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Beiträge zu branchenspezifischen Prozessen, mit Fokus auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Die Krise in der Bauwirtschaft: Aushalten oder als Chance nutzen?
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Die Krise in der Bauwirtschaft: Aushalten oder als Chance nutzen?

Die angespannte weltwirtschaftliche Situation hinterlässt auch in der Baubranche ihre Spuren – jedoch nicht so stark wie angenommen. So lautet zumindest die Prognose einer aktuellen Studie der Strategieberatung EY-Parthenon, der globalen Strategieberatung von EY (Ernst & Young GmbH). Der Hochbau solle sich nach einer kurzweiligen Stagnation erholen und sogar wieder wachsen. Eher verhalten optimistisch sieht das hingegen die Herbstumfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), die eine vorsichtigere Einschätzung liefert. Wie sich Baubetriebe für die aktuellen Herausforderungen wappnen können, erfahren Sie hier.

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Verhaltene Prognosen der Experten

Steigende Baupreise, Rohstoffengpässe sowie Fachkräftemangel und knappes Bauland lassen die Branche weiter bangen. Doch auch wenn nach acht Jahren stetigen Wachstums nun eine Stagnierung der Hochbaubranche für 2023 erwartet wird, geht die EY-Parthenon-Hochbauprognose von einem moderaten Wachstum im Folgejahr aus. Grundlage für diese Einschätzung ist die weiterhin starke Nachfrage im urbanen und regionalen Raum sowie Sanierungen im Zuge von Klimaschutzmaßnahmen, die in diesem Jahr wieder vom Bund gefördert werden – ebenso wie der Neubau.

Im privaten Wohnungsbau gab es einen Wachstumsrückgang, vor allem wegen unsicherer Miet- und Kaufpreise sowie steigender Inflation. Laut Prognose könnte sich das jedoch im Laufe des Jahres wieder verbessern. Wir berichteten bereits im Beitrag „Gute Neuigkeiten für Bauinteressierte und Baubetriebe: Neubauförderung in 2023 geplant“. Zudem bleibt der öffentliche Bau stabil und stützt die Branche. Große kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen im gewerblichen Wohnungsbau ein Wachstum von 0,5 % und im öffentlichen Bau von 1,3 % beitragen.

Im Gegensatz dazu prognostiziert die Herbstumfrage des ZDB einen deutlich trüberen Ausblick für 2023. Von den über 1.600 befragten Unternehmen äußerten sich zwar 33 % positiv zur aktuellen Geschäftslage, doch nur 0,9 % erwarten eine bessere Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten. Knapp zwei Drittel rechnen mit einer Verschlechterung. Rückgänge bei Auftragseingängen im Hoch- und Straßenbau spiegeln diese Stimmung wider. Das ist zwar ein Rückgang gegenüber der Frühjahrsumfrage, zeigt aber weiterhin die Unsicherheit in der Branche.

Auch bei den BAU-Informationsgesprächen am 24. Januar 2023, organisiert von der Fachmesse BAU, war die Frage „Wie geht es weiter?“ zentral. Das ifo-Institut berichtete, dass sich das Baugeschehen mittelfristig als robust erweisen dürfte. Vor allem der europäische Bausektor solle von einem Rückgang verschont bleiben. Eine Zunahme im gewerblichen und öffentlichen Hochbau sowie im Tiefbau wird bis spätestens 2024 erwartet, wenn sich die wirtschaftliche Lage und die Unsicherheit durch Inflation wieder beruhigen.

Unterstützende Signale vom Bund

Neben den geplanten Fördermitteln für Neubau und Sanierungen könnten weitere Maßnahmen wie Strom- und Gaspreisbremse helfen, den Auftragsrückgang abzufedern. Auch verbesserte Abschreibungsbedingungen könnten dem Mietwohnungsbau Auftrieb geben. Dennoch mahnt der ZDB zu Vorsicht. Zwar meldete das Statistische Bundesamt für Oktober einen Anstieg der Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe von 7,3 % im Vergleich zum Vormonat, doch gegenüber dem Vorjahresmonat ergibt sich ein reales Minus von 12,9 %.

