Blog

Digitalisierung

Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

10 Kriterien für GoBD-konforme Software
ERP & Finance

10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Welche Anforderungen stellen die GoBD an die Unternehmenssoftware? Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen der GoBD vor und führt in einer Checkliste die zehn wichtigsten Kriterien für GoBD-konforme Software auf.

5 Min. Lesezeit

Seit 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft. Die GoBD gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform, einschließlich Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbständige.

Regelungsbereiche der GoBD

Allgemeine Anforderungen

Hierzu gehören die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchhaltung sowie Wahrheit, Klarheit, Richtigkeit, Ordnung, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen und Belege.

Belegsicherung und -archivierung

Dazu gehören ersetzendes Scannen, revisionssichere Archivierung, die Zuordnung der Belege zum Buchungssatz und die Erfassung von Geschäftsvorfällen.

Sichere Aufbewahrung der Belege

Sichere (digitale) Aufbewahrung meint die Unverlierbarkeit von Informationen. Außerdem müssen die Informationen so gespeichert werden, dass die maschinelle Auswertbarkeit und der Datenzugriff der Finanzbehörde gewährleistet sind.

Verfahrensdokumentation und internes Kontrollsystem

Die GoBD fordern die Nachvollziehbarkeit von Buchungen und steuerlichen Sachverhalten. Um diese Anforderung zu erfüllen, dokumentieren Unternehmen ihre Prozesse in einer detaillierten Verfahrensdokumentation.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Compliance ist das interne Kontrollsystem (IKS). Dieses sieht unter anderem eine Funktionstrennung vor, die häufig durch das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt wird.

Sowohl die Verfahrensdokumentation als auch das IKS sind als „lebende Dokumente“ zu betrachten. Dies bedeutet:

  • Sie werden bei Änderungen in den Prozessen oder Strukturen kontinuierlich aktualisiert.
  • Neue Versionen werden in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) versioniert abgelegt.
  • Die Dokumentation kann aus mehreren zusammenhängenden Einzeldokumenten bestehen, um eine flexible und modulare Struktur zu ermöglichen.

10 Kriterien für GoBD-konforme Software

Bei der Auswahl Ihrer Buchhaltungssoftware oder Ihres ERP-Systems sollten Sie die folgenden zehn Punkte beachten.

1. Beleg-Upload

Die GoBD fordern die digitale Integration elektronischer Belege in die Buchführung. Trotz fortschreitender Digitalisierung werden viele Dokumente immer noch in Papierform erstellt. Daher sind einfache und zeitsparende Methoden zum Hochladen von Belegen unerlässlich.

  • Vom Scanner: Können Sie die Belegordner in Ihrer Software mit dem Scan-Ordner synchronisieren? Oder können Sie gescannte Belege mit einer Scan-to-Mail-Funktion direkt per E-Mail an die Software senden?
  • Vom Computer: Lassen sich Lieferantenrechnungen, die Sie per E-Mail erhalten, per Ordnersynchronisation oder E-Mail an Ihre Software übermitteln?
  • Vom Smartphone oder Tablet: Lassen sich mobil gescannte oder abfotografiere Belege per App direkt in Ihre Software übertragen?

Beim Upload sollten die Belege direkt am passenden Ort abgelegt werden: Eingangsrechnungen im Rechnungseingang, Kassenbelege im Kassenbuch etc. Der schnelle Upload erleichtert die zeitgerechte Erfassung, insbesondere von Kassen. Außerdem ist er ein wesentlicher Bestandteil der Belegsicherung.

2. Belegzuordnung

In der Buchhaltungssoftware muss jeder Beleg mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall verknüpft werden. Dies sollte automatisiert geschehen, am besten beim Buchen des Belegs. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.

3. DMS

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist für eine GoBD-konforme Belegarchivierung unerlässlich. Idealerweise sollte das DMS in die Buchhaltungssoftware integriert sein, um maximale Effizienz und Compliance zu gewährleisten.

  • Ein integriertes DMS sichert nicht nur E-Mails, Gesprächsnotizen und ergänzende Dokumente, die Geschäftsvorfälle genauer erklären, sondern ermöglicht auch die direkte Verknüpfung dieser Informationen mit den Buchungsvorgängen. Dies ist entscheidend, da die GoBD die Vollständigkeit der Aufzeichnungen fordern.
  • Darüber hinaus sorgt ein DMS für eine ordnungsgemäße, unverlierbare und leicht auffindbare Speicherung von Belegen und Dokumenten. Funktionen wie Filter und OCR-Technologie ermöglichen ein schnelles Auffinden von Informationen. Die Versionshistorie stellt sicher, dass die Originalbelege, wie vorgeschrieben, erhalten bleiben, während Zugriffsbeschränkungen verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden.

Insgesamt zielen alle Anforderungen der GoBD darauf ab, die Beweiskraft Ihrer Buchführung sicherzustellen. Die Kombination aus Buchhaltungssoftware und DMS spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch Ihre Geschäftsprozesse optimiert und die Verlässlichkeit Ihrer Finanzunterlagen erhöht.

4. Eingangsrechnungs-Workflow

Der Rechnungseingang in einer GoBD-konformen Software enthält oft einen Workflow für die Rechnungsbearbeitung. Workflow bedeutet, dass ein kompletter Prozess inklusive der zuständigen Bearbeiter hinterlegt ist.

Eingangsrechnungen werden geprüft, genehmigt, freigegeben, gezahlt und gebucht. Diese Arbeiten sind nach dem Vier-Augen-Prinzip durchzuführen. Nach den GoBD ist ein internes Kontrollsystem (IKS) vorgeschrieben und im Rahmen dieses IKS ist die Funktionstrennung bei sensiblen Aufgaben zu beachten.

5. Hosting in Deutschland

Für eine GoBD-konforme digitale Buchführung und Belegarchivierung haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder Sie arbeiten mit einem lokal installierten System oder mit einer Cloud-Software. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss das System in Deutschland oder der EU gehostet werden. Darauf sollten Sie insbesondere bei Cloud-Anbietern achten.

Bei Systemen, die beispielsweise in den USA gehostet werden, besteht die Möglichkeit, dass Behörden auf Ihre Daten zugreifen.

6. Nebensysteme und Kassen

Ihre Nebensysteme der Finanzbuchhaltung müssen ebenfalls integriert und GoBD-konform sein. Nebensysteme sind zum Beispiel Anlagenbuchhaltung, Kassen, Lohnbuchhaltung, Reisekostenabrechnung und Zeiterfassungssysteme. Also alles, was buchhalterisch und steuerlich relevant ist. Dies ist eine weitere Anforderung, die sich aus den GoBD-Grundsätzen der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ergibt.

7. Schnittstellen

Um die Vollständigkeitsanforderungen der GoBD zu erfüllen, sollte Ihre Buchhaltungssoftware über Schnittstellen verfügen. Diese sind notwendig, um Ihr System in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren. Darüber hinaus verbessern Schnittstellen die Auswertbarkeit Ihrer Informationen, da es keine Datensilos mehr gibt, sondern durchgängige Prozesse.

8. Office-Integration

Eine Office-Integration wird zwar nicht ausdrücklich gefordert, ist aber empfehlenswert, damit Ihre Mitarbeiter Dokumente und Informationen nahtlos in das DMS und/oder Buchhaltungssystem übertragen können.

Besonders wichtig ist die Outlook-Integration. Viele Dinge werden per E-Mail mit Geschäftspartnern und anderen Akteuren abgestimmt: Aufträge, Änderungswünsche, Preisabsprachen und andere Informationen, die zur Erläuterung der Geschäftsvorfälle notwendig sind.

E-Mails und andere Office-Dokumente, die für Ihre Buchhaltung relevant sind, sollten unmittelbar mit den Geschäftsvorfällen verknüpft und ins DMS hochgeladen werden.

9. Zugriffssteuerung

Nach den GoBD müssen Sie den Finanzbehörden Zugriff auf Ihre Buchführung gewähren. Ihre Software sollte entsprechende Zugriffsregelungen vorsehen. Einige Anbieter haben die notwendigen Zugriffe in einem Benutzerprofil für Betriebsprüfer bereits vorkonfiguriert.

Eine ausgefeilte Zugriffssteuerung ist auch in anderer Hinsicht notwendig: Um zu verhindern, dass Belege versehentlich gelöscht werden. Ihr DMS und Ihr Buchhaltungssystem sollten über entsprechende Vorkehrungen verfügen.

10. Verfahrensdokumentation

Der Umgang mit elektronischen Belegen ist in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Der Belegfluss muss dokumentiert sein. Dazu gehört, wie die Belege in das System gelangen, wer wann was mit ihnen macht und wie sie GoBD-konform archiviert werden.

Eine GoBD-konforme Software protokolliert daher im Hintergrund alle Bearbeitungsschritte. Außerdem sollte sie Workflows für den Belegfluss und die Buchhaltung enthalten. Im Idealfall können Sie dort auch eigene Workflows einrichten. Das erleichtert Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation und den Nachweis, dass Sie die darin beschriebenen Prozesse auch einhalten.

