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Lohnabrechnung

Rechtssicher abrechnen: Fristen, Neuregelungen und Praxiswissen für die Lohnbuchhaltung im Mittelstand.

Neuer Mindestlohn und angepasste Geringfügigkeitsgrenzen: Was ändert sich für Arbeitgeber?
HR & Payroll

Neuer Mindestlohn und angepasste Geringfügigkeitsgrenzen: Was ändert sich für Arbeitgeber?

Seit Oktober 2022 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro brutto pro Stunde. Die Fachanwälte Dr. Volker Vogt und Merle Kulbach erläutern in diesem Gastbeitrag, welche Auswirkungen die Anhebung auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat.

5 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns angekündigt. Im Juni 2022 haben Bundestag und Bundesrat den Mindestlohn – abweichend vom üblichen Erhöhungsverfahren – einmalig per Gesetz angehoben. Seit Oktober 2022 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, statt bisher 10,45 Euro, mindestens 12 Euro brutto pro Zeitstunde zahlen. Auf den gesetzlichen Mindestlohn kann nicht durch vertragliche Regelungen verzichtet werden.

Künftige Anpassungen des Mindestlohns sollen wieder durch die Mindestlohnkommission, die normalerweise für die Anpassungen des Mindestlohns zuständig ist, vorgenommen werden. Die erste Anpassung soll am 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen.

Wie wirkt sich der höhere Mindestlohn auf Minijobs und Midijobs aus?

Minijobs

Die Anhebung des Mindestlohns hat Auswirkungen auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die sogenannten Minijobs. Bisher waren die geringfügigen Beschäftigungen bis zu einem monatlichen Entgelt von 450 Euro sozialversicherungsfrei. Diese Entgeltgrenze hebt der Gesetzgeber im Zuge der Mindestlohnerhöhung ebenfalls an, und zwar auf 520 Euro im Monat. Die höhere Verdienstgrenze soll Minijobbern eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum neuen 12-Euro-Mindestlohn ermöglichen.

Midijobs

Auch der Übergangsbereich (sogenannte Midijobs, früher: Gleitzone) ist von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Also Personen, die ein monatliches Entgelt von 450,01 Euro bis 1.300 Euro erhalten. Mit der Einführung des 12-Euro-Mindestlohns steigt die Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Midijobber sind sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen allerdings nur einen reduzierten Beitrag, der mit steigendem Entgelt an den normalen hälftigen Beitragssatz angepasst wird. Der Arbeitgeberbeitrag bemisst sich hingegen am tatsächlich erzielten Entgelt des Midijobbers.

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Welche weitere Gesetzesänderung gibt es in Bezug auf Minijobber?

Neben der Anhebung des Mindestlohns und der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze hat der Gesetzgeber eine weitere Änderung im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen auf den Weg gebracht: Bisher durfte der Verdienst von Minijobbern die Geringfügigkeitsgrenze maximal drei Monate lang aufgrund eines unvorhersehbaren Mehrbedarfs an Arbeitsleistung überschreiten – sofern dabei die zulässige Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wurde. Nun wurde die Regelung in § 8 Abs. 1b SGB IV erstmals gesetzlich fixiert:

  • Die maximale Dauer einer unvorhersehbaren Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 auf zwei Monate reduziert. Dies müssen Arbeitgeber in den Fällen, in denen ein unvorhersehbarer Mehrbedarf an der Arbeitsleistung des Minijobbers besteht, künftig unbedingt beachten.
  • Dauert die unvorhersehbare Überschreitung länger als zwei Monate und wird die neue Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro überschritten, so besteht Versicherungspflicht. Hier müssen dann die entsprechenden Meldungen an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgegeben werden.

Was gilt es noch bei Minijobs zu beachten?

  • Bei der Beurteilung, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist nicht nur das monatliche Entgelt zu berücksichtigen. Vielmehr zählen hierzu auch Einmalzahlungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese Zahlungen sind nicht als unvorhersehbare Überschreitung der Entgeltgrenze in einem Monat zu bewerten, da der Arbeitnehmer mit ihnen bei Arbeitsaufnahme rechnen konnte. Falls sie Einmalzahlungen leisten, müssen Arbeitgeber also sicherstellen, dass durch diese Zahlungen die Jahresentgeltgrenze von künftig 6.240 Euro nicht überschritten wird. Andernfalls liegt von Beschäftigungsbeginn an keine Entgeltgeringfügigkeit vor.
  • Ebenfalls vor Beschäftigung eines Minijobbers ist abzuklären, ob weitere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden. Übt ein Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, so werden die Entgelte zusammengezählt. Dies führt zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
  • Darüber hinaus sei auf die Dokumentationspflichten der werktäglichen Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten hingewiesen. Diesen Nachweis muss der Arbeitgeber für mindestens zwei Jahre beginnend ab dem Aufzeichnungszeitzeitpunkt (spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag) aufbewahren. Kommt er dieser Aufzeichnungspflicht nicht nach, droht ein Bußgeld.
  • Zuletzt müssen die Minijobber auf die Möglichkeit der Befreiung in der Rentenversicherung hingewiesen werden. Hier bietet es sich an, den Arbeitsverträgen den Vordruck der Minijobzentrale sowie das dazugehörige Merkblatt zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als Anlage beizufügen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend und kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurückgenommen werden.

Autoren dieses Beitrags

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Jetzt wird es Zeit für professionelle Zeiterfassung
HR & Payroll

Jetzt wird es Zeit für professionelle Zeiterfassung

Mit seinem viel diskutierten Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Ein entsprechendes nationales Gesetz lässt in Deutschland noch immer auf sich warten. Und doch wird es für deutsche Arbeitgeber jetzt ernst: Das Bundesarbeitsgericht hat die Pflicht zur Zeiterfassung nun de facto noch vor dem Gesetzgeber eingeführt.

5 Min. Lesezeit

Das deutsche Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, die geleisteten Überstunden ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren – nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Diese Regelung wurde im Mai 2019 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs revolutioniert. Demzufolge sind die Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein System zur vollständigen Arbeitszeiterfassung einzurichten.

Doch obwohl das Thema die deutsche HR-Szene zunächst kräftig aufmischte, ist es seither ruhig geworden um die Zeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hat es nun wieder erneut aufs Tableau gebracht. Das erst wenige Tage veröffentlichte Urteil stellt nämlich fest: Die vom EuGH gemachte Vorgabe zur verpflichtenden Zeiterfassung gilt bei korrekter Auslegung des Arbeitszeitgesetzes schon heute. Und setzt damit die deutschen Arbeitgeber jetzt in Zugzwang.

Das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 im Überblick

In dem EuGH-Urteil entschieden die Richter, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzuführen, das die detaillierte Zeiterfassung ermöglicht. Dies soll die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzen, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit zu kontrollieren, etwa der Mindestruhezeiten oder der maximalen, durchschnittlichen Arbeitszeit pro Woche. Arbeitnehmern ermöglicht ein Zeiterfassungssystem zudem, ihre Rechte besser durchzusetzen, weil dadurch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nachweisbar wird.

Die bisherige Rechtssituation: Zeiterfassung für einige Arbeitgeber verpflichtend

Schon vor dem EuGH-Urteil gab es im deutschen Recht mehrere Vorschriften zu einer verpflichtenden Zeiterfassung:

  • Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber Überstunden und Mehrarbeit aufzeichnen und diese Dokumentation mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Entscheidend ist hier, dass nur der Teil der Arbeitszeit aufzuzeichnen ist, der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht.
  • Auch das Mindestlohngesetz schreibt für viele Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer vor, wenn sie in von Schwarzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereichen tätig sind (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
  • § 19 Abs. 1 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) verpflichtet den entsendenden Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit des entsendeten Arbeitnehmers zu erfassen.
  • Hat der Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, muss er auf Verlangen für alle betroffenen Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden sowie Ausfall- und Fehlzeiten einreichen.

Alle Arbeitgeber, die unter keine der oben genannten Regeln fallen, mussten bisher die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht zwingend dokumentieren. Darüber hinaus gab es bislang keine Verpflichtung, ein elektronisches System für die Zeitwirtschaft einzuführen.

Unklare Rechtslage bis zum BAG-Urteil

Die deutschen Arbeitgeber standen bis vor Kurzem noch vor dem Problem, dass der konkrete Handlungsbedarf bislang nicht geklärt werden konnte. Viele Experten waren der Auffassung, dass das EuGH-Urteil eine Vorgabe für die Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten sei, die Pflicht zur Zeiterfassung in nationales Recht umzusetzen. Folgte man dieser Argumentation, bestünde für die deutschen Arbeitgeber (noch) kein Handlungsbedarf über die bereits existierenden Verpflichtungen hinaus.

Andere Spezialisten kommen hingegen zu dem Ergebnis, dass das EuGH-Urteil direkt zur Anwendung kommen muss. In diese Kerbe schlägt auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 20. Februar 2020. In einem Vergütungsprozess stellten die Richter fest, dass die Ansicht des Europäischen Gerichtshofs aufgrund der EU-Grundrechts-Charta direkte Anwendung findet. Vor diesem Hintergrund wurde der Überstundenvortrag des klagenden Arbeitnehmers auf Basis seiner eigenen, handschriftlichen Dokumentation von den Richtern akzeptiert, weil der Arbeitgeber die Behauptungen mangels eines entsprechenden Zeiterfassungssystems nicht entkräften konnte.

