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Lohnabrechnung

Rechtssicher abrechnen: Fristen, Neuregelungen und Praxiswissen für die Lohnbuchhaltung im Mittelstand.

Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen
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Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen

Die Digitalisierung und die Energiewende stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigte für die neuen Anforderungen fit zu machen, hat die Bundesregierung zum 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld eingeführt. Die neue Lohnersatzleistung soll Betrieben dabei helfen, vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmer durch Weiterbildungen im Unternehmen zu halten. Doch wie funktioniert das Qualifizierungsgeld genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie beantragen Arbeitgeber die finanzielle Unterstützung?

5 Min. Lesezeit

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die in ihrer Funktionsweise dem Kurzarbeitergeld ähnelt. Es wurde mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“, kurz: Weiterbildungsgesetz, im Sommer 2023 eingeführt. Seit dem 1. April 2024 können Arbeitgeber, deren Mitarbeiter vom Strukturwandel betroffen sind, diese Leistung für ihre Beschäftigten beantragen.

Die Zielsetzung des Qualifizierungsgeldes ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, indem Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen die erforderlichen Qualifikationen für die sich wandelnden Anforderungen erlangen. Voraussetzung für den Bezug der Entgeltersatzleistung ist, dass die Fortbildung die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers beim aktuellen Arbeitgeber ermöglicht.

Wer hat Anspruch auf Qualifizierungsgeld?

Anspruch auf Qualifizierungsgeld haben Arbeitnehmer, die aufgrund des Strukturwandels eine Weiterbildung absolvieren müssen und hierdurch Einkommenseinbußen erleiden. Dabei spielen weder die Größe des Unternehmens noch das Alter oder die bisherigen Qualifikationen der Beschäftigten eine Rolle.

Ein typisches Beispiel sind Unternehmen der Automobilbranche: Wenn die Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantriebe umgestellt wird, benötigen die Mitarbeiter neue Kenntnisse, um weiterhin in ihrem Betrieb arbeiten zu können. Für die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen kann der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld beantragen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug der Leistung?

Die entscheidende Voraussetzung für den Bezug von Qualifizierungsgeld ist ein Qualifizierungsbedarf, der seine Ursache im Strukturwandel hat. Dieser Bedarf muss einen wesentlichen Anteil der Belegschaft betreffen:

Gesamtzahl der Mitarbeiter

Betroffener Anteil der Belegschaft

ab 250 Beschäftigten

mindestens 20 Prozent

unter 250 Beschäftigten

mindestens 10 Prozent

Unternehmen müssen den Qualifizierungsbedarf in einer betrieblichen Regelung festhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Regelung in einem Tarifvertrag zu verankern. Beschäftigt ein Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter, reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über den bestehenden Qualifizierungsbedarf aus.

Um das Qualifizierungsgeld erfolgreich beantragen zu können, müssen Unternehmen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umfang: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Diese können aber auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden. Es spielt keine Rolle, ob die Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert wird. Auch berufsbegleitende Modelle sind möglich.
  • Zulassung: Die Weiterbildung muss von der Zulassungsstelle für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
  • Inhalt: Die zu absolvierende Weiterbildung muss über rein arbeitsplatzbezogene Kenntnisse hinausgehen und darf keine kurzfristige Anpassungsqualifizierung darstellen. Laut Bundesagentur für Arbeit schließt dies beispielsweise Schulungen für den Umgang mit betriebsspezifischen Softwarelösungen von der Förderung aus.
  • Zustimmung: Die Beschäftigten müssen der Weiterbildung zustimmen.
  • Antragstellung: Der Antrag muss rechtzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung, bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
  • Kostenübernahme: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Weiterbildung.

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Wie berechnet sich die Höhe des Qualifizierungsgelds?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Bei Eltern von mindestens einem Kind erhöht es sich auf 67 Prozent. Bei der Nettoentgeltdifferenz handelt es sich um den Unterschied zwischen dem beitragspflichtigen Nettoentgelt im Referenzzeitraum (Soll-Entgelt) und dem verringerten Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (Ist-Entgelt). Der Referenzzeitraum ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser muss spätestens drei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung abgerechnet worden sein.

Rechenbeispiel:

Ein Mitarbeiter verdient bei einer 40-Stunden-Woche regulär 2.200 Euro netto im Monat. Infolge der Weiterbildung arbeitet er nur noch 25 Stunden pro Woche und erhält deshalb lediglich ein Entgelt von 1.375 Euro. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt 825 Euro (2.200 Euro – 1.375 Euro).

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent von 825 Euro, also 495 Euro. Hat der Mitarbeiter mindestens ein Kind, erhöht sich der Betrag auf 552,75 Euro (67 Prozent von 825 Euro). Der Gesamtverdienst während der Qualifizierung beträgt also 1.870 Euro (ohne Kind) bzw. 1.927,75 Euro (mit Kind). Der Arbeitgeber zahlt den Betrag an den Arbeitnehmer aus und erhält ihn anschließend von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Darf der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld aufstocken?

Da das Qualifizierungsgeld lediglich 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz abdeckt, verbleibt eine Lücke zum regulären Nettogehalt des Arbeitnehmers. Diese Lücke können Arbeitgeber durch eine zusätzliche Aufstockung schließen, ohne dass dieser Betrag auf das Qualifizierungsgeld angerechnet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die insgesamt an den Beschäftigten ausgezahlte Summe das reguläre Soll-Entgelt nicht übersteigt.

Bezogen auf das zuvor genannte Rechenbeispiel hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Mitarbeiter ohne Kinder eine anrechnungsfreie Aufstockung von 330 Euro zu zahlen (2.200 Euro reguläres Netto-Entgelt abzüglich 1.870 Euro Qualifizierungsgeld).

Wird ein Nebeneinkommen des Beschäftigten angerechnet?

Erfreuliche Nachricht: Übte der Arbeitnehmer seine Nebenbeschäftigung bereits im Referenzzeitraum aus, also vor Beginn der Weiterbildung, bleibt dieses Nebeneinkommen anrechnungsfrei. Wird die Nebentätigkeit jedoch erst nach dem Referenzzeitraum aufgenommen, gelten folgende Regelungen:

  • Angestellte: Nachdem die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Werbungskosten abgezogen wurden, gilt noch ein Freibetrag von 165 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden auf das Qualifizierungsgeld angerechnet.
  • Selbstständige: Bei einer selbstständigen Tätigkeit werden 30 Prozent der Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben angesetzt. Für den verbleibenden Betrag gelten dieselben Regelungen wie für Angestellte.

Qualifizierungsgeld beantragen: So funktioniert’s

Das Qualifizierungsgeld beantragen Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit direkt online. Hierfür laden sie auf der Website der Arbeitsagentur die erforderlichen Formulare herunter und füllen sie aus.

  • Antrag auf Qualifizierungsgeld: Angaben zum Betrieb, zur Weiterbildungsmaßahme und der Höhe des Qualifizierungsgeldes
  • Teilnehmerliste: Auflistung der teilnehmenden Personen (bei einer identischen Weiterbildungsmaßnahme reicht ein Antrag für mehrere Teilnehmer)
  • Abrechnungsliste: zur genauen Aufschlüsselung der Lohnzusammensetzung der Teilnehmer und damit der Berechnungsgrundlage des Qualifizierungsgeldes
  • Erklärung des Beschäftigten: Einverständniserklärung der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme

Anschließend lädt der Arbeitgeber die ausgefüllten Formulare online bei der Bundesagentur für Arbeit hoch. Damit ist der Antrag erfolgreich gestellt. Dies muss mindestens drei Monate vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen.

Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist
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Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist

Nach monatelangem Tauziehen wurde nun endlich das Wachstumschancengesetz verabschiedet, am 22. März 2024 gab es die finale Zustimmung des Bundesrates. Der gefundene Kompromiss weicht allerdings von den ursprünglichen Plänen ab, auch mit Blick auf die Entgeltabrechnung. Hier ein Überblick.

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Sobald das Wachstumschancengesetz in Kraft tritt, werden die darin enthaltenen steuerlichen Änderungen zu einem neuen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung führen. Arbeitgeber werden den Lohnsteuerabzug für ihre Beschäftigten voraussichtlich ab Januar 2024 rückwirkend korrigieren müssen.

Folgende Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Payroll wurden im Wachstumschancengesetz beschlossen

Besteuerungsanteil der Renten

Ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für neue Renteneintrittsjahrgänge nur noch um 0,5 Prozent statt wie bisher um 1,0 Prozent pro Jahr. Daher wird für die Kohorte 2023 der maßgebliche Besteuerungsanteil nur noch 82,5 Prozent (anstatt 83 Prozent) betragen. Diese Anpassung wird schrittweise umgesetzt, bis für den Renteneintrittsjahrgang 2058 ein Besteuerungsanteil von 100 Prozent erreicht sein wird.

Altersentlastungsbetrag

Auch der Altersentlastungsbetrag steigt künftig langsamer, rückwirkend ab 2023 jährlich um 0,4 Prozent – bisher waren es 0,8 Prozent. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag ab 2023 jährlich um 19 Euro statt bisher 38 Euro reduziert.

Versorgungsfreibetrag

Ab 2023 wird der Prozentwert für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags in Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert, bisher galten 0,8. Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend um 30 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um neun Euro pro Jahr.

Pauschale für Berufskraftfahrer

Übernachten Berufskraftfahrer in der Schlafkabine ihres LKW, so können sie neben der Verpflegungspauschale eine Pauschale für Übernachtungen in der Lkw-Schlafkabine steuerlich geltend machen. Diese Pauschale wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 von acht auf neun Euro pro Nacht erhöht.

Fünftelregelung

Die Berechnung der Fünftelregelung in der Lohnsteuer wird für den Arbeitgeber aufgehoben, kann aber weiterhin vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. Diese Änderung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden, ursprünglich war dies bereits für das Jahr 2024 geplant.

