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Lohnabrechnung

Rechtssicher abrechnen: Fristen, Neuregelungen und Praxiswissen für die Lohnbuchhaltung im Mittelstand.

Digitale Lohnunterlagen: Effizienz steigern und Kosten senken
HR & Payroll

Digitale Lohnunterlagen: Effizienz steigern und Kosten senken

Digitalisierung bedeutet mehr, als Unterlagen nur elektronisch zu erfassen und weiterzuleiten. Sie eröffnet die Möglichkeit, Prozesse gezielt zu optimieren und effizienter zu gestalten. Gerade in der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bauwesen sollten Betriebe unnötige Abläufe überdenken und verbessern, um ihre Lohnsachbearbeiter*innen zu entlasten und Kosten zu senken. Ein digitales Mitarbeiterportal bietet hier entscheidende Vorteile und setzt neue Maßstäbe in puncto Effizienz und Nachhaltigkeit.

5 Min. Lesezeit

Warum digitale Lohn- und Gehaltsunterlagen wichtig sind

Die Bereitstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Papierform oder per E-Mail ist nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt auch Sicherheits- und Organisationsrisiken. Mit der Digitalisierung werden diese Prozesse verschlankt und optimiert.

Vorteile eines Mitarbeiterportals für die Lohnsachbearbeitung

Nach der Erstellung der Abrechnungen in einer Baulohn-Software werden diese einfach in das Mitarbeiterportal hochgeladen. Dies ersetzt den aufwendigen Versand physischer Dokumente und spart wertvolle Arbeitszeit. Lohnsachbearbeiter*innen können sich so stärker auf anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren und werden spürbar entlastet.

Mehrwert für Mitarbeitende durch ortsunabhängigen Zugriff

Für die Beschäftigten des Baubetriebes bietet das Portal einen klaren Vorteil: Sie erhalten jederzeit und von überall Zugriff auf ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Urlaubsnachweise oder andere wichtige Dokumente. Gleichzeitig dient das Portal als sicheres Archiv, sodass keine Unterlagen mehr verloren gehen und Aktenordner überflüssig werden.

Effizienz und Kostenersparnis im Bauunternehmen

Die Einführung eines digitalen Mitarbeiterportals steigert die Effizienz, senkt Kosten und sorgt für eine sichere Bereitstellung wichtiger Unterlagen. Bauunternehmen sparen nicht nur Ressourcen, sondern zeigen sich auch als moderner Arbeitgeber, der auf digitale Lösungen setzt.

SV-Meldeportal: Was kann die neue Ausfüllhilfe im Meldeverfahren?
HR & Payroll

SV-Meldeportal: Was kann die neue Ausfüllhilfe im Meldeverfahren?

Seit Anfang Oktober 2023 können Unternehmen und Selbstständige das neue SV-Meldeportal nutzen. Es löst zum Jahresende die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ab. Das bedeutet: Ab dem 1. Januar 2024 können Rückmeldungen der Krankenkassen nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen werden. Hier die wichtigsten Infos zur neuen Anwendung.

5 Min. Lesezeit

Über das neue SV-Meldeportal können Arbeitgeber und Selbstständige Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge mit den Sozialversicherungsträgern elektronisch auszutauschen. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Ausfüllhilfe im Meldeverfahren.

Was ist das SV-Meldeportal?

Das SV-Meldeportal ist seit dem 4. Oktober 2023 verfügbar. Es wird die Vorgängeranwendung sv.net vollständig ersetzen und ist über jeden gängigen Browser aufrufbar. Das SV-Meldeportal ist eine reine Webanwendung, die es Unternehmen ermöglicht, Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise einzureichen. Es ist als Ausfüllhilfe für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen konzipiert.

Als rechtliche Grundlage dient § 95a des Sozialgesetzbuches IV. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung müssen die Sozialversicherungsträger die bislang freiwillig bereitgestellte Anwendung nunmehr verpflichtend anbieten. Somit muss das SV-Meldeportal Arbeitgebern und Selbstständigen dauerhaft als Ausfüllhilfe für das Meldeverfahren zur Verfügung stehen.

Die Entwicklung des neuen Portals erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) und dem GKV-Spitzenverband.

An wen richtet sich das SV-Meldeportal?

Das SV-Meldeportal wurde speziell als Unterstützung für Kleinunternehmen entwickelt, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Es kann jedoch auch Selbstständigen, mittelständischen Unternehmen und großen Betrieben helfen, ihren Meldepflichten nachzukommen und Bescheinigungen zu empfangen. Außerdem steht das Portal der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung.

Ersetzt das SV-Meldeportal eine Entgeltabrechnungssoftware?

Das SV-Meldeportal ist keine Alternative zu einer professionellen Entgeltabrechnungssoftware. Ebenso wie der Vorgänger sv.net führt das SV-Meldeportal keine Entgeltberechnungen oder Berechnungen zu Sozialversicherungs- und Steueranteilen durch. Es ermöglicht lediglich die Übertragung von Informationen und ersetzt somit kein Lohnabrechnungsprogramm.

Im Unterschied zu sv.net verfügt das SV-Meldeportal jedoch über zusätzliche Funktionen wie eine cloudbasierte Datenspeicherung. Diese Funktion erlaubt es beispielsweise Kleinunternehmern, alle relevanten Daten elektronisch zu speichern und sie später im Rahmen einer elektronischen Betriebsprüfung zu verwenden. Die Daten werden in einem zentralen Online-Datenspeicher abgelegt, und die maximale Speicherdauer beträgt fünf Jahre.

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Welche Kosten fallen für die Nutzung an?

Die Gebühren für die Nutzung des SV-Meldeportals variieren je nach Anzahl der benötigten Betriebsnummern des Unternehmens für die Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen. Es gibt zwei Anwendergruppen: die Single-Mandanten-Variante und die Multi-Mandanten-Variante.

Bis zum März 2024 gelten vergünstigte Gebühren. Unternehmen, die sich vor dem 31. März 2024 registrieren, zahlen für die Jahre 2023 und 2024 keine Gebühr. In diesem Fall entstehen erst ab dem 1. Januar 2025 Kosten für die Nutzung des SV-Meldeportals. Unternehmen, die sich ab dem 1. April 2024 registrieren, müssen sofort für die Nutzung bezahlen.

Bei einer Registrierung vor dem 31. März 2024 gilt automatisch die Multi-Mandanten-Variante. Diese ermöglicht den Datenaustausch für mehrere Betriebsnummern und die Verwaltung mehrerer Mandanten. Im Herbst 2024 müssen die Nutzer eine der beiden Varianten auswählen, für die ab dem 1. Januar 2025 erstmals eine Gebühr anfällt.

  • Die Kosten für die Nutzung einer einzigen Betriebsnummer betragen 36 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für einen Zeitraum von 36 Monaten.
  • Für die Nutzung mehrerer Betriebsnummern belaufen sich die Kosten auf 99 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für ebenfalls 36 Monate.

Es gibt keine Begrenzung für den Austausch von Sozialversicherungsmeldungen; daher können beliebig viele Meldungen ausgetauscht werden.

Wie funktioniert die Registrierung für das SV-Meldeportal?

Die Registrierung für das SV-Meldeportal ist ausschließlich mit einem ELSTER-Zertifikat möglich. Jede Person innerhalb eines Unternehmens, die auf das Portal zugreifen möchte, muss über ein eigenes ELSTER-Zertifikat verfügen. Diese Zertifikate sind kostenlos beim Finanzamt oder auf der ELSTER-Website unter „Mein Unternehmenskonto“ erhältlich.

Überblick über die Registrierung

Die Registrierung läuft in diesen Schritten ab:

  1. SV-Meldeportal aufrufen
  2. Registrierung zur Nutzung über „Mein Unternehmenskonto“ abwickeln
  3. Im SV-Meldeportal mit dem ELSTER-Zertifikat authentifizieren
  4. Betriebsnummer und Unternehmensdaten eingeben
  5. Vertretungsberechtigungsschreiben mit Freischaltcode per Post erhalten
  6. Freischaltcode eingeben
  7. Freigabe des SV-Meldeportals für die Nutzung

Nach erfolgreicher Registrierung ist das SV-Meldeportal uneingeschränkt nutzbar. Für jeden Login wird das ELSTER-Zertifikat benötigt, mit dem sich das Unternehmen registriert hat.

Wie lange kann sv.net noch genutzt werden?

Bis zum 31. Dezember 2023 bleibt das bisherige Portal sv.net uneingeschränkt nutzbar. Ab dem Jahresbeginn 2024 wird die Nutzung von sv.net jedoch eingeschränkt. So können Rückmeldungen ab dem 1. Januar 2024 nur noch über das SV-Meldeportal erfolgen. Ende Februar 2024 wird sv.net endgültig abgeschaltet. Daher sollten betroffene Unternehmen und Selbstständige schnellstmöglich auf das neue SV-Meldeportal umsteigen, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Welche Funktionen bietet das SV-Meldeportal?

Das SV-Meldeportal bietet einige Funktionen, die über die bisherigen Anwendungen von sv.net hinausgehen:

  • Online-Datenspeicher
    Das neue SV-Meldeportal ist als Online-Datenspeicher nutzbar. Hier können insbesondere Kleinunternehmen sämtliche Daten aus Sozialversicherungsmeldungen, einschließlich der Entgeltdaten, sicher und zentral in einem Online-Speicher aufbewahren. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind ausschließlich für legitimierte Benutzer zugänglich. Der Online-Speicher speichert Unternehmens- und Personaldaten sowie alle Meldungen.
  • Personalverwaltung mit Historienführung
    Das SV-Meldeportal ermöglicht eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung, die über den Online-Datenspeicher funktioniert. Unter den jeweiligen Betriebsnummern werden wichtige Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer der Mitarbeiter erfasst. Die Meldungen für die Mitarbeiter werden automatisch in die Stammdaten übertragen und dabei auf den Monat der Meldung bezogen. Dadurch können spätere Meldungen leicht bestimmten Zeiträumen zugeordnet werden.
  • Mandantenverwaltung
    Unternehmen, die Sozialversicherungsdaten für mehrere Betriebsnummern austauschen, sowie Dienstleistungsunternehmer, die die Entgeltabrechnung und das Meldeverfahren für mehrere Unternehmen durchführen, können das SV-Meldeportal für eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen. Auf diese Weise kann ein Unternehmen einem Steuerberater für einen frei wählbaren Zeitraum ein Mandat übertragen. Dies ermöglicht dem Steuerberater, das Meldewesen mit den Sozialversicherungsträgern im Namen des Unternehmens zu führen.
  • Barrierefreie Benutzeroberfläche
    Das Portal verfügt über eine barrierefreie Benutzeroberfläche, die in mehreren Sprachen bedienbar ist. Es hat ein neues, flexibles Design, das es Unternehmen ermöglicht, das Portal sowohl auf Stand-PCs als auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets zu nutzen. Das Design passt sich dabei automatisch an das jeweilige Gerät an.
  • Handlungsanleitungen
    Das Portal stellt Anleitungen und Videos bereit, die bei der Registrierung und Nutzung helfen. Es bietet klare Anweisungen dazu, wie Meldungen abgegeben und empfangen werden können, und enthält zudem einen Fragen- und Antwortkatalog.

