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Digitalisierung

Wie mittelständische Unternehmen Prozesse digitalisieren – Praxisbeispiele, Erfahrungen und Lösungen.

DMS einsetzen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
ERP & Finance

DMS einsetzen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Dokumentenmanagementsystem, kurz: DMS, hilft Unternehmen, Workflows zu beschleunigen und Kosten zu senken. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Einführung eines DMS erfüllt sein müssen.

5 Min. Lesezeit

Ein Dokumentenmanagementsystem einzusetzen bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wichtige Vorteile: Das DMS beschleunigt die Abläufe und Reaktionszeiten rund um das Handling von Geschäftsdokumenten, es senkt die Druckkosten und den Personalaufwand, und es erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Dabei reichen die Aufgaben, die eine DMS-Software übernimmt, vom Import eines Dokuments über die intelligente Verwaltung und Prozesssteuerung bis hin zur rechtssicheren Archivierung.

Was brauchen Sie, um ein Dokumentenmanagementsystem einführen zu können?

  1. Gute organisatorische Vorbereitung
  2. Konkrete Vorstellungen von den gewünschten individuellen Anpassungen
  3. Eine geeignete IT-Infrastruktur

Im Folgenden schauen wir uns die genannten Punkte näher an und geben Empfehlungen dazu.

Warum Sie zuerst Ihre internen Prozesse überprüfen sollten

Wer Geschäftsprozesse digital abbilden möchte, sollte sich die Arbeitsabläufe im Unternehmen kritisch anschauen. Schließlich will man ja nicht aus ineffizienten analogen Prozessen mittels Digitalisierung ineffiziente digitalisierte Prozesse schaffen, sondern echte Verbesserungen erzielen.

Vor allem beim Dokumentenmanagement gibt es in vielen KMU organisatorischen Optimierungsbedarf. Hauptgrund hierfür ist, dass die meisten Abläufe aus einer Zeit stammen, in der Geschäftsdokumente ausschließlich in Papierform per Post kamen. So durchlaufen beispielsweise Eingangsrechnungen in vielen KMU weiterhin einen papierbasierten Freigabeprozess, bevor man sie manuell kontiert, verbucht und abheftet. Ein aufwendiger Prozess, der sich durch ein Dokumentenmanagementsystem in Verbindung mit einer digitalen Eingangsrechnungsverarbeitung erheblich effizienter gestalten lässt.

Mögliche Einsatzszenarien eines DMS

  • Viele Unternehmen starten ihre Nutzung eines DMS damit, dass sie das System zunächst nur für die Ablage und Archivierung von Geschäftsdokumenten einsetzen. Indem sie Eingangsrechnungen nach dem (manuellen) internen Prüf- und Freigabeprozess revisionssicher digital archivieren, erfüllen sie rechtliche Vorgaben (u. a. GoBD) und senken den Ressourcenverbrauch (Archivstellfläche, Druck- und Papierkosten).
  • Ein gehobenes DMS ermöglicht darüber hinaus einen komplett digitalen Dokumenten-Workflow. Damit lässt sich zum Beispiel der Weg von Rechnungen vom Eingang über die Freigabeprozesse bis zur abschließenden Verbuchung in der Finanzbuchhaltung abbilden. Das spart Zeit und Kosten und ermöglicht einen besseren Überblick.

Was Sie vor der Einführung eines DMS klären sollten

Bevor Sie ein DMS auswählen und mit der Einführung beginnen, beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Welche Aufgaben im Dokumentenmanagement sollen durch Digitalisierung automatisiert bzw. effizienter gestaltet werden?
  • Wo lassen sich durch den Einsatz eines DMS im Unternehmen die größten Einsparungen erzielen?
  • Welche Entscheidungsspielräume in Bezug auf die organisatorische Prozessgestaltung gibt es?
  • Wer sind die Beteiligten im Unternehmen?
  • Wer wird den digitalen Prozess überwachen?
  • In welchen Geschäftsprozessen werden die künftig digital verwalteten Dokumente benötigt?

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Warum Sie Ihr DMS individuell anpassen müssen – und wer Ihnen dabei hilft

Nachdem Sie die oben genannten Fragen beantwortet haben, gilt es herauszufinden, welches Dokumentenmanagementsystem die gewünschten Abläufe präzise abbildet. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig die Zusammenarbeit mit einem kompetenten DMS-Lösungsanbieter ist. Dessen Erfahrung und Know-how ermöglichen es dem Kunden zu verstehen, an welchen Stellen die Prozesse durch die Einführung eines DMS automatisiert werden können und was das jeweilige System hierzu bietet.

Je nachdem, für welche Ausbaustufe Sie sich entscheiden (nur Archivierung und Ablage oder auch Einführung digitaler Prozesse), muss das DMS mehr oder weniger umfangreich an die spezifischen Abläufe in Ihrem Unternehmen angepasst werden.

Um bei der Abbildung der betrieblichen Abläufe alle Eventualitäten zu berücksichtigen, führt man das DMS (vor allem in der Ausbaustufe digitaler Workflow) idealerweise anhand eines Pilotprozesses ein. Auch hierbei setzt man am besten auf die Expertise eines fachkundigen Partners.

Anbieter von Dokumentenmanagementsystemen verfügen in aller Regel über Projekterfahrung. Dies versetzt sie in die Lage, dem Kunden aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Strukturierung der Dokumente es gibt. Die Entscheidung darüber, ob es gleich ein digitaler Dokumenten-Workflow oder doch erst einmal lediglich eine Lösung zur Archivierung sein soll, liegt dann natürlich beim Kunden.

Welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Die Performance eines Dokumentenmanagementsystems im Tagesgeschäft hängt nicht nur vom System selbst, sondern auch von der IT-Infrastruktur im Unternehmen ab.

Bestandteile eines DMS

  • Bei einem DMS handelt es sich um eine Client-Server-Installation. Auf der Server-Komponente werden alle zu archivierenden Belege verschlüsselt abgelegt. Der Server enthält weitere Bestandteile, wie eine Datenbank, in der Metadaten zu Dokumenten abgelegt werden, oder ein System zur Texterkennung (OCR). In größeren Netzwerken können diese Bestandteile auch getrennt voneinander installiert sein.
  • Um auf das DMS zugreifen zu können, benötigt jeder Benutzer ein Programm: den sogenannten Client. Dieses Programm kann auf dem Rechner des Benutzers installiert sein. Viele Dokumentenmanagement-Systeme lassen jedoch auch einen Zugriff aus einem ERP-System heraus zu oder bieten einen Zugriff via Web-Browser oder App.

Grundsätzliche Empfehlungen zur Ausstattung des DMS-Servers

Die Systemvoraussetzungen der Server-Komponente variieren, je nach Aufbau des Netzwerks und zu verarbeitendem Belegvolumen. Ein paar grundsätzliche Empfehlungen zur Mindestausstattung eines DMS-Servers gibt es aber durchaus:

  • Die Geschwindigkeit, mit der das DMS auf einen Belegaufruf reagiert, hängt zum einen von der Geschwindigkeit der Server-Festplatten ab – SSD-Festplatten ermöglichen hier gegenüber herkömmlichen Festplatten eine deutliche bessere Performance.
  • Zum anderen beeinflusst die Netzwerkanbindung zwischen DMS und Anwender-Rechner die Zugriffsgeschwindigkeit. Empfehlenswert sind je nach Netzwerkgröße eine Server-Anbindung mit mindestens 1 Gigabit/Sekunde und eine Rechner-Anbindung an das DMS mit mindestens 100 Megabit/Sekunde.
  • Des Weiteren gilt: Je mehr Nutzer gleichzeitig auf das DMS zugreifen werden, desto schneller sollte der Prozessor (CPU) des Servers sein. Denn die Informationen, die ein DMS zu Belegen anzeigt, werden im Hintergrund über rechenintensive Datenbankabfragen gewonnen. Im Allgemeinen sollte der Server mindestens 16 Gigabyte Arbeitsspeicher und eine CPU mit mindestens 4 Prozessorkernen aufweisen.
  • Der Bedarf an Rechenleistung steigt weiter, wenn während der Geschäftszeiten auch eine OCR-Verarbeitung durchgeführt werden soll. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine CPU mit hohem Takt (ab 3 GHz) einzusetzen.

