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Digitalisierung

Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis
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Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis

Die Baubranche steht vor komplexen und kostenintensiven Herausforderungen. Digitalisierung kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern – durch effizientere Prozesse, bessere Zusammenarbeit und höhere Qualität in Bauprojekten. Doch wo steht die Branche wirklich? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IESE (Mai 2023) hat zentrale Hürden und Chancen identifiziert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt.

5 Min. Lesezeit

Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Laut Fraunhofer-Studie wünschen sich viele Unternehmen vor allem mehr Effizienz durch optimierte Prozesse, bessere Zusammenarbeit durch direkte Kommunikation sowie eine attraktivere Positionierung der Branche. Obwohl es zahlreiche Softwarelösungen gibt, scheitert die Umsetzung oft an fehlender Interoperabilität – also daran, dass Programme nicht nahtlos miteinander arbeiten. Besonders beim Datenaustausch und der Datenqualität treten noch Probleme auf.

Zentrale Hindernisse: Technik, Struktur und Kultur

Die größten Herausforderungen liegen jedoch weniger in der Technik, sondern in personellen, finanziellen und strukturellen Barrieren:

  • Fachkräftemangel und fehlende digitale Kompetenzen
  • Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
  • Hohe Anschaffungskosten für Softwarelösungen
  • Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen
  • Komplexe Vergabeverfahren

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, braucht es daher nicht nur Technologie, sondern auch eine kulturelle Transformation in den Unternehmen.

Vier Lösungsansätze für mehr Digitalisierung

Vorbilder und Motivation

Vorbilder sind entscheidend, um Mitarbeitende für digitale Technologien zu gewinnen. Unternehmen, die Digitalisierung erfolgreich eingeführt haben, können als Best-Practice-Beispiele dienen – besonders für kleinere Betriebe. Auch digitale Pioniere im Team oder neue Mitarbeitende aus Hochschulen bringen wichtige Impulse. Schulungen und Weiterbildungen, die gezielt auf die Digitalisierung im Bau ausgerichtet sind, steigern zusätzlich die Motivation.

Prozesse und Standards

Einheitliche digitale Prozesse und Standards sind das Fundament erfolgreicher Digitalisierung. Zentral ist dabei Building Information Modeling (BIM), das die Zusammenarbeit verbessert und die Qualität der Projektumsetzung erhöht.

Effizienz und Korrektheit

Digitale Technologien sorgen für präzisere Abläufe und minimieren Fehler in Planung und Ausführung. Das Ergebnis: Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei Bauprojekten.

Visualisierung und Demonstration

Digitale Tools zur Visualisierung von Bauprojekten erleichtern die Zusammenarbeit und Kommunikation. 3D-Modelle oder Simulationen machen Konzepte verständlicher, erhöhen die Transparenz und reduzieren Fehlkommunikation.

Fazit: Digitalisierung als Chance für die Bauwirtschaft

Die Digitalisierung im Bau ist mehr als ein technischer Wandel – sie ist eine organisatorische und kulturelle Transformation. Erfolgreich sind Unternehmen, die:

  • auf digitale Standards wie BIM setzen,
  • ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Motivation einbinden,
  • Prozesse konsequent digitalisieren und
  • die Vorteile von Visualisierungstools nutzen.

Mit den passenden Softwarelösungen sind die technischen Grundlagen bereits vorhanden. Jetzt gilt es, die kulturellen und organisatorischen Hürden zu überwinden. Branchenvorreiter und klare Standards können hier zum Schlüssel werden. So gelingt es der Baubranche, ihre Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Attraktivität der Branche insgesamt zu steigern.

Quelle:

Frauenhofer IESE, Studie: Stand der Digitalisierung in der Baubranche

E-Rechnungen rechtskonform austauschen - die wichtigsten Regeln
ERP & Finance

E-Rechnungen rechtskonform austauschen - die wichtigsten Regeln

Elektronische Rechnungen können problemlos und zügig ausgetauscht werden. Um sicherzustellen, dass dies rechtlich korrekt geschieht, ist es für Unternehmer wichtig, die geltenden Vorschriften zu kennen und zu befolgen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Austausch von E-Rechnungen.

5 Min. Lesezeit

Seit 2011 sind elektronische Rechnungen in Deutschland in steuerlicher Hinsicht Papierrechnungen gleichgestellt. Somit berechtigen E-Rechnungen uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug, vorausgesetzt, sie enthalten die Pflichtangaben nach § 14 UStG. Das Format, in dem die Rechnung versendet wird – sei es PDF, XML, EDIFACT oder ein anderes –, spielt dabei bis Ende 2024 keine Rolle. Dies wird sich mit dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 ändern. Die Anforderungen der Finanzverwaltung an den digitalen Rechnungsaustausch, wie sie in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) festgelegt sind, bleiben dagegen weitgehend bestehen. Hier ist ein Überblick.

Achtung: Ab Januar 2025 werden als E-Rechnung nur noch Rechnungsformate akzeptiert, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, wie beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD. PDF-Rechnungen oder andere bildhafte Darstellungen der Rechnungsinhalte (z. B. “.tif”, “.jpeg”, “.docx”) erfüllen nicht die Vorgaben zur E-Rechnungspflicht.

E-Rechnungen müssen digital archiviert werden

Elektronische Rechnungen sind originär elektronische Unterlagen. Dementsprechend müssen sie laut den GoBD im digitalen Ursprungsformat aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre – beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag, der am Ende dieses Artikels verlinkt ist.

Bei der Aufbewahrung muss die Unveränderbarkeit des elektronischen Originalbelegs gewährleistet sein

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist es entscheidend, elektronische Rechnungen in einem unveränderbaren Zustand aufzubewahren. Dies bedeutet, dass spätere Modifikationen am archivierten Beleg erkennbar sein müssen und der ursprüngliche Inhalt erhalten bleiben muss. Selbst bei Systemwechseln oder Aktualisierungen von Hard- und Software muss die Unveränderlichkeit der Aufbewahrung gewährleistet sein.

Wenn Sie E-Rechnungen in Ihrem herkömmlichen Dateisystem speichern, sind zusätzliche aufwendige Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Eine deutlich einfachere Lösung bietet die Nutzung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), das automatisch eine Änderungshistorie protokolliert und somit eine „revisionssichere“ Aufbewahrung ermöglicht.

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Elektronische Rechnungen müssen lesbar sein

Verarbeiten und archivieren Sie Rechnungen in ausschließlich maschinenlesbaren Formaten wie XML oder EDIFACT? Dann ist es wichtig, nicht nur die elektronischen Rechnungen selbst zu speichern, sondern auch ein geeignetes Anzeigeprogramm (Viewer) bereitzuhalten. Dies gewährleistet, besonders während einer Betriebsprüfung, dass die Rechnungen weiterhin für das menschliche Auge lesbar bleiben und einer visuellen Überprüfung unterzogen werden können.

Hinweis: Mit dem Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen muss auch ausschließlich maschinenlesbare Rechnungen wie das strukturierte XML-Format XRechnung empfangen können. Ein Anspruch auf eine mit dem menschlichen Auge lesbare Rechnung besteht dann nicht mehr.

E-Rechnungen sind zeitnah gegen Verlust zu sichern

Um Verluste und Manipulationen zu vermeiden, müssen Sie E-Rechnungen zeitnah erfassen und buchen.  Es ist nicht erlaubt, Belege zunächst zu sammeln und Geschäftsvorfälle erst nach längerer Zeit in der Buchhaltung zu erfassen. Was die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung unter „zeitnah“ verstehen, erläutert der Experten-Beitrag Was bedeutet „Zeitgerechtheit“?.

Wenn Sie ein Dokumentenmanagementsystem zur Aufbewahrung nutzen, sind Sie auf der sicheren Seite: Das DMS archiviert Ausgangsrechnungen unmittelbar nach ihrer Erstellung. Sofern Sie zusätzlich eine digitale Rechnungseingangsverarbeitung einsetzen, werden auch Eingangsrechnungen automatisch im System abgelegt.

