 Min. Lesezeit

Aktiven und Passiven

Unter Aktiven versteht man das Vermögen eines Unternehmens. Es kann sich aus Bargeld, Guthaben auf dem Bank- oder Postkonto sowie aus Gütern (Fahrzeuge, Maschinen etc.) und Anlagen (Immobilien, Aktien etc.) zusammensetzen. Die Aktiven geben Auskunft darüber, wie das Unternehmen sein verfügbares Kapital angelegt hat – Sie zeigen daher die Mittelverwendung auf.

Die Passiven legen dagegen die Mittelherkunft dar. Dazu gehören die Schulden (Fremdkapital) des Unternehmens, zum Beispiel aus Lieferungen und Leistungen, aber auch laufende Darlehen und Hypotheken. Die Differenz von Vermögen und Schulden – das Eigenkapital – wird in der Buchhaltung ebenfalls in den Passiven erfasst.

Aufwand und Ertrag

Als Aufwand bezeichnet man den Wertverzehr aller Güter (also Waren und Dienstleistungen), die bei der Produktion eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Materialverbrauch, die Abnützung von Anlagen, aber auch Lohnauszahlungen, Mietzinskosten oder Steuern.

Das Gegenstück zum Aufwand ist der Ertrag. Beim Ertrag handelt es sich um den Wertzuwachs, der das Unternehmen vor allem mit dem Verkauf von Gütern erzielt. Also beispielsweise Umsatzerlöse, Provisionen, aber auch Zinserträge von der Bank.

Aufwand und Ertrag werden in der Buchhaltung immer über einen bestimmten Zeitraum (Periode) betrachtet.

Bilanz

Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Aktiven und Passiven zu einem bestimmten Stichtag. So dokumentiert die Bilanz das vorhandene Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Für die Bilanz gilt die sogenannte Bilanzgleichung: Aktiven und Passiven sind immer gleich hoch.

Buchhaltungssoft­ware

Die Buchhaltungssoftware stellt ein nützliches Hilfsmittel im Buchungsalltag dar, da sie alle Rechnungen automatisch durchführt. So lassen sich Buchungen schnell, sicher und korrekt erledigen. Suiteify bietet für jedes Unternehmen die geeignete Buchhaltungs-Lösung.

Debitoren und Kreditoren

Debitoren meint das Guthaben gegenüber Kunden. Debitoren bestehen aus Verkäufen und Dienstleistungen an Kunden, die von diesen noch nicht bezahlt wurden. So zeigen Debitoren in der Buchhaltung auf, wie viel Geld Kunden dem Unternehmen schulden.

Die Kreditoren sind das Gegenstück zu den Debitoren. Sie entstehen aus Käufen, die das Unternehmen nicht sofort bezahlt. So zeigen Kreditoren auf, wie viel Geld das Unternehmen seinen Lieferanten schuldet.

Doppelte Buchhaltung

Bei der doppelten Buchhaltung wird jeder Geschäftsvorfall zwei Mal erfasst, jedoch auf verschiedenen Konten: einmal im Soll und einmal im Haben. Auch spricht man von doppelter Buchhaltung, weil der Erfolg eines Unternehmens auf zweifache Art und Weise errechnet wird: Durch die Bilanz und die Erfolgsrechnung.

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt, um daraus den Erfolg (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum zu ermitteln. Der Erfolg wird auch in der Bilanz (Differenz zwischen Aktiven und Passiven) ersichtlich.

Soll und Haben

In der doppelten Buchhaltung wird mit Soll die linke und mit Haben die rechte Seite eines Kontos bezeichnet. Bei jedem Soll auf einem Konto entsteht ein Haben auf einem anderen Konto. Aktiv- und Aufwandskonten erhöhen sich im Soll und mindern sich im Haben. Bei Passiv- und Ertragskonten ist es umgekehrt.

Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand
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Finanzierungsinstrumente für den Mittelstand

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine finanzielle Schieflage vermeiden. Nikolaus von der Decken von Creditreform Hamburg erläutert Finanzierungsinstrumente für KMU.

5 Min. Lesezeit

Nikolaus von der Decken, Geschäftsführer der Creditreform Hamburg von der Decken KG, schätzt die Geschäftslage des deutschen Mittelstands im Frühjahr 2021 als negativer ein als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 oder nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Dabei bezieht sich der Experte auf eine Creditreform-Umfrage aus dem Frühjahr 2021.

Besonders die zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Pandemie-Folgen ausgereichten öffentlichen Fördermaßnahmen bereiten ihm Sorgen, da sie die wahre wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen kaschieren. In den kommenden Monaten sei daher mit einer starken Zunahme der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen.

Tipps vom Finanzprofi

Im Video gibt der Creditreform-Experte Tipps zu einer präventiven und sorgfältigen Finanzplanung:

  • In erster Linie gelte es, die Liquidität im eigenen Unternehmen im Blick zu behalten. Als Instrumente zur Sicherung der eigenen Zahlungsfähigkeit nennt von der Decken öffentliche Liquiditätshilfen, private Investoren oder die Finanzierung durch Banken. In jedem Fall seien sorgfältig aufbereitete Unterlagen und die notwendige Offenheit gegenüber den Finanzierungspartnern Voraussetzung für erfolgreiche Gespräche.
  • Weitere Möglichkeiten zur Stärkung der eigenen Liquidität sind laut dem Experten Leasing-Finanzierungen anstelle von Investitionen, ein effektives Forderungsmanagement und als konsequente Fortsetzung davon die Nutzung von Inkasso-Dienstleistungen.
  • Von der Decken empfiehlt des Weiteren ein kontinuierliches Controlling der relevanten Finanzkennzahlen im Unternehmen, einen rechtzeitigen Vergleich der denkbaren Alternativen zur Optimierung der Liquidität sowie ein pro-aktives und offenes Herangehen an alle Finanzierungsfragen und die jeweiligen Gesprächspartner. Schließlich stamme das Wort „Kredit“ aus der lateinischen Sprache und leite sich vom Verb „vertrauen“ ab – die Grundvoraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften auch in herausfordernden Zeiten.
Das müssen Arbeitgeber wissen über die Reisekostenabrechnung
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Das müssen Arbeitgeber wissen über die Reisekostenabrechnung

Was sind die wichtigsten Punkte, die Arbeitgeber bei der Reisekostenabrechnung beachten sollten? Unsere Experten verraten es!