Die genannten Spezifikationen entsprechen im Wesentlichen den Mindestanforderungen, welche die meiste Software für Unternehmen bereits von Haus aus mitbringt. Natürlich sollten auch die Client-Rechner gehobenem Bürostandard entsprechen und möglichst mit der neuesten Version des Betriebssystems laufen.

Datensicherheit

Ein Hauptzweck eines Dokumentenmanagementsystems ist die GoBD-konforme Aufbewahrung von Belegen. Die Datensicherheit des DMS-Archivs hat daher oberste Priorität. Regelmäßige Datensicherungen auf verschiedene Speichermedien, wie Bänder und externe Festplatten, sind unerlässlich. Des Weiteren sollten die Festplatten des Servers als RAID-Verbund konfiguriert sein, sodass der Ausfall einer Festplatte automatisch kompensiert wird.

Da ein Stillstand des Produktivsystems über mehrere Tage hohe Umsatzeinbußen zur Folge hätte, empfiehlt sich zudem, einen zweiten Server in gleicher Ausstattung als Backup bereitzuhalten. IT-Dienstleister sprechen von einem Failover („Ausfallsicherung“). Ist die IT-Infrastruktur so konfiguriert, dass ein zweiter Server automatisch einspringt, spricht man von einem transparenten Failover.

Dokumentenmanagement in der Cloud?

Zu guter Letzt stellt sich im Vorfeld einer DMS-Einführung die Frage: Installation des DMS-Servers on-premises, also im Unternehmen, oder externes Hosting bei einem Cloud-Anbieter?

Wird ein DMS extern gehostet, liegen die Dokumente beim Anbieter und werden beim Zugriff über das Internet verschlüsselt übermittelt. Für die Datensicherheit, für den Schutz gegen Systemausfälle und unbefugten Zugriff sowie für die Performance des Systems ist in diesem Fall in erster Linie der Cloud-Anbieter zuständig. Dadurch begibt man sich in eine Abhängigkeit vom Hosting-Dienstleister.

Vorteile

  • Leicht realisierbarer Zugriff von unterwegs oder aus dem Homeoffice
  • Geringere Erstinvestitionen

Nachteile

  • Längere Reaktionszeiten des DMS, weil Dokumente zur Bearbeitung über das Internet heruntergeladen und zur Archivierung hochgeladen werden müssen.
  • Unterm Strich vergeht mehr Zeit für Bearbeitungs- und Archivierungsvorgänge, als wenn das DMS auf einem leistungsfähigen unternehmenseigenen Server betrieben wird. Wie groß die Verzögerungen sind, hängt von verschiedenen Faktoren, insbesondere von der Qualität der Internetverbindung ab. Im Tagesgeschäft müssen sich kleinere Performance-Einschränkungen nicht störend auswirken. Es wird jedoch dringend empfohlen, dies vor der Einführung einer extern gehosteten DMS-Lösung unter realen Bedingungen zu testen.
No Code: So erstellen Sie digitale Workflows - auch ohne Programmierkenntnisse
Digitalisierung & KI

No Code: So erstellen Sie digitale Workflows - auch ohne Programmierkenntnisse

Überlastete IT-Abteilungen, kaum verfügbare externe Dienstleister: Viele Digitalisierungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verzögern sich infolge des Mangels an IT-Fachkräften. Doch mithilfe von No-Code-Plattformen können sich versierte Anwender selbst helfen. Dieser Beitrag erläutert, welches Prinzip hinter No Code steckt und wie KMU damit selbstständig Geschäftsprozesse digitalisieren und automatisieren können.

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In den vergangenen Jahren hat sich in der Softwareentwicklung ein neuer Ansatz etabliert, die sogenannte No-Code-Entwicklung. Er folgt der Idee des „Citizen Developers“ – das bedeutet: Mitarbeiter werden in die Lage versetzt, ohne bzw. mit nur grundlegenden IT- und Programmierkenntnissen softwarebasierte Anwendungen zu erstellen.

No Code und Low Code: Programmieren für jedermann?

No-Code-Lösungen bieten eine intuitive, grafische Benutzeroberfläche sowie vorgefertigte Module und Funktionen, die Anwender per Drag-and-Drop so zusammenklicken, wie sie es brauchen. Im Gegensatz zu Low-Code-Lösungen, bei denen es – zumindest in begrenztem Umfang – erforderlich ist, Quellcodes zu schreiben und grundlegende IT-Kenntnisse zu besitzen, kommen No-Code-Lösungen komplett ohne Programmierung aus. No Code richtet sich damit in erster Linie an Benutzer ohne Programmierkenntnisse, die selbstständig Anwendungen erstellen möchten.

Während No Code auf die definierten Module und Funktionen beschränkt ist, bietet Low-Code etwas mehr Flexibilität: Bei Bedarf kann ein Entwickler den Code individuell anpassen und erweitern, um komplexere Funktionen zu implementieren. Die vordefinierten Module in Low-Code-Tools ermöglichen Entwicklern somit, Entwicklungszeiten zu verkürzen. Ganz ohne Programmierkenntnisse funktioniert das aber halt nicht.

„Programmieren“ mit No Code

No-Code-Plattformen bieten dem Anwender eine grafische Benutzeroberfläche mit Drag-and-Drop-Funktionen. Durch das Verbinden vorgefertigter Blöcke und Komponenten, wie zum Beispiel Formulare oder Datenbankabfragen, können auch Nicht-Entwickler einfach und schnell eine neue Anwendung mit No Code erstellen. Auf der No-Code-Plattform werden diese Verbindungen in Form von Pfeilen oder durch eine vergleichbare hierarchische Struktur dargestellt. Bei Ausführung der Anwendung wird die Kette von Bausteinen nacheinander abgearbeitet, bis der Workflow abgeschlossen ist.

Leichter Einstieg in die Digitalisierung für KMU

No-Code-Lösungen sind ein wesentlicher Enabler der Digitalisierung in Unternehmen, denn sie ermöglichen die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Sie bieten insbesondere Mitarbeitern in den Fachabteilungen die Möglichkeit, digitale Anwendungen ohne Programmierkenntnisse zu erstellen – sozusagen „Do it yourself“. Auf diese Weise können Arbeitsabläufe in Fachabteilungen intern optimiert und digitalisiert werden, ohne die IT-Abteilung einzubeziehen, denn deren Ressourcen sind insbesondere in kleineren Unternehmen begrenzt.

Unternehmen, die ihre digitale Transformation erfolgreich gestalten möchten, müssen in der Lage sein, ihre Unternehmensprozesse flexibel an die sich ändernden Marktanforderungen anzupassen. No-Code-Lösungen bieten genau diese Flexibilität: Anwendungen und Prozesse können zeitnah angepasst werden, da es nicht mehr erforderlich ist, den gesamten Code umzuschreiben. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die digitale Transformation zu finden sowie agiler und wettbewerbsfähiger zu werden.