Klärung durch das neueste BAG-Urteil

Klärung bringt jetzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das sich eigentlich mit einer ganz anderen Frage auseinandersetzte. Die Richter hatten zu klären, ob dem Betriebsrat ein Initiativrecht bezüglich der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht. Dieses Recht steht ihm nach Auffassung der BAG-Richter nicht zu (BAG, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22, Pressemitteilung 35/22). Was jetzt jedoch die Diskussion um das Thema Zeiterfassung anheizt, ist die Begründung. Im Urteil heißt es auszugsweise:

„Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies schließt ein – ggfs. mithilfe der Einigungsstelle durchsetzbares – Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung aus.“

Das BAG hat damit klar festgestellt: Entgegen der bisherigen Annahmen zahlreicher Rechtsexperten kann das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 durchaus europarechtskonform ausgelegt werden. In der Konsequenz müssen Arbeitgeber die Vorgaben zur Zeiterfassung bereits erfüllen und dürfen nicht abwarten, bis der deutsche Gesetzgeber die EuGH-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt hat.

Im Vorteil sind jetzt Arbeitgeber, die schon frühzeitig vorgesorgt und ein adäquates Zeiterfassungssystem eingeführt bzw. bestehende Systeme nachjustiert haben. Akuter Handlungsbedarf besteht nun in Unternehmen, die bislang noch keine Zeiterfassungslösung im Einsatz haben.

Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit werden zukünftig in der jetzigen Form nicht mehr möglich sein, besonders wenn sie mit einer pauschalen Überstundenabgeltung verbunden sind. Unternehmen, die solche oder ähnliche Arbeitszeitmodelle im Einsatz haben, werden künftig nicht mehr um ein Mindestmaß an Kontrolle herumkommen.

Professionelle Zeiterfassung – warum sich die Investition lohnt

Die Investition in eine softwaregestützte Arbeitszeiterfassung lohnt sich unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung für nahezu jeden Unternehmer. Der Einsatz professioneller Zeitwirtschaftslösungen von Anbietern wie askDANTE oder ZMI bringt nämlich eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Homeoffice: Arbeiten die Mitarbeiter im Homeoffice, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nur über ein Zeiterfassungssystem effektiv kontrollieren.
  • Transparenz: Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können jederzeit nachvollziehen, wann wie viele Stunden gearbeitet wurde und wie viele Überstunden angefallen sind.
  • Geringere Fehleranfälligkeit: Gegenüber der manuellen Berechnung von Löhnen ist die automatisierte Arbeitszeiterfassung klar im Vorteil – viele Prozesse, etwa die Lohnabrechnung, lassen sich anhand der lückenlosen Daten automatisieren.
  • Aktuelle Berichte: Der Arbeitgeber kann jederzeit auf aktuelle Berichte und Statistiken zugreifen.
  • Flexibilität: Das EuGH-Urteil führt nicht etwa zum Zwangs-Comeback der klassischen Stechuhr, sondern bietet jede Menge Freiraum für die Zeiterfassung, etwa per Terminal, Webbrowser, Computer oder Smartphone.

Zeiterfassung manuell oder elektronisch? Professionelle Zeitwirtschaft empfehlenswert

Der EuGH machte keine Angaben dazu, wie das Zeiterfassungssystem konkret aussehen soll und auch Vorgaben des deutschen Gesetzgebers fehlen hierzu noch. Mit dem neuen BAG-Urteil haben sich diesbezüglich keine Veränderungen ergeben. Nach wie vor gibt es keine vorgeschriebene Form, und der Betriebsrat hat für die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystem kein Initiativrecht, kann sie also nicht erzwingen.

Das System muss dem EuGH zufolge lediglich „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein. Diesen Anforderungen könnte nach heutigem Stand sogar eine gut strukturierte, handschriftliche Dokumentation der Arbeitszeiten oder eine klassische Stechuhr gerecht werden. Und doch gibt es gute Gründe, sich für eine professionelle digitale Zeiterfassung zu entscheiden:

  • Datenschutz: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen hohe Anforderungen an die Verarbeitung von Arbeitszeitdaten und damit verbundenen personenbezogenen Daten. Professionelle Software stellt sicher, dass nur zulässige Daten verarbeitet werden, diese nach deren maximal zulässiger Speicherdauer gelöscht werden und der Zugriff durch unberechtigte Dritte verhindert wird.
  • Datensicherung: Ein Verlust von Daten würde nicht nur einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Dokumentation der Arbeitszeiten bedeuten, sondern zugleich auch den Verlust der Nachweismöglichkeiten im Fall eines Gerichtsprozesses. Eine fortlaufende Datensicherung in Form von Back-ups ist für professionelle Software selbstverständlich.
  • Homeoffice: Rund jeder vierte Arbeitnehmer arbeitet 2021 bereits im Homeoffice. Um bei Remote-Arbeitsmodellen die Kontrolle über gearbeitete Arbeitsstunden behalten zu können, lohnt sich die Investition in ein Zeiterfassungssystem, das die Dokumentation über mobile Schnittstellen ermöglicht. Zudem sollten Arbeitgeber schon heute einen Blick in die Zukunft werfen: Mit einem neuen Referentenentwurf des „Mobile-Arbeit-Gesetzes“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitgeber dazu verpflichten, die gesamte tägliche Arbeitszeit von mobil arbeitenden Mitarbeitern zu dokumentieren.
  • Auswertbarkeit: Um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs genügen zu können, müssen die Daten auswertbar sein. Anhand handschriftlicher Aufzeichnungen dürfte dies nur schwer möglich sein.

Fazit

Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem Arbeitgeber schnell handeln müssen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Einführung einer professionellen Zeiterfassung ist nun Pflicht. Im Idealfall wird sie softwaregestützt umgesetzt, aber auch jedes andere zuverlässige System ist ausreichend. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert schwerwiegende Folgen: Es könnte zu bösen Überraschungen kommen, wenn eine Vergütungsklage genauere Aufzeichnungen erfordert oder seitens des Gesetzgebers Strafen für Versäumnisse der Arbeitgeber eingeführt werden.

Kurzarbeitergeld abrechnen – Antworten auf häufige Fragen zum Kug
HR & Payroll

Kurzarbeitergeld abrechnen – Antworten auf häufige Fragen zum Kug

Energiekrise und Materialmangel werfen ihre Schatten voraus: In den kommenden Monaten werden wahrscheinlich wieder mehr Unternehmen Kurzarbeit anmelden müssen. Mancher Arbeitgeber wird dann erstmals Kurzarbeitergeld abrechnen. Dieser Beitrag beantwortet grundlegende Fragen zum Thema und gibt Praxistipps für Lohnbuchhalter.

5 Min. Lesezeit

Bis zum Ausbruch der Covid-19-Pandemie hätten es sich die meisten der betroffenen Arbeitgeber wohl nicht träumen lassen, Kurzarbeitergeld abrechnen zu müssen. Doch das Coronavirus hat vieles schlagartig verändert. Mittlerweile sind die pandemiebedingten Beschränkungen zwar weitgehend aufgehoben worden – stattdessen verdüstert sich die wirtschaftliche Lage nun infolge steigender Energiepreise und gestörter Lieferketten. Damit dürfte die Anzahl der Unternehmen steigen, die bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld (Kug) beantragen müssen. Hier Antworten auf wichtige Fragen zum Kug.

Für welche Beschäftigten kann ich als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen?

Nach § 98 SGB III können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sind und wenn eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Auch befristet Beschäftigte können Kurzarbeitergeld erhalten.

Welche Beschäftigten erhalten kein Kug?

Keinen Anspruch auf Kug haben:

  • Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und in der Hauptsache ihr Studium betreiben
  • geringfügig Beschäftigte
  • gekündigte Arbeitnehmer ab Ausspruch der Kündigung

Bekommen Auszubildende Kurzarbeitergeld?

Der Ausbildungsbetrieb muss grundsätzlich versuchen, die Ausbildung weiterzuführen. Ist dies nicht umsetzbar, etwa bei Betriebsschließungen aufgrund des Coronavirus, können Arbeitgeber aber auch für Auszubildende Kurzarbeitergeld abrechnen – jedoch erst nach einem Arbeitsausfall von mindestens sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen Azubis ihre volle Ausbildungsvergütung.

Müssen während der Kurzarbeit Arbeitszeitnachweise geführt werden?

Ja. Arbeitgeber müssen Nachweise über die Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten führen, wenn sie für Beschäftigte Kurzarbeitergeld abrechnen. Die Kug-Abrechnung muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des beantragten Kalendermonats bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden. Nach Beendigung der Kurzarbeit prüft die Agentur anhand der Arbeitszeitnachweise und der Lohnabrechnungen den Anspruch.

Wie gehe ich als Arbeitgeber bei der Berechnung vor?

Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber aus der offiziellen Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) die rechnerischen Leistungssätze für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen) und für das Ist-Entgelt (tatsächlich im Kalendermonat erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) abliest. Dabei ist die eingetragene Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen sowie eine Zuordnung zu den Leistungssätzen 1 oder 2 vorzunehmen.

Leistungssatz 1 ist bei Arbeitnehmern anzuwenden, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist oder für die aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßgebend ist. Für alle übrigen Beschäftigten ist Leistungssatz 2 anzuwenden.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den aus dieser Tabelle abgelesenen Leistungssätzen ergibt das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat (s. auch Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben)

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Muss ich als Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge für meine Beschäftigten abführen?

Ja. Unternehmen müssen auch bei Kurzarbeit den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung im Zuge der Lohnabrechnung abführen.

Wie wirkt sich eine Nebenbeschäftigung auf die Kug-Höhe aus?

Hier ist zu unterscheiden: Hat der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt, wird das daraus erzielte Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Anders sieht es aus, wenn der Beschäftigte während des Bezugs von Kug eine Nebentätigkeit aufnimmt. Dann liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor, die auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Ein Minijob (450 Euro/Monat; ab 1. Oktober 2022: 520 Euro/Monat) wird seit dem 1. Juli 2022 vollständig angerechnet, wenn der Minijob während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen wurde. In diesem Fall erhöht sich das tatsächlich erzielte Entgelt (= Ist-Entgelt) um den Minijob-Verdienst.

