Blog
FLOW
Praxiswissen zu ERP, Finance, HR und Payroll im Mittelstand. Fachbeiträge, regulatorische Updates, KI-Themen und Tipps zur Optimierung und Integration von Geschäftsprozessen.

Employee Experience: Wie Unternehmen das Mitarbeitererlebnis gezielt gestalten
Jede Berührung mit dem Unternehmen prägt, wie Mitarbeitende Arbeit erleben und wie lange sie bleiben. Der Beitrag erklärt, was Employee Experience konkret ausmacht, welche Rolle Onboarding, Crossboarding, Arbeitsumgebung, Weiterbildung und Offboarding dabei spielen und wie Unternehmen daraus echte Bindung, Motivation und wirtschaftlichen Erfolg entwickeln.
Vom ersten Bewerbungsgespräch bis zum letzten Arbeitstag: Jede Berührung mit dem Unternehmen prägt, wie Mitarbeitende Arbeit erleben – und wie lange sie bleiben. Dieser Beitrag zeigt, was Employee Experience konkret ausmacht, welche Rolle Onboarding, Crossboarding, Arbeitsumgebung, Weiterbildung und Offboarding dabei spielen und wie Unternehmen das Mitarbeitererlebnis gezielt so gestalten, dass daraus echte Bindung, Motivation und wirtschaftlicher Erfolg entstehen.
Arbeit ist längst mehr als Aufgaben, Prozesse und Organigramme. Wie sich Mitarbeitende im Unternehmen fühlen, wahrgenommen werden und entwickeln können, wirkt sich direkt auf Motivation, Loyalität und Leistung aus. Genau hier setzt die Employee Experience an. In Zeiten von Fachkräftemangel und wachsendem Wettbewerb um Talente wird sie zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor: Studien zeigen, dass zufriedene Mitarbeitende produktiver arbeiten und das Unternehmen seltener verlassen.
Was Employee Experience bedeutet
Employee Experience (EX) umfasst alle Erfahrungen, Eindrücke und Emotionen, die Mitarbeitende während ihres gesamten Employee Lifecycles sammeln, von der ersten Interaktion im Bewerbungsprozess bis zum Abschied aus dem Unternehmen. Dazu zählen unter anderem die Candidate Experience im Recruiting, das Onboarding, Führung, Zusammenarbeit und Unternehmenskultur, die Arbeitsumgebung samt Tools und Prozessen, Weiterentwicklung, Feedback und Anerkennung sowie der Austritt aus dem Unternehmen.
Im Unterschied zum Employee Engagement, das den aktuellen emotionalen Zustand misst, betrachtet die Employee Experience die Rahmenbedingungen, die Engagement überhaupt erst ermöglichen. Sie ist damit die Basis dafür, dass sich Mitarbeitende mit ihrer Rolle, ihrem Team und den Unternehmenszielen identifizieren. Ein positives Erlebnis entlang dieser Reise kann den Unterschied zwischen langfristiger Bindung und frühzeitiger Kündigung ausmachen.

Der Grundstein: ein reibungsloses Onboarding
Der erste Eindruck zählt, und das gilt besonders für neue Mitarbeitende. Ein gut strukturiertes Onboarding legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und hilft dabei, dass sich neue Kolleginnen und Kollegen schnell zurechtfinden und produktiv werden. Statt sie mit Formularen zu überfordern, zahlen persönliche Begleitung, klare Strukturen und kleine Willkommenssignale auf eine positive Erfahrung ein. Bewährt haben sich in der Praxis feste Ansprechpartner oder sogenannte Buddys, ein strukturierter Onboarding-Plan, ein persönliches Welcome Kit sowie frühzeitiger Zugang zu Tools und Informationen.
Eine oft unterschätzte Phase ist das Pre-Onboarding, also die Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und erstem Arbeitstag. Hier lassen sich bereits wichtige Informationen und Schulungen bereitstellen, um Unsicherheiten zu reduzieren und eine nahtlose Integration vorzubereiten. Moderne HR-Software unterstützt Unternehmen dabei, diesen Prozess zu automatisieren und zu strukturieren, was sowohl Mitarbeitenden als auch Führungskräften zugutekommt.
Crossboarding: interne Mobilität als Erfolgsfaktor
Employee Experience endet nicht mit einem erfolgreichen Onboarding. Auch interne Wechsel, das sogenannte Crossboarding, spielen eine wichtige Rolle für Zufriedenheit und Bindung. Fördern Unternehmen die interne Mobilität, indem sie neue Karrierechancen eröffnen, sichern sie Motivation und Engagement langfristig. Ein Crossboarding-Prozess, der alle wichtigen Informationen und Schritte transparent bereitstellt, unterstützt Führungskräfte und Mitarbeitende dabei, einen internen Wechsel effizient und stressfrei zu gestalten. Automatisierte Abläufe entlasten dabei beide Seiten und schaffen Klarheit.