Beiträge für Gruppenunfallversicherung

Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung pauschal mit 20 Prozent versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer im Kalenderjahr 100 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze entfällt mit Beginn des Lohnsteuerabzugs 2024, die Beiträge können künftig unabhängig von ihrer Höhe pauschal versteuert werden.

Privatnutzung von Elektroautos

Die Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung der Privatnutzung von Elektroautos wurde im Wachstumschancengesetz letztlich nur von 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht. Bei der Anwendung der 1-Prozent-Regelung ist dann nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) anzusetzen. Diese Regelung gilt für alle Elektro-Firmenwagen, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Die Förderung von Hybridfahrzeugen (Halbierung der Bemessungsgrundlage) erfolgt derzeit nur bei Fahrzeugen mit einer elektrischen Reichweite von 60 Kilometern. Bei einer Zulassung ab 1. Januar 2025 sind mindestens 80 Kilometer Reichweite erforderlich.

Folgende Maßnahmen wurden im Wachstumschancengesetz gestrichen

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden, wenn sie einen Nettowert von 800 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze bleibt bestehen, ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Grenze mit dem Wachstumschancengesetz auf 1000 Euro anheben.

Verpflegungspauschalen

Die geplante Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Dienstreisen wurde gestrichen, es bleibt auch 2024 bei den bisherigen Pauschalen von 14 bzw. 28 Euro im Inland. Diese Pauschalen kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten.

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an Beschäftigte und ihre Begleitpersonen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gilt ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Teilnehmer – und dieser bleibt auch 2024 bestehen. Ursprünglich war im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eine Erhöhung des Freibetrags vorgesehen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung verschiedene Punkte berücksichtigen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Fakten zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor und beantwortet häufig gestellte Fragen.

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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu den essenziellen Säulen der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern. Obwohl ihr Ursprung bis ins Jahr 1931 zurückreicht, wurde die vollständige Lohnfortzahlung für alle Beschäftigten erst ab 1957 festgeschrieben. Seit 1994 regelt in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall.

Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung

Das Gesetz definiert Arbeitsunfähigkeit als den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sofern der Arbeitnehmer keine Schuld an seiner Erkrankung trägt, muss der Arbeitgeber das Entgelt gemäß § 3 Abs. 1 EFZG bis zu sechs Wochen lang fortzahlen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.

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Acht Fakten zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit

  1. Personenkreis: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für alle Angestellten, Arbeiter oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (§ 1 Abs. 2 EFZG), unabhängig von der Arbeitszeit – ausgenommen sind Beschäftigte in Heimarbeit.
  2. Dauer der Lohnfortzahlung: Das Entgelt wird für sechs Wochen (42 Werktage) ab dem ersten ganzen Tag der Arbeitsunfähigkeit fortbezahlt. Feiertage im betreffenden Zeitraum verlängern die Lohnfortzahlung nicht. Wie viele Arbeitstage pro Woche gearbeitet werden, spielt keine Rolle.
    Beispiel: Frau Meisner arbeitet nur an den Tagen Montag bis Mittwoch. Sie erkrankt am 1. April. Ihre Lohnfortzahlung endet unabhängig von ihren Arbeitstagen pro Woche nach sechs Wochen, also Mitte Mai.
  3. Wartezeit: Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Danach beginnen die sechs Wochen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
  4. Meldepflicht: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Er muss spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung ein ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer vorlegen. Der Arbeitgeber darf aber auch eine frühere Vorlage verlangen (z. B. am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit).
  5. Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Für die Lohnfortzahlung gilt das Lohnausfallprinzip – der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre. Hinzugerechnet werden müssen deshalb beispielsweise Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge, Gefahren- und Erschwerniszulagen (nicht aber Schmutzzulagen) sowie Vermögenswirksame Leistungen (VWL). Nicht berücksichtigt werden: Überstundenvergütungen, Auslösungen, Zuschüsse zu den Fahrtkosten.
  6. Elternzeit: Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitet der Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit, gelten jedoch die normalen Regelungen für die Lohnfortzahlung gemäß EFZG.
  7. Urlaubsanspruch: Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei einer länger andauernden Erkrankung nicht einfach kürzen. Er ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG verpflichtet, den Jahresurlaub auf das erste Quartal des darauffolgenden Jahres zu übertragen.
  8. Ende: Die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet, wenn das Arbeitsverhältnis endet – selbst wenn dieser Zeitpunkt während der Arbeitsunfähigkeit liegt. In Ausnahmefällen kommt eine darüberhinausgehende Lohnfortzahlungspflicht infrage, beispielsweise bei einer krankheitsbedingten Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder bei einer Arbeitnehmerkündigung, die der Arbeitgeber verschuldet hat.

Exkurs: Entgeltfortzahlung bei mehreren Erkrankungen nacheinander

Erkrankt ein Arbeitnehmer nacheinander an verschiedenen Erkrankungen, löst jede Erkrankung für sich einen neuen Sechs-Wochen-Anspruch auf Lohnfortzahlung aus.
Beispiel: Herr Maler wird wegen einer Grippe für drei Wochen krankgeschrieben. Wenige Wochen später bricht er sich das Bein und fällt für fünf Wochen aus. Da unterschiedliche Ursachen vorliegen, erhält er für beide Phasen die volle Lohnfortzahlung.

Überlappen sich die zwei Zeiträume, werden sie nicht aufaddiert, sondern ab der zweiten Erkrankung beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum.
Beispiel: Herr Maler bricht sich das Bein nach zwei Wochen Grippe und wird fünf Wochen krankgeschrieben, obwohl er eigentlich wegen der Grippe noch eine weitere Woche arbeitsunfähig gewesen wäre. Insgesamt beträgt die Lohnfortzahlungsdauer sieben Wochen.

Fällt der Arbeitnehmer mehrfach infolge derselben Grunderkrankung aus, gelten nach § 3 Abs. 1 EFZG diffizilere Regelungen:

  • Liegen sechs Monate zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsphasen, entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Sind seit der ersten Erkrankung zwölf Monate abgelaufen, entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch, auch wenn seit der letzten Erkrankung keine sechs Monate vergangen sind.

Beispiel: Frau Koffer ist an Krebs erkrankt. Im Januar erhält sie eine Therapie und fällt für acht Wochen aus. Im April ist sie erneut wegen der Folgen der Erkrankung arbeitsunfähig; ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, weil keine sechs Monate vergangen sind. Nachdem es ihr bereits wieder deutlich besser ging, erleidet sie im Dezember einen Rückfall und erhält eine neuerliche Strahlentherapie – die Lohnfortzahlungspflicht tritt erneut ein, da seit der letzten Erkrankung sechs Monate vergangen sind.

Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein komplexes Thema, das gerade in speziellen Fällen häufig Fragen aufwirft:

Muss der Arbeitgeber auch Lohnfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld ist?

Ist der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor. Dies ist etwas bei selbst verschuldeten Verkehrsunfällen, bei einer provozierten Schlägerei oder bei einer sehr gefährlichen Nebentätigkeit oder Sportart ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen der Fall.

Wie kann der Arbeitgeber reagieren, wenn der Arbeitnehmer eine Erkrankung nur vortäuscht?

In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, denn es handelt sich um einen Straftatbestand. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn der Arbeitnehmer vorgibt, krank zu sein, aber währenddessen weiterhin einer Nebentätigkeit nachgeht.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub krank wird?

Die Erkrankung wird nicht auf einen geplanten Urlaub angerechnet. Somit erhält der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung Entgeltfortzahlung und die geplanten Urlaubstage werden seinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Darf der Arbeitnehmer während der Lohnfortzahlung ausgehen oder Sport treiben?

Der Arbeitnehmer darf nichts tun, was seine Genesung gefährdet. Zuhause bleiben muss er aber nur, wenn ihm vom Arzt eine strenge Bettruhe verordnet wurde. Je nach Erkrankung kann es also in Ordnung sein, einkaufen oder ins Kino zu gehen oder sogar leichten Sport zu treiben.

Dürfen bei einer langen Erkrankung Sonderzahlungen gekürzt werden?

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen im Krankheitsfall gekürzt werden, allerdings nur, wenn es hierzu eine vertragliche Vereinbarung gibt (z. B. in einem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag).

Lohnfortzahlung leichtgemacht: Mit Lohnabrechnungssoftware automatisieren

Die korrekte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall birgt einige Fallstricke, sei es die korrekte Ermittlung der Dauer, des fortzuzahlenden Entgelts oder die korrekte Versteuerung. Der Einsatz einer Lohnabrechnungssoftware macht sich deshalb für Arbeitgeber bezahlt. Diese ermittelt automatisiert, ab welchem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung ausläuft, in welchen Fällen eine Folgeerkrankung zu berücksichtigen ist oder welches Entgelt auszuzahlen ist.

Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland
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Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte müssen bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland bestimmte Pflichten erfüllen, um ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Doch auch für die Arbeitgeberseite ist die Erkrankung von Mitarbeitern in anderen Ländern mit finanziellen Risiken verbunden.

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Im Falle einer Krankheit im Ausland müssen Beschäftigte bestimmte Melde- und Nachweispflichten erfüllen, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ändert nichts an dieser Verpflichtung.

Melde- und Nachweispflichten im Ausland

Bei einer Erkrankung müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über ihre Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und ihre Aufenthaltsadresse im Ausland informieren.

Bei Arbeitsunfähigkeit über drei Tage hinaus gilt auch bei einer Erkrankung im Ausland das Entgeltfortzahlungsgesetz und damit die Nachweispflicht durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese gelangt je nach Fallgestaltung auf unterschiedliche Weise zum Arbeitgeber:

  • Grenzgänger in europäischen Nachbarstaaten senden die ärztliche Bescheinigung an ihren ausländischen Sozialversicherungsträger, der sie an die deutsche Krankenkasse weiterleitet.
  • Außerhalb Europas erkrankte Mitarbeiter müssen ihre Krankschreibung hingegen in Papierform an den Arbeitgeber schicken.
  • Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss zusätzlich die gesetzliche Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Die Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters nach Deutschland muss unverzüglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitgeteilt werden.