Kug-Praxistipps für Lohnabrechner

Was ist bei Kurzarbeitergeld in Verbindung mit Krankheit zu beachten?

Auch bei Kurzarbeit gilt die 42-Tage-Frist der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder nach dem Beginn der Kurzarbeit eingetreten ist:

  • Ist der Beschäftigte vor der Einführung der Kurzarbeit arbeitsunfähig geworden und erhält er noch Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, hat er keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Stattdessen bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter ist seit dem 25. März arbeitsunfähig und noch bis zum 2. April krankgeschrieben. Seit dem 1. April wird in seinem Betrieb kurzgearbeitet. Damit unterliegen die Fehltage vom 25. März bis einschließlich 31. März der normalen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Der 1. und der 2. April hingegen liegen im Kug-Zeitraum und sind in der Lohnabrechnung mit dem Fehlzeitkennzeichen KU zu schlüsseln. Für diese beiden Tage bekommt der Beschäftigte – neben der Entgeltfortzahlung – Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds, das er erhielte, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre. Der Arbeitgeber muss dieses Krankengeld ausrechnen und auszahlen, es wird ihm dann auf Antrag von der zuständigen Krankenkasse erstattet.
  • Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst nach der Einführung der Kurzarbeit ein, erhält der Beschäftigte für den kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfall bis zu sechs Wochen Kurzarbeitergeld. Für die nicht vom Arbeitsausfall betroffene Arbeitszeit besteht der normale Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung (42-Tage-Frist) bekommt der Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld mehr. Für die weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit hat er ausschließlich einen Anspruch auf Krankengeld.

Wie werden Feiertage bei Kurzarbeit abgerechnet?

Fällt ein Feiertag in die Kurzarbeitsperiode, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen (§ 2 Abs. 2 EFZG); Anspruch auf Kug durch die Bundesagentur für Arbeit besteht nicht. Wenn also ein Mitarbeiter an einem Feiertag grundsätzlich nicht arbeiten muss, aber dafür bezahlt wird, gibt es zwei Möglichkeiten der Entlohnung:

  • Fall 1: Der Feiertag wird wie jeder andere Arbeitstag bezahlt. Das Entgelt für den Feiertag läuft in das Ist-Brutto und es wird kein Kug-Feiertagsentgelt gezahlt. Deshalb brauchen hier auch keine Stunden angegeben zu werden.
  • Fall 2: Der Feiertag wird nicht wie jeder andere Arbeitstag, sondern über das Kug-Feiertagsentgelt bezahlt. Hier ist die Anzahl der Kug-Feiertagsentgelt-Stunden anzugeben.

Wie berechnet man den Kug-Stundenlohn?

Der Kug-Stundenlohn ist, neben der direkten Eingabe von Soll- und Ist-Brutto, der einfachste Weg, das Ausfallentgelt und somit das Kurzarbeitergeld zu ermitteln. Um den Kug-Stundenlohn zu berechnen, addiert man zum Monatsgehalt gegebenenfalls weitere Bestandteile, wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen (VWL). Die Gesamtsumme wird dann durch die durchschnittliche monatliche Stundenanzahl geteilt. Die durchschnittliche monatliche Stundenzahl wiederum berechnet man nach der Formel: regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden mal 13, geteilt durch 3.

Wie rechnet man einen Kug-Arbeitgeberzuschuss (Aufstockung) ab?

Ein Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld lässt sich in der Entgeltabrechnungssoftware über die Lohnart 0760 abrechnen. Diese Lohnart ist steuerpflichtig, aber bis zu einem gewissen Grad sozialversicherungsfrei (Ausfallentgelt mal 0,8, minus Kurzarbeitergeld).

Um den Kug-Zuschuss zu berechnen, teilt man das Kurzarbeitergeld durch 60 bzw. 67 (je nach Leistungssatz) und multipliziert diesen Betrag mit dem gewünschten Aufstockungssatz – also zum Beispiel 33, wenn bei Leistungssatz 1 auf 100 Prozent aufgestockt werden soll.

Hinweis: Da die Leistungssätze nur Näherungswerte abbilden und der Zuschuss steuerpflichtig ist, kann eine exakte Aufstockung meist nur über eine zusätzliche, steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnart mittels Iterationsrechnung erfolgen.

Müssen die festen Be- und Abzüge bei Gehaltsempfängern während der Kurzarbeit jeden Monat angepasst werden?

Nein, die Beträge in den festen Be- und Abzügen bleiben beim Kurzarbeitergeld abrechnen unangetastet. Die Kürzung erfolgt in der Lohnsoftware stattdessen über eine Abzugslohnart (zum Beispiel 2400).

Können Arbeitnehmer mit Kind(ern) auch ohne eingetragenen Kinderfreibetrag bei der Kug-Berechnung den Leistungssatz 1 (67 Prozent) in Anspruch nehmen?

Ja. Hierzu muss der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung beantragen und dem Arbeitgeber vorlegen (Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG). Anschließend kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld abrechnen und dabei den Leistungssatz 1 für den Beschäftigten zugrunde legen.

Wie ist ein Firmen-PKW im Hinblick auf Kurzarbeitergeld zu bewerten?

Ein PKW wird zum Soll- und Ist-Entgelt hinzugerechnet. Eine Kürzung findet nicht statt, da der PKW auch ohne Kug voll versteuert und verbeitragt werden muss, wenn er im beantragten Kalendermonat mindestens einen Tag zur Verfügung stand. Bei einem kurzarbeitsbedingten, kompletten Arbeitsausfall im Monat ist zu prüfen, ob der PKW vom Mitarbeiter weiterhin genutzt wird. In Zweifelsfällen sollten sich Unternehmen eine Rechtsauskunft bei der Arbeitsagentur bzw. beim Steuerberater einholen.

9-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung - Worauf Arbeitgeber achten müssen
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9-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung - Worauf Arbeitgeber achten müssen

Des einen Freud, des anderen Leid: Das 9-Euro-Ticket bringt vielen Pendlern spürbare Entlastung im Geldbeutel. Für den Arbeitgeber bedeutet das verbilligte Jobticket allerdings auch offene Fragen. Hat er nämlich seinen Mitarbeitern schon vorher Monats- oder Jahrestickets bezahlt, ist fraglich, wie mit der Differenz zu den bisherigen Kosten lohnsteuerlich umzugehen ist. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) inzwischen Stellung genommen.

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Was ist das 9-Euro-Ticket?

Das 9-Euro-Ticket wurde am 20. Mai 2022 von der Bundesregierung als Teil eines umfangreichen Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist, die Bürger angesichts der steigenden Energiepreise zu entlasten.

Das 9-Euro-Ticket ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten und gilt für die Monate Juni, Juli und August. Während dieser drei Monate können die Bürger alle öffentlichen Nahverkehrsmittel zum einheitlichen Preis von nur neun Euro monatlich nutzen – so oft sie wollen.

Die Nachfrage ist groß: Mitte Juni waren bereits mehr als 16 Millionen Neun-Euro-Tickets verkauft, berichtet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Auch viele Arbeitnehmer profitieren von dem vergünstigten Jobticket, das sie dank ÖPNV-Anbindung besonders günstig an den Arbeitsplatz bringt.

BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022: Vereinfachungsregel und Jahresbetrachtung

Das BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022 sorgt seitens der Arbeitgeber für Erleichterungen und reduziert den zusätzlichen administrativen Aufwand für die vorübergehende Änderung auf ein Minimum. Die Finanzverwaltung hält darin zwei grundsätzliche Regeln für den Umgang mit dem 9-Euro-Ticket bei der Lohnabrechnung fest:

  • Vereinfachungsregel: Zahlt der Arbeitgeber einen gleichbleibenden monatlichen Zuschuss zum Bahnticket seiner Mitarbeiter, muss er dessen Höhe nicht jeden Monat neu überprüfen. Beträgt der Zuschuss also etwa im Juni 2022 25 Euro, obwohl der Arbeitnehmer nur neun Euro gezahlt hat, muss dieser Umstand in der Juni-Abrechnung nicht auftauchen.
  • Jahresbetrachtung: Zum Ende des Jahres 2022 sollen Arbeitgeber, die Zuschüsse zu Jobtickets für den ÖPNV gezahlt haben, eine Überprüfung vornehmen. Übersteigen die Zuschüsse des Arbeitgebers die tatsächlichen Ausgaben des Mitarbeiters, so muss er die Differenz entweder vom Arbeitnehmer zurückfordern oder als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln (und somit versteuern und Sozialabgaben abführen).

Besondere Fälle und Fragen rund um das 9-Euro-Ticket

Auf so mancher Lohnabrechnung ändert sich durch das 9-Euro-Ticket überhaupt nichts. Das ist oft der Fall, wenn nur ein geringer Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird. Es gibt aber auch einige Sonderfälle, die bei Arbeitgebern Fragen aufwerfen:

  • Der Arbeitgeber kauft die Tickets für den ÖPNV.

Kauft der Arbeitgeber selbst die Jobtickets, etwa im Rahmen einer Kooperation mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb, so sind diese bei Erfüllung aller Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Das ist der Fall, wenn das Ticket nur für den ÖPNV (nicht für den Fernverkehr) gilt – beim 9-Euro-Ticket ist dies schon durch dessen Geltungsbereich erfüllt. Zudem muss die Fahrkarte zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden, eine Entgeltumwandlung ist nicht zulässig. Da der Arbeitgeber ohnehin die tatsächlichen Kosten trägt, ändert sich für ihn nichts. Er muss lediglich den geringeren Betrag der übernommenen Kosten korrekt auf der Lohnabrechnung angeben.