Die Arbeitsumgebung und digitale Zusammenarbeit gestalten
Moderne Arbeitswelten verbinden Austausch und Konzentration. Rückzugsorte, ergonomische Ausstattung und flexible Raumkonzepte fördern Produktivität und Wohlbefinden. Gerade in hybriden Teams sind zusätzlich digitale Tools entscheidend: Kollaborationsplattformen, transparente Kommunikation und einfache Feedback-Formate stärken den Teamzusammenhalt auch über die Distanz hinweg.
Gesundheit, Wohlbefinden und Beteiligung ernst nehmen
Employee Experience endet nicht beim Arbeitsplatz. Angebote wie flexible Arbeitszeiten, Fitness-Benefits oder Programme zur mentalen Gesundheit zeigen echte Wertschätzung. Ebenso wichtig ist Beteiligung statt Einbahnstraße: Wer mitgestalten darf, fühlt sich gehört. Regelmäßige Townhalls, Workshops oder Feedback-Formate fördern Vertrauen und Identifikation mit dem Unternehmen.
Lernen als Teil der Employee Journey
Weiterbildung ist kein Bonus, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Employee Experience. Digitale Lernangebote, individuelle Entwicklungspläne und klare Perspektiven stärken sowohl Bindung als auch Motivation.
Offboarding: Der positive Abschied zählt
Auch das Ende der Zusammenarbeit sollte strukturiert und respektvoll gestaltet sein. Ein professionelles Offboarding stellt sicher, dass wertvolles Wissen nicht verloren geht und scheidende Mitarbeitende das Unternehmen in guter Erinnerung behalten. Das kann sogar dazu führen, dass sie später als Fürsprecher des Unternehmens auftreten oder zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren. Wichtige Dokumente, Feedback-Runden oder die Rückgabe von Arbeitsmitteln lassen sich mit einem systematischen, softwaregestützten Offboarding-Prozess effizient verwalten, was sowohl dem Unternehmen als auch den ausscheidenden Mitarbeitenden zugutekommt.

Warum sich Employee Experience für Unternehmen rechnet
Eine starke Employee Experience wirkt sich messbar aus: Sie erhöht die Mitarbeiterbindung, senkt die Fluktuation, reduziert krankheitsbedingte Ausfälle, steigert Engagement und Eigeninitiative und verbessert Performance sowie Produktivität. Studien von Gallup und der Harvard Business Review zeigen, dass Unternehmen mit einer positiven Arbeitsplatzkultur signifikant bessere wirtschaftliche Ergebnisse erzielen als der Durchschnitt.
Wer für Employee Experience verantwortlich ist
Employee Experience ist keine Einzelaufgabe, sondern Teamarbeit.
Führungskräfte prägen Kultur, Kommunikation und Zusammenarbeit im Alltag: Empathische, situative Führung ist einer der größten Hebel für eine positive Employee Experience. HR-Teams gestalten Prozesse, Tools und Programme entlang des gesamten Employee Lifecycles, von Recruiting bis Offboarding. Immer mehr Unternehmen etablieren zudem dedizierte Rollen als Employee Experience Manager, die EX strategisch entwickeln, messen und weiterentwickeln, oft eng verzahnt mit Change-Management. Und nicht zuletzt lebt Employee Experience von den Mitarbeitenden selbst: von ihrem Feedback, ihrer Mitgestaltung und ihrer Eigenverantwortung. Ohne Beteiligung bleibt sie Theorie.
Trends, die die Employee Experience prägen
Mehrere Entwicklungen bestimmen aktuell, wie Unternehmen die Employee Experience weiterentwickeln: KI-gestützte HR-Tools für Stimmungsanalysen, Feedback und personalisierte Entwicklung, hybride Arbeitsmodelle für mehr Flexibilität und Work-Life-Balance, Diversity und Inclusion als kulturelle Stärke, messbare Kennzahlen zur Steuerung von EX-Maßnahmen sowie eine ganzheitliche Arbeitsplatzgestaltung, die physische und digitale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.
Fazit: Employee Experience braucht echtes Commitment
Eine durchdachte Employee Experience zieht sich durch alle Phasen der Mitarbeitendenreise, vom ersten Tag bis zum letzten. Sie ist kein Nice-to-have, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. Unternehmen, die konsequent in Menschen, Kultur und moderne HR-Strukturen investieren, schaffen die Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Mit den richtigen Tools lassen sich die zugrundeliegenden Prozesse nicht nur vereinfachen, sondern auch die Basis für langfristigen Erfolg legen. Die Zukunft der Arbeit ist menschlich, und sie beginnt mit Erlebnissen, die Mitarbeitende ernst nehmen, einbinden und weiterentwickeln.
FAQ
Warum ist Employee Experience so wichtig?
Weil sie Motivation, Loyalität und Produktivität direkt beeinflusst. Fehlende positive Erlebnisse führen häufig zu innerer Kündigung, Stress und Fluktuation.