Nachweis ärztlicher Bescheinigungen aus dem Ausland

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland gelten grundsätzlich wie deutsche Bescheinigungen, müssen jedoch eine Unterscheidung zwischen „einfacher Erkrankung“ und „Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit nach Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“ enthalten.

Um mögliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Mitarbeiter auf diese besondere Nachweispflicht hingewiesen werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann nämlich laut Entgeltfortzahlungsgesetz dazu führen, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlen muss. Allerdings darf die Entgeltfortzahlung nicht ohne Vorwarnung eingestellt werden.

Finanzielle Risiken für den Arbeitgeber

Schwere Erkrankungen von Beschäftigten während einer Entsendung im Ausland können für den Arbeitgeber ausgesprochen kostspielig werden. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) besagt, dass gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter selbst dann im Sinne der Sozialversicherung als entsendet gelten, wenn sie nur einen einzigen Tag im Ausland für den Arbeitgeber tätig sind.

Gemäß Sozialgesetzbuch V (§ 17) muss der Arbeitgeber während der Beschäftigung im Ausland die medizinischen Leistungen für erkrankte Mitarbeiter und deren mitreisende Familienangehörige erbringen.

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für alle medizinischen Kosten im Ausland haftet – und in der Regel in Vorkasse treten muss. Die Beschäftigten können sämtliche verauslagten Beträge durch entsprechende Belege bei ihrem Arbeitgeber einreichen und deren Erstattung verlangen. Die folgende Kostenerstattung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse an den Arbeitgeber deckt allerdings meistens nicht alle Kosten ab – der Arbeitgeber zahlt im Ergebnis oftmals kräftig drauf.

Abhilfe durch Auslandskrankenversicherung

Diesem hohen finanziellen Risiko kann durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wirksam begegnet werden. Eine solche Versicherung kann jene teilweise erheblichen Kosten ersetzen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Fazit

Arbeitgeber und Beschäftigte sollten ihre jeweiligen Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit einer arbeitnehmerseitigen Arbeitsunfähigkeit im Ausland kennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Konflikte und finanzielle Belastungen zu minimieren.

Bis zu 3.000 Euro steuerfrei und abgabenfrei: Was Arbeitgeber über die Inflationsprämie wissen müssen
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Bis zu 3.000 Euro steuerfrei und abgabenfrei: Was Arbeitgeber über die Inflationsprämie wissen müssen

Die Inflationsausgleichsprämie zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Verbraucherpreise zu entlasten. Im Gegensatz zur Energiepreispauschale erfolgt die Finanzierung dieser Prämie ausschließlich durch die Arbeitgeber, ohne staatliche Zuschüsse. In den folgenden FAQs fassen wir die essenziellen Informationen zur Inflationsprämie zusammen, die Arbeitgeber kennen sollten. Die Relevanz dieses Themas erstreckt sich auch über das Jahr 2023 hinaus.

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Durch das dritte Entlastungspaket im September 2022 hat der Gesetzgeber die Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Die Grundlage für diese Prämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, das am 1. Oktober 2022 in Kraft trat. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten im Begünstigungszeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 insgesamt bis zu 3.000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Inflationsprämie.

Sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen?

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. Daher besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung dieser Prämie, und der Arbeitnehmer hat keinerlei rechtlichen Anspruch darauf. Diese Regelung soll Unternehmen schützen, die aufgrund steigender Preise erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen erfahren oder noch mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben.

Dürfen Sie auch weniger als 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie auszahlen?

Ja, als Arbeitgeber dürfen Sie die Höhe der Zahlung selbst bestimmen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den maximalen Betrag von 3.000 Euro auszuzahlen; auch eine geringere Summe ist möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zur Steuerbefreiung und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsprämie erfüllt sein?

Der Gesetzgeber hat einen neuen Abschnitt in das Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen, der die Bedingungen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämie regelt. Die entsprechende Regelung findet sich in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz. Danach ist es vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Zahlung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ leistet. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein bereits bestehendes Bruttoeinkommen nicht umgewandelt werden darf. Die Inflationsprämie soll keinen Lohn ersetzen, sondern zusätzlich zum regulären Verdienst gezahlt werden. Zudem muss auf der Überweisung oder der Verdienstabrechnung deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen Ausgleich für die Preissteigerungen handelt.

Ist eine Umwandlung anderer Entgeltbestandteile erlaubt?

Die Umwandlung anderer Entgeltzahlungen ist grundsätzlich nicht zulässig. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine Gewinnbeteiligung oder sonstige Boni beim Einkommen handelt.

Hinweis: Achtung bei Zahlungen, die nicht vertraglich geregelt sind. Sind Ihre Arbeitnehmer länger im Betrieb und haben regelmäßig ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. In diesem Fall haben Ihre Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung dieser Leistungen. Diese sind somit auch nicht durch die Inflationsprämie zu ersetzen. Auch eine steuerfreie Auszahlung bereits geleisteter Überstunden oder nicht genommener Urlaubstage ist ausdrücklich nicht erlaubt.

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Kann die Auszahlung der Inflationsprämie auch in Teilbeträgen erfolgen?

Als Arbeitgeber dürfen Sie die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro sowohl als Einmalbetrag als auch in gleichbleibenden oder variierenden Teilbeträgen auszahlen – beispielsweise in Höhe von 50 Euro oder 100 Euro monatlich.

Die Entscheidung, ob Sie die Zahlung als Einmalbetrag oder als monatliche Zahlung gewähren, liegt ganz bei Ihnen. Wichtig: Bei einer Auszahlung in Teilbeträgen sollten Sie die Obergrenze von 3.000 Euro im Auge behalten. Eine Überschreitung dieser Grenze könnte bei einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt oder einer Sozialversicherungsprüfung unangenehme Konsequenzen haben. In diesem Fall müssten die Beträge im Nachhinein versteuert und verbeitragt werden.

Dürfen Sie als Arbeitgeber die Inflationsprämie an alle Mitarbeitenden auszahlen?

Ja, die Prämie zum Inflationsausgleich darf an alle Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Neben den Vollzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber den Inflationsbonus also auch an folgende Arbeitnehmergruppen in voller Höhe auszahlen:

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Teilzeitangestellte
  • Werkstudenten
  • Auszubildende
  • Kurzfristig Beschäftigte

Ist es zulässig, die Inflationsausgleichsprämie nur besonders engagierten Mitarbeitenden zu zahlen?

Es ist nicht gestattet, nur einige besonders engagierte Mitarbeitende im Team mit der Inflationsprämie zu belohnen, während alle anderen keine steuerfreien Sonderzahlungen erhalten. Eine derartige Unterscheidung nach dem Kriterium „Leistung“ widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der bei der Auszahlung der Inflationsprämie gilt. Es gibt jedoch alternative Ansätze, um differenzierte Auszahlungen vorzunehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die 3.000 Euro der Inflationsprämie zu staffeln?

Als Arbeitgeber dürfen Sie den Auszahlungsbetrag beispielsweise nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit staffeln:

Einstellungsdatum

Auszahlungsbetrag

Vor dem 1. Januar 2021

3.000 €

Nach dem 1. Januar 2021

2.000 €

Vor dem 1. Januar 2022

1.000 €

Nach dem 1. Januar 2022

500 €

Auf die oben gezeigte Weise kann der Arbeitgeber die Auszahlung der Inflationsprämie beispielsweise staffeln, ohne den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verletzen. Ebenfalls erlaubt ist, die Inflationsausgleichsprämie nach dem Umfang der Arbeitszeit zu staffeln: Vollzeitmitarbeiter bekommen in diesem Fall zum Beispiel die vollen 3.000 Euro ausgezahlt – Teilzeitangestellte oder Minijobber hingegen erhalten die steuerfreie Zahlung anteilig, anhängig von der vereinbarten Arbeitszeit. Es gibt somit einige legale und faire Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie als Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten und sich rechtlich unangreifbar machen.

Tipp: Bekommt ein Beschäftigter keine Inflationsprämie, muss der Arbeitgeber die Gründe dafür lückenlos nachweisen. Hierauf ist insbesondere bei Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten zu achten. Bekommt nämlich der Ehegatte den steuerfreien Inflationsbonus, während die Kolleginnen und Kollegen leer ausgehen, kann das zu einem Problem führen.

In welcher Form können Sie die Inflationsausgleichsprämie gewähren?

Die unkomplizierteste und häufig bevorzugte Methode ist die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie in Form von Geld – entweder im Rahmen der Lohnabrechnung oder als direkte Überweisung an die Beschäftigten.

Eine Verpflichtung, wonach die Auszahlung über die Lohnabrechnung abzuwickeln sei, gibt es im Zusammenhang mit der Inflationsprämie nicht. Somit besteht auch die Möglichkeit, die Inflationsprämie in Sachbezüge umzuwandeln, wie zum Beispiel Tankgutscheine, Warengutscheine oder Kantinengutscheine. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass entsprechende Sachleistungen nicht bereits zuvor gewährt wurden.

Worauf müssen Sie bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie noch achten?

Viele Unternehmen geben ihren Mitarbeitenden Tankgutscheine in Höhe von 50 Euro monatlich aus. Wird diese Art der Sachbezüge bereits seit längerer Zeit genutzt, darf die Inflationsausgleichsprämie nicht in eine Sachleistung dieser Art umgewandelt werden, da dabei der Grundsatz der „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ ausgezahlten Leistung verletzt würde.