5 Min. Lesezeit

Arbeitnehmer oder Unternehmer, die oft und viel reisen, verursachen Reisekosten. Diese müssen abgerechnet werden. Doch wie wird eine Reisekostenabrechnung richtig erstellt? Was muss sie beinhalten? In diesem Artikel findest Du die Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen.

Reisekostenabrechnung Definition: Was ist eine Abrechnung von Reisekosten?

In der Reisekostenabrechnung sind alle Kosten zusammengestellt, die einem Arbeitgeber durch eine Dienstreise seiner Mitarbeiter entstehen.

Zu den Reisekosten gehören:

  • Angefallene Fahrtkosten
  • Kosten für die Übernachtung
  • Reisenebenkosten
  • Kosten für die Verpflegung, der so genannte Verpflegungsmehraufwand

Bei den anfallenden Reisekosten handelt es sich meist nur um kleinere Beträge. Diese können sich aber schnell zu einer größeren Ausgabe summieren.

Was ist bei der Erstellung der Reisekostenabrechnung zu beachten?

Die entstandenen Reisekosten können lohnsteuerfrei beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass die Ausgaben wirklich bei Dienstreisen entstanden sind. Als Beleg für die Steuer dient die Reisekostenabrechnung. In ihr sind alle Kosten aufgelistet.

Dazugehörige Rechnungen und Belege müssen zunächst nicht pauschal an das Finanzamt übermittelt werden, aber der Fiskus kann sie im Zweifelsfall jederzeit einfordern. HR-Abteilungen sollten deshalb alle Belege mit der Reisekostenabrechnung eines Mitarbeiters einfordern und diese sorgfältig archivieren.

Welche Kosten gehören nicht in die Reisekostenabrechnung?

Beachte außerdem, dass keine Kosten geltend gemacht werden dürfen, die nicht als Reisekosten gelten. Das zögert die Bearbeitungszeit beim Finanzamt nur unnötig heraus.

Zum Beispiel:

  • Bußgelder, die durch Schwarzfahren, Geblitzt werden oder Falschparken entstehen
  • Kosten für die Minibar im Hotel
  • Kosten für Pay-TV
  • Kosten für Übergepäck
  • Kosten für Anwendungen wie Massagen

Was kann man als Reisekosten abrechnen?

Während manche Kostenpunkte nicht Teil einer Reisekostenabrechnung sind, gibt es gleichzeitig natürlich eine ganze Reihe an Kosten, die in der Reisekostenabrechnung erstattungsfähig sind. Oben haben wir bereits einige aufgeführt, aber im Folgenden gehen wir etwas detaillierter auf die verschiedenen Reisekosten ein:

  • Fahrtkosten und Parkkosten
  • Übernachtungskosten für Hotel und Co.
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Reisenebenkosten

Sehen wir uns einmal genauer an, was man jeweils als Reisekosten abrechnen kann.

Was muss der Arbeitgeber bei Dienstreisen bezahlen?

  1. Fahrtkosten: alle Fahrten mit Auto, Zug bzw. Bahn sowie mit dem Flugzeug können als Reisekosten geltend gemacht werden können. Auch Taxifahrten, die Nutzung von einem Mietwagen und auch Tickets für öffentliche Verkehrsmittel sind erstattungsberechtigt. Das gleiche gilt für Mautgebühren sowie für alle Kosten rund um das Parken (Parkgebühren), wobei letzteres unter Reisenebenkosten fällt.
  2. Übernachtungskosten: alle Kosten, die anfallen, wenn eine Übernachtung nötig wird. In den meisten Fällen – gerade im Business-Umfeld – sind das Hotelkosten; allerdings gibt es auch die Möglichkeit, Privatunterkünfte geltend zu machen.
  3. Verpflegungsmehraufwand: Wer geschäftlich reist, hat höhere Kosten für Mahlzeiten als jemand, der sich zuhause seine Mahlzeiten zubereiten kann. Entsprechend sind, je nach Fall, die entsprechende Pauschale für das Hotelfrühstück und Co. abzurechnen oder aber die Restaurantrechnungen einzureichen.
  4. Reisenebenkosten: Die Reisenebenkosten enthalten alles, was keine Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungskosten sind. Das können die Mautgebühren und Parkkosten sein, die Eintrittskosten die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen, Gebühren die Gepäckaufbewahrung am Flughafen oder Bahnhof während eines repräsentativen Kundenbesuchs oder auch Telefon- und Internetkosten, die für die Ausführung der beruflichen Aufgaben anfallen – aber auch negative Kosten wie Reisegepäckschäden werden erstattet. Außerdem fallen unter die Reisenebenkosten auch die Zahlung von Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall im beruflichen Rahmen, der Ersatz bei Diebstahl von beruflichen oder privat gekauften aber beruflich genutzten Gegenständen während einer Dienstreise sowie der Ersatz persönlicher und nötiger Reisegegenstände im Falle eines Diebstahls bei einer Dienstreise.

Welche Besonderheiten gibt es bei den Fahrtkosten?

Auch bei den Fahrtkosten gibt es einiges zu beachten. Kosten für die Fahrt können nur dann in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn es sich nicht um eine Fahrt mit dem Dienst- bzw. Firmenwagen handelt.

Abgesetzt werden können hingegen alle Aufwendungen, die durch Fahrten mit dem eigenen Auto, mit einem Mietwagen, oder der Benutzung des Flugzeugs, der Bahn oder anderweitigen öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die Fahrtkosten voll abgesetzt werden.