Jede elektronische Eingangsrechnung ist mit einem nachvollziehbaren und eindeutigen Index zu versehen

Um eine spätere Prüfung zu erleichtern, müssen Sie elektronisch empfangene Eingangsrechnungen mit eindeutigen Zuordnungs- und Identifizierungsmerkmalen versehen. Diese Merkmale sind bei der Aufzeichnung oder Verbuchung zu übernehmen. Wichtig ist, dass jeder elektronische Beleg unter dem zugeteilten Index verwaltet und recherchiert werden kann.

In diesem Zusammenhang bietet eine digitale Lösung zur Eingangsrechnungsverarbeitung klare Vorteile: Das System übernimmt die manuelle Indexierung automatisch, was nicht nur Zeit spart, sondern auch dabei hilft, archivierte Rechnungen schnell und effizient wiederzufinden.

E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs sind elektronisch aufzubewahren

Oftmals werden Rechnungen per E-Mail versandt, üblicherweise als Anhang (z. B. als PDF-Datei). Schauen Sie genau hin, bevor Sie nach dem Speichern des Anhangs die E-Mail löschen:

  • Wenn eine E-Mail die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs erfüllt, müssen Sie sie in elektronischer Form aufbewahren.
  • Eine E-Mail, die lediglich als Transportmedium dient, um die angehängte Rechnung zu übermitteln (zum Beispiel in Form einer PDF-Datei), dürfen Sie löschen. Es könnte jedoch sinnvoll sein, die gesamte E-Mail freiwillig aufzubewahren. Auf diese Weise dokumentieren Sie den Absender der E-Mail sowie den Zeitpunkt des Versands und des Empfangs.

Gescannte Papierrechnungen müssen mit dem Original bildlich übereinstimmen

Wenn Sie Papierrechnungen empfangen und diese anschließend scannen, müssen Sie sicherstellen, dass das Scan-Ergebnis exakt dem Original entspricht. Die GoBD schreiben vor, dass die Digitalisierung der Belege die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit nicht beeinträchtigen darf.

Eingangsrechnungen in Papierform dürfen nach dem Einscannen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden

Wenn Sie empfangene Rechnungen scannen, dürfen Sie die Papieroriginale anschließend vernichten, sofern die Papierdokumente nicht aufgrund spezieller rechtlicher Vorschriften im Original aufzubewahren sind. In jedem Fall schreiben die GoBD vor, dass für den Scan-Vorgang und das Archivierungsverfahren eine Organisationsanweisung erforderlich ist. Diese Verfahrensdokumentation muss den Prozess sowie die personellen und technischen Anforderungen beschreiben.

Die Originale von Ausgangsrechnungen müssen bei elektronischer Aufbewahrung reproduzierbar bleiben

Die GoBD verlangen für elektronisch gespeicherte Ausgangsrechnungen eine exakte inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original. Daher ist es ratsam, die Ausgangsbelege bereits bei ihrer Erstellung in einem gängigen Bildformat wie zum Beispiel PDF oder TIFF zu speichern und in das digitale Archiv zu übertragen. Auf diese Weise bleiben die Originalbelege auch bei einem möglichen System- oder Softwarewechsel bildlich und inhaltlich reproduzierbar.

Bei einer Konvertierung von elektronischen Rechnungen in ein Inhouse-Format sind beide Versionen zu archivieren

Es ist zulässig, elektronische Eingangsrechnungen in Ihrem Unternehmen in ein eigenes Format zu konvertieren. Allerdings müssen Sie sowohl die empfangene Ursprungsdatei als auch die umgewandelte Version stets archivieren und unter demselben Index verwalten. Außerdem ist es wichtig, die konvertierte Version entsprechend zu kennzeichnen. Temporäre Zwischenspeicherungen im Verlauf des Verarbeitungsprozesses müssen hingegen nicht archiviert werden, sofern sie anschließend vollständig in die Buchführungsdaten integriert werden und den Inhalt des Originalbelegs nicht verändern.

Der Betriebsprüfer darf digital auf Rechnungen zugreifen und sie maschinell auswerten

Bei einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt das Recht, originär elektronische Rechnungen und gescannte Papierrechnungen digital einzusehen und zu prüfen. Hierzu müssen Sie es dem Betriebsprüfer gestatten, über Ihre Hard- und Software unmittelbar auf  Ihre Rechnungen zuzugreifen. Lesen Sie dazu den Blogbeitrag Betriebsprüfung vorbereiten – 7 Tipps für Unternehmer.

Eine Verfahrensdokumentation ist Pflicht

Um den elektronischen Rechnungsaustausch sowie das Scannen von Papierrechnungen ordnungsgemäß durchzuführen, ist die Erstellung und Aktualisierung einer Verfahrensdokumentation erforderlich. Diese Dokumentation muss transparent darlegen, wie die in den GoBD festgelegten Ordnungsvorschriften in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden, einschließlich detaillierter Organisationsanweisungen, beispielsweise zur Prüfung von eingehenden Rechnungen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verfahrensdokumentation nicht nur für interne Zwecke gedacht ist, sondern auch für sachverständige Dritte wie Betriebsprüfer verständlich und innerhalb angemessener Zeit nachprüfbar ist. Als Unternehmer sind Sie außerdem gesetzlich verpflichtet, die Verfahrensdokumentation über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinweg in den jeweils aktuellen Versionen aufzubewahren.

Interview: BIM-Modellerstellung und Fachkräftemangel im Bau
Branchen

Interview: BIM-Modellerstellung und Fachkräftemangel im Bau

Die Baubranche kämpft aktuell mit großen Herausforderungen: wirtschaftliche Unsicherheit, steigende Kosten – und vor allem mit dem Fachkräftemangel. Besonders für mittelständische Betriebe wird es immer wichtiger, Prozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Ein zentraler Ansatzpunkt dabei ist die Methode BIM (Building Information Modeling), also das modellbasierte Arbeiten über alle Bauphasen hinweg. BIM-Expertin Heike Kehret von der BIB GmbH gibt Einblicke in Chancen, Mehrwerte und Unterstützungsangebote für Bauunternehmen.

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BIM (Building Information Modeling) ist aus keinem modernen Bauunternehmen mehr wegzudenken. Dennoch gibt es in mittelständischen Unternehmen Berührungsängste. Sind diese berechtigt?

Heike Kehret: „Das lässt sich so nicht sagen. Denn auch die kleinen und mittleren Betriebe zeigen durchaus Interesse an der Digitalisierung. Oft arbeitet jedoch jeder Handwerksbetrieb oder Handwerker für sich mit individuellen Lösungen, bedingt durch das gelegentliche Fehlen von 3D-Modellen.“

Für wen ist die BIM-Methode hilfreich?

Heike Kehret: „Die Vorteile des modellbasierten Arbeitens beginnen bereits beim Architekten im Entwurfsprozess. Sobald mit 3D-Modellen gearbeitet wird, können hier bereits die internen Prozesse optimiert werden. Dies lässt sich dann beliebig mit weiteren Projektbeteiligten fortsetzen.“

Welchen Mehrwert bietet das modellbasierte Arbeiten?

Heike Kehret: „Änderungen im 3D-Modell sind sofort in den Schnitten und Ansichten sichtbar. Planungsmängel können frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Mengenermittlung findet direkt mit dem Modell statt und muss nicht mühsam mit dem Dreikant ermittelt werden. Dementsprechend werden Änderungen am Modell zeitnah in den Mengen aktualisiert.“

Welchen Service bieten Suiteify und BIB zum Thema Modellerstellung?

Heike Kehret: „Sollten Sie keine IFC erhalten oder einen personellen Engpass beim Erstellen der eigenen Modelle haben, unterstützen wir Sie hierbei gerne. Wir benötigen die Grundrisse, Schnitte und Ansichten als dwg/dxf und/oder PDF. Zudem stimmen wir die Materialien/Qualitäten der Bauteile mit Ihnen ab, um Ihnen eine IFC zur Verfügung zu stellen.“

Je nach Gebäude-/Projektgröße ist die Modellerstellung sehr zeitaufwendig. Wie viel Zeit lässt sich durch den Service einsparen?

