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Lohngruppen im Baugewerbe: Übersicht, Löhne und Karrierechancen
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Lohngruppen im Baugewerbe: Übersicht, Löhne und Karrierechancen

Die Baubranche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und bietet viele Karrierewege – vom Helfer bis zur Führungskraft. Mit moderner Technik und ständigen Innovationen entwickelt sich das Baugewerbe stetig weiter. Damit verbunden sind attraktive Tariflöhne und Aufstiegsmöglichkeiten. In diesem Überblick erklären wir die Lohngruppen im Baugewerbe, welche Qualifikationen dazugehören und wie hoch die Stundenlöhne sind.

5 Min. Lesezeit

Lohngruppe 1 und 2 – Einstieg ohne Ausbildung

  • Lohn: Lohngruppe 1 → 15,86 Euro* | Lohngruppe 2 → 18,73 Euro*
  • Tätigkeiten: einfache Bau- und Montagearbeiten, Pflege von Maschinen, alles nach Anweisung
  • Qualifikation: keine notwendig

Geeignet für Berufseinsteiger und Helfer.

Lohngruppe 2a und 2b – Angelernte Tätigkeiten

  • Lohn: Lohngruppe 2a → 23,40 Euro* | Lohngruppe 2b → 21,20 Euro*
  • Tätigkeiten: fachlich begrenzte Arbeiten, angelernte Spezialtätigkeiten
  • Qualifikation: erste Stufe einer baugewerblichen Ausbildung oder anerkannte Ausbildung (z. B. Maler, Lackierer, Tischler, Garten- und Landschaftsbauer)

Hier starten angelernte Kräfte mit Fachkenntnissen.

Lohngruppe 3 und 3a – Facharbeiter

  • Lohn: 23,97 Euro*
  • Tätigkeiten: Facharbeiten, Baugeräteführung
  • Qualifikation: abgeschlossene Ausbildung (Baugewerbe oder vergleichbar)

Typisch für Facharbeiter*innen und Baugeräteführer*innen.

Lohngruppe 4 – Erfahrene Fachkräfte (Ecklohn)

  • Lohn: 26,05 Euro*
  • Tätigkeiten: selbstständige Facharbeiten, Maschinenführung ab 3 Jahren Erfahrung
  • Qualifikation: zweite Stufe der baugewerblichen Ausbildung

Klassische Position für Spezialfacharbeiterinnen und Berufskraftfahrerinnen.

Lohngruppe 5 – Vorarbeiter*innen

  • Lohn: 27,29 Euro*
  • Tätigkeiten: Leitung von Teams, schwierige Arbeiten koordinieren
  • Qualifikation: Vorarbeiterprüfung oder mehrere Jahre Erfahrung

Einstieg in die Führungsebene im Bau.

Lohngruppe 6 – Werkpoliere und Meister

  • Lohn: 29,72 Euro*
  • Tätigkeiten: Organisation, Planung, Leitung von Bauprojekten
  • Qualifikation: Werkpolierprüfung oder vergleichbare Weiterbildung

    Hier stehen Werkpoliere und Fachmeister*innen.

Fazit: Attraktive Karriere im Bau

Die Tariflöhne im Baugewerbe steigen mit Qualifikation und Verantwortung deutlich an. Von der Einstiegstätigkeit bis zur Führungskraft eröffnet das Baugewerbe viele Chancen für eine sichere und gut bezahlte Karriere.

Mehr Infos zu Tariflöhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütung finden Sie in diesem Blogartikel.

FAQ: Häufige Fragen zu Lohngruppen im Bau

Was bedeutet Lohngruppe im Bau?
Eine Lohngruppe legt fest, wie hoch der tarifliche Stundenlohn für bestimmte Tätigkeiten und Qualifikationen im Baugewerbe ist.

Wie viele Lohngruppen gibt es im Bau?
Insgesamt gibt es 6 Lohngruppen – von Helfertätigkeiten ohne Ausbildung bis zu Werkpoliere und Fachmeister.