  • Der Arbeitgeber erstattet den Mitarbeitern ihre vollen Ausgaben für den ÖPNV.

Auch wenn Mitarbeiter ihre Jobtickets selbst kaufen und der Arbeitgeber die Kosten erstattet, sind diese steuer- und sozialabgabenfrei. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Kauf des Tickets durch den Arbeitgeber. Das Unternehmen muss jedoch am Jahresende prüfen, ob der Arbeitgeberzuschuss möglicherweise höher war als die tatsächlichen Ausgaben des Mitarbeiters. Die Differenz wäre dann zu versteuern.

Beispiel: Der Mitarbeiter hat monatliche Kosten in Höhe von 50 Euro für den ÖPNV, die der Arbeitgeber mit einer Auszahlung von 50 Euro im Monat übernimmt. Durch das 9-Euro-Ticket liegen die tatsächlichen Kosten im Jahr 2022 bei nur 477 Euro (9 Monate x 50 Euro + 3 Monate x 9 Euro). Der Arbeitgeber zahlt jedoch 12 x 50 Euro = 600 Euro. Die Differenz von 123 Euro ist zu versteuern.

  • Der Arbeitgeber erstattet nur einen Teil der Kosten für das Jobticket.

Bekommt der Mitarbeiter nur einen Arbeitgeberzuschuss von beispielsweise 50 oder 75 Prozent zu den Kosten, muss der Arbeitgeber am Jahresende kontrollieren, ob eine Überzahlung vorliegt. In der Regel ist dies aber nicht der Fall.

Beispiel: Ein Mitarbeiter zahlt monatlich 50 Euro für sein Ticket und erhält dazu 25 Euro Arbeitgeberzuschuss. Er kommt normalerweise im Jahr auf Kosten von 600 Euro und einen Zuschuss von 300 Euro. Durch das 9-Euro-Ticket liegen die Gesamtkosten in diesem Jahr bei 477 Euro. Der Zuschuss übersteigt trotz 9 Euro-Tickets nicht die tatsächlichen Ausgaben.

  • Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zu Jahrestickets.

Kauft der Arbeitgeber zu Beginn des Jahres ein Jahresticket für einen Mitarbeiter oder erstattet er ihm die Ausgaben dafür, muss er diese Kosten im betreffenden Monat in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Erhält der Arbeitgeber bzw. der Mitarbeiter eine Gutschrift für die Kostendifferenz in den Monaten Juni bis August, muss die frühere Lohnabrechnung im Hinblick auf die Jahreskosten korrigiert werden.

Folgen einer falschen Abrechnung

Berücksichtigt der Arbeitgeber das BMF-Schreiben nicht und zahlt weiterhin den vollen Zuschuss steuer- und beitragsfrei aus, obwohl er so die tatsächlichen Kosten übersteigt, geht er ein finanzielles Risiko ein. Fällt dieser Umstand bei einer Betriebsprüfung auf, zahlt er nicht nur den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für die Differenz nach, sondern steht auch für den Arbeitnehmeranteil und dessen Lohnsteuer gerade.

Welche Aufzeichnungspflichten bestehen im Lohnkonto für den Arbeitgeber?

Um die korrekte Lohnabrechnung nachvollziehen zu können, sind Arbeitgeber verpflichtet, im Lohnkonto der Mitarbeiter Details zu den gezahlten Arbeitgeberzuschüssen zu erfassen. Zudem müssen sie bei Erstattungen oder Zuschüssen nachweisen können, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Arbeitnehmer waren.

Darüber hinaus ist die korrekte Höhe der gezahlten Zuschüsse in der Lohnabrechnung auszuweisen, da diese sich auf die Steuererklärung der Arbeitnehmer auswirken. Um diese Zuschüsse sinkt die Entfernungspauschale, die die Mitarbeiter für den Weg zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen können.

Energiepreispauschale: Wichtige Informationen für Arbeitgeber
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Energiepreispauschale: Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Die Energiepreispauschale kommt: Ab September 2022 erhalten Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, um die finanziellen Auswirkungen der zurzeit stark steigenden Energiepreise auszugleichen. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rainer Inzelmann erläutert in diesem Gastbeitrag, worauf Arbeitgeber achten sollten.

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Nachdem der Bundesrat im Mai dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, ist der Weg nun frei für die Energiepreispauschale (kurz: Energiepauschale), über die im Rahmen des zweiten sogenannten Entlastungspakets entschieden wurde. Im September sollen Arbeitgeber das Geld in einem Betrag mit der Lohnabrechnung auszahlen. Eine Auszahlung in Raten oder Teilbeträgen ist dabei nicht zulässig.

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Grundsätzlich steht die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro allen Arbeitnehmern der Steuerklassen I bis V zu, die zum Stichtag am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies schließt auch ein:

  • Minijobber und kurzfristig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Werkstudenten sowie Studenten mit Nebenjob
  • Eltern in Elternzeit oder Mutterschutz

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich also alle Personen, die im Veranlagungszeitraum 2022 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und andere gewerbliche Einkünfte.

Übrigens: Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.

Für Selbstständige und Gewerbetreibende wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 um die Höhe der Energiepreispauschale, also um 300 Euro, reduziert.

Was ist hinsichtlich der Auszahlung und Besteuerung der Energiepauschale zu beachten?

Ausgezahlt wird das Geld jeweils nur für das erste Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers; weitere eventuell bestehende Dienstverhältnisse bleiben davon unberührt. Arbeitgeber müssen beachten, dass Minijobber und kurzfristig Beschäftigte eine schriftliche Erklärung abgeben und den Status des ersten Dienstverhältnisses mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen.

Wichtig: Die Energiepreispauschale ist zwar beitragsfrei in der Sozialversicherung, wird jedoch als sogenannter sonstiger Bezug individuell mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können gegebenenfalls zusätzlich anfallen.

Für die Arbeitgeber bedeutet diese Änderung in der Lohnabrechnung – neben der bereits beschlossenen rückwirkenden Erhöhung der Grundfreibeträge und dem höheren Werbekostenpauschbetrag – einigen bürokratischen Mehraufwand. Bislang sehen die Lohnabrechnungsprogramme vieler Unternehmen diese Anpassung nicht vor. Allerdings arbeiten einige Softwarehersteller (wie zum Beispiel Suiteify – Anm. der Redaktion) bereits an einem Update, damit die Änderungen den Unternehmen möglichst wenig Aufwand bescheren.

Wie gehen Arbeitgeber nun konkret vor?

In der Regel soll die Energiepreispauschale ab September 2022 ausgezahlt werden, mit dem Vermerk des Großbuchstabens „E“ für „Einmalbezug“ auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Verrechnung erfolgt dann mit der Lohnsteueranmeldung für den August, die bis zum 10. September 2022 fällig ist.

Arbeitgeber, die die Lohnsteuer nicht monatlich, sondern vierteljährlich abführen, haben die Wahl, die Pauschale im Oktober zu zahlen und die Verrechnung dann mit der Lohnsteueranmeldung bis zum 10. Oktober 2022 vorzunehmen.

Wer ausschließlich Minijobber beschäftigt und damit grundsätzlich keine Lohnsteuer abführt, ist nicht verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Die Beschäftigten können die Energiepreispauschale in diesem Fall nur über ihre Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen.

Wie erfolgt die Finanzierung der Pauschale für den Arbeitgeber?

Wie bereits dargestellt wird die an die Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale mit der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, verrechnet. Damit er auch selbst von der Pauschale profitiert, kann der Arbeitgeber seinen eigenen Betrag von der geschuldeten Lohnsteuer abziehen. Zahlt ein Unternehmen eine höhere Energiepreispauschale, als es Lohnsteuer zahlt, bekommt es den Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet.

Weitere Informationen hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in FAQs zur Energiepreispauschale zusammengefasst.

Erhöhung Grundfreibetrag 2022: Lohnsteuer korrekt anpassen
HR & Payroll

Erhöhung Grundfreibetrag 2022: Lohnsteuer korrekt anpassen

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Arbeitgeber sind verpflichtet, den bisher vorgenommenen Lohnsteuerabzug zu korrigieren – sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.

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Möglichkeiten zur Korrektur

Die Art und Weise der Korrektur sind gesetzlich nicht festgelegt. Sie kann sowohl durch eine Neuberechnung als auch durch eine Differenzberechnung der zurückliegenden Lohnzahlungszeiträume erfolgen. Arbeitgeber haben hier also Handlungsspielraum, sollten jedoch in jedem Fall eine saubere Dokumentation sicherstellen.

Auswirkungen bei Kurzarbeitergeld

Besonders zu beachten ist, dass sich beim Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) oder Saison-KuG in den betroffenen Lohnzahlungszeiträumen Änderungen ergeben können. In solchen Fällen sind Korrekturanträge erforderlich, damit die steuerliche Anpassung korrekt berücksichtigt wird.

Digitale Lohnabrechnung: Warum Cloud-Payroll für KMUs ein Gamechanger ist
HR & Payroll

Digitale Lohnabrechnung: Warum Cloud-Payroll für KMUs ein Gamechanger ist

Musst du die Lohnabrechnung schneller und fehlerfrei erledigen? In diesem Artikel erfährst du, warum und wie Cloud-Payroll die Lösung für dein Unternehmen sein könnte.

