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Lohnabrechnung

Rechtssicher abrechnen: Fristen, Neuregelungen und Praxiswissen für die Lohnbuchhaltung im Mittelstand.

Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen
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Qualifizierungsgeld beantragen: Was Arbeitgeber zur neuen Entgeltersatzleistung wissen müssen

Die Digitalisierung und die Energiewende stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigte für die neuen Anforderungen fit zu machen, hat die Bundesregierung zum 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld eingeführt. Die neue Lohnersatzleistung soll Betrieben dabei helfen, vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmer durch Weiterbildungen im Unternehmen zu halten. Doch wie funktioniert das Qualifizierungsgeld genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie beantragen Arbeitgeber die finanzielle Unterstützung?

5 Min. Lesezeit

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die in ihrer Funktionsweise dem Kurzarbeitergeld ähnelt. Es wurde mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“, kurz: Weiterbildungsgesetz, im Sommer 2023 eingeführt. Seit dem 1. April 2024 können Arbeitgeber, deren Mitarbeiter vom Strukturwandel betroffen sind, diese Leistung für ihre Beschäftigten beantragen.

Die Zielsetzung des Qualifizierungsgeldes ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, indem Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen die erforderlichen Qualifikationen für die sich wandelnden Anforderungen erlangen. Voraussetzung für den Bezug der Entgeltersatzleistung ist, dass die Fortbildung die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers beim aktuellen Arbeitgeber ermöglicht.

Wer hat Anspruch auf Qualifizierungsgeld?

Anspruch auf Qualifizierungsgeld haben Arbeitnehmer, die aufgrund des Strukturwandels eine Weiterbildung absolvieren müssen und hierdurch Einkommenseinbußen erleiden. Dabei spielen weder die Größe des Unternehmens noch das Alter oder die bisherigen Qualifikationen der Beschäftigten eine Rolle.

Ein typisches Beispiel sind Unternehmen der Automobilbranche: Wenn die Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantriebe umgestellt wird, benötigen die Mitarbeiter neue Kenntnisse, um weiterhin in ihrem Betrieb arbeiten zu können. Für die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen kann der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld beantragen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug der Leistung?

Die entscheidende Voraussetzung für den Bezug von Qualifizierungsgeld ist ein Qualifizierungsbedarf, der seine Ursache im Strukturwandel hat. Dieser Bedarf muss einen wesentlichen Anteil der Belegschaft betreffen:

Gesamtzahl der Mitarbeiter

Betroffener Anteil der Belegschaft

ab 250 Beschäftigten

mindestens 20 Prozent

unter 250 Beschäftigten

mindestens 10 Prozent

Unternehmen müssen den Qualifizierungsbedarf in einer betrieblichen Regelung festhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Regelung in einem Tarifvertrag zu verankern. Beschäftigt ein Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter, reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über den bestehenden Qualifizierungsbedarf aus.

Um das Qualifizierungsgeld erfolgreich beantragen zu können, müssen Unternehmen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umfang: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Diese können aber auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden. Es spielt keine Rolle, ob die Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert wird. Auch berufsbegleitende Modelle sind möglich.
  • Zulassung: Die Weiterbildung muss von der Zulassungsstelle für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
  • Inhalt: Die zu absolvierende Weiterbildung muss über rein arbeitsplatzbezogene Kenntnisse hinausgehen und darf keine kurzfristige Anpassungsqualifizierung darstellen. Laut Bundesagentur für Arbeit schließt dies beispielsweise Schulungen für den Umgang mit betriebsspezifischen Softwarelösungen von der Förderung aus.
  • Zustimmung: Die Beschäftigten müssen der Weiterbildung zustimmen.
  • Antragstellung: Der Antrag muss rechtzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung, bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
  • Kostenübernahme: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Weiterbildung.

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Wie berechnet sich die Höhe des Qualifizierungsgelds?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Bei Eltern von mindestens einem Kind erhöht es sich auf 67 Prozent. Bei der Nettoentgeltdifferenz handelt es sich um den Unterschied zwischen dem beitragspflichtigen Nettoentgelt im Referenzzeitraum (Soll-Entgelt) und dem verringerten Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (Ist-Entgelt). Der Referenzzeitraum ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser muss spätestens drei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung abgerechnet worden sein.

Rechenbeispiel:

Ein Mitarbeiter verdient bei einer 40-Stunden-Woche regulär 2.200 Euro netto im Monat. Infolge der Weiterbildung arbeitet er nur noch 25 Stunden pro Woche und erhält deshalb lediglich ein Entgelt von 1.375 Euro. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt 825 Euro (2.200 Euro – 1.375 Euro).

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent von 825 Euro, also 495 Euro. Hat der Mitarbeiter mindestens ein Kind, erhöht sich der Betrag auf 552,75 Euro (67 Prozent von 825 Euro). Der Gesamtverdienst während der Qualifizierung beträgt also 1.870 Euro (ohne Kind) bzw. 1.927,75 Euro (mit Kind). Der Arbeitgeber zahlt den Betrag an den Arbeitnehmer aus und erhält ihn anschließend von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Darf der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld aufstocken?

Da das Qualifizierungsgeld lediglich 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz abdeckt, verbleibt eine Lücke zum regulären Nettogehalt des Arbeitnehmers. Diese Lücke können Arbeitgeber durch eine zusätzliche Aufstockung schließen, ohne dass dieser Betrag auf das Qualifizierungsgeld angerechnet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die insgesamt an den Beschäftigten ausgezahlte Summe das reguläre Soll-Entgelt nicht übersteigt.

Bezogen auf das zuvor genannte Rechenbeispiel hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Mitarbeiter ohne Kinder eine anrechnungsfreie Aufstockung von 330 Euro zu zahlen (2.200 Euro reguläres Netto-Entgelt abzüglich 1.870 Euro Qualifizierungsgeld).

Wird ein Nebeneinkommen des Beschäftigten angerechnet?

Erfreuliche Nachricht: Übte der Arbeitnehmer seine Nebenbeschäftigung bereits im Referenzzeitraum aus, also vor Beginn der Weiterbildung, bleibt dieses Nebeneinkommen anrechnungsfrei. Wird die Nebentätigkeit jedoch erst nach dem Referenzzeitraum aufgenommen, gelten folgende Regelungen:

  • Angestellte: Nachdem die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Werbungskosten abgezogen wurden, gilt noch ein Freibetrag von 165 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden auf das Qualifizierungsgeld angerechnet.
  • Selbstständige: Bei einer selbstständigen Tätigkeit werden 30 Prozent der Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben angesetzt. Für den verbleibenden Betrag gelten dieselben Regelungen wie für Angestellte.

Qualifizierungsgeld beantragen: So funktioniert’s

Das Qualifizierungsgeld beantragen Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit direkt online. Hierfür laden sie auf der Website der Arbeitsagentur die erforderlichen Formulare herunter und füllen sie aus.

  • Antrag auf Qualifizierungsgeld: Angaben zum Betrieb, zur Weiterbildungsmaßahme und der Höhe des Qualifizierungsgeldes
  • Teilnehmerliste: Auflistung der teilnehmenden Personen (bei einer identischen Weiterbildungsmaßnahme reicht ein Antrag für mehrere Teilnehmer)
  • Abrechnungsliste: zur genauen Aufschlüsselung der Lohnzusammensetzung der Teilnehmer und damit der Berechnungsgrundlage des Qualifizierungsgeldes
  • Erklärung des Beschäftigten: Einverständniserklärung der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme

Anschließend lädt der Arbeitgeber die ausgefüllten Formulare online bei der Bundesagentur für Arbeit hoch. Damit ist der Antrag erfolgreich gestellt. Dies muss mindestens drei Monate vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen.

Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist
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Wachstumschancengesetz und Payroll: Was nun bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist

Nach monatelangem Tauziehen wurde nun endlich das Wachstumschancengesetz verabschiedet, am 22. März 2024 gab es die finale Zustimmung des Bundesrates. Der gefundene Kompromiss weicht allerdings von den ursprünglichen Plänen ab, auch mit Blick auf die Entgeltabrechnung. Hier ein Überblick.

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Sobald das Wachstumschancengesetz in Kraft tritt, werden die darin enthaltenen steuerlichen Änderungen zu einem neuen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung führen. Arbeitgeber werden den Lohnsteuerabzug für ihre Beschäftigten voraussichtlich ab Januar 2024 rückwirkend korrigieren müssen.

Folgende Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Payroll wurden im Wachstumschancengesetz beschlossen

Besteuerungsanteil der Renten

Ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für neue Renteneintrittsjahrgänge nur noch um 0,5 Prozent statt wie bisher um 1,0 Prozent pro Jahr. Daher wird für die Kohorte 2023 der maßgebliche Besteuerungsanteil nur noch 82,5 Prozent (anstatt 83 Prozent) betragen. Diese Anpassung wird schrittweise umgesetzt, bis für den Renteneintrittsjahrgang 2058 ein Besteuerungsanteil von 100 Prozent erreicht sein wird.

Altersentlastungsbetrag

Auch der Altersentlastungsbetrag steigt künftig langsamer, rückwirkend ab 2023 jährlich um 0,4 Prozent – bisher waren es 0,8 Prozent. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag ab 2023 jährlich um 19 Euro statt bisher 38 Euro reduziert.

Versorgungsfreibetrag

Ab 2023 wird der Prozentwert für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags in Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert, bisher galten 0,8. Der Höchstbetrag reduziert sich entsprechend um 30 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um neun Euro pro Jahr.

