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Finanzbuchhaltung

Buchhaltung im Griff: Vorschriften, Abschlüsse und effiziente Abläufe für Finanzteams.

Jahresabschluss vorbereiten: Worauf Sie achten sollten
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Jahresabschluss vorbereiten: Worauf Sie achten sollten

Nach dem Ende ihres Geschäftsjahrs sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Jahresabschluss vorbereiten.

5 Min. Lesezeit

Jedes Jahr stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre finanzielle Lage dem Finanzamt offenzulegen. Selbst erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer geraten dabei gelegentlich ins Schwitzen. Doch keine Panik! Eine gründliche Vorbereitung erleichtert vieles.

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie besonders achten sollten, wenn Sie sich auf die Erstellung Ihres Jahresabschlusses vorbereiten. Dabei berücksichtigen wir sowohl Einnahmenüberschussrechner (EÜR) als auch bilanzierungspflichtige Unternehmen.

Darüber hinaus erläutern wir, wie Sie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) einhalten und warum ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) von entscheidender Bedeutung ist.

Wozu dient der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss stellt eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens dar. Je nach Rechtsform und Größe des Betriebs beinhaltet er verschiedene Elemente, auf die wir weiter unten näher eingehen.

Abbild der finanziellen Verhältnisse

Der Jahresabschluss spiegelt die finanzielle Lage Ihres Unternehmens wider. Dabei werden Umsatz, Aufwendungen und Erträge erfasst. Bei bilanzierenden Unternehmen umfasst er auch Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Bilanzstichtag. Gegebenenfalls werden auch ein Anlagenspiegel und weitere Informationen hinzugefügt.

Information und Nachweis über Ordnungsmäßigkeit

Der Jahresabschluss dient dem Finanzamt einerseits als Nachweis für die ordnungsgemäße Rechnungslegung und andererseits als Grundlage für die Steuerberechnung. Er informiert Kreditgeber, vor allem die Hausbank, über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Zudem ermöglicht er dem Unternehmer eine genaue Analyse: Wie haben sich die finanziellen Verhältnisse im Vergleich zu den Vorjahren verändert? Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen für Investitionen zur Verfügung?

Abgabefristen

Unternehmen, die zur Abgabe von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind, müssen diese in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Häufig wird diese Aufgabe an einen Steuerberater delegiert. In diesen Fällen verschiebt sich die Frist gesetzlich auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Beispielsweise gilt für das Geschäftsjahr 2025 die Abgabefrist bis Ende Februar 2027.

Das Finanzamt kann auf Antrag nach § 109 AO die Abgabefrist individuell weiter verlängern. Dadurch ist eine Verlängerung bis zu 14 Monate nach Geschäftsjahresende möglich. Bei einer verspäteten Einreichung setzt das Finanzamt Verspätungszuschläge gemäß § 152 AO fest. Diese betragen pro Monat mindestens 25 Euro und können je nach Steuerschuld erhebliche Kosten verursachen.

Verschiedene Unternehmen – verschiedene Jahresabschlüsse

Je nach Art, Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens sind verschiedene Elemente für den Jahresabschluss erforderlich. Erfahren Sie hier, welche Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie Ihren Jahresabschluss vorbereiten.

Einzelunternehmer und Kleinunternehmer

Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind von der Verpflichtung zur doppelten Buchführung befreit. Für sie genügt die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Als Kleingewerbetreibende gelten gewerbliche Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren höchstens 800.000 Euro Umsatzerlöse und maximal 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen.

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Zum Abschluss des Geschäftsjahres stellen sie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Lagebericht, einen Anlagenspiegel und einen Anhang einreichen. Letzterer enthält zusätzliche Informationen zur Bilanz, darunter Verbindlichkeiten mit ihren Restlaufzeiten, Eventualverbindlichkeiten wie Bürgschaften und Garantien, Bezüge von und Kredite an Geschäftsleiter und Aufsichtsräte sowie alle weiteren finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens.

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Jahresabschluss vorbereiten

Die beste Methode, um den Jahresabschluss vorzubereiten, ist es, das ganze Jahr über sorgfältig Buch zu führen. So verlangen es auch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). In diesen hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und Belegarchivierung im Digitalzeitalter formuliert.

Ordnungsgemäße Buchführung das ganze Jahr

Gemäß den GoBD sind Unternehmen dazu verpflichtet, Ihre Geschäftsvorfälle zeitnah zu erfassen und zu verbuchen. Bargeschäfte müssen dabei am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst werden, Eingangsrechnungen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt. Um die Nachvollziehbarkeit jedes Geschäftsvorfalls zu gewährleisten, ist eine eindeutige Zuordnung der Belege zu den Buchungen entscheidend. Erfassen Sie Ihre Geschäftsvorfälle daher am besten sofort und verknüpfen Sie den zugehörigen Beleg mit der Buchung.

GoBD-geprüfte Buchhaltungssoftware nutzen

Nutzen Sie eine Finanzbuchhaltungssoftware mit GoBD-Testat in Kombination mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) und einem Warenwirtschaftssystem (WWS). Mithilfe der Warenwirtschaftslösung erstellen Sie Ihre Ausgangsrechnungen und spielen diese direkt in die Finanzbuchhaltung ein.

Checkliste: Vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss

Abstimmungen

Stimmen Sie Ihre tatsächlichen Bestände mit den Buchbeständen ab. Dies betrifft Ihre Kassen ebenso wie Ihre Lager und Kontosalden.

  • Kassenabstimmung: Der Zählbestand der Kasse muss mit dem Kassenbuch übereinstimmen, und dies nicht nur am Jahresende, sondern grundsätzlich täglich, um die GoBD-Prinzipien der Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zu wahren. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt für alle Kassenvorgänge, bei offenen Ladenkassen kann sie unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden.
  • Inventur: Handels-, Produktions- und Logistikunternehmen sind zur körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) verpflichtet, bei der tatsächliche Warenbestände (inklusive Fertig- und Halbfertigerzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) mit den Buchwerten abgeglichen werden müssen. Diese Aufnahme erfolgt jährlich und wird in Inventurlisten dokumentiert, um Abweichungen zu erklären.
  • Kontenabstimmung und Nebenbücher: Der Saldo des Bankkontos muss mit dem buchmäßigen Saldo übereinstimmen; Privatentnahmen sind zeitnah zu buchen, um Differenzen zu vermeiden. Nebenbücher wie Debitoren-/Kreditorenkonten, Reisekosten, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Fahrtenbücher und Kassensysteme müssen regelmäßig mit dem Hauptbuch abgeglichen werden, um die GoBD-Konformität sicherzustellen.

Wenn Sie das ganze Jahr über korrekt und zeitnah mit einer Finanzbuchhaltungssoftware gearbeitet und Ihre Belege ordnungsgemäß in einem DMS archiviert haben, lassen sich Fehler leichter erkennen.

Zudem vermeiden Sie viele Fehler von vornherein. Eine digitale Finanzbuchhaltung mit Belegarchivierung schafft Ordnung und Sicherheit, indem sie angebundene Systeme integriert und Abweichungen sofort aufzeigt.

Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit

  • Unternehmen sollten vor der Übergabe von Daten an den Steuerberater sicherstellen, dass alle Belege den entsprechenden Geschäftsvorfällen zugeordnet, erfasst und gesichert sind. So wird der Grundsatz der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß den GoBD gewahrt. Die GoBD fordern eine zeitnahe (innerhalb von zehn Tagen), chronologische und lückenlose Belegerfassung sowie Nachprüfbarkeit.
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen sowie Reverse-Charge-Geschäften müssen Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistungsempfängers sowie einen klaren Hinweis auf die Umkehr der Umsatzsteuerschuld (z. B. „Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG”) enthalten, damit sie steuerlich anerkannt werden. Fehlen diese Angaben, kann das Finanzamt die Vorsteuerabzugsberechtigung verweigern oder Bußgelder verhängen.