Der ZDB betont:
„In der Wohnungsbauförderung braucht es jetzt eine ambitioniertere und mittelfristig verlässliche Politik mit Augenmaß. Sowohl beim Mietwohnungsbau als auch sozialen Wohnungsbau muss die Förderung vom EH-40-Standard abgekoppelt werden. Und für private Häuslebauer ist eine Nachfolgeregelung für das Baukindergeld dringend notwendig.“

Ergänzend fordert der ZDB die Senkung der Grunderwerbssteuer und eine Ausweitung der Sonderabschreibungen im sozialen Wohnungsneubau auf 10 %, um Bauwilligen mehr Planbarkeit zu bieten.

Digitalisierung als Chance in der Krise verstehen

Die Pandemie, der Ukrainekrieg und wirtschaftliche Unsicherheiten belasten die Branche weiterhin. Entscheidend ist, wie Betriebe darauf reagieren. Digitalisierung bietet laut EY-Parthenon-Partner Volkmar Schott enorme Potenziale:

„Produktivitätsgewinne ließen sich aber auch über die digital gestützte Optimierung von Prozessen realisieren. Digitale Planungs- und Bauprozesse ermöglichen die effizientere Zusammenarbeit zwischen den Gewerken. Damit kann die Baubranche zusätzliche Prozesssicherheit erreichen, die Bauzeit teilweise deutlich verkürzen und die Produktivität steigern.“

Laut Herbstumfrage des ZDB wollen 60 % der Unternehmen ihre Investitionen in Digitalisierung halten, 12 % sie sogar ausbauen. Wer die Krise als Chance versteht und die eigenen Abläufe analysiert, kann nicht nur Kosten senken, sondern auch seine Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Geschäftsanalytik und moderne digitale Tools können helfen, Potenziale zu identifizieren und resilienter durch volatile Zeiten zu steuern.

Fazit

Die Bauwirtschaft steht vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Fördermittel, Digitalisierung und kluge Prozessoptimierung können helfen, den Betrieb zukunftsfähig aufzustellen. Anstatt die Krise nur auszuhalten, können Bauunternehmen sie als Chance nutzen, um effizienter, digitaler und wettbewerbsfähiger zu werden.

Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023
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Letzte Tarifanpassung im Baugewerbe: Erhöhung ab April 2023

Im April 2023 trat die letzte Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe in Kraft. Nach den Erhöhungen im November 2021 und April 2022 profitieren Beschäftigte nun erneut von höheren Löhnen und Ausbildungsvergütungen. Diese Anpassungen sind Teil des letzten vereinbarten Tarifpakets und gelten bis Ende März 2024.

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Überblick über die Tarifanpassungen

Die dritte und letzte Stufe des Tarifpakets bringt für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe spürbare Verbesserungen. Die Anpassungen gleichen unter anderem den Wegfall der Wegezeitenentschädigung aus und stärken die Einkommen in einer wirtschaftlich angespannten Zeit.

Details zu den Lohn- und Ausbildungsvergütungen

Ab April 2023 gelten folgende Erhöhungen:

  • Entgelterhöhung West: +2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost: +2,70 %
  • Ausbildungsvergütungen West: +15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost: +25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und +35,00 € (2.–4. Ausbildungsjahr)

Diese Tarifanpassungen knüpfen an die Vereinbarungen der Vorjahre an und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

Laufzeit des Tarifvertrags

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024. Wie bereits im Beitrag von März 2022 erwähnt, dienen diese Erhöhungen als Ausgleich für den Wegfall der Wegezeitenentschädigung (0,5 % des Stundenlohns). Details dazu finden Sie im Blogbeitrag: Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023.

Einmalzahlung im Mai 2023

Zusätzlich zur Lohnerhöhung ist für Mai 2023 eine Einmalzahlung von 450 Euro vorgesehen. Diese gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere im Tarifgebiet West und stellt einen weiteren finanziellen Ausgleich für die Beschäftigten dar.

Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen
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Neubauförderung 2023: Chancen für Bauherren und Bauunternehmen

„Es wird 2023 wieder eine Neubauförderung geben“, kündigte Christina-Johanne Schröder, MdB und Grünen-Baupolitikerin, beim BDF-Talk (Bundesverband Deutscher Fertigbau) an. Die Förderung soll vor allem jungen Familien den Schritt ins Eigenheim erleichtern und könnte damit die Nachfrage nach Bauleistungen ankurbeln. Fachleute sehen darin einen wichtigen Impuls gegen die aktuell rückläufigen Auftragseingänge in der Bauwirtschaft.