Was unterscheidet Employee Experience von Employee Engagement?
Employee Experience beschreibt die Rahmenbedingungen, Employee Engagement ist das Ergebnis daraus.
Welche Rolle spielt HR im Employee Lifecycle?
HR gestaltet faire Arbeitsbedingungen, unterstützt Führungskräfte, fördert Entwicklung und sorgt für strukturierte Übergänge, vom Eintritt bis zum Austritt.
WEITERE ARTIKEL

Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen abrechnen
Die Lohnabrechnung gehört zu den zentralen und zugleich anspruchsvollsten Aufgaben im Personalwesen. Besonders Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen sorgen oft für Unsicherheiten. Fehler können nicht nur Ärger bei Mitarbeitenden auslösen, sondern auch steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Dieser Beitrag erklärt, wie solche Zahlungen korrekt abgerechnet werden – und worauf dabei zu achten ist.
Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen: Definition und Unterschiede
- Einmalzahlungen (sonstige Bezüge) sind zusätzliche Vergütungen außerhalb des regulären Monatslohns, zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, das 13. oder 14. Monatsgehalt, Jubiläumszuwendungen oder Urlaubsabgeltung. Sie können leistungsbezogen oder anlassgebunden sein und unterliegen der Steuer- sowie Sozialversicherungspflicht.
- Boni: Hierbei handelt es sich um variable, meist leistungs- oder erfolgsabhängige Prämien, wie beispielsweise Vertriebsboni, Zielprämien oder Jahresboni. Sie gelten als sonstige Bezüge und werden wie Einmalzahlungen behandelt.
- Sondervergütungen und Sachbezüge umfassen Leistungen, die über das Grundgehalt hinausgehen. Dazu gehören geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Gutscheine sowie betriebliche Gesundheitsförderung. Während Überstundenvergütungen meist zum laufenden Lohn zählen, gelten für Sachbezüge spezielle Regeln: Sie bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für die betriebliche Gesundheitsförderung gelten separate jährliche Freibeträge.
Damit Steuern und Sozialabgaben korrekt berechnet werden können, ist eine klare Klassifizierung entscheidend.
Steuerliche Behandlung von Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld unterliegen der Lohnsteuer als sonstige Bezüge.
Für außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder mehrjährige Boni) ist eine Begünstigung durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren anwendbar. Um von der steuerlichen Tarifermäßigung zu profitieren, können Arbeitnehmer diese im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Arbeitgeber bleiben unabhängig davon verpflichtet, die betreffenden Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen.
Reguläre Boni und Prämien werden als sonstige Bezüge versteuert. Sachbezüge bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich steuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Arbeitgeber müssen alle Sonderzahlungen korrekt ausweisen, um Haftungsrisiken bei der Lohnsteuer zu vermeiden.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Die meisten lohnsteuerpflichtigen Zahlungen unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), es gibt jedoch Ausnahmen.
Beispiele: Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen sozialversicherungsfrei.
Bei Einmalzahlungen ist der Zahlungszeitpunkt maßgeblich: Werden sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt, ist gegebenenfalls die Märzklausel nach § 23a Abs. 4 SGB IV zu beachten. Dabei handelt es sich um eine sozialversicherungsrechtliche Regelung, nach der Einmalzahlungen (z. B. Boni oder Weihnachtsgeld), die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt werden, dem Vorjahr zugeordnet werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird und das Beschäftigungsverhältnis bereits im Vorjahr beim selben Arbeitgeber bestand.
Weitere Informationen: Deutsche Rentenversicherung
{{box-list-left}}
Praktische Umsetzung in der Lohnabrechnung
Damit Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen korrekt abgerechnet werden, sollten Arbeitgeber Folgendes beachten:
- Klassifizierung der Zahlung: Eindeutige Zuordnung als Einmalzahlung, Bonus oder Sondervergütung.
- Erfassung des Bruttobetrags: Korrekte Eingabe in das Lohnabrechnungssystem als “sonstiger Bezug”.
- Steuer und Sozialversicherung:
- Prüfen, ob ein Sachbezug (50-Euro-Grenze) oder eine voll steuerpflichtige Geldleistung vorliegt.
- Die Beschäftigten darauf hinweisen, dass sie die Fünftelregelung, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, nur noch im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen können.
- Die Inflationsausgleichsprämie ist ausgelaufen und kann ab 2025 nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden.
- Prüfen, ob die Märzklausel nach § 23a Abs. 4 SGB IV anzuwenden ist.
- Dokumentation: Transparentes Ausweisen aller Zahlungen für interne Kontrollen und externe Prüfungen.
Eine aktuelle und ITSG-geprüfte Lohnabrechnungssoftware erleichtert diese Prozesse, reduziert Fehler und unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung rechtssicherer Abrechnungen.