Belegarchivierung in einem DMS ist dringend zu empfehlen

  • Idealerweise werden alle Belege in einem Dokumentenmanagementsystem archiviert. Sollten noch Papierbelege vorhanden sein, empfiehlt es sich, diese zu scannen und mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall zu verknüpfen.
  • Buchungsbegründende Verträge sollten Sie auf die gleiche Weise archivieren. Dazu gehören der Mietvertrag für Ihre Büroräume, der Leasingvertrag für den Dienstwagen, der Strom- und Gasliefervertrag mit dem Versorgungsunternehmen sowie sämtliche anderen Verträge, die wiederkehrende Buchungen belegen – unabhängig davon, ob es sich um Ein- oder Ausgänge handelt. Wurden die richtigen Beträge mit den richtigen Umsatzsteuersätzen abgebucht bzw. vereinnahmt?

E-Bilanz

Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss als E-Bilanz beim Finanzamt einreichen. Die E-Bilanz ist ein XBRL-Datensatz nach einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie (Klassifizierungsschema). Je nach Art Ihrer Unternehmung sind folgende Unterlagen abzugeben:

  • Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
  • Steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung
  • Ergebnisverwendungsrechnung
  • Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
  • Anlagenspiegel
  • Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (seit der für das Wirtschaftsjahr 2021 geltenden Taxonomie 6.4 Pflicht-Berichtsbestandteil)

Bei weitergehenden Fragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

Fazit: Jahresabschluss richtig vorbereiten - mit Software kein Problem

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seinen Jahresabschluss fristgerecht vorzubereiten. Kleinunternehmer und Freiberufler erstellen hierfür eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), während größere Unternehmen eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufstellen müssen. Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus zur Erstellung eines Lageberichts, eines Anhangs und eines Anlagenspiegels verpflichtet.

Die gute Nachricht: Die erforderlichen Auswertungen lassen sich in der Regel problemlos aus Ihrer Buchhaltungssoftware erstellen – vorausgesetzt, Sie setzen eine solche ein. Empfehlenswert ist zudem die Nutzung eines in die Buchhaltungssoftware integrierten Dokumentenmanagementsystems (DMS) sowie einer Fakturierungssoftware. Eine solche Gesamtlösung ermöglicht es, Belege digital mit den Buchungen zu verknüpfen und die Anforderungen der GoBD mit minimalem Aufwand zu erfüllen.

Zu den vorbereitenden Arbeiten zählen unter anderem Soll-Ist-Vergleiche sowie die Abstimmung der physischen Bestände von Banken, Kassen und Vorräten im Rahmen der Inventur mit den Buchbeständen. Darüber hinaus sind die Nebenbücher mit dem Hauptbuch abzugleichen und das Belegwesen auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Ein digitales Dokumentenmanagementsystem bietet hierbei wertvolle Unterstützung.

PayPal Zahlungen automatisch verbuchen
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PayPal Zahlungen automatisch verbuchen

Onlineshopping boomt – und mit ihm die Anzahl der PayPal-Zahlungen. Für Unternehmen bedeutet das oft buchhalterischen Aufwand, der mit wachsendem Geschäft schnell zur Herausforderung wird. Glücklicherweise gibt es smarte Tools, die PayPal-Zahlungen automatisch verbuchen und in die Finanzbuchhaltung übernehmen. Wir stellen eine Lösung vor.

5 Min. Lesezeit

Die Herausforderung: PayPal und Buchhaltung effizient zusammenbringen

Ein neuer Auftrag, eine schnelle Zahlung per PayPal – für viele Unternehmen im E-Commerce ist das längst Alltag. PayPal gehört heute zu den beliebtesten Bezahlverfahren im Onlinehandel. Was auf Kundenseite bequem und in Sekunden erledigt ist, sorgt in der Buchhaltung jedoch oft für aufwendige manuelle Arbeit.

Insbesondere Unternehmen mit hohem Transaktionsvolumen kennen dieses Problem. Das Buchhaltungsteam verbringt viel Zeit damit, PayPal-Zahlungen zu erfassen, zuzuordnen und offene Posten zu kontrollieren. Dabei schleichen sich nicht nur leicht Fehler ein, es geht auch wertvolle Arbeitszeit verloren. Doch das muss nicht sein.

Gefragt ist eine Buchhaltungssoftware für den Onlinehandel, die mit den Anforderungen Schritt hält. Ziel ist es, Buchhaltungsprozesse zu automatisieren, ohne die Kontrolle über die Finanzdaten zu verlieren.

Die Lösung: PayPal-Zahlungen automatisch verbuchen

Genau hier setzt die „PayPal Anbindung für Suiteify“ der PETRUCH GmbH an: eine Zusatzlösung für die Buchhaltungssoftware von Suiteify. Sie ermöglicht eine automatisierte Buchhaltung mit PayPal und sorgt dafür, dass PayPal-Transaktionen direkt und korrekt in der Finanzbuchhaltung von Suiteify verarbeitet werden. Das Ergebnis sind weniger manueller Aufwand, transparente Prozesse und stets aktuelle Finanzdaten.

So funktioniert die REST-API PayPal Integration in der Praxis

Die Zusatzlösung „PayPal Anbindung für Suiteify“ arbeitet über eine REST-API PayPal-Integration mit den Programmen Suiteify Finance classic und Suiteify Finance classic sowie dem Kontierungsmodul von Suiteify zusammen. Der Prozess läuft nahezu vollständig im Hintergrund ab:

  1. Rechnungserstellung: In der Warenwirtschaft wird – beispielsweise mit der Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic – eine Ausgangsrechnung erstellt. Die jeweilige PayPal-Bestellnummer wird im Feld Fremdbelegnummer hinterlegt.
  2. Datenübernahme per REST-API: Die Lösung liest über eine REST-API-Schnittstelle alle relevanten PayPal-Zahlungen aus – inklusive der automatisch ermittelten Summenbuchung der PayPal-Gebühren.
  3. Automatische Buchungsvorschläge: Das Suiteify-Kontierungsmodul importiert diese Daten als fertige Buchungsvorschläge, ordnet sie den passenden Belegen zu und gleicht offene Posten automatisch aus.

Diese Form der PayPal-Integration in die Buchhaltung sorgt für einen schnellen, sicheren und nachvollziehbaren Workflow – und entlastet das Buchhaltungsteam spürbar.

Warum die PayPal Buchhaltung automatisieren?

Die Vorteile einer automatisierten PayPal Buchhaltung sind enorm. Unternehmen profitieren von:

  • Zeitersparnis durch automatisierte Prozesse
  • Fehlerreduktion bei der Zuordnung von Zahlungen und Belegen
  • Aktuellen Kontoständen dank automatischer Transaktionsübernahme
  • Flexibler Zeitselektion beim Datenabruf
  • Revisionssicherheit durch klare und nachvollziehbare Buchungen

Ein weiterer Pluspunkt: Beim nächsten Abruf zeigt das System automatisch den zuletzt übertragenen Zeitraum an – ein Detail, das die tägliche Arbeit in der Buchhaltung deutlich erleichtert.

Fazit

Für Unternehmen im Onlinehandel sind Effizienz und Schnelligkeit entscheidende Erfolgsfaktoren. Mit der Finanzbuchhaltung von Suiteify und der Zusatzlösung „PayPal-Anbindung für Suiteify“ steht Unternehmen, die PayPal nutzen und ihre Buchhaltungsprozesse automatisieren möchten, eine effektive Lösung zur Verfügung.

Durch die nahtlose Integration in die Buchhaltung lassen sich PayPal-Zahlungen automatisch verbuchen, Gebühren korrekt erfassen und offene Posten zuverlässig ausgleichen. Das macht die Buchhaltung nicht nur schneller, sondern auch sicherer – und schafft Freiraum für das Wesentliche im Tagesgeschäft.