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Hintergrund der geplanten Neubauförderung

Die aktuelle Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitssiegel läuft am 31.12.2022 aus. Steigende Bauzinsen und das Ende bestehender Programme haben zu Verunsicherung geführt. Die neue Förderung soll eine Milliarde Euro pro Jahr bereitstellen und den klimafreundlichen Wohnungsbau stärken.

Reaktionen aus der Baubranche

BDF-Präsident Mathias Schäfer betonte, dass steigende Bauzinsen in Kombination mit unsicherer Förderung eine kritische Mischung darstellen. Eine Arbeitsgruppe des Bauministeriums entwickelt daher ein neues Förderkonzept, um Planungssicherheit für Bauherren und Unternehmen zu schaffen.

Geplante Maßnahmen und Fördersummen

Vor allem klimafreundliche Ein- und Zweifamilienhäuser in Holz-Fertigbauweise sollen gefördert werden. Mit einer Milliarde Euro jährlich will die Bundesregierung den Bau nachhaltiger und energieeffizienter Neubauten unterstützen.

Ergänzende Schritte: Musterbauordnung und Sanierungsförderung

Zusätzlich ist eine Novellierung der Musterbauordnung geplant, um Neubauten zu vereinfachen und nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören eine Holzbau-Strategie, vereinfachte Verfahren für Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung beim seriellen Bauen sowie Maßnahmen zur Förderung von Sanierungen.

Für die Sanierung energetisch schlechter Gebäude stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 13 Milliarden Euro bereit. Um Abrisse und Neubauten von maroden Gebäuden zu ermöglichen, sollen zudem neue Recycling-Methoden für Baumaterial entwickelt werden.

Steuerliche Anreize für Bauherren

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) wird für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Wohnungen von zwei auf drei Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es eine Sonder-AfA nach § 7b EStG von fünf Prozent für neu geschaffene Mietwohnungen im Standard „Effizienzhaus 40“. Diese Maßnahmen sollen Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen.

Fazit

Die geplante Neubauförderung 2023 bietet Bauinteressierten und Bauunternehmen neue Chancen. Mit finanzieller Unterstützung, steuerlichen Anreizen und vereinfachten Bauverfahren will die Bundesregierung den Wohnungsbau beleben und klimafreundliche Bauweisen fördern. Gleichzeitig zeigt die Initiative, dass auch Recycling- und Nachhaltigkeitsaspekte stärker in den Fokus rücken.

Fit im Büro: Entspannungsübungen für Rücken, Augen und Kopf
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Fit im Büro: Entspannungsübungen für Rücken, Augen und Kopf

Die restliche Abteilung ist im Urlaub und Sie halten die Stellung? Perfekt, um in Ruhe zu arbeiten – ohne Anrufe, Meetings und Hektik. Nutzen Sie die Zeit, um auch an sich selbst zu denken: Kurze Übungen für Augen, Rücken und Kopf helfen, Verspannungen zu lösen, die Konzentration zu steigern und fit durch den Arbeitstag zu kommen. Schon wenige Minuten reichen, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. So bleibt mehr Energie für die wirklich wichtigen Aufgaben übrig.

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Bewegungsübungen im Büroalltag für mehr Energie

Auch ohne Fitnessstudio und Geräte lassen sich mit ganz einfachen Übungen die Gelenke und Muskeln lockern. Und damit sind wirklich alle gemeint, denn neben den üblichen Verdächtigen, wie Rücken und Nacken, sollten auch Arme, Hände, Beine und vor allem Augen gelockert werden. Ganz richtig gehört, denn unsere Augen bewegen sich in der Büroarbeit in einem viel zu kleinen Radius.

Augenübungen gegen Bildschirmmüdigkeit

Um die müden, vom grellen Bildschirmlicht geplagten Augen zu lockern, schauen Sie einmal weit nach links, nach rechts, nach oben und unten. Zusätzlich können Sie den Blick kreisen lassen oder die Augen stark zudrücken und wieder weit aufreißen. Das können Sie in beliebiger Reihenfolge wiederholen. Vielleicht passt die Übung ja auch zu einem Ihrer Lieblingslieder, das Ihnen gerade durch den Kopf geht, wie z. B. „Last Christmas“ von Wham!