Bisher war die Grenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen monatlich auf 50 Euro festgelegt. Diese Freigrenze wird vorübergehend ausgesetzt: Bis zum 31. Dezember 2024 besteht die Möglichkeit, zusätzliche Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 3.000 Euro auszugeben.

Welche Vorteile hat die Auszahlung der Inflationsprämie für Sie als Arbeitgeber?

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden durch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie unterstützen, senden ein positives Signal an ihre Belegschaft. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken. Gleichzeitig können Arbeitgeber, die derzeit selbst unter den anhaltenden Teuerungsraten leiden, durch die Zahlung des steuerfreien Inflationsausgleichs eine anstehende dauerhafte Lohnerhöhung möglicherweise auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Bei der Inflationsprämie entfällt zudem der rund 20-prozentige Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Zahlt der Arbeitgeber die Prämie in voller Höhe von 3.000 Euro aus, beläuft sich die Ersparnis auf rund 600 Euro. Somit können Sie gleich mehrfach von der Gewährung der Sonderzahlung profitieren – und keineswegs nur Ihre Arbeitnehmer.

Wachstumschancengesetz - Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
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Wachstumschancengesetz - Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken. Auch Impulse im Bereich der Einkommensteuer gehören dazu, oftmals mit Wirkung auf die Entgeltabrechnung. Diese haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

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Das Wachstumschancengesetz trägt den selbsterklärenden Namen „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“. Seine erklärten Ziele sind die Verbesserung der Liquiditätssituation von Unternehmen und die Steigerung von unternehmerischen Investitionen in Deutschland. Der Regierungsentwurf wurde am 17. November 2023 im Deutschen Bundestag mit einigen Änderungen verabschiedet – nun hat der Bundesrat das Gesetz jedoch vorerst gestoppt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dieser Beitrag stellt daher die wesentlichen Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung nach gegenwärtigem Gesetzgebungsstand vor – weitere Änderungen sind möglich.

Wie wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Entgeltabrechnung aus?

Mit dem Wachstumschancengesetz sollen verschiedene Änderungen im Bereich der Lohnabrechnung einhergehen. Hier ein Überblick.

Anhebung der Verpflegungspauschalen

Die Verpflegungspauschalen bei auswärtigen Tätigkeiten im Inland sollen ab dem 1. Januar 2024 steigen:

  • Pro Kalendertag bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit des Beschäftigten von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gelten künftig 16 Euro (bisher 14 Euro).
  • Pro Kalendertag bei einer 24stündigen Abwesenheit des Beschäftigten von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gelten künftig 32 Euro (bisher 28 Euro).
  • Für entsprechende An- oder Abreisetage bei auswärtiger Unterbringung des Beschäftigten gelten fortan 16 Euro (bisher 14 Euro)

Pauschbetrag für Berufskraftfahrer steigt durchs Wachstumschancengesetz

Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, soll ab dem 1. Januar 2024 auf 9 Euro steigen (bisher: 8 Euro).

Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

Bei der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge ohne CO2-Ausstoß wird bisher nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt, sofern dieser 60.000 Euro nicht übersteigt. Nach dem Wachstumschancengesetz soll dieser Höchstbetrag ab dem 1. Januar 2024 auf 70.000 Euro erhöht werden.

Fünftelungsregelung wird abgeschafft

Die komplizierte Fünftelungsregelung führt dazu, dass die Tarifermäßigung für Vergütungen von mehrjährigen Tätigkeiten bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wird. Durch das Wachstumschancengesetz soll dieses Verfahren ab 2024 entfallen. Arbeitnehmer können die Tarifermäßigung jedoch weiterhin im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen.

Betriebsveranstaltungen – Anhebung des Freibetrags

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll ab 2024 von 110 Euro auf 150 Euro angehoben werden. Dieser Freibetrag gilt für arbeitgeberseitige Zuwendungen an eigene Beschäftigte und deren Begleitpersonen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen. Falls der Freibetrag überschritten wird, gelten die darüber hinausgehenden Beträge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Geschenke für Betriebsfremde – Höchstwert steigt

Der gewinnunschädliche Höchstwert für Geschenke an Personen, die nicht zu den eigenen Beschäftigten gehören, soll ab 2024 von bisher 35 auf 50 Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – Grenze steigt

Ab 2024 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter wie Arbeitsmittel bis zu 1.000 Euro sofort und vollständig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei Beschäftigten abgezogen werden. So sieht es das Wachstumschancengesetz vor. Bisher lag die Grenze bei 800 Euro.

Gruppenunfallversicherung – Höchstbetrag entfällt

Bisher können Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem pauschalen Steuersatz von 20 Prozent erheben, sofern der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer im Kalenderjahr 100 Euro nicht überschritt. Ab 2024 soll diese Grenze aufgehoben sein. Somit können Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Beiträge mit einem pauschalen Steuersatz von 20 Prozent versteuern, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Beiträge.

Altersentlastungsbetrag wird halbiert

Der verminderte Anstieg des Besteuerungsanteils soll für die Abschmelzung des Altersentlastungsbetrags nachvollzogen werden, indem die bisher gültigen Jahresschritte ab dem Jahr 2023 von 0,8 Prozent auf 0,4 Prozent halbiert werden. Dadurch reduziert sich der Höchstbetrag ab 2023 nur noch um 19 Euro pro Jahr, statt der bisherigen 38 Euro.

Rentenbesteuerung verlangsamt

Ab 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang von bisher 1,0 Prozent auf 0,5 Prozent pro Jahr reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt der Besteuerungsanteil damit nur noch 82,5 Prozent. Die volle Besteuerung von 100 Prozent wird folglich erst für die Kohorte 2058 erreicht.

Doppelbesteuerung von Renten – neue Maßnahmen

Mehrere neue Maßnahmen sollen gegen die Doppelbesteuerung von Renten wirken, insbesondere Anpassungen beim Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag sowie bei der Rentenbesteuerung.

Abfindung einer Kleinbetragsrente

Die Abfindung einer Kleinbetragsrente soll ab dem Tag der Verkündung des Gesetzes auch während der Auszahlungsphase möglich sein, sofern die bisherige Rente aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs den Wert einer Kleinbetragsrente erreicht oder unterschreitet.

Digitale Lohnabrechnung: Rechtslage, Vorteile und der Weg zur Umstellung
HR & Payroll

Digitale Lohnabrechnung: Rechtslage, Vorteile und der Weg zur Umstellung

Seit dem BAG-Urteil vom Januar 2025 ist klar: Lohnabrechnungen dürfen digital zugestellt werden. Trotzdem dominieren in vielen mittelständischen Unternehmen noch manuelle Prozesse. Was das Urteil bedeutet, welche Vorteile die Umstellung bringt und wie der Wechsel zur digitalen Lohnabrechnung Schritt für Schritt gelingt.

5 Min. Lesezeit

Seit dem BAG-Urteil vom Januar 2025 ist klar: Lohnabrechnungen dürfen digital zugestellt werden. Trotzdem dominieren in vielen mittelständischen Unternehmen noch manuelle Prozesse. Was das Urteil bedeutet, welche Vorteile die Umstellung bringt und wie der Wechsel zur digitalen Lohnabrechnung Schritt für Schritt gelingt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 entschieden, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Lohn- oder Gehaltsabrechnung elektronisch zur Verfügung stellen dürfen – eine Papierform ist nicht mehr zwingend erforderlich. Damit ist die rechtliche Unsicherheit rund um die digitale Lohnabrechnung beseitigt. Wer jetzt umstellen will, muss die rechtlichen Vorgaben kennen und den Wechsel strukturiert planen.

Rechtslage: Was das BAG-Urteil konkret regelt

Das BAG hat festgelegt, dass Arbeitgeber die Gehalts- oder Lohnabrechnung digital bereitstellen dürfen. Drei Punkte aus dem Urteil sind für die Praxis entscheidend:

  • Holschuld-Prinzip: Arbeitnehmer müssen ihre elektronische Gehaltsabrechnung selbst abrufen.
  • Bereitstellungspflicht des Arbeitgebers: Unternehmen müssen die digitale Lohnabrechnung sicher zugänglich machen, etwa indem sie die Verdienstabrechnungen per E-Mail versenden.
  • Zugänglichkeit sicherstellen: Bei Bedarf muss eine Einsichtnahme oder ein Ausdruck vor Ort im Betrieb möglich sein.

Unabhängig vom BAG-Urteil bleiben die inhaltlichen Anforderungen an eine Lohnabrechnung bestehen: Nach § 108 der Gewerbeordnung müssen gewerbliche Arbeitgeber in Deutschland eine Abrechnung ausstellen, die Bruttolohn, Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie den Auszahlungsbetrag in Euro ausweist. Das gilt für Papier- wie für digitale Abrechnungen gleichermaßen.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber verringert die elektronische Lohnabrechnung den Aufwand für Druck, Kuvertierung und Versand und spart damit Papier-, Druck- und Portokosten. Abrechnungen lassen sich per E-Mail oder über ein sicheres Mitarbeiterportal sofort bereitstellen, was Verzögerungen vermeidet und Fehlerquellen reduziert. Da die papierlose Gehaltsabrechnung Ressourcen spart und den CO₂-Fußabdruck senkt, ist sie zugleich ein Baustein für nachhaltigeres Personalmanagement. Mit verschlüsselten E-Mails oder passwortgeschützten Dokumenten lassen sich sensible Daten außerdem sicherer übermitteln als per Post.

Auch Beschäftigte profitieren: Die Abrechnung ist am PC oder Smartphone jederzeit und überall abrufbar, lässt sich digital archivieren, statt in Aktenordnern zu verschwinden, und ist bei Bedarf – etwa für Steuererklärung, Mietvertrag oder Kreditantrag – sofort verfügbar. Passwortgeschützte digitale Abrechnungen können zudem anders als gedruckte Dokumente nicht verloren gehen oder in falsche Hände geraten.