Fazit

Die GoBD skizzieren die Anforderungen an eine digitale Buchhaltung, den Datenzugriff und die Archivierung von Belegen. Ziel ist es, die Beweiskraft Ihrer Buchführung zu erhalten. Dazu benötigen Sie eine GoBD-konforme Software für die Buchhaltung, mit angebundenem DMS. Insgesamt soll Ihr System auch alle Vor- und Nebensysteme integrieren, Datenschutz und Zugriffsregelungen implementieren, Workflows ermöglichen und im Hintergrund alles protokollieren. Diese letzteren Funktionen erleichtern Ihnen die Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD.

DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz
ERP & Finance

DMS-Software und Datenschutz: 6 Tipps zum richtigen Einsatz

Der Einsatz von DMS-Software verbessert nicht nur das Dokumentenmanagement, sondern erleichtert auch die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten sollten.

5 Min. Lesezeit

Sicherheit im Umgang mit Daten ist ein Wunsch, den jeder hegt. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) kann den Datenschutz und die Datensicherheit in Unternehmen erheblich unterstützen – vorausgesetzt, es wird korrekt verwendet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein DMS für den Datenschutz bietet und wie Sie DMS-Software optimal einsetzen.

Anforderungen an Datensicherheit und Compliance stark gestiegen

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde 2019 das Datenschutzrecht europaweit verschärft. Vor allem stärkt die DSGVO die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten. Kunden, Mitarbeiter, Interessenten, Lieferanten – sie alle sind „Betroffene“ im Sinne des Datenschutzes. Besonders schutzwürdig sind Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, Religion, Bonität, Vorstrafen und politische Meinung von Personen.

Die GoBD wiederum stellen hohe Anforderungen an den Umgang mit steuerrelevanten Belegen und Daten. Rechtssichere Archivierung bedeutet, dass Belege unverlierbar, unveränderbar und nachvollziehbar, das heißt mit Bezug zum Geschäftsvorfall, aufbewahrt werden müssen. Diese Anforderungen und die entsprechende Verfahrensdokumentation können nur mit einem Dokumentenmanagementsystem erfüllt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren Bußgelder und rechtliche Nachteile. Die gute Nachricht: Moderne DMS-Software macht es Unternehmen leicht, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Wie DMS-Software Datenschutz und Compliance unterstützt

Welche Compliance-Anforderungen kann ein Dokumentenmanagementsystem besonders gut unterstützen? Diese Frage wird im folgenden Abschnitt beantwortet.

DSGVO besser einhalten mit DMS-Software

Die folgende Tabelle zeigt, welche Datenschutzrisiken Sie eingehen, wenn Sie auf ein DMS verzichten. Sie erfahren, welche Anforderungen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt und wie ein DMS Ihnen die Einhaltung erleichtert. In einer dritten Spalte sehen Sie, ob und wie Sie die jeweilige Anforderung auch ohne DMS erfüllen können.

DSGVO-Vorgabe

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Informationen sind mit der Einwilligung des Betroffenen verlinkt

Ablage von Informationen und Einwilligung in demselben (realen oder digitalen) Ordner

Zweckbindung

Informationen sind mit dem Geschäftsvorfall verlinkt

Bezug zum Geschäftsvorfall durch Aktenplan und Register

Auskunftsrecht und Recht auf Vergessenwerden

Daten lassen sich per Suchfunktion systemweit extrahieren und an den Betroffenen liefern bzw. nachweislich löschen

Manuelle Suche durch Dateisystem oder in der Aktenablage, keine Garantie auf Vollständigkeit

Speicherbegrenzung

Wenn der Verarbeitungszweck wegfällt, können personenbezogene Daten entweder anonymisiert oder gelöscht werden

Anonymisierung ist oft nicht möglich, die Vernichtung bzw. das Löschen nur nach aufwändiger manueller Suche, oft unvollständig

Integrität und Vertraulichkeit

Zugriffsbeschränkungen, Zugriffsebenen und Schutz vor Weitergabe lassen sich einstellen, jeder Zugriff wird dokumentiert, redundante Speicherung schützt vor Verlust oder Beschädigung

Bei Papierakten unmöglich zu gewährleisten, bei Dateisystemen schwierig und unvollständig machbar

GoBD besser einhalten mit DMS-Software

Eine ähnliche Betrachtung zeigt, wie DMS-Software auch die GoBD-Compliance Ihrer Buchführung auf ein neues Niveau heben kann.

GoBD-Anforderung

Erfüllung mit DMS

Erfüllung ohne DMS

Unverlierbarkeit

Durch redundante Speicherung und Zugriffssteuerung bzw. Lösch-Schutz sind Belege unverlierbar

Versehentliche Löschung, Beschädigung oder Untergang lassen sich nie ganz ausschließen

Unveränderbarkeit

Belege bleiben im Originalzustand erhalten. Jede Weiterverarbeitung erzeugt eine neue Version

In Dateisystem mit Versionshistorie möglich, bei Papierbelegen unmöglich einzuhalten

Nachvollziehbarkeit

Verlinkung mit Geschäftsvorfall und Verfahrensdokumentation durch integrierte, automatische Protokollierung der Zugriffe und Verarbeitung

Aktenplan und/oder gemeinsame Ablage zusammengehöriger Dokumente

{{box-list-right}}

Sechs Tipps für den Einsatz eines DMS

Eine DMS-Software allein kann den Datenschutz nicht garantieren. Die DSGVO verlangt daher geeignete „technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs). Ein für den Unternehmenseinsatz geeignetes DMS erfüllt die technischen Anforderungen. Die organisatorischen Maßnahmen müssen jedoch von Ihnen selbst umgesetzt werden. Unsere Tipps unterstützen Sie dabei.

1. Geeignete DMS-Software verwenden

Dokumentenmanagementsysteme gibt es wie Sand am Meer – doch welches passt zu Ihrem Unternehmen? Unser Tipp: Setzen Sie auf ein DMS, das in der EU hergestellt wird. Hierauf ist besonders bei Cloud-Lösungen zu achten. Denn sobald Ihre Daten über den Atlantik wandern, ist eine GoBD- und DSGVO-konforme Archivierung nicht mehr gewährleistet. Grund dafür ist, dass US-Behörden per Gesetz Zugriff auf sämtliche in den USA gehosteten Daten erhalten können.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Dokumente im DMS verschlüsselt gespeichert werden. Die Software sollte alle Dokumentenvorgänge automatisch protokollieren. So bleiben Änderungen nachvollziehbar, Versionen wiederherstellbar und die Datenintegrität jederzeit gesichert.

Optimal ist ein Dokumentenmanagementsystem, das sich nahtlos in Ihre bestehenden Geschäftsanwendungen – idealerweise Ihr ERP-System – integriert. Auf diese Weise vermeiden Sie Datensilos, arbeiten durchgängig über Prozesse hinweg und steigern Ihre Effizienz. Zudem sollte Ihr DMS alle Funktionen bieten, die Sie benötigen, um die folgenden Empfehlungen umzusetzen.

2. Daten richtig klassifizieren und verschlagworten

Betroffene können jederzeit die Herausgabe oder Löschung ihrer Daten verlangen. In einem DMS können Sie jedes personenbezogene Dokument mit dem Namen der betroffenen Person verschlagworten. Oder Sie stellen einen Bezug zu seinen Stammdaten her, wenn die DMS-Software mit dem Kontaktmanagement integriert ist. Auch der Bezug zu Geschäftsvorfällen, Zweckbindungen und Einwilligungen kann auf diese Weise hergestellt werden.

Bei der Klassifizierung von Daten geht es um verschiedene Schutzstufen. Wie bereits erwähnt, sind einige Informationen besonders schutzwürdig. Andere wiederum unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. Mit DMS-Software lassen sich Dokumente klassifizieren, so dass bestimmte Zugriffsprofile oder Verfallsdaten auf sie angewendet werden können, ohne dass sie einzeln angefasst werden müssen.

3. Berechtigungen richtig einstellen

Vertraulichkeit und Integrität sind wichtige Aspekte im Datenschutzrecht: Niemand darf unbefugt personenbezogene Daten einsehen, weitergeben, verändern oder löschen können.

Das bedeutet:

  • Mitarbeitende erhalten so viel Zugriff wie nötig und so wenig wie möglich. Auch die Suchfunktion der DMS-Software soll ihnen keine Dokumente anzeigen, die sie nichts angehen.
  • Auch zeitlich ist der Zugriff auf das geschäftlich Notwendige beschränkt.
  • Die Zugriffsebenen, d.h. Lesezugriff, Zugriff zum Bearbeiten, Zugriff zum Herunterladen und/oder zur Weitergabe von Dokumenten und Informationen, sollten ebenfalls minimiert werden.

Damit nicht für jeden Mitarbeiter ein eigenes Zugriffsprofil erstellt werden muss, sollten Profile für Benutzergruppen erstellt werden. Beispielsweise benötigt die Personalsachbearbeiterin einen Schreibzugriff auf die Personalstammdaten, für den Auszubildenden reicht aber ein Lesezugriff auf ausgewählte Bereiche. Und dieser Zugriff sollte erlöschen, sobald der Auszubildende in eine andere Abteilung wechselt.

