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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April
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Sommer-Kurzarbeitergeld: Wichtige Regeln für Baubetriebe ab April

Am 31. März endet offiziell die Schlechtwetterzeit für das Baugewerbe. Doch viele Baubetriebe sehen sich aufgrund von Materialkosten, sinkenden Aufträgen und wirtschaftlichen Unsicherheiten weiterhin gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Hier greift das sogenannte Sommer-Kurzarbeitergeld (Sommer-Kug). In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte, um Fehler zu vermeiden und Ihre Belegschaft zu schützen.

5 Min. Lesezeit

Was ist Sommer-Kug und wann wird es relevant?

Das Sommer-Kug bezeichnet Kurzarbeitergeld für die Zeit außerhalb der Schlechtwetterperiode (01. April–30. November). Es wird notwendig, wenn Betriebe wirtschaftliche Engpässe überbrücken müssen, ohne Fachkräfte zu verlieren. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April keine Leistungen aus dem Saison-Kug mehr gezahlt werden.

Anzeige eines Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit

Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über den Arbeitsausfall – dies erfolgt mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese muss schriftlich im Monat des Beginns der Kurzarbeit eingehen. Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

Antragstellung: So beantragen Sie das Sommer-Kug korrekt

Der Antrag muss schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden – per Papier, Fax oder digital. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus. Das Kurzarbeitergeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem die Anzeige eingeht – auch bei verspäteter, aber entschuldbarer Meldung.

Voraussetzungen und betroffene Arbeitnehmer

Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer muss einen Entgeltausfall von über 10 % haben. Ein frühzeitiger Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit ist empfehlenswert, um die Voraussetzungen vorab zu prüfen.

Besonderheiten für gewerbliche, kaufmännische und technische Angestellte

Gewerbliche Arbeitnehmer: Sommer-Kug kann formlos angeordnet werden.

Kaufmännische und technische Angestellte:

  • Kurzarbeit muss angekündigt werden. In der Regel erfolgt dies per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
  • Gibt es keinen Betriebsrat, sind Einverständniserklärungen aller betroffenen Beschäftigten notwendig.
  • Ausnahme: Wenn Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann sie ohne zusätzliche Zustimmung angeordnet werden.

Sozialversicherungsbeiträge und Erstattungsmöglichkeiten

Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Eine Ausnahme: Nimmt ein Beschäftigter während des Kug-Bezugs an einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 106a teil, werden dem Arbeitgeber 50 % der Sozialbeiträge erstattet. Diese Regelung ist jedoch bis zum 31.07.2024 befristet und sollte mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.

Vorteile des Sommer-Kug für Betriebe

  • Stabilität der Arbeitskräfte: Bindung qualifizierter Fachkräfte.
  • Vermeidung von Entlassungen: Schutz vor Personalabbau und Produktivitätsverlust.
  • Flexibilität und Planbarkeit: Bessere Ressourcennutzung in Projekten.
  • Wirtschaftliche Stabilität: Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Sommer-Kug“ wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.

Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis
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Digitalisierung in der Baubranche: Lösungsansätze für die Praxis

Die Baubranche steht vor komplexen und kostenintensiven Herausforderungen. Digitalisierung kann hier den entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern – durch effizientere Prozesse, bessere Zusammenarbeit und höhere Qualität in Bauprojekten. Doch wo steht die Branche wirklich? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts IESE (Mai 2023) hat zentrale Hürden und Chancen identifiziert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt.

5 Min. Lesezeit

Stand der Digitalisierung in der Baubranche

Laut Fraunhofer-Studie wünschen sich viele Unternehmen vor allem mehr Effizienz durch optimierte Prozesse, bessere Zusammenarbeit durch direkte Kommunikation sowie eine attraktivere Positionierung der Branche. Obwohl es zahlreiche Softwarelösungen gibt, scheitert die Umsetzung oft an fehlender Interoperabilität – also daran, dass Programme nicht nahtlos miteinander arbeiten. Besonders beim Datenaustausch und der Datenqualität treten noch Probleme auf.

Zentrale Hindernisse: Technik, Struktur und Kultur

Die größten Herausforderungen liegen jedoch weniger in der Technik, sondern in personellen, finanziellen und strukturellen Barrieren:

  • Fachkräftemangel und fehlende digitale Kompetenzen
  • Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
  • Hohe Anschaffungskosten für Softwarelösungen
  • Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen
  • Komplexe Vergabeverfahren

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, braucht es daher nicht nur Technologie, sondern auch eine kulturelle Transformation in den Unternehmen.

Vier Lösungsansätze für mehr Digitalisierung

Vorbilder und Motivation

Vorbilder sind entscheidend, um Mitarbeitende für digitale Technologien zu gewinnen. Unternehmen, die Digitalisierung erfolgreich eingeführt haben, können als Best-Practice-Beispiele dienen – besonders für kleinere Betriebe. Auch digitale Pioniere im Team oder neue Mitarbeitende aus Hochschulen bringen wichtige Impulse. Schulungen und Weiterbildungen, die gezielt auf die Digitalisierung im Bau ausgerichtet sind, steigern zusätzlich die Motivation.

