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Finanzbuchhaltung

Buchhaltung im Griff: Vorschriften, Abschlüsse und effiziente Abläufe für Finanzteams.

Controlling in KMU: Effektive Steuerung mit Finanzkennzahlen
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Controlling in KMU: Effektive Steuerung mit Finanzkennzahlen

Beim Controlling und der Unternehmenssteuerung durch Finanzkennzahlen geht es um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb ist es auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ratsam, ein angepasstes Kennzahlensystem zu entwickeln. Die positive Nachricht: Wenige Kennzahlen genügen und ihre Bestimmung ist kein komplizierter Prozess.

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In kleinen und mittelständischen Unternehmen bleibt im hektischen Tagesgeschäft oft wenig Zeit für Controlling. Der Fokus liegt auf der Buchhaltung und der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Gleichzeitig gibt es immer mehr Daten über das Unternehmen, den Markt und die Kunden. Diese Daten können, wenn sie zu Finanzkennzahlen zusammengefasst werden, ein wertvolles Instrument für die Unternehmenssteuerung sein.

Die Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen kann jedoch abschreckend wirken. Dennoch lohnt es sich dranzubleiben: Mit wenigen, aber den richtigen Kennzahlen können KMU entscheidende Hilfestellungen erhalten. Sie helfen dabei, strategische Ziele zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Finanzkennzahlen als Frühwarnsystem und Grundlage für die Zielerreichung

Finanzkennzahlen bieten einen kompakten Einblick in den Zustand eines Unternehmens und zeigen auf, wo Probleme auftreten könnten und wie gegengesteuert werden kann. Sie helfen dabei, unangenehme Überraschungen wie Liquiditätsengpässe oder verpasste Trends zu vermeiden und den guten Ruf bei der Hausbank zu bewahren.

Unternehmen, die auf das Monitoring von Finanzkennzahlen verzichten, haben kein Frühwarnsystem und laufen Gefahr, langfristige strategische Ziele aus den Augen zu verlieren. Nur durch ein effektives Controlling bleiben diese Ziele präsent und können in den täglichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es daher entscheidend, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die relevanten Schlüsselkennzahlen (KPI) gezielt auszuwählen. Oftmals genügt bereits eine Handvoll Finanzkennzahlen.

Um das Controlling zu erleichtern und die Kennzahlen effizient zu berechnen und bereitzustellen, empfiehlt sich der Einsatz von Finanzbuchhaltungssoftware. Sie automatisiert die Datenerfassung und -berechnung der Kennzahlen und spart somit Zeit und Aufwand.

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Grundlegende Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzstabilität und Ertragskraft

Welche KPIs sind die richtigen? Es gibt bestimmte monetäre Kennzahlen, die jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, im Auge behalten sollte. Die folgenden vier Kennzahlen bilden eine solide Grundlage für die Bewertung der finanziellen Stabilität und Ertragskraft eines Unternehmens:

  1. Eigenkapitalquote: Diese Kennzahl gibt an, wie viel Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital eines Unternehmens vorhanden ist. Eine höhere Eigenkapitalquote bedeutet eine größere finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern. Dies zeigt auch die Fähigkeit des Unternehmens, Rückschläge zu bewältigen.
  2. Gesamtkapitalrendite: Diese Kennzahl zeigt, wie rentabel das gesamte im Unternehmen eingesetzte Kapital (Eigen- und Fremdkapital) ist. Eine höhere Gesamtkapitalrendite bedeutet effizientere Kapitalnutzung und macht das Unternehmen attraktiver für potenzielle Investoren.
  3. Cashflow: Der Cashflow zeigt, in welchem Maße ein Unternehmen Finanzmittel aus eigener Kraft erwirtschaftet, um sich selbst zu finanzieren. Dies ist besonders wichtig für Kreditgeber. Die Cashflow-Rate gibt an, welcher Teil des Umsatzes im Unternehmen verbleibt und für Investitionen, Kapitalrückzahlung und Gewinnausschüttung verwendet werden kann. Sie zeigt auch, wie flexibel das Unternehmen bei Preisschwankungen ist, ohne in Liquiditätsengpässe zu geraten. Eine höhere Cashflow-Rate ermöglicht es dem Unternehmen, zukünftige Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
  4. Schuldentilgungsdauer: Diese Kennzahl gibt an, wie lange ein Unternehmen benötigen würde, um seine aktuellen Verpflichtungen ausschließlich mit seinem erwirtschafteten Cashflow zurückzuzahlen. Eine kürzere Schuldentilgungsdauer bedeutet eine höhere Kreditwürdigkeit des Unternehmens, reduziert die Zinsbelastung und schafft mehr Spielraum im Cashflow für Investitionen.

Unternehmensspezifische Finanzkennzahlen

Neben diesen allgemeinen finanziellen Messgrößen benötigt jedes Unternehmen individuelle Finanzkennzahlen. Die Auswahl dieser Kennzahlen hängt in erster Linie von den Unternehmenszielen ab, da sie diese abbilden und deren Erfüllung messbar machen sollen.

Zusätzlich lassen sich auch aus der gegenwärtigen Phase des Unternehmens sinnvolle Kennzahlen ableiten. Zum Beispiel könnte für wachsende Unternehmen die Umsatzsteigerungsrate relevant sein.

Weitere passende Kennzahlen ergeben sich aus der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens. Ein mittelständisches Fertigungsunternehmen etwa könnte Kennzahlen zur Betriebsmittelproduktivität verwenden, während für ein Handelsunternehmen Größen wie der Umsatz pro Verkaufsfläche von Interesse sein könnten.

Es ist entscheidend, dass jedes Kennzahlensystem auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten ist. Bei der Kennzahlenauswahl kann die folgende Liste von Kriterien helfen, die jede Kennzahl erfüllen sollte.

Kriterien, die jede Kennzahl erfüllen sollte

  • Die Kennzahl bezieht sich auf wichtige unternehmerische Tatbestände.
  • Für die Kennzahl lässt sich ein Ziel bzw. ein Zielwert festlegen, der dann mit dem Ist-Wert verglichen wird.
  • Die Kennzahl ist so weit wie sinnvoll möglich komprimiert.
  • Die zur Ermittlung der Kennzahl notwendigen Daten stehen im geforderten zeitlichen Rhythmus zur Verfügung.
  • Die Kennzahl kann in einer angemessenen Zeit ermittelt und interpretiert werden.
  • Die Aussage der Kennzahl ist eindeutig und leicht verständlich. Alle beteiligten Personen sind sich einig über die Bedeutung und Interpretation der Kennzahl.

Cockpit-Software: Schneller Überblick und mehr Zeit für Entscheidungen

Sobald die richtigen Kennzahlen identifiziert und aktuelle Werte verfügbar sind, gilt es, diese für Entscheidungsträger verständlich aufzubereiten. Hierbei steht die Übersichtlichkeit an erster Stelle. Die Unternehmenslage und verschiedene Zielerreichungsgrade müssen auf den ersten Blick ersichtlich sein. Digitale Lösungen wie Cockpit-Software bieten hier eine effektive Lösung: Sie visualisieren die KPIs mit Diagrammen, Ampel-Darstellungen, Grafiken und anderen Elementen. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick und verschafft Managern und Führungskräften mehr Zeit für das Wesentliche: die Interpretation und Diskussion der Zahlen sowie die Ableitung von Entscheidungen im Bereich der Unternehmenssteuerung.

Fazit: Mit Finanzkennzahlen zu steuern lohnt sich für KMU

Finanzkennzahlen dienen als wichtige Wegweiser und Frühwarnsysteme. Daher ist es für kleine und mittelständische Unternehmen entscheidend, einige wenige, individuell relevante Kennzahlen zu identifizieren und im Auge zu behalten. Die passende Software unterstützt nicht nur bei der Berechnung, sondern auch bei der anschaulichen Darstellung der Daten, was wertvolle Zeit spart. Ein schlankes Kennzahlensystem, das auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten ist, und eine gründliche Analyse seitens des Managements ermöglichen fundierte Entscheidungen und eine langfristig verbesserte Steuerung des Unternehmens.

Betriebsprüfung vorbereiten: Tipps für einen reibungslosen Ablauf
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Betriebsprüfung vorbereiten: Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Viele Firmenchefs beschleicht ein mulmiges Gefühl, wenn das Finanzamt eine Außenprüfung ankündigt. Gibt es Unregelmäßigkeiten in den Steuerunterlagen? Drohen womöglich Nachzahlungen? Dieser Beitrag gibt Hinweise und Tipps, wie Unternehmen sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten können – damit beim Prüfungstermin alles glatt läuft.

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Eine Betriebsprüfung kann ein Unternehmen jederzeit treffen, sei es routinemäßig oder aus besonderem Anlass. Einen festen Turnus gibt es nicht. Viel Vorlauf leider auch nicht. Rund zwei Wochen vor dem Termin (bei Großunternehmen: vier Wochen) erhält das Unternehmen einen Brief vom Finanzamt mit der formellen Prüfungsanordnung. Die Anordnung muss unter anderem die folgenden Angaben enthalten:

  • Name des Betriebsprüfers,
  • Prüfungstermin,
  • sachlicher Prüfungsumfang,
  • zu prüfender Besteuerungszeitraum.