Fazit zum SV-Meldeportal

Die Funktionen des SV-Meldeportals stehen bereits seit Anfang Oktober 2023 zur Verfügung. Unternehmen und Selbstständige, die sich noch nicht registriert haben, sollten dies bis zum Jahresende nachholen. Auf diese Weise wird ein reibungsloser elektronischer Datenaustausch im Meldeverfahren gewährleistet, bevor sv.net im Februar 2024 endgültig abgeschaltet wird. Zudem bringt eine frühzeitige Registrierung Vergünstigungen bei den Nutzungsgebühren mit sich.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll
HR & Payroll

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: Schritt für Schritt zur fehlerfreien Payroll

Jeden Monat aufs Neue steht Arbeitgebern die Lohnabrechnung für ihre Beschäftigten ins Haus. Dabei müssen sie eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, um die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu gewährleisten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die erforderlichen Schritte im Rahmen des Monatswechsels in der Lohnabrechnung.

5 Min. Lesezeit

Die Lohnabrechnung zählt zu den wichtigsten Aufgaben von Arbeitgebern. Schließlich geht es darum, den Mitarbeitern pünktlich ihr Entgelt auszuzahlen und so den Betriebsfrieden zu bewahren. Da ist es gut, zu wissen, wie man den Monatswechsel in der Lohnabrechnung schrittweise bis zur fehlerfreien Payroll durchführt.

Monatswechsel in der Lohnabrechnung: die wichtigsten Arbeitgeberpflichten

Ziel der Entgeltabrechnung ist, die auszuzahlenden Löhne korrekt zu berechnen sowie die erforderlichen Abgaben rechtzeitig und richtig durchzuführen. Damit dies gewährleistet ist, erlegt der Gesetzgeber Arbeitgebern zahlreiche Pflichten auf:

  • Ausstellung einer schriftlichen Lohnabrechnung (§ 108 GewO)
  • pünktliche Einreichung der Beitragsnachweise bei den Sozialversicherungsträgern und Abführung der Beiträge
  • Anmeldung und Abführung der Lohnsteuern beim Finanzamt, unter Berücksichtigung der Lohnsteuermerkmale (ElStAM) der Arbeitnehmer

Arbeitgeber können theoretisch darauf verzichten, dem Arbeitnehmer monatlich erneut einen Lohnzettel auszuhändigen, wenn von der Berechnung des Vormonats nicht abgewichen wird. Die meisten Arbeitgeber erstellen dennoch bei jedem Monatswechsel eine neue Lohnabrechnung.

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Entgeltabrechnung erstellen: Die Schritte beim Monatswechsel in der Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung ist eine komplexe Aufgabe, die aus einer Vielzahl einzelner Schritte besteht.

Lohnabrechnung erstellen: Berechnung von Brutto- und Nettolohn

Zunächst berechnen Sie für jeden Mitarbeiter den Bruttolohn. Er setzt sich meist aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Grundlohn
  • geldwerte Vorteile/Sachbezüge (z. B. Dienstwagenregelung)
  • vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • Zuschläge und Zulagen (z. B. Gefahrenzulagen, Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit)
  • leistungsbezogene Bonuszahlungen (z. B. Provisionen, Prämien)
  • pauschal versteuerte Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge

Deshalb kann es sein, dass das Bruttoentgelt in der Gehaltsabrechnung bei jedem Monatswechsel variiert. Um nun das Nettoentgelt zu berechnen, sind vom Gesamtbrutto die anfallende Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abzuziehen.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Regelfall nach dem solidarischen Prinzip jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, den nur der Arbeitnehmer zahlt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen der Mitarbeiter wie Lohnsteuerklasse oder Kinderfreibeträge.

Abweichungen von dieser Vorgehensweise können bei besonderen Umständen auftreten. Liegt etwa eine geringfügige Beschäftigung vor, zahlt der Arbeitnehmer selbst keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber hingegen führt einen pauschalen Beitrag an die Knappschaft-Bahn-See ab, der etwa 31 Prozent des Lohns ausmacht.

Noch deutlich mehr Besonderheiten bringt die Baulohnabrechnung mit sich. Hier gibt es beispielsweise durch Sommer- und Winterarbeitszeit Unterschiede beim monatlichen Brutto. Zudem müssen die Arbeitgeber Beiträge an die verpflichtenden Sozialkassen der Bauwirtschaft abführen.

Meldewesen im Rahmen des Monatswechsels bei der Lohnabrechnung

Sobald die Löhne für alle Mitarbeiter berechnet wurden, müssen die entsprechenden Beträge an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt gemeldet werden.

  • Beitragsnachweise: Spätestens bis zum fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats müssen die Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Fällig sind die Beiträge zwei Tage später.
  • Lohnsteueranmeldung: Die Lohnsteueranmeldung müssen Sie je nach Höhe der abzuführenden Lohnsteuer entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich jeweils am 10. Tag nach dem betreffenden Zeitraum beim Finanzamt einreichen. Für die Zahlung gilt dieselbe Frist, wobei es eine Schonfrist von drei Tagen gibt.

All diese Meldungen müssen auf elektronischem Weg eingereicht werden. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren entsprechende Verfahren geschaffen. Für die Anmeldung der Lohnsteuer können Sie die ELSTER-Schnittstelle verwenden, für Beitragsnachweise nutzen Sie das sogenannte DEÜV-Verfahren.

Inhalte und Aufbau einer Entgeltabrechnung

108 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) macht klare Angaben dazu, welche Pflichtangaben auf die Verdienstabrechnung gehören:

  • Angaben zum Abrechnungszeitraum
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Art und Höhe der Zuschläge und Zulagen
  • sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

In der Praxis enthält der Lohnzettel jedoch noch viele weitere Informationen:

  • Allgemeine Angaben zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    Dazu gehören Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Abrechnungszeitraum. Ebenso werden häufig genannt das Geburtsdatum und die Lohnsteuermerkmale (z. B. Steuerklasse, Konfession, Kinderfreibeträge, Steueridentifikationsnummer) sowie die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers.
  • Aufbau des Entgelts
    Es wird detailliert aufgeschlüsselt, wie sich der ausgezahlte Lohn zusammensetzt. Dazu gehören:
    – Bruttolohn
    – Arbeitnehmeranteil zu den verschiedenen Sozialversicherungen
    – Höhe von Lohn- und Kirchensteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag
    – persönliche Abzüge
    – Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
    – vermögenswirksame Leistungen
    – angewendete Steuerfreibeträge
    – geldwerte Vorteile
    – Zuschläge und Zulagen
    – Nettolohn
    – Auszahlungsbetrag

Hilfe durch Lohnsoftware: Vereinfachung des Monatswechsels in der Lohnabrechnung

Größte Sorgfalt ist bei der Lohnabrechnung besonders wichtig. Entstandene Fehler müssen aufwendig durch Korrekturen und Rückrechnungen beseitigt werden. Schlimmer wiegt jedoch, dass schlampige Arbeit auch rechtliche Auswirkungen haben kann. Bei einer lediglich verspäteten Abgabe werden die Beiträge geschätzt. Werden Meldungen jedoch ganz unterlassen oder Beiträge nicht abgeführt, kann dies sogar strafrechtlich relevant sein. Im schlimmsten Fall kommt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf den Arbeitgeber zu.

Entsprechend wichtig ist es, den Monatswechsel in der Lohnabrechnung strukturiert anzugehen und Fehler zu vermeiden. Je höher der Anteil an manuellen Arbeiten und Berechnungen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern in den Lohnabrechnungen. Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnung deshalb aber nicht unbedingt an einen Steuerberater auslagern. Denn mit einer guten und aktuellen Lohnsoftware können sie diese auch problemlos selbst durchführen.

Die gute Nachricht: Möchten Arbeitgeber den Monatswechsel in der Lohnabrechnung effizient gestalten, benötigen sie hierfür lediglich eine aktuelle, GKV-zertifizierte Lohnabrechnungssoftware. Mit einem solchen Abrechnungsprogramm erledigen auch kleine und mittlere Unternehmen die Aufgaben im Rahmen der Lohnbuchhaltung zu überschaubaren Kosten selbst:

  • Verwaltung der Mitarbeiterstammdaten
  • weitgehend automatisierte Erstellung der Lohnabrechnung
  • elektronischer Versand der Lohnsteueranmeldungen und der Beitragsnachweise
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs anhand hinterlegter Bankverbindungen
  • Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Mit einer modernen Lohnbuchhaltungssoftware können Arbeitgeber somit den Aufwand für den Monatswechsel in der Lohnabrechnung deutlich senken und gleichzeitig die Fehleranfälligkeit reduzieren. Zudem haben sie – im Unterschied zu einer ausgelagerten Lohnabrechnung – alle Personaldaten jederzeit im Zugriff.

GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten
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GKV-Zertifikat: Warum Arbeitgeber auf ITSG-geprüfte Lohnsoftware setzen sollten

Für den direkten elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern benötigen Entgeltabrechnungsprogramme und Zeitwirtschaftssoftware ein GKV-Zertifikat. Um dieses zu erhalten, muss die Software eine sogenannte Systemuntersuchung durch die ITSG erfolgreich absolvieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und den Ablauf der Prüfung. Zudem erläutert er, warum das GKV-Zertifikat für Arbeitgeber wichtig ist.

5 Min. Lesezeit

Viele Zertifikate sind „nice to have“ – das heißt, es ist zwar schön, sie zu haben, aber im Arbeitsalltag notwendig sind sie nicht. Beim GKV-Zertifikat sieht das anders aus. Um als Arbeitgeber elektronische Meldungen direkt an die Sozialversicherungsträger versenden zu können, benötigt die eingesetzte Entgeltabrechnungssoftware dieses Gütesiegel.  Andernfalls droht im Meldewesen ein erheblicher manueller Mehraufwand. Schauen wir uns genauer an, welche Anforderungen und welcher Nutzen mit dem GKV-Zertifikat verbunden sind.