Prozesse und Standards

Einheitliche digitale Prozesse und Standards sind das Fundament erfolgreicher Digitalisierung. Zentral ist dabei Building Information Modeling (BIM), das die Zusammenarbeit verbessert und die Qualität der Projektumsetzung erhöht.

Effizienz und Korrektheit

Digitale Technologien sorgen für präzisere Abläufe und minimieren Fehler in Planung und Ausführung. Das Ergebnis: Zeit- und Ressourceneinsparungen sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei Bauprojekten.

Visualisierung und Demonstration

Digitale Tools zur Visualisierung von Bauprojekten erleichtern die Zusammenarbeit und Kommunikation. 3D-Modelle oder Simulationen machen Konzepte verständlicher, erhöhen die Transparenz und reduzieren Fehlkommunikation.

Fazit: Digitalisierung als Chance für die Bauwirtschaft

Die Digitalisierung im Bau ist mehr als ein technischer Wandel – sie ist eine organisatorische und kulturelle Transformation. Erfolgreich sind Unternehmen, die:

  • auf digitale Standards wie BIM setzen,
  • ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Motivation einbinden,
  • Prozesse konsequent digitalisieren und
  • die Vorteile von Visualisierungstools nutzen.

Mit den passenden Softwarelösungen sind die technischen Grundlagen bereits vorhanden. Jetzt gilt es, die kulturellen und organisatorischen Hürden zu überwinden. Branchenvorreiter und klare Standards können hier zum Schlüssel werden. So gelingt es der Baubranche, ihre Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Attraktivität der Branche insgesamt zu steigern.

Quelle:

Frauenhofer IESE, Studie: Stand der Digitalisierung in der Baubranche

SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab 01.01.2024
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SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab 01.01.2024

Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) haben zum 1. Januar 2024 neue Beitragssätze für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte festgelegt. Die Änderungen betreffen Bauunternehmen in allen Tarifgebieten – West, Ost sowie Berlin – und gelten rückwirkend, sobald die Allgemeinverbindlichkeit offiziell erklärt wurde. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und Beitragsmeldungen zeitnah überprüfen, um die neuen Sätze korrekt anzuwenden und Nachforderungen zu vermeiden.

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Überblick: Warum die Anpassung erfolgt

Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben die Beitragssätze von SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) angepasst.
Die neuen Werte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit erklärt hat.

Neue SOKA-Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer

  • Tarifgebiet West:
    Beitrag sinkt von 20,8 % auf 20,5 %
  • Tarifgebiet Ost:
    Beitrag bleibt bei 18,7 %
  • Berlin West:
    Beitrag sinkt von 25,75 % auf 25,65 %
  • Berlin Ost:
    Beitrag steigt von 23,65 % auf 23,85 %

Neue SOKA-Beiträge für Angestellte

  • West und Berlin West:
    Beitrag bleibt bei 85,00 € monatlich
  • Ost und Berlin Ost:
    Beitrag steigt von 45,50 € auf 53,00 € monatlich

Was ist SOKA-BAU?

SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft)  ist die gemeinsame Dachmarke der

  • Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und
  • Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).

Träger sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

SOKA-BAU hat die Aufgabe, tarifvertraglich geregelte Verfahren im Bauwesen umzusetzen, unter anderem:

  • Ausgleich von Nachteilen bei Rente und Urlaubsansprüchen durch häufige Arbeitsplatzwechsel und witterungsbedingte Ausfälle.
  • Finanzierung der Berufsausbildung in der Baubranche.
  • Absicherung von Arbeitszeitguthaben und Zusatzangebote wie Altersversorgung, Immobilienvermietung und Jobbörse für Bauberufe.

Fazit

Mit der rückwirkenden Anpassung der Beitragssätze zum 1. Januar 2024 ändern sich sowohl die Prozentsätze für gewerbliche Arbeitnehmer als auch die Pauschalen für Angestellte.
Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme prüfen und die neuen Sätze rechtzeitig umsetzen, um Beitragsnachzahlungen oder Korrekturen zu vermeiden.

Informationen zu den aktuellen Beitragssätzen finden Sie im Blogartikel „SOKA_BAU: Neue Beitragssätze und Änderungen ab Juli 2025“

Quellen

SOKA-BAU – Offizielle Informationen zu Beitragssätzen und Tarifverträgen

Interview: BIM-Modellerstellung und Fachkräftemangel im Bau
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Interview: BIM-Modellerstellung und Fachkräftemangel im Bau

Die Baubranche kämpft aktuell mit großen Herausforderungen: wirtschaftliche Unsicherheit, steigende Kosten – und vor allem mit dem Fachkräftemangel. Besonders für mittelständische Betriebe wird es immer wichtiger, Prozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Ein zentraler Ansatzpunkt dabei ist die Methode BIM (Building Information Modeling), also das modellbasierte Arbeiten über alle Bauphasen hinweg. BIM-Expertin Heike Kehret von der BIB GmbH gibt Einblicke in Chancen, Mehrwerte und Unterstützungsangebote für Bauunternehmen.