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Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern
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Achtung, Verjährung! Mit Mahnbescheid Zahlungsansprüche sichern

Mit dem Ablauf des 31. Dezember werden in Deutschland Zahlungsansprüche aus Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Doch das ist vermeidbar: Durch einen rechtzeitig beantragten gerichtlichen Mahnbescheid lassen sich die Ansprüche auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist noch geltend machen.

5 Min. Lesezeit

Alle Jahre wieder im Dezember geraten Unternehmer ins Schwitzen. Der Grund dafür ist aber nicht der ganz normale Vorweihnachtsstress, sondern die Erkenntnis, dass mit dem Jahreswechsel die Verjährungsfrist für bestimmte Forderungen abläuft.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre. Sie beginnt jedoch nicht mit dem Tag, an dem eine Forderung entstanden ist, sondern erst mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres.

Am 1. Januar 2026, null Uhr, verjähren daher viele Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2022. Wer das verhindern möchte, sollte unbedingt noch vor dem Jahreswechsel einen gerichtlichen Mahnbescheid für seine überfälligen Forderungen beantragen.

Von der Regelverjährung abweichende Fristen

Soweit nichts anderes geregelt ist, gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Unter anderem bei den folgenden Ansprüchen kann die Verjährungsfrist jedoch aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen abweichen:

30 Jahre
Rechtskräftig festgesetzte Ansprüche (z. B. Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse), Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten

10 Jahre
Ansprüche bezüglich Rechten an Grundstücken (Übertragung des Grundstückeigentums)

5 Jahre
Mängelansprüche bei Bauwerken und eingebauten Sachen

1 Jahr
Fracht- und Speditionskosten (abweichender Verjährungsbeginn mit Ablauf des Anlieferungstages)

6 Monate
Ersatzansprüche des Vermieters (Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache)

Ein nützliches Tool zur Ermittlung von Verjährungsfristen ist der kostenfrei nutzbare Verjährungsrechner von Creditreform.

Gerichtlicher Mahnbescheid hemmt Verjährung

Viele Gläubiger gehen irrtümlich davon aus, dass sie – so kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist – nichts mehr ausrichten können, um ihren Zahlungsanspruch aufrechtzuerhalten und doch noch an ihr Geld zu kommen. Was sie dabei übersehen: Es gibt ein Instrument, um seine Forderungen auch über den regulären Fristablauf von drei Jahren hinaus zu sichern – den gerichtlichen Mahnbescheid.

Unternehmer sollten daher rechtzeitig vor dem Jahresende prüfen, wann die Zahlungsansprüche gegenüber ihren Schuldnern entstanden sind. Handelt es sich um eine offene Rechnung aus dem Jahr 2022, sollte umgehend ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden.

Durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens lässt sich die Verjährung hemmen. Wichtig ist, dass der Antrag bis zum 31. Dezember 2025 beim Mahngericht eingeht.

Der Mahnbescheid setzt zwar nicht alles auf null zurück, aber er unterbricht die Verjährung bis zum Ende des Verfahrens und einer sich möglicherweise anschließenden Zivilklage.

Besonders bequem kann ein Mahnbescheid online beantragt werden. Hier geht es zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids über das Mahnportal der deutschen Mahngerichte.

Einfache Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung

Außergerichtliche Mahnungen und private Zahlungsaufforderungen unterbrechen die laufende Verjährung hingegen nicht – und zwar selbst dann nicht, wenn sie per Einschreiben zugestellt werden. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen haben keine verjährungshemmende Wirkung.

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen ist zu beachten: Mit jeder Teilzahlung des Schuldners beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der letzten Zahlung neu zu laufen.

TIPP: Offene Posten mit Finanzbuchhaltungssoftware überwachen

Um zu verhindern, dass Forderungen verjähren, sollten Unternehmen ein effektives Debitorenmanagement mit einem straffen Mahnwesen betreiben. Hierzu ist eine Finanzbuchhaltungssoftware erforderlich, mit der die Außenstände zuverlässig im Blick behalten und frühzeitig Mahnungen verschickt werden können.

Führt dies nicht zum Zahlungseingang, empfiehlt sich die Übergabe an einen professionellen Inkassodienstleister. Die Fibu-Programme von Suiteify verfügen hierfür über eine integrierte Schnittstelle, die es Unternehmen ermöglicht, Inkassoaufträge direkt an Creditreform zu übermitteln.

Kostenmanagement: So behalten KMU ihre Kosten im Griff
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Kostenmanagement: So behalten KMU ihre Kosten im Griff

Gezielte Kostenanalyse und Kostensteuerung sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) heute entscheidender denn je. Steigende Energiekosten, volatile Märkte und Fachkräftemangel erhöhen den Druck auf die Rentabilität. Mit moderner Finanzbuchhaltungssoftware und klaren Prozessen können KMU ihre Kosten dauerhaft optimieren und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.

5 Min. Lesezeit

KMU haben im Vergleich zu Großunternehmen meist weniger personelle und finanzielle Ressourcen und müssen diese deshalb umso effektiver einsetzen. Dennoch fehlt oft der regelmäßige Blick auf die eigene Kostenstruktur – mit dem Ergebnis:

  • Verdeckte Kosten bleiben unentdeckt.
  • Einsparpotenziale werden nicht genutzt.
  • Gewinne fallen trotz guter Auftragslage geringer aus als möglich.

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit kann das schnell zu Liquiditätsproblemen und im Extremfall zur Zahlungsunfähigkeit führen.

1. Kostenverursacher sichtbar machen

Die Grundlage für ein erfolgreiches Kostenmanagement ist Transparenz. Dazu ist eine Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung erforderlich.

  • Die Kostenstellenrechnung ordnet Gemeinkosten (z. B. Miete, Strom und Verwaltungskosten) verursachungsgerecht den Unternehmensbereichen zu.
  • Die Kostenträgerrechnung weist Kosten den Produkten, Projekten oder Dienstleistungen zu.

Ein Praxisbeispiel: Ein Metallverarbeitungsbetrieb stellt mithilfe seiner Buchhaltungssoftware fest, dass 18  Prozent der Verwaltungskosten auf manuelle Angebotsprozesse entfallen, und digitalisiert diesen Schritt. Ergebnis: 9  Prozent Kosteneinsparung pro Jahr.

2. Gezielte Auswertung statt Rasenmähermethode

Erfassen allein reicht nicht aus. Wichtig ist die gezielte Analyse der Zahlen. Moderne Finanzbuchhaltungssoftware bietet:

  • individuell anpassbare Auswertungen,
  • automatische Soll-Ist-Vergleiche,
  • Frühwarnfunktionen bei Abweichungen.

So können Verantwortliche gezielt dort den Rotstift ansetzen, wo es sinnvoll ist – statt pauschal Budgets zu kürzen.

Tipp: Konzentrieren Sie sich auf Kostenarten mit hohem Einsparpotenzial, beispielsweise Lieferantenkonditionen, Lagerbestände oder den Energieverbrauch.

3. Echtzeit-Kontrolle mit Cockpit- und Dashboard-Funktionen

Früher mussten Kostenauswertungen oft aus langen Listen und Tabellen herausgelesen werden – zeitaufwendig und fehleranfällig. Heute bieten Cockpit- und Dashboard-Tools einen schnellen Überblick:

  • Grafische Darstellungen von Kennzahlen [z. B. Liquidität, Fixkostenquote, EBIT (Earnings Before Interest and Taxes; auf Deutsch: Gewinn vor Zinsen und Steuern)]
  • Ampelfarben und Trendpfeile zur schnellen Einschätzung
  • Drilldown-Funktion für Detailanalyse

Das ermöglicht Ad-hoc-Entscheidungen und frühzeitiges Gegensteuern – ein entscheidender Vorteil bei volatilen Märkten.

