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Praxiswissen zu ERP, Finance, HR und Payroll im Mittelstand. Fachbeiträge, regulatorische Updates, KI-Themen und Tipps zur Optimierung und Integration von Geschäftsprozessen.

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GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen
Digitalisierung & KI

GoBD und Digitalisierung: Was Bauunternehmen jetzt wissen müssen

Die Digitalisierung ist unumstritten eine der aktuellen Herausforderungen der Baubranche. Viele Produktions- und Geschäftsprozesse werden heute mit Hilfe spezialisierter Software erledigt. Mobiles Arbeiten, digitales Dokumentenmanagement oder Cloud-Computing sind nur drei Beispiele für die bereits stattfindende digitale Transformation. Die Digitalisierung bauwirtschaftlicher Prozesse kann ein klarer Wettbewerbsvorteil sein. Sie ermöglicht kostengünstiges und effizientes Arbeiten. Gleichzeitig sind mit der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse eindeutige gesetzliche Regelungen verbunden. Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung der Rechtssicherheit Ihrer Daten und Prozesse für Steuer- oder Wirtschaftsprüfungen. Und im Detail sind diese Anforderungen und Regelungen in den GoBD geregelt.

5 Min. Lesezeit

Was sind GoBD?

GoBD ist die Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Das bereits 2014 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Schreiben löst die bis dato geltenden Grundsätze GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) ab.

Laut Aussage des BMF fassen die GoBD „die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgen für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.“

Kurz zusammengefasst: Die GoBD liefern die rechtlichen Anforderungen an steuerrelevante digitale Unternehmensprozesse.

Neueste Änderungen seit Juli 2025

Mit Wirkung vom 14. Juli 2025 traten Änderungen in Kraft, die für Bauunternehmen relevant sind.
Haufe.de News und Fachwissen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Bei der Archivierung von E-Rechnungen reicht der strukturierte Teil (z. B. XML-Daten) aus. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF-Form) muss nur dann aufbewahrt werden, wenn er steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält.
  • Es ist nicht mehr verpflichtend, eine bildhafte Kopie der Ausgangsrechnung (z. B. PDF) aufzubewahren, sofern jederzeit ein inhaltlich identisches Mehrstück erzeugt werden kann.
  • Zahlungsnachweise von Zahlungsdienstleistern müssen nur dann archiviert werden, wenn sie als Buchungsbeleg verwendet werden oder relevant sind zur Abgrenzung zwischen baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
  • Die Anforderungen an den Datenzugriff (insbesondere der mittelbare Zugriff, auch „Z2“) wurden präzisiert: Die Finanzbehörden können verlangen, dass Daten maschinell ausgewertet werden oder in maschinell auswertbaren Formaten bereitstehen.
  • Verfahrensdokumentation und Archivierungssysteme sollten so gestaltet sein, dass Formatkonvertierungen zulässig sind, wenn sie verlustfrei sind und dokumentiert sind. OCR-Verfahren und volltextrecherchbare PDFs sind erlaubt, wenn die Originalinformationen erhalten bleiben.

Anforderungen in der Bauwirtschaft

Die fortschreitende Digitalisierung der Kernbereiche des Baugewerbes kann nicht nur Arbeitsprozesse vereinfachen, sondern auch die Effizienz eines Unternehmens steigern. Digitales Bauen mit BIM, E-Rechnungen, die digitale Zeiterfassung oder die Digitalisierung der Dokumentenwelt – vom E-Mail-Verkehr bis zur E-Bilanz – machen den kompetenten Umgang mit computergestützten Daten unverzichtbar.

Gerade um die Chancen der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil nutzen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen an digitale Geschäftsprozesse genau zu kennen.

Revisionssicherheit: Was das bedeutet

Unter dem Begriff der Revisionssicherheit lassen sich die zehn zentralen rechtlichen Anforderungen der GoBD an IT-gestützte Geschäftsprozesse zusammenfassen:

  • Ordnungsmäßigkeit
  • Vollständigkeit
  • Sicherheit des Gesamtverfahrens
  • Schutz vor Veränderung und Verfälschung
  • Sicherung vor Verlust
  • Nutzung nur durch Berechtigte
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
  • Dokumentation des Verfahrens
  • Nachvollziehbarkeit
  • Prüfbarkeit

Diese Grundsätze gelten für alle digitalen Geschäftsprozesse. Zwar beschränkt sich der Geltungsbereich der GoBD auf steuerrelevante Daten, jedoch ist dieser Begriff weit gefasst und umfasst beispielsweise die Lohnstundenerfassung oder die Dokumentation zur Herleitung eines Auftrags. Auch Daten aus der Geräteabrechnung, die in die Bewertung unfertiger Baustellen einfließen, sind betroffen.

Dokumentenmanagementsysteme (DMS) in der Praxis

Ein gutes DMS unterstützt Bauunternehmen, alle GoBD-Anforderungen zu erfüllen. Es sollte Funktionen bieten wie Rechteverwaltung, Versionskontrolle, automatisierte Fristenüberwachung, sichere Speicherung, Zugriffsprotokolle und die Möglichkeit, strukturierte Datenformate zu verwenden. Nur Software alleine reicht nicht – wichtig ist auch, wie Prozesse im Unternehmen organisiert sind.

Beispiele aus Bauunternehmen

Ein typisches Beispiel sind Zeiterfassung und E-Rechnung. Bei der mobilen Zeiterfassung ist relevant, dass:

  • die Datenerfassung korrekt und vollständig erfolgt,
  • die Dateien archiviert werden,
  • Daten bei Bedarf in die Finanzbuchhaltung überführt werden, ohne Informationsverlust.

Bei E-Rechnungen müssen Unternehmen prüfen, ob sie ein hybrides Format nutzen und ob der PDF-Teil archiviert werden muss. Auch Ausgangsrechnungssysteme sollten so gewählt werden, dass sie strukturierte Datenformate ermöglichen.

Fazit

Die Digitalisierung bietet Bauunternehmen viele Vorteile – effizientere Abläufe, schnellere Reaktion, bessere Übersicht. Aber damit einhergeht Pflicht und Verantwortung: Die GoBD wurden zuletzt im Juli 2025 angepasst. Bauunternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Systeme, Prozesse und Dokumentenmanagementlösungen den neuen Anforderungen entsprechen – insbesondere bei E-Rechnungen, Datenformaten, Aufbewahrungsorten und Verfahrensdokumentation. Wer das frühzeitig angeht, ist rechtlich auf der sicheren Seite und profitiert zugleich von modernisierten Prozessen.

FAQs

Was zählt als steuerlich relevant unter den GoBD?

Steuerlich relevante Daten sind alle Unterlagen, die für die Besteuerung Bedeutung haben – z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Zeiterfassungsdaten, Geräteabrechnungen, E-Mail-Korrespondenz, wenn sie für Buchführung oder Besteuerung relevant sind.

Wie lang müssen die Daten aufbewahrt werden?

GoBD und Abgabenordnung schreiben vor, dass digitale Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden, z. B. bei Steuerverfahren oder offenen Schätzungen.

Ist es erlaubt, E-Rechnungen ausschließlich als PDF zu archivieren?

Wenn es sich um hybride E-Rechnungen handelt, reicht der archivierbare „strukturierte Teil“ (z. B. XML) aus, sofern dieser alle relevanten Informationen enthält. Der menschenlesbare Teil (z. B. PDF) muss nur archiviert werden, wenn in ihm steuerlich relevante Zusatzinformationen stehen.

Darf der Server außerhalb Deutschlands oder der EU stehen?