In den meisten Fällen findet eine Betriebsprüfung zu den üblichen Bürozeiten in den Geschäftsräumen des Unternehmens statt. Je nach Umfang der Unterlagen dauert sie mehrere Tage oder sogar Wochen. Prüfungszeitraum sind in der Regel die letzten drei Jahre.

Bei den Betroffenen löst die Ankündigung einer Betriebsprüfung meistens Unbehagen aus. Habe ich alles richtig verbucht? Wurde die Umsatzsteuer ausgewiesen? Ist das Fahrtenbuch korrekt geführt? Solche und ähnliche Fragen schießen Unternehmern durch den Kopf, wenn die Prüfungsanordnung der Finanzbehörde auf ihrem Schreibtisch landet.

Nun in Hektik zu verfallen, ist allerdings ebenso wenig zu empfehlen, wie den Kopf in den Sand zu stecken. Für den zu prüfenden Unternehmer gilt eine gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Jede unbedachte Äußerung gegenüber dem Prüfungsdienst der Finanzbehörde kann dabei gravierende Folgen haben. Daher sollte man sich sorgfältig auf eine Betriebsprüfung vorbereiten.

Mit den folgenden Tipps können Sie einer Außenprüfung durch das Finanzamt gelassen entgegensehen.

1. Den Steuerberater informieren und sich mit ihm auf die Betriebsprüfung vorbereiten

Sobald sich abzeichnet, dass eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen stattfinden wird, sollten Sie umgehend Ihren Steuerberater informieren. Bei Bedarf kann der Experte Ihnen helfen, die steuerlich relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und sachlich korrekt für den Betriebsprüfer vorzubereiten.

2. Steuerunterlagen vor der Betriebsprüfung vollständig zusammenstellen

Bevor die Betriebsprüfung beginnt, sollten Sie alle buchhalterischen Belege aus dem festgesetzten Prüfungszeitraum zusammenstellen. Dazu gehören unter anderem die Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung, wie zum Beispiel Jahresabschlüsse, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, sowie die Sach- und Personenkonten. Auch Fahrtenbücher, Kassenbücher und formale Nachweise für Betriebsausgaben (z. B. Bewirtungsbelege, Reisekostenabrechnungen) sind für den Finanzbeamten von Interesse. Ebenfalls bereithalten sollten Sie wichtige Verträge. Fragen Sie bei Unklarheiten Ihren Steuerberater.

3. Einen Raum für die Betriebsprüfung vorbereiten

Am besten stellt man dem Betriebsprüfer einen separaten abschließbaren Raum mit der üblichen Büroausstattung (Stuhl, Schreibtisch, Licht und Strom) zur Verfügung. Wichtig: In dem Raum sollten sich nur die Dokumente und Aufzeichnungen befinden, die der Prüfer für seine Arbeit braucht. Sofern es in der Firma keinen geeigneten Ort gibt, kann die Prüfung auch beim Steuerberater, in der Privatwohnung des Unternehmers oder im Finanzamt stattfinden.

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4. Ansprechpartner für den Betriebsprüfer bestimmen und die Mitarbeiter instruieren

Der Betriebsprüfer darf alle Details verwenden, die er im Unternehmen aufschnappt – also auch Informationen, die er beim Smalltalk gewinnt. Unbedachte Äußerungen können weitere Prüfungen und Fragen nach sich ziehen. Legen Sie deshalb, wenn Sie die Betriebsprüfung vorbereiten, die Auskunftspersonen fest: Wer darf dem Prüfer mündlich und/oder schriftlich Auskunft erteilen? Meistens sind dies neben dem Steuerberater der Unternehmer selbst und der Buchhalter. Alle anderen Betriebsangehörigen sollten angewiesen werden, dem Finanzbeamten gegenüber keine Aussagen zu machen und keine Unterlagen offen herumliegen zu lassen.

5. Voraussetzungen für elektronischen Datenzugriff durch den Betriebsprüfer schaffen

Bereits seit 2002 dürfen die Finanzämter steuerlich relevante Daten im Rahmen von Außenprüfungen maschinell auswerten (digitale Betriebsprüfung). Bundesweit verwenden die Prüfer dazu die Analysesoftware IDEA. Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, steuerlich relevante Daten, die Sie mit Ihrem EDV-System digital verarbeiten und aufbewahren, elektronisch zur Verfügung stellen. In welcher Form dies geschehen soll (siehe Infobox), teilt das Finanzamt in der Prüfungsanordnung mit.

Elektronischer Datenzugriff bei der Betriebsprüfung – die Zugriffswege

  • Datenzugriff mittels Datenträgerüberlassung: In diesem Fall ist dem Betriebsprüfer ein Datenträger mit den steuerlich relevanten Informationen auszuhändigen. Mithilfe moderner Buchhaltungssoftware können Sie im Vorfeld die prüfungsrelevanten Daten auslesen und im IDEA-lesbaren Format auf einem Datenträger speichern. Wenn Sie die Buchhaltung durch Ihren Steuerberater erledigen lassen, bitten Sie diesen, bis zum Prüfungstermin einen entsprechenden Datenträger zu erstellen.
  • Unmittelbarer Datenzugriff: Der Prüfer hat zudem das Recht, direkt auf das EDV-System des Unternehmens zuzugreifen. Hierzu ist ihm ein Computer bereitzustellen. Klar im Vorteil sind hier Betriebe, die ein integriertes System aus Buchhaltungssoftware und Dokumentenmanagementsystem (DMS) einsetzen. Über ein Benutzerprofil lässt sich nämlich genau festlegen, welche Daten der Prüfer zu sehen bekommt. So vermeiden Sie, dass der Prüfer beim Durchforsten Ihres Systems auf sensible Informationen stößt, die nicht dem Prüfungszeitraum angehören.
  • Mittelbarer Datenzugriff: Bei dieser Zugriffsvariante sollten Sie rechtzeitig einen Mitarbeiter in der Programmbedienung unterweisen, damit dieser die prüfungsrelevanten Daten nach den Vorgaben des Prüfers filtern und sortieren kann.

6. Sich kooperativ verhalten

Als Unternehmer sind Sie bei einer Betriebsprüfung zur Mitwirkung verpflichtet. Dies sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, eine Abwehrhaltung einzunehmen und eine negative Grundstimmung an den Tag zu legen. Schließlich hat der Prüfer in vielen Punkten einen Ermessensspielraum, den er auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen nutzen kann. Zeigen Sie sich daher vom ersten (telefonischen) Kontakt an kooperativ und schaffen Sie eine angenehme Arbeitsatmosphäre für den Prüfer. Führen Sie beispielsweise zu Beginn einen Firmenrundgang durch und erläutern Sie die betrieblichen Abläufe.

7. Eine ordnungsmäßige Buchführung sicherstellen

Das effektivste Mittel gegen Angst vor einer Betriebsprüfung ist eine ehrliche Buchführung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Wer seine Belege GoBD-konform in einem DMS archiviert und anhand einer Verfahrensdokumentation die Ordnungsmäßigkeit darlegen kann, hat bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt zumindest in formaler Hinsicht nichts zu befürchten. Im Gegenteil. Je schlüssiger und nachvollziehbarer die steuerlich relevanten Daten vorliegen, desto reibungsloser dürfte die Prüfung ablaufen.

Azubis gewinnen und binden im Baugewerbe
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Azubis gewinnen und binden im Baugewerbe

In einer Zeit des Fachkräftemangels ist es für Bauunternehmen essenziell, motivierte Auszubildende zu gewinnen und langfristig zu binden. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Strategien, um Azubis im Baugewerbe anzusprechen, zu fördern und zu halten.

5 Min. Lesezeit

Brücken zur Schule bauen

Eine bewährte Methode, um Azubis für die Baubranche zu gewinnen, sind Kooperationen mit örtlichen Schulen. Hier können Unternehmen junge Talente frühzeitig entdecken und ihr Interesse für die Bauwirtschaft wecken. Praktika, Workshops und Projektwochen machen die Branche erlebbar und stärken die Bindung. Lassen Sie junge Menschen kleine Werkstücke anfertigen – so verknüpfen sie ein Erfolgserlebnis mit dem Berufsfeld, anstatt nur Informationen zu konsumieren.

Azubis online gewinnen

In der digitalen Ära ist es entscheidend, potenzielle Azubis dort zu erreichen, wo sie am aktivsten sind: im Internet, auf dem Smartphone und Tablet. Nutzen Sie Ihre Online-Präsenz, um junge Talente anzusprechen. Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn sind wertvolle Tools, um Ihre Unternehmenskultur zu zeigen und die Vorteile einer Ausbildung im Baugewerbe hervorzuheben. Wichtig: Der Bewerbungsprozess sollte so einfach wie möglich sein. Eine unkomplizierte Bewerbung kann den Unterschied machen.