4. Datenschutzkonzept für DMS-Einsatz erstellen

Gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten sollten Sie ein Konzept zur Gewährleistung der Datensicherheit erarbeiten. Ein solches Konzept sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Unbefugten Zugriff auf sensible Daten verhindern
  • Verhindern, dass Daten zur Unzeit gelöscht oder verändert werden
  • Sicherstellen, dass Daten anonymisiert oder gelöscht werden, wenn der Verarbeitungszweck wegfällt – nicht jedoch bei Dokumenten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen
  • Rechtzeitige Löschung im DMS nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicherstellen
  • Verschlüsselung und Integritätsschutz sicherstellen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung für besonders schutzwürdige Daten vornehmen
  • Protokollierung und Versionierung in die Verfahrensdokumentation integrieren
  • Prozesse rund um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten definieren und ebenfalls in die Verfahrensdokumentation aufnehmen

5. Ersetzendes Scannen und Belegarchivierung

Papierdokumente wie Rechnungen, Verträge und Quittungen sind nach wie vor wichtig. Um sie zu sichern und für die digitale Verarbeitung verfügbar zu machen, werden sie gescannt. Das gescannte Dokument ersetzt dann das Original und wird im Dokumentenmanagementsystem (DMS) archiviert.

Moderne DMS-Software bietet speziell für Eingangsrechnungen umfassende Unterstützung bei der GoBD-Compliance. Dazu gehören der Schutz vor unbeabsichtigtem Löschen sowie die revisionssichere Archivierung der Belege. Häufig beinhaltet die Software auch ein spezielles Berechtigungsprofil für den Zugriff durch die Finanzbehörden.

6. Dokumentenbasierte Prozesse definieren

Einige DMS bieten die Möglichkeit, dokumentenbasierte Prozesse zu definieren. Diese Prozesse ermöglichen es Ihnen, bestimmte Dokumenttypen durch vordefinierte Bearbeitungsabläufe zu leiten. So können Sie zum Beispiel für Eingangsrechnungen einen Genehmigungsworkflow festlegen oder vom Dokumentenempfänger eine Bestätigung einfordern, dass er die Sicherheitsbelehrung gelesen und verstanden hat. Der Vorteil solcher Workflows ist, dass Sie einen qualitätsgesicherten Prozess haben, der beweiskräftig dokumentiert ist.

Fazit

Die Anforderungen an Datenschutz, Verfahrensdokumentation und Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit modernen Dokumentenmanagementsystemen können Unternehmen diese Anforderungen erfüllen – vorausgesetzt, sie konfigurieren und administrieren ihr DMS richtig.

Der Aufwand lohnt sich, denn DMS-Software bietet verschlüsselte Ablage, Zugriffskontrolle und spezielle Funktionen für die rechtssichere Verwaltung von Dokumenten. Mehr noch: Sie unterstützt dokumentenbezogene Prozesse und ermöglicht die revisionssichere Archivierung von Buchungsbelegen.

E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer
ERP & Finance

E-Mail-Archivierung: Sechs verbreitete Irrtümer

Viele geschäftliche E-Mails enthalten steuerrelevante Informationen und müssen daher nach den Vorgaben der GoBD archiviert werden. Längst nicht alle Unternehmen verfügen jedoch über eine rechtskonforme Lösung hierfür. Zudem herrscht häufig Unklarheit darüber, wann und wie E-Mails aufbewahrt werden müssen. Sechs gängige Fehleinschätzungen zur E-Mail-Archivierung.

5 Min. Lesezeit

Die E-Mail ist das meistgenutzte Kommunikationsmittel in deutschen Unternehmen. Neun von zehn Firmen nutzen das Medium sehr häufig, die restlichen zehn Prozent immerhin noch häufig. Das hat eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Laut Bitkom erhalten Berufstätige in Deutschland durchschnittlich 26 geschäftliche E-Mails pro Tag.

Trotz des hohen Verbreitungsgrades der E-Mail als Kommunikationsmittel handhaben viele Unternehmen das Thema E-Mail-Archivierung nur unzureichend. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstoßen häufig gegen rechtliche Vorgaben wie die seit 2015 geltenden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dies geschieht nicht selten aus Unkenntnis der Vorschriften. Nachfolgend finden Sie häufige Irrtümer im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von E-Mails.

1. Unternehmen müssen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails erfüllen rechtlich gesehen die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs. Damit unterliegen sie der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Unternehmen müssen daher steuerlich relevante E-Mail-Korrespondenz für sechs bis zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres archivieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine E-Mail empfangen oder selbst versendet wurde.

E-Mails, die lediglich als Transportmedium dienen, zum Beispiel zur Übermittlung eines PDF-Anhangs, müssen nicht aufbewahrt werden – vorausgesetzt, sie enthalten keine steuerlich relevanten Informationen. Auch Spam-Mails und Newsletter sind von der Aufbewahrungspflicht ausgenommen.

2. Unternehmen dürfen jede E-Mail archivieren

Viele E-Mails müssen archiviert werden, bei anderen haben Unternehmen die Wahl. Auf keinen Fall aber dürfen Unternehmen private E-Mails ihrer Mitarbeitenden automatisch speichern. Der Grund: Dürfen Beschäftigte ihr dienstliches E-Mail-Postfach auch privat nutzen, wird der Arbeitgeber nach dem Telekommunikationsgesetz gegenüber seinen Beschäftigten zum Telekommunikationsdiensteanbieter. Er unterliegt damit dem Fernmeldegeheimnis und darf die E-Mail-Kommunikation ohne ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten weder überwachen noch speichern. Die meisten Unternehmen verbieten ihren Mitarbeitenden daher die private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse.

3. Es reicht aus, E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren

Die GoBD fordern unmissverständlich: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge müssen im elektronischen Originalformat archiviert werden. Das bedeutet, dass nur das digitale Original als Beleg im Sinne des Steuerrechts gilt. E-Mails auszudrucken und in Papierform aufzubewahren, reicht nicht aus.

4. Aufbewahrung in der E-Mail-Anwendung reicht zur rechtskonformen Archivierung aus

Die GoBD fordern, dass jedes Unternehmen seine E-Mail-Korrespondenz vor nicht nachvollziehbaren und unbefugten Veränderungen des Inhalts schützt. Dieser Grundsatz der Unveränderbarkeit lässt sich bei der Ablage von E-Mails in herkömmlichen Mailsystemen allenfalls dann umsetzen, wenn das Unternehmen umfangreiche zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreift. Da der Aufwand hierfür immens ist, verzichten viele Unternehmen auf solche Journal- oder regelbasierten Verfahren.

Ein weiterer Grundsatz der GoBD ist die geordnete Aufbewahrung von E-Mails. Jede E-Mail, die ein Buchungsbeleg ist, muss eindeutig der jeweiligen Buchung (Geschäftsvorfall) zugeordnet werden können. E-Mail-Anwendungen verfügen nicht über die hierfür erforderliche Ordnungsstruktur. Laut GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel der „Einsatz einer DMS-Lösung, die E-Mails im Originalformat aufbewahrt, eine geordnete Ablage erlaubt und damit dazu beiträgt, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der E-Mails sicherzustellen.“

5. Technische Lösungen zur E-Mail-Archivierung sorgen automatisch für Compliance

Es gibt verschiedene technische Lösungen, mit denen Unternehmen die Archivierung von E-Mails automatisieren und erheblich vereinfachen können. Jedoch gibt es keine Revisionssicherheit auf Knopfdruck. Weder ein reines E-Mail-Archivierungssystem noch ein umfassendes unternehmensweites Dokumentenmanagementsystem (DMS) garantieren ohne weitere betriebsorganisatorische Maßnahmen bereits Rechtskonformität – sie schaffen lediglich die Grundlage für eine revisionssichere E-Mail-Archivierung.

Um die Anforderungen der GoBD zu erfüllen, benötigt jedes Unternehmen einen klaren organisatorischen Ablaufplan. Dieser wird in einer sogenannten Verfahrensdokumentation festgehalten. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass einerseits alle aufbewahrungspflichtigen E-Mails gesetzeskonform archiviert werden und andererseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Schutz vor unbefugtem Zugriff, keine Speicherung bzw. Löschung von Nachrichten) eingehalten werden.

6. E-Mail-Archivierung dient nur der Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Da E-Mails heute einen erheblichen Teil der Geschäftskorrespondenz ausmachen, ist es auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung sinnvoll, sie geordnet und unveränderbar, also GoBD-konform, aufzubewahren. Schließlich enthalten E-Mails wichtige geschäftsrelevante Informationen. Gehen sie verloren, entstehen Lücken in der Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Werden E-Mails dagegen sicher archiviert, zum Beispiel in einem Dokumentenmanagement-System, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Suchfunktionen jederzeit schnell darauf zugreifen. Das verbessert die Auskunftsfähigkeit und erleichtert die tägliche Arbeit erheblich.