5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Cloud-Payroll revolutioniert die Lohnabrechnungfür KMUs durch Automatisierung, Zeit- und Kosteneinsparungen sowie erhöhteGenauigkeit.
  • Cloud-Lösungen bieten eine flexible undskalierbare Alternative zu traditionellen On-Premise-Lösungen, ohne hoheAnfangsinvestitionen oder komplexe Wartungsanforderungen.
  • Die Sicherheit und Gesetzeskonformität vonCloud-Payroll-Lösungen entsprechen den Anforderungen der EU-DSGVO, wodurch duvor rechtlichen Risiken geschützt wirst.

Die Lohnabrechnung im Wandel

Traditionelle Lohnabrechnungen sind für viele KMUs oft ein Albtraum. Der hohe manuelle Aufwand und die Fehleranfälligkeit führen nicht nur zu ineffizienten Prozessen, sondern auch zu erheblichen Risiken in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Es ist keine Seltenheit, dass du und deine Buchhalter stundenlang durch endlose Papierberge wühlen, um sicherzustellen, dass alle Löhne und Gehälter korrekt berechnet und ausgezahlt werden. Die Abrechnung der Löhne und Gehälter ist dabei ein zentraler Punkt, der deine Verantwortung als Arbeitgeber betrifft. Die Entgeltabrechnung, die Gehaltsabrechnung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Diese manuellen Prozesse sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch anfällig für Fehler. Ein kleiner Zahlendreher oder ein falsch eingetragenes Datum kann immense Auswirkungen haben, von fehlerhaften Gehaltsauszahlungen bis hin zu Problemen mit dem Finanzamt. Darüber hinaus musst du sicherstellen, dass dein Unternehmen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, was zusätzliche Ressourcen und Know-how erfordert, insbesondere wenn es um Bruttobezüge geht.

Hier kommt die Cloud-Payroll ins Spiel. Diese moderne Lösung revolutioniert die Art und Weise, wie du Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellst und verwaltest. Durch die Automatisierung vieler Prozesse und die zentrale Speicherung aller relevanten Daten in der Cloud kannst du nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch die Genauigkeit und Sicherheit deiner Abrechnungen erheblich verbessern.

Ein weiterer Vorteil der Cloud-Payroll ist die Flexibilität, die sie dir bietet. Du kannst deine Lohnabrechnungen von überall und zu jeder Zeit verwalten, was besonders in der heutigen, zunehmend digitalisierten und globalisierten Arbeitswelt von Vorteil ist. Ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs – die Lohnabrechnung ist stets griffbereit.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand, doch was genau ist Cloud-Payroll und wie funktioniert es? Diese Fragen werden im nächsten Abschnitt detailliert beantwortet.

Was ist Cloud-Payroll?

Cloud-Payroll ist ein System zur Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das vollständig online betrieben wird. Im Gegensatz zu traditionellen On-Premise-Lösungen, bei denen die Software lokal auf den Computern deines Unternehmens installiert wird, wird Cloud-Payroll über das Internet bereitgestellt und verwaltet. Dies bedeutet, dass alle Daten und Anwendungen in der Cloud gespeichert sind und von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich sind.

Typische Features einer modernen digitalen Lohnabrechnung umfassen:

  • die automatische Berechnung von Löhnen und Gehältern
  • die Verwaltung von Arbeitsstunden und Überstunden
  • die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • die Erstellung und Verteilung von Gehaltszetteln

Diese Funktionen erleichtern deine Arbeit erheblich und reduzieren den manuellen Aufwand.

Im Vergleich zu On-Premise-Lösungen bietet Cloud-Payroll zahlreiche Vorteile:

  • Regelmäßige Wartung und Updates werden in der Cloud automatisch durchgeführt.
  • Dies spart dir nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.
  • Es wird keine teure IT-Infrastruktur benötigt.

Ein weiterer Vorteil ist die Skalierbarkeit. Während On-Premise-Lösungen oft an ihre Grenzen stoßen, wenn dein Unternehmen wächst, kann Cloud-Payroll problemlos mit den Anforderungen deines Unternehmens mitwachsen. Neue Mitarbeiter können einfach hinzugefügt und Änderungen schnell umgesetzt werden, ohne dass umfangreiche IT-Ressourcen benötigt werden.

Cloud-Payroll vereinfacht den gesamten Payroll-Prozess, indem es alle notwendigen Funktionen in einer zentralen Plattform bündelt. Dies ermöglicht eine nahtlose Integration und erleichtert die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erheblich. Doch solltest du deine Lohnabrechnungen selbst erstellen oder outsourcen? Diese Frage

Lohnabrechnung selbst erstellen oder outsourcen?

Die Entscheidung, ob du die Lohnabrechnung intern erstellst oder an einen externen Dienstleister auslagerst, ist eine der wichtigsten, die du treffen kannst. Beide Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile, und die beste Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen deines Unternehmens ab.

Das Outsourcing der Lohnabrechnung kann dir helfen, dich auf deine Kernkompetenzen zu konzentrieren. Durch die Auslagerung der Lohnabrechnung kannst du erhebliche Kosteneinsparungen realisieren, häufig bis zu 50%. Externe Dienstleister übernehmen zudem das Risiko von Fehlern und rechtlichen Verpflichtungen bei der Lohnabrechnung, was eine zusätzliche Sicherheit für dich bedeutet.

Auf der anderen Seite bringt das Outsourcing auch einige Nachteile mit sich. Eine potenzielle Abhängigkeit von einem externen Dienstleister kann entstehen, und es besteht die Gefahr, dass sensible Unternehmensdaten in die falschen Hände geraten. Diese Sicherheitsbedenken sind nicht zu unterschätzen und sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Für Kleinunternehmer oder Freiberufler könnte es sinnvoller sein, die Lohnabrechnung intern zu erstellen. Dies kann Kosten sparen und bietet dir die volle Kontrolle über alle Daten und Prozesse. Allerdings erfordert dies auch ein gewisses Maß an Know-how und die Bereitschaft, regelmäßig Zeit in die Verwaltung der Löhne, Gehälter und Lohnsteuer zu investieren.

Die Entscheidung für oder gegen Outsourcing sollte individuell auf die Bedürfnisse und Ressourcen deines Unternehmens abgestimmt werden. Es gibt keine Einheitslösung, und du solltest sorgfältig abwägen, welche Methode am besten zu dir passt. Im nächsten Abschnitt betrachten wir die spezifischen Vorteile, die Cloud-Payroll KMUs bietet.

Die wichtigsten Vorteile für KMUs

Für KMUs bietet Cloud-Payroll eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die reine Verwaltung von Löhnen und Gehältern hinausgehen. Einer der größten Vorteile ist die Zeit- und Kostenersparnis. Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand erheblich, was nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch die Fehlerquote minimiert.

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die Gesetzeskonformität und Sicherheit. Cloud-Payroll-Lösungen sind stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und bieten eine sichere Datenverwaltung. Dies ist besonders wichtig, da die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erheblichen Strafen führen kann.

Die Flexibilität und Skalierbarkeit von Cloud-Payroll sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Du kannst problemlos wachsen, ohne zusätzliche IT-Kosten zu verursachen. Neue Mitarbeiter können schnell und einfach hinzugefügt werden, und das System kann an die spezifischen Bedürfnisse deines Unternehmens angepasst werden.

Ein weiterer großer Vorteil ist der Mitarbeiter-Self-Service. Digitale Gehaltszettel und eine einfache Einsicht für Angestellte steigern die Zufriedenheit und Transparenz in deinem Unternehmen. Mitarbeiter können ihr Gehalt und ihre Gehaltsabrechnungen jederzeit und überall einsehen, was die Kommunikation und Verwaltung erheblich erleichtert.

Mit diesen Vorteilen im Hinterkopf stellt sich die Frage: Ist Cloud-Payroll wirklich besser als traditionelle On-Premise-Lösungen? Der nächste Abschnitt liefert einen detaillierten Vergleich.

Cloud vs. On-Premise: Welche Lösung passt besser?

Wenn es um die Entscheidung zwischen Cloud- und On-Premise-Lösungen für die Lohnabrechnung geht, spielen Faktoren wie Kosten, Wartung, Sicherheit und Skalierbarkeit eine zentrale Rolle. Um dir die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Aspekte gegenübergestellt.

Kosten

Cloud-Payroll erfordert keine hohen Anfangsinvestitionen für Hardware oder eigene IT-Infrastruktur. Stattdessen zahlst du meist eine planbare monatliche Gebühr. Allerdings können sich diese laufenden Kosten über die Jahre summieren. On-Premise-Lösungen sind oft teurer im Aufbau, verursachen aber nach der Implementierung eher feste Wartungs- und Upgrade-Kosten, die kontrollierbar sind.‍

Wartung

Bei Cloud-Lösungen übernimmt der Anbieter Updates, Wartungen und Backups automatisch, was den administrativen Aufwand reduziert. Allerdings bist du bei technischen Problemen auf den Support des Anbieters angewiesen. On-Premise-Lösungen bieten dir mehr Kontrolle über Updates und Wartungen, erfordern jedoch interne Ressourcen, um sicherzustellen, dass das System stabil läuft.‍

Sicherheit

Viele Unternehmen sorgen sich um die Sicherheit von Cloud-Lösungen. Moderne Cloud-Payroll-Anbieter setzen jedoch auf umfassende Datenverschlüsselung, regelmäßige Backups und strenge Zugriffsrechte, die oft hohe Sicherheitsstandards bieten. Andererseits ermöglicht eine On-Premise-Lösung, sensible Daten vollständig im eigenen Netzwerk zu halten, was für Unternehmen mit besonders strengen Datenschutzanforderungen von Vorteil sein kann.‍

Skalierbarkeit

Cloud-Lösungen wachsen flexibel mit deinem Unternehmen mit. Neue Nutzer oder Standorte können problemlos integriert werden. On-Premise-Lösungen stoßen hier oft an ihre technischen oder budgetären Grenzen, bieten aber im Gegenzug eine stabile Infrastruktur, die speziell auf dein Unternehmen zugeschnitten ist.