Nur unter bestimmten Bedingungen. Speicher innerhalb der EU sind erlaubt, sofern Datenzugriff sichergestellt ist. Außerhalb der EU ist eine ausdrückliche behördliche Genehmigung notwendig.

Muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig aktualisiert werden?

Ja. Mit den aktuellen GoBD-Änderungen (z. B. von Juli 2025) müssen Unternehmen ihre Dokumentationen überprüfen und bei Bedarf anpassen. Diese Dokumentation ist essenziell, um im Fall einer Betriebsprüfung alle Prozesse nachvollziehbar darzustellen.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – 2. Änderung, Schreiben vom 14. Juli 2025

Bundesministerium der Finanzen (BMF): GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung

Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg
Branchen

Modern Workplace im Bau: Organisation für nachhaltigen Erfolg

Die digitale Transformation verändert auch Bauunternehmen spürbar: Homeoffice, Online-Besprechungen und neue Kommunikationswege sind längst Standard. Viele Firmen greifen dazu auf Tools wie Microsoft 365 und Microsoft Teams zurück. Doch schnell zeigt sich: Der Einsatz moderner Technologien allein reicht nicht aus. Entscheidend ist die richtige Organisation und die aktive Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur so entfalten die neuen Möglichkeiten ihre volle Wirkung.

5 Min. Lesezeit

Die zentrale Kollaborationsplattform

Bei Bauprojekten entsteht eine enorme Menge an Informationen – Pläne, Berechnungen, Protokolle oder Terminvorgaben. Microsoft Teams kann hier als zentrale Plattform für Kommunikation und Zusammenarbeit dienen. Alle Projektinformationen lassen sich an einem Ort bündeln und gemeinsam bearbeiten. Der Vorteil: Statt dutzende E-Mails mit Anhängen hin- und herzuschicken, arbeiten alle Beteiligten in Echtzeit an einer aktuellen Version.

Auch Besprechungen werden deutlich einfacher: Audio- oder Videokonferenzen lassen sich mit wenigen Klicks starten. Dank Bildschirmfreigabe sehen alle Beteiligten gleichzeitig die relevanten Dokumente oder Baupläne. Dadurch bleiben alle Projektmitglieder – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder unterwegs – auf demselben Stand.

Veränderung als Basis für den Erfolg

Neue Tools sind nur erfolgreich, wenn die Mitarbeitenden sie akzeptieren und im Alltag einsetzen. Studien zeigen: Nur ein Drittel der potenziellen Nutzer möchte neue Technologien von Beginn an aktiv anwenden. Für eine gelungene Einführung braucht es deshalb eine klare Strategie, die den Veränderungsprozess bewusst begleitet.

User Adoption: Kennen – Können – Wollen

Der Weg zur erfolgreichen Nutzung moderner Tools verläuft in drei Schritten:

  • Kennen: Mitarbeiter wissen, welche Tools es gibt und wofür sie genutzt werden.
  • Können: Sie sind geschult und in der Lage, die Tools effektiv einzusetzen.
  • Wollen: Sie erleben den Nutzen im Arbeitsalltag und arbeiten gerne mit den neuen Lösungen.

Champions als Treiber des Wandels

Besonders hilfreich sind sogenannte „Champions“. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die sich früh mit den neuen Tools vertraut machen, in speziellen Schulungen geschult werden und anschließend ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Sie wirken als Multiplikatoren und helfen dabei, Akzeptanz und Motivation im gesamten Unternehmen zu steigern.

Modern Workplace als Prozess verstehen

Die Einführung digitaler Arbeitsplätze ist kein reines IT-Projekt, sondern ein umfassender Veränderungsprozess. Neue Tools wie Chat, Videokonferenz oder Cloud-Speicher verändern gewohnte Arbeitsweisen. Unternehmen sollten diesen Wandel aktiv gestalten, Strukturen anpassen und Mitarbeitende kontinuierlich unterstützen. Nur so lässt sich der Modern Workplace nachhaltig etablieren.

Fazit

Der Modern Workplace bietet Bauunternehmen enorme Chancen: effizientere Abläufe, bessere Zusammenarbeit und mehr Flexibilität. Doch entscheidend für den Erfolg ist weniger die Technologie selbst als die Art, wie Unternehmen den Wandel begleiten. Mit einer klaren Strategie, der aktiven Einbindung aller Beteiligten und dem Aufbau von Champions gelingt der Schritt in eine moderne, digitale Arbeitswelt.

Zahlungsverzug im Bauvertrag: Rechte und Zinsen richtig einfordern
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Zahlungsverzug im Bauvertrag: Rechte und Zinsen richtig einfordern

Bleibt eine Abschlags- oder Schlussrechnung unbezahlt, geraten viele Bauunternehmen in Liquiditätsprobleme. Das Gesetz schützt Auftragnehmer jedoch: Sie können unter bestimmten Bedingungen Verzugszinsen verlangen und ihre Ansprüche sichern. Dieser Artikel erklärt, wann ein Auftraggeber automatisch in Verzug kommt, welche Fristen gelten und wie hoch die Verzugszinsen aktuell sind.

5 Min. Lesezeit

Fälligkeit der Forderung

Bevor ein Auftraggeber in Verzug geraten kann, muss die Forderung fällig sein:

  • BGB-Verträge: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln (§ 286 BGB).
  • VOB-Verträge:
    • Abschlagszahlungen werden spätestens 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B).
    • Schlusszahlungen sind sofort nach Prüfung fällig, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich (§ 16 Abs. 3 VOB/B).
  • Voraussetzung: Dem Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zustehen.

Zahlungsverzug nach BGB

Laut § 286 Abs. 3 BGB tritt der Verzug ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein.

  • Für Verbraucher gilt dies nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
  • Ab diesem Zeitpunkt kann der Auftragnehmer Verzugszinsen verlangen.

Zahlungsverzug bei VOB-Verträgen

Für Bauverträge, die der VOB/B unterliegen, gelten Sonderregeln (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B):

Nachfristsetzung:

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fälligkeit eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese, tritt Verzug ein und Verzugszinsen werden fällig.

  • Die Nachfrist muss so bestimmt sein, dass der Auftraggeber genau weiß, bis wann er zahlen muss.
  • Eine Nachfrist entfällt, wenn der Auftraggeber eindeutig signalisiert, dass er nicht zahlen will.

Automatischer Verzug:

Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, wenn der Auftragnehmer seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat und keine berechtigten Einwände bestehen.

Leistungsverweigerungsrecht:

Nach erfolgloser Nachfrist kann der Auftragnehmer seine Arbeiten einstellen (§ 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B). Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, insbesondere bei geringen Zahlungsrückständen.

Besonderheiten bei Abschlags- und Schlussrechnungen

Abschlagsrechnungen:

Nach 21 Tagen Fälligkeit kann eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt die Zahlung aus, entstehen ab dem Ablauf Verzugszinsen. Ohne Nachfrist tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ein.

Schlussrechnungen:

Fälligkeit und Verzugseintritt können zusammenfallen:

  • Die Rechnung wird spätestens nach 30 Tagen fällig.
  • Verzug tritt ebenfalls spätestens nach 30 Tagen ein, ggf. nach 60 Tagen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Höhe der Verzugszinsen

Die Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB (seit 1. Juli 2025 1,27 %):

  • Privatkunden: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte = 6,27 %
  • Geschäftskunden: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte = 10,27 %

Der Auftragnehmer kann außerdem einen höheren Verzugsschaden geltend machen, wenn er diesen nachweist (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB).