Attraktive Ausbildungsbedingungen

Eine tarifgebundene Vergütung und gute Arbeitsbedingungen sind die Basis, um Azubis im Baugewerbe zu gewinnen. Doch junge Menschen achten heute stärker auf Themen wie Work-Life-Balance, flexible Arbeitszeiten und Zusatzangebote. Unterstützungen wie Ausbildungsförderung, Gesundheitsprogramme oder Hilfen bei schulischen Aufgaben – insbesondere bei Prüfungsvorbereitungen – sind Pluspunkte, die stark wahrgenommen werden.

Karriereentwicklung fördern

Talente wollen sich entwickeln. Um die Fluktuation zu reduzieren, sollten Unternehmen Karriereperspektiven frühzeitig aufzeigen. Weiterbildungen, Schulungen oder die Teilnahme an Fachevents helfen, Motivation und Bindung zu steigern. Wer Azubis fördert, sorgt für motivierte Mitarbeitende und stärkt gleichzeitig das eigene Know-how.

Azubis aktiv einbinden

Die aktive Einbeziehung von Auszubildenden in Entscheidungsprozesse und die Wertschätzung ihrer Ideen steigern Motivation und Engagement. Wer Azubis das Gefühl gibt, vollwertige Teammitglieder zu sein, erhöht die Identifikation mit dem Unternehmen. Positive Erfahrungen im Alltag sind ein entscheidender Faktor für die Bindung von Nachwuchskräften.

Anpassung an die digitale Generation

Die Generation Z ist mit Technologie aufgewachsen und erwartet digitale Werkzeuge auch im Berufsalltag. Bauunternehmen, die auf BIM, VR oder Drohnentechnik setzen, bieten jungen Menschen ein modernes Arbeitsumfeld und gestalten damit den Berufseinstieg attraktiver. Gerade junge Mitarbeiterende lassen sich begeistern, wenn das eigene Unternehmen mit der Zeit geht.  

Fazit

Die Gewinnung und Bindung von Auszubildenden ist im Baugewerbe mehr als nur eine strategische Aufgabe – sie ist ein entscheidender Beitrag zur Zukunftsfähigkeit jedes Unternehmens. Wer in junge Menschen investiert, bekommt mehr zurück als nur Fachkräfte: Azubis bringen neue Ideen, frische Energie und innovative Perspektiven mit. Sie gestalten aktiv die Zukunft des Betriebs mit und entwickeln sich häufig zu loyalen, langfristigen Mitarbeitenden.

Jede Mühe, die heute in Ausbildung gesteckt wird, zahlt sich morgen doppelt aus: in Form von motivierten Nachwuchskräften, die nicht nur den Fachkräftemangel abfedern, sondern auch das unternehmensspezifische Know-how sichern. Wer Ausbildung ernst nimmt, legt damit die Basis für nachhaltigen Erfolg – und setzt ein starkes Zeichen für die nächste Generation.

FAQ:

Wie können Bauunternehmen Azubis gewinnen?

Bauunternehmen gewinnen Azubis am besten durch Kooperationen mit Schulen, eine starke Online-Präsenz, einfache Bewerbungsprozesse und attraktive Ausbildungsbedingungen wie faire Vergütung, flexible Arbeitszeiten und moderne Arbeitsumgebungen.

Wie können Bauunternehmen Azubis langfristig binden?

Azubis bleiben langfristig, wenn sie aktiv eingebunden werden, klare Karriereperspektiven haben und mit digitalen Werkzeugen arbeiten können. Entscheidend sind Wertschätzung, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein positives Arbeitsumfeld.

Anlagenverwaltung: Diese Funktionen sollte die Software haben
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Anlagenverwaltung: Diese Funktionen sollte die Software haben

Sie kennen die Fakten: Ihr Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Anlagevermögen auszuweisen und abzuschreiben. Sich dabei von einer Software für die Anlagenverwaltung unterstützen zu lassen, bringt Ihnen viele bedeutende Vorteile. Wir zeigen Ihnen, was eine Anlagenbuchhaltungssoftware leisten können sollte – und klären auch, warum diese Funktionen so essenziell sind.

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Darum brauchen Sie eine sorgfältige Anlagenverwaltung

Das Anlagevermögen spielt im Unternehmen eine wichtige Rolle, denn es ist die Basis für den betrieblichen Leistungsprozess. Veränderungen im Anlagevermögen beeinflussen oft die gesamte Vermögenssituation eines Unternehmens. Allein deshalb, aber natürlich auch, weil das Handelsgesetzbuch (HGB) den Ausweis des Anlagevermögens im Jahresabschluss vorschreibt, ist es wichtig, das Anlagevermögen stets im Blick zu behalten. Und zwar mittels einer sorgfältigen Anlagenbuchhaltung.

Für diese Aufgaben benötigen Sie eine professionelle Buchhaltung Ihrer Anlagen

Anlagen werden als langlebige Wirtschaftsgüter definiert, die dem Produktions- bzw. Leistungsprozess dienen und die einen bestimmten Wert übersteigen. Bei der Anlagenbuchhaltung handelt es sich demnach um einen Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens, in dem diese Anlagen verwaltet, abgeschrieben, bewertet, verbucht und bilanziert werden. Eine professionelle Anlagenbuchhaltung ist essenziell, um eine Erfassung des Anlagevermögens und seiner Wertminderung zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen. Aber auch, um aktuelle Werte für Versicherungen zu dokumentieren, um Inventuren zu vereinfachen und Budgetpläne zu erstellen. Darüber hinaus bildet sie die Basis für verschiedene Kosten-Nutzen-Rechnungen.

Die Anlagenverwaltung outsourcen oder per Excel managen? Das sind die Nachteile

Da Sie nicht auf eine Anlagenverwaltung verzichten können, haben Sie nun mehrere Möglichkeiten. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) führen die Anlagenbuchhaltung mittels Excel durch. Diese Lösung ist allerdings sehr fehleranfällig, mit erheblichem Aufwand verbunden und unterm Strich ineffizient.

Viele KMU lagern das Thema daher aus und überlassen die Anlagenbuchhaltung komplett ihrem Steuerberater. Das wiederum hat häufig eine zeitversetzte und damit nicht aktuelle Anlagenverwaltung zur Folge. Diese Unternehmen haben unterjährig keinen verlässlichen Überblick über ihr Anlagevermögen und laufen dadurch Gefahr, falsch zu planen und in Bezug auf ihre Anlagegüter suboptimale Entscheidungen zu treffen.

Warum Sie bei der Anlagenverwaltung mit der richtigen Software nicht nur viel Geld sparen

Die Lösung: die Anlagenbuchhaltung inhouse durchführen – und zwar mit einer dafür ausgelegten Software. Das vereinfacht die Anlagenbuchhaltung immens und bringt Ihnen entscheidende Vorteile.

  • Sie haben jederzeit alle relevanten Informationen zum Anlagevermögen zur Hand und arbeiten mit aktuellen, fundierten und verlässlichen Daten. Auf Knopfdruck können Sie Steuervorteile aus Abschreibungsbuchungen ermitteln und den Jahresabschluss sowie unterjährige Auswertungen leicht und schnell erstellen. Dadurch können Sie besser planen und fundiertere unternehmerische Entscheidungen treffen.
  • Zudem sparen Sie durch eine Inhouse-Softwarelösung für die Anlagenverwaltung eine Menge Geld, da viele interne manuelle Aufwände und die externe Beratungsleistung des Steuerberaters wegfallen.

Das muss die richtige Software für Ihre Anlagenverwaltung leisten

Mithilfe einer Anlagenbuchhaltungssoftware lässt sich das Anlagevermögen unkompliziert erfassen, verfolgen und verwalten. Folgende Funktionen machen dabei eine gute Software-Lösung aus:

1. Kompletter Überblick über Anlagenverwaltung durch elektronische Anlagekartei

Eine gute Anlagenbuchungssoftware ermöglicht eine schnelle, jederzeit aktuelle Übersicht über das Anlagevermögen, sowie dessen Bewegungen und Wertminderungen. Zur Anlagenverwaltung bietet die Software dafür eine elektronische Anlagenkartei, die alle wichtigen Informationen – zum Beispiel Inventarnummer, Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Nutzungsdauer, Abschreibungsart, Buchwert – zu den einzelnen Anlagegütern enthält. Zudem besteht die Möglichkeit, dort weitere relevante Dokumente wie den Kaufvertrag oder Rechnungen vorzuhalten. Auch die Verwaltung von Garantie- oder Reparaturleistungen ist problemlos elektronisch möglich.

2. Einfach automatisch abschreiben

Mittels einer Software zur Anlagenverwaltung lassen sich alle Arten von Abschreibungen einfach berechnen und buchen und – nach einmaliger Eingabe bestimmter Basisdaten – automatisch durchführen. Die Führung und Buchung der Anlagegüter und Abschreibungen erfolgt dabei auf steuerrechtlicher, bilanzieller und kalkulatorischer Ebene. Darüber hinaus unterstützt eine gute Software effizient bei der Erstellung von Abschreibungsverläufen.