Pauschale für Berufskraftfahrer

Übernachten Berufskraftfahrer in der Schlafkabine ihres LKW, so können sie neben der Verpflegungspauschale eine Pauschale für Übernachtungen in der Lkw-Schlafkabine steuerlich geltend machen. Diese Pauschale wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 von acht auf neun Euro pro Nacht erhöht.

Fünftelregelung

Die Berechnung der Fünftelregelung in der Lohnsteuer wird für den Arbeitgeber aufgehoben, kann aber weiterhin vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. Diese Änderung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden, ursprünglich war dies bereits für das Jahr 2024 geplant.

Beiträge für Gruppenunfallversicherung

Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung pauschal mit 20 Prozent versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer im Kalenderjahr 100 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze entfällt mit Beginn des Lohnsteuerabzugs 2024, die Beiträge können künftig unabhängig von ihrer Höhe pauschal versteuert werden.

Privatnutzung von Elektroautos

Die Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung der Privatnutzung von Elektroautos wurde im Wachstumschancengesetz letztlich nur von 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht. Bei der Anwendung der 1-Prozent-Regelung ist dann nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) anzusetzen. Diese Regelung gilt für alle Elektro-Firmenwagen, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Die Förderung von Hybridfahrzeugen (Halbierung der Bemessungsgrundlage) erfolgt derzeit nur bei Fahrzeugen mit einer elektrischen Reichweite von 60 Kilometern. Bei einer Zulassung ab 1. Januar 2025 sind mindestens 80 Kilometer Reichweite erforderlich.

Folgende Maßnahmen wurden im Wachstumschancengesetz gestrichen

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden, wenn sie einen Nettowert von 800 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze bleibt bestehen, ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Grenze mit dem Wachstumschancengesetz auf 1000 Euro anheben.

Verpflegungspauschalen

Die geplante Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Dienstreisen wurde gestrichen, es bleibt auch 2024 bei den bisherigen Pauschalen von 14 bzw. 28 Euro im Inland. Diese Pauschalen kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten.

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an Beschäftigte und ihre Begleitpersonen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gilt ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Teilnehmer – und dieser bleibt auch 2024 bestehen. Ursprünglich war im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eine Erhöhung des Freibetrags vorgesehen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - was Arbeitgeber wissen müssen

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung verschiedene Punkte berücksichtigen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Fakten zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor und beantwortet häufig gestellte Fragen.

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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu den essenziellen Säulen der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern. Obwohl ihr Ursprung bis ins Jahr 1931 zurückreicht, wurde die vollständige Lohnfortzahlung für alle Beschäftigten erst ab 1957 festgeschrieben. Seit 1994 regelt in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall.

Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung

Das Gesetz definiert Arbeitsunfähigkeit als den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sofern der Arbeitnehmer keine Schuld an seiner Erkrankung trägt, muss der Arbeitgeber das Entgelt gemäß § 3 Abs. 1 EFZG bis zu sechs Wochen lang fortzahlen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.

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Acht Fakten zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit

  1. Personenkreis: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für alle Angestellten, Arbeiter oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (§ 1 Abs. 2 EFZG), unabhängig von der Arbeitszeit – ausgenommen sind Beschäftigte in Heimarbeit.
  2. Dauer der Lohnfortzahlung: Das Entgelt wird für sechs Wochen (42 Werktage) ab dem ersten ganzen Tag der Arbeitsunfähigkeit fortbezahlt. Feiertage im betreffenden Zeitraum verlängern die Lohnfortzahlung nicht. Wie viele Arbeitstage pro Woche gearbeitet werden, spielt keine Rolle.
    Beispiel: Frau Meisner arbeitet nur an den Tagen Montag bis Mittwoch. Sie erkrankt am 1. April. Ihre Lohnfortzahlung endet unabhängig von ihren Arbeitstagen pro Woche nach sechs Wochen, also Mitte Mai.
  3. Wartezeit: Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Danach beginnen die sechs Wochen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
  4. Meldepflicht: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Er muss spätestens am vierten Kalendertag der Erkrankung ein ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer vorlegen. Der Arbeitgeber darf aber auch eine frühere Vorlage verlangen (z. B. am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit).
  5. Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Für die Lohnfortzahlung gilt das Lohnausfallprinzip – der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre. Hinzugerechnet werden müssen deshalb beispielsweise Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge, Gefahren- und Erschwerniszulagen (nicht aber Schmutzzulagen) sowie Vermögenswirksame Leistungen (VWL). Nicht berücksichtigt werden: Überstundenvergütungen, Auslösungen, Zuschüsse zu den Fahrtkosten.
  6. Elternzeit: Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitet der Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit, gelten jedoch die normalen Regelungen für die Lohnfortzahlung gemäß EFZG.
  7. Urlaubsanspruch: Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei einer länger andauernden Erkrankung nicht einfach kürzen. Er ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG verpflichtet, den Jahresurlaub auf das erste Quartal des darauffolgenden Jahres zu übertragen.
  8. Ende: Die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet, wenn das Arbeitsverhältnis endet – selbst wenn dieser Zeitpunkt während der Arbeitsunfähigkeit liegt. In Ausnahmefällen kommt eine darüberhinausgehende Lohnfortzahlungspflicht infrage, beispielsweise bei einer krankheitsbedingten Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder bei einer Arbeitnehmerkündigung, die der Arbeitgeber verschuldet hat.

Exkurs: Entgeltfortzahlung bei mehreren Erkrankungen nacheinander

Erkrankt ein Arbeitnehmer nacheinander an verschiedenen Erkrankungen, löst jede Erkrankung für sich einen neuen Sechs-Wochen-Anspruch auf Lohnfortzahlung aus.
Beispiel: Herr Maler wird wegen einer Grippe für drei Wochen krankgeschrieben. Wenige Wochen später bricht er sich das Bein und fällt für fünf Wochen aus. Da unterschiedliche Ursachen vorliegen, erhält er für beide Phasen die volle Lohnfortzahlung.

Überlappen sich die zwei Zeiträume, werden sie nicht aufaddiert, sondern ab der zweiten Erkrankung beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum.
Beispiel: Herr Maler bricht sich das Bein nach zwei Wochen Grippe und wird fünf Wochen krankgeschrieben, obwohl er eigentlich wegen der Grippe noch eine weitere Woche arbeitsunfähig gewesen wäre. Insgesamt beträgt die Lohnfortzahlungsdauer sieben Wochen.

Fällt der Arbeitnehmer mehrfach infolge derselben Grunderkrankung aus, gelten nach § 3 Abs. 1 EFZG diffizilere Regelungen:

  • Liegen sechs Monate zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsphasen, entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Sind seit der ersten Erkrankung zwölf Monate abgelaufen, entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch, auch wenn seit der letzten Erkrankung keine sechs Monate vergangen sind.

Beispiel: Frau Koffer ist an Krebs erkrankt. Im Januar erhält sie eine Therapie und fällt für acht Wochen aus. Im April ist sie erneut wegen der Folgen der Erkrankung arbeitsunfähig; ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, weil keine sechs Monate vergangen sind. Nachdem es ihr bereits wieder deutlich besser ging, erleidet sie im Dezember einen Rückfall und erhält eine neuerliche Strahlentherapie – die Lohnfortzahlungspflicht tritt erneut ein, da seit der letzten Erkrankung sechs Monate vergangen sind.

Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein komplexes Thema, das gerade in speziellen Fällen häufig Fragen aufwirft:

Muss der Arbeitgeber auch Lohnfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld ist?

Ist der Arbeitnehmer selbst an seiner Erkrankung schuld (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vor. Dies ist etwas bei selbst verschuldeten Verkehrsunfällen, bei einer provozierten Schlägerei oder bei einer sehr gefährlichen Nebentätigkeit oder Sportart ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen der Fall.

Wie kann der Arbeitgeber reagieren, wenn der Arbeitnehmer eine Erkrankung nur vortäuscht?

In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, denn es handelt sich um einen Straftatbestand. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn der Arbeitnehmer vorgibt, krank zu sein, aber währenddessen weiterhin einer Nebentätigkeit nachgeht.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub krank wird?

Die Erkrankung wird nicht auf einen geplanten Urlaub angerechnet. Somit erhält der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung Entgeltfortzahlung und die geplanten Urlaubstage werden seinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Darf der Arbeitnehmer während der Lohnfortzahlung ausgehen oder Sport treiben?

Der Arbeitnehmer darf nichts tun, was seine Genesung gefährdet. Zuhause bleiben muss er aber nur, wenn ihm vom Arzt eine strenge Bettruhe verordnet wurde. Je nach Erkrankung kann es also in Ordnung sein, einkaufen oder ins Kino zu gehen oder sogar leichten Sport zu treiben.

Dürfen bei einer langen Erkrankung Sonderzahlungen gekürzt werden?

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen im Krankheitsfall gekürzt werden, allerdings nur, wenn es hierzu eine vertragliche Vereinbarung gibt (z. B. in einem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag).

Lohnfortzahlung leichtgemacht: Mit Lohnabrechnungssoftware automatisieren

Die korrekte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall birgt einige Fallstricke, sei es die korrekte Ermittlung der Dauer, des fortzuzahlenden Entgelts oder die korrekte Versteuerung. Der Einsatz einer Lohnabrechnungssoftware macht sich deshalb für Arbeitgeber bezahlt. Diese ermittelt automatisiert, ab welchem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung ausläuft, in welchen Fällen eine Folgeerkrankung zu berücksichtigen ist oder welches Entgelt auszuzahlen ist.

Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland
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Pflichten und Risiken bei Krankheit im Ausland

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte müssen bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland bestimmte Pflichten erfüllen, um ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Doch auch für die Arbeitgeberseite ist die Erkrankung von Mitarbeitern in anderen Ländern mit finanziellen Risiken verbunden.

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Im Falle einer Krankheit im Ausland müssen Beschäftigte bestimmte Melde- und Nachweispflichten erfüllen, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ändert nichts an dieser Verpflichtung.

Melde- und Nachweispflichten im Ausland

Bei einer Erkrankung müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über ihre Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und ihre Aufenthaltsadresse im Ausland informieren.

Bei Arbeitsunfähigkeit über drei Tage hinaus gilt auch bei einer Erkrankung im Ausland das Entgeltfortzahlungsgesetz und damit die Nachweispflicht durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese gelangt je nach Fallgestaltung auf unterschiedliche Weise zum Arbeitgeber:

  • Grenzgänger in europäischen Nachbarstaaten senden die ärztliche Bescheinigung an ihren ausländischen Sozialversicherungsträger, der sie an die deutsche Krankenkasse weiterleitet.
  • Außerhalb Europas erkrankte Mitarbeiter müssen ihre Krankschreibung hingegen in Papierform an den Arbeitgeber schicken.
  • Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss zusätzlich die gesetzliche Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Die Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters nach Deutschland muss unverzüglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitgeteilt werden.

Nachweis ärztlicher Bescheinigungen aus dem Ausland

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland gelten grundsätzlich wie deutsche Bescheinigungen, müssen jedoch eine Unterscheidung zwischen „einfacher Erkrankung“ und „Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit nach Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“ enthalten.

Um mögliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Mitarbeiter auf diese besondere Nachweispflicht hingewiesen werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann nämlich laut Entgeltfortzahlungsgesetz dazu führen, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlen muss. Allerdings darf die Entgeltfortzahlung nicht ohne Vorwarnung eingestellt werden.

Finanzielle Risiken für den Arbeitgeber

Schwere Erkrankungen von Beschäftigten während einer Entsendung im Ausland können für den Arbeitgeber ausgesprochen kostspielig werden. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) besagt, dass gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter selbst dann im Sinne der Sozialversicherung als entsendet gelten, wenn sie nur einen einzigen Tag im Ausland für den Arbeitgeber tätig sind.

Gemäß Sozialgesetzbuch V (§ 17) muss der Arbeitgeber während der Beschäftigung im Ausland die medizinischen Leistungen für erkrankte Mitarbeiter und deren mitreisende Familienangehörige erbringen.

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für alle medizinischen Kosten im Ausland haftet – und in der Regel in Vorkasse treten muss. Die Beschäftigten können sämtliche verauslagten Beträge durch entsprechende Belege bei ihrem Arbeitgeber einreichen und deren Erstattung verlangen. Die folgende Kostenerstattung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse an den Arbeitgeber deckt allerdings meistens nicht alle Kosten ab – der Arbeitgeber zahlt im Ergebnis oftmals kräftig drauf.

Abhilfe durch Auslandskrankenversicherung

Diesem hohen finanziellen Risiko kann durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wirksam begegnet werden. Eine solche Versicherung kann jene teilweise erheblichen Kosten ersetzen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Fazit

Arbeitgeber und Beschäftigte sollten ihre jeweiligen Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit einer arbeitnehmerseitigen Arbeitsunfähigkeit im Ausland kennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Konflikte und finanzielle Belastungen zu minimieren.

Bis zu 3.000 Euro steuerfrei und abgabenfrei: Was Arbeitgeber über die Inflationsprämie wissen müssen
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Bis zu 3.000 Euro steuerfrei und abgabenfrei: Was Arbeitgeber über die Inflationsprämie wissen müssen

Die Inflationsausgleichsprämie zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Verbraucherpreise zu entlasten. Im Gegensatz zur Energiepreispauschale erfolgt die Finanzierung dieser Prämie ausschließlich durch die Arbeitgeber, ohne staatliche Zuschüsse. In den folgenden FAQs fassen wir die essenziellen Informationen zur Inflationsprämie zusammen, die Arbeitgeber kennen sollten. Die Relevanz dieses Themas erstreckt sich auch über das Jahr 2023 hinaus.

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Durch das dritte Entlastungspaket im September 2022 hat der Gesetzgeber die Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Die Grundlage für diese Prämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, das am 1. Oktober 2022 in Kraft trat. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten im Begünstigungszeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 insgesamt bis zu 3.000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Inflationsprämie.

Sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen?

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. Daher besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung dieser Prämie, und der Arbeitnehmer hat keinerlei rechtlichen Anspruch darauf. Diese Regelung soll Unternehmen schützen, die aufgrund steigender Preise erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen erfahren oder noch mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben.

Dürfen Sie auch weniger als 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie auszahlen?

Ja, als Arbeitgeber dürfen Sie die Höhe der Zahlung selbst bestimmen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den maximalen Betrag von 3.000 Euro auszuzahlen; auch eine geringere Summe ist möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zur Steuerbefreiung und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsprämie erfüllt sein?

Der Gesetzgeber hat einen neuen Abschnitt in das Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen, der die Bedingungen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämie regelt. Die entsprechende Regelung findet sich in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz. Danach ist es vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Zahlung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ leistet. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein bereits bestehendes Bruttoeinkommen nicht umgewandelt werden darf. Die Inflationsprämie soll keinen Lohn ersetzen, sondern zusätzlich zum regulären Verdienst gezahlt werden. Zudem muss auf der Überweisung oder der Verdienstabrechnung deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen Ausgleich für die Preissteigerungen handelt.

Ist eine Umwandlung anderer Entgeltbestandteile erlaubt?

Die Umwandlung anderer Entgeltzahlungen ist grundsätzlich nicht zulässig. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine Gewinnbeteiligung oder sonstige Boni beim Einkommen handelt.

Hinweis: Achtung bei Zahlungen, die nicht vertraglich geregelt sind. Sind Ihre Arbeitnehmer länger im Betrieb und haben regelmäßig ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. In diesem Fall haben Ihre Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung dieser Leistungen. Diese sind somit auch nicht durch die Inflationsprämie zu ersetzen. Auch eine steuerfreie Auszahlung bereits geleisteter Überstunden oder nicht genommener Urlaubstage ist ausdrücklich nicht erlaubt.

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Kann die Auszahlung der Inflationsprämie auch in Teilbeträgen erfolgen?

Als Arbeitgeber dürfen Sie die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro sowohl als Einmalbetrag als auch in gleichbleibenden oder variierenden Teilbeträgen auszahlen – beispielsweise in Höhe von 50 Euro oder 100 Euro monatlich.

Die Entscheidung, ob Sie die Zahlung als Einmalbetrag oder als monatliche Zahlung gewähren, liegt ganz bei Ihnen. Wichtig: Bei einer Auszahlung in Teilbeträgen sollten Sie die Obergrenze von 3.000 Euro im Auge behalten. Eine Überschreitung dieser Grenze könnte bei einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt oder einer Sozialversicherungsprüfung unangenehme Konsequenzen haben. In diesem Fall müssten die Beträge im Nachhinein versteuert und verbeitragt werden.

Dürfen Sie als Arbeitgeber die Inflationsprämie an alle Mitarbeitenden auszahlen?

Ja, die Prämie zum Inflationsausgleich darf an alle Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Neben den Vollzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber den Inflationsbonus also auch an folgende Arbeitnehmergruppen in voller Höhe auszahlen:

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Teilzeitangestellte
  • Werkstudenten
  • Auszubildende
  • Kurzfristig Beschäftigte

Ist es zulässig, die Inflationsausgleichsprämie nur besonders engagierten Mitarbeitenden zu zahlen?

Es ist nicht gestattet, nur einige besonders engagierte Mitarbeitende im Team mit der Inflationsprämie zu belohnen, während alle anderen keine steuerfreien Sonderzahlungen erhalten. Eine derartige Unterscheidung nach dem Kriterium „Leistung“ widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der bei der Auszahlung der Inflationsprämie gilt. Es gibt jedoch alternative Ansätze, um differenzierte Auszahlungen vorzunehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die 3.000 Euro der Inflationsprämie zu staffeln?

Als Arbeitgeber dürfen Sie den Auszahlungsbetrag beispielsweise nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit staffeln:

Einstellungsdatum

Auszahlungsbetrag

Vor dem 1. Januar 2021

3.000 €

Nach dem 1. Januar 2021

2.000 €

Vor dem 1. Januar 2022

1.000 €

Nach dem 1. Januar 2022

500 €

Auf die oben gezeigte Weise kann der Arbeitgeber die Auszahlung der Inflationsprämie beispielsweise staffeln, ohne den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verletzen. Ebenfalls erlaubt ist, die Inflationsausgleichsprämie nach dem Umfang der Arbeitszeit zu staffeln: Vollzeitmitarbeiter bekommen in diesem Fall zum Beispiel die vollen 3.000 Euro ausgezahlt – Teilzeitangestellte oder Minijobber hingegen erhalten die steuerfreie Zahlung anteilig, anhängig von der vereinbarten Arbeitszeit. Es gibt somit einige legale und faire Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie als Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten und sich rechtlich unangreifbar machen.

