Blog
FLOW
Praxiswissen zu ERP, Finance, HR und Payroll im Mittelstand. Fachbeiträge, regulatorische Updates, KI-Themen und Tipps zur Optimierung und Integration von Geschäftsprozessen.

Compliance in der Warenwirtschaft – So bleiben KMU rechtssicher
Compliance in der Warenwirtschaft ist für KMU eine zentrale Herausforderung. Steigende gesetzliche Anforderungen und komplexe Prozesse erhöhen das Risiko von Fehlern und Haftungsfällen. Dieser Artikel zeigt typische Problemfelder auf und erläutert, wie eine Warenwirtschaftssoftware Unternehmen dabei unterstützt, rechtssicher und effizient zu arbeiten.
Die Anforderungen an Unternehmen steigen kontinuierlich: Gesetzgeber, Behörden, Kunden und Geschäftspartner erwarten transparente, nachvollziehbare und rechtskonforme Prozesse. Besonders in der Warenwirtschaft treffen zahlreiche gesetzliche Vorgaben auf operative Alltagsabläufe. Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine besondere Herausforderung dar. Begrenzte personelle Ressourcen, historisch gewachsene Prozesse und ein hoher manueller Aufwand erhöhen das Risiko von Compliance-Verstößen erheblich. Gleichzeitig bietet eine strukturierte und softwaregestützte Warenwirtschaft große Chancen, Rechtssicherheit und Effizienz miteinander zu verbinden.
Bedeutung von Compliance in der Warenwirtschaft
Compliance in der Warenwirtschaft beschreibt die konsequente Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben entlang der gesamten Warenbewegung. Dazu zählen der Einkauf von Waren, deren Lagerung und Weiterverarbeitung sowie der Verkauf und die Dokumentation und Archivierung aller relevanten Vorgänge. Dabei werden unter anderem das Handels- und Steuerrecht, Vorschriften zur Produktsicherheit und Produkthaftung, das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, datenschutzrechtliche Anforderungen sowie Umwelt- und Entsorgungsauflagen berührt.
Für KMU bedeutet dies: Jeder Wareneingang, jede Bestandsbewegung und jede Rechnung muss nicht nur betriebswirtschaftlich korrekt, sondern auch rechtlich einwandfrei abgebildet sein.
Typische Compliance-Problemfelder in KMU
Viele KMU sind sich der Relevanz von Compliance in der Warenwirtschaft bewusst, stoßen in der Praxis jedoch immer wieder auf Probleme. Ein zentrales Problem ist die mangelnde Transparenz in den Warenwirtschaftsprozessen. Oft kommen Excel-Listen, Einzellösungen oder manuelle Abläufe zum Einsatz, die nicht miteinander verzahnt sind. Dadurch entstehen Medienbrüche, unvollständige Daten und eine fehlende Nachvollziehbarkeit.
Hinzu kommt, dass das Wissen über aktuelle gesetzliche Anforderungen begrenzt ist. Diese ändern sich regelmäßig, etwa im Steuerrecht, bei Dokumentationspflichten oder im Bereich Verpackung und Nachhaltigkeit. Ohne spezialisierte Fachkräfte ist es für KMU schwierig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Ein weiterer kritischer Punkt sind Dokumentationslücken. Fehlende oder unvollständige Belege, nicht revisionssichere Ablagen oder unklare Zuständigkeiten können bei Betriebsprüfungen, Zollkontrollen oder Audits schnell zu Problemen führen. Dieses Risiko wird durch manuelle Datenerfassung verstärkt, da menschliche Fehler dabei kaum vermeidbar sind.
Risiken und Folgen mangelnder Compliance in der Warenwirtschaft
Compliance-Verstöße bleiben selten ohne Folgen. KMU riskieren Bußgelder, Nachzahlungen, Vertragsstrafen oder sogar Lieferstopps, wenn sie gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen. Darüber hinaus können fehlerhafte Produktinformationen oder eine unklare Rückverfolgbarkeit zu Haftungsfällen führen. Auch der Verlust von Kundenvertrauen und die Schädigung des eigenen Rufs sind nicht zu unterschätzen. Gerade in wettbewerbsintensiven Märkten kann mangelnde Compliance die Existenz des Unternehmens langfristig gefährden.
Strategien für rechtssichere Warenwirtschaftsprozesse
Um Compliance nachhaltig sicherzustellen, benötigen KMU klare, standardisierte und dokumentierte Prozesse. Die Verantwortlichkeiten sollten eindeutig geregelt sein, beispielsweise für die Bereiche Einkauf, Lagerverwaltung, Inventur und Versand. Ergänzend dazu sind regelmäßige Schulungen sinnvoll, um Mitarbeitende für relevante rechtliche Anforderungen zu sensibilisieren.
Ein wirksames Mittel zur Risikominimierung sind interne Kontrollen. Durch regelmäßige Prüfungen von Beständen, Belegen und Prozessabläufen können Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Maßnahmen ohne technische Unterstützung nur mit hohem Aufwand umzusetzen sind.
{{box-list-right}}
Die Rolle der Warenwirtschaftssoftware für Compliance in KMU
An dieser Stelle kommt Warenwirtschaftssoftware ins Spiel. Sie bildet das Rückgrat einer rechtssicheren Warenwirtschaft, indem sie Prozesse digitalisiert, automatisiert und zentralisiert. Statt verteilter Datenquellen gibt es eine einheitliche Datenbasis, auf die alle relevanten Abteilungen zugreifen können.
Durch die softwaregestützte Erfassung von Wareneingängen, Lagerbewegungen, Aufträgen und Rechnungen entsteht eine lückenlose Dokumentation. Jede Änderung ist nachvollziehbar, Verantwortlichkeiten sind klar zugeordnet, und relevante Informationen stehen jederzeit zur Verfügung.