Was passt besser zu deinem Unternehmen?

Ob Cloud oder On-Premise besser passt, hängt stark von deinen individuellen Anforderungen ab. Möchtest du flexibel, kosteneffizient und skalierbar arbeiten, bietet sich eine Cloud-Payroll-Lösung an. Hast du hingegen besondere Anforderungen an die Datenhoheit oder bevorzugst eine umfassende interne Kontrolle, kann eine On-Premise-Lösung die bessere Wahl sein.

Mit diesen Überlegungen im Hinterkopf möchten wir dir helfen, die für dich passende Lösung zu finden. Der nächste Abschnitt geht auf häufige Bedenken ein und zeigt, wie sie sich lösen lassen.

Häufige Bedenken und wie man sie löst

Ein häufiges Bedenken bei der Einführung von Cloud-Payroll ist die Sicherheit. Viele Unternehmen fragen sich: „Ist Cloud-Payroll wirklich sicher?“ Moderne Cloud-Lösungen bieten umfassende Datenschutzmaßnahmen und Verschlüsselungstechnologien, die sicherstellen, dass alle Daten geschützt sind. Bei On-Premise-Lösungen liegt die Verantwortung für die Sicherheit vollständig bei deinem Unternehmen, was mehr Kontrolle, aber auch höhere Anforderungen bedeutet.

Ein weiteres Anliegen ist die Verfügbarkeit des Systems. „Was passiert bei einem Systemausfall?“ Cloud-Anbieter bieten in der Regel robuste Verfügbarkeits- und Backup-Strategien, um Ausfälle zu minimieren. Bei On-Premise-Systemen hängt die Verfügbarkeit stark von deiner eigenen IT-Infrastruktur und den vorhandenen Backup-Lösungen ab.

Schließlich fragen sich viele Unternehmen: „Wie aufwendig ist die Umstellung?“ Cloud-Lösungen bieten oft einfache Implementierungen mit umfangreichem Support. Eine On-Premise-Einführung erfordert hingegen eine präzisere Planung und meist mehr Ressourcen, kann aber stärker an die spezifischen Anforderungen deines Unternehmens angepasst werden.

Mit diesen Informationen möchten wir dir eine fundierte Grundlage bieten, um eine Entscheidung zu treffen, die optimal zu deinem Unternehmen passt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Cloud-Payroll?

Cloud-Payroll ist ein Online-System zur Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das Daten und Anwendungen in der Cloud speichert und von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich ist. Es ermöglicht eine effizientere und flexiblere Abwicklung der Entgeltabrechnung.

Welche Vorteile bietet Cloud-Payroll für KMUs?

Cloud-Payroll bietet kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Vorteile, darunter Zeit- und Kostenersparnis sowie erhöhte Flexibilität und Skalierbarkeit. Zudem gewährleistet es eine bessere Datensicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Wie sicher ist Cloud-Payroll?

Cloud-Payroll ist in der Regel sicher, da moderne Lösungen umfassende Datenschutzmaßnahmen und Verschlüsselungstechnologien implementieren, um die Daten zu schützen. Daher kannst du auf ein hohes Maß an Sicherheit vertrauen.

Solltest du deine Lohnabrechnung selbst erstellen oder outsourcen?

Du solltest die Lohnabrechnung eher outsourcen, da dies Kosteneinsparungen und eine geringere Fehlerquote bieten kann. Dennoch ist es wichtig, die spezifischen Bedürfnisse und Ressourcen deines Unternehmens zu berücksichtigen.

Wie aufwendig ist die Umstellung auf Cloud-Payroll?

Die Umstellung auf Cloud-Payroll ist in der Regel unkompliziert und erfordert nur minimale technische Kenntnisse, da Anbieter umfassende Unterstützung und Schulungen bereitstellen. Somit gestaltet sich der Übergang für die meisten Unternehmen einfach und effizient.

Branchenmindestlöhne in Deutschland: Was Arbeitgeber wissen müssen
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Branchenmindestlöhne in Deutschland: Was Arbeitgeber wissen müssen

Der Mindestlohn in Deutschland ist gesetzlich geregelt, aber wussten Sie, dass es auch spezielle Branchenmindestlöhne gibt? Diese können höher sein als der gesetzliche Mindestlohn und unterscheiden sich je nach Branche. Arbeitgeber sollten diese Regelungen genau kennen und befolgen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Branchenmindestlohn?

Branchenmindestlöhne in Deutschland sind spezifische Lohnuntergrenzen, die für bestimmte Wirtschaftszweige gelten. Ein Branchenmindestlohn wird auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes festgelegt und hat Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn.

Welche Branchenmindestlöhne gibt es aktuell?

Die folgenden Branchen haben in Deutschland einen eigenen Branchenmindestlohn:

Gerüstbauer-Handwerk (seit 01.10.2024):

  • 13,95 € (bis 30.09.2025)

Maler- und Lackiererhandwerk (seit 01.04.2024):

  • Ungelernte: 13,00 € (bis 31.03.2025)
  • Gelernte: 15,00 € (bis 31.03.2025)

Dachdeckerhandwerk (seit 01.01.2025):

  • Ungelernte: 14,35 €
  • Gelernte: 16,00 €

Elektrohandwerk (seit 01.01.2025):

  • 14,41 € (bis 31.12.2025)

Gebäudereinigung (seit 01.01.2024):

  • Innen- und Unterhaltsreinigung: 13,50 €
  • Glas- und Fassadenreinigung: 16,70 €
  • Anpassung zum 01.01.2025 auf 14,25 € bzw. 17,65 € noch offen

Schornsteinfegerhandwerk (seit 01.01.2024):

  • 14,50 €

Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (seit 01.01.2025):

  • Entgeltgruppe II: 22,39 €
  • Entgeltgruppe III: 20,54 €
  • Entgeltgruppe IV: 16,51 €

Berufliche Aus- und Weiterbildung (seit 01.01.2025):

  • Pädagogische Mitarbeitende: 19,37 €
  • Pädagogische Mitarbeitende mit Bachelorabschluss: 19,96 €

Pflege (seit 01.05.2024):

  • Ungelernte: 15,50 € (ab 01.07.2025: 16,10 €)
  • Pflegekräfte mit mind. 1-jähriger Ausbildung: 16,50 € (ab 01.07.2025: 17,35 €)
  • Pflegefachkräfte: 19,50 € (ab 01.07.2025: 20,50 €)

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  • Einhaltung des Mindestlohns: Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens den Branchenmindestlohn für Handwerker, Gebäudereiniger und andere Branchen zu zahlen, auch wenn dieser über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
  • Dokumentationspflichten: In bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Dies gilt besonders für Minijobber und Beschäftigte in Risikobranchen wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie.
  • Aufbewahrungspflicht: Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Meldepflicht für ausländische Arbeitgeber: Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland in bestimmten Branchen beschäftigen, müssen diese vor Arbeitsbeginn bei der Zollverwaltung anmelden.
  • Haftung bei Subunternehmern: Auftraggeber können unter Umständen für die Nichtzahlung des Mindestlohns durch Subunternehmer haftbar gemacht werden.

Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Arbeitgeber, die den gesetzlichen oder den Branchenmindestlohn nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen:

Bußgelder und finanzielle Sanktionen

  • Es können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Die Höhe des Bußgelds bemisst sich nach der Summe der Mindestlohnunterschreitung.
  • Verstöße gegen Mitwirkungspflichten, wie z. B. die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten, können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

  • Eine Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ist möglich.
  • Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Weitere Folgen

  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Geldbußen ab 2.500 Euro
  • Eintragung in das Gewerbezentralregister bei Geldbußen ab 200 Euro
  • Nachforderungen der Sozialversicherungsträger für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile
  • Arbeitnehmer können Ansprüche bis zu drei Jahre nach Fälligkeit der Lohnzahlung geltend machen.

Kontrollen und Sanktionen

  • Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird von den Finanzbehörden, insbesondere vom Zoll, streng kontrolliert.
  • Arbeitgeber haften auch für Verstöße ihrer Subunternehmer.

Fazit

Die Einhaltung der Branchenmindestlöhne ist für Arbeitgeber nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu einer fairen Entlohnung. Durch eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Sätze können Unternehmen Bußgelder vermeiden und gleichzeitig ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

Arbeitgeber sollten sich laufend über Änderungen des Mindestlohns in Deutschland informieren, da die Lohnsätze regelmäßig angepasst werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Flexibles Gehalt: Wie sich Payroll an hybride Arbeitsmodelle anpasst
HR & Payroll

Flexibles Gehalt: Wie sich Payroll an hybride Arbeitsmodelle anpasst

Sind Deine Lohnabrechnungsprozesse bereit für hybride Arbeitsmodelle? Wo Mitarbeiter flexibel arbeiten, muss sich Payroll anpassen. Dies stellt besondere Anforderungen an die Unterstützung der Arbeitnehmer durch die HR-Abteilungen.

5 Min. Lesezeit

Sind Deine Lohnabrechnungsprozesse bereit für hybride Arbeitsmodelle? Wo Mitarbeiter flexibel arbeiten, muss sich Payroll anpassen. Dies stellt besondere Anforderungen an die Unterstützung der Arbeitnehmer durch die HR-Abteilungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Gehaltsabrechnung reibungslos läuft und die Personalkosten im Griff bleiben.

Hybride Arbeitsmodelle benötigen flexible Lohnbuchhaltung. Sie müssen sich an die Bedürfnisse der Mitarbeiter anpassen. Digitale Tools wie Zeiterfassungssysteme und automatisierte Gehaltsabrechnungen helfen dabei.