Tipp: Bekommt ein Beschäftigter keine Inflationsprämie, muss der Arbeitgeber die Gründe dafür lückenlos nachweisen. Hierauf ist insbesondere bei Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten zu achten. Bekommt nämlich der Ehegatte den steuerfreien Inflationsbonus, während die Kolleginnen und Kollegen leer ausgehen, kann das zu einem Problem führen.

In welcher Form können Sie die Inflationsausgleichsprämie gewähren?

Die unkomplizierteste und häufig bevorzugte Methode ist die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie in Form von Geld – entweder im Rahmen der Lohnabrechnung oder als direkte Überweisung an die Beschäftigten.

Eine Verpflichtung, wonach die Auszahlung über die Lohnabrechnung abzuwickeln sei, gibt es im Zusammenhang mit der Inflationsprämie nicht. Somit besteht auch die Möglichkeit, die Inflationsprämie in Sachbezüge umzuwandeln, wie zum Beispiel Tankgutscheine, Warengutscheine oder Kantinengutscheine. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass entsprechende Sachleistungen nicht bereits zuvor gewährt wurden.

Worauf müssen Sie bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie noch achten?

Viele Unternehmen geben ihren Mitarbeitenden Tankgutscheine in Höhe von 50 Euro monatlich aus. Wird diese Art der Sachbezüge bereits seit längerer Zeit genutzt, darf die Inflationsausgleichsprämie nicht in eine Sachleistung dieser Art umgewandelt werden, da dabei der Grundsatz der „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ ausgezahlten Leistung verletzt würde.

Bisher war die Grenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen monatlich auf 50 Euro festgelegt. Diese Freigrenze wird vorübergehend ausgesetzt: Bis zum 31. Dezember 2024 besteht die Möglichkeit, zusätzliche Gutscheine im Gesamtwert von bis zu 3.000 Euro auszugeben.

Welche Vorteile hat die Auszahlung der Inflationsprämie für Sie als Arbeitgeber?

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden durch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie unterstützen, senden ein positives Signal an ihre Belegschaft. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken. Gleichzeitig können Arbeitgeber, die derzeit selbst unter den anhaltenden Teuerungsraten leiden, durch die Zahlung des steuerfreien Inflationsausgleichs eine anstehende dauerhafte Lohnerhöhung möglicherweise auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Bei der Inflationsprämie entfällt zudem der rund 20-prozentige Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Zahlt der Arbeitgeber die Prämie in voller Höhe von 3.000 Euro aus, beläuft sich die Ersparnis auf rund 600 Euro. Somit können Sie gleich mehrfach von der Gewährung der Sonderzahlung profitieren – und keineswegs nur Ihre Arbeitnehmer.

Wachstumschancengesetz - Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
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Wachstumschancengesetz - Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken. Auch Impulse im Bereich der Einkommensteuer gehören dazu, oftmals mit Wirkung auf die Entgeltabrechnung. Diese haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

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Das Wachstumschancengesetz trägt den selbsterklärenden Namen „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“. Seine erklärten Ziele sind die Verbesserung der Liquiditätssituation von Unternehmen und die Steigerung von unternehmerischen Investitionen in Deutschland. Der Regierungsentwurf wurde am 17. November 2023 im Deutschen Bundestag mit einigen Änderungen verabschiedet – nun hat der Bundesrat das Gesetz jedoch vorerst gestoppt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dieser Beitrag stellt daher die wesentlichen Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung nach gegenwärtigem Gesetzgebungsstand vor – weitere Änderungen sind möglich.

Wie wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Entgeltabrechnung aus?

Mit dem Wachstumschancengesetz sollen verschiedene Änderungen im Bereich der Lohnabrechnung einhergehen. Hier ein Überblick.

Anhebung der Verpflegungspauschalen

Die Verpflegungspauschalen bei auswärtigen Tätigkeiten im Inland sollen ab dem 1. Januar 2024 steigen:

  • Pro Kalendertag bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit des Beschäftigten von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gelten künftig 16 Euro (bisher 14 Euro).
  • Pro Kalendertag bei einer 24stündigen Abwesenheit des Beschäftigten von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gelten künftig 32 Euro (bisher 28 Euro).
  • Für entsprechende An- oder Abreisetage bei auswärtiger Unterbringung des Beschäftigten gelten fortan 16 Euro (bisher 14 Euro)

Pauschbetrag für Berufskraftfahrer steigt durchs Wachstumschancengesetz

Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, soll ab dem 1. Januar 2024 auf 9 Euro steigen (bisher: 8 Euro).

Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

Bei der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge ohne CO2-Ausstoß wird bisher nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt, sofern dieser 60.000 Euro nicht übersteigt. Nach dem Wachstumschancengesetz soll dieser Höchstbetrag ab dem 1. Januar 2024 auf 70.000 Euro erhöht werden.

Fünftelungsregelung wird abgeschafft

Die komplizierte Fünftelungsregelung führt dazu, dass die Tarifermäßigung für Vergütungen von mehrjährigen Tätigkeiten bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wird. Durch das Wachstumschancengesetz soll dieses Verfahren ab 2024 entfallen. Arbeitnehmer können die Tarifermäßigung jedoch weiterhin im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen.

Betriebsveranstaltungen – Anhebung des Freibetrags

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll ab 2024 von 110 Euro auf 150 Euro angehoben werden. Dieser Freibetrag gilt für arbeitgeberseitige Zuwendungen an eigene Beschäftigte und deren Begleitpersonen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen. Falls der Freibetrag überschritten wird, gelten die darüber hinausgehenden Beträge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Geschenke für Betriebsfremde – Höchstwert steigt

Der gewinnunschädliche Höchstwert für Geschenke an Personen, die nicht zu den eigenen Beschäftigten gehören, soll ab 2024 von bisher 35 auf 50 Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – Grenze steigt

Ab 2024 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter wie Arbeitsmittel bis zu 1.000 Euro sofort und vollständig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei Beschäftigten abgezogen werden. So sieht es das Wachstumschancengesetz vor. Bisher lag die Grenze bei 800 Euro.

Gruppenunfallversicherung – Höchstbetrag entfällt

Bisher können Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem pauschalen Steuersatz von 20 Prozent erheben, sofern der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer im Kalenderjahr 100 Euro nicht überschritt. Ab 2024 soll diese Grenze aufgehoben sein. Somit können Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Beiträge mit einem pauschalen Steuersatz von 20 Prozent versteuern, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Beiträge.

Altersentlastungsbetrag wird halbiert

Der verminderte Anstieg des Besteuerungsanteils soll für die Abschmelzung des Altersentlastungsbetrags nachvollzogen werden, indem die bisher gültigen Jahresschritte ab dem Jahr 2023 von 0,8 Prozent auf 0,4 Prozent halbiert werden. Dadurch reduziert sich der Höchstbetrag ab 2023 nur noch um 19 Euro pro Jahr, statt der bisherigen 38 Euro.

Rentenbesteuerung verlangsamt

Ab 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang von bisher 1,0 Prozent auf 0,5 Prozent pro Jahr reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt der Besteuerungsanteil damit nur noch 82,5 Prozent. Die volle Besteuerung von 100 Prozent wird folglich erst für die Kohorte 2058 erreicht.

Doppelbesteuerung von Renten – neue Maßnahmen

Mehrere neue Maßnahmen sollen gegen die Doppelbesteuerung von Renten wirken, insbesondere Anpassungen beim Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag sowie bei der Rentenbesteuerung.

Abfindung einer Kleinbetragsrente

Die Abfindung einer Kleinbetragsrente soll ab dem Tag der Verkündung des Gesetzes auch während der Auszahlungsphase möglich sein, sofern die bisherige Rente aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs den Wert einer Kleinbetragsrente erreicht oder unterschreitet.

Digitale Lohnabrechnung: Warum Cloud-Payroll für KMUs ein Gamechanger ist
HR & Payroll

Digitale Lohnabrechnung: Warum Cloud-Payroll für KMUs ein Gamechanger ist

Musst du die Lohnabrechnung schneller und fehlerfrei erledigen? In diesem Artikel erfährst du, warum und wie Cloud-Payroll die Lösung für dein Unternehmen sein könnte.

5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Cloud-Payroll revolutioniert die Lohnabrechnungfür KMUs durch Automatisierung, Zeit- und Kosteneinsparungen sowie erhöhteGenauigkeit.
  • Cloud-Lösungen bieten eine flexible undskalierbare Alternative zu traditionellen On-Premise-Lösungen, ohne hoheAnfangsinvestitionen oder komplexe Wartungsanforderungen.
  • Die Sicherheit und Gesetzeskonformität vonCloud-Payroll-Lösungen entsprechen den Anforderungen der EU-DSGVO, wodurch duvor rechtlichen Risiken geschützt wirst.

Die Lohnabrechnung im Wandel

Traditionelle Lohnabrechnungen sind für viele KMUs oft ein Albtraum. Der hohe manuelle Aufwand und die Fehleranfälligkeit führen nicht nur zu ineffizienten Prozessen, sondern auch zu erheblichen Risiken in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Es ist keine Seltenheit, dass du und deine Buchhalter stundenlang durch endlose Papierberge wühlen, um sicherzustellen, dass alle Löhne und Gehälter korrekt berechnet und ausgezahlt werden. Die Abrechnung der Löhne und Gehälter ist dabei ein zentraler Punkt, der deine Verantwortung als Arbeitgeber betrifft. Die Entgeltabrechnung, die Gehaltsabrechnung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Diese manuellen Prozesse sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch anfällig für Fehler. Ein kleiner Zahlendreher oder ein falsch eingetragenes Datum kann immense Auswirkungen haben, von fehlerhaften Gehaltsauszahlungen bis hin zu Problemen mit dem Finanzamt. Darüber hinaus musst du sicherstellen, dass dein Unternehmen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, was zusätzliche Ressourcen und Know-how erfordert, insbesondere wenn es um Bruttobezüge geht.