3. Schnelle Datenbereitstellung für den Jahresabschluss

Für den Jahresabschluss lassen sich schnell und zuverlässig der aktuelle Anlagevermögensbestand und dessen Bewegungen ermitteln und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aufbereiten.

4. Steuerliche Vorteile durch korrekte Berücksichtigung der AfA-Varianten

Eine gute Anlagenbuchhaltungssoftware enthält sämtliche AfA-Varianten, also die steuerrechtlichen Regelungen zur „Absetzung für Abnutzung“. Idealerweise optimiert sie den Übergang von degressiver auf lineare AfA. Somit hilft sie bei der Realisierung steuerlicher Vorteile.

5. Bei der Inventur Zeit und Aufwand sparen dank tagesaktueller Daten

Mit der richtigen Software zur Anlagenverwaltung sind sämtliche Bestands- und Inventardaten stets tagesaktuell verfügbar. Die Inventarliste des Anlagevermögens, die laut HGB im Rahmen des Jahresabschlusses bereitzustellen ist, erstellt die Software innerhalb kürzester Zeit. Das verringert den Arbeitsaufwand für die Inventur erheblich.

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6. Schnell und automatisch Anlagespiegel digital verschicken

Weniger Aufwand – das gilt auch für den Anlagespiegel und das Anlagegitter, also die Übersicht über die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens über mehrere Jahre hinweg, zu deren Erstellung bilanzierende Kapitalgesellschaften laut HGB verpflichtet sind. Auf Knopfdruck erstellt, kann die Anlagenbuchhaltungssoftware den Anlagenspiegel direkt zusammen mit der E-Bilanz digital ans Finanzamt übermitteln.

7. Unkompliziert Sofortabschreibungen vornehmen und Sammelposten bilden

Mithilfe einer guten Software für die Anlageverwaltung lassen sich Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter einfach und unkompliziert erledigen. Auch die Bildung von Sammelposten für Vermögensgegenstände und deren Abschreibung ist mittels Software möglich und führt zu Arbeitsaufwandsminderungen und zu Steuereinsparungen bzw. mehr liquiden Mitteln.

8. Mit verlässlichen Auswertungen und Berichten jederzeit Investitionen planen

Die Anlagenverwaltung mit der richtigen Software ermöglicht auch unterjährig jederzeit die Erstellung von Auswertungen und Berichten zu den Anlagegütern. Die Erfassung dieser Daten unterstützt wiederum bei Planungen und unternehmerischen Entscheidungen über künftige Investitionen. Fragen wie „Neuanschaffung oder Reparatur?“ können auf Basis der aktuellen, verlässlichen Daten zügig und wirtschaftlich sinnvoll beantwortet werden.

9. Die Software zur Anlagenverwaltung ist einfach zu bedienen und übersichtlich

In einer guten Anlagenbuchungssoftware finden Sie sich schnell und einfach zurecht. Alle relevanten Informationen zu einem Anlagegut werden so dargestellt, dass Sie auf einen Blick alles parat haben sowie die Informationen finden, nach denen Sie suchen. Insgesamt ist die Software übersichtlich und intuitiv bedienbar.

10. Die Buchhaltungssoftware mit integrierter Anlagenverwaltung muss jederzeit anpassbar sein

Eine Anlagenbuchungssoftware sollte in erforderlichem Maße auf die speziellen Anforderungen eines Unternehmens anpassbar sein. Zum Beispiel was die Spezifika des Anlageguts, die Methoden zum Abschreiben oder die Abfrage- bzw. Auswertungsmöglichkeiten angeht.

11. Möglichkeit der Ein-/Anbindung an die Finanzbuchhaltungssoftware

Im Idealfall ist die Anlagenbuchhaltungssoftware Teil der Finanzbuchhaltungssoftware bzw. als Modul direkt in dieselbe integriert. Das sichert die Konsistenz der Buchführung sowie der Wertansätze und erspart Ihnen eine doppelte Datenpflege. Außerdem sollten Sie die Anlagegüter direkt in der Buchhaltung verwalten und verfolgen können, ohne zwischen Programmen wechseln zu müssen. Schaffen Sie für die Anlagenbuchhaltung eine eigenständige, von der Finanzbuchhaltungssoftware unabhängige Anwendung an, sollte diese mit der eingesetzten Finanzbuchhaltungssoftware kompatibel sein bzw. Datenabgleiche ermöglichen.

12. Einfache Implementierung der Software und Unterstützung durch den Hersteller

Idealerweise gibt es eine Demoversion der Software zur Anlagenverwaltung, mit der Sie sich – möglichst angeleitet durch den Hersteller – einen ersten Eindruck verschaffen können. Die tatsächliche Implementierung sollte unkompliziert sein und eng durch einen Berater des Herstellers begleitet und unterstützt werden. Praxisnahe Schulungen für Ihre späteren User sollten angeboten werden, und die Mitarbeitenden aus der Buchhaltung sollten von Anfang an in den Prozess mit einbezogen werden. Nach der Einführung der Software zur Anlagenverwaltung ist ein umfassender Support mit guter Erreichbarkeit wichtig.

13. Regelmäßige Updates sollten zum Angebot gehören

Schließlich sollten Sie darauf achten, dass der Hersteller regelmäßig Software-Updates bereitstellt, damit Ihre Software zur Anlagenverwaltung immer auf dem neuesten Stand bleibt. Das ist besonders wichtig hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise der Regelungen zu Abschreibungsarten oder geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Liquiditätsplanung optimieren: 10 Tipps für KMU
ERP & Finance

Liquiditätsplanung optimieren: 10 Tipps für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine vorausschauende Liquiditätsplanung entscheidend, um finanzielle Stabilität zu sichern und Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Doch vielen Betrieben fehlt der strukturierte Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Das kann zu gefährlichen Zahlungslücken führen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Liquiditätsplanung im Unternehmen optimieren, Ihre Zahlungsfähigkeit sichern und mit einfachen Maßnahmen Ihre Liquidität verbessern.

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Warum ist eine gute Liquiditätsplanung für KMU so wichtig?

„Ohne Moos nichts los“ – dieses Sprichwort gilt auch für Unternehmen. Ohne ausreichende Liquidität kann ein Betrieb nicht handlungsfähig bleiben. Liquiditätsmanagement bedeutet, jederzeit zu wissen, wie viel Geld kurzfristig verfügbar ist – heute, nächste Woche und im nächsten Monat.

Gerade für kleine Unternehmen mit begrenzten finanziellen Ressourcen ist eine vorausschauende Liquiditätsplanung entscheidend. Sie verhindert folgenschwere Engpässe und sichert die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Was beeinflusst die Liquidität in Unternehmen?

Die Liquidität eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab: Höhe der Außenstände, gewährte Zahlungsziele, Kapitalbindung im Lager oder Investitionen. Eine effektive Liquiditätsplanung bezieht Daten aus Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung und Warenwirtschaft ein.

10 Tipps zur Liquiditätsplanung für KMU

1. Rechnungsstellung automatisieren und beschleunigen

Verspätete Rechnungen führen zu verspäteten Einnahmen – ein klarer Nachteil für das Liquiditätsmanagement. Setzen Sie auf eine integrierte Rechnungssoftware, die Sie dabei unterstützt, Rechnungen zu erstellen, zu verbuchen und zu mahnen. So verbessern Sie Ihre Liquiditätsplanung im Rechnungswesen und sorgen für einen kontinuierlichen Geldfluss.

2. Teilzahlungen bei Projekten vereinbaren

Optimieren Sie Ihre Liquiditätsstrategie, indem Sie bei längeren Projekten Abschlagszahlungen fest vereinbaren. So finanzieren Sie nicht alles vor und sichern frühzeitig den Cashflow ab.

3. Zahlungseingänge aktiv steuern

Nutzen Sie Zahlungsmethoden wie SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte. Kurze Zahlungsziele wie „sofort netto Kasse“ erhöhen die Planbarkeit im Liquiditätsmanagement für KMU.

4. Mahnwesen automatisieren

Vermeiden Sie Liquiditätsengpässe durch konsequente Forderungsverwaltung. Moderne Buchhaltungssoftware hilft, Mahnungen automatisiert zu versenden und Forderungen im Blick zu behalten.

5. Rabatte vermeiden – Liquidität schützen

Rabatte verringern Ihre Marge und somit Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Deshalb sehen Pricing-Spezialisten Rabatte kritisch. Bieten Sie lieber von Anfang an faire Preise, um Ihre Unternehmensliquidität langfristig zu sichern.

6. Skonto gezielt nutzen

Skonto ist der günstigste Kredit. Wer seine Eingangsrechnungen digital bearbeitet und früh bezahlt, spart bares Geld und verbessert die Liquiditätsplanung in kleinen Unternehmen. Um Skonti nutzen zu können, müssen Eingangsrechnungen jedoch zügig bearbeitet und bezahlt werden. Software für die Rechnungseingangsverarbeitung ermöglicht einen digitalen Workflow, um Eingangsrechnungen schnell durch die verschiedenen Stationen zu schleusen: formale und sachliche Prüfung, Zahlungsfreigabe, Buchung, Überweisung.