Was ist ein GKV-Zertifikat?

Eines vorweggeschickt: Obwohl es ebenfalls von der ITSG, der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, erteilt wird, hat das GKV-Zertifikat nichts mit dem ITSG-Zertifikat zu tun, das Arbeitgeber für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen benötigen. Vielmehr handelt es sich um ein Gütesiegel der gesetzlichen Krankenversicherung für Entgeltabrechnungssoftware, Zeiterfassungssysteme und elektronische Ausfüllhilfen, die die gesetzlichen Anforderungen für die Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern erfüllen.

Das GKV-Zertifikat ist Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber mit ihrer Software elektronische Meldungen direkt bei den Sozialversicherungsträgern einreichen können. Bevor das Zertifikat erteilt wird, müssen die Softwareersteller der ITSG ihre Lösungen für umfangreiche Prüfungen zur Verfügung stellen. Das GKV-Zertifikat bescheinigt einerseits die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, andererseits aber auch eine anwenderfreundliche Bedienung der Software.

Inhalte der Systemuntersuchung durch die ITSG

Die ITSG konzentriert sich bei der Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssoftware auf die Programmteile, die für die Berechnung und Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und -meldungen erforderlich sind. Welche Inhalte dabei genau geprüft werden, legt die ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes fest. Hierzu wird ein Pflichtenheft erstellt, das die genauen Anforderungen ausweist. Entscheidend ist, dass sie den gesetzlichen Vorgaben für das Melde- und Beitragswesen der sozialen Sicherung entspricht und die verschiedenen Verfahren umsetzt. Seit Anfang 2022 können auch Softwareprodukte für die Zeiterfassung GKV-zertifiziert werden, sofern sie in der Lage sind, elektronische AU-Bescheinigungen abzurufen.

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Der Weg zum GKV-Zertifikat in mehreren Schritten

Um das GKV-Zertifikat zu erhalten, müssen Softwareersteller die Systemuntersuchung der ITSG erfolgreich durchlaufen. Diese besteht aus mehreren Schritten.

1. Beratungsphase

Bereits während der Vorbereitung auf die Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben in der Software steht dem Softwareersteller ein Systemberater zur Seite. Er berät ihn im Hinblick auf das zu erfüllende Pflichtenheft und bietet Workshops und Seminare an.

2. Systemprüfung

GKV-zertifizierte Software muss erfolgreich die sogenannte Systemprüfung durchlaufen. Dabei wird überprüft, ob sie die für das Basismodul vorgeschriebenen Fachverfahren enthält. Dazu gehören unter anderem:

  • Beitragsberechnung
  • Beitragsabrechnung
  • Ermittlung und Übertragung der Melde- und Bescheinigungsdaten sowie der Informationen aus den Beitragsnachweisen

Die Anforderungen werden anhand des Pflichtenhefts abgeglichen. Außerdem führt die ITSG gemeinsame Testaufgaben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung durch.

3. Pilotprüfung

Das Bestehen der Pilotprüfung ist ebenfalls zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines GKV-Zertifikats. Dabei müssen zwei verschiedene Arbeitgeber das System auf Herz und Nieren testen. Idealerweise sollten diese mindestens drei Abrechnungsmonate lang damit arbeiten, während dieser Zeit viele Abrechnungen erstellen und ein breites Spektrum an Meldearten austesten. Verlaufen diese Pilotprüfungen positiv, sind die größten Hürden der GKV-Zertifizierung genommen.

Abschließend erhält der Softwareersteller einen Bescheid des GKV-Spitzenverbands über die positive Systemuntersuchung und das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“ von der ITSG.

Nur jeweils ein Jahr lang gültig

Hat eine GKV-zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware das Zertifikat erhalten, ist der Prozess der Systemuntersuchung an und für sich abgeschlossen. Der Softwareersteller erhält mit dem GKV-Zertifikat eine Produkt-Modifikations-Identnummer (Prod-MOD-ID). Diese wird bei jeder eingehenden Meldung vom Sozialversicherungsträger auf Gültigkeit überprüft. Ist sie abgelaufen, werden die Meldungen nicht angenommen und abgewiesen.

Die Produkt-Modifikations-Identnummer läuft spätestens nach einem Jahr ab. Sie gilt lediglich bis zur nächsten Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung. Dabei werden wiederum Testfälle der ITSG kontrolliert. Gesetzliche Änderungen müssen in der Software umgesetzt und neu eingeführte Module überprüft werden. Diese Prüfung wird anlassbezogen von der ITSG durchgeführt, mindestens jedoch einmal im Jahr. Anschließend erhält der Softwareanbieter eine neue Prod-MOD-ID.

Software ohne GKV-Zertifikat: Was sind die Folgen?

Der erstmalige Erwerb des GKV-Zertifikats sowie die jährlichen Überprüfungen stellen für Softwarehäuser einen beträchtlichen Aufwand dar. Die hohen Anforderungen der ITSG sind nur schwer zu erfüllen. In den vergangenen Jahren haben deshalb bereits viele kleinere Anbieter von Lohnsoftware die Prüfungen entweder nicht mehr bestanden oder gar nicht erst versucht, das GKV-Zertifikat verlängern zu lassen.

In der Folge können Arbeitgeber über die betreffende Software keine Meldungen mehr an die Sozialversicherungsträger versenden. Für sie bedeutet die fehlende ITSG-Zertifizierung, dass sie mit der Lohnsoftware zwar die Entgeltabrechnung erstellen können – die Beitragsnachweise müssen sie jedoch mithilfe der kostenfreien Ausfüllhilfe sv.net (ab März 2024 über das neue SV-Meldeportal) übermitteln. Dies erfordert manuellen Aufwand und kostet daher mehr Zeit als der direkte Versand der Nachweise aus der Entgeltabrechnungssoftware. Zudem steigt die Fehleranfälligkeit.

Warum das GKV-Zertifikat auch für Arbeitgeber wichtig ist

Eine ITSG-geprüfte Lohnsoftware ermöglicht Arbeitgebern die direkte Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern – ohne Medienbrüche und aufwendige manuelle Datenerfassung. Zudem bedeutet ein gültiges GKV-Zertifikat für Arbeitgeber ein hohes Maß an Rechts- und Verfahrenssicherheit, da im Rahmen der jährlichen Prüfung die Umsetzung gesetzlicher Neuerungen kontrolliert wird. Auch die nachgewiesene hohe Anwenderfreundlichkeit ist ein Argument für die Auswahl GKV-zertifizierter Abrechnungssoftware.

eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe
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eAU: Elektronische Krankmeldung seit 2023 Pflicht für Betriebe

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verbindlich. Der vertraute „gelbe Zettel“ hat damit – bis auf wenige Ausnahmen – ausgedient. Arbeitgeber rufen die Krankmeldungen nun direkt bei den Krankenkassen ab. Diese Umstellung soll Prozesse vereinfachen, sorgt aber auch für neue Fragen und Herausforderungen im Bauwesen.

5 Min. Lesezeit

Was ist die eAU und wen betrifft sie?

Seit Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt bei den Krankenkassen ihrer Mitarbeiter abrufen. Versicherte leiten diese nicht mehr selbst an Arbeitgeber oder Krankenkasse weiter. Ein Ausdruck der Bescheinigung ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers vorgesehen – darf aber nicht vom Arbeitgeber angefordert werden, da Diagnosen enthalten sind.

Die eAU gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten, einschließlich geringfügig und kurzfristig Beschäftigter sowie Werkstudenten.

Ausnahmen von der eAU-Pflicht

Von der elektronischen Übermittlung ausgenommen sind:

  • Privatversicherte Arbeitnehmer
  • Krankmeldungen aus dem Ausland
  • Arbeitnehmer bei Kind krank
  • Rehamaßnahmen

In diesen Fällen bleibt die Papierform weiterhin bestehen.

Ablauf und Rückmeldungen der Krankenkassen

Die Krankenkassen melden in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen zurück. Enthalten sind:

  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Qualifizierung (Ersterkrankung, Folgeerkrankung, Krankenhausaufenthalt)

Es kann auch zurückgemeldet werden, dass keine AU-Meldung vorliegt oder keine Mitgliedschaft bei der angefragten Krankenkasse festgestellt wurde.

Häufige Fragen zur eAU

Die Einführung des eAU-Verfahrens wirft bei Arbeitgebern wichtige Fragen auf:

  • Wie erfährt der Arbeitgeber zunächst von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
  • Kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden, wenn die Übermittlung verzögert erfolgt?
  • Werden Beschäftigungsverbote von Schwangeren übermittelt?
  • Was passiert bei ambulanten Untersuchungen im Krankenhaus?
  • Können ausländische Ärzte Krankmeldungen an deutsche Krankenkassen senden?

Fazit

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sorgt für eine deutliche Vereinfachung der Abläufe und reduziert Papierarbeit. Gleichzeitig erfordert sie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Umdenken, um Fristen einzuhalten und Prozesse anzupassen. Betriebe sollten sicherstellen, dass ihre internen Abläufe und Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, um Verzögerungen und Unsicherheiten zu vermeiden.

Pflegereform 2023: Wie Sie die neue Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung meistern
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Pflegereform 2023: Wie Sie die neue Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung meistern

Arbeitgeber müssen bei der Berechnung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung (PV) künftig die Anzahl der Kinder berücksichtigen. Dies gilt nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) grundsätzlich ab dem 1. Juli 2023. Um beim Lohnsteuerabzug Unsicherheiten aufgrund fehlender Nachweise auf Arbeitgeberseite zu vermeiden, bleiben die Abschläge jedoch laut Finanzverwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2023 noch unberücksichtigt. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

5 Min. Lesezeit

Da ist man sich in der Bundesregierung einmal einig: In der Pflege muss sich einiges ändern. Und so hat das Bundeskabinett die umfangreiche Pflegereform 2023 auf den Weg gebracht. Mit an Bord der Pflegereform ist etwa eine Erhöhung des Pflegegelds und der ambulanten Sachleistungsbeträge, eine Ausweitung des Pflegeunterstützungsgelds und eine Erhöhung der gezahlten Zuschläge für die Unterbringung von Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Ein Thema, das auf Arbeitgeberseite für einen gewissen Mehraufwand sorgen wird, ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – dieses sieht nämlich einen gestaffelten Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Abhängigkeit von der Kinderzahl vor.

Worum geht es beim Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz?