Sonderfälle in der Lohnabrechnung
Besondere Aufmerksamkeit erfordern:
- Boni mit rückwirkender Auszahlung: Erfolgsprämien für vergangene Monate müssen zum Auszahlungszeitpunkt versteuert werden und sind SV-pflichtig.
- Kündigungen: Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsabgeltung) sind tarif-/arbeitsvertraglich anteilig zu berechnen.
- Sachbezüge und Gutscheine: Bis zu 50 Euro/Monat steuer- und SV-frei (bei Vorliegen der Sachbezugsvoraussetzungen); eine Prüfung ist zwingend erforderlich.
Fazit
Die korrekte Abrechnung von Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen ist für Unternehmen unverzichtbar. Mit klar definierten Prozessen, geschultem Personal und einer ITSG-geprüften Lohnabrechnungssoftware lassen sich Zahlungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt abwickeln. Unternehmen, die dies umsetzen, sichern ihre Rechtskonformität und stärken zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden.
FAQ – Lohnabrechnung: Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen (Deutschland)
Was sind Einmalzahlungen in der Lohnabrechnung?
Einmalzahlungen sind unregelmäßige Zusatzvergütungen, zu denen beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresboni oder Jubiläumszuwendungen zählen. Sie können leistungsbezogen oder nicht leistungsbezogen sein. Sie unterliegen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht.
Wie werden Boni korrekt in der Lohnabrechnung abgerechnet?
Boni sind leistungs- oder erfolgsabhängige Zahlungen (z. B. Vertriebsboni, Zielprämien). Sie werden als sonstige Bezüge regulär lohnsteuerpflichtig behandelt (Ermittlung der Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle) und sind sozialversicherungspflichtig. Dabei wird nicht nur die monatliche, sondern die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Eine korrekte Lohnart-Kennzeichnung verhindert Abrechnungsfehler.
Welche Zahlungen zählen als Sondervergütungen?
Sondervergütungen sind unregelmäßige Zahlungen außerhalb des laufenden Monatslohns, wie z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13./14. Monatsgehalt oder Jubiläumszuwendungen. Sie basieren auf Einzelvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung und werden steuerlich als sonstige Bezüge sowie sozialversicherungspflichtig abgerechnet.
Wie werden Einmalzahlungen steuerlich behandelt?
Einmalzahlungen gelten als “sonstige Bezüge” im Sinne des Lohnsteuerrechts und unterliegen der Lohnsteuer. Für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG kann die Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet werden. Stattdessen können Arbeitnehmer diese Tarifermäßigung im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine klare Dokumentation vermeidet Abrechnungsfehler.
Welche Sozialversicherungsregeln gelten für Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen?
Grundsätzlich sind alle lohnsteuerpflichtigen Zahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend: Bei Auszahlungen im Januar bis März ist die Märzklausel zu prüfen (Zuordnung zum Vorjahr).
Ausnahmen: Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat oder Aufmerksamkeiten (z. B. Sachgeschenke zum persönlichen Jubiläum) bis zu 60 Euro sind unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sozialversicherungsfrei. Klassische Geld-Jubiläumsprämien sind hingegen voll beitragspflichtig.
Wie können Unternehmen Einmalzahlungen, Boni und Sondervergütungen korrekt abrechnen?
Unternehmen klassifizieren Zahlungen als “sonstige Bezüge” oder als Sachbezug. Sie erfassen den geldwerten Vorteil in der Lohnsoftware und berechnen die Lohnsteuer unter Beachtung von Freigrenzen (z. B. 50 Euro für Sachbezüge). Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze fällig, wobei für Auszahlungen zwischen Januar und März die Märzklausel zu prüfen ist. Eine lückenlose Dokumentation ist für spätere Betriebsprüfungen essenziell. Moderne Lohnsoftware unterstützt dabei, diese Prozesse rechtssicher zu automatisieren.
Welche Sonderfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit?
Hierzu zählen rückwirkend gezahlte Boni (maßgeblich ist der Auszahlungszeitpunkt), tariflich oder vertraglich geregelte anteilige Einmalzahlungen bei Mitarbeiteraustritten sowie Sachbezüge und Gutscheine, bei denen die Freigrenze (50 Euro pro Monat) und die Sozialversicherungsfreiheit zu prüfen sind.

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.
Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung
Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.
Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen
Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.
Warum KI-Projekte oft scheitern
78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.
Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer
Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.
Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft
- Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
- KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
- KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
- 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.
Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe
KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.
Herausforderungen und Learnings
Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.
Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen
Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

Aktuelle Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe 2026
Seit dem 1. April 2024 gilt der neue Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe in Deutschland. Die Vereinbarung sieht gestaffelte Entgelterhöhungen vor – in drei Stufen. Besonders relevant für Bauunternehmen: Der April 2024 ist ein sogenannter Nullmonat, das heißt, die Lohnerhöhungen greifen erst ab Mai 2024. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen – mit regionaler Differenzierung nach West, Ost und Berlin. Außerdem können Sie alle Tabellen kostenlos als PDF herunterladen.