7. Zahlungsziele mit Lieferanten verhandeln

Verlängern Sie Ihre Zahlungsfristen, um Ihre Liquidität effizient zu steuern. Stimmen Sie gewährte und in Anspruch genommene Fristen strategisch ab – das verbessert den operativen Cashflow.

8. Leasing und Outsourcing prüfen

Vermeiden Sie hohe Einmalkosten. Mieten statt Kaufen und Outsourcing von Nicht-Kernaufgaben schonen Ihre Liquiditätsreserven.

9. Rückstellungen für regelmäßige Ausgaben bilden

Planen Sie Ihre monatlichen Liquiditätsabflüsse realistisch ein. Rückstellungen für Löhne, Miete oder Steuern verbessern die Finanzplanung im KMU-Alltag und helfen, unerwartete Engpässe zu vermeiden.

Eine Unternehmenssoftware mit Berichtsfunktionen und Onlinebanking-Anbindung verschafft Ihnen den Überblick über Ihre Finanzen. Das unterstützt Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung.

10. Lagerhaltung effizient steuern

Ein typischer Fehler, der sich negativ auf die Liquidität auswirkt, besteht darin, zu viele Waren einzukaufen. Übervolle Lager binden Kapital. Ein gutes Warenwirtschaftssystem mit Lagerverwaltung sorgt für bedarfsgerechte Bestellungen und entlastet die Liquidität. Das ist ein Schlüssel zur Liquiditätsoptimierung in KMU.

Fazit

Liquiditätsengpässe sind eine der häufigsten Ursachen für wirtschaftliche Schwierigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit einer gezielten Liquiditätsplanung, automatisierten Prozessen und der richtigen Software behalten KMU ihre Finanzen im Griff. Die vorgestellten Praxistipps zur Liquiditätsplanung helfen KMU, Einnahmen zu maximieren, Ausgaben zu kontrollieren und liquide zu bleiben.

Abweichendes Leistungsdatum in Rechnungen: Worauf ist dabei zu achten?
ERP & Finance

Abweichendes Leistungsdatum in Rechnungen: Worauf ist dabei zu achten?

Oft weichen das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum und das Rechnungsdatum in Rechnungen voneinander ab. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Buchführungskräfte in Unternehmen sich die Arbeit erleichtern können.

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Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum – enthält eine Rechnung diesen Hinweis, ist die Buchung des entsprechenden Sachverhalts einfach. Etwas komplizierter stellt sich die Sache dar, wenn das Rechnungsdatum und das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum unterschiedlich sind. In diesem Fall muss die Buchhaltung nämlich sicherstellen, dass die erbrachte Leistung/Lieferung und die Umsatzsteuer periodengerecht gebucht werden. Für die Buchführungskraft ist dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Doch schauen wir uns zunächst die wichtigsten Begriffe und Vorgaben an.

Was ist das Leistungsdatum bzw. das Lieferdatum ?

Der Form halber ist zwischen Leistungsdatum und Lieferdatum zu unterscheiden:

  • Das Leistungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem der Rechnungssteller die Dienstleistung gegenüber dem Kunden komplett erbracht hat. Dienstleistungen sind gemäß § 3 Absatz 9 Umsatzsteuergesetz „sonstige Leistungen“ – also Leistungen, die keine Lieferungen sind. Deshalb werden sie in Rechnungen mit einem Leistungsdatum deklariert.
  • Vom Lieferdatum spricht man dagegen bei der Übergabe von Waren oder Produkten. Bei einem Kauf in einem Ladengeschäft gilt als Lieferdatum der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Ware oder das Produkt in Empfang nimmt und damit die Verfügungsmacht (§ 3 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz) darüber erhält. Bei einer Bestellung via Internet wird grundsätzlich der Zeitpunkt als Lieferdatum gewertet, an dem der Verkäufer oder Dienstleister die Ware versendet.

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Weshalb ist das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum eine Pflichtangabe in Rechnungen?

Nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz ist der Zeitpunkt einer Lieferung oder sonstigen Leistung ein Pflichtbestandteil jeder Rechnung. Das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum muss somit in einer Rechnung stets ausgewiesen werden. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber erreichen, dass Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung klar in der Rechnung erkennen können. Dies gilt auch dann, wenn das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.

Auch im Hinblick auf die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist die Angabe des Zeitpunkts einer Lieferung/Leistung wichtig, denn gemäß Kapitel 3.1 Absatz 32 GoBD müssen Unternehmen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen können (progressive und retrograde Prüfbarkeit) – und das ist nur mithilfe des Lieferdatums/Leistungsdatums möglich.

Zudem müssen Rechnungsdaten für die Finanzverwaltung leicht überprüfbar und nachvollziehbar gestaltet sein. Ist das Liefer- bzw. Leistungsdatum nicht ersichtlich, kann die Behörde auch nicht nachvollziehen, wann die Umsatzsteuer fällig und damit verbunden der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Folglich kann sie den Vorsteuerabzug ablehnen.

Welche Schwierigkeiten können bei Geschäftsvorfällen mit abweichendem Lieferdatum bzw. Leistungsdatum auftreten?

In vielen Fällen weicht bei Eingangs- oder Ausgangsrechnungen das Rechnungsdatum vom Leistungsdatum ab.

Beispiel: Ein Kunde erhält am 5. März eine Rechnung für eine Lieferung, die er bereits im Februar bezogen hat. Die Vorsteuer kann er somit erst im Voranmeldungszeitraum März in Abzug bringen. Die gelieferte Leistung soll aber in die Auswertungen des Monats Februar einfließen, damit eine klare periodengerechte Zuordnung erfolgt.

In der Praxis sind solche Fälle an der Tagesordnung und verursachen in den Buchhaltungsabteilungen jedes Mal enormen Abstimmungs- und Kontrollaufwand.

So ist im obigen Beispiel vorzugehen:

  • Der Rechnungsempfänger bucht den Nettorechnungsbetrag im Monat Februar gesondert als Verbindlichkeit. Damit wird die entsprechende Lieferung auch im Februar in den Auswertungen ausgewiesen.
  • Die eigentliche Verbuchung der Rechnung findet anschließend im März statt. Dabei muss dann der Nettorechnungsbetrag aus dem Monat Februar wieder ausgebucht werden.

Solange lediglich ein paar Belege zu bearbeiten, ist das unproblematisch. Liegt jedoch eine größere Anzahl von Geschäftsvorfällen mit voneinander abweichendem Leistungsdatum und Lieferdatum vor, so kostet dies die Buchführungskräfte viel Aufwand – sofern sie die entsprechenden Vorgänge komplett manuell buchen.

Inwieweit kann Software helfen, den Buchungsaufwand zu reduzieren?

Moderne Finanzbuchhaltungssysteme bieten Lösungen an, mit denen man Rechnungen bei abweichendem Liefer-/Leistungsdatum einfach und sicher verbuchen kann. Durch solche Systeme entsteht ein hoher Nutzen, weil entsprechende Vorgänge standardmäßig in einem Rutsch mit den übrigen Geschäftsvorfällen bearbeitet werden können – und zwar ohne vorherige Abstimmung und Kontrolle. Zusätzlich fallen die oben erwähnten Zwischenbuchungen weg.

GoBD 2020: Erleichterungen für die Buchhaltung
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GoBD 2020: Erleichterungen für die Buchhaltung

Die seit Jahresbeginn gültige Fassung der GoBD trägt mit verschiedenen Vereinfachungen dem zunehmend digitalen Unternehmensalltag Rechnung. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen der GoBD 2020.

5 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2020 sind die neuen GoBD in Kraft. Und sie bringen gute Neuigkeiten für Buchhalter, Finanzleiter und CFOs. Dieser Artikel erklärt, was sich mit den GoBD 2020 geändert hat. Sie erfahren:

  • wie Sie organisatorisch von den Neuerungen profitieren können,
  • worin die Erleichterungen für die Buchhaltung bestehen und
  • warum ein GoBD-konformes DMS so wichtig ist.

Was sind die GoBD?

Die GoBD sind Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Das Bundesfinanzministerium (BMF) definierte sie erstmals 2014. Sie postulieren Compliance-Anforderungen an digitale Buchhaltung und Belegarchivierung und gelten für alle Unternehmen.

Sofern Sie sich schon eingehend mit der alten Fassung beschäftigt haben, seien Sie beruhigt: Die Neufassung der GoBD betrifft nur einzelne Punkte. Die Struktur und Randziffern (Rz.) des BMF-Schreibens vom 14. November 2014, mit dem die erste Fassung veröffentlicht wurde, bleibt unverändert.

GoBD 2020: Diese Änderungen sollten Sie kennen

Mobiles Scannen: Sie dürfen Belege mit dem Smartphone abfotografieren

Technisch besteht schon seit Jahren die Möglichkeit, Belege per Smartphone oder Tablet bildlich zu erfassen. Mit mobilen Apps lassen sich Reisekostenbelege, Rechnungen und Kassenquittungen scannen. Die Lösungen erfassen die Belege in einem verbundenen Buchhaltungssystem und archivieren sie in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS). Nicht selten kontieren sie die Belege auch oder leiten sie mit automatisierten Workflows an zuständige Bearbeiter im Unternehmen weiter.