Tipp: E-Mail-Archivierung im DMS

Besonders einfach und sicher lassen sich E-Mails in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) archivieren:

  • Die E-Mail-Archivierung in einem Dokumentenmanagementsystem schafft die Basis für eine geordnete und unveränderbare Aufbewahrung nach den Vorgaben der GoBD: Stellt ein Unternehmen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass aufbewahrungspflichtige E-Mails GoBD-konform in einem DMS abgelegt werden, ist in der Regel keine aufwändige Journal- oder regelbasierte E-Mail-Archivierung erforderlich.
  • Der Einsatz eines DMS verbessert die Arbeitsabläufe: Aufbewahrungspflichtige E-Mails und deren Anhänge lassen sich unmittelbar aus der E-Mail-Anwendung heraus (z.B. Microsoft Outlook) archivieren. Dabei werden sie automatisch in ein langzeitstabiles Format (z.B. EML) konvertiert, so dass sie auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist noch lesbar sind – auch wenn zwischenzeitlich ein anderes E-Mail-Programm verwendet wird.
  • Ein weiterer Vorteil der E-Mail-Archivierung in einem DMS besteht in der besseren Verfügbarkeit der Informationen: Sind die E-Mails und ihre Anhänge einmal im Dokumentenmanagement abgelegt, können alle berechtigten Anwender zentral darauf zugreifen. Über eine Schlagwort- oder Volltextsuche gelangen sie schnell zu den gewünschten Informationen. Das erspart den Mitarbeitenden langwieriges Suchen und Nachfragen in anderen Abteilungen.
„Think Global, Act Local“ war gestern – Heute heißt es: „Think Local, Act Glocal“!
Insights

„Think Global, Act Local“ war gestern – Heute heißt es: „Think Local, Act Glocal“!

Internationalisierung ist das neue Buzzword im Mittelstand, aber mal ehrlich, was steckt wirklich dahinter? Der gute alte Export allein reicht längst nicht mehr aus, um auf dem globalen Spielfeld mitzuhalten.

5 Min. Lesezeit

Die Lokalisierungslüge:

Warum „Eine Größe passt allen“ nicht funktioniert

Du möchtest in den USA durchstarten? Oder in China die große Kohle machen? Super, aber Vorsicht! Deine Produkte und Dienstleistungen müssen den lokalen Bedürfnissen entsprechen. „Eine Größe passt allen“? Pustekuchen! Kunden erwarten maßgeschneiderte Lösungen, die ihre speziellen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet: Anpassung ist der Schlüssel. Aber halt – bevor du jetzt deine gesamte Produktionslinie umstellst, lass uns einen Schritt zurückgehen.

Marktdifferenzierung war gestern – Willkommen im Zeitalter der „Glocalisierung“

Marktdifferenzierung, das Schlagwort der letzten Jahrzehnte, hat ausgedient. Es geht nicht mehr nur darum, verschiedene Produkte für verschiedene Märkte zu entwickeln. Nein, heute musst du das Beste aus beiden Welten kombinieren. Das nennt sich „Glocalisierung“ – eine Mischung aus globalem Denken und lokalem Handeln. Was bedeutet das? Ganz einfach: Nutze deine globale Stärke, um lokale Märkte zu erobern. Aber Achtung, das geht nur, wenn du bereit bist, dein Denken zu revolutionieren.

Risikomanagement: Wetten, dass du noch nicht an alles gedacht hast?

Handelskriege, Währungsrisiken, politische Instabilitäten – du kennst die Schlagworte. Aber hast du wirklich einen Plan? Ein echter Internationalisierungsprofi geht Risiken aktiv an, statt nur auf sie zu reagieren. Wie das geht? Stell dir vor, du bist ein Schachspieler. Du planst mehrere Züge im Voraus, sicherst dich ab und nutzt jedes potenzielle Risiko als Chance. Ja, richtig gelesen: Eine Krise kann auch eine Chance sein. Währungsschwankungen? Nutze sie zu deinem Vorteil, indem du clever hedgst oder neue Märkte eroberst, wenn der Kurs stimmt.

Vom „Netzwerken“ zum „Netzwerkwerken“: Partnerschaften neu gedacht

Netzwerke sind wichtig, klar. Aber im internationalen Geschäft kommt es darauf an, wie du diese Netzwerke nutzt. Es reicht nicht mehr aus, einfach nur Kontakte zu haben – du musst sie aktiv einsetzen, um deinen Markt zu erobern. Das nennen wir „Netzwerkwerken“. Es geht darum, strategische Partnerschaften einzugehen, die dich nicht nur im Markt verankern, sondern dir auch Zugang zu Wissen, Ressourcen und Kunden verschaffen, die du sonst nie erreichen würdest. Denk mal drüber nach: Der beste Weg, in einem neuen Markt Fuß zu fassen, ist oft durch die Hintertür – und die öffnet dir ein lokaler Partner.

Das Geheimnis der Agilität: Warum Schnelligkeit Trumpf ist

Wer denkt, dass es reicht, einen Plan zu haben und diesen stumpf durchzuziehen, hat den Anschluss verpasst. Die Märkte sind heute dynamischer als je zuvor. Wer zu langsam reagiert, verliert. Agilität ist das Zauberwort. Das bedeutet: Schnell entscheiden, schnell umsetzen und vor allem – schnell anpassen. Ein Markt ändert sich über Nacht? Kein Problem, du hast schon einen Plan B in der Tasche. Das ist der Unterschied zwischen Gewinnern und Verlierern im globalen Spiel.

Fazit: Die neue Formel lautet „Think Local, Act Glocal“

Vergiss die alten Regeln. Internationalisierung im Mittelstand bedeutet heute, globales Denken mit lokaler Anpassung zu verbinden, Risiken als Chancen zu sehen und Netzwerke aktiv zu nutzen. Es ist an der Zeit, ausgetretene Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen. Wer das verstanden hat, wird nicht nur überleben, sondern im internationalen Markt richtig abräumen. Also, worauf wartest du? Pack die Koffer, aber vergiss nicht, den Kopf mitzunehmen!

Bürokratie ist wie ein Kaugummi im Haar – aber keine Sorge, wir haben die Schere!
Digitalisierung & KI

Bürokratie ist wie ein Kaugummi im Haar – aber keine Sorge, wir haben die Schere!

Bürokratie im Weg? Mit den richtigen Strategien wird sie vom Klotz am Bein zum Sprungbrett für deinen Erfolg! Compliance als Wettbewerbsvorteil, Digitalisierung als Turbo, smarte Lobbyarbeit und Expertenrat: Nutze Bürokratie als Chance, dein Unternehmen auf die Überholspur zu bringen! 🚀

5 Min. Lesezeit

Regulatorische Anforderungen und Bürokratie

– allein die Worte lassen jeden Mittelständler mit den Augen rollen. Es fühlt sich an, als würde man sich ständig durch ein Dickicht aus Vorschriften kämpfen, während man gleichzeitig versucht, das eigene Unternehmen auf Kurs zu halten. Aber was, wenn wir dir sagen, dass du dieses Dickicht nicht nur durchqueren, sondern es auch zu deinem Vorteil nutzen kannst? Lass uns einen frechen Blick darauf werfen, wie du die Bürokratie zähmst und sie für dich arbeiten lässt!

Compliance-Kosten: Das ungeliebte Kind effizient aufziehen

Niemand liebt sie, aber jeder muss sich um sie kümmern: Compliance-Kosten. Sie wachsen unaufhaltsam und sind wie ein nimmersattes Monster, das nie genug bekommt. Doch was wäre, wenn du dieses Monster in ein nützliches Haustier verwandeln könntest? Es geht darum, Compliance nicht als Last, sondern als Wettbewerbsvorteil zu sehen. Wenn du die Anforderungen smart integrierst, kannst du dich von der Konkurrenz abheben. Kunden und Partner legen immer mehr Wert auf Unternehmen, die transparent, ethisch und gesetzeskonform arbeiten. Also, anstatt dich zu beklagen, nutze Compliance als Aushängeschild und zeige, dass du die Nase vorn hast – sicher und sauber! s Selbstvertrauen Ihrer Mitarbeiter stärkt und sie gleichzeitig ermutigt alles zu geben oder sogar Neues zu probieren! Er schafft ein Gefühl von Sicherheit, wodurch Ihre Mitarbeiter einsehen, dass sie Ihnen vertrauen können. Du übergibst wichtige Aufgaben an deine Mitarbeiter? Nütze diesen Satz in solchen entscheidenden Momenten und Du wirst Dankbarkeit und Motivation durch deine Mitarbeiter verspüren.  

Digitalisierung: Dein Turbo für Bürokratieabbau

Digitalisierung ist nicht nur ein Buzzword, sondern der Schlüssel, um der Bürokratie den Wind aus den Segeln zu nehmen. Stell dir vor, du ersetzt all die Papierstapel durch digitale Prozesse. Plötzlich werden aus stundenlangen Formularschlachten blitzschnelle Klicks. Die Kunst besteht darin, smarte Tools zu nutzen, die dir nicht nur helfen, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch deine Effizienz massiv steigern. Das bedeutet: weniger Papierkram, mehr Zeit für das Wesentliche. Und wer weiß, vielleicht entdeckst du dabei sogar neue digitale Möglichkeiten, die dein Geschäft auf ein ganz neues Level heben.

Lobbyarbeit: Zeit, die Ärmel hochzukrempeln

Du denkst, Lobbyarbeit sei nur etwas für die Großen? Denk nochmal nach! Auch mittelständische Unternehmen haben eine Stimme, und es wird Zeit, diese zu nutzen. Indem du dich in Verbänden engagierst und aktiv an der Gestaltung von Regulierungen mitarbeitest, kannst du Einfluss nehmen – nicht nur darauf, was beschlossen wird, sondern auch, wie es umgesetzt wird. Das bedeutet weniger unpassende Vorschriften und mehr praxisnahe Lösungen. Verbünde dich mit anderen Mittelständlern und zeige der Politik, dass du mehr bist als nur ein Regel-Empfänger. Du bist ein Regel-Macher!