Die Umstellung in der Praxis: So gelingt der Umstieg

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung erfordert eine sorgfältige Planung. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  • Ist-Analyse der aktuellen Prozesse: Zunächst werden alle Abläufe, Zuständigkeiten und Schnittstellen rund um die Lohnabrechnung erfasst und dokumentiert, einschließlich sämtlicher HR-Dokumente. Diese Bestandsaufnahme zeigt Optimierungspotenziale auf und definiert die Anforderungen an eine digitale Lösung.
  • Schritt-für-Schritt-Plan erstellen: Auf Basis der Ist-Analyse entsteht ein detaillierter Projektplan – von der Auswahl der passenden Software über die Anpassung der Prozesse bis zur Schulung der Mitarbeiter.
  • Realistischen Zeitplan aufstellen: Die Komplexität bestehender Prozesse, verfügbare Ressourcen und Abhängigkeiten von anderen Projekten bestimmen, wie viel Zeit die Umsetzung braucht. Ein sorgfältiger Zeitplan vermeidet Verzögerungen.

Bei der Software-Auswahl zählen Funktionsumfang und Anpassungsfähigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit, Kompatibilität mit bestehenden HR- und Finanzsystemen sowie die Kosten- und Lizenzmodelle. Demo-Versionen oder Testkonten helfen dabei, ein Gefühl für die verschiedenen Tools zu bekommen; Feedback der künftigen Nutzer sollte in die Entscheidung einfließen.

Datensicherheit und Datenschutz nicht vergessen

Da bei der digitalen Lohnabrechnung hochsensible Daten wie Gehalts- und Steuerinformationen, Bankverbindungen und Sozialversicherungsnummern verarbeitet werden, sind moderne Verschlüsselungstechnologien, strenge Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte erforderlich. Rechtlicher Rahmen ist die DSGVO: Unternehmen müssen die Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung einhalten und angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu Datenschutzrichtlinien ergänzen die technischen Maßnahmen.

Mitarbeiter einbeziehen – und häufige Fehler vermeiden

Die Akzeptanz der neuen Systeme entscheidet über den Erfolg der Umstellung. Informationsveranstaltungen und Workshops geben Beschäftigten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern; anschließende praxisnahe Schulungen mit Hands-on-Übungen bauen Berührungsängste ab. Feedback-Kanäle wie Online-Formulare, Umfragen oder persönliche Gespräche liefern nach dem Start wertvolle Verbesserungsvorschläge.

Drei Fehler tauchen in der Praxis besonders häufig auf: überstürzte Entscheidungen bei der Software- oder Anbieterwahl ohne gründlichen Vergleich, fehlende Schulungen, die die Akzeptanz der neuen Systeme untergraben, sowie unzureichende Tests vor dem Go-Live, die Schwachstellen erst im laufenden Betrieb sichtbar machen.

Fazit

Mit dem BAG-Urteil vom 28. Januar 2025 ist die papierlose Lohnabrechnung rechtskonform – Arbeitgeber können ohne rechtliche Bedenken umstellen und dabei von Kosteneinsparungen, schnellerer und sicherer Bereitstellung sowie mehr Nachhaltigkeit profitieren. Wer den Umstieg strukturiert angeht – mit Ist-Analyse, Projektplan, sorgfältiger Software-Auswahl, konsequentem Datenschutz und einbezogenen Mitarbeitern – vermeidet die typischen Stolperfallen und schafft eine Lohnabrechnung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen aus § 108 Gewerbeordnung als auch den Erwartungen der Belegschaft gerecht wird.

FAQ: Häufige Fragen zur digitalen Lohnabrechnung

Sind digitale Lohnabrechnungen in Deutschland rechtlich zulässig? 

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 28. Januar 2025 entschieden, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Lohn- oder Gehaltsabrechnung elektronisch zur Verfügung stellen dürfen. Eine Papierform ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Muss ich als Arbeitnehmer meine digitale Lohnabrechnung selbst abrufen? 

Ja, es gilt das Holschuld-Prinzip: Arbeitnehmer müssen ihre elektronische Gehaltsabrechnung selbst abrufen. Der Arbeitgeber muss sie im Gegenzug sicher zugänglich machen, etwa per E-Mail oder über ein Mitarbeiterportal, und bei Bedarf eine Einsichtnahme oder einen Ausdruck vor Ort ermöglichen.

Welche Angaben muss eine Lohnabrechnung enthalten, egal ob digital oder auf Papier? 

Nach § 108 der Gewerbeordnung müssen Arbeitgeber in Deutschland eine Abrechnung ausstellen, die Bruttolohn, Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie den Auszahlungsbetrag in Euro ausweist.

Welche Vorteile bringt die digitale Lohnabrechnung für Arbeitgeber? 

Sie reduziert Aufwand und Kosten für Druck, Kuvertierung und Versand, ermöglicht eine schnellere und fehlerärmere Bereitstellung, spart Ressourcen und senkt den CO₂-Fußabdruck. Verschlüsselte E-Mails oder passwortgeschützte Dokumente erhöhen zudem die Datensicherheit gegenüber dem Postversand.

Welche Vorteile hat die digitale Lohnabrechnung für Arbeitnehmer?

Beschäftigte können ihre Abrechnung jederzeit am PC oder Smartphone abrufen, digital archivieren statt in Aktenordnern zu suchen, und haben sie für Steuererklärung, Mietvertrag oder Kreditantrag sofort griffbereit. Passwortgeschützte Dokumente können zudem nicht wie Papier verloren gehen.

Mit welchem ersten Schritt sollte man die Digitalisierung der Lohnabrechnung angehen? 

Am Anfang steht eine Ist-Analyse der bestehenden Prozesse, Zuständigkeiten und Schnittstellen einschließlich aller HR-Dokumente. Sie zeigt Optimierungspotenziale auf und bildet die Grundlage für einen Schritt-für-Schritt-Plan und einen realistischen Zeitplan.

Worauf sollte man bei der Wahl der Software achten? 

Wichtige Kriterien sind Funktionsumfang und Anpassungsfähigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit, Kompatibilität mit bestehenden HR- und Finanzsystemen sowie Kosten- und Lizenzmodelle. Demo-Versionen und Feedback der künftigen Nutzer helfen bei der Entscheidung.

Wie lässt sich der Datenschutz bei der digitalen Lohnabrechnung sicherstellen? 

Da hochsensible Daten wie Gehalts-, Steuer- und Bankinformationen verarbeitet werden, sind Verschlüsselung, strenge Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte notwendig. Rechtlicher Rahmen ist die DSGVO mit den Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung; regelmäßige Mitarbeiterschulungen ergänzen die technischen Maßnahmen.

Welche Fehler sollten Unternehmen beim Umstieg vermeiden? 

Häufige Fallstricke sind überstürzte Entscheidungen bei der Software- oder Anbieterwahl ohne gründlichen Vergleich, fehlende Mitarbeiterschulungen sowie unzureichende Tests vor dem Go-Live.

Mitarbeiterangebote Benefits: Wie Unternehmen durch clevere Vergütungsmodelle sparen
HR & Payroll

Mitarbeiterangebote Benefits: Wie Unternehmen durch clevere Vergütungsmodelle sparen

Angesichts des Fachkräftemangels und steigender Lohnnebenkosten bist du auf der Suche nach innovativen Möglichkeiten, deine Mitarbeitenden fair zu entlohnen – ohne das Gehaltsbudget unnötig zu belasten? Eine besonders intelligente Lösung stellen steuerfreie Benefits dar. Diese Zusatzleistungen ermöglichen es dir, deinen Mitarbeitenden ein attraktives Angebot an Vergütungsbestandteilen zu bieten, ohne dass hohe Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

5 Min. Lesezeit

Einleitung

Angesichts des Fachkräftemangels und steigender Lohnnebenkosten bist du auf der Suche nach innovativen Möglichkeiten, deine Mitarbeitenden fair zu entlohnen – ohne das Gehaltsbudget unnötig zu belasten? Eine besonders intelligente Lösung stellen steuerfreie Benefits dar. Diese Zusatzleistungen ermöglichen es dir, deinen Mitarbeitenden ein attraktives Angebot an Vergütungsbestandteilen zu bieten, ohne dass hohe Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Aber welche Benefits sind steuerfrei, wie kannst du sie gezielt einsetzen und welche Vorteile bringen sie mit sich? In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du durch clevere Vergütungsmodelle sparen und gleichzeitig zufriedene Mitarbeitende gewinnen kannst.

Die Rolle von steuerfreien Benefits im Employer Branding

Steuerfreie Benefits sind nicht nur eine Möglichkeit zur Kosteneinsparung, sondern auch ein entscheidender Faktor im Employer Branding. Wenn du als Unternehmen attraktive Zusatzleistungen bietest, hebst du dich von der Konkurrenz ab und positionierst dich als moderner und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber. Diese Benefits können die Mitarbeiterbindung stärken, indem sie die Zufriedenheit und Motivation deiner Mitarbeitenden erhöhen. In einer zunehmend wettbewerbsorientierten Arbeitswelt sind solche Vorteile entscheidend, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Es ist wichtig, dass diese Vorteile mit dem Corporate Design deines Unternehmens abgestimmt sind, um ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild zu gewährleisten.

Integration in die Unternehmenskultur

Um steuerfreie Benefits erfolgreich einzuführen, ist eine sorgfältige Einbindung in die bestehende Unternehmenskultur notwendig. Du solltest sicherstellen, dass die angebotenen Benefits die Werte und Zielsetzungen deines Unternehmens widerspiegeln. Eine offene Kommunikation über die verfügbaren Angebote und deren Vorteile ist entscheidend, um das volle Potenzial dieser Benefits zu nutzen. Ermutige deine Mitarbeitenden, ihre Präferenzen und Bedürfnisse zu äußern, um die Benefits optimal an die spezifischen Bedürfnisse deiner Mitarbeitenden anpassen zu können.