Hier kommt die Cloud-Payroll ins Spiel. Diese moderne Lösung revolutioniert die Art und Weise, wie du Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellst und verwaltest. Durch die Automatisierung vieler Prozesse und die zentrale Speicherung aller relevanten Daten in der Cloud kannst du nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch die Genauigkeit und Sicherheit deiner Abrechnungen erheblich verbessern.

Ein weiterer Vorteil der Cloud-Payroll ist die Flexibilität, die sie dir bietet. Du kannst deine Lohnabrechnungen von überall und zu jeder Zeit verwalten, was besonders in der heutigen, zunehmend digitalisierten und globalisierten Arbeitswelt von Vorteil ist. Ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs – die Lohnabrechnung ist stets griffbereit.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand, doch was genau ist Cloud-Payroll und wie funktioniert es? Diese Fragen werden im nächsten Abschnitt detailliert beantwortet.

Was ist Cloud-Payroll?

Cloud-Payroll ist ein System zur Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das vollständig online betrieben wird. Im Gegensatz zu traditionellen On-Premise-Lösungen, bei denen die Software lokal auf den Computern deines Unternehmens installiert wird, wird Cloud-Payroll über das Internet bereitgestellt und verwaltet. Dies bedeutet, dass alle Daten und Anwendungen in der Cloud gespeichert sind und von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich sind.

Typische Features einer modernen digitalen Lohnabrechnung umfassen:

  • die automatische Berechnung von Löhnen und Gehältern
  • die Verwaltung von Arbeitsstunden und Überstunden
  • die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • die Erstellung und Verteilung von Gehaltszetteln

Diese Funktionen erleichtern deine Arbeit erheblich und reduzieren den manuellen Aufwand.

Im Vergleich zu On-Premise-Lösungen bietet Cloud-Payroll zahlreiche Vorteile:

  • Regelmäßige Wartung und Updates werden in der Cloud automatisch durchgeführt.
  • Dies spart dir nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.
  • Es wird keine teure IT-Infrastruktur benötigt.

Ein weiterer Vorteil ist die Skalierbarkeit. Während On-Premise-Lösungen oft an ihre Grenzen stoßen, wenn dein Unternehmen wächst, kann Cloud-Payroll problemlos mit den Anforderungen deines Unternehmens mitwachsen. Neue Mitarbeiter können einfach hinzugefügt und Änderungen schnell umgesetzt werden, ohne dass umfangreiche IT-Ressourcen benötigt werden.

Cloud-Payroll vereinfacht den gesamten Payroll-Prozess, indem es alle notwendigen Funktionen in einer zentralen Plattform bündelt. Dies ermöglicht eine nahtlose Integration und erleichtert die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erheblich. Doch solltest du deine Lohnabrechnungen selbst erstellen oder outsourcen? Diese Frage

Lohnabrechnung selbst erstellen oder outsourcen?

Die Entscheidung, ob du die Lohnabrechnung intern erstellst oder an einen externen Dienstleister auslagerst, ist eine der wichtigsten, die du treffen kannst. Beide Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile, und die beste Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen deines Unternehmens ab.

Das Outsourcing der Lohnabrechnung kann dir helfen, dich auf deine Kernkompetenzen zu konzentrieren. Durch die Auslagerung der Lohnabrechnung kannst du erhebliche Kosteneinsparungen realisieren, häufig bis zu 50%. Externe Dienstleister übernehmen zudem das Risiko von Fehlern und rechtlichen Verpflichtungen bei der Lohnabrechnung, was eine zusätzliche Sicherheit für dich bedeutet.

Auf der anderen Seite bringt das Outsourcing auch einige Nachteile mit sich. Eine potenzielle Abhängigkeit von einem externen Dienstleister kann entstehen, und es besteht die Gefahr, dass sensible Unternehmensdaten in die falschen Hände geraten. Diese Sicherheitsbedenken sind nicht zu unterschätzen und sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Für Kleinunternehmer oder Freiberufler könnte es sinnvoller sein, die Lohnabrechnung intern zu erstellen. Dies kann Kosten sparen und bietet dir die volle Kontrolle über alle Daten und Prozesse. Allerdings erfordert dies auch ein gewisses Maß an Know-how und die Bereitschaft, regelmäßig Zeit in die Verwaltung der Löhne, Gehälter und Lohnsteuer zu investieren.

Die Entscheidung für oder gegen Outsourcing sollte individuell auf die Bedürfnisse und Ressourcen deines Unternehmens abgestimmt werden. Es gibt keine Einheitslösung, und du solltest sorgfältig abwägen, welche Methode am besten zu dir passt. Im nächsten Abschnitt betrachten wir die spezifischen Vorteile, die Cloud-Payroll KMUs bietet.

Die wichtigsten Vorteile für KMUs

Für KMUs bietet Cloud-Payroll eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die reine Verwaltung von Löhnen und Gehältern hinausgehen. Einer der größten Vorteile ist die Zeit- und Kostenersparnis. Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand erheblich, was nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch die Fehlerquote minimiert.

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die Gesetzeskonformität und Sicherheit. Cloud-Payroll-Lösungen sind stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und bieten eine sichere Datenverwaltung. Dies ist besonders wichtig, da die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erheblichen Strafen führen kann.

Die Flexibilität und Skalierbarkeit von Cloud-Payroll sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Du kannst problemlos wachsen, ohne zusätzliche IT-Kosten zu verursachen. Neue Mitarbeiter können schnell und einfach hinzugefügt werden, und das System kann an die spezifischen Bedürfnisse deines Unternehmens angepasst werden.

Ein weiterer großer Vorteil ist der Mitarbeiter-Self-Service. Digitale Gehaltszettel und eine einfache Einsicht für Angestellte steigern die Zufriedenheit und Transparenz in deinem Unternehmen. Mitarbeiter können ihr Gehalt und ihre Gehaltsabrechnungen jederzeit und überall einsehen, was die Kommunikation und Verwaltung erheblich erleichtert.

Mit diesen Vorteilen im Hinterkopf stellt sich die Frage: Ist Cloud-Payroll wirklich besser als traditionelle On-Premise-Lösungen? Der nächste Abschnitt liefert einen detaillierten Vergleich.

Cloud vs. On-Premise: Welche Lösung passt besser?

Wenn es um die Entscheidung zwischen Cloud- und On-Premise-Lösungen für die Lohnabrechnung geht, spielen Faktoren wie Kosten, Wartung, Sicherheit und Skalierbarkeit eine zentrale Rolle. Um dir die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Aspekte gegenübergestellt.

Kosten

Cloud-Payroll erfordert keine hohen Anfangsinvestitionen für Hardware oder eigene IT-Infrastruktur. Stattdessen zahlst du meist eine planbare monatliche Gebühr. Allerdings können sich diese laufenden Kosten über die Jahre summieren. On-Premise-Lösungen sind oft teurer im Aufbau, verursachen aber nach der Implementierung eher feste Wartungs- und Upgrade-Kosten, die kontrollierbar sind.‍

Wartung

Bei Cloud-Lösungen übernimmt der Anbieter Updates, Wartungen und Backups automatisch, was den administrativen Aufwand reduziert. Allerdings bist du bei technischen Problemen auf den Support des Anbieters angewiesen. On-Premise-Lösungen bieten dir mehr Kontrolle über Updates und Wartungen, erfordern jedoch interne Ressourcen, um sicherzustellen, dass das System stabil läuft.‍

Sicherheit

Viele Unternehmen sorgen sich um die Sicherheit von Cloud-Lösungen. Moderne Cloud-Payroll-Anbieter setzen jedoch auf umfassende Datenverschlüsselung, regelmäßige Backups und strenge Zugriffsrechte, die oft hohe Sicherheitsstandards bieten. Andererseits ermöglicht eine On-Premise-Lösung, sensible Daten vollständig im eigenen Netzwerk zu halten, was für Unternehmen mit besonders strengen Datenschutzanforderungen von Vorteil sein kann.‍

Skalierbarkeit

Cloud-Lösungen wachsen flexibel mit deinem Unternehmen mit. Neue Nutzer oder Standorte können problemlos integriert werden. On-Premise-Lösungen stoßen hier oft an ihre technischen oder budgetären Grenzen, bieten aber im Gegenzug eine stabile Infrastruktur, die speziell auf dein Unternehmen zugeschnitten ist.

Was passt besser zu deinem Unternehmen?

Ob Cloud oder On-Premise besser passt, hängt stark von deinen individuellen Anforderungen ab. Möchtest du flexibel, kosteneffizient und skalierbar arbeiten, bietet sich eine Cloud-Payroll-Lösung an. Hast du hingegen besondere Anforderungen an die Datenhoheit oder bevorzugst eine umfassende interne Kontrolle, kann eine On-Premise-Lösung die bessere Wahl sein.