Notwendig wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 (Az. 1 BvL 3718). Die Richter sehen in der bisherigen  PV-Beitragsberechnung eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern. Sie fordern daher eine Berücksichtigung der Kinderzahl in den Beiträgen zur Pflegeversicherung. In der Folge hat die Bundesregierung einen Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes verabschiedet.

Im Kern soll die Beitragsberechnung nach der Pflegereform 2023 künftig folgendermaßen ablaufen:

  • Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt von 3,05 auf 3,40 Prozent.
  • Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent.
  • Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen wie bisher einen Zuschlag. Dieser steigt von 0,35 auf 0,60 Prozent. Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte ohne Kinder somit 2,30 Prozent (Arbeitnehmeranteil).
  • Haben Beschäftigte ein Kind, entfällt der Zusatzbeitrag – ihr Beitragssatz beträgt somit 1,70 Prozent. Haben sie mehr als ein Kind, sinkt der PV-Beitragssatz pro Kind um 0,25 Prozentpunkte. Ab dem fünften Kind wird der Beitragssatz gedeckelt. Die Ermäßigung kann also insgesamt höchstens 1 Prozent betragen. Der niedrigste mögliche PV-Beitragssatz beträgt somit bei fünf oder mehr Kindern 0,7 Prozent. Die Abschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind werden jedoch nur so lange gewährt, bis diese Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Tabelle: PV-Beitragssätze nach dem PUEG

Anzahl der Kinder

Arbeitnehmeranteil

Arbeitgeberanteil

0
2,30 Prozent
1,70 Prozent
1
1,70 Prozent
1,70 Prozent
2
1,45 Prozent
1,70 Prozent
3
1,20 Prozent
1,70 Prozent
4
0,95 Prozent
1,70 Prozent
ab dem 5. Kind
0,70 Prozent
1,70 Prozent

Erläuterung zur Tabelle: Die lohnsteuerrechtliche Elterneigenschaft bleibt unabhängig vom Lebensalter der Kinder bestehen. Arbeitnehmer mit einem oder mehr Kindern zahlen somit auch nach der Vollendung des 25. Lebenjahres aller Kinder den ermäßigten PV-Beitragssatz von 1,70 Prozent (Arbeitnehmeranteil).

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Berücksichtigung der Kinderzahl?

Zunächst einmal müssen die Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Zugleich erreicht die Bundesregierung mit der Pflegereform 2023 eine gezielte Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern. Diese zahlen künftig spürbar geringere Beiträge zur Pflegeversicherung. Gleichzeitig zahlen infolge der Beitragserhöhung jene Beschäftigten mehr in die Pflegekasse ein, die keine Kinder haben und somit nicht dazu beitragen, den Generationenvertrag zu stärken.

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Auswirkungen der Pflegereform 2023 auf die Arbeitgeber

Auf die Arbeitgeber kommt durch die Neuregelung der PV-Beitragsberechnung beträchtlicher Mehraufwand zu. Zum einen müssen sie die erforderlichen Nachweise der Elterneigenschaft ihrer Beschäftigten einholen und führen. Zum anderen müssen sie die entsprechenden Abschläge in der Entgeltabrechnung umsetzen.

Nachweis über die Anzahl der Kinder

Bislang orientieren sich viele Arbeitgeber bei der Ermittlung der Elterneigenschaft an der Eintragung von Kinderfreibeträgen in den ELStAM-Merkmalen. Dies reicht jedoch künftig nicht mehr aus, weil die Anzahl der Kinder von Beschäftigten daraus nicht sicher abgelesen werden kann. Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, sich von den Arbeitnehmern entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Die Geburtsurkunden der zu berücksichtigenden Kinder müssen von dem Beschäftigten im Original vorgelegt werden. Der Arbeitgeber nimmt eine Kopie zur Personalakte des Angestellten. Aller Voraussicht nach wird dies auch für Adoptivkinder gelten.
  • Legen ausländische Angestellte Geburtsurkunden in einer anderen Sprache vor, müssen diese beglaubigt übersetzt werden.
  • Nur für Kinder, zu denen der Nachweis vorliegt, darf der Abschlag in den PV-Beiträgen berücksichtigt werden.

Tipp: Die Pflegereform 2023 bedeutet für Arbeitgeber mehr Papier, das sie künftig aufbewahren müssen. Mehr denn je lohnt sich daher die Investition in eine digitale Personalakte. Die vorgelegten Nachweise zur Kinderzahl können direkt digitalisiert und dem betreffenden Mitarbeiter zugeordnet werden. Bei einer Prüfung sind die Nachweise jederzeit abrufbar.

Umsetzung in der Entgeltabrechnung

Bislang müssen Arbeitgeber lediglich die Elternschaft an sich prüfen. Hierzu konnte in der Lohnsoftware ein Kennzeichen gesetzt werden. Dieses entscheidet darüber, ob der Zusatzbeitrag gezahlt werden muss oder nicht. Dieses Kennzeichen an sich würde zwar für die Entscheidung über die Frage „Beitragszuschlag ja oder nein“ auch künftig noch reichen. Für die Berechnung der Abschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind muss die Lohnanwendung künftig aber auch eine Altersprüfung zu jedem erfassten Kind durchführen. Der Abschlag darf nämlich nur so lange abgezogen werden, bis die betreffenden Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben. Danach entfällt er.

WICHTIG: Laut dem vorliegenden Entwurf eines BMF-Schreibens der Finanzverwaltung bleibt der Abschlag in der Pflegeversicherung ab dem zweiten bis zum fünften Kind beim Lohnsteuerabzug in der zweiten Jahreshälfte 2023 noch unberücksichtigt. Dies soll Unsicherheiten bei der Berechnung bzw. Ermittlung der Lohnsteuer vermeiden, wenn den Arbeitgebern kurzfristig noch keine Informationen zu den in der Pflegeversicherung zu berücksichtigenden Kindern vorliegen.

Während die Softwarehersteller die neu erforderlichen Funktionen umsetzen, müssen auch die Arbeitgeber aktiv werden. Neben der Anforderung der Geburtsurkunden müssen sie sicherstellen, dass zu jedem Beschäftigten die Anzahl der Kinder und deren Geburtsdatum bis spätestens Ende 2023 korrekt im Lohnprogramm erfasst wird. Legen Arbeitnehmer die erforderlichen Nachweise nicht vor, sind sie im Zweifelsfall mit dem höheren Beitragssatz abzurechnen.

Kommt frühestens ab 2025: Erleichterung für Arbeitgeber durch zentrale Nachweisführung

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass künftig eine zentrale Stelle die Nachweisführung über die Anzahl und das Geburtsdatum der Kinder übernehmen soll. Dies könnte den Aufwand für Arbeitgeber sowie für Beschäftigte mit mehreren Jobs erheblich senken. Allerdings steht gegenwärtig noch nicht fest, welche Stelle diese Daten frühestens ab 2025 maschinell bereitstellen wird. Arbeitgeber sind deshalb gut beraten, sich jetzt mit der Problematik auseinanderzusetzen und selbst Lösungen für die Nachweisführung zu finden.

Lohnsoftware finden: Auswahlkriterien, Vergleich und Einführung in der Praxis
HR & Payroll

Lohnsoftware finden: Auswahlkriterien, Vergleich und Einführung in der Praxis

Die richtige Lohnsoftware macht den Unterschied bei Effizienz, Fehlerfreiheit und rechtlicher Sicherheit. Der Beitrag nennt fünf zentrale Auswahlkriterien wie ITSG-Zertifizierung und HR-Reporting, vergleicht Anbieter wie Suiteify, Personio und Sage Business Cloud Lohn und beschreibt die praktische Einführung einer neuen Lösung im Unternehmen.

5 Min. Lesezeit

Ob Sie gerade erst über die Digitalisierung Ihrer Lohnabrechnung nachdenken oder mit Ihrem aktuellen System unzufrieden sind: Die richtige Lohnsoftware macht den entscheidenden Unterschied bei Effizienz, Fehlerfreiheit und rechtlicher Sicherheit. Welche Kriterien bei der Auswahl zählen, wie sich gängige Anbieter unterscheiden und wie die Einführung gelingt.

Die Wahl der richtigen Lohnsoftware ist für Unternehmen jeder Größe entscheidend. Ein Lohnabrechnungsprogramm hilft dabei, die Lohn- und Gehaltsabrechnung effizient, fehlerfrei und gesetzeskonform zu gestalten – inklusive aller Abgaben, Meldungen und Nachweise. Gerade in kleineren HR-Teams sorgt eine gute Lösung für weniger manuelle Arbeit, mehr Sicherheit bei Steuer und Sozialversicherung, schnellere Prozesse und eine spürbare Entlastung der HR- und der Buchhaltungsabteilung.

Warum sich die Investition lohnt

Eine Lohnsoftware lohnt sich für jeden Arbeitgeber – auch für Unternehmen, die ihre Lohnbuchhaltung bisher manuell oder über externe Dienstleister abwickeln. Automatisierte Abläufe reduzieren manuelle Aufgaben und sparen Arbeitszeit, während die Software Eingaben auf Plausibilität prüft und Abrechnungsfehler minimiert. Da doppelte Datenerfassung entfällt, entsteht ein sauberer, zentral verfügbarer Datenbestand, und HR-Kennzahlen sind jederzeit abrufbar. Zugleich bleibt Fachwissen im Unternehmen und wird kontinuierlich aufgebaut.

Fünf Auswahlkriterien für die passende Lohnsoftware

1. Intuitive Bedienung und Programm-Assistenten. 

Ein Lohnabrechnungsprogramm sollte leicht verständlich sein. Intuitive Menüführung, individualisierbare Dialoge und Schritt-für-Schritt-Assistenten reduzieren Schulungsaufwand und Fehler, sodass die Software schneller akzeptiert und produktiv genutzt wird. Wichtig sind dabei Plausibilitätsprüfungen bei Eingaben, ein anpassbares Menü (Customizing) sowie Hilfestellungen bei seltenen oder komplexen Aufgaben.

2. Automatisiertes Melde- und Bescheinigungswesen inklusive GKV-Zertifizierung. 

Die digitale Lohnabrechnung spart viel Zeit bei Meldungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger. Eine ITSG-zertifizierte Lohnsoftware erfüllt alle Anforderungen für elektronische Übermittlungen – etwa das automatische Versenden von Entgeltbescheinigungen, die Erstellung von Arbeitsbescheinigungen, den Aufwendungsausgleich nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie die Integration der ELSTER-Schnittstelle für Steuerdaten. Ohne ITSG-Zertifizierung müssten diese Aufgaben manuell erledigt werden – zeitaufwendig und fehleranfällig.