Einfache Rückenübungen fürs Büro und Homeoffice

Doch Sie nicht, nachdem Sie diese kleinen, aber effektiven Rückenübungen ausprobiert haben. Um mögliche Zerrungen zu vermeiden, sollten Sie sich ein bisschen aufwärmen und lockern. Dafür stehen Sie einmal aufrecht auf und schütteln ihren ganzen Körper, jedes Bein, jeden Fuß, die Arme und Hände kräftig durch. Geschüttelt – nicht gerührt, können Sie sich jetzt eine freie Wand im Büro oder Homeoffice suchen und sich mit dem Rücken dazu stellen und anschließend mit dem ganzen Körper und vor allem dem Rücken dagegen drücken. Dabei sollte der ganze Körper angespannt sein. Halten Sie diese Spannung für 30 Sekunden.

Entspannungsübungen für Brust und Schultern

Diese Übung können Sie sitzend, wie auch stehend durchführen. Wichtig dabei ist, dass Sie aufrecht sind und eine „geschwellte Brust“ machen. Dann nehmen Sie die Handflächen in der Mitte vor Ihrem Körper zusammen und pressen sie gegeneinander, als würden Sie eine indische Begrüßung machen. Halten Sie diese Spannung für 15 Sekunden und wiederholen Sie diese dreimal.

Dehnübungen für Arme und Oberkörper

Die Arme bieten viele Möglichkeiten, um die obere Körperhälfte zu lockern und zu dehnen. Nehmen Sie hierfür beispielsweise einen Arm hinter Ihren Kopf und halten Sie mit der anderen Hand den Ellenbogen und drücken Sie ihn leicht nach unten. Halten Sie die Position für zehn Sekunden und wechseln Sie dann die Seite.

Des Weiteren können Sie in dieser Position einen Arm von oben hinten den Kopf halten und den anderen Arm von unten zum Rücken führen, um die andere Hand zu greifen. Ihre Arme und Händen formen somit auf dem Rücken ein „S“. Halten Sie auch diese Position für wenige Sekunden und wechseln Sie die Seiten.

Beinübungen und Hüftöffner für zwischendurch

Auch wenn die Beine im Homeoffice oder unter dem Tisch nicht sichtbar sind, sollten Sie sich nicht vergessen. Denn nach einem langen Arbeitstag können die Beine schon sehr müde werden. Um diese ein bisschen zu trainieren, können Sie einfach im Sitzen Ihre Beine abwechselnd auf die Ballen stellen und dann wieder auf die Fersen. Dabei entsteht eine Wipp-Bewegung, die sie auch entgegengesetzt durchführen können.

Um auch die steife Büro-Hüfte ein bisschen zu bewegen, setzen Sie sich gerade auf Ihren Stuhl und stellen Sie die Füße schulterbreit fest an den Boden. Dann nehmen Sie das rechte Bein und legen es auf das linke Knie waagerecht ab. Dann lehnen Sie sich leicht nach vorn, während ihr Bein in dieser Position bleibt. Der sogenannte „Hüftöffner“ dehnt die äußeren Gesäß- und Oberschenkelmuskeln.

Nacken- und Kopf-Übungen gegen Verspannungen

Der Kopf ist voll, der Nacken steif. Um dem entgegenzuwirken, hilft die Lockerung der Halsregion durch langsames und vorsichtiges Kopfkreisen. Nehmen Sie dabei Ihre Augen mit und schauen Sie in alle Ecken des Raumes. Nachdem Sie den Kopf in jede Richtung gekreist haben, neigen Sie ihn nach links und rechts, ähnlich wie eine Eule und halten Sie dabei mit der Hand den Kopf leicht fest. Neigen Sie ihn ebenfalls nach vorn und nach hinten. Danach drehen Sie Ihren Kopf, soweit Sie können, nach links und nach rechts, als würden Sie über eine Straße gehen.

Der Kopf ist jetzt äußerlich gelockert, um ihn auch innen zu „freizubekommen“, empfiehlt sich eine Pause, bei der Sie sich vom PC entfernen und beispielsweise ein paar Seiten lesen, sich mit einer Kollegin auf einen Kaffee verabreden oder einfach ein bisschen Musik hören (natürlich nur, wenn Sie niemanden dabei stören), aber vielleicht können Sie auch gemeinsam zum Rhythmus mit Ihren Beinen wippen.