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4. Vom Kostenmanagement zur Wettbewerbsstärke

Ein effektives Kostenmanagement ist weit mehr als nur eine reine Kontrolle der Ausgaben: Es ist eine strategische Säule für den langfristigen Erfolg und die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Durch gut gesteuerte Kosten entstehen finanzielle Freiräume, die Investitionen in Wachstum ermöglichen, beispielsweise in neue Maschinen oder innovative Technologien.

Eine optimierte Kostenstruktur verschafft zudem mehr Flexibilität bei der Preisgestaltung und bei Angeboten gegenüber Kunden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist dies ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Darüber hinaus sorgt ein durchdachtes Kostenmanagement in Phasen von Engpässen, wie Materialknappheit oder unvorhergesehenen Marktschwankungen, für mehr Sicherheit. Unternehmen, die ihre Kosten bewusst steuern, verbessern somit ihre Rentabilität und ihre Widerstandskraft und legen den Grundstein für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Zusammengefasst: So sollten KMU beim Kostenmanagement vorgehen

  1. Bestehende Kostenstruktur analysieren – mit Unterstützung durch eine geeignete Finanzsoftware
  2. Kostentransparenz schaffen – durch Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
  3. Dashboards nutzen – für tägliche Kennzahlenkontrolle
  4. Maßnahmen priorisieren – basierend auf Einsparwirkung und Umsetzbarkeit
  5. Ergebnisse regelmäßig überwachen – und Prozesse stetig verbessern

Fazit

Ein professionelles Kostenmanagement ist für KMU der Schlüssel zu mehr Liquidität, höheren Gewinnen und echten Handlungsspielräumen. Moderne Finanzbuchhaltungssoftware ermöglicht diesen Prozess so einfach, automatisiert und flexibel wie nie zuvor.

Die Phasen der Teamentwicklung und abzuleitende Maßnahmen
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Die Phasen der Teamentwicklung und abzuleitende Maßnahmen

In diesem Beitrag klären wir, was Teamentwicklung im Unternehmenskontext bedeutet – und warum sie in Zeiten von Agilität und Digitalisierung unverzichtbar ist. Anschließend führen wir durch die fünf Phasen der Teamentwicklung nach Bruce Tuckman und zeigen, wie sie zeitlich und inhaltlich ineinandergreifen. Zum Schluss erhältst du konkrete Methoden für Führungskräfte und HR-Teams – und ihren Mehrwert fürs Arbeitsklima.

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Teams, die gut zusammenarbeiten, entscheiden schneller, innovieren häufiger und liefern bessere Ergebnisse. Strukturierte Teamentwicklung verbessert Kommunikation, reduziert Konflikte und erhöht die Zufriedenheit. Aus der Praxis wissen wir: Regelmäßige Workshops und ehrliche Feedback-Runden stärken den Zusammenhalt messbar.

In diesem Beitrag klären wir, was Teamentwicklung im Unternehmenskontext bedeutet – und warum sie in Zeiten von Agilität und Digitalisierung unverzichtbar ist. Anschließend führen wir durch die fünf Phasen der Teamentwicklung nach Bruce Tuckman und zeigen, wie sie zeitlich und inhaltlich ineinandergreifen. Zum Schluss erhältst du konkrete Methoden für Führungskräfte und HR-Teams – und ihren Mehrwert fürs Arbeitsklima.

Definition: Was ist Teamentwicklung?

Teamentwicklung ist kein einmaliges Teambuilding-Event, sondern ein langfristiger, strategischer Prozess. Ziel ist es, die kooperative Leistungsfähigkeit eines Teams systematisch zu stärken – von der Analyse der Teamdynamik bis zur Umsetzung und Überprüfung passender Maßnahmen.

Unternehmen greifen dafür oft auf etablierte Modelle wie das Tuckman-Phasenmodell zurück und kombinieren sie mit auf die Teamzusammensetzung zugeschnittenen Ansätzen. Zentrale Bausteine sind:

  • Diagnostik: Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenziale identifizieren.
  • Strategische Planung: Gemeinsame Ziele festlegen und ein Maßnahmen-Set definieren, das Zusammenarbeit wirksam verbessert.
  • Interventionen: Workshops, Coaching & Co., um Kommunikationsbarrieren abzubauen und Rollen zu klären.
  • Nachhaltigkeit: Wirkung regelmäßig überprüfen, Feedback einholen und Maßnahmen iterativ anpassen.

Die Ziele der Teamentwicklung

Teamentwicklung bringt weit mehr als ein reines Produktivitätsplus. Richtig umgesetzt, stärkt sie zentrale Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden:

  • Agilität steigern:
    Teams, die kontinuierlich an ihrer Zusammenarbeit arbeiten, reagieren flexibler auf Marktveränderungen. So können sie Trends schneller aufnehmen und in echten Mehrwert übersetzen.
  • Psychologische Sicherheit aufbauen:
    Vertrauen entsteht, wenn Fehler offen angesprochen werden dürfen – ohne Angst vor negativen Konsequenzen. Diese Sicherheit motiviert, Neues auszuprobieren und Risiken einzugehen.
  • Unternehmenskultur stärken:
    Geteilte Werte und gemeinsame Visionen schweißen Teams zusammen. Wer sich als aktiver Mitgestalter erlebt, identifiziert sich stärker mit dem Unternehmen und bleibt langfristig.
  • Resilienz fördern:
    Stabile Teams sind widerstandsfähiger in Krisenzeiten. Statt auseinanderzufallen, meistern sie Herausforderungen gemeinsam und gestärkt.
  • Wissensaustausch ermöglichen:
    Teamentwicklung verhindert „Wissensinseln“. Erfahrungen werden geteilt, Wissen proaktiv weitergegeben – im Sinne einer lernenden Organisation.
  • Talente binden und entwickeln:
    Investitionen in Teamentwicklung signalisieren Wertschätzung. Mitarbeitende fühlen sich gehört und gefördert – ein entscheidender Faktor für Arbeitgeberattraktivität und Retention.

Die 5 Teamentwicklungsphasen nach Tuckman

Bruce Tuckman beschreibt fünf Phasen, die jedes Team auf dem Weg zu echter Leistungsfähigkeit durchläuft. Das Modell zeigt: Teamentwicklung ist ein dynamischer Zyklus, in dem Teams immer wieder an verschiedenen Punkten ansetzen und sich weiterentwickeln.

Phase 1: Forming – Orientierungsphase

  • Inhalt: Die Teammitglieder lernen sich kennen und klären erste Erwartungen. Rollen, Aufgaben und Grundlagen der Zusammenarbeit werden vorsichtig abgesteckt.
  • Charakteristik: Höflichkeit, Zurückhaltung und noch wenig Vertrauen.
  • Dauer: Je nach Teamgröße und Aufgabenkomplexität oft einige Wochen.

Phase 2: Storming – Konflikt- und Reibungsphase

  • Inhalt: Unterschiedliche Charaktere, Arbeitsweisen und Interessen prallen aufeinander. Erste Konflikte oder Machtkämpfe treten auf.
  • Charakteristik: Spannungen und Unsicherheiten sind normal – entscheidend ist, dass Konflikte konstruktiv gelöst werden.
  • Dauer: Häufig mehrere Monate, abhängig von Konfliktbereitschaft und Moderation.

Phase 3: Norming – Konsolidierungsphase

  • Inhalt: Das Team entwickelt gemeinsame Regeln, Werte und Prozesse. Vertrauen wächst, die Zusammenarbeit wird strukturierter.
  • Charakteristik: Rollen sind geklärt, gegenseitige Wertschätzung prägt die Zusammenarbeit.
  • Dauer: Ebenfalls mehrere Monate, bis stabile Strukturen etabliert sind.