Bei Fahrten mit dem privaten Auto gibt es zwei Varianten, um die Fahrtkosten anzusetzen:

  1. über eine Kilometer-Pauschale
  2. über die real zurückgelegte Wegstrecke

In beiden Fällen muss allerdings ein Fahrtenbuch geführt werden.

So berechnest Du die Fahrtkosten

Die Kilometer-Pauschale beträgt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto oder 20 Cent pro Kilometer mit einem Motorrad oder Moped. Wenn Du nicht von der Kilometer-Pauschale Gebrauch machen willst, gilt Folgendes, um den Kilometersatz zu berechnen:

Addieren dazu die gesamten Kosten für das benutzte Fahrzeug, die in einem Jahr anfallen: Abschreibungen, Benzin, Reparaturen oder Kosten für Steuer und Versicherung zum Beispiel. Teile diese Summe durch die Anzahl der gefahrenen Kilometer während der Geschäftsreise.
Anlagenbuchhaltung – einfach erklärt
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Anlagenbuchhaltung – einfach erklärt

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Doch welchem Zweck dient sie eigentlich und wie funktioniert sie? Dieser Blogbeitrag erklärt es in kompakter Form.

5 Min. Lesezeit

Anlagenbuchhaltung ist keine Raketenwissenschaft. Trotzdem ist sie für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein „Angstgegner“. Die Bewertung und Verwaltung des Anlagevermögens, Abschreibungen und Bilanzausweis scheinen auf den ersten Blick komplex zu sein. Dieser Blogartikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Buchung und Bewertung Ihres Anlagevermögens und erklärt, warum der Einsatz spezieller Software gerade in diesem Bereich empfehlenswert und nützlich ist.

1. Was ist Anlagenbuchhaltung?

Das Anlagenbuch ist ein Nebenbuch der Finanzbuchhaltung. In der Anlagenbuchhaltung erfassen Sie Ihre Anlagegüter von der Anschaffung bis zur Veräußerung oder vollständigen Abschreibung. Diese Güter sind Vermögensgegenstände, meist Sachanlagen, die im Produktionsprozess nicht verbraucht oder wiederverkauft, sondern im Unternehmen langfristig genutzt werden.

Im Laufe ihrer Nutzungsdauer verlieren diese Güter an Wert, wie zum Beispiel Ihr Dienstwagen, dessen Wiederverkauf von Jahr zu Jahr weniger einbringen würde. In der Anlagenbuchhaltung erfassen Sie diese Wertminderungen als Abschreibungen.

2. Welchem Zweck dient die Anlagenbuchhaltung?

Die Anlagenbuchhaltung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzberichten.

  • Sie dokumentiert und belegt die Bewertung und Wertentwicklung der Sachanlagen im Unternehmen. Besonders dient sie der Ermittlung und Buchung der Abschreibungen oder AfA (Absetzung für Abnutzung).
  • Sie ist die Grundlage für den Inventarwert und den Bilanzausweis des Anlagevermögens.
  • Sie ist eine Informationsquelle für das Management sowie für Geldgeber, Finanzbehörden und die Öffentlichkeit. Der Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz (gemäß HGB §§ 247 und 253) hat großen Einfluss auf die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens und damit auf seine Bonität und wirtschaftliche Substanz. Eine ordnungsmäßige Anlagenbuchhaltung macht die Vorgänge rund um Bewertung und Abschreibung von Sachanlagen transparent.
  • Da für die Gegenstände des Anlagevermögens separate Anlagekarten geführt werden, haben Sie als Unternehmer den Überblick, welche Maschinen und Anlagen wie lange im Unternehmen sind und können Ersatzinvestitionen rechtzeitig planen.

3. Was sind Anlagegüter?

Das Anlagevermögen bildet die Grundlage für den betrieblichen Leistungsprozess. Maschinen und Werkshallen stehen dem Unternehmen langfristig zur Verfügung; sie sind sein Produktivkapital.

Zu den Sachanlagen gehören:

  • Grundstücke und Gebäude
  • Maschinen und Anlagen
  • Kraftfahrzeuge
  • Computer und Büromöbel

… soweit diese die Herstellungs- und Anschaffungskosten (HAK) von 800 Euro netto übersteigen.

Als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Herstellungs- und Anschaffungskosten zwischen 250,01 und 800 Euro liegen. Für sie wird keine Anlagenkarte geführt und sie unterliegen einer Pool-Abschreibung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Gegenstände bis 250 Euro HAK sind keine Anlagen und können direkt abgeschrieben werden.

Auch Gegenstände, die nicht im Betrieb eingesetzt werden, sondern angeschafft und schnell wieder verkauft werden, gehören nicht zu den Sachanlagen. Neben Sachanlagen gibt es noch Finanzanlagen und immaterielle Güter, wie zum Beispiel Software und Lizenzen. Diese sind nicht Gegenstand dieses Artikels.

4. Wie bewerten Sie Anlagen richtig?

Bei der Anschaffung bewerten Sie Anlagen im Verhältnis zu ihren Herstellung- oder Anschaffungskosten. Mit diesem Wert werden sie im Rahmen der Anlagenbuchhaltung in das Anlagevermögen eingebucht. Danach unterliegen diese Gegenstände einem Wertverzehr. Sie altern, nutzen ab und müssen irgendwann ersetzt werden.

Die Wertminderung wird durch Abschreibungen widergespiegelt, die als Kosten gebucht werden und den Gewinn des Unternehmens mindern. Der Restwert des Anlageguts ist die Differenz zwischen den HAK und den Abschreibungen. Irgendwann ist eine Sachanlage vollständig abgeschrieben; ihr Buchwert sinkt auf null.

5. Wie funktionieren Abschreibungen?

Abschreibungen sind im deutschen Einkommensteuergesetz geregelt. Sie orientieren sich an der Art des Anlageguts, der gewöhnlichen Nutzungsdauer und dem Zustand des Anlageguts.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht regelmäßig AfA-Tabellen (AfA steht für „Absetzung für Abnutzungen“, umgangssprachlich Abschreibung) – sowohl für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter (AfA-Tabelle AV) als auch für branchenspezifische nach Wirtschaftszweigen. Darin steht für jedes Anlagegut, über welchen Zeitraum es abzuschreiben ist.