Was verdient ein Bauhelfer?
Bauhelfer ohne Ausbildung verdienen in Lohngruppe 1 aktuell 12,85 Euro pro Stunde (Tarif West).

Fußnoten

* Gesamtstundenlohn (inkl. Bauzuschlag 5,9% vom Tarifstundenlohn), laut Tarifvereinbarung gültig ab 01.04.2024, inkl. Ost-West-Angleichung (ab April 2026)

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade
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Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade

Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung. Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.

5 Min. Lesezeit

Gesetzliche und tarifliche Grundlagen

Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:

  • Geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
  • Arbeitgeber in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung

Für diese Branchen gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung

  • Schriftliche oder digitale Erfassung ist bisher erlaubt.
  • Die Aufzeichnungen müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
  • Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und müssen sie bei Prüfungen vorlegen können.

Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen

EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).

BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.

BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.

Aktueller Stand für die Baubranche

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:

  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches System zu nutzen.
  • Die Dokumentation kann aktuell auch noch schriftlich erfolgen.

Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.

Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist

Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:

  • unleserlichen Einträgen
  • fehlenden Angaben
  • Verzögerungen im Lohnbüro
  • zusätzlichem Verwaltungsaufwand

Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:

  • Kostensparend und papierlos
  • Tagesaktuelle Daten
  • Sicher und manipulationsgeschützt
  • Orts- und zeitunabhängig verfügbar
  • Weniger Fehler und Nacharbeiten
  • Effizientere Workflows

Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe

Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.‍

Vorteile solcher Lösungen:

  • Erfassung der Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle
  • Integration von Bautagesberichten mit Fotos und Wetterdaten
  • Automatische Schnittstellen ins Lohnbüro
  • Präzise Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubszeiten
  • Reduzierung des manuellen Eingabeaufwands
  • So wird die Zeiterfassung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zu einem echten Effizienzfaktor.

Fazit

Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.

Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.

Quellen

‍Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht

‍‍Mindestlohngesetz (MiLoG)‍

‍Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

‍‍Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)

‍‍BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit‍‍

BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung‍‍

BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Digitalisierung im Bauwesen: Wo Deutschland steht und was fehlt
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Digitalisierung im Bauwesen: Wo Deutschland steht und was fehlt

BIM, künstliche Intelligenz (KI), das Internet of Things (IoT) und andere digitale Tools revolutionieren die Bauwirtschaft. Viele Prozesse werden automatisiert, schneller und kosteneffizienter. Doch: Während Länder wie Norwegen, die USA oder Großbritannien große Fortschritte machen, bleibt Deutschland im internationalen Vergleich zurück. Dieser Artikel zeigt, wo Deutschland aktuell steht, warum es beim digitalen Bauen Nachholbedarf gibt und welche Schritte dringend nötig sind.

5 Min. Lesezeit

Deutschland im internationalen Vergleich

Internationale Vorreiter wie Norwegen, USA oder Großbritannien setzen seit Jahren auf digitale Bauprozesse. Deutschland hingegen investiert vergleichsweise wenig in digitale Technologien. So wenig, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinen Standardstatistiken lange keine eigenen Zahlen für die Bauwirtschaft ausgewiesen hat.

Ein wichtiger Grund für die Zurückhaltung: Viele Unternehmen halten an bewährten analogen Verfahren fest, die jahrzehntelang zuverlässig funktioniert haben. Diese „eingefahrenen“ Strukturen erschweren es, sich auf neue Arbeitsweisen einzulassen.

Building Information Modeling (BIM) in Deutschland

BIM gilt als Schlüsseltechnologie für das digitale Bauen.

  • Seit 2017 ist BIM für Bundesinfrastrukturprojekte mit einem Volumen von über 100 Mio. € verpflichtend.
  • Seit 2020 müssen alle neu zu planenden öffentlichen Infrastrukturprojekte des Bundes BIM einsetzen.