Ideen einfach umsetzen mit No Code: Anwendungsfälle und Use Cases

No-Code-Tools setzen keinerlei bzw. lediglich grundlegende IT-Kenntnisse oder Schulungen voraus. Somit kann jeder diese Tools direkt nutzen und Anwendungen erstellen, ohne eine Zeile Code zu schreiben. Ein grundlegendes IT-Verständnis macht den Einstieg zwar leichter, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Anwender nutzen standardisierte Bausteine, die sie über eine grafische Benutzeroberfläche mithilfe einer einfachen Menüführung bedarfsorientiert zusammenstellen.

Durch die standardisierten Bausteine können Prozesse nicht nur schnell automatisiert werden, sie sind in der Regel auch sicherer in der Anwendung im Vergleich zu einem manuell neu programmierten Quellcode.

Egal ob Marketing, Vertrieb, Personalwesen oder Kundenservice: Prinzipiell können alle Mitarbeiter in den Fachabteilungen No-Code-Tools nutzen, um eigene digitale Lösungen zu erstellen. Die Einsatzgebiete sind dabei vielfältig: Vom Erstellen von Landing Pages, Webseiten, Onlineshops, Formularen, mobilen Anwendungen oder internen Datenbanken bis hin zu Workflow-Automatisierungen, um interne Arbeitsabläufe zu verbessern.

Klassische Anwendungsfälle und Use Cases von No Code sind:

  • App-Entwicklung: Mit visuellen No-Code-Entwicklungsplattformen können Benutzer Funktionen, Benutzeroberflächen und Datenbanken erstellen und über mobile Apps miteinander verknüpfen – für Produktkataloge, interne Tools oder Kundenservice-Anwendungen.
  • Workflow-Automatisierung: Um repetitive Aufgaben zu automatisieren und dadurch die Effizienz zu steigern, bietet No Code die Möglichkeit, automatisierte Workflows zu erstellen – beispielsweise um Dokumente automatisch zu genehmigen, Bestellungen zu verarbeiten oder bei bestimmten Ereignissen informiert zu werden.
  • Datenvisualisierung: No-Code-Plattformen bieten die Möglichkeit, Datenquellen zu verbinden, Diagramme und Dashboards zu erstellen und diese individuell anzupassen, um aussagekräftige Berichte zu generieren.

Transparenz und Zugang zu Know-how

Um No-Code-Tools im Unternehmen effektiv zu nutzen, ist die Akzeptanz und Unterstützung des Managements wichtig. Das Management sollte Transparenz über das Potenzial von No Code im Unternehmen schaffen und Mitarbeiter ermutigen, diese Tools anzuwenden. Zudem empfiehlt es sich, dass die Fachabteilungen und die IT-Abteilung eng zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die gewählte No-Code-Lösung in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert werden kann.

Auch wenn No-Code-Tools keine Vorkenntnisse erfordern, sind der Zugang zu Schulungen, z.B. in Form von Online-Tutorials, sowie die Unterstützung durch unternehmensinterne No-Code-Experten wichtige Faktoren für eine effektive Nutzung. Ebenso wichtig ist es, über die neuesten No-Code-Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass die verwendete Plattform den Anforderungen des Unternehmens entspricht.

Mehr Chancen für Innovation und Agilität

Der Vorteil von No-Code-Lösungen liegt vor allem darin, dass Vertreter aus den Fachabteilungen, die mit den Prozessen ihres Fachbereichs vertraut sind, ihre Anforderungen selbstständig in digitale Lösungen umsetzen können. In der Vergangenheit waren hierzu relativ komplexe Programmierkenntnisse erforderlich – mit der No-Code-Technologie können fachliche Experten nun ihre Anforderungen und Bedürfnisse direkt als digitale Lösungen realisieren, ohne den Umweg über die Entwicklung zu gehen. Dadurch lassen sich die in der Regel begrenzten Ressourcen von IT-Abteilungen und Programmierern einfach erweitern.

Zusammengefasst: Die wichtigsten Vorteile von No Code

  • Agilität und Wettbewerbsfähigkeit: Anwendungen und Lösungen können schneller entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Zeitnahe Änderungen im Sinne einer agilen Unternehmensführung sind mit minimalem Aufwand jederzeit möglich.
  • Kosteneffizienz: Unternehmen können einfache Anwendungen mit internen Mitarbeitern umsetzen – im Vergleich zur klassischen Anwendungsentwicklung ist dies nicht nur schneller, sondern auch kostengünstiger, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten Budgets attraktiv ist.
  • Produktivität: No Code ermöglicht es Mitarbeitern aus Fachabteilungen, eigene Anwendungen zu entwickeln und dadurch Geschäftsprozesse zu optimieren und zu automatisieren – unabhängig von der internen Verfügbarkeit von Entwicklern.
  • Flexibilität: No-Code-Tools bieten ein hohes Maß an Flexibilität, da Anwendungen und Lösungen einfach per Drag-and-Drop an neue Anforderungen angepasst werden können. Dies erleichtert auch das Skalieren von Projekten.
  • Innovation: Fachexperten und Nicht-Entwickler können mit No Code eigene Lösungen erstellen, die ihren spezifischen Bedürfnisse entsprechen. Dadurch wird die breite Umsetzung innovativer Ideen im Unternehmen gefördert.
  • Zusammenarbeit: Fachexperten und Entwickler können über No-Code-Tools gemeinsam an Projekten arbeiten, was nicht nur zu einer verbesserten Kommunikation und Zusammenarbeit führt, sondern auch die Qualität der entwickelten Lösungen verbessert.

Datenschutz – eine Frage der Sicherheitsstandards im Unternehmen

Sicherheit und der Datenschutz hängen nicht allein von der No-Code-Plattform ab, sondern ebenso von der IT-Strategie und den Schutzmaßnahmen, die im Unternehmen implementiert sind. In Hinsicht auf den Datenschutz ist es generell empfehlenswert, die entwickelte Anwendung auf dem eigenen Server oder lokal auf dem eignen Computer laufen zu lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass intern ausreichend Ressourcen und Know-how vorhanden sind, um die Sicherheit zu gewährlisten – von regelmäßigen Updates über das Erkennen und Schließen von Sicherheitslücken bis hin zum Erkennen von Cyberangriffen.

Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oftmals jedoch die Ressourcen für den Eigenbetrieb. In diesem Fall spielt bei der Auswahl der Plattform der Vertrauensfaktor eine wesentliche Rolle. Viele Anbieter haben daher ihre Sicherheitsstandards von einer neutralen Prüfstelle zertifizieren lassen.

Da oftmals verschiedene Anwender auf der No-Code-Plattform an einem Projekt zusammenzuarbeiten, spielt das Thema Zugriffskontrolle eine wichtige Rolle. Um sensible Daten zu schützen, sollte der Zugriff auf Projekte und Daten mittels definierter Zugriffskontrollen auf autorisierte Benutzer beschränkt werden. Zudem sollte ein angemessenes Verschlüsselungsverfahren angewendet werden, um Unternehmens- und Kundendaten zuverlässig zu schützen.

Erweiterte Digitalisierungsmöglichkeiten am Beispiel der Warenwirtschaft

Insbesondere im Bereich der Warenwirtschaft eröffnet No Code KMU interessante Möglichkeiten, die eigene Digitalisierung voranzubringen. So können beispielsweise Benutzer der Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic über die No-Code-Plattform AQS von Aequitas Software Geschäftsprozesse und Workflows einfach digitalisieren und automatisieren. Die Plattform ist eine Art modulares Baukastensystem, das über eine API-Schnittstelle mit der Datenbank der Warenwirtschaftssoftware verbunden ist.

Alle relevanten Informationen – von Artikelstamm- und Bestandsdaten über Kunden- und Lieferantendaten bis hin zu Belegdaten – stehen auf der Plattform zur Verfügung. Über die Benutzeroberfläche können Anwender per Drag-and-Drop Aktionen für verschiedene Workflows miteinander verknüpfen. Die Integration umfasst bereits eine Reihe von Funktionen, die sukzessive erweitert werden.