Fazit

Zahlungsverzug ist für Bauunternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann die Liquidität gefährden. Wer seine Rechte kennt, kann Verzugszinsen geltend machen und Zahlungen konsequent einfordern. Entscheidend sind eine klare Fälligkeitsprüfung, korrekt gesetzte Nachfristen und das Wissen um die aktuelle Höhe der Verzugszinsen. So behalten Bauunternehmer die Kontrolle über offene Forderungen und vermeiden Liquiditätsengpässe.

Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen
Branchen

Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen

Lebenslanges Lernen ist mehr als ein Schlagwort – es ist längst eine Notwendigkeit. Gerade im Handwerk wird Weiterbildung immer wichtiger, um Fachkräfte zu halten, Prozesse effizienter zu gestalten und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch während größere Unternehmen schon stärker auf Qualifizierung setzen, bleibt im Handwerk noch viel Potenzial ungenutzt.

5 Min. Lesezeit

Strategie gegen Fachkräftemangel

Bereits 2008 zeigte eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass fehlende Weiterbildung die deutsche Wirtschaft jährlich Milliarden kostet. Seither hat sich zwar einiges getan, doch insbesondere im Handwerk sind die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.

Aktuelle Befragungen belegen: Fast alle Unternehmen sehen in Weiterbildung ein zentrales Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dennoch scheitert es in der Praxis häufig an fehlender Zeit, begrenzten Budgets oder nicht passenden Angeboten für kleine Betriebe.

Typische Hürden: Keine Zeit, kein Geld, keine Angebote

Besonders kleine Handwerksbetriebe mit fünf bis zehn Mitarbeitenden haben es schwer, Mitarbeiter für ein oder zwei Tage aus dem Betrieb herauszulösen. Bei voller Auftragslage fehlt das Personal, bei schwächerer Auslastung das Budget.

Hinzu kommt, dass klassische Weiterbildungsangebote oft nicht auf die Realität kleiner Betriebe zugeschnitten sind. Was gebraucht wird, sind flexible Formate, die sich einfach in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Wissen muss praxisnah aufbereitet sein

Gerade in Märkten mit hohem Preis- und Wettbewerbsdruck kann Know-how den entscheidenden Unterschied machen. Ob Kalkulation, betriebswirtschaftliche Grundlagen oder IT-Kenntnisse – wer hier besser aufgestellt ist, arbeitet effizienter, reduziert Fehler und minimiert betriebliche Risiken.

Beispiel: Wer die Grundlagen einer soliden Kalkulation beherrscht und die wichtigsten Kennzahlen im Blick hat, senkt die Gefahr von Fehlentscheidungen und stärkt die Stabilität des Betriebs – auch im kleinsten Handwerksunternehmen.

Neue Formate: Weiterbildung im digitalen Raum

Um Weiterbildung auch für kleine Betriebe attraktiv zu machen, setzen viele Anbieter inzwischen auf digitale Lernformate wie Web-Seminare oder Online-Schulungen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • keine Anfahrtswege
  • geringere Kosten
  • flexible Teilnahme vom Büro, von der Baustelle oder sogar von zu Hause
  • aktuelles Fachwissen zu relevanten Themen

So wird Weiterbildung machbar – auch bei vollen Auftragsbüchern.

Weiterbildung strategisch denken

Wer Weiterbildung gezielt plant, gewinnt doppelt: Zum einen profitieren die Mitarbeitenden vom zusätzlichen Know-how, zum anderen entwickelt sich eine systematische Lernkultur im Betrieb.

Statt einzelner Seminare entsteht eine Weiterbildungsstrategie, die den Betrieb langfristig stärkt. Frühzeitig in Wissen zu investieren, ist deshalb eine der wirksamsten Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk nachhaltig zu sichern.

Fazit

Weiterbildung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – gerade für Handwerksbetriebe. Wer in Wissen investiert, verbessert nicht nur seine Prozesse, sondern auch seine Attraktivität als Arbeitgeber. Nutzen Sie die Chance, die eigenen Mitarbeitenden gezielt zu fördern, und verschaffen Sie sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Lean Construction im Bau: Grundlagen und Vorteile erklärt
Branchen

Lean Construction im Bau: Grundlagen und Vorteile erklärt

Steigender Kostendruck, knappe Projektlaufzeiten und zunehmende Projektkomplexität stellen die Bauwirtschaft vor große Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, setzen immer mehr Bauunternehmen auf Lean Construction – eine Methodik, die Bauprozesse ganzheitlich betrachtet und durch klare Strukturen, Transparenz und kontinuierliche Optimierung effizienter macht.

5 Min. Lesezeit

Was ist Lean Construction?

Lean Construction ist eine vorausschauende Methodik der Prozessmodellierung, die die Baustelle als ein Produktionssystem versteht. Dieses System wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst – unter anderem durch das ausführende Unternehmen, die eingesetzten Materialien sowie die zur Verfügung stehende Bauzeit.
Der Ansatz überträgt Prinzipien der Lean Production (schlanke Produktion) aus der Industrie auf die Bauwirtschaft. Ziel ist es, Verschwendung zu vermeiden, Ressourcen effizient einzusetzen und Bauprojekte so zu organisieren, dass sie wirtschaftlicher, planbarer und nachhaltiger ablaufen.

Zielsetzung: Effizienz und Wertschöpfung

Im Zentrum steht die Optimierung des Bauprozesses mit zwei Kernzielen:

  • Minimierung von Ressourcenverschwendung wie Material, Zeit und Arbeitskraft.
  • Steigerung des Kundennutzens, indem Bauprojekte termingerecht, qualitativ hochwertig und kosteneffizient umgesetzt werden.

Dadurch wird nicht nur der Bauablauf verbessert, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette im Bauunternehmen transparenter und stabiler.

Zentrale Prinzipien von Lean Construction

Die Methodik basiert auf einigen Schlüsselfaktoren:

  • Transparenz schaffen: Alle Beteiligten erhalten jederzeit den gleichen Informationsstand.
  • Fehlerkultur fördern: Fehler werden nicht verschwiegen, sondern aktiv genutzt, um Prozesse nachhaltig zu verbessern.
  • Kontinuierliche Prozessoptimierung: Obsolete oder ineffiziente Schritte werden konsequent hinterfragt und angepasst.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Planung, Bauausführung und Nachbereitung werden integriert betrachtet.

Vorteile für Bauunternehmen

Unternehmen, die Lean Construction erfolgreich einsetzen, profitieren von zahlreichen Vorteilen:

  • Kürzere Projektlaufzeiten durch klare Abläufe.
  • Kostenreduktion dank effizientem Ressourceneinsatz.
  • Höhere Qualität durch präzise Planung und bessere Zusammenarbeit.
  • Nachhaltigkeit durch ressourcenschonende Bauprozesse.

Nicht zuletzt steigert Lean Construction die Zufriedenheit von Auftraggebern, da Projekte zuverlässiger abgeschlossen werden.

Fazit

Lean Construction ist mehr als ein Trend – es ist eine zukunftsweisende Methodik, die Bauunternehmen dabei unterstützt, in einem zunehmend komplexen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben. Wer frühzeitig auf die Prinzipien setzt, gewinnt nicht nur an Effizienz, sondern auch an Attraktivität für Kundinnen und Kunden.

E-Rechnungspflicht für Vereine: Gesetzliche Grundlagen, Ausnahmen und Praxistipps
ERP & Finance

E-Rechnungspflicht für Vereine: Gesetzliche Grundlagen, Ausnahmen und Praxistipps

Zum Jahreswechsel 2025 ist in Deutschland eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft getreten: die E-Rechnungspflicht. Auch Vereine sind davon betroffen, sofern sie unternehmerisch tätig sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet, welche gesetzlichen Grundlagen greifen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie die Umstellung erfolgreich meistern können.