Vorteile von Warenwirtschaftssoftware für die rechtliche Sicherheit
Ein wesentlicher Vorteil von Warenwirtschaftssystemen ist ihre hohe Transparenz. Alle Warenbewegungen lassen sich in Echtzeit nachvollziehen, wodurch sich die Rückverfolgbarkeit erheblich verbessert. Einheitliche Stammdaten gewährleisten, dass Produktinformationen, Preise und steuerliche Angaben konsistent und korrekt sind.
Darüber hinaus unterstützen viele Systeme eine revisionssichere Archivierung von Belegen und Dokumenten. Mithilfe von Audit-Logs und Änderungsprotokollen kann jederzeit nachgewiesen werden, wer wann welche Anpassungen vorgenommen hat. Dies ist ein entscheidender Faktor bei Prüfungen durch Finanzbehörden oder externe Auditoren.
Moderne Softwarelösungen bieten zudem integrierte Kontrollmechanismen. Plausibilitätsprüfungen, Pflichtfelder und Freigabeprozesse reduzieren das Risiko menschlicher Fehler erheblich. Warnhinweise machen auf Unstimmigkeiten aufmerksam, bevor es zu Compliance-Verstößen kommt.
Nicht zuletzt profitieren KMU von regelmäßigen Software-Updates, die gesetzliche Änderungen, etwa bei Steuersätzen, Meldepflichten oder internationalen Handelsvorschriften, berücksichtigen. So bleibt die Warenwirtschaft auch bei sich ändernden Rahmenbedingungen rechtssicher.
Warenwirtschaftssoftware als Wettbewerbsvorteil für KMU
Compliance wird oft als lästige Pflicht betrachtet. Wenn sie jedoch richtig umgesetzt wird, kann sie zu einem echten Wettbewerbsvorteil werden. Unternehmen, die ihre Warenwirtschaft sauber, transparent und regelkonform organisieren, profitieren von stabilen Prozessen, geringeren Risiken und höherer Effizienz. Geschäftspartner und Kunden schätzen die Zuverlässigkeit und Professionalität, die sich aus einer rechtskonformen Arbeitsweise ergibt.
Der Einsatz einer geeigneten Warenwirtschaftssoftware bedeutet für KMU daher nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine solide Basis für Wachstum und Skalierbarkeit.
Fazit: Rechtssicherheit durch digitale Warenwirtschaft
Compliance in der Warenwirtschaft ist für KMU eine zentrale Managementaufgabe. Eine Kombination aus klar definierten Prozessen, geschulten Mitarbeitenden und einer leistungsfähigen Warenwirtschaftssoftware ermöglicht es, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und Risiken zu minimieren. Unternehmen, die frühzeitig in digitale und strukturierte Lösungen investieren, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärken zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend regulierten Marktumfeld.
FAQ – Compliance in der Warenwirtschaft
Was bedeutet Compliance in der Warenwirtschaft?
Compliance in der Warenwirtschaft bezeichnet die rechtssichere Abwicklung aller Warenbewegungen innerhalb eines Unternehmens. Dazu gehören der Einkauf, die Lagerhaltung, die Weiterverarbeitung, der Verkauf sowie die vollständige und revisionssichere Dokumentation aller Vorgänge gemäß rechtlicher Vorgaben wie den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Warum ist Compliance in der Warenwirtschaft für KMU so wichtig?
Für KMU ist Compliance in der Warenwirtschaft von besonderer Relevanz, da Fehler hier schnell zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen oder Haftungsrisiken führen können. Gleichzeitig fehlen oft die personellen Ressourcen, um die komplexen gesetzlichen Anforderungen manuell umzusetzen.
Welche gesetzlichen Anforderungen betreffen die Warenwirtschaft?
Die Warenwirtschaft unterliegt unter anderem:
- Handels- und Steuerrecht
- Produktsicherheits- und Produkthaftungsgesetzen
- Zoll- und Außenwirtschaftsvorschriften
- Datenschutz (DSGVO)
- Umwelt- und Entsorgungsauflagen
Eine rechtskonforme Warenwirtschaft gewährleistet, dass alle Vorgaben eingehalten werden und dies jederzeit nachweisbar ist.
Welche Compliance-Probleme treten in der Warenwirtschaft von KMU häufig auf?
Typische Compliance-Risiken in der Warenwirtschaft sind:
- Fehlende Transparenz durch Excel-Listen oder Insellösungen
- Medienbrüche und doppelte Datenerfassung
- Unvollständige oder nicht revisionssichere Dokumentation
- Manuelle Prozesse mit hoher Fehleranfälligkeit
Diese Faktoren erhöhen das Risiko von Verstößen erheblich.
Welche Folgen hat mangelnde Compliance in der Warenwirtschaft?
Fehlende Compliance kann Bußgelder, Nachzahlungen, Vertragsstrafen oder Lieferstopps nach sich ziehen. Darüber hinaus drohen Reputationsschäden und Vertrauensverluste bei Kunden und Geschäftspartnern. Diese können die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gefährden.
Wie können KMU eine rechtssichere Warenwirtschaft umsetzen?
Eine rechtssichere Warenwirtschaft basiert auf:
- Standardisierten und dokumentierten Prozessen
- Klar geregelten Verantwortlichkeiten
- Regelmäßigen Mitarbeiterschulungen
- Internen Kontrollen zur Fehlervermeidung
Ohne digitale Unterstützung sind diese Maßnahmen jedoch mit hohem Aufwand verbunden.
Wie unterstützt Warenwirtschaftssoftware die Compliance?
Eine Warenwirtschaftssoftware für KMU digitalisiert und automatisiert alle relevanten Prozesse. Sie schafft eine zentrale Datenbasis, ermöglicht lückenlose Nachvollziehbarkeit und reduziert Fehler durch integrierte Prüf- und Kontrollmechanismen.