In der Warenwirtschaft ergeben sich dadurch verschiedene praktische Anwendungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • Eingabe oder Scan einer Artikelnummer und Anzeige von Artikeldaten, Preisen und Beständen auf einem mobilen Endgerät – egal ob im Lager, im Verkaufsraum oder beim Kunden
  • Definition eines Workflows für Bestellanforderungen – von der Anforderungserfassung über die Freigabelogik bis hin zur Erfassung des Bestellbelegs in Suiteify Commercial classic
  • Einrichtung eines Verteilers, der bei Lieferverzögerungen oder Wareneingängen automatisch informiert wird
Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe
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Digitale Zeiterfassung im Bau: Wichtige Tipps für Baubetriebe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, das die Arbeitszeiterfassung in Deutschland nachhaltig verändert. Auch Baubetriebe sollten sich jetzt vorbereiten. In unserem ersten Blog-Artikel haben wir die wichtigsten Folgen vorgestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen ein digitales Zeiterfassungssystem erfüllen muss und welche Aspekte bei der Einführung besonders wichtig sind.

5 Min. Lesezeit

Anforderungen an digitale Zeiterfassungssysteme

Ein digitales Zeiterfassungssystem muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erfüllen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen jederzeit auf ihre Arbeitszeitaufzeichnungen zugreifen können, damit sie ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können.

Ein gutes System sollte außerdem:

  • Einfache Bedienbarkeit bieten, um die Nutzung zu erleichtern. Intuitive Oberflächen senken Hemmschwellen.
  • Zugänglich und unmittelbar sein: Echtzeit-Zugriff erleichtert Transparenz.
  • Aktuelle Daten liefern, damit Lohnbuchhaltung, Kolonnen und Dienstpläne schnell angepasst werden können.
  • Überall nutzbar sein – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice.
  • Zusatzfunktionen enthalten, die Mehrwert schaffen: Ein Urlaubsplaner kann Papierarbeit ersetzen, ein elektronisches Bautagebuch unterstützt bei Bauabschnittsdokumentationen. Auch eine automatische Zuschlagsberechnung entlastet die Lohnbuchhaltung und reduziert Fehler.

Hinweis: Digitale Zeiterfassung ist kein Kontrollinstrument, sondern schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Auswirkungen des BAG-Urteils auf Baubetriebe

Das EuGH-Urteil verpflichtet Deutschland dazu, eine klare gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird erwartet, doch schon jetzt gilt: Bauunternehmen müssen Systeme bereitstellen, die Arbeitsbeginn, Pausen, Arbeitsende, Überstunden und andere relevante Daten zuverlässig dokumentieren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass die tatsächliche Arbeitszeit korrekt erfasst wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vorteile digitaler Zeiterfassung

  • Weniger manueller Aufwand: Lohnbuchhaltung und Mitarbeiter sparen Zeit, weil Stunden und Fehlzeiten nicht mehr manuell übertragen werden müssen.
  • Automatische Berechnung: Die Arbeitszeit wird automatisch ausgewertet – das verringert Fehler.
  • Transparenz bei Betriebsprüfungen: Alle Daten sind jederzeit verfügbar, auch bei Zollkontrollen auf der Baustelle oder im Büro.
  • Kosten- und Fehlerreduktion: Doppelte Erfassungen oder Korrekturen entfallen.
  • Effizienzsteigerung: Aktuelle Daten ermöglichen eine schnelle Anpassung von Kostenstellen, Kolonnen und Dienstplänen.

Flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit

Auch mit digitaler Zeiterfassung bleiben flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit möglich. Wichtig ist jedoch, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird. So behalten Unternehmen die Flexibilität, erfüllen aber zugleich ihre gesetzlichen Pflichten.

Kosten-Nutzen-Abwägung und Tipps zur Einführung

Die Einführung eines digitalen Systems ist eine Investition, die gut geplant sein will:

  • Erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung, um langfristige Einsparungen abzuschätzen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich Präsentationen zeigen, um die Funktionen zu prüfen.
  • Beachten Sie neben den Anschaffungskosten auch laufende Gebühren und mögliche Erweiterungen.

Eine sorgfältige Auswahl sorgt für eine rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösung für Ihren Baubetrieb.

Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes
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Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes

Das digitale Bauen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Mit der Freischaltung des BIM-Portals durch Bundesminister Dr. Volker Wissing und Bundesministerin Klara Geywitz am 11. Oktober 2022 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Building Information Modeling (BIM) als Standard gesetzt. Ab 2025 soll BIM bei allen Bauvorhaben des Bundes verpflichtend sein. Ziel ist eine einheitliche und transparente Datengrundlage, die eine reibungslose Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ermöglicht und damit die Digitalisierung im Bauwesen weiter vorantreibt.

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BIM als zentraler Baustein für digitales Bauen

Mit dem BIM-Portal wird ein einheitlicher Standard für Daten und Prozesse geschaffen, der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen unterstützt. Für Infrastrukturprojekte des Bundes wird BIM so zum verbindlichen Werkzeug, um Projekte effizienter, kostengünstiger und transparenter zu gestalten.

Das BIM-Portal als Schnittstelle für Planung, Bau und Betrieb

Das Portal dient als zentrale Plattform, die die Abstimmung zwischen Planung, Bau und Betrieb deutlich vereinfacht. Alle Beteiligten arbeiten mit denselben Daten und Standards, was Fehlerquellen reduziert und die Qualität der Bauausführung verbessert.

Module und Funktionen des Portals

Das modulare System des BIM-Portals besteht aus vier Kernbereichen:

  • Merkmale: Eine abgestimmte Wissensbasis für einheitliche Daten.
  • AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen): Prüfbare Informationsanforderungen zur Sicherstellung klarer Standards.
  • Objektvorlagen: Vorlagen, die die Modellerstellung vereinfachen.
  • Prüfwerkzeuge: Digitale Regeln für die Qualitätssicherung.

Diese Module ermöglichen standardisierte Datensätze, die sich in gängige Softwarelösungen integrieren lassen. Auftraggeber definieren damit präzise Informationsbedarfe, während Auftragnehmer eine qualitätsgesicherte Lieferung ihrer Modelle gewährleisten können.

Nächste Schritte und Vernetzung

Anfang 2023 wird das Portal die Erstellung eigener AIA ermöglichen. Weitere Funktionen wie Prüfwerkzeuge zur Qualitätskontrolle und ein Dialogforum (ab 13. Dezember 2022) sollen die Community vernetzen. Auch Plattformen wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDd) werden künftig integriert, um Normen und Standards leichter zugänglich zu machen. Dr. Tulke kündigte zudem Workshops mit Bausoftware-Anbietern an, um das BIM-Portal praxisnah zu implementieren.

Mehr Digitalisierung für Ihren Baubetrieb

Die digitale Transformation im Bauwesen bietet enorme Chancen: Sie sorgt für Transparenz in jeder Projektphase, reduziert Projektrisiken und sichert Budget- und Termintreue. Lösungen wie BIM4You oder Suiteify-BIM-Tiefbau stellen zentrale Informationen in einem digitalen Modell bereit und ermöglichen so ressourcenschonendes, kosteneffizientes Bauen.

Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade
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Digitale Zeiterfassung im Baugewerbe: Stundenzettel ade

Die Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen immer relevanter. Auch im Baugewerbe sind die Anforderungen gestiegen: Neben gesetzlichen Vorgaben sorgen neue Urteile und strengere Dokumentationspflichten für mehr Bürokratie. Gleichzeitig kämpfen Lohnbüros mit unvollständigen Stundenzetteln und zeitintensiver Nachbearbeitung. Eine digitale Zeiterfassung kann hier Abhilfe schaffen – effizient, sicher und gesetzeskonform.