In diesem Artikel lernst Du, wie moderne Payroll-Systeme flexible Gehaltsabrechnungen ermöglichen. Du erfährst, wie du deine Lohnbuchhaltung für die neue Arbeitswelt optimierst.

Takeaways

  • Hybride Arbeitsmodelle erfordern eine flexible Lohnbuchhaltung
  • Digitale Tools unterstützen die Payroll bei der Anpassung an individuelle Bedürfnisse
  • Klare Richtlinien und Kommunikation sind essenziell für eine reibungslose Gehaltsabrechnung
  • Eine anpassungsfähige Payroll steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität
  • Kontinuierliche Evaluierung und Optimierung sind der Schlüssel zum Erfolg

Was ist Payroll und wie funktioniert es?

Definition: Was ist Payroll?

Payroll bezieht sich auf alle Prozesse rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung in einem Unternehmen. Es umfasst die komplette Abwicklung von Gehältern, Löhnen, Steuern und Sozialabgaben. Die Abteilung, die sich um die Entgeltabrechnung kümmert und die Lohnbuchhaltung abwickelt, bezeichnet man als Payroll. Diese Abteilung spielt eine zentrale Rolle im Unternehmen, da sie sicherstellt, dass alle Mitarbeitenden pünktlich und korrekt bezahlt werden. Eine effiziente Payroll-Abteilung trägt wesentlich zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.

Funktion von Payroll: Lohnabrechnung und Gehaltsverwaltung

Die Funktion von Payroll besteht darin, die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Mitarbeitenden durchzuführen. Dazu gehören die Erfassung von Arbeitszeiten, die Berechnung von Gehältern und Löhnen, die Abwicklung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Verwaltung von Bonus und anderen Ausgaben. Payroll-Spezialisten sind für die korrekte und rechtzeitige Abwicklung der Gehaltsabrechnungen verantwortlich. Sie nutzen moderne Payroll-Software, um die Prozesse zu automatisieren und Fehler zu minimieren.

Hybride Arbeitsmodelle: Eine Einführung

Was sind hybride Arbeitsmodelle?

Hybride Arbeitsmodelle sind eine Mischung aus Präsenzarbeit und Remote-Arbeit. Sie ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre Arbeit von verschiedenen Orten aus zu erledigen, wie zum Beispiel von zu Hause, aus einem Co-Working-Space oder von einem anderen Ort. Hybride Arbeitsmodelle bieten eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen und Mitarbeitende, wie zum Beispiel eine verbesserte Work-Life-Balance, erhöhte Produktivität und eine größere Flexibilität. Es gibt verschiedene hybride Arbeitsmodelle, wie zum Beispiel Teilzeit- oder Vollzeit-Remote-Arbeit, flexible Arbeitszeiten und Co-Working-Spaces. Diese Modelle erlauben es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitsumgebung an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen, was zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation führt. Unternehmen profitieren von einer größeren Attraktivität als Arbeitgeber und können Talente aus einem breiteren geografischen Bereich rekrutieren.

Die Herausforderungen hybrider Arbeitsmodelle für die Gehaltsabrechnung

Hybride Arbeitsmodelle bringen jedoch auch neue Herausforderungen für das Vergütungsmanagement. Unternehmen müssen sich anpassen, um Lohnarten und Arbeitgeberaufwendungen korrekt zu berechnen.

Die Vielfalt der Arbeitszeiten und -orte ist eine große Herausforderung. Mitarbeiter arbeiten an verschiedenen Tagen und Zeiten. Dies erschwert die Erfassung und Zuordnung der geleisteten Stunden.

Es ist wichtig, Zeiterfassungssysteme anzupassen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Personalverantwortlichen ist nötig, um die Abrechnung korrekt zu machen.

Vielfalt der Arbeitszeiten und -orte

Die unterschiedlichen Arbeitszeiten und -orte erfordern Anpassungen bei der Lohnabrechnung. Unternehmen müssen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern korrekt berechnen, egal wo und wann gearbeitet wird. Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern nach der Pandemie mehr Möglichkeiten für das Homeoffice an.

Dies kann schwierig sein, besonders wenn Mitarbeiter in verschiedenen Bundesländern arbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Anpassung der Lohnabrechnungsprozesse

Um diese Herausforderungen zu meistern, müssen Unternehmen ihre Lohnabrechnungsprozesse flexibler gestalten. Sie sollten an die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst sein.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Personalabteilung, Führungskräften und Mitarbeitern ist wichtig. So kann eine reibungslose und korrekte Gehaltsabrechnung im Rahmen hybrider Arbeitsmodelle sichergestellt werden.

Flexibilität in der Lohnbuchhaltung: Anpassung an individuelle Bedürfnisse

In der heutigen Arbeitswelt sind flexible Arbeitsmodelle üblich. Es ist wichtig, dass die Lohnbuchhaltung ebenfalls flexibel ist. Eine moderne Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware ermöglicht es, Payroll-Prozesse flexibel zu gestalten. Sie reagiert auf die Anforderungen hybrider Arbeitsmodelle.

Eine flexible Entgeltabrechnung berücksichtigt unterschiedliche Arbeitszeiten und -orte. Egal ob Homeoffice, Teilzeit oder Gleitzeit, die Software muss die verschiedenen Modelle abzeichnen und korrekt abzurechnen können. Der Lohnsteuerabzug muss auch individuell angepasst werden.

Neben dem Grundgehalt sind oft variable Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen. Dazu gehören Boni, Zulagen oder Arbeitgeberleistungen. Eine flexible Lohnbuchhaltung sollte diese Komponenten in die Gehaltslisten integrieren und korrekt abzurechnen.

Dadurch erhält jeder Mitarbeiter das, was ihm zusteht. Das gilt unabhängig von seinem Arbeitsmodell. Die Wahl des geeigneten Modells hängt von den individuellen Anforderungen und Umständen im Unternehmen ab.

Ein Beispiel für die Anpassungsfähigkeit der Payroll sind die unterschiedlichen Abrechnungszyklen. Diese können je nach Bedarf gewählt werden:

Abrechnungszyklus Häufigkeit Beispiel
Monatlich 12 mal pro Jahr Gehalt wird jeden Monat ausgezahlt
Halbmonatlich 24 mal pro Jahr Gehalt wird zweimal im Monat ausgezahlt
Wöchentlich 52 mal pro Jahr Gehalt wird jede Woche ausgezahlt

Durch die Wahl des passenden Abrechnungszyklus können Unternehmen auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter eingehen. Gleichzeitig wird eine reibungslose Entgeltabrechnung gewährleistet. Eine flexible Lohnbuchhaltung ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung hybrider Arbeitsmodelle.

Digitale Tools zur Unterstützung der Payroll bei hybriden Arbeitsmodellen

Unternehmen sind angehalten neue Wege finden, Mitarbeiterentlohnung und Bruttogehalt, Arbeitgeberkosten und Lohnsteuer zu berechnen um den hybriden Arbeitsmodellen gerecht zu werden. Digitale Tools bieten Lösungen, um die Lohnabrechnung flexibel und effizient zu gestalten.

Moderne Zeiterfassungssysteme ermöglichen es Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten unabhängig vom Arbeitsort zu erfassen. Diese Systeme integrieren sich nahtlos in die Lohnsoftware. So wird sichergestellt, dass jede geleistete Arbeitsstunde korrekt in die Lohnabrechnung einfließt.

Automatisierte Gehaltsabrechnungen

Automatisierte Gehaltsabrechnungen sparen Zeit und reduzieren Fehlerrisiko. Intelligente Algorithmen berechnen Bruttogehalt, Arbeitgeberkosten, Lohnsteuer und andere Abzüge genau. So wird sichergestellt, dass die Löhne der Mitarbeitenden immer korrekt und pünktlich ausgezahlt werden. So erhalten Mitarbeiter immer den korrekten Lohn.

Integration von Lohnsoftware mit anderen HR-Systemen

Die Integration von Lohnsoftware mit HR-Systemen wie Personalverwaltung und Zeiterfassung schafft ein nahtloses Ökosystem. Automatisierter Datenaustausch zwischen den Systemen vermeidet manuelle Eingaben und Fehler. Das führt zu einer effizienteren Payroll.

Digitale Tools sind der Schlüssel zu einer flexiblen und zuverlässigen Lohnabrechnung in hybriden Arbeitsumgebungen.

Kommunikation und Transparenz in der Entgeltabrechnung

In Zeiten hybrider Arbeitsmodelle ist klare Kommunikation wichtig. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die Lohnabrechnung verstehen. Sie sollen wissen, wie Arbeitszeiten und -orte das Gehalt beeinflussen.

Moderne Lohnsoftware und effiziente Entgeltabrechnungssysteme helfen dabei, die Kommunikation zu verbessern und Transparenz zu schaffen.

Eine offene Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Es stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen. Regelmäßige Updates und Infos über Änderungen in der Vergütungsstruktur sind wichtig.

Klare Richtlinien für Mitarbeiter

Um Entgeltabrechnung reibungslos zu gestalten, brauchen Unternehmen klare Richtlinien. Diese Richtlinien sollten:

  • Erklärung der Vergütungsstruktur und der Berechnung des Arbeitgeberbruttolohns
  • Informationen zu Lohnkosten und Lohnsteuerabzügen
  • Anweisungen zur korrekten Zeiterfassung und Übermittlung der Arbeitszeiten
  • Erläuterung der Abrechnungszyklen und Auszahlungstermine

Regelmäßige Updates und Informationen

Neben klaren Richtlinien ist es wichtig, Mitarbeiter regelmäßig zu informieren. Dazu gehören:

  • Änderungen in der Lohnsoftware oder im Entgeltabrechnungssystem
  • Anpassungen der Vergütungsstruktur oder der Lohnsteuerregelungen
  • Aktualisierungen der internen Richtlinien und Prozesse

Durch regelmäßige Updates und transparente Kommunikation informieren Unternehmen ihre Mitarbeiter. So funktioniert die Entgeltabrechnung reibungslos.

Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei flexiblen Gehaltsmodellen

Bei flexiblen Gehaltsmodellen müssen Unternehmen die Gesetze beachten. Das Entlohnungssystem muss den Gesetzen entsprechen und den Mitarbeitern gerecht werden.

Steuerabzüge und das Arbeitnehmerentgelt müssen richtig berechnet werden. Man muss die Arbeitsstunden, Überstunden und Zuschläge berücksichtigen. Eine gute Gehaltsabrechnungssoftware hilft dabei, Fehler zu vermeiden.

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen sich auch nicht scheuen Experten hinzuzuziehen. Arbeitsrechtliche Berater und Steuerexperten können helfen, auf der sicheren Seite zu sein.

Best Practices für die Implementierung einer flexiblen Payroll

Die Einführung einer flexiblen Gehaltsbuchhaltung braucht sorgfältige Planung. Unternehmen können hier auf bewährte Verfahren und Best Practices zurückgreifen, um den Erfolg zu sichern. Ein erfahrener Payroll Manager kann ebenfalls dabei helfen, die Prozesse effizient zu gestalten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Hier sind wichtige Schritte:

Schrittweise Einführung

Starte mit einer Pilotgruppe, um dein Unternehmen an die neuen Prozesse zu gewöhnen. So kannst du Herausforderungen meistern. Beginne mit einer kleinen Gruppe, bevor du das System auf alle Mitarbeiter ausweitest.

Damit kannst du erstes Feedback sammeln und Anpassungen vornehmen. So wird die flexible Lohnsteuerberechnung und elektronische Lohnabrechnung im gesamten Unternehmen einfacher.

Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften

Schulung ist entscheidend für den Erfolg. Stelle sicher, dass alle die neuen Prozesse verstehen. Biete spezielle Schulungen an, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten.

Klare Kommunikation und Unterstützung helfen, dass sich alle sicher fühlen.

Kontinuierliche Evaluierung und Optimierung

Nach der Einführung solltest du die Prozesse weiterhin überprüfen. Überwache die Leistung des Systems und sammle Feedback. Ein Payroll Specialist kann dabei helfen, die Genauigkeit der Daten zu überprüfen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Analysiere Kennzahlen wie die Genauigkeit der Arbeitgeberbruttolohn-Berechnung.

Nutze diese Erkenntnisse, um wregelmäßig kleinere Verbesserungen vorzunehmen. So bleibt deine flexible Payroll den Anforderungen deines Unternehmens gerecht.

Durch diese Best Practices können Unternehmen eine erfolgreiche Implementierung sicherstellen. Eine sorgfältige Planung, Schulung und ständige Verbesserung sind der Schlüssel zum Erfolg.

P.S. Unsere Payroll-Profis bei Suiteify stehen dir für alle weiteren Fragen ebenso jederzeit zur Seite:

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Die Vorteile einer anpassungsfähigen Payroll für Unternehmen und Mitarbeiter

Eine flexible Payroll passt sich den Bedürfnissen der Mitarbeiter an. Sie spart Kosten und steigert die Zufriedenheit. So verbessert sich der Lohnabrechnungsprozess und die Lohnkontenführung.

Ein flexibles System in der Personalverwaltung und Gehaltsauszahlung passt sich den Anforderungen der Belegschaft an.

Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit

Eine flexible Payroll steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Wenn ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden, fühlen sie sich wertgeschätzt. Das stärkt ihre Bindung zum Unternehmen.

Zufriedene Mitarbeiter sind längerfristig motiviert für das Unternehmen zu arbeiten. Sie sind engagierter und leisten bessere Arbeit. Eine flexible Payroll schafft also ein positives Arbeitsklima.

Erhöhte Produktivität und Effizienz

Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten und -orte individuell gestalten. Das vereinfacht das Vereinbaren von Arbeit und Privatleben.

Optimierte Personalverwaltung führt hier zu reibungsloseren Abläufen. HR-Abteilungen können sich auf strategische Aufgaben konzentrieren. Dies steigert die Effizienz des Unternehmens.

Zukünftige Trends und Entwicklungen in der flexiblen Gehaltsabrechnung

Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Deshalb müssen Firmen ihre Lohnverwaltung immer wieder anpassen. Neue Trends und Entwicklungen werden wichtig, um mit den Bedürfnissen Schritt zu halten.

  • Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen werden künftig immer häufiger in Lohnabrechnungssoftware eingesetzt. Sie automatisieren und optimieren Prozesse. Das macht die Gehaltsabrechnung effizienter und genauer.
  • Cloud-basierte Lösungen werden immer beliebter. Sie ermöglichen ortsunabhängige Zusammenarbeit und verbessern die Skalierbarkeit.
  • Die Kombination von Lohnnebenkostenberechnung und Personalkostenrechnung in Gehaltsabrechnungssystemen wird wichtig. So bekommt man eine umfassende Sicht auf Personalkosten.

Mitarbeiter wollen individuelle Lösungen in der Gehaltsabrechnung. Firmen müssen daher flexible Gehaltsmodelle anbieten und diese gut verwalten können.

Trend Vorteile
KI und maschinelles Lernen Automatisierung, Effizienzsteigerung, höhere Genauigkeit
Cloud-basierte Lösungen Ortsunabhängige Zusammenarbeit, verbesserte Skalierbarkeit
Integration von Lohnnebenkostenberechnung und Personalkostenrechnung Ganzheitliche Sicht auf Personalkosten
Personalisierung der Gehaltsabrechnung Individuelle Lösungen für Mitarbeiter

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Firmen diese Trends beobachten. Sie sollten ihre Lohnbuchhaltungsprozesse anpassen. Moderne Technologien und flexible Lösungen steigern Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit.

Fazit

Flexible Payroll-Prozesse sind für Firmen heute sehr wichtig. Sie helfen, den Herausforderungen bei hybriden Arbeitsmodellen zu begegnen. Durch Anpassung der Lohnbuchhaltung und Nutzung digitaler Tools wie Zeiterfassungssysteme können Firmen diesen Anforderungen gerecht werden.

Es ist wichtig, dass die Lohnabteilung gut mit anderen HR-Bereichen zusammenarbeitet. So können sie die Komplexität der Gehaltsabrechnung bei flexiblen Arbeitszeiten meistern.

Klare Regeln und regelmäßige Kommunikation sind wichtig, um Mitarbeiter zu unterstützen. Firmen sollten Schritte für Schritte vorgehen und ständig verbessern. So steigt nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter, sondern auch die Produktivität.

In der Zukunft wird flexible Gehaltsabrechnung noch wichtiger werden. Firmen, die frühzeitig flexibel sind, haben im Wettbewerb um Talente Vorteile. Eine moderne Lohnbuchhaltung, die sich an Mitarbeiterbedürfnisse anpasst, wird entscheidend für den Erfolg in der hybriden Arbeitswelt sein.

FAQ

Wie können Unternehmen ihre Payroll-Prozesse an hybride Arbeitsmodelle anpassen?

Unternehmen können digitale Tools nutzen, um ihre Payroll-Prozesse zu verbessern. Zeiterfassungssysteme und automatisierte Gehaltsabrechnungen sind dabei sehr hilfreich. Payroll Specialists spielen eine zentrale Rolle bei der Implementierung und Überwachung dieser Prozesse. Es ist auch wichtig, klare Richtlinien für Mitarbeiter zu haben.

Regelmäßige Updates und Informationen sorgen für Transparenz. So können Mitarbeiter gut informiert bleiben.

Welche Herausforderungen bringen hybride Arbeitsmodelle für die Gehaltsabrechnung mit sich?

Hybride Arbeitsmodelle bringen neue Herausforderungen mit sich. Die Vielfalt der Arbeitszeiten und -orte ist eine davon. Unternehmen müssen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.

Sie müssen auch die rechtlichen Vorschriften einhalten. Das ist nicht immer einfach.

Welche Vorteile bietet eine anpassungsfähige Payroll für Unternehmen und Mitarbeiter?

Eine anpassungsfähige Payroll steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt individuelle Bedürfnisse. Unternehmen profitieren von höherer Produktivität und Effizienz.

Flexible Gehaltsabrechnungen helfen, auf hybride Arbeitsmodelle besser vorbereitet zu sein.

Worauf müssen Unternehmen bei flexiblen Gehaltsmodellen in Bezug auf rechtliche Vorschriften achten?

Unternehmen müssen bei flexiblen Gehaltsmodellen die rechtlichen Vorschriften beachten. Dazu gehören korrekte Steuerabzüge und Arbeitgeberleistungen. Es ist wichtig, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen.

Gegebenenfalls sollten Expertenrat eingeholt werden.

Wie können Unternehmen eine flexible Payroll erfolgreich implementieren?

Für eine erfolgreiche Implementierung ist eine sorgfältige Planung wichtig. Eine schrittweise Einführung hilft, Mitarbeiter und Führungskräfte mit den Änderungen vertraut zu machen. Schulungen zur Nutzung neuer Tools sind ebenfalls wichtig.

Regelmäßige Evaluierung und Optimierung des Systems sorgen für kontinuierliche Verbesserung. So können Unternehmen die Vorteile einer anpassungsfähigen Payroll voll ausschöpfen.