Was Bauunternehmen zur aktuellen Tarifrunde wissen sollten
Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe 2024 führten zu einer dreistufigen Anhebung der Löhne und Gehälter. Die zweite Stufe tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Im Fokus stehen dabei:
- Tariflöhne für gewerbliche Arbeitnehmer
- Gehälter für Angestellte und Poliere
- Unveränderte Ausbildungsvergütungen
Weitere Details zur ersten Stufe der Tarifrunde und zum Ablauf der Verhandlungen finden Sie in unserem Hintergrundbeitrag zur Tarifrunde im Baugewerbe.
Tarifentwicklung 2026: Dritte Stufe und bundesweite Ost-West-Angleichung
Zum 1. April 2026 tritt im Bauhauptgewerbe die dritte Stufe des aktuellen Entgelt-Tarifvertrags in Kraft. In diesem Zuge werden die Tariflöhne und Gehälter im Tarifgebiet West nochmals angehoben. Gleichzeitig erfolgt die vollständige Ost-West-Angleichung: Die Entgelte im Tarifgebiet Ost werden auf das West-Niveau angehoben.
Damit gelten ab April 2026 bundesweit einheitliche Tariflöhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen, ohne regionale Unterschiede zwischen Ost und West. Die Tarifregelung schließt den mehrstufigen Anpassungsprozess ab, der seit 2024 vereinbart wurde, und sorgt für klare und einheitliche Rahmenbedingungen im gesamten Bauhauptgewerbe.
Tariflöhne im Bauhauptgewerbe ab 1. April 2026
Tariflöhne West-, Ostdeutschland und Berlin
Die nachfolgende Tabelle zeigt die tariflich vereinbarten Stundenlöhne, den Bauzuschlag und den Gesamtstundenlohn für gewerbliche Beschäftigte in ganz Deutschland:
| Lohngruppe | TL in € | BZ in € | GTL in € |
|---|---|---|---|
|
6
|
28,06
|
1,66
|
29,72
|
|
5
|
25,77
|
1,52
|
27,29
|
|
4 (Ecklohn)
|
24,60
|
1,45
|
26,05
|
|
3
|
22,64
|
1,33
|
23,97
|
|
2a
|
22,10
|
1,30
|
23,40
|
|
2b
|
20,02
|
1,18
|
21,20
|
|
2
|
17,69
|
1,04
|
18,73
|
|
1
|
14,98
|
0,88
|
15,86
|
|
4 (Fliesen-, Platten-, Mosaikleger)
|
25,34
|
1,50
|
26,84
|
|
4 (Baumaschinenführer)
|
24,98
|
1,47
|
26,45
|
TL = Tarifstundenlohn, BZ = Bauzuschlag 5,9 % vom TL, GTL = Gesamtstundenlohn
Gehälter für Angestellte und Poliere ab 1. April 2026
Tarifgehälter – gewerkschaftlich vereinbart (bundesweit)
Die Gehaltstabelle gilt für alle Angestellten und Poliere im Bauhauptgewerbe:
| Tarifgruppe | in € |
|---|---|
|
A I
|
2.983,00
|
|
A II
|
3.400,00
|
|
A III
|
3.862,00
|
|
A IV
|
4.339,00
|
|
A V
|
4.830,00
|
|
A VI
|
5.340,00
|
|
A VII
|
5.878,00
|
|
A VIII
|
6.432,00
|
|
A IX
|
7.145,00
|
|
A X
|
7.961,00
|
Spezielle Tarifgehälter im feuerungstechnischen Gewerbe
Für Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe gelten abweichende Gehaltstabellen:
| Tarifgruppe | West, Ost, Berlin, in € | Hamburg, in € |
|---|---|---|
|
Feuerungs- und Ofenbau, Koksofen- und Gaswerks-ofenbau sowie Ofenmeister
|
6.496,00
|
6.549,00
|
|
Schornsteinbau
|
6.763,00
|
6.81100
|
Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe werden erhöht
Gewerblicher Bereich
| Ausbildungsjahr | in € |
|---|---|
|
1.
|
1.122,00
|
|
2.
|
1.351,00
|
|
3.
|
1.610,00
|
|
4.
|
1.714,00
|
|
Feuerungstechnisches Gewerbe
|
|
|
1.
|
1.122,00
|
|
2.
|
1.395,00
|
|
3.
|
1.719,00
|
Kaufmännischer/technischer Bereich
| Ausbildungsjahr | in € |
|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Weitere gesetzliche Änderungen seit Januar 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen im Baugewerbe zusätzliche Regelungen:
- Anhebung des Mindestlohns
- Neue Geringfügigkeitsgrenze
- Geänderte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
- Neue Beiträge zur Wegezeitentschädigung
Diese Regelungen gelten bundesweit, also unabhängig von Region oder Branche.