Beratung und Unterstützung: Die besten Freunde im Dschungel der Bürokratie

Manchmal ist es schlau, sich Hilfe zu holen, anstatt alles allein zu machen. Externe Berater können dir den Weg durch den Dschungel der Regulierungen zeigen und dir helfen, Stolpersteine zu umgehen. Aber Vorsicht: Wähle deine Berater mit Bedacht. Du solltest nicht nur Experten im Gesetzesdschungel sein, sondern auch verstehen, wie dein Unternehmen tickt. Wenn du den richtigen Partner an deiner Seite hast, wird aus dem lästigen Vorschriften-Irrgarten ein klarer Pfad – und du sparst dir teure Fehler und schlaflose Nächte.

Bürokratie als Innovationsmotor: Klingt verrückt? Ist es nicht!

Hier kommt der Clou: Bürokratie muss nicht der Feind sein. Tatsächlich kann sie zum Innovationsmotor werden, wenn du sie richtig nutzt. Jeder neue Regulierungstrend bringt auch neue Marktchancen. Vielleicht zwingt dich eine neue Vorschrift, deine Prozesse zu überdenken – und plötzlich entdeckst du eine effizientere, kostengünstigere oder umweltfreundlichere Art und Weise, dein Geschäft zu führen. Betrachte Regulierungen also nicht als Blockade, sondern als Ansporn, dein Unternehmen neu zu erfinden und auf die Überholspur zu bringen.

Fazit: Vom Bürokratieopfer zum Bürokratieprofi

Regulatorische Anforderungen und Bürokratie mögen nervig sein, aber sie müssen kein Klotz am Bein sein. Mit der richtigen Einstellung und den passenden Strategien kannst du sie zu deinem Vorteil nutzen. Ob durch clevere Compliance, digitale Lösungen, aktive Lobbyarbeit oder das Einbeziehen externer Berater – die Möglichkeiten sind vielfältig. Die Herausforderung besteht darin, aus den Stolpersteinen, die dir in den Weg gelegt werden, das Fundament für deinen Erfolg zu bauen. Also, statt sich über die Bürokratie zu beschweren, nimm die Schere in die Hand und mach dir den Weg frei!

Vier Irrtümer beim Dokumentenmanagement
ERP & Finance

Vier Irrtümer beim Dokumentenmanagement

Immer mehr Unternehmen nutzen digitale Lösungen für das Dokumentenmanagement. Allerdings gibt es oft Missverständnisse in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen beim Scannen und Aufbewahren von Geschäftsunterlagen. In diesem Beitrag werden vier häufige Irrtümer aufgeklärt und dargestellt, was Mythos und was Wahrheit ist.

5 Min. Lesezeit

Vor über 40 Jahren prägte ein Zeitungsartikel in der „Washington Post“ erstmals den Begriff des „papierlosen Büros“. Zwar sind wir von einer vollständig papierlosen Arbeitswelt noch weit entfernt, doch in den letzten Jahren hat die Digitalisierung in Büros erheblich an Fahrt aufgenommen. Leistungsfähige Dokumentenmanagementsysteme (DMS), die weitgehend papierloses Archivieren und effiziente Workflows ermöglichen, sind mittlerweile auch für kleinere Unternehmen verfügbar. Immer mehr Betriebe setzen auf solche DMS-Lösungen, dennoch herrscht bei vielen Nutzern Unsicherheit darüber, was im Zusammenhang mit der digitalen Erfassung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen erlaubt ist und was nicht. Besonders hartnäckig halten sich die folgenden Irrtümer:

1. Farbdokumente müssen in Farbe gescannt und archiviert werden

Unternehmen erhalten häufig farbige Papierdokumente wie Baupläne, technische Zeichnungen oder Schadensfotos. Damit stellt sich die Frage, wie solche Dokumente gescannt und im Dokumentenmanagement-System archiviert werden sollten: farbig oder schwarz-weiß?

Laut den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), Randziffer 137, ist eine vollständige Farbwiedergabe beim Scannen nur erforderlich, wenn die Farbe eine Beweisfunktion hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Papierdokument Minusbeträge in roter Schrift aufweist oder Sicht-, Bearbeitungs- und Zeichnungsvermerke in unterschiedlichen Farben enthält. Bei Bauplänen und technischen Zeichnungen kann ein Farbscan ebenfalls sinnvoll sein, da Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Gas und Strom häufig in unterschiedlichen Farben dargestellt werden.

Fakt ist: Wenn die Farbe keine Beweisfunktion hat, sollten farbige Dokumente grundsätzlich schwarz-weiß gescannt werden, um Speicherplatz im DMS zu sparen. Dies gilt auch für Dokumente mit farbigen Unterschriften, Siegeln oder Logos. Diese Vorgehensweise entspricht den herkömmlichen papiergebundenen Verfahren, bei denen in der Praxis nahezu alle Dokumente schwarz-weiß kopiert wurden.

2. Eingangsrechnungen auf Papier müssen nach dem Scannen aufbewahrt werden

Der Mythos, dass Unternehmen Originaldokumente nicht vernichten dürfen, ist weit verbreitet.

Fakt ist: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlaubt Unternehmen seit vielen Jahren, Papierrechnungen nach dem Scannen zu vernichten. Fachleute für Dokumentenmanagement sprechen hierbei vom ersetzenden Scannen. Das BMF legte die erforderlichen Voraussetzungen dafür im Jahr 1995 in seinem Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) fest.

Seitdem veröffentlichte das BMF zahlreiche weitere Schreiben, die die Zulässigkeit des ersetzenden Scannens bestätigen. Die aktuelle Fassung der GoBD vom 28. November 2019 erklärt unter Randziffer 140 ausdrücklich, dass Unternehmen Papierrechnungen vernichten dürfen, solange keine anderen gesetzlichen Vorschriften oder innerbetrieblichen Regelungen die Aufbewahrung im Original verlangen.

Organisationsanweisung zum ersetzenden Scannen erstellen

Eine wichtige Voraussetzung für die GoBD-Konformität ist, dass Unternehmen ihr Scanverfahren dokumentieren. Dazu sollten sie im Rahmen der Verfahrensdokumentation eine Organisationsanweisung erstellen, die unter anderem folgende Punkte regelt:

  • Wer darf Papierbelege scannen?
  • Zu welchem Zeitpunkt werden Belege erfasst: schon beim Posteingang oder erst während oder nach Abschluss der Vorgangsbearbeitung?
  • Welches Schriftgut wird gescannt?
  • In welchen Fällen müssen die Scans nicht nur inhaltlich mit dem Original übereinstimmen (betrifft alle Dokumente), sondern auch bildlich identisch sein (betrifft z. B. empfangene Handelsbriefe/Geschäftsbriefe und Buchungsbelege)?
  • Wie stellt das Unternehmen die Qualitätskontrolle im Hinblick auf Lesbarkeit und Vollständigkeit sicher?
  • Wie werden Fehler protokolliert?

Eine kostenlose Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen, an der sich Unternehmen orientieren können, ist auf der Website des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) erhältlich.

Welche sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen beim ersetzenden Scannen zu berücksichtigen sind, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in der Richtlinie RESISCAN zusammengefasst.

3. Bildoptimierungen an gescannten Belegen sind nicht erlaubt

Das Papieroriginal und der Scan eines Belegs müssen laut GoBD inhaltlich identisch sein. Die bildliche Wiedergabe muss somit wortgetreu und die Inhalte müssen reproduzierbar sein.

Bei bestimmten aufbewahrungspflichtigen Dokumenten, wie Handels- und Geschäftsbriefen oder Buchungsbelegen (z. B. Rechnungen), verlangen die GoBD zusätzlich die bildliche Gleichheit. Das bedeutet, der Scan muss das Papieroriginal visuell exakt wiedergeben. Alle relevanten Informationen müssen für sachverständige Dritte, beispielsweise einen Betriebsprüfer des Finanzamts, lesbar sein.

Fakt ist: Bildverbesserungen sind grundsätzlich zulässig, wenn dabei die GoBD eingehalten werden. Beispielsweise darf man: schwarze Ränder am gescannten Bild entfernen, die durchscheinende Rückseite des Papierdokuments herausfiltern, sogenannten „Fliegendreck“ eliminieren, sowie Belege geraderücken und zuschneiden. Nach der Archivierung im Dokumentenmanagement System (DMS) darf man keine bildlichen Änderungen mehr vornehmen.

4. Nach zehn Jahren müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente gelöscht werden

Ein weiteres hartnäckiges Gerücht besagt, dass man archivierte Dokumente nach dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen muss.

Fakt ist: Die Aufbewahrungspflichten und -fristen von steuerlich relevanten Dokumenten sind vor allem in der Abgabenordnung (AO) und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Weder die AO noch das HGB schreiben eine Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vor.

Ausnahmen ergeben sich im Datenschutzrecht aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Werden Unterlagen nicht mehr für die Geschäftstätigkeit benötigt, sollten sie zeitnah vernichtet werden. Ob ein Dokument nicht mehr notwendig ist, lässt sich stets nur im Einzelfall beurteilen.