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BIM (Building Information Modeling) ist aus keinem modernen Bauunternehmen mehr wegzudenken. Dennoch gibt es in mittelständischen Unternehmen Berührungsängste. Sind diese berechtigt?

Heike Kehret: „Das lässt sich so nicht sagen. Denn auch die kleinen und mittleren Betriebe zeigen durchaus Interesse an der Digitalisierung. Oft arbeitet jedoch jeder Handwerksbetrieb oder Handwerker für sich mit individuellen Lösungen, bedingt durch das gelegentliche Fehlen von 3D-Modellen.“

Für wen ist die BIM-Methode hilfreich?

Heike Kehret: „Die Vorteile des modellbasierten Arbeitens beginnen bereits beim Architekten im Entwurfsprozess. Sobald mit 3D-Modellen gearbeitet wird, können hier bereits die internen Prozesse optimiert werden. Dies lässt sich dann beliebig mit weiteren Projektbeteiligten fortsetzen.“

Welchen Mehrwert bietet das modellbasierte Arbeiten?

Heike Kehret: „Änderungen im 3D-Modell sind sofort in den Schnitten und Ansichten sichtbar. Planungsmängel können frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Mengenermittlung findet direkt mit dem Modell statt und muss nicht mühsam mit dem Dreikant ermittelt werden. Dementsprechend werden Änderungen am Modell zeitnah in den Mengen aktualisiert.“

Welchen Service bieten Suiteify und BIB zum Thema Modellerstellung?

Heike Kehret: „Sollten Sie keine IFC erhalten oder einen personellen Engpass beim Erstellen der eigenen Modelle haben, unterstützen wir Sie hierbei gerne. Wir benötigen die Grundrisse, Schnitte und Ansichten als dwg/dxf und/oder PDF. Zudem stimmen wir die Materialien/Qualitäten der Bauteile mit Ihnen ab, um Ihnen eine IFC zur Verfügung zu stellen.“

Je nach Gebäude-/Projektgröße ist die Modellerstellung sehr zeitaufwendig. Wie viel Zeit lässt sich durch den Service einsparen?

Heike Kehret:: „Nicht nur die Modellerstellung kostet Zeit, auch eine Mengenermittlung per Dreikant ist zeitlich sehr aufwendig. Bei Änderungen am Modell und unserer Arbeitsweise mit BIM4You ist durchaus eine Zeitersparnis von bis zu 70 % möglich. Wer sich live einen Eindruck von der Softwarelösung machen möchte, kann mich gerne direkt auf der BIM WORLD MUNICH 2023 am 28. und 29. November ansprechen. Ich freue mich auf den Austausch.“

Über die Expertin: Heike Kehret

Heike Kehret arbeitet seit 2004 bei der BIB GmbH in Offenburg, war anfangs im BIM-Service tätig und für die Modellerstellung und den Support verantwortlich. Seit 2021 führt sie im Consulting BIM-Prozesse ein und betreut die Softwarelösung BIM4You. Zusätzlich unterstützt sie die Entwicklung der Cloud-Anwendung Suiteify BIM Pro.

Fazit

Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist BIM ein Schlüssel, um Bauprojekte effizienter, transparenter und wirtschaftlicher umzusetzen. Wer die Modellerstellung nicht intern stemmen kann, sollte auf erfahrene Partner wie Suiteify und BIB setzen – und so Zeit sparen, Prozesse vereinfachen und Fachkräfte entlasten.

Aktuelle Studien belegen klare Vorteile von BIM in der Bauwirtschaft
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Aktuelle Studien belegen klare Vorteile von BIM in der Bauwirtschaft

In unserem ersten Artikel „Warum sich Baubetriebe mit BIM beschäftigen sollten“ haben wir gezeigt, warum Building Information Modeling (BIM) für moderne Bauunternehmen längst keine Zukunftsvision mehr ist, sondern eine dringend notwendige Strategie zur Optimierung von Planung, Kosten und Zusammenarbeit darstellt. Im zweiten Teil dieser Reihe liefern wir Ihnen nun frische Erkenntnisse aus aktuellen Studien: Wie stark verbreitet ist BIM wirklich? Welche konkreten Vorteile belegen Zahlen? Und inwieweit verändert BIM bereits heute Kultur, Prozesse und Transparenz in der Bauwirtschaft? Antworten liefern diese Studien – und zeigen, warum BIM heute unverzichtbar ist.

5 Min. Lesezeit

Was ist Building Information Modeling (BIM)?

Building Information Modeling, auf Deutsch Bauwerksdatenmodellierung, ist ein Planungs- und Steuerungskonzept, das den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks virtuell abbildet. Dadurch können Bauprojekte von der ersten Idee bis zum Betrieb digital geplant und gesteuert werden. Virtuelle Modelle helfen beispielsweise, Planungsfehler zu vermeiden, wie etwa das Einbauen einer Steckdose an der Stelle, an der später eine Heizung montiert werden soll. BIM schafft somit Transparenz und reduziert kostspielige Korrekturen.