Technologische Unterstützung und Verwaltung

Zur Minimierung des Verwaltungsaufwands und zur Steigerung der Effizienz kannst du auf digitale Plattformen und Technologien zurückgreifen. Diese Tools erleichtern die Verwaltung der Benefits und ermöglichen eine transparente Darstellung der verfügbaren Angebote. Anbieter von Benefit-Programmen bieten häufig maßgeschneiderte Lösungen an, die den individuellen Anforderungen deines Unternehmens gerecht werden. Dadurch wird nicht nur die Verwaltung vereinfacht, sondern auch die Nutzung der Benefits durch deine Mitarbeitenden gefördert.

Zukunftsausblick

Die Bedeutung steuerfreier Benefits wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Ansprüche der Arbeitskräfte an ihren Arbeitgeber wirst du verstärkt in solche Angebote investieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Steuerfreie Benefits bieten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern tragen auch zur langfristigen Zufriedenheit und Loyalität deiner Mitarbeitenden bei indem sie Wertschätzung und Mitarbeiterorientierung stärker in den Mittelpunkt rücken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass steuerfreie Benefits weit mehr sind als nur ein Instrument zur Kostensenkung. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Vergütungsstrategie, die sowohl den Bedürfnissen deiner Mitarbeitenden als auch den wirtschaftlichen Zielen deines Unternehmens gerecht wird. Durch eine gezielte Auswahl und Implementierung kannst du nicht nur deine Attraktivität als Arbeitgeber steigern, sondern auch nachhaltig zum Erfolg deines Unternehmens beitragen.

Was genau fällt unter steuerfreie Benefits?

Steuerfreie Benefits sind geldwerte Vorteile, die du deinen Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten kannst, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben anfallen. Diese Vorteile stellen eine Win-Win-Situation dar: Du sparst bei den Lohnnebenkosten, während deine Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto erhalten.

Es gibt jedoch klare gesetzliche Vorgaben für die steuerliche Begünstigung. Die meisten steuerfreien Benefits unterliegen bestimmten Höchstgrenzen oder Zweckbindungen. Wenn du diese kennst und gezielt einsetzt, kannst du erheblich sparen. Du musst dich über die geltenden Regelungen informieren und sicherstellen, dass die angebotenen Benefits den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist hierbei unerlässlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die beliebtesten steuerfreien Benefits im Überblick

1. Sachbezüge (z. B. Gutscheine, Tankkarten)

Du kannst deinen Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro als Sachbezug steuerfrei gewähren.

Typische Beispiele: Einkaufsgutscheine, Tankkarten oder Prepaid-Karten für Online-Shops.

Wichtig: Direkt ausgezahltes Geld oder Bargeld-Gutscheine sind nicht steuerfrei! Du musst sicherstellen, dass Sachbezüge klar von regulären Gehaltszahlungen getrennt sind, um Missverständnisse zu verhindern.

2. Jobtickets und Mobilitätszuschüsse

Wenn du die Kosten für ein Jobticket übernimmst oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr gewährst, bleibt dieser Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei.

Eine attraktive Möglichkeit, um nachhaltige Mobilität zu fördern. Solche Maßnahmen unterstützen die umweltfreundliche Fortbewegung und tragen zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks bei.

Durch die Bereitstellung von Jobtickets kannst du die Wahrnehmung deiner Marke als umweltbewusster und sozialer Arbeitgeber stärken, was das Employer Branding erheblich verbessert.

3. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.

Deine Mitarbeitenden profitieren von einer zusätzlichen Absicherung für den Ruhestand. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Altersabsicherung und gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung an Bedeutung.

Wenn du in die Altersvorsorge deiner Mitarbeitenden investierst, zeigst du Wertschätzung und langfristiges Interesse am Wohl deiner Mitarbeitenden. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken und die Fluktuation verringern.

4. Gesundheitsförderung

Du kannst bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung steuerfrei erstatten.

Beispiele: Zuschüsse für Fitnessstudios, Rückenschulungen oder Stressbewältigungsseminare. Solche Angebote fördern nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Wohlbefinden deiner Mitarbeitenden und können langfristig die Krankheitsrate im Unternehmen senken.

Gesundheitsförderung kann auch die Arbeitszufriedenheit erhöhen, da deine Mitarbeitenden das Gefühl haben, dass du dich um ihr körperliches und geistiges Wohl kümmerst. Dies kann zu einer positiveren Arbeitsatmosphäre beitragen.

5. Essenszuschüsse und Kantinenverpflegung

Du kannst steuerfreie Essenszuschüsse gewähren, z. B. in Form von Essensmarken oder subventionierten Mahlzeiten in der Kantine.

Hier gelten spezielle Freibeträge und Regelungen. Eine gut geführte Kantine kann zudem als sozialer Treffpunkt dienen und das Gemeinschaftsgefühl im Unternehmen stärken.

Essenszuschüsse können auch die Produktivität steigern, da deine Mitarbeitenden weniger Zeit für die Suche nach externen Essensmöglichkeiten aufwenden müssen und dadurch mehr Zeit für ihre Arbeit haben.

6. Fortbildungen

Kosten für berufliche Weiterbildungen, die du übernimmst, sind steuerfrei.

Vorteil: Deine Mitarbeitenden qualifizieren sich weiter, während du die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen kannst. Fortbildungen tragen zur persönlichen Entwicklung deiner Mitarbeitenden bei und erhöhen deren Einsatzfähigkeit und Motivation im Unternehmen.

Indem du Fortbildungen förderst, stellst du sicher, dass deine Mitarbeitenden stets über die neuesten Entwicklungen und Techniken in ihrer Branche informiert sind, was die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens steigert.

Worauf müssen Arbeitgeber bei Zusatzleistungen achten?

Wenn du als Arbeitgeber Zusatzleistungen anbietest, musst du einige wichtige Aspekte beachten, um sicherzustellen, dass diese Angebote sowohl fair als auch effektiv sind.

  • Gleichbehandlung: Es ist entscheidend, dass alle deine Mitarbeitenden gleich behandelt werden, unabhängig von ihrer Position oder Funktion im Unternehmen. Dies fördert ein Gefühl der Fairness und Gleichberechtigung im Team.
  • Transparenz: Die Zusatzleistungen sollten transparent und klar kommuniziert werden. Alle deine Mitarbeitenden müssen wissen, welche Benefits ihnen zur Verfügung stehen und wie sie diese in Anspruch nehmen können. Eine offene Kommunikation über die verfügbaren Angebote und deren Vorteile ist unerlässlich.
  • Dokumentation: Eine genaue Dokumentation der Zusatzleistungen ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle deine Mitarbeitenden die gleichen Leistungen erhalten. Dies hilft auch, rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.
  • Steuerliche Aspekte: Du musst sicherstellen, dass die Zusatzleistungen steuerlich korrekt sind und keine unerwünschten Steuerfolgen haben. Eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern kann hierbei hilfreich sein, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Durch die Berücksichtigung dieser Aspekte kannst du sicherstellen, dass deine Zusatzleistungen sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch die Zufriedenheit und Motivation deiner Mitarbeitenden fördern.

Vorteile von steuerfreien Benefits für Unternehmen

Der wesentliche Vorteil von steuerfreien Benefits liegt in der Einsparung von Kosten. Bei einer Gehaltserhöhung musst du als Unternehmen nicht nur das erhöhte Bruttogehalt zahlen, sondern auch die darauf anfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Anders verhält es sich bei steuerfreien Benefits: Hier entfallen diese zusätzlichen Abgaben, sodass du dein Vergütungsbudget effizienter nutzen kannst.

Darüber hinaus steigern attraktive Zusatzleistungen deine Attraktivität als Arbeitgeber. Wenn du gezielt steuerfreie Benefits einsetzt, erhöhst du die Zufriedenheit deiner Mitarbeitenden, förderst die Mitarbeiterbindung und positionierst dich als moderner Arbeitgeber.

Zudem bieten steuerfreie Benefits dir die Möglichkeit, deine Corporate Benefits individuell zu gestalten und auf die spezifischen Bedürfnisse deiner Mitarbeitenden abzustimmen. Ob es sich um Zuschüsse für die Kinderbetreuung, zusätzliche Urlaubstage oder Gesundheitsleistungen handelt – die Auswahl an möglichen Benefits ist vielfältig und kann flexibel an deine Unternehmensstrategie angepasst werden. Du kannst eine zentrale Seite nutzen, um verschiedene vergünstigte Angebote für deine Mitarbeitenden bereitzustellen und ihnen einen einfachen Zugang zu diesen Benefits zu ermöglichen.

Ein weiterer Vorteil ist die Förderung der Mitarbeitergesundheit. Durch steuerfreie Gesundheitsangebote, wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Gesundheitskurse, kannst du aktiv zur Gesundheit und zum Wohlbefinden deiner Mitarbeitenden beitragen. Dies hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit, sondern kann auch die Krankheitsrate in deinem Unternehmen senken und somit langfristig Kosten sparen.

Nicht zuletzt stärken steuerfreie Benefits deine Unternehmensmarke. Indem du als attraktiver und mitarbeiterfreundlicher Arbeitgeber wahrgenommen wirst, kannst du dich positiv von der Konkurrenz abheben. Dies ist besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ein entscheidender Faktor, um qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und zu binden. Wenn du innovative Benefits bietest, zeigst du, dass du die Bedürfnisse deiner Mitarbeitenden ernst nimmst und bereit bist, in deren Wohlbefinden und Zufriedenheit zu investieren.

Die Grenzen steuerfreier Benefits

Steuerfreie Benefits bieten dir zahlreiche Vorteile, doch es gibt auch klare Grenzen und Regelungen, die du als Unternehmen beachten musst.