3. Abbildung von Sonderfällen und tariflichen Regelungen. 

In Branchen wie dem Baugewerbe, dem Maler- und Lackiererhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau gelten spezielle tarifliche Lohnabrechnungen. Eine gute Lohnsoftware berechnet VWL-Leistungen korrekt, verwaltet Urlaubsansparungen und -einlösungen, erstellt elektronische Meldungen und Anträge selbstständig und bildet besondere Branchenanforderungen ab – ohne dass zusätzliche Tools nötig werden.

4. Auswertungen und HR-Reporting. Eine Lohnabrechnungssoftware sollte umfassende HR-Auswertungen ermöglichen: Überblick über Fluktuation, Altersstruktur und Personalkosten, individuelle Reports ohne Programmierkenntnisse, Exportfunktionen etwa nach Excel sowie ein Dashboard zur Visualisierung der wichtigsten HR-Kennzahlen. So lassen sich datenbasierte Entscheidungen treffen und das HR-Controlling effizient gestalten.

5. Kompetenter Support mit schneller Erreichbarkeit. Selbst mit der besten Lohnsoftware haben Nutzerinnen und Nutzer gelegentlich Fragen. Entscheidend sind kurze Reaktionszeiten, ein fachlich kompetentes Support-Team und Hilfestellung bei technischen Problemen – ein guter Support spart Zeit, reduziert Stress und sorgt für die optimale Nutzung der Software.

Weitere Kriterien für den Softwarevergleich

Über diese fünf Kriterien hinaus lohnt sich der Blick auf den Funktionsumfang der Software insgesamt: Sie sollte Löhne und Gehälter zuverlässig berechnen, steuerliche Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abrechnen, Anwesenheits- und Arbeitszeiten erfassen und die Personalverwaltung – etwa Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Berichte und Analysen – unterstützen. Eine nahtlose Integration in bestehende HR- oder ERP-Systeme sorgt dafür, dass Daten automatisch übertragen werden und manuelle Eingaben entfallen, was das Fehlerrisiko deutlich senkt. Moderne Lohnprogramme bieten zudem oft Self-Service-Portale für Mitarbeitende, über die diese ihre Gehaltsabrechnungen und persönlichen Daten selbst einsehen und verwalten können.

Cloudfähigkeit und mobiler Zugriff sind für viele Unternehmen mittlerweile Standard, ebenso DSGVO-Konformität, Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitsupdates. Wer keine eigene Payroll-Abteilung betreiben möchte, sollte zusätzlich auf Outsourcing-Optionen des Anbieters achten.

Anbieter im Vergleich

Beim Vergleich verschiedener Lösungen zeigen sich unterschiedliche Profile.

Suiteify positioniert sich als Anbieter mit Fokus auf DACH-spezifische Compliance. Die Lösung ist wahlweise cloudbasiert oder On-Premises verfügbar und als einzige Lösung nativ in Microsoft Dynamics 365 Business Central integriert, wodurch sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung an bestehende ERP-Strukturen anbinden lässt. Ergänzend steht ein Outsourcing-Angebot zur Verfügung, sodass Unternehmen die Lohnabrechnung bei Bedarf vollständig auslagern können, statt eine eigene Payroll-Abteilung zu betreiben. Support leisten dabei Payroll-Expertinnen und -Experten aus der DACH-Region.

Personio punktet mit einer intuitiven Benutzeroberfläche und starken HR-Funktionen rund um Recruiting und Personalverwaltung. Die Payroll-Funktionen sind dagegen bislang eher für kleinere Teams ohne komplexe Anforderungen ausgelegt – wer umfangreiche tarifliche Sonderfälle oder eine tiefe ERP-Integration benötigt, stößt hier schneller an Grenzen.

Sage Business Cloud Lohn bringt langjährige Markterfahrung und eine gute Integration in andere Sage-Produkte mit, etwa in die Buchhaltung. Die Benutzeroberfläche wirkt im Vergleich zu jüngeren Lösungen jedoch weniger modern und teilweise komplex in der Bedienung.

Anbieter Cloud / On-Premises Integration Preis-Leistung Besonderheit
Suiteify Beides möglich Microsoft Dynamics 365, DATEV u. a. ⭐⭐⭐⭐⭐ Native Payroll-Integration für Dynamics 365
Personio Cloud HR-first ⭐⭐⭐☆ Starker Recruiting-Fokus
Sage Beides möglich ERP, Buchhaltung ⭐⭐⭐☆ Lange Marktpräsenz

Suiteify punktet im Anbietervergleich vor allem mit dem Zusammenspiel aus starker Payroll-Funktionalität, wahlweise Integration in die eigenen Suiteify-Lösungen für HR, Finance und ERP, lokaler DACH-Expertise und flexiblen Outsourcing-Angeboten. Die native Anbindung an Microsoft Dynamics 365 Business Central macht die Lösung zudem für KMU mit entsprechender ERP-Infrastruktur interessant, da sich HR- und ERP-Systeme so ohne zusätzliche Schnittstellen verbinden lassen und der manuelle Aufwand bei der Datenübertragung sinkt. 

Typische Stolperfallen bei der Auswahl

Bei der Auswahl einer Lohnabrechnungssoftware lauern immer wieder dieselben Stolperfallen. Eine fehlende Integration in bestehende HR- Finance- oder ERP-Systeme führt zu ineffizienten Arbeitsabläufen und erhöhtem manuellem Aufwand – die Softwarelösung sollte deshalb über entsprechende Schnittstellen verfügen oder – noch besser – nativ integriert sein. Eine zu starre oder komplizierte Bedienung schreckt Anwender ab und erschwert die Einarbeitung; eine intuitive Oberfläche steigert dagegen die Akzeptanz im Unternehmen. Mangelnde Rechtssicherheit bei GoBD und DSGVO kann zu rechtlichen Problemen und empfindlichen Strafen führen, weshalb Anbieter regelmäßige Updates bereitstellen sollten. Und ein Support, der nur schwer erreichbar oder ausschließlich englischsprachig ist, erschwert gerade im DACH-Raum die schnelle Problemlösung.

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Fazit

Eine digitale Lohnabrechnung spart Zeit, minimiert Fehler, ermöglicht HR-Auswertungen und unterstützt rechtssichere, effiziente Prozesse. Bei der Auswahl der richtigen Lohnsoftware zählen neben den Funktionen auch Hersteller, Bedienbarkeit und Service. Testzugänge, Demos oder Webinare vermitteln einen praxisnahen Eindruck, bevor die Entscheidung fällt. Wer zusätzlich auf Integration, Rechtssicherheit und erreichbaren Support achtet und die Einführung strukturiert mit Status-quo-Analyse, Pilotphase und Mitarbeiterschulung angeht, legt den Grundstein für eine zukunftssichere Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen zur Auswahl einer Lohnsoftware

Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl einer Lohnsoftware am meisten achten? 

Besonders relevant sind eine intuitive Bedienung mit Programm-Assistenten, ein automatisiertes Melde- und Bescheinigungswesen mit ITSG-Zertifizierung, die Abbildung von Sonderfällen und tariflichen Regelungen, umfassende Auswertungen und HR-Reporting sowie ein kompetenter, gut erreichbarer Support.

Was bringt eine ITSG-Zertifizierung konkret? 

Eine ITSG-zertifizierte Lohnsoftware erfüllt alle Anforderungen für elektronische Übermittlungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger, etwa beim automatischen Versand von Entgelt- und Arbeitsbescheinigungen oder DEÜV-Meldungen. Ohne diese Zertifizierung müssten solche Aufgaben manuell erledigt werden, was zeitaufwendig und fehleranfällig ist.

Welche Rolle spielt die Integration in HR- und ERP-Systeme? 

Eine Integration sorgt dafür, dass Daten automatisch übertragen werden und manuelle Eingaben entfallen. Das spart Zeit und senkt das Fehlerrisiko.

Wie unterscheiden sich Suiteify, Personio und Sage Business Cloud Lohn?

Suiteify überzeugt mit umfassender Payroll-Funktionalität mit optionaler nativer Integration in Suiteify-Lösungen für HR, Finance und ERP, DACH-Expertise und flexiblen Outsourcing-Angeboten. Personio hat eine intuitive Oberfläche, richtet seinen Fokus jedoch stärker auf HR-Funktionen, als auf Payroll. Sage Business Cloud Lohn bringt langjährige Markterfahrung und eine gute Anbindung an andere Sage-Produkte mit, wirkt in der Bedienung jedoch weniger modern.

Kann man die Lohnabrechnung auch komplett auslagern, statt eine eigene Softwarelösung zu betreiben? 

Ja. Anbieter wie Suiteify bieten Outsourcing-Angebote an, bei denen Unternehmen ihre Lohnabrechnung an externe Spezialisten übergeben. Das lohnt sich vor allem für Unternehmen ohne eigene Payroll-Abteilung.

Welche typischen Fehler sollten Unternehmen bei der Softwareauswahl vermeiden? 

Häufige Fallstricke sind eine fehlende Integration in bestehende Systeme, eine zu starre oder komplizierte Bedienung, mangelnde Rechtssicherheit bei GoBD und DSGVO sowie ein Support, der schwer erreichbar oder nicht in der lokalen Sprache verfügbar ist.

Wie läuft die Einführung einer neuen Lohnsoftware idealerweise ab? 

Bewährt hat sich ein Vorgehen in fünf Schritten: Status quo analysieren, Anforderungen definieren, Anbieter anhand von Integration, Support und Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen, eine Pilotphase mit ausgewählten Mitarbeitenden einplanen und die Belegschaft durch Schulungen sowie begleitendes Change-Management auf die Umstellung vorbereiten.

Sondermeldung 57 an die DRV - vor Rentenbeginn und bei Scheidungen erforderlich
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Sondermeldung 57 an die DRV - vor Rentenbeginn und bei Scheidungen erforderlich

Im betrieblichen Alltag haben Arbeitgeber regelmäßig mit den Meldungen zur Sozialversicherung zu tun. Ob An- oder Abmeldung, Jahres- oder Unterbrechungsmeldung – viele dieser Datenübermittlungen erfolgen routinemäßig. Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57, kurz: GML57, stellt jedoch so manchen Lohnbuchhalter vor ein Rätsel. Dieser Artikel erklärt, was es mit dieser Meldung auf sich hat.