Um Speicherplatz zu sparen und das Dokumentenmanagement übersichtlich zu halten, sollte man alle nicht mehr benötigten oder zu vernichtenden Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen. Dokumente, aus denen sich Forderungen oder Verbindlichkeiten für ein Unternehmen ergeben könnten, sollte man jedoch weiterhin im DMS aufbewahren. Dies kann sogar über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinausgehen.

Grundsätzlich gilt es also, bei jedem Dokument genau hinzuschauen. Ein Dokumentenmanagementsystem bietet verschiedene Funktionen, die helfen, die Aufbewahrungsfristen im Blick zu behalten und den Löschpflichten nachzukommen.

DMS einsetzen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
ERP & Finance

DMS einsetzen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Dokumentenmanagementsystem, kurz: DMS, hilft Unternehmen, Workflows zu beschleunigen und Kosten zu senken. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Einführung eines DMS erfüllt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Ein Dokumentenmanagementsystem einzusetzen bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wichtige Vorteile: Das DMS beschleunigt die Abläufe und Reaktionszeiten rund um das Handling von Geschäftsdokumenten, es senkt die Druckkosten und den Personalaufwand, und es erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Dabei reichen die Aufgaben, die eine DMS-Software übernimmt, vom Import eines Dokuments über die intelligente Verwaltung und Prozesssteuerung bis hin zur rechtssicheren Archivierung.

Was brauchen Sie, um ein Dokumentenmanagementsystem einführen zu können?

  1. Gute organisatorische Vorbereitung
  2. Konkrete Vorstellungen von den gewünschten individuellen Anpassungen
  3. Eine geeignete IT-Infrastruktur

Im Folgenden schauen wir uns die genannten Punkte näher an und geben Empfehlungen dazu.

Warum Sie zuerst Ihre internen Prozesse überprüfen sollten

Wer Geschäftsprozesse digital abbilden möchte, sollte sich die Arbeitsabläufe im Unternehmen kritisch anschauen. Schließlich will man ja nicht aus ineffizienten analogen Prozessen mittels Digitalisierung ineffiziente digitalisierte Prozesse schaffen, sondern echte Verbesserungen erzielen.

Vor allem beim Dokumentenmanagement gibt es in vielen KMU organisatorischen Optimierungsbedarf. Hauptgrund hierfür ist, dass die meisten Abläufe aus einer Zeit stammen, in der Geschäftsdokumente ausschließlich in Papierform per Post kamen. So durchlaufen beispielsweise Eingangsrechnungen in vielen KMU weiterhin einen papierbasierten Freigabeprozess, bevor man sie manuell kontiert, verbucht und abheftet. Ein aufwendiger Prozess, der sich durch ein Dokumentenmanagementsystem in Verbindung mit einer digitalen Eingangsrechnungsverarbeitung erheblich effizienter gestalten lässt.

Mögliche Einsatzszenarien eines DMS

  • Viele Unternehmen starten ihre Nutzung eines DMS damit, dass sie das System zunächst nur für die Ablage und Archivierung von Geschäftsdokumenten einsetzen. Indem sie Eingangsrechnungen nach dem (manuellen) internen Prüf- und Freigabeprozess revisionssicher digital archivieren, erfüllen sie rechtliche Vorgaben (u. a. GoBD) und senken den Ressourcenverbrauch (Archivstellfläche, Druck- und Papierkosten).
  • Ein gehobenes DMS ermöglicht darüber hinaus einen komplett digitalen Dokumenten-Workflow. Damit lässt sich zum Beispiel der Weg von Rechnungen vom Eingang über die Freigabeprozesse bis zur abschließenden Verbuchung in der Finanzbuchhaltung abbilden. Das spart Zeit und Kosten und ermöglicht einen besseren Überblick.

Was Sie vor der Einführung eines DMS klären sollten

Bevor Sie ein DMS auswählen und mit der Einführung beginnen, beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Welche Aufgaben im Dokumentenmanagement sollen durch Digitalisierung automatisiert bzw. effizienter gestaltet werden?
  • Wo lassen sich durch den Einsatz eines DMS im Unternehmen die größten Einsparungen erzielen?
  • Welche Entscheidungsspielräume in Bezug auf die organisatorische Prozessgestaltung gibt es?
  • Wer sind die Beteiligten im Unternehmen?
  • Wer wird den digitalen Prozess überwachen?
  • In welchen Geschäftsprozessen werden die künftig digital verwalteten Dokumente benötigt?

{{box-list-right}}

Warum Sie Ihr DMS individuell anpassen müssen – und wer Ihnen dabei hilft

Nachdem Sie die oben genannten Fragen beantwortet haben, gilt es herauszufinden, welches Dokumentenmanagementsystem die gewünschten Abläufe präzise abbildet. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig die Zusammenarbeit mit einem kompetenten DMS-Lösungsanbieter ist. Dessen Erfahrung und Know-how ermöglichen es dem Kunden zu verstehen, an welchen Stellen die Prozesse durch die Einführung eines DMS automatisiert werden können und was das jeweilige System hierzu bietet.

Je nachdem, für welche Ausbaustufe Sie sich entscheiden (nur Archivierung und Ablage oder auch Einführung digitaler Prozesse), muss das DMS mehr oder weniger umfangreich an die spezifischen Abläufe in Ihrem Unternehmen angepasst werden.

Um bei der Abbildung der betrieblichen Abläufe alle Eventualitäten zu berücksichtigen, führt man das DMS (vor allem in der Ausbaustufe digitaler Workflow) idealerweise anhand eines Pilotprozesses ein. Auch hierbei setzt man am besten auf die Expertise eines fachkundigen Partners.

Anbieter von Dokumentenmanagementsystemen verfügen in aller Regel über Projekterfahrung. Dies versetzt sie in die Lage, dem Kunden aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Strukturierung der Dokumente es gibt. Die Entscheidung darüber, ob es gleich ein digitaler Dokumenten-Workflow oder doch erst einmal lediglich eine Lösung zur Archivierung sein soll, liegt dann natürlich beim Kunden.

Welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Die Performance eines Dokumentenmanagementsystems im Tagesgeschäft hängt nicht nur vom System selbst, sondern auch von der IT-Infrastruktur im Unternehmen ab.

Bestandteile eines DMS

  • Bei einem DMS handelt es sich um eine Client-Server-Installation. Auf der Server-Komponente werden alle zu archivierenden Belege verschlüsselt abgelegt. Der Server enthält weitere Bestandteile, wie eine Datenbank, in der Metadaten zu Dokumenten abgelegt werden, oder ein System zur Texterkennung (OCR). In größeren Netzwerken können diese Bestandteile auch getrennt voneinander installiert sein.
  • Um auf das DMS zugreifen zu können, benötigt jeder Benutzer ein Programm: den sogenannten Client. Dieses Programm kann auf dem Rechner des Benutzers installiert sein. Viele Dokumentenmanagement-Systeme lassen jedoch auch einen Zugriff aus einem ERP-System heraus zu oder bieten einen Zugriff via Web-Browser oder App.

Grundsätzliche Empfehlungen zur Ausstattung des DMS-Servers

Die Systemvoraussetzungen der Server-Komponente variieren, je nach Aufbau des Netzwerks und zu verarbeitendem Belegvolumen. Ein paar grundsätzliche Empfehlungen zur Mindestausstattung eines DMS-Servers gibt es aber durchaus:

  • Die Geschwindigkeit, mit der das DMS auf einen Belegaufruf reagiert, hängt zum einen von der Geschwindigkeit der Server-Festplatten ab – SSD-Festplatten ermöglichen hier gegenüber herkömmlichen Festplatten eine deutliche bessere Performance.
  • Zum anderen beeinflusst die Netzwerkanbindung zwischen DMS und Anwender-Rechner die Zugriffsgeschwindigkeit. Empfehlenswert sind je nach Netzwerkgröße eine Server-Anbindung mit mindestens 1 Gigabit/Sekunde und eine Rechner-Anbindung an das DMS mit mindestens 100 Megabit/Sekunde.
  • Des Weiteren gilt: Je mehr Nutzer gleichzeitig auf das DMS zugreifen werden, desto schneller sollte der Prozessor (CPU) des Servers sein. Denn die Informationen, die ein DMS zu Belegen anzeigt, werden im Hintergrund über rechenintensive Datenbankabfragen gewonnen. Im Allgemeinen sollte der Server mindestens 16 Gigabyte Arbeitsspeicher und eine CPU mit mindestens 4 Prozessorkernen aufweisen.
  • Der Bedarf an Rechenleistung steigt weiter, wenn während der Geschäftszeiten auch eine OCR-Verarbeitung durchgeführt werden soll. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine CPU mit hohem Takt (ab 3 GHz) einzusetzen.

Die genannten Spezifikationen entsprechen im Wesentlichen den Mindestanforderungen, welche die meiste Software für Unternehmen bereits von Haus aus mitbringt. Natürlich sollten auch die Client-Rechner gehobenem Bürostandard entsprechen und möglichst mit der neuesten Version des Betriebssystems laufen.