6. Welche Abschreibungsarten gibt es?

  • Die lineare Abschreibung ist mittlerweile die einzige reguläre Abschreibungsart. Dabei wird ein Gegenstand über seine Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben, nach der Formel: HAK geteilt durch Nutzungsdauer in Jahren. Manchmal wird auch der Begriff Teilwertabschreibung verwendet: Sie schreiben einen Teil des Wertes eines Gegenstands ab.
  • Die degressive Abschreibung jährlich sinkender Beträge ist seit 2011 nicht mehr zulässig.
  • Nimmt ein Wirtschaftsgut Schaden, zum Beispiel, wenn ein Dienstwagen einen Unfall hat, müssen Sie eine Sonderabschreibung vornehmen, die den unvorhergesehenen Wertverlust widerspiegelt. Bei einem Totalschaden würden Sie den kompletten Restwert des Fahrzeugs absetzen.
  • Die bisher geschilderten Methoden betreffen die handelsrechtliche Abschreibung, die vom Gesetzgeber festgelegt ist. Daneben können Sie für Ihr Controlling intern auch eine kalkulatorische Abschreibung durchführen, bei der Sie vom Wiederbeschaffungswert des Anlageguts ausgehen statt vom buchhalterischen Restwert.

7. Warum sollten Sie Software für die Anlagenbuchhaltung verwenden?

Software für Anlagenbuchhaltung nimmt Ihnen viel Arbeit ab, zum Beispiel bei der:

  • Verwaltung von Sachanlagen
  • Ermittlung und Buchung von Abschreibungen
  • Abstimmung zwischen Anlagen- und Finanzbuchhaltung
  • Bilanzierung des Anlagevermögens
  • Aufstellung des Anlagengitters
  • Controlling bzw. Investitionsplanung

In einer Anlagenbuchhaltungssoftware pflegen Sie Anlagekarten für Ihre Sachanlagen, sodass Sie alle Details permanent im Blick haben, einschließlich des aktuellen Buchwerts und eventueller Dokumente und Verträge rund um die Anschaffung und Nutzung Ihrer Sachanlagen.

Automatisierte Abschreibungsläufe

Die Software berechnet automatisch die Abschreibungen und erstellt jährlich auf Knopfdruck einen Abschreibungslauf, mit dem diese gebucht werden. Gute Softwareprodukte greifen dabei auf die aktuellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums zu, sodass Sie nicht manuell nachschauen müssen. Auch andere gesetzgeberische Vorschriften über die Anlagenbuchführung werden vom Softwarehersteller immer aktuell gehalten. Dadurch entfällt für Sie eine große Fehlerquelle.

Eine digitale Anlagenbuchhaltung bewältigt auch Pool-Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter automatisch. Sie müssen lediglich die betreffenden Gegenstände korrekt mit ihrem Herstellungs- oder Anschaffungswert einbuchen, den Rest erledigt das Programm.

Erleichterung beim Jahresabschluss

Die Software für Anlagenbuchhaltung ist in der Regel ein Erweiterungsmodul zur Finanzbuchhaltungssoftware. Beide Softwareprodukte arbeiten also Hand in Hand. Die Abstimmung der Anlagenbuchhaltung mit der Finanzbuchhaltung wird dadurch zum Kinderspiel. Die Software erstellt für Sie auch ein Anlagengitter. Dieses Verzeichnis aller Sachanlagen ist bei Kapitalgesellschaften Bestandteil des Lageberichts und gehört zwingend mit zum Jahresabschluss.

Fazit

Die Anlagenbuchhaltung ist ein wichtiger, gesetzlich geregelter Bestandteil Ihrer Buchführung. Sachanlagen müssen immer mit dem korrekten Wert in Ihrer Bilanz stehen. Dieser berechnet sich aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten minus Abschreibungen gemäß der offiziellen AfA-Tabelle. Um die mit der Anlagenverwaltung verbundenen Aufgaben effizient zu erledigen, ist es empfehlenswert, eine Software für Anlagenbuchhaltung zu verwenden. Diese erleichtert Ihnen die Verwaltung und Abschreibung Ihrer Sachanlagen sowie die Buchhaltung und Bilanzierung Ihres Anlagevermögens. Die Software gibt zudem einen Überblick über die Vermögenswerte und erleichtert den Jahresabschluss. Damit ist sie eine unverzichtbare Hilfe für Ihre Buchführung.

Entschädigung bei Quarantäne: Änderungen im IfSG vom März 2021
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Entschädigung bei Quarantäne: Änderungen im IfSG vom März 2021

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Entschädigungszahlung bei Quarantäne wurde zum 31. März 2021 angepasst (§ 56 Absatz 1 Satz 2 IfSG).

5 Min. Lesezeit

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Die Berechnung der Ausfallentschädigung nach IfSG ab 31.3.2021 wurde konkretisiert (Details siehe unten).
  • Der Bruttoverdienstausfall wird nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ermittelt.
  • Der Verdienstausfall aus der Nettodifferenz wird aus dem pauschalierten Nettoentgelt analog § 106 SGB III berechnet.
  • Rückwirkend ab November 2020 sind auch die Umlagen erstattbar (U1 + U2 + Insolvenzgeldumlage).

Die Beträge sind ggf. manuell zu ermitteln und in den Antrag aufzunehmen. Die Umlagesätze entnehmen Sie bitte dem Krankenkassenstamm. Der Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage beträgt 2021 einheitlich 0,12 %.

Frist zur Antragstellung verlängert

Die Frist für die Antragstellung auf Erstattung der Ausfallentschädigungen nach IfSG wurde von 1 auf 2 Jahre verlängert.

Software-Testat in der Finanzbuchhaltung – was verbirgt sich dahinter?
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Software-Testat in der Finanzbuchhaltung – was verbirgt sich dahinter?