Studien belegen die Vorteile von BIM

Die BIM-Studie 2021 verdeutlicht: Viele Unternehmen sehen BIM als wichtigen Baustein ihrer Digitalisierungsstrategie, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders geschätzt wird die Vermeidung von Fehlern und Mängeln, was zu deutlichen Kosteneinsparungen führt. Ein zentrales Informationsmanagement, eine integrale Planung und die Minimierung von Nachträgen verkürzen die Projektlaufzeiten und verbessern die Qualität.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • verbesserte Angebotserstellung
  • präzise Mengenermittlung
  • schnelle Aktualisierung von Änderungen
  • optimierte Instandhaltung
  • effektive Kostenermittlung
  • bessere Kommunikation und Zusammenarbeit
  • durchgängiger Informationsfluss
  • erleichterte Terminplanung und -kontrolle
  • Diese Ergebnisse zeigen klar, dass BIM-Projekte nicht nur effizienter, sondern auch wirtschaftlicher werden.

Kennzahlen zur BIM-Nutzung in Baubetrieben

Die 6. BIM-Studie aus dem November 2021 mit 408 Teilnehmenden liefert spannende Einblicke: 85 % nutzen BIM bereits in der Planungsphase, 47 % in der Ausführung und 14 % im Gebäudebetrieb oder Facility-Management.
Besonders bemerkenswert ist, dass 64 % der Befragten BIM als treibende Kraft für eine neue Kultur der Zusammenarbeit sehen. 54 % bestätigen die Standardisierung und Automatisierung des digitalen Datenmanagements, während 40 % von mehr Transparenz im gesamten Immobilienzyklus berichten.

Auch der BIM-Monitor 2022/23 zeigt Fortschritte: Bereits jedes fünfte Unternehmen arbeitet regelmäßig mit BIM. Der Anteil der BIM-Projekte am Umsatz dieser Betriebe liegt bei 31,8 %. Gleichzeitig geben 32 % an, dass sie Schulungen von Herstellern benötigen, um das Potenzial der Methode voll auszuschöpfen (ingenieur.de nach Klotz, von Bauinfoconsult).

BIM im europäischen Vergleich

Eine von Planradar durchgeführte Studie untersucht den BIM-Einsatz in acht europäischen Ländern: Deutschland, Österreich, Schweiz, Russland, Großbritannien, Frankreich, Polen und Kroatien. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede: Einige Länder haben bereits gesetzliche Standards für BIM eingeführt, während andere noch in den Startlöchern stehen. Diese Analyse unterstreicht die Relevanz von BIM nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene und zeigt, dass der Druck zur Digitalisierung in der Bauwirtschaft weiter zunimmt.

Länder Beginn der Nutzung Gesetzlich vorgeschrieben ab Bereich der hauptsätzlichen Nutzung

Schweiz

ab 2015

2018, für öffentliche Einrichtungen

Architektur, Bauwesen, Ingenieurswesen

Russland

ab 2014

2022, für öffentliche Einrichtungen

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen, Design, Ingenieurswesen

Österreich

ab 2011

2018, für öffentliche Einrichtungen (ÖNORM A 6241)

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Design

Kroatien

ab 2015

Zurzeit nicht verpflichtend

Architektur, Ingenieurswesen

Frankreich

ab 2010

2022

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen

Polen

ab 2014

2030, für Projekte unter staatlicher Beteiligung

Architektur, Design

Deutschland

ab 2006

2017, für Projekte mit einem Volumen von +100 Millionen Euro

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Design

England

ab 1980

2016, für öffentliche Projekte (BS 1192:2007

Forschung, Flächenmanagement, Architektur, Bauwesen, Design, Ingenieurswesen

Die Zukunft des Bauens: BIM als Standard

BIM ist längst kein Experiment mehr.
Nationale und europaweite Standards haben sich etabliert, und der Trend weist klar in Richtung einer noch stärkeren Verbreitung. Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das: Wer konkurrenzfähig bleiben will, muss BIM nutzen. Exakte Modelle, präzise Berechnungen und optimierte Prozesse machen BIM zu einem unverzichtbaren Instrument für die Bauwirtschaft. Die Methode wird künftig nicht nur durch gesetzliche Anforderungen vorangetrieben, sondern auch durch ihre vielen Vorteile für Betriebe jeder Größe.

Unterstützung und Lösungen für Baubetriebe

Baubetriebe, die BIM in ihre Prozesse integrieren möchten, profitieren von erfahrenen Partnern mit passenden Softwaretools sowie Schulungs- und Implementierungsangeboten. Lösungen wie BIM4You, Suiteify Operations Construction oder BIM-Tiefbau helfen, Projekte effizienter zu planen, Kosten zu senken und Risiken zu minimieren.
Wer sich umfassend informieren möchte, sollte außerdem auf Marktstudien und Fachartikel zurückgreifen, wie etwa die BIM-Studie 2021 oder den BIM-Monitor 2022/23, die wertvolle Insights liefern.

