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Praxiswissen zu ERP, Finance, HR und Payroll im Mittelstand. Fachbeiträge, regulatorische Updates, KI-Themen und Tipps zur Optimierung und Integration von Geschäftsprozessen.

Employee Experience: Wie Unternehmen das Mitarbeitererlebnis gezielt gestalten
Jede Berührung mit dem Unternehmen prägt, wie Mitarbeitende Arbeit erleben und wie lange sie bleiben. Der Beitrag erklärt, was Employee Experience konkret ausmacht, welche Rolle Onboarding, Crossboarding, Arbeitsumgebung, Weiterbildung und Offboarding dabei spielen und wie Unternehmen daraus echte Bindung, Motivation und wirtschaftlichen Erfolg entwickeln.
Vom ersten Bewerbungsgespräch bis zum letzten Arbeitstag: Jede Berührung mit dem Unternehmen prägt, wie Mitarbeitende Arbeit erleben – und wie lange sie bleiben. Dieser Beitrag zeigt, was Employee Experience konkret ausmacht, welche Rolle Onboarding, Crossboarding, Arbeitsumgebung, Weiterbildung und Offboarding dabei spielen und wie Unternehmen das Mitarbeitererlebnis gezielt so gestalten, dass daraus echte Bindung, Motivation und wirtschaftlicher Erfolg entstehen.
Arbeit ist längst mehr als Aufgaben, Prozesse und Organigramme. Wie sich Mitarbeitende im Unternehmen fühlen, wahrgenommen werden und entwickeln können, wirkt sich direkt auf Motivation, Loyalität und Leistung aus. Genau hier setzt die Employee Experience an. In Zeiten von Fachkräftemangel und wachsendem Wettbewerb um Talente wird sie zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor: Studien zeigen, dass zufriedene Mitarbeitende produktiver arbeiten und das Unternehmen seltener verlassen.
Was Employee Experience bedeutet
Employee Experience (EX) umfasst alle Erfahrungen, Eindrücke und Emotionen, die Mitarbeitende während ihres gesamten Employee Lifecycles sammeln, von der ersten Interaktion im Bewerbungsprozess bis zum Abschied aus dem Unternehmen. Dazu zählen unter anderem die Candidate Experience im Recruiting, das Onboarding, Führung, Zusammenarbeit und Unternehmenskultur, die Arbeitsumgebung samt Tools und Prozessen, Weiterentwicklung, Feedback und Anerkennung sowie der Austritt aus dem Unternehmen.
Im Unterschied zum Employee Engagement, das den aktuellen emotionalen Zustand misst, betrachtet die Employee Experience die Rahmenbedingungen, die Engagement überhaupt erst ermöglichen. Sie ist damit die Basis dafür, dass sich Mitarbeitende mit ihrer Rolle, ihrem Team und den Unternehmenszielen identifizieren. Ein positives Erlebnis entlang dieser Reise kann den Unterschied zwischen langfristiger Bindung und frühzeitiger Kündigung ausmachen.

Der Grundstein: ein reibungsloses Onboarding
Der erste Eindruck zählt, und das gilt besonders für neue Mitarbeitende. Ein gut strukturiertes Onboarding legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und hilft dabei, dass sich neue Kolleginnen und Kollegen schnell zurechtfinden und produktiv werden. Statt sie mit Formularen zu überfordern, zahlen persönliche Begleitung, klare Strukturen und kleine Willkommenssignale auf eine positive Erfahrung ein. Bewährt haben sich in der Praxis feste Ansprechpartner oder sogenannte Buddys, ein strukturierter Onboarding-Plan, ein persönliches Welcome Kit sowie frühzeitiger Zugang zu Tools und Informationen.
Eine oft unterschätzte Phase ist das Pre-Onboarding, also die Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und erstem Arbeitstag. Hier lassen sich bereits wichtige Informationen und Schulungen bereitstellen, um Unsicherheiten zu reduzieren und eine nahtlose Integration vorzubereiten. Moderne HR-Software unterstützt Unternehmen dabei, diesen Prozess zu automatisieren und zu strukturieren, was sowohl Mitarbeitenden als auch Führungskräften zugutekommt.
Crossboarding: interne Mobilität als Erfolgsfaktor
Employee Experience endet nicht mit einem erfolgreichen Onboarding. Auch interne Wechsel, das sogenannte Crossboarding, spielen eine wichtige Rolle für Zufriedenheit und Bindung. Fördern Unternehmen die interne Mobilität, indem sie neue Karrierechancen eröffnen, sichern sie Motivation und Engagement langfristig. Ein Crossboarding-Prozess, der alle wichtigen Informationen und Schritte transparent bereitstellt, unterstützt Führungskräfte und Mitarbeitende dabei, einen internen Wechsel effizient und stressfrei zu gestalten. Automatisierte Abläufe entlasten dabei beide Seiten und schaffen Klarheit.
Die Arbeitsumgebung und digitale Zusammenarbeit gestalten
Moderne Arbeitswelten verbinden Austausch und Konzentration. Rückzugsorte, ergonomische Ausstattung und flexible Raumkonzepte fördern Produktivität und Wohlbefinden. Gerade in hybriden Teams sind zusätzlich digitale Tools entscheidend: Kollaborationsplattformen, transparente Kommunikation und einfache Feedback-Formate stärken den Teamzusammenhalt auch über die Distanz hinweg.
Gesundheit, Wohlbefinden und Beteiligung ernst nehmen
Employee Experience endet nicht beim Arbeitsplatz. Angebote wie flexible Arbeitszeiten, Fitness-Benefits oder Programme zur mentalen Gesundheit zeigen echte Wertschätzung. Ebenso wichtig ist Beteiligung statt Einbahnstraße: Wer mitgestalten darf, fühlt sich gehört. Regelmäßige Townhalls, Workshops oder Feedback-Formate fördern Vertrauen und Identifikation mit dem Unternehmen.
Lernen als Teil der Employee Journey
Weiterbildung ist kein Bonus, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Employee Experience. Digitale Lernangebote, individuelle Entwicklungspläne und klare Perspektiven stärken sowohl Bindung als auch Motivation.
Offboarding: Der positive Abschied zählt
Auch das Ende der Zusammenarbeit sollte strukturiert und respektvoll gestaltet sein. Ein professionelles Offboarding stellt sicher, dass wertvolles Wissen nicht verloren geht und scheidende Mitarbeitende das Unternehmen in guter Erinnerung behalten. Das kann sogar dazu führen, dass sie später als Fürsprecher des Unternehmens auftreten oder zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren. Wichtige Dokumente, Feedback-Runden oder die Rückgabe von Arbeitsmitteln lassen sich mit einem systematischen, softwaregestützten Offboarding-Prozess effizient verwalten, was sowohl dem Unternehmen als auch den ausscheidenden Mitarbeitenden zugutekommt.

Warum sich Employee Experience für Unternehmen rechnet
Eine starke Employee Experience wirkt sich messbar aus: Sie erhöht die Mitarbeiterbindung, senkt die Fluktuation, reduziert krankheitsbedingte Ausfälle, steigert Engagement und Eigeninitiative und verbessert Performance sowie Produktivität. Studien von Gallup und der Harvard Business Review zeigen, dass Unternehmen mit einer positiven Arbeitsplatzkultur signifikant bessere wirtschaftliche Ergebnisse erzielen als der Durchschnitt.
Wer für Employee Experience verantwortlich ist
Employee Experience ist keine Einzelaufgabe, sondern Teamarbeit.
Führungskräfte prägen Kultur, Kommunikation und Zusammenarbeit im Alltag: Empathische, situative Führung ist einer der größten Hebel für eine positive Employee Experience. HR-Teams gestalten Prozesse, Tools und Programme entlang des gesamten Employee Lifecycles, von Recruiting bis Offboarding. Immer mehr Unternehmen etablieren zudem dedizierte Rollen als Employee Experience Manager, die EX strategisch entwickeln, messen und weiterentwickeln, oft eng verzahnt mit Change-Management. Und nicht zuletzt lebt Employee Experience von den Mitarbeitenden selbst: von ihrem Feedback, ihrer Mitgestaltung und ihrer Eigenverantwortung. Ohne Beteiligung bleibt sie Theorie.
Trends, die die Employee Experience prägen
Mehrere Entwicklungen bestimmen aktuell, wie Unternehmen die Employee Experience weiterentwickeln: KI-gestützte HR-Tools für Stimmungsanalysen, Feedback und personalisierte Entwicklung, hybride Arbeitsmodelle für mehr Flexibilität und Work-Life-Balance, Diversity und Inclusion als kulturelle Stärke, messbare Kennzahlen zur Steuerung von EX-Maßnahmen sowie eine ganzheitliche Arbeitsplatzgestaltung, die physische und digitale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.
Fazit: Employee Experience braucht echtes Commitment
Eine durchdachte Employee Experience zieht sich durch alle Phasen der Mitarbeitendenreise, vom ersten Tag bis zum letzten. Sie ist kein Nice-to-have, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. Unternehmen, die konsequent in Menschen, Kultur und moderne HR-Strukturen investieren, schaffen die Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Mit den richtigen Tools lassen sich die zugrundeliegenden Prozesse nicht nur vereinfachen, sondern auch die Basis für langfristigen Erfolg legen. Die Zukunft der Arbeit ist menschlich, und sie beginnt mit Erlebnissen, die Mitarbeitende ernst nehmen, einbinden und weiterentwickeln.
FAQ
Warum ist Employee Experience so wichtig?
Weil sie Motivation, Loyalität und Produktivität direkt beeinflusst. Fehlende positive Erlebnisse führen häufig zu innerer Kündigung, Stress und Fluktuation.
Was unterscheidet Employee Experience von Employee Engagement?
Employee Experience beschreibt die Rahmenbedingungen, Employee Engagement ist das Ergebnis daraus.
Welche Rolle spielt HR im Employee Lifecycle?
HR gestaltet faire Arbeitsbedingungen, unterstützt Führungskräfte, fördert Entwicklung und sorgt für strukturierte Übergänge, vom Eintritt bis zum Austritt.
WEITERE ARTIKEL

GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen
Die Digitalisierung ist unumstritten eine der aktuellen Herausforderungen der Baubranche. Viele Produktions- und Geschäftsprozesse werden heute mit Hilfe spezialisierter Software erledigt. Mobiles Arbeiten, digitales Dokumentenmanagement oder Cloud-Computing sind nur drei Beispiele für die bereits stattfindende digitale Transformation. Die Digitalisierung bauwirtschaftlicher Prozesse kann ein klarer Wettbewerbsvorteil sein. Sie ermöglicht kostengünstiges und effizientes Arbeiten. Gleichzeitig sind mit der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse eindeutige gesetzliche Regelungen verbunden. Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung der Rechtssicherheit Ihrer Daten und Prozesse für Steuer- oder Wirtschaftsprüfungen. Und im Detail sind diese Anforderungen und Regelungen in den GoBD geregelt.
Was sind GoBD?
GoBD ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Das bereits 2014 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Schreiben löst die bis dato geltenden Grundsätze GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) ab.
Laut Aussage des BMF fassen die GoBD „die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgen für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.“
Kurz zusammengefasst: Die GoBD liefern die rechtlichen Anforderungen an steuerrelevante digitale Unternehmensprozesse.
Neueste Änderungen seit Juli 2025
Mit Wirkung vom 14. Juli 2025 traten Änderungen in Kraft, die für Bauunternehmen relevant sind.
Haufe.de News und Fachwissen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Bei der Archivierung von E-Rechnungen reicht der strukturierte Teil (z. B. XML-Daten) aus. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF-Form) muss nur dann aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält.
- Es ist nicht mehr verpflichtend, eine bildhafte Kopie der Ausgangsrechnung (z. B. PDF) aufzubewahren, sofern jederzeit ein inhaltlich identisches Mehrstück erzeugt werden kann.
- Zahlungsnachweise von Zahlungsdienstleistern müssen nur dann archiviert werden, wenn sie als Buchungsbeleg verwendet werden oder relevant sind zur Abgrenzung zwischen baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
- Die Anforderungen an den Datenzugriff (insbesondere der mittelbare Zugriff, auch „Z2“) wurden präzisiert: Die Finanzbehörden können verlangen, dass Daten maschinell ausgewertet werden oder in maschinell auswertbaren Formaten bereitstehen.
- Verfahrensdokumentation und Archivierungssysteme sollten so gestaltet sein, dass Formatkonvertierungen zulässig sind, wenn sie verlustfrei sind und dokumentiert sind. OCR-Verfahren und volltextrecherchbare PDFs sind erlaubt, wenn die Originalinformationen erhalten bleiben.