„Unsere Software hat eine Prüfbescheinigung nach GoBD“ – diese Aussage begegnet Ihnen bei der Suche nach Finanzbuchhaltungssoftware sicherlich häufig. Doch was bedeutet eine solche Prüfbescheinigung, auch Software-Testat genannt, konkret? Wer erhält sie und unter welchen Voraussetzungen? Produktmanagerin Annett Rosenbaum erklärt am Beispiel der Suiteify Finanzbuchhaltungsprogramme, wie das Prüfverfahren abläuft.

5 Min. Lesezeit

Im Bereich der Finanzbuchhaltung sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Softwarehersteller haben die Möglichkeit, sich von unabhängigen Prüfern bescheinigen zu lassen, dass mit ihren Lösungen rechtskonform gearbeitet werden kann. Man spricht in diesem Fall von einem Software-Testat oder auch einer Software-Prüfbescheinigung.

Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen nach den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für die Buchhaltung (HGB).

Neben diesen Vorschriften spielen auch die Prüfungsstandards und die Verlautbarungen zur Rechnungslegung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) bei der Erteilung eines Software-Testats eine Rolle:

  • IDW PS 880 (Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen)
  • IDW PS 330 (Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie)
  • IDW RS FAIT 1 (GoB bei Einsatz von Informationstechnologie)
  • IDW RS FAIT 3 (GoB bei Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren)

Darüber hinaus ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Prüfungen relevant. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie läuft das Prüfverfahren für ein Software-Testat ab?

Im Folgenden wird der typische Ablauf einer Softwareprüfung am Beispiel der Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify beschrieben.

Vorbereitung

Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Software-Testat ist immer der Aufbau eines Testsystems, auf dem eine Buchhaltung vollständig simuliert werden kann. Dazu stellt der Softwarehersteller dem Prüfer die technischen Voraussetzungen für die Prüfung in seinem Hause zur Verfügung – in unserem Fall die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung, inklusive der zu prüfenden Erweiterungsmodule Anlagenbuchhaltung, E-Bilanz, AO-Schnittstelle, Suiteify DMS classic und Suiteify Rechnungsprüfung. Der technische Support von Suiteify stellt sicher, dass alle Systeme korrekt installiert sind.

Zusätzlich erhält der Prüfer umfangreiche Dokumentationen über die Inhalte und Funktionen der Software. Des Weiteren erhält er Einblick in den Prozess der Programmentwicklung und die Vorgehensweise bei Fehlerbehebungen und Programmerweiterungen.

Mitarbeitende des Produktmanagements, der Entwicklungsabteilung und des Qualitätsmanagements stehen für Fragen zur Verfügung und führen den Prüfer in die internen Arbeitsabläufe ein. Dies kann bis zur Offenlegung des Programmquellcodes gehen.

Durchführung der Prüfung

Bei der eigentlichen Prüfung geht es um die Korrektheit des Programmablaufs, die logische Korrektheit der Verarbeitungsregeln und die Wirksamkeit der programmierten Plausibilitätskontrollen.

Der Prüfer begutachtet also, wie sich mit der Anwendung komplexe Geschäftsvorfälle nachverfolgen lassen, ob die Summierungen und Saldierungen stimmen, wie die Periodenzuordnung erfolgt, wie Steuern ermittelt werden und wie ein Monats- und Jahreswechsel abläuft. Dabei vergleicht er, ob die von der Software ermittelten Daten mit den zuvor erwarteten Ergebnissen übereinstimmen.

Was untersuchen die Prüfer?

Ein typisches Beispiel für die Prüfung von Finanzbuchhaltungsprogrammen ist die Belegfunktion. Diese ist die Grundvoraussetzung für die Beweiskraft der Buchführung und damit von elementarer Bedeutung für die korrekte Verarbeitung durch ein Finanzbuchhaltungsprogramm.

Vor der Begutachtung des entsprechenden Arbeitsgebietes in der Anwendung stellt der Prüfer die gesetzliche Anforderung formell fest. Beim anschließenden Test der Software und bei der Einsichtnahme in die zugehörige Verfahrensdokumentation prüft er dann, ob die Belegfunktion gesetzeskonform gegeben ist.

Unter anderem wird geprüft, ob das Finanzbuchhaltungsprogramm folgende Eingaben sichert und dabei das sogenannte Radierverbot beachtet:

  • Buchungs- und Belegdatum
  • Eindeutige Belegnummer
  • Kontierung
  • Buchungsbetrag
  • Buchungstext
  • Zuordnung zu einer bestimmten Buchungsperiode

Weitere Prüfthemen sind die Journalfunktion, die Kontenfunktion und die Protokollierfunktion. Zudem spielt die Sicherheit der geprüften Anwendung eine entscheidende Rolle im Software-Testat . Hierzu werden sowohl die Zugriffsberechtigungen als auch die Datensicherungs- und Wiederanlaufverfahren bewertet.

Was steht in einem Software-Testat?

Die Prüfbescheinigung beschreibt, wie die Software arbeitet, welche Einstellmöglichkeiten sie bietet und welche Eingaben der Benutzer oder die Benutzerin vornehmen kann. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob eine Soll-Haben-Identität besteht und ob ein gespeicherter Beleg unveränderbar ist und nicht nachträglich manipuliert werden kann.

Abschließend stellt der Wirtschaftsprüfer im Software-Testat fest, dass die geprüfte Software entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ordnungsgemäß arbeitet. Im Falle der Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify liest sich das wie folgt:

„Die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung ermöglichen bei sachgerechter Anwendung eine den GoBD entsprechende Vollständigkeit sowie sachliche Richtigkeit der Verarbeitung.“

Mit anderen Worten: Die Suiteify Programme erfüllen alle technologischen Voraussetzungen für eine Buchführung nach GoBD und zeichnen sich durch einen sehr hohen Qualitätsstandard aus.

Was sagt ein Software-Testat über die Qualität einer Anwendung aus?