Quellen:

BIM-Nutzung im Ländervergleich: Wer führt bei der Implementierung in Europa? (allgemeinebauzeitung.de)

BIM-Studie 2021: Die wichtigsten Insights (bimsystems.de)

5 Kennzahlen zur BIM-Nutzung in Deutschland (ingenieur.de)

BIM Nutzung in Europa: Vergleich von 8 Ländern - PlanRadar

Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022
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Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Zweite Stufe ab April 2022

Im Bauhauptgewerbe greifen seit 2021 stufenweise vereinbarte Tarifanpassungen, die allen Beschäftigten höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen sichern. Nach der ersten Anpassung im November 2021 und der Auszahlung einer Corona-Prämie tritt im April 2022 die zweite Stufe in Kraft. Gleichzeitig sind weitere Sonderzahlungen und Änderungen bis 2023 vorgesehen.

5 Min. Lesezeit

Überblick: Das Tarifpaket Bauhauptgewerbe 2021–2024

Die Tarifparteien des Bauhauptgewerbes (u. a. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG BAU) haben im Oktober 2021 ein Tarifpaket vereinbart.
Es umfasst mehrere Stufen von Entgelterhöhungen, Sonderzahlungen und Anpassungen wichtiger tariflicher Regelungen. Ziel ist es, die Einkommen zu sichern und die Attraktivität der Branche zu stärken.

Zweite Stufe der Tariferhöhungen ab April 2022

Zum 01. April 2022 steigen die Löhne und Ausbildungsvergütungen wie folgt:

  • Entgelterhöhung West: +2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,80 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +30 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Weitere Änderungen und Zahlungen bis 2023

Zwischen der zweiten und dritten Stufe sind zusätzliche Zahlungen und tarifliche Anpassungen vorgesehen:

  • 01. Mai 2022:
    • Einmalzahlung West: 400 €
  • 01. Januar 2023:
    • Wegfall WE-Zuschlag von 0,5 %
    • Inkrafttreten einer neuen Wegezeitentschädigung (BRTV, RTV Angestellte)
    • Überarbeitung der Mindesturlaubsvergütung (BRTV)
  • 01. Mai 2023:
    • Einmalzahlung West: 450 €

Dritte Stufe ab April 2023

Zum 01. April 2023 folgt die nächste Erhöhung:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütung West: +15 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütung Ost:
    • +25 € (1. Ausbildungsjahr)
    • +35 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Laufzeit des Tarifvertrags

Das vereinbarte Tarifpaket hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Fazit

Die zweite Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe bringt spürbare Lohn- und Ausbildungsvergütungserhöhungen sowie Sonderzahlungen für Beschäftigte. Zusätzlich treten 2023 wichtige Änderungen wie die neue Wegezeitentschädigung in Kraft. Unternehmen sollten diese Anpassungen frühzeitig in ihre Lohn- und Kostenplanung einbeziehen.

Einen aktuellen Überblick über geplante Änderungen im Baulohn 2025 finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Quellen

Deutsche Handwerkszeitung, „Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt“
Das Bayrische Baugewerbe, „Der Tarifabschluss 2021“
Das Deutsche Baugewerbe, „Bauwirtschaft: Arbeitgeber stimmen Tarifvorschlag zu.“

Umlagen im Baubetrieb richtig berechnen und anwenden
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Umlagen im Baubetrieb richtig berechnen und anwenden

Das Thema Umlagen wird in vielen Baubetrieben unterschätzt – dabei beeinflusst es direkt die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Wer Gemeinkosten falsch verteilt oder mit veralteten Werten kalkuliert, riskiert fehlerhafte Baustellenergebnisse, falsche Entscheidungen und im schlimmsten Fall wirtschaftliche Schieflagen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Umlagen sind, wie sie berechnet werden und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

5 Min. Lesezeit

Was sind Umlagen im Baugewerbe?

Umlagen sind ein Instrument, um Gemeinkosten verursachungsgerecht auf Kostenstellen oder Baustellen zu verteilen.
Während Einzelkosten wie Löhne der gewerblichen Mitarbeiter, Materialkosten oder Gerätekosten direkt einem Bauvorhaben zugeordnet werden können, müssen Gemeinkosten über Schlüsselgrößen verteilt werden. Nur so lassen sich Baustellen realistisch kalkulieren und unternehmerische Entscheidungen auf verlässliche Zahlen stützen.

Gemeinkosten verstehen

Zu den Gemeinkosten gehören alle Kosten, die nicht direkt einem Projekt zugeordnet werden können, zum Beispiel:

  • Allgemeine Geschäftskosten (AGK): Verwaltung, Gehälter, Büromieten, Versicherungen, Telefon- und IT-Kosten, Fachliteratur
  • Sozialkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Feiertagslöhne, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beiträge zur SOKA-BAU
  • Werkzeuge und Kleingeräte: Schaufeln, Wasserwaagen, Arbeitshandschuhe, Kleingeräte-Verschleiß

Die Wahl einer verursachungsgerechten Umlagebasis ist entscheidend, um faire und belastbare Werte zu erhalten.