Mit diesen Überlegungen im Hinterkopf möchten wir dir helfen, die für dich passende Lösung zu finden. Der nächste Abschnitt geht auf häufige Bedenken ein und zeigt, wie sie sich lösen lassen.

Häufige Bedenken und wie man sie löst

Ein häufiges Bedenken bei der Einführung von Cloud-Payroll ist die Sicherheit. Viele Unternehmen fragen sich: „Ist Cloud-Payroll wirklich sicher?“ Moderne Cloud-Lösungen bieten umfassende Datenschutzmaßnahmen und Verschlüsselungstechnologien, die sicherstellen, dass alle Daten geschützt sind. Bei On-Premise-Lösungen liegt die Verantwortung für die Sicherheit vollständig bei deinem Unternehmen, was mehr Kontrolle, aber auch höhere Anforderungen bedeutet.

Ein weiteres Anliegen ist die Verfügbarkeit des Systems. „Was passiert bei einem Systemausfall?“ Cloud-Anbieter bieten in der Regel robuste Verfügbarkeits- und Backup-Strategien, um Ausfälle zu minimieren. Bei On-Premise-Systemen hängt die Verfügbarkeit stark von deiner eigenen IT-Infrastruktur und den vorhandenen Backup-Lösungen ab.

Schließlich fragen sich viele Unternehmen: „Wie aufwendig ist die Umstellung?“ Cloud-Lösungen bieten oft einfache Implementierungen mit umfangreichem Support. Eine On-Premise-Einführung erfordert hingegen eine präzisere Planung und meist mehr Ressourcen, kann aber stärker an die spezifischen Anforderungen deines Unternehmens angepasst werden.

Mit diesen Informationen möchten wir dir eine fundierte Grundlage bieten, um eine Entscheidung zu treffen, die optimal zu deinem Unternehmen passt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Cloud-Payroll?

Cloud-Payroll ist ein Online-System zur Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das Daten und Anwendungen in der Cloud speichert und von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich ist. Es ermöglicht eine effizientere und flexiblere Abwicklung der Entgeltabrechnung.

Welche Vorteile bietet Cloud-Payroll für KMUs?

Cloud-Payroll bietet kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Vorteile, darunter Zeit- und Kostenersparnis sowie erhöhte Flexibilität und Skalierbarkeit. Zudem gewährleistet es eine bessere Datensicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Wie sicher ist Cloud-Payroll?

Cloud-Payroll ist in der Regel sicher, da moderne Lösungen umfassende Datenschutzmaßnahmen und Verschlüsselungstechnologien implementieren, um die Daten zu schützen. Daher kannst du auf ein hohes Maß an Sicherheit vertrauen.

Solltest du deine Lohnabrechnung selbst erstellen oder outsourcen?

Du solltest die Lohnabrechnung eher outsourcen, da dies Kosteneinsparungen und eine geringere Fehlerquote bieten kann. Dennoch ist es wichtig, die spezifischen Bedürfnisse und Ressourcen deines Unternehmens zu berücksichtigen.

Wie aufwendig ist die Umstellung auf Cloud-Payroll?

Die Umstellung auf Cloud-Payroll ist in der Regel unkompliziert und erfordert nur minimale technische Kenntnisse, da Anbieter umfassende Unterstützung und Schulungen bereitstellen. Somit gestaltet sich der Übergang für die meisten Unternehmen einfach und effizient.

Branchenmindestlöhne in Deutschland: Was Arbeitgeber wissen müssen
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Branchenmindestlöhne in Deutschland: Was Arbeitgeber wissen müssen

Der Mindestlohn in Deutschland ist gesetzlich geregelt, aber wussten Sie, dass es auch spezielle Branchenmindestlöhne gibt? Diese können höher sein als der gesetzliche Mindestlohn und unterscheiden sich je nach Branche. Arbeitgeber sollten diese Regelungen genau kennen und befolgen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

5 Min. Lesezeit

Was ist ein Branchenmindestlohn?

Branchenmindestlöhne in Deutschland sind spezifische Lohnuntergrenzen, die für bestimmte Wirtschaftszweige gelten. Ein Branchenmindestlohn wird auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes festgelegt und hat Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn.

Welche Branchenmindestlöhne gibt es aktuell?

Die folgenden Branchen haben in Deutschland einen eigenen Branchenmindestlohn:

Gerüstbauer-Handwerk (seit 01.10.2024):

  • 13,95 € (bis 30.09.2025)

Maler- und Lackiererhandwerk (seit 01.04.2024):

  • Ungelernte: 13,00 € (bis 31.03.2025)
  • Gelernte: 15,00 € (bis 31.03.2025)

Dachdeckerhandwerk (seit 01.01.2025):

  • Ungelernte: 14,35 €
  • Gelernte: 16,00 €

Elektrohandwerk (seit 01.01.2025):

  • 14,41 € (bis 31.12.2025)

Gebäudereinigung (seit 01.01.2024):

  • Innen- und Unterhaltsreinigung: 13,50 €
  • Glas- und Fassadenreinigung: 16,70 €
  • Anpassung zum 01.01.2025 auf 14,25 € bzw. 17,65 € noch offen

Schornsteinfegerhandwerk (seit 01.01.2024):

  • 14,50 €

Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (seit 01.01.2025):

  • Entgeltgruppe II: 22,39 €
  • Entgeltgruppe III: 20,54 €
  • Entgeltgruppe IV: 16,51 €

Berufliche Aus- und Weiterbildung (seit 01.01.2025):

  • Pädagogische Mitarbeitende: 19,37 €
  • Pädagogische Mitarbeitende mit Bachelorabschluss: 19,96 €

Pflege (seit 01.05.2024):

  • Ungelernte: 15,50 € (ab 01.07.2025: 16,10 €)
  • Pflegekräfte mit mind. 1-jähriger Ausbildung: 16,50 € (ab 01.07.2025: 17,35 €)
  • Pflegefachkräfte: 19,50 € (ab 01.07.2025: 20,50 €)

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  • Einhaltung des Mindestlohns: Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens den Branchenmindestlohn für Handwerker, Gebäudereiniger und andere Branchen zu zahlen, auch wenn dieser über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
  • Dokumentationspflichten: In bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Dies gilt besonders für Minijobber und Beschäftigte in Risikobranchen wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie.
  • Aufbewahrungspflicht: Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Meldepflicht für ausländische Arbeitgeber: Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland in bestimmten Branchen beschäftigen, müssen diese vor Arbeitsbeginn bei der Zollverwaltung anmelden.
  • Haftung bei Subunternehmern: Auftraggeber können unter Umständen für die Nichtzahlung des Mindestlohns durch Subunternehmer haftbar gemacht werden.

Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Arbeitgeber, die den gesetzlichen oder den Branchenmindestlohn nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen:

Bußgelder und finanzielle Sanktionen

  • Es können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Die Höhe des Bußgelds bemisst sich nach der Summe der Mindestlohnunterschreitung.
  • Verstöße gegen Mitwirkungspflichten, wie z. B. die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten, können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

  • Eine Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ist möglich.
  • Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Weitere Folgen

  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Geldbußen ab 2.500 Euro
  • Eintragung in das Gewerbezentralregister bei Geldbußen ab 200 Euro
  • Nachforderungen der Sozialversicherungsträger für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile
  • Arbeitnehmer können Ansprüche bis zu drei Jahre nach Fälligkeit der Lohnzahlung geltend machen.

Kontrollen und Sanktionen

  • Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird von den Finanzbehörden, insbesondere vom Zoll, streng kontrolliert.
  • Arbeitgeber haften auch für Verstöße ihrer Subunternehmer.

Fazit

Die Einhaltung der Branchenmindestlöhne ist für Arbeitgeber nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu einer fairen Entlohnung. Durch eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Sätze können Unternehmen Bußgelder vermeiden und gleichzeitig ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

Arbeitgeber sollten sich laufend über Änderungen des Mindestlohns in Deutschland informieren, da die Lohnsätze regelmäßig angepasst werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Flexibles Gehalt: Wie sich Payroll an hybride Arbeitsmodelle anpasst
HR & Payroll

Flexibles Gehalt: Wie sich Payroll an hybride Arbeitsmodelle anpasst

Sind Deine Lohnabrechnungsprozesse bereit für hybride Arbeitsmodelle? Wo Mitarbeiter flexibel arbeiten, muss sich Payroll anpassen. Dies stellt besondere Anforderungen an die Unterstützung der Arbeitnehmer durch die HR-Abteilungen.

5 Min. Lesezeit

Sind Deine Lohnabrechnungsprozesse bereit für hybride Arbeitsmodelle? Wo Mitarbeiter flexibel arbeiten, muss sich Payroll anpassen. Dies stellt besondere Anforderungen an die Unterstützung der Arbeitnehmer durch die HR-Abteilungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Gehaltsabrechnung reibungslos läuft und die Personalkosten im Griff bleiben.

Hybride Arbeitsmodelle benötigen flexible Lohnbuchhaltung. Sie müssen sich an die Bedürfnisse der Mitarbeiter anpassen. Digitale Tools wie Zeiterfassungssysteme und automatisierte Gehaltsabrechnungen helfen dabei.

In diesem Artikel lernst Du, wie moderne Payroll-Systeme flexible Gehaltsabrechnungen ermöglichen. Du erfährst, wie du deine Lohnbuchhaltung für die neue Arbeitswelt optimierst.