Datensicherheit

Ein Hauptzweck eines Dokumentenmanagementsystems ist die GoBD-konforme Aufbewahrung von Belegen. Die Datensicherheit des DMS-Archivs hat daher oberste Priorität. Regelmäßige Datensicherungen auf verschiedene Speichermedien, wie Bänder und externe Festplatten, sind unerlässlich. Des Weiteren sollten die Festplatten des Servers als RAID-Verbund konfiguriert sein, sodass der Ausfall einer Festplatte automatisch kompensiert wird.

Da ein Stillstand des Produktivsystems über mehrere Tage hohe Umsatzeinbußen zur Folge hätte, empfiehlt sich zudem, einen zweiten Server in gleicher Ausstattung als Backup bereitzuhalten. IT-Dienstleister sprechen von einem Failover („Ausfallsicherung“). Ist die IT-Infrastruktur so konfiguriert, dass ein zweiter Server automatisch einspringt, spricht man von einem transparenten Failover.

Dokumentenmanagement in der Cloud?

Zu guter Letzt stellt sich im Vorfeld einer DMS-Einführung die Frage: Installation des DMS-Servers on-premises, also im Unternehmen, oder externes Hosting bei einem Cloud-Anbieter?

Wird ein DMS extern gehostet, liegen die Dokumente beim Anbieter und werden beim Zugriff über das Internet verschlüsselt übermittelt. Für die Datensicherheit, für den Schutz gegen Systemausfälle und unbefugten Zugriff sowie für die Performance des Systems ist in diesem Fall in erster Linie der Cloud-Anbieter zuständig. Dadurch begibt man sich in eine Abhängigkeit vom Hosting-Dienstleister.

Vorteile

  • Leicht realisierbarer Zugriff von unterwegs oder aus dem Homeoffice
  • Geringere Erstinvestitionen

Nachteile

  • Längere Reaktionszeiten des DMS, weil Dokumente zur Bearbeitung über das Internet heruntergeladen und zur Archivierung hochgeladen werden müssen.
  • Unterm Strich vergeht mehr Zeit für Bearbeitungs- und Archivierungsvorgänge, als wenn das DMS auf einem leistungsfähigen unternehmenseigenen Server betrieben wird. Wie groß die Verzögerungen sind, hängt von verschiedenen Faktoren, insbesondere von der Qualität der Internetverbindung ab. Im Tagesgeschäft müssen sich kleinere Performance-Einschränkungen nicht störend auswirken. Es wird jedoch dringend empfohlen, dies vor der Einführung einer extern gehosteten DMS-Lösung unter realen Bedingungen zu testen.
No Code: So erstellen Sie digitale Workflows - auch ohne Programmierkenntnisse
Digitalisierung & KI

No Code: So erstellen Sie digitale Workflows - auch ohne Programmierkenntnisse

Überlastete IT-Abteilungen, kaum verfügbare externe Dienstleister: Viele Digitalisierungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verzögern sich infolge des Mangels an IT-Fachkräften. Doch mithilfe von No-Code-Plattformen können sich versierte Anwender selbst helfen. Dieser Beitrag erläutert, welches Prinzip hinter No Code steckt und wie KMU damit selbstständig Geschäftsprozesse digitalisieren und automatisieren können.

5 Min. Lesezeit

In den vergangenen Jahren hat sich in der Softwareentwicklung ein neuer Ansatz etabliert, die sogenannte No-Code-Entwicklung. Er folgt der Idee des „Citizen Developers“ – das bedeutet: Mitarbeiter werden in die Lage versetzt, ohne bzw. mit nur grundlegenden IT- und Programmierkenntnissen softwarebasierte Anwendungen zu erstellen.

No Code und Low Code: Programmieren für jedermann?

No-Code-Lösungen bieten eine intuitive, grafische Benutzeroberfläche sowie vorgefertigte Module und Funktionen, die Anwender per Drag-and-Drop so zusammenklicken, wie sie es brauchen. Im Gegensatz zu Low-Code-Lösungen, bei denen es – zumindest in begrenztem Umfang – erforderlich ist, Quellcodes zu schreiben und grundlegende IT-Kenntnisse zu besitzen, kommen No-Code-Lösungen komplett ohne Programmierung aus. No Code richtet sich damit in erster Linie an Benutzer ohne Programmierkenntnisse, die selbstständig Anwendungen erstellen möchten.

Während No Code auf die definierten Module und Funktionen beschränkt ist, bietet Low-Code etwas mehr Flexibilität: Bei Bedarf kann ein Entwickler den Code individuell anpassen und erweitern, um komplexere Funktionen zu implementieren. Die vordefinierten Module in Low-Code-Tools ermöglichen Entwicklern somit, Entwicklungszeiten zu verkürzen. Ganz ohne Programmierkenntnisse funktioniert das aber halt nicht.

„Programmieren“ mit No Code

No-Code-Plattformen bieten dem Anwender eine grafische Benutzeroberfläche mit Drag-and-Drop-Funktionen. Durch das Verbinden vorgefertigter Blöcke und Komponenten, wie zum Beispiel Formulare oder Datenbankabfragen, können auch Nicht-Entwickler einfach und schnell eine neue Anwendung mit No Code erstellen. Auf der No-Code-Plattform werden diese Verbindungen in Form von Pfeilen oder durch eine vergleichbare hierarchische Struktur dargestellt. Bei Ausführung der Anwendung wird die Kette von Bausteinen nacheinander abgearbeitet, bis der Workflow abgeschlossen ist.

Leichter Einstieg in die Digitalisierung für KMU

No-Code-Lösungen sind ein wesentlicher Enabler der Digitalisierung in Unternehmen, denn sie ermöglichen die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Sie bieten insbesondere Mitarbeitern in den Fachabteilungen die Möglichkeit, digitale Anwendungen ohne Programmierkenntnisse zu erstellen – sozusagen „Do it yourself“. Auf diese Weise können Arbeitsabläufe in Fachabteilungen intern optimiert und digitalisiert werden, ohne die IT-Abteilung einzubeziehen, denn deren Ressourcen sind insbesondere in kleineren Unternehmen begrenzt.

Unternehmen, die ihre digitale Transformation erfolgreich gestalten möchten, müssen in der Lage sein, ihre Unternehmensprozesse flexibel an die sich ändernden Marktanforderungen anzupassen. No-Code-Lösungen bieten genau diese Flexibilität: Anwendungen und Prozesse können zeitnah angepasst werden, da es nicht mehr erforderlich ist, den gesamten Code umzuschreiben. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die digitale Transformation zu finden sowie agiler und wettbewerbsfähiger zu werden.

Ideen einfach umsetzen mit No Code: Anwendungsfälle und Use Cases

No-Code-Tools setzen keinerlei bzw. lediglich grundlegende IT-Kenntnisse oder Schulungen voraus. Somit kann jeder diese Tools direkt nutzen und Anwendungen erstellen, ohne eine Zeile Code zu schreiben. Ein grundlegendes IT-Verständnis macht den Einstieg zwar leichter, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Anwender nutzen standardisierte Bausteine, die sie über eine grafische Benutzeroberfläche mithilfe einer einfachen Menüführung bedarfsorientiert zusammenstellen.

Durch die standardisierten Bausteine können Prozesse nicht nur schnell automatisiert werden, sie sind in der Regel auch sicherer in der Anwendung im Vergleich zu einem manuell neu programmierten Quellcode.

Egal ob Marketing, Vertrieb, Personalwesen oder Kundenservice: Prinzipiell können alle Mitarbeiter in den Fachabteilungen No-Code-Tools nutzen, um eigene digitale Lösungen zu erstellen. Die Einsatzgebiete sind dabei vielfältig: Vom Erstellen von Landing Pages, Webseiten, Onlineshops, Formularen, mobilen Anwendungen oder internen Datenbanken bis hin zu Workflow-Automatisierungen, um interne Arbeitsabläufe zu verbessern.

Klassische Anwendungsfälle und Use Cases von No Code sind:

  • App-Entwicklung: Mit visuellen No-Code-Entwicklungsplattformen können Benutzer Funktionen, Benutzeroberflächen und Datenbanken erstellen und über mobile Apps miteinander verknüpfen – für Produktkataloge, interne Tools oder Kundenservice-Anwendungen.
  • Workflow-Automatisierung: Um repetitive Aufgaben zu automatisieren und dadurch die Effizienz zu steigern, bietet No Code die Möglichkeit, automatisierte Workflows zu erstellen – beispielsweise um Dokumente automatisch zu genehmigen, Bestellungen zu verarbeiten oder bei bestimmten Ereignissen informiert zu werden.
  • Datenvisualisierung: No-Code-Plattformen bieten die Möglichkeit, Datenquellen zu verbinden, Diagramme und Dashboards zu erstellen und diese individuell anzupassen, um aussagekräftige Berichte zu generieren.

Transparenz und Zugang zu Know-how

Um No-Code-Tools im Unternehmen effektiv zu nutzen, ist die Akzeptanz und Unterstützung des Managements wichtig. Das Management sollte Transparenz über das Potenzial von No Code im Unternehmen schaffen und Mitarbeiter ermutigen, diese Tools anzuwenden. Zudem empfiehlt es sich, dass die Fachabteilungen und die IT-Abteilung eng zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die gewählte No-Code-Lösung in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert werden kann.