5 Min. Lesezeit

Zweck der Sondermeldung 57: Meldung des beitragspflichtigen Entgelts

Mit der Gesonderten Meldung 57 meldet der Arbeitgeber auf Anforderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die seit der letzten Jahresmeldung ausgezahlten, beitragspflichtigen Einnahmen der Arbeitnehmer. Diese besondere Meldung ist in zwei Fällen erforderlich:

  • Bevorstehender Renteneintritt: Steht ein Arbeitnehmer kurz vor der Rente, berechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund die künftige Rente auf der Grundlage des letzten Einkommens. Anhand der mit der Sondermeldung 57 gemeldeten Werte rechnet die Rentenversicherung das voraussichtliche Einkommen bis zum Renteneintritt hoch. Aus dieser Summe ermittelt sie die Höhe der Rentenzahlung. Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 gewährleistet somit einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben in den Rentenbezug.
  • Scheidung: Lässt sich ein Arbeitnehmer scheiden, führt das Familiengericht in vielen Fällen einen Versorgungsausgleich durch, um die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dabei sind auch die im laufenden Jahr entstandenen Rentenanwartschaften relevant. Deshalb benötigt das Familiengericht die aktuellen Werte seit der letzten Jahresmeldung.

Kurz erklärt: Sondermeldung 57

Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 wurde im Jahr 2008 eingeführt. Sie basiert auf § 194 Abs. 1 SGB VI. Der Arbeitgeber gibt in der Regel eine Jahresmeldung im DEÜV-Verfahren ab, mit der er die gezahlten Entgelte bestätigt.

Die Sondermeldung 57 schließt die Lücke zwischen der letzten DEÜV-Meldung und den aufgelaufenen beitragspflichtigen Einnahmen bis zum Zeitpunkt der Sondermeldung. Falls für das vergangene Jahr noch keine Jahresmeldung abgegeben wurde, ist im Zuge der Sondermeldung auch die Jahresmeldung einzureichen.

Die Gesonderte Meldung mit dem Meldegrund 57 enthält insbesondere die Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, sowie die in dieser Zeit bezogenen beitragspflichtigen Einnahmen.

So erreicht die Anforderung der Sondermeldung 57 den Arbeitgeber

  • In den meisten Fällen fordert die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeber zur Abgabe der Sondermeldung 57 auf. Dies gilt auch in Scheidungsfällen, da das Familiengericht die Sozialversicherungsträger um die Abgabe der Sondermeldung 57 ersucht.
  • Aber auch ein Arbeitnehmer, der kurz vor dem Rentenbezug steht, kann vom Arbeitgeber die Abgabe der Meldung verlangen. Entscheidend ist in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer die Rentenversicherung im Rahmen seines Rentenantrags bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts zur Hochrechnung der Beiträge veranlasst. Andernfalls wirkt sich die Sondermeldung 57 nicht auf seine Rentenbezüge aus.

Seit 2017 gibt es das maschinelle Verfahren rvBEA, mit dem die DRV die Sondermeldung 57 elektronisch beim Arbeitgeber anfordert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Arbeitgeber für das Verfahren registriert hat – dann erhält er die Anforderung über die entsprechende Schnittstelle in seiner Entgeltabrechnungssoftware.

Alternativ fordert die Rentenversicherung den Arbeitgeber per Vordruck mit dem Formular R250 zur Abgabe der Gesonderten Meldung auf. Dies kommt insbesondere beim Versorgungsausgleich im Rahmen einer Ehescheidung vor.

Ob elektronische Anforderung oder Vordruck: In jedem Fall enthält die Aufforderung eine genaue Angabe, auf welchen Zeitraum sich die Sondermeldung 57 beziehen soll.

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So geben Arbeitgeber die Meldung ab

Wenn der Arbeitgeber eine Lohnsoftware verwendet, die die elektronische Abgabe der Gesonderten Meldung mit Grund 57 unterstützt, ist folgendermaßen vorzugehen:

Schritt 1: Registrierung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Um am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen zu können, muss sich der Arbeitgeber bei der DRV registrieren lassen. Die Registrierung für die Sondermeldung 57 erfolgt über die eingesetzte Lohnsoftware und wird in der Regel mit der nächsten Entgeltabrechnung durchgeführt. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, muss jede Betriebsstätte separat angemeldet werden.

Schritt 2: Wöchentlicher Abruf von Anforderungen

Mit der Registrierung für das elektronische Verfahren verpflichten sich Arbeitgeber, etwaige Anforderungen einmal wöchentlich über ihre Lohnsoftware abzurufen.

Schritt 3: Durchführung der Gesonderten Meldung 57

  • Erhält der Arbeitgeber die Aufforderung zur Sondermeldung 57, muss er das beitragspflichtige Arbeitsentgelt seit der letzten Jahresmeldung übermitteln, einschließlich etwaiger beitragspflichtiger Einmalzahlungen. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Beitragsfreie Teile bleiben unberücksichtigt, zum Beispiel Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder die steuerfreie Erstattung von Auslagen.
  • Mit der Sondermeldung 57 können nur Entgelte gemeldet werden, die noch nicht im Rahmen einer früheren Meldung übermittelt wurden. Sie wirkt ähnlich wie eine Jahresmeldung, jedoch für einen verkürzten Zeitraum, der von der DRV vorgegeben wird.
  • Die Sondermeldung 57 kann frühestens drei Monate vor Renteneintritt, also mit der viertletzten Entgeltabrechnung, abgegeben werden.
  • Ist der Arbeitgeber nicht für das elektronische Verfahren registriert, schickt ihm die Deutsche Rentenversicherung das Formular R250 per Post zu. Dieses ist manuell auszufüllen und an die DRV zurückzusenden.
  • Die Sondermeldung 57 ist auch für Arbeitsverhältnisse im Übergangsbereich sowie für Minijobs einzureichen. Private Arbeitgeber von Minijobbern lassen die Meldung durch die Minijob-Zentrale vornehmen.

Sondermeldung 57 mit Lohnsoftware durchführen

Mit der Lohnabrechnungssoftware von Suiteify können Arbeitgeber die Gesonderte Meldung mit Grund 57 mit einem hohen Automatisierungsgrad abgeben und dadurch Zeit sparen. Dazu gehen sie wie folgt vor:

  • Registrierung: Mit dem Suiteify Modul Elektronisches Bescheinigungswesen meldet sich der Arbeitgeber für das elektronische Verfahren an. Hierzu passt er die Einstellungen für das rvBEA-Verfahren an.
  • Abruf der Anforderungen: Über das MeldeCenter der Lohnsoftware ruft der Arbeitgeber einmal wöchentlich die aktuellen Anforderungen einer Sondermeldung 57 ab.
  • Erzeugung der Sondermeldung 57: Wurde eine Gesonderte Meldung mit Grund 57 angefordert, erstellt die Software die entsprechende Meldung automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung an die DRV mit Angabe des Hinderungsgrundes.

Auch ohne Registrierung unterstützt die Suiteify Payroll DE classic den Arbeitgeber bei der Abgabe im Papierverfahren. So kann er die GML57 im MeldeCenter der Anwendung erstellen und sie entweder per Post versenden oder mit Hilfe des Erweiterungsmoduls Monats-DEÜV über die Software versenden.

Elektronische Meldung oder Papierformular?

Die Sondermeldung 57 kann grundsätzlich auch in Papierform abgegeben werden – aber nur ausnahmsweise. Seit dem 1. Juli 2021 ist das elektronische Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend, und die Meldung muss im Regelfall elektronisch über die Lohnsoftware oder eine Ausfüllhilfe an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.

Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt oder aus technischen Gründen daran gehindert ist.

Für Arbeitgeber empfiehlt sich klar das elektronische Verfahren, das insbesondere in Kombination mit einer leistungsfähigen Lohnsoftware erhebliche Vorteile bietet:

  • Automatisierte Verarbeitung auf Basis der in der Lohnsoftware hinterlegten Daten
  • Wegfall manueller Formulare, was Zeit spart und den Aufwand reduziert
  • Niedrigere Kosten durch automatisierte Routineprozesse
  • Weniger Fehler dank automatischer Ermittlung der relevanten Angaben
Lohnabrechnung im internationalen Vergleich: Was deutsche Unternehmen lernen können
HR & Payroll

Lohnabrechnung im internationalen Vergleich: Was deutsche Unternehmen lernen können

Die Lohnabrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Personalmanagements und variiert weltweit erheblich. Deutsche Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse kontinuierlich zu optimieren, um effizient und gesetzeskonform zu arbeiten. Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg kann dabei wertvolle Erkenntnisse liefern.

5 Min. Lesezeit

Einleitung

Die Lohnabrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Personalmanagements und variiert weltweit erheblich. Deutsche Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse kontinuierlich zu optimieren, um effizient und gesetzeskonform zu arbeiten. Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg kann dabei wertvolle Erkenntnisse liefern. Es ist wichtig, die erforderlichen Angaben in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen, da diese grundlegende Informationen enthalten, die für die Erstellung einer korrekten Gehaltsabrechnung unerlässlich sind und von den gesetzlichen Vorgaben abhängen. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie die Lohnabrechnung in anderen Ländern gehandhabt wird und welche Best Practices deutsche Unternehmen daraus ableiten können.

Die Vielfalt der Lohnabrechnungspraktiken weltweit zeigt, wie unterschiedlich die Herangehensweisen an diese komplexe Aufgabe sein können. In vielen Ländern wird die Lohnabrechnung nicht nur als eine buchhalterische Pflicht angesehen, sondern als ein strategischer Bestandteil des Personalmanagements, der erheblichen Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung hat. Die Digitalisierung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da viele Unternehmen auf moderne Payroll-Software und automatisierte Prozesse setzen, um die Effizienz zu steigern und Fehler zu minimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften, die sich von Land zu Land stark unterscheiden können. Dies umfasst nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch die Berücksichtigung von Sozialabgaben und anderen verpflichtenden Beiträgen. Unternehmen, die international tätig sind, müssen sich daher intensiv mit den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Verschiedene Faktoren wie individuelle Merkmale der Mitarbeiter und externe Regularien beeinflussen die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben erheblich.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen müssen Unternehmen auch kulturelle Unterschiede in den Arbeitsbeziehungen berücksichtigen. In einigen Ländern wird beispielsweise großer Wert auf flexible Arbeitszeitmodelle gelegt, während in anderen eher traditionelle Strukturen vorherrschen. Diese Unterschiede können sich auch auf die Gestaltung der Lohnabrechnung auswirken und erfordern eine angepasste Herangehensweise.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lohnabrechnung im internationalen Kontext eine vielschichtige Herausforderung darstellt, die sowohl technisches Know-how als auch ein tiefes Verständnis der kulturellen und rechtlichen Besonderheiten erfordert. Deutsche Unternehmen können von den Erfahrungen und Praktiken anderer Länder profitieren, indem sie bewährte Methoden übernehmen und an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen.