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Gesetzliche und tarifliche Grundlagen

Bislang waren Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit zu erfassen.
Zusätzlich verschärfte das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflichten für:

  • Geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV)
  • Arbeitgeber in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), darunter das Baugewerbe und die Gebäudereinigung

Für diese Branchen gilt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Bisherige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung

  • Schriftliche oder digitale Erfassung ist bisher erlaubt.
  • Die Aufzeichnungen müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
  • Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und müssen sie bei Prüfungen vorlegen können.

Urteile von EuGH und BAG: Neue Anforderungen

EuGH-Urteil (Mai 2019)
Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einrichten (EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG).

BAG-Urteil (13.09.2022)
Bestätigt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Branche.

BMAS-Gutachten
Aktuelle deutsche Regelungen erfüllen die EU-Vorgaben nicht vollständig, eine gesetzliche Neuregelung ist in Arbeit.

Aktueller Stand für die Baubranche

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) konnte 2022 verhindern, dass eine verpflichtend elektronische und manipulationssichere Zeiterfassung auf allen Baustellen sofort eingeführt wurde.
Für Bauunternehmen gilt daher weiterhin:

  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches System zu nutzen.
  • Die Dokumentation kann aktuell auch noch schriftlich erfolgen.

Allerdings ist absehbar, dass die Politik mittelfristig eine verbindliche digitale Lösung fordern wird.

Warum digitale Zeiterfassung für Baubetriebe sinnvoll ist

Papierhafte Stundenzettel führen häufig zu:

  • unleserlichen Einträgen
  • fehlenden Angaben
  • Verzögerungen im Lohnbüro
  • zusätzlichem Verwaltungsaufwand

Digitale Systeme bieten deutliche Vorteile:

  • Kostensparend und papierlos
  • Tagesaktuelle Daten
  • Sicher und manipulationsgeschützt
  • Orts- und zeitunabhängig verfügbar
  • Weniger Fehler und Nacharbeiten
  • Effizientere Workflows

Empfehlung: Mobile Lösungen für das Baugewerbe

Experten raten, mobile Zeiterfassungssysteme einzusetzen, die speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnitten sind.

Vorteile solcher Lösungen:

  • Erfassung der Arbeitszeiten direkt auf der Baustelle
  • Integration von Bautagesberichten mit Fotos und Wetterdaten
  • Automatische Schnittstellen ins Lohnbüro
  • Präzise Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubszeiten
  • Reduzierung des manuellen Eingabeaufwands
  • So wird die Zeiterfassung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zu einem echten Effizienzfaktor.

Fazit

Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung werden strenger – und eine digitale Lösung ist bereits jetzt die beste Vorbereitung auf kommende Änderungen.

Digitale Systeme sparen Zeit, senken Fehlerquoten und machen Lohnabrechnungen einfacher. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich einen klaren Vorteil.

Quellen

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – § 16 Aufzeichnungspflicht

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-55/18)

BMJV, SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

BMI, Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

BMAS, Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Mit Mut zur Veränderung durch die digitale Transformation
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Mit Mut zur Veränderung durch die digitale Transformation

Wie können Unternehmen die aktuellen Herausforderungen bewältigen und auch künftig erfolgreich sein? Durch die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Veränderung, sagt Willms Buhse. Im Videotalk "Butter bei die Fische" erläutert der Experte für digitale Transformation, wie Mittelständler zukunftsfit werden.

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Für viele Unternehmen wird das wirtschaftliche Umfeld immer schwieriger und unberechenbarer. Auch der digitale Wandel macht keine Pause. Fachleute beschreiben diese Rahmenbedingungen mit dem Akronym VUCA. Dieses steht für die englischen Begriffe volatility (Volatilität), uncertainty (Unsicherheit), complexity (Komplexität) und ambiguity (Mehrdeutigkeit).

Unternehmen seien immer schnelleren Veränderungsprozessen ausgesetzt, auf die sie reagieren müssten, sagt Willms Buhse, Gründer und CEO der Managementberatung doubleYUU.

Der gebürtige Ostfriese beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema digitale Transformation. Er war unter anderem im Silicon Valley tätig und hat von dort das Konzept der „Digital Leadership“ mitgebracht. Internationale Konzerne zählen ebenso zu seinen Klienten wie mittelständische Unternehmen.

Fahren auf Sicht als Führungsstrategie

Angesichts der sich oft kurzfristig ändernden Rahmenbedingungen bevorzugen viele Unternehmen nach Erfahrung von Willms Buhse eine Strategie des Fahrens auf Sicht.

Bei der Umsetzung spiele Agilität eine wichtige Rolle, so der Berater. Anstatt in Mehrjahresplänen zu denken, gelte es, das eigene Handeln in kurzen Zyklen zu planen und zu überprüfen – beispielsweise nach der OKR-Methode (Ojectives and Key Results). Dabei werden konkrete Ziele aus der Unternehmensstrategie auf einzelne Aufgaben und Prozesse heruntergebrochen.

OKR ist damit zugleich Führungsinstrument und Controlling-System. Im Idealfall werden die Ziele nicht von der Unternehmensspitze vorgegeben, sondern mit den Mitarbeitenden „verhandelt“, so dass eine 100-prozentige Identifikation mit den Zielen besteht.

Digitale Transformation als Schlüssel zu künftigem Unternehmenserfolg

Ein wichtiges Handlungsfeld bei der Sicherung einer erfolgreichen Unternehmenszukunft sei die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, sagt Willms Buhse. Dabei erkenne man möglicherweise auch erfolgversprechende neue Geschäftsmodelle oder Marktsegmente.

Auf jeden Fall müsse man die relevanten Fragen stets „vom Kunden her“ stellen. Ansonsten lande man schnell bei der Aussage: Das haben wir immer schon so gemacht.

Auch sei die Digitalisierung ausdrücklich kein IT-Projekt, sondern müsse ganzheitlich angegangen werden, betont der Berater. Eine entscheidende Rolle nehme bei solchen Transformationsprozessen die Unternehmensleitung ein. „Digitale Transformation ist Chefsache“, sagt Willms Buhse.

Insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen und Familienbetrieben müssten die Eigentümer und die oberste Entscheidungsebene hinter den verabredeten Projekten stehen und mit Überzeugung vorangehen. „Das kann dann auch ein wichtiges Merkmal bei der Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber sein“, so Buhse weiter.

Fünf Voraussetzungen für langfristigen Erfolg

  1. Mut: Um den Weg einer Transformation erfolgreich zu gehen, braucht es im Unternehmen mutige, klare und glaubwürdige Entscheidungen – und zwar von der Spitze her.
  2. Schnelligkeit: Die schwierigen Rahmenbedingungen der VUCA-Welt verlangen Unternehmen Agilität und Geschwindigkeit ab.
  3. Reflektion: Die Erfolge der Vergangenheit gefährden oft den Erfolg in der Zukunft – also bedarf es gerade in guten Zeiten eines kritischen Blicks auf Verbesserungspotenziale und einer klaren und ehrlichen Analyse des Ist-Zustands.
  4. Zusammenhalt: Veränderungsprozesse wie die digitale Transformation sind vor allem dann erfolgreich, wenn alle im Unternehmen mitmachen und jeder an Bord ist.
  5. Zeit und Ressourcen: Digitale Transformation macht man nicht nebenbei. Es braucht eine angemessene Zeitplanung und ein Budget für die notwendigen Ressourcen.
Minusstunden transparent erfassen: Was das Arbeitsrecht sagt – und digitale Tools leisten
HR & Payroll

Minusstunden transparent erfassen: Was das Arbeitsrecht sagt – und digitale Tools leisten

Minusstunden – das klingt zunächst harmlos, kann aber in der Praxis schnell zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wann entstehen sie? Wer ist dafür verantwortlich? Und wie lassen sie sich fair und rechtskonform ausgleichen? In diesem Artikel erfährst du, worauf Arbeitgeber und Mitarbeitende achten sollten, wie das Arbeitsrecht die Sache sieht – und wie smarte HR-Tools wie Suiteify dabei helfen, den Überblick zu behalten und das Thema effizient zu managen.