Lohngruppen im Baugewerbe – aktuelle Übersicht
Für die Einordnung von Mitarbeitenden gelten folgende Lohngruppen (bundeseinheitlich):
| Lohngruppe | Bezeichnung |
|---|---|
|
2 / 2a / 2b
|
Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer
|
|
3 / 3a
|
Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
|
|
4
|
Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer
|
|
5
|
Vorarbeiter, Baumaschinen-Vorarbeiter
|
|
6
|
Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister
|
Empfehlungen von der Redaktion

KI im Bauhandwerk: Machen ist wie wollen, nur krasser
Das Handwerk steht vor riesigen Herausforderungen: Fachkräftemangel, digitale Überforderung und immer komplexere Schnittstellen. Doch statt zu jammern, heißt es jetzt: Machen! Dieser Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) und innovative Formate wie Hackathons das Handwerk stärken und warum Menschlichkeit dabei wichtiger denn je bleibt.
Handwerk im Wandel – zwischen Fachkräftemangel und Digitalisierung
Im deutschen Handwerk fehlen aktuell über 230.000 Fachkräfte, und die Lage wird sich verschärfen: Zehn Millionen „Boomer“ gehen in Rente – so viel KI können wir gar nicht einsetzen, um das aufzufangen. Gleichzeitig wächst der digitale Druck: Immer mehr Schnittstellen, BIM, Chatbots, Clouds – und das alles on top zu den eigentlichen Aufgaben. Kein Wunder, dass viele im Handwerk an ihre Grenzen stoßen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch eine Flut an Anforderungen, die den Alltag oft komplizierter machen, statt ihn zu erleichtern.
Die Realität im Handwerk: Zu viele Tools, zu wenig Schnittstellen
Handwerksbetriebe nutzen oft 10 bis 13 verschiedene digitale Tools, die kaum miteinander vernetzt sind. Schnittstellen? Fehlanzeige! Wer soll das alles bauen? In keinem Meisterkurs lernt man, wie man digitale Systeme integriert. Die Folge: Überforderung und Ineffizienz. Hinzu kommt die Flut an digitalen Nachrichten – und damit auch jede Menge Ablenkung. In Deutschland werden jährlich 60 Milliarden Euro durch digitale Ablenkung verbrannt. Die Realität: Viele Handwerker fühlen sich von der Digitalisierung überrollt und wünschen sich oft einfachere, praxistaugliche Lösungen.
Warum KI-Projekte oft scheitern
78 % der KI-Projekte im Handwerk scheitern. Der Grund: KI wird oft falsch gedacht und umgesetzt. Die Realität der Betriebe wird nicht ausreichend berücksichtigt, und die Kompetenzen fehlen. Es reicht nicht, einfach noch ein Tool oder einen Chatbot draufzusetzen. Es braucht Lösungen, die wirklich zum Alltag passen. KI muss so gestaltet sein, dass sie die Menschen unterstützt – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Viele Projekte scheitern, weil sie an den Bedürfnissen der Anwender vorbeigehen.
Kompetenzen neu denken: Hackathons als Brückenbauer
Hier setzen innovative Formate wie Hackathons an. In diesen Veranstaltungen treffen Handwerker auf Coder, Designer und digitale Denker. Gemeinsam werden in 48 Stunden praxisnahe Lösungen entwickelt – mit viel Pizza, Bier und echtem Austausch. So entstehen KI-Betriebssysteme, Assistenten und Tools, die Handwerkern wirklich helfen. Das Ziel: Technologie so einfach machen, dass sie im Alltag funktioniert. Die Hackathons bringen Menschen zusammen, die sonst nie miteinander arbeiten würden – und genau daraus entstehen die besten Ideen.
Praxisbeispiele: KI, die wirklich hilft
- Ein Schweizer Startup hat eine App entwickelt, mit der Handwerker einfach ins Handy sprechen – egal in welcher Sprache. Die KI wandelt das Gesprochene in Aufgaben um und verteilt sie automatisch. So wird aus WhatsApp-Kommunikation ein echter Workflow
- KI-Karten zeichnen Gespräche auf und erstellen automatisch Protokolle – ideal für Baubesprechungen. So geht keine Information mehr verloren, und die Dokumentation wird zum Kinderspiel.
- KI-Brillen ermöglichen es Meistern, Lehrlinge aus der Ferne zu unterstützen und Baustellen zu dokumentieren, ohne die Hände zu benutzen. Datenschutz bleibt dabei ein Thema, aber Lösungen werden gemeinsam entwickelt. Die Brille kann sogar Videostreams übertragen und so den Austausch zwischen Meister und Lehrling erleichtern.
- 360-Grad-Kameras auf Baustellen erstellen digitale Modelle, die von KI ausgewertet werden – auch ohne BIM. So wird Baustellendokumentation einfach und effizient. Die KI erkennt automatisch Menschen und verpixelt sie, um Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Aufnahmen mit Grundrissen verknüpft, sodass ein dreidimensionales Abbild der Baustelle entsteht.