1. Komplexität der Lohnabrechnung in Deutschland

Deutschland verfügt über ein hochreguliertes System mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgeber müssen neben dem Bruttolohn diverse Sozialabgaben und Steuern berücksichtigen. Das Bruttogehalt dient dabei als Grundlage für die Berechnung der Sozialabgaben und Steuern. Die durchschnittlichen Arbeitskosten im verarbeitenden Gewerbe lagen 2022 bei 44 Euro pro Stunde und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 30,50 Euro. Dies zeigt, dass die Lohnabrechnung in Deutschland eine erhebliche finanzielle Belastung für Unternehmen darstellt. Neben den direkten Lohnkosten müssen Arbeitgeber auch die Beitragssätze für die Sozialversicherung, einschließlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, berücksichtigen. Diese Beitragssätze werden regelmäßig angepasst und erfordern eine ständige Aktualisierung der Lohnabrechnungssysteme.

Um die Komplexität zu bewältigen, setzen viele deutsche Unternehmen auf spezialisierte Payroll-Anbieter, die umfassende Serviceleistungen bieten. Diese Anbieter unterstützen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und optimieren die Prozesse der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Eine korrekte und termingerechte Zahlung der Gehälter ist dabei von zentraler Bedeutung. Sie bieten verschiedene Dienstleistungen für Angestellte, wie die Verwaltung von Urlaubs- und Krankheitstagen sowie die Bereitstellung von Mitarbeitendenportalen. Die Digitalisierung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da moderne Softwarelösungen die Erfassung und Berechnung der Löhne automatisieren und somit die Effizienz steigern. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass ihre Lohnbuchhaltungssysteme den Anforderungen der DSGVO entsprechen, um den Datenschutz der Mitarbeiterdaten zu gewährleisten.

Ein weiterer Aspekt der Komplexität ist die Berücksichtigung von steuerlichen Besonderheiten wie der Lohnsteuer und der Einkommensteuer. Unternehmen müssen regelmäßig die Steuerklasse der Mitarbeitenden überprüfen und entsprechende Anpassungen in der Lohnabrechnung vornehmen. Die genaue Erfassung und Dokumentation aller relevanten Daten ist dabei von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus sind regelmäßige Schulungen für die Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung notwendig, um auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Änderungen zu bleiben und Fehler in der Abrechnung zu vermeiden.

Insgesamt stellt die Lohnabrechnung in Deutschland eine anspruchsvolle Aufgabe dar, die ein hohes Maß an Fachwissen und technologische Unterstützung erfordert. Die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung ist dabei unerlässlich. Unternehmen, die diese Herausforderungen erfolgreich meistern, können von einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit und einer besseren Einhaltung gesetzlicher Vorgaben profitieren.

2. Was sind Payroll-Services?

Payroll-Services sind Dienstleistungen, die Unternehmen bei der Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen unterstützen. Diese Services umfassen weit mehr als nur die Auszahlung von Gehältern. Sie beinhalten auch die Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften, die Berechnung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Erstellung detaillierter Gehaltsabrechnungen. Der gesamte Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist komplex und erfordert präzise Berechnungen und eine genaue Dokumentation, um Fehler zu vermeiden und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Durch die Nutzung von Payroll-Services können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt und termingerecht durchgeführt werden. Dies reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern minimiert auch das Risiko von Compliance-Verstößen. Moderne Payroll-Anbieter bieten oft umfassende Softwarelösungen an, die den gesamten Prozess automatisieren und somit die Effizienz steigern. Unternehmen profitieren von einer verbesserten Genauigkeit und Transparenz in ihren Lohnabrechnungen, was letztlich zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit führt.

Definition: Was versteht man unter dem Begriff Payroll?

Der Begriff Payroll bezieht sich auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung eines Unternehmens. Payroll umfasst den gesamten Prozess der Verwaltung von finanziellen Entschädigungen für die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden. Dies schließt die Berechnung und Auszahlung von Löhnen und Gehältern, die Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein. Ein wesentlicher Bestandteil der Payroll ist die genaue Erfassung und Dokumentation aller relevanten Daten, um sicherzustellen, dass alle Zahlungen korrekt und fristgerecht erfolgen. Die genaue Dokumentation ist besonders wichtig, um die Flexibilität bei der Bereitstellung von Gehaltsabrechnungen zu gewährleisten, sei es in gedruckter Form oder als digitales Dokument, und um die damit verbundenen Vorteile wie Kosten- und Ressourcensparnisse zu nutzen.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Personalmanagements und erfordert ein hohes Maß an Genauigkeit und Fachwissen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Moderne Payroll-Softwarelösungen unterstützen Unternehmen dabei, diese komplexen Prozesse zu automatisieren und zu optimieren, wodurch Fehler reduziert und die Effizienz gesteigert werden.

3. Internationale Ansätze in der Lohnabrechnung

  • USA: Hier sind die Lohnabrechnungsprozesse oft dezentralisiert, wobei Unternehmen häufig spezialisierte Payroll-Dienstleister nutzen. Dies ermöglicht Flexibilität, erfordert jedoch eine genaue Abstimmung mit den Dienstleistern, um Compliance sicherzustellen. Eine genaue Erfassung und Dokumentation aller relevanten Daten ist dabei unerlässlich, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen profitieren von einem breiten Spektrum an Payroll-Software, die auf die spezifischen Anforderungen der US-amerikanischen Arbeitsgesetze zugeschnitten sind. Die Einhaltung der Vorschriften zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer ist essenziell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Skandinavische Länder: In Ländern wie Schweden oder Dänemark sind digitale Lösungen weit verbreitet. Die enge Verzahnung zwischen Unternehmen und Steuerbehörden ermöglicht automatisierte und effiziente Abrechnungsprozesse. Diese Länder legen großen Wert auf Transparenz und Benutzerfreundlichkeit, was die Lohnabrechnung für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen vereinfacht. Zudem sind die Beitragssätze für Sozialversicherungen klar definiert, was die Berechnungen vereinfacht. Payroll-Service-Anbieter bieten hier verschiedene Dienstleistungen für Angestellte an, wie z.B. die Verwaltung von Urlaubs- und Krankheitstagen sowie die Bereitstellung von Mitarbeitendenportalen.
  • Vereinigtes Königreich: Hier gibt es ein PAYE-System (Pay As You Earn), bei dem Steuern und Sozialabgaben direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt werden. Dies reduziert den administrativen Aufwand für Arbeitnehmer und sorgt für Transparenz. Das System ist stark reguliert und erfordert von den Arbeitgebern eine präzise Erfassung und Abführung der Beiträge. Kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung ist dabei von großer Bedeutung, um den sich ständig ändernden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Darüber hinaus bietet das Vereinigte Königreich zahlreiche Ressourcen und Unterstützung für Unternehmen, die sich mit den lokalen Lohnabrechnungsanforderungen vertraut machen möchten.

Zusätzlich zu diesen Beispielen gibt es weltweit eine Vielzahl weiterer Ansätze, die von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen und kulturellen Gegebenheiten geprägt sind. In Asien beispielsweise sind die Lohnabrechnungsprozesse häufig stark von den lokalen Arbeitsgesetzen beeinflusst, die sich von Land zu Land erheblich unterscheiden können. In Australien setzt man auf ein zentrales System zur Verwaltung von Steuern und Sozialabgaben, das den Unternehmen hilft, den administrativen Aufwand zu minimieren. Diese internationalen Ansätze bieten wertvolle Einblicke und Anregungen für deutsche Unternehmen, die ihre Lohnabrechnungsprozesse optimieren möchten.

Wie funktioniert die Lohnabrechnung in anderen Ländern?

Die Lohnabrechnung kann sich von Land zu Land erheblich unterscheiden. In einigen Ländern, wie beispielsweise den USA, gibt es spezifische Vorschriften und Steuern, die auf das Gehalt erhoben werden. Hier müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie alle lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Jeder Schritt der Lohnabrechnung, von der Berechnung der Bruttolöhne bis zur Abführung der Steuern, muss genau beachtet werden. In anderen Ländern, wie in vielen skandinavischen Staaten, sind die Prozesse stark digitalisiert und eng mit den Steuerbehörden verknüpft, was die Abrechnung vereinfacht und automatisiert.

In Ländern wie Australien gibt es zentrale Systeme zur Verwaltung von Steuern und Sozialabgaben, die den administrativen Aufwand für Unternehmen erheblich reduzieren. In Asien hingegen variieren die Vorschriften stark von Land zu Land, was eine genaue Kenntnis der lokalen Gesetze erfordert. Unternehmen, die international tätig sind, müssen sich intensiv mit den spezifischen Anforderungen in jedem Land auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass ihre Lohnabrechnungen korrekt und gesetzeskonform sind.

4. Lohn und Gehaltsabrechnung

Wie kann die Lohnabrechnung effizient durchgeführt werden?

Die effiziente Durchführung der Lohnabrechnung erfordert den Einsatz geeigneter Tools und Softwarelösungen. In Deutschland stehen Unternehmen zahlreiche spezialisierte Programme zur Verfügung, die den gesamten Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung automatisieren und optimieren. Bekannte Anbieter wie DATEV, Personio und Gastromatic bieten umfassende Funktionen, die von der automatischen Berechnung von Steuern und Sozialabgaben bis hin zur Erstellung detaillierter Gehaltsabrechnungen reichen.

Ein entscheidender Faktor für die Effizienz ist die Wahl der richtigen Software, die den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens entspricht. Während einige Programme speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt wurden, sind andere besser für größere Unternehmen geeignet. Regelmäßige Updates der Software sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Funktionen auf dem neuesten Stand sind und Sicherheitslücken geschlossen werden.

Die Sicherheit der Daten spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Daten sicher gespeichert und übertragen werden. Dies kann durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien und sicheren Servern gewährleistet werden. Moderne Payroll-Softwarelösungen bieten oft integrierte Sicherheitsfunktionen, die den Schutz sensibler Mitarbeiterdaten gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die effiziente Durchführung der Lohnabrechnung durch den Einsatz moderner Softwarelösungen, regelmäßige Updates und strenge Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden kann. Dies reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern und Compliance-Verstößen.