Auch wenn No-Code-Tools keine Vorkenntnisse erfordern, sind der Zugang zu Schulungen, z.B. in Form von Online-Tutorials, sowie die Unterstützung durch unternehmensinterne No-Code-Experten wichtige Faktoren für eine effektive Nutzung. Ebenso wichtig ist es, über die neuesten No-Code-Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass die verwendete Plattform den Anforderungen des Unternehmens entspricht.

Mehr Chancen für Innovation und Agilität

Der Vorteil von No-Code-Lösungen liegt vor allem darin, dass Vertreter aus den Fachabteilungen, die mit den Prozessen ihres Fachbereichs vertraut sind, ihre Anforderungen selbstständig in digitale Lösungen umsetzen können. In der Vergangenheit waren hierzu relativ komplexe Programmierkenntnisse erforderlich – mit der No-Code-Technologie können fachliche Experten nun ihre Anforderungen und Bedürfnisse direkt als digitale Lösungen realisieren, ohne den Umweg über die Entwicklung zu gehen. Dadurch lassen sich die in der Regel begrenzten Ressourcen von IT-Abteilungen und Programmierern einfach erweitern.

Zusammengefasst: Die wichtigsten Vorteile von No Code

  • Agilität und Wettbewerbsfähigkeit: Anwendungen und Lösungen können schneller entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Zeitnahe Änderungen im Sinne einer agilen Unternehmensführung sind mit minimalem Aufwand jederzeit möglich.
  • Kosteneffizienz: Unternehmen können einfache Anwendungen mit internen Mitarbeitern umsetzen – im Vergleich zur klassischen Anwendungsentwicklung ist dies nicht nur schneller, sondern auch kostengünstiger, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten Budgets attraktiv ist.
  • Produktivität: No Code ermöglicht es Mitarbeitern aus Fachabteilungen, eigene Anwendungen zu entwickeln und dadurch Geschäftsprozesse zu optimieren und zu automatisieren – unabhängig von der internen Verfügbarkeit von Entwicklern.
  • Flexibilität: No-Code-Tools bieten ein hohes Maß an Flexibilität, da Anwendungen und Lösungen einfach per Drag-and-Drop an neue Anforderungen angepasst werden können. Dies erleichtert auch das Skalieren von Projekten.
  • Innovation: Fachexperten und Nicht-Entwickler können mit No Code eigene Lösungen erstellen, die ihren spezifischen Bedürfnisse entsprechen. Dadurch wird die breite Umsetzung innovativer Ideen im Unternehmen gefördert.
  • Zusammenarbeit: Fachexperten und Entwickler können über No-Code-Tools gemeinsam an Projekten arbeiten, was nicht nur zu einer verbesserten Kommunikation und Zusammenarbeit führt, sondern auch die Qualität der entwickelten Lösungen verbessert.

Datenschutz – eine Frage der Sicherheitsstandards im Unternehmen

Sicherheit und der Datenschutz hängen nicht allein von der No-Code-Plattform ab, sondern ebenso von der IT-Strategie und den Schutzmaßnahmen, die im Unternehmen implementiert sind. In Hinsicht auf den Datenschutz ist es generell empfehlenswert, die entwickelte Anwendung auf dem eigenen Server oder lokal auf dem eignen Computer laufen zu lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass intern ausreichend Ressourcen und Know-how vorhanden sind, um die Sicherheit zu gewährlisten – von regelmäßigen Updates über das Erkennen und Schließen von Sicherheitslücken bis hin zum Erkennen von Cyberangriffen.

Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oftmals jedoch die Ressourcen für den Eigenbetrieb. In diesem Fall spielt bei der Auswahl der Plattform der Vertrauensfaktor eine wesentliche Rolle. Viele Anbieter haben daher ihre Sicherheitsstandards von einer neutralen Prüfstelle zertifizieren lassen.

Da oftmals verschiedene Anwender auf der No-Code-Plattform an einem Projekt zusammenzuarbeiten, spielt das Thema Zugriffskontrolle eine wichtige Rolle. Um sensible Daten zu schützen, sollte der Zugriff auf Projekte und Daten mittels definierter Zugriffskontrollen auf autorisierte Benutzer beschränkt werden. Zudem sollte ein angemessenes Verschlüsselungsverfahren angewendet werden, um Unternehmens- und Kundendaten zuverlässig zu schützen.

Erweiterte Digitalisierungsmöglichkeiten am Beispiel der Warenwirtschaft

Insbesondere im Bereich der Warenwirtschaft eröffnet No Code KMU interessante Möglichkeiten, die eigene Digitalisierung voranzubringen. So können beispielsweise Benutzer der Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic über die No-Code-Plattform AQS von Aequitas Software Geschäftsprozesse und Workflows einfach digitalisieren und automatisieren. Die Plattform ist eine Art modulares Baukastensystem, das über eine API-Schnittstelle mit der Datenbank der Warenwirtschaftssoftware verbunden ist.

Alle relevanten Informationen – von Artikelstamm- und Bestandsdaten über Kunden- und Lieferantendaten bis hin zu Belegdaten – stehen auf der Plattform zur Verfügung. Über die Benutzeroberfläche können Anwender per Drag-and-Drop Aktionen für verschiedene Workflows miteinander verknüpfen. Die Integration umfasst bereits eine Reihe von Funktionen, die sukzessive erweitert werden.

In der Warenwirtschaft ergeben sich dadurch verschiedene praktische Anwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • Eingabe oder Scan einer Artikelnummer und Anzeige von Artikeldaten, Preisen und Beständen auf einem mobilen Endgerät – egal ob im Lager, im Verkaufsraum oder beim Kunden
  • Definition eines Workflows für Bestellanforderungen – von der Anforderungserfassung über die Freigabelogik bis hin zur Erfassung des Bestellbelegs in Suiteify Commercial classic
  • Einrichtung eines Verteilers, der bei Lieferverzögerungen oder Wareneingängen automatisch informiert wird
Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe
Branchen

Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, das die Arbeitszeiterfassung in Deutschland nachhaltig verändert. Auch Baubetriebe sollten sich jetzt vorbereiten. In unserem ersten Blog-Artikel haben wir die wichtigsten Folgen vorgestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen ein digitales Zeiterfassungssystem erfüllen muss und welche Aspekte bei der Einführung besonders wichtig sind.

5 Min. Lesezeit

Anforderungen an digitale Zeiterfassungssysteme

Ein digitales Zeiterfassungssystem muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen jederzeit auf ihre Arbeitszeitaufzeichnungen zugreifen können, damit sie ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können.

Ein gutes System sollte außerdem:

  • Einfache Bedienbarkeit bieten, um die Nutzung zu erleichtern. Intuitive Oberflächen senken Hemmschwellen.
  • Zugänglich und unmittelbar sein: Echtzeit-Zugriff erleichtert Transparenz.
  • Aktuelle Daten liefern, damit Lohnbuchhaltung, Kolonnen und Dienstpläne schnell angepasst werden können.
  • Überall nutzbar sein – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice.
  • Zusatzfunktionen enthalten, die Mehrwert schaffen: Ein Urlaubsplaner kann Papierarbeit ersetzen, ein elektronisches Bautagebuch unterstützt bei Bauabschnittsdokumentationen. Auch eine automatische Zuschlagsberechnung entlastet die Lohnbuchhaltung und reduziert Fehler.

Hinweis: Digitale Zeiterfassung ist kein Kontrollinstrument, sondern schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Auswirkungen des BAG-Urteils auf Baubetriebe

Das EuGH-Urteil verpflichtet Deutschland dazu, eine klare gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird erwartet, doch schon jetzt gilt: Bauunternehmen müssen Systeme bereitstellen, die Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende, Überstunden und andere relevante Daten zuverlässig dokumentieren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass die tatsächliche Arbeitszeit korrekt erfasst wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vorteile digitaler Zeiterfassung

  • Weniger manueller Aufwand: Lohnbuchhaltung und Mitarbeiter sparen Zeit, weil Stunden und Fehlzeiten nicht mehr manuell übertragen werden müssen.
  • Automatische Berechnung: Die Arbeitszeit wird automatisch ausgewertet – das verringert Fehler.
  • Transparenz bei Betriebsprüfungen: Alle Daten sind jederzeit verfügbar, auch bei Zollkontrollen auf der Baustelle oder im Büro.
  • Kosten- und Fehlerreduktion: Doppelte Erfassungen oder Korrekturen entfallen.
  • Effizienzsteigerung: Aktuelle Daten ermöglichen eine schnelle Anpassung von Kostenstellen, Kolonnen und Dienstplänen.

Flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit

Auch mit digitaler Zeiterfassung bleiben flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit möglich. Wichtig ist jedoch, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird. So behalten Unternehmen die Flexibilität, erfüllen aber zugleich ihre gesetzlichen Pflichten.

Kosten-Nutzen-Abwägung und Tipps zur Einführung

Die Einführung eines digitalen Systems ist eine Investition, die gut geplant sein will:

  • Erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung, um langfristige Einsparungen abzuschätzen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich Präsentationen zeigen, um die Funktionen zu prüfen.
  • Beachten Sie neben den Anschaffungskosten auch laufende Gebühren und mögliche Erweiterungen.

Eine sorgfältige Auswahl sorgt für eine rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösung für Ihren Baubetrieb.