Heike Kehret:: „Nicht nur die Modellerstellung kostet Zeit, auch eine Mengenermittlung per Dreikant ist zeitlich sehr aufwendig. Bei Änderungen am Modell und unserer Arbeitsweise mit BIM4You ist durchaus eine Zeitersparnis von bis zu 70 % möglich. Wer sich live einen Eindruck von der Softwarelösung machen möchte, kann mich gerne direkt auf der BIM WORLD MUNICH 2023 am 28. und 29. November ansprechen. Ich freue mich auf den Austausch.“

Über die Expertin: Heike Kehret

Heike Kehret arbeitet seit 2004 bei der BIB GmbH in Offenburg, war anfangs im BIM-Service tätig und für die Modellerstellung und den Support verantwortlich. Seit 2021 führt sie im Consulting BIM-Prozesse ein und betreut die Softwarelösung BIM4You. Zusätzlich unterstützt sie die Entwicklung der Cloud-Anwendung Suiteify BIM Pro.

Fazit

Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist BIM ein Schlüssel, um Bauprojekte effizienter, transparenter und wirtschaftlicher umzusetzen. Wer die Modellerstellung nicht intern stemmen kann, sollte auf erfahrene Partner wie Suiteify und BIB setzen – und so Zeit sparen, Prozesse vereinfachen und Fachkräfte entlasten.

Aktuelle Studien belegen klare Vorteile von BIM in der Bauwirtschaft
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Aktuelle Studien belegen klare Vorteile von BIM in der Bauwirtschaft

In unserem ersten Artikel „Warum sich Baubetriebe mit BIM beschäftigen sollten“ haben wir gezeigt, warum Building Information Modeling (BIM) für moderne Bauunternehmen längst keine Zukunftsvision mehr ist, sondern eine dringend notwendige Strategie zur Optimierung von Planung, Kosten und Zusammenarbeit darstellt. Im zweiten Teil dieser Reihe liefern wir Ihnen nun frische Erkenntnisse aus aktuellen Studien: Wie stark verbreitet ist BIM wirklich? Welche konkreten Vorteile belegen Zahlen? Und inwieweit verändert BIM bereits heute Kultur, Prozesse und Transparenz in der Bauwirtschaft? Antworten liefern diese Studien – und zeigen, warum BIM heute unverzichtbar ist.

5 Min. Lesezeit

Was ist Building Information Modeling (BIM)?

Building Information Modeling, auf Deutsch Bauwerksdatenmodellierung, ist ein Planungs- und Steuerungskonzept, das den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks virtuell abbildet. Dadurch können Bauprojekte von der ersten Idee bis zum Betrieb digital geplant und gesteuert werden. Virtuelle Modelle helfen beispielsweise, Planungsfehler zu vermeiden, wie etwa das Einbauen einer Steckdose an der Stelle, an der später eine Heizung montiert werden soll. BIM schafft somit Transparenz und reduziert kostspielige Korrekturen.

Studien belegen die Vorteile von BIM

Die BIM-Studie 2021 verdeutlicht: Viele Unternehmen sehen BIM als wichtigen Baustein ihrer Digitalisierungsstrategie, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders geschätzt wird die Vermeidung von Fehlern und Mängeln, was zu deutlichen Kosteneinsparungen führt. Ein zentrales Informationsmanagement, eine integrale Planung und die Minimierung von Nachträgen verkürzen die Projektlaufzeiten und verbessern die Qualität.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • verbesserte Angebotserstellung
  • präzise Mengenermittlung
  • schnelle Aktualisierung von Änderungen
  • optimierte Instandhaltung
  • effektive Kostenermittlung
  • bessere Kommunikation und Zusammenarbeit
  • durchgängiger Informationsfluss
  • erleichterte Terminplanung und -kontrolle
  • Diese Ergebnisse zeigen klar, dass BIM-Projekte nicht nur effizienter, sondern auch wirtschaftlicher werden.

Kennzahlen zur BIM-Nutzung in Baubetrieben

Die 6. BIM-Studie aus dem November 2021 mit 408 Teilnehmenden liefert spannende Einblicke: 85 % nutzen BIM bereits in der Planungsphase, 47 % in der Ausführung und 14 % im Gebäudebetrieb oder Facility-Management.
Besonders bemerkenswert ist, dass 64 % der Befragten BIM als treibende Kraft für eine neue Kultur der Zusammenarbeit sehen. 54 % bestätigen die Standardisierung und Automatisierung des digitalen Datenmanagements, während 40 % von mehr Transparenz im gesamten Immobilienzyklus berichten.

Auch der BIM-Monitor 2022/23 zeigt Fortschritte: Bereits jedes fünfte Unternehmen arbeitet regelmäßig mit BIM. Der Anteil der BIM-Projekte am Umsatz dieser Betriebe liegt bei 31,8 %. Gleichzeitig geben 32 % an, dass sie Schulungen von Herstellern benötigen, um das Potenzial der Methode voll auszuschöpfen (ingenieur.de nach Klotz, von Bauinfoconsult).

BIM im europäischen Vergleich

Eine von Planradar durchgeführte Studie untersucht den BIM-Einsatz in acht europäischen Ländern: Deutschland, Österreich, Schweiz, Russland, Großbritannien, Frankreich, Polen und Kroatien. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede: Einige Länder haben bereits gesetzliche Standards für BIM eingeführt, während andere noch in den Startlöchern stehen. Diese Analyse unterstreicht die Relevanz von BIM nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene und zeigt, dass der Druck zur Digitalisierung in der Bauwirtschaft weiter zunimmt.

Länder Beginn der Nutzung Gesetzlich vorgeschrieben ab Bereich der hauptsätzlichen Nutzung

Schweiz

ab 2015

2018, für öffentliche Einrichtungen

Architektur, Bauwesen, Ingenieurswesen

Russland

ab 2014

2022, für öffentliche Einrichtungen

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen, Design, Ingenieurswesen

Österreich

ab 2011

2018, für öffentliche Einrichtungen (ÖNORM A 6241)

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Design

Kroatien

ab 2015

Zurzeit nicht verpflichtend

Architektur, Ingenieurswesen

Frankreich

ab 2010

2022

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen

Polen

ab 2014

2030, für Projekte unter staatlicher Beteiligung

Architektur, Design

Deutschland

ab 2006

2017, für Projekte mit einem Volumen von +100 Millionen Euro

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Design

England

ab 1980

2016, für öffentliche Projekte (BS 1192:2007

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen, Design, Ingenieurswesen

Die Zukunft des Bauens: BIM als Standard

BIM ist längst kein Experiment mehr.
Nationale und europaweite Standards haben sich etabliert, und der Trend weist klar in Richtung einer noch stärkeren Verbreitung. Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das: Wer konkurrenzfähig bleiben will, muss BIM nutzen. Exakte Modelle, präzise Berechnungen und optimierte Prozesse machen BIM zu einem unverzichtbaren Instrument für die Bauwirtschaft. Die Methode wird künftig nicht nur durch gesetzliche Anforderungen vorangetrieben, sondern auch durch ihre vielen Vorteile für Betriebe jeder Größe.

Unterstützung und Lösungen für Baubetriebe

Baubetriebe, die BIM in ihre Prozesse integrieren möchten, profitieren von erfahrenen Partnern mit passenden Softwaretools sowie Schulungs- und Implementierungsangeboten. Lösungen wie BIM4You, Suiteify Operations Construction oder BIM-Tiefbau helfen, Projekte effizienter zu planen, Kosten zu senken und Risiken zu minimieren.
Wer sich umfassend informieren möchte, sollte außerdem auf Marktstudien und Fachartikel zurückgreifen, wie etwa die BIM-Studie 2021 oder den BIM-Monitor 2022/23, die wertvolle Insights liefern.