5 Min. Lesezeit

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und – in bestimmten Fällen – auch zu erstellen. Diese Regelung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, und damit auch Vereine, sofern sie als Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) handeln. Dabei sind jedoch nicht alle Vereinsbereiche betroffen.

Unterscheidung zwischen ideellem und wirtschaftlichem Bereich

  • Der ideelle Bereich (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse) ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
  • Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, etwa durch den Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder den Betrieb eines Vereinsheims, fällt jedoch unter die neuen Anforderungen.

Was zählt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung muss strukturiert und maschinenlesbar sein sowie in einem bestimmten Format, wie beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD, vorliegen. Eine PDF-Rechnung, die per E-Mail versendet wird. gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der Gesetzgebung.

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E-Rechnungen empfangen und erstellen

Seit Jahresbeginn 2025 müssen betroffene Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur aktiven Erstellung von E-Rechnungen greift, wenn ein Verein Rechnungen an Unternehmen oder andere Vereine stellt, die unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln, oder an juristische Personen – es sei denn, es greifen Ausnahmeregelungen bzw. die unten genannten Übergangsfristen.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht für Vereine

Übergangsfristen bis 2028

Für Vereine mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro (im Vorjahr) gelten Übergangsfristen bis spätestens 2028 (s. Tabelle). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Rechnungen an inländische Unternehmen nur noch elektronisch im vorgeschriebenen Format gestellt werden.

Seit 01.01.2025

Unternehmen oder Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen – größenunabhängig – von anderen Unternehmen oder Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb E-Rechnungen entgegennehmen.

Bis 31.12.2026

Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF oder Word), sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt.

Bis 31.12.2027

Unternehmen und Vereine mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen die Ausnahmeregelungen weiterhin nutzen.

Ab 01.01.2028

Alle Unternehmen sowie Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen E-Rechnungen empfangen, erstellen und übermitteln können.

Umsetzung in der Vereinsarbeit: 5 Praxistipps

1. Vereinsstatus prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Verein unternehmerisch tätig ist. Relevante Bereiche sind z. B. Veranstaltungen, Gastronomiebetrieb, Sponsoring.

2. Software für E-Rechnungen auswählen

Zur reinen Anzeige von E-Rechnungen reicht beispielsweise der kostenlose Elster Viewer aus. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vereins- oder Buchhaltungssoftware zu nutzen, die den Import, die Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen unterstützt. Denn das ist eine zentrale Voraussetzung für effiziente Rechnungsprozesse.

3. Prozesse anpassen

Sorgen Sie dafür, dass Rechnungen im richtigen Format eingehen und korrekt archiviert werden. Das Originalformat muss dabei erhalten bleiben.

4. Schulung für Vorstände und Kassenwarte

Informieren Sie Ihre ehrenamtlichen Helfer über die neuen Anforderungen und bieten Sie Schulungen zum Umgang mit E-Rechnungs-Software und rechtssicherer Archivierung an.

5. Kommunikation mit Lieferanten und Kunden

Kündigen Sie die Umstellung rechtzeitig an. Falls Ihr Verein vorerst noch keine E-Rechnungen erstellt, sollten Sie dies mit den Geschäftspartnern abstimmen.

Fazit: E-Rechnungspflicht für Vereine jetzt umsetzen

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 betrifft viele Vereine, die unternehmerisch tätig sind. Wichtig ist die frühzeitige Klärung, ob Ihr Verein betroffen ist, sowie die Auswahl geeigneter Software und die Anpassung interner Prozesse. Mit guter Vorbereitung und klarer Kommunikation gelingt der Umstieg auf die elektronische Rechnung sicher und gesetzeskonform.

Digitale Transformation trifft Uhrmachertradition: NOMOS Glashütte am Puls der Zeit
Digitalisierung & KI

Digitale Transformation trifft Uhrmachertradition: NOMOS Glashütte am Puls der Zeit

Die digitale Transformation ist schon lange nicht mehr nur ein Thema für die Industrie und Großkonzerne. Auch traditionsreiche Manufakturbetriebe sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, handwerkliche Qualität mit modernen, effizienten Prozessen zu verbinden. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist NOMOS Glashütte. Die renommierte Uhrenmanufaktur nutzt bereits seit den frühen 1990er-Jahren Lösungen von Suiteify und zeigt damit, wie sich Digitalisierung und Tradition erfolgreich vereinen lassen.

5 Min. Lesezeit

Glashütte – Wiege der deutschen Uhrmacherkunst

Ein Ort mit Geschichte und Zukunft

Die Stadt Glashütte im sächsischen Osterzgebirge wird nicht umsonst als „Kleine Schweiz“ bezeichnet. Seit über 175 Jahren steht sie für höchste Uhrmacherkunst und Präzision. Mehrere international bekannte Manufakturen sind hier ansässig, darunter eine der bedeutendsten: NOMOS Glashütte.

Das Unternehmen wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung von Roland Schwertner gegründet und hat sich auf hochwertige mechanische Armbanduhren spezialisiert. Heute sind NOMOS-Zeitmesser weltweit für ihre klare Designsprache, ihre Präzision und ihre hohe Fertigungstiefe bekannt.

NOMOS Glashütte: Handwerk mit hoher Wertschöpfung

Bis zu 95 Prozent Fertigungstiefe in Glashütte

Damit eine Uhr offiziell als „Glashütter Uhr“ bezeichnet werden darf, müssen mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung vor Ort erfolgen. NOMOS Glashütte übertrifft diese Vorgabe deutlich, denn die hauseigene Fertigungstiefe liegt bei bis zu 95 Prozent.

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Digitale Transformation als kontinuierlicher Prozess

Offen für neue Technologien

Trotz seiner tief verwurzelten Handwerkstradition zeigt sich NOMOS offen für Innovationen. Die Digitalisierung wird nicht als Bruch mit der Vergangenheit, sondern als konsequente Weiterentwicklung verstanden. Jens Körner: „Digitalisierung ist bei uns ein fortschreitender Prozess – und Suiteify (ehemals HS - Hamburger Software; die Red.) spielt dabei eine zentrale Rolle."

Suiteify: Partner seit der ersten Stunde

Über 30 Jahre Vertrauen und Kontinuität

NOMOS Glashütte ist Anwender der ersten Stunde. Bereits 1992 startete das Unternehmen mit dem Vorgänger der heutigen Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic. Seitdem wurde die Softwarelandschaft kontinuierlich erweitert.

„Wir arbeiten seit über 30 Jahren erfolgreich mit ein und demselben Softwareanbieter zusammen. Im Prinzip können wir über jede Uhr exakt nachvollziehen, wann und wo sie verkauft wurde“, betont Jens Körner.

Heute nutzt NOMOS nahezu das gesamte Suiteify-Lösungsportfolio – von der Finanzbuchhaltung über die Warenwirtschaft bis hin zum Personalwesen.

Ort mit Tradition: Seit 1845 erlernen Menschen in Glashütte das Uhrmacherhandwerk.

Durchgängige Prozesse von der Fertigung bis zur Montage

Produktionsplanung (PPS)

NOMOS Glashütte hat auf der Suiteify-Plattform mehrere Datenbanken angelegt. Dabei sind Fertigung und Montage in einer Datenbank zusammengefasst. NOMOS bezeichnet diesen Bereich als PPS-Bereich, der die Produktionsplanung umfasst.

Über eine Schnittstelle senden die Anwender die Fertigungsaufträge aus der Suiteify Commercial classic an die CNC-Bearbeitungszentren. So gelangen die Arbeitspläne samt Stückzahlen, Stücklisten und Steuerungsanweisungen direkt auf die Monitore im Shopfloor oder in gedruckter Form in die Hände der Werker.