Welche Vorteile bietet Warenwirtschaftssoftware für die rechtliche Sicherheit?
Ein Warenwirtschaftssystem unterstützt die Compliance durch:
- Echtzeit-Transparenz aller Warenbewegungen
- Einheitliche und korrekte Stammdaten
- GoBD-konforme Archivierung von Belegen
- Audit-Logs und Änderungsprotokolle
- Automatische Plausibilitätsprüfungen und Freigabeprozesse
- Regelmäßige Updates bei gesetzlichen Änderungen
Ersetzt Warenwirtschaftssoftware interne Kontrollen und Fachwissen?
Nein, eine Warenwirtschaftssoftware ergänzt interne Kontrollen und fachliches Know-how, ersetzt diese jedoch nicht. Erst das Zusammenspiel von Software, klaren Prozessen und geschulten Mitarbeitenden gewährleistet nachhaltige Compliance.
Kann Compliance in der Warenwirtschaft ein Wettbewerbsvorteil sein?
Ja, denn eine transparente und rechtskonforme Warenwirtschaft stärkt das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Gleichzeitig verbessern sich die Effizienz, die Prozesssicherheit und die Skalierbarkeit, wodurch sich ein klarer Wettbewerbsvorteil für KMU ergibt.
WEITERE ARTIKEL

Digitale Transformation trifft Uhrmachertradition: NOMOS Glashütte am Puls der Zeit
Die digitale Transformation ist schon lange nicht mehr nur ein Thema für die Industrie und Großkonzerne. Auch traditionsreiche Manufakturbetriebe sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, handwerkliche Qualität mit modernen, effizienten Prozessen zu verbinden. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist NOMOS Glashütte. Die renommierte Uhrenmanufaktur nutzt bereits seit den frühen 1990er-Jahren Lösungen von Suiteify und zeigt damit, wie sich Digitalisierung und Tradition erfolgreich vereinen lassen.
Glashütte – Wiege der deutschen Uhrmacherkunst
Ein Ort mit Geschichte und Zukunft
Die Stadt Glashütte im sächsischen Osterzgebirge wird nicht umsonst als „Kleine Schweiz“ bezeichnet. Seit über 175 Jahren steht sie für höchste Uhrmacherkunst und Präzision. Mehrere international bekannte Manufakturen sind hier ansässig, darunter eine der bedeutendsten: NOMOS Glashütte.
Das Unternehmen wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung von Roland Schwertner gegründet und hat sich auf hochwertige mechanische Armbanduhren spezialisiert. Heute sind NOMOS-Zeitmesser weltweit für ihre klare Designsprache, ihre Präzision und ihre hohe Fertigungstiefe bekannt.
NOMOS Glashütte: Handwerk mit hoher Wertschöpfung
Bis zu 95 Prozent Fertigungstiefe in Glashütte
Damit eine Uhr offiziell als „Glashütter Uhr“ bezeichnet werden darf, müssen mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung vor Ort erfolgen. NOMOS Glashütte übertrifft diese Vorgabe deutlich, denn die hauseigene Fertigungstiefe liegt bei bis zu 95 Prozent.
{{box-quote-left}}
Digitale Transformation als kontinuierlicher Prozess
Offen für neue Technologien
Trotz seiner tief verwurzelten Handwerkstradition zeigt sich NOMOS offen für Innovationen. Die Digitalisierung wird nicht als Bruch mit der Vergangenheit, sondern als konsequente Weiterentwicklung verstanden. Jens Körner: „Digitalisierung ist bei uns ein fortschreitender Prozess – und Suiteify (ehemals HS - Hamburger Software; die Red.) spielt dabei eine zentrale Rolle."
Suiteify: Partner seit der ersten Stunde
Über 30 Jahre Vertrauen und Kontinuität
NOMOS Glashütte ist Anwender der ersten Stunde. Bereits 1992 startete das Unternehmen mit dem Vorgänger der heutigen Warenwirtschaftssoftware Suiteify Commercial classic. Seitdem wurde die Softwarelandschaft kontinuierlich erweitert.
„Wir arbeiten seit über 30 Jahren erfolgreich mit ein und demselben Softwareanbieter zusammen. Im Prinzip können wir über jede Uhr exakt nachvollziehen, wann und wo sie verkauft wurde“, betont Jens Körner.
Heute nutzt NOMOS nahezu das gesamte Suiteify-Lösungsportfolio – von der Finanzbuchhaltung über die Warenwirtschaft bis hin zum Personalwesen.

Durchgängige Prozesse von der Fertigung bis zur Montage
Produktionsplanung (PPS)
NOMOS Glashütte hat auf der Suiteify-Plattform mehrere Datenbanken angelegt. Dabei sind Fertigung und Montage in einer Datenbank zusammengefasst. NOMOS bezeichnet diesen Bereich als PPS-Bereich, der die Produktionsplanung umfasst.
Über eine Schnittstelle senden die Anwender die Fertigungsaufträge aus der Suiteify Commercial classic an die CNC-Bearbeitungszentren. So gelangen die Arbeitspläne samt Stückzahlen, Stücklisten und Steuerungsanweisungen direkt auf die Monitore im Shopfloor oder in gedruckter Form in die Hände der Werker.
Digitale Montageaufträge und Qualitätssicherung
In einem zweiten Schritt stellt das Warenwirtschaftssystem die Montageaufträge bereit. Die Monteure erhalten ihre Pickzettel unmittelbar auf ihr Tablet und können die Teile im Lager konfektionieren.
Über die Software ist jederzeit nachvollziehbar, wie viele Montageaufträge sich gerade im Umlauf befinden. Sobald ein Auftrag erledigt wurde, erhält die Verwaltung über Suiteify Commercial classic eine Rückmeldung und die Daten gehen automatisch an die Qualitätssicherung.