Nach den alten GoBD war die mobile Belegerfassung eine Grauzone: nicht richtig erlaubt, aber auch nicht verboten. Die GoBD-Neufassung erlaubt jetzt ausdrücklich, dass Papierbelege mit mobilen Geräten abfotografiert werden dürfen. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen des ersetzenden Scannens ebenso wie mit einem stationären Scanner. Das bedeutet: Sie können die Papierbelege prinzipiell vernichten, nachdem Sie sie per Smartphone oder Tablet digitalisiert und GoBD-konform archiviert haben.

Belegdigitalisierung: jetzt auch im Ausland zulässig

Es wäre unlogisch, die mobile Belegerfassung im Inland zu erlauben und im Ausland zu verbieten. Wozu ist Mobilität denn da? So sieht es inzwischen auch das BMF und gestattet in Rz. 130 der GoBD die Digitalisierung von Belegen im Ausland – falls die Belege dort empfangen wurden oder entstanden sind und keine anderen steuerlichen oder außersteuerlichen Bestimmungen eine Aufbewahrung des Originalbelegs verlangen (Rz. 140).

Für international operierende Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Belege ins Ausland schaffen und dort digitalisieren lassen können. Das gibt ihnen neue Optionen, Kosten zu senken.

Formatkonvertierung: Ursprungsbeleg muss nicht mehr gespeichert werden

Die GoBD 2020 vereinfachen auch das Ursprungsbelegprinzip. Wenn Sie einen Beleg scannen oder fotografieren und dann in einem DMS archivieren, entstehen zwei Versionen desselben Belegs. Nach der alten Fassung der GoBD mussten Sie bei jeder Formatänderung beide Belegexemplare aufbewahren; die Ursprungsversion und die konvertierte Version.

Die Neufassung 2020 besagt in Rz. 135, dass Sie nur noch den konvertierten Beleg archivieren müssen; meist ein PDF des Belegs. Die Ursprungsversion können Sie löschen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Konvertierung ist verlustfrei, das heißt, es wird keine bildliche oder inhaltliche Änderung vorgenommen.
  • Es gehen bei der Konvertierung keine aufbewahrungspflichtigen Informationen verloren.
  • Nach wie vor ist der gesamte Vorgang in einer Verfahrensdokumentation festzuhalten.
  • Der Datenzugriff der Finanzbehörde wird nicht eingeschränkt. Zwischenstufen der Konvertierung müssen Sie nicht aufbewahren, aber die rückwirkende (retrograde) und vorausschauende (progressive) Prüfbarkeit bleiben sichergestellt.

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Cloudsysteme sind nun ausdrücklich erlaubt

Das BMF hat sich hierauf festgelegt, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten. Wenn Sie also mit einer Buchhaltungssoftware aus der Cloud arbeiten oder ein Cloud-gestütztes Dokumentenmanagementsystem (DMS) nutzen, so ist dies GoBD-konform. Sie können Ihre Belege in der Cloud oder im eigenen Betrieb archivieren oder beides in einer Hybridlösung mixen. Auch Ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme dürfen Sie in der Cloud betreiben. Achten Sie aber weiterhin darauf, dass Ihr Cloud-Anbieter seine Server in Deutschland oder einem anderen zulässigen Server-Standort betreibt.

Erleichterung für den Datenzugriff nach Systemwechsel

Die Finanzbehörden dürfen bei einer Prüfung auf Ihre Buchführungsdaten zugreifen. Das können sie tun, indem sie direkt auf Ihre Buchhaltungssoftware zugreifen (Z1- und Z2-Zugriff), oder indem sie die Herausgabe der Daten auf Datenträgern verlangen (Z3-Zugriff).

In der Phase vor Beginn einer steuerlichen Außenprüfung und nach einem Systemwechsel oder der Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem, ist es künftig nach Ablauf von fünf Kalenderjahren ausreichend, wenn Sie dem Finanzamt nur noch den Zugriff per Datenträgerüberlassung (Z3) ermöglichen.

Sie müssen also Ihr Altsystem nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag vorhalten. Das steht in Rz. 164 der neuen GoBD.

Für viele KMU eine Hürde: Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung

Bei einer steuerlichen Außenprüfung müssen Sie dem Betriebsprüfer relevante Daten zur Verfügung stellen. So weit, so bekannt. Was kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht wissen: Auf Verlangen müssen Sie der Finanzverwaltung auch die zur Auswertung dieser Daten erforderlichen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form übergeben. W

as bedeutet das? Es bedeutet ganz einfach, dass Ihre Buchhaltungssoftware eine Schnittstelle zu der vom Prüfer verwendeten Datenanalyse-Software IDEA besitzen muss. Diese Schnittstelle erfüllt den Beschreibungsstandard für eine problemlose Datenübergabe an die Finanzverwaltung. Achten Sie also bei der Wahl Ihrer Buchhaltungssoftware darauf, dass eine IDEA-Schnittstelle bereitgestellt wird. Das ist zwar keine Neuigkeit aus den GoBD 2020, aber immer noch eine Quelle der Verwirrung für kleine und mittlere Unternehmen.

Anpassungen an neue Gesetzeslage

Einige Neuerungen in den GoBD 2020 betreffen die Novellierung des § 146 AO. Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Einzelaufzeichnungspflicht

Eine Verschärfung basiert auf der Neuregelung von § 146 Abs. 1 Satz 1 AO. Wir erinnern uns: Grundsätzlich besteht eine Einzelaufzeichnungspflicht für alle Geschäftsvorfälle. Seit 2020 kann nach Rz. 39 nur noch dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn eine Einzelaufzeichnung technisch, betriebswirtschaftlich und praktisch unmöglich ist (was der betroffene Unternehmer nachweisen muss).

Ausgenommen von der Einzelaufzeichnungspflicht sind nur noch Betriebe, die eine offene Ladenkasse statt eines elektronischen Kassensystems verwenden. Die Bon-Schwemme Anfang des Jahres 2020 war eine Folge dieser Verschärfung.

Pflicht zur täglichen Kassenführung

Die tägliche Erfassung von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben (Rz. 48) ist nunmehr eine Pflicht. Zuvor war sie nur eine Soll-Bestimmung. Das resultiert aus der Neufassung des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO.

Periodenweise Buchung strenger geregelt

Rz. 50 wurde ebenfalls geändert. Geschäftsvorfälle müssen grundsätzlich laufend gebucht werden. Die periodenweise Buchung ist nur noch unter vier Voraussetzungen möglich:

  1. Sie erfassen die Geschäftsvorfälle vorher zeitnah im Grundbuch. Zeitnah bedeutet bei unbaren Geschäftsvorfällen zehn Tage und bei Kassenbewegungen tägliche Erfassung.
  2. Sie sorgen durch organisatorische Maßnahmen dafür, dass die Unterlagen vor ihrer Erfassung nicht verlorengehen können.
  3. Sie stellen sicher, dass in jedem Einzelfall alle Unterlagen vollständig sind.
  4. Sie ordnen die Geschäftsvorfälle zeitnah nach betrieblichen und privaten Vorgängen; besser noch: Sie kontieren sie direkt.

Ordnung, Belegwesen und Belegsicherung

Hier hat das BMF Dinge eingefügt oder konkretisiert, die eigentlich selbstverständlich sein sollten:

  • Erfassen Sie bare und unbare Geschäfte im Kassenbuch?Nach Rz. 55 der neuen GoBD geht das nur, wenn Sie unbare Tagesumsätze kennzeichnen und nachvollziehbar unmittelbar nachfolgend auf ein gesondertes Konto umtragen.
  • Ein neuer Absatz in Rz. 64 verlangt, dass Korrektur- und Stornobuchungen auf die ursprüngliche Buchung zurückverfolgbar sein müssen.
  • Vielbeachtet ist die Neufassung der Randziffern 68 und 130. Endlich erklärt das BMF klipp und klar, dass das Abfotografieren von Papierbelegen mit einem Smartphone oder Tablet zulässig ist (s. o.). Bisher war nur das Scannen ausdrücklich erlaubt.