Laut aktuellen Branchenumfragen nutzen rund 70 % der größeren Bauunternehmen BIM, meist auf Level 2. Das bedeutet: fortgeschrittene Zusammenarbeit, aber noch keine durchgängige Modellnutzung über alle Beteiligten hinweg.

Kleine Planungsbüros und Baubetriebe sind bisher oft außen vor. Um die BIM-Nutzung flächendeckend zu etablieren, müsste BIM auch für kleinere Projekte verbindlicher werden und Level 3 (vollständig vernetzte Zusammenarbeit aller Akteure) erreichen – so wie es in Großbritannien bereits Standard ist.

Künstliche Intelligenz: Chancen und Skepsis

KI kann im Bauwesen u. a. Planungsfehler reduzieren, Bauzeiten verkürzen oder Wartungsbedarf vorausschauend erkennen. Länder wie die USA oder asiatische Märkte setzen sie bereits intensiver ein.
In Deutschland gibt es jedoch große Vorbehalte:

  • Datenschutz und Arbeitssicherheit müssen geklärt sein, bevor KI eingesetzt wird.
  • Skepsis gegenüber Überwachung und ethische Fragen bremsen den Einsatz.
  • Popkulturelle Science-Fiction-Narrative (z. B. I, Robot oder Matrix) verstärken Unsicherheiten.

Dabei ist KI kein Selbstläufer: Auch automatisierte Prozesse müssen von Menschen überwacht werden. Richtig eingesetzt kann KI Sicherheit und Effizienz erhöhen, statt Risiken zu schaffen.

Kultureller Wandel statt Technikproblem

Technisch sind viele Lösungen längst verfügbar – BIM, IoT-Plattformen, digitale Baustellenplanung oder Cloud-Tools sind erprobt. Die größte Hürde ist ein mentaler Wandel:

  • Standardisierung ist notwendig, damit digitale Prozesse rechtssicher und praktikabel werden.
  • Politik und Förderprogramme müssen mittelständische Betriebe stärker unterstützen (z. B. über Förderungen wie go-digital).
  • Unternehmen sollten Mitarbeitende einbeziehen, Ängste abbauen und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten.

Nur wenn sowohl Rahmenbedingungen als auch Unternehmenskultur stimmen, kann Deutschland im internationalen Vergleich aufholen.

Fazit

Die Digitalisierung im Bauwesen ist kein Trend, sondern längst Realität. Technische Lösungen wie BIM oder KI sind verfügbar – entscheidend ist, dass Unternehmen bereit sind, alte Muster zu hinterfragen und neue Wege zu gehen. Politik und Verbände sollten den Wandel unterstützen, damit auch kleine und mittelständische Betriebe von der digitalen Transformation profitieren können.

Quellen

PlanRadar – BIM-Statistik und Marktübersicht 2023

‍‍BMWK – go-digital Förderprogramm‍‍

Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Stufenplan Digitales Planen und Bauen

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Bau, Robot – Wie KI die Bauwirtschaft schon heute verändert
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Bau, Robot – Wie KI die Bauwirtschaft schon heute verändert

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr: Ob in der Medizin, bei Pflegerobotern in Japan oder in vollautomatisierten Hotels – KI-Systeme haben sich in vielen Branchen etabliert. Auch die Bauwirtschaft kann enorm von diesen Technologien profitieren. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Kostendruck bietet KI die Chance, Prozesse zu optimieren, Ressourcen zu sparen und Projekte transparenter zu gestalten. Doch welche Anwendungen sind bereits Realität und welche Visionen bleiben noch Zukunftsmusik?

5 Min. Lesezeit

KI zwischen Fakten und Fiktion

Wer sich mit KI befasst, stößt schnell auf den Turing-Test – ein Verfahren, mit dem geprüft wird, ob eine Maschine eigenständig denken kann. Popkulturelle Werke wie I, Robot, Blade Runner oder Der 200-Jahre-Mann stellen die Frage, ob Roboter irgendwann nicht mehr von Menschen zu unterscheiden sind. So weit sind wir zwar noch nicht, doch der technologische Fortschritt schreitet rasant voran.