Phase 4: Performing – Leistungsphase

  • Inhalt: Das Team arbeitet effizient, selbstorganisiert und zielorientiert zusammen. Jeder kann sich auf die anderen verlassen.
  • Charakteristik: Hohe Produktivität, Eigenverantwortung und Kreativität. Auch komplexe Aufgaben werden souverän gemeistert.
  • Dauer: Kann langfristig anhalten – wenn das Team kontinuierlich an seiner Weiterentwicklung arbeitet.

Phase 5: Adjourning – Auflösungsphase

  • Inhalt: Bei projektbezogenen Teams endet die Zusammenarbeit. Ergebnisse werden reflektiert, Erfolge gefeiert und neue Perspektiven vorbereitet.
  • Charakteristik: Gemischte Gefühle – zwischen Stolz und Wehmut.
  • Dauer: Meist wenige Wochen, bis die Neuorientierung abgeschlossen ist.

Die sogenannte Teamuhr visualisiert diesen Prozess und zeigt, dass Teams auch nach Jahren in frühere Phasen zurückfallen können – zum Beispiel, wenn neue Mitglieder dazukommen.

Methoden der Teamentwicklung

Es gibt nicht die eine Methode, die immer funktioniert. Vielmehr braucht es eine Kombination aus unterschiedlichen Ansätzen, die zum Team, zur Aufgabe und zur Unternehmenskultur passen. Wichtig ist, Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Coaching & Mentoring

Individuelles Coaching unterstützt Mitarbeitende bei persönlichen Herausforderungen. Mentoring-Programme fördern zusätzlich den Austausch zwischen erfahrenen Kolleg:innen und Berufseinsteigenden – ein echter Boost für Wissenstransfer und Zusammenarbeit.

Workshops

Ob Kommunikation, Konfliktmanagement oder Feedback: Interaktive Workshops mit Rollenspielen, Fallstudien und Gruppendiskussionen helfen, Theorie direkt in die Praxis zu übertragen.

Teambuilding-Aktivitäten

Outdoor-Events oder gemeinsame Aktivitäten abseits des Arbeitsplatzes sind kein Ersatz für Teamentwicklung, können aber ein wertvolles Signal für Zusammenhalt und Vertrauen setzen.

Reflexionsrunden

Strukturiertes Feedback – z. B. in 360-Grad-Formaten oder moderierten Gruppenrunden – gibt Teams Klarheit über Stärken und Potenziale. Das steigert Transparenz und stärkt das Wir-Gefühl.

Hybride Ansätze

Oft ist es sinnvoll, klassische Maßnahmen mit agilen Methoden wie Scrum oder Design Thinking zu verbinden. So entstehen innovative Arbeitsformen, die gleichzeitig Struktur und Flexibilität bieten.

Beispiele für Teamentwicklung in der Praxis

Beispiel 1: Mittelständisches Produktionsunternehmen

Ein Produktionsunternehmen bringt erfahrene Fachkräfte und junge Talente aus unterschiedlichen Abteilungen in einem Arbeitskreis zusammen. Ziel: bestehende Prozesse kritisch hinterfragen.
In der Anfangsphase treffen eingefahrene Routinen auf frische Ideen – was zu hitzigen Diskussionen führt. Durch regelmäßige Feedbackrunden und moderierte Workshops gelingt es jedoch, gemeinsame Regeln zu entwickeln. So entsteht nach und nach eine einheitliche Arbeitsweise, die sowohl das Wissen der „alten Hasen“ als auch die Innovationskraft der Nachwuchskräfte vereint.

Beispiel 2: Internationaler Konzern mit virtuellen Teams

Ein global agierender Konzern startet ein Kick-off für neu zusammengesetzte, virtuelle Teams. Unterschiedliche Zeitzonen, Kulturen und Arbeitsweisen prallen aufeinander. Moderierte Diskussionen und digitale Feedback-Formate helfen, diese Hürden zu überwinden.
Das Ergebnis: Trotz physischer Distanz etabliert sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, in der Feedback-Kultur und klare Kommunikationsregeln den Grundstein für langfristigen Erfolg legen.

Fazit: Teamentwicklung ist ein Dauerprozess

Teamentwicklung ist weit mehr als das bloße Abarbeiten von Phasen oder das Anwenden eines theoretischen Modells. Sie ist ein kontinuierlicher Lernprozess – geprägt von Kommunikation, Feedback und dem Mut, Konflikte konstruktiv anzugehen.
Das Modell nach Tuckman bietet dabei eine hilfreiche Orientierung, ersetzt aber nicht die individuelle Arbeit am Miteinander.

Gerade in Zeiten von hybriden Arbeitsmodellen, Fachkräftemangel und steigender Veränderungsgeschwindigkeit ist Teamentwicklung ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie stärkt nicht nur die Zusammenarbeit, sondern auch Unternehmenskultur, Resilienz und Mitarbeiterbindung. Führungskräfte sind hier gefragt, den Rahmen zu schaffen: für ehrlichen Austausch, für Fehlerkultur – und für ein gemeinsames „Wir“.

Teamentwicklung FAQ

Wie entwickelt sich eine Gruppe zu einem Team?
Ein Team entsteht, wenn Menschen nicht nur nebeneinander arbeiten, sondern aktiv ihre Zusammenarbeit gestalten – durch klare Rollen, gemeinsame Werte, offene Kommunikation und Vertrauen.

Warum ist Teamentwicklung so wichtig?
Weil sie die Basis für Produktivität, Innovationskraft und Mitarbeiterzufriedenheit ist. Teams, die gut eingespielt sind, lösen Probleme schneller und tragen maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei.

Welche Methoden eignen sich für Teamentwicklung?
Workshops, Coaching, Mentoring, Feedbackrunden oder Teambuilding-Aktivitäten – wichtig ist, dass Maßnahmen zu den Bedürfnissen des Teams passen und regelmäßig überprüft werden.

Was ist die größte Herausforderung bei der Teamentwicklung?
Die Balance zwischen individuellen Bedürfnissen und gemeinsamen Zielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten und Arbeitsstile müssen in Einklang gebracht werden – und das gelingt nur mit Geduld, klarer Führung und einer offenen Fehlerkultur.

Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?
Insights

Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt sie sich?

Weniger Bürokratie, schlankere Buchhaltung: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist auch 2025 eine attraktive Möglichkeit für viele Selbstständige, Kleinunternehmer und Gründerinnen. Doch wann lohnt es sich, die Regelung in Anspruch zu nehmen – und wann ist die Regelbesteuerung die bessere Wahl?

5 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Höhere Umsatzgrenzen
    • Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro)
    • Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 Euro – wird die Grenze überschritten, entfällt der Status automatisch.
  • Weniger Bürokratie
    • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr – stattdessen quartalsweise Meldungen.
  • EU-weit anwendbar
    • Ab 2025 auch für Umsätze innerhalb der EU, solange der Gesamtumsatz unter 100.000 Euro bleibt.
  • Gründerfreundlich
    • Neue Selbstständige starten automatisch als Kleinunternehmer – ohne Umsatzprognose zu Beginn.

Offizielle Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen findest du beim Bundesministerium der Finanzen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (nicht Gewinn!).
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro.
  • Gilt unabhängig von der Rechtsform – z. B. für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR u.a.

Wer profitiert besonders?

Soloselbstständige und Kleinunternehmer

  • Kein Ausweis von Umsatzsteuer → Endkundenpreise bleiben attraktiver.
  • Ideal bei geringen Investitionen und überschaubaren Betriebskosten.

Start-ups und nebenberufliche Gründer

  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen-Voranmeldungen (UVA), keine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
  • Perfekt zum Testen von Geschäftsmodellen in der frühen Phase mit niedrigen Kosten.

Praxisnahe Hinweise und regionale Ansprechpartner findest du auch bei deiner IHK. Weitere Gründerinfos bietet das Existenzgründerportal des BMWK.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist empfehlenswert, wenn …

  • du überwiegend an Privatkunden (B2C) verkaufst,
  • deine Investitionen gering sind (keine relevante Vorsteuererstattung),
  • du eine einfache Buchhaltung bevorzugst.