Drei Gründe für ein integriertes Dokumentenmanagementsystem

Um steuerlich relevante Belege im Einklang mit den GoBD effizient und regelkonform aufzubewahren, ist ein digitales Dokumentenmanagementsystem praktisch unverzichtbar:

  1. Ein DMS erleichtert die Protokollierung von Änderungen. Es zeichnet lückenlos auf, was mit einem Beleg geschieht, sobald er ins Archiv hochgeladen wurde. Das ist notwendig, um die GoBD-Anforderungen der Überprüfbarkeit und Authentizität zu erfüllen. Das kann doch jeder Dokumentenspeicher, wenden Sie ein? Im Prinzip ja, aber ein Beleg steht niemals isoliert für sich. Er ist ein buchungsbegründendes Dokument und integraler Bestandteil eines Geschäftsvorfalls. Und an dieser Stelle hilft Ihnen ein x-beliebiger Speicher nicht weiter, auch wenn er mit Versionierung und Zugriffssteuerung arbeitet.
  2. Sie benötigen also ein DMS, das in Ihr Buchhaltungssystem oder – noch besser – in Ihr ERP-System integriert ist. Die Belege werden darin mit dem Geschäftsvorfall verknüpft. Im Hintergrund dokumentiert das System nicht nur die Belegverarbeitung, sondern den gesamten zugrunde liegenden Vorgang. Das ist für ein „revisionssicheres“ Belegarchiv unerlässlich. Weiterer Pluspunkt: Ihre Verfahrensdokumentation schreibt sich gleichsam von selbst.
  3. Außerdem speichert ein integriertes DMS auch systemgenerierte Belege. Die meisten Unternehmen erzeugen ihre Angebote, Ausgangsrechnungen, Lieferscheine, Kassenquittungen und zahlreiche andere Unterlagen mit einer Software. Diese Unterlagen werden im Augenblick ihrer Entstehung im DMS hinterlegt, mit allen Verknüpfungen und Metainformationen, die eine GoBD-konforme Buchhaltung erfordert. Die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz dieses Verfahrens ist unerreicht. Deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen dafür.

Fazit: Nützliche Neuerungen in den GoBD 2020

Die GoBD-Novelle gibt Ihnen mehr Spielraum und Flexibilität für Ihre Buchhaltung. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Mobiles Scannen von Belegen mit dem Smartphone oder Tablet ist jetzt zulässig und wird dem stationären Scannen gleichgestellt.
  • Sie dürfen Papierbelege ins Ausland verbringen und dort digitalisieren.
  • Bei einer verlustfreien Konvertierung müssen Sie nicht mehr den Ursprungsbeleg aufbewahren.
  • Cloud-Systeme werden ausdrücklich in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen.
Barrierefreie Software – worauf es bei Lösungen für Blinde und Sehbehinderte ankommt
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Barrierefreie Software – worauf es bei Lösungen für Blinde und Sehbehinderte ankommt

Menschen mit Handicap in die Arbeitswelt zu integrieren, ist ein zentrales Anliegen der Politik. Bislang mangelt es jedoch – trotz voranschreitender Digitalisierung – oft an geeigneten IT-Lösungen. Ohne barrierefreie Software bleibt Inklusion aber eine Illusion. Dieser Beitrag erläutert, wie Software beschaffen sein muss, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen mit ihr arbeiten können.

5 Min. Lesezeit

Digitalisierung ist weltweit eines der Kernthemen in Unternehmen. Sie soll mehr Einfachheit und Schnelligkeit, aber auch mehr Kontrolle in die betrieblichen Prozesse und den Arbeitsalltag bringen. Die Folgen der Coronakrise tun ihr Übriges, den digitalen Wandel zu befeuern. Denn nun sind Homeoffice und andere Formen des mobilen Arbeitens in vielen Unternehmen an der Tagesordnung.

Durch Digitalisierung entstehen auch für blinde und sehbehinderte Beschäftigte neue Möglichkeiten des Arbeitens, etwa im Bereich der Finanzbuchhaltung. Es mangelt jedoch an geeigneten Lösungen. Im Folgenden wird erklärt, was digitale Barrierefreiheit genau bedeutet und welche Eigenschaften eine barrierefreie Software aufweisen muss.

Um die Gründe für eine digitale Barrierefreiheit nachvollziehen zu können, muss man jedoch zunächst das Herzstück der Barrierefreiheit verstehen: Inklusion. Denn Barrierefreiheit gelingt erst durch Inklusion.

Was ist unter „digitaler Barrierefreiheit“ zu verstehen?

Der Begriff der digitalen Barrierefreiheit ist insbesondere im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sowie in weiteren Rechtsnormen des Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt. Dem BGG zufolge ist „digitale Barrierefreiheit“ dann gegeben, wenn für Menschen mit Behinderungen bei der Bedienung von Webseiten, Programmen oder Betriebssystemen keine Hindernisse und keine Barrieren auftreten.

Betrachten wir zum Beispiel Buchhaltungssoftware. Diese enthält üblicherweise zahlreiche grafische Komponenten wie Texte und Buttons, mit denen sehbehinderte und blinde Menschen nicht arbeiten können. Der Grund: Sie nehmen die grafischen Details auf dem Bildschirm ohne weitere Hilfe kaum bzw. gar nicht wahr.

Digitale Barrierefreiheit einer Software bedeutet, dass jeder Mensch die Funktionen der Anwendung ohne zusätzliche Programme und Hilfen nutzen kann.

Erfüllt eine Anwendung teilweise die Anforderungen an Barrierefreiheit, spricht man von barrierearmer Software.

Übergeordnetes Ziel von digitaler Barrierefreiheit

Ein wesentliches Ziel von digitaler Barrierefreiheit ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Welche Eigenschaften muss barrierefreie Software aufweisen?

Grundlage für eine barrierefreie Software ist die Einhaltung bestimmter Gestaltungsprinzipien. Von entscheidender Bedeutung ist hier die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vom World Wide Web Consortium (W3C), einer Vereinigung von mehr als 350 Vertretern der Softwareindustrie, aufgestellt worden sind. Die WCAG 2.0 geben die wesentlichen Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten vor, sie können aber ebenso für andere technische Umgebungen angewandt werden, wie zum Beispiel eine barrierefreie Software-Entwicklung.

Barrierefreie Software basiert auf vier essenziellen Gestaltungsprinzipien, die in den WCAG 2.0 verankert sind: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

  1. Wahrnehmbarkeit – Zur barrierefreien Wahrnehmung der Benutzeroberfläche einer Software müssen sowohl die Bestandteile als auch die Informationen bei den Kontaktpunkten mit dem Benutzer unabhängig von dessen Fähigkeiten ausgestaltet sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Wahrnehmbarkeit einer Software ist die Screenreadertauglichkeit. Zur Unterstützung der Wahrnehmbarkeit einer Software bzw. der dargestellten Bestandteile und Informationen werden meist sogenannte Screenreader herangezogen, die einem sehbehinderten Benutzer die grafische Darstellung auf dem Bildschirm in akustische Form „übersetzen“. Hierfür benötigen Screenreader eine Audio-Beschreibung, sprich: inhaltlich passende Alternativtexte. So wird zum Beispiel zu jedem Bild eine textliche Beschreibung des Dargestellten hinterlegt, die der Screenreader an den Benutzer akustisch weitergibt.

    Zudem sollte die Software auch Einstellungsmöglichkeiten für Schriftgrößen, Kontraste und Farben ermöglichen, damit Sehbehinderte mit stark eingeschränktem Sichtfeld die Benutzeroberfläche zumindest rudimentär erkennen können.
  2. Bedienbarkeit – Im Arbeitsalltag mit einem PC ist es gang und gäbe, mit einer Computermaus durch die digitalen Oberflächen zu navigieren und mit einer Tastatur beispielsweise Text einzugeben. Jedoch ist vor allem die Maus für sehbehinderte Benutzer kein geeignetes Werkzeug, da diese den Cursor auf dem Bildschirm nicht erkennen. Aus diesem Grund müssen Benutzeroberflächen unabhängig von der Sehfähigkeit des Anwenders und vom verwendeten Gerät bedienbar sein. Hinzu kommt, dass sich eine barrierefreie Software auch unabhängig von assistiver Technologie bedienen lassen muss. Die Tastatur ist dagegen – anders als die Computermaus – eines der wichtigsten Werkzeuge für Sehbehinderte. Denn vor allem mit der Tabulatortaste und den Pfeiltasten können sie durch die Benutzeroberfläche navigieren. Dies setzt natürlich voraus, dass die Software mittels Tastatur bedient werden kann.
  3. Verständlichkeit – Benutzer ohne Sehbehinderung können die Struktur und Logik einer Software durch Sehen und Klicken verstehen und nachvollziehen. Ein sehbehinderter Anwender hingegen erschließt sich die logischen Strukturen einer Software mittels des Navigierens über die Tastatur. Deswegen haben nach dem Prinzip der Verständlichkeit die Inhalte sowie die Bedienung einer Benutzeroberfläche so ausgearbeitet zu sein, dass sie für jeden Nutzer gut zu verstehen sind. Wichtig ist dabei, dass die Strukturen das mentale Vorstellungsvermögen nicht überfordern.
  4. Robustheit – Wie bei allen technischen Geräten und Anwendungen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen problemlosen Arbeitens, dass alle Geräte miteinander kompatibel sind. Sämtliche Komponenten einer Software müssen daher technisch robust sein. Nur dann können sie sowohl in Verbindung mit heutigen als auch mit künftigen Geräten und assistierenden Technologien ohne Probleme und Hindernisse verwendet werden.

Warum ist es sinnvoll, auf barrierefreie oder zumindest barrierearme Lösungen zu setzen?