Quellen:

BIM-Nutzung im Ländervergleich: Wer führt bei der Implementierung in Europa? (allgemeinebauzeitung.de)

BIM-Studie 2021: Die wichtigsten Insights (bimsystems.de)

5 Kennzahlen zur BIM-Nutzung in Deutschland (ingenieur.de)

BIM Nutzung in Europa: Vergleich von 8 Ländern - PlanRadar

Unternehmenssteuerung optimieren: Zahlen richtig nutzen
Digitalisierung & KI

Unternehmenssteuerung optimieren: Zahlen richtig nutzen

Die fortschreitende Digitalisierung greift in immer mehr Geschäftsprozesse ein und erhöht die Notwendigkeit nach einer übergreifenden, strukturierten Unternehmenssteuerung. Grundlage dafür ist stets ein belastbares Zahlenwerk. Doch viele Unternehmerinnen und Unternehmer kämpfen damit, die vorliegenden Daten richtig zu interpretieren oder das volle Informationspotenzial auszuschöpfen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Unternehmenssteuerung auf eine solide Basis stellen und welche Werkzeuge Sie dafür nutzen können.

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Warum belastbare Zahlen entscheidend sind

Finanzbuchhaltung und internes Rechnungswesen liefern wichtige Momentaufnahmen des Vermögensstatus. Doch erst die richtige Interpretation macht daraus eine Grundlage für fundierte Entscheidungen. Ohne Struktur entsteht schnell ein „Zahlenfriedhof“ – viele Daten, aber keine verwertbaren Informationen.

Vermeiden Sie überflüssige manuelle Arbeiten

Ein Beispiel: Ein Unternehmen erstellt eine Liquiditätsplanung auf Wochenbasis, indem Mitarbeiter Daten mühsam manuell zusammentragen. Das ist fehleranfällig und kaum wiederholbar.
Die bessere Lösung: Datenexporte im CSV-Format oder über den gesetzlich vorgeschriebenen GoBD-konformen Z3-Export. Damit lassen sich Zahlungsströme effizient und fehlerfrei in Excel oder Access abbilden.

Den Ist-Zustand richtig ermitteln

Die Datenerfassung ist in den meisten Unternehmen kein Problem. Entscheidend ist, die Informationen sinnvoll zu strukturieren. Nur eine klare Ausgangsbasis ermöglicht eine solide Steuerung.

Die drei Stationen: Nützlichkeit, Konsistenz und Verbindlichkeit

  1. Nützlichkeit: Sammeln und bewerten Sie Ihre Reports. Wichtig sind z. B. Summen- und Saldenlisten, BWA, OP-Listen, Liquiditätsberichte.
  2. Konsistenz: Prüfen Sie, ob externe und interne Rechnungswesen-Zahlen sowie Kalkulationen zusammenpassen. Überleitungsrechnungen sind ein Muss.
  3. Verbindlichkeit: Definieren Sie feste Reports und Zeitpunkte, an denen diese bereitgestellt werden müssen.

Bestehende Tools nutzen, bevor Sie neue Software anschaffen

Bevor Sie in zusätzliche Software investieren, prüfen Sie, welche Möglichkeiten Ihre bestehenden Systeme bereits bieten. Excel, Access oder kleinere Add-Ons sind oft völlig ausreichend – wenn sie richtig genutzt werden. Erstellen Sie dafür klare Pflichtenhefte.

Fazit: Unternehmenssteuerung braucht solide Grundlagen

Eine wirksame Unternehmenssteuerung funktioniert nur mit belastbaren Zahlen. Wer Reports strukturiert, Tools effizient nutzt und Mitarbeitende gezielt weiterbildet, legt die Basis für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Interview: BIM in der Bauausführung mit Experte Adrian Peritore
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Interview: BIM in der Bauausführung mit Experte Adrian Peritore

Building Information Modelling (BIM) ist eine Schlüsseltechnologie, die die Bauausführung nachhaltig verändert. Sie steigert Effizienz, Sicherheit und Transparenz in Bauprojekten. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnen sich neue Chancen, wenn BIM konsequent in die Prozesse integriert wird. Im folgenden Interview gibt Adrian Peritore, Experte für BIM, Einblicke in die Vorteile, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Methode – und zeigt, wie Bauunternehmen durch die in Suiteify integrierte BIM-Methode profitieren.

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Können Sie kurz erläutern, warum die Nutzung von BIM für Baubetriebe von Vorteil ist?

Adrian Peritore:Das Thema BIM verhindert widersprüchliche Auskünfte auf der Baustelle hinsichtlich Planungsstand sowie Mengenermittlung. Das bedeutet, alle Informationen, die früher händisch ermittelt und durch Medienbrüche verfälscht wurden, werden nun durch BIM vernetzt. Ändert sich ein Detail in einem Schlüsselprozess, musste diese Änderung ebenso händisch übernommen werden. Das liefert großes Fehlerpotential, was durch BIM nahezu vollständig eliminiert wird. Darum profitieren Baubetriebe gerade bei der Mengenermittlung durch die Implementierung von BIM.“

Wie weit verändert BIM die Kernprozesse im Baubetrieb?        

Adrian Peritore: „Vollständig! Die Integration von BIM verlangt von einem Baubetrieb, die Kernprozesse komplett zu überdenken. Am Beispiel der Mengenermittlung: Früher wurde dafür ein Plan ausgedruckt, um mit einem Dreikantmaß die Mengen daraus zu ermessen. Dann werden die Positionen ermittelt, die für die Ausführung gebraucht werden. Anschließend werden diese Positionen in ein Roh-LV eintragen sowie die Mengen zu jeder Position gezogen. Das geschah alles händisch. Diese Arbeitsschritte fallen weg, da die Informationen bereits im System übernommen werden. Dadurch entsteht eine komplett neue Arbeitsweise. Vereinfacht gesehen, ist es vergleichbar mit dem Umstieg von Handschaltung auf Automatik.“

Wie helfen die Suiteify-Lösungen hinsichtlich BIM, die Effizienz und Produktivität von Bauprojekten zu verbessern?  

Adrian Peritore: „Bauunternehmen können mit den Suiteify-Lösungen sowohl auf konventionelle Art arbeiten als auch nach der BIM-Methode. Die Anwender haben neben den üblichen Vorteilen von Building Information Modelling auch akkuratere sowie effizientere Arbeitsprozesse und verlässlichere Daten. Der große Vorteil ist, dass es alle Funktionen auf einer Plattform vereint und Unternehmen beispielsweise keine verschiedenen Werkzeuge für ERP und BIM benötigen. Weiterhin ermöglicht es die Anwendung, die händische mit der modellbasierten Projektarbeit zu vermischen und den Grad der BIM-Nutzung zu wählen.“   

Wie unterstützt Suiteify die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in einem Bauprojekt? Welche Vorteile haben User durch die Suiteify-Lösungen?

Adrian Peritore: „Das Arbeiten mit der Cloud macht die Informationsgewinnung auf der Baustelle sehr einfach. Durch die webbasierte Anwendung ist es dem Anwendenden von überall aus möglich, die Software und damit auch BIM zu nutzen. BIM war immer mit hoher Rechenleistung verbunden, die durch die Suiteify-Lösung hinfällig wird: Die Rechenleistung wird von einem dezentralen Server erbracht und kann von jedem Endgerät über den Browser abgerufen werden.“

Wie trägt die Nutzung von BIM dazu bei, Risiken und Unvorhersehbarkeit in Bauprojekten zu reduzieren?  

Adrian Peritore: „Mit Blick auf das gesamte Bauprojekt hilft BIM schon vor Baubeginn eine ganzheitliche Analyse des Objekts zu liefern. Tatsächlich wird in der Praxis schon gebaut, bevor die Planung komplett abgeschlossen ist. Dadurch entstehen Probleme, die BIM komplett entfernt. Beispielsweise hilft die Technologie dabei, dass Mengenmehrungen oder Bauteilkollisionen im 3D-Modell frühzeitig erkannt und dadurch in der Umsetzung vermieden werden können.“  

Wie kann die Implementierung von BIM dazu beitragen, die Nachhaltigkeit von Bauprojekten zu verbessern?  

Adrian Peritore: „BIM ist für das Thema Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Die Methode erlaubt eine präzisere Koordination und ein effektiveres Management, in dem Themenbereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (kurz ESG, vom Englischen). Gerade das Berechnen von CO₂-Äquivalenten oder, was zukünftig von Bedeutung sein kann, beim Erheben einer Umweltbewertung der eigenen Nachhaltigkeit, wird kaum ohne modellbasiertes Arbeiten gelingen.“

Wie kann BIM dazu beitragen, die Zufriedenheit der Auftraggeber zu verbessern?  

Adrian Peritore: „Die integrierten Funktionen von BIM in Suiteify steigern die Qualität der bereitgestellten Bauprojektinformationen und ermöglichen eine akkuratere Datenerhebung. Dadurch hilft die Methode bei der Zeitplanung und erlaubt eine enorme Kostenersparnis, da Fehler vermieden werden können. Weiterhin erhöht BIM die Transparenz in jeder Bauphase.“

Welche Ressourcen bietet Suiteify an, um Nutzer in der effektiven Anwendung von Suiteify Bautechnik zu unterstützen?

Adrian Peritore: „Generell haben wir darauf geachtet, dass die Anwender sich die Softwarebedienung ohne lange Grundlagenschulungen autodidaktisch beibringen können. Dafür haben wir von Anfang an großen Wert auf das Thema User Experience gelegt. Die Anwender sollen möglichst schnell in der Lage sein, die Software selbstständig zu bedienen. Für den kleinen Schubser in diese Richtung haben wir kleine Videoanleitungen angelegt, welche die Kernprozesse erklären. Bei höherem Bedarf gibt es ein größeres Angebot durch unsere Akademie. Weiterhin steht für die individuelle Beratung das Experten-Team aus dem Consulting zur Verfügung.

Wie sieht die Zukunft von BIM in Suiteify aus? Welche Weiterentwicklungen sind geplant? 

Adrian Peritore: „Aktuell können bauausführende Unternehmen anhand des 3D-Modells die Mengen abrechnen, was vorher händisch vorgenommen wurde. Der nächste Meilenstein wird sein, die LV- und Angebotserstellung am Modell vollständig zu integrieren. Dann können Unternehmen anhand ihrer eigenen Standards und ohne Medienumbrüche, die LV- und Angebotserstellung, zusätzlich zur Mengenermittlung, generieren. Parallel dazu entwickeln wir methodische Funktionen weiter. Das bedeutet alle Funktionen, die sich an der BIM-Methode anlehnen oder bedienen, wie der Versionsvergleich, BCF-Management, BIM/LV-Container und vieles mehr. Die vollständige Integration von Microsoft Office ist geplant, wodurch beispielsweise die zu einem Projekt gehörenden Dokumente aus MS Teams direkt mit dem entsprechenden Teil verbunden werden. Dadurch werden alle wichtigen Dokumente im Modell einsehbar. Weiterhin werden wir ein Mängelmanagement in die Software integrieren.“

Was macht die Lösung von Suiteify so besonders?  

Adrian Peritore: „Wir haben frühzeitig erkannt, dass wir in die Cloud müssen, um uns selbst und unsere Kunden zukunftsfähig zu machen. Bei Suiteify entwickeln wir Software auf der Erfahrung von Fachkräften, um auch die tatsächlichen Kundenbedürfnisse zu decken. Wir nutzen unsere Markterfahrung und bieten Lösungen von Bauleuten für Bauleute an.“

10 Kriterien für GoBD-konforme Software
ERP & Finance

10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Welche Anforderungen stellen die GoBD an die Unternehmenssoftware? Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen der GoBD vor und führt in einer Checkliste die zehn wichtigsten Kriterien für GoBD-konforme Software auf.

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Seit 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft. Die GoBD gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform, einschließlich Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbständige.

Regelungsbereiche der GoBD

Allgemeine Anforderungen

Hierzu gehören die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchhaltung sowie Wahrheit, Klarheit, Richtigkeit, Ordnung, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen und Belege.

Belegsicherung und -archivierung

Dazu gehören ersetzendes Scannen, revisionssichere Archivierung, die Zuordnung der Belege zum Buchungssatz und die Erfassung von Geschäftsvorfällen.

Sichere Aufbewahrung der Belege

Sichere (digitale) Aufbewahrung meint die Unverlierbarkeit von Informationen. Außerdem müssen die Informationen so gespeichert werden, dass die maschinelle Auswertbarkeit und der Datenzugriff der Finanzbehörde gewährleistet sind.

Verfahrensdokumentation und internes Kontrollsystem

Die GoBD fordern die Nachvollziehbarkeit von Buchungen und steuerlichen Sachverhalten. Um diese Anforderung zu erfüllen, dokumentieren Unternehmen ihre Prozesse in einer detaillierten Verfahrensdokumentation.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Compliance ist das interne Kontrollsystem (IKS). Dieses sieht unter anderem eine Funktionstrennung vor, die häufig durch das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt wird.

Sowohl die Verfahrensdokumentation als auch das IKS sind als „lebende Dokumente“ zu betrachten. Dies bedeutet:

  • Sie werden bei Änderungen in den Prozessen oder Strukturen kontinuierlich aktualisiert.
  • Neue Versionen werden in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) versioniert abgelegt.
  • Die Dokumentation kann aus mehreren zusammenhängenden Einzeldokumenten bestehen, um eine flexible und modulare Struktur zu ermöglichen.

10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Bei der Auswahl Ihrer Buchhaltungssoftware oder Ihres ERP-Systems sollten Sie die folgenden zehn Punkte beachten.

1. Beleg-Upload

Die GoBD fordern die digitale Integration elektronischer Belege in die Buchführung. Trotz fortschreitender Digitalisierung werden viele Dokumente immer noch in Papierform erstellt. Daher sind einfache und zeitsparende Methoden zum Hochladen von Belegen unerlässlich.

  • Vom Scanner: Können Sie die Belegordner in Ihrer Software mit dem Scan-Ordner synchronisieren? Oder können Sie gescannte Belege mit einer Scan-to-Mail-Funktion direkt per E-Mail an die Software senden?
  • Vom Computer: Lassen sich Lieferantenrechnungen, die Sie per E-Mail erhalten, per Ordnersynchronisation oder E-Mail an Ihre Software übermitteln?
  • Vom Smartphone oder Tablet: Lassen sich mobil gescannte oder abfotografiere Belege per App direkt in Ihre Software übertragen?

Beim Upload sollten die Belege direkt am passenden Ort abgelegt werden: Eingangsrechnungen im Rechnungseingang, Kassenbelege im Kassenbuch etc. Der schnelle Upload erleichtert die zeitgerechte Erfassung, insbesondere von Kassen. Außerdem ist er ein wesentlicher Bestandteil der Belegsicherung.

2. Belegzuordnung

In der Buchhaltungssoftware muss jeder Beleg mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall verknüpft werden. Dies sollte automatisiert geschehen, am besten beim Buchen des Belegs. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.

3. DMS

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist für eine GoBD-konforme Belegarchivierung unerlässlich. Idealerweise sollte das DMS in die Buchhaltungssoftware integriert sein, um maximale Effizienz und Compliance zu gewährleisten.

  • Ein integriertes DMS sichert nicht nur E-Mails, Gesprächsnotizen und ergänzende Dokumente, die Geschäftsvorfälle genauer erklären, sondern ermöglicht auch die direkte Verknüpfung dieser Informationen mit den Buchungsvorgängen. Dies ist entscheidend, da die GoBD die Vollständigkeit der Aufzeichnungen fordern.
  • Darüber hinaus sorgt ein DMS für eine ordnungsgemäße, unverlierbare und leicht auffindbare Speicherung von Belegen und Dokumenten. Funktionen wie Filter und OCR-Technologie ermöglichen ein schnelles Auffinden von Informationen. Die Versionshistorie stellt sicher, dass die Originalbelege, wie vorgeschrieben, erhalten bleiben, während Zugriffsbeschränkungen verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden.