5 Min. Lesezeit

Minusstunden – das klingt zunächst harmlos, kann aber in der Praxis schnell zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wann entstehen sie? Wer ist dafür verantwortlich? Und wie lassen sie sich fair und rechtskonform ausgleichen? In diesem Artikel erfährst du, worauf Arbeitgeber und Mitarbeitende achten sollten, wie das Arbeitsrecht die Sache sieht – und wie smarte HR-Tools wie Suiteify dabei helfen, den Überblick zu behalten und das Thema effizient zu managen.

Was sind Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn Mitarbeitende weniger arbeiten als vereinbart – also das vertraglich festgelegte Soll nicht erreichen. Das bedeutet, dass weniger gearbeitet wird als vertraglich vereinbart. Minusstunden stellen sozusagen das Gegenstück zu Überstunden dar.

  • Überstunden entstehen, wenn mehr gearbeitet wird als vereinbart.
  • Minusstunden bedeuten, dass die vertraglich geschuldete Arbeitszeit nicht erfüllt wurde.

Dabei ist die rechtliche Einordnung nicht ganz so eindeutig, denn das Arbeitsrecht kennt den Begriff „ Minusstunden “ nicht ausdrücklich. Trotzdem spielen sie in vielen Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit eine zentrale Rolle.

Minusstunden können auf verschiedenen Ursachen beruhen und haben unterschiedliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber. Es ist wichtig, die Definition genau zu verstehen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu kennen.  Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Soll-Arbeitszeit – also die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit, die regelmäßig zu leisten ist. Wird diese Arbeitszeit unterschritten, entstehen Minusstunden, auch als Minderarbeit bezeichnet.

Wie entstehen Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn weniger Arbeitszeit geleistet wird, als vertraglich vereinbart ist. Die Ursachen dafürkönnen sowohl betrieblich, organisatorisch als auch individuell sein. Eine strukturierte Betrachtung hilft, Verantwortlichkeiten zu klären und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Betriebliche und organisatorische Ursachen

  • Schlecht geplante Einsatzzeiten durch den Arbeitgeber
  • Unzureichende Auslastung oder Auftragseinbrüche
  • Projektverschiebungen oder kurzfristiger Arbeitsausfall
  • Kurzarbeit oder andere betriebliche Umstände
  • Unklare Kommunikation zu Arbeitszeiten und Erwartungen
  • Arbeitsmangel, etwa bei saisonalen Schwankungen

Individuelle bzw. persönliche Ursachen

  • Verspäteter Arbeitsbeginn
  • Verfrühter Feierabend
  • Überzogene Pausen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Nicht-Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit durch Mitarbeitende

Besondere Konstellationen: Krankheit & Freistellung

  • Kurzfristige Freistellungen, bei denen keine Lohnfortzahlung greift
  • Krankheit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung, z. B. in bestimmten Probezeitfällen

Rolle von Arbeitszeitmodellen

Minusstunden treten häufig in flexiblen Arbeitszeitmodellen auf, insbesondere bei:

  • Gleitzeitregelungen
  • Arbeitszeitkonten
  • Verträgen mit festen Monatsstunden

Bei Gleitzeitmodellen kann es z. B. vorkommen, dass an einzelnen Tagen weniger gearbeitet wird, was zu einem negativen Saldo auf dem Arbeitszeitkonto führt.

Selbst- oder fremdverschuldet?

Ob Minusstunden ausgeglichen oder zulasten der Mitarbeitenden gewertet werden, hängt maßgeblich davon ab, wer für die Minderarbeit verantwortlich ist:

  • Selbstverschuldet:

Wenn Mitarbeitende z. B. unentschuldigt fehlen oder Arbeitszeiten eigenständig verkürzen

  • Fremdverschuldet:

Wenn der Arbeitgeber keine ausreichende Arbeit zur Verfügung stellt oder Dienstpläne unklar sind

Bedeutung der Arbeitszeiterfassung

Eine rechtssichere Erfassung der Arbeitszeit ist unverzichtbar, um Minusstunden korrekt zu dokumentieren und rechtliche Risiken zu vermeiden. Arbeitszeitkonten sind ein sinnvolles Instrument, müssen aber transparent, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei geführt werden. Arbeitgeber sollten Minusstunden nicht pauschalbewerten, sondern differenziert analysieren. Eine sorgfältige Ursachenklärung hilft dabei rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, Missverständnisse mit Mitarbeitenden zu reduzieren und geeignete organisatorische oder kommunikative Maßnahmen zu ergreifen.

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Minusstunden & Arbeitsrecht: Was ist erlaubt?

1. Gesetzliche Regelungen:

Es gibt keine pauschale gesetzliche Pflicht zur Ableistung von Minusstunden. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt ist.

2. Arbeitgeberpflichten:

  • Arbeitgeber müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Mitarbeitende ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten können.
  • Können keine Aufgaben zugewiesen werden, liegt das Betriebsrisiko in der Regel beim Unternehmen – Mitarbeitende dürfen in solchen Fällen nicht benachteiligt werden.

3. Arbeitsvertragliche Regelungen:

  • Gleitzeitvereinbarungen können eine Verpflichtung zum Ausgleich von Minusstunden enthalten.
  • Ohne klare Regelung sind Minusstunden in vielen Fällen nicht vom Lohn abzuziehen.

4. Bei Kündigung:

  • Nicht ausgeglichene Minusstunden dürfen nur dann mit dem Restgehalt verrechnet werden, wenn dies vertraglich wirksam vereinbart wurde.

Das Arbeitsrecht stellt also klare Anforderungen an die Handhabung von Minusstunden. Arbeitgeber dürfen Minusstunden nicht einfach anordnen oder vom Gehalt abziehen, wenn keine entsprechende rechtliche Grundlage vorliegt. Zudem dürfen Minusstunden nicht bei unverschuldeten Fehlzeiten wie Krankheit, Urlaub oder gesetzlichen Feiertagen entstehen. Die Rolle des Betriebsrats ist hierbei ebenfalls relevant, da er bei der Einführung von Arbeitszeitkonten und Regelungen zu Minusstunden mitbestimmen muss. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen sollten deshalb stets auf transparente und faire Vereinbarungen achten, um Konflikte zu vermeiden.

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Was Arbeitgeber beachten müssen

  • Vertragliche Klarheit schaffen: Gleitzeitregelungen, Arbeitszeitkonten und der Umgang mit Minusstunden sollten explizit im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Klare Regeln für die Führung von Arbeitszeitkonten und den Ausgleich von Minusstunden sind unerlässlich, um einen rechtssicheren Rahmen zu gewährleisten.
  • Dokumentation & Transparenz: Alle Arbeitszeiten müssen korrekt erfasst und jederzeit einsehbar sein. Die Analyse der Arbeitszeitkonten ist für Arbeitgeber besonders wichtig, um die Einhaltung der Regeln zu überprüfen und rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Keine einseitige Verrechnung: Ein automatischer Lohnabzug bei Minusstunden ist nicht zulässig, wenn keine vertragliche Grundlage vorliegt.
  • Mitarbeitende rechtzeitig informieren: über Arbeitszeiten, Änderungen und rechtliche Konsequenzen

Darüber hinaus sollten Arbeitgeber die Ursachen für Minusstunden analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren. Eine gute Arbeitszeiterfassung und regelmäßige Kommunikation mit den Mitarbeitenden helfen, Fehlzeiten frühzeitig zu erkennen und Missverständnisse zu vermeiden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist wichtig, um rechtssichere Regelungen zu schaffen und die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren.