5. Payroll-Anbieter und -Software

Die Anbieterlandschaft für Payroll in Deutschland ist vielfältig und bietet eine breite Palette an Lösungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Bekannte Anbieter wie DATEV, Personio und Gastromatic bieten umfassende Softwarelösungen und Dienstleistungen an, die speziell auf die Bedürfnisse deutscher Unternehmen zugeschnitten sind. Diese Anbieter unterstützen Unternehmen dabei, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen effizient und korrekt zu verwalten, indem sie moderne Technologien und automatisierte Prozesse nutzen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch die Nutzung von Payroll-Anbietern zu optimieren, was Zeit und Ressourcen spart.

Was bietet die Anbieterlandschaft für Payroll in Deutschland?

Die Anbieterlandschaft für Payroll in Deutschland bietet eine Vielzahl von Lösungen, die Unternehmen dabei helfen, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen effizient zu verwalten. Diese Lösungen umfassen sowohl Software als auch Dienstleistungen, die speziell auf die Anforderungen deutscher Unternehmen zugeschnitten sind. Anbieter wie DATEV bieten umfassende Funktionen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erleichtern und die Genauigkeit der Abrechnungen verbessern.

Einige Anbieter bieten auch spezialisierte Lösungen für bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen an. So können Unternehmen die für sie am besten geeignete Lösung auswählen, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen. Die Nutzung moderner Payroll-Software ermöglicht es Unternehmen, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu automatisieren, was zu einer erheblichen Reduzierung des administrativen Aufwands und einer Verbesserung der Effizienz führt. Durch die Integration dieser Softwarelösungen können Unternehmen zudem von einer besseren Datenanalyse und Berichterstattung profitieren, was zu fundierteren Entscheidungen im Personalmanagement beiträgt.

6. Outsourcing von Lohnabrechnung

Das Outsourcing der Lohnabrechnung bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, insbesondere in Bezug auf Effizienz und Compliance. Durch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern können Unternehmen den administrativen Aufwand erheblich reduzieren und gleichzeitig von spezialisiertem Know-how profitieren. Anbieter wie Paychex bieten umfassende Dienstleistungen, die von der Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge bis hin zur Bereitstellung von Mitarbeitendenportalen reichen.

Ein wesentlicher Vorteil des Outsourcings ist die Flexibilität, die es Unternehmen ermöglicht, schnell auf Veränderungen im Unternehmensumfeld zu reagieren, ohne umfangreiche interne Anpassungen vornehmen zu müssen. Externe Dienstleister verfügen über umfassende Kenntnisse der lokalen und internationalen Vorschriften, was das Risiko von Compliance-Verstößen minimiert. Dies ist besonders wichtig in einem sich ständig ändernden rechtlichen Umfeld, in dem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeitenden erforderlich sind.

Darüber hinaus ermöglicht das Outsourcing den Zugang zu modernster Technologie und automatisierten Prozessen, die die Genauigkeit und Effizienz der Lohnabrechnung verbessern. Unternehmen können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, während spezialisierte Dienstleister die komplexen Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen.

Insgesamt bietet das Outsourcing der Lohnabrechnung eine effektive Möglichkeit, die Effizienz zu steigern, Compliance-Risiken zu minimieren und Zugang zu spezialisiertem Fachwissen und modernster Technologie zu erhalten. Unternehmen, die diesen Ansatz wählen, können ihre internen Ressourcen auf strategisch wichtigere Aufgaben konzentrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungsprozesse korrekt und gesetzeskonform sind.

7. Herausforderungen und Lösungsansätze bei Sozialabgaben

  • Einsatz moderner Payroll-Software: Automatisierte Systeme reduzieren Fehlerquellen und erhöhen die Effizienz. Lösungen wie DATEV bieten umfassende Funktionen zur Lohnabrechnung und erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Durch den Einsatz solcher Softwarelösungen können Unternehmen nicht nur Zeit und Ressourcen sparen, sondern auch die Genauigkeit der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erheblich verbessern. Diese Anbieter unterstützen Unternehmen dabei, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen effizient und korrekt zu verwalten, indem sie moderne Technologien und automatisierte Prozesse nutzen. Eine genaue Erfassung und Dokumentation aller relevanten Daten ist dabei unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die korrekten Beträge zu berechnen. Darüber hinaus ermöglicht die Integration von Payroll-Software eine bessere Datenanalyse und Berichterstattung, was zu fundierteren Entscheidungen im Personalmanagement beiträgt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Softwarelösungen stellt sicher, dass Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben und sich an veränderte gesetzliche Anforderungen anpassen können.
  • Outsourcing von Payroll-Prozessen: Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern kann den administrativen Aufwand verringern und den Zugang zu spezialisiertem Know-how ermöglichen. Anbieter wie Paychex unterstützen internationale Unternehmen bei der Lohnabrechnung in Deutschland. Einige Anbieter bieten auch spezialisierte Lösungen für bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen an. Diese Dienstleistungen umfassen die Abwicklung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Bereitstellung von Mitarbeitendenportalen und die genaue Abrechnung der Angestellten. Durch das Outsourcing können Unternehmen nicht nur von der Expertise der Dienstleister profitieren, sondern auch ihre internen Ressourcen auf strategisch wichtigere Aufgaben konzentrieren. Zudem bietet das Outsourcing die Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen im Unternehmensumfeld zu reagieren, ohne dass umfangreiche interne Anpassungen erforderlich sind. Externe Dienstleister verfügen oft über umfassende Kenntnisse der lokalen und internationalen Vorschriften, was das Risiko von Compliance-Verstößen minimiert.
  • Regelmäßige Schulungen und Weiterbildung: Angesichts sich ständig ändernder gesetzlicher Rahmenbedingungen ist es essenziell, dass HR- und Payroll-Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen helfen dabei, das Wissen der Mitarbeitenden aktuell zu halten und die Qualität der Lohnabrechnungen zu sichern. Durch gezielte Trainings können Mitarbeitende besser auf neue Herausforderungen reagieren und innovative Lösungen entwickeln. Dies stärkt nicht nur die Kompetenz der Mitarbeitenden, sondern trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei. Durch die Integration dieser Softwarelösungen können Unternehmen zudem von einer besseren Datenanalyse und Berichterstattung profitieren, was zu fundierteren Entscheidungen im Personalmanagement beiträgt. Die Investition in die Weiterbildung der Mitarbeitenden ist ein entscheidender Faktor, um die Herausforderungen der digitalen Transformation erfolgreich zu meistern.

8. Integration von Best Practices

Die Integration internationaler Best Practices erfordert Anpassungen an nationale Gegebenheiten. Wichtige Aspekte sind dabei:​

  • Datenschutz: Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit Mitarbeiterdaten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien verarbeitet werden. Dies beinhaltet die Implementierung strenger Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßiger Datenschutzschulungen für Mitarbeitende, um Datenlecks und Missbrauch zu verhindern. Payroll-Service-Anbieter bieten verschiedene Dienstleistungen für Angestellte an, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten korrekt erfasst und dokumentiert werden.
  • Kulturelle Unterschiede: Arbeitszeitmodelle und Vergütungsstrukturen variieren international und müssen berücksichtigt werden. Unternehmen sollten sich intensiv mit den kulturellen Besonderheiten der Länder auseinandersetzen, in denen sie tätig sind. Dies kann durch interkulturelle Trainings und den Austausch mit lokalen Experten unterstützt werden, um ein tiefes Verständnis für die Erwartungen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu entwickeln. Die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung ist entscheidend, um den sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.
  • Technologische Infrastruktur: Nicht alle digitalen Lösungen sind problemlos in bestehende Systeme integrierbar. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre IT-Infrastruktur so zu gestalten, dass sie flexibel genug ist, um neue Technologien zu integrieren. Dies erfordert Investitionen in moderne Softwarelösungen und die Schaffung einer digitalen Unternehmenskultur, die Innovation fördert und Mitarbeitende dazu ermutigt, neue Tools und Prozesse zu adaptieren.

Zusätzlich zu diesen Herausforderungen müssen Unternehmen auch die kontinuierliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden sicherstellen, um den sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Der Aufbau einer Lohnabrechnung umfasst grundlegende gemeinsame Elemente und einen identischen Ablauf, unabhängig von der verwendeten Software. Eine enge Zusammenarbeit mit Payroll-Spezialisten kann dabei helfen, die Komplexität der internationalen Lohnabrechnung zu meistern und gleichzeitig die Effizienz und Genauigkeit der Prozesse zu verbessern. Durch den Einsatz von fortschrittlichen Payroll-Programmen und die Implementierung von Best Practices können Unternehmen ihre Lohnabrechnungsprozesse optimieren und sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Fazit

Der internationale Vergleich zeigt, dass es vielfältige Ansätze in der Lohnabrechnung gibt, von denen deutsche Unternehmen profitieren können. Durch den gezielten Einsatz moderner Technologien, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern und kontinuierliche Weiterbildung können Prozesse optimiert und den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht werden.

Die Integration internationaler Best Practices in die Lohnabrechnung kann nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Genauigkeit und Transparenz der Prozesse verbessern. Unternehmen, die auf innovative Payroll-Software setzen, profitieren von automatisierten Berechnungen und einer besseren Datenverwaltung, was zu einer Reduzierung von Fehlern und einer Erhöhung der Datensicherheit führt. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.

Darüber hinaus ermöglicht die Zusammenarbeit mit erfahrenen Payroll-Anbietern den Zugang zu spezialisiertem Fachwissen und globalen Netzwerken, die bei der Bewältigung internationaler Herausforderungen hilfreich sind. Diese Dienstleister bieten umfassende Unterstützung bei der Einhaltung lokaler Vorschriften und der Anpassung an kulturelle Unterschiede, was für den Erfolg internationaler Geschäfte entscheidend ist.

Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen sind ebenfalls von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende in der Lohnbuchhaltung stets über die neuesten gesetzlichen Änderungen und technologischen Entwicklungen informiert sind. Dies stärkt nicht nur ihre Fähigkeiten, sondern trägt auch zur Innovationsfähigkeit des Unternehmens bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass deutsche Unternehmen durch die Umsetzung internationaler Best Practices in der Lohnabrechnung ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und gleichzeitig die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden erhöhen können. Die Kombination aus technologischem Fortschritt, strategischer Partnerschaft und kontinuierlicher Weiterbildung bildet die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftssichere Lohn- und Gehaltsabrechnung. Zudem ist es die Verantwortung des Arbeitgebers, die Lohnsteuerbescheinigung fristgerecht auszustellen und an das Finanzamt zu übermitteln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.