Takeaways

  • Hybride Arbeitsmodelle erfordern eine flexible Lohnbuchhaltung
  • Digitale Tools unterstützen die Payroll bei der Anpassung an individuelle Bedürfnisse
  • Klare Richtlinien und Kommunikation sind essenziell für eine reibungslose Gehaltsabrechnung
  • Eine anpassungsfähige Payroll steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität
  • Kontinuierliche Evaluierung und Optimierung sind der Schlüssel zum Erfolg

Was ist Payroll und wie funktioniert es?

Definition: Was ist Payroll?

Payroll bezieht sich auf alle Prozesse rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung in einem Unternehmen. Es umfasst die komplette Abwicklung von Gehältern, Löhnen, Steuern und Sozialabgaben. Die Abteilung, die sich um die Entgeltabrechnung kümmert und die Lohnbuchhaltung abwickelt, bezeichnet man als Payroll. Diese Abteilung spielt eine zentrale Rolle im Unternehmen, da sie sicherstellt, dass alle Mitarbeitenden pünktlich und korrekt bezahlt werden. Eine effiziente Payroll-Abteilung trägt wesentlich zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.

Funktion von Payroll: Lohnabrechnung und Gehaltsverwaltung

Die Funktion von Payroll besteht darin, die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Mitarbeitenden durchzuführen. Dazu gehören die Erfassung von Arbeitszeiten, die Berechnung von Gehältern und Löhnen, die Abwicklung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Verwaltung von Bonus und anderen Ausgaben. Payroll-Spezialisten sind für die korrekte und rechtzeitige Abwicklung der Gehaltsabrechnungen verantwortlich. Sie nutzen moderne Payroll-Software, um die Prozesse zu automatisieren und Fehler zu minimieren.

Hybride Arbeitsmodelle: Eine Einführung

Was sind hybride Arbeitsmodelle?

Hybride Arbeitsmodelle sind eine Mischung aus Präsenzarbeit und Remote-Arbeit. Sie ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre Arbeit von verschiedenen Orten aus zu erledigen, wie zum Beispiel von zu Hause, aus einem Co-Working-Space oder von einem anderen Ort. Hybride Arbeitsmodelle bieten eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen und Mitarbeitende, wie zum Beispiel eine verbesserte Work-Life-Balance, erhöhte Produktivität und eine größere Flexibilität. Es gibt verschiedene hybride Arbeitsmodelle, wie zum Beispiel Teilzeit- oder Vollzeit-Remote-Arbeit, flexible Arbeitszeiten und Co-Working-Spaces. Diese Modelle erlauben es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitsumgebung an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen, was zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation führt. Unternehmen profitieren von einer größeren Attraktivität als Arbeitgeber und können Talente aus einem breiteren geografischen Bereich rekrutieren.

Die Herausforderungen hybrider Arbeitsmodelle für die Gehaltsabrechnung

Hybride Arbeitsmodelle bringen jedoch auch neue Herausforderungen für das Vergütungsmanagement. Unternehmen müssen sich anpassen, um Lohnarten und Arbeitgeberaufwendungen korrekt zu berechnen.

Die Vielfalt der Arbeitszeiten und -orte ist eine große Herausforderung. Mitarbeiter arbeiten an verschiedenen Tagen und Zeiten. Dies erschwert die Erfassung und Zuordnung der geleisteten Stunden.

Es ist wichtig, Zeiterfassungssysteme anzupassen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Personalverantwortlichen ist nötig, um die Abrechnung korrekt zu machen.

Vielfalt der Arbeitszeiten und -orte

Die unterschiedlichen Arbeitszeiten und -orte erfordern Anpassungen bei der Lohnabrechnung. Unternehmen müssen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern korrekt berechnen, egal wo und wann gearbeitet wird. Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern nach der Pandemie mehr Möglichkeiten für das Homeoffice an.

Dies kann schwierig sein, besonders wenn Mitarbeiter in verschiedenen Bundesländern arbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Anpassung der Lohnabrechnungsprozesse

Um diese Herausforderungen zu meistern, müssen Unternehmen ihre Lohnabrechnungsprozesse flexibler gestalten. Sie sollten an die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst sein.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Personalabteilung, Führungskräften und Mitarbeitern ist wichtig. So kann eine reibungslose und korrekte Gehaltsabrechnung im Rahmen hybrider Arbeitsmodelle sichergestellt werden.

Flexibilität in der Lohnbuchhaltung: Anpassung an individuelle Bedürfnisse

In der heutigen Arbeitswelt sind flexible Arbeitsmodelle üblich. Es ist wichtig, dass die Lohnbuchhaltung ebenfalls flexibel ist. Eine moderne Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware ermöglicht es, Payroll-Prozesse flexibel zu gestalten. Sie reagiert auf die Anforderungen hybrider Arbeitsmodelle.

Eine flexible Entgeltabrechnung berücksichtigt unterschiedliche Arbeitszeiten und -orte. Egal ob Homeoffice, Teilzeit oder Gleitzeit, die Software muss die verschiedenen Modelle abzeichnen und korrekt abzurechnen können. Der Lohnsteuerabzug muss auch individuell angepasst werden.

Neben dem Grundgehalt sind oft variable Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen. Dazu gehören Boni, Zulagen oder Arbeitgeberleistungen. Eine flexible Lohnbuchhaltung sollte diese Komponenten in die Gehaltslisten integrieren und korrekt abzurechnen.

Dadurch erhält jeder Mitarbeiter das, was ihm zusteht. Das gilt unabhängig von seinem Arbeitsmodell. Die Wahl des geeigneten Modells hängt von den individuellen Anforderungen und Umständen im Unternehmen ab.

Ein Beispiel für die Anpassungsfähigkeit der Payroll sind die unterschiedlichen Abrechnungszyklen. Diese können je nach Bedarf gewählt werden:

Abrechnungszyklus Häufigkeit Beispiel
Monatlich 12 mal pro Jahr Gehalt wird jeden Monat ausgezahlt
Halbmonatlich 24 mal pro Jahr Gehalt wird zweimal im Monat ausgezahlt
Wöchentlich 52 mal pro Jahr Gehalt wird jede Woche ausgezahlt

Durch die Wahl des passenden Abrechnungszyklus können Unternehmen auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter eingehen. Gleichzeitig wird eine reibungslose Entgeltabrechnung gewährleistet. Eine flexible Lohnbuchhaltung ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung hybrider Arbeitsmodelle.

Digitale Tools zur Unterstützung der Payroll bei hybriden Arbeitsmodellen

Unternehmen sind angehalten neue Wege finden, Mitarbeiterentlohnung und Bruttogehalt, Arbeitgeberkosten und Lohnsteuer zu berechnen um den hybriden Arbeitsmodellen gerecht zu werden. Digitale Tools bieten Lösungen, um die Lohnabrechnung flexibel und effizient zu gestalten.

Moderne Zeiterfassungssysteme ermöglichen es Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten unabhängig vom Arbeitsort zu erfassen. Diese Systeme integrieren sich nahtlos in die Lohnsoftware. So wird sichergestellt, dass jede geleistete Arbeitsstunde korrekt in die Lohnabrechnung einfließt.

Automatisierte Gehaltsabrechnungen

Automatisierte Gehaltsabrechnungen sparen Zeit und reduzieren Fehlerrisiko. Intelligente Algorithmen berechnen Bruttogehalt, Arbeitgeberkosten, Lohnsteuer und andere Abzüge genau. So wird sichergestellt, dass die Löhne der Mitarbeitenden immer korrekt und pünktlich ausgezahlt werden. So erhalten Mitarbeiter immer den korrekten Lohn.

Integration von Lohnsoftware mit anderen HR-Systemen

Die Integration von Lohnsoftware mit HR-Systemen wie Personalverwaltung und Zeiterfassung schafft ein nahtloses Ökosystem. Automatisierter Datenaustausch zwischen den Systemen vermeidet manuelle Eingaben und Fehler. Das führt zu einer effizienteren Payroll.

Digitale Tools sind der Schlüssel zu einer flexiblen und zuverlässigen Lohnabrechnung in hybriden Arbeitsumgebungen.

Kommunikation und Transparenz in der Entgeltabrechnung

In Zeiten hybrider Arbeitsmodelle ist klare Kommunikation wichtig. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die Lohnabrechnung verstehen. Sie sollen wissen, wie Arbeitszeiten und -orte das Gehalt beeinflussen.

Moderne Lohnsoftware und effiziente Entgeltabrechnungssysteme helfen dabei, die Kommunikation zu verbessern und Transparenz zu schaffen.

Eine offene Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Es stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen. Regelmäßige Updates und Infos über Änderungen in der Vergütungsstruktur sind wichtig.

Klare Richtlinien für Mitarbeiter

Um Entgeltabrechnung reibungslos zu gestalten, brauchen Unternehmen klare Richtlinien. Diese Richtlinien sollten:

  • Erklärung der Vergütungsstruktur und der Berechnung des Arbeitgeberbruttolohns
  • Informationen zu Lohnkosten und Lohnsteuerabzügen
  • Anweisungen zur korrekten Zeiterfassung und Übermittlung der Arbeitszeiten
  • Erläuterung der Abrechnungszyklen und Auszahlungstermine

Regelmäßige Updates und Informationen

Neben klaren Richtlinien ist es wichtig, Mitarbeiter regelmäßig zu informieren. Dazu gehören:

  • Änderungen in der Lohnsoftware oder im Entgeltabrechnungssystem
  • Anpassungen der Vergütungsstruktur oder der Lohnsteuerregelungen
  • Aktualisierungen der internen Richtlinien und Prozesse

Durch regelmäßige Updates und transparente Kommunikation informieren Unternehmen ihre Mitarbeiter. So funktioniert die Entgeltabrechnung reibungslos.

Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei flexiblen Gehaltsmodellen

Bei flexiblen Gehaltsmodellen müssen Unternehmen die Gesetze beachten. Das Entlohnungssystem muss den Gesetzen entsprechen und den Mitarbeitern gerecht werden.

Steuerabzüge und das Arbeitnehmerentgelt müssen richtig berechnet werden. Man muss die Arbeitsstunden, Überstunden und Zuschläge berücksichtigen. Eine gute Gehaltsabrechnungssoftware hilft dabei, Fehler zu vermeiden.

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen sich auch nicht scheuen Experten hinzuzuziehen. Arbeitsrechtliche Berater und Steuerexperten können helfen, auf der sicheren Seite zu sein.

Best Practices für die Implementierung einer flexiblen Payroll

Die Einführung einer flexiblen Gehaltsbuchhaltung braucht sorgfältige Planung. Unternehmen können hier auf bewährte Verfahren und Best Practices zurückgreifen, um den Erfolg zu sichern. Ein erfahrener Payroll Manager kann ebenfalls dabei helfen, die Prozesse effizient zu gestalten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Hier sind wichtige Schritte:

Schrittweise Einführung

Starte mit einer Pilotgruppe, um dein Unternehmen an die neuen Prozesse zu gewöhnen. So kannst du Herausforderungen meistern. Beginne mit einer kleinen Gruppe, bevor du das System auf alle Mitarbeiter ausweitest.

Damit kannst du erstes Feedback sammeln und Anpassungen vornehmen. So wird die flexible Lohnsteuerberechnung und elektronische Lohnabrechnung im gesamten Unternehmen einfacher.

Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften

Schulung ist entscheidend für den Erfolg. Stelle sicher, dass alle die neuen Prozesse verstehen. Biete spezielle Schulungen an, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten.

Klare Kommunikation und Unterstützung helfen, dass sich alle sicher fühlen.

Kontinuierliche Evaluierung und Optimierung

Nach der Einführung solltest du die Prozesse weiterhin überprüfen. Überwache die Leistung des Systems und sammle Feedback. Ein Payroll Specialist kann dabei helfen, die Genauigkeit der Daten zu überprüfen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Analysiere Kennzahlen wie die Genauigkeit der Arbeitgeberbruttolohn-Berechnung.

Nutze diese Erkenntnisse, um wregelmäßig kleinere Verbesserungen vorzunehmen. So bleibt deine flexible Payroll den Anforderungen deines Unternehmens gerecht.

Durch diese Best Practices können Unternehmen eine erfolgreiche Implementierung sicherstellen. Eine sorgfältige Planung, Schulung und ständige Verbesserung sind der Schlüssel zum Erfolg.

P.S. Unsere Payroll-Profis bei Suiteify stehen dir für alle weiteren Fragen ebenso jederzeit zur Seite:

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Die Vorteile einer anpassungsfähigen Payroll für Unternehmen und Mitarbeiter

Eine flexible Payroll passt sich den Bedürfnissen der Mitarbeiter an. Sie spart Kosten und steigert die Zufriedenheit. So verbessert sich der Lohnabrechnungsprozess und die Lohnkontenführung.

Ein flexibles System in der Personalverwaltung und Gehaltsauszahlung passt sich den Anforderungen der Belegschaft an.

Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit

Eine flexible Payroll steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Wenn ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden, fühlen sie sich wertgeschätzt. Das stärkt ihre Bindung zum Unternehmen.

Zufriedene Mitarbeiter sind längerfristig motiviert für das Unternehmen zu arbeiten. Sie sind engagierter und leisten bessere Arbeit. Eine flexible Payroll schafft also ein positives Arbeitsklima.

Erhöhte Produktivität und Effizienz

Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten und -orte individuell gestalten. Das vereinfacht das Vereinbaren von Arbeit und Privatleben.

Optimierte Personalverwaltung führt hier zu reibungsloseren Abläufen. HR-Abteilungen können sich auf strategische Aufgaben konzentrieren. Dies steigert die Effizienz des Unternehmens.

Zukünftige Trends und Entwicklungen in der flexiblen Gehaltsabrechnung

Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Deshalb müssen Firmen ihre Lohnverwaltung immer wieder anpassen. Neue Trends und Entwicklungen werden wichtig, um mit den Bedürfnissen Schritt zu halten.

  • Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen werden künftig immer häufiger in Lohnabrechnungssoftware eingesetzt. Sie automatisieren und optimieren Prozesse. Das macht die Gehaltsabrechnung effizienter und genauer.
  • Cloud-basierte Lösungen werden immer beliebter. Sie ermöglichen ortsunabhängige Zusammenarbeit und verbessern die Skalierbarkeit.
  • Die Kombination von Lohnnebenkostenberechnung und Personalkostenrechnung in Gehaltsabrechnungssystemen wird wichtig. So bekommt man eine umfassende Sicht auf Personalkosten.

Mitarbeiter wollen individuelle Lösungen in der Gehaltsabrechnung. Firmen müssen daher flexible Gehaltsmodelle anbieten und diese gut verwalten können.

Trend Vorteile
KI und maschinelles Lernen Automatisierung, Effizienzsteigerung, höhere Genauigkeit
Cloud-basierte Lösungen Ortsunabhängige Zusammenarbeit, verbesserte Skalierbarkeit
Integration von Lohnnebenkostenberechnung und Personalkostenrechnung Ganzheitliche Sicht auf Personalkosten
Personalisierung der Gehaltsabrechnung Individuelle Lösungen für Mitarbeiter

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Firmen diese Trends beobachten. Sie sollten ihre Lohnbuchhaltungsprozesse anpassen. Moderne Technologien und flexible Lösungen steigern Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit.

Fazit

Flexible Payroll-Prozesse sind für Firmen heute sehr wichtig. Sie helfen, den Herausforderungen bei hybriden Arbeitsmodellen zu begegnen. Durch Anpassung der Lohnbuchhaltung und Nutzung digitaler Tools wie Zeiterfassungssysteme können Firmen diesen Anforderungen gerecht werden.

Es ist wichtig, dass die Lohnabteilung gut mit anderen HR-Bereichen zusammenarbeitet. So können sie die Komplexität der Gehaltsabrechnung bei flexiblen Arbeitszeiten meistern.

Klare Regeln und regelmäßige Kommunikation sind wichtig, um Mitarbeiter zu unterstützen. Firmen sollten Schritte für Schritte vorgehen und ständig verbessern. So steigt nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter, sondern auch die Produktivität.

In der Zukunft wird flexible Gehaltsabrechnung noch wichtiger werden. Firmen, die frühzeitig flexibel sind, haben im Wettbewerb um Talente Vorteile. Eine moderne Lohnbuchhaltung, die sich an Mitarbeiterbedürfnisse anpasst, wird entscheidend für den Erfolg in der hybriden Arbeitswelt sein.

FAQ

Wie können Unternehmen ihre Payroll-Prozesse an hybride Arbeitsmodelle anpassen?

Unternehmen können digitale Tools nutzen, um ihre Payroll-Prozesse zu verbessern. Zeiterfassungssysteme und automatisierte Gehaltsabrechnungen sind dabei sehr hilfreich. Payroll Specialists spielen eine zentrale Rolle bei der Implementierung und Überwachung dieser Prozesse. Es ist auch wichtig, klare Richtlinien für Mitarbeiter zu haben.

Regelmäßige Updates und Informationen sorgen für Transparenz. So können Mitarbeiter gut informiert bleiben.

Welche Herausforderungen bringen hybride Arbeitsmodelle für die Gehaltsabrechnung mit sich?

Hybride Arbeitsmodelle bringen neue Herausforderungen mit sich. Die Vielfalt der Arbeitszeiten und -orte ist eine davon. Unternehmen müssen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.

Sie müssen auch die rechtlichen Vorschriften einhalten. Das ist nicht immer einfach.

Welche Vorteile bietet eine anpassungsfähige Payroll für Unternehmen und Mitarbeiter?

Eine anpassungsfähige Payroll steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt individuelle Bedürfnisse. Unternehmen profitieren von höherer Produktivität und Effizienz.

Flexible Gehaltsabrechnungen helfen, auf hybride Arbeitsmodelle besser vorbereitet zu sein.

Worauf müssen Unternehmen bei flexiblen Gehaltsmodellen in Bezug auf rechtliche Vorschriften achten?

Unternehmen müssen bei flexiblen Gehaltsmodellen die rechtlichen Vorschriften beachten. Dazu gehören korrekte Steuerabzüge und Arbeitgeberleistungen. Es ist wichtig, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen.

Gegebenenfalls sollten Expertenrat eingeholt werden.

Wie können Unternehmen eine flexible Payroll erfolgreich implementieren?

Für eine erfolgreiche Implementierung ist eine sorgfältige Planung wichtig. Eine schrittweise Einführung hilft, Mitarbeiter und Führungskräfte mit den Änderungen vertraut zu machen. Schulungen zur Nutzung neuer Tools sind ebenfalls wichtig.

Regelmäßige Evaluierung und Optimierung des Systems sorgen für kontinuierliche Verbesserung. So können Unternehmen die Vorteile einer anpassungsfähigen Payroll voll ausschöpfen.