Automatisierte Bestellprozesse im Vertrieb
Vom Händlerportal bis zum Webshop
Der Verkauf erfolgt über eine separate Datenbank. Früher erreichten die Bestellungen NOMOS Glashütte telefonisch oder per Fax. Heute erfolgt dies über ein Händlerportal, über das auch Ersatzteile oder Werbeartikel angefordert werden können.
Via Schnittstelle werden die Bestellungen automatisch an Suiteify Commercial classic übergeben. Einkauf und Verkauf wissen somit jederzeit, welche Produkte konfektioniert und ausgeliefert werden können.
Über eine spezielle Software ist außerdem ein Datenaustausch mit dem Webshop möglich. Hierzu werden die Daten auf einem eigenen Server zwischengelagert. So können Bestellmengen und Lagerbestände miteinander abgeglichen werden.
„Gemeinsam mit dem Suiteify-Support haben wir eine API-Schnittstelle an den Webshop-Server angebunden“, sagt Jens Körner. „Darüber können wir beispielsweise Daten in Echtzeit austauschen, weitere Tools einbinden oder Auswertungen durchführen.“Dokumentenmanagement und papierlose Zukunft

Dokumentenmanagement und papierlose Zukunft
Schritt für Schritt zum digitalen Archiv
Das Suiteify DMS classic (DMS) ist bereits serverseitig installiert und wird aktuell für die digitale Personalakte genutzt. Langfristig sollen alle Unternehmensbereiche folgen.
„Wir wollen alle Daten digital verfügbar machen und weg vom Papier – vor allem, was den Belegfluss anbelangt. Hier nehmen wir aber auch auf unsere Fachhändler Rücksicht. Die sind oftmals noch nicht so weit und greifen lieber auf unsere Händler-Website zurück“, erläutert IT-Leiter Körner.
Individuell angepasst – und dennoch Standard
Erweiterungen ohne Wartungsrisiko
In den vergangenen Jahrzehnten wurden softwareseitig verschiedene Individualanpassungen umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist der Uhrenverleih. „Wird eine Uhr zunächst verliehen, dann wird das bei uns im Belegfluss mit abgebildet“, erläutert der IT-Leiter.
Wichtig dabei ist, dass alle Erweiterungen bei Versionswechseln sauber in den Standard integriert wurden und daher vollständig updatefähig sind.
„Früher hatten wir etliche solcher benutzerdefinierten Felder, vieles wurde aber mit der Zeit in den Anwendungsstandard übernommen. Die Experten von Suiteify sind schon bestrebt, auf die Anforderungen ihrer Kunden zu achten und die Software dementsprechend weiterzuentwickeln“, so Jens Körner.
Fazit: Digitale Transformation und Tradition passen zusammen
NOMOS Glashütte beweist eindrucksvoll, dass sich Digitalisierung und handwerkliche Tradition in einem Manufakturbetrieb nicht ausschließen. Mit seinem langjährigen Partner gelingt es dem Unternehmen, Prozesse effizient zu gestalten, Transparenz zu schaffen und gleichzeitig höchste Qualitätsansprüche zu erfüllen. So bleibt NOMOS Glashütte der Tradition verpflichtet und zugleich am Puls der Zeit.
{{box-list-right}}

Gesetzliche Neuerungen 2026 – Was Unternehmen beachten müssen
Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Änderungen, die Unternehmen verschiedener Größen und Branchen direkt betreffen. Viele Regelungen greifen bereits zum Jahresbeginn, andere werden im Laufe des Jahres eingeführt oder umgesetzt. Hier ist ein Überblick über wichtige gesetzliche Neuerungen 2026.
Gesetzliche Neuerungen 2026 im Arbeitsrecht
Entgelttransparenz
Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird daher voraussichtlich des bestehende Entgelttransparenzgesetz anpassen. Dem Zielbild der EU-Richtlinie entsprechend könnte es zu folgenden Neuerungen kommen:
- Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen: Arbeitgeber sollen künftig verpflichtend die Gehaltsspanne (Startgehalt oder Bandbreite) angeben – entweder direkt in der Ausschreibung oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch. Zudem soll es Unternehmen künftig verboten sein, Bewerbende nach ihrer Gehaltshistorie zu fragen, um auf dieser Basis niedrigere Angebote zu machen.
- Auskunftsrechte für Beschäftigte: Die Richtlinie stärkt die Informationsrechte der Beschäftigten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte haben der Richtlinie zufolge das Recht, jederzeit eine schriftliche Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe sowie über die durchschnittlichen Entgelte von Kolleginnen und Kollegen zu erhalten, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten. Die Auskunft muss unter anderem nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien offenzulegen, nach denen Gehälter festgelegt werden, sowie die möglichen Karriere- oder Gehaltsentwicklungen. Dieses Auskunftsrecht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Werden die Informationen unvollständig oder fehlerhaft erteilt, können die Beschäftigten eine weitergehende Klarstellung verlangen.
- Berichtspflichten zur Lohngleichheit: Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sollen künftig Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede (Gender Pay Gap) erstellen. Diese Berichte sollen auch den Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen und nationalen Behörden zugänglich gemacht werden.
Flexiblere Arbeitszeitmodelle
Ab Januar 2026 ist im Arbeitszeitrecht nicht mehr das tägliche Arbeitszeitlimit, sondern die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden maßgeblich. Dadurch sind längere Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden möglich, sofern die Ruhezeiten eingehalten und der Ausgleich gewährleistet wird.
Gleichzeitig wird die digitale Zeiterfassung verpflichtend: Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten müssen sofort umstellen, Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitenden bis 2028. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Zentrale Vorgaben sind weiterhin Datenschutz, Fälschungssicherheit und Mitbestimmung.