Weniger sinnvoll, wenn …

  • du viele B2B-Kunden hast, die Vorsteuer ziehen möchten,
  • du hohe Ausgaben/Investitionen planst und auf Vorsteuererstattung angewiesen bist.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteil

Nachteil

Kein Ausweis/Abführen der Umsatzsteuer nötig

Keine Vorsteuererstattung möglich

Günstigere Preise für Privatkunden

Bei hohen Kosten ggf. finanzieller Nachteil

Weniger Bürokratie, einfache Buchhaltung

Wechsel zur Regelbesteuerung frühestens nach fünf Jahren

Ab 2025 auch für EU-Umsätze nutzbar

Rechnungen müssen den Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten

Fazit: Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist besonders attraktiv für Selbstständige, Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigen Umsätzen und geringem Kostenaufwand. Sie spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und lässt mehr Raum fürs Kerngeschäft. Ob sie zu dir passt, hängt vor allem von Kundenstruktur, Investitionsplanung und Wachstumsstrategie ab. Prüfe deine Zahlen – und entscheide bewusst.

Kassenführung ab 2020: Neue Anforderungen an elektronische Kassen
ERP & Finance

Kassenführung ab 2020: Neue Anforderungen an elektronische Kassen

Die gläserne Kasse wird zur Realität: Ab 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme grundsätzlich über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung mit digitaler Schnittstelle zum Finanzamt verfügen. Es gibt jedoch Ausnahmen und eine Übergangsphase mit Nichtbeanstandungsregelung. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

5 Min. Lesezeit

Durch falsch oder nicht erfasste Barumsätze entgehen dem deutschen Staat jedes Jahr Milliardenbeträge an Einnahmen. Dieser Form der Steuerhinterziehung mithilfe manipulierter Kassen hat der Gesetzgeber vor vier Jahren verstärkt den Kampf angesagt: Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 („Kassengesetz“) wurden beispielsweise die Einzelaufzeichnungspflicht und das Instrument der Kassen-Nachschau eingeführt. Nun geht Deutschland einen Schritt weiter und verlangt, dass elektronische Kassensysteme künftig mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung, kurz: TSE, ausgestattet sind. Damit macht der Staat die Kassenführung ab 2020 – übrigens als eines der letzten Länder Europas – faktisch gläsern. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer Fiskalisierung der elektronischen Kassensysteme.

Was ist unter einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen zu verstehen?

Die Technische Sicherheitseinrichtung ist eine in die Kassensoftware implementierte Lösung. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.

  • Das Sicherheitsmodul protokolliert alle Kasseneingaben von Beginn an und unterbindet unerkannte Veränderungen.
  • Auf dem Speichermedium werden die Daten der Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert.
  • Die einheitliche digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung – beispielsweise, wenn die Finanzbehörden die geschützten Daten zur Vollständigkeits- und Korrektheitsprüfung einfordern.

Auf welcher Rechtsgrundlage wird die TSE-Pflicht eingeführt?

Rechtsgrundlage für die verpflichtende Einführung der TSE ist, neben dem Kassengesetz, die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26. September 2017. Darin hat der Gesetzgeber unter anderem die grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherheitseinrichtung festgelegt. Die Details zum Zusammenspiel zwischen Kassensystem und TSE sowie die entsprechenden Begriffe und Abläufe hat das Bundesfinanzministerium (BMF) allerdings erst in seinem Anwendungserlass vom 19. Juni 2019 konkretisiert.

Gilt die TSE-Pflicht für alle elektronischen Kassen?

Nein. Registrierkassen (nicht jedoch PC-Kassensysteme), die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, sind von der Pflicht zur Nutzung einer zertifzierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgenommen. Doch, Achtung! Diese Ausnahme gilt nur bis Ende 2022 und nur unter der Voraussetzung, dass die eingesetzten Registrierkassen den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 zur Auf­be­wah­rung di­gi­ta­ler Un­ter­la­gen bei Bar­ge­schäf­ten entsprechen.

Müssen Unternehmen ab 1. Januar 2020 Sanktionen fürchten, wenn sie eine Kasse ohne TSE einsetzen?

Nein. Der Bund und die Länderfinanzverwaltungen haben sich auf eine Übergangsfrist verständigt:

Bis zum 30. September 2020 wird es nicht beanstandet werden, wenn eine elektronische Kasse ohne zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung eingesetzt wird.

Diese Nichtbeanstandungsregelung hat die Finanzverwaltung per BMF-Schreiben vom 6. November 2019 veröffentlicht. Grund hierfür ist, dass den Kassenherstellern aufgrund der späten Bekanntgabe der Vorgaben durch das BMF zu wenig Zeit blieb, einen TSE-Anbieter auszuwählen und dessen Sicherheitseinrichtung in der eigenen Lösung zu implementieren. Dadurch ist eine flächendeckende Ausstattung aller ca. 2,1 Millionen Kassen in Deutschland mit einer TSE bis zum Januar 2020 nicht möglich.

Was hat es mit der Pflicht zur Belegausgabe (Bon-Pflicht) auf sich?

Eine weitere Neuerung in der Kassenführung ab 2020 ist die sogenannte Bon-Pflicht. Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen, ihren Kunden für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg (Kassenbon) zur Verfügung stellen. Dies kann elektronisch oder in Papierform geschehen. Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen bzw. mitzunehmen. Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität können sich Unternehmen auf Antrag von der Belegausgabepflicht befreien lassen.

Was bedeutet die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme?

Künftig müssen Unternehmer ihrem Finanzamt die Art und Anzahl der in ihrem Betrieb eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen melden. Dies hat innerhalb eines Monats nach der Anschaffung der Kassenlösung zu geschehen. Für Kassen, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, ist die Meldung ans Finanzamt bis zum 31. Januar 2020 vorzunehmen.

Laut BMF-Schreiben vom 6. November 2019 müssen Unternehmen die entsprechenden Meldungen jedoch erst dann abgeben, wenn die Finanzverwaltung hierfür eine elektronische Übertragungsmöglichkeit geschaffen hat. Das ist bislang nicht geschehen. Für die Kassenführung ab 2020 heißt das: vorerst keine Meldungen. Den Zeitpunkt der Verfügbarkeit eines Meldeverfahrens wird das BMF gesondert bekanntgeben.

Finanzbuchhaltung und Controlling optimieren – Expertentipps für KMU
ERP & Finance

Finanzbuchhaltung und Controlling optimieren – Expertentipps für KMU

Für Unternehmen ist es erfolgskritisch, finanzielle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu beeinflussen. Eine leistungsfähige Finanzbuchhaltung mit gezieltem Controlling ist daher auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unerlässlich, sagt Experte Helmut Siller.

5 Min. Lesezeit

Kleine und mittlere Unternehmen betrachten die Buchführung oft als eine lästige Pflicht. Welche Folgen kann es haben, die Finanzbuchhaltung und das Controlling stiefmütterlich zu behandeln?

Helmut Siller: Als Schlosser- oder Mechanikermeister sind Sie vielleicht ein brillanter Techniker; oder Sie lieben den Umgang mit Menschen und sind daher ein Verkaufsgenie. Und trotzdem machen Sie nur bescheidene Gewinne. Wissen Sie, warum? Kennen Sie Ihren Materialaufwand? Kennen Sie den momentanen Wert Ihres Lagers? Falls nicht, müssen Sie in die Buchhaltung schauen.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben muss jedes Unternehmen eine Buchführung haben, sei es eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine doppelte Buchhaltung. Aufgabe der Buchführung ist es, alle Geschäftsfälle des Unternehmens aufzuzeichnen, um der Geschäftsführung den Stand der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage zu zeigen. Nur so erfahren Sie auf der Führungsebene, ob das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit reicher oder ärmer wird, das heißt, ob das Eigenkapital im Zeitablauf steigt oder sinkt.