Anforderungen in der Bauwirtschaft
Die fortschreitende Digitalisierung der Kernbereiche des Baugewerbes kann nicht nur Arbeitsprozesse vereinfachen, sondern auch die Effizienz eines Unternehmens steigern. Digitales Bauen mit BIM, E-Rechnungen, die digitale Zeiterfassung oder die Digitalisierung der Dokumentenwelt – vom E-Mail-Verkehr bis zur E-Bilanz – machen den kompetenten Umgang mit computergestützten Daten unverzichtbar.
Gerade um die Chancen der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil nutzen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen an digitale Geschäftsprozesse genau zu kennen.
Revisionssicherheit: Was das bedeutet
Unter dem Begriff der Revisionssicherheit lassen sich die zehn zentralen rechtlichen Anforderungen der GoBD an IT-gestützte Geschäftsprozesse zusammenfassen:
- Ordnungsmäßigkeit
- Vollständigkeit
- Sicherheit des Gesamtverfahrens
- Schutz vor Veränderung und Verfälschung
- Sicherung vor Verlust
- Nutzung nur durch Berechtigte
- Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
- Dokumentation des Verfahrens
- Nachvollziehbarkeit
- Prüfbarkeit
Diese Grundsätze gelten für alle digitalen Geschäftsprozesse. Zwar beschränkt sich der Geltungsbereich der GoBD auf steuerrelevante Daten, jedoch ist dieser Begriff weit gefasst und umfasst beispielsweise die Lohnstundenerfassung oder die Dokumentation zur Herleitung eines Auftrags. Auch Daten aus der Geräteabrechnung, die in die Bewertung unfertiger Baustellen einfließen, sind betroffen.
Dokumentenmanagementsysteme (DMS) in der Praxis
Ein gutes DMS unterstützt Bauunternehmen, alle GoBD-Anforderungen zu erfüllen. Es sollte Funktionen bieten wie Rechteverwaltung, Versionskontrolle, automatisierte Fristenüberwachung, sichere Speicherung, Zugriffsprotokolle und die Möglichkeit, strukturierte Datenformate zu verwenden. Nur Software alleine reicht nicht – wichtig ist auch, wie Prozesse im Unternehmen organisiert sind.
Beispiele aus Bauunternehmen
Ein typisches Beispiel sind Zeiterfassung und E-Rechnung. Bei der mobilen Zeiterfassung ist relevant, dass:
- die Datenerfassung korrekt und vollständig erfolgt,
- die Dateien archiviert werden,
- Daten bei Bedarf in die Finanzbuchhaltung überführt werden, ohne Informationsverlust.
Bei E-Rechnungen müssen Unternehmen prüfen, ob sie ein hybrides Format nutzen und ob der PDF-Teil archiviert werden muss. Auch Ausgangsrechnungssysteme sollten so gewählt werden, dass sie strukturierte Datenformate ermöglichen.
Fazit
Die Digitalisierung bietet Bauunternehmen viele Vorteile – effizientere Abläufe, schnellere Reaktion, bessere Übersicht. Aber damit einhergeht Pflicht und Verantwortung: Die GoBD wurden zuletzt im Juli 2025 angepasst. Bauunternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Systeme, Prozesse und Dokumentenmanagementlösungen den neuen Anforderungen entsprechen – insbesondere bei E-Rechnungen, Datenformaten, Aufbewahrungsorten und Verfahrensdokumentation. Wer das frühzeitig angeht, ist rechtlich auf der sicheren Seite und profitiert zugleich von modernisierten Prozessen.
FAQs
Was zählt als steuerlich relevant unter den GoBD?
Steuerlich relevante Daten sind alle Unterlagen, die für die Besteuerung Bedeutung haben – z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Zeiterfassungsdaten, Geräteabrechnungen, E-Mail-Korrespondenz, wenn sie für Buchführung oder Besteuerung relevant sind.
Wie lang müssen die Daten aufbewahrt werden?
GoBD und Abgabenordnung schreiben vor, dass digitale Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden, z. B. bei Steuerverfahren oder offenen Schätzungen.
Ist es erlaubt, E-Rechnungen ausschließlich als PDF zu archivieren?
Wenn es sich um hybride E-Rechnungen handelt, reicht der archivierbare „strukturierte Teil“ (z. B. XML) aus, sofern dieser alle relevanten Informationen enthält. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF) muss nur archiviert werden, wenn in ihm steuerlich relevante Zusatzinformationen stehen.
Darf der Server außerhalb Deutschlands oder der EU stehen?
Nur unter bestimmten Bedingungen. Speicher innerhalb der EU sind erlaubt, sofern Datenzugriff sichergestellt ist. Außerhalb der EU ist eine ausdrückliche behördliche Genehmigung notwendig.
Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?
Ja. Mit den aktuellen GoBD-Änderungen (z. B. von Juli 2025) müssen Unternehmen ihre Dokumentationen überprüfen und bei Bedarf anpassen. Diese Dokumentation ist essenziell, um im Fall einer Betriebsprüfung alle Prozesse nachvollziehbar darzustellen.
Quellen
Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – 2. Änderung, Schreiben vom 14. Juli 2025
Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung

Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg
Die digitale Transformation verändert auch Bauunternehmen spürbar: Homeoffice, Online-Besprechungen und neue Kommunikationswege sind längst Standard. Viele Firmen greifen dazu auf Tools wie Microsoft 365 und Microsoft Teams zurück. Doch schnell zeigt sich: Der Einsatz moderner Technologien allein reicht nicht aus. Entscheidend ist die richtige Organisation und die aktive Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur so entfalten die neuen Möglichkeiten ihre volle Wirkung.
Die zentrale Kollaborationsplattform
Bei Bauprojekten entsteht eine enorme Menge an Informationen – Pläne, Berechnungen, Protokolle oder Terminvorgaben. Microsoft Teams kann hier als zentrale Plattform für Kommunikation und Zusammenarbeit dienen. Alle Projektinformationen lassen sich an einem Ort bündeln und gemeinsam bearbeiten. Der Vorteil: Statt dutzende E-Mails mit Anhängen hin- und herzuschicken, arbeiten alle Beteiligten in Echtzeit an einer aktuellen Version.
Auch Besprechungen werden deutlich einfacher: Audio- oder Videokonferenzen lassen sich mit wenigen Klicks starten. Dank Bildschirmfreigabe sehen alle Beteiligten gleichzeitig die relevanten Dokumente oder Baupläne. Dadurch bleiben alle Projektmitglieder – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder unterwegs – auf demselben Stand.
Veränderung als Basis für den Erfolg
Neue Tools sind nur erfolgreich, wenn die Mitarbeitenden sie akzeptieren und im Alltag einsetzen. Studien zeigen: Nur ein Drittel der potenziellen Nutzer möchte neue Technologien von Beginn an aktiv anwenden. Für eine gelungene Einführung braucht es deshalb eine klare Strategie, die den Veränderungsprozess bewusst begleitet.
User Adoption: Kennen – Können – Wollen
Der Weg zur erfolgreichen Nutzung moderner Tools verläuft in drei Schritten:
- Kennen: Mitarbeiter wissen, welche Tools es gibt und wofür sie genutzt werden.
- Können: Sie sind geschult und in der Lage, die Tools effektiv einzusetzen.
- Wollen: Sie erleben den Nutzen im Arbeitsalltag und arbeiten gerne mit den neuen Lösungen.
Champions als Treiber des Wandels
Besonders hilfreich sind sogenannte „Champions“. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die sich früh mit den neuen Tools vertraut machen, in speziellen Schulungen geschult werden und anschließend ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Sie wirken als Multiplikatoren und helfen dabei, Akzeptanz und Motivation im gesamten Unternehmen zu steigern.
Modern Workplace als Prozess verstehen
Die Einführung digitaler Arbeitsplätze ist kein reines IT-Projekt, sondern ein umfassender Veränderungsprozess. Neue Tools wie Chat, Videokonferenz oder Cloud-Speicher verändern gewohnte Arbeitsweisen. Unternehmen sollten diesen Wandel aktiv gestalten, Strukturen anpassen und Mitarbeitende kontinuierlich unterstützen. Nur so lässt sich der Modern Workplace nachhaltig etablieren.
Fazit
Der Modern Workplace bietet Bauunternehmen enorme Chancen: effizientere Abläufe, bessere Zusammenarbeit und mehr Flexibilität. Doch entscheidend für den Erfolg ist weniger die Technologie selbst als die Art, wie Unternehmen den Wandel begleiten. Mit einer klaren Strategie, der aktiven Einbindung aller Beteiligten und dem Aufbau von Champions gelingt der Schritt in eine moderne, digitale Arbeitswelt.