Höherer Mindestlohn 2026
Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Damit hat sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro erhöht. Dies wirkt sich direkt auf die Lohnkosten und die Stundenplanung aus.
Digitale Personalverwaltung
Bereits seit Anfang 2025 können Arbeitsverträge, Änderungsvereinbarungen und Nachweise rechtsgültig in elektronischer Textform, beispielsweise per E-Mail, abgewickelt werden. Eigenhändige Unterschriften sind nur noch bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen sowie bei sachgrundlosen Befristungen notwendig.
Ab 2027 müssen zudem Lohnunterlagen und Personalakten digital und revisionssicher geführt werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können sanktioniert werden. Bei der Einführung entsprechender IT-Systeme sind die Datenschutzregelungen sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.
Lieferkettengesetz: Novelle 2026
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll Anfang 2026 durch eine Novelle punktuell entschärft werden, ohne dass die Kernpflichten entfallen. Unternehmen müssen also weiterhin menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten erkennen, priorisieren und mindern.
Geplante Entlastungen
- Die bisherige jährliche Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten soll vollständig wegfallen. Die Aufsichtsbehörden prüfen entsprechende Berichte bereits nicht mehr.
- Bußgelder sollen künftig auf schwere Pflichtverstöße beschränkt werden, insbesondere wenn diese zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen führen.
Weiterhin geltende Pflichten
- Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen bleiben als Kernpflichten bestehen.
- Unternehmen müssen Beschwerden ermöglichen und ihre Maßnahmen intern dokumentieren, auch wenn keine öffentliche Berichterstattung mehr gefordert ist.
Blick auf die EU‑Vorgaben (CSDDD)
- Parallel dazu überarbeitet die EU die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die bis Mitte 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
- Nach derzeitigem Stand soll die Richtlinie deutlich abgeschwächt werden und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz gelten. Die genauen Schwellen und Fristen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch ändern.
Neue Regeln gegen Greenwashing
Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) hat die EU neue Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing beschlossen. Deutschland muss diese Richtlinie bis zum 27. März 2026 umsetzen.
Ab dem 27. September 2026 gelten dann verschärfte Vorgaben für „grüne“ Werbung: Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen (z. B. „umweltfreundlich“) dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv belegbar sind. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die entsprechenden Nachweise direkt in der Werbung erkennen oder über QR-Codes abrufen können.
Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite festgelegt werden. Die Bundesregierung hat dazu bereits einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt.
Gesetzliche Neuerungen 2026 bei der Forschungsförderung
Der Bund hat die steuerliche Forschungsförderung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) zum Jahresbeginn 2026 überarbeitet. Demnach können Unternehmen für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 gestartet sind, eine Forschungszulage von bis zu zwölf Millionen Euro geltend machen (bisher: zehn Millionen Euro). Bei einer Förderquote von 25 Prozent ergibt sich daraus eine maximale Zulage von drei Millionen Euro.
Für kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von einer Förderquote von 35 Prozent profitieren, steigt die maximale Förderung auf 4,2 Millionen Euro.
Ausweitung der Produkthaftung
Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 modernisiert die EU das Produkthaftungsrecht und verbessert den Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Deutschland muss die entsprechenden Vorgaben bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt.
Demnach gelten künftig neben klassischen Waren auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne, smarte Geräte und vernetzte Dienste als Produkte. Auch bisher nicht haftungsrelevante Akteure wie Softwareanbieter, Plattformbetreiber, Fulfillment-Dienstleister oder Unternehmen, die Produkte wiederaufbereiten, können haftbar werden.
Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro sowie die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro entfallen, sodass Geschädigte den vollen Schaden geltend machen können. Zudem werden Kollektivklagen wahrscheinlicher.
Darüber hinaus bestehen nun neue Offenlegungspflichten. So sind Unternehmen dazu verpflichtet, dem Kläger auf Antrag relevante Beweismittel, wie beispielsweise Konstruktionsdaten, bereitzustellen. Wird dies unterlassen, greift die gesetzliche Vermutung eines fehlerhaften Produkts. Vertrauliche Unterlagen können auf Antrag als solche gekennzeichnet werden. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnung kann bestraft werden.
Für Unternehmen bedeutet die Richtlinie, dass sie ihre Prozesse, Dokumentationen und ihre IT-Sicherheit überprüfen und anpassen müssen.
Recht auf Reparatur
Zu den gesetzlichen Neuerungen 2026 zählt außerdem, dass Deutschland bis zum 31. Juli 2026 die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie der EU umsetzen muss. Danach sind Hersteller bestimmter Produktgruppen wie beispielsweise Smartphones oder Haushaltsgeräte verpflichtet, Reparaturen zu fairen Preisen und in angemessener Zeit anzubieten – selbst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Reparatur statt für einen Ersatz, soll die Gewährleistung entsprechend verlängert werden. Mit der Richtlinie sollen vor allem die Haltbarkeit und Lebensdauer von Produkten gefördert werden.
Neue Pflichten beim Thema Verpackung
Spätestens im Sommer 2026 muss Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht umsetzen. Das bisherige Verpackungsgesetz wird durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Es betrifft Hersteller und Händler ebenso wie Onlineshops, Importeure und Vertreiber von Verpackungen gleichermaßen.
Ein zentraler Punkt ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und digitale Nachweise, wie beispielsweise QR-Codes, auf Verpackungen anbringen. Die Recyclingquoten steigen deutlich: Bis 2030 sollen 75 Prozent der Kunststoff- und 95 Prozent der Metallverpackungen recycelt werden. Außerdem wird ein Abfallvermeidungsfonds eingeführt, in den Hersteller einzahlen müssen.
Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 Euro oder Verkaufsverbote. Unternehmen sollten daher ihre Verpackungsstrategien prüfen, die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien testen und die Registrierung vorbereiten.