Digitale Montageaufträge und Qualitätssicherung

In einem zweiten Schritt stellt das Warenwirtschaftssystem die Montageaufträge bereit. Die Monteure erhalten ihre Pickzettel unmittelbar auf ihr Tablet und können die Teile im Lager konfektionieren.

Über die Software ist jederzeit nachvollziehbar, wie viele Montageaufträge sich gerade im Umlauf befinden. Sobald ein Auftrag erledigt wurde, erhält die Verwaltung über Suiteify Commercial classic eine Rückmeldung und die Daten gehen automatisch an die Qualitätssicherung.

Automatisierte Bestellprozesse im Vertrieb

Vom Händlerportal bis zum Webshop

Der Verkauf erfolgt über eine separate Datenbank. Früher erreichten die Bestellungen NOMOS Glashütte telefonisch oder per Fax. Heute erfolgt dies über ein Händlerportal, über das auch Ersatzteile oder Werbeartikel angefordert werden können.

Via Schnittstelle werden die Bestellungen automatisch an Suiteify Commercial classic übergeben. Einkauf und Verkauf wissen somit jederzeit, welche Produkte konfektioniert und ausgeliefert werden können.

Über eine spezielle Software ist außerdem ein Datenaustausch mit dem Webshop möglich. Hierzu werden die Daten auf einem eigenen Server zwischengelagert. So können Bestellmengen und Lagerbestände miteinander abgeglichen werden.

„Gemeinsam mit dem Suiteify-Support haben wir eine API-Schnittstelle an den Webshop-Server angebunden“, sagt Jens Körner. „Darüber können wir beispielsweise Daten in Echtzeit austauschen, weitere Tools einbinden oder Auswertungen durchführen.“Dokumentenmanagement und papierlose Zukunft

Von Hand schwarzpoliert: Perfekter Glanz für Sperrklinkenfedern

Dokumentenmanagement und papierlose Zukunft

Schritt für Schritt zum digitalen Archiv

Das Suiteify DMS classic (DMS) ist bereits serverseitig installiert und wird aktuell für die digitale Personalakte genutzt. Langfristig sollen alle Unternehmensbereiche folgen.

„Wir wollen alle Daten digital verfügbar machen und weg vom Papier – vor allem, was den Belegfluss anbelangt. Hier nehmen wir aber auch auf unsere Fachhändler Rücksicht. Die sind oftmals noch nicht so weit und greifen lieber auf unsere Händler-Website zurück“, erläutert IT-Leiter Körner.

Individuell angepasst – und dennoch Standard

Erweiterungen ohne Wartungsrisiko

In den vergangenen Jahrzehnten wurden softwareseitig verschiedene Individualanpassungen umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist der Uhrenverleih. „Wird eine Uhr zunächst verliehen, dann wird das bei uns im Belegfluss mit abgebildet“, erläutert der IT-Leiter.

Wichtig dabei ist, dass alle Erweiterungen bei Versionswechseln sauber in den Standard integriert wurden und daher vollständig updatefähig sind.

„Früher hatten wir etliche solcher benutzerdefinierten Felder, vieles wurde aber mit der Zeit in den Anwendungsstandard übernommen. Die Experten von Suiteify sind schon bestrebt, auf die Anforderungen ihrer Kunden zu achten und die Software dementsprechend weiterzuentwickeln“, so Jens Körner.

Fazit: Digitale Transformation und Tradition passen zusammen

NOMOS Glashütte beweist eindrucksvoll, dass sich Digitalisierung und handwerkliche Tradition in einem Manufakturbetrieb nicht ausschließen. Mit seinem langjährigen Partner gelingt es dem Unternehmen, Prozesse effizient zu gestalten, Transparenz zu schaffen und gleichzeitig höchste Qualitätsansprüche zu erfüllen. So bleibt NOMOS Glashütte der Tradition verpflichtet und zugleich am Puls der Zeit.

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Gesetzliche Neuerungen 2026 – Was Unternehmen beachten müssen
Recht & Compliance

Gesetzliche Neuerungen 2026 – Was Unternehmen beachten müssen

Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Änderungen, die Unternehmen verschiedener Größen und Branchen direkt betreffen. Viele Regelungen greifen bereits zum Jahresbeginn, andere werden im Laufe des Jahres eingeführt oder umgesetzt. Hier ist ein Überblick über wichtige gesetzliche Neuerungen 2026.

5 Min. Lesezeit

Gesetzliche Neuerungen 2026 im Arbeitsrecht

Entgelttransparenz

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird daher voraussichtlich des bestehende Entgelttransparenzgesetz anpassen. Dem Zielbild der EU-Richtlinie entsprechend könnte es zu folgenden Neuerungen kommen:

  • Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen: Arbeitgeber sollen künftig verpflichtend die Gehaltsspanne (Startgehalt oder Bandbreite) angeben – entweder direkt in der Ausschreibung oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch. Zudem soll es Unternehmen künftig verboten sein, Bewerbende nach ihrer Gehaltshistorie zu fragen, um auf dieser Basis niedrigere Angebote zu machen.
  • Auskunftsrechte für Beschäftigte: Die Richtlinie stärkt die Informationsrechte der Beschäftigten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte haben der Richtlinie zufolge das Recht, jederzeit eine schriftliche Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe sowie über die durchschnittlichen Entgelte von Kolleginnen und Kollegen zu erhalten, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten. Die Auskunft muss unter anderem nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien offenzulegen, nach denen Gehälter festgelegt werden, sowie die möglichen Karriere- oder Gehaltsentwicklungen. Dieses Auskunftsrecht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Werden die Informationen unvollständig oder fehlerhaft erteilt, können die Beschäftigten eine weitergehende Klarstellung verlangen.
  • Berichtspflichten zur Lohngleichheit: Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sollen künftig Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede (Gender Pay Gap) erstellen. Diese Berichte sollen auch den Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen und nationalen Behörden zugänglich gemacht werden.

Flexiblere Arbeitszeitmodelle

Ab Januar 2026 ist im Arbeitszeitrecht nicht mehr das tägliche Arbeitszeitlimit, sondern die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden maßgeblich. Dadurch sind längere Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden möglich, sofern die Ruhezeiten eingehalten und der Ausgleich gewährleistet wird.

Gleichzeitig wird die digitale Zeiterfassung verpflichtend: Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten müssen sofort umstellen, Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitenden bis 2028. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Zentrale Vorgaben sind weiterhin Datenschutz, Fälschungssicherheit und Mitbestimmung.

Höherer Mindestlohn 2026

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Damit hat sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro erhöht. Dies wirkt sich direkt auf die Lohnkosten und die Stundenplanung aus.

Digitale Personalverwaltung

Bereits seit Anfang 2025 können Arbeitsverträge, Änderungsvereinbarungen und Nachweise rechtsgültig in elektronischer Textform, beispielsweise per E-Mail, abgewickelt werden. Eigenhändige Unterschriften sind nur noch bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen sowie bei sachgrundlosen Befristungen notwendig.

Ab 2027 müssen zudem Lohnunterlagen und Personalakten digital und revisionssicher geführt werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können sanktioniert werden. Bei der Einführung entsprechender IT-Systeme sind die Datenschutzregelungen sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.

Lieferkettengesetz: Novelle 2026

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll Anfang 2026 durch eine Novelle punktuell entschärft werden, ohne dass die Kernpflichten entfallen. Unternehmen müssen also weiterhin menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten erkennen, priorisieren und mindern.