Darüber hinaus lässt sich aus den Istzahlen eine Planbilanz ableiten, und die Buchhaltung liefert den Finanzbehörden die Basis für die Bemessung der Ertragsteuern. Eine gute Buchhaltung verhindert zudem Zahlungsrückstände und vereinfacht die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten.

Eine aussagefähige Buchhaltung bildet auch die Grundlage für ein wirksames Controlling, das die Führung mit aktuellen Informationen unterstützt. Controller sind auf allen Managementebenen Ansprechpartner für unternehmenspolitische, strategische und kaufmännische Weichenstellungen; sie ziehen meist die richtigen Schlüsse aus Buchhaltung und Jahresabschluss.

Viele KMU betreiben jedoch kein ausreichend professionelles Controlling. Die dadurch fehlenden Informationen beeinträchtigen die Entwicklung und bedrohen sogar das Überleben des Unternehmens, weil sich ohne Buchhaltungszahlen kaum Insolvenzvorsorge betreiben lässt. Angesichts des steigenden Wettbewerbs und der verschärften Marktbedingungen sind aber rasche und klare Analysen, vorausschauende Planung, Risikoprävention, fundierte Information und begleitende Kontrolle entscheidende Erfolgskriterien.

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Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmer, wenn sie die Buchhaltung aktiv angehen?

Siller: Buchhaltung darf nicht mehr nur als lästige Pflicht gesehen werden. In den Finanzzahlen steckt viel Wissen über das Unternehmen, über Kunden, über Schwächen im Unternehmen usw. Ein „Management by Bankauszug“ reicht heute nicht mehr aus, um nachhaltig Erfolg am Markt zu haben. Sich mit Buchhaltung zu beschäftigen, erfordert nur am Anfang Überwindung.

Das Know-how, wie eine Bilanz entsteht, ist in einigen Schritten leicht zu erwerben. Und dann fühlen Sie sich sicherer, weil Sie zum Beispiel wissen, wie sich die Abschreibung Ihres Pkw auf den Gewinn auswirkt.

Die Buchhaltung ist auch die Basis für eine wichtige zweite Aufgabe jedes erfolgreichen Unternehmers: eine regelmäßige Bilanzanalyse – oft mithilfe von Kennzahlen, wie zum Beispiel: Eigenkapitalquote, Umsatzrentabilität, Cashflow, durchschnittliche Außenstandsdauer oder Break-even-Point (Gewinnschwelle). Die Analyse erlaubt, Schlüsse zu ziehen und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.

Ein Beispiel: Wenn der Umsatz bei bestimmten Kunden im Laufe der Zeit zurückgeht, muss der Vertrieb reagieren. Noch ein Beispiel: Zeigt die Buchhaltung, dass der Gewinn stetig sinkt, müssen die einzelnen Aufwendungen analysiert werden. Vielleicht ist der Materialeinsatz teurer geworden, weil die Einkaufspreise gestiegen sind. Dann muss der Einkauf reagieren und mit dem Lieferanten reden etc.

Auch Banken verlangen, bevor Sie einen Kredit bewilligen, Angaben zur Qualität des Rechnungswesens. Somit reicht es nicht mehr aus, nur eine Buchhaltung zu haben, die den Minimalerfordernissen genügt, sondern die Buchführung muss überdies übersichtlich, tagesaktuell und zuverlässig sein. Sie muss einem Dritten, wie der Bank, auf Anhieb die Zahlen und Zusammenhänge zeigen, auf die es ankommt – beispielsweise die Schuldentilgungsdauer, also wie viel Cashflow Sie brauchen, um Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen.

Bei guter Qualität bekommen Sie ein besseres Rating; dann zahlen Sie unter Umständen weniger Zinsen für Ihren Kredit.

Gute Unternehmenssteuerung setzt voraus, dass die Entscheider jederzeit auf aktuelle Informationen zur Finanzsituation zugreifen können. Wie lässt sich das am besten erreichen?

Siller: Eine wesentliche Rolle spielt hier Finanzbuchhaltungssoftware als Management-Informationssystem. Kassenbücher, Onlinebanking, Kostenstellenverwaltung, die digitale Belegverwaltung und eine Übersicht der offenen Posten auf Kunden- und Lieferantenseite gehören heute zu den Standardfunktionen einer Buchhaltungssoftware. Sie sollte zudem die wichtigsten Vorlagen für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Bilanz hinterlegt haben.

Wenn sich das Programm dann auch noch gut bedienen lässt, werden Monats- und Jahresabschluss fast zum Kinderspiel.

Doch eine gute Buchhaltung muss heute noch mehr leisten: Aus den bereits genannten Grundelementen sollte man diverse Auswertungen auf Knopfdruck erstellen können. Sie sollten sich nach verschiedenen Kriterien (Kunden, Artikel) strukturieren und in unterschiedliche Datenformate exportieren lassen. Also auf die zeitnahe Information kommt es immer mehr an.

Sind kleinere Unternehmen da nicht aufgrund geringerer Ressourcen im Wettbewerbsnachteil?

Siller: Für Kleinstunternehmen scheint es nicht leistbar, ein ausgeklügeltes Controllingsystem zu etablieren und erfolgreich zu betreiben. Viele Unternehmer glauben auch, sie brauchen kein Controlling, weil es etwas kostet und sie ohnehin ausreichend Gewinn machen. Da wird oft nicht weit genug gedacht.

In einer Untersuchung bei österreichischen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern haben wir herausgefunden, dass es vor allem zwei Gründe sind, warum kleinere Betriebe Finanzbuchhaltung und Controlling relativ sparsam nutzen: 1. kein Bedarf aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße, und 2. Zeitmangel. Das war Anlass für uns, ein fünfteiliges Cockpit-Konzept zu entwickeln. Dieses beschränkt sich auf die Mindestausstattung von Rechnungswesen und Controlling und bietet den Unternehmen einen Überblick darüber, wie sie wirtschaftlich dastehen. Wer dieses Konzept mit einer guten Finanzbuchhaltungssoftware unterlegt, macht einen großen Fortschritt in Richtung zukunftssicheres Unternehmen.

Und: Controlling bringt weit mehr an Einsichten und Wissen als es kostet – sie brauchen dazu ja keinen Controller, sondern selbst etwas Know-how im Bereich Finanzbuchhaltung. Und noch etwas: Wenn Sie heute Gewinn machen, sagt das nichts über das Morgen aus. Nur ein gutes Rechnungswesen kann Ihnen sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie künftig auch noch Gewinne schreiben.

Wie wirkt sich eine leistungsfähige Buchhaltung im Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater aus?

Siller: Der Steuerberater hat für viele KMU eine wichtige Funktion. Auch in unserer Untersuchung haben viele der Befragten gesagt, dass sie ihrem Steuerberater die Buchhaltung und damit einen Großteil der kaufmännischen Führung anvertrauen. Oft übernimmt der externe Dienstleister zusätzlich Controllingfunktionen. Meiner Meinung nach spricht heute viel dafür, sich zumindest so viel Wissen über Rechnungswesen selbst anzueignen, dass man mit dem Steuerberater auf Augenhöhe sprechen kann.

Und viele Unternehmen entscheiden sich dann, die Finanzbuchhaltung künftig selbst zu machen, und den Steuerberater gezielt für die Steuerberatung einzusetzen. Sie können einem Steuerberater keinen größeren Gefallen tun, als ihm eine saubere Buchhaltung, ein übersichtliches Journal und unter Umständen sogar aussagekräftige Anlagen-, Eigenkapital-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel zu schicken. Das erleichtert ihm nicht nur die Übersicht und die Arbeit mit Ihren Zahlen sowie die steuerliche Vertretung, sondern spart Ihnen selbstverständlich Honorarkosten.