Insgesamt zielen alle Anforderungen der GoBD darauf ab, die Beweiskraft Ihrer Buchführung sicherzustellen. Die Kombination aus Buchhaltungssoftware und DMS spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch Ihre Geschäftsprozesse optimiert und die Verlässlichkeit Ihrer Finanzunterlagen erhöht.

4. Eingangsrechnungs-Workflow

Der Rechnungseingang in einer GoBD-konformen Software enthält oft einen Workflow für die Rechnungsbearbeitung. Workflow bedeutet, dass ein kompletter Prozess inklusive der zuständigen Bearbeiter hinterlegt ist.

Eingangsrechnungen werden geprüft, genehmigt, freigegeben, gezahlt und gebucht. Diese Arbeiten sind nach dem Vier-Augen-Prinzip durchzuführen. Nach den GoBD ist ein internes Kontrollsystem (IKS) vorgeschrieben und im Rahmen dieses IKS ist die Funktionstrennung bei sensiblen Aufgaben zu beachten.

5. Hosting in Deutschland

Für eine GoBD-konforme digitale Buchführung und Belegarchivierung haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder Sie arbeiten mit einem lokal installierten System oder mit einer Cloud-Software. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss das System in Deutschland oder der EU gehostet werden. Darauf sollten Sie insbesondere bei Cloud-Anbietern achten.

Bei Systemen, die beispielsweise in den USA gehostet werden, besteht die Möglichkeit, dass Behörden auf Ihre Daten zugreifen.

6. Nebensysteme und Kassen

Ihre Nebensysteme der Finanzbuchhaltung müssen ebenfalls integriert und GoBD-konform sein. Nebensysteme sind zum Beispiel Anlagenbuchhaltung, Kassen, Lohnbuchhaltung, Reisekostenabrechnung und Zeiterfassungssysteme. Also alles, was buchhalterisch und steuerlich relevant ist. Dies ist eine weitere Anforderung, die sich aus den GoBD-Grundsätzen der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ergibt.

7. Schnittstellen

Um die Vollständigkeitsanforderungen der GoBD zu erfüllen, sollte Ihre Buchhaltungssoftware über Schnittstellen verfügen. Diese sind notwendig, um Ihr System in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren. Darüber hinaus verbessern Schnittstellen die Auswertbarkeit Ihrer Informationen, da es keine Datensilos mehr gibt, sondern durchgängige Prozesse.

8. Office-Integration

Eine Office-Integration wird zwar nicht ausdrücklich gefordert, ist aber empfehlenswert, damit Ihre Mitarbeiter Dokumente und Informationen nahtlos in das DMS und/oder Buchhaltungssystem übertragen können.

Besonders wichtig ist die Outlook-Integration. Viele Dinge werden per E-Mail mit Geschäftspartnern und anderen Akteuren abgestimmt: Aufträge, Änderungswünsche, Preisabsprachen und andere Informationen, die zur Erläuterung der Geschäftsvorfälle notwendig sind.

E-Mails und andere Office-Dokumente, die für Ihre Buchhaltung relevant sind, sollten unmittelbar mit den Geschäftsvorfällen verknüpft und ins DMS hochgeladen werden.

9. Zugriffssteuerung

Nach den GoBD müssen Sie den Finanzbehörden Zugriff auf Ihre Buchführung gewähren. Ihre Software sollte entsprechende Zugriffsregelungen vorsehen. Einige Anbieter haben die notwendigen Zugriffe in einem Benutzerprofil für Betriebsprüfer bereits vorkonfiguriert.

Eine ausgefeilte Zugriffssteuerung ist auch in anderer Hinsicht notwendig: Um zu verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden. Ihr DMS und Ihr Buchhaltungssystem sollten über entsprechende Vorkehrungen verfügen.

10. Verfahrensdokumentation

Der Umgang mit elektronischen Belegen ist in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Der Belegfluss muss dokumentiert sein. Dazu gehört, wie die Belege in das System gelangen, wer wann was mit ihnen macht und wie sie GoBD-konform archiviert werden.

Eine GoBD-konforme Software protokolliert daher im Hintergrund alle Bearbeitungsschritte. Außerdem sollte sie Workflows für den Belegfluss und die Buchhaltung enthalten. Im Idealfall können Sie dort auch eigene Workflows einrichten. Das erleichtert Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation und den Nachweis, dass Sie die darin beschriebenen Prozesse auch einhalten.

Fazit

Die GoBD skizzieren die Anforderungen an eine digitale Buchhaltung, den Datenzugriff und die Archivierung von Belegen. Ziel ist es, die Beweiskraft Ihrer Buchführung zu erhalten. Dazu benötigen Sie eine GoBD-konforme Software für die Buchhaltung, mit angebundenem DMS. Insgesamt soll Ihr System auch alle Vor- und Nebensysteme integrieren, Datenschutz und Zugriffsregelungen implementieren, Workflows ermöglichen und im Hintergrund alles protokollieren. Diese letzteren Funktionen erleichtern Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD.

DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz
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DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz

Der Einsatz von DMS-Software verbessert nicht nur das Dokumentenmanagement, sondern erleichtert auch die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten sollten.

5 Min. Lesezeit

Sicherheit im Umgang mit Daten ist ein Wunsch, den jeder hegt. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) kann den Datenschutz und die Datensicherheit in Unternehmen erheblich unterstützen – vorausgesetzt, es wird korrekt verwendet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein DMS für den Datenschutz bietet und wie Sie DMS-Software optimal einsetzen.

Anforderungen an Datensicherheit und Compliance stark gestiegen

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde 2019 das Datenschutzrecht europaweit verschärft. Vor allem stärkt die DSGVO die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten. Kunden, Mitarbeiter, Interessenten, Lieferanten – sie alle sind „Betroffene“ im Sinne des Datenschutzes. Besonders schutzwürdig sind Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, Religion, Bonität, Vorstrafen und politische Meinung von Personen.

Die GoBD wiederum stellen hohe Anforderungen an den Umgang mit steuerrelevanten Belegen und Daten. Rechtssichere Archivierung bedeutet, dass Belege unverlierbar, unveränderbar und nachvollziehbar, das heißt mit Bezug zum Geschäftsvorfall, aufbewahrt werden müssen. Diese Anforderungen und die entsprechende Verfahrensdokumentation können nur mit einem Dokumentenmanagementsystem erfüllt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren Bußgelder und rechtliche Nachteile. Die gute Nachricht: Moderne DMS-Software macht es Unternehmen leicht, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Wie DMS-Software Datenschutz und Compliance unterstützt

Welche Compliance-Anforderungen kann ein Dokumentenmanagementsystem besonders gut unterstützen? Diese Frage wird im folgenden Abschnitt beantwortet.

DSGVO besser einhalten mit DMS-Software

Die folgende Tabelle zeigt, welche Datenschutzrisiken Sie eingehen, wenn Sie auf ein DMS verzichten. Sie erfahren, welche Anforderungen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt und wie ein DMS Ihnen die Einhaltung erleichtert. In einer dritten Spalte sehen Sie, ob und wie Sie die jeweilige Anforderung auch ohne DMS erfüllen können.