Verpflichtung zum Cyber-Risikomanagement
Mit der NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security Directive 2“) will die EU die Cybersicherheitsstandards für Unternehmen verbessern und den Kreis der Verpflichteten erweitern. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen aus 18 verschiedenen Branchen – von Energie über Gesundheit bis zur verarbeitenden Industrie. Maßgeblich ist, dass ein Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat oder einen Umsatz von über zehn Millionen Euro erzielt. Ob ein Unternehmen betroffen ist, lässt sich mit einem BSI-Tool unter https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de prüfen.
Die verpflichteten Unternehmen müssen ein Risikomanagement aufbauen, Sicherheitskonzepte entwickeln, ihre Lieferketten absichern und ihre Mitarbeitenden schulen. Zudem müssen sie Sicherheitsvorfälle streng dokumentieren und melden: eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, eine detaillierte Analyse nach 72 Stunden sowie einen Abschlussbericht spätestens nach einem Monat.
Neue Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA)
Ab dem 11. September 2026 treten die ersten Pflichten aus dem Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen schwere Sicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen an die zuständigen Stellen melden. Hierzu sind gestufte Fristen mit einer sehr frühen Erstmeldung und anschließenden Detailberichten vorgesehen.
Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und legt einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für nahezu alle vernetzten Produkte mit digitalen Elementen fest. Hersteller, Importeure und Händler müssen die Sicherheit ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg gewährleisten und ein systematisches Schwachstellen- und Risikomanagement etablieren.
Start des CO₂-Emissionshandels (CBAM)
Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), dem CO₂-Grenzausgleichssystem, will die EU eine Verlagerung emissionsintensiver Produktion ins Ausland verhindern. Am 1. Januar 2026 hat die Regelphase begonnen. Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln sowie Strom und Wasserstoff müssen künftig für die mit der Herstellung verbundenen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben.
Von der Pflicht betroffen sind nur Unternehmen mit einem Importvolumen von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Sie müssen sich als „zugelassene CBAM-Anwender” registrieren lassen.

Baulohn 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick
Auch 2026 gibt es zahlreiche Änderungen im Baulohn, die Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen betreffen. Ob Mindestlohn, Einkommensteuertarif, Sozialversicherungswerte oder Ausgleichsabgabe – die Anpassungen wirken sich direkt auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Bauunternehmen aus. Für Lohnsachbearbeiter*innen ist es daher unerlässlich, über alle Neuerungen informiert zu sein, um Fehler und Nachberechnungen zu vermeiden. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir alle lohnrelevanten Änderungen für 2026 übersichtlich und alphabetisch zusammengestellt. Diese Zusammenfassung können Sie bequem über das unten stehende Formular herunterladen, um auch künftig den Überblick zu behalten.
Bedeutung der Änderungen für Baubetriebe
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Baubranche ist stark von gesetzlichen und tariflichen Anpassungen geprägt. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungswerten wirken sich direkt auf die Kostenplanung und Abrechnungspraxis von Bauunternehmen aus. Ein aktueller Überblick über alle Regelungen hilft, finanzielle Risiken und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Alphabetische Übersicht der wichtigsten Themen
Zu den relevanten Neuerungen für 2026 gehören:
- Ausgleichsabgabe
- Beitragsbemessungsgrenze
- Einkommensteuertarif
- Elektro- und Hybriddienstwagen – Auslagenersatz für private Ladekosten
- Entfernungspauschale
- Fünftelregelung
- Geringfügige Beschäftigung
- Gruppenunfallversicherung
- Insolvenzgeldumlage
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Kinderkrankengeld
- Krankenkassen-Zusatzbeitrag
- Künstlersozialabgabe
- Mindestlohn
- Minijob-Jahresverdienstgrenze
- Privat Krankenversicherte
- Sachbezugswerte
- Sozialversicherungswerte
So behalten Sie den Überblick
Gerade im Baulohn ändern sich die Rahmenbedingungen regelmäßig. Ein strukturierter Überblick ermöglicht es Ihnen, Lohnabrechnungen fehlerfrei zu erstellen und Mitarbeitende korrekt zu entlohnen. Nutzen Sie die Zusammenfassung, um alle Details jederzeit griffbereit zu haben.
Empfehlungen von der Redaktion

Interview: Wann lohnt sich Baulohn-Outsourcing für einen Baubetrieb?
Viele Bauunternehmen überlegen, die Baulohnabrechnung auszulagern. Gründe sind fehlendes Fachwissen, Personalmangel oder der Wunsch nach mehr Sicherheit und Flexibilität. Doch lohnt sich der Schritt wirklich? Thomas Barwitz, Leiter Lohnservice mit über 40 Jahren Erfahrung im Baugewerbe, gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Vollservice.
Warum entscheiden sich Bauunternehmen für den Vollservice?
Thomas Barwitz: „Im Regelfall gibt es im eigenen Unternehmen niemanden, der den Baulohn beherrscht. Man möchte auch kein spezielles Know-how aufbauen, sondern sich auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren. Kosten sind meist nicht der Hauptgrund.“
Spart Outsourcing wirklich Kosten?
Thomas Barwitz: „Unter Berücksichtigung des Risikos von Krankheitsfällen oder Personalausfällen lässt sich eine Kosteneinsparung errechnen. Dennoch sollten Kosten nicht der Hauptgrund sein. Wichtiger sind Flexibilität und Sicherheit.“
Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich der Vollservice?
Thomas Barwitz: „Grundsätzlich ab einem Mitarbeiter. Die meisten Kunden liegen zwischen 10 und 20 Arbeitnehmern. Auch bei größeren Betrieben steigt die Tendenz zum Outsourcing.“
Wie erkläre ich meinen Mitarbeitern Outsourcing, ohne Ängste zu schüren?