Was Arbeitnehmer:innen wissen sollten

  • Verpflichtung nur bei vertraglicher Grundlage: Du musst Minusstunden nur nacharbeiten, wenn es klare Regelungen dazu gibt. Eine häufige Frage ist, ob und wie Minusstunden nachgeholt werden müssen – dies hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Zwangs-Minusstunden? Wenn der Betrieb keine Arbeit bereitstellt, darf dir das in der Regel nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
  • Unklare Regelung? Im Zweifel solltest du das Gespräch mit Vorgesetzten suchen oder arbeitsrechtliche Beratung einholen.

Arbeitnehmer:innen sollten ihre Rechte kennen und bei Unklarheiten aktiv nachfragen. Es ist ratsam, Arbeitszeitkonten regelmäßig einzusehen und bei Unstimmigkeiten frühzeitig das Gespräch zu suchen. Besonders bei Minusstunden im Zusammenhang mit einer Kündigung ist es wichtig, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen, um Nachteile zu vermeiden. Bei weitergehenden Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung im Bereich des Arbeitsrechts.

Unverschuldete Minusstunden: Was gilt, wenn du nichts dafür kannst?

Unverschuldete Minusstunden entstehen immer dann, wenn Arbeitnehmer:innen ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden nicht erfüllen können, ohne dass sie selbst dafür verantwortlich sind. Typische Gründe hierfür sind:

  • Krankheit
  • gesetzliche Feiertage
  • unvorhersehbare Ereignisse wie plötzliche Betriebsschließungen

In solchen Fällen greift das Arbeitsrecht zum Schutz der Arbeitnehmer:innen: Minusstunden dürfen nicht einfach auf das Arbeitszeitkonto angerechnet oder als Grund für eine Kürzung des Gehalts oder gar eine Kündigung verwendet werden. Der Arbeitsvertrag und bestehende Regelungen im Unternehmen müssen diese Situationen klar berücksichtigen. Arbeitnehmer:innen sollten darauf achten, dass ihre Rechte in solchen Fällen gewahrt bleiben und im Zweifel arbeitsrechtlichen Rat einholen, um Nachteile zu vermeiden. Besonders bei längerer Krankheit oder anderen unverschuldeten Ausfällen ist es wichtig, die eigene Situation zu dokumentieren und mit dem Arbeitgeber offen zu kommunizieren.

Abzug vom Gehalt: Wann droht eine Kürzung?

Ein Abzug vom Gehalt wegen Minusstunden ist nur dann rechtens, wenn die Voraussetzungen klar im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sind. Arbeitgeber dürfen das Gehalt nicht einfach kürzen, wenn Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitsstunden aus Gründen nicht erfüllen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Kommt es jedoch zu Minusstunden, weil Arbeitnehmer:innen ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schuldhaft verletzen, kann in bestimmten Fällen eine Gehaltskürzung erfolgen – vorausgesetzt, die entsprechenden Regelungen sind transparent und rechtlich einwandfrei. Arbeitnehmer:innen sollten im Falle einer Gehaltskürzung immer prüfen, ob diese auf einer gültigen Vereinbarung basiert und ihre Rechte respektiert werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen oder den Betriebsrat einzuschalten, um die eigene Position zu stärken.

Was passiert mit Minusstunden?

Wie mit Minusstunden im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, hängt maßgeblich von den getroffenen Vereinbarungen und den konkreten Umständen ab. Sind die Minusstunden auf das Verhalten der Arbeitnehmer:innen zurückzuführen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese durch Mehrarbeit oder Nacharbeit ausgeglichen werden. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen klar und verständlich formuliert sind, damit die Rechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt bleiben.

Entstehen Minusstunden hingegen unverschuldet, etwa durch Krankheit oder betriebliche Ausfälle, dürfen sie nicht zulasten der Arbeitnehmer:innen gehen. In jedem Fall sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:in die geltenden Regelungen und Rechte genau kennen und im Zweifel gemeinsam nach einer fairen Lösung suchen. Transparente Kommunikation und eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitszeiten helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Tools & Automatisierung: Wie Suiteify bei der Zeiterfassung unterstützt

Digitale Systeme wie Suiteify helfen Unternehmen dabei, das Thema Minusstunden effizient und transparent zu gestalten:

  • Automatischer Soll-Ist-Abgleich: Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Arbeitszeit werden in Echtzeit erkannt.
  • Verwaltung individueller Arbeitszeitmodelle: Verschiedene Arbeitszeitregelungen – z. B. Gleitzeit, Teilzeit oder Schichtarbeit – lassen sich flexibel abbilden und steuern.
  • Rechtskonforme Reports: Standardisierte Auswertungen für Mitarbeitende und Führungskräfte schaffen Transparenz und dokumentieren die Arbeitszeit gesetzeskonform.
  • Integration in Payroll-Systeme: Eine direkte Anbindung an die Payroll vermeidet manuelle Übertragungsfehler und spart Zeit.
  • Mitarbeiterzugang mit persönlichem Dashboard: Mitarbeitende erhalten jederzeit Einblick in ihr Arbeitszeitkonto. Das stärkt das Vertrauen und reduziert Rückfragen.

Die Nutzung solcher digitalen Tools unterstützt nicht nur die korrekte Arbeitszeiterfassung, sondern erleichtert auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gemeinsam sicherstellen, dass Minusstunden fair erfasst, nachvollziehbar dokumentiert und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dies fördert ein gutes Betriebsklima und minimiert rechtliche Risiken.

Fazit: Minusstunden transparent und fair handhaben

Minusstunden sind ein sensibles Thema mit rechtlichen und emotionalen Fallstricken. Klare vertragliche Regelungen, eine faire Kommunikation und digitale Tools wie Suiteify helfen, Transparenz zu schaffen und rechtliche Risiken zu vermeiden. So profitieren alle Seiten – Arbeitgeber durch effizientere Prozesse, Mitarbeitende durch Fairness und Planbarkeit.

FAQ– häufig gestellte Fragen

Dürfen Minusstunden mit dem Gehalt verrechnet werden?

Nur, wenn dies arbeitsvertraglich, tariflich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Was passiert bei einer Kündigung mit Minusstunden?

Nicht ausgeglichene Minusstunden dürfen nur dann vom Gehalt abgezogen werden, wenn das arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

Darf der Arbeitgeber Minusstunden anordnen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Minusstunden nur anordnen, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich erlaubt ist. Ohne eine solche Regelung ist eine einseitige Anordnung von Minusstunden durch den Arbeitgeber nicht zulässig.

Wie viele Minusstunden sind zulässig?

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für Minusstunden. Die zulässige Anzahl richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie nach betrieblichen Regelungen. Bei vielen Minusstunden kann es allerdings zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen, insbesondere wenn diese nicht ausgeglichen werden.

Sind Minusstunden ein Kündigungsgrund?

Minusstunden allein sind in der Regel kein direkter Kündigungsgrund. Allerdings können häufige oder erhebliche Minusstunden, insbesondere wenn sie selbstverschuldet sind und nicht ausgeglichen werden, negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Welche Informationen sollten Arbeitnehmer über Minusstunden haben?