Wer eine Finanzbuchhaltungssoftware sucht, sollte in jedem Fall darauf achten, dass für die jeweilige Anwendung ein aktuelles Software-Testat vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass das Wirtschaftsprüfunternehmen die Software unter Laborbedingungen und nicht in einer realen Unternehmensumgebung testet. Das bedeutet: Die testierte Software hat unter den gegebenen Testbedingungen alle Prüfungen bestanden. Unternehmensspezifische Abläufe und innerbetriebliche Kontrollsysteme werden nicht berücksichtigt.

Dennoch ist das Software-Testat eine wichtige unabhängige (!) Bestätigung dafür, dass eine Lösung „bei sachgerechter Anwendung“ die gesetzlichen Anforderungen und die GoBD zuverlässig erfüllt und gleichzeitig den Anwenderinnen und Anwendern individuelle Gestaltungsspielräume im Bereich der Finanzbuchhaltung lässt.

Auch für uns als Hersteller ist es sinnvoll, die Rechtskonformität und Funktionsfähigkeit der eigenen Finanzbuchhaltungssoftware in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Denn wir wollen hier kein Risiko eingehen, weil wir wissen, dass die Anwender mit unserer Software hochsensible Daten verarbeiten.

Die Kurzfassung des Prüfberichts für die Suiteify Programme zur Finanzbuchhaltung finden Sie hier. Wenn Sie am ausführlichen Bericht interessiert sind, wenden Sie sich bitte an das Suiteify Kundencenter.

10 Kriterien für GoBD-konforme Software
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10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Welche Anforderungen stellen die GoBD an die Unternehmenssoftware? Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen der GoBD vor und führt in einer Checkliste die zehn wichtigsten Kriterien für GoBD-konforme Software auf.

5 Min. Lesezeit

Seit 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft. Die GoBD gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform, einschließlich Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbständige.

Regelungsbereiche der GoBD

Allgemeine Anforderungen

Hierzu gehören die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchhaltung sowie Wahrheit, Klarheit, Richtigkeit, Ordnung, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen und Belege.

Belegsicherung und -archivierung

Dazu gehören ersetzendes Scannen, revisionssichere Archivierung, die Zuordnung der Belege zum Buchungssatz und die Erfassung von Geschäftsvorfällen.

Sichere Aufbewahrung der Belege

Sichere (digitale) Aufbewahrung meint die Unverlierbarkeit von Informationen. Außerdem müssen die Informationen so gespeichert werden, dass die maschinelle Auswertbarkeit und der Datenzugriff der Finanzbehörde gewährleistet sind.

Verfahrensdokumentation und internes Kontrollsystem

Die GoBD fordern die Nachvollziehbarkeit von Buchungen und steuerlichen Sachverhalten. Um diese Anforderung zu erfüllen, dokumentieren Unternehmen ihre Prozesse in einer detaillierten Verfahrensdokumentation.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Compliance ist das interne Kontrollsystem (IKS). Dieses sieht unter anderem eine Funktionstrennung vor, die häufig durch das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt wird.

Sowohl die Verfahrensdokumentation als auch das IKS sind als „lebende Dokumente“ zu betrachten. Dies bedeutet:

  • Sie werden bei Änderungen in den Prozessen oder Strukturen kontinuierlich aktualisiert.
  • Neue Versionen werden in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) versioniert abgelegt.
  • Die Dokumentation kann aus mehreren zusammenhängenden Einzeldokumenten bestehen, um eine flexible und modulare Struktur zu ermöglichen.

10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Bei der Auswahl Ihrer Buchhaltungssoftware oder Ihres ERP-Systems sollten Sie die folgenden zehn Punkte beachten.

1. Beleg-Upload

Die GoBD fordern die digitale Integration elektronischer Belege in die Buchführung. Trotz fortschreitender Digitalisierung werden viele Dokumente immer noch in Papierform erstellt. Daher sind einfache und zeitsparende Methoden zum Hochladen von Belegen unerlässlich.

  • Vom Scanner: Können Sie die Belegordner in Ihrer Software mit dem Scan-Ordner synchronisieren? Oder können Sie gescannte Belege mit einer Scan-to-Mail-Funktion direkt per E-Mail an die Software senden?
  • Vom Computer: Lassen sich Lieferantenrechnungen, die Sie per E-Mail erhalten, per Ordnersynchronisation oder E-Mail an Ihre Software übermitteln?
  • Vom Smartphone oder Tablet: Lassen sich mobil gescannte oder abfotografiere Belege per App direkt in Ihre Software übertragen?

Beim Upload sollten die Belege direkt am passenden Ort abgelegt werden: Eingangsrechnungen im Rechnungseingang, Kassenbelege im Kassenbuch etc. Der schnelle Upload erleichtert die zeitgerechte Erfassung, insbesondere von Kassen. Außerdem ist er ein wesentlicher Bestandteil der Belegsicherung.

2. Belegzuordnung

In der Buchhaltungssoftware muss jeder Beleg mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall verknüpft werden. Dies sollte automatisiert geschehen, am besten beim Buchen des Belegs. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.

3. DMS

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist für eine GoBD-konforme Belegarchivierung unerlässlich. Idealerweise sollte das DMS in die Buchhaltungssoftware integriert sein, um maximale Effizienz und Compliance zu gewährleisten.

  • Ein integriertes DMS sichert nicht nur E-Mails, Gesprächsnotizen und ergänzende Dokumente, die Geschäftsvorfälle genauer erklären, sondern ermöglicht auch die direkte Verknüpfung dieser Informationen mit den Buchungsvorgängen. Dies ist entscheidend, da die GoBD die Vollständigkeit der Aufzeichnungen fordern.
  • Darüber hinaus sorgt ein DMS für eine ordnungsgemäße, unverlierbare und leicht auffindbare Speicherung von Belegen und Dokumenten. Funktionen wie Filter und OCR-Technologie ermöglichen ein schnelles Auffinden von Informationen. Die Versionshistorie stellt sicher, dass die Originalbelege, wie vorgeschrieben, erhalten bleiben, während Zugriffsbeschränkungen verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden.