Thomas Barwitz: „Oft gibt es im Betrieb schlicht niemanden, der den Lohn macht. In kleineren Firmen übernimmt das häufig die Ehefrau des Unternehmers. In größeren Unternehmen fallen Mitarbeiter aus Altersgründen oder wegen Elternzeit weg. Die verbleibenden Beschäftigten sind meist froh, wenn Bereiche ausgelagert werden.
Outsourcing mit dem Ziel des Personalabbaus ist sehr selten.“
Wie viele Lohnmitarbeiter können eingespart werden?
Thomas Barwitz: „Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleine Betriebe sparen meist keine Stelle, weil es keine gibt.
Bei etwa 100 Beschäftigten kann eine bisher teilweise eingesetzte Lohnkraft entfallen. Firmen, die demnächst Personal durch Rente verlieren, denken daher oft über Vollservice nach.“
Wie lange dauert die Umstellung auf Vollservice?
Thomas Barwitz: „Betriebe mit 1–20 Beschäftigten können innerhalb eines Tages umgestellt werden.
Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten benötigen oft bis zu zwei Wochen, abhängig von der Datenaufbereitung und der Möglichkeit zur elektronischen Datenübernahme.“
Welche Aufgaben sollten intern bleiben?
Thomas Barwitz: „Die Personalverwaltung sollte intern bleiben. Dazu gehören Einstellungen, Arbeitsverträge, Zeugnisse und die direkte Kommunikation mit Mitarbeitern. Für den Vollservice wird ein zentraler Ansprechpartner im Unternehmen benötigt.“
Wie finde ich den richtigen Partner für die Baulohnabrechnung?
Thomas Barwitz: „Wählen Sie einen Spezialisten mit Branchenkenntnis. Prüfen Sie die gegenseitigen Erwartungshaltungen, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.“
Warum setzen viele Bauunternehmen auf den Suiteify-Vollservice?
Thomas Barwitz: „Wir haben uns seit Jahrzehnten auf die Baulohnabrechnung spezialisiert und ein tiefes Know-how aufgebaut. Besonders Betriebe mit 10–30 Mitarbeitern profitieren, weil der Aufbau eigenen Fachwissens oft zu teuer oder unmöglich ist. Bei größeren Unternehmen hilft die Flexibilität: Wenn Schlüsselpersonal ausfällt (z. B. Rente, Elternzeit), kann Vollservice temporär einspringen.“
Fazit: Vollservice – eine Frage von Sicherheit und Effizienz
Baulohn-Outsourcing ist für viele Bauunternehmen eine echte Entlastung. Kostenersparnisse können entstehen, entscheidend sind jedoch Sicherheit, Fachwissen und Flexibilität. Wer sich für den Vollservice entscheidet, profitiert von zuverlässiger Abrechnung und kann interne Ressourcen auf andere wichtige Unternehmensbereiche lenken.
nic(k)-cyberangriffe-bedeutung-und-schutz.jpg)
Cyberangriffe im Baugewerbe: Risiken verstehen & wirksam schützen
Ob Ransomware, Phishing oder unsichere Privatgeräte im Baustellenalltag: Die Baubranche steckt mitten in der Digitalisierung und wird damit zunehmend zum Ziel von Cyberkriminellen. Wir zeigen, welche Angriffsarten Bauunternehmen besonders bedrohen, warum gerade der Mittelstand oft unterschätzt wird und mit welchen konkreten Maßnahmen sich Daten, Projekte und Mitarbeitende wirksam schützen lassen.
Cyberangriffe im Baugewerbe: Risiken verstehen und wirksam schützen
Cyberangriffe gehören inzwischen zu den größten Bedrohungen für Unternehmen aller Branchen – auch für Bauunternehmen. Gerade die Baubranche, die sich mitten in der Digitalisierung befindet, ist ein attraktives Ziel für Hacker. Veraltete Systeme, ungeschulte Mitarbeitende und der Einsatz privater Geräte (BYOD) bieten Angreifern ideale Einstiegspunkte. Wer seine IT-Sicherheit nicht aktiv schützt, riskiert Datenverlust, Produktionsausfälle und teure Erpressungsversuche durch Ransomware.
Arten von Cyberangriffen und ihre Folgen
Cyberangriffe sind vielfältig und entwickeln sich ständig weiter. Die wichtigsten Angriffsmethoden, die auch Bauunternehmen betreffen, sind:
Malware und Ransomware
Schadsoftware (z. B. Viren oder Trojaner) infiziert Systeme, zerstört Daten oder verschlüsselt sie. Ransomware fordert anschließend Lösegeld, um den Zugriff wieder freizugeben.
Phishing
Täuschend echte E-Mails oder Webseiten fordern Mitarbeiter auf, Passwörter einzugeben oder schädliche Anhänge zu öffnen. Laut BSI zählt Phishing weiterhin zu den häufigsten Angriffsarten.
Passwort-Cracking
Cyberkriminelle nutzen automatisierte Verfahren, um Passwörter zu knacken. Schwache oder mehrfach verwendete Kennwörter machen es ihnen besonders leicht.
Distributed Denial of Service (DDoS)
Webseiten oder Online-Systeme werden mit Anfragen überlastet, bis sie ausfallen. Das kann Baustellen-Managementsysteme oder Online-Portale lahmlegen.
Social Engineering & PICNIC
Oft sind es nicht technische Lücken, sondern menschliche Fehler, die Angriffe ermöglichen. Der Begriff PICNIC („Problem in Chair, not in Computer“) beschreibt, dass ungeschulte Mitarbeitende oft unbeabsichtigt Sicherheitslücken öffnen – z. B. durch das unkritische Anklicken von Links oder Pop-ups.
Warum die Baubranche besonders gefährdet ist
Digitalisierung im Aufbau
Viele Bauunternehmen setzen neue Software ein, aber IT-Sicherheitsstandards sind noch nicht überall etabliert.