Mensch und Maschine: Zusammenarbeit auf Augenhöhe
KI kann Wissen speichern, Prozesse automatisieren und sogar Roboter anlernen. Doch entscheidend bleibt: Die Technik muss so einfach sein, dass sie Handwerkern wirklich hilft – und nicht noch mehr Komplexität schafft. Projekte zeigen, dass die besten Lösungen gemeinsam mit den Menschen im Betrieb entwickelt werden. Nur so entsteht echter Mehrwert. Die digitale Kopie des Handwerkers – das „virtuelle Wir“ – kann Wissen skalieren und in die Ausbildung integrieren. So bleibt das Know-how erhalten und wird für kommende Generationen nutzbar gemacht.
Herausforderungen und Learnings
Die Digitalisierung im Handwerk ist kein Selbstläufer. Es braucht Zeit, Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Technische Hürden, Datenschutz und die Angst vor Veränderung sind Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Doch wer offen bleibt und ins Machen kommt, wird belohnt: mit mehr Effizienz, weniger Fehlern und zufriedeneren Mitarbeitenden. Wichtig ist, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Angst vor der Technik zu nehmen. Nur dann kann Digitalisierung wirklich gelingen.
Fazit: Mehr Machen, weniger Wollen
Das Handwerk braucht keine weiteren digitalen Luftschlösser, sondern praktische Lösungen. Hackathons, KI-Baukästen und einfache Tools zeigen, wie Digitalisierung gelingen kann. Entscheidend ist, ins Machen zu kommen, Kompetenzen zu teilen und Menschlichkeit zu bewahren. Denn am Ende zählt, dass Handwerker Handwerker bleiben – unterstützt von Technik, aber nicht ersetzt. Die Zukunft des Handwerks ist digital – aber sie bleibt menschlich.

Jahreswechsel Lohnabrechnung: Fristen und Aufgaben im Überblick
Der Jahreswechsel bringt für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen jedes Jahr zusätzlichen Aufwand mit sich. Besonders in der Lohnabrechnung gibt es feste Fristen und Aufgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Prozesse sicherzustellen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Aufgaben und Stichtage – vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungsmeldungen bis hin zu Unfallversicherung und betrieblicher Altersvorsorge.
Lohnsteuerjahresausgleich
Nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle Unternehmen, die am 31. Dezember mindestens zehn steuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Dieser erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung.
⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO müssen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Sie enthält alle relevanten Beschäftigungsdaten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) und den steuerpflichtigen Bruttolohn. Mit der Abrechnung Dezember wird diese Bescheinigung gedruckt, archiviert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt.
⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres
Jahresmeldung an die Sozialversicherung
Nach § 10 Abs. 1 DEÜV sind Jahresmeldungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Suiteify erstellt diese Meldungen automatisch mit dem Monatsabschluss / DEÜV-Hauptmeldelauf Januar 2026.
Eine Kopie wird üblicherweise den Mitarbeitern ausgehändigt.
⇒ Frist: bis zum 15. Februar des Folgejahres
Unfallversicherung: UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis
Für die Unfallversicherung sind zwei Meldungen notwendig:
- UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV)
Diese Meldung mit dem Grund 92 wird mit dem Monatsabschluss Dezember 2025 automatisch erzeugt und versendet. - Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII)
Nach dem Monatsabschluss 12/2025 wird der UV-Lohnnachweis archiviert. Vor Freigabe sollten alle Gefahrtarifstellen, Arbeitsstunden und Entgelte überprüft werden, bevor der Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.
⇒ Meldefrist: bis zum 16. Februar des Folgejahres
Weitere Arbeiten zum Jahreswechsel
- Resturlaub prüfen:
Überprüfen Sie offene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
⇒ Frist: frühzeitig vor dem Jahresende und erneut vor dem 31. März des Folgejahres - Abstimmung und Abschluss der Lohnkonten:
Stimmen Sie alle Lohn- und Gehaltskonten ab und schließen Sie diese ab, bevor Sie ins neue Kalenderjahr wechseln.
⇒ Frist: bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres - Betriebliche Altersvorsorge:
Melden Sie nach dem Jahreswechsel die Beiträge an die Versorgungseinrichtung, falls Beiträge aus versteuertem oder verbeitragtem Entgelt finanziert wurden (§ 5 (3) LStDV).
⇒ Frist: bis zum 28. Februar des Folgejahres
Fazit
Der Jahreswechsel ist für Personal- und Lohnabteilungen eine entscheidende Phase, in der keine Fristen versäumt werden dürfen. Vom Lohnsteuerjahresausgleich über Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsmeldungen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge – eine sorgfältige Planung spart Zeit, reduziert Fehler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Interview: Online-Schulungen im Bau – flexibel und praxisnah lernen
Digitale Weiterbildung ist längst auch in der Baubranche angekommen. Mit Online-Schulungen bietet die Suiteify-Akademie ein Format, das maximale Flexibilität ermöglicht: Teilnehmende bestimmen selbst, wann, wo und wie schnell sie lernen – und erhalten am Ende ein Zertifikat. Im Gespräch erklärt Johannes Trienekens, Leiter der Suiteify-Akademie, die Vorteile, den Ablauf und für wen sich das Angebot besonders eignet.