DSGVO-Vorgabe

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Informationen sind mit der Einwilligung des Betroffenen verlinkt

Ablage von Informationen und Einwilligung in demselben (realen oder digitalen) Ordner

Zweckbindung

Informationen sind mit dem Geschäftsvorfall verlinkt

Bezug zum Geschäftsvorfall durch Aktenplan und Register

Auskunftsrecht und Recht auf Vergessenwerden

Daten lassen sich per Suchfunktion systemweit extrahieren und an den Betroffenen liefern bzw. nachweislich löschen

Manuelle Suche durch Dateisystem oder in der Aktenablage, keine Garantie auf Vollständigkeit

Speicherbegrenzung

Wenn der Verarbeitungszweck wegfällt, können personenbezogene Daten entweder anonymisiert oder gelöscht werden

Anonymisierung ist oft nicht möglich, die Vernichtung bzw. das Löschen nur nach aufwändiger manueller Suche, oft unvollständig

Integrität und Vertraulichkeit

Zugriffsbeschränkungen, Zugriffsebenen und Schutz vor Weitergabe lassen sich einstellen, jeder Zugriff wird dokumentiert, redundante Speicherung schützt vor Verlust oder Beschädigung

Bei Papierakten unmöglich zu gewährleisten, bei Dateisystemen schwierig und unvollständig machbar

GoBD besser einhalten mit DMS-Software

Eine ähnliche Betrachtung zeigt, wie DMS-Software auch die GoBD-Compliance Ihrer Buchführung auf ein neues Niveau heben kann.

GoBD-Anforderung

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Unverlierbarkeit

Durch redundante Speicherung und Zugriffssteuerung bzw. Lösch-Schutz sind Belege unverlierbar

Versehentliche Löschung, Beschädigung oder Untergang lassen sich nie ganz ausschließen

Unveränderbarkeit

Belege bleiben im Originalzustand erhalten. Jede Weiterverarbeitung erzeugt eine neue Version

In Dateisystem mit Versionshistorie möglich, bei Papierbelegen unmöglich einzuhalten

Nachvollziehbarkeit

Verlinkung mit Geschäftsvorfall und Verfahrensdokumentation durch integrierte, automatische Protokollierung der Zugriffe und Verarbeitung

Aktenplan und/oder gemeinsame Ablage zusammengehöriger Dokumente

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Sechs Tipps für den Einsatz eines DMS

Eine DMS-Software allein kann den Datenschutz nicht garantieren. Die DSGVO verlangt daher geeignete „technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs). Ein für den Unternehmenseinsatz geeignetes DMS erfüllt die technischen Anforderungen. Die organisatorischen Maßnahmen müssen jedoch von Ihnen selbst umgesetzt werden. Unsere Tipps unterstützen Sie dabei.

1. Geeignete DMS-Software verwenden

Dokumentenmanagementsysteme gibt es wie Sand am Meer – doch welches passt zu Ihrem Unternehmen? Unser Tipp: Setzen Sie auf ein DMS, das in der EU hergestellt wird. Hierauf ist besonders bei Cloud-Lösungen zu achten. Denn sobald Ihre Daten über den Atlantik wandern, ist eine GoBD- und DSGVO-konforme Archivierung nicht mehr gewährleistet. Grund dafür ist, dass US-Behörden per Gesetz Zugriff auf sämtliche in den USA gehosteten Daten erhalten können.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Dokumente im DMS verschlüsselt gespeichert werden. Die Software sollte alle Dokumentenvorgänge automatisch protokollieren. So bleiben Änderungen nachvollziehbar, Versionen wiederherstellbar und die Datenintegrität jederzeit gesichert.

Optimal ist ein Dokumentenmanagementsystem, das sich nahtlos in Ihre bestehenden Geschäftsanwendungen – idealerweise Ihr ERP-System – integriert. Auf diese Weise vermeiden Sie Datensilos, arbeiten durchgängig über Prozesse hinweg und steigern Ihre Effizienz. Zudem sollte Ihr DMS alle Funktionen bieten, die Sie benötigen, um die folgenden Empfehlungen umzusetzen.

2. Daten richtig klassifizieren und verschlagworten

Betroffene können jederzeit die Herausgabe oder Löschung ihrer Daten verlangen. In einem DMS können Sie jedes personenbezogene Dokument mit dem Namen der betroffenen Person verschlagworten. Oder Sie stellen einen Bezug zu seinen Stammdaten her, wenn die DMS-Software mit dem Kontaktmanagement integriert ist. Auch der Bezug zu Geschäftsvorfällen, Zweckbindungen und Einwilligungen kann auf diese Weise hergestellt werden.

Bei der Klassifizierung von Daten geht es um verschiedene Schutzstufen. Wie bereits erwähnt, sind einige Informationen besonders schutzwürdig. Andere wiederum unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. Mit DMS-Software lassen sich Dokumente klassifizieren, so dass bestimmte Zugriffsprofile oder Verfallsdaten auf sie angewendet werden können, ohne dass sie einzeln angefasst werden müssen.

3. Berechtigungen richtig einstellen

Vertraulichkeit und Integrität sind wichtige Aspekte im Datenschutzrecht: Niemand darf unbefugt personenbezogene Daten einsehen, weitergeben, verändern oder löschen können.

Das bedeutet:

  • Mitarbeitende erhalten so viel Zugriff wie nötig und so wenig wie möglich. Auch die Suchfunktion der DMS-Software soll ihnen keine Dokumente anzeigen, die sie nichts angehen.
  • Auch zeitlich ist der Zugriff auf das geschäftlich Notwendige beschränkt.
  • Die Zugriffsebenen, d.h. Lesezugriff, Zugriff zum Bearbeiten, Zugriff zum Herunterladen und/oder zur Weitergabe von Dokumenten und Informationen, sollten ebenfalls minimiert werden.

Damit nicht für jeden Mitarbeiter ein eigenes Zugriffsprofil erstellt werden muss, sollten Profile für Benutzergruppen erstellt werden. Beispielsweise benötigt die Personalsachbearbeiterin einen Schreibzugriff auf die Personalstammdaten, für den Auszubildenden reicht aber ein Lesezugriff auf ausgewählte Bereiche. Und dieser Zugriff sollte erlöschen, sobald der Auszubildende in eine andere Abteilung wechselt.

4. Datenschutzkonzept für DMS-Einsatz erstellen

Gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten sollten Sie ein Konzept zur Gewährleistung der Datensicherheit erarbeiten. Ein solches Konzept sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Unbefugten Zugriff auf sensible Daten verhindern
  • Verhindern, dass Daten zur Unzeit gelöscht oder verändert werden
  • Sicherstellen, dass Daten anonymisiert oder gelöscht werden, wenn der Verarbeitungszweck wegfällt – nicht jedoch bei Dokumenten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen
  • Rechtzeitige Löschung im DMS nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicherstellen
  • Verschlüsselung und Integritätsschutz sicherstellen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung für besonders schutzwürdige Daten vornehmen
  • Protokollierung und Versionierung in die Verfahrensdokumentation integrieren
  • Prozesse rund um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten definieren und ebenfalls in die Verfahrensdokumentation aufnehmen

5. Ersetzendes Scannen und Belegarchivierung

Papierdokumente wie Rechnungen, Verträge und Quittungen sind nach wie vor wichtig. Um sie zu sichern und für die digitale Verarbeitung verfügbar zu machen, werden sie gescannt. Das gescannte Dokument ersetzt dann das Original und wird im Dokumentenmanagementsystem (DMS) archiviert.

Moderne DMS-Software bietet speziell für Eingangsrechnungen umfassende Unterstützung bei der GoBD-Compliance. Dazu gehören der Schutz vor unbeabsichtigtem Löschen sowie die revisionssichere Archivierung der Belege. Häufig beinhaltet die Software auch ein spezielles Berechtigungsprofil für den Zugriff durch die Finanzbehörden.

6. Dokumentenbasierte Prozesse definieren

Einige DMS bieten die Möglichkeit, dokumentenbasierte Prozesse zu definieren. Diese Prozesse ermöglichen es Ihnen, bestimmte Dokumenttypen durch vordefinierte Bearbeitungsabläufe zu leiten. So können Sie zum Beispiel für Eingangsrechnungen einen Genehmigungsworkflow festlegen oder vom Dokumentenempfänger eine Bestätigung einfordern, dass er die Sicherheitsbelehrung gelesen und verstanden hat. Der Vorteil solcher Workflows ist, dass Sie einen qualitätsgesicherten Prozess haben, der beweiskräftig dokumentiert ist.