Häufige Fehler bei Umlagen

  • Arbeiten mit veralteten Umlagen: Zahlen aus Vorjahren werden ohne Anpassung an aktuelle Kostenstrukturen genutzt.
  • Keine regelmäßige Überprüfung: Änderungen bei Mitarbeiterzahl, Lohnkosten oder Sozialabgaben werden nicht berücksichtigt.
  • Falsche Umlagebasis: Unpassende Schlüsselgrößen führen zu verzerrten Ergebnissen.
  • Komplexität unterschätzen: Gemeinkosten werden pauschal verteilt, statt differenziert nach Kostenarten zu betrachten.

Konsequenz: Baustellenergebnisse werden verfälscht, Kostenunterdeckungen bleiben unentdeckt, und strategische Entscheidungen beruhen auf fehlerhaften Kennzahlen.

Umlagen zur Deckung von Sozialkosten

Das Sozialpaket gewerblicher Arbeitnehmer enthält alle tariflichen, gesetzlichen und betrieblichen Sozialkosten, z. B.:

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
  • Feiertagslöhne
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beiträge an die SOKA-BAU

Empfohlene Umlagebasis:
Lohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer (Fertigungslohn)

Beispielrechnung:

  • Fertigungslöhne: 410.000 €
  • Sozialkosten: 290.000 €

Zuschlagssatz = 290.000 € ÷ 410.000 € = 71 %

Alle Lohnkosten auf Baustellen werden mit einem Zuschlag von 71 % versehen, um die Sozialkosten abzudecken.

Umlagen für Kleingeräte und Werkzeuge

Auch Werkzeuge und Kleingeräte müssen verursachungsgerecht verteilt werden. Arbeitsmaterialien wie Schaufeln, Handschuhe oder Wasserwaagen verschleißen oder gehen verloren.

Empfohlene Umlagebasis:
Produktivlohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer

Begründung: Je mehr Arbeitsstunden auf einer Baustelle anfallen, desto höher ist typischerweise der Verbrauch an Werkzeugen und Kleingeräten.

Ausblick: Umlagen für Allgemeine Geschäftskosten

Neben Sozialkosten und Werkzeugen müssen auch die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) auf Baustellen verteilt werden. Diese Kostenart ist komplexer, da verschiedene Verteilungsansätze möglich sind (z. B. nach Lohnsumme, Maschinenstunden oder Umsatz). Eine detaillierte Betrachtung der AGK-Umlagen sowie Tipps zur Wahl der richtigen Umlagebasis erfahren Sie hier, im zweiten Teil dieser Serie.

Fazit

Umlagen sind ein entscheidendes Werkzeug für eine realistische Baustellenkalkulation und wirtschaftliche Entscheidungen im Baugewerbe. Wer veraltete Werte nutzt oder pauschale Sätze übernimmt, riskiert falsche Ergebnisse und finanzielle Risiken. Die Wahl einer verursachungsgerechten Umlagebasis – z. B. Lohnsumme für Sozialkosten oder Produktivlohnsumme für Werkzeuge – ist somit der Schlüssel zu verlässlichen Zahlen. Schützen Sie daher Ihren Baubetrieb mit regelmäßigen Überprüfungen und Aktualisierungen vor teuren Fehlentscheidungen.

FAQ: Umlagen im Bau

Was sind Umlagen im Bauwesen?

Umlagen sind Schlüsselgrößen, um Gemeinkosten fair auf Baustellen oder Kostenstellen zu verteilen.

Warum sind Umlagen so wichtig?

Ohne korrekt berechnete Umlagen sind Baustellenkalkulationen fehlerhaft, und Unternehmen riskieren falsche Entscheidungen und Verluste.

Wie wähle ich die richtige Umlagebasis?

Die Basis sollte den Kostenverursacher abbilden. Für Sozialkosten z. B. die Lohnsumme, für Kleingeräte die Produktivlohnsumme.

Wie oft sollte ich Umlagen überprüfen?

Mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen (z. B. Tarifverträgen, Mitarbeiterstruktur, Kostenentwicklung).

Kann ich historische Umlagen verwenden?

Nur, wenn sie regelmäßig geprüft und an neue Kostenstrukturen angepasst werden.

Quellen

SOKA-BAU – Sozialkassen der Bauwirtschaft

Statistisches Bundesamt – Arbeitskostenindex

Haufe – Baugewerbe

Warum sich Baubetriebe jetzt mit BIM beschäftigen sollten
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Warum sich Baubetriebe jetzt mit BIM beschäftigen sollten

BIM (Building Information Modeling) wird zunehmend zum Standard in der Bauwirtschaft – und das nicht nur für Großprojekte. Auch mittelständische Baubetriebe profitieren bereits heute von den Vorteilen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnt, sich frühzeitig mit BIM zu befassen, welche Chancen sich ergeben und wie Sie den Einstieg strategisch angehen können.

5 Min. Lesezeit

Aktueller Stand der BIM-Nutzung

Eine neuere Studie von BauInfoConsult aus 2022/2023 befragte 300 Akteure aus Planungsbüros, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben zur BIM-Verwendung. Ergebnis: Nur rund 20 % der Befragten setzen aktiv BIM in Projekten ein.

Sowohl Architekten als auch Bauunternehmen geben an, dass BIM häufig auf Wunsch von Bauherren (36 %) oder als Mittel zur Wettbewerbsfähigkeit (30 %) eingesetzt wird.