Arbeitnehmer sollten wissen, wie Minusstunden entstehen, wie sie erfasst werden, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie der Ausgleich erfolgt. Eine regelmäßige Aktualisierung der Informationen und Schulungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich
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Digitaler Durchbruch fürs Handwerk: Outsourcing macht’s möglich

„Digitalisierung“ ist eines der meistgehörten Schlagworte in der Baubranche – und doch bleiben Fragen wie „Wie starte ich? Was kostet das? Lohnt sich der Aufwand?“ oft unbeantwortet. Dieser Beitrag zeigt, warum sich besonders die kaufmännische Verwaltung für den Einstieg in die Digitalisierung eignet – und wie Outsourcing Betriebe schnell voranbringt, ohne sie zu überfordern.

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Warum kaufmännische Prozesse zuerst digitalisieren?

Im Handwerk liegen große Effizienzpotenziale in der Verwaltung: Buchhaltung, Lohnabrechnung, Controlling oder Dokumentenmanagement sind oft historisch gewachsen und nicht mehr zeitgemäß.
Digitalisierte Abläufe bringen hier schnelle Verbesserungen – von automatisierten Rechnungsprozessen bis zu transparenten Controlling-Dashboards.

Doch vielen Betrieben fehlt es an Know-how, Zeit und Fachpersonal, um diesen Wandel eigenständig umzusetzen. Genau hier setzt Outsourcing an.

Outsourcing: Digitalisierung ohne eigenes IT-Großprojekt

Statt selbst Systeme aufzubauen, können Handwerksbetriebe ihre Verwaltungsprozesse an einen spezialisierten Partner auslagern. Dieser bringt digitale Strukturen und Fachwissen gleich mit.

Vorteile auf einen Blick:

1. Lösung bei Personalengpässen

  • Ausfälle durch Krankheit, Ruhestand oder Elternzeit werden aufgefangen.
  • Keine langwierige Suche nach Buchhaltungsfachkräften.

2. Mehr Zeit fürs Kerngeschäft

  • Fach- und branchenkundige Experten übernehmen das Rechnungswesen.
  • Unternehmer und Führungskräfte können sich stärker auf Projekte und Baustellen konzentrieren.

3. Effizienz rauf, Kosten runter

  • Transparent erkennen: Welche Baustellen erwirtschaften Gewinn?
  • Prüfen, ob Kalkulationsgrundlagen und Zuschlagssätze noch tragfähig sind.
  • Liquide bleiben: aktuelle Geschäftsentwicklung klar für Banken oder Investoren darstellen.

4. Reibungslose Organisation

  • Digitaler Belegfluss von Papierrechnungen bis zur E-Rechnung inkl. Archivierung nach GoBD.
  • Persönlicher Ansprechpartner und vorbereitete Jahresabschlussunterlagen für den Steuerberater.

5. Liquidität und Finanzierung sichern

  • Automatisierter Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Skontoausnutzung.
  • Flexible Vergütung, angepasst an den Geschäftsverlauf.
  • Business-Intelligence-Dashboards für tagesaktuelle Finanz- und Baustellenzahlen.

Technische Umsetzung: So wird die Verwaltung digital

  • Digitales Belegwesen für Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Elektronische Rechnungsprüfung mit Workflows
  • Revisionssicheres Archiv nach GoBD
  • Mobile Zugriffe via Tablet oder Smartphone
  • Forderungsverfolgung in Echtzeit im Business-Intelligence-Dashboard

Fazit

Outsourcing bietet Handwerksbetrieben einen unkomplizierten Weg in die digitale Verwaltung. Es spart Zeit, reduziert Personalrisiken und sorgt für klare, aktuelle Zahlen – ohne dass Betriebe selbst in teure IT-Projekte investieren müssen. Und sollte der Betrieb später die Buchhaltung wieder selbst übernehmen wollen, sind die Prozesse bereits digitalisiert und können ohne großen Aufwand zurückgeführt werden. Meist bleibt es jedoch beim Outsourcing – weil es einfach funktioniert.

Quellen

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Digitalisierung im Handwerk 2024/2025

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps
Branchen

Dokumente im Baubetrieb richtig aufbewahren: Fristen & Tipps

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über mehrere Jahre aufzubewahren. Besonders im Baugewerbe ist eine geordnete Dokumentenorganisation wichtig, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und bei Prüfungen vorbereitet zu sein. Dieser Beitrag erklärt, welche Fristen gelten, wann sie beginnen und wie Sie Unterlagen sicher und GoBD-konform archivieren.

5 Min. Lesezeit

Rechtsgrundlage: AO und HGB

Die Abgabenordnung (AO) regelt die Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Dokumente. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden Kaufleute ergänzende Bestimmungen. In der Praxis gelten häufig die steuerrechtlichen Vorgaben, da sie in Finanzprüfungen relevant sind.

Übliche Aufbewahrungsfristen

10 Jahre Frist:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Buchungsbelege
  • Kontoauszüge
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Kassenbücher
  • Kalkulationen
  • Inventare
  • Darlehensunterlagen
  • Jahresabschlüsse
  • Handelsbücher

6 Jahre Frist:

  • Geschäftsbriefe
  • Lohnkonten
  • Auftragsbücher
  • Angebote mit Aufträgen
  • Versicherungsschreiben

Sonderfristen: Mindestlohn & Gewährleistung

2 Jahre
Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

Gewährleistungsfristen
Für Bauleistungen, oft 5 Jahre oder länger – technische Bauakten sollten in diesen Fällen entsprechend länger aufbewahrt werden

Beginn der Fristen

Aufbewahrungsfristen beginnen in der Regel mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.

Beispiel:
Wenn der Jahresabschluss für 2017 erst im Januar 2019 erstellt wird, beginnen die Fristen ab dem 01.01.2020. Die Dokumente sind dann bis z. B. 31.12.2029 aufzubewahren.

Richtiges Archivieren: Papier vs. digital

  • Dokumente müssen über die gesamte Frist lesbar bleiben
  • Eine geordnete Ablage ist verpflichtend
  • Manche Unterlagen, z. B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, müssen im Original aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO)
  • Digitalisierung hilft, Platz zu sparen und Zugriff zu erleichtern

GoBD: Mobil scannen & digital aufbewahren

Nach den GoBD (Stand 2019) ist es erlaubt, Dokumente mobil zu scannen – etwa mit dem Smartphone. Anschließend können Papierversionen unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden, wenn:

  • keine bildlichen oder inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden
  • die Konvertierung verlustfrei ist
  • die Umwandlung dokumentiert und benannt wird
  • die Finanzbehörde maschinellen Zugriff und Auswertung gewährleisten kann
  • Originalpapier kann entfallen, sofern diese Kriterien erfüllt sind.

Private Dokumente: Was bleibt länger?

  • 1 Leben lang: Urkunden (Geburt, Heirat, Zeugnisse), ärztliche Gutachten
  • 5 Jahre: Rechnungsbelege mit 5-jähriger Gewährleistung
  • 3 Jahre: Kontoauszüge, Quittungen
  • 2 Jahre: Verträge, Garantieunterlagen, Arzt-/Anwaltsrechnungen

Auch private Dokumente sollten geordnet gespeichert und sensible Daten (z. B. Kontodaten) geschreddert werden, wenn sie entsorgt werden.

Fazit: Ordnung schützt und entlastet

Wer Dokumente systematisch archiviert – digital oder auf Papier – schützt sich vor Rückforderungen, Bußgeldern und Rechtsunsicherheit. SEO-Tipp: Für Bauunternehmen lohnt sich ein gutes Dokumentenmanagement-System (DMS), das GoBD-konform arbeitet, automatische Backup-Funktionen bietet und mobilen Zugriff erlaubt.