Atemübungen zur Stressbewältigung

Im Stress sind wir dazu geneigt, sehr kurzatmig zu werden. Dabei sind tiefe Atemzüge essenziell, um Stress zu lindern, den Kreislauf anzukurbeln und zu entspannen. Bei Kurzatmigkeit atmet der Mensch sehr flach und schnell in die Brust. Für tiefe Atemzüge wird jedoch der komplette Oberkörper gebraucht. Atmen Sie hierfür als erstes langsam und tief in den Bauch ein und wieder aus. Anschließend nehmen Sie die Brust hinzu. Sie atmen also in den Bauch und erweitern Ihrem Atemzug in die Brust und atmen dann von oben nach unten wieder aus. Im dritten Schritt kommt der Schlüsselbeinbereich dazu. Über den Bauch ein, weiter in die Brust, bis hoch ins Schlüsselbein und dann von dort aus über die Brust bis zum Bauch wieder ausatmen. Das wiederholen Sie so oft Sie möchten, jedoch mindestens dreimal.

Empfehlung: Diese Übungen sind natürlich nicht nur für die Ferienzeit oder die ruhige Zeit „zwischen den Jahren“ geeignet, sondern lassen sich auch super als Fitnessprogramm und guten Vorsatz für 2023 übernehmen. Vielleicht gelingt es Ihnen damit auch, Ihre Kolleginnen und Kollegen mit den neuen Übungen anzustecken und Sie etablieren eine „aktive Pause“ in Ihrem Unternehmen.

Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes
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Digitalisierung im Bauwesen: Das neue BIM-Portal des Bundes

Das digitale Bauen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Mit der Freischaltung des BIM-Portals durch Bundesminister Dr. Volker Wissing und Bundesministerin Klara Geywitz am 11. Oktober 2022 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Building Information Modeling (BIM) als Standard gesetzt. Ab 2025 soll BIM bei allen Bauvorhaben des Bundes verpflichtend sein. Ziel ist eine einheitliche und transparente Datengrundlage, die eine reibungslose Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ermöglicht und damit die Digitalisierung im Bauwesen weiter vorantreibt.

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BIM als zentraler Baustein für digitales Bauen

Mit dem BIM-Portal wird ein einheitlicher Standard für Daten und Prozesse geschaffen, der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen unterstützt. Für Infrastrukturprojekte des Bundes wird BIM so zum verbindlichen Werkzeug, um Projekte effizienter, kostengünstiger und transparenter zu gestalten.

Das BIM-Portal als Schnittstelle für Planung, Bau und Betrieb

Das Portal dient als zentrale Plattform, die die Abstimmung zwischen Planung, Bau und Betrieb deutlich vereinfacht. Alle Beteiligten arbeiten mit denselben Daten und Standards, was Fehlerquellen reduziert und die Qualität der Bauausführung verbessert.

Module und Funktionen des Portals

Das modulare System des BIM-Portals besteht aus vier Kernbereichen:

  • Merkmale: Eine abgestimmte Wissensbasis für einheitliche Daten.
  • AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen): Prüfbare Informationsanforderungen zur Sicherstellung klarer Standards.
  • Objektvorlagen: Vorlagen, die die Modellerstellung vereinfachen.
  • Prüfwerkzeuge: Digitale Regeln für die Qualitätssicherung.

Diese Module ermöglichen standardisierte Datensätze, die sich in gängige Softwarelösungen integrieren lassen. Auftraggeber definieren damit präzise Informationsbedarfe, während Auftragnehmer eine qualitätsgesicherte Lieferung ihrer Modelle gewährleisten können.

Nächste Schritte und Vernetzung

Anfang 2023 wird das Portal die Erstellung eigener AIA ermöglichen. Weitere Funktionen wie Prüfwerkzeuge zur Qualitätskontrolle und ein Dialogforum (ab 13. Dezember 2022) sollen die Community vernetzen. Auch Plattformen wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDd) werden künftig integriert, um Normen und Standards leichter zugänglich zu machen. Dr. Tulke kündigte zudem Workshops mit Bausoftware-Anbietern an, um das BIM-Portal praxisnah zu implementieren.