In Japan kommen bereits Pflegeroboter zum Einsatz, und es gibt Hotels, die komplett von KI gesteuert werden. Microsoft nutzt KI-Systeme sogar zur Krebserkennung. Die Möglichkeiten scheinen gigantisch. Ob jedoch zweibeinige Roboter mit Warnwesten in naher Zukunft ganze Häuser per Knopfdruck bauen, bleibt vorerst eine Vision. Heute konzentriert sich die Nutzung auf systemische KI – also Softwarelösungen ohne physische Gestalt.

Massenarbeit für die KI – Auftritt Pareto

Die Bauwirtschaft profitiert vor allem bei der Auswertung großer Datenmengen und bei Arbeiten mit hohem Wiederholungsgrad von KI. Hier können automatisierte Systeme eine enorme Zeitersparnis bewirken und Fehler minimieren.

Dank des 80/20-Prinzips nach Pareto werden 80 % der Ergebnisse mit nur 20 % des Gesamtaufwands erzielt. KI kann diese ersten 80 % effizient übernehmen. So haben menschliche Fachkräfte mehr Zeit für die verbleibenden 20 % der Aufgaben, die komplexer sind und den größten Einfluss auf den Projekterfolg haben. Ein Beispiel: Die Überprüfung von LV-Positionen ist oft mühsame Wiederholungsarbeit – ideal für KI-gestützte Mustererkennung. Mitarbeitende können sich so auf wertschöpfende Aufgaben konzentrieren.

Potenzial der KI in der Bauwirtschaft

Die Digitalisierung eröffnet der Bauwirtschaft enorme Möglichkeiten. Viele Szenarien sind bereits Realität: KI-unterstützte Baukalkulationen, wie sie etwa in Suiteify Operations Construction genutzt werden, beschleunigen Prozesse und erhöhen die Genauigkeit. Künftig könnten noch mehr Bereiche – von der Planung über die Baustellenlogistik bis hin zur Qualitätskontrolle – von künstlicher Intelligenz profitieren. Welche Entwicklungen noch kommen, bleibt spannend. Sicher ist: KI wird ein entscheidender Treiber für Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit in der Bauwirtschaft sein.

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Alle 4 Minuten 3 Wohnungen: Ampel plant 400.000 pro Jahr
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Alle 4 Minuten 3 Wohnungen: Ampel plant 400.000 pro Jahr

Mit der Vorstellung des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für den Wohnungsbau in Deutschland. Ein eigenständiges Bundesbauministerium unter der Leitung von Klara Geywitz sowie ambitionierte Pläne für jährlich 400.000 neue Wohnungen zeigen, dass das Bauwesen wieder stärker in den politischen Fokus rückt. Für die Bauwirtschaft bedeutet das nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern auch eine enorme Herausforderung – und große Chancen.

5 Min. Lesezeit

Neues Bundesbauministerium: Ein starkes Signal für die Branche

Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat mit ihrem Regierungsprogramm ein klares Bekenntnis zum Bausektor abgegeben. Das neu geschaffene Ministerium für Bau und Wohnen ist erstmals eigenständig und nicht mehr Teil anderer Ressorts wie Umwelt oder Inneres. Diese Autonomie soll es ermöglichen, zentrale Themen des Bauwesens gezielter anzugehen. Gleichzeitig wird eine enge Zusammenarbeit mit den Ministerien für Wirtschaft, Klimaschutz, Verkehr und digitale Infrastruktur vorgesehen, um Synergien zu nutzen.

Ambitioniertes Ziel: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr

Ein Kernpunkt des Koalitionsvertrags ist das Wohnungsbauprogramm: Das Ministerium strebt an, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, von denen 100.000 öffentlich gefördert werden sollen. Dieses Ziel ist ambitioniert – es entspricht einer Steigerung von rund 25 % gegenüber den Vorjahren. Umgerechnet bedeutet dies, dass alle vier Minuten drei Wohnungen bezugsfertig sein müssten.