Pflicht für öffentliche Bauprojekte: Was gilt heute?

  • In Deutschland besteht bereits eine BIM-Pflicht für öffentliche Infrastrukturprojekte des Bundes seit Januar 2021.
  • Seit Ende 2022 gilt BIM auch für Hochbauprojekte des Bundes.
  • Ab 2026 soll BIM auch als Regelprozess in den Auftragverwaltungen der Länder und bei der Autobahn-Gesellschaft eingeführt werden.

Was ist BIM? – Funktionen & Nutzen

Bei BIM werden alle projektrelevanten Daten digital modelliert. Änderungen können sofort nachvollzogen werden, da alle Beteiligten auf denselben Datenstand zugreifen.

Zu den zentralen Funktionen zählen:

  • Simulation von Bauabläufen,
  • Kollisionsprüfung (Erkennung von Konflikten bereits in der Planung),
  • durchgängiger Informationsfluss,
  • verbesserte Kommunikation aller Beteiligten,
  • erhöhte Transparenz im Projektverlauf.

Diese Elemente helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und Kostenüberschreitungen oder Verzögerungen zu vermeiden.

BIM auch für mittelständische Unternehmen

Viele glauben, BIM sei nur etwas für Großprojekte oder Konzerne. Doch das ist ein Trugschluss: Auch kleine und mittlere Baubetriebe können heute davon profitieren.

Beispiel: Eine traditionsreiche Zimmerei nutzte BIM, um Architektur mit vorgefertigten Bauelementen effizient umzusetzen. Die Integration digitaler Prozesse ermöglichte ihr, anspruchsvolle Designs wirtschaftlich zu realisieren.

Wer früh BIM-Kompetenz aufbaut, kann sich gegenüber Wettbewerbern abheben – besonders, wenn Auftraggeber zunehmend BIM-Anforderungen stellen.

Welche Vorteile bietet BIM?

Durch modellbasierte Prozesse ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • präzisere Angebotserstellung
  • exakte Mengenermittlung
  • einfachere Aktualisierung bei Änderungen
  • optimierte Instandhaltung
  • zuverlässige Kostenberechnung
  • verbesserte Kommunikation zwischen Projektbeteiligten
  • durchgängiger Informationsfluss
  • bessere Terminplanung und -kontrolle

Diese Effekte zusammen führen zu höherer Planungsqualität, Effizienz und Verlässlichkeit in Projekten.

Darüber hinaus steigert BIM die Attraktivität Ihres Unternehmens für Mitarbeitende aus der Generation Z und positioniert Sie als zukunftsorientierten Baupartner.

Erste Schritte für Ihren Betrieb

So gelingt Ihnen der Einstieg in BIM:

  • Informieren: Tagesveranstaltungen, Messen, Fachseminare besuchen
  • Haltung entwickeln: Team früh einbinden und Veränderungsbereitschaft fördern
  • Software kaufen + Schulung: Planungslösungen anschaffen und Mitarbeitende qualifizieren
  • Pilotprojekte starten: kleine, überschaubare BIM-Projekte starten
  • Prozesse anpassen: interne Abläufe, Schnittstellen und Arbeitsmethoden schrittweise modernisieren

Ein geduldiger und schrittweiser Ansatz verhindert Überforderung und ermöglicht sukzessiven Lernzuwachs.

Fazit

BIM ist kein kurzfristiger Trend – es ist eine Entwicklung, die sich bereits heute etabliert. Wer früh startet, baut Know-how auf, optimiert Prozesse und bleibt wettbewerbsfähig. Auch mittelständische Baubetriebe haben gute Chancen, mit BIM erfolgreich zu sein und sich zukunftssicher zu positionieren.

Quellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BIM Deutschland / digitale Bauprozesse

Fraunhofer IESE – Studie zur Digitalisierung der Baubranche

Personalkosten im Baubetrieb: Alle Kostenfaktoren richtig kalkulieren
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Personalkosten im Baubetrieb: Alle Kostenfaktoren richtig kalkulieren

„Wie viel kostet ein Mitarbeiter im Baubetrieb?“ Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, besonders wenn es um Neueinstellungen geht. Oft werden die tatsächlichen Kosten unterschätzt. Gerade im Bauhauptgewerbe gibt es zahlreiche Besonderheiten, die bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Wer sie kennt, kann besser planen und wirtschaftlich sichere Entscheidungen treffen.

5 Min. Lesezeit

Lohn und Gehalt: Grundkosten im Baubetrieb

Die Basis jeder Personalkostenberechnung ist der Lohn bzw. das Gehalt für die geleisteten Arbeitsstunden.
Im Baugewerbe sind bei tariflicher Arbeitszeit durchschnittlich 173 Stunden pro Monat zu bezahlen.