Mehr Digitalisierung für Ihren Baubetrieb

Die digitale Transformation im Bauwesen bietet enorme Chancen: Sie sorgt für Transparenz in jeder Projektphase, reduziert Projektrisiken und sichert Budget- und Termintreue. Lösungen wie BIM4You oder Suiteify-BIM-Tiefbau stellen zentrale Informationen in einem digitalen Modell bereit und ermöglichen so ressourcenschonendes, kosteneffizientes Bauen.

Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023
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Wegezeitentschädigung im Bau: neue Regeln & Sätze ab 2023

Die Wegezeitentschädigung in Baubetrieben wurde zum 1. Januar 2023 neu geregelt. Der bisherige Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn entfällt. Stattdessen gelten neue, klar gestaffelte Regelungen, die sich nach Entfernung und Einsatzart unterscheiden. In diesem Artikel erfahren Sie die Details zu den neuen Sätzen und steuerlichen Besonderheiten.

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Hintergrund der Neuregelung

Der Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn, der bisher als Wegezeitentschädigung gezahlt wurde, entfällt seit dem 01.01.2023. Stattdessen gelten ab diesem Datum neue Regelungen, die die tatsächlichen Fahrt- und Abwesenheitszeiten der Beschäftigten stärker berücksichtigen.

Baustellen mit täglicher Rückkehr (§ 7 Nr. 3.2 BRTV)

Für Arbeitnehmer*innen, die täglich nach Hause zurückkehren, gilt:

  • Abwesenheit über 8 Stunden (ausschließlich beruflich): 6 € Verpflegungszuschuss
  • Ab 01.01.2024:
    • über 50 km Entfernung: 8 €
    • über 75 km Entfernung: 9 €
    • bei regulärer Abwesenheit (unter 50 km): 7 €

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Nr. 4 BRTV)

Hier erfolgt die Wegezeitentschädigung nach Entfernung:

  • Mehr als 75 km bis 200 km: 9 €
  • Mehr als 200 km bis 300 km: 18 €
  • Mehr als 300 km bis 400 km: 27 €
  • Über 400 km: 39 €

Maximal zwei Entschädigungen pro Kalenderwoche sind zu zahlen.

Steuerliche Behandlung der Zuschüsse

  • Verpflegungszuschüsse (bei täglicher Rückkehr) können während der ersten 3 Monate am selben Einsatzort steuerfrei gezahlt werden.
  • Wegezeitentschädigungen sind immer steuerpflichtig.

Fazit

Die neue Regelung schafft mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergütung von Fahrtzeiten. Baubetriebe sollten ihre Lohnabrechnungssysteme und internen Prozesse anpassen, um die korrekten Sätze ab 2023 bzw. 2024 anzuwenden.

Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024: Einigung und Details im Überblick
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Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024: Einigung und Details im Überblick

Die Tarifverhandlungen 2024 im Bauhauptgewerbe standen unter großem Druck: Wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Kosten und strukturelle Herausforderungen prägten die Diskussionen. Nach mehreren gescheiterten Runden, einem Schiedsspruch, punktuellen Warnstreiks und weiteren Verhandlungen konnte schließlich im Mai 2024 eine Einigung erzielt werden. Am 14. Juni 2024 haben alle Tarifparteien dem Vorschlag zugestimmt – ein wichtiger Meilenstein für die rund 930.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe.

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Hintergrund: Ausgangslage der Tarifrunde 2024

Die Arbeitgeberseite kämpfte mit steigenden Betriebskosten und wirtschaftlicher Unsicherheit, während die Gewerkschaften wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten forderten. Inflation und Fachkräftemangel übten zusätzlichen Druck aus. Die Tarifrunde galt daher als richtungsweisend für die Zukunft des Bauhauptgewerbes, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

+++ Update 14. Juni 2024: Einigung angenommen +++

Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (HDB und ZDB) stimmte dem Einigungsvorschlag zu. Die wichtigsten Punkte:

  • Laufzeit: 3 Jahre ab 1. April 2024
  • Lohnerhöhungen in drei Stufen:
    • Ab 1. Mai 2024: +1,2 % (West), +2,2 % (Ost), Lohngruppe 1 bundeseinheitlich +2,2 %, plus 230 € pauschal
    • Ab April 2025: +4,2 % (West), +5,0 % (Ost), Lohngruppe 1 bundeseinheitlich +5,0 %
    • Ab 2026: +3,9 % (West), Ost zieht vollständig auf Westniveau
  • Ausbildungsvergütungen: Erhöhung auf 1.080 € im 1. Jahr, Annäherung zwischen technisch-kaufmännischen und gewerblichen Ausbildungen

Pressemeldung ZDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Bauhauptgewerbe: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft stimmt dem Einigungsvorschlag zu“

+++ Update 29. Mai 2024: Einigungsvorschlag in Abstimmung +++

Am 29. Mai 2024 verständigten sich die Tarifparteien auf einen Einigungsvorschlag, der bis zum 14. Juni durch die Gremien bestätigt werden musste.

Pressemeldung ZDB„Bauhauptgewerbe: Tarifparteien haben Einigungsvorschlag erarbeitet“

+++ Update 8. Mai 2024: Empfehlung freiwilliger Entgeltanhebungen +++

ZDB und HDB empfahlen in einer gemeinsamen Pressemitteilung freiwillige Entgeltanhebungen ab 1. Mai 2024, um Spannungen in den Betrieben zu entschärfen.

Pressemeldung ZDB/HDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Tarifverhandlungen Bauhauptgewerbe: Arbeitgeberverbände empfehlen freiwillige Entgeltanhebungen“

Tarifempfehlung ZDB/HDB
„Tarifempfehlung ab 1. Mai 2024“

+++ Update 3. Mai 2024: Ablehnung des Schiedsspruchs +++

Die Arbeitgeberseite hat den Schlichterspruch für die Entgelttarifverträge im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Die IG BAU kündigte daraufhin Arbeitskampfmaßnahmen an, und es kam in einzelnen Regionen zu begrenzten Warnstreiks, jedoch nicht zu einem flächendeckenden Streik.

Presseinformation ZDB/HDB
„Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab“

Presseinformation IG BAU
„IG BAU-Chef Feiger: ‚Jetzt wird gestreikt, und zwar massiv‘“

Forderungen der Tarifparteien

  • Arbeitgeberangebot: 3,3 % Lohnerhöhung (2024) und 3,2 % (2025), Laufzeit 24 Monate, 1.000 € Ausbildungsvergütung im 1. Jahr, Optionen für Entgeltumwandlung und Kollegenhilfe.
  • Gewerkschaftsforderung: +500 € pro Monat für alle Beschäftigten und Azubis, Laufzeit 12 Monate, um insbesondere untere Lohngruppen zu entlasten.

Schlichtungsverfahren und Schiedsspruch

Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel schlug u. a. folgende Punkte vor:

  • Laufzeit: 01.04.2024–31.03.2026
  • Erhöhung: +250 € ab Mai 2024, +4,15 % (West) / +4,95 % (Ost) ab April 2025
  • Ausbildungsvergütungen: bundeseinheitlich 1.080 € im 1. Jahr ab Mai 2024, weitere Erhöhungen vorgesehen
    Die IG BAU stimmte zu, die Arbeitgeber lehnten zunächst ab, bevor sie letztlich zustimmten.

Bedeutung für Bauunternehmen

Die Einigung bringt Stabilität in einer schwierigen Marktphase. Unternehmen müssen sich auf steigende Personalkosten einstellen, können aber gleichzeitig von Planungssicherheit profitieren. Besonders wichtig: Die schrittweise Angleichung der Ost- an die Westlöhne schafft einheitliche Bedingungen im Bauhauptgewerbe.

Quelle: Presseinformation ZDB/HDB vom 19. April 2024 auf Presseportal.de

Wachstumschancengesetz 2024: Neue Chancen für die Bauwirtschaft
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Wachstumschancengesetz 2024: Neue Chancen für die Bauwirtschaft

Das Wachstumschancengesetz wurde Ende März 2024 endgültig vom Bundestag beschlossen – allerdings ohne die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie. Für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für die Baubranche, bedeutet das Gesetz einen wichtigen Impuls: Es soll Investitionen fördern, steuerliche Entlastungen bieten und den Mietwohnungsbau ankurbeln.