  • Grenze für Sachbezüge: Die Grenze für steuerfreie Sachbezüge liegt bei 50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat. Du kannst diese Sachbezüge in Form von Gutscheinen, Tankkarten oder Prepaid-Karten gewähren.
  • Mobilität: Mobilitätsleistungen wie Fahrtkosten oder Jobtickets sind steuerfrei, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies kann für dich eine attraktive Möglichkeit sein, um nachhaltige Mobilität zu fördern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Essen und Trinken: Mahlzeiten und Getränke sind steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Geschäftsessen oder ähnlichen Anlässen angeboten werden. Auch Essenszuschüsse in Form von Essensmarken oder subventionierten Mahlzeiten in der Kantine kannst du steuerfrei gewähren, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
  • Gesundheitsförderung: Gesundheitsfördernde Leistungen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Gesundheitskurse sind bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Diese Angebote fördern nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Wohlbefinden deiner Mitarbeitenden.

Indem du diese Grenzen und Regelungen beachtest, kannst du die Vorteile steuerfreier Benefits optimal nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren.

E-Mail-Marketing für Mitarbeiter

E-Mail-Marketing kann ein effektives Mittel sein, um dich über Mitarbeiterangebote zu informieren und deren Nutzung zu fördern. Hier sind einige Tipps, wie du E-Mail-Marketing erfolgreich einsetzen kannst:

  • Personalisierte E-Mails: Personalisierte E-Mails, die auf deine individuellen Bedürfnisse und Interessen abgestimmt sind, können die Öffnungs- und Klickraten erheblich erhöhen. Dies zeigt dir, dass deine individuellen Präferenzen berücksichtigt werden.
  • Klare und einfache Sprache: Die E-Mails sollten in klarer und einfacher Sprache verfasst sein, um sicherzustellen, dass du die Informationen verstehst. Vermeide Fachjargon und komplizierte Formulierungen.
  • Regelmäßige E-Mails: Regelmäßige E-Mails können dazu beitragen, dass du dich informiert fühlst und die Mitarbeiterangebote nutzt. Ein regelmäßiger Newsletter kann beispielsweise über neue Benefits, Änderungen oder besondere Aktionen informieren.

Durch den gezielten Einsatz von E-Mail-Marketing kannst du die Kommunikation über Mitarbeiterangebote verbessern und die Nutzung dieser Angebote steigern.

Die Rolle des Feelgood Managers

Ein Feelgood Manager kann eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung von Mitarbeiterangeboten spielen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die diese Position auszeichnen:

  • Kommunikation: Der Feelgood Manager sollte eine offene und transparente Kommunikation mit dir pflegen. Dies umfasst regelmäßige Updates über neue Mitarbeiterangebote und die Vorteile bestehender Benefits. Eine gute Kommunikation fördert  Vertrauen und Zufriedenheit.
  • Feedback: Der Feelgood Manager sollte regelmäßig Feedback einholen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterangebote den Bedürfnissen entsprechen. Dies kann durch Umfragen, Feedback-Runden oder persönliche Gespräche erfolgen.
  • Kreativität: Kreativität ist ein wesentlicher Bestandteil der Rolle des Feelgood Managers. Er oder sie sollte innovative und attraktive Ideen entwickeln, um die Mitarbeiterangebote ständig zu verbessern und Mitarbeiter zu motivieren. Dies kann von neuen Gesundheitsprogrammen bis hin zu besonderen Events reichen.

Durch die Unterstützung eines Feelgood Managers kannst du sicherstellen, dass deine Mitarbeiterangebote stets aktuell, relevant und attraktiv sind, was letztlich auch zu deiner Zufriedenheit und Motivation beiträgt.

Best Practices: Erfolgreiche Implementierung in Unternehmen

Um das volle Potenzial steuerfreier Benefits auszuschöpfen, solltest du als Unternehmen folgende Aspekte berücksichtigen:

Transparenz gewährleisten: Deine Mitarbeitenden müssen genau wissen, welche Benefits ihnen zur Verfügung stehen und wie sie diese nutzen können. Eine klare Kommunikation über die vorhandenen Angebote, deren Vorteile und die Schritte zur Inanspruchnahme ist entscheidend. Regelmäßige Updates und Informationsveranstaltungen können dabei helfen, deine Mitarbeitenden auf dem Laufenden zu halten.

Individuelle Bedürfnisse einbeziehen: Da nicht alle deine Mitarbeitenden die gleichen Bedürfnisse haben, ist eine flexible Auswahl an Benefits vorteilhaft. Du solltest regelmäßig Feedback von deinen Mitarbeitenden einholen, um die Angebote an die sich ändernden Bedürfnisse anzupassen. Ein individueller Ansatz kann die Zufriedenheit und Akzeptanz der Benefits erhöhen.

Verwaltung vereinfachen: Der Einsatz digitaler Lösungen und Anbieter, die Benefit-Programme automatisieren, unterstützt die Implementierung. Plattformen zur Verwaltung der Benefits können den administrativen Aufwand erheblich reduzieren und die Effizienz steigern. Diese Tools bieten oft auch Analysen, die dir helfen, die Nutzung und den Erfolg der Benefits zu überwachen.

Regelmäßige Evaluierung: Welche Benefits werden tatsächlich genutzt? Du solltest regelmäßig prüfen, ob Anpassungen nötig sind. Eine kontinuierliche Überwachung und Bewertung der angebotenen Benefits ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Effekt erzielen. Anpassungen basierend auf Daten und Feedback können die Effektivität der Benefits weiter steigern.

Zusätzlich solltest du die steuerlichen Rahmenbedingungen stets im Blick behalten. Änderungen in der Gesetzgebung können Auswirkungen auf die Steuerfreiheit bestimmter Benefits haben. Eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und rechtlichen Experten kann dir helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und die Vorteile der Benefits voll auszuschöpfen.

Ein weiterer Aspekt ist die Integration der Benefits in deine Unternehmenskultur. Unternehmen, die eine Kultur der Wertschätzung und Unterstützung fördern, können die positiven Effekte der Benefits verstärken. Deine Mitarbeitenden fühlen sich eher geschätzt und motiviert, wenn sie sehen, dass du als Arbeitgeber in ihre Bedürfnisse und ihr Wohlbefinden investierst.

Fazit: Ein Gewinn für alle Seiten

Steuerfreie Benefits bieten dir eine effektive Möglichkeit, deine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und gleichzeitig die Gehaltskosten zu optimieren. Wenn du clevere Vergütungsmodelle einsetzt, profitierst du von zufriedeneren Mitarbeitenden, geringeren Kosten und einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit.

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um deine Vergütungsstrategie zu überdenken und steuerfreie Benefits gezielt einzusetzen!

Die Einführung steuerfreier Benefits erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Du solltest sicherstellen, dass die angebotenen Benefits den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die individuellen Bedürfnisse deiner Mitarbeitenden berücksichtigen. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Benefits kann dazu beitragen, deren Effektivität zu maximieren und die Zufriedenheit deiner Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Darüber hinaus können steuerfreie Benefits als Instrument zur Förderung deiner Unternehmenskultur dienen. Sie signalisieren deinen Mitarbeitenden, dass du ihre Bedürfnisse ernst nimmst und bereit bist, in ihre berufliche und persönliche Entwicklung zu investieren. Dies kann die Loyalität und das Engagement deiner Mitarbeitenden stärken und zu einer positiven Arbeitsatmosphäre beitragen.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, steuerfreie Benefits als Teil deines Employer Brandings zu nutzen. Wenn du innovative und mitarbeiterfreundliche Benefits anbietest, kannst du dich positiv von der Konkurrenz abheben und als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden. Dies ist besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ein entscheidender Faktor, um qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und zu binden.

Insgesamt bieten dir steuerfreie Benefits die Chance, deine Vergütungsstrategie zu modernisieren und gleichzeitig die Zufriedenheit und Motivation deiner Mitarbeitenden zu steigern. Durch eine gezielte Auswahl und Implementierung kannst du nicht nur deine Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen, sondern auch nachhaltig zum Erfolg deines Unternehmens beitragen.

Die Integration von ESG Kriterien in die Payroll Prozesse: Dein Leitfaden für Nachhaltigkeit
HR & Payroll

Die Integration von ESG Kriterien in die Payroll Prozesse: Dein Leitfaden für Nachhaltigkeit

Warum solltest du ESG-Kriterien in die Payroll-Prozesse integrieren? Dieser Artikel zeigt dir, wie die Integration von ESG-Kriterien in die Payroll-Prozesse dazu beiträgt, dein Unternehmen nachhaltiger und zukunftssicherer zu gestalten. Du erfährst die wichtigsten Vorteile, Herausforderungen und Best Practices für eine erfolgreiche Umsetzung.

5 Min. Lesezeit

Warum solltest du ESG-Kriterien in die Payroll-Prozesse integrieren? Dieser Artikel zeigt dir, wie die Integration von ESG-Kriterien in die Payroll-Prozesse dazu beiträgt, dein Unternehmen nachhaltiger und zukunftssicherer zu gestalten. Du erfährst die wichtigsten Vorteile, Herausforderungen und Best Practices für eine erfolgreiche Umsetzung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Integration von ESG-Kriterien in Payroll-Prozesse fördert nicht nur nachhaltige Geschäftspraktiken, sondern steigert auch die Wettbewerbsfähigkeit und den Unternehmenswert.
  • Nachhaltige Gehaltsmodelle und transparente Lohnstrukturen verbessern die Mitarbeitermotivation und tragen zur Schaffung einer gerechten Unternehmenskultur bei.
  • Herausforderungen wie Datenschutz und unzureichende technische Infrastruktur müssen überwunden werden, um die Umsetzung von ESG-Kriterien in der Payroll erfolgreich zu gestalten.