Insgesamt zielen alle Anforderungen der GoBD darauf ab, die Beweiskraft Ihrer Buchführung sicherzustellen. Die Kombination aus Buchhaltungssoftware und DMS spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch Ihre Geschäftsprozesse optimiert und die Verlässlichkeit Ihrer Finanzunterlagen erhöht.

4. Eingangsrechnungs-Workflow

Der Rechnungseingang in einer GoBD-konformen Software enthält oft einen Workflow für die Rechnungsbearbeitung. Workflow bedeutet, dass ein kompletter Prozess inklusive der zuständigen Bearbeiter hinterlegt ist.

Eingangsrechnungen werden geprüft, genehmigt, freigegeben, gezahlt und gebucht. Diese Arbeiten sind nach dem Vier-Augen-Prinzip durchzuführen. Nach den GoBD ist ein internes Kontrollsystem (IKS) vorgeschrieben und im Rahmen dieses IKS ist die Funktionstrennung bei sensiblen Aufgaben zu beachten.

5. Hosting in Deutschland

Für eine GoBD-konforme digitale Buchführung und Belegarchivierung haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder Sie arbeiten mit einem lokal installierten System oder mit einer Cloud-Software. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss das System in Deutschland oder der EU gehostet werden. Darauf sollten Sie insbesondere bei Cloud-Anbietern achten.

Bei Systemen, die beispielsweise in den USA gehostet werden, besteht die Möglichkeit, dass Behörden auf Ihre Daten zugreifen.

6. Nebensysteme und Kassen

Ihre Nebensysteme der Finanzbuchhaltung müssen ebenfalls integriert und GoBD-konform sein. Nebensysteme sind zum Beispiel Anlagenbuchhaltung, Kassen, Lohnbuchhaltung, Reisekostenabrechnung und Zeiterfassungssysteme. Also alles, was buchhalterisch und steuerlich relevant ist. Dies ist eine weitere Anforderung, die sich aus den GoBD-Grundsätzen der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ergibt.

7. Schnittstellen

Um die Vollständigkeitsanforderungen der GoBD zu erfüllen, sollte Ihre Buchhaltungssoftware über Schnittstellen verfügen. Diese sind notwendig, um Ihr System in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren. Darüber hinaus verbessern Schnittstellen die Auswertbarkeit Ihrer Informationen, da es keine Datensilos mehr gibt, sondern durchgängige Prozesse.

8. Office-Integration

Eine Office-Integration wird zwar nicht ausdrücklich gefordert, ist aber empfehlenswert, damit Ihre Mitarbeiter Dokumente und Informationen nahtlos in das DMS und/oder Buchhaltungssystem übertragen können.

Besonders wichtig ist die Outlook-Integration. Viele Dinge werden per E-Mail mit Geschäftspartnern und anderen Akteuren abgestimmt: Aufträge, Änderungswünsche, Preisabsprachen und andere Informationen, die zur Erläuterung der Geschäftsvorfälle notwendig sind.

E-Mails und andere Office-Dokumente, die für Ihre Buchhaltung relevant sind, sollten unmittelbar mit den Geschäftsvorfällen verknüpft und ins DMS hochgeladen werden.

9. Zugriffssteuerung

Nach den GoBD müssen Sie den Finanzbehörden Zugriff auf Ihre Buchführung gewähren. Ihre Software sollte entsprechende Zugriffsregelungen vorsehen. Einige Anbieter haben die notwendigen Zugriffe in einem Benutzerprofil für Betriebsprüfer bereits vorkonfiguriert.

Eine ausgefeilte Zugriffssteuerung ist auch in anderer Hinsicht notwendig: Um zu verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden. Ihr DMS und Ihr Buchhaltungssystem sollten über entsprechende Vorkehrungen verfügen.

10. Verfahrensdokumentation

Der Umgang mit elektronischen Belegen ist in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Der Belegfluss muss dokumentiert sein. Dazu gehört, wie die Belege in das System gelangen, wer wann was mit ihnen macht und wie sie GoBD-konform archiviert werden.

Eine GoBD-konforme Software protokolliert daher im Hintergrund alle Bearbeitungsschritte. Außerdem sollte sie Workflows für den Belegfluss und die Buchhaltung enthalten. Im Idealfall können Sie dort auch eigene Workflows einrichten. Das erleichtert Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation und den Nachweis, dass Sie die darin beschriebenen Prozesse auch einhalten.

Fazit

Die GoBD skizzieren die Anforderungen an eine digitale Buchhaltung, den Datenzugriff und die Archivierung von Belegen. Ziel ist es, die Beweiskraft Ihrer Buchführung zu erhalten. Dazu benötigen Sie eine GoBD-konforme Software für die Buchhaltung, mit angebundenem DMS. Insgesamt soll Ihr System auch alle Vor- und Nebensysteme integrieren, Datenschutz und Zugriffsregelungen implementieren, Workflows ermöglichen und im Hintergrund alles protokollieren. Diese letzteren Funktionen erleichtern Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD.

Die unheimlichen Geister der fehlerhaften Buchungen 👻
ERP & Finance

Die unheimlichen Geister der fehlerhaften Buchungen 👻

Kleine Buchhaltungsfehler können sich schnell zu großen Katastrophen entwickeln. Erfahre, wie solche Fehler nicht nur die Finanzen gefährden, sondern auch rechtliche Probleme und Vertrauensverlust verursachen können. 👻

5 Min. Lesezeit

Stell dir vor: Du sitzt im Büro, es ist kurz vor Feierabend, und plötzlich tauchen in deinen Finanzauswertungen merkwürdige Fehler auf. Zahlen stimmen nicht, Summen passen nicht zusammen, und es fühlt sich an, als ob unsichtbare Kräfte deine Buchhaltung sabotieren. Willkommen in der Welt der Geisterbuchungen – die unsichtbaren Fehler, die sich unerwartet einschleichen und Chaos stiften!