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Hintergrund: Beschluss des Wachstumschancengesetzes

Im November 2023 verabschiedete die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 vom Bundestag beschlossen wurde. Der Vermittlungsausschuss hatte zuvor Änderungen empfohlen: Die Klimaschutz-Investitionsprämie wurde gestrichen, während andere steuerliche Maßnahmen bestehen blieben.

Wichtige Ziele des Gesetzes

Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es, Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen, Investitionen zu fördern und Bürokratie abzubauen. Durch steuerliche Vorteile und bessere Rahmenbedingungen sollen besonders Unternehmen der Bauwirtschaft profitieren.

Degressive Abschreibung für Wohngebäude

Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude. Bauherren und Investoren erhalten dadurch einen finanziellen Anreiz, in den Mietwohnungsbau zu investieren. Dies soll den dringend benötigten Wohnungsneubau beschleunigen.

Weitere steuerliche Entlastungen und Änderungen

Neben der degressiven Abschreibung bringt das Gesetz weitere Vorteile:

  • Verbesserte Sonderabschreibungen für Investitionen
  • Anhebung der Freigrenze für Geschäftsgeschenke
  • Fünftelregelung bei sonstigen Bezügen bleibt erhalten
  • Beiträge für Gruppenunfallversicherungen werden steuerlich begünstigt

Abgelehnt wurden hingegen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Freigrenzen für Betriebsveranstaltungen.

Auswirkungen auf die Baubranche

Für die Bauwirtschaft eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten:

  • Stärkung des Wohnungsbaus durch Abschreibungsanreize
  • Förderung von Investitionen in Bauprojekte durch steuerliche Entlastungen
  • Verbesserung der Planungssicherheit für Bauunternehmen
  • Signal für eine langfristig stabile Wirtschaftsentwicklung

Fazit und Ausblick

Das Wachstumschancengesetz markiert einen strategischen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik. Für die Baubranche bedeutet es neue Chancen, insbesondere im Mietwohnungsbau. Langfristig trägt das Gesetz dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern.

Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz finden Sie in diesem Artikel über den Inhalt des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die Baubranche.

Baulohn selbst abrechnen oder outsourcen? Ihre Entscheidungshilfe
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Baulohn selbst abrechnen oder outsourcen? Ihre Entscheidungshilfe

Die Baulohn-Abrechnung gehört zu den komplexesten Bereichen in der Bauwirtschaft. Ständig wechselnde gesetzliche Vorgaben, tarifliche Regelungen und hohe Anforderungen an Genauigkeit und Datenschutz machen diesen Prozess besonders anspruchsvoll. Bauunternehmen stehen daher vor der Entscheidung: Soll die Lohnabrechnung intern erledigt oder an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert werden? Um diese Frage fundiert zu beantworten, liefert das kostenlose Baulohn-Whitepaper wertvolle Kriterien und Praxistipps.

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Die Wahl zwischen Eigenabrechnung und Outsourcing

Betriebe können sich entscheiden, die Baulohn-Abrechnung mit eigenen Ressourcen durchzuführen oder diesen Bereich auszulagern. Beide Varianten haben klare Vor- und Nachteile. Die Eigenabrechnung bietet volle Kontrolle und Flexibilität, erfordert jedoch Fachwissen, Softwarelösungen und ausreichend Personal. Beim Outsourcing übernimmt ein spezialisierter Partner die Abrechnung – das spart Zeit und Ressourcen, erfordert aber Vertrauen in die externe Dienstleistung und klare Kommunikation.

Typische Herausforderungen bei der Baulohn-Abrechnung

Unabhängig von der gewählten Variante stehen Bauunternehmen oft vor denselben Problemen:

Kommunikationsprobleme und Zeitfaktor: Verzögerungen oder Missverständnisse können zu fehlerhaften Abrechnungen führen.

Sicherheitsrisiken: Sensible Mitarbeiterdaten müssen geschützt und gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden.

Individuelle Anpassungen: Jede Firma hat besondere Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen, egal ob intern oder extern abgerechnet wird.

Entscheidungshilfe: So unterstützt das Whitepaper

Das Baulohn-Whitepaper bietet eine klare Übersicht über die Vor- und Nachteile beider Optionen und liefert wertvolle Entscheidungskriterien. Ob Outsourcing oder Eigenabrechnung – mit dieser Checkliste finden Sie den passenden Weg für Ihren Betrieb.

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