Fazit

Die Anforderungen an Datenschutz, Verfahrensdokumentation und Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit modernen Dokumentenmanagementsystemen können Unternehmen diese Anforderungen erfüllen – vorausgesetzt, sie konfigurieren und administrieren ihr DMS richtig.

Der Aufwand lohnt sich, denn DMS-Software bietet verschlüsselte Ablage, Zugriffskontrolle und spezielle Funktionen für die rechtssichere Verwaltung von Dokumenten. Mehr noch: Sie unterstützt dokumentenbezogene Prozesse und ermöglicht die revisionssichere Archivierung von Buchungsbelegen.

E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer
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E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer

Viele geschäftliche E-Mails enthalten steuerrelevante Informationen und müssen daher nach den Vorgaben der GoBD archiviert werden. Längst nicht alle Unternehmen verfügen jedoch über eine rechtskonforme Lösung hierfür. Zudem herrscht häufig Unklarheit darüber, wann und wie E-Mails aufbewahrt werden müssen. Sechs gängige Fehleinschätzungen zur E-Mail-Archivierung.

5 Min. Lesezeit

Die E-Mail ist das meistgenutzte Kommunikationsmittel in deutschen Unternehmen. Neun von zehn Firmen nutzen das Medium sehr häufig, die restlichen zehn Prozent immerhin noch häufig. Das hat eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Laut Bitkom erhalten Berufstätige in Deutschland durchschnittlich 26 geschäftliche E-Mails pro Tag.

Trotz des hohen Verbreitungsgrades der E-Mail als Kommunikationsmittel handhaben viele Unternehmen das Thema E-Mail-Archivierung nur unzureichend. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstoßen häufig gegen rechtliche Vorgaben wie die seit 2015 geltenden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dies geschieht nicht selten aus Unkenntnis der Vorschriften. Nachfolgend finden Sie häufige Irrtümer im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von E-Mails.

1. Unternehmen müssen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails erfüllen rechtlich gesehen die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs. Damit unterliegen sie der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Unternehmen müssen daher steuerlich relevante E-Mail-Korrespondenz für sechs bis zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres archivieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine E-Mail empfangen oder selbst versendet wurde.

E-Mails, die lediglich als Transportmedium dienen, zum Beispiel zur Übermittlung eines PDF-Anhangs, müssen nicht aufbewahrt werden – vorausgesetzt, sie enthalten keine steuerlich relevanten Informationen. Auch Spam-Mails und Newsletter sind von der Aufbewahrungspflicht ausgenommen.

2. Unternehmen dürfen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails müssen archiviert werden, bei anderen haben Unternehmen die Wahl. Auf keinen Fall aber dürfen Unternehmen private E-Mails ihrer Mitarbeitenden automatisch speichern. Der Grund: Dürfen Beschäftigte ihr dienstliches E-Mail-Postfach auch privat nutzen, wird der Arbeitgeber nach dem Telekommunikationsgesetz gegenüber seinen Beschäftigten zum Telekommunikationsdiensteanbieter. Er unterliegt damit dem Fernmeldegeheimnis und darf die E-Mail-Kommunikation ohne ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten weder überwachen noch speichern. Die meisten Unternehmen verbieten ihren Mitarbeitenden daher die private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse.

3. Es reicht aus, E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren

Die GoBD fordern unmissverständlich: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge müssen im elektronischen Originalformat archiviert werden. Das bedeutet, dass nur das digitale Original als Beleg im Sinne des Steuerrechts gilt. E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren, reicht nicht aus.

4. Aufbewahrung in der E-Mail-Anwendung reicht zur rechtskonformen Archivierung aus

Die GoBD fordern, dass jedes Unternehmen seine E-Mail-Korrespondenz vor nicht nachvollziehbaren und unbefugten Veränderungen des Inhalts schützt. Dieser Grundsatz der Unveränderbarkeit lässt sich bei der Ablage von E-Mails in herkömmlichen Mailsystemen allenfalls dann umsetzen, wenn das Unternehmen umfangreiche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreift. Da der Aufwand hierfür immens ist, verzichten viele Unternehmen auf solche Journal- oder regelbasierten Verfahren.

Ein weiterer Grundsatz der GoBD ist die geordnete Aufbewahrung von E-Mails. Jede E-Mail, die ein Buchungsbeleg ist, muss eindeutig der jeweiligen Buchung (Geschäftsvorfall) zugeordnet werden können. E-Mail-Anwendungen verfügen nicht über die hierfür erforderliche Ordnungsstruktur. Laut GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel der „Einsatz einer DMS-Lösung, die E-Mails im Originalformat aufbewahrt, eine geordnete Ablage erlaubt und damit dazu beiträgt, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der E-Mails sicherzustellen.“

5. Technische Lösungen zur E-Mail-Archivierung sorgen automatisch für Compliance

Es gibt verschiedene technische Lösungen, mit denen Unternehmen die Archivierung von E-Mails automatisieren und erheblich vereinfachen können. Jedoch gibt es keine Revisionssicherheit auf Knopfdruck. Weder ein reines E-Mail-Archivierungssystem noch ein umfassendes unternehmensweites Dokumentenmanagementsystem (DMS) garantieren ohne weitere betriebsorganisatorische Maßnahmen bereits Rechtskonformität – sie schaffen lediglich die Grundlage für eine revisionssichere E-Mail-Archivierung.

Um die Anforderungen der GoBD zu erfüllen, benötigt jedes Unternehmen einen klaren organisatorischen Ablaufplan. Dieser wird in einer sogenannten Verfahrensdokumentation festgehalten. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass einerseits alle aufbewahrungspflichtigen E-Mails gesetzeskonform archiviert werden und andererseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Schutz vor unbefugtem Zugriff, keine Speicherung bzw. Löschung von Nachrichten) eingehalten werden.

6. E-Mail-Archivierung dient nur der Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Da E-Mails heute einen erheblichen Teil der Geschäftskorrespondenz ausmachen, ist es auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung sinnvoll, sie geordnet und unveränderbar, also GoBD-konform, aufzubewahren. Schließlich enthalten E-Mails wichtige geschäftsrelevante Informationen. Gehen sie verloren, entstehen Lücken in der Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Werden E-Mails dagegen sicher archiviert, zum Beispiel in einem Dokumentenmanagement-System, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Suchfunktionen jederzeit schnell darauf zugreifen. Das verbessert die Auskunftsfähigkeit und erleichtert die tägliche Arbeit erheblich.

Tipp: E-Mail-Archivierung im DMS

Besonders einfach und sicher lassen sich E-Mails in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) archivieren:

  • Die E-Mail-Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem schafft die Basis für eine geordnete und unveränderbare Aufbewahrung nach den Vorgaben der GoBD: Stellt ein Unternehmen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass aufbewahrungspflichtige E-Mails GoBD-konform in einem DMS abgelegt werden, ist in der Regel keine aufwändige Journal- oder regelbasierte E-Mail-Archivierung erforderlich.
  • Der Einsatz eines DMS verbessert die Arbeitsabläufe: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge lassen sich unmittelbar aus der E-Mail-Anwendung heraus (z.B. Microsoft Outlook) archivieren. Dabei werden sie automatisch in ein langzeitstabiles Format (z.B. EML) konvertiert, so dass sie auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist noch lesbar sind – auch wenn zwischenzeitlich ein anderes E-Mail-Programm verwendet wird.
  • Ein weiterer Vorteil der E-Mail-Archivierung in einem DMS besteht in der besseren Verfügbarkeit der Informationen: Sind die E-Mails und ihre Anhänge einmal im Dokumentenmanagement abgelegt, können alle berechtigten Anwender zentral darauf zugreifen. Über eine Schlagwort- oder Volltextsuche gelangen sie schnell zu den gewünschten Informationen. Das erspart den Mitarbeitenden langwieriges Suchen und Nachfragen in anderen Abteilungen.