BYOD-Risiko
Private Smartphones und Tablets werden oft für Unternehmensdaten genutzt und sind häufig unzureichend gesichert (BYOD = Bring your own device)
Hohe Personalfluktuation
Bei wechselnden Teams ist es schwer, einen einheitlichen Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten.
Wertvolle Projektdaten
Baupläne, Kalkulationen und Vertragsinformationen sind für Wirtschaftsspionage attraktiv.
Erpressungsgefahr
Ransomware-Angriffe können Bauprojekte lahmlegen und hohe Lösegeldforderungen nach sich ziehen
Das BSI stellt fest, dass vor allem mittelständische Unternehmen häufig glauben, „zu klein“ für Hacker zu sein. Doch gerade diese Betriebe sind aufgrund begrenzter IT-Sicherheitsressourcen besonders anfällig.
Handlungsempfehlungen für Bauunternehmen
Mitarbeiterschulung
Alle Beschäftigten sollten regelmäßig zu IT-Sicherheit und Phishing-Erkennung geschult werden.
Tipp: Interaktive Awareness-Trainings und Phishing-Simulationen helfen, das Sicherheitsbewusstsein zu stärken.
Sicherheitsstandards einführen
- Aktuelle Antivirenlösungen (z. B. Microsoft Defender)
- Regelmäßige Updates & Patches
- Nutzung von starken Passwörtern und Mehr-Faktor-Authentifizierung
BYOD klar regeln
Private Geräte sollten nur mit strikten Sicherheitsvorgaben (z. B. Mobile-Device-Management) zugelassen werden.
Backups & Notfallpläne
Regelmäßige, verschlüsselte Backups schützen vor Datenverlust. Ein Notfallplan definiert das Vorgehen bei einem Angriff (z. B. Kommunikation, Wiederherstellung).
Externe Sicherheitsexperten einbinden
Gerade mittelständische Bauunternehmen profitieren von IT-Sicherheitsaudits und individuell abgestimmten Schutzkonzepten.
Fazit
Cyberangriffe sind längst kein Randthema mehr – auch nicht für die Baubranche. Gerade weil viele Bauunternehmen ihre Digitalisierung noch aufbauen, sind sie ein attraktives Ziel für Hacker. Angriffe wie Ransomware, Phishing oder Social Engineering können Projekte lahmlegen, sensible Daten gefährden und hohe Kosten verursachen.Die gute Nachricht: Mit aktueller Technik, klaren Sicherheitsrichtlinien und vor allem gut geschulten Mitarbeitenden lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. Wer regelmäßig Backups erstellt, seine IT-Infrastruktur schützt und im Ernstfall einen Notfallplan hat, ist Hackern einen entscheidenden Schritt voraus.
Tipp: IT-Sicherheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess. Bauunternehmen sollten ihre Schutzsysteme und Schulungen regelmäßig überprüfen und an neue Bedrohungen anpassen.
FAQ: Cyberangriffe im Baugewerbe
Warum ist die Baubranche ein Ziel für Hacker?
Weil Bauunternehmen wertvolle Projektdaten besitzen und oft über unzureichend geschützte IT-Infrastrukturen verfügen.
Wie häufig sind Ransomware-Angriffe auf Unternehmen?
Laut BSI-Lagebericht 2024 ist Ransomware weiterhin die größte Bedrohung für Unternehmen aller Branchen.
Reicht Antivirensoftware als Schutz aus?
Nein. Notwendig sind zusätzlich Firewalls, sichere Passwörter, regelmäßige Schulungen und aktuelle Backups.
Was bedeutet PICNIC in der IT-Sicherheit?
„Problem in Chair, not in Computer“ beschreibt, dass menschliche Fehler oft Ursache von Sicherheitsvorfällen sind.
Wie können kleine Bauunternehmen IT-Sicherheit umsetzen?
Durch einfache Maßnahmen wie regelmäßige Updates, Nutzung von Cloud-Diensten mit hohen Sicherheitsstandards und externe IT-Sicherheitsberatung.

Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber steigt ab 2024 deutlich an
Ab 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen (gesetzlich: schwerbehinderte Menschen) einstellen, eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Zahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze. Ziel der Regelung ist es, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stärker zu fördern und Arbeitgeber zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote anzuhalten.
Wer ist von der höheren Ausgleichsabgabe betroffen?
Die Ausgleichsabgabe müssen alle Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen zahlen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen nicht erfüllen. Sie dient als Ausgleich, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu sichern.
Staffelung nach Unternehmensgröße
20 bis 39 Beschäftigte
Unternehmen in dieser Größenordnung müssen mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz fällt ab 2024 eine Ausgleichsabgabe von 210 Euro pro Monat an.
40 bis 59 Beschäftigte
In Betrieben mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen müssen mindestens zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe von 410 Euro pro Monat fällig.
60 und mehr Beschäftigte
Ab 60 Beschäftigten gilt die allgemeine gesetzliche Quote: Mindestens 5 % der Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten Personen besetzt sein. Für jeden nicht erfüllten Quotenplatz beträgt die Ausgleichsabgabe ab 2024 monatlich 720 Euro.
Ab wann ist die Abgabe zu zahlen?
Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird erstmals im Jahr 2025 fällig. Sie bezieht sich dann auf die Pflichtverletzungen des Jahres 2024. Unternehmen sollten ihre Personalplanung daher rechtzeitig prüfen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
Fazit
Die Anhebung der Ausgleichsabgabe stellt für viele Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Gleichzeitig verfolgt sie das klare Ziel, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stärker zu fördern. Betriebe sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht nachkommen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden und einen aktiven Beitrag zur Inklusion im Arbeitsleben zu leisten.
