Geplante Entlastungen

  • Die bisherige jährliche Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten soll vollständig wegfallen. Die Aufsichtsbehörden prüfen entsprechende Berichte bereits nicht mehr.
  • Bußgelder sollen künftig auf schwere Pflichtverstöße beschränkt werden, insbesondere wenn diese zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen führen.

​Weiterhin geltende Pflichten

  • Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen bleiben als Kernpflichten bestehen.
  • Unternehmen müssen Beschwerden ermöglichen und ihre Maßnahmen intern dokumentieren, auch wenn keine öffentliche Berichterstattung mehr gefordert ist.

​Blick auf die EU‑Vorgaben (CSDDD)

  • Parallel dazu überarbeitet die EU die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die bis Mitte 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
  • Nach derzeitigem Stand soll die Richtlinie deutlich abgeschwächt werden und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz gelten. Die genauen Schwellen und Fristen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch ändern.

Neue Regeln gegen Greenwashing

Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) hat die EU neue Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing beschlossen. Deutschland muss diese Richtlinie bis zum 27. März 2026 umsetzen.

Ab dem 27. September 2026 gelten dann verschärfte Vorgaben für „grüne“ Werbung: Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen (z. B. „umweltfreundlich“) dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv belegbar sind. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die entsprechenden Nachweise direkt in der Werbung erkennen oder über QR-Codes abrufen können.

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite festgelegt werden. Die Bundesregierung hat dazu bereits einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt.

Gesetzliche Neuerungen 2026 bei der Forschungsförderung

Der Bund hat die steuerliche Forschungsförderung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) zum Jahresbeginn 2026 überarbeitet. Demnach können Unternehmen für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 gestartet sind, eine Forschungszulage von bis zu zwölf Millionen Euro geltend machen (bisher: zehn Millionen Euro). Bei einer Förderquote von 25  Prozent ergibt sich daraus eine maximale Zulage von drei Millionen Euro.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von einer Förderquote von 35  Prozent profitieren, steigt die maximale Förderung auf 4,2 Millionen Euro.

Ausweitung der Produkthaftung

Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 modernisiert die EU das Produkthaftungsrecht und verbessert den Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Deutschland muss die entsprechenden Vorgaben bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt.

Demnach gelten künftig neben klassischen Waren auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne, smarte Geräte und vernetzte Dienste als Produkte. Auch bisher nicht haftungsrelevante Akteure wie Softwareanbieter, Plattformbetreiber, Fulfillment-Dienstleister oder Unternehmen, die Produkte wiederaufbereiten, können haftbar werden.

Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro sowie die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro entfallen, sodass Geschädigte den vollen Schaden geltend machen können. Zudem werden Kollektivklagen wahrscheinlicher.

Darüber hinaus bestehen nun neue Offenlegungspflichten. So sind Unternehmen dazu verpflichtet, dem Kläger auf Antrag relevante Beweismittel, wie beispielsweise Konstruktionsdaten, bereitzustellen. Wird dies unterlassen, greift die gesetzliche Vermutung eines fehlerhaften Produkts. Vertrauliche Unterlagen können auf Antrag als solche gekennzeichnet werden. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnung kann bestraft werden.

Für Unternehmen bedeutet die Richtlinie, dass sie ihre Prozesse, Dokumentationen und ihre IT-Sicherheit überprüfen und anpassen müssen.

Recht auf Reparatur

Zu den gesetzlichen Neuerungen 2026 zählt außerdem, dass Deutschland bis zum 31. Juli 2026 die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie der EU umsetzen muss. Danach sind Hersteller bestimmter Produktgruppen wie beispielsweise Smartphones oder Haushaltsgeräte verpflichtet, Reparaturen zu fairen Preisen und in angemessener Zeit anzubieten – selbst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Reparatur statt für einen Ersatz, soll die Gewährleistung entsprechend verlängert werden. Mit der Richtlinie sollen vor allem die Haltbarkeit und Lebensdauer von Produkten gefördert werden.

Neue Pflichten beim Thema Verpackung

Spätestens im Sommer 2026 muss Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht umsetzen. Das bisherige Verpackungsgesetz wird durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Es betrifft Hersteller und Händler ebenso wie Onlineshops, Importeure und Vertreiber von Verpackungen gleichermaßen.

Ein zentraler Punkt ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und digitale Nachweise, wie beispielsweise QR-Codes, auf Verpackungen anbringen. Die Recyclingquoten steigen deutlich: Bis 2030 sollen 75 Prozent der Kunststoff- und 95 Prozent der Metallverpackungen recycelt werden. Außerdem wird ein Abfallvermeidungsfonds eingeführt, in den Hersteller einzahlen müssen.

Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 Euro oder Verkaufsverbote. Unternehmen sollten daher ihre Verpackungsstrategien prüfen, die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien testen und die Registrierung vorbereiten.

Verpflichtung zum Cyber-Risikomanagement

Mit der NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security Directive 2“) will die EU die Cybersicherheitsstandards für Unternehmen verbessern und den Kreis der Verpflichteten erweitern. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen aus 18 verschiedenen Branchen – von Energie über Gesundheit bis zur verarbeitenden Industrie. Maßgeblich ist, dass ein Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat oder einen Umsatz von über zehn Millionen Euro erzielt. Ob ein Unternehmen betroffen ist, lässt sich mit einem BSI-Tool unter https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de prüfen.

Die verpflichteten Unternehmen müssen ein Risikomanagement aufbauen, Sicherheitskonzepte entwickeln, ihre Lieferketten absichern und ihre Mitarbeitenden schulen. Zudem müssen sie Sicherheitsvorfälle streng dokumentieren und melden: eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, eine detaillierte Analyse nach 72 Stunden sowie einen Abschlussbericht spätestens nach einem Monat.

Neue Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA)

Ab dem 11. September 2026 treten die ersten Pflichten aus dem Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen schwere Sicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen an die zuständigen Stellen melden. Hierzu sind gestufte Fristen mit einer sehr frühen Erstmeldung und anschließenden Detailberichten vorgesehen.

​Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und legt einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für nahezu alle vernetzten Produkte mit digitalen Elementen fest. Hersteller, Importeure und Händler müssen die Sicherheit ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg gewährleisten und ein systematisches Schwachstellen- und Risikomanagement etablieren.

Start des CO₂-Emissionshandels (CBAM)

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), dem CO₂-Grenzausgleichssystem, will die EU eine Verlagerung emissionsintensiver Produktion ins Ausland verhindern. Am 1. Januar 2026 hat die Regelphase begonnen. Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln sowie Strom und Wasserstoff müssen künftig für die mit der Herstellung verbundenen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben.

Von der Pflicht betroffen sind nur Unternehmen mit einem Importvolumen von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Sie müssen sich als „zugelassene CBAM-Anwender” registrieren lassen.

Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick
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Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Auch 2026 gibt es zahlreiche Änderungen im Baulohn, die Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen betreffen. Ob Mindestlohn, Einkommensteuertarif, Sozialversicherungswerte oder Ausgleichsabgabe – die Anpassungen wirken sich direkt auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Bauunternehmen aus. Für Lohnsachbearbeiter*innen ist es daher unerlässlich, über alle Neuerungen informiert zu sein, um Fehler und Nachberechnungen zu vermeiden. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir alle lohnrelevanten Änderungen für 2026 übersichtlich und alphabetisch zusammengestellt. Diese Zusammenfassung können Sie bequem über das unten stehende Formular herunterladen, um auch künftig den Überblick zu behalten.