Bedeutung von ESG-Kriterien in der Payroll

ESG-Kriterien gewinnen zunehmend an Bedeutung für alle Unternehmensbereiche, einschließlich der Payroll. Unternehmen, die ESG-Kriterien in ihre Gehaltsabrechnungsprozesse integrieren, können effizienter und zukunftssicherer wirtschaften. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch die steigenden Anforderungen von Investoren und Stakeholdern an nachhaltige Geschäftspraktiken verstärkt.

Als Unternehmensleiter solltest du ESG-Compliance als strategische Chance begreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit und den Unternehmenswert zu steigern. ESG-Kriterien bieten nicht nur die Möglichkeit, ökologische und soziale Verantwortung zu übernehmen, sondern auch Compliance Anforderungen zu erfüllen und das Risiko von Gesetzesverstößen zu minimieren.

Die Integration von ESG-Kriterien in die gesamte Unternehmensstrategie, einschließlich HR-Prozesse wie die Payroll, zeigt Verantwortung und stärkt die Unternehmensmarke. Die verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen erhöhen den Druck auf Unternehmen, ESG-Kriterien zu integrieren.

Nachhaltige Gehaltsmodelle

Nachhaltige Gehaltsmodelle sind ein wesentlicher Bestandteil einer ESG-konformen Unternehmensstrategie. Sie fördern nicht nur die Mitarbeitermotivation und -produktivität, sondern verbessern auch das Image des Unternehmens. Faire Gehaltsstrukturen tragen zu einer inklusiven Unternehmenskultur bei und steigern die Kreativität und Innovation.

Beispiele zeigen, dass Unternehmen durch faire Gehaltsmodelle die Mitarbeiterzufriedenheit um bis zu 15 % steigern können. Regelmäßige Gehaltsüberprüfungen helfen, die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren und sicherzustellen, dass die Vergütung mit den Marktbedingungen übereinstimmt. Durch nachvollziehbare und gerechte Vergütungsstrukturen fühlen sich Mitarbeitende wertgeschätzt.

Herausforderungen bei der Umsetzung von ESG-Kriterien in Payroll-Prozesse

Die Umsetzung von ESG-Kriterien in Payroll-Prozesse ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden. Eine der größten Hürden ist der Datenschutz, da sensible Mitarbeiterdaten betroffen sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden, was oft mit erheblichen technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden ist.

Eine unzureichende technische Infrastruktur kann die Implementierung von ESG-Kriterien im Payroll-Prozess behindern. Viele Unternehmen verfügen nicht über die notwendigen Systeme, um die Integration der erforderlichen ESG-Anforderungen zu ermöglichen. Zudem ist das Bewusstsein für ESG-Kriterien im HR-Bereich oft nicht ausreichend, was die Akzeptanz und Umsetzung dieser Standards erschwert.

Das mangelnde Bewusstsein für die Relevanz von ESG im HR-Bereich führt dazu, dass viele Unternehmen die Bedeutung dieser Kriterien unterschätzen. Datenschutzbedenken und eine unzureichende technische Infrastruktur sind weitere Hürden, die es zu überwinden gilt. Unternehmen müssen daher nicht nur in technische Lösungen investieren, sondern auch das Bewusstsein und Verständnis für ESG-Kriterien fördern.

Best Practices für eine ESG-konforme Payroll

Eine nachhaltige Payroll-Strategie ermöglicht es dir, sowohl ökologische als auch soziale Verantwortung zu übernehmen. Gerechte Vergütung kann dazu beitragen, soziale Spannungen zu reduzieren und die gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit zu fördern.

Eine zuverlässige Berichterstattung im Payroll-Prozess sollte definierte Verantwortlichkeiten, betriebliche Anweisungen, Sicherheit und Automatisierungsmöglichkeiten umfassen.

Digitale Gehaltsabrechnungen

Digitale Gehaltsabrechnungen und papierlose Kommunikation tragen signifikant zum Schritt der Verringerung des ökologischen Fußabdrucks bei, da sie den Papierverbrauch erheblich reduzieren.

Unternehmen, die papierlose Abrechnungen nutzen, sparen jährlich Tonnen von Papier.

Transparente Lohnstrukturen

Transparente und faire Lohnstrukturen sind geschlechts- und herkunftsübergreifend gerecht und können Ungleichheiten verringern. Sie fördern ein gerechteres Arbeitsumfeld in der Gegenwart und tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens bei.

Fairness und Ethik in der Vergütungspraxis

Die Implementierung ethischer Grundsätze in der Vergütung kann die Mitarbeiterzufriedenheit und die Bindung an das Unternehmen erheblich steigern. Ethische Vergütungspolicies verbessern nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter, sondern fördern auch deren Loyalität gegenüber dem Unternehmen.

Ethische Entlohnung fördert die Loyalität der Mitarbeitenden und kann die Fluktuation im Unternehmen reduzieren. Dies trägt zur langfristigen nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens bei und stärkt die Unternehmensführung.

Technologische Lösungen für ESG-konforme Payroll

Die Implementierung von digitalen Gehaltsabrechnungen kann den administrativen Aufwand erheblich verringern und gleichzeitig die Effizienz steigern. Papierlose Abrechnungen reduzieren nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern verbessern auch die Genauigkeit der Payroll-Prozesse.

Software-Lösungen können ESG-konforme Payroll ermöglichen und Lohntransparenz steigern. Diese Lösungen integrieren sich nahtlos in bestehende ERP-Systeme und ermöglichen es dir, Nachhaltigkeitsmetriken effizient zu verwalten und zu berichten.

Die Rolle der Unternehmensführung

Die Unternehmensführung spielt eine entscheidende Rolle bei der Anpassung der strategischen Ausrichtung an ESG-Vorgaben, insbesondere durch das Berücksichtigen relevanter Standards. ESG-Kriterien sind entscheidend für die Governance, die Steuerung und die Integration von ökologischen und sozialen Standards in Unternehmensstrategien und helfen, operationale und finanzielle Risiken zu minimieren. Diese Transformation unterstützt Unternehmen dabei, sich nachhaltig zu positionieren.

Ein starkes ESG-Profil erhöht die Attraktivität eines Unternehmens für Investoren und andere Stakeholder. Faire Vergütung kann den Ruf eines Unternehmens als Arbeitgeber verbessern, was es einfacher macht, talentierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Gamification-Ansätze zur Förderung nachhaltigen Verhaltens

Gamification-Ansätze in der Payroll könnten nachhaltiges Verhalten fördern. Durch das Einbeziehen spielerischer Elemente in den Arbeitsalltag können Mitarbeitende motiviert werden, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen und das Engagement für ESG-Ziele zu erhöhen.

ESG-Berichterstattungspflichten in der Payroll

Du musst neuen ESG-bezogenen Berichterstattungspflichten nachkommen, wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Transparenz und Verantwortlichkeit in Payroll-Prozessen erhöht. Eine klare ESG-Strategie hilft dir, dich nicht nur regulatorischen Anforderungen zu stellen, sondern auch das Vertrauen von Investoren und Kunden zu gewinnen.

Softwarelösungen unterstützen die Erstellung von Berichten gemäß den EU-Vorschriften und vereinfachen so den Compliance-Prozess für Unternehmen. Effektive interne Kontrollsysteme sind entscheidend für die Aufrechterhaltung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit in ESG-bezogenen Berichten, insbesondere in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Beispiele aus der Praxis

Unternehmen wie IKEA und Tesla sind Vorreiter bei der Integration von ESG-Kriterien in ihre Geschäftsstrategien. IKEA plant, bis 2030 eine vollständige Kreislaufwirtschaft zu erreichen und verwendet umweltfreundliche Materialien in seinen Produkten. Tesla revolutioniert die Automobilindustrie mit Elektromobilität und investiert in nachhaltige Energiequellen wie Solarenergie.

Diese Beispiele zeigen, dass die Integration von ESG-Kriterien positiven Einfluss auf das Unternehmensimage und die Mitarbeitermotivation hat. Unternehmen erkennen zunehmend die Notwendigkeit, ESG-Kriterien in ihre Payroll-Prozesse zu integrieren, um nachhaltiger zu wirtschaften.

Ausblick: Die Zukunft der ESG-Kriterien in der Payroll

Die Zukunft der ESG-Kriterien in der Payroll wird von verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen und steigenden Anforderungen von Investoren und Stakeholdern geprägt sein. Innovative Ansätze wie Gamification in der Payroll könnten nachhaltiges Verhalten fördern und die Integration von ESG-Kriterien weiter vorantreiben.

Du musst deine Strategien kontinuierlich anpassen, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden und deine ESG-Ziele zu erreichen. Dies wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, sondern auch die langfristige Nachhaltigkeit deines Unternehmens sichern.

Fazit

ESG-Kriterien bieten dir die Möglichkeit, nicht nur ethisch zu handeln, sondern auch effizienter und zukunftssicher zu wirtschaften. Payroll-Prozesse spielen hierbei eine Schlüsselrolle, denn sie beeinflussen sowohl die Zufriedenheit der Mitarbeitenden als auch die Leistung deines Unternehmens als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Wer ESG-Prinzipien in die Payroll integriert, legt den Grundstein für eine nachhaltige, transparente und faire Unternehmenskultur. Die Herausforderungen bei der Umsetzung sind beträchtlich, aber die langfristigen Vorteile überwiegen die anfänglichen Hürden.

Die Integration von ESG-Kriterien in die Payroll-Prozesse ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die nachhaltig und zukunftssicher wirtschaften wollen. Die Einhaltung von ESG-Standards verbessert nicht nur das Unternehmensimage, sondern trägt auch zur Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität bei.

Die Zukunft wird durch verstärkte regulatorische Anforderungen und innovative Ansätze wie Gamification geprägt sein. Unternehmen müssen flexibel und proaktiv ihre Strategien anpassen, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden und ihre ESG-Ziele zu erreichen.