Bedeutung für Bauwirtschaft und Wohnungssuchende

Die Pläne sind sowohl aus Sicht der Wohnungssuchenden als auch aus Sicht der Bauwirtschaft ein wichtiges Signal. Für die Baubranche eröffnet sich die Chance auf langfristig stabile Auftragslagen, während für viele Menschen der Wohnraumdruck gelindert werden könnte. Das Baugewerbe wird damit erneut als tragende Säule der deutschen Wirtschaft unterstrichen.

Stimmen aus der Branche: ZDB und BVMB begrüßen die Pläne

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sieht in den Plänen ein enormes Potenzial, weist jedoch auf den bestehenden Bauüberhang hin, der bereits eine Herausforderung darstellt. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, bezeichnet die 400.000 Wohnungen pro Jahr als „wichtiges Pfund für die Bauwirtschaft“ und betont die Bedeutung dieser politischen Entscheidung.

Quellen:

BVMB-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag – Presse-Blog
https://www.baulinks.de/webplugin/2021/1752.php4

Mehr zu Organisation und neuem Standort des Ministeriums finden Sie hier:
Klara Geywitz: Eine Frau für den Bau – Wirtschaft – SZ.de (sueddeutsche.de)

Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld
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Baugewerbe: Schlichterspruch 2021 bringt mehr Lohn & Wegegeld

Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen 2021 im Bauhauptgewerbe drohte ein bundesweiter Baustellenstreik. Erst ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren brachte eine Einigung. Das Ergebnis: Verbesserungen bei Wegegeld, Löhnen und Sonderzahlungen. Hier finden Sie alle wichtigen Details des Schlichterspruchs.

5 Min. Lesezeit

Hintergrund: Warum es zur Schlichtung kam

Die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe blieben 2021 zunächst ohne Ergebnis. Hauptstreitpunkt war die Entschädigung für Fahrzeiten zur Baustelle (Wegegeld).
Um einen großflächigen Streik zu vermeiden, wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Nach vier intensiven Verhandlungstagen legte der Schlichter eine Einigung vor.

Kernpunkte des Schlichterspruchs

  • Verbesserungen bei Wegegeld
  • Lohnerhöhungen in mehreren Stufen
  • Einführung von Corona-Prämien für Beschäftigte und Auszubildende
  • Planung weiterer Anpassungen bis 2022

Lohnerhöhungen und Corona-Prämien im Überblick

Zum 01.11.2021

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +3,00 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.12.2021

  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Bis spätestens 01.01.2022

  • Corona-Prämie West: 500 €
  • Corona-Prämie Ost: 220 €
  • Corona-Prämie Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Hinweis: Die Corona-Prämie ist steuerfrei, wenn sie spätestens bis 31.03.2022 gezahlt wird und der Steuerfreibetrag von 1.500 € noch nicht ausgeschöpft ist. Andernfalls ist sie als Bruttobetrag zu versteuern.

Zum 01.03.2022

  • Einmalzahlung Auszubildende West: 110 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.04.2022

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost: +25 € (1. Ausbildungsjahr), +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Zum 01.05.2022

  • Einmalzahlung West: 400 €

Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Der Schlichterspruch brachte eine Lohnsteigerung in mehreren Stufen, steuerfreie Corona-Prämien und eine klare Regelung zum Wegegeld. Für Arbeitgeber bedeutet das Planungssicherheit bei den Personalkosten, während Arbeitnehmer von höheren Nettoleistungen profitieren.

Fazit

Der Schlichterspruch 2021 beendete eine drohende Tarifkrise im Bauhauptgewerbe und brachte deutliche finanzielle Verbesserungen für Beschäftigte.

Einen aktuellen Überblick über kommende Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Beitrag.

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