Anforderungen der GoBD an Buchführung und Archivierung
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Anforderungen der GoBD an Buchführung und Archivierung

Die GoBD stellen besondere Anforderungen an die digitale Buchführung und an die Aufbewahrung elektronischer Geschäftsdokumente. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten mit dem Finanzamt sollten Unternehmen sich an die Vorgaben halten. Dieser Beitrag beantwortet häufige Fragen zu den GoBD.

5 Min. Lesezeit

Seit Anfang 2015 gelten in Deutschland die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz: GoBD. Das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte Regelwerk stellt verbindlich klar, wie eine ordnungsmäßige IT-gestützte Buchführung formal auszusehen hat und wie Geschäftsdokumente und Unterlagen elektronisch aufzubewahren sind.

Die GoBD betreffen alle Steuerpflichtigen, die Gewinneinkünfte erzielen und für ihre geschäftlichen Prozesse IT-Systeme nutzen – also sowohl Firmen mit doppelter Buchführung als auch Einnahmen-Überschuss-Rechner. Trotzdem führen viele kleine und mittelgroße Unternehmen ihre Bücher immer noch nicht vollständig GoBD-konform. Vor allem hinsichtlich der Aufbewahrung von elektronischen Belegen und Daten gibt es Handlungsbedarf.

Die folgenden Fragen und Antworten fassen wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD zusammen. Für detaillierte Auskünfte empfiehlt es sich, einen Experten (z. B. einen Steuerberater) zu konsultieren.

Welche Systeme im Unternehmen sind von den GoBD betroffen?

Alle Systeme, bei denen buchführungsrelevante Belege anfallen, müssen die Vorgaben der GoBD erfüllen. Darum sind neben der Finanzbuchhaltung als Hauptbuchführungssystem auch die sogenannten Vor- und Nebensysteme auf ihre Konformität hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Hierzu zählen unter anderem Anlagenbuchhaltung, Lohnabrechnung, Warenwirtschaft, Materialwirtschaft, Fakturierung, Kassensystem, Archivsystem und Dokumentenmanagementsystem. Die Schnittstellen zwischen den Systemen sind ebenfalls in die Überprüfung einzubeziehen.

Was schreibt die Finanzverwaltung hinsichtlich der Aufbewahrungspflicht vor?

Im Unternehmen entstandene oder dort, beispielsweise per E-Mail oder Download, eingegangene elektronische Daten sind in ebendieser Form unveränderbar aufzubewahren und über die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten – auch für den maschinellen Zugriff der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen. Eine Aufbewahrung dieser Daten nur in gedruckter Form ist nicht zulässig. Die Aufbewahrungspflicht gilt für die Daten der Finanzbuchhaltung sowie für alle Einzelaufzeichnungen und Stammdaten mit steuerlicher Relevanz aus den Vor- und Nebensystemen der Finanzbuchhaltung. Beispiele hierfür sind Eingangs- und Ausgangsrechnungen oder Aufzeichnungen über Wareneingänge und -ausgänge.

Welche Vorgaben machen die GoBD für die Erfassung von Geschäftsvorfällen?

Die GoBD sehen vor, dass unbare Geschäftsvorfälle binnen zehn Tagen zu erfassen sind. Zum Erfassen gehören in diesem Zusammenhang Belegidentifikation, Belegsichtung, Belegsicherung und geordnete Ablage. Waren- und Kostenrechnungen, die nicht binnen acht Tagen beglichen wer­den, sollen mit ihrer Kontokorrentbeziehung erfasst werden. Bare Geschäftsvorfälle sind wie bisher tagesaktuell im Kassenbuch aufzuzeichnen. Liegt eine geordnete Belegablage im Sinne der GoBD vor, kann die Erfassung mit der Finanzbuchhaltungssoftware auch später erfolgen.

In jedem Fall sollte der Prozess der Belegablage klar geregelt und in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind: Wie wird die Vollständigkeit der Belege sichergestellt? Wie ist das Ordnungssystem gestaltet? Wer kann auf die Unterlagen zugreifen? Wie wird der Zugang nicht berechtigter Personen verhindert?

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Was ist bei der Festschreibung von Buchungen zu beachten?

Die GoBD legen fest, dass Buchungssätze „bis zum Ablauf des Folgemonats“ festzuschreiben sind, also im Regelfall bis spätestens zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Im Sinne der GoBD gilt ein Geschäftsvorfall erst dann als gebucht, wenn er festgeschrieben ist und damit den Grundsatz der Unveränderbarkeit erfüllt. Im Buchungsprozess ist das der Zeitpunkt der Autorisierung bzw. Freigabe von (vor-)erfassten Buchungssätzen durch die dafür berechtigte Person im Unternehmen oder in der Kanzlei des Steuerberaters. Nach diesem Zeitpunkt müssen alle Änderungen lückenlos nachvollziehbar sein.

Bitkom-Leitfaden Elektronische Archivierung und GoBD

Dürfen Belege in Office-Formaten aufbewahrt werden?

Office-Formate (z. B. Microsoft Word) können grundsätzlich weiterhin zur Aufbewahrung von steuerlich relevanten Belegen verwendet werden. In Anbetracht der technischen Möglichkeiten, Daten in solchen Formaten zu verändern oder unprotokolliert zu löschen, sind hier jedoch ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit notwendig – wie zum Beispiel regelmäßige Sicherungen, Zugriffsschutz und eine Verfahrensdokumentation mit entsprechenden Erläuterungen.

Ist es GoBD-konform, elektronische Belege und Aufzeichnungen im herkömmlichen Dateisystem aufzubewahren?

Prinzipiell ist es zwar zulässig, Belege und Dokumente auf Dateisystemebene abzulegen. Die Finanzverwaltung sieht ein solches Vorgehen aber als problematisch an. Wie bei der Verwendung von Office-Formaten gilt, dass Maßnahmen zum Zugriffsschutz und zur Unveränderbarkeit der Daten ergriffen und dokumentiert werden müssen.

Wie können Unternehmen eine GoBD-konforme Aufbewahrung von Belegen und sonstigen Aufzeichnungen am besten sicherstellen?

Wer steuerlich relevante elektronische Dokumente auf dem Arbeitsplatzrechner lediglich in einer herkömmlichen Ordnerstruktur als Word-, Excel- oder einfache PDF-Dateien im Dateisystem ablegt, verstößt gegen zentrale Vorgaben der GoBD: nämlich die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit. Deshalb ist es empfehlenswert, ein Dokumentenmanagement-System (DMS) einzusetzen. Ein DMS schafft die technischen Voraussetzungen, um steuerlich relevante Daten mit vergleichsweise geringem Aufwand revisionssicher und GoBD-konform aufzubewahren. Hierzu sollte die DMS-Software mindestens mit dem System zur Finanzbuchhaltung verknüpft sein.

Gibt es eine offizielle Zertifizierung für GoBD-konforme Softwareprodukte?

Nein. Die Finanzverwaltung erteilt keine sogenannten Positiv-Zertifikate zur Ordnungsmäßigkeit IT-gestützter Buchführungssysteme. Softwarehersteller haben jedoch die Möglichkeit, ihre Produkte von unabhängiger Seite (meist von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) nach den Prüfungsstandards IDW PS 880 und IDW RS FAIT 1 prüfen zu lassen und hierüber eine Prüfbescheinigung zu erhalten. Damit wird bescheinigt, dass die untersuchte Software wesentliche Vorgaben der GoBD erfüllt.

Angenehme Begleiterscheinung: Wer GoBD-geprüfte Software einsetzt, dürfte auch von einem geringeren internen Wirtschaftsprüfungsaufwand im Unternehmen profitieren. Für die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung bleibt aber – unabhängig vom eingesetzten Softwareprodukt – in jedem Fall der Steuerpflichtige selbst verantwortlich.