5 Min. Lesezeit

Bedeutung der Änderungen für Baubetriebe

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Baubranche ist stark von gesetzlichen und tariflichen Anpassungen geprägt. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungswerten wirken sich direkt auf die Kostenplanung und Abrechnungspraxis von Bauunternehmen aus. Ein aktueller Überblick über alle Regelungen hilft, finanzielle Risiken und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Alphabetische Übersicht der wichtigsten Themen

Zu den relevanten Neuerungen für 2026 gehören:

  • Ausgleichsabgabe
  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Einkommensteuertarif
  • Elektro- und Hybriddienstwagen – Auslagenersatz für private Ladekosten
  • Entfernungspauschale
  • Fünftelregelung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Gruppenunfallversicherung
  • Insolvenzgeldumlage
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Kinderkrankengeld
  • Krankenkassen-Zusatzbeitrag
  • Künstlersozialabgabe
  • Mindestlohn
  • Minijob-Jahresverdienstgrenze
  • Privat Krankenversicherte
  • Sachbezugswerte
  • Sozialversicherungswerte

So behalten Sie den Überblick

Gerade im Baulohn ändern sich die Rahmenbedingungen regelmäßig. Ein strukturierter Überblick ermöglicht es Ihnen, Lohnabrechnungen fehlerfrei zu erstellen und Mitarbeitende korrekt zu entlohnen. Nutzen Sie die Zusammenfassung, um alle Details jederzeit griffbereit zu haben.

Empfehlungen von der Redaktion

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
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KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser

Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.

5 Min. Lesezeit

Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung

Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.

Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen

Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.

Warum KI-Projekte oft scheitern

78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.

Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer

Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.

Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft

  • Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
  • KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
  • KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
  • 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.

Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe

KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.

Herausforderungen und Learnings

Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.

Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen

Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
HR & Payroll

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick

Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

5 Min. Lesezeit

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Jahresmeldung an die Sozialversicherung

Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres

Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis

Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
    Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
    Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.

⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel

  • Resturlaub prüfen:
    Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
    ⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
    Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
    ⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres
  • Betriebliche Altersvorsorge:
    Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
    ⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Fazit

Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
Branchen

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen

Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.

5 Min. Lesezeit

Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?

Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.

Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.

Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“

Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?

Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“

Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?

Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“

Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?

Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“

Gibt es eine Betreuung durch Experten?

Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“

Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?

Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“

Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?

Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:

  • mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
  • wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
  • welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.

Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“

Und welche Schulungen folgen?

Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“

Warum gleich 15 Einheiten?

Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“

Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?

Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“

Fazit:

Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.

Cloud-Technologie vs. lokale IT-Systeme: Wo sind Ihre Daten sicherer?
Digitalisierung & KI

Cloud-Technologie vs. lokale IT-Systeme: Wo sind Ihre Daten sicherer?

Die Frage, ob Cloud-Systeme sicherer als lokale Server sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt es von zahlreichen Faktoren ab – von der Vertrauenswürdigkeit des Anbieters über die Implementierung bis hin zur laufenden Wartung. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die zentralen Aspekte, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

5 Min. Lesezeit

Warum Cloud-Anbieter oft höhere Sicherheit bieten

Cloud-Anbieter investieren enorme Ressourcen in Sicherheitsmaßnahmen – weit mehr, als die meisten mittelständischen Unternehmen allein aufbringen könnten. Sie setzen auf modernste Verschlüsselungstechnologien, mehrstufige Zugriffskontrollen und eine kontinuierliche Systemüberwachung. Ein eigener Stab an Sicherheitsexperten kümmert sich ausschließlich um den Schutz der Kundendaten.

Zusätzlich sorgen regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches dafür, dass bekannte Schwachstellen schnell geschlossen werden. Während in lokalen Systemen Updates manchmal verzögert eingespielt werden, geschieht dies in professionellen Cloud-Umgebungen automatisiert und zuverlässig.

Zertifizierte Sicherheit: Standards und Audits

Ein weiterer Vorteil: Seriöse Cloud-Anbieter müssen strenge Vorgaben erfüllen und lassen sich regelmäßig prüfen. Dazu gehören unter anderem:

  • ISO 27001 – internationaler Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme
  • BSI C5 – der deutsche Anforderungskatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik speziell für Cloud-Dienstleister
  • GDPR/DSGVO-Konformität – Sicherstellung des Datenschutzes nach europäischem Recht
  • Diese Zertifizierungen garantieren, dass die Systeme nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch höchsten Anforderungen entsprechen.

Redundanz und Ausfallsicherheit

Während ein lokaler Server bei einem Hardwaredefekt schnell zum Problem wird, speichern Cloud-Anbieter Daten mehrfach und an verschiedenen Standorten. Diese Redundanz sorgt dafür, dass selbst im Fall eines Ausfalls die Daten weiterhin verfügbar bleiben. Moderne Cloud-Infrastrukturen bieten zudem Notfallpläne und automatische Umschaltungen auf Ersatzsysteme – ein Sicherheitsniveau, das lokal nur mit hohem Aufwand erreichbar wäre.

Cloud-Sicherheit durch konsequente Prozesse

Ein großer Teil der Sicherheit ergibt sich nicht allein aus der Technik, sondern aus den Prozessen:

  • Rund-um-die-Uhr-Monitoring durch spezialisierte Sicherheitsteams
  • Automatisierte Erkennung und Abwehr von Angriffen in Echtzeit
  • Zugriffsmanagement, das genau regelt, wer welche Daten sehen und bearbeiten darf
  • Transparenz durch regelmäßige Audits und Berichte

Diese Maßnahmen sind in professionellen Cloud-Umgebungen Standard und reduzieren das Risiko von Datenlecks oder Angriffen erheblich.

Fazit: Cloud-Server sind meist sicherer als lokale Systeme

Lokale Server bieten zwar die volle Kontrolle, erfordern aber gleichzeitig hohes Fachwissen und ständige Pflege, um auf dem gleichen Sicherheitsniveau zu bleiben wie moderne Cloud-Dienste. Für die meisten Unternehmen ist es nahezu unmöglich, diese Standards dauerhaft in Eigenregie sicherzustellen.

Cloud-Anbieter hingegen kombinieren Technologie, Expertise, Redundanz und zertifizierte Prozesse – und können dadurch ein Sicherheitsniveau garantieren, das lokale Systeme oft nicht erreichen.

Das bleibt im Kopf: Professionelle Cloud-Server sind in aller Regel sicherer als lokale IT-Systeme – vorausgesetzt, sie werden verantwortungsvoll genutzt und richtig konfiguriert.

Betriebssystem-Update: So bleibt Ihr Windows fit für die Zukunft
Digitalisierung & KI

Betriebssystem-Update: So bleibt Ihr Windows fit für die Zukunft

Der Support für ältere Windows-Versionen wie Windows 7 oder Windows Server 2008 ist bereits im Januar 2020 ausgelaufen. Spätestens seitdem zeigt sich: Unternehmen, die rechtzeitig auf aktuelle Betriebssysteme umgestiegen sind, profitieren von mehr IT-Sicherheit, Stabilität und Kompatibilität. Auch heute gilt: Mit Blick auf das Supportende von Windows 10 im Oktober 2025 sollten Betriebe frühzeitig handeln und rechtzeitig planen. Dieser Artikel fasst zusammen, warum aktuelle Betriebssysteme entscheidend sind, wie Sie Ihr System prüfen können und welche Rolle Ihr Software-Anbieter dabei spielt.

5 Min. Lesezeit

Warum aktuelle Betriebssysteme so wichtig sind

Eine aktualisierte Software trägt maßgeblich zur IT-Sicherheit bei und hilft Unternehmen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Vernachlässigte Updates führen hingegen schnell zu Sicherheitslücken. Wer denkt „es läuft ja alles“, geht ein hohes Risiko ein. Ohne Sicherheitsupdates steigt die Wahrscheinlichkeit für Hackerangriffe und Datenverluste deutlich.

Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur das Betriebssystem, sondern auch die eingesetzten Anwendungen im Blick zu behalten. Ein Windows-Update allein reicht nicht aus, wenn beispielsweise ein Browser oder Fachprogramm schon seit Jahren keine Updates mehr erhält.

Windows-Version prüfen – so geht’s

Ob Sie noch ein veraltetes Betriebssystem nutzen, können Sie leicht herausfinden:

  • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf „Arbeitsplatz“ oder „Dieser PC“.
  • Wählen Sie „Eigenschaften“.
  • Dort sehen Sie die aktuelle Version Ihres Systems.

So lässt sich schnell feststellen, ob Handlungsbedarf besteht.

Was Software-Anbieter jetzt beachten sollten

Auch Ihr Software-Anbieter ist verpflichtet, Betriebssysteme regelmäßig zu prüfen und anzupassen. Besonders im Zusammenhang mit gesetzlichen Anforderungen – wie der elektronischen Übermittlung von Steuer- und Lohndaten über ELSTER – spielt das eine Rolle.

Sobald Microsoft den Support für eine Betriebssystemversion einstellt, passen auch wichtige Schnittstellen wie die ELSTER-Programmbibliothek (ERiC) ihre Anforderungen an. Das bedeutet: Mit dem nächsten Update könnte Ihre aktuelle Software-Version auf einem veralteten Betriebssystem nicht mehr lauffähig sein.

Daher sollten Software-Anbieter ihre Kunden frühzeitig informieren und beim Umstieg aktiv unterstützen – von der Auswahl bis zur Installation des neuen Systems.

Vorteile von Cloud-Lösungen und automatischen Updates

Wer mit Cloud-Lösungen arbeitet, muss sich um viele dieser technischen Details weniger kümmern. Im Rechenzentrum des Anbieters erfolgen Updates und Anpassungen automatisch. Das bedeutet:

  • Höhere Datensicherheit
  • Weniger Investitionen in eigene IT-Infrastruktur
  • Entlastung durch zentralen Support

Für viele Unternehmen ist die Cloud daher eine zukunftssichere Option, um Software und Betriebssysteme automatisch aktuell zu halten.

Fazit: Zukunftssicher bleiben

Der Blick zurück auf Windows 7 zeigt: Wer den Umstieg verschleppt, riskiert Sicherheitslücken, Softwareprobleme und rechtliche Schwierigkeiten. Unternehmen sollten deshalb proaktiv prüfen, welche Betriebssysteme im Einsatz sind, und rechtzeitig mit dem Software-Anbieter einen Wechsel vorbereiten.

So bleibt die IT nicht nur sicher und funktionsfähig, sondern auch zukunftsfähig – gerade mit Blick auf das nächste große Supportende von Windows 10 im Jahr 2025.

Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen
Branchen

Weiterbildung im Handwerk: Wissen als Wettbewerbsvorteil nutzen

Lebenslanges Lernen ist mehr als ein Schlagwort – es ist längst eine Notwendigkeit. Gerade im Handwerk wird Weiterbildung immer wichtiger, um Fachkräfte zu halten, Prozesse effizienter zu gestalten und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch während größere Unternehmen schon stärker auf Qualifizierung setzen, bleibt im Handwerk noch viel Potenzial ungenutzt.

5 Min. Lesezeit

Strategie gegen Fachkräftemangel

Bereits 2008 zeigte eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass fehlende Weiterbildung die deutsche Wirtschaft jährlich Milliarden kostet. Seither hat sich zwar einiges getan, doch insbesondere im Handwerk sind die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.

Aktuelle Befragungen belegen: Fast alle Unternehmen sehen in Weiterbildung ein zentrales Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dennoch scheitert es in der Praxis häufig an fehlender Zeit, begrenzten Budgets oder nicht passenden Angeboten für kleine Betriebe.

Typische Hürden: Keine Zeit, kein Geld, keine Angebote

Besonders kleine Handwerksbetriebe mit fünf bis zehn Mitarbeitenden haben es schwer, Mitarbeiter für ein oder zwei Tage aus dem Betrieb herauszulösen. Bei voller Auftragslage fehlt das Personal, bei schwächerer Auslastung das Budget.

Hinzu kommt, dass klassische Weiterbildungsangebote oft nicht auf die Realität kleiner Betriebe zugeschnitten sind. Was gebraucht wird, sind flexible Formate, die sich einfach in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Wissen muss praxisnah aufbereitet sein

Gerade in Märkten mit hohem Preis- und Wettbewerbsdruck kann Know-how den entscheidenden Unterschied machen. Ob Kalkulation, betriebswirtschaftliche Grundlagen oder IT-Kenntnisse – wer hier besser aufgestellt ist, arbeitet effizienter, reduziert Fehler und minimiert betriebliche Risiken.

Beispiel: Wer die Grundlagen einer soliden Kalkulation beherrscht und die wichtigsten Kennzahlen im Blick hat, senkt die Gefahr von Fehlentscheidungen und stärkt die Stabilität des Betriebs – auch im kleinsten Handwerksunternehmen.

Neue Formate: Weiterbildung im digitalen Raum

Um Weiterbildung auch für kleine Betriebe attraktiv zu machen, setzen viele Anbieter inzwischen auf digitale Lernformate wie Web-Seminare oder Online-Schulungen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • keine Anfahrtswege
  • geringere Kosten
  • flexible Teilnahme vom Büro, von der Baustelle oder sogar von zu Hause
  • aktuelles Fachwissen zu relevanten Themen

So wird Weiterbildung machbar – auch bei vollen Auftragsbüchern.

Weiterbildung strategisch denken

Wer Weiterbildung gezielt plant, gewinnt doppelt: Zum einen profitieren die Mitarbeitenden vom zusätzlichen Know-how, zum anderen entwickelt sich eine systematische Lernkultur im Betrieb.

Statt einzelner Seminare entsteht eine Weiterbildungsstrategie, die den Betrieb langfristig stärkt. Frühzeitig in Wissen zu investieren, ist deshalb eine der wirksamsten Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk nachhaltig zu sichern.

Fazit

Weiterbildung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – gerade für Handwerksbetriebe. Wer in Wissen investiert, verbessert nicht nur seine Prozesse, sondern auch seine Attraktivität als Arbeitgeber. Nutzen Sie die Chance, die eigenen Mitarbeitenden gezielt zu fördern, und verschaffen Sie sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
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KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser

Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.

5 Min. Lesezeit

Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung

Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.

Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen

Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.

Warum KI-Projekte oft scheitern

78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.

Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer

Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.

Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft

  • Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
  • KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
  • KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
  • 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.

Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe

KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.

Herausforderungen und Learnings

Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.

Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen

Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
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Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick

Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

5 Min. Lesezeit

Lohnsteuerjahresausgleich

Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Jahresmeldung an die Sozialversicherung

Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.

⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres

Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis

Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:

  • UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
    Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet.
  • Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
    Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.

⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres

Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel

  • Resturlaub prüfen:
    Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
    ⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres
  • Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
    Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
    ⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres
  • Betriebliche Altersvorsorge:
    Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
    ⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres

Fazit

Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
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Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen

Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.

5 Min. Lesezeit

Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?

Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.

Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.

Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“

Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?

Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“

Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?

Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“

Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?

Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“

Gibt es eine Betreuung durch Experten?

Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“

Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?

Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“

Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?

Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:

  • mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
  • wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
  • welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.

Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“

Und welche Schulungen folgen?

Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“

Warum gleich 15 Einheiten?

Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“

Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?

Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“

Fazit:

Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.