Online-Schulung oder Web-Seminar – was genau ist der Unterschied?
Johannes Trienekens:„Bei beiden Varianten handelt es sich um E-Learning-Angebote, also digitale Wissensvermittlung. Für die Teilnahme ist lediglich ein Internetzugang erforderlich – ob im Büro, unterwegs oder zu Hause.
Web-Seminare dauern in der Regel 45 Minuten und behandeln aktuelle Themen aus der Baupraxis, zum Beispiel den Umgang mit standardisierten Formblättern oder die Einstellung von Auszubildenden.
Online-Schulungen hingegen decken deutlich komplexere Inhalte ab, etwa die Baulohn-Grundlagen. Diese lassen sich nicht in einer kurzen Einheit erklären, sondern erfordern mehrere Kurseinheiten, die individuell und im eigenen Tempo absolviert werden können.“
Was bedeutet das konkret für die Teilnehmenden?
Johannes Trienekens: „Ein Web-Seminar findet zu einem festen Termin statt, zum Beispiel am Freitag um 9 Uhr. Bei Online-Schulungen entscheidet jeder selbst, wann er welche Einheit absolviert – während der Arbeitszeit, am Wochenende oder abends. Das macht das Lernen deutlich flexibler.“
Gibt es auch eine Lernzielkontrolle?
Johannes Trienekens: „Ja. Jede Einheit endet mit einer kleinen Aufgabe: Fragen beantworten oder Berechnungen durchführen. Die Teilnehmenden erhalten sofort Feedback, ob die Antworten korrekt sind.“
Muss man erst alles richtig beantworten, bevor es weitergeht?
Johannes Trienekens: „Nein, gezwungen wird niemand. Zwar bauen manche Schulungen inhaltlich aufeinander auf, aber jede kann auch unabhängig absolviert werden. Wir beobachten aber die Lernergebnisse: Wenn jemand Schwierigkeiten hat oder Inhalte mehrfach wiederholt, bieten wir gezielt Unterstützung an.“
Gibt es eine Betreuung durch Experten?
Johannes Trienekens: „Ja, jederzeit. Fragen können per E-Mail gestellt werden und werden zeitnah beantwortet – während der regulären Arbeitszeiten. Wenn es komplexer wird, klären wir das telefonisch.“
Für wen eignen sich die Online-Schulungen besonders?
Johannes Trienekens: „Für alle, die keine Zeit für Präsenzseminare haben, aber vertieftes Wissen benötigen. Das gilt für Geschäftsführer genauso wie für Lohnbuchhalter oder Auszubildende.“
Welche Online-Schulungen bieten Sie aktuell an?
Johannes Trienekens: „Als erste Schulung haben wir „Lohnkostentransparenz in drei Schritten“ gestartet. Hier lernen die Teilnehmenden:
- mit welchen Kosten ein Bauunternehmen bei verschiedenen Beschäftigtentypen rechnen muss,
- wie der Kalkulationslohn zur Preisfindung ermittelt wird,
- welche Funktionen die Suiteify-Lohnabrechnung zur Kontrolle der Lohnkosten bietet.
Dazu gibt es ein Excel-Tool, das die Berechnung von Lohn- und Gehaltskosten unterstützt. Übungen helfen, den Lernerfolg zu überprüfen.“
Und welche Schulungen folgen?
Johannes Trienekens: „Ab April bieten wir die Schulung „Baulohn Grundlagen“ an. Sie umfasst 15 Einheiten, die aufeinander aufbauen.“
Warum gleich 15 Einheiten?
Johannes Trienekens: „Der Baulohn ist eine der komplexesten Entgeltabrechnungen überhaupt. Mit der Online-Schulung vermitteln wir strukturiertes, praxisnahes Wissen für Neu- und Wiedereinsteiger, aber auch für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Wichtig: Die Inhalte sind softwareunabhängig – wer die Grundlagen beherrscht, kann diese in jeder Lösung anwenden.“
Präsenzseminar oder E-Learning – was bevorzugen Sie persönlich?
Johannes Trienekens: „Ich selbst schätze den direkten Kontakt in Präsenzseminaren sehr. Aber ich sehe auch die Vorteile des digitalen Lernens: effizient, flexibel und zukunftsorientiert. Deshalb bin ich überzeugt, dass E-Learning die Weiterbildung der Zukunft ist.“
Fazit:
Mit den Suiteify-Online-Schulungen erhalten Bauunternehmen maximale Flexibilität, praxisnahes Wissen und Expertenunterstützung – jederzeit und überall verfügbar.