Was sind Geisterbuchungen?

Geisterbuchungen sind Fehler in der Buchhaltung, die scheinbar aus dem Nichts auftauchen.

Das kann alles sein: doppelte Buchungen mit unterschiedlichen Bezeichnungen, fehlende Transaktionen oder Zahlen, die einfach nicht mehr nachvollziehbar sind. Oft treten sie auf, wenn man noch mit manuellen oder veralteten Systemen arbeitet, bei denen es leicht zu menschlichen Fehlern kommen kann. Diese "Geister" verstecken sich in den Daten und tauchen dann zu den unpassendsten Zeiten auf – meist, wenn es um wichtige Berichte oder den Jahresabschluss geht.

Warum sind sie so gefährlich?

Wie bei einem echten Spuk sorgen Geisterbuchungen für Unruhe und Verwirrung. Sie können zu falschen Bilanzen, verzögerten Geschäftsentscheidungen oder sogar rechtlichen Problemen führen, wenn Fehler nicht rechtzeitig erkannt werden. Noch schlimmer: Wenn man solche Fehler erst spät bemerkt, kann es extrem zeitaufwändig und teuer werden, sie rückwirkend zu korrigieren.  

Hier ein paar Beispiele für die Schrecken, die sie verursachen können 😱:

  • Falsche Finanzberichte: Ungenaue Zahlen in den Berichten können zu Fehleinschätzungen führen. Man könnte meinen, es geht dem Unternehmen blendend, obwohl man tatsächlich Verluste einfährt – oder umgekehrt.
  • Steuerliche Konsequenzen: Wenn Geisterbuchungen unentdeckt bleiben, können falsche Steuererklärungen eingereicht werden. Das führt zu Problemen mit dem Finanzamt, Nachzahlungen oder sogar Strafen.
  • Vertrauensverlust: Häufige Fehler in der Buchhaltung führen schnell dazu, dass das Management das Vertrauen in die Finanzabteilung verliert. Das kann den Ruf des Unternehmens beschädigen.

Wie wird man die Geister los?

Der Schlüssel, um diese "Gespenster" loszuwerden, ist die Automatisierung und Kontrolle.

Moderne Buchhaltungssysteme können helfen, indem sie:

  • Automatisierte Buchungen ermöglichen, die Fehler durch manuelle Eingaben minimieren.
  • Echtzeit-Überwachung der Daten bieten, sodass Unregelmäßigkeiten sofort auffallen und behoben werden können.
  • Prüfprotokolle führen, um genau nachvollziehen zu können, wer wann welche Buchung vorgenommen hat. So lassen sich Fehlerquellen schneller identifizieren.

Die Automatisierung von Prozessen und eine klare Datenerfassung sorgen dafür, dass "Geister" keine Chance haben, die Buchhaltung zu stören. So bleibt das Unternehmen vor unheimlichen Überraschungen geschützt.

Das Fazit:

Unterschätzen Sie die Power automatisierter Nachrichten nicht.

Fehler in der Buchhaltung können wie unsichtbare Gespenster wirken, die Chaos in den Finanzen verbreiten. Mit unseren Lösungen aus der Cloud sind Sie jederzeit auf dem neusten Stand und vermeiden Probleme aufgrund von veralteter Software.  Wer also den Horror vermeiden will, sollte sich von den "Geistern der fehlerhaften Buchungen" verabschieden – bevor es zu spät ist! 🎃📊

Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer - die wichtigsten Fakten
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Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer - die wichtigsten Fakten

Ab November 2024 erhalten wirtschaftlich Tätige in Deutschland eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifizierung im Besteuerungsverfahren.

5 Min. Lesezeit

Im September 2024 hat der Deutsche Bundesrat der Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer zugestimmt. Die W-IdNr. ist ein einheitliches Identifikationsmerkmal für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie besteht aus dem Länderkürzel „DE“, neun Ziffern und einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (Beispiel: DE123456789-00001).

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Eine W-IdNr. erhalten wirtschaftlich Tätige, die umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, einschließlich Freiberufler.

Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten werden mehrere Nummern vergeben, die sich in den letzten fünf Ziffern unterscheiden. Über die Vergabe dieser zusätzlichen Unterscheidungsmerkmale, die im ersten Quartal 2026 beginnen soll, wird das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert informieren.

Die W-IdNr. soll vorerst weder die persönliche Steuer-Identifikationsnummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ((USt-IdNr.) ersetzen. Zur besseren Unterscheidung hier drei Beispiele für den Aufbau der verschiedenen Identifikationsnummern:

  • Steuer-Identifikationsnummer: 01234567890 (immer elfstellig)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE123456789-00001

Was ist bezüglich der Vergabe der W-IdNr. zu beachten?

Das Vergabeverfahren beginnt im November 2024, wird schrittweise durchgeführt und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, erhalten diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer, ergänzt um das zusätzliche fünfstellige Unterscheidungsmerkmal. Die USt-IdNr. ist wie bisher weiter zu verwenden.
  • Um verschiedene Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen identifizieren zu können, vergibt das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem ersten Quartal 2026 mehrere fünfstellige Unterscheidungsmerkmale. Bis dahin erhalten Steuerpflichtige auch bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten nur ein Unterscheidungsmerkmal („-00001“).
  • Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die umsatzsteuerlich erfasst sind oder den Status eines Kleinunternehmers haben, erhalten die W-IdNr. elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto oder über ihre Steuerberatungskanzlei.
  • Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2025.

Wie erfolgt die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. automatisch auf Anforderung des Finanzamtes. Ein Antrag des Steuerpflichtigen ist nicht erforderlich.

Wie ist der Übergang geregelt?

Wirtschaftlich Tätige müssen künftig in Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen die Wirtschafts-Identifikationsnummer als Steuernummer angeben. Bis zum Abschluss des Erstvergabeverfahrens gelten jedoch großzügige Übergangsregelungen. So muss die W-IdNr. bis zum 31. Dezember 2026 nicht zwingend in der Steuererklärung angegeben werden.