Zahlungsverzug im Bauvertrag: Rechte und Zinsen richtig einfordern
Bleibt eine Abschlags- oder Schlussrechnung unbezahlt, geraten viele Bauunternehmen in Liquiditätsprobleme. Das Gesetz schützt Auftragnehmer jedoch: Sie können unter bestimmten Bedingungen Verzugszinsen verlangen und ihre Ansprüche sichern. Dieser Artikel erklärt, wann ein Auftraggeber automatisch in Verzug kommt, welche Fristen gelten und wie hoch die Verzugszinsen aktuell sind.
Fälligkeit der Forderung
Bevor ein Auftraggeber in Verzug geraten kann, muss die Forderung fällig sein:
- BGB-Verträge: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln (§ 286 BGB).
- VOB-Verträge:
- Abschlagszahlungen werden spätestens 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B).
- Schlusszahlungen sind sofort nach Prüfung fällig, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich (§ 16 Abs. 3 VOB/B).
- Voraussetzung: Dem Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zustehen.
Zahlungsverzug nach BGB
Laut § 286 Abs. 3 BGB tritt der Verzug ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein.
- Für Verbraucher gilt dies nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
- Ab diesem Zeitpunkt kann der Auftragnehmer Verzugszinsen verlangen.
Zahlungsverzug bei VOB-Verträgen
Für Bauverträge, die der VOB/B unterliegen, gelten Sonderregeln (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B):
Nachfristsetzung:
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fälligkeit eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese, tritt Verzug ein und Verzugszinsen werden fällig.
- Die Nachfrist muss so bestimmt sein, dass der Auftraggeber genau weiß, bis wann er zahlen muss.
- Eine Nachfrist entfällt, wenn der Auftraggeber eindeutig signalisiert, dass er nicht zahlen will.
Automatischer Verzug:
Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, wenn der Auftragnehmer seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat und keine berechtigten Einwände bestehen.
Leistungsverweigerungsrecht:
Nach erfolgloser Nachfrist kann der Auftragnehmer seine Arbeiten einstellen (§ 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B). Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, insbesondere bei geringen Zahlungsrückständen.
Besonderheiten bei Abschlags- und Schlussrechnungen
Abschlagsrechnungen:
Nach 21 Tagen Fälligkeit kann eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt die Zahlung aus, entstehen ab dem Ablauf Verzugszinsen. Ohne Nachfrist tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ein.
Schlussrechnungen:
Fälligkeit und Verzugseintritt können zusammenfallen:
- Die Rechnung wird spätestens nach 30 Tagen fällig.
- Verzug tritt ebenfalls spätestens nach 30 Tagen ein, ggf. nach 60 Tagen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Höhe der Verzugszinsen
Die Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB (seit 1. Juli 2025 1,27 %):
- Privatkunden: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte = 6,27 %
- Geschäftskunden: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte = 10,27 %
Der Auftragnehmer kann außerdem einen höheren Verzugsschaden geltend machen, wenn er diesen nachweist (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB).
Fazit
Zahlungsverzug ist für Bauunternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann die Liquidität gefährden. Wer seine Rechte kennt, kann Verzugszinsen geltend machen und Zahlungen konsequent einfordern. Entscheidend sind eine klare Fälligkeitsprüfung, korrekt gesetzte Nachfristen und das Wissen um die aktuelle Höhe der Verzugszinsen. So behalten Bauunternehmer die Kontrolle über offene Forderungen und vermeiden Liquiditätsengpässe.
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KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.
Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung
Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.
Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen
Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.
Warum KI-Projekte oft scheitern
78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.
Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer
Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.
Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft
- Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
- KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
- KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
- 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.
Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe
KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.
Herausforderungen und Learnings
Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.
Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen
Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.
Lohnsteuerjahresausgleich
Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.
⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.
⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres
Jahresmeldung an die Sozialversicherung
Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.
⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres
Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis
Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:
- UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet. - Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.
⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres
Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel
- Resturlaub prüfen:
Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres - Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres - Betriebliche Altersvorsorge:
Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres
Fazit
Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.
Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?
Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.
Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.
Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“
Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?
Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“
Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?
Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“
Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?
Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“
Gibt es eine Betreuung durch Experten?
Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“
Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?
Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“
Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?
Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:
- mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
- wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
- welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.
Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“
Und welche Schulungen folgen?
Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“
Warum gleich 15 Einheiten?
Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“
Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?
Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“
Fazit:
Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.