Lohnzusatzkosten: Soziallöhne und gesetzliche Abgaben

Zusätzlich zum Grundlohn entstehen umfangreiche Lohnzusatzkosten, die gesetzlich oder tariflich vorgeschrieben sind. Dazu gehören u. a.:

  • Feiertage
  • Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage (§ 4 BRTV, z. B. Umzug, Hochzeit, Todesfall)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • 13. Monatseinkommen (in den alten Bundesländern)
  • Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld
  • Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Umlagen für Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaftsaufwendungen (U2)
  • Insolvenzgeldumlage
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Arbeitgeberanteil zur Winterbeschäftigungsumlage
  • Beitrag zur SOKA-Bau

Beispiele und wichtige Werte

  • Durchschnittliche Belastung:
    Ein gewerblicher Arbeitnehmer mit 18,17 € Stundenlohn kann den Arbeitgeber bei 173 bezahlten Stunden pro Monat rund 5.000 € kosten.
  • 13. Monatseinkommen:
    In den alten Bundesländern Anspruch auf das 93-fache des Gesamttarifstundenlohnes (ggf. zzgl. 0,13 € Arbeitgeber-Anteil pro Stunde). Mindestbetrag: 780 €.
  • U1 und U2 sind krankenkassenindividuelle Prozentsätze.
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: aktuell 19,325 %.
  • Winterbauumlage: 1,2 % für gewerbliche Arbeitnehmer.
  • Urlaubsgeld und das zusätzliche Urlaubsgeld durch SOKA-Bau:
    • Alte Bundesländer: 20,4 %
    • Neue Bundesländer: 17,2 %
    • Angestellte: monatlich 24 €
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 % (Stand 2025).
  • Beiträge Berufsgenossenschaft: abhängig von Gefahrenklasse des Betriebs.

Weitere Kostenfaktoren für gewerbliche Arbeitnehmer

  • Lohnnebenkosten bei Auswärtstätigkeit: z. B. Auslösungen, Verpflegungszuschüsse, Fahrgelder, tariflich bzw. gesetzlich geregelt.
  • Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge: Verschleiß und Verlust von Schaufeln, Hämmern, Handschuhen etc. sollten über eine eigene Kostenstelle überwacht werden.

Weitere Kostenfaktoren für Angestellte

Im Angestelltenbereich fallen häufig zusätzliche Arbeitsplatzkosten an:

  • Büromaterial
  • Arbeitsplatz-Einrichtung
  • Miete und Nebenkosten
  • IT-Ausstattung

Dazu kommen einmalige Aufwendungen wie Einarbeitungskosten oder Kosten für Personalgewinnung (z. B. Stellenanzeigen, Auswahlgespräche).

Kostenfaktoren im Überblick

Kosten Mitarbeiter Baubetrieb

Personalkosten und Angebotskalkulation

Neueinstellungen oder Kündigungen haben direkte Auswirkungen auf die Kalkulation. Hier ein paar Beispiele:

Mittellohn verändert sich:

  • Bisher 10 Mitarbeiter mit je 16,00 €/h = Mittellohn 16,00 €
  • Neuer Mitarbeiter mit 18,50 €/h:
    (10 × 16,00 € + 18,50 €) ÷ 11 = 16,23 €/h

Jahresproduktivlohn steigt:

  • Bisher: 10 × 16,00 € × 1.550 h = 248.000 €
  • Neu: 11 × 16,23 € × 1.550 h = 276.722 €

Zuschlagssätze sinken, wenn mehr Produktivlohn vorhanden ist:

Geschäftskosten bleiben bei 150.000 €.

  • Alt: 150.000 € ÷ 248.000 € = 60 %
  • Neu: 150.000 € ÷ 276.722 € = 54 %

Reduziert sich dagegen der gewerbliche Bereich bei gleichbleibenden Geschäftskosten, müssen die Zuschläge steigen – sonst drohen nicht kostendeckende Angebotspreise.

Kosten Personal Baubetrieb

Fazit

Neue Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor – aber auch ein großer Kostenblock. Wer die gesamten Personalkosten kennt, von Löhnen über Sozialabgaben bis hin zu Arbeitsplatz- und Rekrutierungskosten, kalkuliert sicherer und vermeidet finanzielle Risiken.
Vor jeder Einstellung lohnt es sich, genau zu prüfen, ob der zusätzliche Nutzen langfristig die Kosten übersteigt. Nur so bleiben Arbeitsplätze und Unternehmensentwicklung stabil.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich die tatsächlichen Kosten eines gewerblichen Mitarbeiters?

Addieren Sie Lohn, Sozialabgaben, Umlagen, Lohnnebenkosten und Werkzeugkosten. Teilen Sie die Summe durch die produktiven Stunden, um den realen Stundenpreis zu kennen.

Warum ist der Mittellohn so wichtig?

Er beeinflusst direkt die Kalkulation von Angeboten. Steigt der Mittellohn durch Neueinstellungen, müssen Zuschlagssätze und Preise angepasst werden.

Welche Umlagen fallen zusätzlich an?

U1/U2, Insolvenzgeldumlage, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Winterbauumlage, SOKA-Bau – diese Kosten sind tariflich bzw. gesetzlich vorgeschrieben.

Wie kann ich Personalkosten kontrollieren?

Ein strukturiertes Rechnungswesen hilft, Ist-Kosten zu überwachen und zukünftige Kosten realistisch zu planen.