Das wichtigste Argument für die Entwicklung und den Einsatz barrierefreier Software lautet: Inklusion. Unsere Rechtsordnung garantiert jedem Menschen das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Für Sehbehinderte oder Blinde bedeutet das unter anderem, dass ihnen in ihrem Arbeitsalltag barrierefreie oder wenigstens barrierearme IT-Lösungen zur Verfügung stehen sollten.

Der Gesetzgeber hat sich dieses Themas in den vergangenen Jahren mehr und mehr angenommen. Weitere Regelungen und neue Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit dürften folgen. Davon betroffen sind sowohl die Softwarehersteller als auch die Anwenderunternehmen.

Es ist davon auszugehen, dass der Aspekt der Barrierefreiheit in der Entwicklung digitaler Lösungen an Bedeutung gewinnen wird.

Darüber hinaus bietet barrierefreie Software den Nutzern einen deutlichen Mehrwert gegenüber herkömmlichen Lösungen. Nehmen wir wieder den Bereich der Finanzbuchhaltung. Gerade hier kommt es entscheidend darauf an, dass eine Software einfaches, effizientes und problemloses Arbeiten ermöglicht. Ein barrierefreies Programm ist da klar im Vorteil, weil es aufgrund seiner Strukturiertheit logisch nachvollziehbarer und leichter bedienbar ist.

Zudem bietet barrierefreie Softare bessere individuelle Anpassungsmöglichkeiten hinsichtlich der Farben, Kontraste und Skalierbarkeit. Auch das erhöht das Effizienzpotenzial einer Software.

Projekt: Finanzbuchhaltungssoftware barrierefrei gestalten

Aus einer Kooperation zwischen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und dem Softwarehersteller Suiteify entstand Anfang 2019 ein gemeinsames Projekt zum Thema: „Eine Finanzbuchhaltungssoftware barrierefrei gestalten“.

Im Rahmen dieser Projektarbeit untersuchten Pascal Walter und die Autorin dieses Blogbeitrags, beide Studierende im Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre / Marketing an der HAW Hamburg, inwieweit die Anwendung Suiteify Finance classic die Anforderungen an eine barrierefreie Software erfüllt.

Anlass für die Untersuchung war die Anfrage eines Suiteify Kunden, der eine barrierefreie Software für die kaufmännische Ausbildung sehbehinderter und blinder Menschen im Bereich der Finanzbuchhaltung suchte. Betreut wurde das Projekt vom Wirtschaftsinformatiker Professor Rüdiger Weißbach, ebenfalls HAW Hamburg.

Die Analyse ergab, dass sich die Finanzbuchhaltungssoftware von Suiteify zwar teilweise mithilfe der Tastatur und eines Screenreaders bedienen lässt. Dennoch ist sie – wie andere auf dem Markt erhältliche Finanzbuchhaltungsprogramme – gegenwärtig nicht barrierefrei. Im Rahmen ihres Kooperationsprojekts erarbeiteten die Hochschule und Suiteify eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten.

Elektronische Kassen – was Unternehmen beachten müssen
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Elektronische Kassen – was Unternehmen beachten müssen

Seit Anfang 2017 dürfen Unternehmen in Deutschland, die eine digitale Kasse nutzen, nur noch elektronische Kassen bzw. computergestützte Kassensysteme einsetzen, die jeden Einzelumsatz aufzeichnen. Seit Januar 2020 müssen elektronische Kassen diese Einzelaufzeichnungen zusätzlich durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung schützen. Sämtliche Einzelbons sind zudem jahrelang GoBD-konform aufzubewahren. Software hilft Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

5 Min. Lesezeit

Bis zu zehn Milliarden Euro entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums jährlich durch falsch oder nicht erfasste Umsätze. Solchen Manipulationen will der Fiskus einen Riegel vorschieben. Branchen mit hohem Bargeldanteil, wie Einzelhandel und Gastronomie, stehen deshalb zunehmend im Fokus von Betriebsprüfungen.

Zudem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften („Kassenrichtlinie 2010“) deutlich gemacht, was es von Nutzern elektronischer Kassen erwartet: Jeder Bon ist einzeln und unveränderbar zu speichern und mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Fachleute sprechen hierbei von der Einzelaufzeichnungspflicht.

Einzelaufzeichnungspflicht für alle Nutzer elektronischer Kassen

Am 31. Dezember 2016 endete die Übergangsphase zur Umsetzung der Kassenrichtlinie 2010. Die früher gängige Praxis, die Einzelverkaufsdaten am Ende des Tages auf Tagessummenendbons, den sogenannten Z-Bons, zusammenzufassen und auf Papier auszudrucken, ist seitdem nicht mehr zulässig.

Wer eine elektronische Kasse einsetzt, die nicht den Vorgaben der Kassenrichtlinie entspricht, riskiert, dass die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung – oder auch im Rahmen einer unangekündigten Kassen-Nachschau – die Kassenaufzeichnungen verwirft und Einnahmen hinzuschätzt – was für das Unternehmen teuer werden kann.

Die gute Nachricht für kleinere Betriebe, die keine elektronische Registrierkasse oder computergestützte Kasse einsetzen: Eine generelle Registrierkassenpflicht wie in Österreich ist in Deutschland bislang nicht vorgesehen. Die Kasse darf somit weiterhin manuell geführt werden.

Ordnungsmäßige Belegaufbewahrung nach GoBD

Die meisten stationären Händler in Deutschland – nach Schätzungen des Handelsverbands HDE über 90 Prozent – setzen jedoch digitale Kassensysteme ein. Und auch in anderen bargeldintensiven Branchen, etwa bei Dienstleistern und Gastronomen, sind elektronische Kassen weit verbreitet.

Für alle Unternehmen gilt: Neben der Kassenrichtlinie müssen zusätzlich die Vorgaben der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beachtet werden. Demnach sind elektronisch erstellte Unterlagen, wie zum Beispiel Kassenbons, auch zwingend elektronisch und unveränderbar zu archivieren.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt regelmäßig zehn Jahre. Während dieser Frist müssen die Daten jederzeit und unverzüglich in einer elektronisch auswertbaren Form zur Verfügung gestellt werden können, etwa bei Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung oder bei einer Kassen-Nachschau.

Darüber hinaus müssen Unternehmen für die Kassenführung eine Verfahrensdokumentation erstellen und pflegen. Diese muss unter anderem eine allgemeine Beschreibung der eingesetzten Kasse (Bedienungs- und Programmieranleitungen), eine technische Systemdokumentation sowie eine Dokumentation über Betriebszeiten und Anwender (Nutzungsprotokolle, Datenänderungen etc.) enthalten.

Gesetzeskonforme Kassensoftware ist Pflicht

Nutzer elektronischer Kassensysteme benötigen eine Software, die sie bei der Umsetzung der Kassenrichtlinie und der GoBD-Vorgaben unterstützt. Die Lösung muss jeden Einzelumsatz aufzeichnen und revisionssicher archivieren. Darüber hinaus sollte die Software über eine Datenexportfunktion verfügen, mit der sich zum Beispiel die Belegdaten jederzeit unverzüglich und maschinell auswertbar den Finanzbehörden zur Verfügung stellen lassen. Empfehlenswert ist zudem eine Kassensoftware, die unmittelbar mit dem Warenwirtschaftssystem verknüpft ist, denn so bleibt die Lagerbestandsführung aktuell.

Vorgeschrieben seit 2020: zertifizierte Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen

Um Manipulation zu verhindern, müssen computergestützte Kassensysteme und elektronische Registrierkassen ab 1. Januar 2020 über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle besteht. Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass alle Kasseneingaben sowie spätere Änderungen an den Daten protokolliert werden.

Des Weiteren müssen seit Januar 2020 alle im Unternehmen genutzten Kassensysteme einen Monat nach Inbetriebnahme dem Finanzamt gemeldet werden.

Die technischen Anforderungen an den neuen Manipulationsschutz hat der deutsche Gesetzgeber mit der im Juli 2017 verabschiedeten Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) präzisiert. Demnach soll das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Abstimmung mit dem BMF die technischen Richtlinien und Schutzprofile festlegen.

Die Kassensicherungsverordnung konkretisiert auch das Verfahren zur Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtungen (§ 7 KassenSichV). Demnach gelten § 9 des BSI-Gesetzes sowie die BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung vom 17. Dezember 2014. Der Antrag auf Zertifizierung kann auch durch vom BSI anerkannte sachverständige Stellen geprüft und bewertet werden. Die Kosten der Zertifizierung trägt der Antragsteller, zum Beispiel der Hersteller der Sicherheitseinrichtung (§ 7 Abs. 2 S. 1 KassenSichV; BT-Drs. 18/12221, S. 14).

Wichtig: Die Vorgaben bezüglich der zertifizierten Sicherheitseinrichtung gelten nur für elektronische Registrierkassen und computergestützte Kassensysteme. Geräte wie zum Beispiel Taxameter und Wegstreckenzähler, Geldautomaten, Fahrscheinautomaten oder Buchhaltungsprogramme fallen ausdrücklich nicht unter den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung.